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Schwerpunktprogramm (SPP) 1294: Bereich Infrastruktur - Atmospheric and Earth system research with the 'High Altitude and Long Range Research Aircraft' (HALO), Entwicklungen zur physikalischen und chemischen Charakterisierung eisnukleierender Aerosolpartikel mit HALO: Hochvolumenstrom-Sammler, automatisiertes 'Freezing Array' und analytische Methoden

Das hier vorgeschlagene Projekt basiert auf und ergänzt Untersuchungen die im Rahmen des DFG-Transregios 172 'Arktische Klimaveränderungen', und hier speziell dem Projekt B04 'Ship-based physical and chemical characteristics and sources of Arctic ice nucleating particles and cloud condensation nuclei', durchgeführt werden. Im Rahmen von TR 172, B04, ist es u.a. das Ziel, über schiffbasierte Messungen detaillierte Informationen hinsichtlich arktischer eisnukleierender Partikel (Anzahlkonzentration; chemische Natur, mineralisch und/oder organisch; Herkunft, lokal oder Ferntransport) zu erlangen. Diese schiffsbasierten Messungen können allerdings nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einem besseren Verständnis von Aerosol-Wolken-Wechselwirkungen in der Arktis im allgemeinen, und der Vereisung Arktischer Wolken im Besonderen, sein. Hierzu sind u.a. Informationen aus unterschiedlichen Höhen (innerhalb der planetaren Grenzschicht und in der freien Troposphäre) erforderlich. Daher sollen die in TR 172, B04, geplanten Aktivitäten u.a. durch INP-bezogene Messungen an Bord des Forschungsflugzeuges HALO ergänzt werden. Spezifisch zielen wir auf die Bestimmung von INP-Anzahlkonzentrationen, und über Analyse der chemischen Partikelzusammensetzung auf Hinweise bzgl. der INP Herkunft / Quellen. Im Rahmen des vorliegenden Antrages werden wir uns daher auf die Entwicklung, den Test und die Zulassung eines Hochvolumenstrom-Aerosolpartikelsammlers für sub- und supermikrone Aerosolpartikel für das Forschungsflugzeug HALO konzentrieren. Das Sammlersystem wird im Wesentlichen aus einer adaptierten Version des schon existierenden (aber noch zuzulassenden) 'Micrometre Aerosol Inlet' (MAI) und einem noch zu entwickelnden Hochvolumenstrom-Filtersammler, bestehen. Die Berücksichtigung hoher Volumenströmen (Größenordnung 100 l/min) ist aufgrund der zu erwartenden niedrigen Aerosolpartikel- und INP-Konzentrationen, und dem daraus resultierenden Bedarf nach der Sammlung großer Luftvolumina erforderlich. Der erste wissenschaftliche Einsatz des entwickelten Systems soll im Rahmen der ARCTIC-HALO-Kampagne erfolgen, welche für die zweite Phase des TR 172 (2020-2023) geplant ist. Nach seiner Entwicklung, steht das Sammlersystem (Einlass und/oder Filtersammler) für sub- und supermikrone Aerosolpartikel für weitere HALO-Missionen zur Verfügung. Zur Durchführung der notwendigen Arbeiten beantragen wir Mittel für eine 75 % und eine 50% PostDoc-Stelle für jeweils 3 Jahre. Ferner beantragen wir Mittel für die Adaptierung und die Zulassung des Hochvolumenstrom-Aerosolpartikelsammlers. Alle anderen direkten Kosten werden aus dem Haushalt des TROPOS übernommen.

Energietransport durch transparente und nichttransparente Aussenwandkonstruktionen unterschiedlichen Aufbaus

Dieses Projekt wurde in Zusammenarbeit mit der Fa Josef Gartner in 8883 Gundelfingen unter der Projektverantwortlichkeit von Dr Schulz und Dr Wieland durchgefuehrt. Das Forschungsvorhaben hat zum Ziel, den Wissensstand und die Erfahrungen ueber die Gestaltung einer 'energieoptimalen' Fassade zu vervollstaendigen. In diesem Zusammenhang wurde unter Freilandbedingungen die energetische Qualitaet von insgesamt 11 verschiedenen ausgefuehrten Fassaden in Landzeittests untersucht. Waehrend der Versuchszeit wurden in zwei Messzyklen, die sich jeweils ueber ein gesamtes Kalenderjahr (1985 und 1988) erstreckten, je fuenf Fassadentypen mit dem energetischen Verhalten einer sogenannten Standard- oder Referenzfassadenausfuehrung verglichen. Aus den in Versuchen und durch Simulationsrechnungen gewonnenen Erkenntnissen, die als ein Mass fuer die Betriebskosten eines Gebaeudes angesehen werden koennen, laesst sich fuer den jeweils spezifischen Einzelfall eine Beurteilung der Fassade aus energetischer und wirtschaftlicher Sicht durchfuehren.

Dynamischer Separator zur Trennung von stroemenden Mehrphasengemischen

Die Separation (Phasentrennung) eines in einer horizontalen Rohrleitung (Pipeline) stroemenden zwei- oder mehrphasigen Gemisches erfolgt abhaengig von den entstehenden Stroemungsformen durch eine geeignete apparative Anordnung, Dimensionierung und Formung von Rohrabzweigungen. Die bisherige Praxis der mechanischen Trennung von Mehrphasengemischen benutzt ueberwiegend schwere voluminoese Behaelter mit umfangreichen Einbauten, die insbesondere bei hohen Druecken sehr kosten- und wartungsintensiv sind. Bei der neuen Entwicklung erfolgt die Phasentrennung waehrend der Foerderung des Gemisches in Rohren. Mehrphasige stroemende Gemische koennen nach der Trennung durch Anhebung des Druckes der separierten Komponenten weiter gefoerdert werden. Der befuerchtete Wasserschlag in einem stroemenden Gas-Fluessigkeitsgemisch kann durch zeitweiligen Entzug der leichteren Phase verhindert werden.

Beseitigung von Umweltschaeden im Dachbereich des Schlosses Lohmen (Abschluss des Sofortprogrammes Neue Laender)

Ertüchtigung von Holzbrücken in Berlin-Spandau

Fuß- und Radwegbrücken im Spandauer Spektegrünzug sind wieder nutzbar Pressemitteilung vom 28.05.2026 Ausführungsphase In Berlin-Spandau werden drei Holzbrücken in Grünanlagen ertüchtigt. Es handelt sich um den „Spektegrabensteg“ und den „Steg über die Spektelake“, die sich im Spektegrünzug, Ortsteil Falkenhagener Feld, Bezirk Spandau befinden und den Spektegraben bzw. die Spektelake überführen, sowie die „Südparkbrücke“, die sich im Südpark, Ortsteil Wilhelmstadt, Bezirk Spandau befindet und den Südparkteich überführt. Die Brücken dienen zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden als Wegeverbindungen innerhalb der Wohngebiete. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Aufgrund des Bauwerkszustandes – die drei Holzbrücken weisen insbesondere Feuchtigkeitsschäden auf – ist für den „Spektegrabensteg“ und für den „Steg über die Spektelake“ eine grundhafte Erneuerung und für die „Südparkbrücke“ eine Erhaltungsmaßnahme, mit Erhalt der beiden tiefgegründeten Widerlager, vorgesehen. Die wesentlichen geometrischen Parameter der Bestandsbauwerke – insbesondere lichte Höhe, Kreuzungswinkel, Gehwegbreite und Gesamtstützweite – werden beibehalten. Für die Erneuerung der drei Holzbrücken ist wieder eine tragende Konstruktion aus Holz vorgesehen. Moderne Holzbrücken werden unter Beachtung der Regeln des konstruktiven Holzschutzes geplant und ausgeführt. Sie stellen eine konkurrenzfähige Alternative hinsichtlich Nutzungsdauer und Unterhaltungskosten zu Brücken aus konventionellen Baustoffen dar. Zudem sind sie klimafreundlich und nachhaltig und binden sich insbesondere in Grünanlagen gut in die natürliche Umgebung ein. Es ist geplant, die drei Holzbrücken wie folgt neu zu errichten: Haupttragwerk aus abgetreppten Holzträgern aus blockverleimten Brettschichtholz, welche mittels Querschotten aus Stahl miteinander verbunden werden Belag aus langlebigen Fertigteilplatten aus Naturstein (Granit) Geländer aus einer filigranen Stahlkonstruktion mit Füllstäben aus Holz in variierenden Längen, welche den Röhrichtbewuchs im Umfeld wiederspiegeln sollen Voraussichtliche Bauzeit: 2025 bis 2026 Der Auftrag zur Ausführung der Bauarbeiten wurde erteilt, und die vorbereitenden Arbeiten haben bereits begonnen. Spektegrabensteg Am 22.09.2025 wird die Brücke aufgrund einer Kampfmittelsondierung für einen Tag gesperrt. Ab dem 13.10.2025 ist die Brücke dann vollständig für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Unmittelbar nach der Sperrung beginnen die Rückbauarbeiten des bestehenden Bauwerks. Voraussichtliche Fertigstellung des neuen Brückenbauwerks: 2. Quartal 2026 Steg über die Spektelake Die Brücke wurde im November 2024 aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Die Bauarbeiten für den Rückbau des Bestandsbauwerks und den Ersatzneubau beginnen am 22.09.2025. Voraussichtliche Fertigstellung des neuen Brückenbauwerks: 2. Quartal 2026 Südparkbrücke Die Südparkbrücke wird ab Mitte Januar 2026 für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Die Bauarbeiten beginnen unmittelbar nach der Sperrung. Voraussichtliche Fertigstellung des neuen Brückenbauwerks: 2. Quartal 2026 Vom 27. Februar bis 12. März 2023 fand eine Online-Beteiligung statt. Es konnten eigene Ideen anlegt und die Ideen der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommentiert werden. Während des Rückbaus / Abbruchs der Bestandsbauwerke und der Errichtung der neuen Brücken sind die jeweiligen Wegeverbindungen über den Spektegraben, die Spektelake und den Südparkteich für den Fuß- und Radverkehr gesperrt. Für die Dauer der Bauzeit müssen der Fuß- und Radverkehr alternative Wegeverbindungen innerhalb der Grünanlagen bzw. angrenzend an die Grünanlagen nutzen. Spektegrabensteg Baujahr: 1979 Konstruktion: 1-feldrige Balkenbrücke aus Bongossiholz Einzelstützweiten: 12,00 m Gesamtstützweite: 12,00 m Breite zwischen den Geländern: 3,00 m Brückenfläche: 36,0 m² Steg über die Spektelake Baujahr: 1990 Konstruktion: Balkenbrücke aus Laubholz (Eiche) mit neun Einfeldträgern Einzelstützweiten: 2,75 m bis 6,00 m Gesamtstützweite: 41,50 m Breite zwischen den Geländern: 3,00 m Brückenfläche: 125 m² Krümmungswinkel: 107 m / 269 m Südparkbrücke Baujahr: 1997 Konstruktion: 3-feldrige Balkenbrücke aus Nadelholz (Douglasie) Einzelstützweiten: 3,85 m / 6,40 m / 3,65 m Gesamtstützweite: 13,90 m Breite zwischen den Geländern: 3,50 m Brückenfläche: 49 m² Die Baumaßnahme wird mit Bundesgeldern aus dem Programm Stadt und Land gefördert.

NLWKN vereinheitlicht Nutzung der landeseigenen Wassersstraßen

Norden/Aurich/Meppen/Stade . Einheitlicher, schlanker, nutzerfreundlicher: der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ordnet die anfallenden Gebühren und Abläufe an den Landeswasserstraßen zu Beginn der Wassersportsaison 2026 grundlegend neu. Zugleich reagiert der Landesbetrieb mit den ab 1. April in Kraft tretenden Anpassungen auf steigende Kosten bei der Unterhaltung und dem Betrieb der Anlagen wie Schleusen und Brücken. Im Ergebnis stehe eine praxistaugliche und faire Regelung für alle drei landeseigenen Wassersportreviere zwischen der Elbe und den Niederlanden, heißt es in einer Mitteilung. Einheitlicher, schlanker, nutzerfreundlicher: der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ordnet die anfallenden Gebühren und Abläufe an den Landeswasserstraßen zu Beginn der Wassersportsaison 2026 grundlegend neu. Zugleich reagiert der Landesbetrieb mit den ab 1. April in Kraft tretenden Anpassungen auf steigende Kosten bei der Unterhaltung und dem Betrieb der Anlagen wie Schleusen und Brücken. Im Ergebnis stehe eine praxistaugliche und faire Regelung für alle drei landeseigenen Wassersportreviere zwischen der Elbe und den Niederlanden, heißt es in einer Mitteilung. Die Neuregelung umfasst das ostfriesische Kanalnetz rund um den Ems-Jade-Kanal, den Schifffahrtsweg Elbe-Weser zwischen Bremerhaven und Otterndorf und den Haren-Rütenbrock-Kanal, der die Ems mit dem niederländischen Wasserwegenetz verbindet. Hier galten in der Vergangenheit historisch bedingt teils stark abweichende Gebührenordnungen und unterschiedliche organisatorische Regelungen – von der Abrechnung pro Schleusengang bis hin zur Berechnung pro Kanal oder Tag. „Mit diesem wenig nutzerfreundlichen Nebeneinander unterschiedlicher Vorgaben machen wir – ganz im Sinne der allgemeinen Vereinfachungsinitiative des Landes Niedersachsen – nun Schluss“, betont ein NLWKN-Sprecher. So ist ab 2. April an allen landeseigenen Wasserstraßen nur noch das Benutzen der Schleusen und beweglichen Brücken gebührenpflichtig, nicht das reine Befahren der Kanäle. „An den technischen Anlagen entstehen nachweislich die größten Kosten. Wer nur zwischen zwei beweglichen Bauwerken fährt oder z.B. als Ruderer und Paddler weder einer Brückenöffnung, noch einer Schleusung bedarf und damit auch geringere Kosten verursacht, braucht künftig keine Gebühr mehr zu bezahlen“, heißt es beim NLWKN. Ebenfalls abgeschafft wird mit der Neuregelung die teils übliche Abrechnung pro Schleusengang: Stattdessen werden zur neuen Wassersportsaison ausschließlich Jahresvignetten und Tageskarten herausgegeben. Letztere zum neuen einheitlichen Preis von 10,- Euro pro Tag (20,- Euro für die gewerbliche Schifffahrt) richten sich vor allem an Gelegenheitsfahrer. Wer dagegen regelmäßig im jeweiligen Revier unterwegs ist, kann alternativ auf eine für eine ganze Saison gültige Jahresvignette zurückgreifen. Diese kostet am Haren-Rütenbrock-Kanal, für den erstmals eine Jahresvignette angeboten wird, und am Schifffahrtsweg Elbe-Weser, wo dieses Modell bereits bewährt ist, jeweils 25,- Euro. Für das deutlich größere Revier in Ostfriesland, in dem zahlreiche Schleusen und Brücken betrieben werden müssen, fallen künftig einmalig 60,- Euro für den jeweils eine Saison lang gültigen „Bootspass Ostfriesland“ an. Steigende Unterhaltungskosten an Schleusen und Brücken Steigende Unterhaltungskosten an Schleusen und Brücken Neben dem Abbau von Bürokratie und der Vereinheitlichung von Abläufen führt der NLWKN für die vorgenommenen Änderungen auch allgemeine Kostensteigerungen und erforderliche organisatorische Anpassungen ins Feld: „Die Kosten für Strom, Treibstoffe, Wartungsarbeiten, Ersatzteile und Personal sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Nutzungsgebühren decken dies auch weiterhin nur zu einem sehr geringen Teil ab – dennoch müssen wir diesen Faktor bei Neuberechnungen im Sinne des Verursacherprinzips natürlich immer berücksichtigen“, erklärt der Sprecher des Landesbetriebs. Ob durch die neuen Regelungen höhere Kosten auf Wassersportlerinnen und Wassersportler zukommen oder aber sogar Geld gespart werden kann, hänge dabei stark vom individuellen Nutzungsprofil ab: „Fakt ist: den einen Typus Wassersportler gibt es nicht. Auf unseren Kanälen treffen beispielsweise Ruderer und Anrainer mit Boot, die relativ kleinräumig, aber regelmäßig unterwegs sind, auf fernreisende Sportbootfahrer, die das Gewässer nur einmal passieren sowie gewerbliche Charterboote. Wir haben uns bemüht, dem damit verbundenen sehr unterschiedlichen Nutzungsverhalten möglichst breit Rechnung zu tragen. Ziel ist es, für möglichst viele Nutzerinnen und Nutzer am Ende eine Aufwertung ihres Wassersporterlebnisses durch schlanke Abläufe und klare, einheitliche Tarifstrukturen zu schaffen“, so der NLWKN. Eine Übersicht über die neue Gebührenstruktur und die Bezugspunkte für Jahresvignetten bietet der NLWKN im Internet unter www.nlwkn.niedersachsen.de/Wassersport .

GlideR - Auftraggelötete Gleitbeläge zur Verschleißreduzierung

Ehrengrabstätten

Ehrengrabstätten sind Ausdruck der Ehrung Verstorbener, die zu Lebzeiten hervorragende Leistungen mit engem Bezug zu Berlin erbracht oder sich durch ihr überragendes Lebenswerk um die Stadt verdient gemacht haben, durch das Land Berlin. Die Grundlage bilden § 12 Abs. 6 des Gesetzes über die landeseigenen und nichtlandeseigenen Friedhöfe Berlins vom 01. November 1995 ( Friedhofsgesetz ) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften ( AV Ehrengrabstätten ). Die Anerkennung als Ehrengrabstätte erfolgt durch Senatsbeschluss frühestens fünf Jahre nach dem Tod für einen Zeitraum von zunächst 20 Jahren. Der Senat kann in besonderen Fällen anschließend die Fortdauer der Anerkennung beschließen. Besondere Regelungen gelten für Ehrenbürger. Das zuständige Bezirksamt übernimmt die Kosten für die Grabpflege, die Instandhaltung der Ehrengrabstätte und des Grabmals sowie für die Verlängerung des Nutzungsrechts, sofern diese Kosten nicht von Angehörigen oder Dritten getragen werden. Anregungen auf Anerkennung einer Ehrengrabstätte nimmt die Senatskanzlei entgegen. Abfrage der Ehrengrabstätten (Suche) Recherche nach Ehrengrabstätten in den Berliner Bezirken. Weitere Informationen

Teilprojekt 2, Teilprojekt 1

NIP II: Entwicklung eines Sensor-Arrays für Schadgas-adsorbierende Kathodenluftfiltersysteme im Rahmen der deutsch-chinesischen Kooperation, Entwicklung eines Sensor-Arrays für Schadgas-adsorbierende Kathodenluftfiltersysteme im Rahmen der deutsch-chinesischen Kooperation

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