s/beta-strahler/Betastrahler/gi
Die Messstelle untersucht seit den 1960er Jahren Lebensmittel, Futtermittel und Umweltproben auf Radioaktivität. Bitte wenden Sie sich für Auskünfte zu den Labordaten der Messstelle an das Funktionspostfach landesmessstelleumweltradioaktivitaetfhh@hu.hamburg.de
Gegenstand der Forschungstaetigkeit der Zentralabteilung Strahlenschutz (ZST) ist die Erarbeitung von Ueberwachungskonzepten, Messprogrammen und -verfahren fuer die Umweltueberwachung sowie die Entwicklung nuklidspezifischer qualitativer und quantitativer Nachweisverfahren hoher Empfindlichkeit fuer Alpha- und Betta-Strahler in der Umweltanalytik. Arbeiten an einem jodselektiven Ueberwachungssystem fuer kerntechnische Stoerfaelle. Entwicklung eines Telemetriesystems fuer die Daten der von der Industrie zu entwickelnden peripheren Stationen zu einer Zentrale.
Die Radioaktivitaetsmessungen sollen ueber die Menge, Verteilung und Zusammensetzung der in die Biosphaere gelangenden langlebigen Zerfallsprodukte aufschluss geben. Vorgangsweise: 1. Taegliche Sammlung von Aerosolproben in Luftfiltern am Weissee und in der Schneiderau (Salzburg), 2. Bestimmung der Beta-Aktivitaet des langlebigen Anteils des radioaktiven Aerosols mittels Geiger-Mueller-Zaehler, 3. Untersuchung der Verteilung der Radioaktivitaet auf Einzelteilchen durch Autoradiographie, 4. Feststellung der radioaktiven Isotope durch Gamma-Spektrometrie.
Personen, die ionisierender Strahlung (Röntgen-, Gamma-, Beta- oder Neutronenstrahlung) ausgesetzt sein können, müssen entsprechend §§ 64, 65 der Strahlenschutzverordnung hinsichtlich der von ihnen empfangenen Körperdosis an radioaktiver Strahlung überwacht werden. In Berlin ermittelt die amtlich bestimmte Personendosismessstelle der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mit Hilfe von Dosimetern die Personendosis bei äußerer Strahlenexposition. Es werden etwa 17.000 Personen aus ungefähr 930 Betrieben in der Regel monatlich überwacht, woraus sich jährlich ca. 200.000 Ermittlungen ergeben. Für die Messung sind amtliche Personendosimeter erforderlich. Diese werden auf Anforderung in regelmäßigen Abständen von meist einem Monat ausgegeben und ausgewertet. Die Dosimeter der Messstelle für Berlin unterliegen rigorosen Zulassungsbedingungen und erfüllen alle Qualitätsanforderungen. Die Dosimeter sind an einer für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche zu tragen, bei Ganzkörperdosimetern ist dieses in der Regel die Vorderseite des Rumpfes. Da es auch vorkommt, dass nur einzelne Körperbereiche der Strahlung ausgesetzt sind, gibt es sogenannte Teilkörperdosimeter (Fingerring-, Augenlinsendosimeter) – die Dosimetersonde muss grundsätzlich an der Stelle getragen werden, an der die Strahlung einwirken kann. Die Bestimmung der Personendosis dient der Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte der Körperdosis. Die Ergebnisse der Auswertung der Personendosimeter gehen an den Auftraggeber sowie an das Strahlenschutzregister. Die Personendosismessstelle Berlin bietet als Ganzkörperdosimeter das OSL-Dosimeter an ( siehe Erklärfilm OSL-Dosimeter ), das hervorragend in Anwendungsbereichen von Röntgen- und Gammastrahlung einsetzbar ist und einen sehr großen Energiebereich abdeckt, sowie das Albedo-Dosimeter, welches verwendet werden sollte, wenn Neutronen-Strahlung auftreten kann. Als Teilkörperdosimeter werden Einmal-Kunststoff-Fingerringe mit einem Thermolumineszenz-Dosimeter angeboten, welche für Beta- bzw. für gemischte Beta-Photonen-Strahlungsfelder geeignet sind, sowie das Augenlinsendosimeter (ALD) auf Basis der OSL-Technologie. Die verantwortlichen Strahlenschutzbeauftragten der Betriebe können in der Messstelle die für zu überwachende Personen erforderlichen Personendosimeter bestellen. Als nichtkommerzielle Messstelle der Öffentlichen Hand gehören umfassende Beratung und Service für kleine und große Kundenbetriebe zu unserem Qualitätsverständnis. Wir beraten Sie auch gerne persönlich. Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radiosynoviorthese Strahlenschutz beim Umgang mit Betastrahlern in der Nuklearmedizin einschließlich der Positronen-Emissions-Tomografie Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radioimmuntherapie
Gelegentlich wird in den Medien über Funde von radioaktiven Gegenständen berichtet. Dazu gehören auch Alltagsgegenstände, beispielsweise Geschirr mit bestimmten Glasuren. In manchen Fällen sind diese nicht eindeutig als solche erkennbar und es wird nur zufällig festgestellt, dass radioaktive Stoffe enthalten sind. Doch woher stammen diese? Früher wurden radioaktive Stoffe häufig aufgrund bestimmter Eigenschaften zur Herstellung von Gegenständen verwendet. So sind die Fliesen des Rosenthaler Platzes dafür bekannt, dass die aufgebrachte leuchtend orangefarbige Glasur leicht radioaktiv ist. Die Radioaktivität war dabei meist nur ein ungewollter und in der Anfangszeit unbekannter Nebeneffekt. Im Laufe der Zeit entwickelte sich jedoch ein Bewusstsein dafür, dass ionisierende Strahlung eine Gefahr für die menschlichen Gesundheit darstellt. Dies führte dazu, dass Produkte mit radioaktiven Stoffen heutzutage nicht mehr oder nur noch für ganz bestimmte Anwendungsfälle produziert und verwendet werden. Auch heute kann es jedoch in seltenen Fällen noch zu einer Kontamination kommen, z.B. wenn versehentlich eine radioaktive Quelle bei der Wiederverwertung von Metallschrott mit eingeschmolzen wird. Von den meisten der heute noch im Umlauf befindlichen Gegenständen geht nur eine geringe Strahlenbelastung aus, so dass die Handhabung in der Regel unproblematisch ist. Es ist jedoch zu beachten, dass auch diese spezifische Aktivitäten aufweisen können, aufgrund derer man die Gegenstände nicht über den Hausmüll entsorgen darf. In diesem Fall kann die Zentralstelle für radioaktive Abfälle (ZRA) kontaktiert werden. Bestimmte uranhaltige Verbindungen sind dafür bekannt, dass sie eine schöne intensive Farbe ergeben. Daher wurden sie vor allem ab Mitte des 19. Jahrhunderts als Zusatz in Glasuren beispielsweise für Fliesen oder Geschirr verwendet. Auch für die Herstellung gefärbter Gläser oder Vasen kamen sie zur Verwendung. Bei Glasuren sind insbesondere kräftige Orangefarben häufig vertreten, je nach Ausgangsmaterial und Produktionsart können aber auch andere Farben entstehen. Uranglas, welches meist in hellen, gelben oder grünen Farben vorkommt, kann man leicht daran erkennen, dass es durch UV-Licht zum Leuchten angeregt wird. In der Regel sind diese Gegenstände etwa als Sammelobjekte gesundheitlich unbedenklich, da relativ geringe Strahlungswerte auftreten und das uranhaltige Material gebunden vorliegt. Säuren können jedoch die Uranverbindungen aus dem Material herauslösen. Da in vielen Lebensmitteln (z.B. in Früchten) Säuren vorhanden sind oder bei der Nahrungszubereitung Zutaten wie Essig verwendet werden, sollte man Geschirr mit uranhaltiger Glasur nicht als Essgeschirr verwenden, da sonst die Gefahr einer Aufnahme mit der Nahrung besteht. Für die Leuchtzifferblätter von Uhren wurden früher Farben verwendet, die radioaktives Radium oder Promethium enthielten. Hierbei traten durch die Produktionsbedingungen teils schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen auf, wie auch bei dem weithin bekannten Fall der „Radium Girls“. Daher wurde auf das weitaus ungefährlichere radioaktive Tritium gewechselt. Inzwischen gibt es auch nicht-radioaktive Alternativen, diese sind aber nicht selbstleuchtend. Daher wird Tritium auch heute noch verwendet. Seine Eigenschaften werden auch in den frei erhältlichen, mit Tritium gefüllten, nachtleuchtenden Schlüsselanhängern genutzt. Weitere Informationen zu Leuchtzifferblättern auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz In gasbetriebenen Leuchten werden sogenannte Glühstrümpfe verwendet. Diese wurden bei der Produktion in einer Lösung mit einer radioaktiven Thorium-haltigen Verbindung getränkt. Die nach dem Verbrennen bleibende Struktur erzeugt aus der kaum sichtbaren Gasflamme das gewünschte helle Licht. Der Effekt entsteht dabei nicht durch die radioaktive Eigenschaft, das Thorium diente vor allem der Stabilität der Struktur. Seit einigen Jahrzehnten können Glühstrümpfe auch ohne den Zusatz von Thorium produziert werden. In Deutschland endete die letzte Glühstrumpfproduktion 2004, seit 2011 ist die Herstellung und Inverkehrbringen thoriumhaltiger Glühstrümpfe nicht mehr erlaubt (mit Ausnahme von zur Straßenbeleuchtung verwendeter Glühstrümpfe; §39 StrlSchG). In Berlin erfolgt aufgrund von Energiesparmaßnahmen der Austausch von Gasleuchten auf formgleiche LED-Leuchten. Weiterhin erhalten bleiben sollen jedoch ca. 3.300 Gasleuchten mit historischer Bedeutung. Ein Thorium-haltiger Glühstrumpf ist in der Regel nur gering radioaktiv. Das größte Risiko geht davon aus, wenn Partikel des Glühstrumpfes eingeatmet werden, insbesondere beim erstmaligen Brennen oder der Handhabung der fragilen abgebrannten Glühstrümpfe. Weitere Informationen auf der Seite des Fachverbands für Strahlenschutz e.V. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden aus medizinischen Gründen sogenannte Radium-Emanatoren verwendet. In diesen befindet sich eine Quelle mit dem natürlich radioaktiven Isotop Radium-226, welches u. a. in das ebenfalls schwach radioaktive Radon zerfällt. In die Gefäße wurde Wasser eingefüllt, welches das Radon aufnahm. Das Wasser wurde dann in als gesundheitsfördernd geltenden Trinkkuren angewendet. Der radioaktive Stoff ist in einer Quelle in dem Gefäß gebunden. Solange diese nicht beschädigt wird, so dass das Radium etwa als Staub eingeatmet oder mit Nahrung eingenommen wird, geht keine unmittelbare Gefahr davon aus. Dennoch kann die Dosisleistung ausreichen, dass der Grenzwert von 1 mSv im Jahr überschritten wird, der u.a. für beruflich strahlenexponierte Personen festgelegt ist. Die Becher sind auch heute noch etwa unter Sammlern im Umlauf. Sofern die radioaktive Quelle noch enthalten ist, ist für den Besitz eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, da hier in der Regel die Freigrenzen für einen genehmigungsfreien Umgang überschritten sind. Einige Farben von (Halb-)Edelsteinen entstehen nur durch die Einwirkung von Strahlung. Diese kann sowohl durch natürliche als auch durch künstlich erzeugte Radioaktivität erfolgen. Wenn zur Bestrahlung Beta-oder Gamma-Strahlung eingesetzt wird, sind die Steine selber nicht radioaktiv. Es kann jedoch auch Neutronenstrahlung verwendet werden, wodurch die bestrahlten Edelsteine selber ebenfalls radioaktiv werden. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der Edelstein Topas. Während hellere Blautöne durch Betastrahlung erzielt wird, kommt für eine tiefblaue Färbung („London Blue“) Neutronenstrahlung zum Einsatz. Da die Radioaktivität mit der Zeit abklingt, dürfen diese, um die gesundheitlichen Risiken zu verringern, erst nach einer ausreichenden Wartezeit in den Verkauf kommen. Außerdem gibt es Edelsteine, die einen Anteil natürlich radioaktiver Stoffe enthalten. Diese geben nur eine geringe Strahlung ab und können daher bedenkenlos gehandhabt werden. Edelsteine die eine natürliche Radioaktivität aufweisen können sind beispielsweise Zirkon oder Ekanit. Aber auch andere Schmuckstücke können radioaktive Strahlung abgeben. Neben Uranglas können auch Gesteine oder Mineralien verarbeitet sein, die eine natürliche Radioaktivität aufweisen. So tauchen beispielsweise gelegentlich Amulette im Handel auf, die aufgrund des verarbeiteten Materials mit Anteilen von Uran oder Thorium leicht radioaktiv sind. Weitere Informationen auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz
Können Glas und Wände Menschen vor ionisierender Strahlung schützen? Ja. Wände oder Glas können bestimmte Strahlungsarten vollständig abschirmen. Das gilt für Alpha- und Betastrahlung. Alphas t rahlung kann bereits durch wenige Zentimeter Luft und Glas vollständig abgeschirmt werden. Energiereiche Betastrahlung hat eine größere Reichweite als Alphastrahlung, wird aber auch durch Wände und Glas abgeschirmt. Werden energiereiche Alpha- oder Beta-Strahler eingeatmet, können sie in der Lunge zerfallen. Dies kann zu einer erhöhten Strahlendosis führen. Ja. Wände oder Glas können bestimmte Strahlungsarten zumindest abschwächen. Das gilt für Gammastrahlung. Gammastrahlung kann durch Mauern vermindert, aber nicht vollständig abgeschirmt werden. Beispiel: Die Gammastrahlung von radioaktivem Jod wird durch 6 Zentimeter Beton um etwa 75% reduziert. Durch Aufenthalt in Gebäuden können Sie Ihre Strahlendosis bei Durchzug einer radioaktiven Wolke im Vergleich zu einem Aufenthalt im Freien um ca. 80% verringern. Werden Fenster und Türen im Ereignisfall geschlossen, wird verhindert, dass radioaktive Stoffe mit der Luft in die Wohnung gelangen und eingeatmet werden. Publikationen Radiologischer Notfall - So schützen Sie sich PDF 4 MB
Gesundheitliche Folgen des Unfalls von Tschornobyl in der ehemaligen Sowjetunion Durch den Reaktorunfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) erhielten insbesondere Notfallhelfer*innen und Aufräumarbeiter*innen (sogenannte Liquidator*innen) hohe Strahlendosen. Auch die Bevölkerung in der Nähe war z.T. einer hohen Strahlendosis ausgesetzt. 28 Notfallhelfer*innen starben in Folge eines akuten Strahlensyndroms. Ein Anstieg von Schilddrüsenkrebserkrankungen ist auf die Strahlung zurückzuführen. Die gesundheitlichen Folgen werden bis heute untersucht. Blumen am Denkmal für die Feuerwehrleute von Tschornobyl Die gesundheitlichen Folgen des Reaktorunglücks von Tschornobyl wurden in zahlreichen Publikationen untersucht. Wichtige Zusammenfassungen dieser Erkenntnisse liefern u.a. die Berichte vom Wissenschaftlichen Komitee über die Effekte der atomaren Strahlung der Vereinten Nationen (United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation, UNSCEAR ) und des Tschernobyl-Forums . Das Tschernobyl-Forum war eine Arbeitsgruppe der Internationalen Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA ), der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO ), mehrerer UN -Organisationen und der Regierungen von Russland, Belarus und der Ukraine, die zwischen 2003 und 2005 die wissenschaftliche Aufarbeitung der Folgen des Reaktorunfalls für Mensch und Umwelt vorantrieb. Bei der Untersuchung werden oftmals folgende Personengruppen unterschieden: Notfallhelfer*innen und Liquidator*innen Am Tag des Reaktorunfalls, dem 26. April 1986, waren rund 600 Notfallhelfer*innen ( z. B. Werksangehörige, Feuerwehrleute und Rettungskräfte) an dem Kraftwerk tätig. In den Jahren 1986 und 1987 waren über 240.000 Personen als Aufräumarbeiter*innen (sogenannte Liquidator*innen) im Umkreis von 30 Kilometern um das Kraftwerk eingesetzt. Weitere Aufräumarbeiten wurden bis etwa 1990 durchgeführt. Die Gesamtzahl der für den Einsatz registrierten Liquidator*innen betrug etwa 600.000. Bevölkerung 1986 wurden etwa 116.000 Bewohner*innen aus der unmittelbaren Umgebung des Unfallreaktors evakuiert (im Umkreis von 30 Kilometern um das Kraftwerk und in weiteren Gebieten mit gemessenen Ortsdosisleistungen von mehr als 0,2 Millisievert pro Stunde). In den Folgejahren waren es zusätzlich etwa 220.000 Personen. Im Jahr 2006 lebten noch etwa 6 Millionen Menschen in den "kontaminierten Gebieten". Als "kontaminiert" gelten dabei die Gebiete der ehemaligen Sowjetunion, die am Boden Cäsium-137 -Konzentrationen von mehr als 37.000 Becquerel pro Quadratmeter aufwiesen. Auch die damals in der Ukraine, Belarus und in den 19 "betroffenen Oblasten" (Verwaltungsbezirke) in Russland lebenden 98 Millionen Menschen wurden bei der Untersuchung der gesundheitlichen Folgen betrachtet. Als "betroffen" gelten dabei die Oblaste von Russland, die kontaminierte Gebiete enthielten. Akute gesundheitliche Folgen Zwei Werksmitarbeiter starben unmittelbar an den schweren Verletzungen durch die Explosion des Reaktors. 134 Notfallhelfer*innen erlitten ein akutes Strahlensyndrom . Davon starben 28 innerhalb von vier Monaten nach dem Unfall. Ihr Tod ist auf die hohen Strahlendosen zurückzuführen. Weitere 19 Personen mit einem akuten Strahlensyndrom starben in den Folgejahren (1987 - 2004). Ihr Tod steht möglicherweise auch im Zusammenhang mit den Strahlendosen nach dem Unfall. Für die Überlebenden des akuten Strahlensyndroms sind Hautverletzungen und später auftretende, strahleninduzierte Katarakte , also eine Trübung der Augenlinse oder Grauer Star, die schwerwiegendsten gesundheitlichen Schäden. Die 134 Personen mit akutem Strahlensyndrom erhielten Ganzkörperdosen durch externe Gammastrahlung von 0,8 bis 16 Gray . Manche erhielten zudem durch Betastrahlung Hautdosen von 400 bis 500 Gray , die zu schweren Verbrennungen führten. Die meisten der Verstorbenen starben an Infektionen infolge der Verbrennungen. 13 Personen mit einem akuten Strahlensyndrom wurden mit einer Knochenmarktransplantation behandelt. Nur eine der behandelten Personen überlebte. Bei den Liquidator*innen und in der Bevölkerung wurden nach den vorliegenden Berichten keine akuten Strahlenschäden beobachtet. Später auftretende gesundheitliche Folgen In Folge des Reaktorunfalls erhielten die Liquidator*innen und die im Umkreis lebende Bevölkerung erhöhte Strahlendosen, die zu später auftretenden Strahlenschäden geführt haben können bzw. in Zukunft immer noch führen können. Die Höhe der Strahlendosen kann sich stark unterscheiden: Liquidator*innen erhielten in Folge ihrer Aufräumarbeiten im Zeitraum von 1986 bis 1990 im Mittel eine zusätzliche effektive Dosis von 120 Millisievert . Die Dosiswerte variierten von weniger als 10 bis mehr als 1000 Millisievert . Für 85% von ihnen lag sie im Bereich von 20 bis 500 Millisievert . Evakuierten Personen erhielten im Mittel eine zusätzliche effektive Dosis von 33 Millisievert . 6 Millionen Menschen in den kontaminierten Gebieten erhielten im Zeitraum von 1986 bis 2005 eine effektive Dosis von durchschnittlich 9 Millisievert . Bei 70% der Menschen lag die zusätzliche effektive Dosis unter 1 Millisievert , bei 20% zwischen 1 und 2 Millisievert , bei 2,5% lag die effektive Dosis über 50 Millisievert . 98 Millionen Menschen auf dem Gebiet der Ukraine, Belarus und den 19 betroffenen Oblasten in Russland erhielten im Mittel eine vergleichsweise geringe zusätzlich effektive Dosis (im Zeitraum von1986 bis 2005) von insgesamt 1,3 Millisievert . Zum Vergleich: Auf dem Gebiet der Ukraine, Belarus und den 19 betroffenen Oblasten in Russland wurde für denselben Zeitraum eine Hintergrundstrahlung von 50 Millisievert geschätzt. Die ermittelten zusätzlichen effektiven Dosen stellen damit in Teilen eine deutliche Erhöhung gegenüber der Hintergrundstrahlung dar. Wie viele Menschen wegen der erhöhten Strahlendosen in Folge des Reaktorunfalls erkrankten oder starben, lässt sich nicht genau angeben. Das Tschernobyl-Forum schätzte 2005, dass ungefähr 4.000 Todesfälle auf die zusätzlichen Strahlendosen zurückzuführen sind. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Tschornobyl (russ. Tschernobyl) Was geschah beim Reaktorunfall 1986 in Tschornobyl? In Videos berichten Zeitzeugen. Broschüren und Bilder zeigen die weitere Entwicklung. Stand: 10.02.2025
Radioökologielabor Leitstelle für Arzneimittel und deren Ausgangsstoffe sowie Bedarfsgegenstände Im Radioökologielabor des BfS wird die radioaktive Kontamination in Lebensmitteln und Umweltmedien gemessen. Die Beschäftigten führen Felduntersuchungen und Laborexperimente durch und entwickeln radiochemische Methoden zur schnellen Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern in Lebensmitteln und Umweltmedien. Das Radioökologielabor ist Leitstelle für Arzneimittel und deren Ausgangsstoffe sowie Bedarfsgegenstände Mitglied des internationalen Labornetzwerks ALMERA (Analytical Laboratories for the Measurement of Environmental Radioactivity). Das Radioökologielabor des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) misst die radioaktive Kontamination hauptsächlich in Lebensmitteln und Umweltmedien, führt Felduntersuchungen und Laborexperimente durch und entwickelt radiochemische Methoden insbesondere zur schnellen Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern in Lebensmitteln und Umweltmedien. Die wissenschaftlichen Untersuchungen und Messungen sind die Grundlage, um die für den Transport und die Anreicherung radioaktiver Stoffe in der Umwelt maßgeblichen Prozesse zu verstehen und durch radioökologische Modelle zu beschreiben. Sie tragen ferner dazu bei, Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung auszusprechen, wenn große Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt freigesetzt werden. Ziel von Felduntersuchungen, Laborexperimenten und der Methodenentwicklung ist die radioaktive Kontamination von Umweltmedien sowie Lebensmitteln zu erfassen, die für den Transport und die Anreicherung radioaktiver Stoffe in der Umwelt verantwortlichen Prozesse zu verstehen und durch radioökologische Modelle zu beschreiben, die Entwicklung oder Optimierung radiochemischer Verfahren zur Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern in Lebensmitteln und Umweltmedien, die Entwicklung von Schnellmethoden zum Einsatz im Notfallschutz oder in Fällen der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr, die Festschreibung der Verfahren in Analysevorschriften und Messanleitungen. Messungen: Grundlage für Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung Werden, etwa nach einem Kernkraftwerksunfall, große Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt freigesetzt, liegt die Hauptverantwortung für die Radioaktivitätsmessungen bei den entsprechenden Landesbehörden der betroffenen Länder. Ergänzend wird die radioaktive Kontamination von Umweltproben und Lebensmittelproben auch im Radioökologielabor des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) gemessen. Ziel ist es, die radiologische Situation möglichst schnell zu erfassen. Auf Grundlage der von den Ländern gemeldeten Daten und eigenen Messergebnissen können die Expertinnen und Experten des BfS politischen Entscheidungsträgern zeitnah wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung empfehlen. Das Radioökologielabor ist zudem Leitstelle für Arzneimittel und deren Ausgangsstoffe sowie Bedarfsgegenstände. Im Rahmen der Leitstellentätigkeit werden beispielsweise Tees, Kräuter und Gewürze stichprobenartig untersucht. In der Analysewaage wird die Kalibrierung einer Pipette überprüft. Überwachung der radioaktiven Kontamination nach dem Reaktorunfall von Tschornobyl Auch mehr als dreieinhalb Jahrzehnte nach dem Reaktorunfall von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) überwacht das Radioökologielabor die Entwicklung der radioaktiven Kontamination durch Messungen von Umwelt- und Lebensmittelproben. Im Blickpunkt stehen vor allem Lebensmittel aus dem Wald, wie etwa Pilze und Waldbeeren, die auch heute noch erhöhte Gehalte des Radionuklids Cäsium-137 aufweisen können. Ziele der Schnellmethoden Entwicklung radiochemischer Verfahren Ein weiterer Schwerpunkt des Radioökologielabors ist die Entwicklung oder Weiterentwicklung radiochemischer Verfahren zur Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern in Lebensmitteln und Umweltmedien. Von besonderem Interesse sind hierbei Schnellmethoden, die im Rahmen des Notfallschutzes oder in Fällen der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Darüber hinaus unterstützt das Radioökologielabor Studierende an Hochschulen bei der Erstellung ihrer Abschlussarbeit (Bachelor, Master, PhD ). Ausstattung Instrumentarium des Radioökologielabors: Messgeräte zur Messung von Alpha-, Beta und Gamma- Strahlung Zur Vorbereitung und radiochemischen Aufbereitung der Proben stehen unter anderem Mühlen, Trockenschränke, Veraschungsöfen, Geräte zum Mikrowellenaufschluss, Kühlzentrifugen sowie Chemieabzüge zur Verfügung. Zur apparativen Ausstattung des Radioökologielabors gehören ferner Reinstgermanium-Detektoren zur Messung von Gammastrahlern sowie mehrere Messsysteme zur Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern. Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement Wie in allen Laboren des Bundesamtes für Strahlenschutz haben Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung einen hohen Stellenwert. Das Radioökologielabor nimmt regelmäßig an Vergleichsmessungen (Ringversuchen und Leistungsprüfungen) teil. Zudem soll durch die angestrebte Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 (DAkkS) die hohe fachliche und technische Kompetenz des Radioökologielabors nachgewiesen werden. Das Radioökologielabor organisiert selbst Ringversuche nach § 161 StrlSchG (Strahlenschutzgesetz). Internationale Vernetzung Das Radioökologielabor ist Mitglied des internationalen Labornetzwerks ALMERA (Analytical Laboratories for the Measurement of Environmental Radioactivity) der IAEA und nimmt regelmäßig an ALMERA Leistungsprüfungen teil. Stand: 11.12.2024
Radioaktive Stoffe in Uhren Um die Erkennbarkeit des Zifferblattes von Uhren auch bei Dunkelheit zu gewährleisten, werden lumineszierende Farben verwendet, die von einer radioaktiven Substanz zum Leuchten angeregt werden. Bis in die 1960er Jahre wurden Radium ( Ra -226)- und Promethium (Pm-147)-haltige Leuchtfarben, bis Mitte der 1990er Jahre mit Tritium angereicherte Farben verwendet. Seit einigen Jahren verwendet man in Uhren jetzt Tritium -Gaslichtquellen. Bei der bestimmungsgemäßen Benutzung der Uhren ist die individuelle effektive Dosis in der Regel deutlich geringer als 0,1 µSv pro Jahr. Um die Erkennbarkeit des Zifferblattes von Uhren auch bei Dunkelheit zu gewährleisten, werden lumineszierende Farben verwendet, die von einer radioaktiven Substanz zum Leuchten angeregt werden. Bis in die 1960er Jahre wurden die Leuchtzifferblätter von Armbanduhren und Weckern mit radium( Ra -226)- und promethium(Pm-147)-haltigen Leuchtfarben versehen. Derartige Uhren werden heute nicht mehr hergestellt. Der Grund ist weniger die Strahlenbelastung für den Träger oder die Trägerin als vielmehr das radiologische Risiko für die mit der Herstellung der Uhren beschäftigten Personen. Bis Mitte der 1990er Jahre: Mit Tritium angereicherte Farben als Ersatz für radium-haltige Leuchtstoffe Als Ersatz für die nicht mehr verwendeten Radium-haltigen Leuchtstoffe wurden bis zur Mitte der 1990er Jahre Zinksulfid-haltige Farben verwendet, die mit Tritium ( H-3 ), einem radioaktiven Isotop des Wasserstoffs, angereichert waren. Tritium ist ein Betastrahler mit einer geringen Energie von bis zu 19 Kiloelektronenvolt (keV) und einer Halbwertszeit von 12,3 Jahren. Die verwendete Farbe wird durch die Betastrahlung des Tritiums zum Leuchten angeregt. Die Betastrahlung wird dabei in der Leuchtfarbe selbst und im Uhrengehäuse beziehungsweise im Uhrglas vollständig absorbiert. Tritium kann als flüchtige Substanz allerdings durch den Uhrenboden, der bei diesen Uhren oft aus Kunststoff besteht, diffundieren und über die Haut in den Körper des Menschen gelangen. Diese Uhren mit tritiumhaltigen Leuchtfarben weisen im Mittel eine Aktivität von 0,2 - 0,3 Gigabecquerel (GBq) auf. Die dadurch verursachte effektive Dosis beträgt weniger als 20 Mikrosievert ( µSv ) pro Jahr, was etwa einem Hundertstel der natürlichen Strahlenbelastung, die in Deutschland im Durchschnitt etwa 2 Millisievert ( mSv ) beträgt, entspricht. Funktionsweise und Angaben zur effektiven Dosis der heute in Uhren verwendeten Tritium -Gaslichtquellen Seit einigen Jahren verwendet man in Uhren jetzt Tritium -Gaslichtquellen. Das sind kleine, mit Tritiumgas gefüllte Glasröhrchen (englisch GTLS = "Gaseous Tritium Light Sources"), deren Innenseite mit einer speziellen phosphoreszierenden Farbe beschichtet ist, die von der Betastrahlung des Tritiums zum ständigen Leuchten angeregt wird. Erkennen kann man diese Uhren unter anderem durch die Kennzeichnung H3, T oder T25 auf dem Zifferblatt. Das metallische Uhrgehäuse beziehungsweise Uhrglas wirkt zu dem Glas der Röhrchen zusätzlich als Abschirmung . Das Wandmaterial der Röhrchen ist wesentlich undurchlässiger für Tritium als das frühere Kunststoffgehäuse. Bei Annahme der Zerstörung einer Uhr mit circa 1 GBq, bei der alle Tritiumquellen zerbrechen, würde die Inhalation des Tritiums eine Dosis von etwa 20 µSv ergeben. Bei der bestimmungsgemäßen Benutzung von Uhren mit GTLS ist eine Zerstörung der mit Tritiumgas gefüllten Glasröhrchen jedoch praktisch ausgeschlossen, sodass die individuelle effektive Dosis in der Regel deutlich weniger als 0,1 µSv pro Jahr beträgt. Einige der kommerziell erhältlichen Uhren mit bis zu 15 Tritium -Gaslichtquellen (GTLS), die eine Gesamtaktivität von bis zu 1,9 GBq besitzen, überschreiten allerdings die gesetzliche Freigrenze von 1 GBq für Tritium gemäß Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ) und können daher nicht im freien Handel erworben werden. Rechtliche Voraussetzungen nach Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) und Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ) für die Herstellung von Konsumgütern in Deutschland Armbanduhren sind Konsumgüter. Die Herstellung oder das Inverkehrbringen von Konsumgütern, denen radioaktive Stoffe zugesetzt wurden, bedarf in Deutschland einer Genehmigung nach § 40 Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) . Diese wird aber grundsätzlich nur erteilt, wenn die Aktivität der Stoffe die Freigrenze gemäß Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ) nicht überschreitet. Gleiches gilt gemäß § 42 StrlSchG auch für die zum Zweck des Handels oder zur gewerblichen Verwendung beabsichtigte grenzüberschreitende Verbringung von derartigen Konsumgütern. Den Uhren muss vom Hersteller nach § 41 StrlSchG eine Information über den radioaktiven Zusatz, den bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie eine Angabe zur kostenlosen Rückführung nach Ende des Gebrauchs beigefügt sein. Derartige Uhren dürfen nicht in den Hausmüll entsorgt werden. Falls die Uhren nicht mehr vom Hersteller nach § 44 StrlSchG kostenlos zurückgenommen werden können, z.B. weil die Firma gar nicht mehr existent ist, kann das Konsumgut auch an eine Landessammelstelle für radioaktive Stoffe abgegeben werden. Darüber hinaus gilt nach § 38 StrlSchG der Grundsatz der "Rechtfertigung" der Verwendung radioaktiver Stoffe. Er verlangt die Abwägung des Nutzens der Vorrichtung, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, gegenüber den möglicherweise auftretenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Insbesondere ist zu prüfen, ob es für den gleichen Zweck mit vertretbarem Aufwand auch technische Möglichkeiten ohne die Verwendung von radioaktiven Stoffen gibt. Inzwischen gibt es alternativ für die im Konsumbereich verwendeten Armbanduhren sehr gut lumineszierende, nicht radioaktive Farben, zum Beispiel auf der Basis von Strontiumaluminat (SrAl 2 O 4 ). Umgang mit Vintage Uhren (potenzielle Radium-Uhren) Radium wurde nur in alten Uhren vor etwa 1970 (s.o.) verwendet und zerfällt mit einer Halbwertszeit von 1600 Jahren im Gleichgewicht mit seinen kurzlebigeren Tochternukliden. Durch den Zerfall des Radiums und seiner Tochternuklide werden sowohl Alpha-, Beta- als auch Gammastrahlung abgegeben, wobei die Alphastrahlung durch das Uhrengehäuse vollständig abgeschirmt wird. Eines der Tochternuklide des Radiums ist das gasförmige Radon-222 (Rn-222), das aus der Uhr entweichen und eingeatmet werden könnte. Das radioaktive Gas Rn-222 entsteht nur bei Uhren mit Radium, andere in Uhren verwendete Nuklide können nicht zu einer Radon-Belastung führen. Soweit keine Beschädigung vorliegt, ist die von diesen Konsumgütern ausgehende radiologische Gefährdung eher gering. Da das Zifferblatt und die Zeiger im Gehäuse eingeschlossen sind, besteht keine Kontaminationsgefahr für Personen oder Gegenstände in der Umgebung. Radioaktive Stoffe in Uhren können andere Stoffe auch nicht aktivieren ( d.h. diese radioaktiv machen). Aufgrund der emittierten Gammastrahlung liegt jedoch eine Strahlenbelastung beim Tragen einer Radiumuhr vor, welche sehr stark von der Aktivität (Menge an Radium auf den Zeigern und Ziffern) und der Tragedauer abhängt. Aus Berechnungen der U.S. amerikanischen Behörde Nuclear Regulatory Commission ( NRC ) geht hervor, dass man z.B. bei einer Armbanduhr mit einer Aktivität von 37 000 Bq Radium, welche man 16 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr trägt, eine zusätzliche lokale Hautdosis von 16 mSv erhält. Dies liegt zwar unter dem Grenzwert für die lokale Hautdosis gemäß Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) § 80 Absatz 2 Nr. 2 (50 mSv pro Kalenderjahr), ist jedoch aus Sicht des Strahlenschutzes eine unnötige zusätzliche lokale Dosis , welche man vermeiden kann. Auch wenn durch gelegentliches Tragen und/oder die Aufbewahrung intakter Radiumuhren in Form einer Sammlung z.B. in einer Vitrine keine unmittelbare gesundheitliche Gefährdung zu erwarten ist, ist es ratsam radiumhaltige Gegenstände aus dem eigenen Haushalt zu entfernen. Grundsätzlich sollen diese Gegenstände aber nicht in den Hausmüll entsorgt werden, sondern sind an eine Landessammelstelle abzugeben. Hierfür ist die zuständige Landesbehörde einzubeziehen. Ist meine Uhr radioaktiv? Um den Einsatz radioaktiver Stoffe in Ihren Uhren schnell und einfach selbst auszuschließen, können diese für einen bestimmtem Zeitraum (2 -3 Tage) lichtdicht verschlossen werden ( z.B. in Aluminiumfolie eingewickelt in einem Karton oder einer Schublade) und anschließend in absoluter Dunkelheit ausgepackt und beobachtet werden, ob diese weiterhin leuchten. Da nun keine Anregung durch UV -Licht möglich war bzw. ist, sollte auch das (Nach-)Leuchten verschwunden sein. Falls sich durch den Test doch ein Verdacht auf die Verwendung radioaktiver Stoffe in den Uhren erhärtet und der Wunsch besteht diese messen zu lassen, ist für eine fachgerechte Untersuchung bzw. das Ausmessen der Uhren die zuständige Landesbehörde zu kontaktieren. Stand: 22.01.2024
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Bund | 45 |
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Förderprogramm | 27 |
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unbekannt | 11 |
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