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FFH-Arthabitate und Entwicklungsflächen (flächenhaft)

Der Datensatz beinhaltet alle flächenhaft erfassten FFH-Arthabitate und Entwicklungsflächen. Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.

FFH-Arthabitate und Entwicklungsflächen (punkthaft)

Der Datensatz beinhaltet alle punkthaft erfassten FFH-Arthabitate und Entwicklungsflächen. Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.

Waldfunktionen in Sachsen - FFH-Arthabitate, Flächen (Punkte) 1ha

Der Datensatz enthält die als FFH-Arthabitate ausgewiesenen Waldflächen ( 1ha) und Einzelobjekte im Freistaat Sachsen. FFH-Arthabitate dienen der Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Schutz der natürlichen Lebensräume (nach Anhang I der FFH-Richtlinie) sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (nach Anhang II der Richtlinie) auf gesamteuropäischer Ebene sowie – gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten – der Bildung des kohärenten ökologischen Netzes »Natura 2000«. Grundlage ist die Flora-Faune-Habitat-Richtlinie. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.

Waldfunktionen in Sachsen - FFH-Lebensraumtypen, linear

Der Datensatz enthält alle linear erfassten FFH-Lebensraumtypen (LRT). Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.

Waldfunktionen in Sachsen - FFH-Lebensraumtypen, Flächen 1ha

Der Datensatz enthält alle flächenhaft erfassten FFH-Lebensraumtypen (LRT). Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.

Waldfunktionen in Sachsen - FFH-Arthabitate, Flächen 1ha

Der Datensatz enthält die als FFH-Arthabitate ausgewiesenen Waldflächen ( 1ha) im Freistaat Sachsen. FFH-Arthabitate dienen der Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Schutz der natürlichen Lebensräume (nach Anhang I der FFH-Richtlinie) sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (nach Anhang II der Richtlinie) auf gesamteuropäischer Ebene sowie – gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten – der Bildung des kohärenten ökologischen Netzes »Natura 2000«. Grundlage ist die Flora-Faune-Habitat-Richtlinie. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.

Waldfunktionen in Sachsen - FFH-Lebensraumtypen, Flächen 1ha

Der Datensatz enthält alle punkthaft erfassten FFH-Lebensraumtypen (LRT). Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.

FFH-Gebiete in Sachsen

Der Datensatz beinhaltet alle flächenhaft erfassten FFH-Gebiete (Flora-Faune-Habitate). Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.

Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz und Landschaftsplanung

Landesrecht Bundesrecht Internationales Recht Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Berliner Baumschutzverordnung – BaumSchVO) Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin (Einige der in der Liste aufgeführten Objekte mussten aus zwingenden Gründen (z.B. Standsicherheit) inzwischen gefällt werden.) Gesetz über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin (Landesjagdgesetz Berlin – LJagdG Bln) die verschiedenen Rechtsverordnungen zum Schutz von Teilen von Natur und Landschaft (siehe unter Schutzgebiete ) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV) Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Links auf www.bfn.de ; www.gesetze-im-internet.de ) Hierzu gehören: die Ramsar-Konvention zur Erhaltung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel (Ziel: Schutz und nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten und deren Ressourcen durch nationale Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit); die Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Ziel: die wandernden Tierarten an Land, in der Luft und im Wasser sowie deren Lebensräume in ihrer Gesamtheit zu schützen); die Berner Konvention von 1979, zum Schutz der europäischen wildlebenden Arten und ihrer Lebensräume (wird in den EU-Ländern durch die FFH-Richtlinie umgesetzt); das Washingtoner Artenschutzübereinkommen / (CITES) über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen sowie die entsprechenden EU-Rechtsakte zur Umsetzung dieser Übereinkommen, beispielsweise: EG-Vogelschutzrichtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) EG-Artenschutzverordnung Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse (Links auf www.bfn.de ; www.eurobats.org ; www.bgbl.de )

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (EuLRaumÜbkG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Art 1 Dem in Bern am 19. September 1979 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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