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Ermittlung der Emissionssituation bei der Verwertung von Bioabfällen

Derzeit werden in Deutschland etwa 8,6 Mio. Tonnen an Bio- und Grünabfällen aus Haushalten und der Garten- und Parkpflege getrennt gesammelt und verwertet. Die Behandlung erfolgt vorwiegend in reinen Kompostierungsanlagen, zunehmend aber auch anaerob in Vergärungsanlagen. Zum Teil werden bestehende Kompostierungsanlagen mit einer Vergärungsstufe nachgerüstet, zum Teil werden neue Vergärungsanlagen für Bioabfälle geplant, bei denen meist eine Nachrotte der Gärreste vorgesehen ist. Die Emissionen der Anlagen sind sehr unterschiedlich und hängen stark von der Betriebsweise der Anlagen und weniger als erwartet von ihrer technischen Ausstattung ab. Dies ist Ergebnis des Forschungsprojektes "Ermittlung der Emissionssituation bei der Verwertung von Bioabfällen". Neben den Ergebnissen von Emissionsmessungen an verschiedenen Anlagen enthält der Abschlussbericht daher auch Empfehlungen zum emissionsarmen Betrieb von Kompostierungs- und Vergärungsanlagen.<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de/

Feststellung nach § 5 UVPG, Entsorgungsanstalt Nord-Niedersachsen

Die Kommunale Entsorgungsanstalt Nord-Niedersachsen, Siemensstr. 4b, 27711 Osterholz-Scharmbeck, hat am 31.07.2023 die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Bioabfallvergärungs- und Kompostierungsanlage am geplanten Anlagenstandort in 27711 Osterholz-Scharmbeck, Siemensstr. 4b, Gemarkung Pennigbüttel, beantragt. Die beantragte Bioabfallvergärungs- und Kompostieranlage bestehend aus den Teilanlagen Abfallvergärung, Gasaufbereitung sowie Nachkompostierung und Kompostaufbereitung soll am Standort des Entsorgungszentrums Pennigbüttel realisiert werden. Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens sollen dabei bereits am geplanten Anlagenstandort befindliche Bauten, insbesondere eine stillgelegte Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (kurz: MBA), umgebaut werden. Es werden insbesondere folgende Errichtungsmaßnahmen erforderlich: • Demontage der kompletten Bestandstechnik der stillgelegten MBA. • Abbruch von Containerverladehalle, Biofilter, Lagerhalle für Kompost und Erdenmischungen, Bestandsleitungen und Schächten, Sickerwasserentwässerung und Asphalt der vorhandenen Grünabfallfläche. • Rückbau des vorhandenen Löschwasserteichs und des Versickerungsbeckens. • Neubau einer Anlieferhalle zur Annahme und Zwischenlagerung des Bioabfalls sowie von Gärrest, Siebüberlauf und zerkleinertem Grünabfall. • Neubau einer Vergärungsanlage mit voraussichtlich 9 Fermentertunneln inkl. Logistiktun-nel, Technikgang sowie Lagerbehältern für Biogas, Perkolat und CO2. • Neubau einer Biogasaufbereitungsanlage für das erzeugte Biogas. • Ertüchtigung von 10 vorhandenen Rottetunneln zur Gärrestkompostierung durch Einbau neuer Belüftungsböden (Spigotböden), dem Neubau von Entwässerungsleitungen und von Schächten für die Sickerwassererfassung. • Neubau einer Lüftungstechnik für die Gärrestkompostierung auf den vorhanden Rottetunneln, in den Hallen (Ablufterfassung) und bis zur sowie im Bereich der Abluftreinigungsanlage. Anbindung der Abluftleitung der Annahmehalle für Hausmüll an die Abluft-reinigungsanlage. • Errichtung eines gekapselten Biofilters (2-teilig) mit Abluftkamin, zwei vorgeschalteten Abluftwäschern mit Schwefelsäurezudosierung, eines Lagerbehälters für Schwefelsäure und eines Lagerbehälters für Abschlämmwasser (Ammoniumsulfatlösung ASL) aus den Wäschern. • Errichtung einer Aufbereitungstechnik zur Abtrennung des Kompostes. • Ertüchtigung einer vorhandenen Bauschutthalle zu einer Kompostlagerhalle. • Neubau von vier an die Dachentwässerung angeschlossenen, unterirdisch verbauten Löschwasserbehältern, einer nachgeschalteten Versickerungsanlage für das Über-schussregenwasser sowie der notwendigen Einläufe und Leitungen zur Erfassung und Ableitung von Regenwasser der asphaltierten Freiflächen. • Neubau einer Umfahrung der in die Neuanlage integrierten vorhandenen Rottehalle sowie Anpassung der vorhandenen u. a. mit Schaffung einer neuen Zufahrtsmöglichkeit inkl. Waage über ein vorhandenes Tor.

Biogasproduktion aus Gülle und Bioabfall ausbauen

Biogasproduktion aus Gülle und Bioabfall ausbauen Durch die Vergärung von Gülle und Bioabfall in Biogasanlagen können Treibhausgasemissionen aus der Lagerung, Behandlung und Verwertung reduziert und gleichzeitig Energie bereitgestellt werden. Im Moment landet in Deutschland jedoch nur etwa je ein Drittel der anfallenden Menge in der Biogasanlage. Wie sich der Anteil steigern ließe, zeigen die Ergebnisse eines UBA-Forschungsprojekts. Aktuell werden nur rund 30 Prozent der in Deutschland anfallenden Wirtschaftsdünger Gülle und Mist sowie rund 35 Prozent des bereits getrennt erfassten Bioabfalls in Biogasanlagen zu Biogas vergoren. Und das obwohl diese Art der Bioenergie doppelten Vorteil hat: Treibhausgasemissionen der Güllelagerung bzw. Bioabfallbehandlung werden reduziert und es besteht keine Nutzungskonkurrenz um die Rohstoffe, da sie im Anschluss weiterhin als Dünger dienen: Bei Gülle und Mist können die Gärreste weiterhin als Dünger eingesetzt, die vergorenen Bioabfälle kompostiert werden. Im Gegensatz zur Biogasproduktion aus Mais besteht auch keine Flächenkonkurrenz zum Anbau von Lebensmitteln und es entsteht kein zusätzlicher Einsatz von Pestiziden und Treibstoffen für die Feldarbeit. Trotzdem stagniert der Einsatz von Gülle in Biogasanlagen aktuell und es wird in ganz Deutschland nur etwa eine Bioabfallvergärungsanlage pro Jahr zugebaut. In dem vom ⁠ UBA ⁠ beauftragten Forschungsprojekt wird davon ausgegangen, dass bei der Güllenutzung für Biogas eine Verdopplung auf ca. 60 Prozent der anfallenden Gülle möglich ist. Bei der Vergärung von Bioabfall wird eine Steigerung auf mehr als das Doppelte als realistisch angesehen, wenn auch die getrennte Erfassung von Bioabfall gesteigert wird. Im Vorhaben wurde untersucht, warum die aus ⁠ Klimaschutz ⁠- und Ressourcensicht günstigen Energiepotenziale bisher nur unvollständig genutzt werden und wie sie besser gehoben werden können. Dazu wurden die Entwicklung der Gülle- und Bioabfall-Vergärung dargestellt, eine Betreiberumfrage durchgeführt und in Praktiker-Workshops die wichtigsten Hemmnisse identifiziert. Auf dieser Basis wurden dann Handlungsempfehlungen diskutiert und die relevantesten Vorschläge konkretisiert. Unter anderem wurde ein Vorschlag zur Anpassung der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erarbeitet, um mehr Anreize für den Einsatz von Gülle in Biogasanlagen zu schaffen. Außerdem werden Änderungen in verschiedenen Verordnungen vorgeschlagen, zum Beispiel in der Düngeverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Dabei wird darauf hingewiesen, dass gemäß ⁠ Verursacherprinzip ⁠ Maßnahmen in der Landwirtschaft in Erwägung gezogen werden sollten, um die ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen aus der Lagerung und Ausbringung von Gülle zu verringern. In Hinblick auf den verstärkten Einsatz von Bioabfall in Vergärungsanlagen wurden ebenfalls verschiedene Vorschläge erarbeitet. Diese beinhalten die verstärkte Getrenntsammlung von Bioabfall, die Förderung von Bioabfallvergärungsanlagen im Rahmen des EEG und Hilfestellungen für Kommunen durch Investitionsförderungen, innovative Pilotprojekte und Öffentlichkeitsarbeit. Wenn diese Vorschläge Eingang in die Gesetzgebung und Förderpolitik finden, können jährlich rund 5 Terawattstunden Strom zusätzlich erzeugt werden – und das ohne in eine Nutzungskonkurrenz zu geraten und bei zusätzlicher Reduktion der Treibhausgasemissionen aus Güllelagerung und Bioabfallbehandlung. Übersichtlich zusammengefasst finden Sie die Handlungsempfehlungen in diesen Flyern zu Gülle und Bioabfall .

Bau und Betrieb einer innovativen Biogasvergärungsanlage: WastERGY® Bioabfallvergärung

Das Unternehmen plant die Errichtung und den Betrieb einer innovativen Bioabfallvergärungsanlage für einen Durchsatz von etwa 30.000 Tonnen kommunaler und gewerblicher Bioabfälle. Geplant ist eine mehrstufige Nassvergärung, bei der durch eine neuartige Hydrolysestufe (Helixhydrolyse) 25 bis 30 Prozent höhere Gaserträge erzielt werden können. Durch die vorgeschaltete Abfallaufbereitung und die Störstoffabtrennung in den Gärbehältern soll eine bis zu 99,5 Prozent hohe Reinheit des Gärrestes erzielt werden. Der saubere Gärrest mit RAL-Gütezertifizierung soll dann direkt der Kompostierung und der Erzeugung von Brennstoff- und /oder Kompost- Pellets dienen. Das erzeugte Biogas wird in ein Mikrogasnetz eingespeist und so an Gasverbraucher in der näheren Umgebung weitergeleitet. Die organische Substanz im Bioabfall wird durch das effektive Vergärungsverfahren fast vollständig abgebaut sein. Zur Reduzierung der Methan- und Geruchsstoffemissionen ist eine Aerobisierung (Saugbelüftung) und anschließende Nachrotte der Gärreste vorgesehen. Die Abfallaufbereitung findet in einer geschlossenen Halle mit Ablufterfassung und -reinigung statt. Mit der Anlage soll eine Energiemenge von 23,8 Gigawattstunden pro Jahr erzeugt werden. Die Menge liegt etwa 25 Prozent über dem Ertrag einer herkömmlichen Vergärungsanlage. Zudem sollen 11.500 Tonnen sauberer Gärrest im Jahr kompostiert und 1.500 Tonnen Kunststoffe und Metalle pro Jahr in die stoffliche Verwertung überführt werden. Branche: Energieversorgung Umweltbereich: Abfall Fördernehmer: RSB Bioverwertung Hochfranken GmbH Bundesland: Bayern Laufzeit: 2014 - 2016 Status: Abgeschlossen

Bioabfälle besser verwerten

Bioabfälle besser verwerten Die Verwertung von Bioabfällen aus unseren Küchen und Gärten muss besser werden, damit sie auch weiterhin zu Dünger und Humus verarbeitet werden oder energetisch genutzt werden können. Eine neue Studie des UBA zeigt, wie die Verwertung der Bioabfälle aussehen und was in den bestehenden Anlagen zur Bioabfallbehandlung geändert werden muss, damit die Verwertung möglichst hochwertig ist. Die Studie Ermittlung von Kriterien für eine hochwertige Verwertung von Bioabfällen und Ermittlung von Anforderungen an den Anlagenbestand schlägt u.a. folgende Maßnahmen zur Erreichung einer hochwertigen Verwertung von Bioabfällen vor: Steigerung der Menge und der Qualität der getrennt gesammelten Bioabfälle Kombination von stofflicher und energetischer Verwertung durch Vergärung der Bioabfälle soweit dies möglich ist Weitgehende Ausschöpfung des Biogaspotenzials bei der Bioabfallvergärung Reduzierung der Emissionen beim Betrieb der Anlagen Hochwertige Verwertung der Komposte und Gärrückstände Stoffspezifische Nutzung von Grüngut Stärkung der Qualitätssicherung und Güteüberwachung Ziel dieser Maßnahmen ist vor allem, dass im Sinne der Hochwertigkeit eine möglichst optimale Nutzung der gewonnenen Komposte und Gärreste bei gleichzeitig minimaler Belastung der Umwelt im Behandlungsprozess erfolgt. Hintergrund zur Studie In dem Forschungsprojekt „Ermittlung von Kriterien für eine hochwertige Verwertung von Bioabfällen und Ermittlung von Anforderungen an den Anlagenbestand“ wurde untersucht, welche Kriterien an die Verwertung von Bioabfällen anzulegen sind, um deren Hochwertigkeit zu beurteilen. Die mit Hilfe dieser Kriterien ermittelten Verwertungsverfahren wurden mit der aktuellen Praxis in der Bioabfallbranche verglichen. Abschließend wurden im Projekt Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen die Lücke zwischen der aktuellen Verwertungspraxis und einer optimalen hochwertigen Verwertung geschlossen oder zumindest reduziert werden kann. Aktion Biotonne Deutschland Die „Aktion Biotonne Deutschland“ wirbt vom 18. Mai bis zum 9. Juni 2019 mit zahlreichen Aktionen für mehr kompostierbare Küchenabfälle und weniger Plastik in der Biotonne. Die Aktion wird u.a. vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt unterstützt. Mehr Informationen unter: www.aktion-biotonne-deutschland.de

Willingmann weiht Biogasanlage Bernburg ein: „Klimafreundliche Energie aus Bioabfall“

Grüne Energie aus Gartenabfällen, benutzten Kaffeefiltern und Gemüseresten: Im Beisein von Minister Prof. Dr. Armin Willingmann, Salzlandkreis-Landrat Markus Bauer und der Bernburger Oberbürgermeisterin Dr. Silvia Ristow hat das Energieunternehmen MVV heute seine neue Anlage zur Vergärung und energetischen Nutzung von Bioabfällen in Bernburg (Saale) offiziell in Betrieb genommen. Die Anlage erzeugt künftig etwa 21.000 MWh Biomethan pro Jahr. Im Vergleich zur reinen Kompostierung der Bioabfälle ohne energetische Nutzung spart sie nach Unternehmensangaben rund 7.400 Tonnen CO2 ein. Dies entspricht etwa dem Effekt einer Umstellung von 2.200 Haushalten auf die Versorgung mit grünem Strom und rund 300 Haushalten mit grüner Wärme. Die Anlage verarbeitet jährlich rund 33.000 Tonnen Bioabfälle – ein Großteil davon stammt aus dem Salzlandkreis – und speist das daraus klimaneutral erzeugte Biomethan ins Erdgasnetz der Stadtwerke Bernburg ein. MVV hat nach eigenen Angaben rund 20 Millionen Euro investiert. Zur offiziellen Einweihung sagte Dr. Hansjörg Roll, Vorstand der MVV Energie AG: „Mit der klimafreundlichen Vergärung von Bioabfällen leistet Bernburg nicht nur einen wichtigen Beitrag für eine regionale und nachhaltige Kreislaufwirtschaft, sondern wird gleichzeitig zu einem Vorreiter der Energiewende. Denn hier wird durch die Nutzung natürlicher Ressourcen erneuerbare Energie gewonnen, die auch den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zugutekommt. Die Biogasanlage in Bernburg demonstriert erneut unsere Verbundenheit mit der Region, wo wir uns bereits seit 2005 für eine umweltfreundliche und nachhaltige Energieerzeugung engagieren.“ Minister Willingmann unterstrich: „Bioabfälle sind meist wenig appetitlich, aber dennoch sehr wertvoll. Ihre Nutzung als regenerative Energiequelle trägt zu umweltfreundlicher Wärme- und Stromversorgung sowie sauberer Mobilität bei und senkt unsere Abhängigkeit von Rohstoff- und Energieimporten. Zudem lässt sich Biogas – anders etwa als Strom aus Wind und Sonne – unabhängig vom Wetter erzeugen und auch speichern. Die neue Anlage in Bernburg reduziert also Treibhausgase und stärkt gleichzeitig die Versorgungssicherheit. Damit bietet sie einen Lösungsansatz für zwei der größten Herausforderungen unserer Zeit: den Klimawandel und die Energiekrise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Ich bin froh, dass wir mit MVV hier in Sachsen-Anhalt auf einen starken Energiepartner bauen können, der uns beim Ausbau von zukunftsweisenden Technologien für eine klimafreundliche Energiegewinnung unterstützt.“ So funktioniert die Bioabfallvergärung in Bernburg: In der luft- und geruchsdichten Anlage zersetzen Bakterien den organischen Abfall. Die Masse wird von Rührwerken innerhalb eines so genannten Fermenters in Bewegung gehalten. Das Biogas kann so nach oben entweichen und die gesamte Abluft wird in einem modernen Biofilter gereinigt. Das bei der Vergärung entstehende Biorohgas wird anschließend zu Biomethan aufbereitet und ins Erdgasnetz eingespeist. Es kann dann in einem Blockheizkraftwerk Strom und Wärme erzeugen sowie als Kraftstoff oder als klimafreundlicher Erdgas-Ersatz für die Industrieproduktion genutzt werden. Neben dem Biomethan entstehen bei der Bioabfallvergärung flüssige und feste Gärprodukte, die u.a. in der Landwirtschaft Verwendung finden. Hintergrund MVV betreibt in Sachsen-Anhalt mehrere Energieanlagen: vier Biomethananlagen in der Magdeburger Börde, fünf Windparks und eine thermische Abfallbehandlungsanlage in Leuna. Das Unternehmen mit Hauptsitz im baden-württembergischen Mannheim beschäftigt nach eigenen Angaben derzeit rund 6.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn und Twitter.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen §   1 Ziel des Gesetzes §   1a Zeitliche Transformation §   2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien §   3 Begriffsbestimmungen §   4 Ausbaupfad §   4a Strommengenpfad §   5 Ausbau im In- und Ausland §   6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau §   7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §   8 Anschluss §   9 Technische Vorgaben §  10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses §  10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte §  10b Vorgaben zur Direktvermarktung §  10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche §  11 Abnahme, Übertragung und Verteilung §  11a Recht zur Verlegung von Leitungen §  11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung §  12 Erweiterung der Netzkapazität §  13 Schadensersatz §  14 (weggefallen) §  15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten §  16 Netzanschluss §  17 Kapazitätserweiterung §  18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs §  19 Zahlungsanspruch §  20 Marktprämie §  21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag §  21a Sonstige Direktvermarktung §  21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel §  21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung §  22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie §  22a Pilotwindenergieanlagen an Land §  22b Bürgerenergiegesellschaften §  23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung §  23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie §  23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen §  23c Anteilige Zahlung §  24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen §  25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs §  26 Abschläge und Fälligkeit §  27 Aufrechnung §  27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen §  28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land §  28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments §  28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments §  28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse §  28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen §  28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen §  28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  29 Bekanntmachung §  30 Anforderungen an Gebote §  30a Ausschreibungsverfahren §  31 Sicherheiten §  32 Zuschlagsverfahren §  33 Ausschluss von Geboten §  34 Ausschluss von Bietern §  34a Unionsfremde Bieter §  35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert §  35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land §  36 Gebote für Windenergieanlagen an Land §  36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land §  36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land §  36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land §  36d (weggefallen) §  36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land §  36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land §  36g (weggefallen) §  36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land §  36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land §  36j Zusatzgebote §  36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments §  37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments §  37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments §  37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder §  37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments §  37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments §  38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments §  38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments §  38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments §  38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments §  38d Projektsicherungsbeitrag §  38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments §  38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments §  38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen §  39 Gebote für Biomasseanlagen §  39a Sicherheiten für Biomasseanlagen §  39b Höchstwert für Biomasseanlagen §  39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen §  39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen §  39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen §  39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen §  39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen §  39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen §  39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen §  39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 §  39k Gebote für Biomethananlagen §  39l Höchstwert für Biomethananlagen §  39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte §  39n Innovationsausschreibungen §  39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte §  40 Wasserkraft §  41 Deponie-, Klär- und Grubengas §  42 Biomasse §  43 Vergärung von Bioabfällen §  44 Vergärung von Gülle §  44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse §  44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen §  44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse §  45 Geothermie §  46 Windenergie an Land §  46a (weggefallen) §  46b (weggefallen) §  47 (weggefallen) §  48 Solare Strahlungsenergie §  48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie §  49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität §  50 Zahlungsanspruch für Flexibilität §  50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen §  50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen §  51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen §  51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen §  52 Zahlungen bei Pflichtverstößen §  53 Verringerung der Einspeisevergütung §  53a (weggefallen) §  53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen §  53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung §  54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  54a (weggefallen) §  55 Pönalen §  55a Erstattung von Sicherheiten §  55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien §  56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber §  57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber §  58 Weitere Bestimmungen §  59 (weggefallen) §  60 (weggefallen) §  61 (weggefallen) §  62 (weggefallen) §  63 (weggefallen) §  64 (weggefallen) §  65 (weggefallen) §  66 (weggefallen) §  67 (weggefallen) §  68 (weggefallen) §  69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten §  70 Grundsatz §  71 Anlagenbetreiber §  72 Netzbetreiber §  73 Übertragungsnetzbetreiber §  74 Vorausschau des weiteren Ausbaus §  75 (weggefallen) §  76 Information der Bundesnetzagentur §  77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot §  78 (weggefallen) §  79 Herkunftsnachweise §  79a Regionalnachweise §  80 Doppelvermarktungsverbot §  80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren §  81 Clearingstelle §  82 Verbraucherschutz §  83 Einstweiliger Rechtsschutz §  83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen §  84 Nutzung von Seewasserstraßen §  84a (weggefallen) §  85 Aufgaben der Bundesnetzagentur §  85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen §  85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung §  85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen §  85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung §  86 Bußgeldvorschriften §  87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen §  88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse §  88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen §  88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen §  88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung §  88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen §  88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse §  90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse §  91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus §  92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen §  93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff §  94 (weggefallen) §  95 Weitere Verordnungsermächtigungen §  96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte §  97 Kooperationsausschuss §  98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung §  99 Erfahrungsbericht §  99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land §  99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion

07-Kern-2016 LUBW Karlsruhe KERN_END.pptx

Witzenhausen-Institut Verwertungsalternativen für Gärreste aus der Bioabfallvergärung Leitfaden Gärrestverwertung LUBW - KOLLOQUIUM KARLSRUHE 3. FEBRUAR 2016 DR. MICHAEL KERN GESCHÄFTSFÜHRER WITZENHAUSEN-INSTITUT Gliederung Witzenhausen-Institut 3. Februar 2016 / LUBW - Kolloquium - Karlsruhe 1. Hintergrund und zwei Praxisbeispiele 2. Bioabfallvergärung und Gärreste - Boxenvergärung - Pfropfenstromvergärung 3. Aufbereitung und Verwertung - fester Gärrest - flüssiger Gärrest 4. Optimierungspotenziale 5. Wirtschaftliche Betrachtung 6. FAZIT 2 © LUBW LUBW - Kolloquium 2016 - Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes | 1 Witzenhausen-Institut Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH gegründet als beratendes und planendes Ingenieurbüro 1990 3. Februar 2016 / LUBW - Kolloquium - Karlsruhe Schwerpunkt: - Biologische Abfallbehandlung - Biogasanlagen/Kompostierung - Stoffstrommanagement - Abfallwirtschaftsplanung 28. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum 11.-13.4. 2016 Witzenhausen-Institut 3 Hintergrund zwei Studien 3. Februar 2016 / LUBW - Kolloquium - Karlsruhe Witzenhausen-Institut StudieStudie Bewertung von Verwertungsalternativen für Gärreste aus der Bioabfallvergärung am Beispiel der Bioabfall-VergärungsanlageErarbeitung und Bewertung optimierter Stoffstrom- und Energienutzungskonzepte für die Vergärungsanlage Backnang-NeuschöntalLeonberg Leitfaden Gärresteverwertung Baden-Württemberg Im Auftrag: AWG Rems-Murr-Kreis u. Abfallwirtschaft LK Böblingen 2 | Mit finanzieller Unterstützung:: Umweltministeriums Baden-Württemberg LUBW - Kolloquium 2016 - Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 4 © LUBW Witzenhausen-Institut Praxisbeispiel 2 Vergärungsanlage Leonberg (noch in der Bearbeitung) Inbetriebnahme: 3. Februar 2016 / LUBW - Kolloquium - Karlsruhe 2004 Kapazität Vergärung: 33.000 t/a Verfahren: Pfropfenstrom (OWS) kontinuierlich thermophil 5 Flexibilisierung 3. Februar 2016 / LUBW - Kolloquium - Karlsruhe Witzenhausen-Institut  Keine flüssigen Gärreste  Gute Nutzung BHKW-Wärme © LUBW  zusätzliche Wärme erforderlich  Herstellung Trockner-fähiger Mischung schwierig LUBW - Kolloquium 2016 - Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 6 | 3

Städte und Gemeinden sagen Danke für getrennt gesammelten Bioabfall

Gemeinsame Pressemitteilung vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt Am 14. Oktober starten die "Aktionswochen Biotonne Deutschland 2021". Bis zum 30. November danken Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern für die getrennte Sammlung von Bioabfällen. Mehr als sechs Wochen lang werben Städte und Gemeinden mit verschiedenen Aktionen für größere Sammelmengen und mehr Sortenreinheit. Das Bundesumweltministerium (BMU), das Umweltbundesamt (UBA) sowie zahlreiche Naturschutz- und Wirtschaftsverbände, Städte, Landkreise und kommunale Unternehmen unterstützen die bundesweiten Aktionswochen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Bioabfälle in der Restmülltonne sind verschwendete Ressourcen. Nur getrennt gesammelte Bioabfälle werden zu Biogas und nachhaltigen Düngemitteln. Das ist gut fürs ⁠ Klima ⁠ und hilft Ressourcen zu sparen. Das wissen viele Bürgerinnen und Bürger und achten im Alltag bewusst auf Mülltrennung. Dafür möchte auch ich ihnen heute einmal Danke sagen. Wichtig ist, dass alle mitmachen und Bioabfälle getrennt sammeln. Das geht am einfachsten mit der Biotonne von der Kommune. Daher setze ich mich dafür ein, dass so viele Kommunen wie möglich die Biotonne flächendeckend einführen." Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Im Biomüll steckt großes Potenzial – zum Beispiel als Kompost oder für die Energieerzeugung. Dieses Potenzial kann aber nur genutzt werden, wenn die Abfälle sauber getrennt gesammelt und anschließend verwertet werden. Zu viel Biomüll landet immer noch in der falschen Tonne. Da müssen wir besser werden, um in Zukunft auch die vielen Bioabfälle zu recyceln, die jetzt noch in der Restmülltonne landen und verbrannt werden. Das ist aktiver Klima- und Ressourcenschutz.“ Die bundeweite Aktion Biotonne Deutschland wirbt für mehr kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle und weniger Fremdstoffe in der Biotonne. Während der Aktionswochen stellen Kommunen in ganz Deutschland Veranstaltungen auf die Beine, virtuell und medial. In diesem Jahr wird den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Sammelanstrengungen gedankt, im Gegenzug dazu gibt es nützliche Geschenke für den Alltag. Bioabfälle sind mengenmäßig der größte getrennt gesammelte Abfallstrom im Bereich der Siedlungsabfälle. In Deutschland beträgt der Anteil der Bioabfälle im Siedlungsabfallaufkommen bis zu 40 Prozent. Jährlich werden in Deutschland rund 14 Millionen Tonnen biologisch abbaubare Abfälle in Kompostierungs- und Vergärungs- beziehungsweise Biogasanlagen behandelt. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um Biotonnen-Inhalte, biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle, Marktabfälle und weitere biologisch abbaubare Abfälle aus verschiedenen Herkunftsbereichen. 2019 wurden über die Biotonne rund fünf Millionen Tonnen und an Garten- und Parkabfällen rund 5,2 Millionen Tonnen getrennt gesammelt; dies entspricht einer durchschnittlichen Erfassung von 122 Kilogramm je Einwohner und Jahr. Die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen ist gut für die Umwelt und fürs Klima. So wird bei einer Vergärung von Bioabfällen Biogas gewonnen, womit fossile Energieträger wie Erdöl und Kohle ersetzt werden. Bioabfallkomposte und Gärrückstände werden zur Düngung und Bodenverbesserung eingesetzt und ersetzen Primärrohstoff-Düngemittel und Torf. Allerdings gelangen noch immer zu viele Bioabfälle an die falsche Stelle. Mit rund 39 Prozent machen sie den Großteil des Inhalts der Restmülltonne aus, wo sie nicht hineingehören, weil sie dort als Wertstoff unwiderbringlich verloren gehen. Für die Verwertung grundsätzlich geeignete Bioabfälle aus dem häuslichen Bereich sind organische Küchen- und Nahrungsabfälle, Gartenabfälle sowie sonstige organische Abfälle wie Kleintierstreu aus Stroh/Heu. Für eine hochwertige Verwertung sind aber sauber getrennte Bioabfälle erforderlich. Daher dürfen im Bioabfall keine Fremdstoffe enthalten sein. Insbesondere Verpackungen oder Produkte aus Kunststoff wie Plastiktüten und Kaffeekapseln gehören nicht in die Biotonne. Alle diese Fremdstoffe landen sonst im hergestellten Kompost und mindern seine Qualität.

Teilprojekt 2

Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Herbst Umwelttechnik GmbH durchgeführt. Ziel des Projektes BioRist ist es, ein innovatives und technisch umsetzbares Verfahren zu entwickeln, durch welches Reisstroh enzymatisch und bakteriell zersetzt wird, um die anaerobe Vergärung und Umsetzung der Cellulose zu nutzbarem Biogas zu ermöglichen. Am Beispiel einer dreistufige Pilotanlage im Mekongdelta/Vietnam soll gezeigt werden, dass das Verfahren in der Lage ist, klimaneutral Energie zu gewinnen, Methanemissionen, die durch den anaeroben Abbau des Reisstrohs in den Feldern entstehen, zu reduzieren und Dünger zu erzeugen, die unter Berücksichtigung lokaler Akteure nachhaltig in regionale Wertschöpfungsketten integriert werden sollen. Im Rahmen des Projektes wird ein bestehendes Verfahren aus dem Technikumsmaßstab hochskaliert und auf regionale Bedingungen angepasst. Über die Betriebszeit von zwei Jahren in einer Versuchsanlage werden die Verweildauer in den Reaktoren und die Zugabe verschiedener Co-Substrate optimiert. In das Vorhaben werden lokale Partner einbezogen, um die Anlage gemeinsam mit der Berliner Firma Herbst Umwelttechnik GmbH zu bauen und entsprechend den Anforderungen der lokalen Akteure zu vermarkten. Neben der technischen Optimierung wird durch die Technische Universität Berlin in Zusammenarbeit mit zwei Dienstleitungsunternehmen, welche auf die Entwicklung und Bewertung von Klimaschutzprojekten spezialisiert sind, untersucht wie das Verfahren in ein regionales Stoffstrommanagement eingepasst werden kann und zu nachhaltiger Entwicklung und Klimaschutz im ländlichen Raum beitragen kann. Eine wesentliche Säule des Vorhabens ist der experimentelle Nachweis der Reduktion von Treibhausgasemissionen über die Wertschöpfungskette, was Emissionsmessungen beim Reisanbau mit und ohne Einsatz von Rückständen aus dem Prozess sowie eine Bewertung der Düngewirksamkeit der Rückstände mit einschließt.

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