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Beschneiungsanlage im Aktiv- und Erlebnispark Skiarena Silbersattel

Die Stadt Steinach ist Betreiberin des Aktiv- und Erlebnisparks Skiarena Silbersattel. Zum Erhalt optimaler Wintersportbedingungen im Aktiv- und Erlebnispark Skiarena Silbersattel ist die wesentliche Änderung der vorhandenen Beschneiungsanlage erforderlich. Zusätzlich zu den bereits beschneiten Flächen von ca. 45.750 m² soll die Pistenfläche der neu geplanten Familienpiste sowie im Bereich der Bergstation Sesselbahn als auch ein Rundkurs für eine Langlaufloipe beschneit werden. Somit sollen zukünftig im Aktiv- und Erlebnispark Skiarena Silbersattel ca. 56.500 m² technisch beschneite Pistenfläche zur Verfügung stehen.

Salamandra atra Laurenti, 1768 Alpensalamander Amphibien Ungefährdet

In Deutschland kommt der Alpensalamander als alpine Art nur in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg vor. Er besiedelt den gesamten deutschen Alpenraum von den Berchtesgadener Alpen im Osten bis zu den Allgäuer Alpen im Westen (Guex & Grossenbacher 2004, Maletzky & Kuhn 2019). In der Adelegg im Grenzbereich von Bayern und Baden-Württemberg und den Iller-Vorbergen in Bayern sind auch Wälder im Alpenvorland besiedelt (Fritz & Sowig 2007). Ein isoliertes Vorkommen befindet sich in einer Schlucht der Lechvorberge. Die Höhenverbreitung reicht von ca. 700 m bis 2.100 m ü. NHN, wobei der tiefste bekannte Nachweis auf 590 m ü. NHN liegt. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 0,98 % und liegt damit in der Kriterienklasse „sehr selten“. Die seit dem Jahr 2000 nicht wieder bestätigten älteren Nachweise sind wahrscheinlich auf Erfassungsdefizite zurückzuführen. Auch unter Berücksichtigung der unzureichenden Erfassung in den Alpen ändert sich die Kriterienklasse jedoch nicht. Der langfristige Bestandstrend ist stabil. Das Gros der Vorkommen liegt in den Alpen, die Bestände dort sind nicht rückläufig. Nur in einem kleinen Teil der Vorkommen im äußersten Südwesten des Voralpinen Moor- und Hügellandes und der Adelegg ist von Rückgängen durch Umwandlung vieler Wälder in Fichtenbestände auszugehen. Dies hat jedoch insgesamt keine Auswirkungen auf den langfristigen Bestandstrend. Zum kurzfristigen Bestandstrend gibt es nur wenige belastbare Daten. Eine Überprüfung der außeralpinen Verbreitung ergab für Bayern ab 2000 eine Bestätigung von 7 der 9 TK25-Q sowie Neunachweise in 10 TK25-Q. In Baden-Württemberg ist zwar kein Rückgang belegt, jedoch auch nicht auszuschließen. Das FFH-Monitoring in der kontinentalen Region ergab zwar Rückgänge der Individuenzahlen, erlaubt aber auf der Basis von nur zwei Erhebungsdurchgängen noch keine Rückschlüsse auf Bestandsveränderungen. Um mehr über die Bestandsentwicklung zu erfahren, sollte das FFH-Monitoring unbedingt weitergeführt und auch die alpinen Vorkommen in ein Monitoring einbezogen werden. Bei den nicht mehr belegten Quadranten im Alpenraum ist von Erfassungsdefiziten auszugehen. Insgesamt wird der kurzfristige Bestandstrend noch als stabil eingestuft. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Ungefährdet“. Die Kriterien und die Gesamteinstufung sind seit der letzten Roten Liste unverändert geblieben. Obwohl der kurzfristige Bestandstrend als stabil eingestuft wird, sind die Vorkommen des Alpensalamanders vor allem durch folgende Faktoren gefährdet: Habitatverluste durch den Neubau von Forststraßen, Skipisten und Beschneiungsanlagen; Individuenverluste auf Forststraßen und Almwegen durch Kraftfahrzeuge und Radfahrer; Umwandlung von Bergmischwäldern in Fichtenbestände; Entnahme von Totholz; der Klimawandel könnte die Lebensbedingungen durch Trockenheit und extreme Niederschläge vor allem in den tieferen Lagen des Verbreitungsgebietes verschlechtern. Der Alpensalamander kann aktiv nur sehr bedingt gefördert werden, entscheidend ist der Schutz seines Lebensraumes. Geeignete Maßnahmen hierfür sind: Vermeidung von Eingriffen mit Flächeninanspruchnahme und/oder Zerschneidungswirkung; Erhaltung intakter Berg- und Schluchtwälder; Belassen von Totholz im Wald.

Beschneiungsanlage Skilifte Balderschwang: Gschwendlift 1, Pumpenhaus und Leitung

Verlegung einer erdverlegten Zuleitung vom Übergabepunkt des Überwassers der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Balderschwang sowie die Errichtung und den Betrieb eines Pumpenhauses, Bereich Gschwendlift I

Erweiterung und Optimierung der Beschneiungsanlage Sparkassen-Skiarena-Oberwiesenthal

Der WSC Erzgebirge Oberwiesenthal e.V. beantragte gemäß § 72 Abs. 1 der Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) geändert worden ist, die Erteilung einer Bau-genehmigung für die Erweiterung und Optimierung der Beschneiungsanlage der Sparkassen-Skiarena-Oberwiesenthal auf den Flurstücken 657/3; 657/4; 657/7; 665/3; 671; 672/1; 672/3; 673/3; 676; 799/3; 805; 673/2 200/4 und 200/9 der Gemarkung Oberwiesenthal. Gegenstand ist konkret die Errichtung des „Speicherteiches Sparkassenarena“ mit zugehöriger Pumpstation inkl. Kühlturmanlage.

Änderung der Beschneiungsanlage - Errichtung eines Speicherteichs

Die Gemeinde Bischofswiesen hat mit Schreiben vom 13.11.2019 die Ertüchtigung und die Erweiterung der Beschneiungsanlage am Götschen und mit Schreiben vom 13.01.2020 den vorzeitigen Beginn der Rodungsmaßnahmen beantragt. Im Amtsblatt Nr. 4 vom 21.01.2020 wurde das Vorhaben öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen waren in der Zeit vom 24.01. – 24.02.2020 einsehbar. Einwendungen konnten in der Zeit vom 24.01. – 09.03.2020 erhoben werden. Der Antrag auf vorzeitigen Beginn der Rodungsmaßnahmen wurde von der Gemeinde Bischofswiesen nicht mehr weiterverfolgt. Mit Schreiben vom 24.04.2020 wurde von der Gemeinde Bischofswiesen der vorzeitige Beginn für die Beschneiungsanlage beantragt. Mit Bescheid vom 17.06.2020 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 02.10.2020 (Änderungsantrag vom 25.09.2020) und vom 09.07.2021 (Änderungsantrag vom 21.06.2021) wurden diverse Maßnahmen vorzeitig zugelassen. Die Gemeinde Bischofswiesen hat 2022 ihren Antrag vom 13.11.2019 hinsichtlich der beantragten Maßnahmen modifiziert und insoweit verringert.

Ertüchtigung/Erweiterung Beschneiungsanlage "Blaue Rodelbahn", Hornbahn Hindelang

Anhand einer Schwachstellenanalyse wurde festgestellt, dass die Beschneiungsanlage, insbesondere Schneileitung, nicht mehr den Stand der Technik entspricht. Die Hornbahn Hindelang GmbH & Co. KG beantragt für das Jahr 2025 die Ertüchtigung/Erweiterung der Anlage für die Beschneiung der Blauen Rodelbahn am Imberger Horn. Die Schneileitung verläuft entlang bzw. im Untergrund des Wirtschaftsweges zur Hornalpe. Die Wegegemeinschaft des Wirtschaftsweges „Hornalpe“ plant ab 2026 die abschnittsweise Sanierung des Weges. Die Wegemaßnahmen können erst beginnen, wenn Maßnahmen an der Beschneiungsanlage fertiggestellt sind. Um die Geländeeingriffe auf absolutes Minimum zu reduzieren, soll der Graben für die frostsichere Schneileitung (mit Ausnahme der kurzen Strecke im oberen Bereich) ausschließlich innerhalb des Wirtschaftsweges „Hornalpe“ mittels einer Felsfräse hergestellt werden. Durch den Einsatz einer Felsfräse ist die Breite des Grabens auf 80 cm begrenzt. Ein Teil der bestehenden Zapfstellen soll an Ort und Stelle verbleiben. Die zusätzlichen 9 Zapfstellen sollen wie bisher am bergseitigen Wegrand positioniert werden. Da ein Grundstück nicht zur Verfügung steht, muss die Schneileitung auf einer Länge von ca. 90 m die Wegtrasse verlassen. Des Weiteren soll von der obersten Zapfstelle bis zur geplanten Trafostation der Bergstation Hornbahn ein Kabelgraben von rund 140 m hergestellt werden, welcher innerhalb des Weges zur Bergstation verlaufen soll. Der Flächenverbrauch ist relativ gering, da die Verlegearbeiten entlang der Bestandsstrecke geplant sind. Zudem bleibt der Wasserbedarf annähernd gleich und es kommen keine zusätzlich zu beschneienden Flächen hinzu.

Errichtung von Anlagen zur Herstellung und Verteilung von künstlichem Schnee in Verbindung mit der Reaktivierung des Höllwiesliftes, einschließlich wasserbaulichen Maßnahme am Ziegelbach

Die Oberstdorfer Bergbahn AG beantragt zur Erweiterung des Angebots im Skigebiet am Söllereck im Rahmen der Reaktivierung des Höllwiesliftes die Genehmigung für die Errichtung von Beschneiungsanlagen gem. Art. 35 Bayer. Wassergesetz (BayWG). Die Anlagen sollen der Beschneiung der Höllwiesabfahrten Nr. 5 und 6 sowie der Schleppspur des Höllwiesliftes dienen. Es soll insgesamt eine Fläche von 6,07 ha beschneit werden, welche sich auf die Höllwiesabfahrt Nr. 5 mit 2,26 ha, die Höllwiesabfahrt Nr. 6 mit 3,30 ha und die Schleppspur mit 0,51 ha aufteilt. Für die Beschneiung reicht das bereits vorhandene Wasserdargebots auf dem Reservoir des Speicherteiches Söllereck aus. Die ehemalige Trasse der Höllwiesbahn wird verkürzt. Im Zuge dieser Maßnahmen stehen in Umfeld der neuen Talstation wasserbauliche Maßnahmen am Ziegelbach gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) an, die der Genehmigung nach § 68 WHG bedürfen. Die Maßnahmen umfassen die Errichtung einer Furt (Pistenverbindung zur Talstation) und einer Bachverrohrung (Weg) und Konsolidierung des Ziegelbaches mit Wasserbausteinen im Bereich der Talstation. Der Ziegelbach ist als nicht ausgebauter Wildbach klassifiziert. Die Zufahrt zur Talstation soll über eine Verbindung mit einem vorhandenen Forstweg angeschlossen werden (Anlage gem. § 36 Abs. 1 WHG / Art. 20 BayWG, im 60 m-Bereich eines Gewässers). Anlagen unterliegen der Konzentrationsnorm der Beschneiungs- und wasserbaulichen Genehmigung.

Neubau 8er-Sesselbahn am Kleinen Fichtelberg , 1. Tektur

Die Vorhabenträgerin plant die Errichtung einer kuppelbaren 8er Sesselbahn als Ersatz für zwei bestehende Schleppliftanlagen am Kleinen Fichtelberg. Gleichzeitig erfolgt der Rückbau dieser Schleppliftanlagen. Dabei wird der Kurvenschlepplift aber nur im unteren Teil, bis zur Kurve zurückgebaut. Von der Kurve bis zur bestehenden Bergstation soll er zukünftig umgebaut und weiterbetrieben werden (nicht Bestandteil dieses Planfeststellungsverfahrens). Daneben sind u.a. die Sanierung und Optimierung der Beschneiungsanlage sowie die Errichtung einer neuen Beleuchtungsanlage vorgesehen.

Vergrößerung des Speicherteiches Almwiese auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 477, 487/3 und 488 der Gemarkung Annathal durch den Zweckverband Wintersportzentrum Mitterfirmiansreut-Philippsreut

Der Zweckverband Wintersportzentrum Mitterfirmiansreut-Philippsreut betreibt in Mitterfirmiansreut mehrere Seilbahnen und Liftanlagen. Um den künftigen Anforderungen eines modernen Ganzjahresbetriebes zu entsprechen, plant der Zweckverband Maßnahmen zur Aufwertung des Wintersportbetriebes. Ergänzend dazu wird ein attraktiver Sommerbetrieb angestrebt. Es ist beabsichtigt, die bestehende technische Beschneiungsanlage zu optimieren und den bestehenden Schneiteich zu vergrößern und zu einem Naherholungsraum umzubauen. Im Einzelnen sollen dabei folgende Maßnahmen durchgeführt werden: • Erweiterung des bestehenden Speichers Almwiese von derzeit 26.500 m³ auf 38.000 m³ Nutzinhalt. • Errichtung von touristischen Aufwertungsmaßnahmen im Bereich des Speicherteiches • Umbau des gesamten bestehenden Speicherteiches, insbesondere im Teilkronenbereich zur Schaffung eines kinderwagen- und rollstuhltauglichen Weges. Dabei sollen mit Ausnahme der Wegeanlagen alle Flächen begrünt werden. • Im direkten Teichumfeld sollen zusätzlich als ökologische Ausgleichsmaßnahmen zwei Feuchtbiotope (Amphibienlaichgewässer) errichtet werden. • Um künftig kälteres Wasser für die Beschneiung zur Verfügung zu stellen, ist die Erweiterung der bestehenden Vorpumpstation (inkl. Installation einer 4. Vordruckpumpe) sowie die Errichtung eines Kaltwasserbeckens mit darüber situierten Kühltürmen vorgesehen. • Installation einer 4. Pumpe innerhalb des bestehenden Pumpstationsgebäudes zur Erhöhung der Pumpleistung der Hauptpumpstation von 90 l/s auf 120 l/s.

Erweiterung/Ertüchtigung Beschneiungsanlage Imbergbahn und Skiarena Steibis, Oberstaufen

Erweiterung der Schneifläche um 3,12 ha in den Bereichen Talstation/Fehrlift (1,77 ha) und Imberghaus (1,35 ha) sowie Ertüchtigung/Erweiterung Leitungsnetz für Beschneiung. Antragsteller/in: Imbergbahn & Skiarena Steibis GmbH & Co. KG

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