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Ehrengrabstätten

Ehrengrabstätten sind Ausdruck der Ehrung Verstorbener, die zu Lebzeiten hervorragende Leistungen mit engem Bezug zu Berlin erbracht oder sich durch ihr überragendes Lebenswerk um die Stadt verdient gemacht haben, durch das Land Berlin. Die Grundlage bilden § 12 Abs. 6 des Gesetzes über die landeseigenen und nichtlandeseigenen Friedhöfe Berlins vom 01. November 1995 ( Friedhofsgesetz ) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften ( AV Ehrengrabstätten ). Die Anerkennung als Ehrengrabstätte erfolgt durch Senatsbeschluss frühestens fünf Jahre nach dem Tod für einen Zeitraum von zunächst 20 Jahren. Der Senat kann in besonderen Fällen anschließend die Fortdauer der Anerkennung beschließen. Besondere Regelungen gelten für Ehrenbürger. Das zuständige Bezirksamt übernimmt die Kosten für die Grabpflege, die Instandhaltung der Ehrengrabstätte und des Grabmals sowie für die Verlängerung des Nutzungsrechts, sofern diese Kosten nicht von Angehörigen oder Dritten getragen werden. Anregungen auf Anerkennung einer Ehrengrabstätte nimmt die Senatskanzlei entgegen. Abfrage der Ehrengrabstätten (Suche) Recherche nach Ehrengrabstätten in den Berliner Bezirken. Weitere Informationen

Entwicklung und Erprobung von Verhaltensweisen zur Energie- und Betriebskosteneinsparung in Mietgebaeuden

EnergOp - der Schlüssel zum Energiemanagement - Untersuchungen zum energetischen Zustand der Außenbezirke und Bauhöfe der WSV

Am 1. Mai 2014 trat eine neue Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft. Diese betrifft nicht nur den allgemeinen Wohnungsbau, sondern auch einen Großteil der Hochbauten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Aus Gründen des Klimaschutzes und zur Schonung wertvoller Energiereserven müssen die Anstrengungen zur Senkung des Energiebedarfs und zum Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich verstärkt werden. Hierbei kommt den Gebäuden des Bundes eine Vorbildfunktion zu, die sie meist - besonders im Bestand - noch nicht einnehmen. Dabei erweist sich eine energetische Sanierung nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes als sinnvoll, sondern verschafft oftmals auch den in den Gebäuden arbeitenden Menschen mehr Behaglichkeit. Durch erhöhte Oberflächentemperaturen und mit einer besser geregelten Anlagentechnik lassen sich beispielsweise in den großen Hallen und Werkstätten der WSV Zuglufterscheinungen reduzieren. Ein auf solche Weise gesteigertes Behaglichkeitsgefühl hat vielfach sogar den Nebeneffekt, dass niedrigere Rauminnentemperaturen als angenehm empfunden werden, was wiederum der Energieeinsparung dient. Auch zum Werterhalt der Immobilie und zur Einsparung von Betriebskosten sind diese Sanierungsmaßnahmen äußerst wichtig. Im Rahmen der Gebäudeerhaltung sollte ein vorrangiges Ziel die Einführung eines Energiemanagementsystems sein.

CTM-Elbe: Schadstofftransportmodellierung im Elbeästuar

Die Prognose der Schadstoffverdriftung infolge von Baggergutverbringung wird für die Genehmigung zukünftiger Umlagerungsmaßnahmen immer wichtiger, auch unter Berücksichtigung der Umsetzung der WRRL- und MSRL-Ziele. Deswegen muss die BAW die vorhandenen Prognosewerkzeuge (HN-Modellsysteme) für die neuen Anforderungen zukünftiger Begutachtungen erweitern. Aufgabenstellung und Ziel Nach dem erfolgten Ausbau der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe (2019- 2022) wird seitens der Revierverantwortlichen (HPA und WSV) die bisherige Umlagerungspraxis im Rahmen des Sedimentmanagements angepasst. In der Tideelbe wird der Großteil des anfallenden Baggerguts aus dem Hamburger Bereich lokal im Westen Hamburgs umgelagert. Dieses Umlagerungskonzept führt zur Kreislaufbaggerei, Trübungserhöhung und zu erhöhten Unterhaltungskosten der Fahrrinne (Weilbeer et al. 2021) und wird seitens der Einvernehmensbehörden und Erlaubnisbeteiligten sowie der Öffentlichkeit zunehmend kritisch hinterfragt. Aufgrund der teilweisen Belastung der fluvialen Feinsedimente mit Schadstoffen stellen alternative Verbringstellen stromab derzeit schwer einschätzbare Auswirkungen auf Flora und Fauna dar (siehe u. a. Heise et al. 2007). Um ökologische Risiken für die angrenzenden Schutzgebiete im Ästuar und im Nationalpark Wattenmeer auszuschließen, wird auch die WSV in zunehmendem Maße gefordert, im Sinne einer Auswirkungsprognose für alternative Verbringstellen stromab Richtung Nordsee den Verbleib der Schadstoffe in einem höheren Detaillierungsgrad nachzuweisen. Zuverlässige Prognosewerkzeuge (u. a. numerische Modelle) sind für das langfristig nachhaltige Management von Ästuaren und Küstengewässern sowie für die Vorhersage der Auswirkungen des Klimawandels, z. B. durch eine mögliche verstärkte Resuspension belasteter Sedimente als Folge der Änderungen der Oberwasserzuflüsse, unerlässlich (Fitzsimons et al. 2011). Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, das Transportverhalten von partikulär gebundenen Schadstoffen durch Modellierungsansätze und Charakterisierung wesentlicher Prozesse zweckmäßig zu reproduzieren. Hinsichtlich der Schwebstoff- und Schadstoffdynamik werden elberelevante Schadstoffe (z. B. PCB, DDx, HCB, Hg, Cd, Cu, Zn) anhand von Messdaten und Laborexperimenten untersucht. Schlüsselprozesse, die die Adsorption und Desorption dieser Schadstoffe an Schwebstoffen im Ästuar steuern, sollen charakterisiert und in ein hydrodynamisches 3D-Modell integriert werden. Mithilfe dieser validierten Modellentwicklungen sollen Konzepte erarbeitet werden, um die Schadstoffproblematik im Sediment zu entschärfen. Bedeutung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Für die Auswirkungsprognose und Genehmigungsplanung zukünftiger Sedimentmanagementmaßnahmen werden Grundlagen hinsichtlich der Schadstoffausbreitung entsprechend dem Stand der Wissenschaft bereitgestellt. Angesichts der WRRL- und MSRL-Ziele (z. B. im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot) können hierdurch quantitative Abschätzungen über die Verdriftung und Akkumulation von elberelevanten organischen und anorganischen Schadstoffen ermittelt werden. Auf Grundlage der Modellergebnisse können Konzepte zum Ästuarmanagement entwickelt werden, die die Unterhaltungsstrategien in der Tideelbe optimieren. Die Entwicklungen erfolgen im Austausch mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW), welche Laborversuche und messungsbasierte Untersuchungen oder Simulationen zu elberelevanten Schadstoffen durchführen.

Ertüchtigung von Holzbrücken in Berlin-Spandau

Fuß- und Radwegbrücken im Spandauer Spektegrünzug sind wieder nutzbar Pressemitteilung vom 28.05.2026 Ausführungsphase In Berlin-Spandau werden drei Holzbrücken in Grünanlagen ertüchtigt. Es handelt sich um den „Spektegrabensteg“ und den „Steg über die Spektelake“, die sich im Spektegrünzug, Ortsteil Falkenhagener Feld, Bezirk Spandau befinden und den Spektegraben bzw. die Spektelake überführen, sowie die „Südparkbrücke“, die sich im Südpark, Ortsteil Wilhelmstadt, Bezirk Spandau befindet und den Südparkteich überführt. Die Brücken dienen zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden als Wegeverbindungen innerhalb der Wohngebiete. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Aufgrund des Bauwerkszustandes – die drei Holzbrücken weisen insbesondere Feuchtigkeitsschäden auf – ist für den „Spektegrabensteg“ und für den „Steg über die Spektelake“ eine grundhafte Erneuerung und für die „Südparkbrücke“ eine Erhaltungsmaßnahme, mit Erhalt der beiden tiefgegründeten Widerlager, vorgesehen. Die wesentlichen geometrischen Parameter der Bestandsbauwerke – insbesondere lichte Höhe, Kreuzungswinkel, Gehwegbreite und Gesamtstützweite – werden beibehalten. Für die Erneuerung der drei Holzbrücken ist wieder eine tragende Konstruktion aus Holz vorgesehen. Moderne Holzbrücken werden unter Beachtung der Regeln des konstruktiven Holzschutzes geplant und ausgeführt. Sie stellen eine konkurrenzfähige Alternative hinsichtlich Nutzungsdauer und Unterhaltungskosten zu Brücken aus konventionellen Baustoffen dar. Zudem sind sie klimafreundlich und nachhaltig und binden sich insbesondere in Grünanlagen gut in die natürliche Umgebung ein. Es ist geplant, die drei Holzbrücken wie folgt neu zu errichten: Haupttragwerk aus abgetreppten Holzträgern aus blockverleimten Brettschichtholz, welche mittels Querschotten aus Stahl miteinander verbunden werden Belag aus langlebigen Fertigteilplatten aus Naturstein (Granit) Geländer aus einer filigranen Stahlkonstruktion mit Füllstäben aus Holz in variierenden Längen, welche den Röhrichtbewuchs im Umfeld wiederspiegeln sollen Voraussichtliche Bauzeit: 2025 bis 2026 Der Auftrag zur Ausführung der Bauarbeiten wurde erteilt, und die vorbereitenden Arbeiten haben bereits begonnen. Spektegrabensteg Am 22.09.2025 wird die Brücke aufgrund einer Kampfmittelsondierung für einen Tag gesperrt. Ab dem 13.10.2025 ist die Brücke dann vollständig für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Unmittelbar nach der Sperrung beginnen die Rückbauarbeiten des bestehenden Bauwerks. Voraussichtliche Fertigstellung des neuen Brückenbauwerks: 2. Quartal 2026 Steg über die Spektelake Die Brücke wurde im November 2024 aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Die Bauarbeiten für den Rückbau des Bestandsbauwerks und den Ersatzneubau beginnen am 22.09.2025. Voraussichtliche Fertigstellung des neuen Brückenbauwerks: 2. Quartal 2026 Südparkbrücke Die Südparkbrücke wird ab Mitte Januar 2026 für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Die Bauarbeiten beginnen unmittelbar nach der Sperrung. Voraussichtliche Fertigstellung des neuen Brückenbauwerks: 2. Quartal 2026 Vom 27. Februar bis 12. März 2023 fand eine Online-Beteiligung statt. Es konnten eigene Ideen anlegt und die Ideen der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommentiert werden. Während des Rückbaus / Abbruchs der Bestandsbauwerke und der Errichtung der neuen Brücken sind die jeweiligen Wegeverbindungen über den Spektegraben, die Spektelake und den Südparkteich für den Fuß- und Radverkehr gesperrt. Für die Dauer der Bauzeit müssen der Fuß- und Radverkehr alternative Wegeverbindungen innerhalb der Grünanlagen bzw. angrenzend an die Grünanlagen nutzen. Spektegrabensteg Baujahr: 1979 Konstruktion: 1-feldrige Balkenbrücke aus Bongossiholz Einzelstützweiten: 12,00 m Gesamtstützweite: 12,00 m Breite zwischen den Geländern: 3,00 m Brückenfläche: 36,0 m² Steg über die Spektelake Baujahr: 1990 Konstruktion: Balkenbrücke aus Laubholz (Eiche) mit neun Einfeldträgern Einzelstützweiten: 2,75 m bis 6,00 m Gesamtstützweite: 41,50 m Breite zwischen den Geländern: 3,00 m Brückenfläche: 125 m² Krümmungswinkel: 107 m / 269 m Südparkbrücke Baujahr: 1997 Konstruktion: 3-feldrige Balkenbrücke aus Nadelholz (Douglasie) Einzelstützweiten: 3,85 m / 6,40 m / 3,65 m Gesamtstützweite: 13,90 m Breite zwischen den Geländern: 3,50 m Brückenfläche: 49 m² Die Baumaßnahme wird mit Bundesgeldern aus dem Programm Stadt und Land gefördert.

Kosten

Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten Einflussfaktoren in Bezug auf die Anfangsinvestitionen Einflussfaktoren auf Kosten im laufenden Betrieb Kosten aus der Perspektive von Wärmeabnehmenden Die Kosten für die Realisierung eines Nahwärmenetzes hängen von einer Vielzahl von Rahmenbedingungen ab, die bei der Investitionskalkulation sorgfältig geprüft werden müssen. Grundsätzlich sollten für eine betriebswirtschaftlich rationale Betrachtung dynamische Investitionsrechnungen unter Berücksichtigung von Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten über einen festgelegten Nutzungszeitraum durchgeführt werden. Da es sich um sehr langfristige Investitionen handelt, sind statische Verfahren ungeeignet. Als Ergebnis können Kapitalwert oder Wärmegestehungskosten betrachtet werden. Die Kapitalwertmethode wird unter anderem detailliert in der DIN EN 17463 beschrieben. Die Methodik zum Annuitätenverfahren, bei dem der Kapitalwert auf regelmäßig wiederkehrende gleich hohe Zahlungen aufgeteilt wird, erläutert die VDI-Richtlinienreihe 2067 . Die Wärmegestehungskosten können aufgrund der vielen verschiedenen Einflussfaktoren stark schwanken. Daher ist es nicht möglich, „typische“ Wärmegestehungskosten für ein Nahwärmenetz anzugeben. Sie sind aber i.d.R. konkurrenzfähig mit den Vollkosten von dezentralen Lösungen, wie der BDEW-Heizkostenvergleich in den letzten Jahren gezeigt hat. Grundsätzlich gilt dabei, mit steigender Anschlussrate im Netzgebiet sinken die Kosten pro Energieeinheit. Um ein Gefühl für die Kosten Ihres spezifischen Projektes zu bekommen, ist es empfehlenswert, sich die verschiedenen Faktoren bewusst zu machen, die Relevanz für das eigene Projekt zu überprüfen und Beispiele für vergleichbare Projekte aus der Praxis auszuwerten. Eine aktuelle Studie der Prognos AG im Auftrag der Agora Energiewende analysiert die Wirtschaftlichkeit von klimaneutral betriebenen Wärmenetzen und nimmt dabei sowohl Fernwärmeversorger als auch die Endkunden und -kundinnen in den Blick. Folgende Einflussfaktoren sind zu berücksichtigen: Einflussfaktoren in Bezug auf die Anfangsinvestitionen (CAPEX) Vorbereitung und Planung: Bereits vor dem eigentlichen Bau können Kosten anfallen, beispielsweise für Machbarkeitsstudien, Probebohrungen, die eigentliche ausführungsreife Planung durch entsprechende Fachplaner und Genehmigungen. Bedarfsstruktur: Die Gesamtgröße des Versorgungsgebietes sowie die Dichte der anzuschließenden Gebäude (bzw. die Wärmedichte als Wärmebedarf pro Fläche oder Leitungslänge) haben einen großen Einfluss auf die Kosten. Je weiter die einzelnen Gebäude voneinander entfernt sind und je geringer der spezifische Wärmebedarf der einzelnen Gebäude, desto größer wird die erforderliche Trassenlänge pro gelieferter Energieeinheit und entsprechend steigen auch die Kosten. Erschließung der EE-Potenziale: Die Erschließung erneuerbarer Wärmequellen ist je nach lokalen Bedingungen mit Kosten verbunden, die ebenso nach Wärmequelle und Technologie variieren (Sonden, Kollektoren, etc.) Technische Anlagen: Hierunter fallen neben den eigentlichen Wärmeerzeugern wie Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen auch die für die Umwälzung des Heizmediums benötigten Pumpen, Rohrleitungen, Verteiler und Sammler, alle Ventile und Armaturen und die Mess- und Regelungstechnik zur Überwachung der Betriebsbedingungen. Die Investitionen für die Rohrleitungen ist bei kalten Nahwärmenetzen üblicherweise geringer, da hier auf die Dämmung der Rohre verzichtet werden kann, dafür ist in jedem Gebäude eine Wärmepumpe erforderlich, wobei bei der Konzeptionierung festzulegen ist, ob sich diese noch im Eigentum des Netzbetreibers befinden oder bereits dem Kunden zuzuordnen sind. Wärmetrassen: Die Kosten für die Tiefbauarbeiten, um die Trassen des Wärmenetzes im Erdreich zu verlegen, sind stark von den Gegebenheiten vor Ort abhängig. An verdichteten urbanen Standorten sind die Verlegekosten tendenziell besonders hoch. In Bestandsquartieren sind die Kosten zudem meist deutlich höher als im Neubau. Technikzentrale: Diese muss entweder in einem eigenen Bauwerk untergebracht werden oder ein vorhandener Aufstellraum ausreichender Größe ist entsprechend zu ertüchtigen. Anschluss an leitungsgebundene Infrastruktur: Werden zur Versorgung einzelner Wärmeerzeuger Anschlüsse an das Strom- und Gasnetz oder ein Anschluss an ein übergeordnetes Fernwärmenetz benötigt, werden hierfür seitens der Infrastrukturbetreiber ebenfalls Kosten aufgerufen, die berücksichtigt werden müssen. Nutzeranschluss: Um die einzelnen Nutzer an das Netz anzuschließen werden neben den Anschlussleitungen auch Hauseinführungen in der Kellerwand oder Bodenplatte und Wärmeübergabestationen benötigt. Fremdkapitalkosten: Da in der Regel Kredite zur Finanzierung aufgenommen werden, haben deren Zinskonditionen einen Einfluss auf die Investitionskosten. Nutzung von Fördermöglichkeiten: Durch Nutzung von Bundes- und Landesfördermitteln können die Investitionskosten reduziert werden. Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten Für die Betreiber bestehender oder neu errichteter Nahwärmenetze sind folgende Einflussfaktoren relevant für die laufenden Kosten, die sich prinzipiell aus Verbrauchs- und Betriebskosten zusammensetzen: Brennstoffkosten (inklusive CO 2 -Abgabe): Falls Biomasse oder ein Anteil fossiler Brennstoffe (z.B. Erdgas) zur Wärmeerzeugung genutzt werden, sind die Preise und deren Entwicklung ein wichtiger Faktor für die laufenden bzw. operativen Kosten. Hierbei beeinflusst die CO 2 -Abgabe bzw. ab Ende 2026 der CO 2 -Preis die Kosten für fossile Brennstoffe. Stromkosten: Die Entwicklung der Strompreise hat Einfluss auf die Kosten für den Betrieb von Wärmepumpen. Senken lassen sich diese Kosten, wenn vor Ort Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. Photovoltaikanlagen) erzeugt und direkt für den Eigenverbrauch genutzt werden kann. Instandhaltungskosten: Sämtliche technischen Bestandteile des Wärmenetzes, wie die Wärmeerzeugungsanlagen oder Übergabestationen unterliegen Verschleiß, können beschädigt werden (beispielsweise durch Extremwetterereignisse) oder ausfallen. Im Betrieb sollte eine aktive Betriebsführung die Instandhaltung gewährleisten. Daher fallen über die Nutzungsdauer des Netzes auch Instandhaltungskosten an. Personalkosten: Für den laufenden Betrieb fallen auch Personalkosten, die abhängig von der Anzahl und Qualifikation der benötigten Mitarbeitenden in der technischen und kaufmännischen Betriebsführung sind. Weitere Kosten: Darüber hinaus können je nach Situation auch Versicherungskosten, Miete oder Pacht sowie Neben- und Betriebskosten in den Betriebsgebäuden anfallen. Werden die Kosten aus Verbraucherperspektive betrachtet, ist zunächst wichtig, sich die Unterschiede zwischen den Preisen bei der Versorgung über ein Wärmenetz und einer dezentralen Wärmeversorgung bewusst zu machen. Preise für die Versorgung über ein Wärmenetz bilden immer die Vollkosten ab (das heißt Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten), während bei dezentralen Versorgungslösungen häufig nur die Verbrauchskosten gesehen und beispielsweise Kosten für Wartung und Instandhaltung oder Ersatzbeschaffungen vergessen werden. Für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, die den Anschluss an ein Nahwärmenetz für ihre Wärmeversorgung wählen, sind zum einen die gegebenenfalls einmalig anfallenden Anschlusskosten von Bedeutung, zum anderen der Wärmepreis. Der Wärmepreis setzt sich dabei i.d.R. aus einem leistungsabhängigen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Bei vielen Contractingmodellen macht der Grundpreis etwa 25% der Gesamtkosten aus, der Arbeitspreis etwa 75%. Anschlusskosten: Für die Kosten des Anschlusses an ein Nahwärmenetz wird vom jeweiligen Betreiber eine einmalige Gebühr erhoben. Der Anschluss kann gegebenenfalls auch gefördert werden. Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten Grundpreis: Der jährliche Grundpreis wird vom Betreiber erhoben, um die Betriebs- und Wartungskosten des Netzes zu decken. Arbeitspreis: Der Arbeitspreis basiert auf dem Wärmeverbrauch der Abnehmerinnen und Abnehmer. Die Kosten sind von der Preisentwicklung der verwendeten Energieträger abhängig. Verbraucherseitig können die Wärmekosten durch eine Verringerung des Bedarfs mittels energetischer Gebäudesanierung sowie durch sparsames Nutzerverhalten gesenkt werden. Um ein Angebot zum Anschluss an ein Wärmenetz einordnen zu können, können online verfügbare Informationen zu Wärmenetzen mit ähnlicher Größenordnung und Technologie zum Vergleich herangezogen werden. Die Plattform waermepreise.info der drei Verbände Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. (AGFW), Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) soll für Transparenz sorgen. Sie bildet bislang aber vor allem große Fernwärmenetze ab. Vergleichswerte für kleine Nahwärmenetze können durch einen Erfahrungsaustausch mit Akteuren, die solche Netze bereits realisiert haben, gefunden werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Preise auch durch lokale Besonderheiten (z.B. reichlich vorhandene Biomasse vor Ort im ländlichen Raum, kommunale Förderung, etc.) beeinflusst sein können.

NLWKN vereinheitlicht Nutzung der landeseigenen Wassersstraßen

Norden/Aurich/Meppen/Stade . Einheitlicher, schlanker, nutzerfreundlicher: der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ordnet die anfallenden Gebühren und Abläufe an den Landeswasserstraßen zu Beginn der Wassersportsaison 2026 grundlegend neu. Zugleich reagiert der Landesbetrieb mit den ab 1. April in Kraft tretenden Anpassungen auf steigende Kosten bei der Unterhaltung und dem Betrieb der Anlagen wie Schleusen und Brücken. Im Ergebnis stehe eine praxistaugliche und faire Regelung für alle drei landeseigenen Wassersportreviere zwischen der Elbe und den Niederlanden, heißt es in einer Mitteilung. Einheitlicher, schlanker, nutzerfreundlicher: der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ordnet die anfallenden Gebühren und Abläufe an den Landeswasserstraßen zu Beginn der Wassersportsaison 2026 grundlegend neu. Zugleich reagiert der Landesbetrieb mit den ab 1. April in Kraft tretenden Anpassungen auf steigende Kosten bei der Unterhaltung und dem Betrieb der Anlagen wie Schleusen und Brücken. Im Ergebnis stehe eine praxistaugliche und faire Regelung für alle drei landeseigenen Wassersportreviere zwischen der Elbe und den Niederlanden, heißt es in einer Mitteilung. Die Neuregelung umfasst das ostfriesische Kanalnetz rund um den Ems-Jade-Kanal, den Schifffahrtsweg Elbe-Weser zwischen Bremerhaven und Otterndorf und den Haren-Rütenbrock-Kanal, der die Ems mit dem niederländischen Wasserwegenetz verbindet. Hier galten in der Vergangenheit historisch bedingt teils stark abweichende Gebührenordnungen und unterschiedliche organisatorische Regelungen – von der Abrechnung pro Schleusengang bis hin zur Berechnung pro Kanal oder Tag. „Mit diesem wenig nutzerfreundlichen Nebeneinander unterschiedlicher Vorgaben machen wir – ganz im Sinne der allgemeinen Vereinfachungsinitiative des Landes Niedersachsen – nun Schluss“, betont ein NLWKN-Sprecher. So ist ab 2. April an allen landeseigenen Wasserstraßen nur noch das Benutzen der Schleusen und beweglichen Brücken gebührenpflichtig, nicht das reine Befahren der Kanäle. „An den technischen Anlagen entstehen nachweislich die größten Kosten. Wer nur zwischen zwei beweglichen Bauwerken fährt oder z.B. als Ruderer und Paddler weder einer Brückenöffnung, noch einer Schleusung bedarf und damit auch geringere Kosten verursacht, braucht künftig keine Gebühr mehr zu bezahlen“, heißt es beim NLWKN. Ebenfalls abgeschafft wird mit der Neuregelung die teils übliche Abrechnung pro Schleusengang: Stattdessen werden zur neuen Wassersportsaison ausschließlich Jahresvignetten und Tageskarten herausgegeben. Letztere zum neuen einheitlichen Preis von 10,- Euro pro Tag (20,- Euro für die gewerbliche Schifffahrt) richten sich vor allem an Gelegenheitsfahrer. Wer dagegen regelmäßig im jeweiligen Revier unterwegs ist, kann alternativ auf eine für eine ganze Saison gültige Jahresvignette zurückgreifen. Diese kostet am Haren-Rütenbrock-Kanal, für den erstmals eine Jahresvignette angeboten wird, und am Schifffahrtsweg Elbe-Weser, wo dieses Modell bereits bewährt ist, jeweils 25,- Euro. Für das deutlich größere Revier in Ostfriesland, in dem zahlreiche Schleusen und Brücken betrieben werden müssen, fallen künftig einmalig 60,- Euro für den jeweils eine Saison lang gültigen „Bootspass Ostfriesland“ an. Steigende Unterhaltungskosten an Schleusen und Brücken Steigende Unterhaltungskosten an Schleusen und Brücken Neben dem Abbau von Bürokratie und der Vereinheitlichung von Abläufen führt der NLWKN für die vorgenommenen Änderungen auch allgemeine Kostensteigerungen und erforderliche organisatorische Anpassungen ins Feld: „Die Kosten für Strom, Treibstoffe, Wartungsarbeiten, Ersatzteile und Personal sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Nutzungsgebühren decken dies auch weiterhin nur zu einem sehr geringen Teil ab – dennoch müssen wir diesen Faktor bei Neuberechnungen im Sinne des Verursacherprinzips natürlich immer berücksichtigen“, erklärt der Sprecher des Landesbetriebs. Ob durch die neuen Regelungen höhere Kosten auf Wassersportlerinnen und Wassersportler zukommen oder aber sogar Geld gespart werden kann, hänge dabei stark vom individuellen Nutzungsprofil ab: „Fakt ist: den einen Typus Wassersportler gibt es nicht. Auf unseren Kanälen treffen beispielsweise Ruderer und Anrainer mit Boot, die relativ kleinräumig, aber regelmäßig unterwegs sind, auf fernreisende Sportbootfahrer, die das Gewässer nur einmal passieren sowie gewerbliche Charterboote. Wir haben uns bemüht, dem damit verbundenen sehr unterschiedlichen Nutzungsverhalten möglichst breit Rechnung zu tragen. Ziel ist es, für möglichst viele Nutzerinnen und Nutzer am Ende eine Aufwertung ihres Wassersporterlebnisses durch schlanke Abläufe und klare, einheitliche Tarifstrukturen zu schaffen“, so der NLWKN. Eine Übersicht über die neue Gebührenstruktur und die Bezugspunkte für Jahresvignetten bietet der NLWKN im Internet unter www.nlwkn.niedersachsen.de/Wassersport .

Digitalisierung und interdisziplinäre Auslegungstechnologien von Turbomaschinen für die Energiewende, Teilvorhaben: AP1.4

Die Sicherheit und der kosteneffiziente Betrieb stehen bei Betreibern von Verdichteranlagen im Vordergrund. Maßnahmen wie die vorausschauende Instandhaltung (engl.: Predictive Maintenance) oder die zustandsorientierte Instandhaltung (engl.: Condition Based Maintenance) können helfen, durch Wartung der Maschinen zur richtigen Zeit, lange Stillstände ganzer Produktionsanlagen und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden. Plötzlich eintretende Veränderungen an einem Verdichter wie z.B. der Anriss einer Schaufel, eine gelöste Leitschaufel oder der Eintrag fremder Teile in den Verdichter müssen erkannt werden, genauso wie langfristige Veränderungen z.B. Erosionsschäden oder Ablagerungen an der Beschaufelung. Besonders aussichtsreich dafür scheint die Überwachung von Schwingungen und Akustik der Maschine. Dies kann ohne Eingriff in den Prozess erfolgen und ist auch an bestehenden Anlagen möglich. Ziel des Projektes ist die Identifikation von Anomalien im Betrieb eines Radialverdichters und deren akustische Signaturen. Es wird eine Datenbank mit eben diesen Signaturen aufgebaut. Zuvor müssen die passende Messtechnik ausgewählt und eine geeignete Strategie für die Signalaufbereitung- und -analyse gefunden werden. Akustische Methoden werden in diesem Vorhaben als Methode eingesetzt und es ist das Ziel dieses für die online-Überwachung und Zustandsbeobachtung des Verdichters einzusetzen.

Carbon2Chem-2: Darstellung der Einsetzbarkeit von 'Grünem' aus Industrieabgasen hergestellten Methanol im Automobilsektor als CO2 neutraler, emissionsfreier und global einsetzbarer Kraftstoff, Carbon2Chem-2 L-8: Darstellung der Einsetzbarkeit von 'Grünem' aus Industrieabgasen hergestellten Methanol im Automobilsektor als CO2 neutraler, emissionsfreier und global einsetzbarer Kraftstoff

H2Giga: Ready for Gigawatt, Teilvorhaben: Entwicklung von Fertigungsprozessen für großserientaugliches AEL-Modul

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