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Migration, environment and climate change

The linkages between climate change, environmental degradation, and migration are complex and multidimensional, with environmental change affecting human mobility in multiple ways. This final report provides an overview of key findings and identified gaps in data and knowledge, national climate policies and strategies, project planning and funding, regional responses, and international policy processes, as well as recommended entry points for further research and action. The three other reports in the Migration, Environment, and Climate Change series evaluate the evidence base for policymaking in this area and provide entry points for response/action. The first report reviews the main literature findings to date, the second examines four key dimensions of environmentally induced migration in more detail, and the third looks at how climate change adaptation and finance responses/actions can be improved in the future. Veröffentlicht in Texte | 79/2021.

Gebiet, Bevölkerungsstand, Bevölkerungsvorausberechnung, Bevölkerungsbewegungen

Bevölkerungsbestand, natürliche und räumliche Bevölkerungsbewegung, Bevölkerungsvorausberechnung

Bevölkerungsbewegung

Die Bevölkerungsbewegung unterteilt sich in 2 Gruppen: a) Natürliche Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen) und b) Räumliche Bevölkerungsbewegung (Wanderungen) Die Daten werden in entsprechenden Statistischen Berichten veröffentlicht: A213 (vierteljährlich) Natürlich Bevölkerungsbewegung (vorläufiges Ergenis), Preis: 2,00 EUR A213J (jährlich) Natürliche Bevölkerungsbewegung (endgültiges Ergebnis) , Preis: 4,00 EUR A313 (vierteljährlich) Wanderungen, Preis: 2,00 EUR A313J (jährlich) Wanderungen, Preis: 4,00 EUR A323 (jährlich) Wanderungsströme der kreisfreien Städte und Landkreise, Preis 4,00 EUR Papier/ 49,80 EUR Diskette

Mechanistic effect modeling of earthworms in the context of pesticide risk assessment: synthesis of the FORESEE workshop

Earthworms are important ecosystem engineers, and assessment of the risk of plant protection products toward them is part of the European environmental risk assessment (ERA). In the current ERA scheme, exposure and effects are represented simplistically and are not well integrated, resulting in uncertainty when the results are applied to ecosystems. Modeling offers a powerful tool to integrate the effects observed in lower tier laboratory studies with the environmental conditions under which exposure is expected in the field. This paper provides a summary of the (In)Field Organism Risk modEling by coupling Soil Exposure and Effect (FORESEE) Workshop held 28â€Ì30 January 2020 in Düsseldorf, Germany. This workshop focused on toxicokineticâ€Ìtoxicodynamic (TKTD) and population modeling of earthworms in the context of ERA. The goal was to bring together scientists from different stakeholder groups to discuss the current state of soil invertebrate modeling and to explore how earthworm modeling could be applied to risk assessments, in particular how the different model outputs can be used in the tiered ERA approach. In support of these goals, the workshop aimed at addressing the requirements and concerns of the different stakeholder groups to support further model development. The modeling approach included 4 submodules to cover the most relevant processes for earthworm risk assessment: environment, behavior (feeding, vertical movement), TKTD, and population. Four workgroups examined different aspects of the model with relevance for risk assessment, earthworm ecology, uptake routes, and crossâ€Ìspecies extrapolation and model testing. Here, we present the perspectives of each workgroup and highlight how the collaborative effort of participants from multidisciplinary backgrounds helped to establish common ground. In addition, we provide a list of recommendations for how earthworm TKTD modeling could address some of the uncertainties in current risk assessments for plant protection products. © 2020 SETAC

Umweltgerechtigkeit Berlin 2013

Die Auswertung der Daten ist in einem umfangreichen Kartenwerk zusammengestellt und in seinen wesentlichen Aussagen im Geoportal als Themenkarten veröffentlicht. Dabei handelt es sich zum einen um die Bearbeitung des fünfteiligen Kernindikatorensatzes, zum anderen um die darauf aufbauenden aggregierenden Mehrfachbelastungskarten, die die unterschiedlichen Themen quantitativ und qualitativ miteinander verschneiden. Die vier integrierten Mehrfachbelastungskarten bilden den Kern des integrierten Berliner Umweltgerechtigkeitsmonitorings. Kernindikatoren Kernindikator 1: Lärmbelastung (Becker; U., Becker, T. 2015) Als Lärm werden Schallereignisse beschrieben, die durch ihre individuelle Ausprägung als störend und/oder belastend für Wohlbefinden und Gesundheit wahrgenommen werden. Lärm kann insbesondere im städtischen Raum als ein zentraler, die Gesundheit beeinträchtigender Faktor benannt werden. Lärmimmissionen können je nach Expositionsumfang, -zeitraum und -dauer direkte und indirekte gesundheitliche Wirkungen nach sich ziehen. Für eine genauere Betrachtung des Umweltfaktors „Umgebungs-“Lärm bedarf es einer Kategorisierung entsprechend seiner Ursprungsquellen, die sich im Wesentlichen in die Hauptkategorien Industrie- und Gewerbelärm, Verkehrslärm (Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Fluglärm), Sport- und Freizeitlärm sowie nachbarschaftsbedingten Lärm untergliedern lassen (Niemann et al. 2005, EEA 2010). Verkehr (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr) zählt im Stadtgebiet zu den Hauptverursachern von Lärm. Mit den Strategischen Lärmkarten Berlin liegen für den Stand 2012 aktuelle gesamtstädtische Berechnungen für die Hauptverursacher vor (SenStadtUm 2013b). Als Ansatz zur Ermittlung der unterschiedlichen Belastungsgrade der Berliner Planungsräume wurden eine monetäre Bewertung der Lärmwirkung und die Verknüpfung der Ergebnisse mit der sozio-demografischen Struktur auf Ebene der Planungsräume gewählt. Die Monetarisierung des Lärms erfolgt auf Grundlage des Prinzips der externen Kosten, welches die durch Lärm entstehenden Nutzenverluste finanziell abbildet. Damit wurde der Umstand berücksichtigt, dass nicht die Verursacher des Lärms dessen negative Effekte tragen, sondern diese auf Dritte (oder der Gesellschaft als Ganzes) verlagert werden. Darüber hinaus werden mit der Monetarisierung der in Dezibel gemessenen Lärmbelastung (logarithmische Skala) Vergleiche aus räumlicher oder sozialer Perspektive deutlich vereinfacht und transparenter. Die verwendeten Kostensätze entsprechen dem aktuellen Stand der Wissenschaft und geben den pro Person entstehenden Schaden durch die Belästigungswirkung und die Gesundheitsrisiken als Summe an. Berücksichtigt wurden dabei die Auswirkungen von Lärm unterschiedlicher Quellen (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr) abhängig von deren Schallcharakteristika. Hierbei wurden die Lärmimmissionen für alle Lärmarten separat ermittelt, so dass auch die Kosten der unterschiedlichen Lärmarten getrennt ausgewiesen werden können. So verdeutlicht die mit den verwendeten Kostensätzen ermittelte Höhe der externen Kosten die Dimension des Problems Verkehrslärm. Zur Einordnung in Belastungskategorien wurden die PLR nach der Höhe der externen Lärmkosten je Einwohnerin und Einwohner sortiert und zunächst in 10 Dezile unterteilt. In Anlehnung an die sozialräumliche Einteilung beim Status-Index aus dem Monitoring Soziale Stadtentwicklung (SenStadtUm 2013) werden die beiden niedrigsten Dezile (20% der PLR) als gering lärmbelastet eingestuft. Die beiden am höchsten belasteten Dezile werden der hohen Kategorie zugeordnet. Analog dazu werden die verbleibenden sechs mittleren Dezile zusammengefasst. Als Ergebnis liegen für alle bewohnten PLR eine Bewertung der gesamten durch Verkehr verursachten Lärmbelastungen in drei Belastungskategorien („hoch“, „mittel“ und „gering“) vor. Die durchschnittliche Lärmbelastung pro Einwohnerin bzw. Einwohner gibt Aufschluss darüber, wie stark die Belastung unabhängig von der Einwohnerdichte der Wohngebiete ist. Jede Einwohnerin bzw. jeder Einwohner Berlins sind mit durchschnittlichen externen Kosten durch Verkehrslärm von knapp 45 € je Jahr belastet. Zwischen den PLR ist die Variation der Lärmbelastung hoch. In der Belastungskategorie „gering“ betragen die externen Kosten bis zu 21 €, die Belastungskategorie „hoch“ beinhaltet die Spannweite von 40 € bis zu 103 € je Einwohnerin und Einwohner. Die räumliche Verteilung der Lärmbelastung zeigt einen tendenziellen Anstieg von Stadtrandlagen in Richtung Stadtzentrum. Niedrig belastete PLR befinden sich mit Ausnahme des S-Bahn-Ringes im gesamten Stadtgebiet, hohe und sehr hohe Belastungen treten vorrangig im erweiterten Stadtzentrum auf mit Spitzenwerten im Wirkungsbereich des Flughafens Berlin-Tegel. (Kindler, A., Franck, U. 2015) Insbesondere in urbanen Gebieten tragen Verkehrs-, Industrie- und Gewerbeemissionen sowie Emissionen privater Haushalte zu einer erhöhten Schadstoffbelastung der Außen- und Innenraumluft bei (z.B. Feinstaub (PM 10 , PM 2,5 , Stickoxide (NO x ), Schwefeldioxid (SO 2 ) oder Ozon (O 3 )). Die Schadstoffe können, nach Kontakt mit den Schleimhäuten (als O 3 ) oder nach Aufnahme über den Respirationstrakt, Folgen für die menschliche Gesundheit haben; Erkrankungen der Atemwege, erhöhtes Lungenkrebsrisiko oder negative Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem sind hier zu nennen. Das Ziel der Untersuchungen bestand darin, in den 447 Planungsräumen die Luftbelastung mit Feinstaub (PM 2,5 ) und Stickstoffdioxid (NO 2 ) zu ermitteln und zu bewerten. Zunächst sollten die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung je PLR bestimmt werden, um Aussagen über unterschiedliche Konzentrationen dieser Luftschadstoffe und deren räumliche Verteilung innerhalb des Landes Berlin treffen zu können. Mit Hilfe dieser Ergebnisse wurde anschließend die Luftbelastung je PLR bewertet. Zur Untersuchung eines möglichen Zusammenhangs zwischen sozialer Situation der Bevölkerung und Exposition in den PLR wurden Informationen aus dem Monitoring Soziale Stadtentwicklung mit der Luftbelastung kombiniert und analysiert. Im Kontext von räumlicher Verteilung und Umweltgerechtigkeit sollen damit Grundlagen für Handlungsoptionen zur Reduzierung der Luftbelastung und Minimierung gesundheitlicher Risiken sowie zur Erhöhung der Lebensqualität und des Wohlbefindens der Bevölkerung bereitgestellt werden. Als Ergebnis liegt eine Bewertung der kombinierten Luftbelastung mit PM 2,5 und NO 2 aller Planungsräume in den drei Belastungsklassen „hoch“, „mittel“ und „gering” belastet vor. Sowohl die räumliche Verteilung von PM 2,5 als auch von NO 2 zeigen den vermuteten Konzentrationsanstieg von der Peripherie der Stadt zum Zentrum und der Umweltzone hin, wobei sich eine Tendenz zu etwas höheren Werten insbesondere bei NO 2 im Südwesten der Umweltzone zeigt. Der Anstieg der Belastung zum Zentrum wird ebenfalls deutlich, wenn die PLR nach ihrer Gesamtbelastung durch PM 2,5 und NO 2 beurteilt werden. Im Rahmen dieser umweltgerechtigkeitsorientierten Untersuchung erfolgte die Einordnung der Belastung nicht nach absoluten Werten, sondern relativ in Bezug auf die zur Zeit der Untersuchung in Berlin vorhanden Luftbelastungen (SenStadt 2011a). 2009 waren insgesamt 109 PLR (24 %) einer hohen, 259 PLR (58 %) einer mittleren, und 79 PLR (18 %) einer niedrigen Luftbelastung durch PM 2,5 und NO 2 ausgesetzt. (SRP Gesellschaft für Stadt- und Regionalplanung mbH 2015) Stadtgrün und innerstädtische Gewässer haben vielfältige Wirkungen zum Wohle des Menschen, ihre Leistungen erstrecken sich zum Beispiel auf die Bereiche Senkung des Temperaturniveaus bei gleichzeitiger Erhöhung der Luftfeuchte, Filterung der Luft von Stäuben, (eingeschränkt) Lärmminderung. Besonders aber leistet das Stadtgrün einen erheblichen Beitrag als proaktiv nutzbare Gesundheitsressource. So können die körperliche, geistige, soziale Gesundheit und das individuelle Wohlbefinden durch den Aufenthalt in der Natur durch Erholung, Naturerlebnisse und Bewegung gefördert werden. Öffentliches Stadtgrün bietet zudem Raum für soziale Begegnungen und kann z.B. im gemeinsamen Spiel von Kindern neben der Motorik, des Immunsystems, der allgemeinen körperlichen Entwicklung und Kreativität auch die Entwicklung des Sozialverhaltens und der Persönlichkeit fördern. Öffentliche Grünbereiche können eine große Bedeutung für die lokale Identität der Bevölkerung von Großstädten und überregionale Bekanntheit erlangen. Bei der Betrachtung der vorhandenen Situation in den Planungsräumen wurden wohnungsnahe (Einzugsbereich 500 m, ca. 5-10 min Gehweg) und siedlungsnahe Grünanlagen (Einzugsbereich 1.000- 1.500 m) unterschieden. Die Zuordnung zum jeweiligen Freiraumtyp erfolgte anhand der Flächengröße. Dem unmittelbar dem Wohnumfeld zugeordneten Freiraumtyp „wohnungsnah“ genügen in der Regel schon Grünanlagen geringer Flächengröße (ab 0,5 ha), zum Freiraumtyp siedlungsnah gehören alle Grünanlagen über 10 ha. Bei der Analyse der Versorgung der Bevölkerung mit Freiflächen werden in Berlin für den wohnungsnahen Freiraum 6 m 2 pro Einwohnerin bzw. Einwohner und für den siedlungsnahen Freiraum 7 m 2 /EW in den Einzugsbereichen zugrunde gelegt bzw. ein Einzugsbereich bezogener Versorgungsgrad ermittelt. Bei der Versorgungsanalyse bleibt die Ausstattungsqualität einer Grünanlage unberücksichtigt. Grundlage für die planungsraumbezogene Ermittlung der Grün- und Freiflächenversorgung ist das Fachverfahren „Versorgungsanalyse für die städtische Versorgung mit Grünflächen (VAG)“, mit vier blockbezogenen Versorgungsstufen (I, II, III, IV) sowie der Programmplan „Erholung“ im Landschaftsprogramm Berlin (SenStadtUm 2015f), der die Inhalte der Versorgungsanalyse in planerische Aussagen umsetzt. Eine ausführliche Beschreibung der hier genutzten komplexen Methode ist dem Begleittext zur Umweltatlas-Karte „Versorgung mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen“ zu entnehmen (SenStadtUm 2013a). Die Ergebnisse der Analyseschritte wurden in drei PLR-Versorgungsstufen transformiert: gut, sehr gut mittel schlecht, sehr schlecht, nicht versorgt. Auf dieser Grundlage wurde für die planungsraumbezogene Auswertung ein auf den Einzugsbereich bezogener dreistufiger Versorgungsgrad bestimmt („schlecht/sehr schlecht“, „mittel“ und „gut/sehr gut“). Die Betrachtung der flächenhaften Verteilung zeigt, dass rund die Hälfte der Berliner Bevölkerung (47 %) „gut/sehr gut“ versorgt, ein Viertel (25 %) “mittelmäßig” und ein Viertel (28 %) „schlecht/sehr schlecht“ oder „nicht versorgt“ ist. Nur 5 % der „gut/sehr gut“ versorgten Einwohnerinnen und Einwohner wohnen innerhalb, jedoch 95 % außerhalb des S-Bahn-Ringes. Die schlecht, sehr schlecht oder nicht versorgte Bevölkerung wohnt zwar zum größeren Teil innerhalb des S-Bahn-Ringes (55 %), jedoch auch zu einem erheblichen Teil außerhalb (45 %), wobei sich diese Planungsräume hinsichtlich der Baustruktur der Innenstadt (gründerzeitliche Blockstrukturen) zurechnen lassen. Es gibt einen Zusammenhang zwischen der PLR-Versorgungskategorie und der durchschnittlichen blockbezogenen Einwohnerdichte. Sowohl in der Innenstadt als auch in den Außenbezirken fällt die Versorgungsqualität mit steigender Einwohnerdichte. D.h., dass eine dichte Bebauung tendenziell das Grünflächenangebot reduziert. Hierbei ist zu beachten, dass auch Planungsräume mit höheren Einwohnerdichten teilweise eine gute Grünflächenversorgung haben. So haben 18 Planungsräume in der Innenstadt die „gute“ Versorgungskategorie 1 bei einer Einwohnerdichte von 146 EW/ha, während in den Außenbezirken 48 Planungsräume, deren Einwohnerdichte mit 163 EW/ha nur 12 % höher ist, die „schlechte“ Kategorie 3 besitzen. Die quantitative Auswertung für einen niedrigen Sozialstrukturindex bei gleichzeitig schlechter Grünversorgung zeigt folgendes Bild: Insgesamt 27 Planungsräume mit rund 269.000 Einwohner und Einwohnerinnen befinden sich in dieser Kategorie. Sie liegen überwiegend im Innenstadtbereich, wobei sich Konzentrationen in den Ortsteilen Wedding bzw. Gesundbrunnen und in Nord-Neukölln zeigen. Weiter außerhalb sind einzelne Planungsräume wie die Thermometersiedlung (Lichterfelde Süd), die Marzahner Promenade sowie die Scharnweberstraße und die Klixstraße (Reinickendorf) betroffen. Vielfach handelt es sich um Planungsräume, die weitere Belastungen (3-, 4- und 5-fach Belastung) aufweisen. (Katzschner, L., Burghardt, R. 2015) Der Wärmehaushalt des menschlichen Organismus ist eng mit der atmosphärischen Umwelt verknüpft. Neben der Lufttemperatur spielen auch die Windgeschwindigkeit, der Wasserdampfdruck und die mittlere Strahlungstemperatur eine Rolle. Neben Kleinkindern, die eine noch instabile Thermoregulation aufweisen, sind besonders häufig Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie Herz-Kreislaufschwächen oder Atemwegserkrankungen, sowie ältere Menschen gesundheitlich von Hitzeperioden betroffen. Ältere Menschen weisen teilweise multimorbide Krankheitsbilder auf, die ihre Anpassungsfähigkeit an Hitzewellen zusätzlich erschweren. Starkniederschläge, Hochwasser und Stürme stellen ein Potenzial für akute Verletzungen und psychische Beeinträchtigungen (Traumatisierung) dar. Darüber hinaus haben Temperaturanstieg und Extremwetterereignisse auch indirekte Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit – durch erhöhtes Risiko der (Wieder)Verkeimung des Trinkwassers, den Anstieg von allergenen Pollen- und Infektionskrankheiten. Die klimatische Situation in Berlin ist durch den Einfluss eines kontinentalen Klimas mit einem in den Sommermonaten erhöhten Potenzial starker Wärmebelastung geprägt, das zusätzlich durch den urbanen Wärmeinseleffekt verstärkt wird. Hinzu kommt in Zeiten sommerlicher Hochdruckwetterlagen, dass die im Jahresmittel recht hohen Windgeschwindigkeitswerte eine deutliche Ventilationsschwäche erfahren, so dass auch dieser Effekt die Aufheizung und mangelnde Abkühlung der Stadt verstärken. Bei der Entwicklung des Stadtentwicklungsplans Klima (StEP Klima, SenStadtUm 2011) wurde zur Bewertung der bioklimatischen Situation der dimensionslose Bewertungsindex „PMV” zugrunde gelegt. Dabei wurde methodisch zur Bewertung der Tag- und Nachtsituation unterschiedlich vorgegangen. Für die Ermittlung der bioklimatischen Belastung im Sinne des Berliner Umweltgerechtigkeitsansatzes wurde zusätzlich ein abweichender Bewertungsindex, der PET, („Physiologisch Äquivalente Temperatur“; engl.: Physiological Equivalent Temperatur;, Angaben in °C) herangezogen. Die Begründung liegt vor allem in der Ausrichtung dieses Bewertungsansatzes, da hier stärker die umweltmedizinische Komponente in die Berechnungen eingeht. (vgl. Tabelle 2). Bestimmende Grundlage zur Bewertung waren die Werte zur nächtlichen Abkühlung. Darüber hinaus wurde jedoch auch das Potenzial an Wärmestress während des Tages mitberücksichtigt, indem Häufigkeitsauszählungen von wärmebelastenden Sommertagen durchgeführt wurden. Diese wurden definiert als Tage mit einem PMV-Wert von mindestens 1,8 bei gleichzeitig fehlender nächtlicher Abkühlung. Grundlage der Ermittlung waren Flächennutzungsinformationen wie die blockweise Bebauungsdichte. Aus diesen Eingangsdaten wurden die zusammenfassenden PET-Werte bestimmt, auf deren Basis die Zuordnung der Planungsräume zu den drei Stufen der bioklimatischen Belastung stattfand. Um den Faktor Bioklima entsprechend dem Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz bewerten zu können, war eine Aggregation der ermittelten PET-Werte auf eine dreistufige Skala notwendig. Auf der Basis der in Tabelle 2 dargestellten linearen Zuordnung von PMV-Werten zu PET-Werten wurde in einem weiteren Schritt eine dreistufige Einteilung entwickelt, bei der eine Vulnerabilitätsbewertung der betroffenen Bevölkerung im Vordergrund stand. Dazu wurden die Belastungsstufen nach den genannten Kriterien Potenzial für nächtliche Abkühlung sowie möglicher Hitzestress am Tag ermittelt und integriert. Die Analyse zeigt, dass alle Stadtstrukturen mit dichter Bebauung Wärmebelastungen aufweisen, die auch nachts nicht ausreichend kompensiert werden können. Die Hälfte der Planungsräume ist von einer hohen bioklimatischen Belastung betroffen. 170 Planungsräume sind mittel belastet und nur 49 sind unbelastet. Berlinweit weisen insgesamt 65 Planungsräume eine hohe bioklimatische Belastung und gleichzeitig eine hohe soziale Problemdichte auf. Hiervon sind insgesamt rund 612.000 Einwohnerinnen und Einwohner betroffen. Planungsräume, die gleichzeitig sowohl eine schlechte Sozialstruktur bzw. hohe Problemdichte wie auch eine hohe bioklimatische Belastung aufweisen liegen vor allem in folgenden Ortsteilen: Wedding/Gesundbrunnen, Moabit, Kreuzberg Nord (Askanischer Platz, Mehringplatz, Moritzplatz), Nord-Neukölln (z.B. Rollberge, Schillerkiez, Körnerpark, Rixdorf), Spandau (z.B. Paul-Hertz-Siedlung, Darbystraße, Germersheimer Platz, Kurstraße, Carl-Schurz-Straße), Marzahn-Hellersdorf (z.B. Marzahner Promenade, Wuhletal, Helle Mitte), Hohenschönhausen Nord (z.B. Falkenberg Ost und West), Reinickendorf (z.B. Letteplatz, Klixstraße, Scharnweberstraße, Märkisches Zentrum). Schwerpunkte sind mithin die dichte, überwiegend durch Blockstrukturen geprägte erweiterte Innenstadt und die Großsiedlungen in beiden früheren Stadthälften. (Gabriel, K. et al. 2015) Zählbare Ereignisse wie Sterblichkeit und Krankheitsanfälligkeit sind stark schichtabhängig. Darauf weisen Studien im Bereich der Gesundheitssoziologie und Public-Health-Forschung immer wieder hin. So ist statistisch belegt, dass je geringer das Einkommen von Personen, umso vorzeitiger ist deren Sterblichkeit. Gleichzeitig gilt, je niedriger die soziale Schicht, umso größer ist die Krankheitsanfälligkeit. Soziale Problemlagen weisen demnach auf ein höheres Krankheitsrisiko hin und korrelieren negativ mit einem gesunden Lebensstil – Sozialstress, Fehlernährung, mangelnde Erholungsmöglichkeiten, Arbeitsbedingungen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko beschreiben einige der möglichen Folgen. Und dennoch bedürfen die kausalen Zusammenhänge, die dahinter liegen und den klaren Richtungszusammenhang aufzeigen, noch der weitergehenden Erforschung. Es ist im Rahmen der Umweltgerechtigkeitskonzeption daher notwendig, die sozialen Unterschiede zwischen den einzelnen Quartieren bzw. Planungsräumen so genau wie möglich einzubinden. Das Monitoring Soziale Stadtentwicklung (MSS) 2013 liefert kleinräumige Aussagen zur Veränderung der sozialstrukturellen und sozialräumlichen Entwicklung in den 447 Planungsräumen. Das Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2013 stützt sich auf ein Set von sechs Status- und sechs Dynamikindikatoren aus dem Bereich der Sozialberichterstattung, die zur Bildung zusammengefasster Indexwerte herangezogen werden, weil sie die methodische Anforderung (hohe Interkorrelation) erfüllen und gleichzeitig den Sachverhalt „Soziale Ungleichheit“ beschreiben. Die Indexindikatoren werden als „Status-“ und als „Dynamikindikatoren“ abgebildet, wobei die Dynamikindikatoren jeweils die Veränderung eines Statusindikators im Verlauf von zwei Jahren aufzeigen. In Abstimmung mit dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) wurden zur Erstellung der kleinräumigen Umweltgerechtigkeitsanalysen (Kern- und Ergänzungsindikatoren) sowie für die Mehrfachbelastungskarte – Berliner Umweltgerechtigkeitskarte – nur die Aussagen zum Status-Index aus dem Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2013 verwandt. Mit Blick auf den methodischen Ansatz der Umweltgerechtigkeitsanalyse wurde darüber hinaus – wie bei den anderen Themenfeldern – die im Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2013 verwendete 4er- Klassifikation (hoch, mittel, niedrig, sehr niedrig) zu einer 3-stufigen Klassifikation zusammengefasst, wobei die Kategorien „niedrig“ und „sehr niedrig“ zu einer Klassifikation zusammengeführt wurden. Die 3er-Klassifikation des Status-Index im Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz wird wie folgt ordinal beschrieben: „hohe/sehr hohe Problemdichte“, „mittlere Problemdichte“ und „niedrige/sehr niedrige Problemdichte“. Die Auswertung zeigt deutliche räumliche Schwerpunkte mit Planungsräumen mit niedrigem/sehr niedrigem Sozialindex. Vor allem sind dies gründerzeitlich geprägte Ortsteile im früheren Westteil der Stadt. Besonders heben sich Kreuzberg, Wedding und Nord-Neukölln sowie die Altbauquartiere im Zentrum Spandaus hervor. Ein anderer Schwerpunkt sind Großsiedlungen des sozialen bzw. des industriellen Wohnungsbaus in beiden Stadthälften. Zu nennen sind hier vor allem Märkisches Viertel und Falkenhagener Feld im Westen und Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf im Osten der Stadt. Auch „kleinere“ Großsiedlungen wie Lichtenrade Ost oder Lichterfelde Süd bilden sich in der Auswertung ab. Ergänzungsindikator 1: Sozialräumliche Verteilung der Baustruktur (Planergemeinschaft Kohlbrenner eG 2015) Die Berücksichtigung „gesunder Lebens- und Arbeitsverhältnisse“ ist ein Grundsatz des allgemeinen Städtebaurechts (§1 (6) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB 2014). Doch nicht erst mit dem Baugesetzbuch stellt die Erhaltung bzw. Schaffung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen ein wichtiges Leitmotiv städtebaulicher und architektonischer Planung dar. Der Reformwohnungsbau des früheren 20. Jahrhunderts und die Forderung nach „Licht, Luft und Sonne“ bei der Bebauung stehen stellvertretend für die (Einforderung der) Beachtung gesundheitlicher Aspekte im Städtebau. Hinsichtlich städtebaulicher Leitbilder und Ziele und ihrer Auswirkung auf Gesundheit und allgemeine Lebensqualität hat es im Prozess der Großstadtwerdung Berlins und des rasanten baulichen Wachstums jedoch unterschiedliche Einschätzungen gegeben. Beispielhaft dafür ist die sich dramatisch ändernde kulturelle Wertung der gründerzeitlichen Blockstruktur, oft als “Mietskaserne” bezeichnet. Eine Ursache dieses Bewertungswandels sind u.a. sich verändernde Umweltbedingungen. Massive Reduktion im Bereich des Hausbrandes und der industriellen Luftverschmutzung durch verbesserte Technologien und veränderte Brennstoffe einerseits, eine erhebliche Zunahme von Schallemissionen, insbesondere durch den Kfz-Verkehr, andererseits haben die Problemlagen bei den Umweltbelastungen in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert. Dabei erfuhr die städtebauliche Situation eine sich verändernde Bewertung, da die unterschiedlichen Bautypologien die verschiedenen Belastungen in unterschiedlichem Maß dämpfen oder verstärken können. In die Beurteilung der Themenfelder der gesundheitsbeeinträchtigenden Umweltbelastungen und ihre planungsraumbezogenen Bewertungen sind die Baustrukturen deshalb mit aufzunehmen. Für die Berücksichtigung der Baustruktur kann auf vorliegende umfangreiche Ausarbeitungen im Rahmen des Umweltatlas (vgl. 06.07 Stadtstruktur, SenStadtUm 2011c, und 06.08 Stadtstruktur differenziert, SenStadtUm 2011d) zurückgegriffen werden. Für die Flächentypen mit überwiegender Wohnnutzung wird dort eine Differenzierung der Flächentypen nach Nutzung, Entstehung sowie Bau- und Freiraumstruktur vorgenommen. Die dort vorgenommene Differenzierung sowohl räumlich wie strukturtypologisch hier wird auf wenige prägnante Strukturtypen reduziert, die jeweils städtebaulich ähnliche Ausprägungen aufweisen (vgl. Abb. 2): Blockrandbebauung : In dieser Kategorie lassen sich Strukturen der Gründerzeit mit denen der Zwischenkriegszeit zusammenfassen. Zeilenbebauung : In dieser Kategorie werden Bauformen der Zwischenkriegs- und Nachkriegszeit (Geschosswohnungsbau in Zeile und mit offenem Blockrand) dargestellt. Großsiedlungen : In Ost und West entstanden in den 1960er bis 1980er Jahren Großsiedlungen des Geschosswohnungsbaus, die an die Traditionen der 1920er und 1930er Jahre anknüpften und durch differenzierte Großstrukturen (Zeile, Block, Punkt) großzügige Freiflächenangebote und geeignete Gebäudestellung den Anspruch formulierten, die Umsetzung des Zieles „Licht, Luft und Sonne“ in noch größerem Maße umzusetzen. Hinweis: Die soziale Ausdifferenzierung, eine teilweise einseitige Belegung und veränderte Wohnansprüche haben diesen Bautyp z.T. zur sozialen Herausforderung werden lassen. In der Bewertung der sozialen Situation schlägt sich dieses nieder. Offene Bebauung : In dieser Kategorie werden unterschiedliche Bauformen der Siedlungs- und Einfamilienhausbebauung zusammengefasst. Baustrukturelle Merkmale haben deutlichen Einfluss auf die Belastungssituation in verschiedenen Stadträumen, allerdings teilweise mit zueinander gegenläufigen Ent- oder Belastungswirkungen (Übersicht vgl. Tabelle 4). 1 vor allem die gründerzeitliche Blockstruktur 2 Zeilenbauweise, komplexer Wohnungsbau, Reihen- und Einfamilienhausgebiete Aufgabe dieser Darstellung und Einbeziehung in die Fragestellungen der Umweltgerechtigkeit ist nicht die Korrektur der vorgenommenen Betrachtung der Themenfelder der Umweltbelastungen; bei deren Bearbeitung ist die Baustruktur bereits berücksichtigt. Die Zuordnungen können vielmehr dazu dienen, einen raschen Abgleich zwischen Umweltsituation und -bewertung mit der vorherrschenden Baustruktur zu ermöglichen und Hinweise auf städtebaulich/planerische Interventionsmöglichkeiten und Prioritätensetzungen zu geben. Da der Bautyp „Block“ hinsichtlich der Faktoren der Gesundheitsgefährdung als eher verstärkend zu bewerten ist, bedarf der Raum der besonderen Beachtung hinsichtlich der Wechselwirkungen städtebaulicher Strukturen und gesundheitlicher Risiken und der Einschätzung, welche Handlungsoption hier zur Beeinflussung der Situation bestehen. 125 Planungsräume, d.h. etwa 30% aller Räume sind nach der vorgenommenen Klassifizierung dem Typ Blockstruktur zuzuordnen. Drei Viertel dieser Planungsräume liegen im Bereich innerhalb der Ringbahn bzw. Umweltzone. Dort ist die Blockstruktur – mit wenigen Ausnahmen (Friedrichstadt, Luisenstadt, Tempelhof, Gebiete östlich des Alexanderplatzes) – die dominierende Baustruktur. Zugleich ist hier die Einwohnerdichte besonders hoch, auch im Vergleich mit der Blockstruktur außerhalb der Ringbahn. Dies gibt einen Hinweis auf die Differenzierung innerhalb dieses Baustrukturtypus. (Planergemeinschaft Kohlbrenner eG 2015) Die unterschiedlichen Baustrukturen haben verschärfende oder abschwächende Einflüsse auf die gesundheitlichen Bedingungen, auf das Wohlbefinden und die Wohnzufriedenheit. Es spielt aber auch die konkrete Lage im Umfeld eine Rolle, denn Baustrukturen gleichartiger Ausprägung können sich in der Wohnqualität u.U. deutlich voneinander unterscheiden. Der “Berliner Mietspiegel” umfasst deshalb nicht nur wohnungs- und gebäudebezogene Aussage sondern bewertet mit der Wohnlage die Umgebung eines Wohnstandortes. In die Differenzierung gehen die folgenden Merkmale ein: umgebende Nutzung, Dichte, Versorgung, ÖPNV-Anbindung, Erreichbarkeit von Naherholungsgebieten, Nachfrage und Image, Innenstadt/Außenbereich. Als zusätzliches Attribut wird eine hohe Verkehrslärmbelastung (Straße, Schiene, Luft) ausgewiesen. Durch die Wohnlage wird eine komplexe Gebietsbeschreibung auf einer dreistufigen Skala abgebildet, die durch andere gebietsbeschreibende Merkmale ergänzt wird und so zu einer differenzierteren kleinräumigen Betrachtung beitragen kann. Der Berliner Mietspiegel unterscheidet zwischen einfacher, mittlerer und guter Wohnlage. Mit den Aussagen des Mietspiegels zur Wohnlage werden die fünf Kernindikatoren und die Baustruktur weiter ergänzt bzw. konkretisiert (vgl. Abb. 3 und 4). Ansätze für die Berücksichtigung gesundheitlich relevanter Faktoren können auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse des Berliner Modellvorhabens zur Umweltgerechtigkeit weiter ausgebaut und systematisiert werden. Wie beschrieben, weist die “einfache Wohnlage” viele gesundheitlich problematische Merkmale wie die starke Verdichtung, sehr wenig Grün- und Freiflächen, überwiegend ungepflegtes Straßenbild, vielfach schlechter Gebäudezustand und teilweise starker Beeinträchtigung durch Industrie und Gewerbe auf. Ihre Bedeutung als Ergänzungsindikator zeigt sich bei der Auswertung der Daten. Im Dezember 2010 lebten in Berlin 42 % der 3,37 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner unter Adressen mit einfacher, 41 % mit mittlerer und 17 % mit guter Wohnlage. Etwa 960.000 Personen (28 %) lebten Ende 2010 an einer verkehrslärmbelasteten Adresse, davon 46 % in einfacher, 37 % in mittlerer und 17 % in guter Wohnlage. (SenStadtUm 2015d) Immer mehr Menschen leiden an Gesundheitsstörungen, deren Ursache sie in der Umwelt sehen. Sie haben große Probleme, in einer komplexen und vernetzten Welt Risiken für Umwelt und Gesundheit in ihrer unmittelbaren Wohnumgebung bzw. in den Quartieren zu bewerten. Die wissenschaftliche Bewertung und die gesellschaftliche Wahrnehmung von Gesundheitsrisiken durch Umwelteinflüsse können auseinanderliegen, so dass die Auswirkungen und die Akzeptanz in Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Bevölkerung teilweise sehr kontrovers diskutiert werden. Zudem sind die Kriterien, nach denen die Fachwelt und die Öffentlichkeit Gesundheitsrisiken beurteilen, vielfach sehr uneinheitlich. Grund hierfür ist die Fülle von unterschiedlich gearteten Risiko- bzw. Einflussfaktoren. Dies kann zur Verunsicherung in der Bevölkerung und zu Vertrauensverlust gegenüber den Behörden führen. Mit Blick auf den gesundheitsorientierten Umweltgerechtigkeitsansatz ist es wichtig, die Prozesse der Risikobewertung transparenter und effizienter zu gestalten. Vor allem in den Quartieren mit einer hohen Mehrfachbelastung sollen die Betroffenen in die Lage versetzt werden, den Sachverhalt des Risikos so weit nachzuvollziehen, dass Konsequenzen erkannt und (individuelle) Bewertungen vorgenommen werden können. Die Betroffenen sollen hierfür kein Expertenwissen benötigen, sie müssen vielmehr in die Lage versetzt werden, die Folgen zu überblicken, soweit sie bekannt sind. Vor dem Hintergrund, die besonderen Risiken rasch erkennbar zu machen, wurde aus den vorliegenden Daten die Karte des Ergänzungsindikators „Gesundheits- und Umweltrisiken“ (vgl. Abb. 5) entwickelt. Um die Räume mit besonderen Gesundheits- und Umweltrisiken kenntlich zu machen, wurden die Planungsräume untersucht, in denen die beiden Kernindikatoren Lärmbelastung und Luftbelastung – abweichend von der verwandten 3-stufigenKlassifizierung (gut, mittel, schlecht) – eine deutlich über dieser Klassifizierung liegende Belastung aufweisen. In diesen Planungsräumen ist die Luft- sowie die Lärmbelastung besonders hoch; somit sind die Werte aus umweltmedizinischen Gesichtspunkten besonders bedeutsam. Als weiterer Risikoindikator wurde die „Einfache Wohnlage“ gemäß Mietspiegel (vgl. Abb. 4) gewählt. Dies sind vor allem Gebiete im stark verdichteten inneren Stadtbereich mit sehr wenigen Grün- und Freiflächen, mit überwiegend ungepflegtem Straßenbild, vielfach schlechtem Gebäudezustand und teilweise starker Beeinträchtigung durch industriell-gewerbliche Nutzungen. Als vierter Risikoindikator mit Bezug zur Luftbelastung wurde die „vorzeitige Sterblichkeit an Erkrankungen des Atmungssystems“ herangezogen (vgl. hierzu auch die Aussagen zum Ergänzungsindikator 4). Für die Gesamtstadt ergibt sich für die Auswertung einer starken Betroffenheit (hohe Mortalität bei gleichzeitig einfacher Wohnlage (mehr als 66 % der Wohnungen im PLR betroffen) in Kombination mit hoher Luft- und Lärmbelastung folgendes Bild: Von 447 PLR sind insgesamt 19 Planungsräume (PLR) betroffen. Von den insgesamt 19 Planungsräumen liegen 8 PLR im „erweiterten Innenstadtbereich” (Luftreinhaltezone nach FNP), 11 PLR außerhalb. Schwerpunkte im Innenstadtbereich sind: Mitte (Heidestraße, Soldiner Straße, Gesundbrunnen), Friedrichshain-Kreuzberg (Wassertorplatz, Viktoriapark), Tempelhof-Schöneberg (Schöneberger Insel, Germaniagarten) sowie Neukölln (Donaustraße). Ergänzungsindikator 4: Umweltbelastung, soziale Benachteiligung und kleinräumige Sterblichkeit im Land Berlin (AfS (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg), Bezirksamt Mitte von Berlin, Abt. Gesundheit 2015)) Der Zusammenhang zwischen Umweltbelastungen, sozialer Benachteiligung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zu erhöhter Mortalität (Sterblichkeit) ist bereits seit längerer Zeit ein wissenschaftlicher Untersuchungsgegenstand in Deutschland. Die Zusammenhänge für das Entstehen von Krankheit und Tod sind jedoch in der Regel wesentlich komplexer und individueller als das sie sich aus den mehr oder weniger großräumigen Messungen und Berechnungen der Umweltsituation ableiten lassen. Daher wird der zunächst plausible gedankliche Ansatz, das bei einer Untersuchung von kleinräumiger Mortalität die Sterblichkeit in den Planungsräumen am höchsten ist, die den stärksten Belastungen ausgesetzt sind, der Wirklichkeit nicht gerecht. Denn für die im Einzelfalle wichtigen weiteren Indikatoren wie genaue Wohnlage und Wohndauer, Arbeitsplatzsituation, Freizeitverhalten, individuelles (gesundheitsschädliches) Verhalten (z.B. durch Rauchen), fehlen in der Regel die notwendigen Informationen. Trotz dieser Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit notwendiger Zusatzinformationen kann davon ausgegangen werden, dass die Kriterien Alter, soziale Lage und die unterschiedlichen Umweltbelastungen einen maßgeblichen Einfluss auf die Verteilung der Sterbefälle haben und für eine planungsraumbezogene Ersteinschätzung herangezogen werden können. Um festzustellen, in welchem Ausmaß die unterschiedlichen Umweltbelastungen zur (zusätzlichen) Mortalität beitragen, muss in der Analyse vor allem der Einfluss der oben genannten „Störvariablen“ Alter und soziale Lage berücksichtigt werden. Eine diesbezügliche kleinräumliche Analyse der Mortalität im Land Berlin war möglich, weil Angaben zur Mortalität, zur Altersstruktur und zur sozialen Lage der Bevölkerung für die Planungsräume für die Jahre 2006 bis 2012 verfügbar sind. In Berlin verstarben im benannten Zeitraum jährlich zwischen ca. 31.000 und etwas mehr als 32.000 Personen. Ca. 70 % aller Sterbefälle gingen auf ein Grundleiden aus dem Bereich der Neubildungen (Krebsleiden) bzw. der Krankheiten des Kreislauf- oder des Atmungssystems zurück. Für die Auswertung in dieser Analyse war es nötig, eine Ursache der Mortalität zu finden, bei der sowohl eine ausreichend große Anzahl von Fällen als auch eine nachvollziehbare Verbindung mit Umweltbelastungen vorlagen. Hierfür wurden Atemwegserkrankungen (u.a. Bronchitis, Pneumonie, Asthma) ausgewählt. Es ist hinreichend belegt, dass eine Erkrankung an Neubildungen bzw. an Krankheiten des Kreislaufsystems sehr stark mit der sozialen Lage der Betroffenen korreliert. Hier spielen neben eventuellen Umweltbelastungen vor allem die Lebensbedingungen bzw. das gesundheitsrelevante Verhalten eine große Rolle bei der Sterblichkeit. Lungenkrebs z.B. kann sowohl durch Rauchen als auch durch langjährige Exposition zu Umweltbelastungen entstehen. Die Mortalität durch Atemwegserkrankungen korreliert ebenfalls deutlich mit dem Status-Index auf der PLR-Ebene, jedoch ist hierbei die mögliche Verbindung mit Umweltbelastungen offenkundiger als bei Kreislauferkrankungen und die eventuelle Verfälschung durch Störvariablen (Confounder) wie Lebensstilfaktoren (Rauchen) nicht ganz so stark wie bei Lungenkrebs. Die Analysen mittels Korrelationsberechnungen des Zusammenhangs zwischen der Standardisierten Mortalitätsrate für Atemwegserkrankungen und den Umweltgerechtigkeitsindikatoren weisen zumindest auf relativ starke lineare Zusammenhänge mit dem Status-Index (soziale Lage) in den Planungsräumen hin. Da viele Informationen auf der individuellen Ebene fehlen, ist es anhand der vorliegenden Daten jedoch nicht möglich festzustellen, inwieweit diese eher auf lebenstil- oder umweltbezogenen Faktoren beruhen. Für belastbare Aussagen sind weitere Untersuchungen zu diesem Sachverhalt nötig. (Gabriel, K. et al. 2015) Auch künstliches Licht ist ein potenzieller Belastungsfaktor. So stört künstliches Licht in der Nacht den circadianen Rhythmus („rings um den Tag“, bezieht sich auf den biologischen Rhythmus) des Menschen und führt zu einem Ungleichgewicht in der Produktion verschiedener Hormone, insbesondere des Melatonin, welches mit dem Tag-Nacht-Rhythmus des Menschen verbunden ist. Auch kann die Störung dieses Rhythmus zu einem erhöhten Brust- und Darmkrebsrisiko führen, was besonders für Schichtarbeiter von Bedeutung ist. Dieser Umstand führte zur Einführung des Begriffs der Lichtverschmutzung, der sich auf die negativen Auswirkungen künstlichen Lichts bezieht. Auf der anderen Seite steht Licht als eine soziale Komponente. Die Ausleuchtung von Außenbereichen in der Nacht wird generell als positiv wahrgenommen, beleuchtete Bereiche gelten als freundlicher und sicherer. Diese doppelte Bedeutung des künstlichen Lichts in der Nacht führt zu der Frage, wie die nächtliche Beleuchtung Berlins verteilt ist. Um eine Antwort auf diese Frage zu erhalten, war es notwendig einen zuverlässigen Überblick über die künstliche Beleuchtung bei Nacht zu ermitteln. Dabei wurde nicht, wie bei Untersuchungen zur Helligkeit von Städten üblich, auf Satellitenbilder zurückgegriffen, sondern ein anderer Ansatz gewählt. Aus einem Überflug der Stadt im Jahr 2010, die über zwei Drittel der Stadtfläche abdeckte, entstand ein georeferenziertes Mosaik mit einer Auflösung von 1 m 2 , welches eine flächendeckende Analyse der Stadt ermöglichte. Hierbei ist zu beachten, dass allein himmelwärts emittiertes Licht aufgenommen werden konnte. Seitlich abgestrahltes Licht, wie es aus den Fenstern von Häusern tritt, kann mit dieser Methode nicht erfasst werden. Mithilfe dieser Nachtaufnahme „Berlin bei Nacht“ war es möglich, die nächtliche Beleuchtung Berlins auf LOR-Ebene zu bringen. Um dies umsetzen zu können, wurde der „Brightness Factor“ (Helligkeitswert) ermittelt, welcher ursprünglich auf die Ermittlung der Helligkeit von einzelnen Landnutzungstypen angewendet wurde (Kuechly 2012). Hierbei wird der Mittelwert der Helligkeit eines Landnutzungstyps mit dem Gesamtmittelwert der Stadt verrechnet und der hieraus entstehende Helligkeitswert ergibt einen guten Durchschnittswert für die Beleuchtungssituation in einem Landnutzungstyp an. Es ergaben sich folgende Anteile an Licht für die Stadt: Das gleiche Prinzip wurde im Folgenden auch für die Ermittlung der Lichtverschmutzung in den Planungsräumen (PLR) genutzt. Der Tabelle 5 folgend wurden hierbei die Helligkeitswerte der Straßen für die Ermittlung der Helligkeit vor Ort verwendet, da diese den größten Anteil an der Beleuchtung der Stadt liefern und zudem einen gleichmäßigen, direkten Einfluss auf die Häuser und Umgebung der Menschen haben. Des Weiteren konnte so ein Maskierungseffekt vermieden werden, wie er bei einer Gesamtbetrachtung des PLR eingetreten wäre. Als anschauliches Beispiel hierfür dient der Planungsraum Waldidyll/Flughafensee, in welchem sich der Flughafen Tegel befindet. Auf einer Nachtaufnahme einer der deutlichsten Punkte, verschwindet der Einfluss des Flughafens bei einer Gesamtbetrachtung des PLR aufgrund des wesentlich größeren Anteils an Waldfläche. Die Verwendung der bei den übrigen Indikatoren genutzten 3-stufigen Bewertungsskala führte zu einer gleichförmig anmutenden Verteilung der Lichtbelastung innerhalb der Stadt. Mit Ausnahme des PLR „Unter den Linden Süd“ befinden sich alle anderen PLR im mittleren und niedrigen Belastungsniveau. Dabei ergibt sich eine generelle Tendenz der höheren Lichtverschmutzung zum Stadtzentrum hin. Eine Untersuchung auf einen Zusammenhang mit sozial problematischen Wohnräumen ergab kein eindeutiges Ergebnis. Die Belastung mit einem übermäßigen Anteil künstlichen Lichts bei Nacht kann daher nicht unmittelbar mit sozial schwächeren Schichten in Verbindung gebracht werden, sondern scheint eine Problematik darzustellen, die den gesamten Innenstadtbereich betrifft, in den Randbezirken Berlins jedoch eher von untergeordneter Bedeutung zu sein scheint.

Stellungnahme der Gebietskörperschaften der Oberpfalz zum Zwischenbericht Teilgebiete (PDF)

Landkreis Regensburg Landkreis Cham Landkreis Neumarkt i.d.OPf. Stadt Weiden i.d.OPf. Landkreis Schwandorf Stadt Regensburg Landkreis Neustadt a.d.WN Stadt Amberg Landkreis Tirschenreuth Landkreis Amberg-Sulzbach www.landkreis-schwandorf.de BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Herrn Steffen Kanitz Eschenstraße 55 Wackersdorfer Straße 80 92421 Schwandorf Telefon 09431 471-200 Telefax 09431 471-110 landrat@landkreis-schwandorf.de 31224 Peine 08.06.2021 Zwischenbericht Teilgebiete - Stellungnahme der Gebietskörperschaften der Oberpfalz Sehr geehrter Herr Kanitz, am 28. September 2020 veröffentlichte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Zwischenbericht Teilgebiete. Die Gebietskörperschaften der Oberpfalz sind im Teilgebiet 13 und zum Teil in Teilge­ biet 9 betroffen und möchten in diesem Schreiben Anmerkungen und Kritik zum Zwi­ schenbericht Teilgebiete vorbringen, sowie Forderungen für den weiteren Verlauf nachfolgend zum Ausdruck bringen. 1 Allgemeine Anmerkungen Kristallines Wirtsgestein Das kristalline Wirtsgestein in der Oberpfalz ist zu großen Teilen zerklüftet. Hinzu kom­ men die für ein Endlager für hochradioaktiven Abfall nachteiligen Eigenschaften wie Wasserdurchlässigkeit und das spröde Verformungsverhalten in diesem Gestein. Zu­ dem verfügt Kristallin, anders als Salz oder Ton, über keine Eigenschaften, die zur Rissverheilung führen und verfügt damit auch über keine den beiden anderen Wirts­ gesteinen gleichwertige Einschließbarkeitseignung. Bei einem potentiellen Endlager in - 2 - kristallinem Wirtsgestein befürchten wir über den Zeitraum von 1.000.000 Jahre einen Austritt und eine Migration von Radionukliden und sehen darin eine konkrete Gefahr für die Sicherheit der Bevölkerung in Mitteleuropa. Bereits in der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 18.11.2020 wurde zudem darauf hingewiesen, dass viele Daten, wie beispielsweise durchgeführte Bohrungen, nicht bzw. nicht ausreichend durch die BGE berücksichtigt wurden. Diese Daten widerlegen das Vorhandensein von kristallinem Wirtsgestein in großen Teilen der Oberpfalz und darüber hinaus in Teufen von 0-1.300 Metern. Aus unserer Sicht wurden die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien zu pauschal an­ gewendet, ohne die Nutzung aller durch das LfU zur Verfügung gestellten Daten. Es wurden zum großen Teil Referenzdatensätze verwendet, welche nicht zwangsläufig die Verhältnisse in der Oberpfalz widerspiegeln. Da signifikante Tiefenfehler aufgrund der geringen Datendichte im (riesigen) Teilgebiet 13 nicht ausgeschlossen werden können, sehen wir eine den hohen gesetzlichen Anforderungen genügende Bewertung des ge­ samten Teilgebietes als für nicht möglich an. Die vorrangige Verwendung des Refe­ renzdatensatzes Kristallingesteine wird beispielsweise in dem NBG-Gutachten von Prof. Dr. Jan Behrmann vom 21.05.2021 kritisiert, ebenso in der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt vom 18.11.2020. Aktive Störungszonen / aktive Tektonik In der Oberpfalz und darüber hinaus existieren aktive Störungszonen im Sinne des StandAG. Zu nennen sind hier insbesondere die „Fränkische Linie", die „Pfahl-Stö­ rung", das „Egerrift" mit seinen Begleitbrüchen und der „Donaurandbruch". In der Sonderveröffentlichung Geopark Bayern-Böhmen 3/2010 - „Geologische Geschichte des Egerrifts" zeigen die Autoren Peterek & Schunk auf, dass das Egerrift bis in die jüngste geologische Vergangenheit Hebungszone ist und von zahlreichen reliefwirksa­ men Störungen begleitet wird. Bereits in einer früheren Veröffentlichung (Sonderver­ öffentlichung „Bayerisch-Böhmischer Geopark 1/2008" - „Zitternde Erde - Die Schwarmbeben in Nordwestböhmen") haben die beiden Autoren auf die festgestellten Beben und die Möglichkeit weiterer Beben hingewiesen (vgl. auch Peterek et al. 2011). Die Erläuterungen zu den diversen geologischen Kartenblättern der Oberpfalz (siehe Landesamt für Umwelt Bayern) nennen zahlreiche Beispiele für junge und aktive Stö­ rungen (< 34 Mio. Jahre), die nicht als Ausschlussgebiete in der Teilgebiete-Karte der - 3 - BGE zu finden sind. Es wird darum gebeten, dass sich die BGE im weiteren Schritt mit den Kartenblättern im Maßstab 1:25.000 auseinandersetzt, da die bisherigen als aktiv ausgewiesenen Störungen in der Regel nur die überregional bedeutenden sind. Zurzeit läuft eine vom Bayerischen LfU finanzierte Studie zu „Integrierte geophysikalische und DGM-Analyse von Störungszonen" (Eberts, in Vorbr.). Diese liefert zahlreiche Hinweise auf bis in die „Gegenwart" aktive Störungszonen und -muster. Da die Daten bisher nicht öffentlich zugänglich sind, wird die BGE gebeten, diese Daten vom LfU anzufor­ dern. Peterek (unpubl.) interpretiert den stark zergliederten Grundgebirgsbereich zwi­ schen Steinwald im Norden und der Cham-Further Senke im Süden (Oberpfälzer Wald) als unter bis heute anhaltender horizontaler Scherbewegungen intern zerbrochenen großräumigen Krustenbereich. Becken wie das Mitterteicher Becken, die Becken von Rötz, Pfreimd oder Cham werden teils als „Pull-apart-Strukturen" (Aufreißbecken unter horizontaler Bewegung der Randstörungen) gesehen. Die BGE wird gebeten, sich die­ sen Sachverhalt ggf. durch den Autor erläutern zu lassen. Bruchtektonische Strukturierung und Beeinflussung der Integrität des Kris­ tallins im Bereich der überregional bedeutenden Störungszonen Die Oberpfalz liegt im Einflussbereich der südwestlichen Randzone der Böhmischen Masse. Diese Strukturzone ist in den letzten 300 Mio. Jahren mehrfach tektonisch aktiv gewesen und ist im Wesentlichen durch die großen Randbrüche „Fränkische Linie", „Pfahlstörung" und „Donaurandbruch" geprägt. Für die Fränkische Linie ist durch die Umfelduntersuchungen zur Kontinentalen Tiefbohrung (KTB) bekannt, dass die Verti­ kalbewegungen an ihr kumulativ ca. 10 Kilometer betragen, davon ca. 3 Kilometer während Oberkreide/Alttertiär. Die polyphasen tektonischen Bewegungen betreffen nicht nur die „Fränkische Linie" (als Ausdruck in der geologischen Karte), sondern mindestens 10 bis 20 Kilometer beiderseits der Störung. Das Bohrprofil der KTB zeigt dies in eindrucksvoller Weise. Es ist davon auszugehen, dass für die beiden anderen Bruchzonen ein sehr ähnlicher Sachverhalt gilt. Es ist nicht zu erwarten, dass in dem etwa 30 Kilometer breiten Korridor der Störungszonen die Integrität der Kruste nicht negativ beeinflusst ist. Die Nähe zur alpidischen Überschiebungsfront macht die Reak­ tivierung zumindest von Teilsegmenten der Störungen auch in der Zukunft sehr wahr­ scheinlich, zumal die Heraushebung von Teilen des Bayerischen Waldes und seines Überganges nach Nordwesten in den Bereich der Oberpfalz sowie Bewegungen im Be­ reich des Egerrifts sich mit den letzten Phasen der Alpenbildung korrelieren lassen.

Demografischer Wandel

Demografischer Wandel Eine Bevölkerungszunahme oder -abnahme kann sich – regional unterschiedlich – auf Umweltnutzung und Umweltzustand auswirken. Nach einer Korrektur der Bevölkerungszahl durch den Zensus 2011 stieg die Bevölkerung Deutschlands bis 2023. Das lag vor allem an kurzfristig wirksamen Faktoren wie der Zuwanderung. Auf lange Sicht wird die Bevölkerung voraussichtlich altern und abnehmen. Entwicklung der Bevölkerung in den Bundesländern Von 1990 bis 2023 nahm die Bevölkerung in elf Bundesländern zu und in fünf Bundesländern ab (siehe Tab. „Bevölkerung nach Bundesländern 1990 bis 2023“). Die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung in den letzten 33 Jahren ist vor allem auf Wanderungsbewegungen zurückzuführen, zum einen auf Binnenwanderung zwischen den Bundesländern und zum anderen auf Zuwanderung aus dem Ausland, die sich bevorzugt auf wirtschaftlich starke Regionen richtet. Bundesländer, die von Abwanderung betroffen sind, haben vor allem junge Menschen und Familien mit Kindern verloren. In der Folge fallen auch Geburtendefizite und Sterbeüberschüsse höher aus, als in Regionen, die von Zuwanderung profitieren. Aufgrund der Ergebnisse zum Zensus 2011 der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder musste die Bevölkerungsstatistik korrigiert werden. Die Datenerhebung zum Zensus 2011 zeigte, dass 2011 in Deutschland 1,5 Millionen Menschen weniger lebten, als bisher angenommen. Nach der neuen Berechnungsgrundlage des Zensus 2011 stieg die Bevölkerung von 2011 bis 2023 hauptsächlich bedingt durch Zuwanderung aus dem Ausland, in 13 Bundesländern an. In absoluten Zahlen wuchsen insbesondere die bevölkerungsreichsten Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern. Berlin und Hamburg verzeichneten prozentual die höchsten Zuwächse. In Sachsen-Anhalt, dem Saarland und Thüringen war trotz Zuwanderung eine Abnahme der Bevölkerung von 2011 auf 2023 zu verzeichnen. Die Bevölkerungspyramide Die Zahlen zur Altersstruktur zeigen: 2023 betrug der Anteil der unter 20-Jährigen 18,8 %. Auf die Bevölkerung im Alter von 20 bis 60 Jahren entfielen 51,3 % und der Anteil der über 60-jährigen lag bei 29,9 % (siehe Abb. „Altersstruktur 2023 nach Altersklassen“). Die abnehmende Zahl der Geburten und das Altern der gegenwärtigen stark besetzten mittleren Jahrgänge führen zu Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung. Eine klassische Bevölkerungsstruktur, bei der die Kinder die stärksten Jahrgänge stellen und die Besetzungszahlen der älteren Jahrgänge allmählich als Folge der Sterblichkeit abnehmen, zeigt die aktuelle Bevölkerungspyramide in Deutschland nicht mehr auf. Laut Statistischem Bundesamt hat die Zuwanderung nur sehr eingeschränkte Auswirkungen auf die langfristige Bevölkerungsentwicklung. Sie schlägt sich vor allem im kurzfristigen Anstieg der Bevölkerungszahl nieder. Der Trend einer zunehmenden Alterung der Gesellschaft in Deutschland kann dadurch voraussichtlich nicht umgekehrt werden. Bevölkerungsdichte in Deutschland In Deutschland lebten 2022 (31.12.) auf einem Quadratkilometer (km²) im Schnitt 236 Personen. Die drei bevölkerungsreichsten Länder waren Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. In diesen drei Bundesländern, die 39,3 % der Fläche Deutschlands einnehmen, lebte in etwa die Hälfte der Bevölkerung (siehe Tab. „Fläche und Bevölkerung 2022“). Große Unterschiede in der Bevölkerungsdichte gab es zwischen Stadt und Land. Die höchste Bevölkerungsdichte wiesen 2022 die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen auf. Vergleicht man die restlichen Bundesländer miteinander, so lag Nordrhein-Westfalen 2022 an erster Stelle. Am geringsten war die Bevölkerungsdichte in Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg. Im Jahr 2011 betrug die Einwohnerdichte in Deutschland 225 Einwohner*innen pro Quadratkilometer (EW/km²), war also etwas geringer als 2022. In der Reihenfolge der Bundesländer lag Bayern mit 176 EW/km² im Jahr 2011 noch knapp hinter Schleswig-Holstein (177 EW/km²). Im Jahr 2022 hatte sich die Bevölkerungsdichte in beiden Bundesländern erhöht, aber Bayern lag mit 190 EW/km² nun knapp vor Schleswig-Holstein (187 EW/km²). Ansonsten blieb die Reihenfolge der Bundesländer unverändert. Stadt und Land Derzeit dominiert immer noch eine Konzentration der Bevölkerung auf prosperierende Städte und Wachstumsregionen. Eine weitere Zunahme der Bevölkerung in den Städten und Abnahme in den stadtentfernten ländlichen Regionen wird sich auf die jeweilige Nutzung und den Zustand der Umwelt auswirken. Die Zunahme der Bevölkerung in den Großstädten und Stadtregionen wie Berlin, München, Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Leipzig und Dresden bedeutet mehr Flächenbelegung, Bodenversiegelung durch den notwendigen Wohnungsbau, Infrastruktur, Verkehr und Lärm durch zunehmende Pendlerströme und Luftverschmutzung. Demografie und effiziente Flächennutzung Ländliche Räume und wirtschaftlich stagnierende Regionen haben immer noch Bevölkerungsverluste zu verzeichnen. Eine stagnierende oder sinkende Bevölkerung hat nicht in jedem Fall eine Umweltentlastung zur Folge. Leere Wohnungen und Bürogebäude sowie Gewerbebrachen bleiben bestehen. Viele Gebäude, Verkehrs- und Versorgungsstrukturen müssen weiter betrieben, gewartet und instandgehalten werden. In Schrumpfungsregionen verschlechtert sich insgesamt die Effizienz der Auslastung von Gebäuden und Infrastrukturen. Dadurch steigt die ökologische und ökonomische Belastung pro Kopf der Bevölkerung. Denn die Gebäude und Infrastrukturen dienen immer weniger Nutzern und müssen von immer weniger Nutzern bezahlt werden. In stagnierenden Regionen kann Zersiedelung die Effizienz der Gebäude- und Infrastrukturnutzung zusätzlich verschlechtern und die pro-Kopf-Umweltbelastung erhöhen. Das kann vor allem dann geschehen, wenn einige Siedlungen erweitert werden und sich die Auslastung anderer verschlechtert. Die Anforderungen an eine Siedlungsplanung und Wohnungspolitik sind daher künftig, in Wachstumsregionen die Siedlungen möglichst flächensparend, umwelt- und sozialverträglich zu entwickeln und in stagnierenden oder schrumpfenden Regionen die Gebäude und Infrastrukturen kostengünstig und dabei umwelt- und sozialverträglich an den künftigen Bedarf anzupassen. Hilfe bei der Anpassung Statt Siedlungen und Infrastrukturen auszubauen, sollte der Bestand – wenn möglich – effizienter genutzt werden. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sowie das Umweltbundesamt untersuchen im Rahmen von Forschungsvorhaben regelmäßig umwelt- und sozialverträgliche Anpassungsstrategien für schrumpfende Regionen. Diese werden auch in wirtschaftlich starken Regionen und Universitätsstädten erforderlich sein, falls die Geburtenraten niedrig bleiben. Denn Kinder, die in den letzten Jahrzehnten nicht geboren wurden, fehlen heute als Eltern künftigen Nachwuchses. Weiterhin beeinflussen diese demografischen Entwicklungen beispielsweise auch die Ressourceninanspruchnahme in Kommunen. Das Umweltbundesamt hat aus diesem Grund die Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen untersuchen lassen.

Deutschlands Städte und Gemeinden wachsen

Der Trend ist eindeutig: In den letzten Jahren haben Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV-Fläche) konstant zugenommen, während gleichzeitig der Anteil an landwirtschaftlich genutztem Gebiet abnahm. Doch längst nicht überall korrespondiert das Flächenwachstum mit einem Einwohnerzuwachs. Wie geht es weiter? Bei den Veränderungen der Flächennutzungen in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland ist vor allem folgender Trend zu beobachten: Die Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV-Fläche) nahmen stetig zu, während gleichzeitig der Anteil an landwirtschaftlich genutztem Gebiet abnahm. In den zurückliegenden Jahren hat sich die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche jedoch verlangsamt. Zusammengefasst wird diese Entwicklung unter dem Stichwort Flächenverbrauch. Im Jahr 2014 wurden täglich etwa 71 Hektar als SuV-Fläche neu in Anspruch genommen – umgerechnet etwa 100 Fußballfelder (Quelle: Statistisches Bundesamt 2014). Dabei handelt es sich nicht grundsätzlich um versiegelte Flächen, sondern auch um Parks oder Gartenanlagen. Der Anteil versiegelter Areale an den SuV-Flächen beträgt rund 50%. Von den 357.341 km² Gesamtfläche der Bundesrepublik Deutschland waren im Jahr 2013 52,1% Landwirtschaftsfläche, 30,3% Waldfläche, 13,6% Siedlungs- und Verkehrsfläche und ca. 4,1% Wasser- und sonstige Flächen (Stand 31.12.2013, Quelle: Statistisches Bundesamt ). Inwiefern kann man also von einem Verbrauch von Flächen sprechen? Boden ist eine endliche Ressource, die in vielerlei Hinsicht eine existentielle Bedeutung für den Menschen hat. Auch unversiegelte SuV-Flächen (z.B. Parks, Gartenanlagen) stehen nicht mehr für die landwirtschaftliche Produktion und nur begrenzt für ökologische Funktionen zur Verfügung. Eine Renaturierung und damit eine Rückumwandlung von SuV-Flächen ist nur bedingt möglich, da ursprüngliche Funktionen des Bodens, vor allem in ökologischer Hinsicht, meist unwiderruflich verloren oder nur langfristig wieder herzustellen sind. Entwicklung des Flächenverbrauchs In den letzten Jahrzehnten war ein konstantes Wachstum von SuV-Flächen zu verzeichnen. So ist der Anteil der SuV-Fläche im Vergleich zu 1960 um 140% gestiegen (BBSR 2011: 3). Gleichzeitig ist diese Entwicklung seit langem ein Thema in der Regionalentwicklungsdebatte, ohne dass diesem Prozess aktiv entgegengesteuert werden konnte. Erst im Jahr 2002 wurde das 30-ha-Ziel beschlossen, das für das Jahr 2020 nur noch einen täglichen Flächenverbrauch von maximal 30 ha bundesweit vorsieht. Während der Flächenverbrauch bis zur Jahrtausendwende auf 131 ha pro Tag angestiegen war, nimmt die Zuwachsrate seitdem stetig ab. (Ein weiterer Spitzenwert in der Statistik im Jahr 2004 entstand durch Umschlüsselungen der Nutzungsarten.) Diese Rückgänge der Flächenwachstumsrate sind allerdings überwiegend konjunkturell bedingt und weniger auf ein Umdenken zurück zu führen. Seit dem Jahr 2013 hat sich die Baukonjunktur wieder etwas belebt. Gründe hierfür sind neben den finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (niedrige Bauzinsen) auch  die  Binnenwanderung  aus  ländlichen  Regionen  in  wachstumsstarke  Zentren und Hochschulstädte. Hinzu kommt verstärkte Zuwanderung aus dem Ausland. Der Anteil der SuV-Flächen an der Gesamtfläche nahm zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2013 von 12,3% auf 13,6% zu. Um durchschnittlich 69 Hektar pro Tag hat die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland in den Jahren 2011 bis 2014 zugenommen (vgl. Statistisches Bundesamt ). Diese Entwicklung geht hauptsächlich zu Lasten der Landwirtschaftsfläche (Quelle: Umweltbundesamt ). Räumliche Differenzierung der Neuflächeninanspruchnahme Bundesweit betrachtet gibt es räumliche Unterschiede in der Flächeninanspruchnahme. Während in Westdeutschland Ende der 2000er Jahre die niedrigsten Zuwachsraten seit den 1960er Jahren vorlagen, kam es im Osten Deutschlands erst nach der Wende zum größten Wachstum. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass die Neuinanspruchnahme überwiegend losgelöst von der jeweiligen Bevölkerungsentwicklung voranschreitet. Jedoch ist im westlichen Teil Deutschlands zu erkennen, dass der Anstieg der SuV-Fläche mit abnehmender Bevölkerungsdichte bzw. Verstädterungsgrad zunimmt. Im Osten Deutschlands hingegen verläuft die prozentuale Zunahme umgekehrt – je größer die Bevölkerungsdichte, desto höher der prozentuale Zuwachs der SuV-Fläche. Gleichwohl gilt auch für Regionen mit einer stark schrumpfenden Bevölkerung, dass der Flächenverbrauch weiter steigt. Den Flächenverbrauch stoppen Für die andauernde Neuflächeninanspruchnahme gibt es verschiedene Argumentationsmuster. Einerseits wird der zunehmende Flächenbedarf von Privathaushalten und Unternehmen genannt. Demgegenüber steht die Begründung, dass interkommunale Konkurrenz und staatliche Subventionen strukturschwächerer Regionen dazu führen, dass verschwenderisch mit der Fläche umgegangen wird. So versuchen häufig auch Kommunen ohne demographischen und ökonomischen Nachfragedruck durch Flächenneuausweisungen, Einwohner und Betriebe in die Region zu locken – ein Vorgehen, das angesichts stagnierender Bevölkerungszahlen zu einem ruinösen Wettbewerb führen kann. Weitere Informationen Flächenverbrauch, Flächenpotenziale und Trends 2030: beim Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung in den BBSR-Analysen KOMPAKT 07/2014 . Was macht man, wenn Innenstädte und Ortskerne veröden, immer mehr Geschäfte und Häuser leer stehen? Wie können Kommunen diese ‚Kern-Flucht' stoppen oder womöglich sogar eine Trendwende einleiten? Rund 66 Hektar wurden in den Jahren 2012 bis 2015 in Deutschland pro Tag in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Das hat negative ökologische, soziale und ökonomische Konsequenzen. Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar.

Bauleitplanung: Hildesheim, Stadt

Rechtsverbindliche Bebauungspläne | Stadt Hildesheim Stadt Hildesheim Kopfbereich - Suche, Navigation Rathaus & Verwaltung Ausschreibungen Informationen zur E-Vergabe Aktuelle Ausschreibungen Vergebene Aufträge Begriffe des Vergaberechts Der Oberbürgermeister Grußwort Büro des Oberbürgermeisters Feuerwehr Stadt Hildesheim Fachkräfte, Smart City und Beteiligungen HI-Zukunft Welcome Center der Region Hildesheim Smart City Beteiligungsmanagement der Stadt Hildesheim Beteiligungsberichte Beteiligungsgesellschaften Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim Austauschgremium des niedersächsischen Beteiligungsmanagements Zukunftsregion Hannover-Hildesheim Standesamt Verwaltungsgliederung Bekanntmachungen Ratssitzungen Bauleitplanverfahren Digitalisierung Finanzen Fairtradetown Hildesheim Voraussetzungen "Fairtradetown" Was ist "fairtrade"? 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Innenstadtkonzept (ISEK) Innenstadtmanagement Wirtschaftsstandort Aktuelle Bürgerbeteiligungen Grundstücksverkäufe Stadtplanung und Stadtentwicklung Stadtquartier Ostend Das Projekt Beiträge zur Stadtentwicklung Bauleitpläne und örtliche Satzungen Flächennutzungsplan mit seinen Änderungen Rechtsverbindliche Bebauungspläne Örtliche Bauvorschriften Leitlinie für Bebauungsplanfestsetzung für Ökologie, Umweltschutz und Klimaschutz Stadtquartier Wasserkamp Das Projekt Aktuelles Beteiligung Besonderheiten Voruntersuchungen Für Kaufinteressenten Ihre Ansprechpersonen Downloads Förderprogramme Wohnen mittendrin Leerstandsaktivierung EFRE/ESF Klimaschutzinitiative Digitale Verkehrslenkung Energetische Sanierung von Lichtsignalanlagen Verkehrsentwicklung Innenstadt Stadtentwicklung Wohnen mittendrin Lärmaktionsplanung Ladeinfrastruktur Innenentwicklung Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Wohnraumentwicklungskonzept Flächennutzungsplan Mietspiegel Verkehrsplanung Parkraumkonzept Mobilitätskonzept Hildesheimer Süden Nahverkehrsplan Radverkehr Stadtradeln Mikromobilität Landschaftsplanung Leerstandsmonitoring Stadtplanung Stadterneuerung Spendenaktion Bäume Spendenaktion Bänke Fassaden- und Hofförderrichtlinie Ernst-Ehrlicher-Park Hohnsensee mit Wallanlagen Michaelisviertel Moritzberg mit Phoenixgelände Neustadt Nördliche Nordstadt Oststadt mit Mackensenkaserne Stadtfeld UNESCO – Welterbestätten Bauaufsicht und Baugenehmigung Flächen zur Pacht Flurstück 419, der Flur 78 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz Klimaschutz European Energy Award Klimaschutzkonzept Klimafreundliche Mobilität Gemeinsam für mehr Klimaschutz CO2-Uhr Untere Abfallbehörde Untere Bodenschutzbehörde Untere Immissionsschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde Untere Wasserbehörde Klimafreundliche Mobilität Naturerlebnisgebiete Statistik Ausbildung und Qualifikation Beschäftigung und Arbeitsmarkt Entwicklungen im Kurzüberblick Fläche und Bevölkerung Informationen und Kontakt Lage und Verkehrsinfrastruktur Standortkosten Hildesheimer Gewerbeimmobilienbörse Wirtschaftsförderung Ansprechpartner/-innen Downloads Existenzgründung Finanzierung und Fördermittel Gewerbeimmobilienservice Innovation Links Ausbildung, Fortbildung und Praktika Bundes- und Landesebene Nachfolge Rathausausstellung Made in Hildesheim Standortinformation Unternehmen Große Unternehmen Unternehmerservice Bildung & Soziales Beratung und Hilfe Hilfe bei Gewalt Schiedspersonen Sozialhilfe Blindenhilfe und Landesblindengeld Eingliederungshilfe Inklusion Inklusionsbeauftragte Behinderten- und Inklusionsbeirat Teilhabe und Barrierefreiheit in Hildesheim Veranstaltungsleitfaden 1-2-3 barrierefrei Interessante Informationen Inklusion im Sport KULTURinklusiv Impuls Inklusion Migration und Integration Begegnungs- und Kompetenzzentrum "Hi.punkt" Hildesheim hilft Beratung und Betreuung Willkommen in Deutschland Beirat für Migration 19 A - Das Gemeinschaftshaus Stadt.Raum Termine Kommunale Konfliktberatung Hilfe für die Ukraine Wissenswertes Beratungsstellen und Hilfsangebote Spenden und Ehrenamt Angebote für Kinder und Jugendliche Begegnung und Freizeit Weitere Kontakte und Links Hilfe-Portal - Germany4Ukraine Stadtarchiv Bildungspaket - Chancen für Kinder Glückskarte Lernförderung Mittagsverpflegung Schulausflüge und Klassenfahrten Schulbedarf Schülerbeförderung Soziale und kulturelle Teilhabe Kinder und Jugendseite Schulen Stadtbibliothek Coronavirus Kita und Familienseite Senioren Senioren- und Pflegestützpunkt Seniorenbeirat Gleichstellungsstelle Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten Lokales Bündnis für Familie Öffentlichkeitsarbeit der Gleichstellungsstelle Frau.Macht.Demokratie. frauenORT Elise Bartels Veranstaltungen Kita Anmeldeportal Sozialplanung Kultur & Freizeit Kultur UNESCO Welterbe UNESCO-Welterbe Hildesheimer Mariendom UNESCO-Welterbe St. Michaeliskirche Kulturangebote Kultur barrierearm erleben Museen & Galerien Musik & Literatur Theater & Tanz Archive & Bibliotheken Soziokultur Kultur- & Kreativwirtschaft Kultur studieren Festivals & Veranstaltungen Kulturförderung Projektförderung Investitionsförderung Informationen für Kulturschaffende Netzwerke & Arbeitsgruppen Zukunftsregion Hannover-Hildesheim Interreligiöser und interkultureller Dialog Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas 2025 Erinnerungskultur Stolpersteine Hildesheimer Friedenstag Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge Kunst im öffentlichen Raum Natur und Naherholung Baumschutz Baumpatenschaften Baum des Jahres 2023 - Die Moorbirke 2022 - Die Rotbuche 2021 - Die Stechpalme Friedhöfe Nordfriedhof Südfriedhof Friedhof Himmelsthür Friedhof Drispenstedt Gärten Gewässer Historischer Forstgarten Hundefreilaufflächen Hundehaltung in Hildesheim Landschaftsrahmenplan Karten Tabellen Naturdenkmale Naturerlebnisgebiete Natur- und Landschaftsschutzgebiete Parks Patenschaften Wälder Wildgatter Grillplatz Ochtersum Grillplatz am Hohnsen Sport Tourismus & Freizeit A-AA+ Suchen Rathaus & Verwaltung Ausschreibungen Informationen zur E-Vergabe Aktuelle Ausschreibungen Vergebene Aufträge Begriffe des Vergaberechts Bekanntmachungen Ratssitzungen Bauleitplanverfahren Bürger- und Ratsinfo Sitzungskalender Stadtrat Livestream (Audio) Gremien Ortsräte Aufsichtsräte weitere Gremien Fraktionen und Gruppen Organisationseinheiten Sitzungsübersicht Vorlagenübersicht Bekanntmachung Pressemitteilung Textrecherche Sitzungsteilnehmer Dokumente Stadtteile Achtum / Uppen Der Ortsrat Sitzungstermine des Ortsrates Bavenstedt Der Ortsrat Sitzungstermine des Ortsrates Drispenstedt Der Ortsrat Einum Himmelsthür Itzum / Marienburg Marienburger Höhe / Galgenberg Moritzberg / Bockfeld Neuhof / Hildesheimer Wald / Marienrode Nordstadt Ochtersum Oststadt / Stadtfeld Sorsum Stadtmitte/ Neustadt Stadtservice Migration Elterngeld Fundbüro Informationsstelle Stadtbüro Standesamt Wohngeld Wohnraumförderung Wohnberechtigungsschein (B-Schein) Eigentums- und Mietwohnraumförderung Wohnungsvermittlung / Sozialwohnungen Wahlen Aktuelle Meldungen und Bekanntmachungen Antrag für Briefwahlunterlagen Antrag für Briefwahlunterlagen - QR-Code Wahlhelfer-Antrag Wahlbezirke und Wahllokale Bundestagswahl 2025 2021 Landtagswahl 2022 2017 Kommunalwahl 2021 2016 Europawahl 2024 2014 Der Oberbürgermeister Grußwort Büro des Oberbürgermeisters Digitalisierung Digitale Stadtkarte und Geoportal Digitales Rathaus Feuerwehr Stadt Hildesheim Finanzen Bevölkerungsschutz in Hildesheim Karriere bei der Stadt Hildesheim Stellenausschreibungen Fachkräfte, Smart City und Beteiligungen HI-Zukunft Welcome Center der Region Hildesheim Smart City Beteiligungsmanagement der Stadt Hildesheim Beteiligungsberichte Beteiligungsgesellschaften Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim Austauschgremium des niedersächsischen Beteiligungsmanagements Zukunftsregion Hannover-Hildesheim Fairtradetown Hildesheim Voraussetzungen "Fairtradetown" Was ist "fairtrade"? Steuerungsgruppe "Fairtradetown" Informationen für Unterstützer Partnerstädte Berichte Partnerschaften Angoulême / Frankreich El Minia / Ägypten Weston-super-Mare / England North Somerset / England Padang / Indonesien Halle / Deutschland Gelendzhik / Russland Pavia / Italien Pressemeldungen/Öffentlichkeitsarbeit Archiv Standesamt Stadtrecht Stiftungsverwaltung Stiftung Laubaner Gemeinde, Stadt und Landkreis Lauban Arneken-Stiftung Friedrich Weinhagen Stiftung Johannishofstiftung Schafhausen Stiftung Waltraute Macke Brüggemann-Stiftung Dr. Martin Dziuba-Stiftung Stiftung Schulgeschichte und Schularchiv Fachschule für Holztechnik & Gestaltung Verwaltung inklusiv Leichte Sprache Coronavirus (LS) Das Stadtbüro (LS) Das Standesamt (LS) Kinder, Jugend und Familie (LS) Städtische KiTas (LS) Rund um die Kindertagespflege (LS) KiTa Selbstauskunft (LS) Ausfüllhilfe Antrag Bildung und Teilhabe (BuT) Elterngeld (LS) Beratung für Jugendliche (LS) Jugendberatung (LS) Projekt Anstoß (LS) Tageshauptschule (LS) Familienbüro (LS) Kinder und Familie (LS) Kinder- und Jugendtreffs (LS) Migration (LS) Inklusion (LS) Inklusionsbeauftragte (LS) Behinderten- und Inklusionsbeirat (LS) Teilhabe und Barrierefreiheit in Hildesheim (LS) Veranstaltungsleitfaden 1-2-3 barrierefrei (LS) Interessante Informationen (LS) Termine (LS) Gleichstellung (LS) Kultur in Hildesheim (LS) Kulturangebote (LS) KULTURinklusiv (LS) UNESCO Welterbe (LS) Erinnerungskultur (LS) Inklusion im Sport KULTURinklusiv Impuls Inklusion Gebärdensprache Stadtbüro (DGS) Kinder, Jugend und Familie (DGS) Beratung für Jugendliche (DGS) Familienbüro (DGS) Jugendberatung (DGS) Städtische KiTas (DGS) Inklusion (DGS) Inklusionsbeauftragte (DGS) Behinderten- und Inklusionsbeirat (DGS) Gleichstellung (DGS) Verwaltungsgliederung Wahlen Webcam Wirtschaft & Bauen Aktuelle Baustellen Zeitnahe Dauer-Großbaustellen Aktuelle Bürgerbeteiligungen Bauaufsicht und Baugenehmigung Statistik Ausbildung und Qualifikation Beschäftigung und Arbeitsmarkt Entwicklungen im Kurzüberblick Fläche und Bevölkerung Informationen und Kontakt Lage und Verkehrsinfrastruktur Standortkosten Denkmalschutz und Denkmalbehörde Aufgaben und Zuständigkeiten der Denkmalbehörde Baudenkmalpflege Bodendenkmalpflege und Archäologie FAQs - Häufig gestellte Fragen Service und nützliche Links Tag des offenen Denkmals Welterbestätten und Pufferzone Grundstücksverkäufe Flächen zur Pacht Flurstück 419, der Flur 78 Hildesheimer Gewerbeimmobilienbörse Innenstadt Förderprogramm "Perspektive Innenstadt!" Innenstadtkonzept (ISEK) Innenstadtmanagement Stadtplanung und Stadtentwicklung Stadtquartier Ostend Das Projekt Beiträge zur Stadtentwicklung Bauleitpläne und örtliche Satzungen Flächennutzungsplan mit seinen Änderungen Rechtsverbindliche Bebauungspläne Örtliche Bauvorschriften Leitlinie für Bebauungsplanfestsetzung für Ökologie, Umweltschutz und Klimaschutz Stadtquartier Wasserkamp Das Projekt Aktuelles Beteiligung Besonderheiten Voruntersuchungen Für Kaufinteressenten Ihre Ansprechpersonen Downloads Förderprogramme Wohnen mittendrin Leerstandsaktivierung EFRE/ESF Klimaschutzinitiative Digitale Verkehrslenkung Energetische Sanierung von Lichtsignalanlagen Verkehrsentwicklung Innenstadt Stadtentwicklung Wohnen mittendrin Lärmaktionsplanung Ladeinfrastruktur Innenentwicklung Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Wohnraumentwicklungskonzept Flächennutzungsplan Mietspiegel Verkehrsplanung Parkraumkonzept Mobilitätskonzept Hildesheimer Süden Nahverkehrsplan Radverkehr Stadtradeln Mikromobilität Landschaftsplanung Leerstandsmonitoring Stadtplanung Stadterneuerung Spendenaktion Bäume Spendenaktion Bänke Fassaden- und Hofförderrichtlinie Ernst-Ehrlicher-Park Hohnsensee mit Wallanlagen Michaelisviertel Moritzberg mit Phoenixgelände Neustadt Nördliche Nordstadt Oststadt mit Mackensenkaserne Stadtfeld UNESCO – Welterbestätten Umweltangelegenheiten und Klimaschutz Klimaschutz European Energy Award Klimaschutzkonzept Klimafreundliche Mobilität Gemeinsam für mehr Klimaschutz CO2-Uhr Untere Abfallbehörde Untere Bodenschutzbehörde Untere Immissionsschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde Untere Wasserbehörde Klimafreundliche Mobilität Naturerlebnisgebiete Wirtschaftsförderung Ansprechpartner/-innen Downloads Existenzgründung Finanzierung und Fördermittel Gewerbeimmobilienservice Innovation Links Ausbildung, Fortbildung und Praktika Bundes- und Landesebene Nachfolge Rathausausstellung Made in Hildesheim Standortinformation Unternehmen Große Unternehmen Unternehmerservice Wirtschaftsstandort Bildung & Soziales Beratung und Hilfe Hilfe bei Gewalt Schiedspersonen Sozialhilfe Blindenhilfe und Landesblindengeld Eingliederungshilfe Bildungspaket - Chancen für Kinder Glückskarte Lernförderung Mittagsverpflegung Schulausflüge und Klassenfahrten Schulbedarf Schülerbeförderung Soziale und kulturelle Teilhabe Coronavirus Gleichstellungsstelle Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten Lokales Bündnis für Familie Öffentlichkeitsarbeit der Gleichstellungsstelle Frau.Macht.Demokratie. frauenORT Elise Bartels Veranstaltungen Inklusion Inklusionsbeauftragte Behinderten- und Inklusionsbeirat Teilhabe und Barrierefreiheit in Hildesheim Veranstaltungsleitfaden 1-2-3 barrierefrei Interessante Informationen Inklusion im Sport KULTURinklusiv Impuls Inklusion Kinder und Jugendseite Kita und Familienseite Kita Anmeldeportal Migration und Integration Begegnungs- und Kompetenzzentrum "Hi.punkt" Hildesheim hilft Beratung und Betreuung Willkommen in Deutschland Beirat für Migration 19 A - Das Gemeinschaftshaus Stadt.Raum Termine Kommunale Konfliktberatung Hilfe für die Ukraine Wissenswertes Beratungsstellen und Hilfsangebote Spenden und Ehrenamt Angebote für Kinder und Jugendliche Begegnung und Freizeit Weitere Kontakte und Links Hilfe-Portal - Germany4Ukraine Schulen Senioren Senioren- und Pflegestützpunkt Seniorenbeirat Sozialplanung Stadtarchiv Stadtbibliothek Kultur & Freizeit Kultur UNESCO Welterbe UNESCO-Welterbe Hildesheimer Mariendom UNESCO-Welterbe St. Michaeliskirche Kulturangebote Kultur barrierearm erleben Museen & Galerien Musik & Literatur Theater & Tanz Archive & Bibliotheken Soziokultur Kultur- & Kreativwirtschaft Kultur studieren Festivals & Veranstaltungen Kulturförderung Projektförderung Investitionsförderung Informationen für Kulturschaffende Netzwerke & Arbeitsgruppen Zukunftsregion Hannover-Hildesheim Interreligiöser und interkultureller Dialog Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas 2025 Erinnerungskultur Stolpersteine Hildesheimer Friedenstag Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge Kunst im öffentlichen Raum Natur und Naherholung Baumschutz Baumpatenschaften Baum des Jahres 2023 - Die Moorbirke 2022 - Die Rotbuche 2021 - Die Stechpalme Friedhöfe Nordfriedhof Südfriedhof Friedhof Himmelsthür Friedhof Drispenstedt Gärten Gewässer Historischer Forstgarten Hundefreilaufflächen Hundehaltung in Hildesheim Landschaftsrahmenplan Karten Tabellen Naturdenkmale Naturerlebnisgebiete Natur- und Landschaftsschutzgebiete Parks Patenschaften Wälder Wildgatter Grillplatz Ochtersum Grillplatz am Hohnsen Sport Tourismus & Freizeit Inhaltsbereich Wirtschaft & Bauen Aktuelle Baustellen Aktuelle Bürgerbeteiligungen Bauaufsicht und Baugenehmigung Statistik Denkmalschutz und Denkmalbehörde Grundstücksverkäufe Flächen zur Pacht Hildesheimer Gewerbeimmobilienbörse Innenstadt Stadtplanung und Stadtentwicklung Stadtquartier Ostend Beiträge zur Stadtentwicklung Bauleitpläne und örtliche Satzungen Flächennutzungsplan mit seinen Änderungen Rechtsverbindliche Bebauungspläne Örtliche Bauvorschriften Leitlinie für Bebauungsplanfestsetzung für Ökologie, Umweltschutz und Klimaschutz Stadtquartier Wasserkamp Förderprogramme Stadtentwicklung Stadtplanung Stadterneuerung Umweltangelegenheiten und Klimaschutz Wirtschaftsförderung Wirtschaftsstandort Kartenanwendung Sie sind hier: Wirtschaft & Bauen / Stadtplanung und Stadtentwicklung / Bauleitpläne und örtliche Satzungen / Rechtsverbindliche Bebauungspläne Rechtsverbindliche Bebauungspläne Wie finde ich den richtigen Bebauungsplan? Im Übersichtsplan der Bebauungspläne können Sie nachsehen, ob in dem Bereich des Gemeindegebietes, der Sie interessiert ein Bebauungsplan existiert und wie dieser (ohne wörtlichen Namen) heißt. Die Namen der Bebauungspläne bestehen immer aus einem Kürzel für den Ortsteil innerhalb dessen der Bebauungsplan sich befindet (beispielsweise HM für „Hildesheim Mitte“) und einer Nummer sowie einem wörtlichen Namen, der Inhalt oder Lage beschreibt. Durch anklicken des jeweiligen Ortsteils in der untenstehenden Karte (oder über die unten stehenden links), werden Ihnen die rechtsverbindlichen Bebauungspläne und die dazu gehörigen Begründungen in dem jeweiligen Gebiet angezeigt. Sie sind numerisch geordnet. Falls ein Bebauungsplan in Teilbereichen geändert wurde, so finden Sie eine Übersicht der Änderungen des jeweiligen Bebauungsplans in der Liste vor der Urfassung. Rechtlicher Hinweis: Alle gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin bzw. dem jeweiligen Ansprechpartner: Ihre Ansprechpartner Dokumente Übersicht der Bebauungspläne (8 MB) Ihre Ansprechpartner Stadtplanung (7 MB) zurück zurück Nach oben Seite drucken Stadt Hildesheim - Markt 1 - 31134 Hildesheim Kontakt Datenschutz Impressum Zahlungsverkehr Zugangseröffnung Barrierefreiheit Seitenanfang

Bauleitplanung: Hildesheim, Stadt

Rechtsverbindliche Bebauungspläne | Stadt Hildesheim Stadt Hildesheim Kopfbereich - Suche, Navigation Rathaus & Verwaltung Ausschreibungen Informationen zur E-Vergabe Aktuelle Ausschreibungen Vergebene Aufträge Begriffe des Vergaberechts Der Oberbürgermeister Grußwort Büro des Oberbürgermeisters Feuerwehr Stadt Hildesheim Fachkräfte, Smart City und Beteiligungen HI-Zukunft Welcome Center der Region Hildesheim Smart City Beteiligungsmanagement der Stadt Hildesheim Beteiligungsberichte Beteiligungsgesellschaften Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim Austauschgremium des niedersächsischen Beteiligungsmanagements Zukunftsregion Hannover-Hildesheim Standesamt Verwaltungsgliederung Bekanntmachungen Ratssitzungen Bauleitplanverfahren Digitalisierung Finanzen Fairtradetown Hildesheim Voraussetzungen "Fairtradetown" Was ist "fairtrade"? Steuerungsgruppe "Fairtradetown" Informationen für Unterstützer Stadtrecht Wahlen Bürger- und Ratsinfo Sitzungskalender Stadtrat Livestream (Audio) Gremien Ortsräte Aufsichtsräte weitere Gremien Fraktionen und Gruppen Organisationseinheiten Sitzungsübersicht Vorlagenübersicht Bekanntmachung Pressemitteilung Textrecherche Sitzungsteilnehmer Dokumente Stadtteile Achtum / Uppen Der Ortsrat Sitzungstermine des Ortsrates Bavenstedt Der Ortsrat Sitzungstermine des Ortsrates Drispenstedt Der Ortsrat Einum Himmelsthür Itzum / Marienburg Marienburger Höhe / Galgenberg Moritzberg / Bockfeld Neuhof / Hildesheimer Wald / Marienrode Nordstadt Ochtersum Oststadt / Stadtfeld Sorsum Stadtmitte/ Neustadt Digitale Stadtkarte und Geoportal Bevölkerungsschutz in Hildesheim Partnerstädte Berichte Partnerschaften Angoulême / Frankreich El Minia / Ägypten Weston-super-Mare / England North Somerset / England Padang / Indonesien Halle / Deutschland Gelendzhik / Russland Pavia / Italien Stiftungsverwaltung Stiftung Laubaner Gemeinde, Stadt und Landkreis Lauban Arneken-Stiftung Friedrich Weinhagen Stiftung Johannishofstiftung Schafhausen Stiftung Waltraute Macke Brüggemann-Stiftung Dr. Martin Dziuba-Stiftung Stiftung Schulgeschichte und Schularchiv Fachschule für Holztechnik & Gestaltung Webcam Stadtservice Migration Elterngeld Fundbüro Informationsstelle Stadtbüro Standesamt Wohngeld Wohnraumförderung Wohnberechtigungsschein (B-Schein) Eigentums- und Mietwohnraumförderung Wohnungsvermittlung / Sozialwohnungen Wahlen Aktuelle Meldungen und Bekanntmachungen Antrag für Briefwahlunterlagen Antrag für Briefwahlunterlagen - QR-Code Wahlhelfer-Antrag Wahlbezirke und Wahllokale Bundestagswahl 2025 2021 Landtagswahl 2022 2017 Kommunalwahl 2021 2016 Europawahl 2024 2014 Digitales Rathaus Karriere bei der Stadt Hildesheim Ausbildung bei der Stadt Hildesheim Auslandsaufenthalte Stellenausschreibungen Alle Stellenangebote Einstellungen Ausbildung bei der Stadt Hildesheim Praktikum Infos zur Onlinebewerbung Newsletteranmeldung Pressemeldungen/Öffentlichkeitsarbeit Archiv Verwaltung inklusiv Leichte Sprache Coronavirus (LS) Das Stadtbüro (LS) Das Standesamt (LS) Kinder, Jugend und Familie (LS) Städtische KiTas (LS) Rund um die Kindertagespflege (LS) KiTa Selbstauskunft (LS) Ausfüllhilfe Antrag Bildung und Teilhabe (BuT) Elterngeld (LS) Beratung für Jugendliche (LS) Jugendberatung (LS) Projekt Anstoß (LS) Tageshauptschule (LS) Familienbüro (LS) Kinder und Familie (LS) Kinder- und Jugendtreffs (LS) Migration (LS) Inklusion (LS) Inklusionsbeauftragte (LS) Behinderten- und Inklusionsbeirat (LS) Teilhabe und Barrierefreiheit in Hildesheim (LS) Veranstaltungsleitfaden 1-2-3 barrierefrei (LS) Interessante Informationen (LS) Termine (LS) Gleichstellung (LS) Kultur in Hildesheim (LS) Kulturangebote (LS) KULTURinklusiv (LS) UNESCO Welterbe (LS) Erinnerungskultur (LS) Inklusion im Sport KULTURinklusiv Impuls Inklusion Gebärdensprache Stadtbüro (DGS) Kinder, Jugend und Familie (DGS) Beratung für Jugendliche (DGS) Familienbüro (DGS) Jugendberatung (DGS) Städtische KiTas (DGS) Inklusion (DGS) Inklusionsbeauftragte (DGS) Behinderten- und Inklusionsbeirat (DGS) Gleichstellung (DGS) Wirtschaft & Bauen Aktuelle Baustellen Zeitnahe Dauer-Großbaustellen Denkmalschutz und Denkmalbehörde Aufgaben und Zuständigkeiten der Denkmalbehörde Baudenkmalpflege Bodendenkmalpflege und Archäologie FAQs - Häufig gestellte Fragen Service und nützliche Links Tag des offenen Denkmals Welterbestätten und Pufferzone Innenstadt Förderprogramm "Perspektive Innenstadt!" Innenstadtkonzept (ISEK) Innenstadtmanagement Wirtschaftsstandort Aktuelle Bürgerbeteiligungen Grundstücksverkäufe Stadtplanung und Stadtentwicklung Stadtquartier Ostend Das Projekt Beiträge zur Stadtentwicklung Bauleitpläne und örtliche Satzungen Flächennutzungsplan mit seinen Änderungen Rechtsverbindliche Bebauungspläne Örtliche Bauvorschriften Leitlinie für Bebauungsplanfestsetzung für Ökologie, Umweltschutz und Klimaschutz Stadtquartier Wasserkamp Das Projekt Aktuelles Beteiligung Besonderheiten Voruntersuchungen Für Kaufinteressenten Ihre Ansprechpersonen Downloads Förderprogramme Wohnen mittendrin Leerstandsaktivierung EFRE/ESF Klimaschutzinitiative Digitale Verkehrslenkung Energetische Sanierung von Lichtsignalanlagen Verkehrsentwicklung Innenstadt Stadtentwicklung Wohnen mittendrin Lärmaktionsplanung Ladeinfrastruktur Innenentwicklung Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Wohnraumentwicklungskonzept Flächennutzungsplan Mietspiegel Verkehrsplanung Parkraumkonzept Mobilitätskonzept Hildesheimer Süden Nahverkehrsplan Radverkehr Stadtradeln Mikromobilität Landschaftsplanung Leerstandsmonitoring Stadtplanung Stadterneuerung Spendenaktion Bäume Spendenaktion Bänke Fassaden- und Hofförderrichtlinie Ernst-Ehrlicher-Park Hohnsensee mit Wallanlagen Michaelisviertel Moritzberg mit Phoenixgelände Neustadt Nördliche Nordstadt Oststadt mit Mackensenkaserne Stadtfeld UNESCO – Welterbestätten Bauaufsicht und Baugenehmigung Flächen zur Pacht Flurstück 419, der Flur 78 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz Klimaschutz European Energy Award Klimaschutzkonzept Klimafreundliche Mobilität Gemeinsam für mehr Klimaschutz CO2-Uhr Untere Abfallbehörde Untere Bodenschutzbehörde Untere Immissionsschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde Untere Wasserbehörde Klimafreundliche Mobilität Naturerlebnisgebiete Statistik Ausbildung und Qualifikation Beschäftigung und Arbeitsmarkt Entwicklungen im Kurzüberblick Fläche und Bevölkerung Informationen und Kontakt Lage und Verkehrsinfrastruktur Standortkosten Hildesheimer Gewerbeimmobilienbörse Wirtschaftsförderung Ansprechpartner/-innen Downloads Existenzgründung Finanzierung und Fördermittel Gewerbeimmobilienservice Innovation Links Ausbildung, Fortbildung und Praktika Bundes- und Landesebene Nachfolge Rathausausstellung Made in Hildesheim Standortinformation Unternehmen Große Unternehmen Unternehmerservice Bildung & Soziales Beratung und Hilfe Hilfe bei Gewalt Schiedspersonen Sozialhilfe Blindenhilfe und Landesblindengeld Eingliederungshilfe Inklusion Inklusionsbeauftragte Behinderten- und Inklusionsbeirat Teilhabe und Barrierefreiheit in Hildesheim Veranstaltungsleitfaden 1-2-3 barrierefrei Interessante Informationen Inklusion im Sport KULTURinklusiv Impuls Inklusion Migration und Integration Begegnungs- und Kompetenzzentrum "Hi.punkt" Hildesheim hilft Beratung und Betreuung Willkommen in Deutschland Beirat für Migration 19 A - Das Gemeinschaftshaus Stadt.Raum Termine Kommunale Konfliktberatung Hilfe für die Ukraine Wissenswertes Beratungsstellen und Hilfsangebote Spenden und Ehrenamt Angebote für Kinder und Jugendliche Begegnung und Freizeit Weitere Kontakte und Links Hilfe-Portal - Germany4Ukraine Stadtarchiv Bildungspaket - Chancen für Kinder Glückskarte Lernförderung Mittagsverpflegung Schulausflüge und Klassenfahrten Schulbedarf Schülerbeförderung Soziale und kulturelle Teilhabe Kinder und Jugendseite Schulen Stadtbibliothek Coronavirus Kita und Familienseite Senioren Senioren- und Pflegestützpunkt Seniorenbeirat Gleichstellungsstelle Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten Lokales Bündnis für Familie Öffentlichkeitsarbeit der Gleichstellungsstelle Frau.Macht.Demokratie. frauenORT Elise Bartels Veranstaltungen Kita Anmeldeportal Sozialplanung Kultur & Freizeit Kultur UNESCO Welterbe UNESCO-Welterbe Hildesheimer Mariendom UNESCO-Welterbe St. Michaeliskirche Kulturangebote Kultur barrierearm erleben Museen & Galerien Musik & Literatur Theater & Tanz Archive & Bibliotheken Soziokultur Kultur- & Kreativwirtschaft Kultur studieren Festivals & Veranstaltungen Kulturförderung Projektförderung Investitionsförderung Informationen für Kulturschaffende Netzwerke & Arbeitsgruppen Zukunftsregion Hannover-Hildesheim Interreligiöser und interkultureller Dialog Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas 2025 Erinnerungskultur Stolpersteine Hildesheimer Friedenstag Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge Kunst im öffentlichen Raum Natur und Naherholung Baumschutz Baumpatenschaften Baum des Jahres 2023 - 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QR-Code Wahlhelfer-Antrag Wahlbezirke und Wahllokale Bundestagswahl 2025 2021 Landtagswahl 2022 2017 Kommunalwahl 2021 2016 Europawahl 2024 2014 Der Oberbürgermeister Grußwort Büro des Oberbürgermeisters Digitalisierung Digitale Stadtkarte und Geoportal Digitales Rathaus Feuerwehr Stadt Hildesheim Finanzen Bevölkerungsschutz in Hildesheim Karriere bei der Stadt Hildesheim Ausbildung bei der Stadt Hildesheim Auslandsaufenthalte Stellenausschreibungen Alle Stellenangebote Einstellungen Ausbildung bei der Stadt Hildesheim Praktikum Infos zur Onlinebewerbung Newsletteranmeldung Fachkräfte, Smart City und Beteiligungen HI-Zukunft Welcome Center der Region Hildesheim Smart City Beteiligungsmanagement der Stadt Hildesheim Beteiligungsberichte Beteiligungsgesellschaften Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim Austauschgremium des niedersächsischen Beteiligungsmanagements Zukunftsregion Hannover-Hildesheim Fairtradetown Hildesheim Voraussetzungen "Fairtradetown" Was ist "fairtrade"? 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Innenstadtkonzept (ISEK) Innenstadtmanagement Stadtplanung und Stadtentwicklung Stadtquartier Ostend Das Projekt Beiträge zur Stadtentwicklung Bauleitpläne und örtliche Satzungen Flächennutzungsplan mit seinen Änderungen Rechtsverbindliche Bebauungspläne Örtliche Bauvorschriften Leitlinie für Bebauungsplanfestsetzung für Ökologie, Umweltschutz und Klimaschutz Stadtquartier Wasserkamp Das Projekt Aktuelles Beteiligung Besonderheiten Voruntersuchungen Für Kaufinteressenten Ihre Ansprechpersonen Downloads Förderprogramme Wohnen mittendrin Leerstandsaktivierung EFRE/ESF Klimaschutzinitiative Digitale Verkehrslenkung Energetische Sanierung von Lichtsignalanlagen Verkehrsentwicklung Innenstadt Stadtentwicklung Wohnen mittendrin Lärmaktionsplanung Ladeinfrastruktur Innenentwicklung Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Wohnraumentwicklungskonzept Flächennutzungsplan Mietspiegel Verkehrsplanung Parkraumkonzept Mobilitätskonzept Hildesheimer Süden Nahverkehrsplan Radverkehr Stadtradeln Mikromobilität Landschaftsplanung Leerstandsmonitoring Stadtplanung Stadterneuerung Spendenaktion Bäume Spendenaktion Bänke Fassaden- und Hofförderrichtlinie Ernst-Ehrlicher-Park Hohnsensee mit Wallanlagen Michaelisviertel Moritzberg mit Phoenixgelände Neustadt Nördliche Nordstadt Oststadt mit Mackensenkaserne Stadtfeld UNESCO – Welterbestätten Umweltangelegenheiten und Klimaschutz Klimaschutz European Energy Award Klimaschutzkonzept Klimafreundliche Mobilität Gemeinsam für mehr Klimaschutz CO2-Uhr Untere Abfallbehörde Untere Bodenschutzbehörde Untere Immissionsschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde Untere Wasserbehörde Klimafreundliche Mobilität Naturerlebnisgebiete Wirtschaftsförderung Ansprechpartner/-innen Downloads Existenzgründung Finanzierung und Fördermittel Gewerbeimmobilienservice Innovation Links Ausbildung, Fortbildung und Praktika Bundes- und Landesebene Nachfolge Rathausausstellung Made in Hildesheim Standortinformation Unternehmen Große Unternehmen Unternehmerservice Wirtschaftsstandort Bildung & Soziales Beratung und Hilfe Hilfe bei Gewalt Schiedspersonen Sozialhilfe Blindenhilfe und Landesblindengeld Eingliederungshilfe Bildungspaket - 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Im Übersichtsplan der Bebauungspläne können Sie nachsehen, ob in dem Bereich des Gemeindegebietes, der Sie interessiert ein Bebauungsplan existiert und wie dieser (ohne wörtlichen Namen) heißt. Die Namen der Bebauungspläne bestehen immer aus einem Kürzel für den Ortsteil innerhalb dessen der Bebauungsplan sich befindet (beispielsweise HM für „Hildesheim Mitte“) und einer Nummer sowie einem wörtlichen Namen, der Inhalt oder Lage beschreibt. Durch anklicken des jeweiligen Ortsteils in der untenstehenden Karte (oder über die unten stehenden links), werden Ihnen die rechtsverbindlichen Bebauungspläne und die dazu gehörigen Begründungen in dem jeweiligen Gebiet angezeigt. Sie sind numerisch geordnet. Falls ein Bebauungsplan in Teilbereichen geändert wurde, so finden Sie eine Übersicht der Änderungen des jeweiligen Bebauungsplans in der Liste vor der Urfassung. Rechtlicher Hinweis: Alle gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin bzw. dem jeweiligen Ansprechpartner: Ihre Ansprechpartner Dokumente Übersicht der Bebauungspläne (8 MB) Ihre Ansprechpartner Stadtplanung (7 MB) zurück zurück Nach oben Seite drucken Stadt Hildesheim - Markt 1 - 31134 Hildesheim Kontakt Datenschutz Impressum Zahlungsverkehr Zugangseröffnung Barrierefreiheit Seitenanfang

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