Der Datensatz enthält die Stammdaten der aktiven Partner der UmweltPartnerschaft Hamburg. Die UmweltPartnerschaft ist die Institution zur Förderung des freiwilligen betrieblichen Umweltschutzes in Hamburg. Aktive Partner des Netzwerkes leisten freiwillig mehr für den Umwelt- und Klimaschutz als das Gesetz ihnen vorschreibt. Gemeinsam mit den Trägern unserer Initiative unterstützen wir die Unternehmen bei der Umsetzung neuer Maßnahmen in Sachen Umweltschutz. Die Partnerkarte der UmweltPartnerschaft Hamburg (Webportal) soll zur stärkeren Vernetzung der aktiven Umweltpartner und zur Präsentation der aktiven Umweltpartner gegenüber den Hamburger Bürgern/innen dienen. Für jeden aktiven Umweltpartner wird georeferenziert dargestellt: - Name des Unternehmens - Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) - Branche/ Wirtschaftszweig Zusätzlich wird im Webportal eine Filterfunktion mit folgenden Sortierungen angeboten: - Bezirk - Wirtschaftsfeld - Wirtschaftszweig
Dieser WFS (Web Feature Service) zeigt das KOSTRA DWD Raster. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
This metadata refers to the geospatial dataset representing the status of the EEA Industrial Reporting database as of 16 December 2024 (version 11). The release and emissions data cover the period 2007-2023 as result of the data reported under the E-PRTR facilities, 2017-2023 for IED installations and WI/co-WIs, and 2016-2023 for LCPs. These data are reported to EEA under Industrial Emissions Directive (IED) 2010/75/EU Commission Implementing Decision 2018/1135 and the European Pollutant Release and Transfer Register (E-PRTR) Regulation (EC) No 166/2006 Commission Implementing Decision 2019/1741. The dataset brings together data formerly reported separately under E-PRTR Regulation Art.7 and under IED Art.72. Additional reporting requirements under the IED are also included.
Die vorliegende Kurzanalyse soll eine Einführung in die Thematik der umweltbezogenen Kostenrechnung und einen groben Überblick über die wichtigsten Ansätze geben. Detailliert wird auf die ausgewählte Methode der Materialflusskostenrechnung als ein Instrument des betrieblichen Umweltmanagements eingegangen. Darüber hinaus werden das Konzept der Lebenszykluskosten sowie die Anwendung auf die Investitionsrechnung von Anlagen und Prozessen dargestellt und erläutert.
Mehr Nachhaltigkeit bei Textil- und Schuhproduktion Umweltbundesamt (UBA), Industrie- und Handelsunternehmen, Verbände der Textil- und Schuhbranche sowie zivilgesellschaftliche Institutionen ziehen in Sachen Nachhaltigkeit an einem Strang: Die Umweltstandards der Textil- und Schuhproduzenten sollen weltweit verbessert werden. Der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth begrüßt, dass Marken- und Handelsunternehmen ihren Zulieferern Umweltstandards zunehmend zur Bedingung machen: „In der weltweit vernetzten Textil- und Schuhproduktionskette müssen endlich auch Umweltstandards global wirken - nicht nur in der EU, in der nur noch ein Bruchteil produziert wird“. Dem Handel komme hier die wichtige Rolle zu, über seine Einkaufspolitik entscheidende Impulse zu setzen und für Know-how-Transfer zu sorgen. Die teilnehmenden Unternehmen profitieren ebenso wie die Verbraucherinnen und Verbraucher von dieser Zusammenarbeit. Erstgenannte können Ressourcen wie Energie und Wasser sparen sowie ihre Kosten senken. Ebenso fallen geringere Ausgaben für die Abwasser- und Abgasreinigung an, denn wer die Schadstoffe darin im Vorhinein verringern kann, braucht weniger für deren Reinigung zu bezahlen. Die Investition in betriebliche Umweltmaßnahmen zahlt sich also mittel- und langfristig für die Unternehmen aus. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren. Laut der aktuellen Umweltbewusstseinsstudie des UBA kaufen zwei von drei Befragten gezielt Produkte, deren Herstellung die Umwelt möglichst gering belastet. Ein Ziel von Handel und Industrie muss es also sein, unsere Umwelt besser zu schützen und das Gros der Konsumenten nicht zu verlieren. Auf dem Forum „Umweltstandards in der Textil- und Schuhbranche“ stellen die Kooperationspartner heute in Berlin die gleichnamige Broschüre vor, die sich weltweit an Textil- und Schuhproduzenten richtet. Mit der Broschüre soll vor allem eines erreicht werden: mit den Produzenten so praxisnah wie möglich in Dialog treten. Der Leitfaden greift konkrete Produktionsschritte auf, skizziert Verbesserungen in Technik und Ablauf und zeigt, wie sich betrieblicher Umweltschutz schon während der Herstellung von Produkten rechnet. Beispielsweise können Mitarbeiterweiterbildung und -schulung sowie Wartung und Überprüfung von Anlagen zu hohen Umweltentlastungen führen. Zum einen werden dadurch Wasser- und Energiebedarf gesenkt, zum anderen Ressourcen eingespart. 28.06.2011
Am 9. November 2018 fand mit mehr als 120 Teilnehmenden im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Konferenz zum Thema "Nachhaltig wirtschaften für die Agenda 2030 – Der Beitrag der Unternehmen zu den globalen Nachhaltigkeitszielen" statt. Neben der Verleihung von Urkunden an die Bewerber für den deutschen EMAS -Award 2018 wurden mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden und der Politik aktuelle Themen im Kontext betrieblichen Umweltmanagements vorgestellt und diskutiert. Die Ergebnisse wurden in diese Broschüre aufgenommen, ebenso wie Hintergrunddokumente zu den Themen Klimamanagement, Lieferkettenmanagement, nachhaltige Finanzwirtschaft und integrierte Strategien, und zwar jeweils mit dem Schwerpunkt ihrer Verknüpfung mit dem betrieblichen Umweltmanagementsystem EMAS. Veröffentlicht in Broschüren.
Wirtschaft und Umwelt Die derzeitige Wirtschaftsweise untergräbt unseren Wohlstand, weil sie die natürlichen Grundlagen des Wirtschaftens zerstört. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die in Einklang mit Natur und Umwelt steht. Das Umweltbundesamt arbeitet an der Umsetzung dieses Leitbilds. Es analysiert die vielfältigen Beziehungen zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Entwicklung. Green Economy Die heutige Wirtschaftsweise zerstört die natürlichen Lebensgrundlagen und untergräbt dadurch den Wohlstand kommender Generationen. Die großflächige Abholzung von Wäldern, die Überfischung der Meere oder der Verlust fruchtbarer Ackerböden sind prägnante Beispiele für diese Entwicklung. Allein die Folgekosten durch den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt könnten sich im Jahr 2050 auf rund ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts belaufen. Ein „Weiter so“, bei dem die Industrieländer ihre ressourcenintensive Wirtschaftsweise beibehalten und die Entwicklungs- und Schwellenländer diese Wirtschaftsweise übernehmen, stellt keinen gangbaren Weg dar. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die sich innerhalb der ökologischen Leitplanken bewegt und das Naturkapital erhält. Green Economy ist ein neues Leitbild für wirtschaftliche Entwicklung. Es verbindet Ökologie und Ökonomie positiv miteinander und steigert dadurch die gesellschaftliche Wohlfahrt. Ziel ist eine Wirtschaftsweise, die im Einklang mit Natur und Umwelt steht. Der Übergang zu einer Green Economy erfordert eine umfassende ökologische Modernisierung der gesamten Wirtschaft. Insbesondere Ressourcenverbrauch, Emissionsreduktion, Produktgestaltung sowie Umstellung von Wertschöpfungsketten müssen geändert werden. Die Förderung von Umweltinnovationen hat dabei eine zentrale Bedeutung. Das UBA arbeitet an der Konkretisierung des Green-Economy-Leitbildes und entwickelt Vorschläge für die Gestaltung des Transformationsprozesses, bspw. im Rahmen des Projektes "Übergang in eine Green Economy". Umweltschutz und wirtschaftliche Entwicklung sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander. Die Steigerung der Energie- und Materialeffizienz wird im 21. Jahrhundert voraussichtlich zu einem entscheidenden Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Durch den Anstieg der Weltbevölkerung und die wirtschaftlichen Aufholprozesse in Entwicklungs- und Schwellenländern wird die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen weiter wachsen. Diese Nachfrage lässt sich bei begrenzten natürlichen Ressourcen auf Dauer nur befriedigen, wenn es gelingt, „mehr“ mit „weniger“ herzustellen. Das heißt, Wirtschaftswachstum und die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen zu entkoppeln. Daher wächst der Druck, Umwelt- und Effizienztechniken einzusetzen und fortzuentwickeln. Besonders deutlich zeigen sich die wirtschaftlichen Chancen eines fortschrittlichen Umweltschutzes am Beispiel der Leitmärkte der Umwelttechnik und Ressourceneffizienz. Zentral sind hierbei: Energieeffizienz, umweltfreundliche Energieerzeugung, nachhaltige Wasserwirtschaft und Mobilität, Materialeffizienz, Abfallmanagement und Recycling. Schätzungen zufolge wird sich das Weltmarktvolumen dieser zentralen grünen Zukunftsmärkte mehr als verdoppeln: von 4,6 Billionen Euro im Jahr 2020 auf 9,3 Billionen Euro im Jahr 2030. Deutschland gehört heute – auch wegen seiner ambitionierten Umweltpolitik – mit Weltmarktanteilen zwischen 7 und 17 Prozent mit zu den weltweit führenden Anbietern auf diesen Märkten. Allerdings verschärfte sich der globale Wettlauf um die grünen Zukunftsmärkte in den letzten Jahren deutlich. Viele Länder haben während der Finanzkrise Konjunkturpakete mit einem hohen Anteil von Umweltschutzmaßnahmen verabschiedet, zum Beispiel Südkorea mit einem „grünen" Anteil von 80 Prozent und China mit 38 Prozent. Diese Programme zielten auch darauf, im Wettbewerb um die grünen Zukunftsmärkte aufzuholen. Deutschland wird seine führende Rolle auf diesen Märkten deshalb nur verteidigen können, wenn es weiterhin eine Vorreiterrolle im Umweltschutz einnimmt und Umweltinnovationen systematisch fördert. Nutzen und Kosten des Umweltschutzes Keine Frage, Umweltschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben. Meist sind aber die Nutzen höher als die Kosten. So führen Investitionen in integrierte Umweltschutztechniken und Effizienzmaßnahmen unter dem Strich vielfach zu erheblichen Kosteneinsparungen auf betrieblicher Ebene – etwa durch einen geringeren Material- und Energieverbrauch oder rückläufige Entsorgungskosten. Hinzu kommen zahlreiche weitere Vorteile des Umweltschutzes auf Unternehmensebene, die schwierig zu quantifizieren sind: zum Beispiel Imagegewinne, eine geringere Wahrscheinlichkeit von Störfällen. Der Einsatz von Umwelt- und Energiemanagementsystemen bietet dabei die Möglichkeit, die wirtschaftlichen Chancen des betrieblichen Umweltschutzes systematisch zu nutzen und die betriebliche Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Außerdem wirkt der Umweltschutz häufig auch gesamtwirtschaftlich positiv, zum Beispiel indem er umweltbedingte Material- oder Gesundheitsschäden und andere Umweltkosten verringert. Nicht zuletzt ist eine hohe Umweltqualität auch ein positiver Standortfaktor für die Wirtschaft, die mit dem guten Umweltimage einer Region um qualifizierte Arbeitskräfte werben kann. Gesamtwirtschaftlich positiv sind auch die Beschäftigungswirkungen des Umweltschutzes. Die Zahl der Umweltschutzbeschäftigten ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für das Jahr 2021 kann von 3,2 Millionen Erwerbstätige im Umwelt- und Klimaschutz . Arbeitsplätze entstehen in den Bereichen der energetischen Gebäudesanierung, den Erneuerbaren Energien, in der Herstellung von nach Umweltschutzgütern und in umweltschutzorientierten Dienstleistungen. Anspruchsvolle Klima - und Umweltschutzziele können zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, etwa durch den Ausbau der erneuerbaren Energien oder die Steigerung der Energieeffizienz. Auch Maßnahmen zur Steigerung der Rohstoff- und Materialeffizienz können erhebliche positive Beschäftigungswirkungen hervorrufen. Umweltbelastungen verursachen hohe gesellschaftliche Kosten, zum Beispiel durch umweltbedingte Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfälle oder die Kosten des Klimawandels. Eine ambitionierte Umweltpolitik verringert diese. Grundsätzlich sollten Umweltkosten internalisiert, das heißt den Verursachern angelastet werden. Bisher geschieht dies nur unzureichend. Daher erhalten die Verursacher keine ausreichenden ökonomischen Anreize, die Umweltbelastung zu senken. Außerdem sagen die Preise ohne vollständige Internalisierung der Umweltkosten nicht die ökologische Wahrheit. Dies verzerrt den Wettbewerb und hemmt die Entwicklung und Marktdiffusion umweltfreundlicher Techniken und Produkte. Vor allem in sehr umweltintensiven Bereichen wie dem Energie- und Verkehrssektor ist es wichtig, die entstehenden Umweltkosten stärker in Rechnung zu stellen. Dies würde den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern, die Energieeffizienz erhöhen und wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen. Zur Schätzung der Umweltkosten veröffentlicht das Umweltbundesamt regelmäßig die Methodenkonvention . Sie beinhaltet Kostensätze u.a. für die Emission von Treibhausgasen, Luftschadstoffen und Lärm, und gibt methodische Empfehlungen für die Ermittlung von Umweltkosten. Ein wichtiger Anwendungsbereich von Umweltkosten ist die Gesetzesfolgenabschätzung. Zur Unterstützung einer wissenschaftlich fundierten Gesetzesfolgenabschätzung stellt das Umweltbundesamt ein Werkzeug bereit. Es kann den Bundesministerien dabei helfen, eine umfassende und ausgewogene Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführen, wie das Umweltbundesamt sie in seinem Positionspapier empfiehlt. Im Rahmen des Projektes „Übergang in eine Green Economy – Notwendige strukturelle Veränderungen und Erfolgsbedingungen für deren tragfähige Umsetzung in Deutschland“ hat der Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des Umweltbundesamtes ( UBA ) eine Studie „ Internationale Bestandsaufnahme des Übergangs in eine Green Economy “ verfasst, die in der Reihe „Umwelt, Innovation, Beschäftigung“ veröffentlicht wurde. Diese Studie ist das Ergebnis des ersten von fünf Arbeitspaketen des Projektes, das PtJ gemeinsam mit dem Öko-Institut e.V. umsetzt. PtJ hat dabei die Gesamtkoordination inne. Auf der Grundlage der Green-Economy-Definition des Bundesumweltministeriums ( BMUB ) und des UBA wurde zu Beginn der Studie unter dem Gesichtspunkt der Übertragbarkeit auf Deutschland eine internationale Bestandsaufnahme von Green Economy-Strategien vorgenommen. Um aus den bisherigen Erfahrungen zu lernen und Empfehlungen für konkrete Schritte und Handlungsempfehlungen für den Übergang in eine Green Economy in Deutschland abzuleiten, wurde in einem breit angelegten internationalen Screening-Prozess in mehreren Stufen aus einem Kreis von 34 Ländern bzw. Regionen eine Gruppe von 19 ausgewählt und näher betrachtet. Durch weitere Analysen und Experten-Interviews wurden 8 Länder bzw. Regionen mit Modellcharakter selektiert und in Fallstudien vertieft untersucht: die Europäische Union, Japan, die Schweiz, die Niederlande, die Republik Korea, das Vereinigte Königreich, die USA, Kalifornien und die Volksrepublik China. Daran anknüpfend hat das PtJ-Team fünf besonders erfolgreiche und erfolgversprechende Maßnahmen vor dem Hintergrund ihrer Übertragbarkeit auf Deutschland ausgewählt und als Best-Practice-Beispiele detaillierter untersucht: das Öko-Modellstädte-Programm in Japan, den Aktionsplan Grüne Wirtschaft der Schweiz, die Fünfjahresplanung in der Republik Korea, die nachhaltige öffentliche Beschaffung im Vereinigten Königreich sowie das Green-Funds-Programm aus den Niederlanden. Ziel war es, ein besseres Verständnis für die strukturelle und kulturelle Einbettung der verschiedenen Ansätze zur Realisierung einer Green Economy zu entwickeln. Die Ergebnisse dieses ersten Arbeitspakets des Vorhabens sind in der o. g. internationalen Studie ausführlich dokumentiert. Die Best-Practice-Beispiele sind zudem in Form von prägnanten zweiseitigen Policy Briefs aufbereitet und stehen sowohl einzeln für die Länder Japan , Schweiz , Republik Korea , Vereinigtes Königreich und Niederlande als auch als Gesamt-Dokument zum Download zur Verfügung. Im zweiten Arbeitspaket des Projektes wurden die grundlegenden systemischen Transformationshemmnisse und Möglichkeiten zu ihrer Überwindung auf dem Weg zu einer Green Economy analysiert und auf Basis eines ausführlichen Hintergrundpapiers zu fünf Thesenblöcken durch das PtJ-Team zusammengefasst. Im Rahmen eines Fachworkshops mit Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wurden diese Thesen kritisch hinterfragt und diskutiert. Die Beiträge zu diesem Workshop und die Ergebnisse der Analyse werden in Kürze in Form eines Tagungsbandes auf der Internetseite des UBA zum Download bereitstehen.
Am 10. April 2008 erhielt das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau die EMAS-Registrierungsurkunden aus der Hand vom Präsidenten der Industrie- und Handelskammer (IHK) Halle-Dessau, Albrecht Hatton. Für sein umfangreiches Umweltmanagement nach dem europäischen Umweltaudit-Systems „EMAS” (Eco Management and Audit Scheme) ist das UBA jetzt mit seinem Dienstsitz in Dessau-Roßlau sowie drei weiteren Standorten in Berlin-Grunewald, Berlin-Marienfelde und Langen bei Frankfurt a.M. offiziell im EMAS-Register der IHK Halle-Dessau eingetragen. Das bestätigt offiziell, dass das UBA die hohen Anforderungen der EMAS-Verordnung erfüllt. Damit darf das UBA das EMAS-Logo tragen, die höchste europäische Auszeichnung für betrieblichen Umweltschutz. „Das Umweltbundesamt ist seit 1996 die 119. Organisation und die erste Behörde überhaupt, die in unserem IHK-Bezirk nach EMAS validiert wurde. Damit erfüllt das Umweltbundesamt nicht nur formale selbst gestellte Verpflichtungen, sondern stärkt gleichzeitig seine Rolle als Vorreiter in Sachen Umweltschutz und setzt sich erneut auch regional, wie hier in Sachsen-Anhalt, für die gewerbliche Wirtschaft ein und unterstützt die Umweltallianz.”, so IHK-Präsident Albrecht Hatton. „Wir verwirklichen Umweltschutz konsequent auch im eigenen Haus. Unser Umweltmanagement erfüllt bereits seit Jahren die EMAS-Anforderungen. Das trägt erheblich zur Glaubwürdigkeit des UBA bei und stärkt unsere Position in der umweltpolitischen Diskussion”, sagte UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge bei der Übergabe der IHK-Urkunden. „Systematisches Umweltmanagement tut nicht nur Unternehmen gut, auch Behörden sollten mit gutem Beispiel vorangehen”, so Troge. Eine wesentliche Voraussetzung für das erfolgreiche Umweltmanagement des UBA sei, dass es vollständig in die Aktivitäten, Abläufe und Zuständigkeiten innerhalb des Amtes integriert ist. Dies schließt eine an Energie- und Ressourcenschutz orientierte Liegenschaftsbewirtschaftung ebenso ein wie eine umweltverträgliche Beschaffung und Veranstaltungsorganisation. In den letzten Jahren kümmerte sich das UBA besonders um ein umweltorientiertes Mobilitätsmanagement. Dies zielt darauf, Umweltbelastungen bei Dienstreisen, Arbeitswegen, dem Besucherverkehr sowie Dienstwagen zu verringern. Vor allem Video- und Telefonkonferenzen an Stelle von Dienstreisen sowie die Unterstützung von Mitfahrgelegenheiten tragen bisher dazu bei.
Seit Juli 1993 ist in der EU die EMAS-Verordnung (Verordnung (EWG) Nr. 1836/93) in Kraft. EMAS steht für "Eco-Management and Audit Scheme". Alle gewerblichen Unternehmen und andere Organisationen und Einrichtungen der EU-Mitgliedstaaten können sich an dem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung beteiligen. Ziel dieses Systems ist die Förderung der kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes.
Umweltbundesamt wirbt für betrieblichen Umweltschutz und geht mit gutem Beispiel voran Für ein stärkeres Engagement der Unternehmen und Behörden im betrieblichen Umweltschutz setzt sich die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger, ein. Zur Veröffentlichung der neuen EMAS-Umwelterklärung, in der das UBA das Umweltmanagementsystem an seinen insgesamt 15 Standorten beschreibt, erklärt Maria Krautzberger: „Langfristig sollten alle Organisationen, deren Tätigkeiten sich auf die Umwelt auswirken, ein transparentes und überprüfbares Umweltmanagementsystem einführen“. Hierfür seien jedoch mehr Anreize notwendig. „EMAS-Unternehmen, die ihre Umweltauswirkungen systematisch, transparent und nachprüfbar minimieren, sollten von Vollzugs- und Berichtspflichten entlastet werden und Fördermittel einfacher in Anspruch nehmen können“, so die UBA-Präsidentin. Außerdem sollte die öffentliche Beschaffung die rechtlichen Spielräume stärker nutzen und EMAS-Unternehmen bevorzugt berücksichtigen. Um seine Umweltauswirkungen dauerhaft zu minimieren, betreibt das UBA an allen Standorten ein anspruchsvolles Umweltmanagementsystem nach der europäischen EMAS -Verordnung. Seit Jahren ist es für das UBA selbstverständlich, an seinen Standorten Ökostrom zu beziehen, umweltfreundliche und ressourcenschonend hergestellte Produkte zu beschaffen, erneuerbare Energie selbst zu erzeugen sowie Dienstreisen und Arbeitswege möglichst umweltverträglich durchzuführen. Maria Krautzberger: „EMAS hilft uns, konsequent unsere eigenen Empfehlungen zum Umweltschutz einzuhalten. Das stärkt nicht nur unsere Glaubwürdigkeit, wir gewinnen auch praktische Erfahrungen beim Umweltschutz.“ Das Umweltbundesamt setzt sich selbst weiterhin anspruchsvolle Ziele: Künftig sollen alle Veranstaltungen des UBA klimaneutral durchgeführt werden. Der Gesamtenergieverbrauch soll bis 2017 um weitere drei Prozent sinken, von derzeit 13.400 auf knapp 13.000 Megawatt. Die Menge selbst erzeugter und genutzter erneuerbarer Energie will das UBA im gleichen Zeitraum um zwei Drittel, das heißt von derzeit 270 auf 500 Megawatt, steigern. Bei der Mobilität will das UBA seinen hohen Anteil umweltfreundlich zurückgelegter Arbeitswege – knapp 70 Prozent der Beschäftigen kommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Rad oder zu Fuß zur Arbeit – stabilisieren und den CO 2 -Ausstoß seiner Dienstwagen bis 2017 von derzeit gut 73 Tonnen pro Jahr auf 70 Tonnen senken. In Deutschland haben derzeit rund 1.200 Organisationen an 1.900 Standorten ein Umweltmanagement nach EMAS; in Europa sind es knapp 3.400 Organisationen an 10.500 Standorten. UBA-Präsidentin Krautzberger glaubt, dass die Zahl der EMAS-Organisationen in den nächsten Jahren erheblich steigen könnte, sofern bestehende Anreize mehr genutzt und mehr Anreize geschaffen werden. Als Beispiele nennt sie die Berücksichtigung der Umwelterklärung im Rahmen der Emissionsberichterstattung, längere Inspektionsintervalle oder geringere Verwaltungsgebühren. Darüber hinaus hält sie eine Koppelung staatlicher Vergünstigungen an die Einführung eines Umwelt- bzw. Energiemanagementsystems nach dem Vorbild der Ausnahmeregelungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz oder günstigere Kredit- und Versicherungskonditionen für EMAS-Unternehmen für sinnvoll. „Wenn Unternehmen durch EMAS belegen, dass sie ihre Nachbarschaft und die Umwelt weniger belasten, sollten sie auch ökonomisch davon profitieren", so die UBA-Chefin. Damit im Gegenzug auch die Umweltverwaltung von EMAS profitieren könne, sei es sinnvoll, EMAS stärker mit dem Vollzug von Umweltrechtsvorschriften abzustimmen. Die 2016 geplante Novellierung der Europäischen EMAS-Verordnung bietet die Gelegenheit, EMAS attraktiver zu machen. „Wir werden der EU-Kommission hierzu Vorschläge vorlegen“, kündigt Krautzberger an. EMAS – Eco-Management and Auditsystem – ist die englische Abkürzung für ein Umweltmanagement- und Auditsystem, das konkrete Zuständigkeiten und Abläufe im betrieblichen Umweltschutz sowie die Einhaltung aller Umweltrechtsvorschriften vorschreibt. Inwieweit diese eingehalten werden, überprüft jährlich ein zugelassener Umweltgutachter. Zudem verlangt EMAS, dass die Entwicklung aller relevanten Umweltaspekte anhand nachprüfbarer Kennzahlen in einer Umwelterklärung veröffentlicht wird.
Origin | Count |
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Bund | 904 |
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Förderprogramm | 880 |
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Umweltprüfung | 2 |
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