Honigbiene, Foto: fotolia/Daniel Prudek Die Amerikanische Faulbrut der Bienen (AFB) ist eine ansteckende Bienenseuche, die in den letzten Jahren deutschlandweit erhebliche Bienenverluste verursacht hat. Trotz umfangreicher Bekämpfungsmaßnahmen ist es bisher nicht gelungen, die Seuche einzudämmen. Die Übertragung des Erregers Paenibacillus larvae erfolgt in Form seiner Sporen, z. B. durch Verbringen von Bienenvölkern und Austausch von Bienenmaterial (Beuten, Gerätschaften, Waben, Bienenprodukte) oder durch Räuberei unter Bienenvölkern. Die Sporen kommen aber auch in zahlreichen Handelshonigen vor und können bei Verfütterung übertragen werden. Die Sporen sind sehr widerstandsfähig und können über mehrere Jahrzehnte infektionsfähig sein. Eine Übertragung kann somit auch aus seit längerer Zeit nicht gebrauchtem Bienenmaterial erfolgen. [Friedrich-Loeffler-Institut, Falldefinitionen für anzeigepflichtige Tierseuchen und meldepflichtige Tierkrankheiten, Stand 13.07.2018] Der Ausbruch der AFB mit klinischen Symptomen im Bienenvolk steht am Ende eines sich langfristig aufbauenden Prozesses, in dem noch keine klinischen Symptome bemerkt werden können. Treten solche dann auf und zeigt der Imker diese dann pflichtgemäß an, ist der beste Zeitpunkt zum Abfangen des Geschehens vor dem eigentlichen Ausbruch vorüber. Das Risiko ist groß, dass die Seuche zwischenzeitlich weiter verschleppt wurde. Routinemäßige Laboruntersuchungen von Gemüll- oder Futterkranzproben im Sinne eines „Frühwarnsystem“ sind bisher nicht vorgeschrieben. Nur wenige Imker führten solche Untersuchungen regelmäßig durch. Es ist daher zukünftig wünschenswert, flächendeckende labordiagnostische Untersuchungen durchzuführen, um infizierte Völker schneller zu finden und entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Bei Verdacht / Ausbruch der AFB sind Imker und Bienenhalter gem. § 10 Abs. 2 Nr. 4. i. V. m. § 38 Abs. 11 TierGesG zur Duldung und Mitwirkung bei der Bekämpfung verpflichtet. Darüber hinaus dürfen Personen, die von der zuständigen Behörde beauftragt sind gemäß § 24 Abs. 10 i. V. m. § 24 Abs. 5 und 6 TierGesG im Rahmen ihres Auftrages während der Geschäfts- und Betriebszeiten Grundstücke, Wirtschaftsgebäude, Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräume sowie Transportmittel betreten und dort Untersuchungen von Tieren und Bekämpfungsmaßnahmen durchführen. Auf Anforderung sind den beauftragten Personen lebende oder tote Tiere, Teile von Tieren oder Erzeugnisse zur Untersuchung zu überlassen, soweit dies zur Feststellung einer Tierseuche erforderlich ist. Es dürfen Besichtigungen vorgenommen sowie geschäftliche Unterlagen eingesehen und geprüft werden. Nähere Informationen finden Sie in der „Leitlinie zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Deutschland“ , Stand: Januar 2013 Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 049/11 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 049/11 Magdeburg, den 15. März 2011 Blühstreifenprogramm wird fortgeführt: Landwirte können Anträge stellen Magdeburg. Das Blühstreifenprogramm wird in Sachsen-Anhalt fortgesetzt. Dabei säen die Landwirte fünf Jahre lang auf ihren Äckern in einer Breite von drei bis 24 Meter bienenfreundliche Pflanzen aus. Diese dienen vor allem im Spätsommer und im Herbst als Bienenweide und lassen die Tiere gestärkt in den Winter kommen. Als Ausgleich für Ernteverluste erhalten die Landwirte vom Land und der Europäische Union bis zu 740 Euro je Hektar. Anträge zur Teilnahme am Blühstreifenprogramm können noch bis zum 15. Mai 2011 bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten gestellt werden. Insgesamt stehen 2,2 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen bis zu 3.000 Hektar Blühstreifen angelegt werden können. Im vergangenen Jahr wurden bereits 1.600 Hektar Blühstreifen angelegt. Der Imkerverband Sachsen-Anhalt hat die Fortführung des Blühstreifenprogramms begrüßt. Dessen 1.300 Mitglieder halten 10.000 Bienenvölker. Von 1990 bis 2010 ist die Zahl der Bienenvölker stetig zurückgegangen und verharrt auf niedrigem Niveau. Ursache sind Bienenkrankheiten, der fehlende Imkernachwuchs, sowie Hungersnöte bei den Bienen. Nach einem Überangebot während der Rapsblüte im Frühjahr folgen im Spätsommer und Herbst karge Zeiten für die Bienenvölker, in deren Folge viele den Winter nicht überleben. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Magdeburg. Seit diesem Jahr gibt es im Land 73 Bienensachverständige. Das gab Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens am Samstag auf der 25. Vertreterversammlung des Imkerverbandes Sachsen-Anhalt bekannt. Die ausgebildeten Imker können nun andere Imker bei der Gesunderhaltung von Bienenständen sowie Behörden bei der Feststellung, Bekämpfung und Überwachung von Bienenseuchen unterstützen. Die Bienensachverständigen kommen aus allen Landkreisen und kreisfreien Städten im Land. Aeikens zeigte sich erfreut darüber und sagte: ?Das ist ein wichtiger Schritt, den wir erreicht haben, um die Bienen zu schützen und zu erhalten. Ohne die Bestäubungsleistung der Bienen würde es in relativ kurzer Zeit viele Pflanzen nicht mehr geben, was gravierende Auswirkungen auch auf Tier und Mensch hätte. Die Gesundheit der Bienen stellt für die Imker eine ständige Herausforderung dar. Durch die weiter fortschreitende Globalisierung sind Bienenseuchen wie die Varroatose auch hier angekommen. Das erfordert eine sachgerechte Bekämpfung.? In diesem Zusammenhang ermunterte der Minister die Imker, das Länderinstitut für Bienenkunde in Hohen Neuendorf stärker in die Pflicht zu nehmen. ?Die Einrichtung ist ein kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen der Imkerei.? Das Bieneninstitut sei zudem maßgeblich an der Umsetzung des Bundesprogramms für ?Vitalitätsbelegstellen? beteiligt. Neben Bayern, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es auch in Sachsen-Anhalt in Hundeluft (Landkreis Wittenberg) eine ?Varroa-Toleranz-Belegstelle?. Die Belegstellen seien mit wertvollem genetischem Material ausgestattet, sagte der Minister. So kämen dort nur besonders leistungsfähige und varroaresistente Vatervölker zum Einsatz. ?Deshalb empfehle ich die Nutzung der Belegstelle Hundeluft.? Imker können ihre Königinnen in einer der Belegstelle mit Varroamilben-toleranten Drohnen paaren und so zu widerstandsfähigeren Bienenvölkern kommen. Darüber hinaus kündigte Aeikens an, dass er an der Förderung der Bienenhaltung festhalten werde. Demnach sollen Forschungsprojekte am Bieneninstitut weiter begleitet werden. Für Projekte des Imkerverbandes sollen ab 2014 auch weiterhin Mittel von der EU eingesetzt werden. In Sachsen-Anhalt halten rund 1.450 Imker knapp 10.000 Bienenvölker. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Bisher kein Nachweis des ASP-Virus – erfolgreiche Bekämpfung einer Rinderseuche – Amerikanische Faulbrut im Monitoring Magdeburg/Halle (Saale) . Bei der Tierseuchensituation in Sachsen-Anhalt gibt es neben der zunehmenden Bedrohungslage durch die Afrikanische Schweinepest viele Fortschritte zu verzeichnen. Das geht aus dem „Jahresbericht Veterinärmedizin 2019“ hervor, den Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert heute gemeinsam mit Dr. Wolfgang Gaede, Fachbereichsleiter Veterinärmedizin im Landesamt für Verbraucherschutz, vorgestellt hat. ASP-Virus bisher in keiner Probe nachgewiesen Die Afrikanische Schweinepest (ASP) verläuft für infizierte Tiere fast immer tödlich. „Es ist wichtig, dass wir infizierte Wildschweine frühzeitig erkennen. Deshalb zahlen wir für jede eingesendete Probe von tot aufgefundenen Wildschweinen 50 Euro. Ich rufe alle Jägerinnen und Jäger auf, sich zu beteiligen. Je mehr dieser gezielten Beprobungen wir durchführen können, desto besser greift die Früherkennung“, appellierte die Ministerin. Im gesamten Jahr 2019 wurden Proben von insgesamt 205 als „auffällig“ geltenden Wildschweinen auf ASP untersucht. Die meisten Proben (98) stammten von Unfallwild im Straßenverkehr. Das ASP-Virus konnte in keiner der Proben nachgewiesen werden. Im Jahr 2020 wurden deutlich mehr Proben eingeschickt: 359 Proben wurden bis 31.12.2020 untersucht. Es war kein ASP-Virus-Fall dabei. Darüber hinaus hatte der Landtag die Landesregierung gebeten, einen Anreiz für die verstärkte Bejagung von Schwarzwild zu schaffen. Zur Gewährung einer Prämie für jagdlich erlegtes Schwarzwild in Form einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro pro Stück wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie und den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten abgeschlossen werden. Die Vereinbarung und die Konditionen der Umsetzung sind mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Nach Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch das Ministerium der Finanzen wird diese Verwaltungsvereinbarung in Kraft treten. Bei Rindern zeichnet sich Freiheit von einer weiteren Tierseuche ab Anders als die Situation bei Schweinen war die Tierseuchenlage bei Rindern im Jahr 2019 ruhig. Das liegt an den in den letzten Jahren mit viel Einsatz durchgeführten Tilgungsprogrammen für bestimmte Seuchen. „Diese Programme dienen in erster Linie der Gesunderhaltung von Tieren und landwirtschaftlichen Tierbeständen; darüber hinaus aber auch der Wirtschaftlichkeit der Nutztierhaltung. Ihre Durchführung erfordert von den Betrieben einen hohen, auch finanziellen, Aufwand“, stellte Dr. Wolfgang Gaede, Fachbereichsleiter Veterinärmedizin im Landesamt für Verbraucherschutz fest. In den 1990er bis 2000er Jahren war die Bovine Virusdiarrhoe, bekannt unter dem Kürzel BVD, mit hohen Verlusten und Schäden verbunden. Seit 2004 laufen in Sachsen-Anhalt und seit 2011 in der gesamten Bundesrepublik verbindliche Bekämpfungsprogramme. „Es zeichnet sich das Erreichen der Seuchenfreiheit für unser Bundesland ab. Wir haben keine Geburten BVD-infizierter Rinder mehr seit 2018“, freute sich Dr. Gaede und erläuterte weiter: „Dies war für das Landesamt für Verbraucherschutz der Anlass, gemeinsam mit dem Ministerium, der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt und dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH Leipzig (UFZ) in einem umfassenden epidemiologischen Modellprojekt alternative Strategien zur Ohrstanzendiagnostik zu bewerten. Es wurde festgestellt, dass in Abhängigkeit von der Betriebsstruktur und ab bestimmten Betriebsgrößen eine Umstellung von der Ohrstanzendiagnostik auf serologische Überwachungsverfahren ohne Sicherheitseinbußen kostensparend möglich ist.“ Eine Umsetzung der Ergebnisse in der Praxis erfordert Anpassungen im nationalen Recht. Die Bienenseuche ist in Sachsen-Anhalt noch relativ selten Zu den Nutztieren gehören auch die Bienen. Eine gefürchtete Bienenseuche ist die Amerikanische Faulbrut (AFB), eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche. An AFB erkrankt nur die Bienenbrut, jedoch nicht die erwachsenen Bienen. Verursacher ist das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae, das bislang in Sachsen-Anhalt noch relativ selten auftritt. Durch eine gezielte Früherkennung von Infektions- und Seuchenherden kann einer Weiterverbreitung wirksam begegnet werden. In Sachsen-Anhalt wird deshalb seit 2013 ein AFB-Monitoring auf der Grundlage bakteriologischer Untersuchungen von Futterkranzproben (FKP) durchgeführt. Ergänzend dazu werden amtliche Abklärungsuntersuchungen von Verdachtsfällen und freiwillig durch Imkerinnen und Imker veranlasste Untersuchungen durchgeführt. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 1.516 FKP aus 766 Bienenhaltungen analysiert. Dabei erwiesen sich 11 Proben aus 5 Bienenhaltungen als positiv. Das sind deutlich weniger als im Vorjahr (2018: 24 Proben aus 12 Bienenhaltungen). Im Jahr 2020 wurden bis 30.11.2020 1.371 Proben genommen und zwei Fälle von AFB festgestellt. Hintergrund Der Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz Im Jahr 2019 führten die Labormitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Fachbereich Veterinärmedizin mehr als 600.000 diagnostische Untersuchungen zu Tierseuchen, Zoonosen und Tierschutzfragestellungen durch. Daneben wurden 21.181 Proben im biologischen Hemmstofftest auf Antibiotikarückstände und weitere 3.173 Proben im Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) auf pharmakologisch wirksame Substanzen untersucht. Die Gesunderhaltung der Tierbestände, darin eingeschlossen der Schutz vor Tierseuchen und Zoonosen sowie die Einhaltung von Tierschutznormen, sind ein integraler Bestandteil des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes. Als solche gehören sie zu den Kernelementen staatlicher Daseinsvorsorge. Hierbei nimmt das Landesamt für Verbraucherschutz vielfältige Aufgaben im Rahmen der Überwachung, Vermeidung und ggf. Bekämpfung von Tierseuchenausbrüchen wahr. Zudem obliegen ihm zahlreiche Aufgaben in den Bereichen Tierschutz, Rückstandsanalytik und technische Überwachung von Maschinen und Einrichtungen entlang der Lebensmittelkette. Zu diesen Aufgabenfeldern liegt nunmehr der „Jahresbericht Veterinärmedizin 2019“ mit ausgewählten Schwerpunkten vor, der im Verbraucherschutzportal unter https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/ zur Verfügung steht. Antworten zu zahlreichen Fragen rund um die Afrikanische Schweinepest sind auf den FAQ-Seiten des Ministeriums zu finden: https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/veterinaerwesen/afrikanische-schweinepest/ Impressum: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bochum, Fakultät für Biologie und Biotechnologie, Arbeitsgruppe Verhaltensbiologie und Didaktik der Biologie durchgeführt. Ziel dieses Projekts ist es, auf wissenschaftlicher Grundlage zeitnah eine messbare und nachhaltige Zurückdrängung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) und dadurch eine Verbesserung der Gesundheit von Honigbienenvölkern in Deutschland herbeizuführen. In einem interdisziplinären und arbeitsteiligen Verbundansatz werden die vorhandenen Techniken der AFB-Prophylaxe und -sanierung erstmalig umfassend und nachhaltig wissenschaftlich evaluiert. Es soll (i) eine praxisnahe Prüfung des offenen Kunstschwarmverfahrens zur Sanierung erkrankter Völker sowie (ii) eine praxisnahe Prüfung verschiedener Sanierungs- und Betriebstechniken in Bezug auf den Sanierungserfolg bei nicht erkrankten, aber infizierten oder ansteckungsgefährdeten Völker erfolgen. Diese Prüfungen werden jeweils begleitet von einer molekularen Erregertypisierung. Nach einer klassischen Erreger-Diagnostik werden P. larvae-positive Proben anschließend beim Projektpartner LIB molekular mittels rep-PCR, 'multi locus sequence typing' (MLST) und Gesamtgenomsequenzierung (WGS) genotypisiert. Alle molekularen Daten werden an den Projektpartner FBI weitergeleitet, der sie in einer Datenbank erfasst und verwaltet. Es werden systematische Tests zum Einfluss verschiedener Betriebs- und Sanierungstechniken auf die Belastung mit bakteriellen Sporen von Bienenvölkern durchgeführt werden. Ein wichtiger Aspekt des Projekts ist auch die proof-of-concept-Studie zur Praxistauglichkeit eines mobilen Niedertemperatur-Plasma-Reaktors zur Sterilisierung sporenkontaminierten Materials. Alle Sanierungsoptionen werden einer professionellen Wirtschaftlichkeitsanalyse unterzogen, um ökonomisch, ökologisch und seuchenrechtlich geeignete Verfahren zu identifizieren, die in enger Zusammenarbeit mit der Praxis optimiert werden sollen. Zum Projektende werden die erarbeiteten Resultate zielgruppenspezifisch (Veterinäre, Imker) und professionell in einem Leitfaden aufgearbeitet und über die Netzstrukturen barrierefrei allgemeinzugänglich gemacht.
Das Projekt "Teilprojekt 4" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von CIP Chemisches Institut Pforzheim GmbH durchgeführt. EvA - Entwicklung von anti-Nosemose-Wirkstoffen über ein 2-Stufen-Testsystem Ziel des Projektes EvA war die Entwicklung von Wirkstoffen zur rückstandsfreien Bekämpfung der Nosemose bei Honigbienen. In einem in vivo-Assay mit gekäfigten Bienen konnten zwei chemische Leitstrukturen mit anti-Nosema-Aktivität identifiziert werden. Untersuchungen zur Bienenverträglichkeit, Ökonomie und Akzeptanz bei Bienen und Imkern resultierten in einer anwenderfreundlichen Formulierungsvariante für die potentiellen Wirkstoffe. Zur Herstellung der Präparate wurden robuste, scale-up-fähige Verfahren etabliert. Ein im Projekte entwickeltes innovatives in vitro-Testsystem ermöglichte das zellkulturbasierte Screening von mehr als 2000 aussichtsreichen, konformationell restringierten synthetischen Peptiden. Ein natürliches Peptidgemisch zeigte deutliche anti-Nosema-Aktivität. Die im Rahmen von EvA entwickelten, bienen- und umweltverträglichen Wirkstoff-Kandidaten leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Tiergesundheit und liefern wesentliche Erkenntnisse für die Grundlagenforschung.
Das Projekt "Deutsches Bienenmonitoring" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Landesanstalt für Bienenkunde durchgeführt. Die angewandt forschenden deutschen Bieneninstitute, sowohl an Universitäten als auch an Landesanstalten und Veterinäreinrichtungen, haben eine effektive Kooperation für Feld- und Laborarbeiten aufgebaut. Anhand der Daten soll für die derzeit relevanten Bienenkrankheiten, insbesondere für die Parasitierung mit der Varroamilbe und Infektionen mit Nosema spp. und Viren, die Notwendigkeit seuchenrechtlicher Maßnahmen beurteilt und entsprechend umgesetzt sowie Diagnosevorschriften und imkerliche Maßnahmen zur nachhaltigen Vermeidung von Schäden abgeleitet werden. Durch die Schulungstätigkeit der beteiligten Institute fließen die Ergebnisse direkt in die imkerliche Praxis ein. Bundesweit werden jährlich 3-4 Standbesuche bei 111 Imkereien, die mit je 10 Bienenvölkern für die detaillierte Datenerfassung und Probenahme am Projekt beteiligt sind, durchgeführt.
Das Projekt "Bienenvergiftungen - Wechselwirkungen von PSM und anderen Faktoren - Teil 3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit , Dienststelle Berlin durchgeführt. 1. Überprüfung der Eignung von im Rahmen der Zulassungsprüfung verwendeten Versuchsvölkern im Vergleich zu Wirtschaftvölkern 2. Ggf. Anhaltspunkte für die Überarbeitung von Richtlinien der EPPO (EPPO 170).
Das Projekt "Untersuchungen zum Einfluss von Pflanzenschutzmassnahmen im (Winter)Raps auf das Auftreten bzw. die Hoehe von Rueckstaenden im Honig, im Wachs und an/in Honigbienen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Pflanzenschutzamt Schleswig-Holstein durchgeführt. ...Waehrend der Bluetezeit des Rapses besteht jedoch auch die Notwendigkeit, Schadinsekten und Schadpilze zur Vermeidung wirtschaftlich bedeutsamer Verluste mit chemischen Mitteln zu bekaempfen... Ermittlung der durchschnittlichen Belastung von Rapshonig auf der Handelsstufe mit Rueckstaenden von zugelassenen Pflanzenbehandlungsmitteln, die an bluehendem Winterraps angewendet werden (landesweite Statuserhebung); Ermittlung des Einflusses der Praeparat-Aufwandmenge auf die Hoehe der Rueckstaende im Honig; Ermittlung des Einflusses der Ausbringungstechnik (Bodengeraet; Hubschrauber) auf die Hoehe der Rueckstaende im Honig; Ermittlung der Direktkontamination von Flugbienen mit Wirkstoffanteilen; Versuche, diese Direktkontamination durch Unterbindung des Flug-betrie-bes waehrend der Ausbringung und bis mind. 2 h danach zu vermeiden/verringern; Einfluss der Sammelzeitdauer auf die Rueckstandshoehe bei Veraenderung des Abstandes zwischen Ausbringungs- und Schleuder-zeitpunkt; Untersuchung von Bienenwachs desselben Programms auf PSM-Rueckstaende; Zusaetzliche Ermittlung von Tierarzneimittel-Rueckstaenden nach Behandlung von parasitaerer Bienenkrankheiten im Stock (Var-roatose) (Brompropylat, 4,4 -Dibrombenzophenon (Pyrolyseprodukt)) in Bienenwachs; Erarbeitung der erforderlichen Rueckstandsanalysenmethoden (Kapillar-Gaschromatographie; Bestaetigung der Befunde (Massenspektrometrie)). Lebensmittelrechtliche und hygienisch-toxikologische Bewertung der Rueckstaende...Anwendungsempfehlungen... Ergebnisse: In 4 Proben (von 56) der Ernte 1984 wurden keine Rueckstaende ermittelt; in 10 Proben konnte ein Wirkstoff nachgewiesen werden, waehrend in 32 Proben zwei, in 9 Proben drei und in einer Probe vier Wirkstoffe detektiert wurden. In 52 Proben wurden die Wirkstoffe... Vinclozolin, Dialifos, Methoxychlor, Endosulfan und Procymidon festgestellt. Brompropylat und 4,4 -Dibrombenzophenon, Phosalon und Endo-sulfan-sulfat konnten in keiner Probe nachgewiesen werden...In demselben Programm wurden auch 60 Bienenwachsproben gezogen und nach Erarbeitung einer geeigneten gaschromatographischen Methode rueckstandsanalytisch untersucht (Wiederfindungsraten 47 - 70 Prozent; zugesetzte Wirkstoffgehalte zwischen 0,1 und 1,0 mg/kg). Ergebnisse: Neun Proben waren rueckstands-frei. In 47 Proben konnte ein Wirkstoff nachgewiesen werden; waehrend in zwei Proben zwei bzw. drei Verbin-dungen gefunden werden. In 51 Proben wurden die Wirkstoffe... Vinclozolin, Brompropylat, 4.4-Dibrombenzophenon, Procymidon festgestellt... Angesichts der ausgepraegten Lipophilie einiger der untersuchten Verbindungen, der mehr-fachen Wiederverwendung kontaminierter Wachs-Chargen in der Imkerei und der Bedeutung von Bienen-wachs fuer die kosmetische und pharmazeutische Industrie muss bei der Verwendung dieser Stoffe beson-ders sorgfaeltig umgegangen werden.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eurofins Medigenomix GmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist Etablierung der bei anderen Tierarten zur Verbesserung von Zuchtmerkmalen eingesetzten und als zukunftsweisend eingeschätzten genomische Selektion bei der Honigbiene - insbesondere zur Zucht auf Krankheitsresistenz. Hierbei sind die reproduktionsbiologischen und genetischen Besonderheiten dieser Spezies zu berücksichtigen. Neben der Modellentwicklung und des Designs eines alle Selektionsmerkmale abdeckenden SNP-Chips, soll auch die Möglichkeit der praxistauglichen Implementierung in die Bienenzucht erforscht und vorangetrieben werden. Als Grundlage für die genomische Selektion soll in Kooperation mit unserem Projektpartner ein SNP-Chip mit 80.000 bis 120.000 SNPs entwickelt werden, der es erlaubt die Resistenz gegen die Varroamilbe und andere Bienenkrankheiten im Rahmen der genomischen Selektion zu verbessern. Andere Zuchtmerkmale, wie Honigertrag, Sanftmut und Schwarmneigung sind hierbei zu berücksichtigen, da Rückschritte bei diesen Merkmalen von der Imkerschaft nicht in Kauf genommen werden. Allerdings müssen zur Erreichung dieser Ziele im Rahmen des Projekts geeignete Strategien und Methoden entwickelt oder bestehende an die reproduktionsbiologischen Besonderheiten der Honigbiene angepasst werden. Insbesondere ist hier die Integrierung der genomischen Informationen in die am LIB etablierte BLUP-Zuchtwertschätzung zu nennen. Die Identifizierung merkmalsbeeinflussender Regionen soll über SNP-Chip-Analysen Mutations- und Expressionsstudien an Völkern erfolgen, die extreme Merkmalsausprägungen aufweisen. Basierend auf den erzielten Ergebnissen, soll für die Imker anschließend ein wesentlich kleinerer und kostengünstigerer Chip entwickelt werden, der nur die für die Zucht wichtigsten SNPs enthält und damit aus kommerzieller Sicht das Hauptprodukt dieses Vorhabens darstellt.
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