Die Stadt Bad Saulgau beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Sanierung der Stauanlage des „Wagenhauser Weihers“ auf den Grundstücken Flst. Nrn. 228, 247, 230/3, mit Baustelleneinrichtungen auf Flst. Nrn. 245/1, 228/1, 230/2, 228/2 Gemarkung Bolstern, Stadt Bad Saulgau im Landkreis Sigmaringen. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wenn die Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige und bei der Zulassungsentscheidung im Trägerverfahren nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigende Umweltauswirkungen haben kann. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen und den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Aufgrund der nicht nachweisbaren Standsicherheit der Stauanlage musste der „Wagenhauser Weiher“ im Ortsteil Wagenhausen, Stadt Bad Saulgau bereits ab September 2025 abgelassen werden. Mit dem Ablassen des Weihers findet durch Winterung und Sömmerung sowie eine Teilentlandung des Stauraums eine Sanierung des Weihers statt. In diesem Zusammenhang konnte in das Gelände zwischen Weiher und „Wagenhauserbach“ im Rahmen der Gewäs-serunterhaltung ein Biberschutzgitter eingebracht werden, damit aufgrund der Grabarbeiten der Biber kein Durchbruch der Ufer stattfindet. Zur Einbringung der Biberschutzgitter musste die Vegetation im betroffenen Bereich entfernt oder auf Stock gesetzt werden, was vor allem das kartierte Offenlandbiotop „Verlandungsgürtel des Wagenhauser Weihers“ in Anspruch nahm. Die Sanierung der bestehenden Stauanlage bewirkt die Verbreiterung des Dammes durch die standsichere Anpassung der luftseitigen und der wasserseitigen Böschungen und Aufbringung einer mineralischen Abdichtung. Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt ca. 167 m, die Dammkrone wird auf 7 m verbreitert, die Dammachse Richtung „Wagenhauser Weiher“ verschoben und die Breite der Dammaufstandsfläche beträgt dann bis zu 27 m. Die Gemeindeverbindungsstraße auf dem Damm wird entfernt und mit einer neuen Fahrbahn, Gehweg und Bankette bzw. Teilbereich als Steinmauer wiederaufgebaut. Die gesamte Vegetation im Dammbereich wird entfernt. Die Sicherung des luftseitigen Böschungsfußes im Bereich des „Karpfenweihers“ erfolgt mit einer Steinschüttung. Zur Überwachung werden Grundwassermessstellen eingebracht. Auf der Wasserseite sollen 4 Angelplätze am Damm hergestellt werden. Die Hochwasserentlastung wird als Stirnentlastung mit einer Breite von 3 m und Höhe von 1,9 m neu gebaut, das Einlaufbauwerk mit Überfallschwelle mit der Breite von 10 m. Die bisherige Hochwasserentlastung wird abgebrochen. Es wird ein neues Mönchbauwerk (3 m x 1,80 m) mit Zugangssteg am bisherigen Grundablass errichtet. Die vorhandene Stützwand, der Mönch und das Einlaufbauwerk werden abgebrochen. Die Grundablassleitung wird saniert, hierzu findet eine Erneuerung des luftseitigen Zwischenschachtes statt. In verschiedenen Bereichen werden Leerrohre und Leitungen eingebracht. Zur Baumaßnahme werden Baustraßen und Lagerflächen eingerichtet, welche nach Abschluss wieder rückgebaut werden. Die in der Umgebung lebenden und arbeitenden Menschen sowie die Erholungssuchenden und die Betriebe werden durch die Baumaßnahmen mit Lärm- und Staubemissionen sowie Erschütterungen, die notwendige Umleitung des Verkehrs und die optische Wirkung des abgelassenen Weihers und der entfernten Vegetation in Ihrem Empfinden gestört. Es handelt sich um vorübergehenden Belästigungen während der Bauarbeiten. Besucher, welche Erholung suchen, können in der Umgebung auf weitere Angebote der Stadt ausweichen. Anlagenbedingt erfolgen keine weitergehenden Auswirkungen, als von der bisherigen Stauanlage. Der Bau eines Gehweges erhöht die Verkehrssicherheit entlang der Gemeindeverbindungsstraße. Die sanierte Stauanlage sichert die Gefahr von Hochwasser durch einen Dammbruch für den Bereich bis Fulgenstadt. Zum Ablassen der Weiher wurden die Fische abgefischt und in andere Gewässer verbracht. Die Biber zogen sich in den Zulauf des Weihers zurück und für Amphibien wurden südlich zwei Ersatzlaichgewässer hergestellt, welche gut angenommen wurden. Die Gemeine Teichmuschel, eine der häufigsten heimischen Großmuschelarten, konnte im Weiher nicht geborgen werden, da der Untergrund nicht begehbar war. Bei den, bereits 2008 erfassten und der Relevanzbegehung 2025 nachgewiesenen, Vogelarten handelt es sich um häufige und ungefährdete Gehölzbrüter. Die kleine Berg-Ahorn-Allee entlang der Gemeindeverbindungsstraße auf dem Damm musste aufgrund der nicht nachgewiesenen Standsicherheit der Stauanlage bereits auf die Stammtorsi reduziert werden und stellten damit keinen Lebensraum mehr dar. Die vorkommenden Tiere werden mit der Durchführung der Bauarbeiten optisch und akustisch gestört. Bereits zur Entfernung der Gehölze wurde auf die zeitliche und räumliche Begrenzung der Maßnahmen geachtet. Das gesetzlich geschützte Biotop „Verlandungsgürtel des Wagenhauser Weihers“ wurde bereits durch die Verlegung des Biberschutzgitters und wird im nördlichen Bereich durch die Maßnahmen zur Sicherung der Standfestigkeit der Stauanlage beeinträchtigt, da die Vegetation entfernt werden muss, bzw. rückgeschnitten wurde. Nach Umsetzung der Maßnahmen am Dammbauwerk wird sich durch Bewuchs die Verlandungsvegetation wiedereinstellen, so dass kein dauerhafter Verlust von Biotopfläche verbleibt. Zur Sanierung der Stauanlage ist eine ökologische Bauüberwachung geplant, die insbesondere die Einhaltung der festgelegten Schutz-, Vermeidungs- und Erhaltungsmaßnahmen überwachen und dokumentieren soll. Die Gesamtfläche des Vorhabens beträgt ca. 0,53 ha inklusive temporär beanspruchter Baustelleneinrichtungen. Dauerhaft benötigt die Stauanlage aufgrund der Herstellung standsicherer Böschungen und Abdichtung mit mineralischer Dichtung eine größere Standfläche, die Dammachse wird Richtung Weiher verschoben, so dass sich die Wasserfläche bei Dauerstau um ca. 400 m² verringert. Die dauerhaft mehr beanspruchte Fläche befindet sich überwiegend unter Wasser. Im Zuge der Bauarbeiten werden Baustraßen und Lagerflächen auf zumeist befestigten Flächen angelegt, welche nach Abschluss wieder zurückgebaut werden. Während der Baumaßnahmen erfolgen durch die Verdichtung im Bereich der Baustraßen, Lagerflächen, durch den Abtrag des Bodens und Schotter und durch die Entschlammung des Weihers Eingriffe in den Boden. Hinzutretende Neuversiegelungen durch den Gehweg, die Angelplätze und den Zugang zum Mönch nehmen ca. 325 m2 auf dem bereits verdichteten Untergrund in Anspruch. Der Abtrag von Oberboden und Oberboden-Schotter-Gemisch wird mit ca. 1.050 m3 veranschlagt. Bei der als Unterhaltungsmaßnahme notwendigen Teilentschlammung der Weihersohle fällt ca. 700 m3 Bodenmaterial mit anschließendem Aufbringen auf landwirtschaftliche Flächen an. Die Ufermodellierung am „Karpfenweiher“ und der Einbau von Oberboden luftseitig beansprucht ca. 275 m3, am Hauptdamm wird bindiges Material zur Abdichtung mit ca. 2.000 m3 eingebaut. Die baubedingten Eingriffe werden durch den Rückbau und Neuaufbau der Dammböschungen wieder ausgeglichen. Der Weiher wird nach Abschluss der Arbeiten wieder bespannt und kann damit wieder als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf dienen, der Sonderstandort für naturnahe Vegetation wird sich neu einstellen. Durch entsprechende Maßnahmen, insbesondere durch sachgemäßen Umgang und Einbau von geeignetem Bodenmaterial und Schutz vor dem Eintrag von Stoffen werden die beeinträchtigten Bodenfunktionen nach Beendigung der Maßnahmen mittel bis langfristig wiederhergestellt. Der Talkörper des Wagenhauser Tals beinhaltet ein Grundwasservorkommen welches zur Trinkwasserversorgung benötigt wird und über die Verordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Grundwasserfassungen „Steinwiesen“ vom 28./30.10.1994 geschützt ist. Der „Wagenhauser Weiher“ und der „Wagenhauserbach“ befinden sich in dessen Einzugsgebiet. Der Neubau des Mönchbauwerks wird neben dem Standort des bisherigen Mönchbauwerks errichtet und an den bestehenden Grundablass angeschlossen, so dass nicht mit einem Eingriff in das Grundwasser gerechnet wird. Die neue Hochwasserentlastung liegt weiter östlich am Talrand etwas höher auf ca. 607 m ü NHN und damit außerhalb der grundwasserführenden Schichten. Das Einbringen von Piezometern in den Grundwasserleiter erfolgt unter Beachtung der Schutzmaßnahmen gegen das Einbringen von schädigenden Stoffen, es erfolgen keine negativen Einwirkungen auf das Grundwasser durch die Messanlagen. Der „Wagenhauser Weiher“ ist ein künstlich hergestellter Weiher der früher dem Kloster Sießen als Fischteich diente und vom „Wagenhauserbach“ durchflossen wurde. Heute wird er vor allem aus den östlichen Quellbereichen und Niederschlagswasser gespeist. Der Weiher ist zum Erhalt seiner Wasserqualität regelmäßig in größeren Abständen zu sömmern/wintern und muss auch ohne die Umsetzung von Bauarbeiten immer wieder abgelassen werden. Die Verringerung der Wasserfläche des „Wagenhauser Weihers“ um ca. 400 m² aufgrund der Abdichtung und Abflachung der wasserseitigen Dammböschung macht etwa 0,6 % der Gesamtfläche des Weihers aus. Eine erhebliche Verringerung findet damit nicht statt. Der „Wagenhauserbach“ ist ein Quellbach, der in der südlich gelegenen Gemeinde Bolstern entspringt. Er gehört zum Einzugsgebiet der Donau, in die er nördlich von Bad Saulgau einspeist und wird aus demselben orographischen Einzugsgebiet wie das Wagenhauser Tal gespeist. Im Bereich der Stauanlage verläuft er in einem künstlich hergestellten Bachbett neben dem Weiher. Bei den Arbeiten zum Einbau des Biberschutzgitters und beim Ablassen der Wei-her wurden wirksame Maßnahmen zum Schutz des Eintrags von Stoffen ergriffen. Ein Eingriff in den Bach selbst erfolgt nicht. Bei den Bauarbeiten sind die allgemeinen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für Grund- und Oberflächengewässer einzuhalten, wie das Vermeiden des Eintrages von Schmier- und Betriebsstoffen aus Maschinen und Baufahrzeugen in Boden und Grundwasser u. a. durch regelmäßige Wartung. Die Wartung und Pflege sowie das Befüllen mit Treib- und Schmierstoffen der Maschinen erfolgt nur über einer flüssigkeitsdichten Unterlage oder außer-halb des Bereichs. Die Nutzung der Lagerplätze ist nur unter Beachtung der umweltrechtlichen Anforderungen zulässig. Der klimatisch und aus lufthygienischer Beurteilung unbelastete Bereich am „Wagenhauser Weiher“ wird baubedingt vorübergehend durch den Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen beansprucht. Anlagenbedingt ergeben sich keine Auswirkungen, da sich die Stauanlage klimatisch nicht auswirkt. Das Landschaftsbild am „Wagenhauser Weiher“, früher „Sießener See“ genannt, wird durch die Landschaftsschutzgebietsverordnung vom 25./30.09.1940 in seinem Bestand geschützt. Das Ablassen des Weihers, die Entfernung des Bewuchses auf der Stauanlage und der Neubau der technischen Anlagen Mönchbauwerk und Hochwasserentlastung im Weiher verändern das bisherige Landschaftsbild. Mit dem trocken gelegten Weiher ist vorübergehend ein wesentlicher Bestandteil des Landschaftsbildes beeinträchtigt. Die Sanierung der Stauanlage ermöglicht die Herstellung des Weihers wieder, so dass die Beeinträchtigung nur vorübergehend ist. Der Neubau der technischen Anlagen ersetzt die bisherigen Bauwerke, welche entfernt werden. Die Neupflanzung einer Hecke als Sichtschutz zur Fischzuchtanlage sowie der niedrige Bewuchs auf den Böschungen der Stauanlage mindern die Vorgabe, dass keine hohen Gehölze auf dem Damm aufwachsen dürfen. Der Bewuchs im Bereich der Biberschutzmaßnahme zwischen dem „Wagenhauser Weiher“ und dem „Wagenhauserbach“ wird sich wiedereinstellen. Die nach § 2 DSchG denkmalschutzrechtlich geschützte „Mittelalterliche und neuzeitliche Holzmühle mit Mahlweiher“ beinhaltet einige der alten Anlagenteile im „Wagenhauser Weiher“ und können mit den Sanierungsmaßnahmen aufgrund geänderter wasserwirtschaftlicher Vorgaben nicht mehr bestehen bleiben. Mit der archäologischen Begleitung und Dokumentation der zu verändernden Bestandteile des Kulturdenkmals ist die geschichtliche Bedeutung der Anlage gesichert. Das Vorhaben zur Sanierung der Stauanlage am „Wagenhauser Weiher“ und der in diesem Zusammenhang durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen Biberschutzgitter und Sömmerung/Winterung des Weihers erfolgen unter Inanspruchnahme verschiedener Schutzgüter in einer geschützten Landschaft mit mehreren Schutzgebietskulissen. Eine starke Veränderung findet vor allem während der Umsetzung der Maßnahmen statt, da es sich um die Sanierung eines bestehenden Bauwerks handelt. Nach Abschluss der Bauarbeiten und der Bespannung des Weihers unter Beachtung der Verminderungsmaßnahmen wird sich der frühere Zustand in Bezug auf Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild weitestgehend wiedereinstellen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar, eine Anfechtung kann nur zusammen mit der Zulassungsentscheidung erfolgen. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden.
Die Wildnis ruft – und das nicht in Kanada oder Alaska, sondern direkt vor der Haustür, mitten in Deutschland und Sachsen-Anhalt! Auf einer Teilfläche des einstigen Bitterfelder Braunkohlenreviers darf sich die Natur seit Beginn der 2000er Jahre weitestgehend ohne Eingriffe des Menschen entwickeln. Die „Goitzsche-Wildnis“ der BUNDstiftung umfasst mittlerweile rund 1.300 Hektar. Das langfristig angelegte Naturschutzprojekt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wird vom Umweltministerium auch in den kommenden Jahren unterstützt. Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann überreichte dafür heute vor Ort zwei Förderbescheide aus EU- und Landesmitteln über insgesamt 758.000 Euro – für die weitere Entwicklung der Wildnis-Fläche sowie Angebote zur Umweltbildung für Jung und Alt. Willingmann sagte: „Vom Tagebau zur Wildnis: Ein Teil der ehemaligen Braunkohleflächen an der Goitzsche ist zum Lebensraum für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten geworden. Wo Menschen fast 100 Jahre lang das braune Gold abbauten, hat die Natur die Flächen zurückerobert und ein einzigartiges Mosaik aus Seen, Wäldern, Trockenrasen und Feuchtgebieten geschaffen. Die Goitzsche wird so zu einem Labor der Natur, das aber auch für Menschen interessant ist. Daher unterstützen wir neben der weiteren Entwicklung der Goitzsche-Wildnis auch die Entwicklung von Angeboten zur erlebnisreichen Vermittlung des Projekts.“ Ralf Meyer, Projektleiter „Goitzsche-Wildnis“ bei der BUNDstiftung, ergänzte: „Ich bin heute sehr froh, dass die Mütter und Väter der Goitzsche-Wildnis, allen voran Sachsen-Anhalts ehemalige Umweltministerin Dr. Heidrun Heidecke, vor mehr als 25 Jahren die Weitsicht und Durchsetzungskraft hatten, Tagebauflächen für die ungestörte Entwicklung der Natur zu reservieren. So entstanden nicht nur faszinierende Lebensräume mit zahlreichen seltenen Tier- und Pflanzenarten, sondern auch die Möglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger, diese hautnah zu erleben. Mit beiden Förderungen können Artenschutz- und Bildungsmaßnahmen deutlich intensiviert werden.“ Details zum Förderprojekt „Refugium Goitzsche-Wildnis“ Die Förderung über rund 475.000 Euro zur weiteren Entwicklung der Wildnis-Fläche bis Mitte 2029 erfolgt über das Programm „Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000“; die Fördermittel stammen zu 80 Prozent von der EU (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, ELER) und zu 20 Prozent vom Land. Damit werden u.a. konkrete Schutzmaßnahmen für bedrohte Tierarten, die Dokumentation zu Artenvielfalt und fortschreitender Wildnis-Entwicklung, Maßnahmen zur Besucherlenkung, die Durchführung von Wildnis-Tagen sowie der Betrieb von Live-Kameras etwa am Fischadler-Horst unterstützt. Details zum Förderprojekt „Die Goitzsche im Wandel“ Die Schaffung von Angeboten zum Wildnis-Erleben im Rahmen der „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ werden bis Ende 2029 mit rund 283.000 Euro aus dem Programm „Sachsen-Anhalt Nachhaltigkeitsbildung“ gefördert; insgesamt investiert die BUNDstiftung hierfür knapp 405.000 Euro. Zielgruppen sind vor allem Ferienkinder, Schulklassen und Kita-Gruppen, aber auch Erwachsene, Familien und Vereine. Die von der BUNDstiftung entwickelten pädagogischen Angebote nehmen die wachsende Wildnis sowie die regionale Tier- und Pflanzenwelt in den Fokus und stellen einen Bezug zu Naturschutz und Umweltthemen her. Interessierte können beispielsweise die spannende Welt der Insekten erleben, Pflanzen und Vögel in der Goitzsche-Wildnis kennenlernen oder sich über uralte Zeitzeugen wie Moor-Eichen und Findlinge informieren. Die Goitzsche-Wildnis ist heute Lebensraum und Rückzugsort für viele seltene und zum Teil geschützte Arten wie etwa Fisch- und Seeadler, Kranich, Kreuzkröte, Biber, Fischotter oder Rohrdommel. Großer Pluspunkt: Die Flächen werden weder forstlich oder landwirtschaftlich noch für die Fischerei genutzt. Daher können sich Wälder wie Gewässer ungestört entwickeln und die Böden sind vor Düngemitteln und Pestiziden geschützt. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
- Bewertung der Kernbereiche landschaftlicher Freiräume durch repräsentative Funktionsmerkmale: a) Merkmale, die die räumliche Ausprägung, die Naturnähe und die verkehrliche Belastung eines Freiraumes charakterisieren: Der Freiraum ist (1) einer definierten Größenklasse zuzuordnen (Größenklassen 1-9) (2) durch überdurchschnittliche Naturnähe gekennzeichnet (3) Bestandteil eines verkehrsarmen Raumes > 96 km² b) Merkmale, die raumbezogene Funktionen innerhalb von Freiräumen aufzeigen: Der Freiraum enthält (4) Bereiche mit herausragender Bedeutung für Naturhaushalt gem. Gutachtlichem Landschaftsprogramm (2002) (5) Rastplatzzentren von Zugvögeln, in denen die Kriterien für eine internationale Bedeutung regelmäßig erreicht werden (6) Qualifizierte Nahrungsrastbereiche von Zugvögeln (7) Reproduktionszentren von störungssensiblen größeren Wirbeltierarten (Schreiadler, Schwarzstorch, Fischotter, Biber) (8) hochwertige Landschaftsbildräume (9) Erholungsräume gem. Gutachtlichem Landschaftsprogramm (2002) (10) Zusammenhängende Waldbereiche > 5 km² (11) überwiegend landwirtschaftliche Flächen mit höherer natürlicher Ertragsfähigkeit (12) Europäische Vogelschutz- und FFH-Gebiete (13) Art. 10 - Gebiete gem. FFH-RL (14) Naturschutzgebiete und Nationalparke (15) Landschaftsschutzgebiete (16) Küsten- und Gewässerschutzstreifen gem. § 19 LNatG M-V Ein Merkmal gilt als erfüllt (Zuordnung des Wertes „1“ in Spalte Mxx_wert), wenn es entweder mehr als 50 ha im jeweiligen Freiraum aufweist oder mehr als 10% der Fläche des jeweiligen Freiraums einnimmt. - Berechnung der Daten und Bearbeitung der Attributtabellen und Legenden 2002 im LUNG - für Kernbereiche landschaftlicher Freiräume außerhalb MV (Länder Polen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen) erfolgte keine Bewertung durch repräsentative Funktionsmerkmale lfr01fkt_a (_a für Autobahn) Korrektur der Trasse der A20 und eines Teilabschnittes der A14 (A20 bis Jesendorf) auf Grundlage der bestehende Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen aus dem ATKIS Basis-DLM (ablk_08.shp), aktualisiert durch das Landesamt für Straßenbau (Stand Juli 2008)
Mit mehr als 20.000 Tier- und Pflanzenarten ist die Hauptstadt überaus artenreich. Das liegt an der Vielgestalt der Lebensräume. Die Gesamtartenzahl der Brutvögel ist im bundesweiten Vergleich bemerkenswert. Der allseits bekannte “Berliner Spatz” lebt sehr gerne hier. Weniger bekannt ist, dass Trauerseeschwalbe, Ringelnatter und Seidenbiene ebenfalls hier zu Hause sind. Auch der Biber hat sich wieder angesiedelt. Eine Berliner Besonderheit ist das Vorkommen bundesweit gefährdeter Habichtskräuter auf Stadtbrachen. In Berlin gelten fast die Hälfte der Pflanzenarten, die meisten Amphibien und Reptilien sowie mehr als 40 Prozent der Säugetier- und Vogelarten als gefährdet.
Elbe-Biber, Castor fiber albicus Die Unterart des Europäischen Bibers war gegen Mitte des 20. Jh. nahezu ausgestorben und hat sich ausgehend von wenigen Exemplaren an der Mittleren Elbe wieder ausgebreitet. Heute sind in Sachsen-Anhalt die geeigneten Lebensräume im Einzugsgebiet der Flüsse Elbe, Saale, Mulde und Havel weitgehend besiedelt. Feldhamster, Cricetus cricetus Der Feldhamster ist ursprünglich eine Art der Steppenlandschaften, die hauptsächlich auf Ackerstandorten vorkommt. Infolge der Intensivierung im Feldbau ist die Art großräumig vom Aussterben bedroht. In Sachsen-Anhalt tritt die Art hauptsächlich noch auf Schwarzerdeböden im Mitteldeutschen Trockengebiet auf. Wildkatze, Felis Silvestris Die Wildkatze ist an größere Waldgebiete gebunden. In Sachsen-Anhalt liegt der Verbreitungsschwerpunkt im Harz. Mopsfledermaus, Barbastella barbastellus Die Mopsfledermaus ist auf ausgedehnte Wälder angewiesen. Die Wälder müssen eine naturnahe Altersstruktur mit einem hohen Totholzanteil, insbesondere als Voraussetzung für Wochenstubenquartiere aufweisen. Winterquartiere befinden sich vor allem in Gebäuden und unterirdischen Objekten. Mausohr, Myotis myotis Das Mausohr ist in Europa weit verbreitet. Überwiegend aufgrund von Pestizidbelastung und Eingriffen in Quartiere in Gebäuden ging der Bestand stark zurück, erholt sich aber zurzeit wieder. Die Art ist in Sachsen-Anhalt weit verbreitet. Großtrappe, Otis tarda Die Großtrappe war bis in die 1960er Jahre nahezu flächendeckend in den Acker- und Grünlandgebieten Sachsen-Anhalts verbreitet. Nach gravierenden Rückgängen durch Nutzungsintensivierung in der Agrarlandschaft ist ihr Vorkommen aktuell auf das Fiener Bruch und die angrenzenden Ackerflächen beschränkt und von intensiven Schutzmaßnahmen abhängig. Einzeltiere suchen nach wie vor auch die alten Einstandsgebiete, insbesondere im Zerbster Land, der Magdeburger Börde und im Stendaler Raum, auf. Rotmilan, Milvus milvus Etwa 60 % der Weltpopulation des Rotmilans brüten in Deutschland und davon wiederum ein hoher Anteil in Sachsen-Anhalt. Hier ist die Art nahezu flächendeckend verbreitet. Schwerpunkte des Vorkommens befinden sich im Harzvorland aber auch in Teilen der Elbaue. Mittelspecht, Dendrocopos medius Der Mittelspecht ist Bewohner totholzreicher Eichen- oder sehr alter Buchenwälder. Dementsprechend befinden sich die Schwerpunktvorkommen in Hartholzauen an der Elbe und Hangwäldern des Harzes. Aber auch im Flechtinger Höhenzug und im Colbitzer Lindenwald sind höhere Brutdichten zu verzeichnen. Feuersalamander, Salamandra salamandra In Deutschland ist Salamandra salamandra vor allem im bewaldeten westlichen, mittleren und südwestlichen Hügel- und Bergland verbreitet, in Sachsen-Anhalt liegt der Schwerpunkt im Bereich des Harzes, dazu haben sich isolierte Populationen in der Altmark und im Ohre-Aller-Hügelland gehalten. Beobachtungen von Feuersalamandern gelingen insbesondere bei Regenwetter und sowie nachts, wenn die Tiere aktiv sind. Rotbauchunke, Bombina bombina Die Schwerpunktvorkommen innerhalb Deutschlands liegen in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die westliche Verbreitungsgrenze durchzieht Sachsen-Anhalt in Nord-Süd-Richtung. Auch hier sind in den letzten Jahren starke Bestandseinbußen zu verzeichnen. Hauptsächlich besiedelt Bombina bombina stehende Flachgewässer sowohl innerhalb als auch außerhalb der Überflutungsaue. Nördlicher Kammmolch, Triturus cristatus Die Art ist in Deutschland wie auch in Sachsen-Anhalt eher lückig verbreitet. Triturus cristatus besiedelt fast ausschließlich möglichst dauerhaft wasserführende stehende Gewässer, wobei dann die Flachwasserzonen eine reiche Krautschicht aufweisen. Gefährdungen können der Art hauptsächlich durch Stoffeinträge (Eutrophierung) aus der Landwirtschaft sowie durch den Einsatz von Nutzfischen entstehen. Heldbock, Cerambyx cerdo Das Hauptverbreitungsgebiet der Art für Deutschland liegt in Sachsen-Anhalt, hier im Bereich des Biosphärenreservates Mittelelbe sowie in der Colbitz-Letzlinger Heide. Momentan erscheint der Bestand als gesichert, allerdings ist damit zu rechnen, daß sich die Situation in den kommenden Jahren verschärfen wird. Als Brutbaum nutzt Cerambyx cerdo vorwiegend die Stieleiche Quercus robur, die im Altersstadium einen gewissen Umfang und geeignete Standortfaktoren (Besonnung) aufweisen muß. Da ein Großteil der derzeitig besiedelten Alteichen stark abgängig ist, wird sich perspektivisch eine Lücke in der Faunentradition zeigen – es fehlen geeignete Brutbäume. Goldener Scheckenfalter, Euphydryas aurinia Früher war Euphydryas aurinia in Deutschland und auch in Sachsen-Anhalt weiter verbreitet. Inzwischen sind die Vorkommen in Deutschland sehr stark rückläufig. Die Art bildet zwei „Ökotypen“ aus, wobei die Populationen an Feuchtstandorten besonders gefährdet und z. g. T. bereits erloschen sind. Im sachsen-anhaltinischen Harz werden einige wenige montane Naßwiesen besiedelt, wobei das Vorkommen der Futterpflanze Succisa pratensis und die Offenhaltung der Wiesenflächen essentiell für den Weiterbestand der Art sind. Haarstrangwurzeleule, Gortyna borelii In Deutschland ist Gortyna borelii extrem selten, in Sachsen-Anhalt kann nur noch über eine Population berichtet werden. Frühere lokale Vorkommen in Flussauen sind erloschen. Der letzte aktuelle Fundort ist durch Gehölzsukzession bereits stark beeinträchtigt. Schlehen-Jaspiseule, Veleria jaspidea In Deutschland ist die Art extrem selten, es existieren nur noch wenige isolierte Vorkommen. Die letzte Population von Valeria jaspidea im Süden Sachsen-Anhalts ist in ihrem Existenz durch das Überwachsen der „Krüppelschlehen“, d. h. die Verbuschung kleinwüchsiger Schlehenbestände an Xerothermhängen, gefährdet. Braungrauer Bergwald-Steinspanner, Elophos vittaria hercynicus In Deutschland ist Elophos vittaria in den Alpen weiter verbreitet. Die hochgradig isolierte endemische Unterart E. vittaria hercynicus kommt ausschließlich im Hochharz vor, sie sollte aufgrund ihres Vorkommens in den lichten, blockreichen Bergfichtenwäldern infolge des Prozessschutzes im Nationalpark derzeit als gesichert gelten. Zierliches Brillenschötchen, Biscutella laevigata subsp. gracilis Diese Unterart des Brillenschötchens kommt nur im Elbetal zwischen Wittenberg und Magdeburg sowie nördlich von Halle vor. Es besiedelt offene Sandtrockenrasen auf den Hochufern der Elbe bzw. verwitternden Gesteinen im Saaletal. Durch Nutzungsaufgabe mit nachfolgender Verfilzung, Verbuschung und Bewaldung sind insbesondere die Vorkommen am Elbufer sehr stark gefährdet. Zwerg-Zypergras, Cyperus michelianus In Deutschland gibt es nur ein natürliches Vorkommen des Zwerg-Zypergrases auf Schlammfluren eines Altwassers südlich von Wittenberg. Nicht in jedem Jahr können sich die Pflanzen entwickeln. Nur wenn flache Uferbereiche, die normalerweise mehrere Monate im Jahr überflutet und deshalb ohne dichte Pflanzendecke sind, im Sommer über längere Zeit trocken fallen, entwickeln sie sich aus ihren langlebigen Samen. Stängelloser Tragant, Astragalus exscapus Der Stängellose Tragant ist eine Art der kontinentalen Steppenrasen, welche teilweise auf Extremstandorten wachsen, die auch während der letzten Eiszeit eisfrei waren. In Deutschland konzentriert sich die Verbreitung auf das mitteldeutsche Trockengebiet im Regenschatten des Harzes mit Vorkommen insbesondere im Bereich der Mansfelder Seen, dem Saaletal nordwestlich von Halle und im Unstrut-Tal. 8. Februar 2013 Liste der Verantwortungsarten für das Land Sachsen-Anhalt (PDF) Letzte Aktualisierung: 17.06.2019
Dieser Inhalt beschreibt die "Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen aus anderen diffusen Quellen (OW)" (mit der ID 36) für den Flusswasserkörper "Biber" (mit der ID: DERW_DENW276218_0_8). Sie wird im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt. Der Bewirtschaftungszeitraum ist 2022-2027.
Die Fördergebietskulisse des Naturschutzgroßprojekts Baar befindet sich im Südwesten Baden-Württembergs. Das Projekt wird durch das Programm „chance.natur − Bundesförderung Naturschutz“ gefördert. Zu den wesentlichen Teilzielen des Projekts zählen die Sicherung und Aufwertung der Biotope für den Artenschutz, die Verbesserung des naturbasierten Klimaschutzes und die Förderung des Biotopverbunds. Zu den prioritär umzusetzenden Maßnahmen zählen daher die Wiederherstellung von Niedermooren und Magerrasen in Kerngebieten. Weiterhin müssen vorhandene Refugialräume für den Biotopverbund gesichert sowie vertikale und horizontale Wanderbewegungen für Arten ermöglicht werden. Dem Naturraum Baar kommt durch seine Lage innerhalb der europäischen Großlandschaften eine Schlüsselbedeutung im Biotopverbund zu. Nach fünf Jahren Projektumsetzung erfolgte eine erste vorläufige Evaluation. Dabei wurde der bisherige Zielerreichungsgrad u. a. anhand der Umsetzung der Biotoppflegemaßnahmen überprüft. Wenngleich eine Aussage nach fünf Jahren nur bedingt möglich ist, lässt sich erkennen, dass einige Maßnahmen – wie die Pflege extensiven Grünlands, die Schaffung von Waldrefugien und eine Verbesserung des Biotopverbunds durch die Gestaltung der Waldränder – erfolgversprechend umgesetzt wurden. In den Waldbereichen wurde eine Zunahme einiger Lichtwaldarten unter den Gefäßpflanzen und Tagfaltern verzeichnet. Andere Maßnahmen, die längere Abstimmungsprozesse benötigen, wie die hydrologische Stabilisation von Moorflächen, bedürfen noch der Nachbesserung und der Lösung von Zielkonflikten, wenn bspw. dynamische Anstauprozesse, die durch den Biber angestoßen werden, sensible Zielarten lokal verdrängen.
Die Messstelle uh. ehem. KA Bühl (Messstellen-Nr: 103342) befindet sich im Gewässer Biber in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.
In diesem Projekt soll in einem Biberdamm am Osterbach eine Drainage eingebaut werden um die Höhe des Aufstaus zu regulieren. Es soll ein Rohr im oberen Bereich des Dammes fixiert werden, um für einen geregelten Abfluss zu sorgen. Damit dieses nicht durch den Biber verschlossen werden kann, muss um den oberstromigen Einfluss ein Käfig konstruiert werden.
In diesem Projekt sollen insgesamt drei Schachtabdeckungen, welche aufgrund der Bautätigkeit des Bibers fast ganzjährig überstaut werden, angehoben werden. Dadurch soll ein Fremdwassereintritt verhindert werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 167 |
| Europa | 7 |
| Kommune | 6 |
| Land | 188 |
| Weitere | 18 |
| Wissenschaft | 28 |
| Zivilgesellschaft | 17 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 6 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 76 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Infrastruktur | 2 |
| Sammlung | 1 |
| Taxon | 9 |
| Text | 99 |
| Umweltprüfung | 12 |
| WRRL-Maßnahme | 54 |
| unbekannt | 103 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 201 |
| Offen | 148 |
| Unbekannt | 10 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 351 |
| Englisch | 77 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 13 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 127 |
| Keine | 171 |
| Unbekannt | 12 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 62 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 153 |
| Lebewesen und Lebensräume | 357 |
| Luft | 97 |
| Mensch und Umwelt | 322 |
| Wasser | 193 |
| Weitere | 324 |