API src

Found 64 results.

Radon in Sachsen-Anhalt Was ist Radon? Radon in der Umwelt Radon in Gebäuden Auswirkungen des Radons auf den Menschen Festlegung von Gebieten nach § 121 Strahlenschutzgesetz Radonfachperson - Eintrag in die Liste ausgebildeter Radonfachleute FAQ - Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Radonvorsorgegebieten Messpflicht für Arbeitsplatzverantwortliche in Radonvorsorgegebieten Maßnahmen zum Schutz vor Radon Radon-Schutzmaßnahmen bei Neubauten Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt

Radon-222 ist ein natürliches radioaktives Edelgas, welches durch den Zerfall von Uran-238 entsteht. Uran befindet sich in natürlicher Form in Böden und Gesteinen, aus denen sich Radon-222 lösen kann. Radon ist farblos, man kann es nicht riechen und schmecken. Es ist nicht entflammbar und ist nicht giftig, jedoch radioaktiv. Als Gas ist es ausgesprochen mobil, kann sich vom Entstehungsort aus in den Boden- und Gesteinsschichten verteilen und in die freie Atmosphäre austreten. Über undichte Fundamente gelangt es in Gebäude und kann sich dort anreichern. Ist eine Person länger oder häufig einer erhöhten Radon-222-Konzentration ausgesetzt, so steigert dies das Lungenkrebsrisiko. Bürger, die in Regionen mit erhöhten Radonkonzentrationen leben, können sich durch geeignete Verhaltens- und Vorsorgemaßnahmen vor gesundheitlichen Risiken schützen. In der Erdkruste sind radioaktive Stoffe, wie Uran, Thorium und das Mutternuklid des Radons, das Radium, enthalten. Geologische Prozesse, die in der Folge entstandenen geologischen Lagerungsbedingungen und die Eigenschaften der Radionuklide bestimmen die Konzentration der natürlichen radioaktiven Stoffe in den Gesteinen und im Boden. Im Norden und Osten von Sachsen-Anhalt wurden nur geringe Radonkonzentrationen in der Bodenluft gemessen, während die Messwerte vor allem im Südwesten erhöht sind. Dies liegt an den geologischen Gegebenheiten im Bereich des Harzes. Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt in seinem Geoportal eine interaktive Karte von Deutschland zur Verfügung. Dort ist es möglich, die Radon-222-Konzentrationen in der Bodenluft einzublenden: https://www.imis.bfs.de/geoportal/ Tritt Radon aus dem Boden aus, wird es entweder im Freien in die Luft oder aber in Gebäuden freigesetzt. Während die Radonkonzentration im Freien durch Vermischen mit der Umgebungsluft nur wenige zehn Becquerel (Bq) pro Kubikmeter (m³) beträgt, ist sie in Wohnräumen in Deutschland im Durchschnitt drei- bis viermal höher, da das Radon unverdünnt aus dem Untergrund in das Gebäude eindringt. Es ist somit bestimmend für die durch das Radon verursachte Strahlenbelastung der Bewohner. Ausgehend von der Radonkonzentration in der Bodenluft liegt das Verhältnis von Radon in der Raumluft zu Radon in der Bodenluft bei circa 0,1 bis 0,5 Prozent, das heißt bei einer Aktivitätskonzentration in der Bodenluft von z. B. 100 kBq/m³ könnten Werte im Bereich von 100 bis 500 Bq/m³ in der Raumluft des Gebäudes auftreten. Das Radon gelangt durch undichte Stellen im Fundament oder in den Kellerräumen in das Haus und breitet sich dort über Treppenaufgänge, Kabelkanäle und Versorgungsschächte aus. Die Radonkonzentration in Gebäuden wird durch gebäudespezifische Einflussfaktoren bestimmt: das Radonangebot im Boden und seine Beschaffenheit, den Zustand des Gebäudes, einen möglichen Kamineffekt im Gebäude, das Lüftungsverhalten der Gebäudenutzer. Eine Prognose der Radon-222-Konzentration in der Raumluft zeigt diese Karte des Bundesamtes für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/karten/innenraeume.html Radon-222 wird beim Atmen aufgenommen und zum größten Teil wieder ausgeatmet. Die ebenfalls radioaktiven Zerfallsprodukte Polonium, Blei oder Wismut werden jedoch in den Atmungsorganen abgelagert. Untersuchungen bei größeren Bevölkerungsgruppen lassen darauf schließen, dass ein Zusammenhang zwischen der Radon-Exposition und dem Lungenkrebsrisiko besteht. Allerdings dürfen für eine Bewertung der Gefährdung andere Faktoren wie Rauchen, Feinstaub und weitere Schadstoffe nicht außer Acht gelassen werden. So zeigen Studien, dass das auf Radon basierende Lungenkrebsrisiko durch gleichzeitiges Rauchen erhöht wird - die meisten radonbedingten Lungenkrebsfälle treten bei Rauchern auf. Somit wird die Frage zur Festlegung der Höhe eines Referenzwerts der Radonkonzentration in Wohnräumen in Fachkreisen unterschiedlich bewertet. Der in Deutschland gesetzlich festgelegte Referenzwert liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter, doch auch darunter ist eine weitere Verringerung sinnvoll. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) ist durch das Strahlenschutzgesetz beauftragt, sogenannte Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt festzulegen. Radonvorsorgegebiete sind Gebiete nach § 121 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes. Für diese Gebiete wird erwartet, dass die über ein Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft von Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den gesetzlichen Referenzwert überschreitet. Der Referenzwert liegt für Aufenthaltsräume und Räume mit Arbeitsplätzen bei 300 Bq/m³. Das damalige Umweltministerium legte zum 30. Dezember 2020 die folgenden Gemeinden als Gebiete nach § 121 Strahlenschutzgesetz (Radonvorsorgegebiete) fest: Im Landkreis Mansfeld-Südharz : Allstedt Arnstein Goldene Aue Hettstedt Lutherstadt Eisleben Mansfeld Mansfelder Grund – Helbra Sangerhausen Südharz Im Landkreis Harz : Falkenstein Harzgerode Ilsenburg Oberharz am Brocken Thale Wernigerode Die Festlegung der Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt basiert auf: der wissenschaftlichen Auswertung geologischer Daten, der Prognosekarte des geogenen Radonpotenzials 2020 des Bundesamtes für Strahlenschutz, Messwerten der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Bodenluft, Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft von Innenräumen und auf der Betrachtung weiterer örtlicher Faktoren. Die zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der aus der Festlegung folgenden Pflichten ist das Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt. Geogenes Radonpotenzia l Das Bundesamt für Strahlenschutz hat eine Karte von Deutschland erstellt, welche das sogenannte „geogene Radonpotenzial“ in einem 10 x 10 km²-Raster abbildet. Diese Karte stellt das Ergebnis von Modellrechnungen dar, welche unter anderem geologische Daten, Daten zur Bodenpermeabilität, Messdaten in der Boden- und Raumluft, sowie Gebäudeeigenschaften einbeziehen. Diese Prognose betrachtet alle bis zum 30. Juni 2020 eingegangenen, mittels aktiver Messtechnik gewonnenen Bodenluftmessdaten. Die Methodik dieser Prognose entspricht annähernd einer älteren Modellierung des Bundesamtes für Strahlenschutz, die in einem Bericht von 2019 erläutert wird. Die aktuelle Prognose des Radonpotenzials nutzt jedoch eine abweichende Interpolationsmethode und die dominierende Geologie von jedem Rasterfeld als Prädiktor. Für die Prognose wurde die Modellierung mit Innenraummessungen verknüpft. Bei Fach-, Berufsverbänden oder ähnlichen Einrichtungen zu Radonfachleuten Ausgebildete können sich in die Liste ausgebildeter Radonfachleute eintragen lassen. Der Antrag ist unter dem Betreff "Radonfachleute" zu richten an: strahlenschutz(at)mwu.sachsen-anhalt.de Mit Ihrem Antrag auf Aufnahme in die Liste geben Sie gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung Ihre Einwilligung, dass Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer (personenbezogene Daten) in der beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) geführten Liste gemeinsam mit weiteren Radonfachleuten aufgenommen und diese Liste im Internet auf der Homepage des MWU veröffentlicht wird. Datenschutzhinweise Sie sind nicht zur oben genannten Einwilligung verpflichtet. Ohne Ihre Einwilligung können Ihre personenbezogenen Daten nicht in die Liste aufgenommen und im Internet veröffentlicht werden. Zudem können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie sie für die Verarbeitungszwecke, für die sie erhoben wurden, notwendig sind, längstens jedoch 30 Jahre. Die personenbezogenen Daten werden unverzüglich gelöscht, soweit Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Weiterhin steht Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg; der behördliche Datenschutzbeauftragte des Ministeriums ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse Datenschutz(at)mwu.sachsen-anhalt.de. Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde in einem der EU-Mitgliedstaaten. In der Bundesrepublik Deutschland sind sowohl die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als auch die Datenschutzbeauftragten der Länder Aufsichtsbehörden im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Aufsichtsbehörde im Land Sachsen-Anhalt ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg. Mit der Bekanntgabe der Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt wurden viele Fragen an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) gerichtet. Auf einer eigens eingerichteten FAQ-Seite sind alle Fragen und Antworten zum Thema Festlegung von Radonvorsorgegebieten übersichtlich zusammengestellt. zum FAQ -Festlegung von Radonvorsorgegebieten Durch die Festlegung besteht seit dem 31. Dezember 2020 in den Radonvorsorgegebieten eine Messpflicht für Arbeitsplatzverantwortliche nach § 127 Strahlenschutzgesetz. Innerhalb von 18 Monaten sind an allen Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Raumluft durchzuführen. Die Messungen sollen an repräsentativen Messorten über eine Dauer von 12 Monaten erfolgen. Mit der Messung der Radonkonzentration muss ein vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannter Anbieter beauftragt werden. Diese Anbieter werden in einer regelmäßig aktualisierten Liste bekannt gegeben: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/schutz/messen.html Es ist empfehlenswert, bei mehreren Anbietern ein Angebot für die Messungen einzuholen. Ergibt eine Messung eine Überschreitung des Referenzwertes, sind gemäß § 128 Strahlenschutzgesetz durch den Arbeitsplatzverantwortlichen unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Raumluft zu treffen.  Der Erfolg der getroffenen Maßnahmen ist durch Messungen zu überprüfen. Zuständig für den Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen ist das Landesamt für Verbraucherschutz . Abhängig von der Überschreitung des Referenzwertes der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Raumluft sind organisatorische, technische oder bauliche Maßnahmen zur Senkung der Radon-222-Konzentration durchzuführen. Dies kann beispielsweise die regelmäßige Lüftung der betroffenen Räume, die Installation einer automatischen Lüftungsanlage oder die Abdichtung von Türen, Leitungen oder anderen Zugängen zwischen Aufenthaltsräumen und Räumen, in die Radon über das Fundament eindringen kann (z.B. Kellerräume), sein. Sollten sich nach Ergreifen dieser einfacheren Maßnahmen weiterhin erhöhte Messwerte (> 300 Bq/m³) ergeben, sollte zur weiteren Beratung ein fachkundiger Dienstleister hinzugezogen werden. Dieser hilft beim Auffinden versteckter Risse oder undichter Stellen und berät zu weiterführenden Maßnahmen, wie einer Versiegelung oder der Installation von Absaugvorrichtungen. Auch in Gebäuden, welche nicht in Radonvorsorgegebieten liegen, kann zum Beispiel aufgrund von Schäden im Gemäuer oder mangelnder Durchlüftung eine erhöhte Radon-222-Konzentration in der Raumluft auftreten. Obwohl dort keine gesetzlichen Pflichten für Arbeitsplatzverantwortliche bestehen, sollten dennoch Maßnahmen zum Gesundheitsschutz getroffen werden. Weiterführende Informationen über die Maßnahmen zum Schutz vor Radon bietet das Bundesamt für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/schutz/massnahmen.html Nach § 123 Strahlenschutzgesetz sind bei der Errichtung eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern bzw. erheblich zu erschweren. Diese Pflicht gilt für Neu- oder Umbauten von Arbeitsplatzverantwortlichen und privaten Bauherren. Im gesamten Landesgebiet von Sachsen-Anhalt sind zum Schutz vor Radon die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz einzuhalten. In den festgelegten Radonvorsorgegebieten ist gemäß § 154 der Strahlenschutzverordnung darüber hinaus mindestens eine der folgenden Maßnahmen durchzuführen: Verringerung der Radon-222-Aktivitätskonzentration unter dem Gebäude Gezielte Beeinflussung der Luftdruckdifferenz zwischen Gebäudeinnerem und der Bodenluft Begrenzung von Rissbildungen in Wänden oder Böden und Auswahl diffusionshemmender Betonsorten Absaugung von Radon Einsatz diffusionshemmender, konvektionsdicht verarbeiteter Materialien oder Konstruktionen. In den Jahren 2001 und 2002 hat das Bundesamt für Strahlenschutz insgesamt 1.670 Langzeitmessungen in bestehenden Wohnungen und Gebäuden in auffälligen Gebieten in Sachsen-Anhalt durchgeführt, wobei eine Weitergabe der bewerteten Ergebnisse an die Betroffenen erfolgte. Auch das Land Sachsen-Anhalt hat Messungen durchgeführt. In öffentlichen Räumlichkeiten mit Radonkonzentrationen von zum Teil über 400 Bq/m³ konnte bereits durch einfache Maßnahmen eine ausreichende Verringerung der Radonkonzentration erreicht werden.

Zender: „Im breiten Dialog die Leistungsfähigkeit des Agrar-, Forst- und Ernährungssektors stärken“

„Eine starke, zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft ist ein zentraler Stützpfeiler für die positive Entwicklung des ländlichen Raums und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Sachsen-Anhalt. Diese Sektoren zukünftig weiter zu ertüchtigen, erfordert einen breiten Dialog mit allen Beteiligten.“ Das betonte Gert Zender , der jetzt zum Staatssekretär ernannt wurde und im neuen Ministerium für die Weiterentwicklung der Bereiche Landwirtschaft und Forsten verantwortlich ist. Zu den Schwerpunkten und Zielen der künftigen Arbeit zählen für Zender v.a. Gert Zender wurde 1960 in Trier (Rheinland-Pfalz) geboren, ist Volljurist und ausgewiesener Fachmann für Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsrecht. Er startete seine berufliche Laufbahn 1991 in der Bezirksregierung Magdeburg und wechselte im Jahr 2000 als Abteilungsleiter Landwirtschaft und Umwelt in das Regierungspräsidium Halle. Nach Gründung des Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt war Zender seit 2004 in derselben Position aktiv. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hat er u.a. das Europäische Artenschutzprogramm „Natura 2000“ (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie) in der Land- und Fortwirtschaft umgesetzt und ist zudem seit 2000 Mitglied im Verwaltungsrat der Landesanstalt für Altlastenfreistellung. Im Privatleben setzt sich der begeisterte Tischtennis-Spieler für die Belange von Trainerinnen und Trainer im deutschen Sport ein: Seit 2000 ist Zender Präsident des Verbandes Deutscher Tischtennistrainer und seit 2019 Präsident des Berufsverbandes der Trainerinnen und Trainer im Deutschen Sport.

Landespolizei Sachsen Anhalt novelliert Leitbild

Sachsen-Anhalts Innenminister Michael Richter hat im Rahmen der Kabinettssitzung heute das neue und moderne Leitbild der Landespolizei Sachsen-Anhalt vorgestellt. Es wurde maßgeblich von Beamtinnen und Beamten der Landespolizei, der Fachhochschule Polizei sowie weiterer Beteiligter „von der Polizei für die Polizei“ erstellt, um transparent die Grundprinzipien der polizeilichen Arbeit und das Selbstverständnis der Polizei zu definieren. Sachsen-Anhalts Innenminister Michael Richter: „Das neue Leitbild ist die Richtschnur für die polizeiliche Arbeit und steht für eine moderne Polizei Sachsen-Anhalt, die die Rechte aller Menschen achtet, schützt und der Vielfalt in der Bevölkerung durch ihr Handeln Rechnung trägt. Das Leitbild entfaltet seine Wirkung, wenn es gemeinsam von allen Beamtinnen und Beamten gelebt wird.“ Das neue Leitbild wurde im Rahmen von Workshops und Arbeitsgruppen entwickelt. Zu den Inhalten gehören die Kernthemen Professionalität, Fehlerkultur und Transparenz. Das Leitbild ist auf den internen Kanälen der Landespolizei und für alle Bürgerinnen und Bürger im Internet, beispielsweise auf der Seite der Nachwuchs-Kampagne der Landespolizei www.nachwuchsfahndung.de/leitbild , veröffentlicht. Neben der Textform wird das Leitbild in kurzen Videoclips präsentiert. Polizistinnen und Polizisten aus allen Bereichen und Hierarchieebenen der Polizei tragen in den Videos die Grundprinzipien vor, zum Beispiel mit Blick auf „Führung“, „Professionalität“, „Recht“, „Gesetz“, „Fehlerkultur“, „Transparenz“, „Unterstützung“, „Verantwortung“ und „Zukunft“. Hintergrund: Die Novellierung des Leitbildes der Landespolizei Sachsen-Anhalt hatten die regierungstragenden Parteien im Koalitionsvertrag fixiert. Neben Beamtinnen und Beamten der Landespolizei Sachsen-Anhalt waren an der Erstellung des Leitbildes u. a. auch Vertreter der Berufsverbände, des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen‑Anhalt, des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e. V. sowie Gleichstellungsbeauftragte und Personalvertretungen involviert. In einem Video zur Veröffentlichung des Leitbildes trägt Innenminister Michael Richter Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes vor: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Danilo Weiser Pressesprecher Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

GROW: WELLE: Wasserfußabdruck für Unternehmen - Lokale Maßnahmen in Globalen Wertschöpfungsketten^Teilprojekt 6, Teilprojekt 5

Das Projekt "GROW: WELLE: Wasserfußabdruck für Unternehmen - Lokale Maßnahmen in Globalen Wertschöpfungsketten^Teilprojekt 6, Teilprojekt 5" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsches Kupfer-Institut Berufsverband e.V..

Green Day 2012 Umweltminister Aeikens und Präsident Pleye eröffneten bundesweit erste Berufsmesse für ?Grüne Berufe? ? auch 5 Schulen aus Halle waren dabei

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 015/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 128/12 Halle, den 12. November 2012 Green Day 2012 Umweltminister Aeikens und Präsident Pleye eröffneten bundesweit erste Berufsmesse für ?Grüne Berufe? ? auch 5 Schulen aus Halle waren dabei 36 Aussteller präsentierten sich den über 600 Schülerinnen und Schüler aus ganz Sachsen-Anhalt bei der bundesweit ersten Berufsmesse für ?Grüne Berufe?, darunter auch rund 100 hallesche Jugendliche und zahlreiche Berufsberater. Heute Morgen eröffneten der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Herr Dr. Hermann Onko Aeikens und der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye den Green Day 2012 und mussten dabei gegen einen stark erhöhten Geräuschpegel ankämpfen, den das Landesverwaltungsamt bedingt durch die zahlreichen Schülerinnen und Schüler, so noch nicht erlebt hat. Weitere prominente Unterstützung erhielt der Green Day von nicht weniger als zwei Königinnen. So gaben sich die deutsche Milchkönigin Maria Lenk und die Gebietsweinkönigin Saale-Unstrut Tina Weinert die Ehre. Grüne Berufe seien vielseitig und bieten schon während der Ausbildung jeden Tag Abwechslung, so der Minister. Sie sorgten für Lebensmittel, Energie und den Erhalt der Natur. Vor dem Hintergrund eines drohenden Fachkräftemangels in der Landwirtschaft betonte Aeikens, das in vielen Grünen Berufen die Arbeitskräfte überaltert seien, Nachwuchs sei dringend erforderlich. ?Deshalb begrüße ich den von Bundesumweltminister Altmaier ins Leben gerufenen Berufsorientierungstag, der Schülerinnen und Schüler bundesweit einlädt, Ausbildungsperspektiven im ?Grünen Bereich? zu entdecken. Ich hoffe, dass der Tag bei dem einen oder anderen dazu beiträgt, den Wunsch nach einem Beruf in diesem Bereich weckt oder festigt?, sagte Aeikens. Der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye freute sich über die vielen Schülerinnen und Schüler, die die Flure des Amtes den ganzen Tag belebten. ?Die große Resonanz zeigt, dass der Green Day eine wirklich gute Idee ist. Schließlich haben sich Schüler aus ganz Sachsen-Anhalt, vom Norden der Altmark bis in den Süden auf den Weg nach Halle gemacht. Auch zahlreiche Berufsberater haben die Chance genutzt, sich über in konzentrierter Form über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren.?, so der Präsident. Den vielen Fragen der Jugendlichen haben sich Ausbildungsstätten, Betriebe, Berufsverbände sowie Fach- und Hochschulen gestellt und dabei die moderne Ausrichtung der Berufe und die sich bietenden Zukunftschancen aufgezeigt. Wer Interesse an einem ?Grünen Beruf? hat, konnte hier Kontakte knüpfen und schon das eine oder andere ganz praktisch ausprobieren. So konnten die Schüler erste ?Bekanntschaft? mit Kuheuter, Mikroskop, Saatgut und viel Grünzeug machen. Auf Freunde der Technik und schweren Geräts warteten GPS gesteuerte Landmaschinen, Mähdrescher und Traktor. Mit einem Bagger konnte man seine Geschicklichkeit unter Beweis stellen. Für die kleine Verschnaufpause zwischendurch stand die Ausstellung ?Playfair? zur Verfügung. Hier konnte Computer gespielt werden - aber nur wenn der Nachbar genug gestrampelt hat, um den notwendigen Strom zu erzeugen. In diesem Jahr wurden Schülerinnen und Schüler bundesweit erstmalig zu einem ?Green Day? am 12. November 2012 eingeladen. Die Aktion Green Day wurde von Bundesumweltminister Peter Altmaier ins Leben gerufen und ist der neue Berufsorientierungstag für Umweltberufe. Ziel ist es, ähnlich wie beim Girls Day, Schülerinnen und Schülern der 8. ? 13. Klassen zu mobilisieren und Ihnen als mögliche berufliche Perspektive die so genannten ?Grünen Berufe? vorzustellen. Zuständige Stelle für eine große Anzahl ?traditioneller? grüner Berufe ist in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt. Folgende Berufe stellen sich vor: ? Landwirt(in) ? Tierwirt(in) ? Gärtner(in) ? Fachkraft für Agrarservice ? Pferdewirt(in) ? Fischwirt(in) ? Forstwirt(in) ? Milchtechnologe(in) ? Milchwirtschaftliche/r Laborant(in) ? Winzer(in) ? Hauswirtschaftler(in) ? Revierjäger(in) Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Berufsbildung für die Berufe der Land- und Hauswirtschaft

Am 16.11.2017, fand die letzte Beratung der jeweils 4jährigen Berufungsperiode des Berufsbildungsausschusses für die Berufe der Land- und Hauswirtschaft statt. Die 17 Mitglieder des Ausschusses trafen sich im Landesverwaltungsamt in Halle, um Bilanz nach vier Jahren intensiver ehrenamtlicher Arbeit zu ziehen, bei der es immer vor allem um die kontinuierliche Qualitätssteigerung bei der beruflichen Bildung ging. So standen bei der heutigen Beratung unter Leitung des langjährigen Vorsitzenden, Herrn Rüdiger Klamroth, selbstständiger Landwirt aus Börnecke im Harz, u. a. die Vorstellung von Ergebnisse und Perspektiven des aktuellen Projekts des Deutschen Bauernverbandes zum Thema ?Qualitäts- und Vernetzungsinitiative für landwirtschaftliche Berufsbildung? auf der Tagesordnung.  Das Landesverwaltungsamt ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für Berufe der Land- und Hauswirtschaft im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Bildungsarbeit. Der Berufsbildungsausschuss ist dabei das bedeutendste Organ bei der Umsetzung. Das Gremium setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus verschiedenen landwirtschaftlichen Betrieben, Institutionen und Berufsverbänden sowie Lehrern berufsbildender Schulen zusammen.Mindestens zwei Mal im Jahr treffen sich die Mitglieder, um über alle wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu beraten. Die Leiterin der zuständigen Stelle, Frau Dr. Petra Hunold, bedankte sich bei den Mitgliedern des Berufsbildungsausschusses für die in der zu Ende gehenden Berufungsperiode geleistete hervorragende Arbeit. Die Mitglieder für die nächste Berufungsperiode werden im Januar 2018 durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie berufen. Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Innenminister Hövelmann zum neuen Landesbeamtenrecht:

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 223/09 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 223/09 Magdeburg, den 12. November 2009 Sperrfrist 17.30 Uhr Es gilt das gesprochene Wort! Innenminister Hövelmann zum neuen Landesbeamtenrecht: Gesetz trägt dem Anliegen nach größerer Durchlässigkeit im Laufbahnrecht und dem Leistungsgedanken Rechnung Bei der heutigen Beschlussfassung des Landtages zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts erklärt Innenminister Holger Hövelmann:  ¿Der heutigen Beschlussfassung des Landtages gingen intensive und sorgfältige Auseinandersetzungen der Ausschüsse zum Gesetzesentwurf seit seiner Einbringung vor nunmehr knapp 10 Monaten voraus. Ich möchte im Wesentlichen auf das eingehen, was mir aufgrund der Diskussionen in den Ausschüssen aufgefallen ist bzw. auf das, was an Veränderungen vorgenommen wurde. Ich glaube, es ist klar geworden, dass der Bund in seinem Beamtenstatusgesetz schon sehr viele Gegenstände geregelt hat und dass auch nach der Föderalismusreform für die Länder im reinen Statusrechtsbereich in weiten Teilen nur ¿Technisches¿ zur Regelung übrig bleibt. Die Gestaltungsspielräume der Länder beschränken sich häufig auf Fristen und Zuständigkeitsregelungen, auf sehr juristisch geprägte und verfahrensorientierte Themen wie ¿Datenschutz¿ oder auf Gebiete, die kaum einer politischen Gestaltung zugänglich sind, weil sie schon durch langjährige Übung, bisherige Regelungen oder durch EG-Recht geprägt sind - wie z. B. Themen Arbeitszeit, Teilzeit, Urlaubsrecht etc. Natürlich hat es mich gefreut, dass im Rahmen der Anhörung Sachverständige wie Prof. Dr. Wolff von der Europauniversität Viadrina auch die technischen Teile des Gesetzes als weitgehend gelungen dargestellt haben und ich mit meinem Entwurf Ihnen, dem Souverän, durchaus nicht zu wenig an Details zur Regelung an die Hand gegeben habe - Ihre Neigung, dem Rechtsanwender nicht zu viel unkontrollierten Spielraum zu geben, habe ich ja auch in den Ausschussberatungen empfunden. Interessant fand ich in diesem Zusammenhang den Verlauf Ihrer Diskussion um das Nebentätigkeitsrecht und das nunmehr gefundene Ergebnis. Es zeigte mir, wie sorgfältig auch innerhalb der einzelnen Teilgebiete abgewogen wurde. ¿Die Musik¿ in diesem Vorhaben spielt eindeutig im Bereich des Laufbahnrechts - die Redner der ersten Lesung hatten dies ja schon richtig erkannt. Sie, meine Damen und Herren, beschließen heute insoweit nicht unwesentliche Neuerungen. Nach Niedersachsen und Schleswig-Holstein wäre Sachsen-Anhalt das dritte Bundesland, das sich auf nur zwei Laufbahngruppen festlegt. Möglicherweise beschließen nahezu zeitgleich noch Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eine ebenso neue Laufbahngruppenstruktur. Die übrigen Länder befinden sich überwiegend noch in der Phase der Überlegungen oder anderen Verfahrensphasen. Wir in Sachsen-Anhalt können folglich gegenwärtig nicht von weitreichenden Erfahrungen anderer Länder zehren und müssen versuchen, die praktische Umsetzung des neuen Laufbahnrechts mit Bedacht anzugehen. Die nunmehr durch die Landesregierung zu beschließende neue Laufbahnverordnung, deren Entwurf im Innenausschuss bereits auf großes Interesse gestoßen ist, wird dies berücksichtigen und versuchen, sowohl dem Anliegen nach größerer Durchlässigkeit und auch dem Leistungsgedanken Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang will ich die geänderte Fassung des § 22 (sog. Schwellenregelung) nicht unerwähnt lassen und zumindest bemerken, dass diese den Personalchefs der Behörden im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren einiges abverlangen wird. Ich nehme als Beamtenminister Ihr diesbezügliches ¿Angebot¿ an. Ich glaube feststellen zu dürfen, dass Sie nach anfänglicher Skepsis mit Umfang und Qualität der laufbahnrechtlichen Regelungen im Gesetzentwurf durchaus zufrieden waren. Gegenstände, die bisher aufgrund einer recht offenen Verordnungsermächtigung in der Laufbahnverordnung geregelt waren, werden nun auf Gesetzesebene geregelt. Gerade im Bereich des Laufbahnrechts sind die Verordnungsermächtigungen stark ausdifferenziert. Ich freue mich, dass Sie erkannt haben, dass wir im Detail einige Klarstellungen und auch Neuerungen vorgenommen haben, dass aber die neue Freiheit der Länder im Laufbahnrecht zumindest in Sachsen-Anhalt nicht zu gewagt-experimentellen Ergebnissen geführt hat. Wie sich diese neue Freiheit länderübergreifend im Laufbahnrecht - und auch im Besoldungsrecht - praktisch auswirkt, wird man frühestens in zwei Jahren feststellen. Fragen, die auf der Hand liegen: ¿ Wird man wenigstens bei gleicher Vorbildung noch eine vergleichbare Alimentation gewähren? ¿ Stellen die Neuerungen ein Mobilitätshemmnis dar? ¿ Ist ein Inspektor in Bayern noch mit einem solchen in Sachsen-Anhalt vergleichbar? Wir werden die Entwicklung beobachten und gegebenenfalls versuchen, nachzujustieren, wenn nötig mit Ihrer Hilfe. Trotz erkennbaren Bemühens aller Parteien in diesem Landtag um Lösungen, die den einzelnen Beamten gerecht werden und ihnen im Gesamtgefüge des Dienstrechts im Bundesgebiet berufliche Entwicklungschancen zu geben, habe ich doch insgesamt einen nicht unkritischen Umfang mit dem Berufsbeamtentum auch in diesem Verfahren wahrgenommen ¿ u. a. der zur Abstimmung stehende Entschließungsantrag macht dies deutlich. Ich selbst will nicht verhehlen, dass ich einen möglichst hohen Verbeamtungsstand nicht als mein vordringliches Ziel ansehe. Diesbezügliche Überlegungen sind immer ein Abwägungsprozess zwischen den Parametern Politik " Verfassungsrecht " Haushalt " Wettbewerb. Es gibt Bereiche, in denen Verbeamtungen auch aus meiner Sicht definitiv nicht erforderlich sind und in denen wir folglich erst gar keine rechtlichen Voraussetzungen zur Verbeamtung benötigen. Aus diesem Grund habe ich auf eine Einteilung der gesamten Verwaltung in sechs oder zehn Laufbahnen verzichtet, wie dies beim Bund und einigen Ländern bereits vorgenommen wurde oder wohl angedacht ist. Ich glaube, Sie haben erkannt, dass eine wohlmeinende zentrale Steuerung der Verbeamtung kaum möglich ist, wenn man die gesamte Verwaltung theoretisch mit Verbeamtungsmöglichkeiten überzieht. Im Sinne einer differenzierten Betrachtung der Notwendigkeit von Verbeamtungen ist es meines Erachtens richtiger, wenn man mit vielen ¿kleinen¿ Laufbahnen nur die Verwaltungen abdeckt, die im Sinne des Artikels 33 Absatz 5 GG hoheitlich handeln. Nur so hat man eine zentrale Steuerungsfunktion. Ich bin sicher, dass die Landesregierung diese Funktion verantwortungsvoll wahrnehmen wird. Lassen Sie mich zum Abschluss noch eine Veränderung des Gesetzentwurfs erwähnen, die ich im Sinne einer guten Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden und Gewerkschaften für wichtig halte: Es ist die Konkretisierung der Regelungen zum Beteiligungsverfahren der Spitzenverbände der Gewerkschaften, die, ohne die Rechtstellung des Souveräns zu beeinträchtigen, doch dazu führen kann, dass man noch bessere, weil konsensorientierte Lösungen zu bestimmten Problemstellungen findet. Meinen ausdrücklichen Dank für diese Ergänzung. Mit der heutigen Beratung endet die erste große Etappe der - lassen Sie es mich trotz mancher kritischer Stimmen so sagen - ¿Reformtour¿ zur Umsetzung der Föderalismusreform im öffentlichen Dienstrecht in Sachsen-Anhalt. Zugegeben, von einer Reform im voll umfänglichen Sinn kann mit dem heutigen Teilschritt noch nicht die Rede sein, wohl aber von einer Teil-Reform durch Neuordnung des Laufbahnrechts. Der Tatsache, dass es auf dem Weg der Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts in Sachsen-Anhalt noch weitere Etappen geben wird und geben muss, sind wir uns alle bewusst. Hierbei denke ich beispielsweise an die erforderliche und beabsichtigte - umfassende - Novelle des Landesbesoldungsrechts und des Landesversorgungsrechts, aber selbstverständlich auch an eine zeitgerechte, kritische Überprüfung dessen, was Sie heute hier beschließen wollen. Noch ein Letztes: Ich sprach bei meiner Einbringungsrede über die Berücksichtigung der eingetragenen Lebenspartnerschaften in allen Gebieten des öffentlichen Dienstrechts. Mittlerweile hat die Europäische Kommission den ersten Schritt zu einem Vertragsverletzungsverfahren wegen möglicher Nichtberücksichtigung der Lebenspartnerschaften auch im Besoldungsrecht eingeleitet. Ich bin sicher, dass uns dieses Verfahren motivieren wird, nicht nur bald ein neues Besoldungsgesetz zu schaffen, sondern auch eines ohne jede Lücke.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Runder Tisch ?Geburt und Familie? nimmt Arbeit auf

Magdeburg. Was ist notwendig, damit alle Frauen in Sachsen-Anhalt einfach und niedrigschwellig Unterstützung durch Hebammen erhalten können? Welche Weichen können im Land gestellt werden? Dieser Frage geht ein ?Runder Tisch Geburt und Familie? nach, der sich heute auf Einladung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration in Magdeburg konstituiert hat. Ergebnisse sollen Ende 2017 vorgelegt werden. ?Drei Ziele stehen im Mittelpunkt: die natürliche Geburt stärken, den Bedarf decken und die Qualität sichern?, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne zum Auftakt.   Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden, Krankenkassen, Ministerium und Politik gehen in den kommenden Monaten in Arbeitsgruppen werten regionale Bedarfe aus, diskutieren über die Themen Ausbildung und Finanzierung und analysieren, wie die Wahlfreiheit des Geburtsortes gewährleistet sein kann. In der Koalitionsvereinbarung war im Frühjahr festgelegt worden, diesen Prozess noch 2016 auf den Weg zu bringen.   Ministerin Grimm-Benne: ?Die Freiheit zu wählen, ob ein Kind im Krankenhaus oder zum Beispiel zu Hause zur Welt kommen soll, ist gefährdet, wenn es zu wenige Hebammen gibt, die Hausgeburten betreuen.? Vor dem Hintergrund von extrem stark steigenden Haftpflichtprämien drohe die Zahl der Hebammen, die Hausgeburten betreuen, weiter zu sinken.   Laut Statistischem Landesamt waren 2014 in Sachsen-Anhalt 273 Hebammen tätig. Damit wurden erstmals seit 2004 leicht rückläufige Zahlen (2013: 276) verzeichnet. Alle Hebammen und Entbindungspfleger sind ambulant oder ambulant und stationär tätig. Fest angestellt in Krankenhäusern waren 2016 rund 84 Prozent (229), rund 16 Prozent waren ausschließlich ambulant tätig. Die Zahlen der Berufsverbände weichen davon ab. Der Landeshebammenverband zählt aktuell 330 registrieren Mitglieder. Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Landwirtschaftsministerin Wernicke bewertet EU- Agrarkompromiss kritisch / Gespräche mit Berufsverbänden für Montag angekündigt

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 130/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 130/03 Magdeburg, den 26. Juni 2003 Landwirtschaftsministerin Wernicke bewertet EU- Agrarkompromiss kritisch / Gespräche mit Berufsverbänden für Montag angekündigt Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke hat den heute in Brüssel gefunden Kompromiss zur Agrarreform kritisiert: "Bürokratie wird nicht abgebaut sondern verstärkt." Es sei zwar grundsätzlich richtig, dass die Prämienzahlung künftig von der Produktion entkoppelt werde, denn dadurch würden die Landwirte in die Lage versetzt, marktgerechter zu produzieren. Aber für die landwirtschaftlichen Betriebe bleibt eine black box wegen der verschobenen Entscheidungen zur Degression im Falle des Finanzbedarfs der EU und der 2%igen Milchquotenerhöhung. Diese Entscheidungen wurden vertagt und sollen später, abhängig vom tatsächlichen Finanzbedarf der EU getroffen werden. Wernicke:" Ich fordere noch einmal deutlich, dass ostdeutsche Agrarstrukturen auch zukünftig nicht überproportional benachteiligt werden dürfen." Mit den Brüssler Beschlüssen werden auf das vorhandene Prämiensystem das Betriebsprämiensystem draufgesetzt und die Kontrolle von Umwelt-, Tierschutz-, Gesundheitsschutzmassnahmen und Anforderungen an die Lebensmittelsicherung in das Prämiensystem eingebunden. Wernicke: "Hier sind die Verhandlungen mit dem Ziel von Bürokratieabbau gestartet, und dann in den Startlöchern sitzen geblieben". Nach einem ersten überblick scheint der Beschluss in Sachen Verwaltungsaufwand alles bisher bekannte zu übertreffen. Dagegen sei die Möglichkeit, künftig Prämien für Grünland zu gewähren, begrüßenswert. Damit können bestehende Ungleichgewichte zwischen Acker- und Futterbaubetrieben abgemildert werden. Ministerin Wernicke kündigte für den kommenden Montag Gespräche mit den Berufsverbänden an. Dabei soll nach Strategien gesucht werden, wie die Reform in Sachsen-Anhalt mit möglichst geringem Schaden für die Landwirtschaftsbetriebe umgesetzt werden kann. Wernicke: "Es gibt nicht viele Spielräume, das ist klar, aber die vorhandenen müssen wir optimal nutzen." Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

r3 - Strategische Metalle, Integrierte Methode zur ganzheitlichen Berechnung/Messung von Ressourceneffizienz - ESSENZ, Teilprojekt 2: Anwendung Indikatorenset

Das Projekt "r3 - Strategische Metalle, Integrierte Methode zur ganzheitlichen Berechnung/Messung von Ressourceneffizienz - ESSENZ, Teilprojekt 2: Anwendung Indikatorenset" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsches Kupfer-Institut Berufsverband e.V..Ziel dieses Projektes ist es einen oder ein Set von Ressourceneffizienzindikatoren zu entwickeln, die sowohl ökologische als auch sozioökonomische Schutzgüter adressieren, wissenschaftlich konsistent sowie praktisch umsetzbar sind und branchenübergreifend wirksam von allen Anspruchsgruppen akzeptiert sind. Die Bewertung der Ressourceneffizienz wird dabei vor allem im Bereich der Kupferhalbzeuge eine wichtige Kenngröße sein. In bisherigen Studien wurden Ökobilanz- und Ressourceneffizienzvergleiche von Kupferhalbzeugen mit konkurrierenden Materialien durchgeführt. Basierend auf den vorhandenen Inventardaten werden Ressourceneffizienzberechnungen mithilfe des entwickelten Indikatorensets durchgeführt. Es soll untersucht werden wie sich bisherige Rankings verändern und ob Abstände zwischen den Materialien vergrößern oder verkleinern. Ausgehend von der Analyse bestehender Ansätze werden verschiedene Indikatoren zur Bestimmung der Ressourceneffizienz entwickelt. Der Schwerpunkt der Arbeit innerhalb des Kupferinstitutes liegt in der Entwicklung und Analyse der abgeleiteten Indikatoren anhand eines konkreten Fallbeispieles.

1 2 3 4 5 6 7