With COM(2011) 856 final from 09.12.2011 the EU Commission launched a proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council on the sound level of motor vehicles. This proposal is related to motor vehicles having at least four wheels. Objective and aim are described as follows: “The objective of the proposal is to ensure a high level of health and environmental protection and to safeguard the Internal Market for motor vehicles as regards their sound level. The proposal aims at reducing environmental noise by introducing a new test method for measuring noise emissions, by lowering the noise limit values, by including additional sound emission provisions in the type-approval procedure……” Veröffentlicht in Texte | 11/2012.
Umweltbundesamt begrüßt EU-Ratsbeschluss zur besseren Kennzeichnung von Bauprodukten Erstmalig haben der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament die Möglichkeit geschaffen, europäische Mindestschutzniveaus für Bauprodukte festzulegen. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet die neue EU-Verordnung für die Vermarktung von Bauprodukten, die 2013 in Kraft treten wird. Ab Juli 2013 müssen Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung über eine Stoffdeklaration verfügen, die besonders besorgniserregende Stoffe ausweist. Die neuen Regeln gelten dann für alle im Binnenmarkt gehandelten Bauprodukte; zum Beispiel Teppichböden, Tapeten oder Betonfertigteile. Mit der Verordnung hat die Europäische Kommission neue Befugnisse bekommen: Sie kann zum Beispiel Schwellenwerte für gefährliche Stoffe festlegen, die aus Bauprodukten in die Innenraumluft, Boden oder Gewässer entweichen können oder Emissionsklassen für verschiedene Gebäudetypen auf einem hohen Schutzniveau festlegen. Mit diesen Angaben können Architekten zum Beispiel einschätzen, ob und wie flüchtige organische Verbindungen ( VOC ) aus Bauprodukten in Innenräume emittieren. „Künftig müssen die Angaben über besonders besorgniserregende Stoffe bei jedem Bauprodukt mit CE-Kennzeichnung von vornherein vorliegen. Baufachleute und Verbraucher können sich dann besser als bisher über die Inhaltsstoffe in Bauprodukten informieren und mögliche gesundheitliche Risiken abwenden. Die jetzt eingeführte Informationspflicht ist gerade für Bauprodukte sehr wichtig, da diese im Vergleich zu vielen anderen Produkten sehr lange genutzt werden“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Ein europäischer Mindeststandard für die Verfügbarkeit von Informationen über gefährliche Stoffe ist zwar bereits jetzt im EU-Chemikalienrecht enthalten. Die neue Verordnung wandelt das etwas umständliche Auskunftsrecht für Verbraucher binnen 45 Tagen in eine sofort verfügbare Pflichtangabe um. Indem die EU die gesetzlichen Mindeststandards verbessert, erhöht sie auch die Glaubwürdigkeit der CE-Kennzeichnung. Für das Ziel einer angemessenen Deklaration von Umwelt- und Gesundheitsaspekten bei den im Binnenmarkt gehandelten Bauprodukten ist es sehr wichtig, dass die Kommission die ihr neu delegierten Befugnisse nun tatsächlich wahrnimmt. Durch die Revision konnten die Anforderungen an Bauprodukte mit dem aktuellen Schutzniveau im EG-Umweltrecht verknüpft werden. Auf Vorschlag des Europäischen Netzwerkes der Umweltagenturen (EPA) führt die Verordnung nun Vorschriften für eine „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen” an Bauwerken ein. Demnach dürfen nationale Bauvorschriften von Bauprodukten im Binnenmarkt verlangen, dass sie deklarieren, ob ein späteres Recycling möglich ist oder ob das Bauprodukt aus Recyclingmaterialien besteht. Dessau-Roßlau, 04.03.2011
Brennstoffarten zur Erzeugung von Gebäudewärme Aufgrund der engen inhaltlichen Bezüge entstand ein gemeinsamer Text für die beiden Karten 08.01 Versorgungsbereiche Gebäudewärme (Ausgabe 2010) und 08.02 Überwiegende Heizungsarten (Ausgabe 2010). Berlin ist das größte zusammenhängend bebaute Ballungsgebiet in der Bundesrepublik Deutschland. Auf einer Fläche von 889 km² leben ca. 3,4 Millionen Einwohner (Stand Dezember 2009). Die Entwicklung der Raumwärmeversorgung und die Verteilung der Brennstoffarten sind eingebunden in die Entwicklungsgeschichte der Stadt und geprägt von ihrer Sozial- und Baustruktur. Im Zuge der Industrialisierung ab etwa 1875 und des damit einhergehenden raschen Bevölkerungszuwachses entwickelte sich Berlin um den alten Stadtkern innerhalb des heutigen S-Bahn-Ringes weitgehend zu einer Mietskasernenstadt. Am Innenstadtrand entstanden erste Siedlungen der Wohnungsbaugesellschaften. Im Außenbereich wurden Villenkolonien bzw. Gartenstadtprojekte errichtet. Bis zum Ende des 2. Weltkrieges bestimmte der Einsatz von Braun- und Steinkohle fast vollständig die Wärmeversorgung der Stadt. Die Nachkriegsentwicklung war geprägt von großen Wiederaufbau- und Neubaumaßnahmen, die zunächst den Zeilenbau wiederverwendeten. In den 60er bis 80er Jahren entstanden sowohl im West- als auch im Ostteil der Stadt in den Außenbereichen Großsiedlungen und Trabantenstädte, in der Innenstadt bestimmten zunächst Abriss und Neubau die Wohnungsbauprogramme. Ab Mitte der 70er Jahre wurden vor allem in Wedding und Kreuzberg behutsame Formen der Stadterneuerung durchgeführt (vgl. Karte 06.07, SenStadt 2008b). Der Einsatz verschiedener Brennstoffe zur Beheizung von Wohn- und Arbeitsstätten entwickelte sich in dieser Zeit in Ost- und West-Berlin unterschiedlich. West-Berlin Im Westteil von Berlin fand seit Beginn der 70er Jahre ein kontinuierlicher Ersatz von Kohle durch andere Energieträger statt. Die Ersatzstruktur war dabei abhängig von der Siedlungsstruktur: Vor allem in den Ein- und Zweifamilienhausbereichen im Außenbereich wird seitdem vorrangig mit leichtem Öl geheizt. Im Geschosswohnungsbau und bei der Arbeitsplatzbeheizung richtet sich die Art der Brennstoffe dagegen mehr nach der Nähe zu Versorgungsnetzen der leitungsgebundenen Energieträger bzw. dem Einsatz eigener ölbefeuerter Heizhäuser. Die aufgrund der Insellage hohe Dichte mit Heizkraftwerken ermöglichte bis 1989 einen kontinuierlichen Ausbau der Fernwärmeversorgung durch die BEWAG, wenn auch der Vorrang der Stromversorgung dort bisher eine wärmetechnisch optimierte Planung verhinderte. Ost-Berlin Im Ostteil von Berlin wurden bis 1989 sowohl in den Ein- und Zweifamilienhausgebieten als auch in den mehrgeschossigen Altbauquartieren und im Bereich der Arbeitsstätten nahezu ausschließlich Braunkohle und Erdgas für die Beheizung verwendet. Etwa 60% der Wohnungen im Ostteil von Berlin waren 1989 mit Kohleeinzel- und Sammelheizungen versorgt; ca. 40% der Wohnungen wurden durch Fernwärme aus Heiz- und Heizkraftwerken versorgt. Aufgrund der Verwendungsbeschränkung in der ehemaligen DDR wurde Heizöl für den Wärmemarkt nicht eingesetzt. Berlin nach 1989 Die bauliche Entwicklung des vereinigten Berlins durchlief nach 1989 verschiedene Phasen. Insgesamt wurden zwischen 1991 und 2000 in Berlin rund 150.000 Wohnungen neu gebaut. Etwa 60 % aller Neubauten wurden als kleinteilige Bestandsergänzungen errichtet. Bis 1992 wurden die im Bau befindlichen Plattenbausiedlungen im Ostteil der Stadt fertig gestellt. Im Westteil wurden in dieser Phase nur geringfügige Ergänzungen im Baubestand vorgenommen. 1993 bis 1997 wurden im Außenbereich, wie zum Beispiel auf ehemaligen Äckern in Karow-Nord, neue Vorstädte, sowie im Stadtzentrum zahlreiche Großprojekte, wie der Potsdamer Platz oder die Regierungsbauten errichtet. Seit 1997 ist der Wohnungsneubau im gesamten Ballungsraum rückläufig und hat für das Jahr 2003 infolge des Abbaus von Förderungen wieder in etwa das Niveau von 1991 erreicht. Der Eigenheimbau ist nach einem Maximum in den östlich Randbezirken und im Umland 1998 und 1999 ebenfalls leicht rückläufig. Große Teile der Innenstadt-Altbauquartiere im Ostteil der Stadt wurden ebenso, wie fast 80 % der Plattenbau-Großsiedlungen, mit Hilfe verschiedener Förderprogramme in der Bausubstanz und im Wohnumfeld saniert. Energiepolitisch und damit auch von großem Einfluss auf den lokalen Wärmemarkt änderte sich die Situation nach 1989 radikal. Waren vorher – in West-Berlin aufgrund der Insellage, in Ost-Berlin aufgrund der zentralen Steuerung – festgelegte Versorgungsstrukturen, so verschlechterte sich mit der Wiedervereinigung die Übersichtlichkeit und Planbarkeit der Energieversorgung. So wurde Berlin sehr bald in überregionale Verbundnetze bei Strom und Gas integriert, 1997 erfolgte die vollständige Privatisierung des bisher mehrheitlich in staatlichem Besitz befindlichen Energieversorgers BEWAG und 1998 wurden mit der Energierechtsnovelle die Vorraussetzungen für einen veränderten Binnenmarkt bei Strom und Gas geschaffen (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 2004). Die Entwicklung bis Ende 2003 zeigt allerdings, dass die angestammten Energieversorger der Stadt, BEWAG und GASAG, weiterhin einen ganz überwiegenden Anteil an der Versorgung von Strom, Fernwärme und Gas innehaben. Am 1. Januar 2006 wurde aus der Bewag Aktiengesellschaft die Vattenfall Europe Berlin AG Im selben Zeitraum seit 1989 hat der Senat von Berlin vielfältige energiepolitische Anstrengungen unternommen, lokal auf den weltweiten Klimawandel zu reagieren und damit auch Einfluss auf eine energetische Optimierung beim Einsatz von Heizenergie zu nehmen, u.a.: Vorlage eines speziellen Gesetzes zur sparsamen sowie umwelt- und sozialverträglichen Energieversorgung und Energienutzung (vgl. Berliner Energiespargesetz – BEnSpG) Vorlage eines Energieberichtes 1990-1996, der die Maßnahmen des Energiekonzeptes von 1994 evaluierte (vgl. Energiebericht 1990-1996) Erarbeitung und Beschluss eines Landesenergieprogrammes 2000 – 2003, in dem auch die Erstellung und Fortschreibung dieser Umweltatlas-Karten als Beitrag zur Information der Öffentlichkeit festgelegt wurden. Am 18. Juli 2006 wurde als aktualisierte Fassung das Landesenergieprogramm (LEP) 2006-2010 vom Berliner Senat beschlossen. viele weitere Aktivitäten und Initiativen zur Reduzierung des Energieverbrauches und energetischen Optimierung der Gebäudewärmeversorgung (vgl. vertiefende Informationen unter “Klimaschutz – Schwerpunkte in Berlin” ). Den zeitliche Aspekt zur Umsetzung der staatlich geförderten und privaten bzw. gewerblichen Maßnahmen im Gebäudewärmebereich veranschaulicht eindrucksvoll ein Vergleich zwischen der Erhebung 1994/95, den Daten zum Heizenergieeinsatz im Jahre 2000 sowie dem aktuellen Stand 2005 (vgl. Tab. 1). Es ist zu erkennen, dass insbesondere in den 90er Jahren die Kohle durch andere Heizenergiearten substituiert wurde, während zwischen 2000 und 2005 vor allem der Wechsel beim ausgeprägtesten Versorgungsanteil von der Fernwärme hin zur Gasheizung auffällt. Die Wirkung hausbrandbezogener Maßnahmen auf die Situation der Schadstoffimmission ist in Anbetracht der jeweils niedrigen Emissionshöhen höher als bei Industrie und Kraftwerken. Die beheizte Fläche hat entsprechend Tabelle 1 zwischen 1994 und 2005 um rund 17 % zugenommen. Die Wohnfläche hat in diesem Zeitraum um rund 8 % (1994: 118.255.000 m 2 , 2005: 131.765.000 m 2 ) und die Zahl der Wohnungen (1994: 1.760.071, 2005: 1.881.837) um ca. 10 % zugenommen (Statistisches Landesamt Berlin 1994, 2005). Über die Zunahme der Gewerbeflächen, die mit nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen beheizt werden und mindestens 15% der hier erfassten beheizten Fläche ausmachen, liegt keine Statistik vor. Während 1994 die Energieversorgung einschließlich des Stromanteils noch erhebliche Unterschiede in beiden Stadthälften aufwies, sind diese Unterschiede in der Zeit bis zur aktuellen Darstellung für das Jahr 2005 in weiten Bereichen aufgehoben worden. Besonderen Anteil an dieser Angleichung hat die Sustitution ehemals kohlebeheizter Flächen in den östlichen Bezirken und zwar sowohl im Stadtzentrum als auch in den Randbezirken. Vor allem profitieren von diesem Wandlungsprozess konnten die Gasanbieter, deren zu beheizende Flächen eine deutliche Zunahme von 1994 bis 2005 um fast das Doppelte aufweisen, während die Ausdehnung bei den Fernheizungen und bei den ölbeheizten Gebäuden deutlich geringer ausfällt. Damit stellt 2005 die Gasversorgung in rund 4.800 überwiegend gasbeheizten Blöcken mit Wohn- und Arbeitsstätten vor den rund 4.300 vorrangig ölbeheizten Blöcken den größten Anteil dar, es folgt die Fernwärme mit rund 1.850 überwiegend von ihr beheizten Blöcken. Alle Energiearten konnten dabei ihren Versorgungsanteil vor allem im ehemaligen Ostteil der Stadt zu Lasten bisher mit Kohle beheizter Flächen ausbauen. Entsprechend gingen die kohlebeheizten Flächen von 1994 bis 2005 um etwa 90 % zurück und beheizen heute nur noch weniger als 2 % der Wohn- und Gewerberäume. Die Anteile der Heizungsarten in den 12 Bezirken im Vergleich der unterschiedlichen Erfassungszeitpunkte sind in den Abbildung 1, Abbildung 2 und Abbildung 3 veranschaulicht. Insbesondere fällt auf, dass im Jahre 1994 in den östlichen Außenbezirken der Stadt (Treptow-Köpenick, Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf) Ölheizungen noch einen verhältnismäßig geringen, Kohleheizungen hingegen einen hohen Anteil einnahmen. Dieses Verhältnis hat sich bis zur Mitte des neuen Jahrzehntes umgekehrt (weitere Informationen zur aktuellen Verteilung der Heizungsarten siehe Kartenbeschreibung). Berlin verfügt mit einem ca. 1.300 km langen Rohrsystem und einer Gesamtwärmeleistung von 7.683 MW über das größte Fernwärmenetz Westeuropas, mit dem mehr als 600.000 Privathaushalte, Industriebetriebe und öffentliche Gebäude versorgt werden. Strom und Wärme werden in neun großen Heizkraftwerken und mehr als 200 Blockheizkraftwerken unterschiedlicher Größe erzeugt. Größter Versorger ist die Vattenfall Europe AG (SenGesUmV 2010c). Ergänzt wird dieses Netz durch den Erdgas-Versorger GASAG. Der Erdgasverbrauch für Haushalte, öffentliche Einrichtungen und genehmigungsbedürftige Industrieanlagen (ohne Kraftwerke von Vattenfall) ist im Geschäftsbericht der GASAG mit 1800 Mio. m 3 ausgewiesen. Etwa 900 Mio. m 3 Erdgas zusätzlich wird in den Kraftwerken und Heizkraftwerken von Vattenfall verbraucht. Der Anteil, den die genehmigungsbedürftigen gasbetriebenen Feuerungsanlagen verbrauchen liegt nach Information aus den Emissionserklärungen bei etwa 700 Mio. m 3 und deren Gasverbrauch wird bei der GASAG Verbrauchergruppe “Gewerbe und Industrie” zugeordnet. Daher kann für den Hausbrand eine verbrauchte Erdgasmenge von ca. 1132 Mio. m 3 veranschlagt werden. Die grundlegenden Veränderungen im Rahmen der Wärmeversorgung haben schon in der Vergangenheit zu einer deutlichen Entlastung der lufthygienischen Situation in der Stadt geführt. Die Werte aller direkt emittierten Schadstoffe der letzten 15 Jahre sind stark rückläufig. Beim Schwefeldioxid, das früher hauptsächlich aus Kraftwerken, Industrie und Kohleöfen stammte, ist dieser Rückgang am deutlichsten. Abbildung 4 zeigt die flächige Verteilung des SO 2 . Während 1994 noch 42 km 2 mit SO 2 -Emissionen > 20 t/km 2 /a berechnet wurden, werden für den Zeitraum 2005 entsprechend Abbildung 3 nur noch 6 Raster mit Werten bis 10 t/km 2 /a berechnet. Die verbliebenen Emissionsschwerpunkte des Hausbrandes sind Innenstadtbereiche im Übergangsbereich von Schöneberg nach Wilmersdorf. Die ebenfalls relativ dicht besiedelten Baugebiete der Hochhausviertel Gropiusstadt, Märkisches Viertel, Hohenschönhausen und Marzahn fallen dagegen von ihren Emissionen her nicht auf, da hier flächendeckend mit Fernwärme geheizt wird. Die dabei entstehenden Emissionen sind den Heizkraftwerken zugeordnet und werden hinsichtlich ihrer eingesetzten Brennstoffe in der Karte 08.02.2 dargestellt. Weitere ausführliche Informationen sind der Veröffentlichung zum Hausbrand-Kataster 2000 zu entnehmen. Kohlendioxid-Emissionen Das seit einigen Jahren in den Mittelpunkt der Diskussion gerückte Kohlendioxid (CO 2 ) lässt sich durch technische Maßnahmen nicht entscheidend reduzieren. Ansatzpunkte für die Umsetzung des politischen Ziels einer 40 %-Minderung der Kohlendioxid-Emission pro Kopf der Bevölkerung bis 2020 gegenüber 1990 sind die größtmögliche Effizienz im Hinblick auf den Wärme- und übrigen Energiebedarf und ein insgesamt ressourcenschonender Umgang mit allen Rohstoffen. Der Berliner Senat hat zu diesem Zweck im Juli 2008 ein “Klimapolitisches Arbeitsprogramm Berlin” beschlossen. Schwerpunkte des Berliner Konzepts sind u.a. die Reduzierung des Energieverbrauchs zur Wohnraum- und Arbeitsstättenbeheizung, hier insbesondere die ökologische Sanierung öffentlicher Gebäude. Die Entwicklung der CO 2 -Emissionen in Berlin ist seit 1990 rückläufig (Bild 12). Im Jahr 2006 ist eine Reduzierung von 26,1 Prozent (Quellenbilanz) gegenüber 1990 erreicht worden. Die CO 2 -Emissionen reduzierten sich damit seit 1990 von 26,94 Mio. Tonnen auf 19.91 Mio. Tonnen im Jahr 2006. Obwohl der Primärenergieverbrauch im Jahr 2006 einen leichten Anstieg verzeichnete, wirkte sich der Wechsel zu CO 2 -emissionsärmeren Energieträgern und Umwandlungsprozessen positiv aus. Das Berliner Energiekonzept beschreibt einen Weg, wie das Land Berlin bis zum Jahr 2010 die CO 2 -Emissionen um 25 % gegenüber dem Jahr 1990 aus eigener Kraft reduzieren kann. Wichtigster Sektor ist hierbei der Wohngebäudebereich und hier wiederum die energetische Modernisierung des Altbaubestandes. Das Land Berlin hat seit 1990 beispielhaft die Sanierung der Altbaubestände unterstützt. Im Zeitraum 1991 bis 2001 wurden insgesamt etwa 5 Milliarden EURO Fördermittel im Rahmen verschiedener Programme eingesetzt: Heizungsmodernisierungsprogramm Plattenbausanierungsprogramm Programm Soziale Stadterneuerung und Leerstandsbeseitigung Programm Stadtweite Maßnahmen Programm Mietermodernisierung Programm QUAB Wärmedämmung (Qualifizierung und Arbeitsbeschaffung) Diese Programme zielten in ihrem energetischen Teil auf eine energetische Verbesserung der Gebäudehülle (Wärmedämmung, Fensteraustausch u.a.), auf eine Erhöhung der Effizienz der Wärmeversorgungsanlagen, auf eine Ablösung ineffizienter Einzelanlagen und die Ablösung der kohlenstoffreichen Energieträger Kohle und Heizöl zugunsten des Fernwärmeausbaues bzw. effizienter Nahwärmelösungen mit Erdgas und zielten auch auf die Nutzung erneuerbarer Energien. Mit diesen Programmen wurde bereits über ein Drittel des gesamten Berliner Wohnungsbestandes und die Hälfte des Plattenbauten-Bestandes erfasst. Im Ergebnis konnte bei den sanierten Plattenbauten der spezifische Wärmeverbrauch für die Raumwärme vielfach auf unter 100 kWh/m 2 a gesenkt werden (vorher etwa 200 kWh/m 2 a), auch für die sanierten Mauerwerksbauten konnten ähnlich niedrige Werte erreicht werden. Gab es 1990 in über 400.000 Berliner Wohnungen Kohleeinzelöfen, sind dies mit Stand 2005 nur noch in etwa 40.000. Der Ausbau der Fernwärmeversorgung erfolgte von etwa 450.000 angeschlossenen Wohnungen auf jetzt 580.000 und der der modernen Gasheizung auf über 155.000 Hausanschlussleitungen mit ca. 670.000 Kunden in Berlin, bei einem Leitungsnetz von rund 6.900 km ( vgl. NBB online Auftritt ). Die Nutzung der Solarenergie wurde aus dem Nischendasein zu einer zu “beachtenden” Größe vorangebracht, indem rund 62.000 m 2 Kollektorfläche für 5.900 solarthermischen Anlagen und rund 7,3 MWp (p bedeutet ‘peak’ für ‘Spitze’, also die Spitzenleistung bei voller Sonneneinstrahlung) für etwa 2.000 photovoltaische Anlagen realisiert wurden. Verglichen mit den mehr als 12.3 GWh Strom, die im Jahre 2005 den Endabnehmern zur Verfügung standen, bleibt die von Solaranlagen erzeugte Strommenge trotz dieser Zuwächse naturgemäß weiter im Promillebereich. Die Entwicklung der CO 2 -Emissionen in Berlin ist seit 1990 rückläufig (vgl. Abb. 6). Im Jahr 2006 ist eine Reduzierung von 26,1 Prozent (Quellenbilanz) gegenüber 1990 erreicht worden. Die CO 2 -Emissionen reduzierten sich damit seit 1990 von 26,94 Mio. Tonnen auf 19.91 Mio. Tonnen im Jahr 2006. Obwohl der Primärenergieverbrauch im Jahr 2006 einen leichten Anstieg verzeichnete , wirkte sich der Wechsel zu CO 2 -emissionsärmeren Energieträgern und Umwandlungsprozessen positiv aus. Weitere Informationen zu den einzelnen Handlungsfeldern können im Landesenergieprogramm selbst oder unter “Klimaschutz – Schwerpunkte in Berlin” nachgelesen werden. Eine große Bedeutung für die Bereitstellung von Wärme haben in der Stadt neben den großen Heizkraftwerken von Vattenfall die immer zahlreicheren Feuerungsanlagen für den Nahwärmebereich. Diese Blockheizkraftwerke fallen je nach thermischer Gesamtleistung und Brennstoffeinsatz u.U. unter die Genehmigungspflicht industrieller Anlagen und sind dann nicht mehr dem Hausbrandbereich zugeordnet. Sowohl die absolute Anzahl an Feuerungsanlagen als auch die Zahl der genehmigungsbedürftigen Industrieanlagen insgesamt hat in den letzten drei Erfassungszeiträumen kontinuierlich abgenommen. Während im Jahre 2000 bei insgesamt 620 genehmigungsbedürftigen Anlagen 243 Feuerungsanlagen in Betrieb waren, betrug dieses Verhältnis im Jahr 2004 nur noch 398 zu 100 und im aktuellen Erfassungszeitpunkt 165 zu 64 Anlagen. Die Ursache liegt darin begründet, dass zum einen Anlagen stillgelegt wurden, zum anderen jedoch durch die Umstellung auf umweltfreundlichere Brennstoffe (Erdgas oder Öl statt Kohle) die Genehmigungspflicht entfiel. Da die Umweltfreundlichkeit der von diesen Anlagen bereitgestellten Fern- bzw. Nahwärme auch von den in den Erzeugeranlagen eingesetzten Brennstoffen abhängt, stellt die Karte 08.02.2 für die größeren Anlagen der Versorger (mit mehr als 20 MW thermischer Leistung) den Brennstoffeinsatz im Wärmemarkt für 2004 dar. Die vorliegenden Karten 08.01 und 08.02 liefern über die Darstellung des derzeitigen Anteils der einzelnen Energieträger für Wohnraum- und Arbeitsstättenbeheizung im Gebäudeblock hinaus eine Hilfe für den weiteren Ausbau der Versorgungsgebiete mit Fernwärme und Erdgas. Für Neubaugebiete werden Anschlusspotenziale an bestehende Versorgungsnetze aufgezeigt.
Brennstoffarten zur Erzeugung von Gebäudewärme Aufgrund der engen inhaltlichen Bezüge entstand ein gemeinsamer Text für die beiden Karten 08.01 Versorgungsbereiche Gebäudewärme (Ausgabe 2005) und 08.02 Überwiegende Heizungsarten (Ausgabe 2005). Berlin ist das größte zusammenhängend bebaute Ballungsgebiet in der Bundesrepublik Deutschland. Auf einer Fläche von 889 km 2 leben ca. 3,4 Millionen Einwohner (Stand Juni 2004). Die Entwicklung der Raumwärmeversorgung und die Verteilung der Brennstoffarten sind eingebunden in die Entwicklungsgeschichte der Stadt und geprägt von ihrer Sozial- und Baustruktur. Im Zuge der Industrialisierung ab etwa 1875 und des damit einhergehenden raschen Bevölkerungszuwachses entwickelte sich Berlin um den alten Stadtkern innerhalb des heutigen S-Bahn-Ringes weitgehend zu einer Mietskasernenstadt. Am Innenstadtrand entstanden erste Siedlungen der Wohnungsbaugesellschaften. Im Außenbereich wurden Villenkolonien bzw. Gartenstadtprojekte errichtet. Bis zum Ende des 2. Weltkrieges bestimmte der Einsatz von Braun- und Steinkohle fast vollständig die Wärmeversorgung der Stadt. Die Nachkriegsentwicklung war geprägt von großen Wiederaufbau- und Neubaumaßnahmen, die zunächst den Zeilenbau wiederverwendeten. In den 60er bis 80er Jahren entstanden sowohl im West- als auch im Ostteil der Stadt in den Außenbereichen Großsiedlungen und Trabantenstädte, in der Innenstadt bestimmten zunächst Abriss und Neubau die Wohnungsbauprogramme. Ab Mitte der 70er Jahre wurden vor allem in Wedding und Kreuzberg behutsame Formen der Stadterneuerung durchgeführt (vgl. Karte 06.07, SenStadt 2002). Der Einsatz verschiedener Brennstoffe zur Beheizung von Wohn- und Arbeitsstätten entwickelte sich in dieser Zeit in Ost- und West-Berlin unterschiedlich. West-Berlin Im Westteil von Berlin fand seit Beginn der 70er Jahre ein kontinuierlicher Ersatz von Kohle durch andere Energieträger statt. Die Ersatzstruktur war dabei abhängig von der Siedlungsstruktur: Vor allem in den Ein- und Zweifamilienhausbereichen im Außenbereich wird seitdem vorrangig mit leichtem Öl geheizt. Im Geschosswohnungsbau und bei der Arbeitsplatzbeheizung richtet sich die Art der Brennstoffe dagegen mehr nach der Nähe zu Versorgungsnetzen der leitungsgebundenen Energieträger bzw. dem Einsatz eigener ölbefeuerter Heizhäuser. Die aufgrund der Insellage hohe Dichte mit Heizkraftwerken ermöglichte bis 1989 einen kontinuierlichen Ausbau der Fernwärmeversorgung durch die BEWAG, wenn auch der Vorrang der Stromversorgung dort bisher eine wärmetechnisch optimierte Planung verhinderte. Ost-Berlin Im Ostteil von Berlin wurden bis 1989 sowohl in den Ein- und Zweifamilienhausgebieten als auch in den mehrgeschossigen Altbauquartieren und im Bereich der Arbeitsstätten nahezu ausschließlich Braunkohle und Erdgas für die Beheizung verwendet. Etwa 60% der Wohnungen im Ostteil von Berlin waren 1989 mit Kohleeinzel- und Sammelheizungen versorgt; ca. 40% der Wohnungen wurden durch Fernwärme aus Heiz- und Heizkraftwerken versorgt. Aufgrund der Verwendungsbeschränkung in der ehemaligen DDR wurde Heizöl für den Wärmemarkt nicht eingesetzt. Berlin nach 1989 Die bauliche Entwicklung des vereinigten Berlins durchlief nach 1989 verschiedene Phasen. Insgesamt wurden zwischen 1991 und 2000 in Berlin rund 150.000 Wohnungen neu gebaut. Etwa 60 % aller Neubauten wurden als kleinteilige Bestandsergänzungen errichtet. Bis 1992 wurden die im Bau befindlichen Plattenbausiedlungen im Ostteil der Stadt fertig gestellt. Im Westteil wurden in dieser Phase nur geringfügige Ergänzungen im Baubestand vorgenommen. 1993 bis 1997 wurden im Außenbereich, wie zum Beispiel auf ehemaligen Äckern in Karow-Nord, neue Vorstädte, sowie im Stadtzentrum zahlreiche Großprojekte, wie der Potsdamer Platz oder die Regierungsbauten errichtet. Seit 1997 ist der Wohnungsneubau im gesamten Ballungsraum rückläufig und hat für das Jahr 2003 infolge des Abbaus von Förderungen wieder in etwa das Niveau von 1991 erreicht. Der Eigenheimbau ist nach einem Maximum in den östlich Randbezirken und im Umland 1998 und 1999 ebenfalls leicht rückläufig. Große Teile der Innenstadt-Altbauquartiere im Ostteil der Stadt wurden ebenso, wie fast 80 % der Plattenbau-Großsiedlungen, mit Hilfe verschiedener Förderprogramme in der Bausubstanz und im Wohnumfeld saniert. Energiepolitisch und damit auch von großem Einfluss auf den lokalen Wärmemarkt änderte sich die Situation nach 1989 radikal. Waren vorher – in West-Berlin aufgrund der Insellage, in Ost-Berlin aufgrund der zentralen Steuerung – festgelegte Versorgungsstrukturen, so verschlechterte sich mit der Wiedervereinigung die Übersichtlichkeit und Planbarkeit der Energieversorgung. So wurde Berlin sehr bald in überregionale Verbundnetze bei Strom und Gas integriert, 1997 erfolgte die vollständige Privatisierung des bisher mehrheitlich in staatlichem Besitz befindlichen Energieversorgers BEWAG und 1998 wurden mit der Energierechtsnovelle die Vorraussetzungen für einen veränderten Binnenmarkt bei Strom und Gas geschaffen (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 2004). Die Entwicklung bis Ende 2003 zeigt allerdings, dass die angestammten Energieversorger der Stadt, BEWAG und GASAG, weiterhin einen ganz überwiegenden Anteil an der Versorgung von Strom, Fernwärme und Gas innehaben. Im selben Zeitraum seit 1989 hat der Senat von Berlin vielfältige energiepolitische Anstrengungen unternommen, lokal auf den weltweiten Klimawandel zu reagieren und damit auch Einfluss auf eine energetische Optimierung beim Einsatz von Heizenergie zu nehmen, u.a.: Vorlage eines speziellen Gesetzes zur sparsamen sowie umwelt- und sozialverträglichen Energieversorgung und Energienutzung (vgl. Berliner Energiespargesetz – BEnSpG) Vorlage eines Energieberichtes 1990-1996, der die Maßnahmen des Energiekonzeptes von 1994 evaluierte (vgl. Energiebericht 1990-1996) Erarbeitung und Beschluss eines Landesenergieprogrammes 2000 – 2003, in dem auch die Erstellung und Fortschreibung dieser Umweltatlas-Karten als Beitrag zur Information der Öffentlichkeit festgelegt wurden (vgl. Landesenergieprogramm Berlin 2000 – 2003) viele weitere Aktivitäten und Initiativen zur Reduzierung des Energieverbrauches und energetischen Optimierung der Gebäudewärmeversorgung (vgl. vertiefende Informationen unter „Klimaschutz – Schwerpunkte in Berlin“ ). Den zeitliche Aspekt zur Umsetzung der staatlich geförderten und privaten bzw. gewerblichen Maßnahmen im Gebäudewärmebereich veranschaulicht eindrucksvoll ein Vergleich zwischen der letzten Erhebung 1994/95 und den Daten zum Heizenergieeinsatz im Jahre 2000 (vgl. Tab. 1). Die Wirkung hausbrandbezogener Maßnahmen auf die Situation der Schadstoffimmission ist in Anbetracht der jeweils niedrigen Emissionshöhen höher als bei Industrie und Kraftwerken. Die beheizte Fläche hat entsprechend Tabelle 1 zwischen 1994 und 2000 um rund 15 % zugenommen. Die Wohnfläche hat in diesem Zeitraum um rund 8% (1994: 118.255.000 m 2 ) und die Zahl der Wohnungen (1994: 1.102.403) um ca. 10,2 % zugenommen. Über die Zunahme der Gewerbeflächen, die mit nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen beheizt werden und mindestens 15% der hier erfassten beheizten Fläche ausmachen, liegt keine Statistik vor. Während 1994 die Energieversorgung einschließlich des Stromanteils noch erhebliche Unterschiede in beiden Stadthälften aufwies, sind diese Unterschiede in der Zeit bis zur aktuellen Darstellung für das Jahr 2000 in weiten Bereichen aufgehoben worden. Besonderen Anteil an dieser Angleichung hat die bemerkenswert starke Zunahme um fast 70 % bei den mit Erdgas beheizten Flächen, während die Zunahme bei den Fernheizungen mit ca. 25 % und bei den ölbeheizten Gebäuden mit rund 35 % deutlich geringer ausfällt. Damit stellt die Gasversorgung mittlerweile mit rund 4.500 überwiegend gasbeheizten Blöcken mit Wohn- und Arbeitsstätten nach den vorrangig ölbeheizten Blöcken (etwa 6.700) den zweitgrößten Anteil noch vor der Fernwärme (rund 3.200 Blöcke). Alle Energiearten konnten dabei ihren Versorgungsanteil vor allem im ehemaligen Ostteil der Stadt zu Lasten bisher mit Kohle beheizter Flächen ausbauen. Entsprechend gingen die kohlebeheizten Flächen von 1994 bis 2000 um etwa 75 % zurück und beheizen heute nur noch weniger als 5 % der Wohn- und Gewerberäume. Die Anteile der Heizungsarten in den 12 Bezirken im Vergleich der beiden Erfassungszeitpunkte sind in der Abbildung 1 bzw. Abbildung 2 veranschaulicht. Insbesondere fällt auf, dass im Jahre 1994 in den östlichen Außenbezirken der Stadt (Treptow-Köpenick, Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf) Ölheizungen noch einen verhältnismäßig geringen, Kohleheizungen hingegen hohen Anteil einnahmen. Dieses Verhältnis hat sich bis zum Beginn des neuen Jahrzehntes umgekehrt(weitere Informationen zur aktuellen Verteilung der Heizungsarten siehe Kartenbeschreibung). Berlin besitzt mit einer Leitungstrecke von über 7.300 km – die größten Anbieter sind die BEWAG mit 1.200 km sowie die GASAG mit 6.100 km – das umfangreichste Versorgungsnetz leitungsgebundener Energieträger in Westeuropa. Die grundlegenden Veränderungen im Rahmen der Wärmeversorgung haben schon in der Vergangenheit zu einer deutlichen Entlastung der lufthygienischen Situation in der Stadt geführt. Die Werte aller direkt emittierten Schadstoffe der letzten 10 Jahre sind stark rückläufig. Beim Schwefeldioxid, das früher hauptsächlich aus Kraftwerken, Industrie und Kohleöfen stammte, ist dieser Rückgang am deutlichsten. Abbildung 3 zeigt die flächige Verteilung des SO 2 . Während 1994 noch 42 km 2 mit SO 2 -Emissionen > 20 t/km 2 /a berechnet wurden, waren dies entsprechend Abbildung 1 für den Zeitraum 2000 nur noch 6 Raster im selben Flächenbezug. Die verbliebenen Emissionsschwerpunkte des Hausbrandes sind weiterhin erwartungsgemäß die dichtbesiedelten Innenstadtbereiche, insbesondere Schöneberg und Friedrichshain, in denen gleichzeitig auch der höchste Anteil an Altbauten mit Öl- und Kohleheizung zu finden ist. Die ebenfalls relativ dicht besiedelten Baugebiete der Hochhausviertel Gropiusstadt, Märkisches Viertel, Hohenschönhausen und Marzahn fallen dagegen von ihren Emissionen her nicht auf, da hier flächendeckend mit Fernwärme geheizt wird. Die dabei entstehenden Emissionen sind den Heizkraftwerken zugeordnet und werden in der Karte 08.02.2 dargestellt. Weitere ausführliche Informationen sind der Veröffentlichung zum aktuellen Hausbrand-Kataster 2000 zu entnehmen. Kohlendioxid-Emissionen Das seit einigen Jahren in den Mittelpunkt der Diskussion gerückte Kohlendioxid (CO 2 ) lässt sich durch technische Maßnahmen nicht entscheidend reduzieren. Ansatzpunkte für die Umsetzung des politischen Ziels einer 25 %-Minderung der Kohlendioxid-Emission pro Kopf der Bevölkerung bis 2010 sind die größtmögliche Effizienz im Hinblick auf den Wärme- und übrigen Energiebedarf und ein insgesamt ressourcenschonender Umgang mit allen Rohstoffen. Der Berliner Senat hat zu diesem Zweck bereits im Dezember 1994 das Energiekonzept Berlin beschlossen. Schwerpunkte des Berliner Konzepts sind u.a. die Reduzierung des Energieverbrauchs zur Wohnraum- und Arbeitsstättenbeheizung, hier insbesondere der öffentlichen Einrichtungen. Der energiebedingte CO 2 -Ausstoß wurde bis 2000 um 14,0 % reduziert. Das war insbesondere durch den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, Energieeinsparungen im Gebäudebereich und erhöhte Energieeffizienz in der gewerblichen Wirtschaft realisierbar. Inwieweit die weitere Verringerung der CO 2 -Emissionen Berlins entsprechend den Zielsetzungen des Landesenergieprogrammes auf einen temperaturbereinigten Wert 25,4 Mio. t CO 2 ; im Jahre 2003 erreicht wurde, lässt sich erst nach Vorlage der entsprechenden Energiebilanz bewerten. Das Berliner Energiekonzept beschreibt einen Weg, wie das Land Berlin bis zum Jahr 2010 die CO2-Emissionen um 25 % gegenüber dem Jahr 1990 aus eigener Kraft reduzieren kann. Wichtigster Sektor ist hierbei der Wohngebäudebereich und hier wiederum die energetische Modernisierung des Altbaubestandes. Das Land Berlin hat seit 1990 beispielhafte die Sanierung der Altbaubestände unterstützt. Im Zeitraum 1991 bis 2001 wurden insgesamt etwa 5 Milliarden EURO Fördermittel im Rahmen verschiedener Programme eingesetzt: Heizungsmodernisierungsprogramm Plattenbausanierungsprogramm Programm Soziale Stadterneuerung und Leerstandsbeseitigung Programm Stadtweite Maßnahmen Programm Mietermodernisierung Programm QUAB Wärmedämmung (Qualifizierung und Arbeitsbeschaffung) Diese Programme zielten in ihrem energetischen Teil auf eine energetische Verbesserung der Gebäudehülle (Wärmedämmung, Fensteraustausch u.a.), auf eine Erhöhung der Effizienz der Wärmeversorgungsanlagen, auf eine Ablösung ineffizienter Einzelanlagen und die Ablösung der kohlenstoffreichen Energieträger Kohle und Heizöl zugunsten des Fernwärmeausbaues bzw. effizienter Nahwärmelösungen mit Erdgas und zielten auch auf die Nutzung erneuerbarer Energien. Mit diesen Programmen wurde bereits über ein Drittel des gesamten Berliner Wohnungsbestandes und die Hälfte des Plattenbauten-Bestandes erfasst. Im Ergebnis konnte bei den sanierten Plattenbauten der spezifische Wärmeverbrauch für die Raumwärme vielfach auf unter 100 kWh/m 2 a gesenkt werden (vorher etwa 200 kWh/m 2 a), auch für die sanierten Mauerwerksbauten konnten ähnlich niedrige Werte erreicht werden. Gab es 1990 in über 400.000 Berliner Wohnungen Kohleeinzelöfen sind dies jetzt nur noch in etwa 80.000. Der Ausbau der Fernwärmeversorgung erfolgte von etwa 450.000 angeschlossenen Wohnungen auf jetzt 580.000 und der der modernen Gasheizung von 300.000 auf 460.000 Wohnungen. Die Nutzung der Solarenergie wurde aus dem Nischendasein zu einer zu “beachtenden” Größe vorangebracht, indem rund 42.000 m 2 Kollektorfläche für 2.780 solarthermischen Anlagen und rund 5,3 MWp (p bedeutet ‘peak’ für ‘Spitze’, also die Spitzenleistung bei voller Sonneneinstrahlung) für etwa 900 photovoltaische Anlagen realisiert wurden. Verglichen mit den mehr als 12.000 GWh Strom, die im Jahre 2000 den Endabnehmern zur Verfügung standen, bleibt die von Solaranlagen erzeugte Strommenge trotz dieser Zuwächse naturgemäß weiter im Promillebereich. Konnte für Berlin inzwischen insgesamt eine CO 2 -Minderung von 15 % gegenüber 1990 erreicht werden, so kann die CO 2 -Minderung für den Wohngebäudebereich mit etwa 20 % eingeschätzt werden. Weitere Informationen zu den einzelnen Handlungsfeldern können im Landesenergieprogramm selbst oder unter “Klimaschutz – Schwerpunkte in Berlin” nachgelesen werden. Eine große Bedeutung für die Bereitstellung von Wärme haben in der Stadt neben den großen Heizkraftwerken der BEWAG die immer zahlreicheren Feuerungsanlagen für den Nahwärmebereich. Diese Blockheizkraftwerke fallen je nach thermischer Gesamtleistung und Brennstoffeinsatz u.U. unter die Genehmigungspflicht industrieller Anlagen und sind dann nicht mehr dem Hausbrandbereich zugeordnet. Im Jahre 2000 existierten rund 250 Genehmigungspflichtige Feuerungsanlagen. Da die Umweltfreundlichkeit der von diesen Anlagen bereitgestellten Fern- bzw. Nahwärme auch von den in den Erzeugeranlagen eingesetzten Brennstoffen abhängt, stellt Karte 08.02.2 für die größeren Anlagen der Versorger (mit mehr als 20 MW thermischer Leistung) den Brennstoffeinsatz im Wärmemarkt für 2000 dar. Die vorliegenden Karten 08.01 und 08.02 liefern über die Darstellung des derzeitigen Anteils der einzelnen Energieträger für Wohnraum- und Arbeitsstättenbeheizung im Gebäudeblock hinaus eine Hilfe für den weiteren Ausbau der Versorgungsgebiete mit Fernwärme und Erdgas. Für Neubaugebiete werden Anschlusspotenziale an bestehende Versorgungsnetze aufgezeigt.
Zu den Aufgaben und Zielen der Energieabteilung der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) gehören: - Unterstützung der Energiewende durch den Um- und Ausbau flexibler Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen sowie die Effizienzverbesserung bei der Strom- und Wärmenutzung in allen Sektoren des Hamburger Energiemarktes. - Förderung des freiwilligen Umweltschutzes in Unternehmen und Unterstützung der Unternehmen zur Erreichung weitergehender Umweltziele durch die Umweltpartnerschaft zwischen Senat und Wirtschaft. - Fachliche Steuerung und Weiterentwicklung der Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme sowie Hamburg Energie; Wahrnehmung der Aufgaben der Energieaufsichts- und Regulierungsbehörde nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Im Spannungsfeld zwischen einer auf Beschäftigungswachstum und Standortstärkung ausgerichteten Wirtschaftspolitik und einer dem Nachhaltigkeitsbild folgenden Umweltpolitik nimmt die Energiepolitik eine besondere Schlüsselrolle ein. Ihr obliegt in diesem Spannungsfeld die Aufgabe, die energiewirtschaftliche Entwicklung so zu gestalten, dass Energie sicher, preiswert, klima- und umweltgerecht für alle Sektoren zur Verfügung gestellt wird. Die Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten im Energiebereich (Strom und Gas) sind gekennzeichnet von der Liberalisierung der Energiemärkte. Der energiepolitische Rahmen wird heute de facto von der Europäischen Union auf der Grundlage von Regelungen des Binnenmarktes vorgegeben. Die Gesetzgebung für ordnungspolitische Maßnahmen liegt im Weiteren beim Bund. Wesentliche Aufgabenschwerpunkte der Abteilung Energie sind: - Die federführende Bearbeitung der wesentlichen Themen der Energiepolitik, der Energieversorgung und rationellen Energieverwendung, der Förderung moderner Energietechniken, des Einsatzes der regenerativen Energien im Strom- und Wärmemarkt, des energieeffizienten Bauens sowie der Bereich "Umwelt und Wirtschaft". - Die umfassende Prüfung und Gestaltung von Grundsatz- und Einzelfragen der Energie in umweltfachlicher, wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Hinsicht. - Die Bearbeitung quartiersübergreifender Energiekonzepte, Ausbau der Nutzung regenerativer Energien sowie Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs im Gebäudebereich. - Die Erarbeitung und Weiterentwicklung energetischer Standards bei den öffentlichen Gebäuden Hamburgs sowie die Durchführung des Energieeinkaufs und umfassenden Verbrauchscontrollings. - Die Unterstützung von Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen bei Bürgern und Unternehmen durch Investitions-Förderprogramme, Information und Beratung. - Die Entwicklung, Steuerung und Begleitung von Förderprogrammen. - Die Förderung der Investitionen in den Ressourcenschutz und in erneuerbare Energien durch Bündnisse mit der Wirtschaft. - Die Unterstützung der Hamburger Energiewende und des Klimaschutzes auch durch das Einbringen von Energieprojekten in die Hamburger Klimaschutzpolitik. - Die Förderung und Umsetzung eines zukunftsfähigen Umgangs mit Energie und Ressourcen für eine nachhaltige Entwicklung Hamburgs; dies auch als Beitrag Hamburgs zur globalen Verantwortung für Klimaschutz und Ressourcenschonung. - Die Vertretung des Themas Energie innerhalb wie außerhalb Hamburgs in unterschiedlichen Gremien der Länder und des Bundes.
Klimaschutz lohnt sich für die deutsche Wirtschaft Eine ambitionierte Klimaschutzpolitik schafft Arbeitsplätze, beschleunigt die Modernisierung der Volkswirtschaft und stärkt sowohl die Export- als auch die Binnenmärkte. Dies sind nur einige der Ergebnisse des Forschungsprojekts „Wirtschaftliche Chancen durch Klimaschutz“. Eine Politik, die sich an den Ergebnissen des Abkommens von Paris ausrichtet und konsequent auf eine weitgehende Treibhausgasneutralität zusteuert, lohnt sich auch volkswirtschaftlich. Das ist die zentrale Aussage der 2016 gestarteten dreijährigen Untersuchung „Wirtschaftliche Chancen durch Klimaschutz“ im Auftrag des Bundesumweltministeriums ( BMUB ). Das Projektteam, bestehend aus den Auftragnehmern Adelphi, der Gesellschaft für wirtschaftliche Strukturforschung (GWS), Roland Berger und dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ging drei zentralen Fragestellungen nach: Welche wirtschaftlichen Effekte hat die Klimaschutzpolitik bisher gebracht? Welche Potenziale ergeben sich künftig aus den wachsenden Weltmärkten für Klimaschutzgüter? Und: Welche Beiträge kann ein ambitionierter Klimaschutz zur Überwindung der Investitionsschwäche in Deutschland leisten? Zur Beantwortung dieser Fragen haben die Expertinnen und Experten ein breites Spektrum an Klimaschutzmaßnahmen betrachtet. Im Fokus standen alle Wirtschaftseinheiten, die Waren und Dienstleistungen für Klimaschutzaktivitäten produzieren. Dabei haben sie neben den Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Umwandlung und Verwendung von Energie stehen, auch Aktivitäten untersucht, die neben anderen Umweltentlastungen auch Klimaschutzwirkungen haben (zum Beispiel Luftreinhaltung), oder durch Querschnittstechnologien indirekt zum Klimaschutz beitragen, wie die Mess-, Steuer- und Regeltechnik. Die wichtigsten Ergebnisse wurden in einem Kurzbericht zusammengefasst.
Neue Prüfmethode für Stoffe, die aus Bauprodukten auslaugen Die neue europäische Prüfmethode, DIN CEN/TS 16637-3, ermöglicht es, Angaben zur Umweltverträglichkeit von Bauprodukten in die CE-Kennzeichnung zu übernehmen. Seit Dezember 2016 ist die DIN/CEN TS 16637-3 „Bauprodukte - Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Stoffen - Horizontale Perkolationsprüfung im Aufwärtsstrom“ verfügbar. Sie ist geeignet, um die Auslaugung aus Gesteinskörnungen für Straßenbau oder für andere Infrastrukturbauwerke mit potenziell hoher Freisetzung gefährlicher Stoffe in die Umwelt zu prüfen. Die ermittelten Angaben sollten nun in die CE-Kennzeichnung der betroffenen Bauprodukte einfließen. Zusammen mit zwei anderen bereits erschienenen Prüfmethoden ermöglicht DIN CEN/TS 16637-3 es den Bauherren und Anwendern erstmalig, zuverlässige und vergleichbare Informationen über die Umwelteigenschaften von Bauprodukten im Binnenmarkt zu bekommen. Es hat zehn Jahre gedauert, einen Konsens bei der Gestaltung der Perkolationsprüfung zu finden. Grund dafür waren unterschiedliche Prüftraditionen in den unterschiedlichen europäischen Ländern. Nun liegt eine Zustimmung von allen Ländern vor. Das Umweltbundesamt empfiehlt den in der Produktnormung aktiven Herstellern, die neue Prüfmethode nun rasch in ihre Produktnormen einzuführen. Bauprodukte mit der CE-Kennzeichnung sind im Binnenmarkt frei handelbar. Für die CE-Kennzeichnung ist eine Leistungserklärung erforderlich, die alle für den Anwender wesentlichen Informationen zusammenfasst. Bisher konnten die Hersteller allerdings keine Leistungsangaben zu Merkmalen machen, die für den Umweltschutz nötig sind. Denn es gab keine harmonisierten europäischen Prüfmethoden als Grundlage.
UBA erstellt Fact Sheets zum Entwurf der EU-Verpackungsverordnung Die EU-Mitgliedstaaten beraten derzeit intensiv über einen Entwurf für neue Regelungen zu Verpackungen und Verpackungsentsorgung. Sechs neue Fact Sheets des UBA unterstützen die Diskussion mit Daten und Fakten, Erfahrungen aus der behördlichen Umsetzung in Deutschland und Hintergrundinformationen, die für die vorgeschlagenen neuen Regelungen von Relevanz sind. Die Europäische Kommission hat Ende 2022 den Entwurf für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-VerpackVO) veröffentlicht. Die neue Verordnung soll die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle ersetzen und damit in vielen Bereichen eine EU-weite Harmonisierung der Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle herbeiführen. Das UBA begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Kommission, denn in dem Entwurf sind gute Ansätze enthalten, die Umweltauswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen über ihren gesamten Lebenszyklus zu reduzieren. Das Umweltbundesamt unterstützt dies, denn Verpackungen verursachen einen erheblichen Ressourcenverbrauch in Verbindung mit einer sehr kurzen Nutzungsphase. In einigen Bereichen bleibt der Entwurf jedoch hinter den in Deutschland bereits geltenden Anforderungen des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen ( Verpackungsgesetz -VerpackG ) zurück oder ist aus Umweltsicht nicht ambitioniert genug. Daher setzt sich das UBA auf europäischer Ebene für eine Anpassung des Entwurfs der EU-VerpackVO ein. Zur Unterstützung dieser Vorschläge dienen nun veröffentlichte Fact Sheets, die für sechs Themenbereiche wichtige Daten und Fakten, Erfahrungen mit der behördlichen Umsetzung und Hintergrundinformationen liefern. Die Fact Sheets richten sich insbesondere an Akteure auf europäischer Ebene, können aber auch für andere Stakeholder wertvolle Informationen enthalten. Alle Fact Sheets liegen zur Unterstützung der Arbeit auf europäischer Ebene in englischer Sprache vor. Die Fact Sheets behandeln folgende Bereiche: Vermeidung von Verpackungsabfällen, Mehrwegverpackungen und Wiederbefüllung, Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Herstellerregister, Online Plattformen und Fulfilment-Dienstleister. Bislang ist vorgesehen, die EU-VerpackVO auf Art. 114 AEUV zum Binnenmarkt zu stützen. Insbesondere in Bereichen, in denen in Deutschland nationale Besonderheiten oder höhere Umweltanforderungen als im Entwurf der EU-VerpackVO gelten, müssen die nationalen Errungenschaften weiterhin aufrechterhalten werden dürfen. Das UBA setzt sich daher dafür ein, dass die EU-VerpackVO auf Art. 192 AEUV zum Umweltschutz als zusätzliche Rechtsgrundlage gestützt wird.
PARC – EU Partnerschaft für die Risikobewertung von Chemikalien Die „Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien“ (PARC) wurde mit dem übergeordneten Ziel entwickelt, das Wissen um chemische Substanzen zu verbessern, um so die Gesundheit der Menschen und die Umwelt besser zu schützen. Umgesetzt werden soll dieses Ziel innerhalb von sieben Jahren und mit 200 Organisationen aus Europa. Ziele Ein Ziel der Partnerschaft PARC besteht darin, Innovationen in der Risikobewertung von Chemikalien voranzutreiben. Dadurch sollen die nachhaltige Nutzung und das Management von Chemikalien ermöglicht und gleichzeitig die menschliche Gesundheit und die Umwelt geschützt werden. Erreicht werden sollen diese Ziele durch die Stärkung der wissenschaftlichen Grundlagen für die Risikobewertung chemischer Stoffe in der EU, durch die Schließung von Datenlücken und Erarbeitung neuer Methoden und Konzepte und indem Risikobewerter gemeinsam mit Wissenschaftlern die notwendigen Daten und Erkenntnisse zusammentragen und somit den Risikomanagern wesentliche Grundlagen für Entscheidungsprozesse liefern. Ein weiteres vorrangiges Ziel ist die Fortführung des europaweiten Human-Biomonitoring und die Entwicklung eines nachhaltigen und langfristigen Human-Biomonitoring-Systems in Europa, das an HBM4EU anknüpft. Außerdem sollen - gestützt von neuen Konzepten und Daten zur Exposition - die Grundlagen für eine zunehmend auf „New Approach Methodologies“ (NAMs)-basierte Risikobewertung ( Bajard et al 2023 ) 1 erarbeitet und Vorschläge zur Umsetzung erstellt werden. Politische Entscheidungsträger auf der ganzen Welt haben sich dem Ziel eines hohen gesundheitlichen Verbraucher- und Umweltschutzes sowie dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Da Chemikalien einen großen Einfluss auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt und die nachhaltige Entwicklung haben können, ist diese europäische Partnerschaft (PARC) für die Entwicklung der Bewertung der Risiken von Chemikalien im europäischen Kontext von zentraler Bedeutung. 1 Application of AOPs to assist regulatory assessment of chemical risks – Case studies, needs and recommendations Vorstellung der Partnerschaft Struktureller Rahmen der Partnerschaft: Im Mai 2022 ist die Partnerschaft „Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien“ (European Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals) gestartet. Dabei handelt es sich um ein EU Horizont Europa Projekt . PARC soll als europaweite Partnerschaft der Unterstützung europäischer und nationaler Risikobewertungs- und Risikomanagementbehörden im Bereich der Chemikalienbewertung dienen. Die Partnerschaft hat eine Laufzeit von sieben Jahren (Mai 2022 bis April 2029) und verfügt über ein Gesamtbudget von 400 Mio. Euro. Die Partnerschaft wird mit einer Eigenbeteiligung von 50 Prozent durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten beziehungsweise deren nationale Verbundpartner mitgetragen. 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien und die Schweiz sind mit unterschiedlichem finanziellem Rahmen in der Partnerschaft beteiligt, wobei Deutschland und Frankreich finanziell am stärksten beitragen. Frankreich hat mit der französischen Agentur für Lebensmittel, Umwelt und Arbeitsschutz (Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail, ANSES ) die Koordination der Partnerschaft PARC übernommen. Jedes Land wird durch entsprechende vertragszeichnende Behörden vertreten, in Deutschland übernehmen diese Aufgabe das Umweltbundesamt ( UBA ) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Den vertragszeichnenden Behörden sind wiederum weitere Verbundpartner angegliedert, die sogenannten „Affiliated entities“ (AE). Dem UBA sind sechs Verbundpartner und dem BfR zehn Verbundpartner zugeordnet (siehe Abschnitt „PARC – National Hub -> Verbundpartner“). Darüber hinaus nehmen auch die Europäische Umweltagentur ( EEA ), die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ( EFSA ) und die Europäische Chemikalienagentur ( ECHA ) teil. Außerdem übernehmen fünf Europäische Generaldirektionen ( DGs ) der Europäischen Kommission die fachliche Begleitung der Partnerschaft: : Generaldirektion Forschung und Innovation (DG R&I); Generaldirektion Umwelt (DG ENV); Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE); Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie und Unternehmertum (DG GROW); und die gemeinsame Forschungsstelle (Joint Research Center, JRC). Organisatorischer Rahmen der Partnerschaft: PARC baut auf die Arbeiten des European Joint Programme HBM4EU , welches vom Fachgebiet „Toxikologie, gesundheitsbezogene Umweltbeobachtung“ des UBA koordiniert und geleitet wurde ( Kolossa-Gehring et al. 2023 ) 2 auf und führt die in HBM4EU begonnene Arbeit, insbesondere an einem EU-weiten Human-Biomonitoring-System, fort. Um dem Forschungs- und Innovationsbedarf zu entsprechen und die gesteckten Ziele zu erreichen, ist die Partnerschaft PARC inhaltlich in neun Arbeitspakete unterteilt (Work Packages, WP). Die Arbeitspakete decken inhaltlich ein breites Themenspektrum zu Forschung und Methoden unter Aspekten der Nachhaltigkeit , Innovation und Integration ab und werden durch Arbeitspakte mit koordinierenden und steuernden Aufgaben ergänzt. Zur Steuerung von PARC sind verschiedene Entscheidungsgremien vorgesehen, an denen unter anderem Vertreter*innen der verantwortlichen Ministerien der Mitgliedstaaten beteiligt sind. In Deutschland nehmen Vertreter*innen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ( BMEL ) an diesen Gremien teil. Inhaltlicher Rahmen der Partnerschaft: Das UBA ist insgesamt in acht von neun Arbeitspaketen (WP) mit insgesamt 36 Mitarbeitenden vertreten. Zusätzlich hat das UBA die Leitung des WP 4 („Monitoring und Exposition“) übernommen und das BfR als zweite vertragszeichnende Institution in Deutschland u.a. die Leitung des WP 5 („Hazard Assessment“). In dem WP 4 sollen die Exposition des Menschen und der Umwelt gegenüber Chemikalien gemeinsam betrachtet werden. ( Liebmann et al, 2024 ) 4 Die Untersuchungen stehen unter dem Fokus des „one-substance-one-assessment approach“ ( van Dijk et al, 2021 ) 3 mit dem Ziel die Verknüpfung der Daten zwischen Gesundheit und Umwelt zu stärken und eine integrierte Bewertung zu ermöglichen. Außerdem werden in PARC neue Methoden entwickelt und getestet, die unter anderem darauf abzielen, eine verbesserte Expositionsabschätzung von besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Schwerpunkt der WP 4 Methodenentwicklung sind sogenannte „Screening-Methoden“, die es ermöglichen sollen, für eine große Anzahl an Chemikalien gleichzeitig deren Präsenz in der Umwelt und im Menschen zu bestimmen. Dazu sollen bestehende Monitoringprogramme weiterentwickelt werden und die Monitoringergebnisse in Zukunft systematisch in der Zulassung gefährlicher Stoffe verwendet werden. 2 HBM4EU from the Coordinator's perspective: lessons learnt from managing a large-scale EU project 3 Towards ‘one substance – one assessment’: An analysis of EU chemical registration and aquatic risk assessment frameworks 4 Europäische Partnerschaft zur Bewertung von Risiken durch Chemikalien (PARC) – Deutschlands Beitrag im Überblick Priorisierung von Substanzen bzw. Substanzgruppen Chemikalien werden in Europa nach ihrem Verwendungszweck in unterschiedlichen Rechtsrahmen registriert, bewertet und zum Teil auch extra zugelassen. Während es für den Bereich Umwelt bereits etablierte Rechtsrahmen für die Risikobewertung gibt, werden im Bereich menschliche Gesundheit häufig nicht alle Expositionsquellen berücksichtigt, und ein umfassender rechtlicher Rahmen fehlt. Priorisierungen im Rahmen von PARC bauen für den Bereich HBM (WP4) auf den in HBM4EU begonnenen Arbeiten und der Priorisierung von gefährlichen Substanzen im Bereich der menschlichen Gesundheit auf. Dabei wird die Priorisierung mit dem Bereich Umwelt abgestimmt, welcher bereits über eine Jahrzehntelange Erfahrung in dem Bereich verfügt. Die Kriterien, nach denen Substanzen in PARC priorisiert werden, beziehen sich dabei auf die gefährlichen Eigenschaften des Stoffs/der Stoffgruppe, sowie die Exposition und/oder die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt und auf ihre regulatorische Relevanz. Eine der größten Herausforderungen von PARC ist es, Datenlücken für die prioritären Stoffe zu schließen, die sich auf jeden Schritt im Risikobewertungsprozess beziehen können: Gefahr, Exposition (für Mensch oder Umwelt) und Risikobewertung. Einige Stoffe sind bereits gut untersucht (z.B. Pestizide und Biozide), da die in den spezifischen Rechtsvorschriften geforderten Toxizitätsdaten bereits recht umfangreich sind, für andere Stoffgruppen liegen fast keine Daten vor. Je nachdem, welche Daten verfügbar sind, legen die verschiedenen Bereiche in PARC (WPs) ihren Fokus auf verschiedene Stoffe/Gruppen. Tabelle 1 zeigt die Stoffe/Stoffgruppen, die derzeit für Studien im Rahmen der einzelnen Arbeitspakete ausgewählt wurden. die in den einzelnen Arbeitspaketen behandelt werden und für die Fortschritte bei der Risikobewertung erwartet werden. Wie aus der Tabelle hervorgeht, befassen sich alle drei Arbeitspakete (Arbeitspaket 4 „Monitoring und Exposition“, Arbeitspaket 5 „Hazard Assessment“ und Arbeitspaket 6 „Innovation in regulatory risk assessment“) teilweise mit denselben Stoffen und/oder Stoffgruppen (Biozide, Bisphenole, Pflanzenschutzmittel , endokrine Disruptoren und chemische Gemische). Im Gegensatz dazu werden einige andere Stoffe in einem einzigen Arbeitspaket untersucht (z. B. werden Quecksilber und Arsen ausschließlich in Arbeitspaket 4 und Flammschutzmittel nur in Arbeitspaket 6 untersucht). Das bedeutet, dass nicht alle Stoffe, die in der fortlaufenden Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda von PARC enthalten sind, in allen Arbeitspaketen behandelt werden müssen, da die im Rahmen von PARC durchgeführten Aktivitäten auf spezifische Wissensbedürfnisse oder Datenlücken eingehen sollten. Deutscher National Hub Auf nationaler Ebene sind in den teilnehmenden Mitgliedstaaten sogenannte National Hubs (NHs) entstanden, die neben den Verbundpartnern zusätzliche, wissenschaftliche Expertise im Bereich der Forschung und der Risikobewertung von Chemikalien einbringen. Darüber hinaus sollen im National Hub die deutschen Stakeholder und Entscheidungsträger aus den verschiedenen Forschungsgemeinschaften vernetzt werden, um die Ergebnisse aus PARC zu diskutieren und Ihr Wissen und Ihre Expertisen, sowie gegebenenfalls Forschungsbedarfe, in die Partnerschaft einzubringen. Ein weiteres zentrales Ziel der NH-Arbeit ist es, die (Fach-) Öffentlichkeit über die PARC-Ergebnisse zu informieren und diese zielgruppengerecht aufzuarbeiten. Das UBA und das BfR koordinieren und begleiten im Rahmen der Beteiligung an der europäischen Partnerschaft PARC gemeinsam den deutschen National Hub (NH). Auf EU-Ebene werden die NHs in PARC dazu beitragen, eine sinnvolle Zusammenarbeit im Bereich der Risikobewertung und dem Risikomanagement im Austausch mit und zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Jedes an PARC teilnehmende Land benennt dazu eine nationale Kontaktperson für PARC (National Hub Contact Point, NHCP). In Deutschland wird diese Position durch je eine Vertreterin der beiden Vertragszeichner UBA und BfR ausgefüllt, die die nationale Zusammenarbeit in PARC koordiniert. Finanziert wird die Position der deutschen NHCP durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF, FKZ: 01DT21043A). Die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der NHCP-Funktion durch das BfR und das UBA schafft eine „Brücke“ zwischen den Forschungsgemeinschaften aus den Bereichen Human- und Umwelttoxikologie. Diese Synergie wird den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt weiter verbessern. Der deutsche National Hub setzt sich neben dem UBA und dem BfR als Vertragszeichner und den Vertretungen der Ministerien BMUV und BMEL , aus den Vertreter*innen der deutschen Verbundpartner (Forschungseinrichtungen und Behörden), sowie ausgewählten Expert*innen, die ansonsten nicht in PARC involviert sind, zusammen. Um den Bedürfnissen der unterschiedlichen thematischen Bereiche gerecht zu werden, gibt es eine zusätzliche Untergliederung in den BfR und den UBA assoziierten Sub-Hub mit dem Fokus „Human-Tox“ (BfR) und „Human-Biomonitoring/ Umwelt“ (UBA). Deutsche Verbundpartner des UBA in PARC mit der/dem jeweiligen Vertreter*in im National Hub: Bundesanstalt für Gewässerkunde ( BfG ) – Vertreterin im NH: Martina Fenske Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial und Umweltmedizin, Klinikum der Universität München ( KUM ) – Vertreter im NH: Stefan Rakete Helmholtz Zentrum für Umweltforschung ( UFZ ) – Vertreter im NH: Werner Brack Universität Duisburg-Essen ( UDE ) – Vertreter im NH: Ralf Schäfer Universität Osnabrück – Vertreter im NH: Andreas Focks Fraunhofer Institut für Biomedizinische Technik ( IBMT ) – Vertreterin im NH: Sylvia Wagner Fraunhofer Institut für Molekularbiologie und Angewandte Ökologie ( IME ) – Vertreter im NH: Bernd Göckener Externe Expert*innen im Sub Hub „Human-Biomonitoring/ Umwelt“ des PARC National Hubs ohne Involvierung des Arbeitgebers in PARC: Peter Kujath – Arbeitgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Holger Koch – Arbeitgeber: Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – Institut der Ruhr Universität Bochum (IPA DGUV) Jörg Oehlmann – Arbeitgeber: Goethe-Universität Frankfurt am Main Thomas Schettgen – Arbeitgeber: RWTH Universitätsklinikum Aachen Rita Triebskorn – Arbeitgeber: Eberhard Karls Universität Tübingen Martina Roß-Nickoll – Arbeitgeber: RWTH Universität Aachen Nathalie Costa Pinheiro – Arbeitgeber: Niedersächsisches Landesgesundheitsamt ( NLGA ) Stakeholder des deutschen PARC National Hubs: Die Mitglieder des National Hubs treffen sich zwei Mal im Jahr, einmal virtuell und einmal in hybriden Format. Bei der Veranstaltung in hybridem Format, handelt es sich um zwei Meeting-Tage, wovon sich ein Tag an deutsche Stakeholder richtet. Dafür werden über verschiedene Verteiler und Webseiten Stakeholder aus unterschiedlichen Bereichen (Industrie, Behörden, Verbänden, NGO , Landesämter), die die Kernthemen menschliche Gesundheit und Umwelt thematisch abdecken, informiert. Einige deutsche Stakeholder sind bereits Teil des Stakeholder-Forums der PARC Partnerschaft, während die Mehrheit der deutschen Stakeholder selbst nicht in PARC involviert ist. Veranstaltungen Im Rahmen von Konferenzen, Tagungen und anderen Veranstaltungen werden die Partnerschaft PARC, die Arbeiten und deren Ergebnisse von verschiedenen deutschen Partnern vorgestellt. Im Folgenden werden Informationen zu dem Termin, Veranstaltungstitel, Themenbereich und dem für den Vortrag verantwortlichen deutschen Verbundpartner gelistet. Events: 2. deutscher PARC Stakeholder -Dialog: "Die Risikobewertung von Chemikaliengemischen" in Berlin, 27.11.2024 - 12:00-17:30 PARC und Stakeholder im Gespräch – Chemikaliengemische im Fokus Zum 2. Deutschen PARC-Stakeholder-Dialog luden das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) und das Umweltbundesamt ( UBA ) Fachleute aus den Bereichen Human- und Umwelttoxikologie sowie Verbraucher- und Umweltschutz ein, um die Auswirkungen chemischer Mischungen auf Mensch und Umwelt zu diskutieren. Auch die interessierte Öffentlichkeit nahm an der Veranstaltung teil. Im Fokus standen die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Chemikaliengemischen sowie die regulatorischen Herausforderungen. Die Teilnehmenden tauschten sich über bestehende Rahmenbedingungen und mögliche Lösungsansätze aus, um den Umgang mit chemischen Belastungen zu verbessern. Die Vorträge der Veranstaltung sind auf der Veranstaltungsseite des BfR verfügbar. PARC Work Package 4 " Monitoring und Exposure" jährliches hybrides Treffen der PartnerInnen in Berlin am 08.-09. Oktober 2024 - Die PARC HBM aligned studies schreiten voran, wobei konstruktive Diskussionen über die Bewältigung der verbleibenden Herausforderungen geführt werden. - Es sind verstärkte Anstrengungen erforderlich, um ein nachhaltiges Human-Biomonitoring (HBM) in Europa zu gewährleisten und einen soliden Rechtsrahmen zu schaffen. - Koordinierte Überwachungskampagnen verbessern unser Wissen über schädliche Chemikalien und die Expositionspfade des Menschen. - Innovative Methoden treiben die Expositionsbewertung voran und ermitteln wichtige Chemikalien für die künftige Überwachung. 20. November 2023 – 1. Stakeholder -Dialog des deutschen National Hubs (hybrid) im Stellwerk Nordbahnhof in Berlin Auf dem Foto sind Vertreter und Vertreterinnen des UBA, des BfR, des BMUV, des NH und der eingeladenen Stakeholder. Weitere Vertreter und Vertreterinnen haben virtuell teilgenommen.
EU-Verpackungsverordnung: Von Anfang an im Kreislauf denken Mit dem Entwurf einer Verpackungsverordnung hat die EU KOM einen Regelungsvorschlag vorgelegt, um die Umweltwirkungen von Verpackungen mit Maßnahmen entlang des gesamten Lebensweges zu mindern. Das UBA begrüßt den Fokus auf Abfallvermeidung und Mehrweg sowie Recyclingfähigkeit und Kunststoffrezyklateinsatz. Das Anforderungsniveau bleibt an einigen Stellen jedoch hinter den Erwartungen zurück. Mit dem am 30. November 2022 vorgelegten Entwurf einer Verpackungsverordnung setzt die EU-Kommission darauf, die von Verpackungen und Verpackungsabfällen ausgehenden Umweltwirkungen entlang des gesamten Lebensweges zu mindern. Das Umweltbundesamt unterstützt ausdrücklich diesen umfassenden Ansatz, denn Verpackungen verursachen einen erheblichen Ressourcenverbrauch in Verbindung mit einer sehr kurzen Nutzungsphase. So führt der Entwurf an, dass 40 Prozent der in der EU verwendeten Kunststoffe und 50 Prozent des Papiers für Verpackungen benötigt werden und Verpackungsabfälle 36 Prozent der kommunalen festen Abfälle ausmachen. Insofern ist die spezielle Betonung von Abfallvermeidung und der Förderung von wiederverwendbaren Verpackungen, wie Mehrwegverpackungen besonders zu begrüßen. Bislang ist vorgesehen, die Verordnung ausschließlich auf den Artikel 114 AEUV (Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union) abzustützen, welcher auf das Funktionieren des Binnenmarktes abzielt. Um nationalen Besonderheiten und erreichten Erfolgen insbesondere bei Sammlung und Recycling gerecht zu werden und nationale Gestaltungsmöglichkeiten für ambitioniertere Regelungen aufrecht zu erhalten, bedarf es der zusätzlichen Abstützung auf Artikel 192 zum Umweltschutz. Denn neben eher ambitionierten Vorgaben bleibt der Entwurf in einigen Punkten hinter dem in Deutschland erreichten Niveau zurück bzw. führt anspruchsvolle Anforderungen erst sehr spät ein. Zum Beispiel sollen erst Ende 2030 mindestens 70 Prozent der Verpackungen recycelt werden. Der Entwurf verfolgt das Ziel des EU-Aktionsplans Kreislaufwirtschaft, alle Verpackungen bis 2030 auf wirtschaftlich tragfähige Weise wiederverwendbar oder recycelbar zu machen. Es ist erfreulich, dass die Vorgaben zur Bewertung der Recyclingfähigkeiten vom Regelungskonzept her teilweise dem Vorbild des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit nach dem Verpackungsgesetz folgen. Bedauerlich ist jedoch, dass alle Verpackungen erst ab 2035 im industriellen Maßstab recyclingfähig sein sollen; relevant ist dabei auch, ab wann von einer „recyclingfähigen Verpackung“ ausgegangen werden kann (Anteil der zurückzugewinnenden Wertstoffe). Die Kriterien zur Bemessung der Recyclingfähigkeit und zum Design for Recycling werden erst mit einem „delegierten Rechtsakt“ der EU-Kommission festgesetzt. Wir begrüßen indes, dass die Beteiligungsentgelte der Hersteller anhand der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu bemessen sind, wobei auch die Kriterien hierfür erst in einem delegierten Rechtsakt festgelegt werden. Als besonders wichtig erachten wir die Bekämpfung von überdimensionierten Verpackungen mit verbindlichen Vorgaben zur Minimierung der Verpackungsgröße (Gewicht, Volumen), auch wenn für die Umsetzung noch eine Reihe von Fragen zu beantworten sind. Die Zulässigkeit von bis zu 40 Prozent gerechtfertigtem Leervolumen zum Beispiel bei Versandverpackungen bleibt dabei jedoch weit hinter unseren Erwartungen zurück. Die Vorgabe von konkreten Quoten für die Vertreiber für den Anteil von wiederverwendbaren Verpackungen und Nachfüllsystemen in bestimmten Bereichen, wie im Bereich der Getränke- oder Transportverpackungen sind ein außerordentlich wichtiger Schritt für die EU-weite Stärkung von Mehrwegsystemen. Allerdings werden die Quoten erst sehr spät eingeführt und die erste Stufe für 2030 bleibt z.B. für die betroffenen Getränkeverpackungen im Bereich der alkoholfreien Erfrischungsgetränke mit 10 Prozent deutlich hinter dem in Deutschland angestrebten Ziel von 70 Prozent und dem aktuellen Stand von 43,1 % in 2020 für die pfandpflichtigen Getränkesegmente zurück. Die Einführung von Inverkehrbringungsverboten für bestimmte Einwegverpackungen z.B. für frisches Obst und Gemüse ist ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Abfallvermeidung. Bedauerlicherweise sind bereits im Entwurf umfangreiche Ausnahmen vorgesehen, die die neuen Regelungen schwächen. Die Vorgabe von Quoten für den Einsatz von Rezyklaten aus Nachgebrauchsabfällen (Post-Consumer- Rezyklate ) in Kunststoffverpackungen unterstützen wir. Die gestaffelten Quoten sind allerdings sehr ambitioniert und speziell für den Lebensmittelkontaktbereich muss die EU-Kommission dann auch geeignete mechanische Verwertungsverfahren zulassen (gemäß EU-Verordnung (EU) 2022/1616). Andernfalls sind Quoten in dieser Höhe nur durch chemisches Recycling erfüllbar. Fragen des ökologischen Nutzens und der ökonomischen Machbarkeit der erforderlichen chemischen Recyclingverfahren sind jedoch noch nicht geklärt. Eine stärkere Differenzierung der Quotenhöhen nach Packmittelsegmenten in Abhängigkeit von Verfügbarkeiten und unter Berücksichtigung des technisch Machbaren wäre aus unserer Sicht sinnvoller. Neu ist die Vorgabe, dass die Finanzbeiträge der Hersteller zur Erfüllung ihrer erweiterten Herstellerverantwortung nach dem Rezyklatgehalt gestaffelt werden sollen. Eine Förderung der Verwendung von Rezyklaten halten wir grundsätzlich für wichtig. Das UBA -Forschungsvorhaben zur Evaluierung der Wirksamkeit des § 21 Verpackungsgesetz zeigt allerdings, dass eine solche Incentivierung des Rezyklateinsatzes dann ökologisch sinnvoll ist, wenn die Verpackung gleichzeitig auch hochgradig recyclingfähig ist. Weiterhin müsste die Kontrolle des Einsatzes von Rezyklaten ausreichend sicher gewährleistet sein. Die Methode für die Berechnung und Überprüfung des Rezyklatgehaltes wird jedoch erst in einem delegierten Rechtsaktfestgelegt werden. Bedauerlich ist, dass keine ausreichende Einbeziehung der elektronischen Marktplätze und Fulfilmentdienstleister auf europäischer Ebene erfolgt, da durch derartige Regelungen im deutschen Verpackungsgesetz eine deutliche Verbesserung des rechtstreuen Verhaltens von Herstellern insbesondere auch aus Drittstaaten außerhalb der EU erreicht werden konnte. Im Hinblick auf effiziente Kontrollmöglichkeiten durch die Behörden sehen wir an verschiedenen Stellen noch Prüfungsbedarf.
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