Umwelt- und Klimawirkung: Die Grünlandbewirtschaftung im Berggebiet Österreichs zeichnet sich durch eine kleinbäuerliche Struktur und durch Multifunktionalität aus. Die Höfe tragen als Familienbetriebe wesentlich zur Offenhaltung der Landschaft und Erhaltung der biologischen Vielfalt, der lokalen und regionalen Märkte, der ländlichen Regionen und der Erzeugung gesunder und authentischer Lebensmittel bei. Die Leistungen der traditionell wirtschaftenden Bergbauern können in die drei Bereiche 'Lebendiger ländlicher Raum', 'Erhalt einer vielfältigen Landschaft (Diversität)' und 'Umweltschutz' zusammengefasst werden. Eine Absicherung der Bewirtschaftung der extremen Bergstandorte - unter Beachtung der Umwelt- und Tierwohlanforderungen - entspricht dem Programm LE 2020 sowie den Zielen des BMNT. Die verschiedenen Stallsysteme beeinflussen in unterschiedlichem Ausmaß das Emissionsrisiko. Im vorliegenden Projekt sollen diesbezüglich Betriebssituationen und Bewertungsmethoden evaluiert werden. Zielsetzung Die Themen Kombinations-, Laufstall-, Auslauf- und Weidehaltung beschäftigen derzeit sowohl biologische als auch konventionelle Milchviehbetriebe. Lebensmitteleinzelhandelsmarken zahlen Milchzuschläge nur mehr für Milch aus Laufstall- oder Auslaufstallsystemen bzw. werden dazu Umstellungsfristen diskutiert. Vor allem im Berggebiet (Hanglage, kleine Betriebsgrößen etc.) setzen derzeit traditionellerweise viele Betriebe auf Kombinationshaltung (Weide+Auslauf+vorübergehende Anbindehaltung) und stehen auf Grund der Marktsignale sowie den betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten vor sehr großen Herausforderungen. In den Berggebieten der westlichen Bundesländer wird diese Haltungsform auf bis zu 80 % der Betriebe praktiziert. Die Verunsicherung ist hoch - Umbaulösungen sind besonders am Berg kostspielig, müssen gut durchdacht werden und benötigen darüber hinaus auch betriebsindividuelle Lösungsansätze. Stallbaufirmen haben für diese kleinen Betriebe zumeist keine passenden und kostengünstigen Lösungen bzw. können diese nicht bedienen. Auf Seite der Beratungs- und Bildungsorganisationen lastet ein großer Druck und es müssen innovative Lösungen gemeinsam mit Praxis, Beratung und Forschung erarbeitet werden. Dabei gilt es auch Nachhaltigkeitskriterien sowie das Tierwohl- als auch das Emissionsrisikopotenzial zu beachten. Auch der Ausstieg aus der Milchviehhaltung ist ein bedeutendes Thema und muss, zur Absicherung der Bewirtschaftung bzw. der Betriebe, gut überlegt und begleitet werden. Bezugnehmend auf die EIP-Ausschreibung (LE 2020) wurde im Jänner 2019 zum Ausschreibungsleitthema 'Entwicklung und Testung von Lösungsansätzen zur Verbesserung der Tierhaltung' ein Projektantrag mit dreijähriger Laufzeit (1. Juni 2019 bis 31. Mai 2022) bei der Förderstelle des BMNT eingereicht und in Folge genehmigt. Dabei werden Baumaßnahmen, Kosten, Tierwohl- und Emissionsrisiko-Potenziale dokumentiert bzw. Nachhaltigkeitskriteri
Ziel ist es, die Entwicklung dieses Branchenführers im Segment landwirtschaftliche Spezialversicherer im Kontext der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Zeit darzustellen. Besonderer Augenmerk soll dabei auf die Veränderung der Institution 'Versicherung' sowie einer veränderten Perzeption des Hagels gelegt werden. Untersucht werden die Rahmenbedingungen, die zur Gründung der Institution Hagelversicherung geführt haben. Diese Innovation, welche in den Schriften der Kameralisten zum ersten Mal angedacht wurden, erforderte auch eine Änderung der Geisteshaltung. Wurden Naturkatastrophen, v.a. im Zeitalter der Reformation noch als Strafe Gottes gesehen, scheint es festzustehen, dass sich diese Geisteshaltung im Laufe des 17. und v.a. des 18. Jahrhunderts geändert hatte und schließlich in der Entwicklung einer ökonomischen Institution mündete. Diesen Prozess zu beschreiben, der in der vorhandenen Literatur zur Hagelversicherung nicht beachtet wird, soll Ziel der Arbeit sein. Schwerpunkt der Untersuchung dieses Prozesses soll das 18. bis 20. Jahrhundert sein. Als Quellen bieten sich dabei neben den Schriften der Kameralisten u.a. Zeitschriften des 18. Jahrhunderts an. Vor diesem kulturgeschichtlichen Hintergrund folgt anschließend die unternehmensgeschichtliche Studie.
Aus Tierstaellen emittierende Gerueche koennen mitunter eine Belaestigung fuer benachbarte Anwohner darstellen. Zur Berechnung des einzuhaltenden Mindestabstandes von Stallanlagen zur naechsten Wohnbebauung werden Abstandsregelungen wie die TA-Luft, die VDI-Richtlinien Emissionsminderung in der Tierhaltung VDI 3471 (Schwein) und VDI 3472 (Huhn) herangezogen. Um den Gruendruck der VDI-Richtlinie 3473 zu modifizieren, ist die Ermittlung der tatsaechlichen Geruchsschwellen mit Hilfe von Fahnenbegehungen notwendig. Anhand von repraesentativen Fahnenbegehungen nach der VDI-Richtlinie 3940 (Bestimmung der Geruchsstoffimmissionen durch Begehungen) zu ueberpruefen war, ob die in der VDI-Richtlinie 3473 angefuehrten Mindestabstaende auf dem dort beschriebenen Niveau belassen werden koennen. Fuer die Durchfuehrung der Fahnenbegehungen wurden zunaechst insgesamt 12 Betriebe in fuer Baden-Wuerttemberg typischen Betriebsgroessen ausgewaehlt. Pro Betrieb waren zunaechst 13 Begehungen fuer eine repraesentative Ermittlung der Geruchsschwellenentfernung in der Sommer- und der Wintersituation vorgesehen. Die Ergebnisse der Fahnenbegehungen lassen sich in den folgenden Punkten zusammenfassen: 1.) Auf der Ebene der ermittelten Geruchsschwellenabstaende werden die von der VDI Richtlinie 3473 abgeleiteten Mindestabstaende um ca. 37 Prozent unterschritten. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Ueberarbeitung. 2.) Die Beziehung zwischen Geruchsschwellenabstand und Tierlebendmasse ist enger als zur geruchsbezogenen Tierlebendmasse; eine Ueberarbeitung der Geruchsaequivalenzfaktoren der VDI-Richtlinie 3473 ist notwendig. 3.) Die in der VDI-Richtlinie 3473 angewendete Kurvenform kann auch im Bereich der Bagatellgrenze Anwendung finden, wenn auch auf einem wesentlich niedrigeren Niveau. Darueber hinaus wird empfohlen eine Klaerung bzgl. des Begriffs der Geruchs- bzw. Erkennungsschwelle vorzunehmen. Auch hat sich bei den Begehungen gezeigt, dass das in der VDI 3473 angewendete Punktesystem fuer die notwendige Differenzierung der Formen der Rinderhaltung nicht ausreicht.
1. Vorhabenziel: Hauptziel ist die Entwicklung einer Methodik zur optimierten Versuchsauswertung. Emissions- und verbrauchsrelevante Entscheidungen sollen einfacher und sicherer getroffen werden. Die Verbesserung soll durch vier Teilziele erreicht werden: a) Die Erhöhung der Aussagekraft der Messungen. b) Die Beurteilung der Ergebnisgüte einer Arbeitsprozessrechnung. c) Die Fehlererkennung von Messwerten. d) Die Erleichterung von brennverfahrensrelevanten Entscheidungen. 2. Arbeitsplanung: Die ersten sechs Monate des Projekts wird eine Arbeitsprozessrechnung in den Prüfstands- und Messbetrieb eingebunden. Die Einbindung stellt den Versuchsingenieuren zusätzliche Betriebsgrößen zur Verfügung. In den anschließenden neun Monaten soll die Qualität der Arbeitsprozessrechnung beurteilt werden. Daraus abgeleitet werden Vertrauensbereiche der Arbeitsprozessrechnung. Im dritten Arbeitspaket wird die Plausibilisierung von Messwerten mit der Arbeitsprozessrechnung in den Gesamtprozess integriert. Hierdurch werden Abweichungen vom Normalzustand einfacher erkennbar. Das nächste sechsmonatige Arbeitspaket schafft ein Gesamtgütekriterium aus Messung und Arbeitsprozessrechnung. Aus dem neunmonatigen abschließenden Arbeitspaket sollen Handlungsempfehlungen für zukünftige Entwicklungsprozesse abgeleitet werden. Es wird untersucht, welche Potentiale aus den bestehenden Ergebnissen für zukünftige Entwicklungen vorhergesagt werden können.
Ziel dieser Forschung ist, einen Standard bezüglich Ernährungssicherheit für alle Biomasse-Produktion aus ernährungsunsicheren Regionen zu erarbeiten. Der Standard soll bei der Produktion aller Biomassearten unabhängig der Nutzung länder- und sektorübergreifend Anwendung finden können und sowohl für Kleinbauern als auch für Großbetriebe anwendbar sein. Der Standard soll auf wissenschaftlich fundierten Kriterien, Indikatoren und Kennzahlen beruhen, um die positive Auswirkung der Biomasseproduktion auf die Ernährungssicherheit der lokalen Bevölkerung zu zertifizieren. Weiterhin sollen die bereits umgesetzten und die nur theoretisch diskutierten Standards berücksichtigt werden und in diese Arbeit miteinfließen. Darüber hinaus wird eng mit der Welthungerhilfe und dem Projekt BiomassWeb des ZEF (BMBF-gefördert) zusammengearbeitet; mit Vertretern der relevanten Ministerien, der Zivilgesellschaft sowie Zertifizierungssytemen wird die Entwicklung regelmäßig diskutiert. Um den vorgeschlagenen Standard zu entwickeln, werden - basierend auf bisherigen Standards und Erkenntnissen - wissenschaftlich fundierte Kriterien, Indikatoren und Kennzahlen erstellt und durch intensive Stakeholder-Konsultationen praxisnah gestaltet. Bei der Entwicklung dieses Sets und dessen Überprüfung auf Anwendbarkeit wird die unterschiedliche Situation von Großbetrieben und Kleinbauern berücksichtigt. Es wird untersucht, ob ein allgemein gültiges 'Kriterienset' für Großbetriebe und Kleinbauern sinnvoll ist oder ob unterschiedliche Kriterien nötig sein werden. Es sind vier Kriterien angedacht, die die Einhaltung und Verwirklichung der vier Säulen der Ernährungssicherung durch ein jeweiliges Set an Indikatoren gewährleisten. Es wird zwischen Minimum-Indikatoren, die immer zu erfüllen sind und Entwicklungsindikatoren unterschieden. Von großer Bedeutung ist die Identifizierung von Indikatoren, die aussagekräftig, kostengünstig und verlässlich messbar sind.
Für Unternehmen wird es im internationalen Wettbewerb immer wichtiger, sich zu Fragen von Umwelt- und Klimaschutz zu positionieren. Dies dient zum einen dem Image des Unternehmens, zum anderen lassen sich durch die Offenlegung und Nutzung von Einsparpotentialen Wettbewerbsvorteile erzielen. Ein zunehmend verbreitetes Maß für die ökologische Bewertung von Produkten und Dienstleistungen ist der 'ProductCarbonFootprint (PCF)' Dieser CO2-Fußabdruck misst die Treibhausgase, die im Lebenszyklus eines bestimmten Produktes emittiert werden. Damit ist der PCF ein geeignetes Instrument, um die Klimawirksamkeit von Waren und Dienstleistungen zu bestimmen, zu bewerten und zu kommunizieren (PCF Pilotprojekt 2009). Den Unternehmen bietet der PCF die Möglichkeit, Klima-Entlastungspotentiale ihrer Produkte und Dienstleistungen zu überprüfen und zu erschließen. Ob der für ein Unternehmen aber ein probates Mittel darstellt, hängt von vielen Rahmenbedingungen ab: Der Unternehmenszweck (Art der Produkte/Dienstleistungen) ist dabei ebenso entscheidend wie die Größe des Unternehmens oder seine Stellung im Lebensweg des jeweiligen Produktes und der bearbeiteten Produktpalette. Ziel des Vorhabens ist es, die Praxistauglichkeit des CO2-Fußabdrucks zu testen und dabei herauszufinden, inwieweit dieses Konzept für KMU tauglich ist, wie und mit welchem Erfolg man die Ergebnisse in Richtung der Kunden kommunizieren könnte und wie eine Struktur der Informationsvermittlung entlang der Wertschöpfungskette zu gestalten wäre. Die Bearbeitung von Fallbeispielen nimmt in diesem Verbund eine zentrale Stellung ein. Zusammen mit den kooperierenden Unternehmen werden für einzelne Produkte die Informationen erarbeitet, die es erlauben, den PCF für seinen gesamten Lebensweg zu berechnen und darzustellen. Mit dem Vergleich der Erfahrungen über verschiedene Unternehmensgrößen, Produktarten und Branchen hinweg werden Erkenntnisse erarbeitet, die für die Bewertung der Praxistauglichkeit des Konzepts von erheblicher Bedeutung sind.
Nach dem Wasserpreis-Beschluss des BGH stellt sich die Frage, wie die von den Wasserversorgern zu erbringenden Umweltleistungen und Hygieneanforderungen besser abgebildet, d.h. transparenter gemacht werden können. Verpflichtende Kennzahlenvergleiche wären dazu ein denkbarer Ansatz. Das Vorhaben soll die bereits bestehenden freiwilligen Benchmarking-Aktivitäten vergleichen, deren Wirksamkeit evaluieren, sie auf Einbeziehung der Umwelt- und Hygieneanforderungen überprüfen und Vorschläge zur Weiterentwicklung hin zu einem obligatorischen Benchmarking machen. Da bisherige Benchmarking-Projekte in der Regel nur im Kreis der teilnehmenden Unternehmen präsentiert und diskutiert werden, sollen innerhalb des Vorhabens Vorschläge entwickelt werden, wie und in welcher Form Ergebnisse zukünftig gegenüber einer breiteren Öffentlichkeit kommuniziert werden können. Ziel des Vorhabens ist es, eine Systematik für ein für alle Wasserversorger verbindliches Bechmarking zu entwickeln, das aussagekräftige Kennzahlen für die Leistungsbewertung im Umwelt- und Gesundheitsschutz enthält. Dabei ist zu beachten, dass die Wasserversorgung in Deutschland von einer Vielzahl von Unternehmen mit verschiedenen Organisationsstrukturen und unterschiedlichen Betriebsgrößen und Versorgungsbereichen getragen wird.
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| Bund | 42 |
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| Förderprogramm | 41 |
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