Zielsetzung: Wie können wir junge Menschen über den Klimawandel aufklären? Wie können wir diese jungen Menschen für das Thema erneuerbare Energien begeistern? Und wie können wir unsere Schülerinnen und Schüler zu beruflichen Möglichkeiten in der Branche verhelfen? Diesen drei Fragen widmet sich das Bildungsprojekt WIN(D)SCHOOL. Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, werden die erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren eine entscheidende Rolle spielen. Das Ziel ist es, die derzeitige Leistung von 8,5 GW in der deutschen Offshore-Windenergie auf mindestens 30 GW bis 2030 und 40 GW bis 2035 auszubauen. Für diese Ausbauziele werden vor allem qualifizierte Fachkräfte entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Nöten sein. Dagegen steht einerseits der gegenwärtige Fachkräftemangel in Deutschland, andererseits die soziale Wirklichkeit in Deutschland. Nach aktuellen Berechnungen zufolge werden allein bis 2050 etwa drei Mal so viele Fachkräfte wie bisher notwendig sein, um den Ausbau von Windenergie in Deutschland voranzutreiben. Die Forschung zeigt uns zudem seit vielen Jahren, dass die Bildungschancen unserer Schülerinnen und Schüler in Deutschland ungleich verteilt sind. Studien zeigen, dass der Bildungserfolg in allen Bildungsbereichen nach wie vor an die sozio-ökonomische Herkunft geknüpft ist. Auch andere Merkmale wie Migrationshintergrund, Geschlecht oder Behinderung spielen dabei eine Rolle. WIN(D)SCHOOL zielt darauf ab, das Interesse von vorrangig Hamburger Stadtteilschülerinnen und -schülern an MINT-Fächern in Schulworkshops zu wecken sowie zu fördern und Möglichkeiten im Arbeitsfeld Offshore-Windenergie aufzuzeigen. Als Bindeglied zwischen Schulen und Unternehmen in der Offshore-Windenergiebranche bietet die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE am Ende der Workshops konkrete Kontakte zu Energieunternehmen oder sogar Universitäten in Hamburg und Norddeutschland an, um dort eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen. Aufgrund gemachter Erfahrungen, soll ein besonderes Augenmerk auf Jugendliche mit Migrationshintergrund gelegt werden. Ein geschlechterneutrales Vorgehen soll im Vordergrund stehen, um den Anteil von weiblichen Berufsanfängerinnen in technischen Berufen zu erhöhen.
Die zuständige Behörde bestimmt Dritte für die Wahrnehmung von Tätigkeiten gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Vor der Bestimmung prüft die Behörde, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die Bestimmung erfolgt ist, darf die Person oder das Unternehmen die Aufgabe ohne separate Genehmigung oder Anzeige ausüben. Die Bestimmungen nach Strahlenschutzgesetz sind Verwaltungsakte gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die oberste Landesbehörde im Strahlenschutz ist für die Bestimmung von Sachverständigen im Land Berlin zuständig. Sie bestimmt Einzelpersonen oder Organisationen als Sachverständige für folgende Tätigkeiten, die in § 172 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 StrlSchG festgelegt sind: Prüfung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern (§ 19 Absatz 3 StrlSchG, § 88 Absatz 2 und Absatz 5 StrlSchV), Prüfung von Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität (§ 56 Absatz 2 StrlSchG), Prüfung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, von Bestrahlungsvorrichtungen und von Geräten für die Gammaradiographie (§ 88 Absatz 1 und Absatz 5 StrlSchV) sowie Dichtheitsprüfung von umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie von bauartzugelassenen Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten (nach §§ 25 Absatz 4, 89 Absatz 1 und 3 StrlSchV). In den §§ 177 bis 182 StrlSchV ist festgelegt, welche Anforderungen für die Bestimmung von Sachverständigen gelten. Personen, die diese Tätigkeit wahrnehmen möchten, müssen im Wesentlichen nachweisen, dass sie zuverlässig, unabhängig, fachlich qualifiziert und qualitätsgesichert arbeiten. Je nach Umfang der Prüfung müssen auch Nachweise über die erforderliche technische und organisatorische Ausstattung erbracht werden. Die notwendigen Formulare und weitere Informationen sind unter Vordrucke zu finden. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Bestimmung erteilt – befristet für maximal 5 Jahre. Während dieser Zeit kann der Umfang der Bestimmung auf Antrag erweitert werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Wenn die Bestimmung nach Ablauf der 5 Jahre aufrechterhalten werden soll, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Sachverständigenorganisationen können die Bestimmung für mehrere prüfende Personen beantragen. Wenn Einzelsachverständige oder prüfende Personen von Sachverständigenorganisationen in einem Bundesland bestimmt werden, gilt diese Bestimmung bundesweit. Sind die Sachverständigen jedoch außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bestimmenden Behörden tätig, müssen sie dies der zuständigen Behörde vor Ort zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit mitteilen. Hierzu muss eine Kopie des Bestimmungsbescheids übermittelt werden. Die Festlegungen für Sachverständigenprüfungen nach StrlSchG und StrlSchV in den Ländern Berlin und Brandenburg finden Sie unter: In Deutschland werden Personen, die in ihrem Beruf ionisierender Strahlung ausgesetzt sein können, dosimetrisch überwacht. Diese Kontrollen werden von nachgewiesenermaßen qualifizierten Messstellen durchgeführt. Die Anforderungen, die eine solche Messstelle erfüllen muss, sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 169 Absatz 2 StrlSchG). Aktuell gibt es in Deutschland vier Messstellen, welche die äußere berufliche Exposition ermitteln (Personendosismessstellen). Zu diesen gehört die Personendosismessstelle Berlin . Dazu kommen etwa 20 Messstellen, welche die inneren Expositionen bei Tätigkeiten überwachen (Inkorporationsmessstellen). Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine Liste der Inkorporationsmessstellen unter: Behördlich bestimmte Messstellen Informationen zur Inkorporationsüberwachung beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in Berlin finden Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) unter: Inkorporationsüberwachung beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen In der Nuklearmedizin, der Röntgendiagnostik und in der Strahlentherapie werden ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe am Menschen angewandt. Ärztliche und zahnärztliche Stellen überprüfen, ob hierbei die strahlenschutzrechtlichen Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Durch Prüfung aller notwenigen Dokumente und Nachweise wird sichergestellt, dass bei medizinischen Untersuchungen und Behandlungen Erfordernisse und Qualitätsstandards unter Berücksichtigung des Standes der Wissenschaft und Technik eingehalten und dokumentiert werden, die rechtfertigende Indikation gegeben ist, die Bilddarstellungs-, Bildbearbeitungs- und Auswertemethoden die aktuellen Anforderungen erfüllen sowie die vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlichten diagnostischen Referenzwerte in der Röntgendiagnostik und in der Nuklearmedizin beachtet werden. Die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen unterbreiten weiterhin Verbesserungsvorschläge zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung und überprüfen, ob diese umgesetzt wurden. Dadurch soll das eigentliche Ziel der Strahlenanwendung sicher erreicht und gleichzeitig die Strahlenbelastung für die untersuchten Personen minimiert werden. Die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen sind bei den entsprechenden Ärztekammern angesiedelt. Jedes Bundesland bestimmt gemäß § 128 StrlSchV für seinen Zuständigkeitsbereich ärztliche und zahnärztliche Stellen. Dabei prüft die Behörde, ob keine Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit bestehen, die erforderliche personelle, technische und organisatorische Ausstattung zur Verfügung steht, das Personal der Stelle über die nötige Qualifikation und Erfahrung verfügt, die Arbeitsweise und Durchführung der Prüfungen eine ordnungsgemäße Durchführung erwarten lassen und den Anforderungen der medizinischen Wissenschaft entsprechen sowie angemessene Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Prüfungen vorhanden sind. Die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen berichten jährlich über ihre Tätigkeit gegenüber der bestimmenden Behörde. Die Ärztliche Stelle Qualitätssicherung-Strahlenschutz Berlin (ÄSQSB) und die Zahnärztliche Stelle Röntgen wurden für das Land Berlin dauerhaft bestimmt. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: Ärztliche Stelle Qualitätssicherung-Strahlenschutz Berlin (ÄSQSB): Zahnärztliche Stelle Röntgen Wer ionisierende Strahlung erzeugen oder radioaktive Stoffe einsetzen will, muss dies genehmigen lassen (§§ 10 und 12 Strahlenschutzgesetz). Diese Genehmigungspflicht gilt in den Bereichen Medizin, Technik, Industrie sowie Forschung und Entwicklung für den Betrieb und für den Aufbau von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen, den Einsatz von ionisierender Strahlung in Bestrahlungsgeräten und den Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern. Wenn die Schwellen gemäß §§ 17 und 19 StrlSchG nicht überschritten werden, ist keine Genehmigung erforderlich, sondern es genügt eine Anzeige bei der zuständigen Behörde. Die Beschäftigung von Fremdpersonal in Strahlenschutzbereichen nach § 25 StrlSchG sowie die Beförderung radioaktiver Stoffe ab bestimmten Aktivitäten unter Berücksichtigung des Gefährdungspotentials sind gemäß § 27 StrlSchG ebenfalls genehmigungspflichtig. In Berlin ist in solchen Fällen das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Es überprüft, ob die Vorrausetzungen für die Anzeigen und Genehmigungen erfüllt sind und überwacht, dass die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden. Weitere ausführliche Informationen zu den Anzeige- und Genehmigungsverfahren finden Sie auf der Website des LAGetSi unter Strahlenschutz – Formulare Die Beförderung radioaktiver Stoffe wird unterschieden in Kernbrennstofftransporte und in den Transport von sonstigen radioaktiver Stoffe. Die Beförderung von Kernbrennstoffen umfasst den Transport von Kernbrennstoffen außerhalb staatlicher Verwahrung, genehmigter Anlagen zur Aufbewahrung, Herstellung, Be- und Verarbeitung, Spaltung oder Aufarbeitung von Kernbrennstoffen. Sie ist ein streng regulierter Prozess, der spezielle Transportbehälter und strenge Sicherheitsstandards erfordert. Transporte erfolgen typischerweise per Bahn, Straße oder Schiff, unter Einhaltung internationaler Vorschriften und enger Überwachung durch Regulierungsbehörden. Für die Beförderung von Kernbrennstoffen ist eine Genehmigung erforderlich. Sie wird dem Antragsteller erteilt, wenn bestimmte Kriterien wie beispielsweise die Zuverlässigkeit der Beteiligten, Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für den Transport gefährlicher Güter, Schutzmaßnahmen gegen Störungen, und Nachweis der Nichtverfügbarkeit von nahen Zwischenlagern für bestrahlte Brennelemente erfüllt sind. Genehmigungen für Kernbrennstoffbeförderungen werden vom zuständigen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt. Falls erforderlich, führt die Polizei Berlin Transportbegleitungsmaßnahmen sowie straßenverkehrsrechtliche Überprüfungen durch. Die Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe umfasst den Transport radioaktiver Stoffe auf öffentlichen Straßen oder anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Wegen und bedarf grundsätzlich einer Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen, die unter § 28 StrlSchG spezifiziert werden, kann eine Beförderung auch genehmigungsfrei erfolgen. Die Genehmigung für die Beförderung radioaktiver Stoffe erfolgt durch die zuständige Behörde, wenn Zuverlässigkeit, Fachkunde im Strahlenschutz, angemessenes Personal und Schutzmaßnahmen gewährleistet sind. Die Einhaltung der Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter ist verpflichtend. Es muss außerdem Vorsorge für Schadensersatzverpflichtungen getroffen werden, und der Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) muss sichergestellt sein. Die Wahl der Beförderungsart darf die Bevölkerung nicht gefährden. In Berlin ist das Referat III A Strahlenschutz des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) als obere Strahlenschutzbehörde zuständig für die Erteilung von Beförderungsgenehmigungen sowie für die Aufsicht über die Einhaltung von Genehmigungsauflagen.
Das vorliegende Papier untersucht die ökonomischen Auswirkungen der Wiedervernässung von Mooren in Deutschland mit einem Fokus auf den Arbeitsmarkt. Die Szenariorechnung zeigt mit etwa 15.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen leicht positive Beschäftigungseffekte. Diese werden durch eine hohe Umverteilung innerhalb der Branchen begleitet, wodurch die Gesamtzahl der betroffenen Stellen etwa doppelt so hoch ist. Eine wesentliche Erkenntnis der Analyse liegt in der Verdeutlichung der komplexen ökonomischen Zusammenhänge, die bei einer Wiedervernässung von Mooren zu beachten sind. So erfordert eine erfolgreiche Begleitung der Wiedervernässung gezielte Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen und Unterstützung beim Aufbau neuer Wertschöpfungsketten. Die regionale Konzentration der Moorflächen macht es notwendig, lokale Besonderheiten und regionale Strukturen zu berücksichtigen. Veröffentlicht in Umwelt, Innovation, Beschäftigung | 03/2025.
Passt ein duales Studium in der Landwirtschaft zu dir? Du interessierst dich für das Zusammenspiel von Landwirtschaft und Verwaltung? Du suchst einen sicheren und abwechslungsreichen Job? Du willst studieren und gleichzeitig praktische Erfahrungen sammeln? Dann bist du die richtige Person für das Duale Studium Landwirtschaft. Neben einem wissenschaftlichen Abschluss hast du nach dem Studium auch die Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlichen Dienst in der Tasche. Das ist die Voraussetzung, um in der Agrarverwaltung in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Wie läuft das duale Studium ab? Das duale Bachelorstudium verknüpft Theorie- und Praxisphasen miteinander. Die Praxisphasen werden in einem der vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) in Sachsen-Anhalt absolviert. Die Zuständigkeitsbereiche sind regional abgegrenzt. Die Theorieausbildung in Form eines Bachelorstudiums findet an der Hochschule Anhalt in Bernburg statt. Im Rahmen des dualen Studiums kannst du das theoretisch erlangte Wissen direkt in die Praxis umsetzen. Die vier Ämter nehmen unter anderem Aufgaben als Fachbehörde für landwirtschaftliche Themen, des Pflanzenschutzes und der Tierzucht wahr. Sie fördern die Dorferneuerung und andere Maßnahmen im ländlichen Raum. Weiterhin sind die Ämter Bewilligungsbehörden für verschiedene Beihilfe- und Fördermaßnahmen in der Landwirtschaft. In den Ämtern sind außerdem die Ausbildungsberater (m/w/d) für die “Grünen Berufe” angesiedelt. Beginn: Nach erfolgreich absolviertem Vorpraktikum (acht Wochen) in einem ALFF und im Zentrum für Technik und Tierhaltung Iden beginnt der Vorbereitungsdienst am 1. Oktober. Abschluss: Bachelor of Science (B. Sc.) und Laufbahnbefähigung landwirtschaftlicher Dienst, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Besoldung: ca. 1.500 Euro brutto und ggf. Familienzuschlag Ausbildungsdauer: 7 Semester an der Hochschule Anhalt und Praktikumszeiten in den vorlesungsfreien Zeiten Kosten: Die Semestergebühren für das Studium werden vom Land übernommen. Der Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Landwirtschaftsoberinspektor-Anwärter (m/w/d). Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst: Persönliche Eignung: Erfüllung der Voraussetzungen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf (z. B. EU-Staatsbürgerschaft, Verfassungstreue). Bildungsabschluss: Nachweis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife. Auswahlverfahren: Erfolgreiche Teilnahme an einem mehrstufigen Auswahlprozess Praktische Erfahrung: Absolvierung eines achtwöchigen Vorpraktikums nach Abschluss des Auswahlverfahrens oder abgeschlossene Ausbildung mit landwirtschaftlichem Bezug. Mögliche Tätigkeitsfelder nach dem Studium in der Agrarverwaltung Sachsen-Anhalt: Sachbearbeitung in den Bereichen Förderung Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem, Pflanzenschutz oder investive Förderung in der Landwirtschaft. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt bietet seit dem Wintersemester 2019/2020 Studienplätze für den dualen Studiengang "Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement" im Beamtenverhältnis auf Widerruf an. Neben einem wissenschaftlichen Abschluss verfügen die Absolventinnen und Absolventen nach dem Studium auch über eine Laufbahnbefähigung (Forstdienst, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt). Das duale Studium dauert 3,5 Jahre und verknüpft Theorie- und Praxisphasen miteinander. Die Praxisphasen werden im Landeszentrum Wald und im Landesforstbetrieb des Landes Sachsen-Anhalt absolviert. Die Theorieausbildung in Form eines Bachelorstudiums findet an der Fachhochschule Erfurt - Fachrichtung Forstwirtschaft statt. Im Rahmen des dualen Systems wird das theoretisch erlangte Wissen direkt in die Forstpraxis umgesetzt. Die Semestergebühren werden vom Land übernommen. Nach erfolgreich absolviertem Vorpraktikum (acht Wochen, ab 1.August) beginnt der Vorbereitungsdienst am 1. Oktober des Jahres. Die Forstinspektoren-Anwärterinnen und -Anwärter erhalten monatliche Bezüge in Höhe von rund 1.500 Euro und ggf. einen Familienzuschlag. Wie geht es nach dem Studium weiter? Eine Übernahme nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt. Die Nachwuchskräfte können z.B. als Revierleiter/in (m/w/d) in den Wäldern von Sachsen-Anhalt oder als Sachbearbeiter/in (m/w/d) in der Forstverwaltung eingesetzt werden. So ist der Landesforstbetrieb den Maßgaben des Allgemeinwohls, des Umwelt- und Naturschutzes verpflichtet und soll auch als Vorbild für die privaten Forstbetriebe und Waldbesitzer dienen. Zu den Aufgaben im Landeszentrum Wald gehören im Wesentlichen die Beratung und Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes, die Betreuung des Landeswaldes, die Überwachung der Populationsentwicklung von bedeutenden Schaderregern im Wald, die Ermittlung des Waldzustandes, der Waldbrandschutz, forstliche Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung waldpädagogischer Maßnahmen. Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer: die persönlichen Voraussetzungen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf im Sinne des § 7 Beamtenstatusgesetz erfüllt, über eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 67 des Hochschulgesetzes Thüringen verfügt, erfolgreich an einem mehrstufigen Auswahlverfahren teilgenommen hat, im Rahmen des Auswahlverfahrens ein achtwöchiges Vorpraktikum beim Landeszentrum Wald und Landesforstbetrieb absolviert oder eine Ausbildung zum Forstwirt abgeschlossen hat und den besonderen körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Forstdienstes entspricht. Vor oder während des Studiums sind ein gültiger Jahresjagdschein nach § 15 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes und eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B zu erwerben. Bewerbungen für das Duale Studium "Forstwirtschaft und Ökosystemmanagement" sind nur auf Ausschreibung hin an das zuständige Ministerium in Sachsen-Anhalt zu richten. Die Ausschreibung wird in der Regel zum Ende eines Kalenderjahres veröffentlicht. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten bietet seit Oktober 2020 Ausbildungsplätze für den dualen Studiengang „ Vermessung und Geoinformatik “ (B. Eng.) an der Hochschule Anhalt in Dessau. Die vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten sind Flurbereinigungsbehörden und gehören als untere Landesbehörden zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Die Flurbereinigung verbessert die Wettbewerbsfähigkeit in Landwirtschaft und Forstwirtschaft, ermöglicht eine zukunfts- und bedarfsgerechte Infrastruktur in den ländlichen Räumen, unterstützt wirksam die Gemeindeentwicklung, schützt und entwickelt nachhaltig die natürlichen Lebensgrundlagen und kann insbesondere die Wasserwirtschaft und den Naturschutz durch Flächenmanagement unterstützen. Pro Studierenden werden 1.550 Euro brutto pro Monat gezahlt. Jede/r Studierende erhält einen Ausbildungsvertrag, der aber auch mögliche Rückzahlungen gemäß Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bei Nichtbestehen oder Schlechtleistung umfasst. Die Studierenden sind Beschäftigte. Das Studium dauert 3,5 Jahre. Berufspraktische Erfahrungen sammeln die Studierenden in einem der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt und in anderen Verwaltungsbehörden mit dem Schwerpunkt Flurneuordnung. Künftige Arbeitsorte sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Mit erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums wird der akademische Grad „Bachelor of Engineering“ erworben. War erwarten wir von Dir? eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 27 Hochschulgesetz des Landes SachsenAnhalt bis zum Beginn des Studiums und Interesse und Fähigkeiten in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINTFächer). Ein Praktikum in der Fachrichtung Vermessung und Geoinformation ist empfehlenswert. Du verpflichtet dich, nach erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums mindestens fünf Jahre in einem der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Sachsen-Anhalt tätig zu sein, soweit ein Beschäftigungsverhältnis angeboten wird. Bewerbungen für das Duale Studium sind nur auf Ausschreibung hin an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark des Landes Sachsen-Anhalt zu richten. Für das Jahr 2026 bieten die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung Forsten wieder vier duale Studienplätze "Vermessung und Geoinformatik" (B. Eng.) an der Hochschule Anhalt-Dessau (Frist: 16.11.2025) an. Der Bachelor-Studiengang "Verwaltungsdigitalisierung und -informatik" an der Hochschule Harz in Halberstadt und Wernigerode bereitet dich darauf vor, E-Government-Dienstleistungen sicherzustellen, also Verwaltungsvorgänge digital abzubilden und zu optimieren. Du kennst dich in den organisatorischen und rechtlichen Strukturen der öffentlichen Verwaltung aus und kannst dein Wissen als Fachkraft in allen wichtigen IT-Bereichen des öffentlichen Sektors einsetzen. Du arbeitest an der Schnittstelle zwischen Verwaltungen und externen Anbietern und Dienstleistern. Wie ist das Studium aufgebaut? Der Studiengang ist auf acht Semester angeleg. Er verbindet ein Vollzeitstudium mit Praxisphasen beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL). Dort verbringst du das vierte und achte Semester sowie die vorlesungsfreie Zeit und spezialisierst dich auf einzelne Verwaltungsbereiche. Für wen ist der Studiengang geeignet? Der Studiengang eignet sich für dich, wenn du Interesse an Informatik hast und dir vorstellen kannst, dich auf IT-Anwendungen im Umfeld der öffentlichen Verwaltung zu spezialisieren. Neben den notwendigen Grundlagen aus Informatik, Recht und Verwaltung lernst du den gesamten Zyklus der Software-Entwicklung kennen, von der Konzeption über die Methodenauswahl bis zur Umsetzung und den Testverfahren. Wenn du großen Wert auf Praxis legst, bist du hier richtig. Durch das duale Studium lernst du nicht nur in der Theorie, sondern wendest dein Wissen im MWL an. Auch während der Phasen an der Hochschule bist du bei Übungen praktisch tätig. Wärend des Studiums stehst du in einem bezahlten Beschäftigtenverhältnis zum MWL mit einem derzeitigen monatlichen Studienentgelt i.H.v. 1.400 Euro. Welche Inhalte bietet das Studium? Verwaltungsdigitalisierung und -informatik ist ein interdisziplinärer Studiengang, der die Informationstechnik mit den Verwaltungswissenschaften verknüpft. Studieninhalte der Informationstechnik: Grundlagenfächer: Grundlagen der Informatik, Programmierung, Datenbankensysteme, Softwaretechnik und Softwareengineering, Web-Technologien. Beispiele für anwendungsorientierte Fächer: Sicherheit in Rechnernetzen, Service-orientierte Architekturen und E-Government, Web-Services und -Infrastrukturen, E-Government-Standards und Prozessmodellierung, Geoinformation und Bildverarbeitung. Studieninhalte der Verwaltungswissenschaften: Grundlagenfächer: Grundlagen der Verwaltungswissenschaften, Schlüsselkompetenzen, Grundlagen des Rechts, Grundlagen des Öffentlichen Rechts, Grundlagen des Privatrechts, Organisation und Handeln, Sozialwissenschaften, öffentliche Finanzwirtschaft, Personalwesen, Beschaffung und Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Sektor. Ab dem sechsten Fachsemester ergänzt du das Pflichtfach „Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung“ durch eines von drei Wahlmodulen: Future Internet/Internet of Things Sicherheit, Vertrauenswürdigkeit, E-Administration, E-Business Data Mining und Künstliche Intelligenz Was bieten wir dir Berufspraktische Studienzeiten in den Behörden des Geschäftsbereichs des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten im Land Sachsen-Anhalt, mit erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums den Erwerb des akademischen Grades „Bachelor of Science“, eine Jahressonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld), Fahrt- und Unterkunftskostenerstattung während der Einsätze außerhalb der Ausbildungsstätte, 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr und Übernahme der Semesterbeiträge in Höhe von derzeit 105,00 Euro Weitere Informationen findest du auf den Seiten der Hochschule Harz .
The exchange of water between atmosphere, biosphere, and hydrosphere is a result of complex interactions and feedback mechanisms, where soil moisture acts as the key state variable. Novel approaches are required to handle the related scale dependency of water fluxes. Corresponding state-of-the-art methods for observing soil moisture range from continuous point-scale measurements, via field-scale temporal snapshots to remote sensing products on the basin scale and beyond. Cosmic-ray neutron sensing (CRNS) constitutes a considerable advancement in this context by inferring soil moisture from changes in ambient neutron density above the ground, allowing for the integration across hundreds of meters. In this proposal we report on the activities and achievements of the Cosmic Sense research unit (RU) in its first phase, and give an outline of the objectives and the work program for the second phase. The overarching goal remains the development of a quantitative, adaptable, and transferable approach for observing root-zone soil moisture on the field scale while accounting for other dynamic water pools, such as biomass. New to phase II is the addition of snow water pools and the focus on the regional scale by soil moisture mapping with sensor clusters, mobile detectors, remote sensing, and modeling. Cosmic Sense continues to constitute a driving force in the field of soil moisture measurements via CRNS and will strengthen an engaged and innovative community. Our team will advance the understanding of field-scale and regional water storage and fluxes in the soil-vegetation-atmosphere continuum by bundling the expertise of distinguished partners in complementary research modules and joint activities. Working together towards joint research objectives requires intensive interaction in the team as well as overarching coordination and support. The coordination project “Z” acts as a central nexus for the objectives, resources, and outreach activities that are related to the RU as a whole. The key personal resources required are a position for the coordination of meetings, workshops, and general RU matters, and a field technician to support the joint field- and cross-cutting activities. Furthermore, Z strives to support young researchers – particularly those with children – in their work and career, and to enhance gender equality. Z will also promote the outcomes of the RU in a closing workshop, inviting external keynote speakers and supporting attendance via discounts and scholarships. The current and designated Mercator Fellow, Prof. Marek Zreda, will interact with all research modules, he will actively participate in the cross-cutting activities and promote the achievements of Cosmic Sense to the scientific community worldwide. Accordingly, all of the tasks planned in Z will support and interact with the involved research modules of the RU, thus helping to promote the collaboration within the RU and of the dissemination of its outcomes beyond it.
Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft • TicketDeLux • das günstigste Abo für Beruf und Freizeit • entdecke die Nachbarschaftsregion • bürgernahes Angebot für Pendler • besseres betriebliches Mobilitätsmanagement • Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft Ein Ticket – alles drin! Bisher galt dies vor allem für den bundesweiten Nahverkehr in Deutschland und die Kooperation zwischen der Deutschen Bahn und der luxemburgischen CFL. Pünktlich zum Jahreswechsel 2024-2025 wird das Deutschland-Ticket nun auch auf allen grenzüberschreitenden Bus-Linien im Nahverkehr (also der Fernverkehr wie der „Saarbrücken-Express“ ausgeschlossen) im Rahmen eines Pilotprojekts, das bis Mitte 2026 durchgeführt wird, anerkannt. Davon profitieren nicht nur die über 50.000 deutsch-luxemburgischen Grenzgänger und Grenzgängerinnen auf ihrem Weg zu Arbeit, sondern alle Menschen im Oberen Moseltal und darüber hinaus. Unternehmen können sich zudem arbeitnehmerfreundlich aufstellen, indem sie das günstige und umweltschonende Angebot unbürokratisch als Job-Ticket zusätzlich mitfinanzieren. Ein deutlicher Mehrwert gegenüber den bisherigen Tarifangeboten ist dabei, dass das Deutschland-Ticket auch in der Freizeit genutzt werden kann. Gemeinsam mit den Projektpartnern, dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, dem saarländischen Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz und dem luxemburgischen Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten sowie den Verkehrsverbünden Verkehrsverbund Region Trier (VRT) und Saarländischer Verkehrsverbund (SaarVV) wird dies nun durch das Entwicklungskonzept Oberes Moseltal (EOM) ermöglicht. Das EOM-Projekt „TicketDeLux“ wird mit 246.740 Euro des europäischen Kooperationsprogramms „Interreg Großregion 2021 – 2027“ gefördert. Ab dem 1. Januar 2025 kann man mit nur einem Ticket, dem Deutschland-Ticket und in Kombination mit dem seit 2020 bereits „kostenlosen“ Nahverkehr in Luxemburg, die Nachbarschaftsregion entdecken. Dieses Pilotprojekt hat eine Laufzeit von 17 Monaten. www.ticket-de-lux.de https://interreg-gr.eu/de/project/ticketdelux-de/ Katrin Eder , Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz: „Mobilität muss klimafreundlich und unkompliziert sein. Mit diesem Angebot erreichen wir genau das. Wir können damit die Verkehrswende stärken, grenzüberschreitende Begegnungen fördern und sowohl Pendlerinnen und Pendler unterstützen als auch den Tourismus fördern.“ Petra Berg , Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität und Verbraucherschutz des Saarlandes: „Das Deutschland-Ticket wird Stück für Stück zum Europa-Ticket. Die Anerkennung im kompletten Nahverkehr zwischen Deutschland und Luxemburg stellt gerade in unserer Region einen erheblichen Mehrwert dar. Allein im Saarland stehen den Bürgerinnen und Bürgern sieben grenzüberschreitende Buslinien im dichten Takt zur Verfügung.“ Yuriko Backes , Ministerin für Mobilität und öffentliche Arbeiten Luxemburg: „Nachhaltige grenzüberschreitende Mobilität ist ein zentrales Anliegen für Luxemburg. Aus diesem Anlass betreibt der luxemburgische Staat grenzüberschreitende RGTR-Linien. Mit der Einführung des kostenlosen öffentlichen Nahverkehrs und der kostengünstigeren RegioZone-Tickets hat Luxemburg im März 2020 einen wichtigen Schritt in Richtung einfacher und attraktiver Tarifstrukturen gemacht. In diesem Sinne begrüße ich die Initiative der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland, die grenzüberschreitenden RGTR-Linien im Rahmen eines Pilotprojektes für 17 Monate in die Tarifstruktur des Deutschland-Tickets zu integrieren.“ Martin Güdelhöfer , Regionalmanager Entwicklungskonzept Oberes Moseltal: „Mit der Anerkennung des Deutschlandtickets auf allen grenzüberschreitenden Bus-Linien im Nahverkehr setzen wir nicht nur ein starkes Zeichen auf unserem gemeinsamen Weg zur Förderung der nachhaltigen und multimodalen Mobilität. Wir schaffen damit ganz konkret ein attraktives und bürgernahes Angebot, das die Lebensqualität in unserer deutsch-luxemburgischen Nachbarschaftsregion verbessert. Die Basis eines zukünftigen Verkehrssystems im Gebiet des grenzüberschreitenden Entwicklungskonzepts Oberes Moseltal sollte stets ein intelligenter und vernetzter ÖPNV sein.“ Frequently Asked Questions – FAQ Auf welchen grenzüberschreitenden Linien zwischen Deutschland und Luxemburg kann ich das Deutschland-Ticket ab 1. Januar 2025 nutzen? Das Deutschland-Ticket gilt bereits im grenzüberschreitenden Zugverkehr sowie auf den grenzüberschreitenden Linien des VRT und des SaarVV zwischen Deutschland und Luxemburg. Busse der luxemburgischen RGTR-Linien (Régime Général des Transports Routiers), die in Deutschland fahren, wenden derzeit noch den rein luxemburgischen RegioZonen-Tarif an. Ab dem 1. Januar 2025 können die 14 luxemburgische RGTR-Linien, die zwischen Deutschland und Luxemburg verkehren, für zunächst 17 Monate mit dem Deutschland-Ticket genutzt werden. Dies betrifft folgende RGTR-Linien: 180, 301, 302, 303, 305, 306, 331, 332, 401, 402, 403, 404, 405, 407 Die Linie „L40 Saarbrücken-Express“ ist eine Fernverkehrsverbindung. Da das Deutschland-Ticket nur im Nahverkehr gilt, ist die Linie L40 nicht von der Regelung betroffen. Was muss ich als Arbeitnehmer tun, um das Deutschland-Ticket als Job-Ticket zu beantragen? Alle Infos zum Deutschland-Ticket als Job-Ticket finden Sie unter: Job-Ticket « saarVV Der Saarländische Verkehrsverbund: https://saarvv.de/abo/job-ticket/ oder unter Deutschlandticket-JobTicket - Verkehrsverbund Region Trier (VRT): www.vrt-info.de/tickets/deutschlandticket/djobticket Das Job-Ticket ist ein vergünstigtes Deutschland-Ticket. Erforderlich ist, dass Ihr Arbeitgeber mit mindestens 25% den Kaufpreis des Deutschland-Tickets fördert. Seitens Bund und Ländern werden weitere 5% Rabatt auf den Ticketpreis gewährt. In Folge können Sie dann als Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2025 das Job-Ticket für einen Preis von maximal 40,60 Euro (statt 58 Euro) pro Monat erwerben. Voraussetzung ist, dass es in Ihrem Unternehmen/Ihrer Dienststelle mindestens drei Beschäftigte gibt, die sich für das Job-Ticket entscheiden und Ihr Arbeitgeber einen entsprechenden Rahmenvertrag mit dem saarVV oder dem VRT abschließt. Der VRT geht JobTicket-Vereinbarungen ab fünf Interessenten je Vertragspartner ein. Unternehmen, die diese Zahl nicht eigenständig erreichen, können sich zusammenschließen, um eine JobTicket-Kooperation einzugehen. Die Ausgabe des Deutschland-Ticket als Job-Ticket im VRT erfolgt als Handyticket. Sie haben weitergehende Fragen zum Job-Ticket? Die Mitarbeitenden der Verbünde saarVV und VRT helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktdaten des saarVV (Projektbüro „Tarifberatung“): Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr, Fr. von 8.00 bis 14.00 Uhr Beratung per Telefon: +49 681 5003 400 oder E-Mail: projektbuero(at)saarVV.de Kontaktdaten des VRT: Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr, Fr. von 8.00 bis 14.00 Uhr Beratung per Telefon: +49 651 145960 oder E-Mail: jobticket(at)vrt-info.de Wie können wir als Arbeitnehmervertretung unsere Mitglieder dabei unterstützen das Deutschland-Ticket als Job-Ticket zu beantragen? Sprechen Sie als Interessenvertretung der Beschäftigten Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeiten des Job-Ticket an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des saarVV Projektbüros „Tarifberatung“ kommen gerne persönlich für eine Beratung vorbei. Sei es im Rahmen einer Betriebsversammlung oder einer Gremiensitzung. Im Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte sollte das Job-Ticket ein festes Angebot sein, mit dem Arbeitgeber ihre Beschäftigten auf dem täglichen Weg zur Arbeit unterstützen. Welche Vorteile bieten sich für ein Unternehmen, wenn es seinen Mitarbeitenden das Deutschland-Ticket als Jobticket anbietet? • Ein entspannter Arbeitsweg für Ihre Beschäftigten. • Sie zeigen Wertschätzung und steigern die Zufriedenheit Ihrer Beschäftigten. • Im Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte steigern Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens.
Das vorliegende Papier untersucht die ökonomischen Auswirkungen der Wiedervernässung von Mooren in Deutschland mit einem Fokus auf den Arbeitsmarkt. Die Szenariorechnung zeigt mit etwa 15.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen leicht positive Beschäftigungseffekte. Diese werden durch eine hohe Umverteilung innerhalb der Branchen begleitet, wodurch die Gesamtzahl der betroffenen Stellen etwa doppelt so hoch ist. Eine wesentliche Erkenntnis der Analyse liegt in der Verdeutlichung der komplexen ökonomischen Zusammenhänge, die bei einer Wiedervernässung von Mooren zu beachten sind. So erfordert eine erfolgreiche Begleitung der Wiedervernässung gezielte Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen und Unterstützung beim Aufbau neuer Wertschöpfungsketten. Die regionale Konzentration der Moorflächen macht es notwendig, lokale Besonderheiten und regionale Strukturen zu berücksichtigen.
The ISAD08 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISA): Routinely scheduled observations for distribution from automatic (fixed or mobile) land stations (e.g. 0000, 0100, … or 0220, 0240, 0300, …, or 0715, 0745, ... UTC) A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere(The bulletin collects reports from stations: 10564;Schleiz;10565;Osterfeld;10569;Plauen;10574;Carlsfeld;10577;Chemnitz;10579;Marienberg;10582;Zinnwald-Georgenfeld;10591;Lichtenhain-Mittelndorf;10615;Deuselbach;10628;Geisenheim;10635;Kleiner Feldberg/Taunus;10646;Neuhütten/Spessart;10648;Michelstadt-Vielbrunn;10658;Kissingen, Bad;10671;Lautertal-Oberlauter;10686;Wunsiedel-Schönbrunn;10704;Berus;10706;Tholey;10724;Weinbiet;10733;Waibstadt;10736;Mühlacker;10739;Stuttgart (Schnarrenberg);10747;Kaisersbach-Cronhütte;) (Remarks from Volume-C: SYNOP HALF HOURLY H+30)
The ISID08 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISI): Intermediate synoptic observations from fixed land stations A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere(The bulletin collects reports from stations: 10564;Schleiz;10565;Osterfeld;10569;Plauen;10574;Carlsfeld;10577;Chemnitz;10579;Marienberg;10582;Zinnwald-Georgenfeld;10591;Lichtenhain-Mittelndorf;10615;Deuselbach;10628;Geisenheim;10635;Kleiner Feldberg/Taunus;10646;Neuhütten/Spessart;10648;Michelstadt-Vielbrunn;10658;Kissingen, Bad;10671;Lautertal-Oberlauter;10686;Wunsiedel-Schönbrunn;10704;Berus;10706;Tholey;10724;Weinbiet;10733;Waibstadt;10736;Mühlacker;10739;Stuttgart (Schnarrenberg);10747;Kaisersbach-Cronhütte;) (Remarks from Volume-C: SYNOP)
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 346 |
| Land | 361 |
| Zivilgesellschaft | 18 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 14 |
| Ereignis | 7 |
| Förderprogramm | 132 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Text | 323 |
| Umweltprüfung | 37 |
| unbekannt | 196 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 494 |
| offen | 201 |
| unbekannt | 16 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 685 |
| Englisch | 72 |
| Leichte Sprache | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 19 |
| Datei | 32 |
| Dokument | 208 |
| Keine | 262 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 35 |
| Webdienst | 8 |
| Webseite | 250 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 271 |
| Lebewesen und Lebensräume | 455 |
| Luft | 219 |
| Mensch und Umwelt | 705 |
| Wasser | 256 |
| Weitere | 657 |