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Schreiben der BGE an die Bezirksregierung Arnsberg (PDF)

BGE | Eschenstraße 55 | 31224 Peine Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 „Bergbau und Energie in NRW“ Postfach 44025 Dortmund Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ansprechpartner Durchwahl Fax E-Mail Mein Zeichen @bge.de SG02101/10-4/9-2020#16 Datum und Zeichen Ihres Schreibens Datum 22. Dezember 2020 Zurverfügungstellung der digitalen Risswerke des Nichtsteinkohle- bergbaus und ausstehende Scanarbeiten Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend kommen wir zurück auf das zum o.g. Thema am 29. Juni 2020 geführte Gespräch mit Ihrem Haus und Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) sowie auf die noch ausstehenden Scan- arbeiten zu den fünf lediglich analog vorliegenden bergbaulichen Objekten. In dem Gespräch am 29. Juni 2020 bestand nach Auffassung der BGE Einigkeit dahingehend, dass Sie uns die Ihnen vorliegenden digitalen Risswerke des Nichtsteinkohlebergbaus umge- hend zur Verfügung stellen. Im Gegenzug haben wir zugesagt, diese Daten bis zur Festlegung von Maßnahmen, die eine Positionsbestimmung von ehemalig zugänglichen Tagesöffnungen stillgelegter Bergwerke weitestgehend verhindern, nicht zu veröffentlichen. Mit Schreiben vom 30. Juni 2020 haben wir Ihnen eine Bestätigung darüber zukommen lassen. Im Nachgang dazu haben Sie uns am 09. Juli 2020 per E-Mail den Entwurf einer Nutzungs- vereinbarung sowie ein Gesprächsprotokoll zukommen lassen. In diesem Gesprächsprotokoll machen Sie die Übergabe der Daten abhängig von der Unterzeichnung der Nutzungsverein- barung. Nach unserem Verständnis war die Übergabe der Daten einzig mit der Bedingung Seite 1 von 4 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 verbunden, dass wir schriftlich bestätigen die Daten vorerst – bis zur Festlegung entsprechen- der Maßnahmen – nicht zu veröffentlichen. Die Nutzungsvereinbarung werden wir aus diesem Grund sowie aus den nachfolgend darge- stellten rechtlichen Erwägungen nicht unterzeichnen. Im Einzelnen: Die Durchführung des Standortauswahlverfahrens richtet sich nach den Vorgaben des Stand- ortauswahlgesetzes (StandAG). Die zuständigen Landesbehörden - mithin auch Sie - sind ge- mäß § 12 Abs. 3 S. 2 StandAG verpflichtet, Geodaten, die bei ihnen vorhanden sind und die für die Erkundung und den Standortvergleich benötigt werden, der Vorhabenträgerin unent- geltlich für die Zwecke des Standortauswahlverfahrens zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dieser Regelung sehen wir schon keinen Bedarf für den Abschluss einer Nutzungsvereinba- rung. Die Regelungen in der Nutzungsvereinbarung führen ferner zum Teil dazu, dass wir als Vor- habenträgerin, die uns gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nicht vollumfänglich erfüllen kön- nen bzw. dazu, dass die Vorgaben des StandAG eingeschränkt werden. Zu Ziffer 2. (1): Auswertung Der Entwurf sieht vor, dass wir die zur Verfügung gestellten Risswerke allein zu dem Zweck nutzen, im Rahmen der Auswertung oder Digitalisierung daraus Polygone der betreffenden Bergwerke zu bilden. Zu diesem Zweck beabsichtigen Sie uns ein einfaches, nicht auf Dritte übertragbares Recht zur Nutzung einzuräumen. § 12 Abs. 3 S. 2 StandAG sieht vor, dass die Daten der Vorhabenträgerin „für die Zwecke des Standortauswahlverfahrens“ zur Verfügung zu stellen sind. Die unter Ziffer 2. (1) vorgesehene Beschränkung der Nutzung steht dieser Vorgabe diametral entgegen. Zu Ziffer 2. (3): Zustimmung zur Veröffentlichung Risswerke bzw. Daten sind Ihnen gemäß Ziffer 2. (3) des Entwurfes vor Veröffentlichung zur Zustimmung vorzulegen. Ohne Zustimmung dürfen die Daten demnach nicht veröffentlicht werden. Das Standortauswahlverfahren ist ein transparentes Verfahren Seite 2 von 4 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 (vgl. § 1 Abs. 2 S. 1 StandAG). Entscheidungserhebliche Daten sind entsprechend der ge- setzlichen Vorgaben im StandAG in Verbindung mit den Vorgaben des Umweltinformations- gesetzes (UIG) bzw. des Geologiedatengesetzes (GeolDG) zu veröffentlichen. Die Regelung unter Ziffer 2. (3) führt dazu, dass eine Veröffentlichung von Ihrer Zustimmung abhängig ist. Dieses Ergebnis steht im Widerspruch zu dem Transparenzgedanken des Verfahrens. Wir fassen zusammen, dass nach unserem Verständnis die im Gespräch am 29. Juni 2020 festgehaltene Bedingung für eine Zurverfügungstellung der Daten erfüllt ist. Da eine Zurverfü- gungstellung der Daten bislang dennoch nicht erfolgt ist, sehen wir uns an unsere Aussage im Schreiben vom 30. Juni 2020 nicht mehr gebunden. Trotz der eindeutigen Rechtslage haben wir uns in der Vergangenheit immer bemüht Ihnen - soweit es die Vorgaben des StandAG erlauben - entgegen zu kommen. Mit Voranschreiten des Verfahrens können wir zusichern, dass lediglich ein geringer Teil der in den Risswerken der Bergwerke enthaltenden Informationen im Rahmen der Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG entscheidungserheblich sind. Hierzu verweisen wir auf unser Schreiben vom 22.12.2020. Wir sind mithin nach den Vorgaben des StandAG weder verpflichtet noch berech- tigt diese zu veröffentlichen. Die Methoden für die weiteren Schritte des Verfahrens befinden sich noch in der Entwicklung, sodass wir uns aktuell noch nicht zu den weiteren entschei- dungserheblichen Datentypen äußern können. Eine einschränkende Aussage lässt sich je- doch dahingehend treffen, dass es sich bei den Daten in der Hauptsache um solche handeln wird, die geografisch den ausgewiesenen Teilgebieten bzw. den unmittelbar angrenzenden Bereichen zuzuordnen sind. Dies vorausgeschickt verweisen wir auf § 12 Abs. 3 S. 2 StandAG und rechnen kurzfristig mit dem Eingang der Daten. Wir bitten Sie, sich bei der Zurverfügungstellung der Daten auf die digitalen Risswerke der Bergwerke zu beschränken, die sich in oder in unmittelbarer Nähe zu den Teilgebieten befinden. Bezüglich der noch ausstehenden Scanarbeiten in Ihrem Hause möchten wir gerne zeitnah damit beginnen, die fünf analog vorliegenden bergbaulichen Objekte zu digitalisieren. Die Scanarbeiten sollen lediglich die Objekte zum Gegenstand haben, die sich in Teilgebieten oder im unmittelbar angrenzenden Bereich befinden. Wir bitten Sie um Auskunft, ob und ab wann Seite 3 von 4 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728

Schreiben der BGE an das LAGB – konkretisierte Datenabfrage im Nachgang eines Gespräches vom 01. Juni 2022 (PDF)

BGE | Eschenstraße 55 | 31224 Peine Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt Postfach 156 06035 Halle/Saale Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ansprechpartner Durchwahl Fax E-Mail Mein Zeichen @bge.de SG02101/14-1/19-2022#17 Datum und Zeichen Ihres Schreibens Ihre E-Mail vom 31.05.2022 Datum 15. Juli 2022 Datenabfrage im Nachgang des Gespräches vom 01.06.2022 Sehr geehrter Herr noch einmal vielen Dank für Ihre Datenlieferung vom 31.05.2022 (korrigiert am 01.06.2022), das Gespräch vom 01.06.2022 und das am 07.06.2022 übersendete Gesprächsprotokoll. Hinsichtlich der Gesprächsinhalte übersenden wir Ihnen zusammenfassend unsere wichtigsten Punkte und konkretisieren diesbezüglich unsere Datenabfragen vom 09.05.2022 (SG02101/14-1/19-2022#10) sowie vorangegangene Abfragen. a. Das LAGB übergibt der BGE die zu den Punkten 2 und 3 übermittelten Tabellen aufbereitet bis Ende Juni. Zu den noch offenen Gebieten im „Steinsalz in steiler Lagerung“ und im „Tongestein“ gibt das LAGB der BGE Rückmeldung in der zweiten Juni-Hälfte. b. Das LAGB nimmt das Angebot der BGE, mittels Dienstleistern bei der Digitalisierung analoger Datenbestände zu unterstützen, gerne an und weist darauf hin, dass die durch die BGE ausgewählten Bohrakten komplett (und nicht nur auf endlagerrelevante Gesteine und Teufenbereiche beschränkt) gescannt werden sollen. Die BGE bestätigt, die für das Standortauswahlverfahren benötigten Bohrakten vollständig und nicht nur in Auszügen zu digitalisieren. c. Im Zuge der Digitalisierungsunterstützung bestimmt die BGE den Umfang und die Anzahl der zu scannenden Bohrungsakten. Eine Abstimmung zwischen BGE und LAGB hinsichtlich einer fachlichen Einschätzung oder Vorschlägen für weitere Bohrungen nimmt die BGE gern entgegen. Die BGE vergibt die Vektorisierung und petrophysikalische Bearbeitung an einen externen Dienstleister und begleitet die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 weitere Digitalisierung der gescannten Unterlagen. Die Digitalisierung und Vektorisierung erfolgt üblicherweise für den Wirtsgesteinsbereich, das Deckgebirge und das relevante unterlagernde Gebirge. Als Ergebnis bekommt die BGE ein Composite der Logs als „LAS-File“, eine tabellarische Übersicht über die Vektorisierung und die entsprechenden petrophysikalischen Anpassungen und Gegebenheiten (z. B. Skala nicht lesbar oder Messung im verrohrten Bohrloch, …). Intern prüft und dokumentiert die BGE die übermittelten Ergebnisse. Das LAGB führt zusätzlich eine Qualitätssicherung der Daten durch und übermittelt der BGE innerhalb von zwei Wochen das Ergebnis. Die genaue Durchführung einer gemeinsamen Qualitätssicherung sollte nochmals im Detail abgestimmt werden. Das LAGB wünscht, dass eine doppelte Bearbeitung/Datenhaltung vermieden wird. d. Die BGE und das LAGB verständigen sich im Vorfeld auf Auswahlkriterien für die zu scannenden Bohrakten und führen einen konstruktiven Austausch zwischen Fachkollegen ein. Grundsätzlich erfolgt die Auswahl der zu digitalisierenden Bohrungen seitens der BGE individuell nach Wirtsgestein bzw. Teilgebiet. Im „Steinsalz in stratiformer Lagerung“ werden repräsentative Bohrungen ausgewählt, wobei darauf geachtet wird, dass das gesamte Teilgebiet abgedeckt ist. In Bereichen mit hoher Informationsdichte werden die Logdatensätze mithilfe einer Übersicht über verfügbare Bohrlochmessungen priorisiert und ausgewählt. Im Wirtsgestein Tongestein wird zunächst nach Bohrungen gefiltert, die alle Wirtsgesteinsabfolgen (Unterjura, Mitteljura, Unterkreide und Tertiär) durchteufen. In Bereichen mit hoher Informationsdichte werden die vollständigsten Logdatensätze mithilfe einer Übersicht über verfügbare Bohrlochmessungen priorisiert und ausgewählt. Für alle Teilgebiete wird dann separat geprüft, ob die bestmögliche flächige Abdeckung erreicht ist. Im Zuge des Gespräches haben wir ebenfalls erläutert, dass Ihre Datenlieferung bezogen auf unsere Punkte 3 und 4 des Abfrageschreibens vom 09.05.2022 unvollständig war. Diese Punkte möchten wir noch einmal konkretisieren und bitten um Übermittlung der im Folgenden spezifizierten Daten bis zum 12.08.2022: 3. Um den Aufwand für eine ggf. bevorstehende Digitalisierung abschätzen zu können, bittet die BGE erneut um die Übermittlung einer tabellarischen Aufstellung, aus der ersichtlich wird, für welche Bohrungen in Sachsen-Anhalt bereits die gescannte Bohrakte oder Teile der Bohrakte als PDF (oder ähnliches Format) vorliegen. Dabei geht es zunächst nur um eine Übersicht aller Bohrungen innerhalb der Teilgebiete, die in Ihrer Stellungnahme (Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt 2021) untersucht wurden. Seite 2 von 3 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 4. Bitte senden Sie uns die bereits gescannten Bohrakten für alle Bohrungen, die in den Teilgebieten zzgl. eines 10-km-Pufferstreifens mit dem Wirtsgestein „Steinsalz in steiler Lagerung“ in Ihrem Bundesland verortet sind. Dabei sind sämtliche gescannte Unterlagen aus den Akten (PDF, TIF oder ähnliche Formate) zu berücksichtigen. Zusätzlich möchten wir um die im Gespräch am 01.06.2022 vereinbarte und oben unter Punkt a) festgehaltene Lieferung ebenfalls bis zum 12.08.2022 bitten. Mit freundlichen Grüßen i. V.i. V. Bereichsleiterin StandortauswahlAbteilungsleiter Standortsuche Seite … 3 von 3 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728

Sitzungsprotokoll der 10. Sitzung der AG "Umgebungsüberwachung Schachtanlage Asse" (PDF)

~ W 1kerntechnische Bundesamt für Entsorgungssicherheit Sitzungsprotokoll 10. Sitzung der AG „Umgebungsüberwachung Schachtanlage Asse" Ort:Infostelle Asse Tag der Sitzung:10.08.2016 Anwesende:siehe Teilnehmerliste (Anlage) zuzüglich zehn Gastzuhörer Tagesordnung TOP1BegrüßungBfE/EÜ TOP2Jahresbericht 2015 des BetreibersAsse-GmbH TOP3Jahresbericht 2015 der unabhängigen MessstelleLUFA-ITL TOP4Bericht der ergänzenden Umgebungsüberwachung 2015LUFA-ITL TOPSFachvortrag „Vom Bequerel zur Dosis"BfSiSW ; .6 TOP6Antrag auf C-14-UntersuchungenUmweltverband TOP?Diskussion zu TOP 1 Zur Begrüßung sprach Herr einleitende Worte und erläuterte die neue Struktur im Endlager- bereich mit ihren zukünftigen Institutionen und Aufgaben. Auf die Tagesordnung wurde im Vorfeld der Sitzung bereits der Punkt 6 aufgenommen, der auf eine schriftliche Anfrage der Umweltverbände zurückgeht. Ohne weitere Änderungswünsche ist die Tagesordnung angenommen worden. zu TOP 2 Herr stellte den Jahresbericht der Asse-GmbH für das Jahr 2015 vor. Er berichtete, dass die zukünftige Beprobung des Niederschlags, der Windgeschwindigkeit und -richtung sowie der Luftstaubproben an den neu errichteten Messorten am nördlichen Hang der Schachtanlage Asse a& 1Bundesamt für W kerntechnische Entsorgungssicherheit Seite 2 zum Protokoll 9A 9234/2 vom 21.09.2016 II stattfinden werde. Auch die Referenzmessstelle werde an einen Standort umziehen, der sich zu- künftig in Remlingen, in der Nähe des alten REMATEC-Geländes, befinden wird. Aus den Ergebnissen der Betreibermessungen ergab sich, dass wie in den Jahren zuvor, ein Ein- fluss durch die Schachtanlage Asse II in der Umgebung nicht feststellbar ist. Aus dem Zuhörerraum wurde u.a. die Frage gestellt, warum kein Tritium gemessen werde und warum sich die zukünftige Referenzmessstelle in Remlingen befände. Herr erläuterte hierzu, dass Tritium nach den Vorgaben der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwa- chung kerntechnischer Anlagen (REI) nicht im Messprogramm des Betreibers vorgesehen sei, aber von der unabhängigen Messstelle bei den Wasserproben untersucht werde. Bisher sei je- doch noch nie Tritium nachgewiesen worden. Der Standort der Referenzmessstelle für die meteo- rologische Messdatenerfassung wurde an der zukünftigen Stelle in Remlingen ausgewählt, weil dort für die erhobenen Messwerte eine Beeinflussung der Schachtanlage Asse II ausgeschlossen sei. zu TOP 3 Heri stellte die Ergebnisse des absolvierten Messprogramms der unabhängigen Messstelle für das Jahr 2015 vor. Bei allen ausgewerteten Proben wurden keine Aktivitäten gefunden, die hö- her als in Proben aus anderen Teilen Deutschlands sind. zu TOP 4 Herr teilte mit, dass 192 Proben im Radius von zehn Kilometern um die Schachtanlage ge- nommen werden konnten. Deren Auswertung ergab, dass die nachgewiesenen Aktivitäten nicht auf den Betrieb der Schachtanlage Asse II zurückzuführen sind. Jedoch ist bei der Auswertung der Proben aufgefallen, dass die Werte für Strontium-90 bei den Bodenproben leicht erhöht wa- ren. Bei der institutsinternen Ursachenforschung wurde festgestellt, dass es sich höchstwahr- scheinlich um einen Softwarefehler des zum Einsatz gekommenen Messgerätes handele. Frau Dr. wollte in Erfahrung bringen, ob das Messprogramm der ergänzenden Umge- bungsüberwachung weiter geführt werde. Herr Fortführung für die nächsten Jahre geplant sei. sicherte zu, dass nach derzeitigem Stand eine ~ "'B' 1Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Seite 3 zum Protokoll 9A 9234/2 vom 21.09.2016 Aus dem Zuhörerraum kam die Frage, ob Wildproben genommen werden. Herr verneinte dies, weil es in der REI nicht vorgesehen sei, sondern über Messungen nach dem Strahlenschutz- vorsorgegesetz abgedeckt werde. zu TOP 5 Herr vom BfS aus Neuherberg stellte in seinem Fachvortrag dar, wie man mit den unter- schiedlichen Größen im Strahlenschutz, den Arten der ionisierenden Strahlung, der Einwirkung radioaktive Stoffe auf unterschiedlichen Wegen auf den menschlichen Körper und der daraus re- sultierenden biologischen Wirkung von Radionukliden in Form von Strahlenschäden zu einer ef- fektive Dosis kommt. Diese ist das Maß, um mögliche gesundheitliche Schäden infolge ionisieren- der Strahlung zu bewerten und zu vergleichen. Aus dem Zuhörerraum kam u.a. die Frage, ob verschiedene Altersgruppen bei der Berechnung der Dosiswerte berücksichtigt werden. Herr erklärte, dass derzeit zwischen Säuglingen, Kleinkindern, Kindergartenkinder, Schulkindern, Jugendlichen und Erwachsenen differenziert wer- de. zu TOP 6 Frau Dr (Umweltverbände) brachte im Vorfeld der Sitzung diesen Tagesordnungspunkt ein. Es wurde darüber diskutiert, ob die Untersuchung der Einlagerung von C-14 in die Jahresrin- ge eines Baumes, der in der Nähe der Schachtanlage gewachsen ist, als weitere Untersuchung in die Messprogramme der Umgebungsüberwachung aufgenommen werden kann. Die Fachebene des BfS (SE 6.1 und SW 1.6) und der Vertreter der unabhängigen Messstelle wa- ren sich darin einig, dass die Zielstellung derartiger Messungen unklar sei und das Ergebnis im Hinblick auf die zu erwartenden Unsicherheiten kaum interpretierbar sein werde. Man benötige zur Verifizierung einen Referenzbaum, was sich als kompliziert erweisen werde, da die Schwankun- gen durch unterschiedliches Wachstum zu groß sind . Aus den Ergebnissen Rückschlüsse zu zie- hen, wieviel C-14 in die Jahresringe eingelagert wurde und daraus einen möglichen Anteil aus der Schachtanlage Asse II heraus zu filtern, schien den Fachleuten höchst komplex und mit hohen Unsicherheiten behaftet. Um eine verlässliche Information über die C-14-Ableitungen zu erhalten

Antwort der BGE auf eine UIG-Anfrage nach Zusendung der Einladungsschreiben und weiterer Unterlagen zum Gespräch am 08.12.2020 (PDF)

BGE | Eschenstraße 55 | 31224 Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ansprechpartner Dagmar Dehmer Durchwahl Fax E-Mail Mein Zeichen An ail: @bge.de Datum und Zeichen Ihres Schrei- bens 03.02.2021 Datum 23. August 2021 Ihre Anfrage nach Zusendung der Einladungsschreiben und weiterer Un- terlagen zum Gespräch am 08.12.2020 Sehr geehrte , gerne beantworten wir Ihre Anfrage vom 03.02.2021, mit der Sie um Zusendung aller Einla- dungsschreiben an die Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) und eventuell weiterer Ein- geladener zum Gespräch am 08.12.2020 sowie um Antworten der SGD, Papiere in Vorberei- tung dieses Gespräches, das Protokoll oder andere Aufzeichnungen und Auswertungen etc. bitten. Klarstellend möchten wir erwähnen, dass am 08.12.2020 ausschließlich Gespräche mit Behörden aus Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen stattgefunden haben. Die weiteren Termine des fachlichen Austausches mit den SGD entnehmen Sie bitte dem Dokument „Ländertour 2020_Termine.pdf“. Wir verstehen Ihre Anfrage dahingehend, dass auch die vorhandenen Unterlagen zu den weiteren Terminen an- gefordert werden. Bei den angefragten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen, sodass das Um- weltinformationsgesetz (UIG) anzuwenden ist. Auf Ihre Anfrage hin übermitteln wir Ihnen die in der folgenden Tabelle aufgelisteten Unterlagen via separatem Downloadlink via Cryptshare. DateinameErläuterung 2020-11-10_Muster_Einladungs- schreibenExemplarisches Einladungsschreiben; die genauen Besprechungstermine mit den einzelnen Behörden entnehmen Sie bitte dem Dokument „Länder- tour2020_Termine.pdf“ Terminübersicht des fachlichen Austauschs 2021-03-25_Ländertour2020_Ter- mine 2020-12-07_ZBTG_Laenderaus- tausch_BGE_BE Präsentation zum fachlichen Austausch mit den Bun- des und Landesbehörden – Berlin Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 DateinameErläuterung 2021-01-28_ZBTG_Laenderaus­ tausch_BGE_BBPräsentation zum fachlichen Austausch mit den Bundes und Landesbehörden – Brandenburg 2020-12-08_ZBTG_Laenderaus­ tausch_BGE_BWPräsentation zum fachlichen Austausch mit den Bundes und Landesbehörden – Baden-Württemberg 2020-12-08_ZBTG_Laenderaus­ tausch_BGE_BYPräsentation zum fachlichen Austausch mit den Bun­ des und Landesbehörden – Bayern 2020-12-09_ZBTG_Laenderaus­ tausch_BGE_HBPräsentation zum fachlichen Austausch mit den Bun­ des und Landesbehörden – Bremen 2020-12-07_ZBTG_Laenderaus­ tausch_BGE_HEPräsentation zum fachlichen Austausch mit den Bun­ des und Landesbehörden – Hessen 2020-12-07_ZBTG_Laenderaus­ tausch_BGE_HHPräsentation zum fachlichen Austausch mit den Bun­ des und Landesbehörden – Hamburg 2020-12-08_ZBTG_Laenderaus­ tausch_BGE_MV2020-12-09_ZBTG_Laenderaus­ tausch_BGE_NIPräsentation zum fachlichen Austausch mit den Bun­ des und Landesbehörden – Mecklenburg-Vorpom­ mern Präsentation zum fachlichen Austausch mit den Bun­ des und Landesbehörden – Niedersachsen 2020-12-07_ZBTG_Laenderaus­ tausch_BGE_NRWPräsentation zum fachlichen Austausch mit den Bun­ des und Landesbehörden – Nordrhein-Westfalen 2020-12-07_ZBTG_Laenderaus­ tausch_BGE_RPFPräsentation zum fachlichen Austausch mit den Bun­ des und Landesbehörden – Reinland-Pfalz 2020-12-07_ZBTG_Laenderaus­ tausch_BGE_SHPräsentation zum fachlichen Austausch mit den Bun­ des und Landesbehörden – Schleswig-Holstein 2020-12-08_ZBTG_Laenderaus­ tausch_BGE_STPräsentation zum fachlichen Austausch mit den Bun­ des und Landesbehörden – Sachsen-Anhalt 2020-12-08_ZBTG_Laenderaus­ tausch_BGE_THPräsentation zum fachlichen Austausch mit den Bun­ des und Landesbehörden – Thüringen 2020-11-25_LAGB_BGE_AW: Einla­ E-Mail; Antwort des LAGB auf Einladungsschreiben; dung zum fachlichen Austausch Zwi­ Mitteilung von zu klärenden Fragen schenbericht Teilgebiete Seite 2 von 4 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 DateinameErläuterung 2020-11-25_SenUVK_BGE_Einla­ dung zum fachlichen Austausch im Zusammenhang mit dem Zwischen­ bericht Teilgebiete 2020-11-27_LLUR_BGE_Fragen bzw. Diskussionspunkte Videotermin Teilgebiete SHE-Mail; Antwort des SenUVK auf Einladungsschrei­ ben; Mitteilung des gewünschten Gesprächsinhaltes E-Mail des Geologischen Dienst SH mit Übermittlung der Diskussionspunkte „Themenschwerpunkte des Geologischen Dienstes Schleswig-Holsteins“ im An­ hang 2020-12-08_Tagesordnung_fachli­ Tagesordnung zum fachlichen Austausch zwischen cher_Austausch-Baden-Württemberg Behörden des Bundeslandes Baden-Württemberg und der BGE 2020-11-20_BRA_BGE_WG: Einla­ Email: Antwort der Bezirksregierung Arnsberg auf dung zum fachlichen Austausch Zwi­ Einladungsschreiben mit Übermittlung der ge­ schenbericht Teilgebiete wünschten Themenschwerpunkte des fachlichen Austauschs 2021-03-03_Protokoll_Fachlicher Protokoll zum fachlichen Austausch zwischen der Austausch Zwischenbericht Teilge­ BGE und dem Landesamt für Geologie und Bergwe­ biete (LAGB) sen Sachsen-Anhalt Nicht in jedem Fall wurde durch die BGE z. B. eine Präsentation oder Tagesordnung erstellt. Konkrete Themenvorschläge wurden nur von einigen Behörden übermittelt. Einzig für das Ge- spräch mit dem Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) existiert ein abgestimmtes Gesprächsprotokoll, welches wir Ihnen übermitteln. Wie Sie dem Muster-Einladungsschreiben entnehmen können, dienten die Gespräche dem fachlichen Austausch zu den in den jeweiligen Bundesländern ermittelten Teilgebieten. Die Staatlichen Geologischen Dienste der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg hatten im Vorhinein zu dem Gesprächstermin, alle anderen SGDs nachlaufend, Stellungnahmen zu unserem Zwischenbericht abgegeben, die öffentlich zugänglich sind. Zu diesen Stellungnah- men haben wir uns positioniert. Auch diese Dokumente sind veröffentlicht. Diese Dokumente finden Sie unter folgendem Link: https://www.bge.de/de/endlagersuche/wesentliche-unterla- gen/fachdiskussionen/ Im Übrigen liegen lediglich persönliche Gesprächsnotizen und Aufzeichnungen der einzelnen Mitarbeiter vor. Den Antrag auf Übermittlung dieser internen Gesprächsnotizen und Aufzeich- nungen lehnen wir unter Bezugnahme auf § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UIG (Vertraulichkeit von Bera- tungen der informationspflichtigen Stellen) und § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG (Interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stelle) ab. Die persönlichen Gesprächsnotizen und Aufzeichnungen der einzelnen Mitarbeiter sind zu dem Zweck erstellt worden, Informationen zu dem Gespräch an Kolleginnen und Kollegen weiterzugeben. Sie weisen keinen finalen Stand auf und sind Seite 3 von 4 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728

Änderungsvorgang Nr. 108-1 VPU018-4 Rev.01: Zustimmungsverfahren Grubenwässer-Übergabestation, nur Erdungs- und Blitzschutz, Verbindungen und Anschlüsse (PDF)

Blatt: Veränderungsantrag (Deckblatt) 1 von 7 Errichtung Konrad 41790 9KE -oes't Stand: 03.11.2021 Projekt PSP-Element Funk tl enfThema Komponente NAAN NNNNNN1NN NN NNAAANNAANNNA Projekt -,,r-41 ,,,..? es Baugruppe AANN ZRH Aufgebe AAAAUA AALid Nr, NNNNRov NN DALE000300 Titel der Unterlage: Veränderungsantrag Nr 108-1, VPU018-4 Rev.01 Grubenwässer-Übergabestation, Verbindungen und Anschlüsse ErstellenfUnterschrift: Geprüft: KON_K2.2 1 : ULV: DokID: : 808416 11954910 Kategorie der Änderung: Bezeichnung der Veränderung: Elektrisch leitende Verbindungen Im Beton Veränderung ff( QMV 15, 6.1,31 Anlagen: Fachbe- zogene Prüfung: arg.-Ein- hell: . Antrag. Anlagen: KON-GN AL ---- KON- S KON-BW KON-K22_ KON-EV REC ‚‚‚ a Nov. 2021 Einreichdatum beim BASE: Freigabe BGE avR/BL KON: Unterschrift Delum Prüfvermerk des Sachverständigen BGE (SV) Freigabevermerk Freigabevermerk atomrechtliches Ver- fahren Sachverständiger BASE (SB) Defum 0nterechnti — Atomrechtliche Aufsicht Datum BGE pole recüiri— Elnleitung des bergrechtlichen Verfahrens (sowelt erforderlich) DatumNierechnit — DatumEinte rechri ft - Celumüntoteciiitt - Freigabe zur Durchführung der Veränderung Endclokumentallmn abgeschlossen Prüfung der Auflagenerfüllung Datum timerschrift Datum Unlerschrlft • Blatt: Veränderungsantrag Projekt NAAN DokID: 11954910 9KE 2 von 7 Stand: 3.11.2021 PSP-Element Funktion/Thema Komponente Baugruppe Aufgabe UA Lfd Nr. NNNNNNNNNN NNAAANN AANNNA AANN AAAA AA NNNN DA ZRH 41790 LE 0003 00 Kurzbezeichnung (betroffene ASK, VPU, Verände ung kurz) VPU 018-4 Rev.01 Grubenwässer-Übergabestation Erdungs- und Blitzschutzanlage (Zustimmungsbescheid 9KE 9242/2-018-4 vom 10.07.2020) II Anlage Nr. zu Abweichung gemäß Fehlerbericht Nr. entfällt Zuordnung I 3 QSB 3.2 QSB 3.1 QSB 2 mit atomrechtlicher Bedeutung Genehmigungen betroffene PFB-Genehmigungsunterlage (EG / EU) 3 weitere EG / EU: 0 EU 375 Zustimmungspflicht aus Nebenbestimmung 0 NB A.1-2 und / oder Bergrecht betroffen 3 Prüfung offen • Genehmigungsantrag 3 SBPI Kein Verfahren Baurecht betroffen 3 Zustimmungspflicht nach NBau0, §• Zustimmungserfordernis Prüfstatiker • verfahrensfrei nach §60 NBau0, Ziffer►Zl kein Zustimmungserfordernis Prüfstatiker Genehmigungspflicht sonst. Rechtsgebiete (Wasserrecht, Eisenbahnrecht etc.) NI Ja ell Nein BI Prüfung offen Rechtsgebiet: Erforderliches atomrechtliches Änderungsverfahren nach QMV 15 ►1 Veränderung gern. Kapitel 6.1.3.1, Inhalt des Antrags gern. Kapitel 6.2 Begründung zum durchzuführenden Verfahren bei Veränderung 3 s. Abschnitt 4 oder Z Anhang Nr. L s. Abschnitt 1 oder Beschreibung der Veränderung 0 Anhang Nr. Auswirkung der Veränderung auf andere ASK 3 Ja, 3 s. Abschnitt 2 oder Verweis auf andere Veränderungen NI Anhang Nr. Nein Beginn Darstellung der Veränderung Dauer der Maßnahme ZI s. Abschnitt 5 und Z Anlage Nr. Anhang Nr. 1 oder Rev NN Blatt: Veränderungsantrag Projekt NAAN DokID: 11954910 1 9KE 3 von 7 Stand: 3.11.2021 PSP-Element Funktion/Thema Komponente Baugruppe Aufgabe UA LW Nr. NNNNNNNNNN NNAAANN AANNNA AANN AAAA AA NNNN 41790 ZRH DA Ren NN LE 0003 00 Beschreibung der Veränderung mit Bezeichnung der betroffenen Teile des Regelungsgehaltes des PFB 1.1. Beschreibung des bisherigen Zustandes Im Beton liegenden Anschlussteile (Erdungsfestpunkte in Innen- und Außenwänden) wer- den mit Erdungsbandstahl gern. EU 375 über Schweißverbindungen stoffschlüssig verbun- den. VPU: KZL 9KE/31790/PXB/GE008/-/KA/LA/0001/01: Kapitel 5.2 Anlagenaufbau Zustimmungsbescheid: 9K 9242/2-018-4 vorn 10.07.2020 1.2. Vorgesehene Veränderung Erdungsfestpunkte in Innen- und Außenwänden werden mittels Klemmverbindung elektrisch leitend und mechanisch fest mit Erdungsbandstahl verbunden. Die Verbindungsklemmen entsprechen der DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1) und sind für Blitzschutzsysteme geeignet. Im Anhang 1 ist eine Prinzip Skizze von einem Erdungsfestpunkt an der Außenseite, wel- ches bereits im Fachgespräch am 11.08.2021 vorgestellt wurde (Besprechungsprotokoll: GZ: 9K 9160/4#0003). Die Veränderung stellt keine Beeinträchtigung hinsichtlich der Funktion und Sicherheit dar.

E-Mail-Verlauf zwischen LAGB und BGE – Datenlieferung relevanter bergbaulicher Daten (PDF)

Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Anlagen: Donnerstag, 2. Juli 2020 13:49 @lagb.mw.sachsen-anhalt.de' Besprechungsprotokoll vom 23.06.2020 200623_Besprechungsprotokoll_LAGB_Halle_AK_Bergbau.dotm.docx Hallo Frau , Ihre Anmerkungen wurden eingearbeitet. Anbei befindet sich das finale Besprechungsprotokoll. Ich bitte zu beachten, dass diese Email bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. Mit freundlichen Grüßen i. A. Bergbauingenieur BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Bereich Standortauswahl Zentrale Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 (0) 5171 43- @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Von: @lagb.mw.sachsen-anhalt.de < Gesendet: Freitag, 26. Juni 2020 13:37 An: @bge.de> Betreff: AW: Bergbaudaten LSA Hallo Herr @lagb.mw.sachsen-anhalt.de> , ich würde möglicherweise noch vermerken, dass auch die Datenlieferung von 04/2020 nachgeordnet zu betrachten ist, wenn sie nicht wie von mir suggeriert, zu vernachlässigen geht. Der Salzbergbau ist außerdem ohne Salinen, doch dies habe ich ja in den Hinweisen zu den Daten vermerkt. 1 Vielleicht ist es Ihnen möglich, das Datum der Datenlieferung vom 24.06 auf den tatsächlichen 25.06.2020 zu datieren, um zukünftig auszuschließen, dass jemand nach den Daten vom 24.06. sucht. Ansonsten ist alles wiedergegeben, was ich mir ebenfalls notiert habe und auch bei der Datenbereitstellung am 25.06. berücksichtigt, umgesetzt und vermerkt habe. Gern könne wir telefonieren. Mit freundlichem Glückauf! Von: [mailto: @bge.de] Gesendet: Freitag, 26. Juni 2020 12:51 An: Cc: Betreff: [EXTERN] AW: Bergbaudaten LSA Sehr geehrte Frau , zunächst möchte ich mich nochmals herzlich für die schnelle Aufarbeitung und Zusammenstellung unserer Besprechungsergebnisse bedanken! Sollten noch Rückfragen aufkommen, werden wir Ihr Angebot zur Kontaktaufnahme gern wahrnehmen. Unterdessen befindet sich anbei das Gesprächsprotokoll vom 23.06.20 zur Kenntnisnahme. Sollten angesprochene Punkte fehlen, freue ich mich über einen entsprechenden Vermerk. Vielen Dank! Ich bitte zu beachten, dass diese Email bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. Mit freundlichen Grüßen i. A. Bergbauingenieur BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Bereich Standortauswahl Zentrale Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 (0) 5171 43- @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth 2 Von: @lagb.mw.sachsen-anhalt.de < @lagb.mw.sachsen-anhalt.de> Gesendet: Donnerstag, 25. Juni 2020 14:14 @bge.de> An: Cc: @bge.de>; @lagb.mw.sachsen-anhalt.de; @lagb.mw.sachsen-anhalt.de Betreff: Bergbaudaten LSA Sehr geehrter Herr , nach dem gemeinsamen Gespräch vom 23.06.2020 übersende ich Ihnen in kompakter Form die in Bezug auf die Standortauswahl relevanten bergbaulichen Daten des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Datenbereitstellung ersetzt vereinbarungsgemäß alle bisherigen vektorisierten Datenlieferungen (2018 und 04/2020) bzgl. der bergbaulichen Tätigkeiten im Land Sachsen-Anhalt. Aus Relevanzgründen (nicht tiefer als 300 Meter ins Gebirge eindringend) sind die Braun- und Steinkohlenabbaubereiche von vornherein ausgenommen. Die Salzabbaubereiche sind in zwei unterschiedliche Datensätze aufgeteilt - zum einen der Altbergbau, zum anderen der aktive Bergbau. In beiden Fällen sind Umhüllende der bergbaulichen Hohlräume vorhanden, welche die laterale Ausdehnung beschreiben. Die vertikale Reichweite ist bzgl. des Altbergbaus zumeist mit der angegebenen Teufe definiert. Beim aktiven Bergbau sind auch Tiefenangaben in der Attributtabelle vermerkt. Die Umhüllende für den aktiven Bereich wurde hilfsweise aus den Bergbauberechtigungen generiert, welche in erforderlichen Bereichen an die im analogen Risswerk verzeichnete tatsächliche laterale Ausdehnung angepasst wurde. Diese Anpassung wurde aus Gründen der Nachvollziehbarkeit in der Attributtabelle vermerkt. Für den Kupferschiefer wurde eine Umhüllende für den Bereich umliegenden oberflächennahen Abbaubereiche vereinbarungsgemäß verzichtet. generiert. Hier wurde auf die Sie erhalten somit drei Shapefiles und zusätzlich eine *.xls-Datei in welcher die aus meiner Sicht für die Nachvollziehbarkeit erforderlichen Angaben zu den zusammengestellten Daten aufgeführt sind. Alle drei abschließenden shp-Dateien wurden auf die Lage im Raum geprüft. Alle drei übersandten Shapefiles haben den Lagebezug: EPSG:31468 (DHDN_3_Degree_Gauss_Zone_4) Hier wäre bei einer Transformation zu EPSG: 25832 (ETRS_1989_UTM_Zone_32N) auf die Einstellung der NTV2- Parameter zu achten. Als augenscheinliches Kontrollobjekt bietet sich die Umhüllende des Bergwerkes hier die Lage zur Bahnlinie eindeutig identifizierbar ist. 3 an, da

Besprechungsprotokoll zur Vorstellung des Untersuchungsprogrammes mit Dr. Spang GmbH zur Baugrunduntersuchung am Standort Abfallbehandlung/Zwischenlager Asse (PDF, nicht barrierefrei)

Besprechungsprotokoll ProjektPSP-ElementFunktion/ThemaKomponenteBaugruppeAufgabeUALfd. Nr.Rev. NAANNNNNNNNNNNNNAAANNAANNNAAANNAAAAAANNNNNN Seite: 1 von 3 9A Gorleben Stand: 15.06.2021 Konrad Morsleben Asse AbteilungsleiterbesprechungNr.StatussitzungNr. AbteilungsbesprechungNr.ProjektgesprächNr. StatusbesprechungNr.Jour fixeNr. PlanungsbesprechungNr. 2PlanungssitzungNr. FachbesprechungNr.FachsitzungNr. FachgebietsbesprechungNr.Fachgespräch ext.AN Nr. Protokollant/ -in: Telefon: 030/18333 Salzgitter, den 15.6.2021 Im Auftrag Besprechungs- / Sitzungsleiter/ -in: Telefon: 030/18333 _________ _________ Unterschrift Betreff: Vorstellung des Untersuchungsprogrammes mit Dr. Spang GmbH zur Baugrunduntersuchung am Standort Abfallbehandlung/Zwischenlager Asse Einladung vom: Sitzung vom: 11.06.2021 Zusammenfassung: Anlage: Erkundungskonzept, Stand 9.6.2021 Verteiler: (Gesprächsteilnehmer) Verteiler: (zur Kenntnis)* Fa. Dr. Spang GmbH TEK-Gl.5/1 ASE-RH.3 *) Es ist sicherzustellen, dass alle Eingeladenen, die aus dienstlichen Gründen an der Besprechung nicht teilnehmen konnten, ein Protokoll zur Kenntnis erhalten. FB_Protokoll Stand: 18.04.2018 Zuständigkeit: QM Besprechungsprotokoll ProjektPSP-ElementFunktion/ThemaKomponenteBaugruppeAufgabeUALfd. Nr.Rev. NA ANNNNNNNNNNNNNAAANNAANNNAAANNAAAAAANNNNNN Seite: 2 von 2 Stand: 15.6.2021 9A Besprechung / Sitzung vom 11. Juni 2021 Vorstellung des Untersuchungsprogrammes durch Dr. Spang GmbH Veranlassung (wer, was, wann) 1. BGE teilt mit, dass sich der Kauf und damit die Betretung der Grundstücke um mindestens 3 Monate verzögert. Derzeitige Annahme für den Beginn der Feldarbeiten ist November 2021. Fa. Dr. Spang GmbH wird über die Terminsituation auf dem Laufenden gehalten. 2. Fa. Dr. Spang GmbH stellt das auf den Standort angepasste Erkundungskonzept, Stand 9.6.2021, vor. 3. BGE bittet zu prüfen, ob der Mindestabstand der Bohrungen von 20 m zum Rand der Untersuchungsfläche, aus dem Antrag auf Ausnahme gemäß Landschaftsschutzgebietsverordnung beim Landkreis Wolfenbüttel, technisch plausibel eingehalten werden kann. BGE prüft, wie mit einer etwaigen Abweichung vom Antrag umzugehen ist. 4. BGE stellt die Frage inwiefern das Untersuchungsprogramm die Erhebung von Parametern gemäß KTA 2201.2 (Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen - Teil 2: Baugrund) miterfasst. Das Untersuchungsprogramm berücksichtigt einen Teil der entsprechenden Parameter. Die BGE bittet die Umsetzung der KTA 2201.2 in das Untersuchungsprogramm aufzunehmen. 5. Ein Skype-Termin zur Besprechung des adaptierten Untersuchungsprogrammes wird für den 14.07.2021 um 9 Uhr vereinbart. Entsprechende Entwürfe werden drei Arbeitstage vorher an die BGE übermittelt. FB_Protokoll Stand: 18.04.2018 Zuständigkeit: QM

Beratungsgruppe diskutiert zum Start der Fachkonferenz

Beratungsgruppe diskutiert zum Start der Fachkonferenz Meldung Stand: 07.05.2020 © pixabay Der Beginn und die Ausgestaltung der Fachkonferenz Teilgebiete waren Diskussionsschwerpunkt der 6. Sitzung der Beratungsgruppe zur Vorbereitung der Fachkonferenz. Der Vorhabenträger, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH , hat die Veröffentlichung ihres Zwischenberichts für den Herbst diesen Jahres angekündigt. Für die Fachkonferenz stellte das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung seine Überlegungen vor, wie sich einerseits dem angemeldeten Zeitbedarf begegnen lässt, um den Zwischenbericht nachvollziehen zu können. Und wie andererseits im Sinne der Fairness gleiche Startbedingungen für alle beteiligten Gruppen geschaffen werden können. Um diese Interessen zu vereinen schlug das BASE vor, zeitgleich mit der Veröffentlichung des Zwischenberichtes im Herbst 2020 die Fachkonferenz Teilgebiete einzuberufen. Die erste Sitzung drehe sich dann im Schwerpunkt um die Vorstellung des Zwischenberichtes und die Diskussion der Geschäftsordnung zur Fachkonferenz. Dabei sollen entsprechend den Vorgaben des Standortauswahlgesetzes die Teilnehmer*innen der Fachkonferenz von Anfang an selbst den Arbeitsmodus gestalten und festlegen. Damit in der Folgezeit für die Diskussion des Zwischenberichtes der BGE mbH genügend Zeit verbleibt, bietet das BASE in seiner Planung einen vierten Termin im Anschluss an die sechs Monate an. Gleiche Startbedingungen für alle Über die Vorgehensweise, die Veröffentlichung des Teilgebieteberichts im Rahmen einer Konferenz vorzusehen um gleiche Startbedingungen für alle zu schaffen, herrschte Konsens. Unterschiedlich wurde das Vorgehen bewertet, ob der unbestritten notwendige Zeitbedarf zur Aneignung der ersten Ergebnisse in Form einer Prä-Konferenz aufgefangen werden solle oder mit einem Zusatztermin im Anschluss an die sechs Monate. Grundlage der konzeptionellen Überlegungen, die das BASE vorgestellt hatte, war unter anderem ein vom BASE beauftragtes Rechtsgutachten, dessen Ergebnis vom Autor in der Beratungsgruppe vorgestellt wurde. Das Rechtsgutachten ordnet die Vorstellungen des BASE rechtlich ein und nennt darüber hinaus Risiken, die zu erwarten sind, wenn der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Zwischenberichtes und dem Beginn der Fachkonferenz zeitlich auseinander liegt. Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen Das BASE griff in der 6. Sitzung der Beratungsgruppe auch die aktuelle Diskussion zur einer möglichen Verschiebung der Veröffentlichung des Zwischenberichtes und des Beginns der Fachkonferenz auf. Unter anderem der BUND und das Nationale Begleitgremium hatten hierzu Forderungen an die Akteure der Endlagersuche gestellt. Der Debatte stellte sich das BASE in einer Tischvorlage in Form einer Übersicht und Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen, die mit den verschiedenen Vorgehen verbunden sind. Zuletzt stellte die BGE mbH konzeptionelle Überlegungen vor, wie sie die Ergebnisse präsentieren beabsichtigt. Dabei berücksichtigte das Unternehmen, dass auch im Herbst noch aufgrund der Corona-Pandemie mit Einschränkungen im öffentlichen Leben zu rechnen ist. Beteiligungsformate auf der Infoplattform zur Endlagersuche Fachkonferenz Teilgebiete Sitzungsprotokoll Protokoll 6. Sitzung Beratungsgruppe Synopse Synopse zu Startvarianten der Fachkonferenz Teilgebiete Herunterladen (PDF, 585KB, barrierefrei⁄barrierearm) Gutachten Juristisches Kurzgutachten zur Auslegung des §9 StandAG Juristisches Kurzgutachten zur Auslegung des §9 StandAG

Bauleitplanung: Stetten am kalten Markt

Gemeinde Stetten am kalten Markt | Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren | Gemeinde Stetten am kalten Markt Seitenbereiche Hauptmenü Untermenü Seiteninhalt Volltextsuche Kontakt Hauptmenü Gemeinde Bauen & Wohnen Anträge zur Baugenehmigung Informationen Bauamt Ausschreibungen Geplante Baumaßnahmen Flächennutzungsplan Bauplätze Bebauungspläne Bodenrichtwerte Freie Wohnungen Städtebauförderung Ortsmitte 2025 Stetten Stetten im Detail Stetten in Zahlen Stetten für Kinder Stetten für Bildung Ver- und Entsorgung Ortsteile Stetten für Senioren Aktuelles Wichtige Adressen / Kontaktdaten Begegnungsstätten Ehrenamtliche Seniorenbegleitung Wissenswertes Portrait Anfahrt Ortsrecht Partnerstädte Historie Ehrenbürger Gregor Hipp, Bürgermeister a. D. - Ehrenbürger Eugenie Beil, Ehrenbürgerin Horst Lupfer, Bürgermeister a. D. - Ehrenbürger Pfarrer Lothar Wiest, Ehrenbürger Ortsplan Ortsplan Stadtplan.net Satellitenplan Gesundheit Ärzte & Apotheken Notruftafel Betreuungsrecht Kirchen Katholische Kirche Evangelische Kirche Rathaus Verwaltung Kontakt & Öffnungszeiten Rathaus Aktuell Bürgermeister Mitarbeiter Bankverbindung Veranstaltungsräume Alemannenhalle Goreth Haus Rettungszentrum Alpenblickhalle und Bürgerhaus Glashütte Hohenzollernhalle Frohnstetten Grillplätze und mehr Rathaus Service Rathausvordrucke Dienstleistungen Lebenslagen Formulare BW Ämter & Behörden Stichworte Geschenke zu jedem Anlass Produktionsstand Ausweise Mikrozensus Gemeinderat Mitglieder Gemeinderat - Aktuell Sitzungsprotokolle Wahlen Ergebnisse Europa- und Kommunalwahl Bundestagwahl 2025 Amtsblatt Forst & Jagd Mängelmeldung Suche & Barrierefreiheit Suchmaschine Inhaltsverzeichnis Barrierefreiheit Navigationshilfe Impressum & Hinweis Impressum Nutzungsbedingungen Datenschutz Freizeit Tourist Information Kontakt Ausflugsziele Sehenswürdigkeiten Stellplätze Spectaculum 2025 Bildungswerk Aktiv sein Wandern Radtour Komoot-Touren Donaubergland Nordic Walking Wintersport Hallenbad Freizeitspass Badespass Spielplätze Grillplätze Gastronomie Übernachten Essen Cafes und Bars Vereinsliste Veranstaltungskalender Bundeswehr Aktuelle Schießwarnungen Aktuelle Berichte und News Integriert & akzeptiert Bedeutung & Zukunft Einrichtungen Historie Wirtschaft Wirtschaft Aktuell Firmenliste Gewerbeflächen Verkehrsanbindung Gewerbegebiete Allgemein Bebauungspläne Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer Stetten am kalten Markt Hauptmen� Gemeinde Bauen & Wohnen Anträge zur Baugenehmigung Informationen Bauamt Ausschreibungen Geplante Baumaßnahmen Flächennutzungsplan Bauplätze Bebauungspläne Bodenrichtwerte Freie Wohnungen Städtebauförderung Ortsmitte 2025 Stetten Stetten im Detail Stetten in Zahlen Stetten für Kinder Stetten für Bildung Ver- und Entsorgung Ortsteile Stetten für Senioren Aktuelles Wichtige Adressen / Kontaktdaten Begegnungsstätten Ehrenamtliche Seniorenbegleitung Wissenswertes Portrait Anfahrt Ortsrecht Partnerstädte Historie Ehrenbürger Gregor Hipp, Bürgermeister a. D. - Ehrenbürger Eugenie Beil, Ehrenbürgerin Horst Lupfer, Bürgermeister a. D. - Ehrenbürger Pfarrer Lothar Wiest, Ehrenbürger Ortsplan Ortsplan Stadtplan.net Satellitenplan Gesundheit Ärzte & Apotheken Notruftafel Betreuungsrecht Kirchen Katholische Kirche Evangelische Kirche Rathaus Verwaltung Kontakt & Öffnungszeiten Rathaus Aktuell Bürgermeister Mitarbeiter Bankverbindung Veranstaltungsräume Alemannenhalle Goreth Haus Rettungszentrum Alpenblickhalle und Bürgerhaus Glashütte Hohenzollernhalle Frohnstetten Grillplätze und mehr Rathaus Service Rathausvordrucke Dienstleistungen Lebenslagen Formulare BW Ämter & Behörden Stichworte Geschenke zu jedem Anlass Produktionsstand Ausweise Mikrozensus Gemeinderat Mitglieder Gemeinderat - Aktuell Sitzungsprotokolle Wahlen Ergebnisse Europa- und Kommunalwahl Bundestagwahl 2025 Amtsblatt Forst & Jagd Mängelmeldung Suche & Barrierefreiheit Suchmaschine Inhaltsverzeichnis Barrierefreiheit Navigationshilfe Impressum & Hinweis Impressum Nutzungsbedingungen Datenschutz Freizeit Tourist Information Kontakt Ausflugsziele Sehenswürdigkeiten Stellplätze Spectaculum 2025 Bildungswerk Aktiv sein Wandern Radtour Komoot-Touren Donaubergland Nordic Walking Wintersport Hallenbad Freizeitspass Badespass Spielplätze Grillplätze Gastronomie Übernachten Essen Cafes und Bars Vereinsliste Veranstaltungskalender Bundeswehr Aktuelle Schießwarnungen Aktuelle Berichte und News Integriert & akzeptiert Bedeutung & Zukunft Einrichtungen Historie Wirtschaft Wirtschaft Aktuell Firmenliste Gewerbeflächen Verkehrsanbindung Gewerbegebiete Allgemein Bebauungspläne Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer Volltextsuche Language Deutsch English Français Italiano Startseite Gemeinde Bauen & Wohnen Bebauungspläne Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Seiteninhalt Öffentliche Bekanntmachung des laufenden Bebauungsplan Verfahrens „Firmenerweiterung Braun / Musterhaus“ Öffentliche Bekanntmachung Begründung Planzeichnung Schriftlicher Teil Bestandsplan Habitatpotenzialanalyse Umweltbericht Liste der zu beteiligenden Behörden Öffentliche Bekanntmachung des laufenden Bebauungsplan Verfahrens „In der Breite- Erweiterung und Ergänzung“ Öffentliche Bekanntmachung Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Öffentliche Bekanntmachung des laufenden Bebauungsplan Verfahrens „Kleines Eschle“ Öffentliche Bekanntmachung Begründung Schriftlicher Teil Vorentwurf Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Drucken Anfang Untermenü Gemeinde Bauen & Wohnen Anträge zur Baugenehmigung Informationen Bauamt Ausschreibungen Geplante Baumaßnahmen Flächennutzungsplan Bauplätze Bebauungspläne Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Rechtskräftige Bauleitpläne Bodenrichtwerte Freie Wohnungen Städtebauförderung Ortsmitte 2025 Stetten Stetten für Senioren Wissenswertes Ehrenbürger Ortsplan Gesundheit Kirchen Rathaus Verwaltung Veranstaltungsräume Rathaus Service Gemeinderat Wahlen Amtsblatt Forst & Jagd Mängelmeldung Suche & Barrierefreiheit Impressum & Hinweis Freizeit Tourist Information Spectaculum 2025 Bildungswerk Aktiv sein Freizeitspass Gastronomie Vereinsliste Veranstaltungskalender Bundeswehr Aktuelle Schießwarnungen Aktuelle Berichte und News Integriert & akzeptiert Bedeutung & Zukunft Einrichtungen Historie Wirtschaft Wirtschaft Aktuell Firmenliste Gewerbeflächen Gewerbegebiete Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer Kontakt Stetten am kalten Markt Gemeindeverwaltung | Schlosshof 1 | 72510 Stetten a. k. 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Bauleitplanung: Billigheim

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Der Flächennutzungsplan (FNP) ist das Instrument, das die langfristigen räumlichen Ziele der Ortsentwicklung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Nach § 5 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) soll der Flächennutzungsplan "..die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darstellen". Er stellt somit die zukünftige Nutzung der bebauten und bebaubaren sowie der nicht bebauten und auch künftig von Bebauung freizuhaltenden Flächen dar. Der Zeithorizont für die "vorhersehbaren Bedürfnisse der Gemeinde" liegt bei ca. 15 Jahren, d.h. der Flächennutzungsplan bereitet die Planungen vor, die in diesem Zeitraum begonnen und durchgeführt werden können oder bei denen zumindest die planerischen Voraussetzungen langfristig gesichert werden müssen. Der Flächennutzungsplan macht keine Aussagen über den Zeitpunkt der Verwirklichung von Planungsvorhaben; er setzt auch keine Prioritäten für die zeitliche Abfolge der Maßnahmen. Der Flächennutzungsplan stellt u.a. dar, wo neue Wohnbauflächen entstehen sollen wo neue Gewerbeflächen entwickelt werden sollen welche Flächen von Bebauung freigehalten werden sollen welche Aufgaben die Freiräume übernehmen sollen und vieles andere mehr. Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans ist kein Baurecht ableitbar. Dies ist die Aufgabe nachfolgender Bebauungspläne. Der Planzeichnung des Flächennutzungsplan ist ein Erläuterungsbericht beigegeben, in dem Ziele, Zwecke und Auswirkung der Planung niedergelegt sind. Weitere Informationen finden Sie hier! ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Gemeindeverwaltungsverband Schefflenztal Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Gewann Büchlein" im Ortsteil Waldmühlbach im Parallelverfahren gem. S 8 Abs. 3 BauGB Wirksamwerden der Teiländerung des Flächennutzungsplans Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands hat in öffentlicher Sitzung am 16.01.2024 den Feststellungsbeschluss zur Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Gewann Büchlein" in Waldmühlbach mit Datum vom 17.11.2023 gefasst. Der Flächennutzungsplan wurde gem. S 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Erlass vom 26.03.2024 durch das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis genehmigt. Die Anlagen zur Offenlegung des Bebauungsplans Gewann Büchlein finden Sie hier. Inkrafttreten - Öffentliche Bekanntmachung 3743 FNP PV-Anlage Gewann Büchlein - Anlage 1a - Begründung 3743 FNP PV-Anlage Gewann Büchlein - Anlage 1b - Umweltbericht 3743 FNP PV-Anlage Gewann Büchlein - Anlage 2 - Lageplan 3743 FNP PV-Anlage Gewann Büchlein - Anlage 3a - Grünordnerischer Fachbeitrag 3743 FNP PV-Anlage Gewann Büchlein - Anlage 3b - Grünordnerischer Fachbetrieb - Lageplan 3743 FNP PV-Anlage Gewann Büchlein - Anlage 4 - Fachbeitrag Artenschutz 3743 FNP PV-Anlage Gewann Büchlein - Behandlung Anregungen Offenlegung 3743 FNP PV-Anlage Gewann Büchlein - Zusammenfassende Erklärung Wirksamwerden der Teiländerung des Flächennutzungsplans Die Teiländerung des Flächennutzungsplans wird gemäß S 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung wirksam. Die Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung können im Rathaus der Gemeinde Billigheim und im Rathaus der Gemeinde Schefflenz während der üblichen Dienststunden sowie auf der Homepage der Gemeinde Billigheim (wwwbilliqheim.de) und auf der Homepage der Gemeinde Schefflenz (www.scheffenz.de/de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan) eingesehen werden. Jedermann kann die Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans einsehen und über die Inhalte Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des S 44 Abs. 3 Satz l und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den SS 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des S 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften wird auf S 215 BauGB hingewiesen. Danach werden unbeachtlich 1 eine nach S 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 1. eine unter Berücksichtigung des S 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 2. nach S 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach S 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntm hung der Satzung verletzt worden Schefflenz/Billigheim, den 15. April gez. Rainer Houck Bürgermeister und Verbandsvorsitzender ERNEUTE ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Gemeindeverwaltungsverband „Schefflenztal“ Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanlagen Am 12 Mai 2005 (Billigheim) und 13. Mai 2005 (Schefflenz) erfolgten die Bekanntmachungen der Genehmi-gung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Wind-kraftanlagen. Die Genehmigungsbehörde (Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis) hat festgestellt, dass diese Bekanntmachungen fehlerhaft waren. Der Flächennutzungsplan leidet somit an einem Fehler gem. § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB, der aber durch ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB geheilt werden kann. Daher hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Schefflenztal“ in öffentlicher Sit-zung am 23. Mai 2022 beschlossen, ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Schefflenztal“ hat in öffentlicher Sitzung am 21.12.2004 die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanlagen gebilligt. Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standort-bereichen für Windkraftanlagen wurde gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Erlass vom 22.03.2005 durch das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis genehmigt. Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanla-gen umfasst das Gesamtgebiet des Gemeindeverwaltungsverbands mit den Gemarkungen der Gemeinden Billigheim und Schefflenz. Die nachfolgende Übersichtskarte zeigt die Lage der Konzentrationszonen (rot umrandet) der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanlagen. Diese gemeinsame Ausweisung der Fläche „Auerbacher Höhe/Steinberg/Flürle“ (Standort A) und der Fläche „Rödern/Hohe Buch/Salzrain“ (Standort B) als Gesamtplanung der Windenergie entfaltet Ausschlusswirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für den übrigen Außen-bereich (negativer Geltungsbereich). Maßgebend für den Geltungsbereich und die Standortbereiche für Windkraftanlagen im nachfolgenden un-maßstäblichen Lageplan: Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanlagen wird gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung rückwirkend zum 21.05.2005 wirksam. Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanlagen einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung können beim Rathaus der Gemeinde Schefflenz, Mittelstraße 47, 74850 Schefflenz und im Rathaus der Gemeinde Billigheim, Sulzbacher Straße 7, 74842 Billigheim während der üblichen Öffnungszeiten sowie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Schefflenz unter www.schefflenz.de und auf der Homepage der Gemeinde Billigheim unter www.billigheim.de. Jedermann kann die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanlagen einsehen und über die Inhalte Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften wird auf § 215 BauGB hingewiesen. Danach werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband „Schefflenztal“ unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Schefflenz, den 24. Mai 2022 gez. Rainer Houck Verbandsvorsitzender Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel des Rathauses im Ortsteil Mittelschefflenz, Mittelstraße 47, 74850 Schefflenz wird verwiesen. Anlage 1 - Begründung Anlage 2 - Übersichtsplan Anlage 3a - Ortslageplan Waldmühlbach Anlage 3b - Ortslageplan Unterschefflenz ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Gewann Büchlein“ im Ortsteil Waldmühlbach im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Schefflenztal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.05.2022 den Vorentwurf der Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Gewann Büchlein“ Gemarkung Billigheim gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Planbereich wird begrenzt: im Westen : durch den angrenzenden Unterhaltungsweg bzw. durch einen Wirtschaftsweg des Gewanns „Eckertsgrund“, im Norden : durch einen Unterhaltungsweg des Gewanns „Espich“ am nördlichen Geltungsbereich sowie für den südlichen Geltungsbereich durch einen Wirtschaftsweg des Gewanns „Elzweg“ und „Hofäcker“, im Osten : durch einen Wirtschaftsweg der Gewanne „Eulengrund“ und „Elzweg“ am nördlichen Geltungsbereich sowie für den südlichen Geltungsbereich durch die angrenzende Ackerflächen des Gewanns „Gründlein“, im Süden : durch einen Wirtschaftsweg des Gewanns „Eckertsgrund“ am nördlichen Geltungsbereich sowie am südlichen Geltungsbereich durch einen weiteren Wirtschaftsweg des Gewanns „Poppental“. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan vom 22.11.2021: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Der Vorentwurf der Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und der Begründung wird vom 23.05.2022 bis 01.07.2022 im Rathaus der Gemeinde Billigheim und im Rathaus der Gemeinde Schefflenz zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Billigheim (www.billigheim.de) und der Gemeinde Schefflenz (www.schefflenz.de) eingestellt. Ziel und Zweck der Planung Anlass der Änderung ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Gewann Büchlein“. Das Plangebiet wird aktuell im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Da die im Bebauungsplan festgesetzte Nutzung als geplante Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaikanlage nicht der im Flächennutzungsplan dargestellten Nutzung entspricht, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplans trägt dazu bei, die durch die Bundes- und Landesregierung vorgegebenen Zielen einer deutlichen Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen. Baden-Württemberg hat dabei die Energiewendeziele „50-80-90“ definiert. Vorgesehen ist dabei, als Teilziel im Jahr 2050 80 % der Energie aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Durch die Ausweisung eines Solarparks soll das Ziel der Steigerung der Erneuerbaren Energien (in Form von Photovoltaik) umgesetzt sowie auch Ziele hinsichtlich des Klimaschutzes verfolgt werden. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert. Der Vorentwurf der Umweltprüfung zum parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan wurde den Planunterlagen bereits beigefügt und wird im weiteren Verfahren weiter ausgearbeitet. Schefflenz, den 12.05.2022 gez. Rainer Houck Verbandsvorsitzender Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel des Rathauses im Ortsteil Mittelschefflenz, Mittelstraße 47, 74850 Schefflenz wird verwiesen. Anlage 1a - Begründung Anlage 1b - Umweltbericht Anlage 2 - Lageplan Anlage 3a - Grünordnerischer Fachbeitrag (FNP) Anlage 3b - Grünordnerischer Fachbeitrag - Lageplan (BP) Anlage 4 - Fachbeitrag Artenschutz (BP) Die Änderung des Flächennutzungsplanes tritt gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Rathaus Schefflenz, Mittelstraße 47, 74850 Schefflenz und im Rathaus der Gemeinde Billigheim, Sulzbacher Straße 7, 74842 Billigheim während der üblichen Öffnungszeiten sowie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Schefflenz (www.schefflenz.de) sowie auf der Homepage der Gemeinde Billigheim (www.billigheim.de) eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung einsehen und über die Inhalte Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften wird auf § 215 BauGB hingewiesen. Danach werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 1. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Schefflenz, den 9. Mai 2022 gez. Rainer Houck Verbandsvorsitzender Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel des Rathauses im Ortsteil Mittelschefflenz, Mittelstraße 47, 74850 Schefflenz wird verwiesen. Anlage 1 a - Begründung Anlage 1 b - Umweltbericht Anlage 2 - Lageplan Anlage 3 Grünordnerischer Beitrag (BP) Anlage 4 - FB Artenschutz (BP) Behandlungen Anregungen Offenlegung Zusammenfassende Erklärung nach oben Gemeinde Schefflenz Mittelstraße 47 74850 Schefflenz Telefon: 06293 9200-0 Telefax: 06293 9200-29 E-Mail schreiben Optimiert für Mobile Endgeräte mehr Informationen » Seite drucken Inhalt Impressum Datenschutzerklärung

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