Bei der Abwasserreinigung können Städte und Gemeinden viel Energie sparen Die mehr als 10.000 kommunalen Kläranlagen in Städten und Gemeinden brauchen viel Energie: Sie sind für durchschnittlich fast 20 Prozent des Stromverbrauchs aller kommunalen Einrichtungen verantwortlich. Kläranlagen benötigen so fast 4.400 Gigawattstunden Strom pro Jahr, was der Stromerzeugung (Kapazität) eines modernen Kohlekraftwerkes entspricht und stoßen so pro Jahr rund 3 Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid (CO2) aus. Dieser Ausstoß lässt sich ohne große zusätzliche Investitionen um ein Drittel senken. Besonders vielversprechend für Kommunen, die das Klima schützen möchten: Eine energiesparendere Belüftung der Belebungsbecken sowie die Energieerzeugung aus den Faulgasen der Klärschlämme in Blockheizkraftwerken. Ein neues Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, mit welchen Maßnahmen Kläranlagen zum Klimaschutz beitragen können – und zwar, ohne Reinigungsleistung und Betriebssicherheit zu beeinträchtigen. Die größten Stromfresser bei der Abwasserbehandlung sind die Belüftungsanlagen des Belebungsbeckens. Dort geschieht - unter Zufuhr von Sauerstoff aus der Luft - der biologische Abbau der Schadstoffe. Der Stromverbrauch der Belüfter könnte durchschnittlich um 30 Prozent sinken, falls die Kommunen erstens Elektromotoren mit der höchsten Effizienzklasse verwendeten, zweitens bessere Regelungstechnik einsetzten und drittens Druck- und Verbrauchsmessgeräte einbauten, die Betriebsstörungen oder Verschleiß der Anlage rechtzeitig anzeigen. Viel Energie schlummert auch im Klärschlamm: Aus ihm können die Kommunen Faulgas gewinnen, aus dem sie in Blockheizkraftwerken Energie erzeugen können. Die Faulgasnutzung lohnt sich vor allem in großen Kläranlagen mit mehr als 10.000 angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohnern. Kläranlagenbetreiber nutzen Faulgase zum Teil schon heute; eine optimale Betriebsführung kann die Energieausbeute jedoch annähernd verdoppeln. Die Klärschlämme kleinerer Anlagen, für die sich die Faulgaserzeugung nicht lohnt, lassen sich am günstigsten verwerten, in dem man diese mit Abwärme aus Kraft- oder Zementwerken oder mit Solarenergie trocknet und anschließend als Ersatzbrennstoff verwendet. Ein energetisch günstiger Ersatzbrennstoff ist auch der ausgefaulte und getrocknete Klärschlamm der großen Anlagen. Das Wasserhaushaltsgesetz fordert den Einsatz energiesparender Technik bei der Abwasserreinigung: Für die Kommunen bieten sich gute Chancen, dem gerecht zu werden. So freuen sich das Klima und der Kämmerer.
Bei Schadensereignissen wie Bränden oder Betriebsstörungen können Luftschadstoffe freigesetzt werden, die sich auf Nahrungspflanzen absetzen und / oder von diesen aufgenommen werden können. Schadstoffe, wie beispielsweise Schwermetalle oder Dioxine, können so über die Nahrung direkt vom Menschen aufgenommen werden und dessen Gesundheit beeinträchtigen. Deshalb ist es nach einem Schadensereignis wichtig abzuklären, ob der Verzehr von Nahrungspflanzen aus Eigenanbau in dem betroffenen Gebiet in gesundheitlicher Hinsicht bedenklich ist oder nicht. Um nach einem Schadensereignis kurzfristig die Notwendigkeit einer Probenahme von Nahrungspflanzen klären zu können, sind in Kapitel 2 die Kriterien in einem Flussdiagramm (Abbildung 1) aufgeführt und erläutert. In Kapitel 3 werden die zur Vorbereitung der Probenahme notwendigen Schritte beschrieben (Abbildung 2) und die Materialien eines entsprechenden Probenkoffers aufgelistet, der für die Probenahme von Nahrungspflanzen benötigt wird (Tabelle 2). Die Durchführung der Probenahme wird in Kapitel 4 beschrieben (Abbildung 3). Kapitel 5 erläutert die Bewertung der Ergebnisse der Probenahme und welcher Handlungsbedarf sich daraus ergibt.
Ziel der zeitnahen Gewässerüberwachung ist, plötzlich auftretende Verunreinigungen mit (wassergefährdenden) Stoffen, die Gewässergüte oder die Trinkwassergewinnung gravierend beeinflussen, möglichst schon innerhalb weniger Stunden zu erkennen. Das Land Nordrhein-Westfalen unterhält für diese kontinuierliche Überwachung ein Netz von dreizehn Messstationen an Rhein, Ruhr und den Mündungen der großen Rheinnebenflüsse. Pro Messstation werden bis zu 2.000 Proben jährlich analysiert. Ziel dieser Überwachung ist die schnelle Information der zuständigen Behörden, Organisationen und Wassernutzer, z.B. Trinkwasserwerke. Die seit mehr als 20 Jahren durchgeführte kontinuierliche Überwachung bringt auch in Rhein und Ruhr viele sonst unerkannt gebliebene Belastungswellen, z.B. durch industrielle Betriebsstörungen in den Focus der zuständigen Behörden. Häufig wurden Gewässerverschmutzungen am Rhein, deren Quelle oberhalb von Nordrhein-Westfalen lag, erst durch die kontinuierliche Gewässerüberwachung der nordrhein-westfälischen Umweltbehörden erkannt. Auch die im Rhein häufig auftretenden, kurzzeitigen Belastungswellen mit hohen Konzentrationen von Benzinadditiven (z.B. MTBE/ETBE) und weiteren Industriechemikalien wurden nur durch die kontinuierliche Überwachung erkannt. Die zeitnahe Gewässerüberwachung in NRW trägt in vielen Fällen dazu bei, Verschmutzungen aufzudecken, deren Ursachen zu ermitteln und ein handlungsorientiertes Problembewusstsein zu schaffen. Sie leistet einen wichtigen Beitrag, um effektive Maßnahmen zur Beseitigung der Kontaminationsquellen zu ergreifen, zum Schutze der Gewässer und der Trinkwassergewinnung für Millionen von Menschen. Der vorliegende Fachbericht gibt einen Überblick über die Ergebnisse der zeitnahen Gewässerüberwachung des Rheines im Jahre 2008. Fachbericht 8 | LANUV 2008
null Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ Beim heutigen Pressegespräch in Stuttgart hat die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg bekannt gegeben, dass es in der Zeit vom 12. April bis zum 9. Mai 2018 an der Messstelle „Stuttgart Am Neckartor“ zu keiner Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für den Tagesmittelwert für Feinstaub PM 10 gekommen ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LUBW hatten Ende Mai bei routinemäßigen Auswertungen der Feinstaubwerte Auffälligkeiten an der Messstation „Stuttgart Am Neckartor“ für die Werte der gravimetrischen Messung von Feinstaub PM 10 und PM 2,5 festgestellt. Daraufhin hat die LUBW die bereits veröffentlichten Daten der gravimetrischen Feinstaubmessung ab dem 01.04.2018 zurückgezogen, um den Sachverhalt näher zu untersuchen. Der Zeitraum der Störung konnte auf die Tage vom 12. April 2018 bis zum 09. Mai 2018 eingegrenzt werden. Ursache für die Unregelmäßigkeiten war der in diesem Frühjahr landesweit aufgetretene ungewöhnlich starke Pollenflug. Die in diesem Zeitraum mit dem gravimetrischen Messverfahren ermittelten Messwerte werden daher ersetzt. Die Datenreihe wurde nun durch die Messwerte des parallel an dieser Messstelle durchgeführten kontinuierlichen Streulichtverfahrens ergänzt. Dafür musste ein auch in anderen Bundesländern übliches Kalibrierungsverfahrens berücksichtigt werden. Damit steht nun fest, dass es im betroffenen Zeitraum keine Überschreitungen der Grenzwerte gegeben hat. Die Messwerte für PM 10 der Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ stehen auf der folgenden Webseite zur Verfügung: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/feinstaub-stuttgart?stationId=DEBW118 Hintergrundinformation Feinstaubmessungen an der Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ Neben dem gravimetrischen Referenzverfahren zur Messung der Feinstaubkonzentration wird an der Messstelle „Stuttgart Am Neckartor“ seit 2015 parallel auch ein kontinuierliches Messverfahren auf der Basis eines optischen Streulichtverfahrens eingesetzt. Dieses dient vor allem der zeitnahen Information der Öffentlichkeit, zum Beispiel im Rahmen des Feinstaubalarms. Die Werte aus diesen beiden Messerverfahren unterscheiden sich systembedingt teilweise um wenige Mikrogramm. Entscheidend für die Beurteilung der Luftqualität in Baden-Württemberg sind die Ergebnisse, die auf dem gravimetrischen Referenzverfahren beruhen. (Details zu den unterschiedlichen Messverfahren siehe: Presseservice, FAQ, Nr. 7 ) Kontrollen und Analysen der Werte Die unverhältnismäßig hohe Konzentrationen für verschiedene Staubinhaltsstoffen der Messstation „Stuttgart Am Neckartor“ wurden bei den routinemässigen Auswertungen der Messergebnisse für Feinstaub PM 10 und PM 2,5 , das ein internes Qualitätssicherungsverfahren einschliesst, festgestellt. Insbesondere die Werte für Feinstaub PM 2,5 waren auffällig. Die vor Ort eingesetzten Messgeräte werden online überwacht. Sie zeigten keine Anhaltspunkte für Betriebsstörungen in dem betroffenen Zeitraum. Erst eine nähere Untersuchung der Abscheidevorrichtungen der Staubprobensammler vor Ort zeigte ungewöhnlich starke Ablagerungen unbekannter Herkunft auf den sogenannten Prallplatten. In Folge dieser Ablagerungen war die aerodynamische Abscheidung von großen Partikeln auf den Prallplatten nicht mehr ordnungsgemäß gegeben. Die Abscheidung ist die Grundlage für eine regelkonforme Staubprobennahme. Die Ablagerungen auf den Prallplatten wurden mikroskopisch untersucht. Es handelt sich im Wesentlichen um biologisches Material, für das der im Frühjahr 2018 landesweit aufgetretene starke Pollenflug ursächlich war. Die Analyse der Messergebnisse ergab, dass der Zeitraum der Störung auf den Bereich vom 12. April 2018 bis zum 09. Mai 2018 eingegrenzt werden kann. In diesem Zeitraum sieht die LUBW die Probenahme so stark beeinflusst, dass nicht von einem regelkonformen Betrieb der gravimetrischen Probenahme an der Messstelle „Stuttgart Am Neckartor“ ausgegangen werden kann. Die in diesem Zeitraum mit dem gravimetrischen Messverfahren ermittelten Messwerte wurden zurückgezogen ; dies gilt für beide Feinstaubfraktionen PM 10 und PM 2,5 und die Inhaltsstoffe. Ergänzung der Datenreihe durch Werte der kontinuierlichen Messung Das an der Messstelle parallel eingesetzte kontinuierliche Messgerät ist eignungsgeprüft und wird systembedingt nicht durch Pollenflug beeinträchtigt. Die sich durch das Zurückziehen der gravimetrischen Messwerte vom 12. April bis 9. Mai 2018 ergebende Messlücke konnte somit mit den Messwerten des kontinuierlichen Streulichtverfahrens nach einem auch in anderen Bundesländern üblichen Kalibrierungsverfahren ergänzt werden. Die Messdaten ergeben, dass die Grenzwerte in diesem Zeitraum nicht überschritten wurden. Die oben beschriebene Prozedur der Datenplausibilisierung entspricht in vollem Umfang den Anforderungen des Qualitätsmanagements nach DIN EN 17025, das in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Akkreditierung externen Gutachtern vorgestellt wird. Messtechnik - Bedeutung Prallplatten: Bei der Feinstaubmessung von PM 10 bzw. PM 2,5 müssen Partikel größer als 10 µm (Mikrometer) bzw. größer 2,5 µm vorher aus dem angesaugten Luftstrom abgeschieden werden. Dies erfolgt aerodynamisch, indem die Luft angesaugt und der Luftstrom so geführt wird, dass an einer mit Silikonfett beschichteten Prallplatte Partikel größer 10 µm bzw. größer 2,5 µm haften bleiben. Im Mai 2018 ergab die Überprüfung der Probenahme an der Messstelle „Stuttgart Am Neckartor“, dass das Silikonfett auf den Prallplatten stark mit organischem Material belegt war. Dadurch war bei der Feinstaubmessung von PM 10 bzw. PM 2,5 die aerodynamische Abscheidung von großen Partikeln nicht mehr regelkonform gegeben. Wird das Silikonfett z. B. durch große Mengen von Pollen oder anderem organischem Material zugesetzt, so wird die Wirkung des Vorabscheiders stark gemindert. Durch diesen Effekt gelangen auch größere Teilchen, die normalerweise zurückgehalten werden, auf die Filter, sodass es dort zu einer deutlichen Mehrbeaufschlagung kommt. Beiträge von Streusalz zu den Partikel PM10-Immissionen in Baden-Württemberg Die routinemäßigen Auswertungen von Streusalzbeiträgen der LUBW haben ergeben, dass die am 19. März 2018 festgestellte Überschreitung des Tagesmittelwertes an der Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ auf die Ausbringung von Streusalz zurückzuführen ist. Gemäß der 39. BImSchV [1] ist es zulässig, dass Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ für Partikel PM10, die auf Beiträge aus natürlichen Quellen (z. B. Vulkanausbrüche, Partikel aus Trockengebieten) oder die Ausbringung von Streusalz auf Straßen im Winterdienst zurückzuführen sind, unberücksichtigt bleiben können. Das wurde in den vergangenen Jahren dementsprechend gehandhabt. Unter Berücksichtigung des Streusalzbeitrages am 19. März 2018 und der Pollenproblematik traten in 2018 bisher 16 Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ für Partikel PM10 an der Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ auf. [1] Siehe §§ 24 und 25 der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) vom 2. August 2010 (BGBl. I, Nr. 40, S. 1065) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Oktober 2016 (BGBl. I Nr. 48, S. 2244) in Kraft getreten am 31. Dezember 2016
Zielsetzung des Vorhabens war die Förderung der Anwendung von systematischen, dem Stand der Technik entsprechenden Verfahren zur Analyse von Ereignissenund Verbesserung der Kommunikation gewonnener Erkenntnisse durch Behörden. Grundlage ist die Seveso III-Richtlinie (2012/18/EU), in der Anforderungen an die Ereignisanalyse und Erkenntniskommunikation bestimmt werden, insbesondere, dass die Analyse durch eine Behörde zu erfolgen hat.Es wurden 39 Verfahren zur Ereignisanalyse identifiziert. Aus diesen wurden mit dem Forschungsbegleitkreis drei für den Einsatz durch Behörden geeignete Verfahren ausgewählt: Abweichungsanalyse, SOL 3.0 und Storybuilder/BowTie. Für diese Verfahren wurdenManuale erstellt und mit Behördenvertretern diskutiert sowie Verfahren an drei realen Ereignissen erfolgreich erprobt. Die Hilfsmittel wurden als handhabbar eingeschätzt und in den drei Erprobungen konnten jeweils neue Erkennt-nisse über die Ereignisse gewonnen werden, die über die ursprüngliche Auswertung hinausgingen. Während der Erprobung wurde die Bedeutung der Informationssammlung vor der eigentlichen Ana-lyse deutlich und es entstand der Wunsch nach einer Checkliste für die Informationssammlung für Ereignisanalysen. Es zeigte sich, dass der Aufwand für die verfahrensunabhängige Informations-sammlung deutlich höher war, als für die Informationsaufbereitung und eigentliche Ereignisanalyse mit den ausgewählten Verfahren. Zudem wurde deutlich, dass nach der Ereignisanalyse noch eine Phase der aktiven Erkenntniskommunikation folgen muss, damit aus der Analyse eine Prävention von Ereignissen folgen kann. Die erwünschte Checkliste zur Informationssammlung wurde entwi-ckelt. Diese und die Manuale für die Verfahren sowie weitere Hilfsmittel finden sich im Anhang des Berichtes.Abschließend wurden Empfehlungen zur guten Praxis der Ereignisanalyse formuliert. Diese Empfehlungen und die Checkliste zur Informationssammlung wurden dem Ausschuss anlagenbezogener Immissionsschutz und Störfallvorsorge (AISV) der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissions-schutz (LAI) vorgelegt, der sie als für die Ereignisanalyse geeignet beurteilte. <BR>Quelle: Forschungsbericht
Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist komplex. Die Aufgabe birgt Risiken, über die in unterschiedlicher Intensität seit mehr als zehn Jahren diskutiert wird. In einem öffentlichen Fachworkshop möchte die BGE mit der Fachöffentlichkeit und der interessierten Öffentlichkeit aus der Region über die Risiken der Rückholung ins Gespräch kommen. Gerne laden wir Sie ein, an der Veranstaltung teilzunehmen und sich an den Gesprächen zu beteiligen. Informationen zur Veranstaltung Datum: 28. April 2023 Uhrzeit: 16:00 bis 20:00 Uhr Ort: Eulenspiegelhalle, Wallpforte 6A in 38170 Schöppenstedt Ein Livestream ist nicht geplant. Aber es wird ein Videoteam vor Ort sein, das die Impulse in der Veranstaltung und die Zusammenfassung am Ende sowie atmosphärische Bilder aufnehmen wird. Die Veranstaltung wird filmisch dokumentiert und im Nachgang online zu Dokumentationszwecken veröffentlicht. Inhalte der Veranstaltung Beim Workshop soll diskutiert werden, welche Risiken für eine erfolgreiche Rückholung der radioaktiven Abfälle berücksichtigt werden müssen. Das umfasst neben den radiologischen Risiken und Betriebsstörungen sowie möglichen Störfällen auch die geologischen und bergtechnischen Risiken bis hin zum auslegungsüberschreitenden Lösungszutritt, also dem Absaufen der Grube. Der Austausch wird im Rahmen von Impulsvorträgen sowie in vier Workshops stattfinden. Diese werden von verschiedenen Expert*innen der BGE, des Bundesumweltministeriums, des Ministeriums für Umwelt Niedersachsen sowie von Fachleuten aus dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS), dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) sowie der Beratungs- und Planungsfirma Ercosplan begleitet. Die Workshops im Überblick 1. Transportprozesse: Diskutiert werden unter anderem Transportprozesse für Radionuklide, also radioaktive Atomkerne, dabei bestehende Ungewissheiten sowie die radiologischen Risiken in frühen Phasen nach einem möglichen Absaufen der Grube. Damit sind die ersten Jahrzehnte nach dem Ausrufen eines auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts (AüL) gemeint. Impulsvortrag durch: Horst Geckeis, KIT. 2. Betriebssicherheit: Diskutiert wird unter anderem das Spannungsfeld von bestimmungsgemäßem Betrieb und Störfällen, insbesondere während des Rückholprozesses. Impulsvortrag durch: Florian Gering, BfS. 3. Konsequenzenanalyse: Diskutiert werden unter anderem strategische Elemente eines Sicherheitskonzeptes und deren Wirksamkeit sowie Betrachtungen zur Langzeitsicherheit. Impulsvortrag durch: Jens Wolf, GRS. 4. Nicht-radiologische Risiken: Diskutiert werden unter anderem der Lösungszutritt und die Gebirgsmechanik im Bestandbergwerk und dessen Auswirkungen auf die Rückholung. Impulsvortrag durch: Henry Rauche, Ercosplan. Anmeldung erforderlich Bitte melden Sie sich zur Veranstaltung per E-Mail unter info-asse(at)bge.de mit dem Stichwort „Fachworkshop“ bis zum 26. April 2023 an und nennen Sie uns den Titel des Workshops, an dem Sie gerne teilnehmen möchten. Gerne können Sie uns vorab eine konkrete Fragestellung mitgeben, die in den Workshop einfließen soll. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Mit Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 14.08.2015 wurde der Firma Bosch Rexroth AG eine Plangenehmigung (Az. 41-641-42/14-W) zur Errichtung des Entnahme- und Einleitbauwerkes Lo121 mit wesentlicher Umgestaltung des Uferbereiches der Lohr auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 4140/9 und 4559/2 der Gemarkung Lohr a. Main erteilt. Nach Inbetriebnahme der Anlage traten jedoch dauerhafte Betriebsstörungen im Bereich des Fischschonrechens auf. Daher beantragte die Firma Bosch Rexroth AG mit Schreiben vom 06.02.2023 die Erteilung von wasserrechtlichen Gestattungen für die Technische Optimierung des bestehenden Entnahmebauwerkes Lo121 am rechten Ufer der Lohr bei Gewässer-km 0,53, Herstellung einer Lenkbuhne sowie Betrieb einer Bauwasserhaltung auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 4140/9 und 4559/2 der Gemarkung Lohr a. Main.
Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten in den Kalenderwochen 29 und 30/2018 Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Berg- und Atomrecht betreiben. Der Eintrag von Braunkohlenfilterasche in Abbau 2 des Einlagerungsbereiches Südfeld auf der 4. Ebene (Sohle) ist abgeschlossen (siehe Wochenbericht KW 23/24) . Die Abbaue 1 und 2 wurden mit rund 8.175 Kubikmetern Braunkohlenfilterasche verfüllt. Bergleute beginnen mit dem Rückbau des Ascheeintragssystems. Das neu errichtete Wettertor auf der 2. Ebene im Ostfeld wird durch die Qualitätssicherung abgenommen (siehe Wochenbericht KW 19/20) . Bergleute beginnen damit, eine geringe Unterspülung im Bereich der Schachtwasserhaltung auf der 2. Ebene zu verfüllen. Die Unterspülung ist durch den Austritt von Schachtwasser aufgrund einer defekten Pumpe entstanden, stellt jedoch keine Gefahr für den Betrieb des Endlagers dar. Mitarbeiter der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) bauen Mikroakustiksensoren in dafür geschaffene Bohrungen auf der 1. Ebene in der Nordstrecke ein (siehe Wochenbericht KW 15/16) . Sie dienen der geomechanischen Überwachung im Umfeld von Abbau 1a, in dem sich eine Lösungszutrittsstelle befindet. Meldepflichtige Ereignisse Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) Am 27. Juli 2018 gibt es bei einer Überprüfung der Hilfsfahranlage von Schacht Bartensleben, die beim Versagen der Schachtförderanlage zur Rettung der auf dem Förderkorb befindlichen Personen zum Einsatz kommt, eine Störung. Ein Haltemagnet löst beim Anfahren des oberen Schachtendschalters nicht aus und es wird keine Sicherheitsbremsung ausgelöst. Während des Fahrens der Hilfsfahranlage befinden sich keine Personen auf dem Fördermittel. Am 28. Juli 2018 geht die Hilfsfahranlage wieder in Betrieb. Eine N-Meldung (Normalmeldung mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) wird fristgerecht an die atomrechtliche Aufsicht des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit gegeben. Das Ereignis hat keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung. Einblick Aufgenommen im November 2017 Der Abbau 1a ist ein Steinsalzabbau auf der 1. Ebene der Grube Bartensleben. Hier befindet sich eine Lösungszutrittsstelle, die rund um die Uhr überwacht wird. Rund 2,2 Kubikmeter gesättigte Salzlösung traten hier im Jahr 2017 auf. Sie stammt noch aus der Zeit der Salzentstehung vor rund 260 Millionen Jahren. Die Menge ist so gering, dass zur genauen Erfassung eine Tropfenzählanlage installiert werden musste: Planen fangen die Tropfen auf, die sich an der Decke (Firste) und den Wänden (Stoß) des oberen Abbaus bilden, und leiten diese über Trichter in Behälter. Jeder Tropfen, der in den Behälter fällt, wird akustisch registriert. Nur so können die geringen Mengen zuverlässig gemessen werden. Über die Aktuellen Arbeiten Mit den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Morsleben. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Morsleben gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Links zum Thema Alle Wochenberichte im Überblick Einblicke Nr. 3 - Thema: Wo geht es hin? Meldepflichtige Ereignisse im Endlager Morsleben für das erste Halbjahr 2018
Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten in den Kalenderwochen 1 und 2/2019 Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Berg- und Atomrecht betreiben. Die Frischluftversorgung (Bewetterung) des Endlagers wird nach der Reduzierung zwischen Weihnachten und Neujahr (siehe Wochenbericht KW 51/52) wieder auf den Normalbetrieb umgestellt. Bergleute setzen im Südfeld der Grube Bartensleben die Verfüllung von Verbindungen zwischen der 4. Ebene (Sohle) und den darunterliegenden Abbauen 1 und 2, in die bis 1998 schwach- und mittelradioaktive Abfälle verstürzt wurden, fort (siehe Wochenbericht 47/48) . Mitarbeiter des TÜV Nord überprüfen die Brandbekämpfungsanlage des Hauptgesenks in der Grube Bartensleben. Das Hauptgesenk ist ein sogenannter Blindschacht, der die unterschiedlichen Ebenen des Bergwerks miteinander verbindet, jedoch nicht bis an die Tagesoberfläche reicht. Die Prüfung findet jährlich statt. Im Abbau 1a auf der 1. Ebene der Grube Bartensleben führen Geologen einen Verdunstungsversuch durch. Fünf verschiedene Lösungen (Süßwasser, Gebirgslösung, Steinsalzlösung, Magnesiumchlorid-Lösung sowie eine Mischlösung aus Kochsalz und Magnesiummethylen) werden für ein Jahr der Umgebung in dem Abbau ausgesetzt. Der Versuch soll zeigen welchen Einfluss die Veränderung der Luftfeuchtigkeit im Jahresgang vor allem auf die Dichte der Lösungen hat. Mitarbeiter der Markscheiderei (Vermessungswesen im Bergbau) vermessen mit Laserscannern Hohlräume (Nord- und Südabteilung) in der Grube Marie. Die aus den Scans gewonnen Daten werden für die Weiterentwicklung und Steigerung des Detailgrades des bestehenden 3D Modells der Grube genutzt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Strahlenschutzes tauschen Geräte für die Messung von Gammastrahlung (Thermolumineszensdosimeter) in der Umgebung des Endlagers aus. Die Messgeräte werden abhängig vom Messort halbjährig beziehungsweise jährlich gewechselt und ausgewertet. Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren. Bergleute setzten die Kernbohrungen zur Erkundung von Gestein für den Bau eines Fluchtweges auf der 3. Ebene der Grube Bartensleben (siehe Wochenbericht KW 49/50) fort. Die Arbeiten finden auf der 332-Meter-Ebene der Grube Marie statt. Meldepflichtige Ereignisse Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) in Verbindung mit der Meldeordnung des ERAM. Am 8. Januar 2019 ließ sich um 9:50 Uhr bei der wöchentlichen Überprüfung der Branderkennungs- und Brandbekämpfungsanlage im Betriebsstofflager auf der 4. Ebene (Kontrollbereich) der Alarmdruckschalter an der Betankungsstelle nicht mehr zurücksetzen. Bis zur Beseitigung der Störung war die Anlage nur teilweise betriebsbereit. Nach Reinigung und Überprüfung des Schalters konnte die Anlage noch am selben Tag um 12:50 Uhr wieder in den bestimmungsmäßen Betrieb gehen. Eine N-Meldung (Normalmeldung mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) geht fristgerecht an das BfE. Einblick Aufgenommen im Februar 2015 Das Hauptgesenk der Grube Bartensleben ist ein Förderschacht der die Ebenen 1 bis 4 miteinander verbindet. Der Schacht reicht nicht bis an die Erdoberfläche und sieht somit nie das Tageslicht. Er ist bildlich gesprochen „blind“ und wird deshalb auch als Blindschacht bezeichnet. Das Hauptgesenk wurde Mitte der 1910er Jahre abgeteuft (bergmännisch für errichten) und mit einer Seilfahrtsanlage ausgestattet. Das Gesenk entlastete den Hauptförderschacht, da es zusätzliche Kapazitäten für den Transport von Mensch und Material innerhalb des Bergwerkes bereitstellte. Das Hauptgesenk wurde noch bis über das Ende der Salzförderung im Jahr 1969 hinaus betrieben und erst Mitte der 1970er Jahre stillgelegt. Heute dient das Hauptgesenk als Fluchtweg. Fahrten (bergmännisch für Leitern), die parallel zum Schacht eingebaut sind, ermöglichen weiterhin den Wechsel zwischen den einzelnen Ebenen im Bergwerk. Zur Steigerung der Sicherheit im Endlager wurde 1997 eine Branderkennungs- und Bekämpfungsanlage im Hauptgesenk installiert. Eine vorrangegangene Analyse in Bezug auf den Brandschutz kam zu dem Ergebnis, dass die lokalen Gegebenheiten – erhöhte Brandlast durch hölzerne Schachteinbauten bei zusätzlichem Vorhandensein einer potentiellen Zündquelle (Verlauf einer Kabeltrasse durch den Schacht) – den Einbau einer solchen Anlage notwendig machen. Neben dem Hauptgesenkt gibt es noch 10 weitere Gesenke unterschiedlicher Größe im Endlager Morsleben. Nur wenige von Ihnen werden heute noch betrieblich genutzt. Über die Aktuellen Arbeiten Mit den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Morsleben. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Morsleben gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Links zum Thema Alle Wochenberichte im Überblick
Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten in den Kalenderwochen 45 und 46/2018 Sichere Stilllegung des Endlagers Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die Optimierung von Planungsunterlagen müssen Untersuchungen durchgeführt werden. Die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) nimmt am Lager H, einer Lösungszutrittsstelle in der Grube Marie, geoelektrische Messungen vor. Sie sind Teil der Standorterkundung für die Errichtung von Abdichtbauwerken, die im Rahmen der Stilllegung im Umfeld des Lagers H errichtet werden sollen. Die BGR nimmt auf der 4. Ebene (Sohle) der Grube Bartensleben (Kontrollbereich) weitere elektromagnetische Reflexionsmessungen vor, um das geologische Lagerstättenmodell detaillierter beschreiben zu können (vergleiche Wochenbericht KW 37/38) . Die Arbeiten dauern an. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltministeriums des Landes Sachsen-Anhalt, des Landesamtes für Geologie und Bergwesen des Landes Sachsen-Anhalt sowie der BGE führen ein Fachgespräch zum Inventar des Endlagers Morsleben. Fachgespräche dienen der Abstimmung zwischen Antragsteller und Genehmigungsbehörden im Stilllegungsverfahren. Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Berg- und Atomrecht betreiben. Die Werkfeuerwehr führt gemeinsam mit Ortsfeuerwehren und der Einsatzleitung der Verbandsgemeinde Flechtingen eine Alarmübung durch, bei der gemeinsam ein komplexes Brandszenario bewältigt wird. Die atomrechtliche Aufsicht im Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) gibt ein neues elektronisches Personendosimetriesystem für den Dauerbetrieb frei. Mit dem System werden die Daten der betrieblichen Personendosimetrie für den Kontrollbereich verwaltet und ausgewertet. Meldepflichtige Ereignisse Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) Am 12. November 2018 wurde um 00:08 Uhr ein Defekt an der Branderkennungs- und Brandbekämpfungsanlage im Betriebsstofflager auf der 4. Ebene (Kontrollbereich) erkannt. Bis zur Beseitigung der Störung war die Anlage nur teilweise betriebsbereit. Nach dem Wechsel eines defekten Alarmdruckschalters konnte die Löschanlage am selben Tag um 07:48 Uhr wieder in den bestimmungsgemäßen Betrieb gehen. Eine N-Meldung (Normalmeldung mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) geht fristgerecht an das BfE. Einblick Aufgenommen im Mai 2017 Das so genannte Lager H ist der einzige Ort im Bereich der Schachtanlagen Bartensleben und Marie, an dem Wasser, das vermutlich mit dem Deckgebirge in Verbindung steht, in das Bergwerk eindringt. Entstanden ist die Zutrittsstelle im Zuge des Kaliabbaus im Jahr 1907, weil die Bergleute den Abbau zu weit in Richtung Deckgebirge vorgetrieben hatten. Sie versuchten daraufhin, die Zutrittsstelle mit einem Dammbauwerk aus Ziegelsteinen und Teer zu verschließen. Außerdem errichteten Sie in der Zugangsstrecke zum Lager H ein Dammtor, um das Lager H im Notfall von der restlichen Grube abtrennen zu können. Im Jahr 2017 wurden hier 13,5 Kubikmeter Salzlösung aufgefangen. Das Wasser kommt als gesättigte Lösung mit einer Dichte von ca. 1,28 g/cm³ im Lager H an. Die Menge ist insgesamt sehr gering, im Vergleich zu den rund 5.500 Kubikmeter Wasser, die jährlich über den Schacht Marie in die Grube eindringen, aufgefangen und anschließend wieder nach über Tage gepumpt werden. Eine Gefahr für den Endlagerbetrieb bedeutet der Lösungszutritt nicht. Dennoch wird ihm eine besondere Aufmerksamkeit bei der Überwachung des Endlagers und im Zuge der Stilllegungsplanung geschenkt. Aktuelle Planungen sehen vor, das Lager H im Zuge der Stilllegung mithilfe von Abdichtbauwerken vom Rest der Grube abzutrennen. Dazu sind unter anderem die aktuellen geoelektrischen Messungen notwendig. Über die Aktuellen Arbeiten Mit den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Morsleben. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Morsleben gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Links zum Thema Alle Wochenberichte im Überblick
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