Die Europaeische Kommission hat mit der zuegigen Umsetzung von Artikel 16 (2) der Richtlinie ueber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vom 24.09.1996 der Europaeischen Union (EU) begonnen. Dabei werden nach einem anspruchsvollen Zeitplan zu allen im Annex I der Richtlinie genannten Anlagenarten in Arbeitsgruppen Merkblaetter zu 'Besten Verfuegbaren Techniken' (BVT-Merkblaetter) erarbeitet. Diese sollen spaeter unter anderem im Genehmigungsverfahren die Grundlage fuer Anforderungen an Einzelanlagen bilden. In verschiedenen Sektoren ist der Technikstand (Emissionen, Luft, Wasser, Abfall; ggf. Laerm, Erschuetterungen, Waerme, Stoerfallrelevanz) und Verbraeuche (Energie, Wasser, Rohstoffe) systematisch zu erfassen und sind Daten von modernen Einzelanlagen zusammenzustellen. Diese sollen die Ausgangsbasis fuer Vorschlaege (deutsche Position) fuer die BVT-Merkblaetter bilden. In bestimmten Anlagenbereichen ist der Kenntnisstand im UBA ueber diese Emissionen und Verbraeuche zu gering. Die Arbeiten zur Ermittlung der BVT, der Emissionen und der Verbrauch sind sehr zeit- und personalaufwendig. Zur Schliessung der Wissensluecken sind fuer die folgenden BVT-Merkblaetter Untervorhaben durchzufuehren: 1. Lagerung gefaehrlicher Stoffe, 2. Keramische Industrie, 3. Mineraloelraffinerien, 4. Herstellung von Polymer-Werkstoffen, 5. Oberflaechenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch elektrolytische oder chemische Verfahren, 6. Papierindustrie, 7. Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie. Die einzelnen Untervorhaben sind in der beiliegenden Tabelle ausfuehrlicher zusammengestellt. Die Berichte sind ins englische zu uebersetzen.
Die Europaeische Kommission hat mit der zuegigen Umsetzung von Artikel 16 (2) der Richtlinie ueber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vom 24.09.1996 der Europaeischen Union (EU) begonnen. Dabei werden nach einem anspruchsvollen Zeitplan zu allen im Annex I der Richtlinie genannten Anlagenarten in Arbeitsgruppen Merkblaetter zu 'Besten Verfuegbaren Techniken' (BVT-Merkblaetter) erarbeitet. Diese sollen spaeter unter anderem im Genehmigungsverfahren die Grundlage fuer Anforderungen an Einzelanlagen bilden. In verschiedenen Sektoren ist der Technikstand (Emissionen, Luft, Wasser, Abfall; ggf. Laerm, Erschuetterungen, Waerme, Stoerfallrelevanz) und Verbraeuche (Energie, Wasser, Rohstoffe) systematisch zu erfassen und sind Daten von modernen Einzelanlagen zusammenzustellen. Diese sollen die Ausgangsbasis fuer Vorschlaege (deutsche Position) fuer die BVT-Merkblaetter bilden. In bestimmten Anlagenbereichen ist der Kenntnisstand im UBA ueber diese Emissionen und Verbraeuche zu gering. Die Arbeiten zur Ermittlung der BVT, der Emissionen und der Verbrauch sind sehr zeit- und personalaufwendig. Zur Schliessung der Wissensluecken sind fuer die folgenden BVT-Merkblaetter Untervorhaben durchzufuehren: 1. Lagerung gefaehrlicher Stoffe, 2. Keramische Industrie, 3. Mineraloelraffinerien, 4. Herstellung von Polymer-Werkstoffen, 5. Oberflaechenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch elektrolytische oder chemische Verfahren, 6. Papierindustrie, 7. Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie. Die einzelnen Untervorhaben sind in der beiliegenden Tabelle ausfuehrlicher zusammengestellt. Die Berichte sind ins englische zu uebersetzen.
Die Europaeische Kommission hat mit der zuegigen Umsetzung von Artikel 16 (2) der Richtlinie ueber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vom 24.09.1996 der Europaeischen Union (EU) begonnen. Dabei werden nach einem anspruchsvollen Zeitplan zu allen im Annex I der Richtlinie genannten Anlagenarten in Arbeitsgruppen Merkblaetter zu 'Besten Verfuegbaren Techniken' (BVT-Merkblaetter) erarbeitet. Diese sollen spaeter unter anderem im Genehmigungsverfahren die Grundlage fuer Anforderungen an Einzelanlagen bilden. In verschiedenen Sektoren ist der Technikstand (Emissionen, Luft, Wasser, Abfall; ggf. Laerm, Erschuetterungen, Waerme, Stoerfallrelevanz) und Verbraeuche (Energie, Wasser, Rohstoffe) systematisch zu erfassen und sind Daten von modernen Einzelanlagen zusammenzustellen. Diese sollen die Ausgangsbasis fuer Vorschlaege (deutsche Position) fuer die BVT-Merkblaetter bilden. In bestimmten Anlagenbereichen ist der Kenntnisstand im UBA ueber diese Emissionen und Verbraeuche zu gering. Die Arbeiten zur Ermittlung der BVT, der Emissionen und der Verbrauch sind sehr zeit- und personalaufwendig. Zur Schliessung der Wissensluecken sind fuer die folgenden BVT-Merkblaetter Untervorhaben durchzufuehren: 1. Lagerung gefaehrlicher Stoffe, 2. Keramische Industrie, 3. Mineraloelraffinerien, 4. Herstellung von Polymer-Werkstoffen, 5. Oberflaechenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch elektrolytische oder chemische Verfahren, 6. Papierindustrie, 7. Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie. Die einzelnen Untervorhaben sind in der beiliegenden Tabelle ausfuehrlicher zusammengestellt. Die Berichte sind ins englische zu uebersetzen.
Im Rahmen der IVU Richtlinie und durch ihre Implementierung wird die Bewertung medienuebergreifender Aspekte bei bestimmten industriellen Prozessen gefordert. Ziel dieses Projekts ist es zunaechst, die medienuebergreifende Verlagerung von Schadstoffen in der Praxis (konkrete Branchen und Technologien) zu identifizieren. Exemplarische vergleichbare Technologien werden im wesentlichen Projektabschnitt mit Hilfe einer neu entwickelten Methode (laufendes Vorgaengerprojekt) hinsichtlich ihrer medienuebergreifenden Aspekte bewertet, um die beste Technologie hinsichtlich ihrer Gesamtauswirkungen (auf alle Medien) zu bestimmen. Mit der vom laufenden Vorhaben (Entwicklung einer Methode zur medienuebergreifenden Bewertung von Umweltbelastungen durch bestimmte industrielle Taetigkeiten, FKZ 29894321) entwickelten Methode soll diese Bewertung durchgefuehrt werden. Es stehen bereits eine Reihe dringender konkreter Fallbeispiele im europaeischen und nationalen Rahmen fuer die Erprobung und Implementierung der Methode zur Verfuegung. Der Schwerpunkt der Arbeiten wird dabei auf folgenden Bereichen liegen: - Einsatz und Implementierung der Methode des laufenden Vorhabens bei der Bewertung medienuebergreifender Konflikte; - Untersuchung medienuebergreifender Konflikte in abgeschlossenen und laufenden BVT-Merkblaettern (BREFs); - Erarbeitung von generellen und speziellen Fragestellungen mit den Laenderbehoerden zu medienuebergreifenden Pruefungen bei der Anlagenzulassung sowie spezielle Pruefungen medienuebergreifender Aspekte bei bestimmten Besten Verfuegbaren Techniken (BVT).