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WEA 5 - 6 Langenhessen

Die Firma 3Energy Projekt GmbH & Co. KG, Am Steinberg 7 in 09603 Großschirma, beantragte mit Datum vom 3. September 2024 gemäß § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert am 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert am 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355), und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 164 Metern und einem Rotordurchmesser von 163 Metern am Standort 08412 Werdau, Gemarkung Langenhessen, Flurstücke 263/29 und 877. Mit diesem Vorhaben wird die aus zwei bereits genehmigten Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern bestehende Windfarm erweitert und bedarf somit einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 10 Abs. 3 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.6.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG. Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Dabei war zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Der Standort des Vorhabens befindet sich in keinem Europäischen Schutzgebiet, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet, Nationalpark oder Biosphärenreservat. Das nächste Schutzgebiet nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) ist mit fünf Teilabschnitten das FFH-Gebiet „Bachtäler im Oberen Pleißeland“. Der nächstgelegene Teilabschnitt „Koberbach“ befindet sich ca. 4,4 km nordwestlich des geplanten Standortes. Die anderen vier Teilabschnitte „Paradiesbach Oberlauf“ ca. 4,9 km nördlich, „Paradiesbach Unterlauf“ ca. 6,4 km nördlich, „Sahngebiet“ ca. 7,1 km nördlich und „Schönfelser-/Neumarker Bach“ ca. 5,2 km südlich vom geplanten Standort. Weiterhin befindet sich das FFH-Gebiet „Mittleres Zwickauer Muldetal“ mit dem Teilgebiet „Mulde südlich Glauchau“ ca. 5,6 km östlich des Vorhabenstandortes. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Paradiesgrund“ ist ca. 1,3 km nordöstlich, das LSG „Weißenborner Wald“ ca. 2,4 km südöstlich, das LSG „Koberbachgrund ca. 3,1 km nordwestlich und das LSG „Werdauer Wald“ ca. 3,2 km südwestlich des Vorhabenstandortes zu finden. Beeinträchtigungen der umliegenden FFH-Gebiete und Landschaftsschutzgebiete, die die besondere Empfindlichkeit oder Schutzziele dieser Gebiete betreffen, sind aufgrund ihrer Entfernung von dem Vorhaben nicht gegeben. Auswirkungen auf umliegende gesetzlich geschützte Biotope können ausgeschlossen werden. Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie in das Landschaftsbild sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan zu leisten. Ebenso sind am Vorhabenstandort keine Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG, Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Abs. 4 WHG, Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 WHG sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG ausgewiesen. Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind, Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte und Denkmäler befinden sich ebenfalls nicht in der Umgebung des Standortes. Die erste Stufe der standortbezogenen Vorprüfung des Landratsamtes Zwickau hat ergeben, dass am Vorhabenstandort keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen und damit keine weitere Prüfung erforderlich ist. Für das beantragte Vorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 3 UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Zwickau nicht selbstständig anfechtbar ist. Werdau, den 3. April 2025

Sonderforschungsbereich (SFB) 806: Unser Weg nach Europa: Kultur-Umwelt Interaktion und menschliche Mobilität im Späten Quartär, Sonderforschungsbereich (SFB) 806: Unser Weg nach Europa: Kultur-Umwelt Interaktion und menschliche Mobilität im Späten Quartär

Das Projekt "Sonderforschungsbereich (SFB) 806: Unser Weg nach Europa: Kultur-Umwelt Interaktion und menschliche Mobilität im Späten Quartär, Sonderforschungsbereich (SFB) 806: Unser Weg nach Europa: Kultur-Umwelt Interaktion und menschliche Mobilität im Späten Quartär" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Köln, Institut für Ur- und Frühgeschichte.Der SFB 806 'Unser Weg nach Europa', eingerichtet im Jahre 2009, erforscht die Menschheits- und Umweltgeschichte von der Entstehung der anatomisch modernen Menschen vor 190 000 Jahren in Afrika und ihrer Einwanderung nach Europa. Der SFB 806 setzt geowissenschaftliche, kulturwissenschaftliche und archäologische Methoden ein, um die naturräumlichen und kulturellen Kontexte der Ausbreitungs- und Rückzugsbewegungen prähistorischer Populationen zu rekonstruieren. Ähnlich wie in den ersten beiden Phasen des SFB 806 unterscheiden sich die zu untersuchenden Zeitrahmen (MIS 6 bis MIS 1) je nach Region: Es begann in Ostafrika vor etwa 190.000 Jahren (während MIS 6) mit dem ersten Auftreten von AMH in Äthiopien. Seine Ausbreitung in den Nahen Osten (und andere afrikanische Regionen) erfolgte - basierend auf Ergebnissen von unterschiedlichen Forschungsfeldern außerhalb des SFB 806 - während MIS 5 bis MIS 3 in mehreren 'Wellen', die nicht alle erfolgreich waren, d.h. mit der lang anhaltende Vorherrschaft unserer Vorfahren in diesen neuen Regionen verbunden waren. Vor allem im Nahen Osten wurde AMH zunächst von Neandertalern 'zurückgedrängt', kehrte aber während des MIS 4 bis MIS 3 zurück, um sich dann weiter nach SO-Europa auszubreiten. MIS 5 bis MIS 2 sind jeweils relevante Zeitrahmen für die Arbeiten in unserem westlichen Korridor, während sich die Ausbreitung von AMH in Mitteleuropa während MIS 3/4 bis MIS 1 vollzog. Was waren die Hauptfaktoren, die diese Mobilität ermöglichten oder verhinderten? Bisher haben wir deutliche Hinweise, dass es sich um eine Reihe von Faktoren gehandelt haben muss, die zum einen gemeinsam vorkamen, sich andererseits aber in Raum und Zeit unterschieden: Klima, Umwelt und kultureller Kontext sowie Bevölkerungsdichten sind nennenswerte Faktoren. Derzeit wird diskutiert (Stringer 2011: 221), ob Bevölkerungswachstum einer der Faktoren für die Akkumulation und die Erhaltung von neuen Verhaltensweisen in alten menschlichen Gemeinschaften waren. Diese neuen Verhaltensstrategien sollte Menschen dazu befähigt haben, optimal an neue Herausforderungen in neuen Regionen angepasst zu sein.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1889: Regional Sea Level Change and Society (SeaLevel), Teilprojekt: Holozäne Meeresspiegelschwankungen in Südostasien

Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 1889: Regional Sea Level Change and Society (SeaLevel), Teilprojekt: Holozäne Meeresspiegelschwankungen in Südostasien" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bremen, Zentrum für marine Umweltwissenschaften.Relative Meeresspiegelschwankungen resultieren aus dem Zusammenspiel von Eustasie, Isostasie, Tektonik und Subsidenz. Die Rekonstruktion des holozänen Meeresspiegels erlaubt es sowohl vertikale Landbewegungen als auch geophysikalische Modelle zu Glazialen Isostatischen Ausgleichsbewegungen (GIA) zu definieren, welche im Gegenzug benutzt werden um instrumentelle Meeresspiegelmessungen an Gezeitenpegeln zu korrigieren. Dementsprechend repräsentieren regionale Daten zu relativen Meeresspiegelschwankungen während des Holozäns, welche auf der Grundlage von standardisierten Protokollen erhoben wurden, den Ausgangspunkt für weitere Untersuchungen zu Meeresspiegelschwankungen des vergangenen Jahrhunderts und die Grundlage für eine Bewertung von lokalen und regionalen Meeresspiegelschwankungen während des 21ten Jahrhunderts. Obwohl es für einige Gebiete genaue Daten zu holozänen Meeresspiegelschwankungen gibt sind Rekonstruktionen für Südostasien, einer vom zukünftigen Meeresspiegelanstieg hoch gefährdeten Region, noch immer begrenzt und im Bezug auf die korrekte Interpretation von Meeresspiegelanzeigern, deren Höhenbezug zu Normalnull und die Qualität der Altersbestimmungen, fragwürdig. Das übergeordnete Ziel dieses Antrags ergibt sich daher aus der Frage: Wie können wir unser Verständnis über relative Meeresspiegelschwankungen während des Holozäns in Südostasien und die damit in Zusammenhang stehenden Prozesse verbessern? Um diese Frage zu beantworten werden wir veröffentlichte Meeresspiegeldaten neu Auswerten und einem standardisierten Ansatz entsprechend in einer Datenbank zusammentragen. Diesen Datensatz werden wir anschließend mit den Forschungsergebnissen von einigen Inseln im Spermonde Archipel, einer vom zukünftigen Meeresspiegelanstieg hoch gefährdeten Region, ergänzen. Im Anschluss an die Geländearbeit werden wir einen umfassenden Datensatz an geophysikalischen Modellen erstellen welche sowohl auf den Ergebnissen der Datenbank, als auch auf den neu erhobenen Geländedaten beruhen und welche statistische Unsicherheiten im Bezug auf das gewählte Eismodell und die Mantelviskosität beinhalten. Dies wird es uns ermöglichen die volle Bandbreite von GIA Signalen zu erfassen und den Bereich zu definieren welcher am besten zu den geologischen Geländedaten passt. Die Geländedaten werden außerdem auf der Grundlage eines Bayes'schen Ansatzes statistisch ausgewertet um potentielle Muster innerhalb der holozänen Meeresspiegelschwankungen zu entdecken. Die Resultate der statistischen Auswertung werden mit den Ergebnissen einer Satellitenbildauswertung bezüglich der Bevölkerungsdichte und Landnutzungsmustern auf den Inseln im Spermonde Archipel gegengeprüft. Nicht zuletzt durch die enge Zusammenarbeit mit weltweit führenden Experten auf internationaler Ebene wird innerhalb dieses Projekts ein Doktorand in allen Bereichen der Meeresspiegelforschung ausgebildet, von Labor und Geländetechniken bis hin zur geophysikalischen Modellierung und Datenauswertung.

Erosionsprozesse in degradierten Arganbeständen in Südmarokko

Das Projekt "Erosionsprozesse in degradierten Arganbeständen in Südmarokko" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Frankfurt am Main, Institut für Physische Geographie, Abteilung Fernerkundung und Geoinformation.Boden und Vegetation endemischer Arganbestände in Marokko werden durch Expansion und Intensivierung der Agrarwirtschaft sowie Überweidung zunehmend degradiert. Überschirmte Flächen nehmen ab, unbedeckte Flächenanteile zwischen den Arganien nehmen zu. Infolge verminderter Infiltration steigen Oberflächenabfluss- und Bodenabtragsraten stark an. Auf den degradierten Böden kann sich nur lückenhafter Unterwuchs (Krautige und Gras) und kein Jungwuchs mehr ausbilden. Durch Untersuchungen verschieden stark degradierter Arganbestände werden in diesem Vorhaben Grenzwerte herausgearbeitet, ab denen bodenerodierende Prozesse initiiert werden, sowie solche, ab denen von einer Dynamisierung der Prozesse, insbesondere Rinnen- und Gully-Erosion, auszugehen ist. Dazu werden in drei Testgebieten im Hohen und Anti-Atlas eingezäunte Aufforstungsflächen mit ungeschützten Flächen auf verschiedenen Hangneigungen verglichen. Die Entwicklung der Bestandsdichten wird mit hochauflösenden CORONA-Satellitenbildern aus dem Jahr 1968 und großmaßstäbigen Luftbildern von 2017/18 quantifiziert, welche mit unbemannten Fluggeräten (UAVs) aufgenommen werden. Die Wuchsform der Bäume wird mit Structure from Motion (SfM)-Verfahren (3D-Modelle aus Multikopter-Aufnahmen) dokumentiert und klassifiziert. Untersuchungen zur Korngrößenverteilung, Aggregatstabilität, organischen Bodensubstanz und Bodennährstoffen sollen hypothesengeleitet den - mit steigendem Abstand der Bäume - sinkenden Einfluss der baumüberschirmten Fläche auf die erweiterten Zwischenbaumflächen aufzeigen. Mit Beregnungsversuchen und Infiltrationsmessungen werden Erodibilität und Infiltrationsvermögen der Zwischenbaumflächen in verschiedenen Degradationsstadien untersucht. Der Sedimentaustrag aus linearen Erosionsformen wird durch ein SfM-Monitoring mittels 3D-Modellen quantifiziert. Steinbedeckung und Viehwege lassen sich aus den selbst erstellten Luftbildern ermitteln. Viehzählungen und Interviews mit Schlüsselinformanten ergänzen die Kenntnisse über den Beweidungsdruck durch Schafe und Ziegen auf die Arganbestände. Anhand der Untersuchungen zur Degradation von Bestandsdichten, Zwischenbaum- und baumüberschirmten Flächen können die Arganbestände in mit Werten unterfütterte Stabilitätsklassen unterteilt werden. Die durch das Multi-Methoden-Konzept erarbeiteten Grenzwerte zeigen die Dynamisierung der Bodenerosionsprozesse unter Arganbeständen und belegen, dass bestimmte Erosionsprozesse verschiedenen Degradationszuständen der Fläche sowie unterschiedlichen Bestandsdichten zugeordnet werden können. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die nachhaltige Bewirtschaftung der Arganbestandsflächen.

Aktionsprogramm: Modellvorhaben der Raumordnung (MORO), Experimentelle Erprobung tauschbasierter Instrumente zur Begrenzung der baulichen Flächeninanspruchnahme - Vorstudie

Das Projekt "Aktionsprogramm: Modellvorhaben der Raumordnung (MORO), Experimentelle Erprobung tauschbasierter Instrumente zur Begrenzung der baulichen Flächeninanspruchnahme - Vorstudie" wird/wurde gefördert durch: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Es wird/wurde ausgeführt durch: plan + risk consult - Prof. Dr. Greiving & Partner Ingenieurgesellschaft für Raumplanung und Umweltforschung.An zwei Beispielen sollen im Rahmen der Vorstudie regionalplanerische Verfahren und Instrumente zur Mengensteuerung der Flächeninanspruchnahme weiter entwickelt werden. Der interkommunale Austausch von Flächen bzw. Flächenausweisungsrechten soll dabei als Option mit einbezogen werden. Ausgangslage: Nach wie vor sind verstärkte Anstrengungen auf allen Ebenen notwendig, um das 30 ha-Ziel der Bundesregierung bis 2020 zu erreichen. Da die Angebotsplanung der Kommunen eine wichtige Grundlage der Inanspruchnahme von Flächen ist, kommt der Regionalplanung eine wichtige Rolle bei der Begrenzung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungsflächen (Wohnbauflächen, gewerblich-industrielle Flächen) zu. Genehmigte Regionalpläne bilden mit ihren Grundsätzen oder Zielen Planungsgrundlagen für die Gemeinden, die im Rahmen ihrer kommunalen Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen oder strikt zu beachten sind. Gleichzeitig sind bundesweit in allen Regionalplänen Hinweise auf den interkommunalen Austausch oder die interkommunale Zusammenarbeit enthalten. Erste Gespräche mit verschiedenen Regionalplanungsbehörden zeigten, dass der vorgesehene interkommunale Austausch konkreter Flächen in der Regel auf kommunale Vorbehalte stößt und der Vor- und Nachteilsausgleich unauflösbar zu sein scheint. Daher soll der Fokus des Modellvorhabens auch auf andere Instrumente der Regionalplanung (positiv-allokative und negativ-restriktive Standortsteuerung, Mengensteuerung durch Flächenkontingente oder Siedlungsdichten, Steuerung der Eigenentwicklung) erweitert werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Verfahren zur Flächenbedarfsermittlung und zur Setzung von Mengenzielen sowie vorhandene Monitoringansätze betrachtet. Die Vorstudie soll die Hauptstudie inhaltlich, methodisch und organisatorisch vorbereiten. Dazu werden die Instrumente der Mengensteuerung in zwei Beispielregionen weiter entwickelt und ihre Übertragbarkeit auf andere Regionalplanungsregionen diskutiert. Erst in der Hauptstudie sollen die entwickelten Instrumente in Modellregionen erprobt und untersucht werden.

Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem

Das Landesamt für Umweltschutz führt nach § 11 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem. Das Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) enthält beschreibende Informationen (Metainformationen) über Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben von Bedeutung sein kann. Dieses Metainformationssystem gibt Auskunft darüber, wer Daten besitzt, wie man Sie erhält und um was für Daten es sich handelt. Das ST-BIS wird im Internet geführt. Die Informationen für das ST-BIS stellen die Behörden dem LAU auf Anforderung gebührenfrei zur Verfügung.

Antrag der Privatbrauerei Hofmühl GmbH auf eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für die Trink- und Brauchwasserversorgung (Kühl- und Reinigungszwecke, Waschen von Braugerste und Sudzwecke) aus dem Brunnen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1862 der Gemarkung Eichstätt

Beim Landratsamt Eichstätt wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser in Höhe von 50.000 m3/Jahr aus dem Brunnen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1862 der Gemarkung Eichstätt beantragt. Die Privatbrauerei Hofmühl GmbH benötigt das entnommene Wasser für die Trink- und Brauchwasserversorgung (Kühl- und Reinigungszwecke -Boden-, Waschen von Braugerste und Sudzwecke). Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung zu prüfen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Nr. 13.3.3 der Anlage 1 Spalte 2 zu diesem Gesetz). Die Vorprüfung des Landratsamtes Eichstätt hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf (§ 7 Abs. 2 UVPG), da eine überschlägige Prüfung, unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Kriterien ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Schutzgüter (§ 2 Abs. 1 UVPG) haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulässigkeitsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Grundwasserentnahme führt nicht zu dauerhaften negativen Umwelteinwirkungen auf die Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparke und Nationale Naturmonumente, Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen, gesetzlich geschützte Biotope, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Risikogebiete, Überschwemmungsgebiete, Gebiete in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind und mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte und in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind). Die Feststellung und das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung werden hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt nicht die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ein und ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG). Nähere Informationen können nach den Vorschriften des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) beim Landratsamt Eichstätt, Sachgebiet Wasserrecht (85072 Eichstätt, Residenzplatz 2, Zimmer Nr. 7), während der üblichen Öffnungszeiten eingeholt werden. Diese Bekanntmachung finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.landkreis-eichstaett.de/buergerservice/themen/umwelt-und-naturschutz-wasser/wasserrecht/oeffentliche-bekanntmachungen

Ableitung von Grundwasser zur Durchführung von Kanalsanierungsarbeiten in Nürnberg, Gemarkung Sebald, FlurNrn. 1792, 1729, 1774, 1791 und 1660/2

Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hat zur Durchführung von Kanalsanierungsarbeiten auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1792, 1729, 1774, 1791 und 1660/2 je Gemarkung Nürnberg-Sebald die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser (Bauwasserhaltung) und die Einleitung des Wassers in die städtische Mischwasserkanalisation gemäß § 8 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG beantragt. Im wasserrechtlichen Verfahren war aufgrund der erwarteten Ableitmenge von > 100.000 m³/a im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG). Bei der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des § 7 Abs. 1 UVPG handelt es sich um eine summarische Vorschau aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter haben kann, die bei einer Zulassungsentscheidung gem. § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Die Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Das Vorhaben liegt im Stadtgebiet Nürnberg, einem Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte (Nr. 2.3.10 der Anlage 3 zum UVPG). Ansonsten ist keine wesentliche Beeinträchtigung der unter Ziffer 2. der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Schutzgebiete festzustellen. Auf Grundlage vorangegangener Untersuchungen ist festzustellen, dass im betroffenen Bereich unter Umständen eine Grundwasserbelastung mit LHKW und BTEX vorliegen kann. Aufgrund dessen wurde ein umfangreiches Untersuchungsbereich zwischen dem Vorhabensträger und dem Umweltamt Nürnberg vereinbart. Dieses beinhaltet, dass ab Beginn der Grundwasserableitung beweissichernde Grundwasserbeprobungen zur Kontrolle der Einhaltung bestimmter Grenzwerte durchzuführen sind. Dadurch wird eine Mobilisierung der vorhandenen Schadstoffe im Zuge der Grundwasserableitung vermieden. Weiterhin sind durch die Grundwasserableitung an mehreren Baugruben im Zuge der Kanalsanierungsarbeiten keine erheblichen und nachteiligen Auswirkungen auf den Grundwasserkörper zu erwarten. Es wird sogar davon ausgegangen, dass durch die Herstellung der Dichtheit des Abwassersystems sich der Grundwasserabfluss tendenziell verringern wird und sich die absolute Speicherkapazität erhöht. Auf Grundlage der Unterlagen zur Beantragung des Vorhabens und damit verbundenen allgemeinen UVP-Vorprüfung sowie der dem Umweltamt vorliegenden Kenntnisse zum Vorhabenstandort, kann festgestellt werden, dass unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien die geplante Bauwasserhaltung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Eine Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht somit nicht. Für das Vorhaben wird daher keine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das Ergebnis dieser allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls wird gem. § 5 Abs. 2 UVPG auf der Internetseite des Umweltamtes und dem bayerischen UVP-Portal bekanntgemacht. Die Feststellung, dass keine UVP-Pflicht besteht, ist nicht selbständig anfechtbar.

Einwohnerdichte der Stadt Bremerhaven

Berechnete Gebäudewohnfläche je Einwohner. Ermittelt aus dem Melderegister und der kommunalen Gebäudedatenbank.

Vulnerability to Water Scarcity and Glacier Fed Water Availability, Peru

Das Projekt "Vulnerability to Water Scarcity and Glacier Fed Water Availability, Peru" wird/wurde gefördert durch: Fonds zur Förderung der Wissenschaftlichen Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Innsbruck, Institut für Meteorologie und Geophysik.

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