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s/bewerungskriterium/Bewertungskriterium/gi

Analysis of Risks and Opportunities of Linking Emissions Trading Systems

Within the frame of this project, a structured system for evaluating the risks and opportunities of linking emissions trading schemes was developed. To this end, economic, ecological and political objectives for linking were identified, relations and interdependencies were investigated and assessment criteria and indicators were defined. The report also includes an overview on economic models that can be used for analyzing linking effects. Another focus is the relevance of differences in the design of emission trading schemes and critical design features that would need to be potentially adjusted to ensure the proper functioning of a linked carbon market. Veröffentlicht in Climate Change | 07/2018.

Evaluation of the International Climate Initiative (ICI) of the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation and Nuclear Safety (BMU)

The evaluation was implemented at three levels: individual project, cluster, and finally at the level of the overall programme. The methodology was developed specifically for the ICI evaluation, accompanying the projects. The individual project and cluster evaluation was implemented on the basis of the ⁠ OECD ⁠/DAC evaluation criteria accepted as universal standard (relevance, effectiveness, efficiency, sustainability, impact), supplemented by two criteria usually applied in development cooperation, i.e. "coherence & coordination" and "planning & steering", as well as technical standards for the evaluation of climate impacts. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2013.

Appropriate Evaluation Benchmarks and Indicators for Measuring the Success of Waste Prevention Measures

With reference to the federal Waste Prevention Programme (WPP), the Circular Economy Act stipulates that standards for waste prevention measures must be specified to record the progress made in decoupling the effects on people and the environment associated with waste generation from economic growth. The WPP identifies possible indicators, but it is unknown to which extent they can represent waste generation or effects of waste prevention measures. Possible evaluation criteria for the measurement of waste prevention success was analysed, their suitability were tested and a set of indicators was developed to enable a continuous measurement of the success of waste prevention measures. Veröffentlicht in Texte | 80/2019.

Prüfung und Empfehlung von Alternativen zur Biozid-Anwendung

Der Berichtsteil II des Projektes beschreibt ein erstes Konzept zur Bewertung biozidfreier Alternativen mittels festgelegter nachvollziehbarer Kriterien. Anhand konkreter Beispiele werden biozidfreie Alternativen im Hinblick auf ihre Zweckmäßigkeit und Konkurrenzfähigkeit mit Bioziden verglichen. Das Konzept soll eine Grundlage für die Akzeptanz von Alternativen und deren Verwendung anstelle von Bioziden schaffen und als Voraussetzung für eine behördliche Empfehlung von Alternativen herangezogen werden. Veröffentlicht in Texte | 100/2015.

Alternativen zum Biozid-Einsatz: Reduzierung der Verwendung von Bioziden – Prüfung von Alternativen zum Biozid-Einsatz

Das Projekt beschreibt ein Konzept zur qualitativen Bewertung biozidfreier Alternativen mittels nachvollziehbarer Kriterien. Anhand konkreter Beispiele werden biozidfreie Alternativen hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit und Konkurrenzfähigkeit mit Bioziden verglichen. Biozidfreie Alternativen haben ein hohes Potential zur Reduzierung des Biozideinsatzes, unterliegen jedoch meist keinem Bewertungsverfahren, was ihre Akzeptanz verringert. Durch eine fachliche Bewertung soll die Akzeptanz von Alternativen und deren Verwendung anstelle von Bioziden gefördert werden. Eine positive Bewertung ist Voraussetzung für eine behördliche Empfehlung dieser Alternativen z. B. über das UBA-Biozid-Portal , mit dem die im Chemikalienrecht verankerte Informationspflicht hinsichtlich alternativer Maßnahmen zum Biozid-Einsatz unterstützt wird. Veröffentlicht in Texte | 142/2020.

Weiterentwicklung von Kriterien zur Beurteilung des schadlosen und ordnungsgemäßen Einsatzes mineralischer Ersatzbaustoffe und Prüfung alternativer Wertevorschläge

Mit der sogenannten Ersatzbaustoffverordnung – EBV-(Artikel 1der geplanten Mantelverordnung) werden  technische Voraussetzungen und materielle Anforderungen zum Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) definiert.  Bei Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben können MEB ohne langfristige Folgen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit, d. h. schadlos und ordnungsgemäß, in den definierten Einbauweisen verwertet werden. Das Zentrum für Angewandte Geowissenschaften der Universität Tübingen (ZAG) hat, begleitend zum Verordnungsvorhaben des ⁠ BMU ⁠, die Fachgrundlagen kontinuierlich weiterentwickelt und im vorliegenden Bericht ausführlich beschrieben.  Für alle geregelten mineralischen Ersatzbaustoffe (MEB) sind die neuesten Datengrundlagen, Statistiken und Begründungen für die Festlegung von Materialwerten und ggf. von Materialklassen zusammenfassend dargestellt. Veröffentlicht in Texte | 26/2018.

Filter und Puffer für Schadstoffe

Für die Bewertung der Bodenteilfunktion „Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen“ wird u.a. das Kriterium „Filter und Puffer für Schadstoffe“ herangezogen. Unter „Filter und Puffer für Schadstoffe“ wird die Fähigkeit des Bodens verstanden, gelöste oder suspendierte Stoffe von ihrem Transportmittel zu trennen. Die Fähigkeit kann aus mechanischen oder physikalisch-chemischen Filtereigenschaften abgeleitet werden. Böden nehmen mit der Deposition aus der Luft oder direkt durch anthropogenen Auftrag Stoffe auf, verlagern und speichern diese vorrangig in den Bodenporen. Je nach Bodeneigenschaft variiert das Speicher- oder Filterpotential. Die Bewertung des Kriteriums „Filter und Puffer für Schadstoffe“ erfolgt durch die Beurteilung der potenziellen Kationenaustauschkapazität sowie der Luftkapazität des Bodens bis in die Bodentiefe des effektiven Wurzelraumes. Die Kenndaten hierfür sind: Bodenart des Feinbodens, Grobbodenanteile, Durchwurzelungstiefe, Luftkapazität, Bodendichte sowie Humusgehalte des Bodens. Für die Ableitung werden die Horizont- und Schichtdaten der Leitprofile des FIS Boden herangezogen. Böden in hoher Hangneigung erhalten Bewertungsabschläge. Bei der Bewertung wird die Geländeposition und die klimatischen Standortbedingungen nicht direkt bewertet, obwohl diese für das Wasserspeichervermögen relevant sind.

Wasserspeichervermögen des Bodens

Für die Bewertung der Bodenteilfunktion „Bestandteil des Wasserkreislaufs Lebensraum“ wird u.a. das Kriterium „Wasserspeichervermögen des Bodens“ herangezogen. Böden nehmen Niederschlagswasser auf und speichern es in ihren Bodenporen. Damit haben sie einen wesentlichen Einfluss auf den Wasserhaushalt. Ein hohes Wasserspeichervermögen zeichnet Böden als besonders schutzwürdig aus. Die Bewertung des "Wasserspeichervermögens" erfolgt durch die Beurteilung der nutzbaren Feldkapazität des potentiellen Wurzelraumes bis ein eine Bodentiefe von max. 1,5 Meter. Die Kenndaten hierfür sind: Bodenart des Feinbodens, Grobbodenanteile, Durchwurzelungstiefe, nutzbare Feldkapazität, Bodendichte sowie Humusgehalte des Bodens. Für die Ableitung des Wasserspeichervermögens werden Kartierungsdaten (Leitprofildaten) des FIS Boden des Freistaates Sachsen herangezogen. Böden in hoher Hangneigung erhalten Bewertungsabschläge. Bei der Bewertung wird die Geländeposition und die klimatischen Standortbedingungen nicht direkt bewertet, obwohl diese für das Wasserspeichervermögen relevant sind.

Retrospektives Monitoring von Organozinnverbindungen in biologischen Proben aus Nord- und Ostsee - Sind die Anwendungsbeschränkungen erfolgreich?

Rüdel, Heinz; Steinhanses, Jürgen; Müller, Josef; Schröter-Kermani, Christa Umweltwiss. Schadst. Forsch. 21 (2009), 3, 282-291 Organozinnverbindungen werden als Biozide, Kunststoffadditive und Katalysatoren eingesetzt. Bezüglich der Umweltrelevanz am wichtigsten sind Tributylzinn- (TBT) und Triphenylzinnverbindungen (TPT), die bei Einträgen in Gewässer über eine hohe Toxizität verfügen und endokrine Wirkungen in Muscheln und Schnecken auslösen können. TBT wurde hauptsächlich als Antifouling-Wirkstoff in Schiffsanstrichmitteln eingesetzt. Diese Anwendung ist seit 1989 in Deutschland für Schiffe mit weniger als 25 m Länge untersagt. Seit 2003 ist in der Europäischen Union (EU) eine Richtlinie in Kraft, die die Anwendung von organozinnbasierten Antifouling-Anstrichen generell verbietet. Die hier vorgestellten Untersuchungen sollten überprüfen, ob die erlassenen Verbote zu einer Reduktion der Einträge in die marine Umwelt geführt haben. Für die Untersuchung wurden tiefgefrorene Homogenatproben von Miesmuscheln (Mytilus edulis) und Muskulatur von Aalmuttern (Zoarces viviparus) aus Nord- und Ostsee aus dem Archiv der Umweltprobenbank verwendet. Die Organozinnverbindungen wurden aus den biologischen Proben mit n-Hexan extrahiert und anschließend mit Natriumtetraethylborat derivatisiert. Nach kapillargaschromatografischer Trennung wurden die Derivate mit einem Atomemissionsdetektor quantifiziert. Zusammen mit einer früheren Untersuchung (Rüdel et al. 2003) umfassten die Zeitreihen Miesmuschel- und Fischmuskulaturproben der Jahre 1985 bis 2006. Die Daten zeigen, dass die TBT-Gehalte bis Ende der 1990er-Jahre unverändert blieben (z. B. in Miesmuscheln aus dem Jadebusen/Nordsee: 17 ± 3 ng/g Frischgewicht, FG). Offensichtlich zeigte das seit 1989 in Deutschland geltende Verbot der TBT-Anwendung bei kleinen Schiffen in dieser Meeresregion keine Wirkung, da hier der Verkehr mit großen Schiffen dominiert. Der weitere Verlauf der Zeitreihen belegt jedoch, dass die TBT-Konzentrationen in Miesmuscheln und Aalmuttern nach 2003, als die EU-Richtlinie zum generellen Verbot der Organozinnverbindungen in Kraft trat, signifikant abnehmen. 2004 und 2005 wurden in den Muscheln aus dem Jadebusen nur noch TBT-Gehalte von 14 bzw. 6 ng/g FG gefunden. In Aalmuttern aus derselben Region sanken die Gehalte an TBT zwischen Ende der 1990er-Jahre und 2006 auf ca. 30 % des Ausgangswertes. Auch für TPT, das zeitweise ebenfalls als Antifouling-Wirkstoff eingesetzt wurde, sind deutliche Abnahmen in Muscheln und Fischen zu beobachten. Der statistisch signifikante Rückgang der OZV-Belastungen in den untersuchten Nordseeregionen wird durch Messungen in Muscheln und Fischen von einem küstennahen Ostseestandort bestätigt. Insgesamt belegen die Untersuchungen den Erfolg der regulatorischer Maßnahmen zur Minderung der Einträge von Organozinnverbindungen in die aquatische Umwelt. Trotz der Reduktion zeigen die Gewebekonzentrationen aber auch, dass OZV nach wie vor Relevanz als marine Schadstoffe haben. Eine Umrechnung der Gewebekonzentrationen auf Wasserkonzentrationen ergibt, dass diese noch über der im Kontext der Wasserrahmenrichtlinie abgeleiteten Umweltqualitätsnorm von 0,2 ng/l liegen. Auch von OSPAR publizierte Bewertungskriterien (Environmental Assessment Criteria, EAC; 2,4 ng/g FG) werden aktuell noch überschritten. Insofern sind schädliche Wirkungen auf marine Organismen durch TBT nicht auszuschließen. Weitere Untersuchungen sollen zeigen, ob die abnehmenden Trends andauern. Hierzu sollte eine empfindlichere Methode wie z. B. speziesspezifische Isotopenverdünnungsanalytik verwendet werden, um niedrigere Bestimmungsgrenzen zu erreichen und die inzwischen abgesunkenen Konzentrationen mit ausreichender Sicherheit quantifizieren zu können. doi: 10.1007/s12302-009-0039-3

Natur in NRW Nr. 2/2014

Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und der Arten gibt Auskunft über den Zustand der Natur. Die Erstellung des zweiten FFH-Gesamtberichtes aller Bundesländer an die EU-Kommission im Jahr 2013 erfolgte erstmals anhand einheitlicher länderübergreifender Erhebungs- und Bewertungskriterien. Das vorliegende Heft von Natur in NRW stellt nun einen Vergleich der nordrhein-westfälischen mit den bundesdeutschen Ergebnissen vor und gibt in diesem Rahmen eine Einschätzung. Ein weiterer Beitrag des Heftes befasst sich ebenfalls mit dem Zustand der Natur in NRW. Dabei stehen die planungsrelevanten Vogelarten im Fokus. Während die Situation der Waldvogelarten als vergleichsweise günstig bezeichnet werden kann, überwiegen bei den Agrarvogelarten schlechte Erhaltungszustände. Zwei weitere Beiträge dieser Ausgabe von Natur in NRW haben den Artenschutz zum Thema. Planung und Ausführung beim Ausbau der Windenergie in NRW führen häufig zu Konflikten mit dem Naturschutz. Der in diesem Heft vorgestellte Leitfaden zur »Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen« soll dazu beitragen, Fragen zu Artenschutzprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen der Umsetzung des Windenergie-Erlasses zu klären. Auch bei der Umsetzung anderer Baumaßnahmen wie beispielsweise im Straßenbau sind Arten und Naturschutzbelange zu berücksichtigen. In einem Heftbeitrag geht es um die Rolle der ökologischen Baubegleitung bei Fällung von Bäumen mit Fledermausquartieren. Die Einwanderung von noch nicht in der jeweiligen biogeografischen Region verbreiteten, invasiven Arten einzudämmen und einer Ausbreitung weiterer Neobiota vorzubeugen, ist ein länderübergreifendes Ziel und auch immer wieder Thema in Natur in NRW. Am Beispiel von fünf invasiven Arten werden im vorliegenden Heft notwendige Maßnahmen und Schwierigkeiten im Umgang mit invasiven Arten erläutert. Darüber hinaus berichtet Natur in NRW über eine bemerkenswerte Anzahl und Vielfalt von Vögeln im noch nicht renaturierten Mündungsbereich der Emscher, die dort bereits seit Jahren nachgewiesen werden. Zwei Beiträge dieser Ausgabe von Natur in NRW beschäftigen sich mit dem Thema Wald. Zum einen wird zum aktuellen Stand der Prozessschutzdiskussion Position bezogen und dabei mit dem systemorientierten Prozessschutz ein neuer Begriff eingeführt. Ob Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen unter den Waldbegriff fallen, war lange strittig. Der letzte Aufsatz des aktuellen Heftes weist darum auf neue Regelungen zu Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen im Landesforstgesetz NRW hin.

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