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Bilanzierung von Treibhausgasen in Neu- und Ausbauvorhaben von Schieneninfrastrukturen

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Raeumliche Auswirkungen veraenderter agrarpolitischer Programme und Massnahmen. Teilprojekt: Oekonomische und oekologische Auswirkungen von Massnahmen zum Abbau der Uberschussproduktion

Im Zusammenhang mit der Aenderung der 'Effizienzverordnung'hat die EG-Kommission ihre Vorschlaege fuer die zunaechst vorgesehenen Massnahmen zur Vorruhestandsregelung erweitert. Danach koennten Landwirte im Alter von 55 Jahren und mehr im Falle einer freiwilligen Teilnahme an der Vorruhestandsregelung entweder ihren Betrieb stillegen oder aber verpachten. Der Beschluss dieses Vorschlages ist von dem EG-Agrarministerrat zunaechst zurueckgestellt worden (hauptsaechlich aufgrund der Einwaende der Bundesrepublik Deutschland). Gegenwaertig wird ueber den Vorschlag in Bruessel verhandelt. Es ist zu erwarten, dass in irgend einer Form eine Vorruhestandsregelung noch in diesem Jahr beschlossen wird. Nach vorliegenden Untersuchungen koennten Betriebsstillegungen - je nach Ausgestaltung des Programmes - unerwuenschte raeumliche Entwicklungsprozesse einleiten. Forschungsfragen sind: Welche Merkmale sollen Regionen aufweisen, in die Betriebsstillegungen hineingelenkt werden sollten und wo sollten diese nicht stattfinden ? In welchen Raeumen sind ggf. Betriebsverpachtungen im Zusammenhang mit Vorruhestand vor Betriebsstillegung vorzuziehen ? Ist aus raumordnerischer Sicht eine Beschleunigung oder eine Verzoegerung des Strukturwandels anzustreben ? Arbeitsschritte sind: Identifikation von Raeumen zu Fragen eins und zwei; Szenarien zu Frage drei; Durchfuehrung eines Expertengespraeches zu dem gesamten Fragenkomplex.

Massenstroeme der Reststoffe und freigegebenen Stoffe aus Stilllegung, Abbau und Betrieb nuklearer Anlagen

Fortschreibung der Untersuchung und Bewertung der beruflichen Exposition in kerntechnischen Anlagen und Zwischenlagern für radioaktive Abfälle sowie sonstigen Einrichtungen nach StrlSchG

Ressortforschungsplan 2023, Mitwirkung bei und Auswertung von internationalen Untersuchungen zur Brandsicherheit bestehender und neuer Reaktoranlagen

Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG: Erweiterung einer Biogasanlage in Dietenhofen

Die Weißkopf GbR hat eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 16 und 19 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Erweiterung der Biogasanlage in der Gemarkung Neudorf, Flur-Nr. 163 beantragt. Antragsgegenstand: Errichtung und Betrieb: - BHKW mit 530 kWel bzw. 1.319 kWFWL (MAN E3262 LE202) im bestehenden BHKW-Gebäude Stilllegung: - BHKW 2 (BGA 222, 380 kWel bzw. 898 kWFWL) Änderung: - Erhöhung der Feuerungswärmeleistung auf insgesamt 2.269 kW

Rettenmeier Holzindustrie Hirschberg GmbH

Die Rettenmeier Holzindustrie Hirschberg GmbH, stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) den Antrag auf Erneuerung der Biomasse-Heißwasser-Kesselanlage nach §16 BlmSchG zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Verwertung von festen, nicht gefährlichen Abfällen durch Verbrennung am Standort im Saale-Orla-Kreis, 07927 Hirschberg, Ullersreuth 61, Gemarkung Ullersreuth. Das geplante Vorhaben besteht aus der Errichtung und dem Betrieb einer neuen Biomasse-Heißwasser-Kesselanlage im Block 1 als Ersatz für die bestehende Biomasse-KWK-Anlage einschließlich der Erneuerung der Beschickungskessel, Rauchrohrkessel, Rauchgasreinigung und Emissionsmesseinrichtung, die Errichtung der zwei erforderlichen Abgaskamine; die Erneuerung der bestehenden Wasseraufbereitungsanlage, die Erneuerung des Wärmetauschers sowie die Errichtung von drei Heißwassertanks; die Stilllegung und Demontage der alten Dampfkesselanlage einschließlich der alten Dampfturbinen und zugehörigen Luftkondensatoren im Freien, sowie der Abriss des alten Abgaskamins. Es handelt sich um ein Vorhaben, für welches nach Anlage 1 Nr. 8.2.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zu erfolgen hat.

Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG: Erweiterung einer Biogasanlage in Petersaurach

Die Schotterer GbR Biogas hat eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 16 und 19 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Erweiterung der Biogasanlage in der Gemarkung Großhaslach, Flur-Nr. 1964 beantragt. Antragsgegenstand: Errichtung und Betrieb: - BHKW mit 2.147 kWel bzw. 4.803 kWFWL (Jenbacher JMS 424 GS-B.LC) in neuem BHKW-Container - Wärmepufferspeicher - Tragluftfoliendächer (Doppelmembran) auf den Behältern Fermenter, Nachfermenter/Gärrestelager 1, Gärrestelager 2 Stilllegung: - BHKW 1 bis 3 Änderung: - Umnutzung BHKW-Gebäude in Technikgebäude - Umnutzung BHKW-Container in AdBlue-Lagerraum - Austausch der Gasreinigungseinheit

Bakelite GmbH

Die Firma hat mit Datum vom 21.11.2024, die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Kunststoffen und Phenolharzen – Harzbetriebe – beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen:  Die Stilllegung und Demontage der Kessel 1 und 2.  Die Errichtung und den Betrieb von zwei erdgasgefeuerten Dampfkessel 4.1 und 4.2 mit neuem Kamin und einem Kaminzug je Kessel.  Die Errichtung und den Betrieb einer Abluftbehandlungsanlage bestehend aus einer katalytischen Nachverbrennungsanlage (RCO) und zwei Aktivkohlefiltern mit den dazugehörigen Abluftquellen (neue Betriebseinheit AVN008).  Die Demontage des gemauerten Kamins (EQ3201) der Kessel 1 und 2 und der Notkamine für Prozess- und Objektabluft (EQ3102 und EQ3103) nach Stilllegung von Kessel 2 und Inbetriebnahme der Abluftbehandlungsanlage (RCO und Aktivkohlefilter).

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