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Planfeststellungsverfahren – Sanierung der kommunalen Rheinflügeldeiche an der Weschnitz im Abschnitt Biblis-Einhausen in der Gemarkung Biblis und Einhausen

Der Gewässerverband Bergstraße hat am 12. April 2023 einen Antrag auf Planfeststellung zur Sanierung der kommunalen Rheinflügeldeiche an der Weschnitz im Abschnitt Biblis-Einhausen vorgelegt. Die Sanierung der umfassenden Deiche stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, welcher nach § 68 Abs. 1 WHG einer Planfeststellung durch die zuständige Behörde bedarf. Gegenstand der Planfeststellung ist: • Sanierung Deich links der Weschnitz (KWDL), RDS 1, Deich-km 26+050 bis 31+450 • Sanierung Deich rechts der Weschnitz (KWDR), RDS 2, Deich-km - 4+600 bis 0+000 • Sanierung der Deiche des "Lückenschluss Einhausen" bis Deich-km 32+635 L /- 6+580 R • Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Für das Vorhaben werden Grundstücke entlang der Weschnitz zwischen Biblis und Einhausen beansprucht. Für das aufgeführte Vorhaben der Sanierung der kommunalen Rheinflügeldeiche an der Weschnitz wurde die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entsprechend § 9 Absatz 4 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt. Dem Antrag wurde von der Planfeststellungsbehörde zugestimmt und die UVP-Pflicht formal festgestellt. Folglich ist in diesem Verfahren zwingend eine UVP durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt ausdrücklich hinsichtlich des oben erläuterten Verwaltungsverfahrens sowie hinsichtlich der vorliegend zwingend durchzuführenden UVP. In den Antragsunterlagen ist ein Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht mit Abhandlung der Eingriffsregelung enthalten (Heft Nr. 5). Für das Vorhaben ist das Regierungspräsidium Darmstadt als obere Deichaufsichtsbehörde zuständig. Die Zuständigkeit als Planfeststellungsbehörde und Anhörungsbehörde zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ergibt sich sachlich aus den §§ 65 Abs. 2 S. 1, 64 Abs. 2 Hessisches Wassergesetz (HWG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) der Hessischen Verordnung über die Zuständigkeit der Wasserbehörden (WasserZustVO) sowie örtlich aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG). Für das Vorhaben sind gemäß § 72 Abs. 1 HVwVfG in Verbindung mit § 70 Abs. 1 WHG die Vorschriften zur Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach dem HVwVfG anzuwenden. Nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 HWG ist die Planfeststellungsbehörde auch Anhörungsbehörde.

Untersuchung des wirtschaftlichen Schadens durch einen Betriebsstillstand des Kernkraftwerks Biblis, Block A

Das Projekt "Untersuchung des wirtschaftlichen Schadens durch einen Betriebsstillstand des Kernkraftwerks Biblis, Block A" wird/wurde gefördert durch: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Vorstudie zur Durchführung einer Unsicherheitsanalyse zur aktualisierten PSA für das Kernkraftwerk Biblis, Block A

Das Projekt "Vorstudie zur Durchführung einer Unsicherheitsanalyse zur aktualisierten PSA für das Kernkraftwerk Biblis, Block A" wird/wurde gefördert durch: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Sicherheitstechnische Überprüfung aus Anlass der beantragten Übertragung von Reststrommengen

Das Projekt "Sicherheitstechnische Überprüfung aus Anlass der beantragten Übertragung von Reststrommengen" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Im Rahmen des Atomausstiegs sind Reststrommengen für die in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke festgelegt worden. Das Kernkraftwerk Biblis, Block A, wird die vereinbarte Reststrommenge in absehbarer Zeit erreichen. Die RWE Power AG hat die Übertragung von Strommengen aus dem Kernkraftwerk Emsland (KKE) auf KWB-A beantragt, um einen gemeinsamen Weiterbetrieb der beiden Kraftwerksblöcke am Standort Biblis zu ermöglichen. KWB-A gehört zu den ältesten in Deutschland betriebenen Kernkraftwerken. KKE gehört zu den modernsten Anlagen. Im Zusammenhang mit der Prüfung des Antrags durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wird auch eine sicherheitstechnische Prüfung durchgeführt. Anhand ausgewählter Themen sollen sicherheitstechnisch bedeutsame Unterschiede zwischen den beiden Anlagen identifiziert und vergleichend bewertet werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer Gegenüberstellung unterschiedlicher Sicherheitsreserven der beiden Anlagen. Diese Aufgabenstellung weicht von der für übliche Sicherheitsanalysen ab. Eine geeignete Methodik muss daher begleitend zur Prüfung entwickelt und abgestimmt werden. Der Auftrag wird in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH und dem Physikerbüro Bremen sowie in enger Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung im BMU durchgeführt. Ein zweiter Abschnitt des Projektes ergibt sich aus dem Antrag der EnBW Kernkraft GmbH, Reststrommengen vom Kernkraftwerk Neckarwestheim 2 - einem der modernsten Kernkraftwerke in Deutschland - auf das wesentlich ältere Kernkraftwerk Neckarwestheim 1 zu übertragen. Auch hier wird mit der gleichen Methodik wie im ersten Abschnitt eine sicherheitstechnische Überprüfung durchgeführt.

Meteorologische Umweltueberwachung fuer das Kernkraftwerk Biblis

Das Projekt "Meteorologische Umweltueberwachung fuer das Kernkraftwerk Biblis" wird/wurde gefördert durch: Hessische Minister für Wirtschaft und Technik. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Darmstadt, Institut für Meteorologie.Aufstellung eines Messprogramms zur Ueberwachung der meteorologischen Auswirkungen des Kernkraftwerks Biblis. Durchfuehrung der Messungen und Auswertung der Messergebnisse.

Nullpegel- und Ueberwachungsmessungen in der Umgebung der Kernkraftwerke Biblis, Ludwigshafen, Philippsburg und Muelheim-Kaerlich

Das Projekt "Nullpegel- und Ueberwachungsmessungen in der Umgebung der Kernkraftwerke Biblis, Ludwigshafen, Philippsburg und Muelheim-Kaerlich" wird/wurde gefördert durch: Bundesminister des Innern. Es wird/wurde ausgeführt durch: Landesgewerbeaufsichtsamt Rheinland-Pfalz, Abteilung 3, Messinstitut für Immissions-, Arbeits- und Strahlenschutz.Vor Inbetriebnahme mindestens 2 Jahre Nullpegelmessungen, nach Inbetriebnahme Fortfuehrung der Messungen zur Umgebungsueberwachung: Ueberpruefung der Einhaltung der Genehmigungsauflagen, langfristige Aussagen ueber die Radiooekologie, Bereitstellung von Messstellen und Messorganisationen fuer Stoerfaelle. Bestimmung der Umgebungsradioaktivitaet durch Luft- und Aerosol-Messungen.

Grundwassermessstelle 15154 in Biblis

Dieser Datensatz enthält Informationen zur Grundwassermessstelle 15154 in Biblis. Die Messgröße ist der Grundwasserstand. Auf der Webseite zur Messstelle ist ein Link zum Herunterladen der Rohdaten vorhanden.

Messstelle 2194 II Biblis (Hessen), Nordheim (Messstellen-Nr: 2394101000)

Die Messstelle 2194 II Biblis (Hessen), Nordheim in Rheinland-Pfalz dient der Überwachung von Grundwasserstände. Zeitreihen abiotische Parameter werden derzeit nicht gemessen.

Messstelle 2194 I Biblis (Hessen), Nordheim (Messstellen-Nr: 2394100900)

Die Messstelle 2194 I Biblis (Hessen), Nordheim in Rheinland-Pfalz dient der Überwachung von Grundwasserstände. Zeitreihen abiotische Parameter werden derzeit nicht gemessen.

Messstelle 2194 III Biblis (Hessen), Nordheim (Messstellen-Nr: 2394102000)

Die Messstelle 2194 III Biblis (Hessen), Nordheim in Rheinland-Pfalz dient der Überwachung von Grundwasserstände. Zeitreihen abiotische Parameter werden derzeit nicht gemessen.

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