Die Studie der Albert Ludwigs Universität Freiburg im Auftrag des Umweltbundesamts ( UBA ) hatte das Ziel, zu untersuchen, ob von den mit Kremationsaschen in den Boden eingetragenen Schwermetallen eine Gefahr für das Grundwasser und die Böden von Waldökosystemen ausgeht. Anlass für die Untersuchung waren die stetige Zunahme der Ausweisung von Bestattungswäldern sowie erste Hinweise auf eine Chrombelastung von Kremationsaschen. Als Ergebnis wurden Handlungsempfehlungen für eine sichere Bewirtschaftung von Bestattungswäldern abgeleitet. Die Studie und die Empfehlungen richten sich an Betreiber von Bestattungswäldern und Friedhöfen sowie Kommunen. Weiterhin wird empfohlen, die Chrombelastung der Kremationsaschen durch Verbesserung der Kremationstechnik effektiv zu mindern. Veröffentlicht in Texte | 142/2019.
Waldflächen, auf denen Bestattungen zulässig sind. Die Waldeigenschaft nach § 12 LWaldG bleibt erhalten.
Ein Web Map Service (WMS) des Staatsbetriebes Sachsenforst. Der Kartendienst visualisiert die im Rahmen der sächsischen Waldfunktionenkartierung (WFK) erfassten und ausgewiesenen Waldfunktionen auf Waldflächen (Holzboden und Nichtholzboden). Die Waldfunktionen gliedern sich in die Bereiche Boden, Wasser, Luft, Natur, Landschaft, Kultur und Erholung. Die einzelnen Waldfunktionenbereiche unterteilen sich jeweils in gesetzliche und besondere (gutachtlich erhobene) Waldfunktionen. Die Darstellung der Waldfunktionen basieren auf Eigendaten des Staatsbetriebes Sachsenforst sowie auf Fremddaten der Forst- und Fachbehörden.
Im saarländischen Urwald - dem 1003 Hektar großen Areal zwischen Netzbach- und Steinbachtal wurde am 21. Januar 2005, der erste saarländische Friedwald eröffnet. Rund 60 Hektar des Urwaldes vor den Toren der Stadt werden künftig als Friedwald-Fläche genutzt. Das Friedwald-Konzept gibt es in Deutschland seit Mitte 2000. Die Bestattung in der Natur wird deutschlandweit von der FriedWald GmbH in Darmstadt angeboten. Gegenwärtig gibt es acht Friedwälder in Deutschland, weitere sind in Planung.
Die vorliegende Studie ging der Frage nach, ob von diesen Stoffen eine Gefahr für das Grundwasser und die Böden der Waldökosysteme ausgeht. Eine besondere Aufmerksamkeit lag dabei auf hochgiftigen Chrom(VI)-Verbindungen, welche durch den Verbrennungsprozess in den Kremationsöfen in die Totenaschen eingetragen werden. Aufgrund der in Deutschland geltenden Gesetzeslage zur Totenruhe ist eine Analyse realer Kremationsaschen nicht zulässig. Aus diesem Grund wurde in der vorliegenden Studie eine modellbasierte Datengrundlage über die stoffliche Zusammensetzung von Totenaschen erarbeitet. Auf der Grundlage dieser Informationen wurden die Schwermetalleinträge in Bestattungswäldern aus Urnen und aus atmosphärischer Deposition abgeschätzt und in Bezug zu den geltenden Vorsorgewerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV, 1999) bewertet. Weiterhin wurden Untersuchungen über das Verhalten von aschebürtigen Chrom(VI)-Verbindungen in den Unterböden von Bestattungswäldern durchgeführt um die Einflussfaktoren auf die Mobilität dieser Verbindungen zu identifizieren. Darüber hinaus wurde ein dreidimensionaler Modellierungsansatz erprobt um das Freisetzungsverhalten von problematischen Schwermetallverbindungen aus punktförmigen Quellen in Böden zu beschreiben und zu analysieren. Als Ergebnis der im Rahmen dieser Studie durchgeführten Untersuchungen wurden Handlungsempfehlungen für eine sichere Bewirtschaftung von Bestattungswäldern abgeleitet. Quelle: Forschungsbericht
Die Studie der Albert Ludwigs Universität Freiburg im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) hatte das Ziel, zu untersuchen, ob von den mit Kremationsaschen in den Boden eingetragenen Schwermetallen eine Gefahr für das Grundwasser und die Böden von Waldökosystemen ausgeht. Dieses Papier beantwortet kurz und knapp die wichtigsten Fragen. Quelle: www.umweltbundesamt.de/
Der Vorhabensträger beantragte die Erlaubnis zur Rodung von 7,86 ha Wald auf den Flurstücken 184/1, 57, 186, TF 185, TF 189, 183 und TF 182, Gemarkung Hundshaupten, gem. Art. 9 Abs. 2 BayWaldG Die gerodete Fläche soll der Einrichtung eines Begräbniswaldes als Naturfriedhof im Außenbereich des Marktes Egloffstein dienen.
Biologisch abbaubare Urnen meist unbedenklich In derzeit etwa 200 Bestattungswäldern in Deutschland werden die Verstorbenen oft in biologisch abbaubaren Urnen bestattet. Doch was passiert, nachdem sich die Urnen aufgelöst haben und die Totenasche in den Boden gelangt? Können enthaltene Schwermetalle eine Gefahr für das Grundwasser und die Böden der Waldökosysteme darstellen? Eine neue UBA-Studie gibt Handlungsempfehlungen. Die Beisetzung biologisch abbaubarer Urnen wird als unbedenklich eingestuft – sofern drei wichtige Bodenfaktoren beachtet werden. Um eine Kontamination des Grundwassers und eine Belastung des Bodens zu verhindern, müssen der pH-Wert des Bodens, der Abstand zum Grundwasser sowie die Schwermetallvorbelastung des Bodens berücksichtigt werden. Totenaschen enthalten Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Kupfer, Zink, Nickel und Chrom. Diese werden im Laufe des Lebens meist über die Nahrung oder die Atemluft aufgenommen. Viele sind als essentielle Spurenelemente lebensnotwendig, wirken in leicht erhöhten Konzentrationen aber schädigend auf den Menschen. Schwermetalle reichern sich zudem während der Kremation in der Asche der Verstorbenen an. Das sind prozessbedingte Schwermetalleinträge aus hitzebeständigen Metallbauteilen des Kremationsofens. Weitere Quellen für Schwermetalle sind das Holz des Sarges und Kleidungsstücke aus chromgegerbtem Leder. Die Studie der Albert Ludwigs Universität Freiburg im Auftrag des Umweltbundesamts ( UBA ) ging konkret der Frage nach, ob von den mit Kremationsaschen in den Boden eingetragenen Stoffen eine Gefahr für das Grundwasser und die Böden der Waldökosysteme ausgeht. Eine Analyse von Totenaschen ist in Deutschland allerdings rechtlich nicht zulässig (§168 StGB Störung der Totenruhe). Deshalb wurden zur Gewinnung von Modellaschen in fünf verschiedenen Kremationsanlagen Verbrennungen nur mit Stroh und synthetischem Abdeckmaterial ausgekleideter Särge durchgeführt. Zudem wurden Literaturwerte bezüglich durchschnittlicher Gehalte der untersuchten Stoffe im menschlichen Körper herangezogen und Untersuchungen hinsichtlich des Einflusses verschiedener bodenchemischer Parameter auf die Mobilisierung und Freisetzung von Schwermetallen in Form von Säulen- und Batch-Versuchen mit Boden-Modellasche-Mischungen angestellt. Zuletzt gab es auch Versuche zur Simulation eines Grundwasseranstieges und Langzeituntersuchungen in Laborlysimetern (Laborgerät zur Simulation und Untersuchung von chemischen Stofftransporten in Böden). Als Ergebnis wurden Handlungsempfehlungen für eine sichere Bewirtschaftung von Bestattungswäldern abgeleitet. Der Betrieb von Bestattungswäldern ist nach derzeitigem Kenntnisstand auf Standorten mit einem Boden pH-Wert von 4-6,5 in der für die Beisetzung der Urnen vorgesehenen Tiefe unproblematisch. Stark saure, neutrale oder basische Standorte dagegen bergen die Gefahr einer Kontamination des Grundwassers. Hier sollten keine kompostierbaren Urnen beigesetzt werden. Für den sicheren Betrieb von Bestattungswäldern muss ein Kontakt der biologisch abbaubaren Urnen mit dem Grundwasser konsequent vermieden werden. Für die Beisetzungen wird daher ein Abstand von einem Meter zwischen dem Bestattungshorizont der Urnen und dem standortspezifisch höchsten Grundwasserstand empfohlen. Schwermetalleinträge aus Urnen in Bestattungswäldern können auf Standorten mit bereits erhöhten Schwermetallgehalten im Boden zu einer Überschreitung der Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung (Bundesministerien für Justiz und für Verbraucherschutz, 1999) führen. Aus diesem Grund sind zuvor Analysen zur Schwermetallvorbelastung der Böden ratsam, um die Gefahr einer Überschreitung der Vorsorgewerte auszuschließen beziehungsweise zu minimieren. Auch auf den rund 35.000 Bestandsfriedhöfen steigt der Einsatz kompostierbarer Urnen. Das UBA rät dazu, die Empfehlungen auch hier zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk gilt den gesundheits- und umweltrelevanten Chrom(VI)-Verbindungen, welche unter den Verbrennungsbedingungen in Krematorien gebildet werden. Die Untersuchungen zeigen, dass die Kremationsöfen Verursacher der hohen Gehalte dieser hochtoxischen Verbindungen in Kremationsaschen sind. Die Chrombelastung der Kremationsaschen lässt sich daher am effektivsten durch Modifikationen der Kremationstechnik vermindern, etwa durch Einsatz chromfreier Materialien. Aber auch Untersuchungen zur Wirksamkeit einer thermischen Nachbehandlung der Aschen sollten vorangetrieben werden.
Ausschlaggebend für Art und Ausgestaltung einer Grabstätte und die mit der Nutzung verbundenen Gebühren ist zunächst die Art der Bestattung. Dabei wird grundsätzlich zwischen Erd- und Feuerbestattung unterschieden. Während bei der Erdbestattung der/ die Verstorbene im Sarg bestattet wird, wird bei der Feuerbestattung der Leichnam zuerst eingeäschert und anschließend die Urne mit der Asche in einem Urnengrab beigesetzt. Folgende Arten von Grabstätten werden sowohl für Erdbestattungen als auch für Urnenbeisetzungen angeboten: Familiengrabstätte (Lage und Größe der Grabstätte sowie und die Anzahl der Grabstellen sind wählbar; das Nutzungsrecht ist verlängerbar) Wahlgrabstätte (Lage und Größe der einzelnen Grabstelle sind vorgegeben; der Erwerb des Nutzungsrechtes an mehreren nebeneinander liegenden Grabstellen ist möglich; das Nutzungsrecht ist verlängerbar) Reihengrabstätte (Lage und Größe der einzelnen Grabstätte sind vorgegeben; die Belegung erfolgt nacheinander durch die Friedhofsverwaltung; das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar) Gemeinschaftsgrabstätte (Bestattung erfolgt in einheitlich gestalteter und gepflegter Grünfläche; die Belegung erfolgt der Reihe nach; das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar) Darüber hinaus sind Urnenbeisetzungen in den folgenden Grabstättenarten möglich: Wandgrabstätte (die Beisetzung erfolgt oberirdisch in freistehenden baulichen Anlagen oder Gebäuden, Anzahl und Größe sind abhängig von der jeweiligen Bauart; es besteht kein Anspruch auf Verlängerung, im Einzelfall ist sie jedoch möglich) Grabstätte im Baumfeld (die Beisetzung erfolgt im Kronenbereich von Bäumen in einer einheitlich gepflegten Grünfläche; Lage, Größe und Anzahl der Grabstellen sind wählbar; das Nutzungsrecht ist verlängerbar) “mehr”: Welche dieser Grabstätten auf welchen landeseigenen Friedhöfen in Berlin zu finden sind, kann der folgenden Übersicht entnommen werden: Voraussetzung für die Nutzung einer Grabstätte ist der Erwerb des sogenannten Nutzungsrechtes. Dieses wird entsprechend der in Berlin geltenden Ruhezeit für eine Dauer von 20 Jahren vergeben. Während ein Nutzungsrecht für Reihen- und Gemeinschaftsgrabstätten mit Ablauf der Ruhezeit erlischt, kann es bei Wahl- und Familiengrabstätten verlängert werden. Mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte können grundsätzlich folgende Gebühren anfallen: Verwaltungsgebühr (wird für die Einräumung des Nutzungsrechtes erhoben und ist für alle Grabstättenarten gleich) Friedhofsgrundgebühr (damit werden die Kosten für die Unterhaltung des Friedhofs einschließlich der Bereitstellung der Infrastruktur (Brunnen, Abfallbehälter usw.) anteilig berechnet) Bestattungsgebühr (bezieht sich auf die eigentliche Bestattung; die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand für die verschiedenen Bestattungs- und Grabstättenarten) Gebühr für die Trauerfeier (diese beinhaltet neben der Nutzung der Feierhalle auch eine Grundausschmückung des Raumes mit Pflanzen und Kerzen) zusätzliche Gebühr für die Anlage, Instandhaltung und einheitliche Pflege einer Grabstätte (wird erhoben bei Gemeinschaftsgrabstätten, Urnenwänden und Baumfeldern, bei denen die Friedhofsverwaltung die Anlage, Instandhaltung und Pflege innehat und ist abhängig vom jeweiligen Unterhaltungsaufwand und gilt für den Zeitraum von 20 Jahren) Nähere Angaben zur Höhe der Gebühren für die landeseigenen Friedhöfe: Gebührenordnung Natürlich geben auch die bezirklichen Friedhofsverwaltungen gerne Auskunft über die im Einzelfall anfallenden Gebühren. Bild: SenUMVK Baumbestattungen Aufgrund der gestiegenen Nachfrage hinsichtlich naturnaher Bestattungsmöglichkeiten werden immer häufiger auch Grabstätten in Baumfeldern angeboten. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Grabpatenschaften Auf einigen Friedhöfen in Berlin wird die Möglichkeit zur Übernahme von Grabpatenschaften für historische Grabstätten angeboten, deren Nutzungsrechte bereits erloschen sind, so dass diese oft baulich wertvollen Kulturgüter dem Verfall ausgesetzt sind. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Suche nach einer bestehenden Grabstätte Berlin verfügt über eine große Anzahl an Friedhöfen. Da eine zentrale Bestattungsdatei nicht existiert, kann sich die Suche nach der Grabstätte einer bestimmten verstorbenen Person als schwierig und aufwendig erweisen. Weitere Informationen
Die landeseigenen Friedhöfe in den Berliner Bezirken verfügen über ein breites Angebot an Grabstätten unterschiedlichster Art. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage hinsichtlich naturnaher Bestattungsmöglichkeiten werden immer häufiger auch Grabstätten in Baumfeldern angeboten. Baumbestattungen sind derzeit auf folgenden landeseigenen Berliner Friedhöfen möglich: Bezirk Pankow: Friedhof Pankow XII Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf: Friedhof Ruhleben Bezirk Neukölln: Friedhof Koppelweg Bezirk Treptow-Köpenick: Friedhof Baumschulweg Bezirk Lichtenberg: Zentralfriedhof Friedrichsfelde Bezirk Reinickendorf: Friedhof Heiligensee Voraussetzung für die Wahl einer Baumgrabstätte ist die Feuerbestattung. Baumgrabfelder sind Einzelbäumen, die in Baumgruppen stehen, zugeordnet. In der Regel handelt es sich um einen Altbaumbestand, aber auch die Pflanzung junger Bäume ist möglich. Die Asche des/ der Verstorbenen wird in einer Urne im Wurzelbereich des Baumes eingebracht. Lage und Größe der Grabstätte sowie die Anzahl der einzelnen Grabstellen sind wie bei den Wahl- und Familiengrabstätten in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung frei wählbar. Das Nutzungsrecht beläuft sich auf 20 Jahre und ist verlängerbar. Für diese Zeit erfolgt die Pflege der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung. Die Wahl einer Baumgrabstätte auf einem Berliner Friedhof bietet folgende Vorteile: Eine gute Friedhofsinfrastruktur ist vorhanden, die Nähe zum Wohnsitz der Hinterbliebenen ist gegeben und es besteht in der Regel eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
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