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Alternativmethoden: Untersuchung der Wirkung elektrischer Betäubung als eine alternative und belastungsärmere Euthanasiemethode im Zebrabärbling (UWeBZ)

Das Projekt "Alternativmethoden: Untersuchung der Wirkung elektrischer Betäubung als eine alternative und belastungsärmere Euthanasiemethode im Zebrabärbling (UWeBZ)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Eberhard Karls Universität Tübingen, Werner Reichardt Centrum für Integrative Neurowissenschaften (CIN).

Kinetik der Metabolisierung von Halothan in der isoliert perfundierten Rattenleber in Abhaengigkeit von der aktuellen Substratkonzentration

Das Projekt "Kinetik der Metabolisierung von Halothan in der isoliert perfundierten Rattenleber in Abhaengigkeit von der aktuellen Substratkonzentration" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Würzburg, Institut für Pharmakologie und Toxikologie.Bestimmung der Geschwindigkeit der metabolischen Umsetzung des Anaestheticums Halothan von der isolierten Rattenleber als Grundlage einer Risikobeurteilung bei langfristiger Einatmung geringer Konzentrationen am Arbeitsplatz.

Narkosegas-Belastung in der Raumluft: Einfluss von Narkose-Verfahren und lueftungstechnische Aspekte

Das Projekt "Narkosegas-Belastung in der Raumluft: Einfluss von Narkose-Verfahren und lueftungstechnische Aspekte" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Tübingen, Universitätsklinik für Anästhesiologie und Transfusionsmedizin, Abteilung Anästhesiologie.Ziel des Forschungsvorhabens ist, die Narkosegas-Belastung fuer Krankenhaus-Personal so gering wie moeglich zu halten. Hierzu wurde die Narkosegas-Belastung an verschiedenen Arbeitsplaetzen im Uniklinikum Tuebingen systematisch erfasst und im Kontext zu verschiedenen Narkose-Verfahren und oertlichen Gegebenheiten bewertet. Ergebnisse bisher: 1) Der Einsatz von Larynxmasken und ungeblockten Endotracheal-Tuben in der Kinder-Anaesthesie fuehrt zu vergleichbarer Narkosegas-Belastung fuer das Personal. In vollklimatisierten OP-Raeumen (Luftwechselzahl 16) koennen bei beiden Narkoseverfahren die vorgeschriebenen Grenzwerte deutlich unterschritten werden. 2) Nachtraeglich eingebaute Lueftungs-Anlagen in Aufwachraeumen koennen zur Reduktion der Narkosegas-Belastung beitragen, auch wenn sie faelschlicherweise unter der Decke und nicht am Boden installiert wurden. 3) Bei voll klimatisierten OP-Raeumen laesst sich Isofluran im Blut von Anaesthesisten nur wenige Minuten nach Masken-Einleitung von Kindern nachweisen. 15 Minuten nach Einleitung ist Isofluran im Blut unter der Nachweisgrenze (1 ng/ml).

Mindestmaße und Schonzeiten gemäß Fischereirecht

Die Berliner Landesfischereiordnung (LFischO) vom 12. Dezember 2001 (GVBl. S. 700), zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Berliner Landesfischereiordnung vom 25. September 2012 (GVBl. S. 343) ist am 23.12.2001 in Kraft getreten. Damit ist die Binnenfischereiordnung vom 16. Juni 1981 (GBl. I S. 290), die das Angeln in den östlichen Bezirken Berlins regelte außer Kraft getreten. Folgend aufgeführt sind die insbesondere für Angler wichtigen Regelungen in Auszügen aus der Berliner Landesfischereiordnung. Der vollständige Text ist unter Rechtsvorschriften einzusehen und herunterzuladen. Berliner Landesfischereiordnung (LFischO) vom 12. Dezember 2001 Berliner Landesfischereiordnung (LFischO) In Auszügen § 8 Fangverbote, Schonzeiten, Mindestmaße, Fischen nach Besatzmaßnahmen (1) Es ist verboten, den in der Anlage 1 genannten Fisch-, Neunaugen-, Krebs- und Muschelarten (nachfolgend Fische genannt) während der Schonzeiten, oder wenn sie nicht das Mindestmaß erreicht haben, nachzustellen, sie vorsätzlich zu fangen oder zu töten. Als Mindestmaß gilt bei Fischen der Abstand von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse, bei Krebsen von der vorderen Spitze des Kopfpanzers bis zum Ende des Schwanzes bei flach ausgelegtem Hinterleib. ….. (4) Für die in der Anlage 2 aufgeführten Fische gelten die Bestimmungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht. ….. § 9 Zurücksetzen von Fischen (1) Untermaßige Fische oder während der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich schonend in das Fanggewässer zurückzusetzen. (2) Fische im Sinne des Absatzes 1, die nicht überlebensfähig sind, sind sofort zu töten und in das Fanggewässer zurückzusetzen. Deren Mitsichführen oder Verwertung ist unzulässig. …. § 12 Fischfang mit Ködern (1) Es ist verboten, lebende Fische und andere lebende Wirbeltiere sowie Fische, die einem Fangverbot nach § 8 Abs. 1 Satz 1 unterliegen, als Köder zu verwenden. …… (2) Köderfische dürfen nur in dem Gewässer oder Gewässersystem verwendet werden, aus dem sie gefangen wurden. Dies gilt nicht für tiefgefrorene oder chemisch konservierte Köderfische und tote Seefische. …. § 14 Hälterung und Transport von Fischen (1) Zum Hältern (zeitlich befristete Aufbewahrung von lebenden Fischen ohne Fütterung) von Fischen dürfen nur hinreichend geräumige Netze, Behälter, Becken und andere Vorrichtungen verwendet werden, die eine Hälterung mit ausreichender Sauerstoff- und Wasserversorgung gewährleisten und die durch Güte, Material, Form und Größe vermeidbare Schädigungen der Fische ausschließen. Der Zeitraum der Hälterung ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken. (2) Mit der Handangel gefangene Fische dürfen längstens bis zum Ende des Fangtages gehältert werden. (3) In Wasserstraßen ist das Hältern von Fischen nur dann zugelassen, wenn der Hälter gegen Sog oder Wellenschlag gesichert ist. Von fahrenden Wasserfahrzeugen aus ist die Hälterung in Setzkeschern verboten. (4) Mit der Handangel gefangene und gehälterte Fische dürfen nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden. (5) Für den Transport von lebenden Fischen gilt Absatz 1 sinngemäß. …… § 15 Verbotene Fischereigeräte und Fangmittel Es ist verboten, beim Fischfang 1. mechanische und chemische Betäubungsmittel oder 2. künstliche Köder mit feststehenden Mehrfachhaken oder 3. Angelhaken mit mehr als drei Schenkeln oder 4. mehr als 3 Haken je Handangel oder 5. Pilker mit einem Gewicht von über 30 Gramm anzuwenden oder 6. hinter Fahrzeugen Angeln zu schleppen. § 18 Angelfischerei (1) Bestandteil der Handangel muss eine Rute sein. Beim Fischen von Friedfischen mit tierischen oder pflanzlichen Ködern darf die Handangel nur einen einschenkligen Haken haben (Friedfischangel). (2) Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier- oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) oder von Kunstködern, die eine Gesamtlänge von mehr als 2 cm aufweisen ist nur ein Köder je Handangel zulässig; diese gelten als Raubfischköder. (3) Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen. Köderfischsenken sowie zum Fang von Raubfischen bestimmte Handangeln dürfen vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres nicht eingesetzt werden. (4) Der Angler darf insgesamt je Fangtag höchstens drei Fische der Arten Aal und Zander anlanden oder bei sich führen. Der Fang anderer Fischarten bleibt davon unberührt. Dies gilt nicht in bewirtschafteten Anlagen der Teichwirtschaft, der Fischzucht und -haltung. Mindestmaße und Schonzeiten der Fische gemäß § 8 Abs. 1 , Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Anlage 1 Fische ohne Mindestmaße und Schonzeiten gemäß § 8 Abs. 4 , Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Anlage 2

Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2024 des Polizeireviers Burgenlandkreis

Aus polizeilicher Sicht ziehen wir ein grundsätzlich positives Fazit zur Kriminalitätsentwicklung im Burgenlandkreis. Die Gesamtfallzahlen sind leicht rückläufig, während die Aufklärungsquote gleichzeitig gestiegen ist. Mit nahezu 70% entfällt weiterhin der Großteil der angezeigten Straftaten auf die drei Mittelstädte des Burgenlandkreises und nur etwas mehr als 30% auf den ländlichen Raum. Die Anzahl der insgesamt ermittelten Tatverdächtigen liegt im Jahr 2024 bei 4675. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen lag dabei bei 20,9 %, was gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg von 1,8 Prozentpunkten entspricht. Von den 978 nichtdeutschen Tatverdächtigen waren 609 Zuwanderer. Den zahlenmäßig weitaus größten Anteil der polizeilichen Ermittlungen nehmen weiterhin die Vermögensdelikte ein. Hierzu zählen u.a. Diebstahls- aber auch Betrugs- und Fälschungsdelikte. Auch hierbei zeichnen die Zahlen eine erfreuliche Entwicklung ab. So ist nicht nur deren statistischer Anteil an der Gesamtkriminalität gesunken, sondern auch ihre Gesamtzahl. Dennoch bewertet das Polizeirevier Burgenlandkreis insbesondere Betrugsdelikte weiterhin als einen ihrer Kriminalitätsschwerpunkte, da die Opfer mitunter um existenzgefährdende Summen im Bereich mehrerer Zehntausend Euro gebracht werden. Bei den Tätern handelt es sich oftmals um bundesweit oder sogar international agierende Gruppen. Obwohl die Geschädigten hier ansässig sind und das hiesige Polizeirevier Burgenlandkreis auch die entsprechenden Ermittlungen führt, werden derartige Taten nicht in der Kriminalstatistik des Burgenlandkreises erfasst, da der Tatort laut Definition jener Ort ist, an welchem sich der Täter zum Tatzeitpunkt aufhält. Wir appellieren daher weiterhin nachdrücklich an unsere Bevölkerung: Seien Sie besonders im Umgang mit Telefon und Internet aufmerksam und vorsichtig! Die Begehungsweisen der Täter werden teilweise immer ausgefeilter und professioneller. Holen Sie sich im Zweifel jederzeit Hilfe und Rat bei der Polizei! Obwohl die Aufklärungsquote im Bereich der Diebstahlsdelikte insgesamt leicht sank, konnte diese im Speziellen bei den Fällen des besonders schweren Diebstahl, worunter auch Einbruchsdelikte erfasst sind, mehr als verdoppelt werden. Der Grund hierfür liegt in sehr aufwändigen Ermittlungen, bei denen u.a. auch banden- und gewerbsmäßig agierende Tätergruppen ermittelt werden konnten. Auch die Zahl an Wohnungseinbrüchen liegt im Jahr 2024 auf dem Tiefststand der vergangenen fünf Jahre. In diesem Kontext bietet die Polizei auch weiterhin umfangreiche Präventionsmaßnahmen, sowohl für Privatpersonen als auch für Gewerbetreibende, in Form von Vor-Ort-Beratungen, Seminaren durch unseren geschulten sicherheitstechnischen Berater oder auch durch unverbindliche Ausgabe von Informationsmaterialien an. Die Zahl der Rohheitsdelikte ist nahezu gleichbleibend. Aufgrund der rückläufigen Gesamtkriminalität ist der Anteil dieses Deliktsbereich jedoch leicht gestiegen. Die Aufklärungsquote ist ebenfalls, mit nahezu 90%, als gleichbleibend hoch zu bezeichnen. Ein durchaus deutlicher Anstieg ist in der Gesamtzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu verzeichnen. Erklärbar ist dies unter anderem durch Ermittlungsverfahren, in deren Verlauf sich mehrere Taten ergeben, welche schließlich von Amts wegen angezeigt werden müssen. Ein weiterer ausschlaggebender Faktor ist die weiterhin zunehmende (falsche) Nutzung und der Konsum von (sozialen) Medien und der damit auch einhergehenden Häufung sogenannter NCMEC-Fälle, welche im Rahmen umfangreicher Internetrecherchen direkt durch das Bundeskriminalamt angezeigt werden. Auch in diesem Bereich arbeitet die Polizei kontinuierlich im Rahmen von Präventionsprojekten an der Vorbeugung derartiger Taten, welche gleichwohl auch die Sensibilität demgegenüber deutlich steigern. Die Steigerung der Aufmerksamkeit bzw. die Sensibilisierung diesem Deliktfeld gegenüber sind ebenfalls ein Erklärungsansatz für den Anstieg der angezeigten Taten, da weiterhin von einem erheblichen Dunkelfeld ausgegangen werden muss. Sowohl die Anzahl als auch der Anteil der Jungtatverdächtigen im Burgenlandkreis sind geringfügig rückläufig. In Zusammenarbeit mit den lokalen Schulträgern führt das Polizeirevier Burgenlandkreis auch hier Präventionsarbeit durch. Hervorzuheben sei hierbei das Projekt „Nicht mit mir! – Schütz dich vor Gewalt!“, welches durch geschulte Trainer in Grundschulen durchgeführt wird und sowohl Elemente von Verhaltens- und Gewaltprävention sowie auch Aufklärung gegenüber Drogen- und sexuellem Missbrauch beinhaltet. Die deutlich gesunkene Anzahl an erfassten Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz spiegelt nach Einschätzung des Polizeireviers Burgenlandkreis keine tatsächliche Beruhigung im Bereich der Rauschgiftkriminalität wider. Die rückläufigen Fallzahlen sind insbesondere durch Einführung des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis und der damit einhergehenden faktischen Teillegalisierung zu begründen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sind Ermittlungsverfahren bei bestehendem Verdacht zu Vergehen im Umgang mit Cannabisprodukten jedoch ungleich aufwändiger. Zeitgleich ist die Zahl der Straftaten in Bezug auf andere Betäubungsmittel wie bspw. Methamphetamin annähernd gleichbleibend. Polizeiinspektion Halle (Saale) Polizeirevier Burgenlandkreis Langendorfer Straße 49 06667 Weißenfels Tel: (03443) 282-205 Mail: za.prev-blk@polizei.sachsen-anhalt.de

Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen

Bernburg (Brandermittlungen) Am Montagnachmittag wurde der Brand eines Einfamilienhauses in der Straße Am Stadtbad gemeldet. Zeugen hatten gegen 14:53 Uhr, die starke Rauchentwicklung auf dem Grundstück bemerkt und sofort als Ersthelfer mit Evakuierungs- und Löscharbeiten begonnen. Die Feuerwehr traf wenig später am Brandort ein und begann zügig mit den Löscharbeiten. In Gänze waren 63 Kameraden mit 16 Fahrzeugen am Einsatz beteiligt. Nach Übernahme der Löscharbeiten wurden die Ersthelfer im Rettungswagen untersucht und ohne Hinweise auf Verletzungen entlassen. Das Kind der Eigentümer, was sich aktiv an den Löscharbeiten beteiligt hatte, wurde mit einer Brandverletzung ins Klinikum eingeliefert und dort vorerst stationär aufgenommen. Das Feuer konnte gelöscht werden, hatte allerdings zwischenzeitlich auf das Nachbarhaus übergegriffen und dort ebenfalls Schäden verursacht. Die Brandausbruchsstelle befand sich in einem angrenzenden Nebengelass. Der Brandort wurde zur weiteren Untersuchung beschlagnahmt. Ein genauer Sachschaden kann derzeit nicht beziffert werden, dürfte aber im oberen fünfstelligen Bereich liegen. Die Ermittlungen zur Brandursache wurden aufgenommen und dauern an. Calbe (Taschendiebstahl) Am Montagvormittag wurde, im Aldi-Markt in der Ziegeleistraße, das Portmonee einer 66-Jährigen aus ihrer Handtasche entwendet. Die Rentnerin hatte die Tasche, während des Einkaufs, zwischen 10:30 und 11:30 Uhr, am Rollator befestigt und offenbarkurz aus den Augen gelassen. Als sie den Einkauf im Kassenbereich bezahlen wollte, bemerkte sie den Diebstahl des Portmonees. Einen Tatverdächtigen konnte sie während und nach dem Einkauf nicht ausmachen. In der Geldbörse befanden sich neben persönlichen Dokumenten auch etwas Bargeld und die EC-Karte. Eine Anzeige wurde aufgenommen und erste Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Die Polizei weist darauf hin, dass Handtaschen oder sonstige Wertgegenstände nicht im oder am Einkaufswagen (oder Rollator) transportiert werden sollten. Diese Gegenstände gehören immer an die Person und sollten gerade im Gedränge nicht aus den Augen gelassen werden. Die Öffnung der Handtaschen sollte dabei stets zum Körper zeigen und natürlich verschlossen sein. Transportieren sie Wohnungs- oder Hausschlüssel nicht unbedingt zusammen mit ihren Personaldokumenten, dass könnte den Dieb dazu ermuntern nach dem Diebstahl der Handtasche auch die Wohnanschrift aufzusuchen. In diesem Zusammenhang auch gleich noch ein Hinweis an die Besitzer von EC-oder sonstigen Kreditkarten, die PIN sollte nicht zusammen mit der Karte verwahrt werden. Könnern (Kontrolle Fahrtüchtigkeit) Am Montagabend kontrollierte die Polizei einen 47-Jährigen, der mit einem Pkw in der Nordstraße unterwegs war. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und sich das Fahrzeug geborgt hatte. Weiterhin zeigt er deutliche Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln. Ein freiwilliger Test reagierte positiv. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen, inklusive der zur Beweissicherung erforderlichen Entnahme einer Blutprobe, wurde er wieder entlassen. Bernburg (Kontrolle Fahrtüchtigkeit) Am Montagabend kontrollierte die Polizei einen 41-Jährigen, der mit einem Pkw in der Kustrenaer Straße unterwegs war. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und sich das Fahrzeug geborgt hatte. Weiterhin wurde deutlicher Atemalkoholgeruch bei ihm wahrgenommen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest erbrachte einen vorläufigen Wert von 0,61 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen, inklusive der zur Beweissicherung erforderlichen Entnahme einer Blutprobe, Verdacht auf Mischkonsum, wurde er wieder entlassen. Aschersleben (Kontrolle Fahrtüchtigkeit) Am Montagabend kontrollierte die Polizei einen 23-Jährigen, der mit einem Pkw auf dem Hangelsberg unterwegs war. Die Beamten hatten dort eine Kontrollstelle eingerichtet, da der Hangelsberg derzeit aufgrund der Baustelle im Bereich der Hoymer Chaussee als illegale Umleitungsstrecke genutzt wird. Auch dieser Fahrer war nicht Anwohner und befuhr den Bereich verbotswidrig. Weiterhin zeigt er deutliche Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln. Ein freiwilliger Test reagierte positiv. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen, inklusive der zur Beweissicherung erforderlichen Entnahme einer Blutprobe, wurde er wieder entlassen. Während der heutigen Kontrolle Am Hangelsberg wurden durch die Beamten bis zum Mittag weitere 9 Fahrzeugführer angehalten, welche nicht durchfahrtberechtigt diese Strecke benutzten. Sie müssen für dieses Fehlverhalten ein Verwarngeld in Höhe von 50.-€ entrichten. Die ausgeschilderte Umleitungsstrecke über die A36, Abfahrt Anschlussstelle Aschersleben West und anschließend über die L85 bis zum Kaufland wäre bei entsprechender Nutzung auf jeden Fall preiswerter zu fahren. Aschersleben (Kontrolle Fahrtüchtigkeit) Am Montagnachmittag kontrollierte die Polizei einen 60-jährigen, der mit einem PKW am Carl-von-Ossietzky-Platz unterwegs war. Im Rahmen der Gesprächsführung wurde Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 0,75 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Durchführungen eines beweissicheren Atemalkoholtests in der Dienststelle angeboten. Im Falle einer Ablehnung wäre eine kostenpflichtige Blutprobenentnahme zur Beweissicherung erforderlich. Im Rahmen dieser Kontrolle konnte dann ein gerichtsverwertbarer Wert von 0,62 Promille (0,31 mg/l) gemessen und dokumentiert werden. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet, der Mann konnte anschließend die Dienststelle verlassen. (koma) Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Salzlandkreis Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Franzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 402 Fax: +49 3471 379 210 mail:  presse.prev-slk@polizei.sachsen-anhalt.de

Auswahl aus den Terminen am Landgericht für Februar 2025

Drogenhandel in Halberstadt und Wernigerode 21 KLs 588 Js 82514/23 (1624) – 1. Strafkammer 1 Angeklagter 3 Zeugen Prozessbeginn:                   Dienstag, 04. Februar 2025, 09.00 Uhr, Saal A 23. Fortsetzungstermine:         19. und 24.02.2025, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23 Ein 48-jähriger in Wernigerode geborener Mann wird beschuldigt, von 2020 bis zum 16. April 2024 in Halberstadt und Wernigerode mit Drogen gehandelt zu haben. So soll der Angeklagte im September 2023 in einer von ihm genutzten Wohnung in Halberstadt Amphetamine, Metamphetamine und MDMA-haltige Tabletten aufbewahrt haben und zur Verteidigung der Drogen Schlagwaffen bereitgehalten haben. Am 11. März 2024 soll der Angeklagte in der gleichen Wohnung wiederum Amphetamine, Metamphetamine, MDMA-haltige Substanzen sowie kokainhaltige Substanzen und Cpsilocin-haltige Substanzen zum Verkauf bereitgehalten haben. Hier soll der Angeklagte zum Schutz seines Betäubungsmittelhandels über ein Selbstschussgerät verfügt haben. Auf einem Wohngrundstück in Wernigerode soll er zudem am 16. April 2024 ebenfalls Metamphetamine, Amphetamine und Cannabispflanzenteile zum Weiterverkauf bevorratet haben. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Derzeit befindet er sich in anderer Sache in Strafhaft. Berufungsverhandlung gegen Jäger 28 NBs 855 Js 85345/20 (71/24) – 8. Strafkammer Prozesstag:                          Dienstag, 04. Februar 2025, 09.00 Uhr, Saal A 12 1 Angeklagter 4 Zeugen Ein mittlerweile 26-jähriger Jäger wurde am 17.10.2022 durch das Amtsgericht Halberstadt (Strafrichterin) wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubten Führen einer Waffe sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen verurteilt. Das Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Mann am 17.09.2020 mit einem Pkw ohne gültige Fahrerlaubnis in ein Jagdrevier bei Drei Annen Hohne gefahren ist. Bei der Vorbereitung zu der Jagd soll sich ein Schuss aus der Waffe des Angeklagten gelöst haben und den Oberschenkel eines Jagdgenossen durchschlagen haben. Dem Angeklagten, der zu diesem Zeitpunkt über eine Waffenbesitzkarte und einen gültigen Jagdschein verfügte, wurde auf Sicht des Amtsgerichts zur Last gelegt, dass er das Gewehr zu früh vor dem Jagdrevier mit Munition geladen hatte. Zudem soll nach der Überzeugung des Amtsgerichts der Angeklagte am 17.03.2022 ohne Fahrerlaubnis auf öffentlichen Straßen gefahren sein. Gegen diese Verurteilung durch das Amtsgericht Halberstadt hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt, über die nun verhandelt wird. Am 09.08.2024 verurteilte wiederum das Amtsgericht Halberstadt den Angeklagten u. a. wegen schwerer Jagdwilderei zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. Auch gegen dieses Urteil legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung ein. Dieses Verfahren wird vor einer anderen Berufungskammer unter dem Aktenzeichen 25 NBs 38/24 geführt. Ein Termin steht hier noch nicht fest. sexueller Missbrauch von Jugendlichen 22 KLS 143 Js 55332/22 (11/23) –  2. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständige 7 Zeugen Prozessbeginn:                   Mittwoch, 05. Februar 2025, 09.00 Uhr, Saal 6 Fortsetzungstermine:         11., 13. und 18. Februar 2025, jeweils 09.00 Uhr, Saal 6 Dem 61-jährigen Angeklagten werden 4 Straftaten vorgeworfen, die er im Dezember 2022 in der Hohen Börde begangen haben soll. In den Fällen 1 bis 3 soll er einem 15-jährigen Jugendlichen Geld dafür angeboten haben, dass dieser ihm Nacktvideos und Nacktfotos von sich mittels WhatsApp sendet. Zudem soll er an zwei Tagen mit dem Jugendlichen sexuell verkehrt haben. Im vierten Anklagepunkt soll der Angeklagte einem anderen 15-jährigen Jugendlichen im Rahmen eines WhatsApp-Chats Sexvideos des ersten Jugendlichen geschickt haben. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte weitgehend die Taten bestritten. Insbesondere habe er kein Geld gezahlt und sei davon ausgegangen, dass der eine Jugendliche bereits 18 Jahre alt gewesen sei. Da es sich um eine Jugendschutzsache handelt, ist damit zu rechnen, dass es weitgehend oder teilweise zu einem Ausschluss der Öffentlichkeit kommen kann. Sexualstraftaten zum Nachteil von Schutzbefohlenen in Quedlinburg im Zeitraum Sommer 2019 bis Mai 2020 22 KLs 839 Js 76233/20 (16/21) – 2. Strafkammer 1 Angeklagter 2 Sachverständige 7 Zeugen Prozessbeginn:                   Freitag, 07. Februar 2025, 09.00 Uhr, Saal 6 Fortsetzungstermine:         17. Februar 2025, 09.00 Uhr, 27. Februar 2025, 12.00 Uhr, 05. März 2025, 12.00 Uhr und 11. März 2025, 09.00 Uhr, jeweils Saal 6 Einem 37-jährigen Erzieher aus dem Harz wird vorgeworfen, von Sommer 2019 bis Mai 2020 als Bezugsbetreuer zu einer damals 14 und 15 Jahre alten weiblichen Jugendlichen, die zudem geistige Defizite aufgewiesen haben sollen, sexuelle Kontakte unterhalten zu haben. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Da es sich um eine Jugendschutzsache handelt, ist damit zu rechnen, dass es weitgehend oder teilweise zu einem Ausschluss der Öffentlichkeit kommen kann. Drogenhandel und Verstoß gegen das Waffengesetz in Magdeburg 21 KLs 346 Js 38501/24 (22/24) – 1. Strafkammer 1 Angeklagter 6 Zeugen Prozessbeginn:                   Montag, 17. Februar 2025, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine:         21. und 28. Februar 2025 sowie 07. und 17. März 2025, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23 Einem 26 Jahre alten Mann werden 3 Straftaten vorgeworfen, die er am 23. August 2024 in Magdeburg begangen haben soll. An diesem Tag soll er im verwirrten Zustand im Bereich der Morgenstraße mit einem blutverschmierten T-Shirt herumgelaufen sein und dabei eine ungeladene halbautomatische Kurzwaffe unter seinem T-Shirt versteckt haben. Bei dem Zugriff der Polizei soll er sich gewehrt haben und Widerstand geleistet haben. Bei der anschließend erfolgten Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in Magdeburg sollen Patronen passend zu der Schusswaffe gefunden worden sein sowie knapp 500 g Kokain. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Drogenhandel in Magdeburg 25 KLs 275 Js 41779/24 (29/24) – 5. Strafkammer 1 Angeklagter 7 Zeugen Prozessbeginn:                   Dienstag, 18. Februar 2025, 09.30 Uhr, Saal 5 Fortsetzungstermin:            20. Februar 2025, 09.30 Uhr, Saal 5 Einem 44-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 16.09.2024 in Magdeburg mit Betäubungsmitteln bewaffnet Handel getrieben zu haben. Bei einer Durchsuchung des Zimmers des Angeklagten am 16.09.2024 sollen rund 15 g Kokain, 20 g Amphetamin, 10 g Heroin und knapp 3 g Crystal sowie 4 Tabletten durch den Angeklagten der Polizei übergeben worden sein. Zudem soll er zur Verteidigung des Drogenvorrates zwei Küchenmesser zugriffsbereit deponiert haben. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Raub im Zusammenhang mit Drogenkriminalität in Halberstadt 21 KLs 814 Js 86229/22 (19/23) – 1. Strafkammer 2 Angeklagte 1 psychiatrischer Sachverständiger 5 Zeugen Prozessbeginn:                   Dienstag, 25. Februar 2025, 09.00 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine:         04. März 2025 und 11. März 2025, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23 Ein 25-jähriger Mann soll am 09.05.2022 einem 35-jährigen Mann und dessen Begleiterin kostenlos Drogen gegeben haben. Als Gegenleistung hierfür soll der 35-jährige Mann dem 25-jährigen Mann bei einem Raubüberfall geholfen haben. Die beiden Angeklagten sollen dann unter Vorhalt einer Schreckschusswaffe in eine Wohnung eingedrungen sein. Der Hauptangeklagte soll dem Wohnungsinhaber geschlagen haben und elektronische Geräte sollen entwendet worden sein. 2. Zivilverfahren Schadensersatz nach dem Mord an einem Hotelier am 16. Oktober 2020 2 O 164/24 – 2. Zivilkammer - Prozesstermin:                     19. Februar 2025, 10.00 Uhr, Saal A14 Zwei mittlerweile 25 und 26 Jahre alten Männer wurden am 20.12.2022 durch eine Jugendstrafkammer des Landgerichts Magdeburg rechtskräftig wegen Mordes an einem Hotelier aus Magdeburg zu langjährigen Jugendstrafen verurteilt. Die Tat fand am 16. Oktober 2020 statt. Zu diesem Zeitpunkt war der ermordete Hotelier 58 Jahre alt. Die Angehörigen des Getöteten fordern nun als Erben von den Verurteilten (= Beklagte im Zivilprozess) Schadensersatz und Hinterbliebenengeld in Höhe von insgesamt rund 43.000 €. Gegen einen der nunmehrigen Beklagten ist bereits am 17.07.2024 ein mittlerweile rechtskräftiges Teil-Versäumnisurteil ergangen. Dies bedeutet, der Beklagte hat sich im Zivilprozess gegen die Forderung nicht gewehrt. Der andere mittlerweile 25-jährige Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen und lässt über seinen Anwalt insbesondere vortragen, dass es ein erhebliches Mitverschulden des Getöteten gebe. Zudem meint der Beklagte, dass die Ansprüche auf zivilrechtlichen Schadensersatz verjährt seien. Mit einem Urteil im Termin ist nicht zu rechnen. Wie im Zivilverfahren üblich ist zu erwarten, dass die Argumente, die zuvor bereits schriftlich ausgetauscht wurden, mündlich zusammengefasst werden und das Gericht mitteilt, wie das Verfahren weitergeführt wird. Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070 Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de

Polizeiliche Kriminalstatistik des Polizeireviers Mansfeld-Südharz für das Jahr 2024

Bilanz aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) bezogen auf den Zuständigkeitsbereich des Polizeirevier Mansfeld-Südharz Anzahl der Fälle Im Jahr 2024 hat das Polizeirevier Mansfeld-Südharz insgesamt 8.114 Straftaten bearbeitet. Das sind 643 Fälle weniger als 2023, was einen Rückgang von 7,3 % bedeutet. Aufklärung Die Aufklärungsquote lag bei 54,2 %. Insgesamt konnten 4.399 Straftaten aufgeklärt werden. Im Jahr 2023 lag die Quote bei 56,5 % mit 4.945 aufgeklärten Fällen. Tatverdächtige Personen Zu den 4.399 geklärten Straftaten wurden insgesamt 3.184 Tatverdächtige ermittelt. Unter diesen waren 393 Nichtdeutsche. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen lag demnach bei 12,3% (2023:12,7%). Die Anzahl der Jungtatverdächtigen betrug 684. Diese Zahl umfasst alle ermittelten Tatverdächtigen unter 21 Jahren. Das bedeutet im Vergleich zu 2023 einen Rückgang von 5,1% (2023: 721). Es wurden insgesamt 191 Kinder, 306 Jugendliche und 187 Heranwachsende als Tatverdächtige erfasst. Betrachtung ausgewählter Deliktbereiche Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Mit 185 erfassten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr 16 Fälle mehr registriert. Der Anteil an der Gesamtkriminalität beträgt 2,3 %. Rohheitsdelikte / Straftaten gegen die persönliche Freiheit In dieser Straftatengruppe werden u.a. Raubdelikte, Körperverletzungen, Bedrohungen, aber auch Nachstellungen und Taten gegen die persönliche Freiheit erfasst. Insgesamt wurden im 2024 1.602 Delikte bearbeitet. Damit registrierte die Polizei 105 Straftaten weniger als im Jahr 2023 (-6,2 %). Es wurde in diesem Deliktsfeld eine Aufklärungsquote von 90,0 % erzielt. In der Einzelbetrachtung der Körperverletzungen wurden 685 Fälle erfasst und somit 42 weniger als im Jahr 2023. Bei den Bedrohungen wurde eine marginale Zunahme von 459 Fällen 2023 auf 462 Fälle festgestellt. Bei der Gewaltkriminalität ist ein deutlicher Rückgang feststellbar. Dazu zählt die PKS in Summe Delikte wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Raub, räuberische Erpressung, Körperverletzung mit Todesfolge und gefährliche und schwere Körperverletzung. Im Jahr 2024 wurden 248 Fälle erfasst (2023: 322). Die Aufklärungsquote lag 2024 bei 85,5 %. Die sogenannte Straßenkriminalität bezeichnet Straftaten im öffentlichen Raum und ist Ausdruck der Sicherheit auf Straßen, Wegen und Plätzen. Es wurden 987 Straftaten im Jahr 2024 erfasst. Das bedeutet einen Rückgang um -11,1 % (2023: 1110). Häusliche Gewalt Im Zuständigkeitsbereich wurden 454 Fälle als „Häusliche Gewalt“ klassifiziert (2023: 414). Das beinhaltet Fälle von Partnerschaftsgewalt und von familiärer Gewalt. Von den 368 erfassten Tatverdächtigen sind 288 männlich und 80 weilblich. Insgesamt wurden 454 Opfer erfasst, wovon 315 von partnerschaftlicher Gewalt und 139 von familiärer Gewalt betroffen waren. Diebstahlsdelikte Mit 29,7% stellen die Diebstahlsdelikte den größten Anteil an der Gesamtkriminalität im Landkreis dar. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 2.408 Fälle gezählt (156 mehr als 2023). Es konnten 660 Fälle aufgeklärt werden, was einer Quote von 27,4% beträgt. Im Bereich des einfachen Diebstahls sind die Zahlen um 130 Fälle rückläufig (2023:1388). Ein deutlicher Anstieg um 286 Delikte ist bei den Fällen des besonders schweren Diebstahls zu verzeichnen. Dies entspricht 1150 Fälle im Jahr 2024. Fallentwicklungen im Vergleich zu 2023 aus dem Bereich des besonders schweren Diebstahls: Als besonders sensibler Bereich für die Betroffenen gilt der Wohnungseinbruchsdiebstahl . Wie bereits im Vorjahr registrierte das Polizeirevier Mansfeld-Südharz auch im Jahr 2024 einen Rückgang der Delikte. Im Zuständigkeitsbereich erfasste die Polizei 67 Fälle, das sind 9 Fälle weniger als 2023. Von den registrierten 67 Fällen scheiterten die Täter 29 Mal bei der Tatausführung und waren somit in 43,3% der Fälle grundsätzlich nicht erfolgreich. Ein wirksames Mittel zur Verhinderung von Einbrüchen stellen nach wie vor mechanische Sicherheitsvorrichtungen dar. Die Polizeiliche Beratungsstelle bietet hierfür objektive, neutrale und gebührenfreie Beratungsangebote an. Unter anderem führen Mitarbeiter Schwachstellenanalysen bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie bei kommunalen, privaten und gewerblichen Objekten durch. Die Beratung umfasst den kompletten Einbruchsschutz und bietet sich zudem für die Planungsphase bei Neubauten an. Auch zum Schutz von Wertbehältnissen, Fahrzeugen und Fahrrädern beraten wir Sie gern. Die Beratungsstelle der Polizei im Landkreis Mansfeld-Südharz befindet sich seit dem Februar 2024 in Hettstedt, Schützenplatz 1. Termine können vereinbarte werden unter der E-Mail: beratungsstelle.prev-msh@polizei.sachsen-anhalt.de oder telefonisch unter 03476/856-321. Vermögens-und Fälschungsdelikte Nachdem in den Vorjahren bei dieser Deliktgruppe in der Gesamtbetrachtung überwiegend Anstiege registriert wurden, weist die PKS für das letzte Jahr insgesamt 1.464 Fälle aus (2023: 1.949, -24,9%). In diesem Bereich lag die Aufklärungsquote bei 41,1 % (601 Fälle). Der Anteil an der Gesamtkriminalität betrug 18,0 %. Im Bereich des Waren- und Kreditbetrugs wurden 2024 insgesamt 411 Fälle erfasst. Tatmittel „Internet“ Im Jahr 2024 wurde bei 1.106 Straftaten das Internet als Tatmittel genutzt. Von den 1.106 Straftaten fallen 654 Fälle in den Deliktsbereich des Betrugs, was 59,1 % der Straftaten im Internet ausmacht. Insgesamt wurden 82 Nötigungen oder Bedrohungen über das Internet erfasst. Insgesamt fallen 230 Fälle auf den Bereich Cybercrime (2023: 338). Die Aufklärung ist in diesem Bereich eine große Herausforderung an die Ermittlerinnen und Ermittler. Die Aufklärungsquote konnte auf 18,7 % gesteigert werden (2023: 16,3 %). Sonstige Straftatbestände Unter den „Sonstigen Straftatbeständen“ werden in der PKS Deliktgruppen, wie beispielsweise Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch oder die ehrverletzenden Delikte erfasst. Im Jahr 2024 wurden dazu 1.984 Fälle registriert. Dies stellt einen Rückgang um 132 Delikte zu 2023 dar. Der Anteil an der Gesamtkriminalität beträgt 24,5 %. Nachfolgend sollen ausgewählte Straftatbestände betrachtet werden: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Bei diesem Delikt wurden im Jahr 2024 insgesamt 31 Fälle im Zuständigkeitsbereich gezählt. Das sind 10 Fälle weniger als im Vorjahr, somit ein Rückgang um 24,4 %. Sachbeschädigung durch Graffiti / Vandalismus Im Jahr 2024 erfasste das Polizeirevier Mansfeld-Südharz 831 Sachbeschädigungen. Das sind 56 weniger als 2023. Ein Schwerpunkt bildet hierbei weiterhin die Sachbeschädigung durch Graffiti. Wenngleich 2024 insgesamt 11 Fälle weniger angezeigt wurden (2024: 117 Fälle, 2023: 128 Fälle), bleibt die Zahl hoch. Bei den Sachbeschädigungen insgesamt lag die Aufklärungsquote bei 29,7 %. Rauschgiftdelikte In diesem Bereich liegt die Zahl der erfassten Fälle bei 374. Dies bedeutet einen Rückgang um -3,1% zum Vorjahr. Dieser Rückgang könnte mit der Einführung des Konsumcannabisgesetzes zum 1. April 2024 und der damit verbundenen Teillegalisierung des Cannabis zu erklären sein. Die Aufklärungsquote lag bei 83,4 %. Die allgemeinen Verstöße gegen das BtMG, die sogenannten „Konsumentendelikte“, bildeten 269 erfassten Straftaten auch im Jahr 2024 in diesem Deliktsbereich den größten Anteil. In 57 Fällen wurde wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmittel ermittelt, wovon 44 Taten (77,2 %) aufgeklärt werden konnten. Während im Jahr 2023 insgesamt 130 allgemeine Verstöße mit Cannabis erfasst wurden, betrug die Zahl im Jahr 2024 nur noch 72 Fälle. Ein Anstieg ist bei den allgemeinen Verstößen mit Metamphetaminen (z. B. Chrystal) zu verzeichnen. Im Jahr 2023 wurden 56 und im Jahr 2024 insgesamt 85 derartige Verstöße registriert. Polizeiinspektion Halle (Saale) Polizeirevier Mansfeld-Südharz Friedensstraße 07 06295 Eisleben Tel: (03476) 856-311 Fax:(0345) 224 111 1610 Mail: za.prev-msh@polizei.sachsen-anhalt.de

Polizeiliche Kriminalstatistik

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Polizeireviers Stendal für das Jahr 2024 Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Polizeireviers Stendal für das Jahr 2024 - 7.503 erfasste Fälle insgesamt, davon 4.431 aufgeklärt - Aufklärungsquote 59,1 % Übersicht der Gesamtstatistik – Kriminalitätsentwicklung Erfasste Fälle Im Jahr 2024 wurden im Landkreis Stendal 7.503 Straftaten durch das Polizeirevier Stendal bearbeitet und abgeschlossen, das sind 200 Fälle weniger (-2,60 %) als im Jahr 2023. Aufklärungsquote Von diesen 7.503 Straftaten konnten 4.431 aufgeklärt werden, was einer Aufklärungsquote von 59,1 Prozent entspricht. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Aufklärungsquote um 2,7 Prozent. Der Landesdurchschnitt für das Jahr 2024 liegt bei 55,3 Prozent. Tatverdächtige Die Kriminalpolizei des Polizeireviers Stendal konnte im Jahr 2024 insgesamt 2.972 tatverdächtige Personen ermitteln. Die Anzahl der Tatverdächtigen ist im Gegensatz zu 2023 leicht gestiegen (2.910 Tatverdächtige). Der Anteil der weiblichen Personen (832 Tatverdächtige) liegt gegenüber den männlichen Personen (2.140 Tatverdächtige) bei 27,99 Prozent und ist damit im Vergleich zum Jahr 2022 (26,32%) etwas gestiegen. Der Anteil an nichtdeutschen Tatverdächtigen verzeichnet mit 433 Personen (14,6%) einen leichten Anstieg zum Vorjahr 2023 (342, 11,8%). Jugendkriminalität Die Anzahl der tatverdächtigen Personen bis 21 Jahre ist im Gegensatz zu 2023 (632 Tatverdächtige) auf 586 gesunken und hat einen Anteil von 19,7 % der Gesamttatverdächtigen. Entwicklung ausgewählter Straftatengruppen Eigentumsdelikte Die Eigentumsdelikte machen mit 2.282 Straftaten, das entspricht 30,41 Prozent, den größten Anteil am gesamten Straftatenaufkommen aus (Vergleich 2023: 2.352 ≙ 30,53 %). Die Anzahl der Straftaten dieser Deliktgruppe verringert sich um 70 Fälle. Das entspricht einem Abfall von 3,00 Prozent. Bei den Diebstählen unter erschwerenden Umständen ist ein Abfall um 106 Fälle zu verzeichnen (2023:1175 Fälle). Auch sind die Diebstähle in/aus Baustellen mit 36 Fällen (2023: 62 Fälle) gesunken. Ein Anstieg ist bei den Ladendiebstählen zu verzeichnen. Im Gegensatz zum Vorjahr gab es 37 Fälle mehr (+8,7%). Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit Die Anzahl der sogenannten Rohheitsdelikte erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr mit 57 Fällen auf 1.779 Fälle (2023: 1.722 Fälle). Im Bereich der Rohheitsdelikte liegt die Aufklärungsquote bei 88,5 Prozent. Vermögens- und Fälschungsdelikte Im Deliktbereich der Internet- und Betrugskriminalität ist die Anzahl der Gesamtfälle gesunken. Im Jahr 2024 waren es 921 Fälle. Das entspricht einem Abfall zum Vorjahr von 19,60 Prozent (2023: 1.145 Fälle). Vorrangig fallen Delikte wie Betrug (676 Fälle), Unterschlagung (164 Fälle) und Urkundenfälschung (72 Fälle) in diesen Bereich. Der Gesamtanteil an allen Straftaten dieses Phänomenbereiches liegt bei 12,28 Prozent. Straftaten gegen das Leben Im Jahr 2024 wurden im Polizeirevier Stendal sechs Fälle abschließend bearbeitet (Vergleich 2023: 7). Bei diesen Delikten handelt es sich um sechs fahrlässige Tötungsdelikte. Rauschgiftdelikte Bei den Rauschgiftdelikten (Bereich der strafrechtlichen Nebengesetze) ist ein Rückgang zum Vorjahr 2023 von 37,90% zu erkennen. Insgesamt wurden 265 Rauschgiftdelikte bearbeitet. Davon wurden 21 Verfahren wegen des unerlaubten Handelns mit Betäubungsmittel geführt Weitere Ermittlungsbereiche Weitere Ermittlungsbereiche der kriminalistischen Tätigkeit sind Todesursachen- und Brandermittlungen, die Bearbeitung von Vermisstenfällen und die Vollstreckung von Haftbefehlen. Todesursachenermittlungen Im Jahr 2024 wurden insgesamt 220 Todesursachenermittlungen geführt. Todesursachenermittlungen werden immer dann eingeleitet, wenn die Todesursache nicht natürlich eingetreten ist. Es kam im Vergleich zu den zurückliegenden Jahren zu einer leichten Erhöhung (2023: 207) der Anzahl der bearbeiteten Vorgänge. Brandursachenermittlungen Durch den Revierkriminaldienst des Polizeireviers Stendal wurden im Jahr 2024 insgesamt 139 Brandursachenermittlungen durchgeführt. Bei den Ermittlungen stellten sich 43 Brandstiftungen heraus (2023: 42 Delikte), wobei 14 fahrlässig verursacht wurden. Weiterhin wurden 19 Sachbeschädigungen durch Feuer festgestellt und kriminalistisch bearbeitet. Acht Verfahren wurden zudem wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion geführt. Im Vergleich zum Vorjahr (2023: 163) ist die Anzahl der bearbeiteten Vorgänge rückläufig. Haftbefehle Insgesamt wurden 291 Haftbefehle im Jahr 2024 (2023: 282) vollstreckt. Das betrifft zum einen Haftbefehle, bei denen Personen nach der Verhaftung in eine Haftanstalt eingeliefert und untergebracht werden. Hinzu kommen die Haftbefehle mit einer sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe. Bezahlen die Personen die ausgewiesenen haftbefreienden Beträge, kommen sie anschließend wieder auf freien Fuß. Werden die Beträge nicht beglichen, so kommen die betroffenen Personen ebenfalls in einer Haftanstalt unter und verbüßen die Strafen über die verurteilten Tagessätze dort. Tabellarische Übersicht der Kriminalitätsentwicklung (auszugsweise) Straftaten (-gruppen) und ausgewählte Straftaten erfasste Fälle Veränderung gg. Vorjahr Anteil an allen Straftaten in % 2023 2024 absolut in % Straftaten gesamt 7.703 7.503 -200 -2,6 100 Straftaten gegen das Leben 7 6 -1 -14,3 0,08 - fahrlässige Tötungen 6 6 0 0,0 0,08 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 59 114 +55 93,2 1,52 - Vergewaltigung 13 21 +8 61,5 0,28 - sexueller Missbrauch von Kindern 4 14 +10 250,0 0,19 - sexuelle Belästigung 25 34 +9 36,0 0,45 - exhib. Handlungen/ Erreg. ö. Ärgern. 3 13 +10 333,3 0,17 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 1.722 1.779 +57 3,3 23,71 - Raub 52 53 +1 1,9 0,71 - Körperverletzungen 993 1024 +31 3,1 13,65 - Straftaten gegen die persönlich Freiheit 677 702 +25 3,7 9,36 - davon Bedrohung 506 528 +22 4,3 7,04 - davon Nötigung 81 91 +10 12,3 1,21 - davon Nachstellung 75 62 -13 -17,3 0,83 Diebstahl insgesamt 2.352 2.282 -70 -3,0 30,41 - Diebstahl ohne erschwerende Umstände 1.177 1.213 +36 3,1 16,17 - davon Ladendiebstahl 413 452 +39 9,4 6,02 - Diebstahl unter erschwerenden Umständen 1.175 1.069 -106 -9,0 14,25 - davon Pkw Diebstahl 15 13 -2 -13,3 0,17 - davon in/aus Kfz 92 84 -8 -8,7 1,12 - davon in/aus Rohbauten/Baustellen 48 25 -23 -47,9 0,33 - davon in/aus Dienst/Büro/Lagerräumen 103 79 -24 -23,3 1,05 - davon Fahrraddiebstahl 295 267 -28 -9,5 3,56 - davon in/aus Wohnungen 145 117 -28 -19,3 1,56 Vermögens- und Fälschungsdelikte 1.145 921 -224 -19,6 12,28 - Betrug 904 676 -228 -25,2 9,01 - davon Waren- und Kreditbetrug 376 334 -42 -11,2 4,45 - davon mtl.rechtsw.erl.unb.Zahl.m. 140 86 -54 -38,6 1,15 - Computerbetrug §263a StGB 171 -37 -17,8 - Urkundenfälschung 69 72 +3 4,3 0,95 Sonstige Straftaten StGB 1.816 2003 +187 10,3 26,70 - Erpressung 47 33 -14 -29,8 0,44 - Hausfriedensbruch 210 247 +37 17,6 3,29 - Beleidigung/ Üble Nachrede/ Verleumdung 390 521 +131 33,6 6,94 - Sachbeschädigung 859 832 -27 -3,1 11,09 - davon Graffiti 83 120 +37 44,6 1,60 - davon durch Feuer 19 19 0 0,0 0,25 - Straftaten gegen die Umwelt 5 3 -2 -40,00 0,04 - Brandstiftungen 42 43 +1 2,4 0,57 - Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte 57 48 -9 -15,8 0,64 Verstöße gegen strafrechtliche Nebengesetze 602 398 -204 -33,9 5,30 - Rauschgiftdelikte 427 265 -162 -37,9 3,53 - Straftaten gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz 67 57 -10 -14,9 0,76 Impressum: Polizeiinspektion Stendal Polizeirevier Stendal Beauftragte für Pressearbeit Uchtewall 3 39576 Stendal Tel: +49 3931 685 193 oder +49 3931 685 252 Fax: +49 3931 685 190 Mail: za.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de

Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen, Prävention

Verdacht des Fahrens unter Drogen (Halberstadt) - Geschwindigkeitsmessungen auf der B81 (Oberharz am Brocken OT Hasselfelde) - Radfahrer mit 1,59 Promille unterwegs (Thale) - Brand zweier Abfallbehälter (Gemeinde Nordharz OT Wasserleben) Verdacht des Fahrens unter Drogen Halberstadt – Am 06. Februar 2025 kontrollierten Polizeibeamte im Rahmen ihrer Streifentätigkeit gegen 18:30 Uhr einen PKW VW in der Straße Hoher Weg. Im Zuge der Verkehrskontrolle begründete sich der Verdacht, dass der 29-jährige Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf Amphetamin. Nach eigenen Angaben habe der Fahrer letztmalig vor zwei Tagen Amphetamin konsumiert. Die Polizeibeamten ordneten eine Blutprobenentnahme an und untersagten dem Fahrer die Weiterfahrt. Sollte sich der Verdacht im Ergebnis der Blutuntersuchungen bestätigen, muss der 29-Jährige mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Die Polizei warnt … … eindringlich vor dem Fahren unter dem Einfluss von Drogen und anderen berauschenden Mitteln. Der Konsum von Drogen beeinträchtigt nicht nur die eigene Fahrtüchtigkeit, sondern gefährdet auch das Leben und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Bereits geringe Mengen von Substanzen wie Amphetamin können zu erheblichen Einschränkungen der Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit und nicht selten zu Fehleinschätzungen der Verkehrssituation und sogar zum Kontrollverlust über das Fahrzeug führen – mit fatalen Folgen. Wer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, riskiert nicht nur den Verlust der Fahrerlaubnis. Im Falle eines Unfalls kann auch der Versicherungsschutz erlöschen. Schützen Sie Ihre Gesundheit und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, indem Sie auf den Konsum von Drogen und anderen berauschenden Mitteln verzichten! Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/drogen-im-strassenverkehr/ Geschwindigkeitsmessungen auf der B81 Oberharz am Brocken OT Hasselfelde – Am 06. Februar 2025 führten Beamte in der Zeit von etwa 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Geschwindigkeitskontrollen auf der Bundesstraße 81 auf Höhe der Harzköhlerei Stemberghaus durch. Hierbei überschritten 8 Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Davon fallen drei Verstöße in den Bereich des Verwarngeldes. Fünf Verstöße liegen im Bußgeldbereich. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 97 km/h. Nach Abzug der Toleranz fuhr der Fahrzeugführer eines PKW Opel mit Nordhäuser Kennzeichen somit 24 km/h zu schnell. Dieser muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt rechnen. Radfahrer mit 1,59 Promille unterwegs Thale – Am späten Abend des 06. Februars 2025 kontrollierten Beamte gegen 22:45 Uhr einen Radfahrer in der Neinstedter Straße, welcher im Verdacht steht, unter dem Einfluss von Alkohol gefahren zu sein. Zeugen alarmierten die Polizei, da sie den Radfahrer mit auffallend unsicherer Fahrweise beobachteten. Ein im Rahmen der Verkehrskontrolle durchgeführter Atemalkoholtest bei dem betreffenden Radfahrer ergab einen Wert von 1,59 Promille. Die Beamten ordneten die Entnahme einer Blutprobe an und untersagten dem 34-Jährigen die Weiterfahrt. Des Weiteren leiteten sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr ein. Brand zweier Abfallbehälter Gemeinde Nordharz OT Wasserleben - Am 07. Februar 2025 kam es im Zeitraum von 03:30 Uhr bis 03:45 Uhr in der Straße Am Graben aus bislang ungeklärter Ursache zum Brand zweier Abfallbehälter. Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand nahmen Zeugen den Brand wahr und wählten den Notruf. Dank sofortigen Löscheinsatzes wurde das Übergreifen des Feuers auf eine nahegelegene Scheune verhindert. Es entstand ein Sachschaden von circa 1.000 Euro. Personen verletzten sich nicht. Eingesetzte Polizeibeamte sicherten Spuren, beschlagnahmten den Brandort und leiteten Brandursachenermittlungen ein . S achdienliche Hinweise zum Brand erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder online über das elektronische Polizeirevier: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben . Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Harz Pressebeauftragter Plantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204 Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-hz@polizei.sachsen-anhalt.de

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