Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Art 1 Dem in Bern am 19. September 1979 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Landesrecht Bundesrecht Internationales Recht Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Berliner Baumschutzverordnung – BaumSchVO) Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin (Einige der in der Liste aufgeführten Objekte mussten aus zwingenden Gründen (z.B. Standsicherheit) inzwischen gefällt werden.) Gesetz über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin (Landesjagdgesetz Berlin – LJagdG Bln) die verschiedenen Rechtsverordnungen zum Schutz von Teilen von Natur und Landschaft (siehe unter Schutzgebiete ) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV) Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Links auf www.bfn.de ; www.gesetze-im-internet.de ) Hierzu gehören: die Ramsar-Konvention zur Erhaltung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel (Ziel: Schutz und nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten und deren Ressourcen durch nationale Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit); die Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Ziel: die wandernden Tierarten an Land, in der Luft und im Wasser sowie deren Lebensräume in ihrer Gesamtheit zu schützen); die Berner Konvention von 1979, zum Schutz der europäischen wildlebenden Arten und ihrer Lebensräume (wird in den EU-Ländern durch die FFH-Richtlinie umgesetzt); das Washingtoner Artenschutzübereinkommen / (CITES) über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen sowie die entsprechenden EU-Rechtsakte zur Umsetzung dieser Übereinkommen, beispielsweise: EG-Vogelschutzrichtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) EG-Artenschutzverordnung Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse (Links auf www.bfn.de ; www.eurobats.org ; www.bgbl.de )
Der Datensatz beinhaltet alle flächenhaft erfassten FFH-Gebiete (Flora-Faune-Habitate). Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.
Berlin, Bayern, Hessen und Sachsen haben sich aktuell mit einem gemeinsamen Schreiben zum Wolf an den Bund gewandt. Darin setzen sich die Länder dafür ein, dass der Bund für Deutschland einen günstigen Erhaltungszustand beim Wolf im Zuge der anstehenden FFH-Berichtserstattung an die EU meldet. Dazu erklärte Berlins Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde : „Nach langer Abwesenheit ist der Wolf wieder Teil unserer heimischen Tierwelt. Seine Rückkehr ist positiv für die Entwicklung artenreicher und funktionierender Ökosysteme. Der Wolf übernimmt eine zentrale Rolle im ökologischen Gleichgewicht. Der nun erreichte günstige Erhaltungszustand sollte sachlich anerkannt werden – ebenso wie die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Bestandsmanagements, das die langfristige Koexistenz sichert.“ Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte: “Den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland festzustellen, ist fachlich und politisch geboten. Der günstige Erhaltungszustand ermöglicht das seit langem geforderte regionale Bestandsmanagement. Das wäre ein starkes Signal und ein wichtiger Schritt zu einem sachlichen und akzeptierten Umgang mit dem Wolf. Daneben soll der Wolf schnellstmöglich ins Jagdrecht auf Landes- und Bundesebene überführt werden. Der Wolf muss rechtssicher gejagt werden können. Bayern steht an der Seite der Weidetierhalter. Weidetierhalter sind wichtige Partner, um Lebensräume in der Kulturlandschaft und die Artenvielfalt zu erhalten.” Hessens Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, Ingmar Jung , bekräftigte: „Es ist höchste Zeit, die Realität anzuerkennen: Der Wolf hat in Deutschland einen günstigen Erhaltungszustand erreicht – und das muss endlich auch politisch Konsequenzen haben. Das dringend notwendige und im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte Bestandsmanagement muss jetzt umgesetzt werden.“ Sachsens Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch ergänzt: „Betrachten wir es nüchtern: Der Artenschutz verfolgt das Ziel eines günstigen Erhaltungszustandes. Diesen haben wir beim Wolf erreicht und können das mit Überzeugung nach Brüssel melden. Jeder kann sich selbst ein Bild von der Lage in unserem Freistaat und der Verbreitung von Görlitz über Bautzen bis in den Leipziger Raum machen, in dem erst kürzlich ein weiteres Rudel identifiziert wurde. Nun braucht es zügige Antworten aus Berlin zum Jagdrecht, dem Bestandsmanagement und damit zum Schutz unserer Weidetiere. Die Meldung nach Brüssel ist dafür die Grundlage.” Eine Mehrheit der Länder kommt aktuell auf fachlicher Grundlage zu der Einschätzung, dass der günstige Erhaltungszustand des Wolfes im Großteil Deutschlands bereits gegeben ist, sowohl in der atlantischen als auch in der kontinentalen biogeografischen Region. Insbesondere ist aus Sicht der Länder mit über 100 fortpflanzungsfähigen Rudeln und Paaren eine ausreichende Populationsgröße des Wolfs in Deutschland erreicht. Auch nimmt die Zahl der Wölfe in Deutschland in den zurückliegenden 20 Jahren kontinuierlich zu. Daneben werben die Länder beim Bund dafür, die veralteten Bewertungsmaßstäbe zur Beurteilung des Erhaltungszustands beim Wolf zu überarbeiten. Denn die bisherigen Kriterien zur Beurteilung des Erhaltungszustands wurden in einer Zeit festgelegt, in der eine derart dynamische positive Bestandsentwicklung wie beim Wolf in Deutschland weder absehbar noch wahrscheinlich war. Der günstige Erhaltungszustand des Wolfs ist neben der Absenkung des Schutzstatus eine wesentliche Voraussetzung für ein effektives Bestandsmanagement des Wolfs in Deutschland. Die Absenkung des Schutzstatus für den Wolf ist am 7. März im Rahmen der Berner Konvention erfolgt und anschließend von der EU-Kommission in einer Änderung der FFH-Richtlinie rechtlich festgesetzt worden. Diese Änderungen müssen nun durch den Bund in nationales Recht überführt werden.
Ministerrat hat Gesetzentwurf beschlossen – Ergebnis eines breiten Beteiligungsprozesses – Besonderes Augenmerk liegt auf dem Aufbau klimaresilienter Wälder durch jagdliches Management – Stärkung von Tier- und Naturschutz – Wolf kommt ins Jagdgesetz – Bürokratie wird abgebaut – Mehr Schutz der Landwirtschaft Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat jetzt in zweiter Lesung das neue Landesjagdgesetz beschlossen. Zuvor fand ein umfassender Beteiligungsprozess statt, bei dem zahlreiche betroffene Interessensgruppen und Institutionen eingebunden wurden. Der Gesetzentwurf wurde dem rheinland-pfälzischen Landtag zur weiteren Beratung zugeleitet. „Der Entwurf gibt Antworten auf die umwelt-, klima- und jagdpolitische Herausforderungen unserer Zeit. Im Mittelpunkt steht der Schutz des nachwachsenden Waldes. Die Erderwärmung setzt den Wäldern zunehmend zu: Bäume sterben durch Klimastress wie etwa Trockenheit und Hitze, zudem werden sie anfälliger für Schädlinge. Deshalb soll eine Wiederbewaldung von entstandenen Freiflächen möglichst klimaresilient erfolgen, um die Zukunft des Waldes in Rheinland-Pfalz zu sichern“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Die Ministerin weiter: „Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine enge Zusammenarbeit von Behörden, Jägerinnen und Jägern, Waldbesitzenden sowie Försterinnen und Förstern notwendig. Auch die Landwirtschaft sowie der Weinbau sind in Rheinland-Pfalz als Teil der Kulturlandschaft von großer Bedeutung. Um sie nachhaltig zu bewahren, brauchen wir eine reformierte Jagd. Das novellierte Jagdgesetz schafft dafür einen zeitgemäßen Rahmen. Zugleich stärken wir den Tier-, Natur- und Artenschutz sowie die Bedeutung der Landschaftspflege.“ Hier wesentliche Regelungsziele des Gesetzentwurfs auf einen Blick: Eine bessere Unterstützung der Waldentwicklung im Klimawandel durch jagdliches Management: Im Gesetzentwurf ist eindeutig festgeschrieben, dass die Jagd so ausgeübt werden soll, dass eine dem Klimawandel angepasste Waldentwicklung durch artenreiche Verjüngung standortgerechter Baumarten möglich ist. Dies soll im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen (Zäune, Wuchshüllen) geschehen. Ist die angestrebte Waldentwicklung durch das Wild gefährdet, muss der Jagdausübende eine Jagdkonzeption mit dem Verpächter abstimmen. Darin muss dargelegt werden, wie Wildschäden durch jagdliche Maßnahmen künftig vermieden werden. So wird die Partnerschaft für den Wald vor Ort gestärkt. Kommt es zu einer erheblichen Gefährdung des Waldes wird von der zuständigen Behörde ein bindender Mindestabschussplan festgesetzt. Sollte ein Mindestabschussplan wiederholt und aufeinanderfolgend nicht erfüllt werden, wäre das letzte Mittel eine behördliche Anordnung zur Verringerung des Wildbestandes. Mehr Tierschutz bei der Jagdausübung: Die Jagdhundeausbildung und -prüfung an der flugunfähig gemachten, lebenden Ente (Müllerente) wird durch das Jagdrecht verboten, ebenso Fanggeräte, die sofort töten (Totschlagfallen). Um die Jagd sowohl im Natur- als auch im Kunstbau durchführen zu können, müssen Hunde- und Frettchenführende eine entsprechende Fachkenntnis vorweisen. Damit soll diese Form der Jagd möglichst tierschutzgerecht gestaltet werden. Zudem wird jedes Frühjahr vor Beginn der Mäharbeiten Jungwild aufgesucht, um es vor dem Mähtod zu bewahren. Die Jägerschaft soll zukünftig hierbei nach Möglichkeit unterstützen. Eine Stärkung des Naturschutzes durch Förderung der Biodiversität: Der Schutz des nachwachsenden (Misch)-Waldes stärkt naturnahe und artenreiche Ökosysteme. Der Entwurf sieht zudem die unbürokratische Entnahme invasiver Arten vor. Zugleich wird die genetische Vielfalt des Rotwilds durch ein angepasstes Lebensraummanagement für diese Wildart verbessert. Mit dem Ziel, die Kontamination durch Blei in der Umwelt zu reduzieren, wird mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren bleihaltige Büchsenmunition bei der Jagdausübung verboten. Weniger Bürokratie in der Jagdverwaltung und für die Jägerschaft durch Digitalisierung und Regelungsabbau: Durch die Vereinfachung der Abschussregelung und die Digitalisierung der Jagdverwaltung soll bürokratischer Aufwand deutlich minimiert werden. Erstmals zeitgemäße gesetzliche Zielvorgaben in Form von klaren Inhaltsbestimmungen für Jagd und Hege, orientiert an wildbiologischen Erkenntnissen : Der Regierungsentwurf sorgt für eine Konkretisierung von bislang unbestimmten zentralen Rechtsbegriffen. Beispielhaft zu nennen sind die Anforderungen an die Jagdausübung, worunter beispielsweise der Auftrag fällt, gesunde Wildpopulationen mit artgerechten Alters- und Sozialstrukturen zu erhalten und zu entwickeln. Mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Waldbesitzende: Die unterstützende Jagdbeteiligung der Grundbesitzenden bleibt in einem Kooperationsmodell möglich. Eine mögliche Mitjagd wird demnach Teil der privatrechtlichen Vertragsgestaltung. Hierbei können Regelungen zur Unterstützung der Abschusserfüllung bei übermäßigen Wildschäden getroffen werden. Erstmalig ein professionelles Management von Wildtieren in Siedlungsräumen: Der Gesetzentwurf ermöglicht die Ausbildung von Jägerinnen und Jägern zu urbanen Wildberaterinnen und Wildberatern, die zukünftig die Kommunen und die dortige Bevölkerung im Umgang mit Wildtieren im Siedlungsraum beraten und unterstützen sollen. Der Schutz der Landwirtschaft: Die Belange der Landwirtinnen und Landwirte werden durch die Vereinfachung der Wildschadensabwicklung in Form der Flexibilisierung der Anmeldefristen bei Wildschäden gestärkt. Zudem wurde eine Professionalisierung der Wildschadensschätzerinnen und Wildschadensschätzer aufgenommen. Ist das Betriebsziel der landwirtschaftlichen Fläche etwa durch Schwarzwildschäden gefährdet, müssen auch in diesem Fall die Verantwortlichen vor Ort eine gemeinsame Jagdkonzeption zur Reduzierung der Wildschäden vereinbaren. Der Wolf ins Jagdrecht: Begleitend zur Entscheidung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention über die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ und den in Folge erwarteten Änderungen der FHH-Richtlinie und des Bundesnaturschutzgesetzes ist es nunmehr sinnvoll, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Der Wolf bleibt dennoch eine besonders geschützte Art. Eine Entnahme unterliegt nach wie vor hohen Auflagen. „Der jetzt erarbeitete Entwurf ist ein mit viel Zeit und Geduld ausgehandelter Kompromiss zwischen den Interessen unterschiedlicher Verbände, unter der Prämisse der Stärkung des Walderhalts und den Inhalten des Koalitionsvertrags“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Sollte der Landtag den Entwurf beschließen, müssen die nachgelagerten Rechtsvorschriften – wie etwa die Landesjagdverordnung – abschließend novelliert werden. Alle neuen Vorschriften sollen gleichzeitig voraussichtlich zum 1. April 2027 (Beginn des Jagdjahrs) in Kraft gesetzt werden.
Nr.: 10/2021 Halle (Saale), 04.06.2021 Die Präsidentin Illegale Wolfstötungen in Sachsen-Anhalt (LAU) sechs Wölfe gemeldet, die tot oder schwer verletzt aufgefunden wurden. In drei Fällen war die Todesursache illegaler Beschuss. Das bestätigen die vom Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin durchgeführten pathologischen Untersuchungen. Da die Tötung eines Wolfes strafbar ist, wurden alle drei Fälle zur Anzeige gebracht. Wölfe sind international durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, die FFH-Richtlinie und nach der Berner Konvention streng geschützt. Diese internationalen rechtlichen Vorgaben werden durch das Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt, welches unter anderem das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen untersagt. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen - Geldstrafen oder Freiheitsentzug - kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen. In den Jahren 2009 bis 2021 wurden in Sachsen-Anhalt elf Wölfe illegal durch Beschuss getötet. Dies entspricht einem Anteil von 15 % an allen Totfunden in Sachsen-Anhalt und stellt nach der Tötung bei Verkehrsunfällen die zweithäufigste nachweisbare Todesursache dar. Pressemitteilung Seit April 2021 wurden dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1
Der Datensatz beinhaltet alle punkthaft erfassten FFH-Arthabitate und Entwicklungsflächen. Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.
Brüssel. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsstaatssekretär Gert Zender hat sich in dieser Woche mit den Agrarministern der ostdeutschen Länder in Brüssel zu aktuellen agrar- und forstpolitischen Themen ausgetauscht. Er vertrat Minister Sven Schulze, der an den Koalitionsverhandlungen in Berlin teilnimmt. Wolfsmanagement: Mehr Spielraum für praxistaugliche Lösungen Im gemeinsamen Gespräch mit der Generaldirektorin für Umwelt, Florika Fink-Hooijer, stand unter anderem das Wolfsmanagement im Mittelpunkt. Die Berner Konvention hatte im März den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt. Die EU-Kommission schlägt daher die Angleichung an das Übereinkommen von Bern vor. Damit ist ein neuer Handlungsspielraum für ein praxistaugliches Wolfsmanagement eröffnet worden – ein Anliegen, das die ostdeutschen Länder seit Langem mit Nachdruck verfolgen. Auch Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze hatte sich wiederholt für diese Herabstufung eingesetzt. Staatssekretär Gert Zender begrüßte die Entscheidung deutlich und fordert eine schnelle Umsetzung: „Im Sinne der Weidetierhalter müssen endlich Veränderungen her. Ich freue mich, dass wir mit den ostdeutschen Agrarministern parteiübergreifend Konsens haben. Nun haben wir die Chance dazu, endlich ein realistisches Wolfsmanagement zu erreichen.“ Der Wolf steht auch bei der anstehenden Agrarministerkonferenz in Baden-Baden (26.03.2025 – 28.03.2025) auf der Tagesordnung. EU-Wiederherstellungsverordnung: Augenmaß und Praxisnähe gefordert Darüber hinaus haben die Beteiligten auch andere umweltrelevante Fragen aufgegriffen. Staatssekretär Gert Zender hat sich dabei klar zur geplanten EU-Wiederherstellungsverordnung positioniert. „Wir brauchen bei der Wiederherstellungsverordnung mehr Augenmaß und eine stärkere Praxisnähe. Ohne ausreichenden Ausgleich für mögliche Ertragsausfälle darf es keine zusätzlichen Eingriffe in die Land- und Forstwirtschaft geben“, so Staatssekretär Gert Zender. Gleichzeitig hat er sich für verlängerte Fristen bei der Erstellung der nationalen Wiederherstellungspläne und der Umsetzung der Maßnahmen ausgesprochen. Zukunft der GAP: Förderung sichern, Bürokratie abbauen Ein weiterer Schwerpunkt hat auf der Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 gelegen. Bei einer Abendveranstaltung unter dem Titel „Die GAP ab 2028 - Positionen der ostdeutschen Bundesländer für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft, lebenswerte ländliche Räume und einen starken Zusammenhalt in Europa“ haben die Teilnehmenden die besonderen Herausforderungen der ostdeutschen Agrarpolitik diskutiert. Staatssekretär Gert Zender hat dabei deutlich gemacht: „Jeder landwirtschaftliche Betrieb, der zur Versorgungssicherheit beiträgt, muss eine Förderung erhalten – unabhängig von Struktur oder Größe.“ Er hat sich klar gegen Mittelkürzungen im EU-Haushalt ausgesprochen, den Erhalt der beiden Fördersäulen gefordert. Auch beim Thema Bürokratie hat er klare Worte gefunden: „Wenn die Ökoregelungen in der 1. Säule abgeschafft würden, hätte man gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung geschaffen“, so Gert Zender. Breite Beteiligung aus Ostdeutschland An der Diskussionsrunde haben außerdem Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaates Sachsen, Hanka Mittelstädt, Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, sowie Marcus Malsch, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, teilgenommen. Aus Mecklenburg-Vorpommern war Marion Zinke, Abteilungsleiterin im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, vertreten. Sie hat Minister Dr. Till Backhaus ersetzt, der kurzfristig an Koalitionsverhandlungen gebunden war.
Magdeburg. Lange gefordert, jetzt in Sicht: Aktives Wolfsmanagement könnte bald Realität werden. Die EU-Kommission plant im März einen Vorschlag zur Absenkung des Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie . Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze begrüßt diese Entwicklung: „Es ist gut, dass endlich Bewegung in das Thema kommt. Unsere Weidetierhalter brauchen dringend klare Regeln und Sicherheit.“ Aussprache im Agrarausschuss bringt Bewegung Er bezog sich damit auf eine Aussprache im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel über den Wolf. Dort hatte der Direktor der EU-Generaldirektion Umwelt, Humberto Delgado Rosa, erklärt, dass ab 7. März eine Richtlinien-Änderung parallel zur Änderung des Schutzstatus in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ möglich sei. Brüssel will dann zeitnah einen Vorschlag präsentieren. Balance zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung Minister Sven Schulze setzt sich seit langem dafür ein, dass der Schutzstatus des Wolfes angepasst wird, um gezieltes Management und den Schutz der Weidetiere zu ermöglichen. „Ich habe in zahlreichen Gesprächen in Brüssel und Berlin darauf hingewiesen, dass es eine Balance zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung braucht,“ so der Minister. „Es darf nicht sein, dass Weidetierhalter allein gelassen werden, während die Wolfsbestände weiter wachsen.“ Wolfsbestände in Deutschland und Sachsen-Anhalt stabil Aktuell leben in Deutschland rund 209 Rudel, 46 Paare und 19 Einzeltiere. In Sachsen-Anhalt sind es 32 Rudel und fünf Paare, die sich vor allem auf die Altmark und den Osten des Landes konzentrieren. Ein Wechsel des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ würde gezieltes Management erleichtern, etwa durch regulierende Maßnahmen bei Problemwölfen. „Wir brauchen klare Regeln und gezielte Maßnahmen. Der Artenschutz muss respektiert werden, aber die Interessen der Weidetierhalter dürfen nicht länger ignoriert werden“, betont Minister Sven Schulze. Hintergrund: Die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ist eine EU-Vorgabe zum Schutz von wildlebenden Tieren und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume. Sie legt fest, wie stark einzelne Arten geschützt werden müssen. Bisher gilt der Wolf als „streng geschützt“. Eine Herabstufung zu „geschützt“ würde mehr Spielraum für ein gezieltes Wolfsmanagement bieten.
Der Datensatz enthält die als FFH-Arthabitate ausgewiesenen Waldflächen ( 1ha) und Einzelobjekte im Freistaat Sachsen. FFH-Arthabitate dienen der Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Schutz der natürlichen Lebensräume (nach Anhang I der FFH-Richtlinie) sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (nach Anhang II der Richtlinie) auf gesamteuropäischer Ebene sowie – gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten – der Bildung des kohärenten ökologischen Netzes »Natura 2000«. Grundlage ist die Flora-Faune-Habitat-Richtlinie. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 17 |
| Land | 36 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 2 |
| Gesetzestext | 3 |
| Text | 17 |
| unbekannt | 19 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 37 |
| offen | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 43 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Datei | 12 |
| Dokument | 25 |
| Keine | 10 |
| Webseite | 21 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 18 |
| Lebewesen und Lebensräume | 41 |
| Luft | 15 |
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| Wasser | 18 |
| Weitere | 43 |