The CSDL02 TTAAii Data Designators decode as: T1 (C): Climatic data T1T2 (CS): Monthly means (surface) A1A2 (DL): Germany (The bulletin collects reports from stations: 10046;Kiel-Holtenau;10091;Arkona;10113;Norderney;10131;Cuxhaven;10170;Rostock-Warnemünde;10264;Marnitz;10291;Angermünde;10315;Münster/Osnabrück;10379;Potsdam;10381;Berlin-Dahlem (FU);10382;Berlin-Tegel;10384;Berlin-Tempelhof;10427;Kahler Asten;10430;Lippspringe, Bad;10453;Brocken;10496;Cottbus;10499;Görlitz;10505;Aachen-Orsbach;10513;Köln-Bonn;10532;Gießen/Wettenberg;10544;Wasserkuppe;10554;Erfurt-Weimar;10567;Gera-Leumnitz;10578;Fichtelberg;)
Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Hierfür wird mit verbindlich vorgegebenen Ermittlungsverfahren ein Lärmschutzbereich für alle Verkehrsflughäfen mit Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr, für alle militärischen Flugplätze mit Strahlflugzeugbetrieb und für einige andere Flugplätze ermittelt. Dieser besteht aus zwei Schutzzonen für den Tag und für Flugplätze mit Nachtflugbetrieb (22 bis 6 Uhr) auch einer separaten Nacht-Schutzzone. Der Lärmschutzbereich wird durch Rechtsverordnungen der Bundesländer festgesetzt [§ 4 FluLärmG]. Unabhängig von der Festsetzung eines Lärmschutzbereiches findet eine Erfassung der Fluglärmbelastung in Berlin regelmäßig im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie statt. Die umfangreichen Ergebnisse sind in den Einzelkarten zum Thema „Strategische Lärmkarten“ (07.05, SenStadtWohn 2017) veröffentlicht. Hierfür ist die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) zur Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie relevant. Deren Ergebnisse fließen u. a. in die Bewertungen zum jeweils aktuellen Mietspiegel des Landes Berlin ein. Durch die Eröffnung des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg (BER) am 31.10.2020 und die endgültige Schließung des Verkehrsflughafens Berlin-Tegel am 05.05.2021 konzentriert sich der Berliner Flugverkehr nun auf den Standort des BER. Auf den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) sind zwei voneinander unabhängige Regelungen anzuwenden: Zum einen die Schutz- und Entschädigungsgebiete nach der Planfeststellung 2004 einschließlich der Planergänzung 2009 und zum anderen der Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm 2007. Sie unterscheiden sich u. a. in den Anspruchsgebieten und den Schutzzielen. Obwohl die Schutzgebiete und Ansprüche aus dem Planfeststellungs- und Planergänzungsbeschluss meist größer sind, können in Einzelfällen in Abhängigkeit von der Definition der Raumnutzungen Erstattungsansprüche für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem FluLärmG weitergehend sein. Der Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld (SXF) zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist aufgrund des Zeitpunktes seiner Planfeststellung rechtlich betrachtet nicht die Erstellung eines neuen Flughafens bzw. die wesentliche bauliche Erweiterung eines Flugplatzes (§ 1 (1) FluLärmG). Vielmehr ist § 2 (2) des Gesetzes für bestehende zivile Flugplätze anzuwenden. Mit den der Planfeststellung zugrundeliegenden Flugrouten, aber mit neuer Prognose zu den Flugbewegungen, wurde zusätzlich 2013 ein neuer Lärmschutzbereich für den ausgebauten Flughafen Berlin Brandenburg festgesetzt. Die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für den BER festgelegten Flugrouten weichen teilweise deutlich von denen der Planfeststellung ab. Es sind auch neue Flugverfahren berücksichtigt worden, die sicher und flugtechnisch möglich sind, aber sich in der Praxis erst bewähren sollen. Dazu werden nach der Inbetriebnahme des BER die tatsächlich geflogenen Routen und Verfahren der ersten zwei vollen aufeinanderfolgenden Flugplanperioden ausgewertet. Die Brandenburger Genehmigungsbehörde wird anschließend die bisher nach der Planfeststellung festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebiete (in der Karte hier nicht dargestellt) auf Grundlage der Daten des ersten vollständigen Betriebsjahres (zwei aufeinanderfolgende Flugplanperioden) insgesamt neu ausweisen. Unabhängig davon wird auf gleicher Grundlage auch der Lärmschutzbereich nach dem FluLärmG neu festgesetzt. Hinweis : Weitere Ausführungen z. B. zur Ermittlung des Lärmschutzbereichs oder zur Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem FluLärmG finden Sie beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg . Zur Planfeststellung und zum Lärmschutzkonzept um den Flughafen BER finden sich weitere Ausführungen beim Landesamt für Bauen und Verkehr . Verordnung der Landesregierung Berlin über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (FlugLärmBERV Bln) vom 30. Juli 2013, GVBl. Nr. 21 S. 430. Brandenburgische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (FlugLärmSBBbgV) vom 7. August 2013, GVBl. II Nr. 61 S. 1. Der Lärmschutzbereich eines Flugplatzes wird gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm nach der Lärmbelastung in zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Schutzzonen sind jeweils diejenigen Gebiete außerhalb des Flughafengeländes, in denen der durch Fluglärm hervorgerufene äquivalente Dauerschallpegel L A eq sowie bei der Nacht-Schutzzone auch der fluglärmbedingte Maximalpegel L A max die nachfolgend genannten Werte übersteigt, wobei die Häufigkeit aus dem Mittelwert über die sechs verkehrsreichsten Monate des Prognosejahres bestimmt wird [§ 2 (2) FluLärmG]. Um den Flughafen BER betragen diese Werte für die Tag-Schutzzone 1 L A eq Tag = 65 dB(A), Tag-Schutzzone 2 L A eq Tag = 60 dB(A), Nacht-Schutzzone L A eq Nacht = 55 dB(A) und L A max = 6 mal 57 dB(A) innen. Bauverbote im Lärmschutzbereich grundsätzlich sowie in der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone sind im § 5, Beschränkungen der baulichen Nutzung im § 6 FluLärmG, geregelt. Diese genannten äquivalenten Dauerschallpegel sind nicht mit denen der Strategischen Lärmkarten nach EU-Umgebungslärmrichtlinie vergleichbar. Zusätzlich ist die Planungszone Siedlungsbeschränkung als raumordnerisches Ziel im Gemeinsamen Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) dargestellt: hier wird festgelegt, dass in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen neue Flächen bzw. Gebiete für Wohnnutzungen oder besonders lärmschutzbedürftige Einrichtungen im Sinne des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm [§ 5 (1)] grundsätzlich nicht dargestellt oder festgesetzt werden dürfen. Die Kontur dieser Zone ist als nachrichtliche Übernahme „Nutzungsbeschränkungen zum Schutz der Umwelt“ in den Flächennutzungsplan übernommen worden (vgl. Ausführungsvorschriften AV-FNP 2021, 12.4 ). Karte im Geoportal Berlin Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Karten zum Fluglärmschutzbereich BER Die nachfolgenden Karten stellen die Lärmschutzbereiche für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Übersichtskarten im Maßstab 1 : 50.000 sowie in Detailkarten im Maßstab 1 : 5.000 dar. Zur besseren Lesbarkeit sind die Darstellungen im Maßstab 1 : 5.000 in mehrere Kartenblätter aufgeteilt. Weitere Informationen
Im Folgenden wird die Änderung dargestellt. Die Kategorien der Karten „Stadtstruktur“ (06.07) sowie „Stadtstruktur – Flächentypen differenziert“ (06.08) sind unter Stadtstruktur / Stadtstruktur – Flächentypen differenziert 2020 ausführlich dargestellt. Im Zuge der Fortschreibung auf den Stand 31.12.2021 wurden insgesamt 35 neue RBS-Blöcke eingepflegt und 1.194 Prüfflächen hinsichtlich einer möglichen Aktualisierung der Geometrie und der Nutzungsattribute geprüft. Weiterhin wurde eine Anpassung der ISU-Block(teil)flächen an die ALKIS-Bezirks- und -Landesgrenzen durchgeführt, die zu einer geometrischen Anpassung von mehr als 2500 Block(teil)flächen geführt hat. In der folgenden Tabelle 1 sind die Änderungen der Geometrie, der Schlüssel und der Nutzungsattribute differenziert für die verschiedenen Prüfgründe dargestellt. Es ist zu beachten, dass eine Fläche aus verschiedenen Gründen geprüft worden sein kann. Ebenfalls können an einer Fläche unterschiedliche Änderungen vorgenommen worden sein, z. B. eine Anpassung der Blockteilflächengrenzen sowie eine Korrektur der Nutzungsattribute. Die Summe der Teilsummen stimmt durch diese Überschneidungen nicht mit der Gesamtsumme überein. Tabelle 2 stellt die verschiedenen geometrischen Änderungen differenziert für die unterschiedlichen Prüffälle dar. Blockgrenzen wurden insbesondere im Zuge der Einarbeitung neuer RBS-Blöcke oder in Gebieten mit neuer Bebauung, die noch einer recht hohen Dynamik unterliegen (Fälle: WoFIS/Baufertigstellung und Merkposten), angepasst. In den Gebieten mit neuer Bebauung liegen auch die neu gebildeten Straßenabschnitte. Die Kategorie „Merkposten“ weist auch die höchste Anzahl an neu gebildeten und geänderten Blockteilflächen auf. Hier wurde beispielsweise im Areal der Domäne Dahlem die Abgrenzung der Blockteilflächen sowie die Nutzungsattribute überarbeitet. Die Anpassung an die ALKIS Bezirks- und Landesgrenzen führte auf über 2.600 Flächen zu einer Anpassung der Straßen- und Blockgrenzen. Die nachfolgende Karte gibt einen räumlichen Überblick über die Verteilung der Prüfungen sowie Änderungen hinsichtlich Geometrie, Schlüssel und Nutzungsattributen: Auffällig ist das Gebiet des ehemaligen Flughafen Tegel, dessen Flächen nach der Stilllegung des Flughafens nun anderen Nutzungen zugeschrieben wurden. Auch das Gebiet in Gatow fällt aufgrund einer Agglomeration von Flächen die geprüft, aber nicht geändert wurden, auf. Hier handelt es sich um zahlreiche Block(teil)flächen, die im Rahmen der vergangenen Fortschreibung aufgrund neuer RBS-Blöcke aktualisiert wurden und daher im Zuge der Fortschreibung 2021 nicht mehr angepasst werden mussten. Areale mit größeren baulichen Veränderungen sind beispielsweise die Europacity nördlich des Hauptbahnhofs, der Technologiepark Adlershof, ein ehemaliges Gewerbegebiet am Blockdammweg und ein Areal an der Wendenschloßstraße in Köpenick. Auffällig ist zunächst die Veränderung im Flächentyp „Flughafen“ (TYP = 93). Dieser Flächentyp ist seit der Stilllegung des ehemaligen Flughafen Tegel nicht mehr in Berlin vorhanden (Abnahme um 444 ha). Mit der Umkartierung der entsprechenden Flächen kann die Änderung in drei anderen Kategorien erklärt werden. Die Grünflächen auf dem ehemaligen Flughafengelände wurden nun als Brachfläche (TYP = 57, Anstieg um 229 ha) kartiert. Den ehemaligen Rollbahnen wurde der TYP 94 „Sonstige Verkehrsfläche“ zugewiesen (Anstieg um 105 ha). Die bebauten Flächen im Norden des ehemaligen Flughafengeländes werden als Hubschrauberlandeplatz der Bundesregierung genutzt und wurden dem TYP 41 „Sicherheit und Ordnung“ zugewiesen (Anstieg um 30 ha). Weitere Änderungen stehen im Zusammenhang mit neuer Bebauung. So haben die Flächentypen „Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger“ (TYP = 73) und „Verdichtung im Einzelhausgebiet“ (TYP = 25) um 28 ha bzw. 26 ha zugenommen. Die Abnahme des Flächentyps 44 „Hochschule und Forschung“ ist auf eine Korrektur der Nutzungsattribute im Areal der Domäne Dahlem zurückzuführen. Das gesamte Gelände ist Teil einer Stiftung, die vom Land Berlin und dem Förderverein gegründet wurde und wird als eine Art Freilichtmuseum genutzt. Die bisher angegebene Nutzung als Wissenschaftsstandort tritt daher nur auf einen kleineren südöstlich gelegenen Teil zu und wurde im übrigen Gebiet zum Flächentyp 45 „Kultur“ geändert. Im Zuge der Fortschreibung auf den Stand 31.12.2022 wurden insgesamt 33 neue RBS-Blöcke eingepflegt und 767 Prüfflächen hinsichtlich einer möglichen Aktualisierung der Geometrie und der Nutzungsattribute geprüft. In der folgenden Tabelle 3 sind die Änderungen der Geometrie, der Schlüssel und der Nutzungsattribute differenziert für die verschiedenen Prüfgründe dargestellt. Es ist zu beachten, dass eine Fläche aus verschiedenen Gründen geprüft worden sein kann. Ebenfalls können an einer Fläche unterschiedliche Änderungen vorgenommen worden sein, z. B. eine Anpassung der Blockteilflächengrenzen sowie eine Korrektur der Nutzungsattribute. Die Summe der Teilsummen stimmt durch diese Überschneidungen nicht mit der Gesamtsumme überein. Tabelle 4 stellt die verschiedenen geometrischen Änderungen differenziert für die unterschiedlichen Prüffälle dar. Blockgrenzen wurden insbesondere im Zuge der Einarbeitung neuer RBS-Blöcke oder in Gebieten mit neuer Bebauung, die noch einer recht hohen Dynamik unterliegen (Fälle: WoFIS/Baufertigstellung und Merkposten), angepasst. Blockteilflächengrenzen werden ebenfalls zur Abgrenzung neu bebauter Flächen geändert oder neu gebildet. In den Gebieten mit neuer Bebauung liegen auch die neu gebildeten Straßenabschnitte. Die nachfolgende Karte gibt einen räumlichen Überblick über die Verteilung der Prüfungen sowie Änderungen hinsichtlich Geometrie, Schlüssel und Nutzungsattributen: Die größten Änderungen stehen im Zusammenhang mit neuer Bebauung. So hat der Flächentyp „Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger“ (TYP = 73) um 96 ha zugenommen, während die Flächentypen „Baustelle“ (TYP = 98), „Brachfläche“ (TYP = 57) und „Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, gering Bebauung“ (TYP = 30), auf denen die neue Bebauung zum großen Teil entstand, um 25 – 40 ha abgenommen haben. Weitere Änderungen stehen in Zusammenhang mit der Prüfung von Merkposten zu Flächen mit einem hohen Anteil von Wohnbebauung, die jedoch bislang keine Wohnnutzung aufwiesen. Hier wurde auf einigen Flächen beispielsweise der Flächentyp „Kerngebiet“ (Abnahme von 23 ha) zu den Flächentypen „Heterogene innerstädtische Mischbebauung“ (TYP = 8) oder “Großsiedlung und Punkthochhäuser“ (TYP = 9) geändert.
Die Messstelle dient der Überwachung des Oberflächengewässers Tegeler Fließ in Berlin. Der Status der Messstelle ist nicht näher angegeben.
Die Messstelle dient der Überwachung des Oberflächengewässers Tegeler Fließ in Berlin. Der Status der Messstelle ist nicht näher angegeben.
Die Messstelle dient der Überwachung des Oberflächengewässers Tegeler Fließ in Berlin. Der Status der Messstelle ist nicht näher angegeben.
Das Projekt "Einfluss der Großflughäfen auf zeitliche und räumliche Verteilungen von Ultrafeinstaub kleiner als 100 nm im Großraum Berlin" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für Troposphärenforschung e.V..Großflughäfen sind eine relevante Quelle kurzlebiger Luftschadstoffe. Ihr quantitativer Beitrag zur gesundheitlichen Belastung der Anwohner ist besonders dort mit Unsicherheiten behaftet, wo auch andere Verursacher existieren, bspw. in Großstädten. Feldmessungen und Modellierungen sollen den Einfluss der Emissionen des Großflughafens Berlin Tegel (TXL) und BER auf die räumliche Verteilung folgender Schadstoffe vor und nach Schließung im Herbst 2020 untersuchen: Ultrafeinstaub (UFP) und Black Carbon (Ruß) sowie PM10, PM2,5 und NO2. Es werden drei stationäre Messstationen über ca. 2 Jahre im Umfeld von BER betrieben. In Bezug auf UFP (Partikelanzahlkonzentration und -verteilung) werden der Gesamtanteil und der nichtflüchtige Anteil gemessen. Zusätzlich werden mobile Messsysteme in mehrwöchigen Messkampagnen die räumliche Verteilung der Schadstoffe in der Abluftfahne von BER bestimmen. Die Ausbreitungsmodellierung wird mit einem Raster von 500 m für den Großraum Berlin sowie feiner aufgelöst (ca. 200 m) im Umfeld TXL und zum Teil für Schönefeld (SXF) bzw. den geplanten Berliner Großflughafen BER durchgeführt werden. Bereits entwickelte modulare Modellansätze (u.a. mittels LASPORT) sollen genutzt werden: Ausbreitung von nichtflüchtigen UFP im Umfeld von Flughäfen aufgrund Straßenverkehrs- und Flughafenaktivitätsdaten mit Lagrange Modellen. Hintergrundbelastung: Chemietransportmodelle inkl. Partikelklassen bzw. -moden. Für jedes Rasterquadrat wird ein Jahresmittelwert (1 h Basis) erstellt inkl. Herkunftsanteile. Für die Standorte der Messstationen und für Messorte der Kohorten in der BEAR-Studie werden 1h-Zeitreihen bereitgestellt. Zur Validierung des Hintergrundes werden Daten der UBA Station Neuglobsow herangezogen. Außerdem beteiligt: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: für Umgebung Flughafen, Flughafen Berlin Brandenburg (FBB) für SXF Ein Begleitkreis wird gebildet.
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
The ISAD02 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISA): Routinely scheduled observations for distribution from automatic (fixed or mobile) land stations (e.g. 0000, 0100, … or 0220, 0240, 0300, …, or 0715, 0745, ... UTC) A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere(The bulletin collects reports from stations: 10046;Kiel-Holtenau;10091;Arkona;10113;Norderney;10131;Cuxhaven;10170;Rostock-Warnemünde;10253;Lüchow;10264;Marnitz;10268;Waren;10291;Angermünde;10315;Münster/Osnabrück;10379;Potsdam;10382;Berlin-Tegel;10384;Berlin-Tempelhof;10410;Essen-Bredeney;10427;Kahler Asten;10430;Lippspringe, Bad;10453;Brocken;10496;Cottbus;10499;Görlitz;10505;Aachen-Orsbach;10513;Köln-Bonn;10532;Gießen/Wettenberg;10544;Wasserkuppe;10554;Erfurt-Weimar;10567;Gera-Leumnitz;10578;Fichtelberg;) (Remarks from Volume-C: SYNOP HALF HOURLY H+30)
Radarkomposit RX (Radardaten ohne Korrektur) des operationellen DWD-Radarverbundes - Radardata RX (Radardata without scaling) from the operational DWD radar composite
Origin | Count |
---|---|
Bund | 26 |
Land | 127 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 13 |
Messwerte | 6 |
Taxon | 1 |
Text | 109 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 12 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 63 |
offen | 68 |
unbekannt | 11 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 131 |
Englisch | 15 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Datei | 7 |
Dokument | 23 |
Keine | 43 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 96 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 78 |
Lebewesen & Lebensräume | 127 |
Luft | 87 |
Mensch & Umwelt | 142 |
Wasser | 80 |
Weitere | 142 |