<p>Wir kommen täglich mit Chemikalien wie z.B. Lösungsmitteln, Farben und Lacken, Haushaltchemikalien, Weichmachern und Flammschutzmitteln aus Kunststoffen in Berührung. Die von Chemikalien ausgehenden Gefahren betreffen uns alle. Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor chemischen Substanzen zu schützen, trat 2007 die europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft.</p><p>Die Europäische Union (EU) erfasst mit der Verordnung (EG) 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen - kurz <a href="https://echa.europa.eu/de/regulations/reach/understanding-reach">REACH-Verordnung</a> genannt - alle Chemikalien, die nicht in speziellen Gesetzen, wie z.B. der Biozid- oder Arzneimittelverordnung, geregelt werden. Unter REACH werden im Rahmen der Registrierung Daten zum Verbleib und zur Wirkung von Chemikalien auf Mensch und Umwelt gefordert. Besonders problematische Chemikalien können für bestimmte Verwendungen verboten oder zulassungspflichtig werden. Hersteller von Chemikalien sind für die sichere Handhabung ihrer Produkte verantwortlich und müssen garantieren, dass diese weder Gesundheit noch Umwelt übermäßig belasten. Chemikalien können bei der Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung, in der Nutzungsphase von Produkten, beim Recycling und in der Entsorgungsphase in die Umwelt gelangen. Je nach Verwendungsbedingungen und chemisch-physikalischen Eigenschaften gelangen sie in Umweltmedien wie Luft, Grundwasser, Oberflächengewässer, Klärschlamm, Boden und somit auch in Organismen und ihre Nahrungsketten. </p><p>Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert. Diese werden im Englischen „substances of very high concern“ (SVHC) genannt. Dazu gehören zum Beispiel Stoffe, die giftig und langlebig in der Umwelt sind und sich in Organismen anreichern (persistent, bioaccumulative and toxic – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PBT#alphabar">PBT</a>), oder Stoffe, die giftig, persistent und mobil in der Umwelt sind (PMT Stoffe). Ebenfalls gehören Stoffe dazu, die auf das Hormonsystem wirken, die sogenannten Endokrinen Disruptoren. Dadurch kann die Entwicklung und die Fortpflanzung von Lebewesen geschädigt werden. Das Geschlechterverhältnis ganzer Populationen kann sich verändern. So können Vermännlichungen und Verweiblichungen sowie der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit auftreten. Im Folgenden sind beispielhaft Umweltkonzentrationen von einzelnen Stoffen bzw. Stoffgruppen aufgeführt, die das Umweltbundesamt unter REACH als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert hat:</p><p>Prüfen der Umweltwirkung von Chemikalien</p><p>Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) bewertet bei der gesetzlichen Stoffprüfung von Chemikalien, wie diese Stoffe auf die Umwelt wirken. Das UBA führt dabei in der Regel keine eigenen Untersuchungen durch. Es prüft die von Antragstellern eingereichten Daten, sowie die wissenschaftliche Literatur zu Umweltwirkungen und bewertet dann die Risiken für die Umwelt. Bestimmte Chemikalienwirkungen wie zum Beispiel Einflüsse auf die Ozonschicht und auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> werden in gesonderten gesetzlichen Regelungen behandelt.</p><p>Die jeweiligen gesetzlichen Stoffregelungen geben vor, welche Informationen und Testergebnisse Unternehmen, die eine Chemikalie oder ein Präparat auf den Markt bringen wollen, für eine Umweltprüfung vorlegen müssen (siehe Tab. „Überblick zu den Testanforderungen in den Stoffregelungen – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>-Chemikalien“). Im Rahmen des noch laufenden „REACH-Review“ Prozesses ist geplant, in Zukunft neue Tests und Endpunkte in den Standartdatensätzen, die bei der Markteinführung vorgelegt werden müssen, zu ergänzen. Damit sind dann z.B. Daten zu der endokrinen Wirkweise von Chemikalien von Anfang an verpflichtend und erlauben den Behörden eine effizientere Bewertung von Substanzen hinsichtlich dieses Gefahrenpotenzials.</p><p>Öffentlich zugängliche Daten zu Chemikalienwirkungen</p><p>Daten zu Wirkungen von Chemikalien sind über verschiedene Datenbanken zugänglich. </p><p>Chemikalien in der Europäischen Union </p><p>Wie viele verschiedene Chemikalien verwendet werden, ist nicht bekannt. Im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Classification Labeling & Packaging-Verordnung) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sind (Stand 07.08.2024) 259.538 Stoffe verzeichnet. Dazu kommen noch Stoffe für die keine Meldepflicht ins Verzeichnis besteht (insbesondere nicht nach <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a> registrierungspflichtige Stoffe soweit diese nicht als gefährlich im Sinne der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CLP#alphabar">CLP</a>-VO einzustufen sind).</p><p>Bis zum Jahr 2018 mussten Chemikalienhersteller und -importeure schrittweise fast all jene Chemikalien registrieren, von denen sie innerhalb der Europäischen Union (EU) mehr als eine Tonne jährlich herstellen oder in die EU einführen. Bis zum 31.07.2024 wurden 22.773 verschiedene Stoffe bei der ECHA in Helsinki registriert bzw. gelten als registriert. Deutsche Unternehmen haben davon 11.786 Stoffe (mit-)registriert (ECHA Registrierungsstatistik).</p>
<p>Fund eines Weichmachers in Urinproben – Fragen & Antworten</p><p>Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) berichtete Anfang 2024 und im Februar 2025 zum Fund von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern. Die Substanz wurde ebenfalls in Erwachsenen-Urinproben im Rahmen der sechsten Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) nachgewiesen. Hier gibt das Umweltbundesamt (UBA) Antworten auf die häufigsten Fragen.</p><p><p><strong>FAQ vom 06.02.2024, zuletzt aktualisiert am 28.02.2025</strong></p></p><p><strong>FAQ vom 06.02.2024, zuletzt aktualisiert am 28.02.2025</strong></p><p><strong>1. Was sind Phthalate?</strong></p><p>Stoffe aus der Gruppe der Phthalate werden als Weichmacher verwendet, um spröden Kunststoff, insbesondere PVC, die gewünschte Elastizität zu verleihen. Weitere Informationen zu Phthalaten haben das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/was-sind-phthalate-wozu-dienen-sie">UBA</a> das <a href="https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_phthalat_weichmachern-186796.html">Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)</a> zusammengestellt.</p><p><strong>2. Was ist Mono-n-hexylphthalat?</strong></p><p>Mono-n-hexylphthalat kann als ein Abbauprodukt im Körper (als sogenannter Metabolit) aus verschiedenen Stoffen, etwa aus Di-n-hexylphthalat, entstehen. Di-n-hexylphthalat wurde 2013 als besonders besorgniserregender <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> <a href="https://echa.europa.eu/registry-of-svhc-intentions/-/dislist/details/0b0236e180e4ab8c">im Rahmen der REACH-Verordnung (REACH-VO) identifiziert</a>, da es die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen gefährden kann. 2020 erfolgte dann die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0171">Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-VO</a>. Damit darf der Stoff in der EU seit 2023 ohne Zulassung grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Zulassungsanträge wurden für Di-n-hexylphthalat bislang nicht gestellt.</p><p>Da es für den Stoff keine Registrierung gemäß REACH-VO gibt, ist davon auszugehen, dass der Stoff wirtschaftlich in der EU keine große Rolle spielt bzw. in der Vergangenheit gespielt hat. Möglich sind Gehalte von Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung in anderen Stoffen, zum Beispiel durch eine Entstehung im Herstellungsprozess, aus Altlasten sowie aus Di-n-hexylphthalat-haltigen Importerzeugnissen. Die <a href="https://echa.europa.eu/de/scip">SCIP-Datenbank</a> bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) <a href="https://echa.europa.eu/de/scip-database?p_p_id=diss_scip_portlet&p_p_lifecycle=0&p_p_state=normal&p_p_mode=view&_diss_scip_portlet_identifierRowsJSON=%5B%7B%22id%22%3A%22903dc7d6-c864-4988-bdee-00674c6e83ce%22%2C%22identifier%22%3A%22%22%2C%22identifierType%22%3A%22%22%7D%5D&_diss_scip_portlet_articleCategorySelectionsJson=%5B%5D&_diss_scip_portlet_materialCategorySelectionsJson=%5B%5D&_diss_scip_portlet_mixtureCategorySelectionsJson=%5B%5D&_diss_scip_portlet_svhcSelectionsJson=%5B%7B%22identifier%22%3A%22100.239.145%22%2C%22text%22%3A%221%2C2-benzenedicarboxylic+acid%2C+di-C6-10-alkyl+esters+or+mixed+decyl+and+hexyl+and+octyl+diesters%22%2C%22children%22%3A%5B%22100.065.447%22%2C%22100.064.611%22%5D%7D%2C%7B%22identifier%22%3A%22100.001.417%22%2C%22text%22%3A%22Dihexyl+phthalate%22%7D%5D&_diss_scip_portlet_identifiersOperator=AND&_diss_scip_portlet_scipNumber=&_diss_scip_portlet_preSearchArticleCategoriesTerm=&_diss_scip_portlet_preSearchMaterialCategoriesTerm=&_diss_scip_portlet_preSearchMixtureCategoriesTerm=&_diss_scip_portlet_preSearchSubstanceOfConcernTerm=Dihexyl+phthalate&_diss_scip_portlet_userPerformedSearch=true&_diss_scip_portlet_cur=1&_diss_scip_portlet_delta=50">listet eine größere Anzahl</a> von Erzeugnissen, für die Di-n-hexylphthalat als Bestandteil angegeben wird.</p><p><strong>3. Wie wurde die Substanz entdeckt?</strong></p><p>Das LANUV veranlasste im Herbst 2023 eine Untersuchung der Urinproben von Kindern, die es im Rahmen seiner regelmäßigen Human-Biomonitoring-(HBM)-Untersuchungen sammelt (<a href="http://www.lanuv.nrw.de/umwelt/umweltmedizin/umwelt-und-epidemiologie/bestimmung-von-schadstoffen-und-schadstoffmetaboliten">Info</a>).</p><p>Ergebnisse des LANUV zur Belastung von Kindern mit Mono-n-hexylphthalat wurden in einer <a href="https://www.lanuk.nrw.de/article/neue-funde-von-weichmacher-im-kinderurin">Pressemitteilung</a> veröffentlicht. Das UBA und das LANUV stehen zu diesen Ergebnissen in Austausch.</p><p>Das Umweltbundesamt selbst führte von Mai 2023 bis Juli 2024 die sechste bevölkerungsrepräsentative Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres-vi-2023">GerES VI</a>) durch. Deutschlandweit wurden zufällig ausgewählte Erwachsene zwischen 18 und 79 Jahren um ihre Teilnahme gebeten, um unter anderem auf ihre körperliche Belastung mit Umweltschadstoffen hin untersucht zu werden. Unter den im Rahmen dieses Human-Biomonitoring-(HBM)-Programms untersuchten Stoffen befindet sich auch das Mono-n-hexylphthalat.</p><p><strong>4. Wie groß ist das Ausmaß der Belastung?</strong></p><p>Vorläufige Ergebnisse aus GerES VI zeigen, dass in 29 Prozent der rund 1.600 untersuchten Urinproben Mono-n-hexylphthalat nachweisbar ist. Endergebnisse der Studie werden im Laufe des Jahres 2025 erwartet. <strong>Der reine Nachweis von (Einzel-)Substanzen im Körper deutet nicht zwangsläufig auf ein gesundheitliches Risiko hin.</strong></p><p>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/kommission-human-biomonitoring">Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission)</a> hat einen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11901/dokumente/240325_kurz-stellungnahme_hbm-k_fin.pdf">toxikologischen Beurteilungswert (HBM-Wert)</a> von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin abgeleitet. Alle Proben aus GerES VI liegen unterhalb dieses Beurteilungswerts. Auch die im Januar 2024 vom LANUV berichteten Daten liegen darunter.</p><p>Die im <a href="https://www.lanuv.nrw.de/article/neue-untersuchungen-bestaetigen-zusammenhang-zwischen-weichmachern-in-kinderurin-und-verwendung-von-sonnenschutzmitteln">Februar 2025 vom LANUV veröffentlichten Daten</a> der Querschnittsstudie 2023/2024 liegen für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder ebenfalls unterhalb dieses Wertes. Zwei der untersuchten 250 Kinder wiesen eine Überschreitung des HBM-I-Wertes auf. Eine Überschreitung des HBM-I-Wertes bedeutet, dass der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden sollten. Darüber hinaus sollte eine Mehrfachbelastung durch ähnlich wirkende Substanzen bei der Bewertung der HBM-Messergebnisse berücksichtigt werden.</p><p>Zusätzlich hat das Umweltbundesamt Proben aus GerES V von 361 Kindern und Jugendlichen aus den Jahren 2015 bis 2017 nachträglich auf Mono-n-hexylphthalat untersuchen lassen. In 24 Prozent dieser Proben war Mono-n-hexylphthalat nachweisbar. Die Gehalte lagen deutlich unter dem HBM-I-Wert.</p><p>5. Worauf sind die Belastungen mit Mono-n-hexylphthalat im menschlichen Körper zurückzuführen?</p><p>Vorläufige Auswertungen von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres-vi-2023">GerES VI</a> deuteten bereits frühzeitig auf einen möglichen Zusammenhang zwischen der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat und der Nutzung von kosmetischen Mitteln, insbesondere Sonnenschutzmitteln, hin. Im Folgenden geriet ein bestimmter UV-Filter (DHHB, Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate) in den Fokus, da bei dessen Herstellung Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung entstehen kann.</p><p>Die vorläufigen Ergebnisse zu Mono-n-hexylphthalat aus GerES VI zeigen deutliche saisonale Schwankungen: In den Wintermonaten wurde Mono-n-hexylphthalat in weniger als 10 Prozent der Proben gefunden, im Sommerhalbjahr stieg der Anteil an mit Mono-n-hexylphthalat belasteten Proben dagegen auf teils über 50 Prozent. Dies macht Sonnencreme als Hauptquelle der Belastung plausibel.</p><p>Das <a href="https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=2&Thema_ID=4&ID=4119&lang=DE&Pdf=No">Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe</a> hat in Untersuchungen Di-n-hexylphthalat in DHHB-haltigen Sonnenschutzmitteln nachgewiesen. Gleichzeitig zeigte sich aber auch, dass nicht alle Produkte, die den UV-Filter DHHB enthielten, mit Di-n-hexylphthalat belastet waren.</p><p>Die im Februar 2025 veröffentlichten Untersuchungen des LANUV der Querschnittsstudie 2023/2024 zeigen einen klaren Zusammenhang zwischen dem Nachweis von DHHB-Abbauprodukten im Urin und der Belastung mit MnHexP. Auch dies konnte durch vorläufige Ergebnisse aus den bevölkerungsrepräsentativen Studien GerES V und VI bestätigt werden. In allen drei HBM-Studien zeigt sich aber auch, dass nicht alle Menschen, in deren Urin DHHB-Abbauprodukte nachgewiesen wurden, ebenfalls mit DnHexP belastet sind.</p><p>UBA hatte zusammen mit BfR und BVL 2024 eine technische Arbeitsgruppe zur weiteren Ursachenaufklärung eingerichtet, an der auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) beteiligt wurde. Bislang hatten sich aus den Auswertungen – außer für Sonnenschutzmittel – keine weiteren möglichen Zusammenhänge zu anderen Produkten ergeben.</p><p><strong>6. Was unternimmt das Umweltressort?</strong></p><p>Zur Beurteilung der gefundenen Belastung mit Mono-n-hexylphthalat hat das UBA die Kommission Human-Biomonitoring um eine Bewertung gebeten. Dies wurde durch die Ableitung eines toxikologischen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) umgesetzt.</p><p>Das UBA führt seit den 1980er Jahren die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres">Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES)</a> durch. Im Rahmen dieser Studien werden unter anderem Urin- und Blutproben der Teilnehmenden auf verschiedene Umweltschadstoffe untersucht und Befragungen durchgeführt. Mithilfe der Daten dieser Studien können Rückschlüsse auf die Belastung der gesamten Bevölkerung in der jeweils untersuchten Altersgruppe (Kinder, Erwachsene) in Deutschland gezogen werden. Aufgrund des Stichprobendesigns und der anschließenden Gewichtung der Daten sind Ergebnisse aus GerES repräsentativ für die in Deutschland lebende Bevölkerung. Die Qualitätssicherung und Gewichtung der Daten für GerES VI (2023-2024, Erwachsene) erfolgt aktuell. Die nachträgliche Untersuchung von Proben aus GerES V (2015-2017, Kinder und Jugendliche) wurde umgehend nach Bekanntwerden der in NRW beobachteten Belastung von Kindern veranlasst.</p><p>Aktuell wertet das UBA auch weitere Urinproben der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umweltprobenbank-des-bundes">Umweltprobenbank</a> des Bundes aus. Die Untersuchungen sollen aufzeigen, ob ein Trend in der zeitlichen Entwicklung der Belastung nachweisbar ist.</p><p>Um das Ausmaß der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat auch in anderen Ländern Europas abschätzen zu können, tauscht sich das UBA mit der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der europäischen Umweltagentur (EEA) aus. Auch wurde das Thema an die Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien (<a href="https://www.eu-parc.eu/news/science-policy/rapid-response-mechanism-action">Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals; PARC</a>) kommuniziert und wird im Rahmen des sogenannten „Rapid Response Mechanism“ des Projektes bearbeitet. In Kürze wird damit begonnen, DnHexP in EU-weiten HBM-Studien, den PARC Aligned Studies, zu messen.</p><p>Für den Nachweis von Chemikalien im Menschen werden sensitive und spezifische Methoden benötigt.</p><p>Das Umweltbundesamt hatte bereits 2017 im Rahmen eines REFOPLAN-Projektes die Weiterentwicklung einer analytischen Methode beauftragt, mit der auch nicht zugelassene fortpflanzungsschädigende Weichmacher im Urin nachgewiesen werden können (unter anderem die Abbauprodukte von DnHexP). Eine Belastung der Menschen mit diesen Chemikalien ist aufgrund der strengen Regulierung nicht zu erwarten. Um dies überprüfen zu können, werden diese Stoffe dennoch in HBM-Studien untersucht. Die Methodenentwicklung wurde im Auftrag des UBA vom Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA) in Bochum durchgeführt. Seit 2020 steht die Methode zur Anwendung bereit und wurde für die HBM-Untersuchungen des LANUV und in GerES eingesetzt.</p><p>Seit 2010 werden in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/human-biomonitoring/kooperation-zur-foerderung-des-human-biomonitoring#hintergrund-ziele-und-aufgaben-der-kooperation">Kooperation zur Förderung des Human-Biomonitorings (HBM)</a> zwischen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) neue chemisch-analytische Nachweismethoden entwickelt.</p><p>Das UBA trägt als Mitglied des Lenkungsausschusses und mit HBM-Expert*innen signifikant zum Gelingen der Kooperation bei. Die Methode zur Bestimmung von Abbauprodukten des UV-Filters DHHB im Urin wurde in der Kooperation durch das Analytisch-Biologisches Forschungslabor GmbH (ABF) bereits 2019 entwickelt und für die HBM-Untersuchungen des LANUV und in GerES eingesetzt.</p><p><strong>7. Was wird auf EU-Ebene unternommen?</strong></p><p>Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Kommission (Scientific Committee on Consumer Safety; SCCS) bewertet auf Bitte des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a> und im Auftrag der EU-Kommission aktuell die Sicherheit des UV-Filters DHHB hinsichtlich der Verunreinigung mit DnHexP. In einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/SCCS%20-%20Scientific%20Advice%20on%20the%20safety%20of%20Diethylamino%20Hydroxybenzoyl%20Hexyl%20Benzoate%20-%20DHHB%20%E2%80%93%20S83%20-%20European%20Commission">vorläufigen Bewertung vom 17.02.2025</a> kommt das SCCS zu dem Schluss, dass eine Verunreinigung von 1 Milligramm DnHexP pro Kilogramm DHHB (entspricht 1 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=ppm#alphabar">ppm</a>) als Höchstwert für eine technisch unvermeidbare Verunreinigung anzusetzen ist. Zum Vergleich: das LANUV berichtet in seiner Pressemitteilung vom 25.02.2025 von DnHexP-Gehalten im Rohstoff in Höhe von 9,9 bis über 100 Milligramm pro Kilogramm DHHB.</p><p>Eine Einhaltung des vom SCCS vorgeschlagenen Zielwerts von 1 ppm sollte somit zu einer signifikanten Reduktion der DnHexP-Belastung in kosmetischen Mitteln und in Folge dessen auch in den Menschen führen.</p>
Konkretes Management von Substanzen von hoher Besorgnis im Rahmen von REACH; Exemplarische Beschreibung an Fallbeispielen.
<p>Das Projekt AskREACH sensibilisiert europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Erzeugnissen. Im Projekt wurde die Smartphone-App Scan4Chem entwickelt, mit der sich Verbraucher über solche Stoffe informieren oder Erzeugnis-Lieferanten dazu anfragen können. Die europäische Chemikalienverordnung REACH bildet hierfür den gesetzlichen Rahmen.</p><p>„Besonders besorgniserregende Stoffe“ – oder Substances of Very High Concern, SVHCs – sind beispielsweise krebserregend, hormonell wirksam oder solche, die als besonders kritisch für die Umwelt angesehen werden. Die europäische Chemikalienverordnung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a> legt Informationspflichten für SVHCs fest (Art. 33). Ist ein SVHC in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erzeugnis#alphabar">Erzeugnis</a> in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent enthalten, muss diese Information von jedem Lieferanten (Hersteller, Importeur, Händler) an jeden kommerziellen Kunden in der Lieferkette weitergegeben werden. Der Begriff “Erzeugnis” bezeichnet dabei i.d.R. Gegenstände, z.B. Haushaltsgeräte, Textilien, Schuhe, Sportkleidung, Möbel, Heimwerkerprodukte, Elektronik & elektronisches Zubehör, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf Anfrage ebenfalls informiert werden und sind damit in der Lage, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen.</p><p>Um das REACH-Verbraucherrecht in der europäischen Bevölkerung bekannter zu machen, startete das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) zusammen mit 19 Projektpartnern aus 13 EU-Mitgliedstaaten das EU LIFE Projekt AskREACH (siehe Auflistung unten). Die Projektziele waren:</p><p>Mit der im AskREACH Projekt entwickelten Smartphone App (Scan4Chem) können Verbraucherinnen und Verbraucher die Barcodes von Erzeugnissen scannen. Sie erhalten dann entweder über die AskREACH Datenbank Informationen zu SVHCs in diesen Erzeugnissen oder sie können – falls noch keine Informationen in der Datenbank sind - entsprechende Anfragen an die Erzeugnis-Lieferanten verschicken. Letztere können ihnen die Informationen per E-Mail zukommen lassen oder sie in die AskREACH Datenbank eintragen, so dass spätere Anfragen direkt aus der Datenbank beantwortet werden können. Die Datenbank wird über eine Eingabemaske, das sogenannte Supplier Frontend, gefüllt.</p><p>Einige Unternehmen konnten über das Projekt zusätzlich Unterstützung erhalten durch den Zugang zu einem IT-Tool, das die Kommunikation innerhalb der Lieferkette erleichtert.</p><p>Alle Bürgerinnen und Bürger in den AskREACH Partnerländern können die App kostenlos aus den App Stores herunterladen. Die App ist an alle relevanten Sprachen adaptiert. Sollten die gewünschten Informationen über ein Erzeugnis in der Datenbank noch nicht vorhanden sein, wird automatisch eine Anfrage generiert und kann vom App-Nutzer an den Erzeugnis-Lieferanten gesendet werden.</p><p>Seit Ende Oktober 2019 wurden die Apps der AskREACH Partnerländer sukzessive veröffentlicht. Mit Stand Mai 2024 sind in Europa in 21 Ländern Apps verfügbar: Belgien, Bulgarien, Dänemark (Tjek Kemien), Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen (Pytaj o chemię), Portugal, Schweden (Kemikalieappen), Serbien (auch in Bosnien-Herzegovina und Montenegro), Spanien, Tschechien, Ungarn. Ziel ist, die App im gesamten europäischen Raum zu verbreiten.</p><p>Im Rahmen des AskREACH Projektes wurden zwei Informations-Kampagnen durchgeführt. Diese Kampagnen werden auch nach Projektende (31.08.2023) in gewissem Umfang fortgeführt. Sie dienen zur Sensibilisierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und von Erzeugnis-Lieferanten. Die Kampagnen werden in allen teilnehmenden europäischen Staaten und in weiteren europäischen Staaten durchgeführt (Belgien, Bulgarien, Estland, Litauen, Serbien, Ungarn).</p><p>Unternehmen profitieren auf mehreren Ebenen von der AskREACH Datenbank:</p><p>Das IT-Tool zur Kommunikation innerhalb der Lieferkette erleichtert es Unternehmen, Informationen zu SVHCs und anderen Stoffen in ihren Erzeugnissen von ihren Zulieferern einzuholen und zu verwalten. Es handelt sich um ein existierendes Tool, das während des Projekt-Zeitraums von einigen Firmen getestet wurde. Das Tool wurde optimiert und steht nun kostenpflichtig zur Verfügung.</p><p>Projektpartner sind Behörden, wissenschaftliche Einrichtungen und Nichtregierungs-Organisationen aus dem Bereich Umwelt und Verbraucher:</p><p>In Belgien, Bulgarien, Estland, Litauen, Serbien, Ungarn und in Spanien ist die App ebenfalls verfügbar und wird von Kampagnen begleitet:</p><p>Das Projekt startete am 1. September 2017, wurde im Rahmen des EU LIFE Programms gefördert (Projektnummer LIFE16 GIE/DE/000738) und lief bis zum 31. August 2023. Die im Projekt entwickelten IT-Tools bleiben auch nach Projektende weiter erhalten und werden entsprechend betreut und beworben. Eine Webseite (nur auf Englisch) mit detaillierten Informationen zum Projekt, seinen Ergebnissen und Kontaktdaten ist verfügbar unter <a href="http://www.askreach.eu/">www.askreach.eu</a></p><p>Die auf dieser Seite dargelegten Informationen und Ansichten sind die der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die offizielle Meinung der Europäischen Union und des LIFE AskREACH Projekts wider.</p>
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Risiken durch Chemikalien müssen chemische Stoffe bei der EU-Chemikalienbehörde ECHA registriert sein. Die Kommission hat im Rahmen der REACH-Verordnung – dem EU-Chemikalienrecht – neue Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erlassen, indem sie die Verwendung von Undecafluorhexansäure („PFHxA“) und PFHxA-verwandten Stoffen beschränkt. Diese Untergruppen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen („PFAS“) sind sehr langlebig und sehr mobil in Wasser, und ihre Verwendung in bestimmten Produkten stellt ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. PFAS werden derzeit noch in vielen industriellen Produkten und Prozessen verwendet. Weitere Informationen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_4763
<p>In der EU haben Menschen den weltweit besten, gesetzlich vorgeschriebenen Zugang zu Informationen über besonders besorgniserregende Chemikalien in Alltagsprodukten. Wenn Kunden*Kundinnen nachfragen, müssen Hersteller mitteilen, ob in ihrem Produkt ein besonders besorgniserregender Stoff in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent enthalten ist.</p><p>Anlässlich des Internationalen Tages für den allgemeinen Zugang zu Informationen am 28. September möchte das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> darauf aufmerksam machen, dass wir alle unseren Alltag mit dem uns gewährten Informationsrecht gesünder und umweltfreundlicher gestalten können. Das UBA empfiehlt Smartphonenutzer*innen die <a href="https://www.youtube.com/watch?v=lvTb4fnafqU">Scan4Chem-App</a>. Mithilfe dieser App lässt sich vor einer Kaufentscheidung herausfinden, ob ein Produkt als besonders besorgniserregend gelistete Stoffe enthält, also beispielsweise solche mit krebserzeugenden, hormonstörenden oder besonders umweltschädlichen Eigenschaften. Für Menschen ohne Smartphone ist Scan4Chem als Web-App verfügbar.</p><p>Aus Sicht der potenziellen Käufer*innen ist die gesetzlich gewährte Antwortfrist der Hersteller von 45 Tagen allerdings recht lang.</p><p>Mit dem Aufruf zur Aktion anlässlich des Internationalen Tages für den allgemeinen Zugang zu Informationen will das UBA die schnelle Verfügbarkeit von Informationen zu Chemikalien verbessern. Wenn Scan4Chem viel genutzt wird, ist das ein Anreiz für Firmen, ihre Informationen in die europäische Datenbank einzustellen, die mit der Scan4Chem-App verbunden ist. Chemikalieninformationen aus der Datenbank stehen uns allen über die Scan4Chem-App sofort zur Verfügung.</p><p>Heute ruft das UBA dazu auf, Scan4Chem insbesondere für Bauprodukte zu verwenden. Denn Bauprodukte verbleiben über einen langen Zeitraum in der Wohnumwelt. Insbesondere in der Wohnumwelt von Kindern und Jugendlichen gilt es aus Vorsorgegründen, besonders besorgniserregende Stoffe zu vermeiden. Wir bitten alle Baumarktbesucher*innen, bei ihrem nächsten Besuch drei Produkte mit Scan4Chem zu scannen und Anfragen an die zugehörigen Firmen zu stellen (Hersteller, Händler). Dazu eignen sich beispielsweise Bodenbeläge, Tapeten und Dämmstoffe oder andere feste Bauprodukte. Flüssige oder pulverförmige Produkte wie Wandfarben oder Trockenmörtel haben ihre eigenen Kennzeichnungsregeln und werden in Scan4Chem nicht erfasst.</p><p>Alle EU-Länder rund um die Ostsee nehmen an dieser Aktion teil. Initiiert wird die Aktion durch das Interreg-Projekt NonHazCity-3, an dem das UBA als Projektpartner beteiligt ist. Ziel des Projekts ist es, den Einsatz gefährlicher Stoffe beim Bauen zu minimieren.</p>
<p>Hersteller und Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten informieren, wenn sie darin in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent vorliegen. Die App Scan4Chem des Umweltbundesamtes hilft bei der Anfrage.</p><p>Erklärfilm: Smartphone-App Scan4Chem</p><p>Scan4Chem</p><p>Über 200 Stoffe wurden bereits als „besonders besorgniserregend“ identifiziert und in die <a href="https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table">Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur ECHA</a> aufgenommen. Ist ein besonders besorgniserregender <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> (SVHC) in einem Gebrauchsgegenstand in einer Konzentration von über 0,1 Gewichtsprozent enthalten, muss der Produktanbieter seine Kundschaft auf Anfrage darüber informieren.</p><p>Europäische Überwachungsbehörden bemängelten 2019 die unzureichende Erfüllung der Auskunftspflicht. In zwölf Prozent der inspizierten Produkte aus 15 EU-Ländern fanden sie besonders besorgniserregende Stoffe. Diese Stoffe sind zwar unerwünscht, aber viele sind bisher nicht verboten. 88 Prozent der Anbieter der Produkte, die SVHCs enthielten, erfüllten ihre Auskunftspflicht nicht oder nicht ausreichend. </p><p>2023 veröffentlichten die Überwachungsbehörden Ergebnisse eines weiteren Überwachungsprojektes. Sie stellten fest, dass bei 30% der untersuchten Produkte, die besonders besorgniserregende Stoffe enthielten, keine Informationen darüber in der Lieferkette weitergegeben wurden, obwohl dies in der europäischen Chemikalienverordnung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a> vorgeschrieben ist.</p><p>Bürgerinnen und Bürger können helfen, das zu ändern. Die kostenlose und werbefreie App Scan4Chem des Umweltbundesamtes gibt Ihnen die Möglichkeit, Anfragen an Produktanbieter zu stellen und somit zu zeigen, dass Sie solche Produkte nicht kaufen möchten.</p><p>Die App ist als Smartphone-App verfügbar und – mit reduziertem Funktionsumfang – als <a href="https://www.askreach.eu/web-scan4chem/">Web-App</a>, die Sie über Ihren Computer nutzen können. Sie können mit der Smartphone-App Barcodes von Produkten scannen oder Produktnamen eingeben und SVHC-Anfragen an den entsprechenden Produktanbieter schicken. Die App ist an eine Datenbank angeschlossen, in die Produktanbieter ihre Informationen zu SVHCs in ihren Produkten eingeben können. Unternehmen können damit ihrer Auskunftspflicht effizienter nachkommen – und ggf. zeigen, dass keine SVHCs in ihren Produkten enthalten sind.</p><p>Einige Unternehmen haben bereits Informationen in die Datenbank eingepflegt. Ziel ist, dass langfristig Daten zu den meisten Produkten in der Datenbank zu finden sind, so dass Nutzerinnen und Nutzer von Scan4Chem die Informationen direkt über die App erhalten. Es ist daher wichtig, dass möglichst viele Anfragen gestellt werden, damit Produktanbieter ein stärkeres Bewusstsein für ihre Auskunftspflicht entwickeln und Informationen mit Hilfe der App zur Verfügung stellen. Großes Interesse von Verbraucherseite wird die Aufmerksamkeit auf das Thema besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten lenken, so dass diese Stoffe ersetzt werden.</p><p>Wie die Smartphone-App ist auch die Web-App an die Datenbank mit den SVHC-Informationen angeschlossen. In der Web-App können Sie über den Produktnamen oder den Barcode nach SVHC-Informationen in der Datenbank suchen oder, wenn noch keine Daten vorhanden sind, mit unserer Muster-Anfrage über Ihren eigenen E-Mail Client SVHC-Anfragen an den Produktanbieter versenden.</p><p>Erfahrungen mit Scan4Chem</p><p>Mit Stand 31.08.2025 wurden über die Smartphone-App europaweit ca. 84.000 Anfragen an ca. 55.000 Firmen verschickt. Für über 68.000 Produkte wurden von den Anbietern Informationen in die Datenbank hochgeladen, so dass sie App-Nutzern und App-Nutzerinnen direkt in der App zur Verfügung stehen. Zusätzlich nutzten einige Firmen die Möglichkeit, für ganze Barcode-Bereiche anzugeben, dass SVHCs unter 0,1 Gewichtsprozent enthalten sind. Davon sind 13,9 Millionen Barcodes abgedeckt, die aber nicht unbedingt alle bereits in Gebrauch sind.</p><p>Es zeigt sich, dass viele Firmen auf die Beantwortung von Verbraucheranfragen nicht ausreichend vorbereitet sind. Das Umweltbundesamt hat daher im Rahmen des LIFE AskREACH Projekts gemeinsam mit den Projektpartnern eine Firmen-Kampagne durchgeführt, in der Firmen auf ihre Auskunftspflicht aufmerksam gemacht und geschult wurden. Es wurden gezielt solche Firmen angesprochen, die auf Verbraucheranfragen nicht geantwortet hatten. Die Antwortquote der Firmen verbesserte sich während des Projektes auf europaweit ca. 53 % und in Deutschland auf etwa 63 %. Seit Projektende werden die Antwortquoten leider wieder schlechter. Die Antworten sind zum Teil auch immer noch unzureichend. Erhalten Sie keine oder unzureichende Antworten, können Sie sich gern an scan4chem [at] uba [dot] de wenden und wir unterstützen Sie dabei, aussagekräftige Antworten zu bekommen.</p><p>Ohne Anfragen von Seiten ihrer Kundschaft tun sich die Firmen schwer, Zeit für die Beschäftigung mit der Auskunftspflicht zu erübrigen und stellen auch keine Daten in der Datenbank zur Verfügung. Viele Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern geben dagegen ein klares Signal an die Firmen, helfen ihr Antwortverhalten zu verbessern und führen dazu, dass mehr Informationen in die Datenbank hochgeladen werden. Zeigen Sie Ihr Interesse! Nutzen Sie die App vor jedem Kauf, um Anfragen an Firmen zu verschicken!</p><p>EU LIFE AskREACH</p><p>Ermöglicht wurde die Programmierung der europäischen App durch das Projekt AskREACH, das über das EU LIFE Programm gefördert wurde. 20 Projektpartner aus 13 europäischen Ländern arbeiteten seit September 2017 in dem Projekt zusammen, weitere Länder haben sich während des Projektzeitraums angeschlossen.Die App wurde im Rahmen des Projektes ständig weiterentwickelt. Sie ist zurzeit in 18 Ländern verfügbar. Seit 01.01.2022 sind auch die SVHC-Funktionen der App ToxFox des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) an das AskREACH IT-System angeschlossen, d.h. Sie können auch mit dem ToxFox in der AskREACH-Datenbank nach SVHC-Informationen suchen und über das AskREACH IT-System SVHC-Anfragen an Produktanbieter versenden. Das AskREACH Projekt ist am 31.08.2023 ausgelaufen, viele Apps werden aber auch nach Projektende weiter kostenlos angeboten.</p><p>Die auf dieser Seite dargelegten Informationen und Ansichten sind die der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die offizielle Meinung der Europäischen Union und des LIFE AskREACH Projekts wider.</p>
Die wichtigsten Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sind, Abfälle in ihrer Menge so gering wie möglich zu halten sowie die Schädlichkeit von Abfällen zu vermindern. Nicht vermiedene Abfälle sind einer Wiederverwendung zuzuführen, zu recyceln oder anderweitig ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten. Nicht verwertbare Abfälle müssen gemeinwohlverträglich beseitigt werden. In den letzten Jahren hat sich die Abfallwirtschaft zunehmend zu einer Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft weiterentwickelt. Der Ausbau der Kreislaufwirtschaft wird abgesichert durch die Getrennthaltung der Abfallströme, die Steigerung der verwertbaren Abfallmenge sowie die Etablierung hochwertiger Verfahren und Stoffströme. Mit den Aktionsplänen der Europäischen Union zur Kreislaufwirtschaft, dem Europäischen Grünen Deal für eine nachhaltige und klimafreundliche Wirtschaft sowie dem Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft wurden zentrale Abfallrichtlinien geändert. Anliegen dieser Fortentwicklung ist es, die Abfallvermeidung zu stärken, das Recycling voran zu bringen sowie einen Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu schaffen. Im Rahmen der Kunststoffstrategie wurde unter anderem die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie erlassen. Diese Regelungen führten zu zahlreichen Änderungen im nationalen Recht. So waren Novellierungen des Kreislaufwirtschafts-, des Batterie- des Elektroaltgeräte- und des Verpackungsgesetzes erforderlich. Wesentliche Änderungen hat das Bundesumweltministerium hier zusammengestellt. Der Reparaturatlas für Sachsen-Anhalt bietet einen Überblick über Reparaturmöglichkeiten in der Region. Gewerbliche und nicht-gewerbliche Reparaturanbieter können ihre Dienstleistungen unter " Wie mitmachen? " anmelden. Mit dem Reparaturatlas möchte das Umweltministerium dazu beitragen, dass künftig mehr defekte Elektro- und Elektronikgeräte instandgesetzt werden und nicht direkt auf dem Müll landen. Denn eine Reparatur schont Ressourcen und den Geldbeutel. Bestätigung der Anspruchsberechtigung nach Einwegkunststofffondsgesetz: Zuständige Behörde, Verfahren, weitere Informationen AURA-Award 2025 für Recyclingunternehmen aus Sachsen-Anhalt 22. Deponiefachtagung am 10. und 11. März 2026 in Leipzig Dialog zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie Aktion Biotonne Deutschland: Biotonnen-Challenge Kein Plastik in die Biotonne : Warum Plastiktüten oder Gummibänder nicht in den Bioabfall gehören. Aktion Biotonne: Informationen zur Getrenntsammlung von Bioabfällen Mülltrennung wirkt - eine Initiative der Dualen Systeme für Verpackungsabfälle Nachhaltige abfallarme Sport(groß)veranstaltungen Weniger ist mehr - Kampagne des Bundesumweltministeriums Initiative Recyclingpapier Umfrage der ECHA zu besorgniserregenden Stoffen in Verpackungen und Verpackungsabfällen bis zum 28.10.2025 Übergang der EU zur Kreislaufwirtschaft: Strategischer Dialog und Sondierung , öffentliche Konsultation bis zum 31.10. 2025 Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zum EU-Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft gestartet, der im 4. Quartal 2026 als Verordnungsvorschlag vorgelegt werden soll. Mit dieser Gesetzesinitiative will die KOM den Binnenmarkt für Abfälle und Sekundärrohstoffe stärken, das Angebot an und die Nachfrage nach hochwertigen Sekundärrohstoffen zu wettbewerbsfähigen Preisen steigern und das richtige wirtschaftliche Umfeld für diese Märkte schaffen. Frist für Rückmeldungen ist der 6. November. Eingaben sind hier möglich. Weitere Informationen: KOM-Pressemitteilung vom 1.8.2025 EU-Informationspaket zur Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit SCIP-Datenbank für besonders besorgniserregende Stoffe Der europäische Grüne Deal Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft European Circular Economy Stakeholder Platform
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft und regelt, welche chemischen Stoffe vermarktet werden dürfen. Sie enthält Anforderungen an die Herstellung, den Import, das in Verkehr bringen sowie die Verwendung für Stoffe an sich, sowie für Stoffe in Gemischen oder in Erzeugnissen. In der REACH-Verordnung sind Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Informationen über die Eigenschaften und Gefahren von Stoffen festgelegt. Hersteller und Importeure müssen chemische Stoffe ab einer Menge von einer Tonne oder mehr pro Jahr in einer zentralen Datenbank bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren. Im Registrierungsdossier müssen Unternehmen umfangreiche Informationen zum Stoff und dessen Verwendung übermitteln. Gefahren und mögliche Risiken sind zu beurteilen sowie Maßnahmen für eine sichere Handhabung sind zu beschreiben. Dabei gilt: „Ohne Daten - kein Markt“ . Die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC – substances of very high concern), unterliegt nach REACH einer Zulassungspflicht, da deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt schwerwiegend sein können und häufig unumkehrbar sind. Der Zulassungsprozess ist ein mehrstufiges Verfahren indem SVHC-Stoffe zunächst identifiziert und in die Kandidatenliste (Liste der für eine Zulassungspflicht in Frage kommenden Stoffe) aufgenommen werden. Die ECHA veröffentlicht und aktualisiert die SVHC-Kandidatenliste . Im Anschluss werden die SVHC-Stoffe schrittweise in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen. Nach Aufnahme in diesen Anhang unterliegen sie der Zulassungspflicht, d.h. diese Stoffe dürfen nur dann zur Verwendung in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für die jeweilige Verwendung zugelassen wurden. Einen Antrag auf Zulassung können sowohl nachgeschaltete Anwender als auch Hersteller und Importeure stellen. Bereits mit Aufnahme von Stoffen in die Kandidatenliste ergeben sich Informations- und Meldepflichten nicht nur bezüglich der aufgeführten Stoffe als solche oder in Gemischen, sondern auch auf ihr Vorkommen in Erzeugnissen. Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren: Zulassungsverfahren für chemische Stoffe Neben dem Zulassungsverfahren besteht auch die Möglichkeit, die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Stoffen zu beschränken, wenn sich die Anwendung eines Stoffes als aus Gesundheits- oder Umweltgründen unvertretbar erweist. Das bedeutet, o. g. Tätigkeiten können an bestimmte Bedingungen gebunden oder ganz untersagt werden. In Anhang XVII der REACH-Verordnung sind alle Stoffe/Stoffgruppen mit den jeweiligen Verwendungen aufgelistet, die Beschränkungen unterliegen. Laufend werden weitere Stoffe/Stoffgruppen in diesen Anhang aufgenommen bzw. bestehende Beschränkungseinträge aktualisiert. Eine besondere Stellung haben Erzeugnisse unter REACH. Die Erzeugnisse selbst müssen nicht registriert werden. Es gibt aber unter bestimmten Bedingungen Registrierungspflichten für Stoffe in Erzeugnissen, wenn diese freigesetzt werden sollen, oder Mitteilungspflichten für Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften: Stoffe, die in einer Menge von mehr als 1 Tonne pro Jahr und Hersteller oder Importeur in Erzeugnissen enthalten sind und bestimmungsgemäß freigesetzt werden sollen, müssen registriert werden (Artikel 7 Abs. 1). Stoffe, die als besonders besorgniserregend identifiziert wurden und die in einer Konzentration von mehr als 0,1% und über 1 Tonne pro Jahr in den Erzeugnissen enthalten sind, sind der Agentur zu melden (Artikel 7 Abs. 2). Lieferanten von Erzeugnissen, die besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in einer Konzentration von über 0,1% (w/w) enthalten, müssen ihren Kunden oder auf Aufforderung einem Verbraucher innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt dieser Aufforderung die ihnen zur Verfügung stehenden sachdienlichen Angaben für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses und mindestens den Namen des Stoffes übermitteln (Artikel 33). Gleichzeitig müssen Hersteller und Importeure von Erzeugnissen beachten, dass die Verwendung von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Anhang XVII eingeschränkt oder verboten sein kann. Lieferanten, Produzenten, Importeure und Händler von Erzeugnissen, die SVHC in einer Konzentration von über 0,1 % Massenanteil (w/w) enthalten, sind seit dem 5. Januar 2021 verpflichtet, Informationen gemäß Artikel 33 Absatz 1 der REACH-Verordnung zu den betreffenden Erzeugnissen an die ECHA zu übermitteln. Dafür wurde von der ECHA die SCIP-Datenbank ( S ubstances of C oncern I n P roducts) eingerichtet, die der Umsetzung der Anforderungen der Abfallrahmenrichtlinie umsetzt. Die SCIP-Datenbank ergänzt die nach der REACH-Verordnung bestehenden Mitteilungs- und Anmeldepflichten für Stoffe auf der Kandidatenliste. Eine weitere Komponente der REACH-Verordnung ist die Kommunikation in der gesamten Lieferkette als Prozess in zwei Richtungen - vom Lieferanten zum Abnehmer und umgekehrt. Für die Übermittlung geeigneter sicherheitsbezogener Informationen ist das Sicherheitsdatenblatt (SDB) das wichtigste Instrument, um alle notwendigen Informationen zur Beurteilung des Stoffes und zur Ergreifung erforderlicher Schutzmaßnahmen weiterzugeben. Form, Inhalt und für welche Stoffe/Gemische ein SDB zu erstellen ist, wird durch REACH geregelt. Das SDB wird in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaates vorgelegt, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird. Es kann sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form, in jedem Fall kostenfrei, zur Verfügung gestellt werden. Sind neue Erkenntnisse oder Daten bezüglich der Gefahren und der daraus abgeleiteten Risikomanagementmaßnahmen verfügbar, ist das SDB zu aktualisieren. Innerhalb der Lieferkette haben nicht nur die Hersteller und Importeure, sondern auch die nachgeschalteten Anwender Informationspflichten, beispielsweise bezüglich neuer Erkenntnisse über gefährliche Eigenschaften der von ihnen verwendeten Stoffe oder Gemische sowie zur Eignung der empfohlenen und von ihnen anzuwendenden Risikomanagementmaßnahmen. Gleichzeitig haben sie das Recht, ihre Verwendungen und die entsprechenden Verwendungsbedingungen dem Lieferanten mitzuteilen. Diese dienen u. a. der Ausarbeitung von Expositionsszenarien und gewährleisten dadurch die Fortführung der Verwendung als identifizierte Verwendung. Ansprechpartner für Unternehmen in Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt, Sachgebiet Chemikaliensicherheit. Zusätzliche Informationen und Hilfestellungen bietet das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt über die REACH-CLP-Biozid-Auskunftsstelle an. Ausführliche Informationen und Unterstützungsangebote stehen darüber hinaus auf den Internetseiten der ECHA (beispielweise " REACH verstehen ") und dem nationalen REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA zur Verfügung. Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium
<p>Am 24. November ist der diesjährige Black Friday. Um dieses Datum herum wirbt der Handel weltweit mit Rabattaktionen. Vermeiden Sie Spontankäufe, die Sie hinterher bereuen. Informieren Sie sich mit der UBA-App Scan4Chem über Substanzen in Produkten, die für den Menschen und die Umwelt schädlich sein können. Nutzen Sie Ihre Produkte so lange wie möglich, indem Sie diese pflegen und reparieren.</p><p>Der Handel hat den „Black Friday“ in den USA initiiert, um den Verkauf anzuregen, bevor das Weihnachtsgeschäft startet. Inzwischen wird reduzierte Ware auch am sogenannten „Cyber Monday“, in der „Black Week“ oder dem gesamten „Black November“ beworben. Lassen Sie sich nicht von angeblichen „Schnäppchen“ blenden: Bereits bei der Preisgestaltung kalkulieren Händler Rabatte mit ein. Vermeiden Sie Spontankäufe von Produkten, da Sie diese hinterher bereuen könnten. Insbesondere bei Onlinekäufen sollten Sie sich ausführlich über das gewünschte Produkt informieren, ob es tatsächlich ihren Erwartungen entspricht und wer der Händler ist.</p><p>Beim Kauf von neuen Gebrauchsgegenständen wie Spielzeug, Elektronik, Textilien, Schuhen, Sportartikeln, Möbeln etc. wird nur selten beachtet, dass diese auch schädliche Substanzen enthalten können, die unter Umständen während Produktion, Nutzungsphase oder Abfallphase freigesetzt werden. Einmal freigesetzt, können sie abhängig von der Konzentration sowie dem Zusammenwirken verschiedener Stoffe nicht nur für die Ökosysteme gefährlich werden, sondern auch für den Menschen, z.B. wenn sich mit der Zeit höhere Konzentrationen in der Umwelt oder im Hausstaub aufbauen. Über 200 Stoffe wurden bereits als „<a href="https://echa.europa.eu/de/-/chemicals-in-our-life-chemicals-of-concern-svhc">besonders besorgniserregend</a>“ identifiziert und in die <a href="https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table">Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur ECHA</a> aufgenommen. Es handelt sich um Stoffe, die z.B. krebserregend, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch oder besonders schädlich für die Umwelt sind. Einige, aber nicht alle dieser Stoffe, sind bereits beschränkt. Ist ein besonders besorgniserregender <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> in einer Konzentration von über 0,1 Gewichtsprozent enthalten, muss der Produktanbieter seine Kundschaft auf Anfrage darüber informieren. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-App <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/reach-fuer-verbraucherinnen-verbraucher/scan4chem-smartphone-app-web-app">Scan4Chem</a> ermöglicht es Ihnen, sich auf einfache Weise bei den Firmen zu erkundigen, welche Chemikalien in Produkten enthalten sind. Nutzen Sie diese Möglichkeit, auch um den Firmen zu zeigen, dass Sie solche Produkte nicht kaufen wollen!</p><p>Mehr Geld als durch jedes Sonderangebot können Sie sparen, indem Sie die Dinge, die Sie besitzen, möglichst lange nutzen, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren#wie-ihre-alltagsgegenstande-durch-reparatur-lange-nutzlich-sind">pflegen und reparieren</a>. Damit schonen Sie gleichzeitig auch die Umwelt, nicht nur vor schädlichen Substanzen, sondern auch vor Treibhausgasemissionen und gesteigertem Ressourcenverbrauch. Das umweltfreundlichste Produkt ist stets das, welches nicht produziert wird.</p>
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 152 |
| Land | 8 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 10 |
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| Deutsch | 132 |
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| Boden | 86 |
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