Das Projekt "Reallabor: NDRL - Norddeutsches Reallabor, Teilvorhaben: 6.2 Synergie von Power to Gas und Bioabfallbehandlung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadtreinigung Hamburg, Anstalt öffentlichen Rechts, Abteilung Kommunikation und Innovation.
Das Projekt "Integrale stoffliche und energetische Verwertungskaskade für biogene Abfälle auf Basis eines innovativen Fermenters in der hessischen Ökomodell-Region Süd (RegBioFerm), Teilvorhaben: Entwicklung technischer Komponenten für den Bau einer Biogasanlage mit innovativem Gärtrommelfermenter" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Finsterwalder Umwelttechnik GmbH & Co. KG.
Das Projekt "Integrale stoffliche und energetische Verwertungskaskade für biogene Abfälle auf Basis eines innovativen Fermenters in der hessischen Ökomodell-Region Süd (RegBioFerm), Teilvorhaben: Entwicklung und Detailplanung eines Trommelvergärungsverfahrens für unterschiedliche Fermentergrößen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ingenieurbüro Dr. Geipert.
Das Projekt "Integrale stoffliche und energetische Verwertungskaskade für biogene Abfälle auf Basis eines innovativen Fermenters in der hessischen Ökomodell-Region Süd (RegBioFerm)" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Hochschule Mittelhessen (THM), Kompetenzzentrum Energie- und Umweltsystemtechnik.
Das Projekt "Integrale stoffliche und energetische Verwertungskaskade für biogene Abfälle auf Basis eines innovativen Fermenters in der hessischen Ökomodell-Region Süd (RegBioFerm), Teilvorhaben: Installation und Integration einer Gärtrommel in einen Kompostierungsprozess und Aufbau einer Verwertungskaskade" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Kompostierungsanlage Brunnenhof GmbH.
Das Projekt "Integrale stoffliche und energetische Verwertungskaskade für biogene Abfälle auf Basis eines innovativen Fermenters in der hessischen Ökomodell-Region Süd (RegBioFerm), Teilvorhaben: Experimentelle Entwicklung und Ökobilanzierung einer innovativen Verwertungskaskade für biogene Abfälle" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Hochschule Mittelhessen (THM), Kompetenzzentrum Energie- und Umweltsystemtechnik.
Das Projekt "Integrale stoffliche und energetische Verwertungskaskade für biogene Abfälle auf Basis eines innovativen Fermenters in der hessischen Ökomodell-Region Süd (RegBioFerm), Teilvorhaben: Numerische Entwicklungsmethodik für die Optimierung von Mischprozessen in einem innovativen Fermenter" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Münster, Labor für Strömungstechnik und Strömungssimulation.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziel des Gesetzes § 1a Zeitliche Transformation § 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Ausbaupfad § 4a Strommengenpfad § 5 Ausbau im In- und Ausland § 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau § 7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 8 Anschluss § 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen § 8b Mitteilung des Einspeiseortes § 9 Technische Vorgaben § 10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses § 10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte § 10b Vorgaben zur Direktvermarktung § 10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche § 11 Abnahme, Übertragung und Verteilung § 11a Recht zur Verlegung von Leitungen § 11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung § 12 Erweiterung der Netzkapazität § 13 Schadensersatz § 14 (weggefallen) § 15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten § 16 Netzanschluss § 17 Kapazitätserweiterung § 18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs § 19 Zahlungsanspruch § 20 Marktprämie § 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag § 21a Sonstige Direktvermarktung § 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel § 21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung § 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie § 22a Pilotwindenergieanlagen an Land § 22b Bürgerenergiegesellschaften § 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung § 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie § 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen § 23c Anteilige Zahlung § 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen § 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs § 26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung § 27 Aufrechnung § 27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen § 28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land § 28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments § 28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments § 28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse § 28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen § 28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen § 28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 29 Bekanntmachung § 30 Anforderungen an Gebote § 30a Ausschreibungsverfahren § 31 Sicherheiten § 32 Zuschlagsverfahren § 33 Ausschluss von Geboten § 34 Ausschluss von Bietern § 34a Unionsfremde Bieter § 35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert § 35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land § 36 Gebote für Windenergieanlagen an Land § 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land § 36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land § 36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land § 36d (weggefallen) § 36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land § 36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land § 36g (weggefallen) § 36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land § 36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land § 36j Zusatzgebote § 36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments § 37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments § 37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments § 37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder § 37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments § 37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments § 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments § 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments § 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments § 38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments § 38d Projektsicherungsbeitrag § 38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments § 38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments § 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen § 39 Gebote für Biomasseanlagen § 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen § 39b Höchstwert für Biomasseanlagen § 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen § 39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen § 39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen § 39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen § 39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen § 39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen § 39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen § 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 § 39k Gebote für Biomethananlagen § 39l Höchstwert für Biomethananlagen § 39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte § 39n Innovationsausschreibungen § 39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte § 40 Wasserkraft § 41 Deponie-, Klär- und Grubengas § 42 Biomasse § 43 Vergärung von Bioabfällen § 44 Vergärung von Gülle § 44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse § 44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen § 44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse § 45 Geothermie § 46 Windenergie an Land § 46a (weggefallen) § 46b (weggefallen) § 47 (weggefallen) § 48 Solare Strahlungsenergie § 48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie § 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität § 50 Zahlungsanspruch für Flexibilität § 50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen § 50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen § 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen § 51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen § 51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen § 52 Zahlungen bei Pflichtverstößen § 52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen § 53 Verringerung der Einspeisevergütung § 53a (weggefallen) § 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen § 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung § 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 54a (weggefallen) § 55 Pönalen § 55a Erstattung von Sicherheiten § 55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien § 56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber § 57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber § 58 Weitere Bestimmungen § 59 (weggefallen) § 60 (weggefallen) § 61 (weggefallen) § 62 (weggefallen) § 63 (weggefallen) § 64 (weggefallen) § 65 (weggefallen) § 66 (weggefallen) § 67 (weggefallen) § 68 (weggefallen) § 69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten § 70 Grundsatz § 71 Anlagenbetreiber § 72 Netzbetreiber § 73 Übertragungsnetzbetreiber § 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus § 75 (weggefallen) § 76 Information der Bundesnetzagentur § 77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot § 78 (weggefallen) § 79 Herkunftsnachweise § 79a Regionalnachweise § 80 Doppelvermarktungsverbot § 80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren § 81 Clearingstelle § 82 Verbraucherschutz § 83 Einstweiliger Rechtsschutz § 83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen § 84 Nutzung von Seewasserstraßen § 84a (weggefallen) § 85 Aufgaben der Bundesnetzagentur § 85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen § 85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung § 85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen § 85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung § 86 Bußgeldvorschriften § 87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen § 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse § 88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen § 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen § 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung § 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen § 88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse § 90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse § 91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus § 92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen § 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff § 94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb § 95 Weitere Verordnungsermächtigungen § 96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte § 97 Kooperationsausschuss § 98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung § 99 Erfahrungsbericht § 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land § 99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion
Die Kommunale Entsorgungsanstalt Nord-Niedersachsen, Siemensstr. 4b, 27711 Osterholz-Scharmbeck, hat am 31.07.2023 die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Bioabfallvergärungs- und Kompostierungsanlage am geplanten Anlagenstandort in 27711 Osterholz-Scharmbeck, Siemensstr. 4b, Gemarkung Pennigbüttel, beantragt. Die beantragte Bioabfallvergärungs- und Kompostieranlage bestehend aus den Teilanlagen Abfallvergärung, Gasaufbereitung sowie Nachkompostierung und Kompostaufbereitung soll am Standort des Entsorgungszentrums Pennigbüttel realisiert werden. Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens sollen dabei bereits am geplanten Anlagenstandort befindliche Bauten, insbesondere eine stillgelegte Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (kurz: MBA), umgebaut werden. Es werden insbesondere folgende Errichtungsmaßnahmen erforderlich: • Demontage der kompletten Bestandstechnik der stillgelegten MBA. • Abbruch von Containerverladehalle, Biofilter, Lagerhalle für Kompost und Erdenmischungen, Bestandsleitungen und Schächten, Sickerwasserentwässerung und Asphalt der vorhandenen Grünabfallfläche. • Rückbau des vorhandenen Löschwasserteichs und des Versickerungsbeckens. • Neubau einer Anlieferhalle zur Annahme und Zwischenlagerung des Bioabfalls sowie von Gärrest, Siebüberlauf und zerkleinertem Grünabfall. • Neubau einer Vergärungsanlage mit voraussichtlich 9 Fermentertunneln inkl. Logistiktun-nel, Technikgang sowie Lagerbehältern für Biogas, Perkolat und CO2. • Neubau einer Biogasaufbereitungsanlage für das erzeugte Biogas. • Ertüchtigung von 10 vorhandenen Rottetunneln zur Gärrestkompostierung durch Einbau neuer Belüftungsböden (Spigotböden), dem Neubau von Entwässerungsleitungen und von Schächten für die Sickerwassererfassung. • Neubau einer Lüftungstechnik für die Gärrestkompostierung auf den vorhanden Rottetunneln, in den Hallen (Ablufterfassung) und bis zur sowie im Bereich der Abluftreinigungsanlage. Anbindung der Abluftleitung der Annahmehalle für Hausmüll an die Abluft-reinigungsanlage. • Errichtung eines gekapselten Biofilters (2-teilig) mit Abluftkamin, zwei vorgeschalteten Abluftwäschern mit Schwefelsäurezudosierung, eines Lagerbehälters für Schwefelsäure und eines Lagerbehälters für Abschlämmwasser (Ammoniumsulfatlösung ASL) aus den Wäschern. • Errichtung einer Aufbereitungstechnik zur Abtrennung des Kompostes. • Ertüchtigung einer vorhandenen Bauschutthalle zu einer Kompostlagerhalle. • Neubau von vier an die Dachentwässerung angeschlossenen, unterirdisch verbauten Löschwasserbehältern, einer nachgeschalteten Versickerungsanlage für das Über-schussregenwasser sowie der notwendigen Einläufe und Leitungen zur Erfassung und Ableitung von Regenwasser der asphaltierten Freiflächen. • Neubau einer Umfahrung der in die Neuanlage integrierten vorhandenen Rottehalle sowie Anpassung der vorhandenen u. a. mit Schaffung einer neuen Zufahrtsmöglichkeit inkl. Waage über ein vorhandenes Tor.
Grüne Energie aus Gartenabfällen, benutzten Kaffeefiltern und Gemüseresten: Im Beisein von Minister Prof. Dr. Armin Willingmann, Salzlandkreis-Landrat Markus Bauer und der Bernburger Oberbürgermeisterin Dr. Silvia Ristow hat das Energieunternehmen MVV heute seine neue Anlage zur Vergärung und energetischen Nutzung von Bioabfällen in Bernburg (Saale) offiziell in Betrieb genommen. Die Anlage erzeugt künftig etwa 21.000 MWh Biomethan pro Jahr. Im Vergleich zur reinen Kompostierung der Bioabfälle ohne energetische Nutzung spart sie nach Unternehmensangaben rund 7.400 Tonnen CO2 ein. Dies entspricht etwa dem Effekt einer Umstellung von 2.200 Haushalten auf die Versorgung mit grünem Strom und rund 300 Haushalten mit grüner Wärme. Die Anlage verarbeitet jährlich rund 33.000 Tonnen Bioabfälle – ein Großteil davon stammt aus dem Salzlandkreis – und speist das daraus klimaneutral erzeugte Biomethan ins Erdgasnetz der Stadtwerke Bernburg ein. MVV hat nach eigenen Angaben rund 20 Millionen Euro investiert. Zur offiziellen Einweihung sagte Dr. Hansjörg Roll, Vorstand der MVV Energie AG: „Mit der klimafreundlichen Vergärung von Bioabfällen leistet Bernburg nicht nur einen wichtigen Beitrag für eine regionale und nachhaltige Kreislaufwirtschaft, sondern wird gleichzeitig zu einem Vorreiter der Energiewende. Denn hier wird durch die Nutzung natürlicher Ressourcen erneuerbare Energie gewonnen, die auch den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zugutekommt. Die Biogasanlage in Bernburg demonstriert erneut unsere Verbundenheit mit der Region, wo wir uns bereits seit 2005 für eine umweltfreundliche und nachhaltige Energieerzeugung engagieren.“ Minister Willingmann unterstrich: „Bioabfälle sind meist wenig appetitlich, aber dennoch sehr wertvoll. Ihre Nutzung als regenerative Energiequelle trägt zu umweltfreundlicher Wärme- und Stromversorgung sowie sauberer Mobilität bei und senkt unsere Abhängigkeit von Rohstoff- und Energieimporten. Zudem lässt sich Biogas – anders etwa als Strom aus Wind und Sonne – unabhängig vom Wetter erzeugen und auch speichern. Die neue Anlage in Bernburg reduziert also Treibhausgase und stärkt gleichzeitig die Versorgungssicherheit. Damit bietet sie einen Lösungsansatz für zwei der größten Herausforderungen unserer Zeit: den Klimawandel und die Energiekrise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Ich bin froh, dass wir mit MVV hier in Sachsen-Anhalt auf einen starken Energiepartner bauen können, der uns beim Ausbau von zukunftsweisenden Technologien für eine klimafreundliche Energiegewinnung unterstützt.“ So funktioniert die Bioabfallvergärung in Bernburg: In der luft- und geruchsdichten Anlage zersetzen Bakterien den organischen Abfall. Die Masse wird von Rührwerken innerhalb eines so genannten Fermenters in Bewegung gehalten. Das Biogas kann so nach oben entweichen und die gesamte Abluft wird in einem modernen Biofilter gereinigt. Das bei der Vergärung entstehende Biorohgas wird anschließend zu Biomethan aufbereitet und ins Erdgasnetz eingespeist. Es kann dann in einem Blockheizkraftwerk Strom und Wärme erzeugen sowie als Kraftstoff oder als klimafreundlicher Erdgas-Ersatz für die Industrieproduktion genutzt werden. Neben dem Biomethan entstehen bei der Bioabfallvergärung flüssige und feste Gärprodukte, die u.a. in der Landwirtschaft Verwendung finden. Hintergrund MVV betreibt in Sachsen-Anhalt mehrere Energieanlagen: vier Biomethananlagen in der Magdeburger Börde, fünf Windparks und eine thermische Abfallbehandlungsanlage in Leuna. Das Unternehmen mit Hauptsitz im baden-württembergischen Mannheim beschäftigt nach eigenen Angaben derzeit rund 6.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn und Twitter.
Origin | Count |
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Bund | 70 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 62 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 7 |
Umweltprüfung | 1 |
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License | Count |
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Deutsch | 72 |
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Webseite | 40 |
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Boden | 55 |
Lebewesen & Lebensräume | 73 |
Luft | 33 |
Mensch & Umwelt | 73 |
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Weitere | 72 |