Nr.: 10/2021 Halle (Saale), 04.06.2021 Die Präsidentin Illegale Wolfstötungen in Sachsen-Anhalt (LAU) sechs Wölfe gemeldet, die tot oder schwer verletzt aufgefunden wurden. In drei Fällen war die Todesursache illegaler Beschuss. Das bestätigen die vom Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin durchgeführten pathologischen Untersuchungen. Da die Tötung eines Wolfes strafbar ist, wurden alle drei Fälle zur Anzeige gebracht. Wölfe sind international durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, die FFH-Richtlinie und nach der Berner Konvention streng geschützt. Diese internationalen rechtlichen Vorgaben werden durch das Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt, welches unter anderem das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen untersagt. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen - Geldstrafen oder Freiheitsentzug - kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen. In den Jahren 2009 bis 2021 wurden in Sachsen-Anhalt elf Wölfe illegal durch Beschuss getötet. Dies entspricht einem Anteil von 15 % an allen Totfunden in Sachsen-Anhalt und stellt nach der Tötung bei Verkehrsunfällen die zweithäufigste nachweisbare Todesursache dar. Pressemitteilung Seit April 2021 wurden dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1
Landesrecht Bundesrecht Internationales Recht Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Berliner Baumschutzverordnung – BaumSchVO) Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin (Einige der in der Liste aufgeführten Objekte mussten aus zwingenden Gründen (z.B. Standsicherheit) inzwischen gefällt werden.) Gesetz über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin (Landesjagdgesetz Berlin – LJagdG Bln) die verschiedenen Rechtsverordnungen zum Schutz von Teilen von Natur und Landschaft (siehe unter Schutzgebiete ) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV) Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Links auf www.bfn.de ; www.gesetze-im-internet.de ) Hierzu gehören: die Ramsar-Konvention zur Erhaltung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel (Ziel: Schutz und nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten und deren Ressourcen durch nationale Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit); die Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Ziel: die wandernden Tierarten an Land, in der Luft und im Wasser sowie deren Lebensräume in ihrer Gesamtheit zu schützen); die Berner Konvention von 1979, zum Schutz der europäischen wildlebenden Arten und ihrer Lebensräume (wird in den EU-Ländern durch die FFH-Richtlinie umgesetzt); das Washingtoner Artenschutzübereinkommen / (CITES) über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen sowie die entsprechenden EU-Rechtsakte zur Umsetzung dieser Übereinkommen, beispielsweise: EG-Vogelschutzrichtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) EG-Artenschutzverordnung Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse (Links auf www.bfn.de ; www.eurobats.org ; www.bgbl.de )
Dreiklang aus Klimaschutz, Klimawandelfolgenanpassung und Naturschutz soll als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden / Hochwasserschutz soll als Projekt von „überragendem öffentlichen Interesse“ eingestuft werden, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder haben sich am heutigen Freitag auf der 103. Umweltministerkonferenz (UMK) in Bad Neuenahr-Ahrweiler für einen Turbo in Sachen Hochwasserschutz ausgesprochen. Dazu wurden mehrere Beschlüsse gefasst: Die UMK forderte, dass trotz der anstehenden Bundestagswahl eine ambitionierte Novelle des Hochwasserschutzgesetzes zügig verabschiedet wird. Diese hat das Ziel, vorzusorgen und das Land und seine Infrastruktur besser gegen Hochwasserereignisse zu wappnen. Es beinhaltet zum Beispiel eine bessere Starkregenvorsorge durch die Länder und klarere Anforderungen an Infrastruktur wie etwa Brücken. Hochwasserschutz soll als „Projekt von überragendem öffentlichen Interesse“ eingestuft werden. Diese Einstufung würde dazu führen, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller umgesetzt werden können. Hierzu erklärte die rheinland-pfälzische Umweltministerin und Vorsitzende der Umweltministerkonferenz (UMK) Katrin Eder: „Die Bilder aus dem Jahr 2021 von der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal werden wir auch noch nach Jahren nicht vergessen. Und zu diesen Bildern aus dem Ahrtal kommen immer mehr, die sich ähneln – vom Pfingsthochwasser, Bilder aus Valencia, aus Polen und weltweit. Mit ihnen schwingt unermessliches menschliches Leid, aber auch die Frage nach der Gestaltung unserer Umwelt sowie die Finanzierung zur Behebung von Schäden und zur Schadensvorbeuge durch Klimafolgenanpassungs-Maßnahmen. Die Umweltministerkonferenz zeigt, dass man sich hier über Parteigrenzen hinweg einig ist, dass wir hier entscheidende Schritte unternehmen können, um schneller handeln zu können und für eine bessere Finanzierung von Klimaschutz, Klimaanpassung und Naturschutz zu sorgen.“ Im Grundgesetz soll es außerdem eine neue Gemeinschaftsaufgabe geben, die es dem Bund erlaubt, Kommunen beim Klimaschutz, der Klimaanpassung und dem Naturschutz auch direkt zu fördern. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder einigten sich darauf, schnellstmöglich konkrete Textbausteine für einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen. Bereits im Juni bei der 102. Umweltministerkonferenz in Bad Dürkheim gab es seitens der UMK einen Auftrag an das Bundesumweltministerium zu prüfen, ob eine entsprechende Grundgesetzänderung juristisch möglich ist. Das Ergebnis lautete: ja. „Durch die Grundgesetz-Änderung bekommen natürliche Anpassungen an die Folgen des Klimawandels mehr Gewicht. Zum Schutz vor Hochwasser können damit nicht nur technische Maßnahmen wie Hochwasserschutzmauern, sondern auch natürliche Maßnahmen besser gefördert werden. Renaturierte Flüsse und Auen sorgen beispielsweise dafür, die Fließgeschwindigkeit von Gewässern zu reduzieren und geben dem Gewässer mehr Raum“, so Eder. Bundesumweltministerin Steffi Lemke zog ein positives Fazit der Umweltministerkonferenz: „Wir haben uns bei dieser Umweltministerkonferenz in Bad Neuenahr-Ahrweiler vor Ort ein Bild von der Situation im Ahrtal machen können. Der Wille und die Kraft der Bürgerinnen und Bürger, die hier beim Aufbau Unglaubliches geleistet haben, haben mich tief beeindruckt. Aber auch drei Jahre nach der Flutkatastrophe sind die Zerstörungen noch überall sichtbar. Starkregen und Fluten werden durch die Klimakrise häufiger. Wir müssen Vorsorge betreiben und den Hochwasserschutz in Deutschland verbessern. Aus diesem Grund habe ich im Herbst das Hochwasserschutzgesetz III vorgelegt. Es stärkt und ergänzt den aktuellen Rechtsrahmen, um Schäden zu vermeiden und unsere Häuser, Brücken und Straßen besser gegen Hochwasser zu wappnen. Das Gesetz kann und sollte dann in der neuen Legislaturperiode schnell mit breiter Unterstützung in Kabinett und Bundestag beschlossen werden. Die Natur ist bei der Vorsorge unsere wichtigste Verbündete, sie hilft uns, uns vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. Gesunde Wälder und Moore oder intakte Flussauen können mehr CO2 dauerhaft binden und mehr Wasser speichern. Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, für das bis 2028 über 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, tun wir genau das: Wir stärken die Natur, damit sie uns schützt. Deshalb freut es mich besonders, dass die UMK einstimmig das Signal sendet, dass dieses wichtige Programm verstetigt werden muss.“ UMK diskutierte die EU-Wiederherstellungsverordnung Um eine ausreichende Finanzierung ging es auch bei der Erstellung nationaler Wiederherstellungspläne, die das im Juni verabschiedetet EU-Restoration-Law für alle EU-Mitgliedsaaten vorsieht. Die UMK betont ausdrücklich die Bedeutung der EU-Verordnung und das damit verbundene Ziel bis 2030 auf 20 Prozent der EU Land- und Meeresfläche für den Klima- und Artenschutz wichtige Ökosysteme wieder in einen guten Zustand versetzt werden sollen. Um dies umzusetzen, braucht es entsprechend Personal und Geld. Daher forderte die UMK den Bund auf, entsprechende Mittel bereitzustellen. Dazu sei auch eine Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) zugunsten dieser Zielerreichung nötig. Umweltministerkonferenz fordert scharfes UN-Plastikabkommen Nicht nur der Klimawandel und dessen Auswirkungen, auch das Thema Müll nahm Raum auf der UMK ein. Dazu bekam der Bund Rückenwind von den Umweltministerinnen, -ministern, -senatorinnen und dem -senator der Länder für ein schärferes UN-Plastikabkommen, das derzeit in Südkorea verhandelt wird. Bundesumweltministerin Steffi Lemke sagte dazu: „Plastikmüll ist ein riesiges Problem, für die Natur und unsere Meere, aber auch für uns Menschen. Wir alle kennen die Bilder von Lebewesen im Meer, die elendig an Plastikmüll verenden, Mikroplastik findet sich in den entlegensten Regionen der Welt. Die Plastikvermüllung muss gestoppt werden. Leider erleben wir bei der Konferenz in Korea derzeit den Versuch, mehrerer Erdöl fördernder Staaten, ein wirksames Abkommen zu blockieren. Das deutsche Verhandlungsteam und ich setzen uns für ein möglichst umfassendes, verpflichtendes, globales UN-Abkommen gegen Plastikmüll ein. Das oberste Ziel ist, dass wir weltweit weniger Plastik produzieren, nutzen und wegwerfen. Wir brauchen konkrete Reduktionsziele und Zieljahre, ebenso einen wirksamen Überprüfungs- und Revisionsmechanismus, damit die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen auch bewertet werden und das Abkommen falls nötig angepasst werden kann. Auch die Hersteller von Plastik tragen hier Verantwortung.“ . EU soll Green Deal fortentwickeln Dazu soll auch der European Green Deal fortentwickelt werden, lautet eine gemein-same Forderung auf der UMK. Insbesondere auch der von der Europäischen Kommission vorgesehene „Deal für eine saubere Industrie“ kann darüber hinaus aus Sicht der Umweltministerkonferenz – je nach Ausgestaltung – einen wichtigen Beitrag zum Ziel der Klimaneutralität der EU bis spätestens 2050 leisten. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag sollte sobald wie möglich vorgelegt werden. Oliver Krischer, Umweltminister in Nordrhein-Westfahlen sagte: „Das ist eine zentrale Aufgabe für die neu gewählte EU-Kommission. Die Aufgabenpalette ist breit: Wir brauchen mehr europäische Gelder für klimaschonende Technologien, mehr Tempo bei der Klimaanpassung und zukunftssichere Regelungen beispielsweise für die Kreislaufwirtschaft. Unser Ziel ist eine klimaneutrale Industrie. Das ist für ein Land wie Nordrhein-Westfalen entscheidend für eine gelingende Transformation.“ Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz verfolgte die UMK auch beim Tagesordnungspunkt „Baustoffrecycling ausbauen, Deponieraum schaffen, Baukosten senken“. Hier beschlossen die Länder unter anderem vereinfachte Vergabeverfahren, digitale Plattformen zur Bewertung von Recyclingbaustoffen und einheitliche rechtliche Standards. „Weniger Bürokratie, mehr pragmatische Lösungen im Bauwesen“, forderte Hessens Umweltminister Ingmar Jung und sagte: „Die Akzeptanz von Recyclingbaustoffen muss wachsen, denn sie können eine Schlüsselrolle beim Ressourcenschutz spielen, werden jedoch durch komplizierte Regularien ausgebremst.“ Unbürokratisch und praxistauglich sollen sogenannte mineralische Ersatzbaustoffe unter bestimmten Vorrausetzungen nicht mehr als Abfall deklariert werden. Ziel ist es, dass mehr Baustoffe wiederverwendet werden können. UMK diskutierte Umgang mit dem Wolf Hessens Umweltminister Ingmar Jung begrüßte die Entscheidung, den Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene anzupassen. „Unser Ziel ist eine realistische Regulierung. Es geht nicht um Ausrottung, sondern um ein ausgewogenes Miteinander von Wolf, Weidetierhaltung und Kulturlandschaft“, erklärte Jung. Bund und Länder haben bei der UMK in Bad Neuenahr-Ahrweiler vereinbart, wie es konkret nach der Herabstufung des Schutzstatus‘ in der Berner Konvention weitergeht. Dazu sagte auch Dr. Till Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern: „Es freut mich, dass wir nach harten Verhandlungen heute in der UMK den einvernehmlichen Beschluss gefasst haben, die nationale Umsetzung eines aktiven Wolfsmanagements schon jetzt vorzubereiten. Wir können es uns nämlich nicht leisten, erst abzuwarten, wie die EU nach der Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention vorgeht. Um den langwierigen Prozess der erforderlichen Rechtsanpassungen auf europäischer und nationaler Ebene zu beschleunigen, ist es unverzichtbar, ins Handeln zu kommen und schon jetzt die nötigen Schritte auch auf nationaler Ebene vorzubereiten. Den Menschen im ländlichen Raum und den Weidetierhaltern wäre eine weitere Verzögerung, bevor wir in ein rechtssicheres und artenschutzgerechtes Wolfmanagement eintreten können, nicht zu vermitteln. Hieran hängt auch ein gutes Stück politischer Glaubwürdigkeit" Die nächste Amtschef- und Umweltministerkonferenz der Länder findet im Saarland statt, die Reihenfolge ist alphabetisch. Hintergrund Verankerung einer Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz: Bislang gibt es zwei Gemeinschaftsaufgaben im Grundgesetz. Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland, was die regionalen Wirtschaftsstrukturen stärken soll (regionale Wirtschaftsförderung) und die Aufgabe, die Agrarstruktur und den Küstenschutz zu stärken (GAK). Werden der Naturschutz, der Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert, würde das für eine dauerhafte Finanzierung in diesen Bereichen sorgen. Denn bislang gibt es folgendes Problem: Der Bund kann Kommunen nicht direkt fördern – egal, ob es um Regenrückhaltebecken, eine Flussrenaturierung, um einen Deich oder um die Kühlung von Innenstädten mit mehr Grün geht. Andere Förderungen über das Land oder über die EU beinhalten in der Regel einen gewissen Eigenanteil. Ist die Kommune aber eher finanzschwach, ist mitunter schon der Eigenanteil zu hoch, den sie aufbringen müsste. Dem Bund ist es nicht erlaubt, finanzschwache Kommunen direkt zu fördern. Das zweite Problem ist: Förderprogramme sind immer zeitlich begrenzt. Damit ist es kaum planbar, ob es Nachfolge-Programme gibt und was sie künftig fördern. Denn oftmals ist es mit einer einzelnen Investition nicht getan, Deiche müssen in Stand gehalten werden oder Regenrückhaltebecken saniert werden, wenn sie in die Jahre gekommen sind.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Art 1 Dem in Bern am 19. September 1979 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Ministerrat hat Gesetzentwurf beschlossen – Ergebnis eines breiten Beteiligungsprozesses – Besonderes Augenmerk liegt auf dem Aufbau klimaresilienter Wälder durch jagdliches Management – Stärkung von Tier- und Naturschutz – Wolf kommt ins Jagdgesetz – Bürokratie wird abgebaut – Mehr Schutz der Landwirtschaft Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat jetzt in zweiter Lesung das neue Landesjagdgesetz beschlossen. Zuvor fand ein umfassender Beteiligungsprozess statt, bei dem zahlreiche betroffene Interessensgruppen und Institutionen eingebunden wurden. Der Gesetzentwurf wurde dem rheinland-pfälzischen Landtag zur weiteren Beratung zugeleitet. „Der Entwurf gibt Antworten auf die umwelt-, klima- und jagdpolitische Herausforderungen unserer Zeit. Im Mittelpunkt steht der Schutz des nachwachsenden Waldes. Die Erderwärmung setzt den Wäldern zunehmend zu: Bäume sterben durch Klimastress wie etwa Trockenheit und Hitze, zudem werden sie anfälliger für Schädlinge. Deshalb soll eine Wiederbewaldung von entstandenen Freiflächen möglichst klimaresilient erfolgen, um die Zukunft des Waldes in Rheinland-Pfalz zu sichern“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Die Ministerin weiter: „Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine enge Zusammenarbeit von Behörden, Jägerinnen und Jägern, Waldbesitzenden sowie Försterinnen und Förstern notwendig. Auch die Landwirtschaft sowie der Weinbau sind in Rheinland-Pfalz als Teil der Kulturlandschaft von großer Bedeutung. Um sie nachhaltig zu bewahren, brauchen wir eine reformierte Jagd. Das novellierte Jagdgesetz schafft dafür einen zeitgemäßen Rahmen. Zugleich stärken wir den Tier-, Natur- und Artenschutz sowie die Bedeutung der Landschaftspflege.“ Hier wesentliche Regelungsziele des Gesetzentwurfs auf einen Blick: Eine bessere Unterstützung der Waldentwicklung im Klimawandel durch jagdliches Management: Im Gesetzentwurf ist eindeutig festgeschrieben, dass die Jagd so ausgeübt werden soll, dass eine dem Klimawandel angepasste Waldentwicklung durch artenreiche Verjüngung standortgerechter Baumarten möglich ist. Dies soll im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen (Zäune, Wuchshüllen) geschehen. Ist die angestrebte Waldentwicklung durch das Wild gefährdet, muss der Jagdausübende eine Jagdkonzeption mit dem Verpächter abstimmen. Darin muss dargelegt werden, wie Wildschäden durch jagdliche Maßnahmen künftig vermieden werden. So wird die Partnerschaft für den Wald vor Ort gestärkt. Kommt es zu einer erheblichen Gefährdung des Waldes wird von der zuständigen Behörde ein bindender Mindestabschussplan festgesetzt. Sollte ein Mindestabschussplan wiederholt und aufeinanderfolgend nicht erfüllt werden, wäre das letzte Mittel eine behördliche Anordnung zur Verringerung des Wildbestandes. Mehr Tierschutz bei der Jagdausübung: Die Jagdhundeausbildung und -prüfung an der flugunfähig gemachten, lebenden Ente (Müllerente) wird durch das Jagdrecht verboten, ebenso Fanggeräte, die sofort töten (Totschlagfallen). Um die Jagd sowohl im Natur- als auch im Kunstbau durchführen zu können, müssen Hunde- und Frettchenführende eine entsprechende Fachkenntnis vorweisen. Damit soll diese Form der Jagd möglichst tierschutzgerecht gestaltet werden. Zudem wird jedes Frühjahr vor Beginn der Mäharbeiten Jungwild aufgesucht, um es vor dem Mähtod zu bewahren. Die Jägerschaft soll zukünftig hierbei nach Möglichkeit unterstützen. Eine Stärkung des Naturschutzes durch Förderung der Biodiversität: Der Schutz des nachwachsenden (Misch)-Waldes stärkt naturnahe und artenreiche Ökosysteme. Der Entwurf sieht zudem die unbürokratische Entnahme invasiver Arten vor. Zugleich wird die genetische Vielfalt des Rotwilds durch ein angepasstes Lebensraummanagement für diese Wildart verbessert. Mit dem Ziel, die Kontamination durch Blei in der Umwelt zu reduzieren, wird mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren bleihaltige Büchsenmunition bei der Jagdausübung verboten. Weniger Bürokratie in der Jagdverwaltung und für die Jägerschaft durch Digitalisierung und Regelungsabbau: Durch die Vereinfachung der Abschussregelung und die Digitalisierung der Jagdverwaltung soll bürokratischer Aufwand deutlich minimiert werden. Erstmals zeitgemäße gesetzliche Zielvorgaben in Form von klaren Inhaltsbestimmungen für Jagd und Hege, orientiert an wildbiologischen Erkenntnissen : Der Regierungsentwurf sorgt für eine Konkretisierung von bislang unbestimmten zentralen Rechtsbegriffen. Beispielhaft zu nennen sind die Anforderungen an die Jagdausübung, worunter beispielsweise der Auftrag fällt, gesunde Wildpopulationen mit artgerechten Alters- und Sozialstrukturen zu erhalten und zu entwickeln. Mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Waldbesitzende: Die unterstützende Jagdbeteiligung der Grundbesitzenden bleibt in einem Kooperationsmodell möglich. Eine mögliche Mitjagd wird demnach Teil der privatrechtlichen Vertragsgestaltung. Hierbei können Regelungen zur Unterstützung der Abschusserfüllung bei übermäßigen Wildschäden getroffen werden. Erstmalig ein professionelles Management von Wildtieren in Siedlungsräumen: Der Gesetzentwurf ermöglicht die Ausbildung von Jägerinnen und Jägern zu urbanen Wildberaterinnen und Wildberatern, die zukünftig die Kommunen und die dortige Bevölkerung im Umgang mit Wildtieren im Siedlungsraum beraten und unterstützen sollen. Der Schutz der Landwirtschaft: Die Belange der Landwirtinnen und Landwirte werden durch die Vereinfachung der Wildschadensabwicklung in Form der Flexibilisierung der Anmeldefristen bei Wildschäden gestärkt. Zudem wurde eine Professionalisierung der Wildschadensschätzerinnen und Wildschadensschätzer aufgenommen. Ist das Betriebsziel der landwirtschaftlichen Fläche etwa durch Schwarzwildschäden gefährdet, müssen auch in diesem Fall die Verantwortlichen vor Ort eine gemeinsame Jagdkonzeption zur Reduzierung der Wildschäden vereinbaren. Der Wolf ins Jagdrecht: Begleitend zur Entscheidung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention über die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ und den in Folge erwarteten Änderungen der FHH-Richtlinie und des Bundesnaturschutzgesetzes ist es nunmehr sinnvoll, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Der Wolf bleibt dennoch eine besonders geschützte Art. Eine Entnahme unterliegt nach wie vor hohen Auflagen. „Der jetzt erarbeitete Entwurf ist ein mit viel Zeit und Geduld ausgehandelter Kompromiss zwischen den Interessen unterschiedlicher Verbände, unter der Prämisse der Stärkung des Walderhalts und den Inhalten des Koalitionsvertrags“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Sollte der Landtag den Entwurf beschließen, müssen die nachgelagerten Rechtsvorschriften – wie etwa die Landesjagdverordnung – abschließend novelliert werden. Alle neuen Vorschriften sollen gleichzeitig voraussichtlich zum 1. April 2027 (Beginn des Jagdjahrs) in Kraft gesetzt werden.
Magdeburg. Lange gefordert, jetzt in Sicht: Aktives Wolfsmanagement könnte bald Realität werden. Die EU-Kommission plant im März einen Vorschlag zur Absenkung des Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie . Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze begrüßt diese Entwicklung: „Es ist gut, dass endlich Bewegung in das Thema kommt. Unsere Weidetierhalter brauchen dringend klare Regeln und Sicherheit.“ Aussprache im Agrarausschuss bringt Bewegung Er bezog sich damit auf eine Aussprache im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel über den Wolf. Dort hatte der Direktor der EU-Generaldirektion Umwelt, Humberto Delgado Rosa, erklärt, dass ab 7. März eine Richtlinien-Änderung parallel zur Änderung des Schutzstatus in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ möglich sei. Brüssel will dann zeitnah einen Vorschlag präsentieren. Balance zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung Minister Sven Schulze setzt sich seit langem dafür ein, dass der Schutzstatus des Wolfes angepasst wird, um gezieltes Management und den Schutz der Weidetiere zu ermöglichen. „Ich habe in zahlreichen Gesprächen in Brüssel und Berlin darauf hingewiesen, dass es eine Balance zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung braucht,“ so der Minister. „Es darf nicht sein, dass Weidetierhalter allein gelassen werden, während die Wolfsbestände weiter wachsen.“ Wolfsbestände in Deutschland und Sachsen-Anhalt stabil Aktuell leben in Deutschland rund 209 Rudel, 46 Paare und 19 Einzeltiere. In Sachsen-Anhalt sind es 32 Rudel und fünf Paare, die sich vor allem auf die Altmark und den Osten des Landes konzentrieren. Ein Wechsel des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ würde gezieltes Management erleichtern, etwa durch regulierende Maßnahmen bei Problemwölfen. „Wir brauchen klare Regeln und gezielte Maßnahmen. Der Artenschutz muss respektiert werden, aber die Interessen der Weidetierhalter dürfen nicht länger ignoriert werden“, betont Minister Sven Schulze. Hintergrund: Die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ist eine EU-Vorgabe zum Schutz von wildlebenden Tieren und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume. Sie legt fest, wie stark einzelne Arten geschützt werden müssen. Bisher gilt der Wolf als „streng geschützt“. Eine Herabstufung zu „geschützt“ würde mehr Spielraum für ein gezieltes Wolfsmanagement bieten.
Brüssel. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsstaatssekretär Gert Zender hat sich in dieser Woche mit den Agrarministern der ostdeutschen Länder in Brüssel zu aktuellen agrar- und forstpolitischen Themen ausgetauscht. Er vertrat Minister Sven Schulze, der an den Koalitionsverhandlungen in Berlin teilnimmt. Wolfsmanagement: Mehr Spielraum für praxistaugliche Lösungen Im gemeinsamen Gespräch mit der Generaldirektorin für Umwelt, Florika Fink-Hooijer, stand unter anderem das Wolfsmanagement im Mittelpunkt. Die Berner Konvention hatte im März den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt. Die EU-Kommission schlägt daher die Angleichung an das Übereinkommen von Bern vor. Damit ist ein neuer Handlungsspielraum für ein praxistaugliches Wolfsmanagement eröffnet worden – ein Anliegen, das die ostdeutschen Länder seit Langem mit Nachdruck verfolgen. Auch Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze hatte sich wiederholt für diese Herabstufung eingesetzt. Staatssekretär Gert Zender begrüßte die Entscheidung deutlich und fordert eine schnelle Umsetzung: „Im Sinne der Weidetierhalter müssen endlich Veränderungen her. Ich freue mich, dass wir mit den ostdeutschen Agrarministern parteiübergreifend Konsens haben. Nun haben wir die Chance dazu, endlich ein realistisches Wolfsmanagement zu erreichen.“ Der Wolf steht auch bei der anstehenden Agrarministerkonferenz in Baden-Baden (26.03.2025 – 28.03.2025) auf der Tagesordnung. EU-Wiederherstellungsverordnung: Augenmaß und Praxisnähe gefordert Darüber hinaus haben die Beteiligten auch andere umweltrelevante Fragen aufgegriffen. Staatssekretär Gert Zender hat sich dabei klar zur geplanten EU-Wiederherstellungsverordnung positioniert. „Wir brauchen bei der Wiederherstellungsverordnung mehr Augenmaß und eine stärkere Praxisnähe. Ohne ausreichenden Ausgleich für mögliche Ertragsausfälle darf es keine zusätzlichen Eingriffe in die Land- und Forstwirtschaft geben“, so Staatssekretär Gert Zender. Gleichzeitig hat er sich für verlängerte Fristen bei der Erstellung der nationalen Wiederherstellungspläne und der Umsetzung der Maßnahmen ausgesprochen. Zukunft der GAP: Förderung sichern, Bürokratie abbauen Ein weiterer Schwerpunkt hat auf der Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 gelegen. Bei einer Abendveranstaltung unter dem Titel „Die GAP ab 2028 - Positionen der ostdeutschen Bundesländer für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft, lebenswerte ländliche Räume und einen starken Zusammenhalt in Europa“ haben die Teilnehmenden die besonderen Herausforderungen der ostdeutschen Agrarpolitik diskutiert. Staatssekretär Gert Zender hat dabei deutlich gemacht: „Jeder landwirtschaftliche Betrieb, der zur Versorgungssicherheit beiträgt, muss eine Förderung erhalten – unabhängig von Struktur oder Größe.“ Er hat sich klar gegen Mittelkürzungen im EU-Haushalt ausgesprochen, den Erhalt der beiden Fördersäulen gefordert. Auch beim Thema Bürokratie hat er klare Worte gefunden: „Wenn die Ökoregelungen in der 1. Säule abgeschafft würden, hätte man gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung geschaffen“, so Gert Zender. Breite Beteiligung aus Ostdeutschland An der Diskussionsrunde haben außerdem Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaates Sachsen, Hanka Mittelstädt, Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, sowie Marcus Malsch, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, teilgenommen. Aus Mecklenburg-Vorpommern war Marion Zinke, Abteilungsleiterin im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, vertreten. Sie hat Minister Dr. Till Backhaus ersetzt, der kurzfristig an Koalitionsverhandlungen gebunden war.
Der Datensatz enthält alle flächenhaft erfassten FFH-Lebensraumtypen (LRT). Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Mit Blick auf die stetig wachsende Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt und zuletzt wieder zunehmende Nutztierrisse hat das Umweltministerium jetzt einen Erlass für so genannte „Schnellabschüsse“ in Kraft gesetzt. So genannte Problemwölfe dürfen damit ab sofort schneller und unbürokratischer entnommen werden. Durch den Erlass können Wölfe, die in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen Nutztiere töten und dabei einen zumutbaren Herdenschutz überwinden, innerhalb von 21 Tagen nach dem Übergriff im Umkreis von 1.000 Metern um den Riss-Ort entnommen werden. Das Landesamt für Umweltschutz prüft, ob es sich um ein Gebiet mit erhöhtem Rissaufkommen handelt; die Ausnahmegenehmigung zum „Schnellabschuss“ wird dann vom Landesverwaltungsamt erteilt und mit Zustimmung vom jeweiligen Jagdausübungsberechtigten bzw. von einem beauftragten Jäger umgesetzt. Eine genetische Individualisierung des schadenstiftenden Wolfs ist dafür nicht erforderlich. Dazu sagt Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Der Wolf hat auch in Sachsen-Anhalt seine ursprüngliche Heimat wieder erobert. Dies ist ein Erfolg für den Natur- und Artenschutz, führt jedoch unweigerlich zu Konflikten, vor allem mit Nutztierhaltern. Deshalb haben wir jetzt eine praktikable Lösung für den Umgang mit so genannten Problemwölfen in Sachsen-Anhalt geschaffen. Mit dem neuen Erlass wollen wir die Basis dafür legen, das Leben mit dem Wolf als geschützte Tierart in Sachsen-Anhalt künftig konfliktärmer zu gestalten.“ Die neue Möglichkeit zum „Schnellabschuss“ könne rasch Abhilfe schaffen, bleibe jedoch eine Ausnahme und sei nicht mit gezielter Bestandsreduzierung zu verwechseln. „Systematische Entnahmen kann es ohne Änderung des Rechtsrahmens auf Europa- und Bundesebene weiterhin nicht geben. Auch wenn mit der zum März 2025 geltenden Absenkung des Schutzstatus in der Berner Konvention dafür jetzt ein erster Schritt gegangen wurde, wird das weitere Verfahren, insbesondere auf europäischer Ebene, noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb ermöglichen wir jetzt in Einzelfällen eine rasche Reaktion mit dem Abschuss verhaltensauffälliger Wölfe. Gleichzeitig werden wir Nutztierhalter nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, konsequent wolfsabweisenden Herdenschutz einzusetzen“, betont der Minister. Dieser Weg biete eine echte Lösungsoption für Problemfälle – im Gegensatz zur aktuell allenfalls symbolischen Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht, die wegen des weiterhin bestehenden gesetzlichen Schutzstandards folgenlos bliebe. „Politik muss seriöse Lösungen unterbreiten und keine Vorschläge, die faktisch nichts bringen sowie Betroffene frustriert zurücklassen“, unterstrich Willingmann. Der neue Erlass berücksichtigt auch die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 12. April 2024 (Az. 4 ME 73/24). So wird es auch in Gebieten mit erhöhtem Nutztierrissaufkommen nicht zu automatischen Entnahmen von Wölfen kommen. Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein ernster wirtschaftlicher Schaden droht. Maßgeblich für eine Beurteilung, ob ein zumutbarer Herdenschutz vorliegt, ist der von Bund und Ländern erstellte Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen. Hintergrund: Der Wolf breitet sich in Sachsen-Anhalt weiter aus. Laut aktuellem Monitoringbericht für den Zeitraum Mai 2023 bis April 2024 ist die Zahl der in Sachsen-Anhalt lebenden Wölfe um 54 auf 258 gestiegen; die Zahl der im Land lebenden Wolfsrudel nahm von 27 auf 32 zu. Zudem wurde ein leichter Anstieg der Übergriffe auf Nutztiere von 59 im Vorjahreszeitraum auf 63 registriert; die Zahl der dabei getöteten Tiere stieg von 176 auf 228. In vielen Fällen, vor allem bei Hobbyhaltern, begünstigte fehlender Herdenschutz die Rissvorfälle. Der aktuelle Wolfsmonitoringbericht sowie die Berichte der Vorjahre können auf den Internetseiten des Landesamtes für Umweltschutz heruntergeladen werden: https://lau.sachsen-anhalt.de/publikationen/berichte-und-fachinformationen/wolfsmonitoringberichte Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Regelung ermöglicht unbürokratischere Entnahme problematischer Wölfe Konfliktarmes Leben mit dem Wolf: Neuer Erlass zu „Schnellabschüssen“ ist in Kraft Mit Blick auf die stetig wachsende Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt und zuletzt wieder zunehmende Nutztierrisse hat das Umweltministerium jetzt einen Erlass für so genannte „Schnellabschüsse“ in Kraft gesetzt. So genannte Problemwölfe dürfen damit ab sofort schneller und unbürokratischer entnommen werden. Durch den Erlass können Wölfe, die in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen Nutztiere töten und dabei einen zumutbaren Herdenschutz überwinden, innerhalb von 21 Tagen nach dem Übergriff im Umkreis von 1.000 Metern um den Riss-Ort entnommen werden. Das Landesamt für Umweltschutz prüft, ob es sich um ein Gebiet mit erhöhtem Rissaufkommen handelt; die Ausnahmegenehmigung zum „Schnellabschuss“ wird dann vom Landesverwaltungsamt erteilt und mit Zustimmung vom jeweiligen Jagdausübungsberechtigten bzw. von einem beauftragten Jäger umgesetzt. Eine genetische Individualisierung des schadenstiftenden Wolfs ist dafür nicht erforderlich. Dazu sagt Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Der Wolf hat auch in Sachsen-Anhalt seine ursprüngliche Heimat wieder erobert. Dies ist ein Erfolg für den Natur- und Artenschutz, führt jedoch unweigerlich zu Konflikten, vor allem mit Nutztierhaltern. Deshalb haben wir jetzt eine praktikable Lösung für den Umgang mit so genannten Problemwölfen in Sachsen-Anhalt geschaffen. Mit dem neuen Erlass wollen wir die Basis dafür legen, das Leben mit dem Wolf als geschützte Tierart in Sachsen-Anhalt künftig konfliktärmer zu gestalten.“ Die neue Möglichkeit zum „Schnellabschuss“ könne rasch Abhilfe schaffen, bleibe jedoch eine Ausnahme und sei nicht mit gezielter Bestandsreduzierung zu verwechseln. „Systematische Entnahmen kann es ohne Änderung des Rechtsrahmens auf Europa- und Bundesebene weiterhin nicht geben. Auch wenn mit der zum März 2025 geltenden Absenkung des Schutzstatus in der Berner Konvention dafür jetzt ein erster Schritt gegangen wurde, wird das weitere Verfahren, insbesondere auf europäischer Ebene, noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb ermöglichen wir jetzt in Einzelfällen eine rasche Reaktion mit dem Abschuss verhaltensauffälliger Wölfe. Gleichzeitig werden wir Nutztierhalter nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, konsequent wolfsabweisenden Herdenschutz einzusetzen“, betont der Minister. Dieser Weg biete eine echte Lösungsoption für Problemfälle – im Gegensatz zur aktuell allenfalls symbolischen Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht, die wegen des weiterhin bestehenden gesetzlichen Schutzstandards folgenlos bliebe. „Politik muss seriöse Lösungen unterbreiten und keine Vorschläge, die faktisch nichts bringen sowie Betroffene frustriert zurücklassen“, unterstrich Willingmann. Der neue Erlass berücksichtigt auch die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 12. April 2024 (Az. 4 ME 73/24). So wird es auch in Gebieten mit erhöhtem Nutztierrissaufkommen nicht zu automatischen Entnahmen von Wölfen kommen. Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein ernster wirtschaftlicher Schaden droht. Maßgeblich für eine Beurteilung, ob ein zumutbarer Herdenschutz vorliegt, ist der von Bund und Ländern erstellte Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen. Hintergrund: Der Wolf breitet sich in Sachsen-Anhalt weiter aus. Laut aktuellem Monitoringbericht für den Zeitraum Mai 2023 bis April 2024 ist die Zahl der in Sachsen-Anhalt lebenden Wölfe um 54 auf 258 gestiegen; die Zahl der im Land lebenden Wolfsrudel nahm von 27 auf 32 zu. Zudem wurde ein leichter Anstieg der Übergriffe auf Nutztiere von 59 im Vorjahreszeitraum auf 63 registriert; die Zahl der dabei getöteten Tiere stieg von 176 auf 228. In vielen Fällen, vor allem bei Hobbyhaltern, begünstigte fehlender Herdenschutz die Rissvorfälle. Der aktuelle Wolfsmonitoringbericht sowie die Berichte der Vorjahre können auf den Internetseiten des Landesamtes für Umweltschutz heruntergeladen werden: https://lau.sachsen-anhalt.de/publikationen/berichte-und-fachinformationen/wolfsmonitoringberichte Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Magdeburg. Die Mitgliedstaaten der Berner Konvention haben entschieden: Der Wolf wird künftig nicht mehr unter den strengsten Schutzstatus fallen. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze begrüßt diesen Beschluss als Erfolg für Weidetierhalter und den ländlichen Raum: „Endlich hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene ihren Widerstand aufgegeben. Nun müssen wir auch national rasch handeln und klare Regelungen schaffen.“ Minister Sven Schulze betont, dass der Anstieg der Rissvorfälle durch den Wolf zeigt, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Ziel müsse es sein, eine Regulierung zu etablieren, die Artenschutz und die Interessen des ländlichen Raumes gleichermaßen berücksichtigt. „Unser Ziel ist ein Wolfsmanagement, das Sicherheit für die Weidetierhaltung schafft und den Artenschutz respektiert“, so Minister Sven Schulze. Minister Sven Schulze fordert die Bundesregierung auf, sich auch für eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie einzusetzen. Zudem sei es dringend nötig, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen. Die bisherigen Regelungen für sogenannte Problemwölfe hätten ihre Wirkungslosigkeit klar gezeigt. „Die Sorgen der Weidetierhalter müssen endlich ernst genommen werden“, betont Minister Sven Schulze. „Die Zunahme der Wolfspopulation zeigt unmissverständlich, dass wir auf allen Ebenen ein konsequentes Wolfsmanagement brauchen. Das Landesumweltministerium sollte in diesem Punkt seine Blockadehaltung endlich aufgeben und einer Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdrecht nicht mehr im Weg stehen.“ Hintergrund zur Berner Konvention Der Wolf, der in vielen Regionen Europas wieder heimisch geworden ist, stand bislang unter strengem Schutz. Die Berner Konvention, ein internationales Übereinkommen zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in Europa, wurde 1979 ins Leben gerufen und umfasst 50 Staaten sowie die Europäische Union. Mit der Herabstufung des Schutzstatus wird nun der Weg für ein effektiveres und rechtssicheres Management der Wolfsbestände geebnet. Ziel ist es, Konflikte mit der Landwirtschaft und insbesondere mit Weidetierhaltern zu minimieren.
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