In Zusammenhang mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 28.02.2019 für Beschneiungsanlagen, Gewässerausbau/Speicherteich und Gewässerbenutzung zur Durchführung der Nordischen Ski-WM 2021 in Oberstdorf, wurde mit Bescheid vom 20.08.2021 im Rahmen einer gewässer- und fischereiökologischen Maßnahme die Plangenehmigung nach § 68 WHG (Gewässerausbau) für die Anrampung (Fischaufstieg) samt Erosionsschutz in der Stillach erteilt. Da die Gewässerbauten aufgrund von Hochwasserereignissen Schaden nahmen, sollen zum Zweck der Ertüchtigung zwei Sohlgurte in die Stillach eingebracht werden. Die vollständigen Antrags- und Planunterlagen gingen in der 42. Kalenderwoche beim Landratsamt Oberallgäu ein.
Anhand einer Schwachstellenanalyse wurde festgestellt, dass die Beschneiungsanlage, insbesondere Schneileitung, nicht mehr den Stand der Technik entspricht. Die Hornbahn Hindelang GmbH & Co. KG beantragt für das Jahr 2025 die Ertüchtigung/Erweiterung der Anlage für die Beschneiung der Blauen Rodelbahn am Imberger Horn. Die Schneileitung verläuft entlang bzw. im Untergrund des Wirtschaftsweges zur Hornalpe. Die Wegegemeinschaft des Wirtschaftsweges „Hornalpe“ plant ab 2026 die abschnittsweise Sanierung des Weges. Die Wegemaßnahmen können erst beginnen, wenn Maßnahmen an der Beschneiungsanlage fertiggestellt sind. Um die Geländeeingriffe auf absolutes Minimum zu reduzieren, soll der Graben für die frostsichere Schneileitung (mit Ausnahme der kurzen Strecke im oberen Bereich) ausschließlich innerhalb des Wirtschaftsweges „Hornalpe“ mittels einer Felsfräse hergestellt werden. Durch den Einsatz einer Felsfräse ist die Breite des Grabens auf 80 cm begrenzt. Ein Teil der bestehenden Zapfstellen soll an Ort und Stelle verbleiben. Die zusätzlichen 9 Zapfstellen sollen wie bisher am bergseitigen Wegrand positioniert werden. Da ein Grundstück nicht zur Verfügung steht, muss die Schneileitung auf einer Länge von ca. 90 m die Wegtrasse verlassen. Des Weiteren soll von der obersten Zapfstelle bis zur geplanten Trafostation der Bergstation Hornbahn ein Kabelgraben von rund 140 m hergestellt werden, welcher innerhalb des Weges zur Bergstation verlaufen soll. Der Flächenverbrauch ist relativ gering, da die Verlegearbeiten entlang der Bestandsstrecke geplant sind. Zudem bleibt der Wasserbedarf annähernd gleich und es kommen keine zusätzlich zu beschneienden Flächen hinzu.
Die Vorhabenträgerin plant die Errichtung einer kuppelbaren 8er Sesselbahn als Ersatz für zwei bestehende Schleppliftanlagen am Kleinen Fichtelberg. Gleichzeitig erfolgt der Rückbau dieser Schleppliftanlagen. Dabei wird der Kurvenschlepplift aber nur im unteren Teil, bis zur Kurve zurückgebaut. Von der Kurve bis zur bestehenden Bergstation soll er zukünftig umgebaut und weiterbetrieben werden (nicht Bestandteil dieses Planfeststellungsverfahrens). Daneben sind u.a. die Sanierung und Optimierung der Beschneiungsanlage sowie die Errichtung einer neuen Beleuchtungsanlage vorgesehen.
Die Bremberg Liftgesellschaft GbR, vertreten durch Herrn Christoph Klante mit Sitz in 59955 Winterberg, Am Waltenberg 48 hat mit Antrag vom 19.03.2019 die Erteilung einer Baugenehmigung zur Erweiterung der maschinellen Beschneiung und Anlegen eines Skipiste im Skigebiet Bremberg auf dem Grundstück in der, Gemarkung Winterberg, Flur 29, Flurstücke 42 und 50 sowie Flur 35, Flurstücke 118, 120 und 146 beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Verlegung einer ca. 742 m langen Druckwasserleitung in einem ca. 1 m tiefen Graben zur Erweiterung einer bestehenden Beschneiungsanlage am Südwesthang des „Bremberg“ Skilift-Karussell der Stadt Winterberg. Die Beschneiungsanlage soll im Zuge der Bauarbeiten zum Einsatz eines bestehenden Schleppliftes (Lift 11 des Skikarussels) durch einen modernen 6-er-Sessellift am Skihang Brembergkopf II ergänzt werden.
Maßnahmen im Rahmen der FIS Nordischen Ski-Weltmeisterschaft 2021 in Oberstdorf: Erweiterung der Trasse im Bereich „Spairube“ (Flur-Nr. 3028/21, Gemarkung Oberstdorf) mit Beschneiungsanlagen
Die Wahle-Leber GbR, vertreten durch Herrn Florian Leber, mit Sitz in 59955 Winterberg plante die Errichtung einer Beschneiungsanlage auf der vorh. Skipiste des 4er-Sesslliftes „Kleine Büre Waldabfahrt“ im Skikarussell Winterberg in 59955 Winterberg, Gemarkung Winterberg, Flur 28, Flurstücke 538, 618 und 619.
Antagsteller/in: Fellhornbahn GmbH, Faistenoy 10, 87561 Obersdorf Bis ein tragfähiges Konzept für einen Wasserspeicher zur Bescheiung des Skigebietes am Fellhorn erarbeitet worden ist, bedarf es eines Notsystems über die Wintermonate, damit ausreichend Wasser für die Beschneiung zur Verfügung steht. Aufgrund der aktuell festgesetzten Winter-Restwassermenge (Berücksichtigung der EU-WRRL) kann es vorkommen, dass der Schlappoldbach zu wenig Wasser führt bzw. das Wasserdargebot für die Beschneiung nicht ausreicht. Zu diesem Zweck soll bei Bedarf in der Zeit vom 15.11. bis 28.02. Wasser aus der Stillach entnommen werden und über das Speichersystem der Wasserkraftanlage Warmatsgund der Beschneiungsanlage der Fellhornbahn GmbH zugeführt werden. Folgende Maßnahmen sind damit verbunden: die Wasserentnahme aus der Stillach, die Errichtung einer Pumpenanlage und das Aufstellen einer temporären Kühlanlage.
Das bestehende Skigebiet am Kessellift wird privat betriebe und liegt auf einer Höhe von ca. 700 – 900 m ü. NN in den östlichen Chiemgauer Alpen. Es wird vor allem von Kindern bzw. Familien genutzt und ist mit drei kleineren Liften ausgestattet. Neben Skifahren werden auch Snowtubing und eine Naturrodelbahn angeboten. Seit 2008 besteht eine Beschneiungsanlage, die den Schneebedarf für eine Pistenfläche von 3,78 ha abdeckt. Das Wasser hierfür wurde bisher aus der gemeindlichen Trinkwasserleitung bezogen. Um unabhängig von der Trinkwasserversorgung zu werden, soll die Wasserbereitstellung künftig über einen Speicherteich erfolgen, der mit dem Überwasser einer nahegelegenen Quelle befüllt wird. Der Speicherteich besitzt eine Kubatur von rund 5.000 m³ und eine Wasserfläche von ca. 1.750 m². Er ist als Landschaftsteich konzipiert und wird mittels Abgrabungen in das umgebende Gelände eingebunden. Abgesehen von einer Wartungsphase nach Abschluss der Schneisaison soll der Teich ganzjährig gefüllt sein. Eine Entleerung des Teiches ist über eine Anbindung an den Schmelzbach möglich.
Die Chiemgau Arena in Ruhpolding besitzt internationale Bedeutung als Trainings- und Wettkampfstätte in den nordischen Disziplinen und im Biathlon. Für die Absicherung der Schneebedingungen im Winter wurde Ende der 1990er Jahre eine Beschneiungsanlage errichtet. 2010 wurde diese in größerem Umfang ausgebaut und an den damaligen Stand der Technik angepasst. Die Wasserentnahme für den Betrieb der Anlage erfolgt bisher ausschließlich direkt aus einem Grundwasserbrunnen. Mit den nun vorliegenden Antragsunterlagen beantragt die Kommunalunternehmen Gemeindewerke Ruhpolding AdöR als Betreiberin der Chiemgau Arena eine Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 WHG für Errichtung eines Speicherteiches (Gewässerausbau) mit einem Nutzinhalt von 16.000 m³. Dieser dient der Schaffung einer Redundanz für den Grundwasserbrunnen und soll in Verbindung mit einer zusätzlichen Pumpstation eine Leistungserhöhung ermöglichen, um eine effektivere Beschneiung mit kürzeren Einschneizeiten zu erreichen.
Die Gemeinde Bischofswiesen hat mit Schreiben vom 13.11.2019 die Ertüchtigung und die Erweiterung der Beschneiungsanlage am Götschen und mit Schreiben vom 13.01.2020 den vorzeitigen Beginn der Rodungsmaßnahmen beantragt. Im Amtsblatt Nr. 4 vom 21.01.2020 wurde das Vorhaben öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen waren in der Zeit vom 24.01. – 24.02.2020 einsehbar. Einwendungen konnten in der Zeit vom 24.01. – 09.03.2020 erhoben werden. Der Antrag auf vorzeitigen Beginn der Rodungsmaßnahmen wurde von der Gemeinde Bischofswiesen nicht mehr weiterverfolgt. Mit Schreiben vom 24.04.2020 wurde von der Gemeinde Bischofswiesen der vorzeitige Beginn für die Beschneiungsanlage beantragt. Mit Bescheid vom 17.06.2020 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 02.10.2020 (Änderungsantrag vom 25.09.2020) und vom 09.07.2021 (Änderungsantrag vom 21.06.2021) wurden diverse Maßnahmen vorzeitig zugelassen. Die Gemeinde Bischofswiesen hat 2022 ihren Antrag vom 13.11.2019 hinsichtlich der beantragten Maßnahmen modifiziert und insoweit verringert.
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