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Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland

<b>Öffentliche Bekanntmachung Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes Bek. d. MU v. 28. 3. 2022 — PT-KKE-40311/09/93/30 —</b> Gemäß § 7 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15.7.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.8.2021 (BGBl. I S. 3530), — im Folgenden: AtG — und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 22.12.2016, den Antrag auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE) gemäß § 7 Abs. 3 AtG gestellt. Der Standort des KKE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Der Antrag zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage beinhaltet Folgendes: a) Beantragt wird die Stilllegung der atomrechtlich genehmigten Anlage KKE. b) Beantragt wird die Ergänzung der Regelungen und Gestattungen der Betriebsgenehmigung für das KKE durch eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, wobei die erforderlichen Regelungen und Gestattungen für den Weiterbetrieb von Systemen und Komponenten im Restbetrieb der Anlage unberührt und wirksam bleiben sollen, soweit diese nicht durch Regelungen der beantragten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung ersetzt oder geändert werden. c) Beantragt wird die Aufhebung bzw. die Feststellung der Erledigung aller Nebenbestimmungen/Auflagen aus den gültigen atomrechtlichen Genehmigungen, mit Ausnahme der in einer Antragsunterlage einzeln aufgelisteten Nebenbestimmungen/Auflagen, die für Stilllegung und Abbau erforderlich sind. d) Beantragt werden der Restbetrieb und die fortschreitende Veränderung des Restbetriebs. Vor Beginn von Stilllegung und Abbau werden die dafür notwendigen Regelungen in das für das KKE maßgebliche Betriebshandbuch (BHB) integriert. e) Beantragt werden neue Genehmigungswerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe über die Fortluft. f) Beantragt wird der Abbau der zur atomrechtlich genehmigten Anlage KKE gehörenden Anlagenteile (z. B. Systeme, Systembereiche, Komponenten, Hilfseinrichtungen und Gebäude/-strukturen). Dies umfasst sämtliche Maßnahmen einschließlich technischer Veränderungen der Anlage, die erforderlich sind, um die Anlage KKE abzubauen oder ihren Restbetrieb anzupassen sowie sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um Anlagenteile und Gelände aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen zu können. g) Beantragt wird der im Rahmen von Stilllegung und Abbau nach § 7 StrlSchV genehmigungsbedürftige Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Die Stilllegung des KKE sowie der Abbau der atomrechtlich genehmigten Anlagenteile bedürfen gemäß § 7 Abs. 3 AtG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Es handelt sich um ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges Vorhaben. Gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 i. V. m. Nummer 11.1 der Anlage 1 UVPG i. d. F. vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S. 4147), sowie § 19 b AtVfV ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 2 a Abs. 1 Satz 1 AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — der Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG vom 22.12.2016, — die Kurzbeschreibung „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — der Sicherheitsbericht „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — der UVP-Bericht „Kernkraftwerk Emsland, Stilllegung und Abbau der Anlage KKE“, ERM GmbH (Stand: 21.3.2022). Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG i. d. F. vom 20.5.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen sind im Internet auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstraße 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COVID-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Antrag und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal des Landes nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und, § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Weg auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines anderen Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wird die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Errichtung und den Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE) separate Anträge für Baugenehmigungen sowie eine Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.

Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib

<p>Rund 50 Millionen Autos rollen über deutsche Straßen. Im Jahr 2021 wurden davon rund 2,5 Millionen Fahrzeuge als Gebrauchtwagen exportiert. Es fielen rund 397.000 Altfahrzeuge an, der niedrigste Wert seit 2004. Die Altfahrzeuge werden demontiert und anschließend geschreddert. Im Jahr 2021 wurden 97,5 % der Altfahrzeugmasse verwertet, davon 90,0 % stofflich.</p><p>Altfahrzeuge 2021: Niedrigste Anzahl seit Beginn der Aufzeichnungen in 2004</p><p>Zu den Altfahrzeugen laut Altfahrzeugverordnung zählen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Fahrzeuge der Klassen M1 und N1). Nachdem die Covid-19-Pandemie den Fahrzeugmarkt und den Altfahrzeugmarkt im Jahr 2020 beeinflusst hatte, sank die Anzahl der Neuzulassungen von M1- und N1-Kraftfahrzeugen im Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 weiter, um rund 9 %. Der Kraftfahrzeugbestand stieg trotzdem weiter an und erreichte am 1.1.2021 51,1 Millionen und am 1.1.2022 51,6 Millionen M1- und N1-Kraftfahrzeuge (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/verkehrsinfrastruktur-fahrzeugbestand#pkw-bestande-und-neuzulassungen-nach-kraftstoffart">siehe Abbildungen</a> im Abschnitt „Pkw-Bestände und Neuzulassungen nach Kraftstoffart“ auf der DzU-Seite „Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeugbestand“). Die Anzahl der Altfahrzeuge setzte ihren Rückgang seit 2018 weiter fort und erreichte 2021 mit 400.277 Altfahrzeugen (davon 396.773 im Inland angefallen) abermals einen historischen Tiefstand seit Beginn der statistischen Erfassung 2004, entsprechend einem Rückgang gegenüber 2018 um rund 29 % (siehe Abb. „Anzahl der Altfahrzeuge zur Verwertung in Deutschland“). Datenbasis sind die Abfallstatistiken aller gut 1.000 Altfahrzeugverwerter, die über die statistischen Landesämter und das Statistische Bundesamt erfasst werden.</p><p>Das durchschnittliche Gewicht der Altfahrzeuge betrug 2021 gemäß <a href="https://www-genesis.destatis.de/genesis//online?operation=table&amp;code=32111-0004&amp;bypass=true&amp;levelindex=1&amp;levelid=1706538265826#abreadcrumb%20">Destatis-Abfallstatistik</a> 1.121 kg und damit rund 200 kg mehr als zu Beginn der Erhebungen im Jahr 2004. Mit 1.121 kg kommen die Altfahrzeuge jedoch bei weitem noch nicht an das Durchschnittsgewicht der Pkw-Neuzulassungen des Jahres 2000 heran und das, obwohl dies bei einem durchschnittlichen Altfahrzeugalter von ca. 17 Jahren zu erwarten gewesen wäre (siehe Abb. „Durchschnittsgewicht Neufahrzeuge und Altfahrzeuge“). Als Begründung ist sehr wahrscheinlich, dass die Gebrauchtfahrzeugexporte durchschnittlich eher die schwereren Fahrzeugsegmente betreffen und somit eher die leichteren Fahrzeuge in Deutschland als Altfahrzeuge in die Entsorgung kommen. Das Durchschnittsgewicht der Pkw-Neuzulassungen stieg zwischen dem Jahr 2000 (1.312 kg) und 2021 (1.653 kg) um 26 % an, was unter anderem mit dem Erstarken größerer und schwererer Segmente, wie z.B. SUV, zusammenhängt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/verkehrsinfrastruktur-fahrzeugbestand#stark-steigende-tendenz-bei-suvs-und-gelandewagen">siehe Abb</a>. „Pkw-Bestand nach Segmenten“ auf der DzU-Seite „Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeugbestand“).</p><p>Nach Angaben der GESA, der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge, gab es Mitte 2021 1.140 Altfahrzeug-Demontagebetriebe, 49 Schredderanlagen und 33 sonstige Anlagen zur weiteren Behandlung mit einer Anerkennung nach der <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/altautov/">Altfahrzeugverordnung</a>. Von allen anerkannten Betrieben nahmen nach Angaben des <a href="https://www-genesis.destatis.de/genesis//online?operation=table&amp;code=32111-0004&amp;bypass=true&amp;levelindex=1&amp;levelid=1706538265826#abreadcrumb">Statistischen Bundesamts</a> im Jahr 2021 1.030 Demontagebetriebe Altfahrzeuge sowie 45 Schredder- und sonstige Anlagen Restkarossen zur Behandlung an (siehe Abb. „Anzahl der anerkannten Altfahrzeugverwertungsbetriebe 2006 bis 2021“).</p><p>In einer Sonderauswertung ermittelte das Statistische Bundesamt die Größenverteilung der Altfahrzeug-Demontagebetriebe in Deutschland im Jahr 2021. Die Branche der Demontagebetriebe besteht überwiegend aus sehr kleinen Betrieben. Mehr als die Hälfte der Demontagebetriebe behandelte 2021 250 oder weniger Altfahrzeuge pro Jahr, während die größten 2 % der Betriebe 29 % der Altfahrzeuge durchsetzten (siehe Abb. „Größenklassen der Altfahrzeugverwerter in Deutschland, 2021“).</p><p>Nur ein Teil der 2021 mindestens rund 2,9 Mio. endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) fällt als Altfahrzeuge an. Rund 2,5 Mio. Fahrzeuge wurden 2021 als Gebrauchtfahrzeuge exportiert, siehe Abschnitt „Verbleib von endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen“. Die anfallenden Altfahrzeuge werden in Demontagebetrieben und Schredderanlagen verwertet. Dabei wurden in Deutschland die EU-weit vorgegebenen Recycling- und Verwertungsquoten von 85 % beziehungsweise 95 % im Jahr 2021 wieder eingehalten (90,0 % bzw. 97,5 %); siehe Abschnitt „Altfahrzeugverwertungsquoten“ und die ausführlichen Altfahrzeug-Jahresberichte auf der&nbsp;<a href="https://www.bmuv.de/DL1997">Seite des BMUV</a>.</p><p>Verbleib von endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen</p><p>Nach Zählungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) betrug der <a href="https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/FahrzeugklassenAufbauarten/2022/b_fzkl_zeitreihen.html?nn=3524712&amp;fromStatistic=3524712&amp;yearFilter=2022&amp;fromStatistic=3524712&amp;yearFilter=2022">Bestand</a> der Kraftfahrzeuge (Kfz) mit amtlichen Kennzeichen am 1. Januar 2023 in Deutschland 60,1 Mio., davon 48,8 Mio. Personenkraftwagen (Pkw). Jährlich werden rund 8 bis 10 Mio. Kfz vorübergehend oder endgültig außer Betrieb gesetzt, im Jahr 2021 waren es 8,7 Mio. Kfz (2022 nochmals weniger: 7,8 Mio. Kfz), davon 7,6 Mio. Pkw (2022: 6,7 Mio. Pkw) und 0,4 Mio. leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (<a href="https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Ausserbetriebsetzungen/FahrzeugklassenAufbauarten/2022/2022_a_fzkl_zeitreihen.html?nn=3529148&amp;fromStatistic=3529148&amp;yearFilter=2022&amp;fromStatistic=3529148&amp;yearFilter=2022">KBA 2022</a> und <a href="https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Ausserbetriebsetzungen/Groessenklassen/2021/2021_a_groessenklassen_zeitreihen.html?nn=3528410&amp;fromStatistic=3528410&amp;yearFilter=2021&amp;fromStatistic=3528410&amp;yearFilter=2021">KBA 2021</a>). Dass die Covid-19-Pandemie einen Einfluss auf den Rückgang der Stilllegungen gegenüber 2019 (10,1 Mio. Kfz) hatte, ist wahrscheinlich, konnte jedoch nicht quantifiziert werden.</p><p>Die Anzahl der endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge ist relevant für die Bestimmung des Umfangs der statistischen Lücke des unbekannten Fahrzeugverbleibs. Statistische Angaben zur Anzahl der endgültigen Außerbetriebsetzungen existieren nicht. Als Mindestanzahl für das endgültige Ausscheiden aus dem deutschen Fahrzeugmarkt im Jahr 2021 ergeben sich 2,92 Mio. Fahrzeuge als Summe aus statistisch belegten Gebrauchtfahrzeugexporten (2,52 Mio. Fahrzeuge) und Verschrottung (0,40 Mio. Altfahrzeuge). Dies bedeutet, dass die Stilllegungsquoten, also der Anteil der endgültigen Stilllegungen an allen Außerbetriebsetzungen, im Jahr 2021 noch höher gewesen sein müssen als im Jahr 2018. Für das Jahr 2018 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt durch eine umfassende statistische Auswertung Stilllegungsquoten von 35,1 % (M1-Kfz) bzw. 38,4 % (N1-Kfz) ermittelt. Das Jahr 2018 war charakterisiert durch einen Sondereffekt der verstärkten Dieselfahrzeug-Stilllegungen.</p><p>Aus den Statistiken des Statistischen Bundesamtes und des Kraftfahrt-Bundesamtes lässt sich der Verbleib der endgültig stillgelegten Kraftfahrzeuge zum großen Teil verfolgen (siehe Abb. „Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2021“ und Abb. „Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2020“).</p><p>Der weitaus größte Teil der in Deutschland endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge wird als Gebrauchtfahrzeuge aus Deutschland exportiert. Während im Jahr 2020 2,2 Mio. Fahrzeuge exportiert wurden (inkl. Zuschätzungen für statistisch nicht erfasste Exporte), waren es im Jahr 2021 erheblich mehr, nämlich 2,5 Mio. Fahrzeuge (bereits ohne Zuschätzung). Der Großteil davon wurde in anderen EU-Staaten wieder in Betrieb gesetzt. Nach den Bewirtschaftungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes sowie einigen ergänzenden Daten der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2020 etwa 1,75 Mio. und 2021 etwa 2,30 Mio. Fahrzeuge in anderen EU-Staaten wieder zugelassen. Da die vorliegenden statistischen Daten als nicht vollständig zur Abbildung der tatsächlichen Gebrauchtfahrzeugexporte eingeschätzt werden, wurde für 2020 eine qualifizierte Zuschätzung von weiteren 210.000 Gebrauchtfahrzeugen vorgenommen. Für 2021 wurden keine weiteren Zuschätzungen vorgenommen, da sich bereits ohne Zuschätzungen so hohe Stilllegungsquoten errechneten (siehe oben), welche die statistisch durch das KBA ermittelten Stilllegungsquoten für 2018 merklich übertrafen. Rund 260.000 (für 2020, inkl. Zuschätzung) bzw. 220.000 Fahrzeuge (für 2021, ohne Zuschätzung), also lediglich rund 9 bzw. 7 % der endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge, wurden als Gebrauchtfahrzeuge ins Nicht-EU-Ausland exportiert (Quelle: Außenhandelsstatistik, vergleiche die deutschen <a href="https://www.bmuv.de/DL1997">Altfahrzeug-Jahresberichte</a> für 2020, Abbildung 4, und 2021, Abbildung 3). Nach Westafrika wurden 2021 gemäß Außenhandelsstatistik rund 74.000 Gebrauchtfahrzeuge exportiert.</p><p>0,41 Mio. (2020) bzw. 0,40 Mio. (2019) oder rund 15 % der endgültig außer Betrieb gesetzten Kraftfahrzeuge wurden als Altfahrzeuge verwertet; siehe Abschnitt „Altfahrzeuge 2021: Niedrigste Anzahl seit Beginn der Aufzeichnungen in 2004“. Ein Export von Altfahrzeugen, die der Altfahrzeugverordnung unterfallen, fand entsprechend der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/10592/dokumente/grenzueberschreitende_verbringung_von_zustimmungspflichtigen_abfaellen_export_2021.pdf">Abfallexportstatistik</a> im Jahr 2021 nicht statt. Bei den in der Statistik erfassten, exportierten „Altfahrzeugen“ (Abfallschlüssel 160104*) handelte es sich nicht um Straßenfahrzeuge.</p><p>Seit Jahren ist nach Auswertung der verfügbaren Daten das Problem zu beobachten, dass der Verbleib einer sechsstelligen Anzahl an Fahrzeugen (z.B. 2016: 430.000, 2020: rund 150.000 Fahrzeuge (Spannweite 30.000 bis 270.000 Fahrzeuge) statistisch nicht erklärbar ist. Die statistische Lücke des unbekannten Fahrzeugverbleibs kann zumindest zum Teil in Verbindung gebracht werden mit der Gefahr der nicht anerkannten Demontage von Altfahrzeugen. Die Studie im Auftrag des Umweltbundesamts „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/auswirkungen-illegaler-altfahrzeugverwertung">Auswirkungen illegaler Altfahrzeugverwertung</a>“ schätzt den ökonomischen Vorteil der nicht anerkannten Demontage-Akteure gegenüber den anerkannten Demontagebetrieben auf rund 250 bis 300 Euro pro Altfahrzeug ein, begründet durch geringere Behandlungs-, Verwaltungs- und weitere Kosten [Sander et al. 2022, Abbildung 62].</p><p>Für 2021 ergab sich rechnerisch erstmals keine statistische Lücke. Dies lässt jedoch nicht den Schluss zu, dass es in der Praxis keinen unbekannten Verbleib gab, sondern begründet sich in fehlenden belastbaren Werten für die (offenbar ungewöhnlich hohen) Stilllegungsquoten im Jahr 2021, welche man der Berechnung der statistischen Lücke hätte zugrunde legen können. Die Methode, die endgültigen Stilllegungen im Nachgang zu bestimmen und die so ermittelte Quoten dann auf die folgenden Jahre anzuwenden, ist somit an ihre Grenze gestoßen. Die Einmal- und Sondereffekte auf den Fahrzeugmarkt der letzten Jahre und folglich schwankenden Stilllegungsquoten können mit dieser Methode nicht abgebildet werden. Dass die Anzahl der endgültigen Außerbetriebsetzungen nicht direkt erfasst werden kann, liegt daran, dass bei der Fahrzeugabmeldung rechtlich nicht zwischen endgültiger oder vorübergehender Außerbetriebsetzung unterschieden wird.</p><p>Daher wurde der unbekannte Verbleib vereinfacht nochmals anhand einer anderen Rechnung bestimmt. Dazu wurde der Bestandszuwachs der Fahrzeuge im Laufe der Jahre 2019, 2020 und 2021 erklärt durch die neu in den Bestand hinzukommenden Fahrzeuge (Neuzulassungen + Gebrauchtfahrzeugimporte) abzüglich der aus dem Bestand endgültig ausscheidenden Fahrzeuge (Gebrauchtfahrzeugexporte + Altfahrzeuge), (siehe Abb. „Bilanzierung des Verbleibs über die Bestandsänderung von M1- und N1-Kfz in den Jahren 2019 bis 2021“). Diese Bilanzierung ging, wie erwartet, nicht vollständig auf, sondern es blieben hier ebenfalls nicht erklärte Lücken von rechnerisch rund 450.000 (2019) sowie 320.000 (2020) Fahrzeugen, als ein in Relation zum Altfahrzeuganfall (rund 400.000 Altfahrzeuge) ein sehr hohes Ausmaß des unbekannten Fahrzeugverbleibs.</p><p>Für 2021 ergibt sich auf Basis der verfügbaren Daten ein umgekehrtes Bild, und zwar ein Verbleibs-Überschuss von rund 80.000 Fahrzeugen. Neben Datenuntersicherheiten bei den Gebrauchtfahrzeug-Exporten und -Importen kann ein weiterer Sachverhalt in die Erklärung mit hineinspielen: die Umschreibungen nach Außerbetriebsetzung und die Wiederzulassungen nach Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen im Jahr 2021, die jedoch vor dem Jahr 2021 außer Betrieb gesetzt worden waren. Diese Fahrzeuge könnten den Fahrzeugbestand während des Jahres 2021 erhöht haben, allerdings gibt es umgekehrt auch Fahrzeuge, die im Jahr 2021 außer Betrieb gesetzt wurden, um sie erst im Folgejahr 2022 oder später wieder zuzulassen oder umzuschreiben, die also den Fahrzeugbestand während des Jahres 2021 verringerten. Statistische Angaben, welcher der beiden Werte größer war, sind nicht verfügbar.</p><p>Altfahrzeug-Verwertungsquoten</p><p>Die ausführlichen deutschen Jahresberichte über die Altfahrzeug-Verwertungsquoten seit 2008, die das Umweltbundesamt jährlich auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes und eigener Berechnungen ermittelt, sind auf der <a href="http://www.bmuv.de/DL1997">Altfahrzeug-Seite des BMUV</a> auf Deutsch und (bis 2017) Englisch veröffentlicht.</p><p>Seit 2006 wurden die gesetzlich von der EU geforderten Verwertungsziele für Altfahrzeuge in Deutschland übertroffen. Erstmals wurde die Altfahrzeug-Verwertungsquote von 95 Gewichtsprozent (Gew.-%) 2019 mit 93,6 % leicht verfehlt. Gleiches ereignete sich 2020 mit 94,0 %. Dies war begründet im sehr geringen Restkarossen-Eingang der Schredderanlagen im Vergleich zu den angefallenen Altfahrzeugen und infolge entsprechend geringeren Mengen an verwerteten nichtmetallischen Schredderrückständen. Im Jahr 2021 konnten beide EU-Ziele – die Recyclingquote mit 90,0 % und die Verwertungsquote mit 97,5 % – wieder erreicht werden. Die Verwertungsquote beinhaltet neben der stofflichen Verwertung der Materialien der Altfahrzeuge auch die energetische Verwertung, zum Beispiel die Abfallverbrennung zur Energieerzeugung (siehe Abb. „Altfahrzeug-Verwertungsquoten Deutschland 2015 bis 2021“).</p><p>Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02000L0053-20230330">EG-Altfahrzeug-Richtlinie</a> und die deutsche <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=End-of-life_vehicle_statistics">Altfahrzeug-Verordnung</a> fordern seit 2015, dass mindestens 95 Gewichtsprozent (Gew.-%), bezogen auf das Leergewicht aller Altfahrzeuge, wieder verwendet oder verwertet werden. Davon sind mindestens 85 Gew.-% wieder zu verwenden oder stofflich zu verwerten, also zu recyceln. In den Jahren 2006 bis 2014 lagen die geforderten Quoten bei 85 Gew.-%für Wiederverwendung und Verwertung und bei 80 Gew.-% für die Wiederverwendung und stoffliche Verwertung.</p><p>Auf der Seite von Eurostat veröffentlicht die EU-Kommission die <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=End-of-life_vehicle_statistics">Altfahrzeugmengen und -verwertungsquoten</a> aller EU-Staaten. Im Jahr 2021 fielen insgesamt rund 5,7 Millionen Altfahrzeuge in der EU (ohne Großbritannien) an, die meisten davon in Frankreich (1,3 Mio.), gefolgt von Italien (1,2 Mio.) und Spanien (730.000). Auch in Polen (450.000) fielen mehr Altfahrzeuge an als in Deutschland, das mit rund 400.000 Altfahrzeugen auf Platz 5 lag. 20 der 27 EU-Mitgliedstaaten hielten im Jahr 2021 die Mindest-Recyclingquote von 85 % ein, 18 die Mindest-Verwertungsquote von 95 %.</p><p>Beitrag der Demontagebetriebe für Altfahrzeuge zu den Verwertungsquoten</p><p>Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nahmen im Jahr 2021 1.030 Altfahrzeug-Demontagebetriebe Altfahrzeuge an. Diese demontierten 2021 gemäß der Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes 19,3 % des Leergewichts der behandelten Altfahrzeuge zur Gewinnung von Ersatzteilen oder verwertbaren Materialien. 13,4 % waren metallische Komponenten wie Katalysatoren, Motoren, Getriebe, 5,9 % nichtmetallische Bauteile und Werkstoffe wie Reifen, Ersatzteile und Betriebsflüssigkeiten. Diese Teile wurden erneut verwendet oder verwertet, meist stofflich. Bezogen auf die angefallenen 396.773 Altfahrzeuge trugen die demontierten nichtmetallischen Bauteile im Jahr 2021 lediglich 5,9 % zur Verwertungs- und 5,4 % zur Recyclingquote bei.</p><p><strong>Glas und Kunststoff:</strong> Pro Altfahrzeug wurden gemäß Abfallstatistik lediglich 3,4 kg Glas und 4,0 kg Kunststoffteile (ohne Batteriegehäuse) demontiert und einer Verwertung zugeführt (siehe Abb. „Verwertung demontierter Werkstoffe aus Altfahrzeugen in Deutschland 2021“). Dies entspricht nur einem Bruchteil des pro Altfahrzeug enthaltenen Glases von rund 30 kg sowie des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/uba-kernelemente-zur-steigerung-des">vom Umweltbundesamt formulierten Ziels</a> für die werkstoffliche Verwertung von Kunststoffteilen von 20 kg pro Altfahrzeug. Oder anders ausgedrückt: Geht man von einem durchschnittlichen Kunststoffgehalt der Altfahrzeuge von 12 % aus, enthielt ein durchschnittliches Altfahrzeug in etwa 135 kg im Jahr 2021. Davon wurden 4,0 kg (entspricht 3 %) demontiert und einer Verwertung zugeführt. Hier bleibt die deutsche Demontagepraxis noch weit hinter dem perspektivischen Recycling-Zielwert von 30 % zurück, den der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2023:451:FIN">Entwurf der EU-Kommission für eine Circular Economy- und Altfahrzeug-Verordnung</a> (Juli 2023) in Artikel 34 formuliert.</p><p><strong>Fahrzeugelektronik:</strong> Von Interesse ist auch der Fortschritt in Richtung des im Jahr 2016 formulierten ProgRess II-Ziels der Bundesregierung einer „möglichst weitgehenden Demontage der Fahrzeugelektronik pro Altfahrzeug bis 2020“. Nachdem die demontierte Menge an Bauteilen der Fahrzeugelektronik gemäß den Daten der Abfallstatistik bis zum Jahr 2019 auf durchschnittlich 2,1 kg Fahrzeugelektronik pro Altfahrzeug angestiegen war, konnten 2021 lediglich 0,9 kg pro Altfahrzeug beobachtet werden. Die Ergebnisse liegen damit weit entfernt von der UBA-Empfehlung von 15 kg Fahrzeugelektronik.</p><p>Beitrag der Schredderanlagen und Postschreddertechniken</p><p>Nach der Demontage werden die entfrachteten Restkarossen in anerkannten Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung behandelt. Im Jahr 2021 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von 45 Anlagen 404.158 Restkarossen (336.630 t) (davon 385.375 Stück aus dem Inland) mit einem Durchschnittsgewicht von 833 kg zur Behandlung angenommen. Die Restkarossen machten lediglich rund 10,9 % des Metallschrottinputs der 45 Anlagen aus (siehe Abb. „Input in Schredderanlagen in Deutschland 2021“).</p><p>Beim Zerkleinern der Restkarossen und weiterer Schrotte entstehen drei Fraktionen:</p><p>Metallverwertung</p><p>Die Metallfraktionen aus der Demontage und dem Zerkleinern im Schredder trugen mit 74,2 % den größten Anteil zu den Recycling- und Verwertungsquoten bei. Der verwertete Metallgehalt wird ermittelt auf Grundlage von Informationen der Fahrzeughersteller und eines Schredderversuchs:</p><p>Verwertung der Schredderleichtfraktion</p><p>Im Jahr 2021 fielen in den 45 Schredder- und sonstigen Anlagen insgesamt rund 466.000 t Schredderleichtfraktion an. Unter diesem Begriff zusammengefasst wurden hierfür neben den Abfallschlüsseln der Schredderleichtfraktion (19 10 03 und 19 10 04) auch weitere Abfallschlüssel, die für Schredderrückstände aus Altfahrzeugen verwendet werden: Mineralien (Abfallschlüssel 19 12 09) und brennbare Abfälle (Abfallschlüssel 19 12 10) sowie die mengenrelevanten sonstigen Abfälle (19 12 12), die 2020 erstmals mitgerechnet werden konnten, was den sprunghaften Mengenanstieg von 345.000 auf 510.000 t Schredderleichtfraktion zwischen 2019 und 2020 erklärt. Zusammen mit den im Schredder gewonnenen Kunststofffraktionen fielen 2021 rund 470.000 t nichtmetallische Schredderrückstände an, von denen nur rund 15 % bzw. 72.085 t im Jahr 2021 aus Restkarossen stammten.</p><p>Im Jahr 2021 wurden von der Schredderleichtfraktion (19 10 03, 19 10 04, 19 12 09, 19 12 10, 19 12 12) der 45 Schredder- und sonstigen Anlagen zur Restkarossenbehandlung 10 % beseitigt, 55 % stofflich verwertet, meist als mineralreiche Fraktion im Bergversatz und Deponiebau. 35 % wurden 2021 energetisch in Müllverbrennungsanlagen oder als Ersatzbrennstoff verwertet (siehe Abb. „Entsorgung der Schredderleichtfraktion aus den Schredderanlagen mit Restkarosserieverwertung“). Die Verwertung der nichtmetallischen Schredderrückstände (Schredderleichtfraktion und separierte Kunststofffraktionen) trug im Jahr 2021 14,6 % zur Verwertungsquote bzw. 8,9 % zur Recyclingquote bei.</p>

Wesentliche Änderung einer bestehende Biogasanlage in 25584 Holstenniendorf, G10/2025/023

Die Firma BT-Energie GmbH & Co. KG in 25584 Holstenniendorf, Kirchenweg 50, plant die wesentliche Änderung einer bestehende Biogasanlage in 25584 Holstenniendorf, Kirchweg 50, Gemarkung Holstenniendorf, Flur 15, Flurstück 503. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: - Änderung der Einsatzstoffe- und mengen mit geringfügiger Erhöhung der Biogasproduktionsmenge auf 2,68 Mio. Nm³/a - Rückbau der vorhanden Lagune mit einem Bruttovolumen von 8.300 m³ inkl. der Abfüllanlage - Errichtung und Betrieb eines neuen Gärrückstandsbehälters mit Gasspeicher und Abfüllfläche im Bereich der vorhandenen Lagune - durch die Errichtung eines neuen gasdichten Behälters wird erstmalig die untere Klasse der StörfallV erreicht (> 10t Biogasmenge) - Stilllegung der bestehenden BHKWs 1-2 mit 350 kWel. in der Maschinen- und Lagerhalle (Nr. 2) mit Peripherie - Drosselung der beiden Geisberger BHKWs 3 - 4 von je 550 kWel auf je 390 kWel - Errichtung und Betrieb eines neuen BHKW im Container inkl. Peripherie mit: ◦ 4.803 kW FWL ◦ 2.147 kW elektrische Leistung ◦ 2.016 kW thermische Leistung ◦ Schmier- und Altöllagerung (je 1 m³), Harnstofftank (5 m³), Not- und Gemischkühler, Biogasreinigung, Schornstein ◦ Trafokompaktstation - Errichtung und Betrieb eines Wärmepufferspeichers (815 m³) zur Speicherung von thermischer Energie sowie eines Technikcontainers für die Heizverteilung

Antrag der AVG Köln mbH auf Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 3 KrWG zur Stilllegung des Schrägschachtes und zum Bau und Betrieb von 4 ggf. 5 weiteren Kombibrunnen auf der Deponie Vereinigte Ville

Zur Hebung des Sickerwassers wird auf der Deponie ein Schrägschacht aus Stahlbeton betrieben. Aufgrund von Schäden an der Bewehrung des Stahlbetonkörpers soll dieser stillgelegt werden. Die Hebung des Sickerwassers soll zukünftig über neu zu errichtende Kombibrunnen erfolgen.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

<p>Kraft-Wärme-Kopplung ist die gleichzeitige Umwandlung von Energie in mechanische oder elektrische Energie und nutzbare Wärme innerhalb eines thermodynamischen Prozesses. Die parallel zur Stromerzeugung produzierte Wärme wird zur Beheizung und Warmwasserbereitung oder für Produktionsprozesse genutzt. Der Einsatz der KWK mindert den Energieeinsatz und daraus resultierende Kohlendioxid-Emissionen.</p><p>KWK-Anlagen</p><p>KWK-Anlagen unterscheiden sich in ihren Techniken, den eingesetzten Brennstoffen, hinsichtlich ihrer Leistung und bezüglich ihrer Versorgungsaufgaben. In den vergangenen Jahren wurde im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes durch verschiedene energiepoltische Instrumente (insbesondere KWKG und EEG) der Ausbau der KWK angereizt und unterstützt. Der wesentliche ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ des KWK-Ausbaus ist die KWK-Nettostromerzeugung, dessen Entwicklung durch eine energiepolitische Zielstellung flankiert ist. Neben der KWK-Stromerzeugung ist auch die damit korrespondierende KWK-Nettowärmeerzeugung eine im Fokus stehende Größe. Auf die Veränderung dieser beiden wesentlichen KWK-Kenngrößen konzentrieren sich die nachfolgenden Darstellungen.</p><p>KWK-Stromerzeugung</p><p>Die KWK-Nettostromerzeugung – gezeigt werden hier die Daten unter Berücksichtigung des Eigenwärmebedarfs des Biogasanlagenfermenters – ist im Zeitraum von 2003 bis 2017 kontinuierlich gestiegen (siehe Abb. „KWK: Nettostromerzeugung nach Energieträgern“). Der Zuwachs ist insbesondere auf den verstärkten Einsatz von ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biomasse#alphabar">Biomasse</a>⁠ sowie auf den Zubau und einer besseren Auslastung erdgasbasierter KWK-Anlagen zurückzuführen. Die auf Steinkohle- und Mineralölen basierende KWK-Stromerzeugung ist im Zeitverlauf dagegen zurückgegangen.</p><p>Die Minderung im Jahr 2018 gegenüber 2017 ist im Wesentlichen die Folge einer verbesserten energiestatistischen Erfassung der KWK(-Anlagen) ab 2018. Der moderate Rückgang seit 2018 bis 2020 spiegelt die reduzierte Nachfrage nach Strom in diesem Zeitraum wider. Dieser basiert hauptsächlich auf der Stilllegung von KWK-Anlagen, welche mit Stein- oder Braunkohle betrieben wurden. Im gleichen Zeitraum ist die gesamte Nettostromerzeugung um rund 10 Prozent zurückgegangen. 2021 ist die KWK-Stromerzeugung um rund 3 Prozent gegenüber 2020 gestiegen.</p><p>KWK-Wärmeerzeugung</p><p>Die Abbildung „KWK: Nettowärmeerzeugung nach Energieträgern“) zeigt von 2003 bis 2021 mit einem fast kontinuierlichen Anstieg ein ähnliches Bild wie im Strombereich (unter Berücksichtigung des Eigenwärmebedarfs der Biogasanlagen). Die im Vergleich zur KWK-Nettostromerzeugung prozentual geringere Erhöhung der KWK-Nettowärmeerzeugung im Zeitverlauf bis zum Jahr 2017 ist die Folge der Errichtung zahlreicher Gas-und-Dampf (GuD)-Anlagen, die eine überdurchschnittlich hohe ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stromkennzahl#alphabar">Stromkennzahl</a>⁠ aufweisen. Zwischen den Jahren 2017 und 2018 wurde die Erfassungsmethodik auf eine bessere Datengrundlage gestellt. Der Rückgang seit 2018 korrespondiert mit der jeweiligen Verringerung der KWK-Stromerzeugung (siehe Abschnitt „KWK-Stromerzeugung). 2021 stieg die KWK-Wärmeerzeugung um rund 4 Prozent. Infolge der Einsparanstrengungen von Erdgas infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine ist die KWK-Wärmeerzeugung 2022 um sieben Prozent und 2023 um fünf Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahr gefallen.</p><p>Ziel der Bundesregierung für die KWK-Stromerzeugung</p><p>Bis zur Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bezog sich das Ausbauziel der Politik auf die Gesamtnettostromerzeugung: Der KWK-Anteil an der gesamten Nettostromerzeugung sollte bis 2020 25 % betragen. Dieses wurde mit der Novellierung zum 1.1.2016 durch ein absolutes Mengenziel ersetzt. Die KWK-Nettostromerzeugung sollte demnach im Jahr 2020 mindestens 110 Terawattstunden und im Jahr 2025 mindestens 120 Terawattstunden betragen (§ 1 KWKG 2016) (siehe Abb. "KWK: Nettostromerzeugung nach Energieträgern" im ersten Abschnitt). Das Ziel für 2020 wurde nach vorläufigen Daten mit einer KWK-Nettostromerzeugung von 113 Terawattstunden erreicht.</p>

Endlager Morsleben Laufender Betrieb, Umweltverträglichkeitsprüfungen Stilllegung des Endlagers Maßstab für die Bewertung Öffentlichkeitsbeteiligung im Stilllegungsverfahren Endlager Morsleben Aktueller Stand des Stilllegungsverfahrens Gutachten zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung Unterlagen zum Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren als Lesefassung Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung (Teil 1) Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung (Teil 2) Aktualisierte Verfahrensunterlagen ab 2022 zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung (Teil 3)

Das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) wurde seit 1971 im ehemaligen Kali- und Steinsalzbergwerk Bartensleben (Landkreis Börde) errichtet. Schrittweise wurden durch die damaligen Behörden der DDR Genehmigungen zur Einlagerung der Abfälle erteilt, zuletzt 1986 die unbefristete Genehmigung zum Dauerbetrieb (Dauerbetriebsgenehmigung, DBG). Nach der Wiedervereinigung ging die Zuständigkeit für das ERAM auf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber über. Im Zuge der Neuorganisation der Behörden im Endlagerbereich  hat die 2016 neu gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) am 25. April 2017 die Aufgabe des Betreibers des Endlagers Morsleben vom BfS übernommen. Bis Anfang 1991 wurden Abfälle aus der ehemaligen DDR beziehungsweise aus den neuen Bundesländern im ERAM endgelagert, zwischen 1994 und 1998 auch zusätzlich Abfälle aus den alten Bundesländern. Durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt wurde die Einlagerung im Ostfeld des ERAM 1998 untersagt. Daraufhin hat das BfS die Einlagerung radioaktiver Abfälle insgesamt ausgesetzt und 2001 den endgültigen Verzicht auf die Annahme und Endlagerung weiterer radioaktiver Abfälle erklärt. Die Abfälle im ERAM stammen vor allem aus dem Betrieb von Kernkraftwerken und deren Stilllegung, aus Forschungseinrichtungen und Landessammelstellen. Im ERAM werden seit den 80iger Jahren auch Abfälle zwischengelagert (Radium-226-Strahlenquellen aus dem medizinischen Bereich sowie Cobalt-60- und Cs-137-Strahlenquellen aus Bestrahlungsanlagen in Wasserbrunnen). Bekanntgabe der negativen Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG), hier: Außerbetriebnahme des Aktiven Labors Errichtung einer Seilfahrtbrücke zwischen Kauen- und Mehrzweckgebäude Außerbetriebnahme und Rückbau des stationären Systems zur Überwachung der Ortsdosisleistung im Kontrollbereich des ERAM Außerbetriebnahme und Demontage der Bindemittelumschlaganlage (BUMA) sowie Aufhebung der Kontrollbereichs und der Sicherungszone 2 im Bereich der BUMA Entlassung von Geräten und Ausrüstungen aus dem Regelungsbereich der Dauerbetriebsgenehmigung Umgestaltung des untertägigen temporären Kontrollbereichsübergangs Rückbau der speziellen Kanalisation Das BfS hat 1992 ein Planfeststellungsverfahren nach § 9b Atomgesetz eingeleitet und 1997 dieses Verfahren auf die Stilllegung des Endlagers beschränkt. Für die zwischengelagerten Abfälle stellte das BfS einen Antrag auf Endlagerung. Das Planfeststellungsverfahren führt das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU), bergrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen. In dem per Gesetz vorgeschriebenen Verfahren muss der Antragsteller den Nachweis der Langzeitsicherheit erbringen. Das MWU prüft unter Einbindung von Gutachtergruppen die vorgelegten Unterlagen und entscheidet, ob die  Voraussetzungen für die Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses vorliegen. Nach positivem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens entfaltet der Planfeststellungsbeschluss Konzentrationswirkung und ersetzt die sonst nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen und sonstigen Entscheidungen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, ist ein unselbständiger Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Eine Ausnahme bilden die Vorschriften des Berg- und Tiefspeicherrechts, die gemäß § 9 b des Atomgesetzes von der Konzentrationswirkung des atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ausgeschlossen sind. Im September 2005 reichte das BfS die Auslegungsunterlagen, wie den Plan zur Stilllegung des ERAM und die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung beim MWU ein. Im Ergebnis der gutachterlichen Prüfung und Bewertung durch das MULE wurden die revidierten Antragsunterlagen zwischen 22.10.2009 und 21.12.2009 öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit gingen beim MWU mehr als 13.000 Einwendungen ein. Vom 13. bis 25. Oktober 2011 fand die mündliche Erörterung der Einwendungen zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben statt. Das Endlager ist so stillzulegen, dass die „nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden“ (Atomgesetz, § 7) gewährleistet ist. Konkretisiert wird dieses im untergesetzlichen Regelwerk, z.B. in Leitlinien oder Empfehlungen der Entsorgungs- und Strahlenschutzkommission des Bundes. Für das Endlager Morsleben sind durch den BMU zwei Regelungen in den letzten Jahren veranlasst worden: SSK-Empfehlung 2010, „Radiologische Anforderungen an die Langzeitsicherheit des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben“, ESK-Empfehlung 2013, „Langzeitsicherheitsnachweis für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)“. Der regulatorische Rahmen, sowohl hinsichtlich des radiologischen Schutzzieles, als auch zur Gültigkeit bestehender Regelungen („Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ von 1983 sowie den „Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“ von 2010) und ihrer Anwendung auf das ERAM, ist damit geklärt. Die ESK hat in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass die Sicherheitsprinzipien und Schutzziele in den Sicherheitsanforderungen allgemein gültig sind und auch für das ERAM gelten. Weiter legt sie dar, welche Festlegungen in den bestehenden Regelungen für das ERAM sinnvoll anwendbar sind und welche nicht (z.B. zur Standortauswahl). Unter anderem ist danach im Rahmen der radiologischen Langzeitaussage die Einhaltung von Dosiskriterien für Referenzpersonen von 0,1 mSv bzw. 1 mSv im Jahr für wahrscheinliche bzw. weniger wahrscheinliche Entwicklungen für den Nachweiszeitraum von 1 Million Jahre zu zeigen. Da es sich um die Stilllegung eines existierenden Endlagers mit eingeschränkten planerischen Möglichkeiten handelt, sind die genannten Dosiswerte als Referenzwerte zu verstehen. Sollte ihre Einhaltung im Planfeststellungsverfahren nicht nachgewiesen werden können, so sollte aus Sicht der SSK vorrangig die Option gewählt werden, die sich im Ergebnis eines Optimierungsprozesses als die mit der geringsten Strahlenexposition und den geringsten radiologischen Risiken für die gegenwärtige und die zukünftigen Generationen erwiesen hat. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) wird im Prüfprozess der Antragsunterlagen weiterhin konsequent darauf achten, dass für den Nachweis der Langzeitsicherheit des ERAM die oben genannten Sicherheitsprinzipien und Schutzziele angewendet und eingehalten werden. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen, formellen Beteiligung im Antragsverfahren zur Stilllegung des Endlagers Morsleben wurden von den Beteiligten (Bürgerinnen und Bürger, Verbände, andere Behörden) Stellungnahmen, Einwände, Bedenken oder Anregungen formuliert und an die Planfeststellungsbehörde MULE übermittelt. Diese ist verpflichtet, im Rahmen der Abwägung auf alle vorgebrachten Stellungnahmen einzugehen, sie muss die Relevanz für das Verfahren prüfen und die Argumente entsprechend berücksichtigen. Das MULE hat die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit nach einer ersten Prüfungsphase der Antragsunterlagen im Jahr 2009 begonnen. Dazu wurden die Antragsunterlagen vom 22. Oktober bis 21. Dezember 2009 öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit sind beim MULE mehr als 13.000 Einwendungen eingegangen. Vom 13. bis 25. Oktober 2011 fand die mündliche Erörterung der Einwendungen zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben statt. Die vorgebrachten Erläuterungen wurden dokumentiert und werden nun im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens in die Prüfung mit einbezogen. Auf Anforderung wird Einwendern eine Abschrift des Wortprotokolls des Erörterungstermins zugesendet. Das Gutachten „ Gruppierung und Kommentierung der zusammenfassenden Aussagen aus Einwendungen und Stellungnahmen sowie aus dem Erörterungstermin zum Plan Stilllegung “ fasst die in der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Argumente zusammen. Zur inhaltlichen Auswertung der Argumente wurden die Einwendungen und Stellungnahmen gesichtet und in über 3.000 einzelne Aussagen aufgeteilt. Diese Einzelaussagen wurden nach fachlichen Gesichtspunkten gruppiert, soweit möglich zusammengefasst und den einzelnen Abschnitten des „Plan zur Stilllegung des ERAM“ des BfS zugeordnet. Zum jeweiligen Thema wurde eine Kurzbewertung und Kommentierung erstellt. Das Gutachten gibt damit den Zwischenstand der Prüfung im Jahr 2013 aus Sicht der Gutachter wieder. Im Rahmen des Erörterungstermins wurde von den Einwendern darum gebeten, die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren, die bisher nur über die Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (Stand vom 10.10.2011) verfügbar sind, auch auf der Seite des MULE zu veröffentlichen. Dieses wurde im Erörterungstermin von MULE zugesagt. Als zusätzliches Informationsangebot sind nun die Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Stilllegung als PDF- Dateien eingestellt. Das Stilllegungsverfahren wurde nach der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung 2011 mit der Fortsetzung der Prüfung der vom Antragsteller eingereichten Unterlagen weitergeführt. Das im Jahr 2005 vom BfS vorgelegte Stilllegungskonzept wird aktuell von 339 weiteren Unterlagen untersetzt, welche von zwei Gutachtergruppen des MULE geprüft werden. Inhaltliche Schwerpunkte der aktuellen Prüfung sind die Nachweise zur Schacht- und Streckenabdichtung, zur Integrität der geologischen Barriere und zur Zuverlässigkeit der Inventarangaben des Abfalls. Im Ergebnis der gutachterlichen Prüfung ist festzustellen, dass die Antragsunterlagen weiterhin nicht vollständig vorliegen. Eine Übersicht zu aktuellen Prüfergebnissen hat das MULE auf der Informationsseite zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht. Die Beratungskommission des Bundes in den Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung (Entsorgungskommission = ESK) hat das Stilllegungskonzept des BfS im Jahr 2013 bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass der Langzeitsicherheitsnachweis für das Endlager Morsleben nach dem Stand von Wissenschaft und Technik und mit überschaubarem Aufwand machbar ist. Wie das MULE fordert auch die ESK die Vorlage weiterer Unterlagen zum Nachweis der Langzeitsicherheit. Nach dem Übergang der Betreiberaufgaben auf die Bundesgesellschaft  für Endlagerung (BGE) wurden von MULE und BGE Gespräche zur Weiterführung des Stilllegungsverfahrens geführt. Diese dienten der Aufnahme des Status quo in wichtigen Prüfthemen und der Festlegung weiterer Schritte zur Unterlagenerstellung („Anforderungsmanagement“). Auf dieser Basis hat die BGE aktualisierte Ecktermine zum weiteren Fortgang abgeschätzt: Die endgültigen Antragsunterlagen sollen bis 2026 dem MULE vorgelegt werden und ein Entscheid über den Antrag wird für Anfang 2029 erwartet. Im Prüfkomplex 6 „Schachtverschlusssysteme“ werden diejenigen Antragsunterlagen geprüft, welche die geplante Verfüllung der Schächte Bartensleben und Marie beschreiben. Die Gutachten geben den Zwischenstand der Prüfung aus Sicht der Gutachter wieder. Prüfbericht Bearbeitungsphase (a) – Prüfung der Konzeptplanung Prüfbericht Bearbeitungsphase (b) - Rechnerische Untersuchungen zu Standsicherheit und Dichtheit der Schachtverschlusssysteme Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) - Langzeitbeständigkeit von Asphalten und Bitumen Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) - Rechnerische Untersuchungen zum möglichen Einfluss steilstehender Schichten mit unterschiedlichem Kriechverhalten auf das Gebirgstragverhalten im Bereich von Schacht Bartensleben Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) – Prüfung der vertiefenden Planung Prüfbericht Bearbeitungsphase (c) - Vorplanung des untertägigen Großversuchs Schachtverschluss Im Prüfkomplex 7 „Streckenverschlüsse“ werden diejenigen Antragsunterlagen geprüft, welche die geplanten Abdichtbauwerke beschreiben. Damit sollen die Einlagerungsbereiche Ostfeld und West-Südfeld von den übrigen Grubenbereichen abgetrennt werden. Die Gutachten geben den Zwischenstand der Prüfung aus Sicht der Gutachter wieder. Prüfung Phase 1: Brenk Phase 1 Anhang A FEP-Liste für eine Abdichtung aus Salzbeton in die Phase des Abbindens Brenk Phase 1 Anforderungen an die Streckenabschlüsse aus Salzbeton IHU Streckenverschlüsse Phase 1 Plausibilität und Konsistenz Prüfung Phase 2: 2. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anforderungen aus der LSA an den Verschluss des südlichen Wetterrolllochs 3. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anhang 1 Anforderungen aus der LSA 3. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anhang 2 Anforderungen aus der LSA 3. Zwischenbericht Brenk Phase 2 Anforderungen aus der LSA an den Verschluss von untertägigen Bohrungen Sachstandsbericht 2011 IHU Phase 2 Prüfung Phase3: Streckenverschlüsse Teil 3 - 1. Zwischenbericht Prüfung I 523 Im Prüfkomplex 8 „Sicherheitskonzept – geotechnische Aspekte“ werden die geotechnischen Nachweise in den Antragsunterlagen geprüft. Die Gutachten geben den Zwischenstand der Prüfung aus Sicht der Gutachter wieder. 1. Zwischenbericht Standsicherheit Lager H 2. Zwischenbericht geotechnische Aspekte 3. Zwischenbericht Bewertung P 218 4. Zwischenbericht Bewertung G 216 5. Zwischenbericht Bewertung P 212 6. Zwischenbericht Konsistenz und Plausibilitätsprüfung 7. Zwischenbericht Beherrschung von Schachtwasser- und Lösungszutritten 8. Zwischenbericht Prüfung Verfüllkonzept nach bGZ P 220 9. Zwischenbericht Prüfung der Abgeschlossenheit der Einlagerungsbereiche Ost- und Südfeld 10. Zwischenbericht Prüfung Verfüllkonzept - Verfüllmaterial Endbericht Experimentelle Untersuchungen zum Materialverhalten Vergleichende Zusammenstellung und Parametisierung der Festigkeits- und Verformungseigenschaften von Salzbeton der bGZ Stilllegung ERA Morsleben - Anträge zum Planfeststellungsverfahren nach § 9b Atomgesetz Stilllegung ERA Morsleben - Kurzbeschreibung der Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Stilllegung ERA Morsleben - Plan zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Stilllegung ERAM - Betriebliche radioaktive Abfälle Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfesstellungsverfahren Umweltverträglichkeitsstudie (UVS-Textteil) UVS zum Planfeststellungsverfahren Kartenteil I (Anlage 1 - 6) UVS zum Planfeststellungsverfahren Kartenteil II (Anlage 7 - 12) UVS zum Planfeststellungsverfahren Anlage 13 (Textteil) UVS zum Planfeststellungsverfahren Anlage 13 (Kartenteil) Die in den Anlagen der UVS als Hintergrund verwendeten Karten sind urheberrechtlich geschützt und wurden vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) zur Verfügung gestellt. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum Planfeststellungsverfahren Allgemeinverständliche Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsverfahren Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung Lfd. Nr. Titel Datei (PDF) 1. Bestimmung von Grundwassergeschwindigkeit und -richtung mittels radiohydrometrischer Methode PDF 2. ERA Morsleben: Erarbeitung eines geologischen Lagerstättenmodells Morsleben PDF,Teil1 PDF,Teil2 3. Projekt Morsleben, Geologische Bearbeitung des Hutgesteins PDF 4. Projekt Morsleben, Geologische Bearbeitung des Quartärs PDF 5. ERA Morsleben: Untertägige Temperaturmessungen im Rahmen der geowissenschaftlichen Standorterkundung des Endlagers für radioaktive Abfälle in Morsleben 6. Festigkeitsmechanische Untersuchungen an Bohrkernen – Darstellung der Einzelergebnisse PDF 7. Projekt Morsleben, Geologische Bearbeitung von Kreide und Tertiär PDF,Teil1 PDF,Teil2 8. Szenarienanalyse – Geologische Langzeitbewertung und Ermittlung der Zuflussszenarien ohne technische Maßnahmen PDF 9. Projekt ERA Morsleben, Hydrogeologische Standortbeschreibung und Modellgrundlagen PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 10. Hydraulische Untersuchungen im Grubengebäude Morsleben 11. Seismologisches Gutachten für den Standort des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben PDF 12. Entsorgung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Zwischengelagerte radioaktive Abfälle PDF 13. Geologische Bearbeitung von Trias und Jura PDF 14. Projekt ERA Morsleben – Geologische Standortbeschreibung PDF 15. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zwischenbericht 1/96 bis 6/97 PDF 16. Geomechanische Betriebsüberwachung 1999 PDF,Teil1 PDF,Teil2 17. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zwischenbericht 4/98 bis 3/99 PDF 18. Stoffliche Bestandteile der radioaktiven Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) PDF 19. Qualitätssicherungsprogramm zur Stilllegung des ERA Morsleben PDF 20. Beanspruchung der ERAM Schächte durch Erdbeben PDF 21. ERA Morsleben – Gebirgsspannungsuntersuchungen im Grubengebäude Bartensleben – Abschlussbericht PDF 22. Gebirgsmechanische Beurteilung der Integrität der Salzbarriere in der Schachtanlage Bartensleben PDF 23. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zwischenbericht 7/97 bis 3/98 24. Numerische Untersuchungen zum Konvergenzverhalten eines Einzelhohlraumes PDF 25. Geomechanische Betriebsüberwachung 2000 PDF,Teil1 PDF,Teil2 26. Gebirgsmechanische Beurteilung der Integrität der Salzbarriere in der Schachtanlage Marie PDF 27. Zusammenstellung von modellierungsrelevanten Parametern der Schichtenfolge Deckanhydrit – Grauer Salzton – Leinekarbonat (DGL) im Hutgestein des ERA Morsleben PDF 28. ERA Morsleben - 3D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Süßwasserverhältnissen - Abschätzung der möglichen Lösungszutritte aus dem Deckgebirge in das Grubengebäude PDF 29. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen, Zusammenfassender Bericht Verformungsmessungen 30. Szenarienanalyse – Geowissenschaftliche Bewertung der Langzeitentwicklung sowie der Zufluss und Austrittsszenarien nach Verfüllung des Endlagers PDF 31. Bewertung geomechanischer und markscheiderischer Messungen - Zusammenfassender Bericht Mikroakustische Messungen PDF 32. ERA Morsleben - 3D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Süßwasserverhältnissen - Modellaufbau, Modellkalibrierung R 42, Rechenfall R 34 und Referenzfall R 44 PDF 33. ERA Morsleben: Kriterien für das Verfüllen von Bohrungen PDF 34. ERA Morsleben: Systembeschreibung und Qualitätssicherungskonzept Bohrlochverfüllung mit Magnesiabinder PDF 35. Modellierung der Gasentwicklung im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) PDF 36. Systembeschreibung Kraftstoffversorgung unter Tage PDF 37. Dosiskonversionsfaktoren zur Berechnung der Strahlenexposition in der Nachbetriebsphase von Endlagern nach dem Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 47 Strahlenschutzverordnung in Anlehnung an die Vorgehensweise im Rahmen des Planfeststellung PDF 38. Endlager Morsleben – 2D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Salzwasserverhältnissen – Modellrechnungen zur Auspressung von Salzlösung aus dem Grubengebäude PDF,Teil1 PDF,Teil2 39. Nuklidmigration im Deckgebirge des ERAM (DGL) – Ergebnisbericht zur Sorption am Salzton PDF 40. Verfüllen untertägiger Bohrungen mit Magnesiabinder PDF 41. Nachweisführungen zur Langzeitsicherheit, zur Tragfähigkeit und zur Gebrtauchstauglichkeit der Schachtverschlüsse ERA Morsleben PDF 42. Endlager Morsleben – Korrosion von Salzbeton durch salinare Lösungen PDF 43. Konzeptplanung der Schachtverschlüsse Bartensleben und Marie des ERA Morsleben PDF 44. Konzept und Systembeschreibung Schachtverschlusssystem der Schächte Bartensleben und Marie PDF 45. Anlagen ERAM für die Stilllegung - Übergeordnete Systembeschreibung PDF 46. Rahmenbeschreibung Personelle Betriebsorganisation PDF 47. Überwachungs- und Beweissicherungsprogramm zu den Bauzuständen für die Stilllegung des ERAM PDF 48. Verfüllmaterial für Strecken mit hohen Anforderungen - Materialeigenschaften und Materialkennwerte Salzbeton M2 PDF 49. Stilllegung ERAM: Strahlungsüberwachung PDF 50. Gebirgsmechanische Beurteilung der Integrität der Salzbarriere im südlichen Teil des Zentralbereiches Bartensleben PDF 51. Verfüllung von Strecken mit hohen Anforderungen – Konzeptplanung und Nachweisführung PDF,Teil1 PDF,Teil2 52. ERA Morsleben - 3D Modellierung der Grundwasserbewegung im Deckgebirge unter Süßwasserverhältnissen - Rechnungen zur Ausbreitung der aus dem Grubengebäude ausgepressten Lösung PDF 53. ERA Morsleben  Langzeitbewertung der Durchlässigkeit des Hutgesteins PDF 54. Szenarienanalyse, Szenarienbewertung und geologische Langzeitprognose für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Langzeitprognose der Auswirkung klimagesteuerter geologischer Prozesse auf die Barrieren des Endlagers Morsleben PDF 55. Geomechanische Betriebsüberwachung 2001 PDF,Teil1 PDF,Teil2 56. Geomechanische Betriebsüberwachung 2002 PDF,Teil1 PDF,Teil2 57. Geomechanische Betriebsüberwachung 2003 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 58. Geomechanische Betriebsüberwachung 2004 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 59. Standsicherheits- und Integritätsnachweis - Kriterien zur Auswahl von Berechnungsschnitten PDF 60. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Westfeld PDF 61. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Südfeld PDF 62. Konzept von Vorsorgemaßnahmen für die Stilllegung PDF 63. Systembeschreibung der Verfüllung PDF 64. Sicherheitsnachweismethoden und Sicherheitsnachweiskriterien für die Maßnahmen der Stilllegung PDF 65. ERA Morsleben: Radiologische Gegebenheiten am Standort PDF 66. Verfüllplan zur Stilllegung des ERAM nach vorgezogener Verfüllung von Grubenbauen des Zentralteils, Konzeptplanung PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 67. Salzbeton - Zusammenstellung der Eigenschaften und Materialkennwerte (Referenzmaterial M3) PDF 68. Anlagen ERAM für die Stilllegung - Systembeschreibung Brandschutz über und unter Tage PDF 69. Systembeschreibung Wärmeversorgung Bartensleben PDF 70. ERA Morsleben: Standsicherheits und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Marie PDF 71. Beschreibung der vorhandenen übertägigen Anlagen und des Grubengebäudes PDF 72. Systembeschreibung Wasserversorgung und -entsorgung PDF 73. Systembeschreibung  Material für die Stilllegung PDF 74. ERA Morsleben: Stilllegung  Überwachungskonzept Salzbeton PDF 75. Systembeschreibung der Bewetterung des ERA Morsleben in der Betriebsphase der Stilllegung PDF 76. Stilllegungskonzept, Ergänzende Berg- und Anlagentechnische Grundlagenermittlung und Konzeptplanung - Grubenbewetterung und Klimatechnik PDF 77. ERA Morsleben: Ermittlung der Langzeit-Ausbreitungs- und -Ablagerungsfaktoren im bestimmungsgemäßen Stilllegungsbetrieb PDF 78. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Nordfeld PDF 79. Anlagen ERAM für die Stilllegung  Systembeschreibung Versatztransport Bartensleben PDF 80. Konzeptplanung Anlagen ERAM für die Stilllegung - Systembeschreibung für für Schachtwasserhaltung, Laugenhaltung, Wasch und Prozesswässer unter Tage PDF 81. Systembeschreibung Frisch- und Löschwasserversorgung unter Tage PDF 82. ERA Morsleben: Ermittlung der potenziellen Strahlenexposition der Bevölkerung infolge Ableitung radioaktiver Stoffe mit den Abwettern im bestimmungsgemäßen Stilllegungsbetrieb PDF 83. Systembeschreibung Elektrotechnische Einrichtungen über und unter Tage Schachtanlagen Bartensleben und Marie PDF 84. Systembeschreibung Nachrichtentechnische Einrichtungen über und unter Tage Schachtanlagen Bartensleben und Marie PDF 85. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Zentralteil Bartensleben PDF 86. Störfallanalyse für den Stilllegungsbetrieb des Endlagers Morsleben PDF 87. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Ost und Südostfeld PDF 88. Kritikalitätssicherheit in der Stilllegungs- und Nachbetriebsphase PDF 89. Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben:  Sicherheitsanalyse des best PDF Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung - Fortsetzung der Unterlagenliste Lfd. Nr. Titel Datei (PDF) 90. Radionuklidinventar des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben - Einlagerungszeitraum 1971 bis 1991 PDF 91. Entsorgung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) - Einlagerungszeitraum 1971 bis 1991 PDF 92. Entsorgung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) -Einlagerungszeitraum 1994 bis 1998 PDF 93. Geomechanische Betriebsüberwachung 2005 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 PDF,Teil4 94. Stilllegung Endlager Morsleben (ERAM): Verfüllen von Strecken mit hohen Anforderungen - Bauzustände für horizontale Strecken (ergänzende Untersuchungen zum Nachweis der Rissbeschränkung im Salzbeton) und Nachweiskonzept für das südliche Wetterrollloch PDF 95. Endlager Morsleben (ERAM) - Grundwasserrelevante Aspekte: Radioaktive Abfälle und Braunkohlefilterasche (BFA) PDF 96. Endlager Morsleben (ERAM) - Grundwasserrelevante Aspekte: Berücksichtigung von Verfüllmaßnahmen im Zentralteil PDF 97. Endlager Morsleben (ERAM) - Grundwasserrelevante Aspekte: Berücksichtigung von Verfüll- und Verschließmaßnahmen PDF 98. Konzeptplanung für die Errichtung und Nachweisführung für die Funktionstüchtigkeit von temporären Abdichtungen PDF 99. Konzeptplanung und Nachweisführung für ein Abdichtungsbauwerk im Hauptanhydrit aus Magnesiabinder PDF 100. Standsicherheits- und Integritätsnachweis des zugelaufenen Endlagers PDF 101. Geomechanische Betriebsüberwachung 2006 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 PDF,Teil4 PDF,Teil5 PDF,Teil6 102. Geomechanische Betriebsüberwachung 2007 PDF,Teil1 PDF,Teil2 PDF,Teil3 PDF,Teil4 PDF,Teil5 PDF,Teil6 PDF,Teil7 PDF,Teil8 103. Ermittlung der Quellterme für die radiologisch relevanten Störfälle bei der Stilllegung des ERAM PDF 104. Ermittlung der Langzeitausbreitungs- und Ablagerungsfaktoren für das ERAM unter Berücksichtigung von standortmeteorologischen Messungen von  2001-2005 105. Endlager Morsleben - Sicherheitsanalyse für das verfüllte und verschlossene Endlager mit dem Programm PROSA PDF 106. Endlager Morsleben - Sicherheitsanalyse für das verfüllte und verschlossene Endlager mit dem Programmpaket EMOS PDF 107. Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Schachtanlage Marie - Immissionsprognose für staub- und gasförmige Stoffe durch den Betrieb der Bergwerksanlage während der Stilllegung PDF 108. Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Schachtanlage Bartensleben - Immissionsprognose für staub- und gasförmige Stoffe durch den Betrieb der Bergwerksanlage während der Stilllegung - LKW-Anlieferung PDF 109. Anforderungen an Salzbeton als Baustoff für Abdichtungsbauwerke im Steinsalz PDF 110. Ableitung von Sorptionsdaten aus experimentellen Untersuchungen – Schachtanlage Konrad PDF 111. Plan für die Umrüstung und den Offenhaltungsbetrieb des Endlagers für radioaktive Abfälle PDF 112. ERA Morsleben: Jahresberichte Emissionsüberwachung PDF Genehmigung zum Dauerbetrieb des Endlagers für radioaktive Abfälle (Wir haben hier für Sie die Genehmigung zum Dauerbetrieb des Endlagers für radioaktive Stoffe aus dem Jahr 1986 zur Verfügung gestellt. Zu der Dauerbetriebsgenehmigung gehören darüber hinaus sehr umfangreiche Unterlagen, deren Einsicht beim BfS beantragt werden kann.) PDF Verfahrensunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung - Fortsetzung der Unterlagenliste Lfd. Nr. Titel Datei (PDF) 113. U-GP-1.1-01_Regulatorischer Rahmen_2025-01-31 PDF 114. U-GP-1.2-01_Allgemeine Standortbeschreibung_2025-05-15 PDF 115. U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register1 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register2 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register3 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register4 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register5 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07 01_Anlage_Register6 _Maßstab_1 zu 1000 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register6_Maßstab_1 zu 2000 U-GP-1.6-01_Beschreibung des Grubengebäudes_2025-07-01_Anlage_Register7 PDF PDF, Register 1 PDF, Register 2 PDF, Register 3 PDF, Register 4 PDF, Register 5 PDF, Register 6_M. 1:1000 PDF, Register 6, M. 1:2000 PDF, Register 7 116. U-GP-3.1-01_Sicherheitskonzept_2024-08-20 PDF 117. U-GP-3.3-06_Methodik zur Bewertung der Sicherheitsfunktionen und erforderlichen Eigenschaften der wesentlichen geotechnischen Barrieren_2025-04-30 PDF 118. U-GP-3.3-07_Qualitätsmanagement bei der Bauausführung der geotechnischen Barrieren_2025-09-03 PDF 119. U-GP-7.2-01_Vorbereitung der Umweltverträglichkeitsprüfung_2025-05-26 PDF

REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Analyse und fachliche Bewertung von Maßnahmen bei kerntechnischen Anlagen in Stilllegung nach § 7 AtG und beim Betrieb von Forschungsreaktoren

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Indikator: Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Die durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugte Strommenge ist bis 2017 fast kontinuierlich gestiegen.</li><li>Der Rückgang der KWK-Stromerzeugung zwischen 2017 und 2018 liegt an der Änderung der Energiestatistik: Seit 2018 werden KWK-Anlagen genauer erfasst.</li><li>Im KWK-Gesetz ist festgeschrieben, dass im Jahr 2025 durch KWK 120 Terawattstunden (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=TWh#alphabar">TWh</a>⁠) Strom erzeugt werden sollten.</li><li>Das Ziel von 110 TWh für das Jahr 2020 wurde mit 112 TWh erreicht.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Bei der Stromerzeugung entsteht üblicherweise auch Wärme, die in konventionellen Kraftwerken in der Regel ungenutzt bleibt. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird diese verwendet. KWK-Systeme haben somit einen deutlich höheren Brennstoffausnutzungsgrad im gekoppelten Betrieb. Sie nutzen einen deutlich größeren Teil der in den Brennstoffen enthaltenen Energie als herkömmliche Systeme. Im Vergleich zu einer Anlage auf dem neuesten Stand der Technik, die Strom und Wärme separat erzeugt, sind bis zu 20 % Einsparungen an ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergie#alphabar">Primärenergie</a>⁠ möglich.</p><p>Verringert sich der Energiebedarf, sinken auch die mit der Energiebereitstellung und -wandlung verbundenen Umweltbelastungen. Beispielsweise lässt sich der Ausstoß von Treibhausgasen verringern, wenn verstärkt auf KWK gesetzt wird. Auch der Bedarf an Energieträgern nimmt ab. Der Einsatz von KWK kann so zu einer ressourcensparenden Wirtschaftsweise beitragen.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Die Stromerzeugung aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung hat sich positiv entwickelt: Die erzeugte Elektrizität stieg von 78 ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=TWh#alphabar">TWh</a>⁠ im Jahr 2003 auf 103 TWh im Jahr 2023. Dieser Zuwachs wurde vor allem durch den Ausbau der Nutzung von ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biomasse#alphabar">Biomasse</a>⁠ zur Energieerzeugung sowie durch den Zubau der Erdgas-KWK getragen. Der Rückgang von 2017 auf 2018 ist im Wesentlichen auf eine verbesserte energiestatistische Erfassung der KWK-Anlagen ab 2018 zurückzuführen (für weitere Informationen siehe <a href="https://www.oeko.de/publikationen/p-details/korrektur-der-kwk-stromerzeugung-in-der-amtlichen-statistik/">Gores, Klumpp 2018</a>). Der moderate Rückgang seit 2018 bis 2020 um etwa 1,8 % auf 112 TWh spiegelt die reduzierte Nachfrage nach Strom in diesem Zeitraum wider. Der Rückgang basiert hauptsächlich auf der Stilllegung von KWK-Anlagen, die auf Basis von Stein- und Braunkohle betrieben wurden. Im gleichen Zeitraum ist die gesamte Nettostromerzeugung um 9,8 % zurückgegangen.</p><p>Mit der Novellierung des <a href="http://www.kwkg2016.de/">Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes</a> KWKG) zum 01.01.2016 wurde als Ziel festgeschrieben, dass im Jahr 2020 Strom im Umfang von 110 TWh und im Jahr 2025 120 TWh aus KWK-Anlagen erzeugt werden soll. Mit den Regelungen des neuen Gesetzes sollen die Rahmenbedingungen für KWK verbessert werden. Insgesamt zeigt das Gesetz positive Wirkungen. Die KWK-Stromerzeugung im Jahr 2020 lag 7 TWh über dem Zielwert für dieses Jahr.&nbsp;</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ basiert auf Daten des Statistischen Bundesamtes für öffentliche und industrielle Kraftwerke (<a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Energie/Erzeugung/Tabellen/bilanz-elektrizitaetsversorgung.html">Monatsbericht über die Elektrizitätsversorgung</a> sowie <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Energie/Erzeugung/Publikationen/Downloads-Erzeugung/stromerzeugungsanlagen-2040640197004.pdf">Fachserie 4, Reihe 6.4</a>). Durch diese Erhebungen werden jedoch nicht alle Anlagen erfasst. Deshalb wurden Modelle entwickelt, um auch die Stromerzeugung durch weitere Anlagen einbeziehen zu können: In <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/kwk-ausbau-entwicklung-prognose-wirksamkeit-im-kwk">Gores et al. 2014</a> sowie <a href="http://eefa.de/Baten_et_al_ET_5_2014.pdf">Baten et al. 2014</a> werden die Modelle und Berechnungsverfahren näher beschrieben.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/kraft-waerme-kopplung-kwk">"Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)"</a> </strong>sowie im Themen-Artikel<strong> „<strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energieversorgung/kraft-waerme-kopplung-kwk-im-energiesystem">Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Energiesystem</a></strong>“<strong>.</strong><br></strong></p>

Raeumliche Auswirkungen veraenderter agrarpolitischer Programme und Massnahmen. Teilprojekt: Oekonomische und oekologische Auswirkungen von Massnahmen zum Abbau der Uberschussproduktion

Im Zusammenhang mit der Aenderung der 'Effizienzverordnung'hat die EG-Kommission ihre Vorschlaege fuer die zunaechst vorgesehenen Massnahmen zur Vorruhestandsregelung erweitert. Danach koennten Landwirte im Alter von 55 Jahren und mehr im Falle einer freiwilligen Teilnahme an der Vorruhestandsregelung entweder ihren Betrieb stillegen oder aber verpachten. Der Beschluss dieses Vorschlages ist von dem EG-Agrarministerrat zunaechst zurueckgestellt worden (hauptsaechlich aufgrund der Einwaende der Bundesrepublik Deutschland). Gegenwaertig wird ueber den Vorschlag in Bruessel verhandelt. Es ist zu erwarten, dass in irgend einer Form eine Vorruhestandsregelung noch in diesem Jahr beschlossen wird. Nach vorliegenden Untersuchungen koennten Betriebsstillegungen - je nach Ausgestaltung des Programmes - unerwuenschte raeumliche Entwicklungsprozesse einleiten. Forschungsfragen sind: Welche Merkmale sollen Regionen aufweisen, in die Betriebsstillegungen hineingelenkt werden sollten und wo sollten diese nicht stattfinden ? In welchen Raeumen sind ggf. Betriebsverpachtungen im Zusammenhang mit Vorruhestand vor Betriebsstillegung vorzuziehen ? Ist aus raumordnerischer Sicht eine Beschleunigung oder eine Verzoegerung des Strukturwandels anzustreben ? Arbeitsschritte sind: Identifikation von Raeumen zu Fragen eins und zwei; Szenarien zu Frage drei; Durchfuehrung eines Expertengespraeches zu dem gesamten Fragenkomplex.

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