Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Im Zusammenhang mit der Aenderung der 'Effizienzverordnung'hat die EG-Kommission ihre Vorschlaege fuer die zunaechst vorgesehenen Massnahmen zur Vorruhestandsregelung erweitert. Danach koennten Landwirte im Alter von 55 Jahren und mehr im Falle einer freiwilligen Teilnahme an der Vorruhestandsregelung entweder ihren Betrieb stillegen oder aber verpachten. Der Beschluss dieses Vorschlages ist von dem EG-Agrarministerrat zunaechst zurueckgestellt worden (hauptsaechlich aufgrund der Einwaende der Bundesrepublik Deutschland). Gegenwaertig wird ueber den Vorschlag in Bruessel verhandelt. Es ist zu erwarten, dass in irgend einer Form eine Vorruhestandsregelung noch in diesem Jahr beschlossen wird. Nach vorliegenden Untersuchungen koennten Betriebsstillegungen - je nach Ausgestaltung des Programmes - unerwuenschte raeumliche Entwicklungsprozesse einleiten. Forschungsfragen sind: Welche Merkmale sollen Regionen aufweisen, in die Betriebsstillegungen hineingelenkt werden sollten und wo sollten diese nicht stattfinden ? In welchen Raeumen sind ggf. Betriebsverpachtungen im Zusammenhang mit Vorruhestand vor Betriebsstillegung vorzuziehen ? Ist aus raumordnerischer Sicht eine Beschleunigung oder eine Verzoegerung des Strukturwandels anzustreben ? Arbeitsschritte sind: Identifikation von Raeumen zu Fragen eins und zwei; Szenarien zu Frage drei; Durchfuehrung eines Expertengespraeches zu dem gesamten Fragenkomplex.
Die Schotterer GbR Biogas hat eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 16 und 19 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Erweiterung der Biogasanlage in der Gemarkung Großhaslach, Flur-Nr. 1964 beantragt. Antragsgegenstand: Errichtung und Betrieb: - BHKW mit 2.147 kWel bzw. 4.803 kWFWL (Jenbacher JMS 424 GS-B.LC) in neuem BHKW-Container - Wärmepufferspeicher - Tragluftfoliendächer (Doppelmembran) auf den Behältern Fermenter, Nachfermenter/Gärrestelager 1, Gärrestelager 2 Stilllegung: - BHKW 1 bis 3 Änderung: - Umnutzung BHKW-Gebäude in Technikgebäude - Umnutzung BHKW-Container in AdBlue-Lagerraum - Austausch der Gasreinigungseinheit
Die Firma hat mit Datum vom 21.11.2024, die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Kunststoffen und Phenolharzen – Harzbetriebe – beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen: Die Stilllegung und Demontage der Kessel 1 und 2. Die Errichtung und den Betrieb von zwei erdgasgefeuerten Dampfkessel 4.1 und 4.2 mit neuem Kamin und einem Kaminzug je Kessel. Die Errichtung und den Betrieb einer Abluftbehandlungsanlage bestehend aus einer katalytischen Nachverbrennungsanlage (RCO) und zwei Aktivkohlefiltern mit den dazugehörigen Abluftquellen (neue Betriebseinheit AVN008). Die Demontage des gemauerten Kamins (EQ3201) der Kessel 1 und 2 und der Notkamine für Prozess- und Objektabluft (EQ3102 und EQ3103) nach Stilllegung von Kessel 2 und Inbetriebnahme der Abluftbehandlungsanlage (RCO und Aktivkohlefilter).
Die Firma Q-Energie GmbH & Co. KG in 23730 Schashagen, Krummbek 5, plant die wesentliche Änderung einer Biogasanlage in 23730 Schashagen, Krummbek 5, Gemarkung Krummbek, Flur 1, Flurstücke 11/23. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: – Stilllegung von zwei bestehenden Zündstrahlmotoren – Stilllegung des bestehenden Heizöltanks – Errichtung und Betrieb eines BHKWs (Gas-Otto-Motor) mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,654 MW
Die Firma BT-Energie GmbH & Co. KG in 25584 Holstenniendorf, Kirchenweg 50, plant die wesentliche Änderung einer bestehende Biogasanlage in 25584 Holstenniendorf, Kirchweg 50, Gemarkung Holstenniendorf, Flur 15, Flurstück 503. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: - Änderung der Einsatzstoffe- und mengen mit geringfügiger Erhöhung der Biogasproduktionsmenge auf 2,68 Mio. Nm³/a - Rückbau der vorhanden Lagune mit einem Bruttovolumen von 8.300 m³ inkl. der Abfüllanlage - Errichtung und Betrieb eines neuen Gärrückstandsbehälters mit Gasspeicher und Abfüllfläche im Bereich der vorhandenen Lagune - durch die Errichtung eines neuen gasdichten Behälters wird erstmalig die untere Klasse der StörfallV erreicht (> 10t Biogasmenge) - Stilllegung der bestehenden BHKWs 1-2 mit 350 kWel. in der Maschinen- und Lagerhalle (Nr. 2) mit Peripherie - Drosselung der beiden Geisberger BHKWs 3 - 4 von je 550 kWel auf je 390 kWel - Errichtung und Betrieb eines neuen BHKW im Container inkl. Peripherie mit: ◦ 4.803 kW FWL ◦ 2.147 kW elektrische Leistung ◦ 2.016 kW thermische Leistung ◦ Schmier- und Altöllagerung (je 1 m³), Harnstofftank (5 m³), Not- und Gemischkühler, Biogasreinigung, Schornstein ◦ Trafokompaktstation - Errichtung und Betrieb eines Wärmepufferspeichers (815 m³) zur Speicherung von thermischer Energie sowie eines Technikcontainers für die Heizverteilung
Die Firma hat mit Datum vom 28.05.2024 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Herstellung oder zum Erschmelzen von Roheisen oder Stahl beantragt. Die Änderungen umfassen: 1. Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen: - Errichtung und Betrieb von Trockenkühlern und einem Kältespeicher, - Stilllegung der Kühlanlagen inklusive der Kühltürme, - Veränderung der Lage des Blocklagers, - Optimierung der Verkehrswege, Verlegung der Werkseinfahrt, 2. Optimierung der Abluft und Minderung von Luftschadstoffemissionen - Zusammenführung der Entstaubungsanlage BE 21-1 mit der Intensiv Entstaubungsanlage BE 21-2, - Erhöhung des Volumenstroms der Emissionsquelle 1.21 von 120.000 m³/h auf 250.000 m³/h, - Stilllegung der diffusen Emissionsquellen des Schrottlagers und der Schmelz- und Gießhalle, - Umleitung des gefilterten Abluftstroms der BE 40 auf die BE 11 und Emissionsquelle Q 1.11, - Stilllegung der Emissionsquelle Q 1.40 und Rückbau des Kamins, - Änderung der Nebenbestimmungen Nr. 4.1.2 und 4.1.3 des Genehmigungsbescheids der Bezirksregierung Arnsberg vom 07.05.2010 (Az.: 900-53.0069/08/0302 B1): Verzicht auf Emissionsgrenzwerte für Arsen, Cadmium und Kobalt und freiwillige Absenkung der Emissionsgrenzwerte für Nickel und Blei auf jeweils 0,1 mg/m³, 3. Betrieb der Schlackenbehandlungsanlage von Montag bis Freitag von 06:00 bis 22:00 Uhr, 4. Errichtung und Betrieb einer Entstaubungsanlage (BE 111) und einer neuen Emissionsquelle Q 1.111 für die Abluft der Schlackenbehandlungsanlage.
| Origin | Count |
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