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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (EuLRaumÜbkG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Art 1 Dem in Bern am 19. September 1979 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz und Landschaftsplanung

Landesrecht Bundesrecht Internationales Recht Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Berliner Baumschutzverordnung – BaumSchVO) Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin (Einige der in der Liste aufgeführten Objekte mussten aus zwingenden Gründen (z.B. Standsicherheit) inzwischen gefällt werden.) Gesetz über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin (Landesjagdgesetz Berlin – LJagdG Bln) die verschiedenen Rechtsverordnungen zum Schutz von Teilen von Natur und Landschaft (siehe unter Schutzgebiete ) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV) Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Links auf www.bfn.de ; www.gesetze-im-internet.de ) Hierzu gehören: die Ramsar-Konvention zur Erhaltung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel (Ziel: Schutz und nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten und deren Ressourcen durch nationale Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit); die Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Ziel: die wandernden Tierarten an Land, in der Luft und im Wasser sowie deren Lebensräume in ihrer Gesamtheit zu schützen); die Berner Konvention von 1979, zum Schutz der europäischen wildlebenden Arten und ihrer Lebensräume (wird in den EU-Ländern durch die FFH-Richtlinie umgesetzt); das Washingtoner Artenschutzübereinkommen / (CITES) über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen sowie die entsprechenden EU-Rechtsakte zur Umsetzung dieser Übereinkommen, beispielsweise: EG-Vogelschutzrichtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) EG-Artenschutzverordnung Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse (Links auf www.bfn.de ; www.eurobats.org ; www.bgbl.de )

Illegale Wolfstötungen in Sachsen-Anhalt

Nr.: 10/2021 Halle (Saale), 04.06.2021 Die Präsidentin Illegale Wolfstötungen in Sachsen-Anhalt (LAU) sechs Wölfe gemeldet, die tot oder schwer verletzt aufgefunden wurden. In drei Fällen war die Todesursache illegaler Beschuss. Das bestätigen die vom Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin durchgeführten pathologischen Untersuchungen. Da die Tötung eines Wolfes strafbar ist, wurden alle drei Fälle zur Anzeige gebracht. Wölfe sind international durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, die FFH-Richtlinie und nach der Berner Konvention streng geschützt. Diese internationalen rechtlichen Vorgaben werden durch das Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt, welches unter anderem das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen untersagt. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen - Geldstrafen oder Freiheitsentzug - kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen. In den Jahren 2009 bis 2021 wurden in Sachsen-Anhalt elf Wölfe illegal durch Beschuss getötet. Dies entspricht einem Anteil von 15 % an allen Totfunden in Sachsen-Anhalt und stellt nach der Tötung bei Verkehrsunfällen die zweithäufigste nachweisbare Todesursache dar. Pressemitteilung Seit April 2021 wurden dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1

Minister Sven Schulze begrüßt den Fortschritt: „Das ist ein wichtiges Signal an unsere Weidetierhalter“

Magdeburg. Lange gefordert, jetzt in Sicht: Aktives Wolfsmanagement könnte bald Realität werden. Die EU-Kommission plant im März einen Vorschlag zur Absenkung des Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie . Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze begrüßt diese Entwicklung: „Es ist gut, dass endlich Bewegung in das Thema kommt. Unsere Weidetierhalter brauchen dringend klare Regeln und Sicherheit.“ Aussprache im Agrarausschuss bringt Bewegung Er bezog sich damit auf eine Aussprache im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel über den Wolf. Dort hatte der Direktor der EU-Generaldirektion Umwelt, Humberto Delgado Rosa, erklärt, dass ab 7. März eine Richtlinien-Änderung parallel zur Änderung des Schutzstatus in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ möglich sei. Brüssel will dann zeitnah einen Vorschlag präsentieren. Balance zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung Minister Sven Schulze setzt sich seit langem dafür ein, dass der Schutzstatus des Wolfes angepasst wird, um gezieltes Management und den Schutz der Weidetiere zu ermöglichen. „Ich habe in zahlreichen Gesprächen in Brüssel und Berlin darauf hingewiesen, dass es eine Balance zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung braucht,“ so der Minister. „Es darf nicht sein, dass Weidetierhalter allein gelassen werden, während die Wolfsbestände weiter wachsen.“ Wolfsbestände in Deutschland und Sachsen-Anhalt stabil Aktuell leben in Deutschland rund 209 Rudel, 46 Paare und 19 Einzeltiere. In Sachsen-Anhalt sind es 32 Rudel und fünf Paare, die sich vor allem auf die Altmark und den Osten des Landes konzentrieren. Ein Wechsel des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ würde gezieltes Management erleichtern, etwa durch regulierende Maßnahmen bei Problemwölfen. „Wir brauchen klare Regeln und gezielte Maßnahmen. Der Artenschutz muss respektiert werden, aber die Interessen der Weidetierhalter dürfen nicht länger ignoriert werden“, betont Minister Sven Schulze. Hintergrund: Die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ist eine EU-Vorgabe zum Schutz von wildlebenden Tieren und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume. Sie legt fest, wie stark einzelne Arten geschützt werden müssen. Bisher gilt der Wolf als „streng geschützt“. Eine Herabstufung zu „geschützt“ würde mehr Spielraum für ein gezieltes Wolfsmanagement bieten.

Ostdeutsche Landwirtschaftsminister fordern eine praxistaugliche Agrarpolitik

Brüssel. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsstaatssekretär Gert Zender hat sich in dieser Woche mit den Agrarministern der ostdeutschen Länder in Brüssel zu aktuellen agrar- und forstpolitischen Themen ausgetauscht. Er vertrat Minister Sven Schulze, der an den Koalitionsverhandlungen in Berlin teilnimmt. Wolfsmanagement: Mehr Spielraum für praxistaugliche Lösungen Im gemeinsamen Gespräch mit der Generaldirektorin für Umwelt, Florika Fink-Hooijer, stand unter anderem das Wolfsmanagement im Mittelpunkt. Die Berner Konvention hatte im März den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt. Die EU-Kommission schlägt daher die Angleichung an das Übereinkommen von Bern vor. Damit ist ein neuer Handlungsspielraum für ein praxistaugliches Wolfsmanagement eröffnet worden – ein Anliegen, das die ostdeutschen Länder seit Langem mit Nachdruck verfolgen. Auch Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze hatte sich wiederholt für diese Herabstufung eingesetzt. Staatssekretär Gert Zender begrüßte die Entscheidung deutlich und fordert eine schnelle Umsetzung: „Im Sinne der Weidetierhalter müssen endlich Veränderungen her. Ich freue mich, dass wir mit den ostdeutschen Agrarministern parteiübergreifend Konsens haben. Nun haben wir die Chance dazu, endlich ein realistisches Wolfsmanagement zu erreichen.“ Der Wolf steht auch bei der anstehenden Agrarministerkonferenz in Baden-Baden (26.03.2025 – 28.03.2025) auf der Tagesordnung. EU-Wiederherstellungsverordnung: Augenmaß und Praxisnähe gefordert Darüber hinaus haben die Beteiligten auch andere umweltrelevante Fragen aufgegriffen. Staatssekretär Gert Zender hat sich dabei klar zur geplanten EU-Wiederherstellungsverordnung positioniert. „Wir brauchen bei der Wiederherstellungsverordnung mehr Augenmaß und eine stärkere Praxisnähe. Ohne ausreichenden Ausgleich für mögliche Ertragsausfälle darf es keine zusätzlichen Eingriffe in die Land- und Forstwirtschaft geben“, so Staatssekretär Gert Zender. Gleichzeitig hat er sich für verlängerte Fristen bei der Erstellung der nationalen Wiederherstellungspläne und der Umsetzung der Maßnahmen ausgesprochen. Zukunft der GAP: Förderung sichern, Bürokratie abbauen Ein weiterer Schwerpunkt hat auf der Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 gelegen. Bei einer Abendveranstaltung unter dem Titel „Die GAP ab 2028 - Positionen der ostdeutschen Bundesländer für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft, lebenswerte ländliche Räume und einen starken Zusammenhalt in Europa“ haben die Teilnehmenden die besonderen Herausforderungen der ostdeutschen Agrarpolitik diskutiert. Staatssekretär Gert Zender hat dabei deutlich gemacht: „Jeder landwirtschaftliche Betrieb, der zur Versorgungssicherheit beiträgt, muss eine Förderung erhalten – unabhängig von Struktur oder Größe.“ Er hat sich klar gegen Mittelkürzungen im EU-Haushalt ausgesprochen, den Erhalt der beiden Fördersäulen gefordert. Auch beim Thema Bürokratie hat er klare Worte gefunden: „Wenn die Ökoregelungen in der 1. Säule abgeschafft würden, hätte man gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung geschaffen“, so Gert Zender. Breite Beteiligung aus Ostdeutschland An der Diskussionsrunde haben außerdem Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaates Sachsen, Hanka Mittelstädt, Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, sowie Marcus Malsch, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, teilgenommen. Aus Mecklenburg-Vorpommern war Marion Zinke, Abteilungsleiterin im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, vertreten. Sie hat Minister Dr. Till Backhaus ersetzt, der kurzfristig an Koalitionsverhandlungen gebunden war.

Konfliktarmes Leben mit dem Wolf: Neuer Erlass zu „Schnellabschüssen“ ist in Kraft

Mit Blick auf die stetig wachsende Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt und zuletzt wieder zunehmende Nutztierrisse hat das Umweltministerium jetzt einen Erlass für so genannte „Schnellabschüsse“ in Kraft gesetzt. So genannte Problemwölfe dürfen damit ab sofort schneller und unbürokratischer entnommen werden. Durch den Erlass können Wölfe, die in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen Nutztiere töten und dabei einen zumutbaren Herdenschutz überwinden, innerhalb von 21 Tagen nach dem Übergriff im Umkreis von 1.000 Metern um den Riss-Ort entnommen werden. Das Landesamt für Umweltschutz prüft, ob es sich um ein Gebiet mit erhöhtem Rissaufkommen handelt; die Ausnahmegenehmigung zum „Schnellabschuss“ wird dann vom Landesverwaltungsamt erteilt und mit Zustimmung vom jeweiligen Jagdausübungsberechtigten bzw. von einem beauftragten Jäger umgesetzt. Eine genetische Individualisierung des schadenstiftenden Wolfs ist dafür nicht erforderlich. Dazu sagt Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Der Wolf hat auch in Sachsen-Anhalt seine ursprüngliche Heimat wieder erobert. Dies ist ein Erfolg für den Natur- und Artenschutz, führt jedoch unweigerlich zu Konflikten, vor allem mit Nutztierhaltern. Deshalb haben wir jetzt eine praktikable Lösung für den Umgang mit so genannten Problemwölfen in Sachsen-Anhalt geschaffen. Mit dem neuen Erlass wollen wir die Basis dafür legen, das Leben mit dem Wolf als geschützte Tierart in Sachsen-Anhalt künftig konfliktärmer zu gestalten.“ Die neue Möglichkeit zum „Schnellabschuss“ könne rasch Abhilfe schaffen, bleibe jedoch eine Ausnahme und sei nicht mit gezielter Bestandsreduzierung zu verwechseln. „Systematische Entnahmen kann es ohne Änderung des Rechtsrahmens auf Europa- und Bundesebene weiterhin nicht geben. Auch wenn mit der zum März 2025 geltenden Absenkung des Schutzstatus in der Berner Konvention dafür jetzt ein erster Schritt gegangen wurde, wird das weitere Verfahren, insbesondere auf europäischer Ebene, noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb ermöglichen wir jetzt in Einzelfällen eine rasche Reaktion mit dem Abschuss verhaltensauffälliger Wölfe. Gleichzeitig werden wir Nutztierhalter nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, konsequent wolfsabweisenden Herdenschutz einzusetzen“, betont der Minister. Dieser Weg biete eine echte Lösungsoption für Problemfälle – im Gegensatz zur aktuell allenfalls symbolischen Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht, die wegen des weiterhin bestehenden gesetzlichen Schutzstandards folgenlos bliebe. „Politik muss seriöse Lösungen unterbreiten und keine Vorschläge, die faktisch nichts bringen sowie Betroffene frustriert zurücklassen“, unterstrich Willingmann. Der neue Erlass berücksichtigt auch die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 12. April 2024 (Az. 4 ME 73/24). So wird es auch in Gebieten mit erhöhtem Nutztierrissaufkommen nicht zu automatischen Entnahmen von Wölfen kommen. Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein ernster wirtschaftlicher Schaden droht. Maßgeblich für eine Beurteilung, ob ein zumutbarer Herdenschutz vorliegt, ist der von Bund und Ländern erstellte Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen. Hintergrund: Der Wolf breitet sich in Sachsen-Anhalt weiter aus. Laut aktuellem Monitoringbericht für den Zeitraum Mai 2023 bis April 2024 ist die Zahl der in Sachsen-Anhalt lebenden Wölfe um 54 auf 258 gestiegen; die Zahl der im Land lebenden Wolfsrudel nahm von 27 auf 32 zu. Zudem wurde ein leichter Anstieg der Übergriffe auf Nutztiere von 59 im Vorjahreszeitraum auf 63 registriert; die Zahl der dabei getöteten Tiere stieg von 176 auf 228. In vielen Fällen, vor allem bei Hobbyhaltern, begünstigte fehlender Herdenschutz die Rissvorfälle. Der aktuelle Wolfsmonitoringbericht sowie die Berichte der Vorjahre können auf den Internetseiten des Landesamtes für Umweltschutz heruntergeladen werden: https://lau.sachsen-anhalt.de/publikationen/berichte-und-fachinformationen/wolfsmonitoringberichte Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Regelung ermöglicht unbürokratischere Entnahme problematischer Wölfe Konfliktarmes Leben mit dem Wolf: Neuer Erlass zu „Schnellabschüssen“ ist in Kraft Mit Blick auf die stetig wachsende Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt und zuletzt wieder zunehmende Nutztierrisse hat das Umweltministerium jetzt einen Erlass für so genannte „Schnellabschüsse“ in Kraft gesetzt. So genannte Problemwölfe dürfen damit ab sofort schneller und unbürokratischer entnommen werden. Durch den Erlass können Wölfe, die in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen Nutztiere töten und dabei einen zumutbaren Herdenschutz überwinden, innerhalb von 21 Tagen nach dem Übergriff im Umkreis von 1.000 Metern um den Riss-Ort entnommen werden. Das Landesamt für Umweltschutz prüft, ob es sich um ein Gebiet mit erhöhtem Rissaufkommen handelt; die Ausnahmegenehmigung zum „Schnellabschuss“ wird dann vom Landesverwaltungsamt erteilt und mit Zustimmung vom jeweiligen Jagdausübungsberechtigten bzw. von einem beauftragten Jäger umgesetzt. Eine genetische Individualisierung des schadenstiftenden Wolfs ist dafür nicht erforderlich. Dazu sagt Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Der Wolf hat auch in Sachsen-Anhalt seine ursprüngliche Heimat wieder erobert. Dies ist ein Erfolg für den Natur- und Artenschutz, führt jedoch unweigerlich zu Konflikten, vor allem mit Nutztierhaltern. Deshalb haben wir jetzt eine praktikable Lösung für den Umgang mit so genannten Problemwölfen in Sachsen-Anhalt geschaffen. Mit dem neuen Erlass wollen wir die Basis dafür legen, das Leben mit dem Wolf als geschützte Tierart in Sachsen-Anhalt künftig konfliktärmer zu gestalten.“ Die neue Möglichkeit zum „Schnellabschuss“ könne rasch Abhilfe schaffen, bleibe jedoch eine Ausnahme und sei nicht mit gezielter Bestandsreduzierung zu verwechseln. „Systematische Entnahmen kann es ohne Änderung des Rechtsrahmens auf Europa- und Bundesebene weiterhin nicht geben. Auch wenn mit der zum März 2025 geltenden Absenkung des Schutzstatus in der Berner Konvention dafür jetzt ein erster Schritt gegangen wurde, wird das weitere Verfahren, insbesondere auf europäischer Ebene, noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb ermöglichen wir jetzt in Einzelfällen eine rasche Reaktion mit dem Abschuss verhaltensauffälliger Wölfe. Gleichzeitig werden wir Nutztierhalter nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, konsequent wolfsabweisenden Herdenschutz einzusetzen“, betont der Minister. Dieser Weg biete eine echte Lösungsoption für Problemfälle – im Gegensatz zur aktuell allenfalls symbolischen Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht, die wegen des weiterhin bestehenden gesetzlichen Schutzstandards folgenlos bliebe. „Politik muss seriöse Lösungen unterbreiten und keine Vorschläge, die faktisch nichts bringen sowie Betroffene frustriert zurücklassen“, unterstrich Willingmann. Der neue Erlass berücksichtigt auch die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 12. April 2024 (Az. 4 ME 73/24). So wird es auch in Gebieten mit erhöhtem Nutztierrissaufkommen nicht zu automatischen Entnahmen von Wölfen kommen. Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein ernster wirtschaftlicher Schaden droht. Maßgeblich für eine Beurteilung, ob ein zumutbarer Herdenschutz vorliegt, ist der von Bund und Ländern erstellte Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen. Hintergrund: Der Wolf breitet sich in Sachsen-Anhalt weiter aus. Laut aktuellem Monitoringbericht für den Zeitraum Mai 2023 bis April 2024 ist die Zahl der in Sachsen-Anhalt lebenden Wölfe um 54 auf 258 gestiegen; die Zahl der im Land lebenden Wolfsrudel nahm von 27 auf 32 zu. Zudem wurde ein leichter Anstieg der Übergriffe auf Nutztiere von 59 im Vorjahreszeitraum auf 63 registriert; die Zahl der dabei getöteten Tiere stieg von 176 auf 228. In vielen Fällen, vor allem bei Hobbyhaltern, begünstigte fehlender Herdenschutz die Rissvorfälle. Der aktuelle Wolfsmonitoringbericht sowie die Berichte der Vorjahre können auf den Internetseiten des Landesamtes für Umweltschutz heruntergeladen werden: https://lau.sachsen-anhalt.de/publikationen/berichte-und-fachinformationen/wolfsmonitoringberichte Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Minister Sven Schulze fordert klare Regeln: „Der Wolf gehört ins Jagdrecht!“

Magdeburg. Die Mitgliedstaaten der Berner Konvention haben entschieden: Der Wolf wird künftig nicht mehr unter den strengsten Schutzstatus fallen. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze begrüßt diesen Beschluss als Erfolg für Weidetierhalter und den ländlichen Raum: „Endlich hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene ihren Widerstand aufgegeben. Nun müssen wir auch national rasch handeln und klare Regelungen schaffen.“ Minister Sven Schulze betont, dass der Anstieg der Rissvorfälle durch den Wolf zeigt, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Ziel müsse es sein, eine Regulierung zu etablieren, die Artenschutz und die Interessen des ländlichen Raumes gleichermaßen berücksichtigt. „Unser Ziel ist ein Wolfsmanagement, das Sicherheit für die Weidetierhaltung schafft und den Artenschutz respektiert“, so Minister Sven Schulze. Minister Sven Schulze fordert die Bundesregierung auf, sich auch für eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie einzusetzen. Zudem sei es dringend nötig, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen. Die bisherigen Regelungen für sogenannte Problemwölfe hätten ihre Wirkungslosigkeit klar gezeigt. „Die Sorgen der Weidetierhalter müssen endlich ernst genommen werden“, betont Minister Sven Schulze. „Die Zunahme der Wolfspopulation zeigt unmissverständlich, dass wir auf allen Ebenen ein konsequentes Wolfsmanagement brauchen. Das Landesumweltministerium sollte in diesem Punkt seine Blockadehaltung endlich aufgeben und einer Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdrecht nicht mehr im Weg stehen.“ Hintergrund zur Berner Konvention Der Wolf, der in vielen Regionen Europas wieder heimisch geworden ist, stand bislang unter strengem Schutz. Die Berner Konvention, ein internationales Übereinkommen zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in Europa, wurde 1979 ins Leben gerufen und umfasst 50 Staaten sowie die Europäische Union. Mit der Herabstufung des Schutzstatus wird nun der Weg für ein effektiveres und rechtssicheres Management der Wolfsbestände geebnet. Ziel ist es, Konflikte mit der Landwirtschaft und insbesondere mit Weidetierhaltern zu minimieren.

FFH-Gebiete in Sachsen

Der Datensatz beinhaltet alle flächenhaft erfassten FFH-Gebiete (Flora-Faune-Habitate). Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.

FFH-Arthabitate und Entwicklungsflächen (punkthaft)

Der Datensatz beinhaltet alle punkthaft erfassten FFH-Arthabitate und Entwicklungsflächen. Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.

FFH-Arthabitate und Entwicklungsflächen (flächenhaft)

Der Datensatz beinhaltet alle flächenhaft erfassten FFH-Arthabitate und Entwicklungsflächen. Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.

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