Wie die Landwirtschaft ihr Stickstoff-Problem in den Griff kriegen könnte Die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger, hat auf dem Deutschen Bauerntag für mehr Umweltschutz in der Landwirtschaft geworben: „Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wollen nicht nur schmackhafte, gesunde und preiswerte Produkte, sie wollen auch Produkte, die die Umwelt wenig belasten. Der Trend zu Bio-Lebensmitteln zeigt das eindeutig. Gerade die konventionelle Landwirtschaft kann hier wichtige Beiträge liefern. Besonders große Sorgen machen mir aktuell die immer noch viel zu hohen Stickstoffemissionen. Diese gehen in der Landwirtschaft – im Unterscheid zu anderen Verursachern – seit Jahren kaum zurück.“ Deutschland hat sich in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung schon für das Jahr 2010 vorgenommen, den Stickstoff-Bilanzüberschuss auf maximal 80 Kilogramm pro Hektar Land abzusenken. Mit rund 114 Kilogramm Stickstoff pro Hektar im Jahr 2011 ist man von diesem Ziel noch deutlich entfernt. Zu viel Stickstoff (chemisch: N) belastet heute fast flächendeckend das Grundwasser mit Nitrat und trägt dazu bei, dass sich gesundheitsschädlicher Feinstaub bildet. Allein die Intensivtierhaltung verursacht derzeit in Deutschland rund 15 Prozent der Stickstoffemissionen. Nachbarländer wie Dänemark oder die Niederlande haben hier gute Erfahrungen mit gesetzlich verpflichtenden Filtern gemacht: So müssen große Mastanlagen dort Abluftreinigungsanlagen installieren, die die Stickstoffverbindung Ammoniak (NH3) und gesundheitsgefährdende Bioaerosole reduzieren. Zwar sind auch in Deutschland bereits über 1.000 Abluftreinigungsanlagen in Schweinemastställen installiert, vor allem um in viehdichten Regionen auch Geruchsbelästigungen zu mindern – doch allerorten verpflichtend ist das nicht. „Wir brauchen für die Intensivtierhaltung anspruchsvolle, europaweite Standards, die die Stickstoffemissionen deutlich mindern. In der Industrie ist das gängige Praxis – warum nicht in der industriellen Landwirtschaft? Mit Abluftreinigungstechnik lassen sich die Ammoniakemissionen aus Ställen um 70 bis 90 Prozent reduzieren.“, so Krautzberger. Das Ammoniak aus der Tierhaltung riecht übrigens nicht nur unangenehm, es wandelt sich in der Atmosphäre auch zu gesundheitsgefährdendem Feinstaub um, wenn es dort mit anderen Gasen reagiert. Stickstoff-Emissionen entstehen nicht nur im Stall, sondern auch direkt über den Äckern und Weiden, etwa wenn Gülle oder Mist gefahren oder Kunstdünger ausgebracht wird. UBA -Präsidentin Krautzberger rät hier: „Wenn wir beim Düngen stärker auf emissionsarme Verfahren setzen, etwa die bewährten Schleppschläuche – mit denen die Nährstoffe direkt über dem Acker ausgebracht werden –, senkt das die Stickstoffemissionen deutlich.“ Auch Naturdünger wie Gülle und Mist sollten Landwirte auf unbestellten Äckern am besten umgehend unterpflügen. So kann der Stickstoff besser vom Boden aufgenommen werden und weniger entweicht in die Umwelt. Zu viel Stickstoff auf dem Feld ist auch im Grundwasser ein Problem. Was Boden und Pflanzen an Stickstoff nicht verbrauchen, endet nämlich als Nitrat im Grundwasser. Derzeit hält rund 15 Prozent des Grundwassers den für Trinkwasser geltenden Grenzwert von 50 Milligramm/Liter nicht ein. Das aus dem Grundwasser gewonnene Trinkwasser kann zwar dennoch fast allerorten problemlos getrunken werden. Derzeit liegen nur 0,08 Prozent der Trinkwasserproben über dem Grenzwert von 50 Milligramm/Liter. Aber: Die Wasserversorger müssen dafür einen hohen (finanziellen) Aufwand betreiben. Etliche verdünnen zu stark belastetes Grundwasser mit unbelastetem Wasser, andere müssen das Nitrat technisch aus dem Rohwasser entfernen, weil nicht überall genügend unbelastetes Grundwasser vorhanden ist. Das ist teuer – und erhöht letztlich die Wasserrechnung der Verbraucher. Ein weiteres Argument für weniger Stickstoff auf den Äckern. Maria Krautzberger bot dem Deutschen Bauernverband an, strittige Themen mit dem Umweltbundesamt intensiver zu besprechen. Der regelmäßige Dialog kann helfen, auch kontroverse Themen sachlich zu diskutieren.
Bioaerosole sind luftgetragene Partikel biologischer Herkunft, die sowohl natürlicherweise in der Umgebungsluft vorkommen als auch anthropogen freigesetzt werden können. Hierzu zählen Bestandteile von Pflanzen, Tieren und Böden sowie lebende und tote Mikroorganismen wie Bakterien und Schimmelpilze. Bioaerosole treten bei allen Vorgängen und Prozessen auf, an denen organisches Material beteiligt ist. Beispiele für einen natürlichen Eintrag in die Atmosphäre sind Verrottung von Laub, Pollenflug oder meteorologisch bedingte Verfrachtungen von Bodenpartikeln. Auch bei menschlichen Aktivitäten entstehen hohe Bioaerosol - Konzentrationen überall dort, wo organisches Material gehandhabt, bearbeitet oder umgeschlagen wird. Dies trifft in besonderem Maße auf die Bereiche Abfallbehandlung und -entsorgung (z. B. Deponien, Kompostwerke, Kläranlagen) und landwirtschaftliche Nutztierhaltung zu. Als weitere anthropogene Emissionsquellen sind Textilindustrie, Lebensmittelerzeugung, Holzverarbeitung und Biotechnologie zu nennen.
Die Abteilung 4 überwacht und bewertet die Luftqualität sowie nicht stoffliche Einwirkungen auf die Umwelt durch Geräusche und Erschütterungen, durch Licht, elektromagnetische Felder und Radioaktivität. Dazu betreibt sie umfangreiche Messnetze, modelliert die Immissionsbelastung für Mensch und Umwelt und untersucht die in Nordrhein-Westfalen zu erwartenden anthropogenen Veränderungen der Atmosphäre und des Klimas. Die Abteilung 4 erstellt die Datengrundlagen für Luftreinhaltepläne und Lärmaktionspläne, sie kartiert den Umgebungslärm und entwickelt technische Konzepte zur Minderung von Geräuschen und Erschütterungen für die Umweltbehörden des Landes. Unsere Haupttätigkeitsfelder Messungen und Messnetze zur Überwachung Emissionserhebungen partikelförmiger (einschl. Bioaerosole) , gasförmiger und hochtoxischer Stoffe sowie von Gerüchen zur Beurteilung des Emissionsverhaltens von Anlagen und zur Beurteilung des Standes der Technik emissionsmindernder Verfahren Messung der Luftqualität rund um die Uhr an ca. 70 Stationen in NRW; Bewertung, ob europäische und nationale Grenzwerte und Beurteilungsmaßstäbe eingehalten werden Messungen von Feinstaub und seinen Inhaltsstoffen, von krebserzeugenden Luftschadstoffen, von Depositionen und von hochtoxischen Stoffen wie Dioxine oder polychlorierte Biphenyle Untersuchung von Emissions-, Depositions-, Material-, Pflanzen-, Boden- und Sonderproben auf anorganische Inhaltsstoffe Entwicklung, Erprobung und Praxisanpassung von Messverfahren und –strategien für Emissionsuntersuchungen Überwachung kerntechnischer Anlagen rund um die Uhr sowie der Umweltradioaktivität Messungen von Einwirkungen durch Geräusche, Licht und elektromagnetische Felder bei Bürgerbeschwerden und in Verwaltungsgerichtsverfahren Modellierung Modellierung und Berechnung des Umgebungslärms, Darstellung in Belastungskarten, Ermittlung der Belästigtenzahlen, Berechnung von Fluglärmschutzzonen Modellierung der Luftqualität von der weiträumigen Hintergrundbelastung bis zu Belastungsspitzen in Straßenschluchten Prognosen der Luftqualität, Ermittlung von Verursachern hoher Luftschadstoffbelastungen, Berechnung von Minderungsszenarien und zukünftigen Entwicklungen Ausbreitungsrechnungen für die Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen Auswertungen zu anthropogenen Veränderungen der Atmosphäre und der zu erwartenden Auswirkungen auf die Luftqualität und das Klima von Nordrhein-Westfalen. Qualitätssicherung Betrieb des nach DIN ISO 17025 akkreditierten nationalen Referenzlabors Luftqualität, Durchführung von Ringversuchen für die Messnetze der anderen Bundesländer, im Auftrag der Europäischen Union und für private Ingenieurbüros. Akkreditierte Amtliche Messstelle zur Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem StrlSchG nach DIN ISO 17025 Qualitätssicherung und fachliche Prüfung zur Zulassung der Bekanntgabe von Sachverständigen nach §29b BImSchG für die Bereiche Geräusche, Erschütterungen und Luftqualität. Schutz von Mensch und Umwelt bei akuten Schadensfällen Betrieb eines rund um die Uhr präsenten zentralen Meldekopfes zur Informationsübermittlung bei Umweltschadensfällen sowie im Verbraucher- und Tierschutz Rund um die Uhr einsatzbereite Sachverständige und Messfahrzeuge zur Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Abwehr von Gefahren durch Umweltschadensfälle und zur Umweltnachsorge Sofortmessungen der Umweltradioaktivität im Krisenfall und Einspeisung der Daten in das bundesweite Alarmsystem Sachverständigentätigkeit, Gutachten Beratung der Umweltbehörden zu Minderungsmaßnahmen gegen Geräusche, Erschütterungen und Luftschadstoffe Fachliche Beratung und Unterstützung der Umweltbehörden zu Fragen der Emissionsermittlung Beratung der Landesregierung bei Problemen des Immissionsschutzes und Mitwirkung bei der Setzung von Normen und Umweltvorschriften Prüfung von Gutachten in Genehmigungsverfahren Erstellung von Obergutachten bei Gerichtsverfahren und Petitionen Kompetenzzentrum des Landes zur Bewertung von Einwirkungen durch Licht, elektromagnetische Felder und Erschütterungen
Methicillin resistente Staphylococcus aureus (MRSA) MRSA sind Bakterien, die beim Menschen unter anderem Wundinfektionen und Entzündungen der Atemwege hervorrufen können und gegen sogenannte Beta-Laktam-Antibiotika (Penicilline und Cephalosporine) resistent sind. Diese Antibiotika wirken bei der Behandlung einer Infektion mit MRSA nicht mehr, d. h. sie können den Infektionsverursacher nicht abtöten. In der Vergangenheit trat der Keim vor allem in Krankenhäusern auf, wo er von Mensch zu Mensch übertragen wird. In den vergangenen Jahren wurden vermehrt Fälle registriert, in denen sich Menschen außerhalb von Krankenhäusern infiziert haben. Hinsichtlich der möglichen gesundheitlichen Wirkungen durch Bioaerosole stehen derzeit vor allem die mit der Nutztierhaltung assoziierten MRSA (la-MRSA) im Mittelpunkt. Dies insbesondere deshalb, weil bei landwirtschaftlichen Nutztieren vermehrt MRSA festgestellt worden sind. In der Öffentlichkeit wird daher die Frage gestellt, inwieweit Tiere die Quelle für Kolonisation oder Infektionen durch solche multiresistente Erreger beim Menschen sein können, z. B. durch direkten Tierkontakt, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Abluft aus Tierställen oder Gülle. Die vorliegenden Erkenntnisse zum Vorkommen von la-MRSA geben Anlass für eine erhöhte Aufmerksamkeit im Hinblick auf eine mögliche Belastung der Allgemeinbevölkerung. Eine Übertragung von la-MRSA über die Luft und eine anschließende nasale Kolonisation mit dauerhafter Besiedlung von AnwohnerInnen erscheinen prinzipiell möglich, dürften nach aktuellem Kenntnisstand aber nur vergleichsweise selten auftreten. Bisher gibt es keinen Nachweis, dass das Wohnen in der Umgebung von Tierhaltungsanlagen bedingt durch den Austrag von antibiotikaresistenten Bakterien über die Abluft aus Ställen ein höheres Gesundheitsrisiko für die Allgemeinbevölkerung birgt als an anderen Wohnorten.
Nachfolgend ist ausgewählte Literatur, rund um die biotechnische Abfallbehandlung zusammengestellt. Dabei werden Themen wie Hygiene, Schadstoffe, Emissionen oder Verfahrenstechnik betrachtet. Hefte der Schriftenreihe können, soweit noch nicht vergriffen, direkt beim Vertrieb , angefordert werden. Mikroorganismen in der Umgebung von Abfallbehandlungsanlagen, 2003 Bioabfallkompostierung - neue Entwicklungen und Lösungsmöglichkeiten zur Reduzierung von Geruchsemissionen, 2001 Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die biologische Abfallbehandlung - Tagungsband Heft 264, 1999 Umweltmedizinische Relevanz von Emissionen aus Kompostanlagen für die Anwohner HMULF 1999 Abfallmengenbilanzen des Landes Hessen (u.A. mit erfassten organischen Abfällen) Leitlinien für den Arbeitsschutz in biologischen Abfallbehandlungsanlagen HSL Hygienische Qualität von Bioabfallkompost - Heft 234, 1995 Keimimmissionen im Umfeld von Kompostierungsanlagen - Heft 232, 1995 Abfallanlagen in Hessen - Heft 218, 1996 Forschungsprojekt Kompostierung pflanzlicher Abfälle nach dem modifizierten Mattenverfahren - Heft 198, 1995 Ermittlung und Minderung von Gerüchen aus Bioabfall-Kompostierungsanlagen - Heft 188, 1995 Systemvergleich Restabfallbehandlung, Vergleichende Untersuchung zu den Umweltauswirkungen unterschiedlicher Verfahren der Restabfallbehandlung - Heft 167, 1994 Bioabfallkompostierung in Hessen, Erhebung über Stand, Qualitätssicherung und Vermarktung Heft 147, 1993 Dioxine und Furane in der hessischen Umwelt - Messergebnisse aus Hessen Heft 126, 1991 Bioabfall-Kompostierung in Hessen - Heft 123, 1991 Die Kompostierung pflanzlicher Rückstände aus Gärten und Parkanlagen Pflanzenabfall-Kompostierung - Merkblatt - Heft 62, 1988 Abfallberatung in Hessen - Heft 76, 1988 Die dezentrale Kompostierung getrennt gesammelter vegetabiler Küchen- und Gartenabfälle - Heft 39, 1986 Kummer, Bockreis, Steinberg, Büchen: Funktionsüberwachung von Flächenbiofiltern mit Infrarot- Messungen, wlb wasser luft boden 11-12 2004 Kummer, Philipp: Bioaerosole- Maßnahmen zur Reduzierung der Bioaerosolemissionen in der Abfallwirtschaft, Müllhandbuch KZ 5066 2004 Kummer, Büchen: Bioaerosolemissionen und Standortwahl, VDI- Berichte Nr. 1777, 2003 Kummer, Haumacher, Philipp, Böhm: Untersuchungen zum Abscheideverhalten von Abluftreinigungsanlagen im Hinblick auf Bioaerosole Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Bd. 63, S. 368 -372 2003 Kummer: Bioaerosolemissionen bei der biologischen Abfallbehandlung und mögliche Minderungsmaßnahmen; in Schriftenreihe WAR 150 TU Darmstadt, S. 101-114 2003 Kummer: Emissionsminderung bei der Bioabfallkompostierung in Bioabfallkomposten - Neue Entwicklungen und Lösungsmöglichkeiten zur Reduzierung von Geruchsemissionen S. 5 - 8 Schriftenreihe Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie 2001 Kummer, Kühner, Hausmann: Emissionsquellen und -minderungsmaßnahmen von Bioaerosolen bei der Kompostierung; Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Bd. 61, S. 239 - 244 2001 Kummer: Altholzverwertung - was bringt die neue Altholzverordnung für Hessen; FES aktuell, S. 24 bis 26 2001 Kummer: Bioaerosole im Umfeld von Kompostierungsanlagen - Erfahrungen aus dem Vollzug; 7. Münsteraner Abfallwirtschaftstage, S. 167 - 172, FH Münster 2001 Kummer: Biotechnische Behandlung organischer Abfälle; in Entsorgungswegweiser 3/3, S. 1 - 28, Forum-Verlag 2001 Kummer et al.: Mikrobielle Luftverunreinigungen: Emissionsquellen und -minderungsmaßnahmen; Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Bd. 59, S. 241 - 246 1999 Göttlich, Beck, Böhm, Danneberg, Gerbl-Rieger, Hofmann, Koch, Kühner, Kummer, Liebl, Martens, Missel, Neef, Palmgren, Rabe, Schilling, Tilkes, Wieser: Erfassung von luftgetragenen kultivierbaren Mikroorganismen aus Kompostieranlagen - Emission und Immission; Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Bd. 59, S. 209 - 218 1999 AG Eikmann et al.: Umweltmedizinische Relevanz von Emissionen aus Kompostierungsanlagen für die Anwohner; Hrsg. Hessisches Umweltministerium 1999 Kummer: Sind Keimemissionen im Umfeld von Kompostierungsanlagen tatsächlich ein Problem?; 6. Münsteraner Abfallwirtschaftstage, S. 193 - 196, FH Münster 1999 Kummer: Hygienische Aspekte bei der Bioabfallkompostierung; UTA S. 308 - 310, GIT-Verlag 1998 Kummer: Biologische Behandlung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle; Entsorgungswegweiser 3/13, S. 1 - 24, Forum-Verlag 1994 Kummer: Organische Schadstoffe in Komposten; 2. Internationales Dioxin-Symposium, Fachöffentliche Anhörung des Bundesgesundheitsamtes und des Umweltbundesamtes zu Dioxinen und Furanen 1992 UBA-Texte 30/93, S. 227 - 233 Kummer: Kompostierung: Eine Möglichkeit zur Verwertung von Rückständen der Saftverarbeitung: Flüssiges Obst, S. 676 - 678 1992 Krauß, Hagenmaier, Benz, Hohl, Hummler, Kosherr, Kummer, Mayer, Weberruß: Organische Schadstoffe im Kompost; 59. Abfalltechnisches Kolloquium 1991, Bd. 46, S. 109 - 125, Erich-Schmidt-Verlag Büchen, Eickhoff, Engler, Häckl, Kummer, Seel, Weidner: Dioxine und Furane in der Hessischen Umwelt; Heft 126 der Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt 1991 Hagenmaier, Benz, Kummer: Kenntnisstand über organische Schadstoffe in Komposten; Biologische Verfahren der Abfallbehandlung, S. 315 - 322, 1990 EF-Verlag
Bild einer Industrieanlage Das LANUV berät die zuständigen Genehmigungsbehörden (Bezirksregierungen) im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierzu gehört ebenfalls die Beratung bei Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP), denn die Errichtung bzw. Änderung bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen setzt die Durchführung einer UVP voraus (UVP-pflichtige Vorhaben). )UVP-pflichtige Vorhaben umfassen eine Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen der Anlage auf die verschiedenen Schutzgüter (Mensch, Boden, Wasser, Luft, Pflanze, Tier etc.) und deren Wechselwirkungen . Auch erfolgt vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ggf. im Rahmen der Anlagenüberwachung nach BImSchG und bei Nachbarschaftsbeschwerden eine entsprechende Beratung. Bei der Bewertung von Schadstoffen in der Außenluft werden in einem ersten Schritt mittels vorliegender oder modellhaft ermittelter Immissionsdaten (Ausbreitungsrechnungen) und mit Hilfe von Expositionsannahmen Aussagen über die derzeitige bzw. zu erwartende zusätzliche Belastung des Menschen getroffen. Analog TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) ist die Bewertung von Luftschadstoffen im Beurteilungsgebiet an den Punkten durchzuführen, an denen die mutmaßlich höchste Belastung, für dort nicht nur vorübergehend exponierte Schutzgüter, zu erwarten ist. Im nächsten Schritt wird die so abgeschätzte Belastung in Beziehung zu bestehenden Beurteilungsmaßstäben für die menschliche Gesundheit des jeweiligen Umweltschadstoffes gesetzt und abschließend bewertet. Mit den Beurteilungsmaßstäben werden Grenzen bzgl. der Konzentration bzw. Menge stofflicher und nicht-stofflicher Belastung festgelegt, bis zu denen eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Menschen ausgeschlossen werden kann. Hinweise zur Bewertung von Luftschadstoffen im Hinblick auf das Schutzgut menschliche Gesundheit können dem Bericht "Bewertung von Schadstoffen für die keine Immissionswerte festgelegt sind " des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom September 2004 entnommen werden. Gesundheitliche Bewertung von Bioaerosol-Immissionen Nach Nr. 5.2.9 TA Luft 2021 sind bei Anlagen, die umweltmedizinisch relevante Bioaerosole in relevantem Umfang emittieren können, zur Emissionsminderung dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zu treffen. Einen Immissionswert zum Schutz vor Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Bioaerosol-Immissionen enthält die TA Luft nicht. Eine Prüfung, ob durch Bioaerosole aus einer Anlage nach BImSchG schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden, ist daher nach Nr. 4.8 TA Luft („Prüfung, soweit Immissionswerte nicht festgelegt sind, und in Sonderfällen“) vorzunehmen. Eine Sonderfallprüfung ist dann erforderlich, wenn hierzu hinreichende Anhaltspunkte vorliegen. Wie konkret bei der Anhaltspunkte- und Sonderfallprüfung vorgegangen werden kann, ist im LAI-Leitfaden Bioaerosole sowie in den Erlassen des MUNV NRW beschrieben. LAI-Leitfaden Bioaerosole Mit dem Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Bioaerosol-Immissionen der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI-Leitfaden Bioaerosole) liegt eine standardisierte Methode zur Bewertung der möglichen Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Bioaerosole im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vor. Dieser dient zur Prüfung, ob von einer Anlage schädliche Umwelteinwirkungen durch Bioaerosole ausgehen und wann eine Sonderfallprüfung nach Nr. 4.8 TA Luft vorzunehmen ist. Bei Überschreitung der LAI-Orientierungswerte ist eine Sonderfallprüfung nach Nr. 4.8 TA Luft erforderlich. Ferner beschreibt der Leitfaden, wie eine solche Sonderfallprüfung durchzuführen ist. Der LAI-Leitfaden Bioaerosole wird derzeit überarbeitet. Mit Erlass des MKULNV NRW vom 25.6.2015 wurde der den „Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Bioaerosol-Immissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz“ (LAI) für den Vollzug eingeführt. Bereits am 19.2.2013 veröffentlichte das MKULNV NRW den Erlass „Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen“, welcher Vorgaben zur Berücksichtigung der Bioaerosolproblematik in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von Anlagen zur Haltung von Schweinen und Geflügel enthält. Nach Tierhaltungserlass emittieren Tierhaltungsbetriebe Bioaerosole, die grundsätzlich geeignet sein können, nachteilig auf die Gesundheit der benachbarten Anwohnerinnen und Anwohner einer Anlage einzuwirken. Gibt es hinreichende Gründe für die Annahme, dass Bioaerosol-Immissionen möglicherweise zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen können, sind aus Gründen der Vorsorge nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG solche Risiken durch Emissionsbegrenzungen ggf. auch unter die Gefahrengrenze nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG zu minimieren. Zur Umsetzung der o. g. NRW-Erlasse wurden den Vollzugsbehörden zusätzlich die Arbeitshilfe des LANUV vom 10.12.2015 zur Berücksichtigung der Bioaerosol-Thematik in Genehmigungsverfahren sowie ein Katalog zu Auslegungsfragen zur Verfügung gestellt. Richtlinie VDI 4250 Blatt 1 Nach Richtlinie VDI 4250 Blatt 1 „Umweltmedizinische Bewertung von Bioaerosol-Immissionen“ ist eine gegenüber der Hintergrundbelastung erhöhte Immissionskonzentration umweltmedizinisch unerwünscht und sollte aus Vorsorgegründen verringert bzw. vermieden werden. Dieser Bewertungsansatz stellt eine umweltmedizinische Beurteilung von Bioaerosol-Immissionen und keine immissionsschutzrechtliche Beurteilung dar. Einen Bezug zum Schutz vor Gefahren für die menschliche Gesundheit weist dieser nicht auf. In der Richtlinie VDI 4250 Blatt 1 werden verschiedene Bewertungskriterien genannt. Diese Richtlinie wird derzeit überarbeitet. Die Richtlinie VDI 4250 Blatt 3 „Anlagenbezogene, umweltmedizinisch relevante Messparameter und Beurteilungswerte“ (Ausgabe August 2016) kann nach TA Luft 2021 als Erkenntnisquelle für relevante Anlagen dienen. In dieser Richtlinie wird für die wichtigsten Anlagenarten wie Tierhaltungs- und Abfallbehandlungsanlagen, bei denen Bioaerosolemissionen und –immissionen von Bedeutung sind, eine Übersicht über anlagenbezogene, umweltmedizinisch relevante Parameter sowie eine Orientierung für ihre umweltmedizinische Bewertung zur Verfügung gestellt. Auch diese Richtlinie befindet sich zurzeit in der Überarbeitung.
Foto: Dr. J. Balfanz - Dr. M. Lohmeyer GbR -Biotechnologie, Forschung, Analytik, Münster Luftgetragene Mikroorganismen werden als Bioaerosole bezeichnet. Mikroorganismen kommen überall in der Umwelt vor und üben viele nützliche Funktionen aus. Ein Teil der Mikroorganismen sind allerdings (potenzielle) Krankheitserreger, so beispielsweise einige hundert Bakterienarten. Neben Bakterien sind insbesondere (Schimmel-)Pilze und Viren zu nennen. Es gibt ca. 6000 unterschiedliche Bakterienarten, welche eine sehr unterschiedliche Morphologie besitzen. Bakterien sind ca. 0,2 µm bis 4 µm groß und sehr anpassungsfähig gegenüber ihrer Umwelt. Pilze besitzen eine Größe von 2 bis 100 µm. Es gibt in etwa 120.000 verschiedene Arten. Bei den Bioaerosolen wird zwischen kultivierbaren und nicht kultivierbaren Mikroorganismen, d. h. lebens- und vermehrungsfähigen sowie abgestorbenen Bestandteilen unterschieden. Bei Messungen von luftgetragenen kultivierungsfähigen Mikroorganismen werden die ermittelten Konzentrationen in Kolonie Bildende Einheiten (KBE) pro m 3 Luft angegeben. Als Stellvertreter für Substanzen, welche nach dem Zelltod von Mikroorganismen freigesetzt werden und umweltmedizinisch für den Menschen relevant sein können, sind die sogenannten Endotoxine zu nennen . Endotoxin-Konzentrationen werden in Endotoxin Units (EU) pro m 3 Luft gemessen. Hierbei entsprechen 10 EU 1 ng/m 3 . Im Rahmen der immissionsrechtlichen Genehmigung und Überwachung von industriellen und gewerblichen Anlagen wie beispielsweise Tierhaltungsbetriebe werden die möglichen gesundheitlichen Wirkungen der von diesen Anlagen emittierten Bioaerosole für den Menschen thematisiert. Im Mittelpunkt stehen hierbei vor allem Fragen nach den allergenen, toxischen und infektiösen Risiken bei der Inhalation dieser Bioaerosole. Bioaerosole können eine Reihe von gesundheitlichen Wirkungen auslösen. Diese lassen sich unter die Oberbegriffe Infektionen, Allergien und toxische Effekte einordnen. Aus der Arbeitsmedizin sind Erkenntnisse über ein gehäuftes Auftreten von bioaerosolbedingten Atemwegserkrankungen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor allem in der Landwirtschaft bekannt. Allerdings sind die Erkenntnisse aus der Arbeitsmedizin nicht oder nur sehr eingeschränkt auf die Allgemeinbevölkerung inklusive der hierin enthaltenden empfindlichen Personengruppen übertragbar. In umweltepidemiologischen Studien wurde bei gegenüber bioaerosol-exponierten Personen im Vergleich zu nicht belasteten Personen eine erhöhte Häufigkeit insbesondere für Schleimhautirritationen, chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma, Lungenentzündung, Q-Fieber, Infektionen bei Vorgeschädigten (Asthma, COPD) sowie Campylobakteriose und infektiöse Durchfallerkrankungen beobachtet. Neben diesen schädlichen Effekten wurden auch schützende Effekte (insbesondere geringere Häufigkeit von Atopien und Allergien) festgestellt. Aus den vorliegenden Erkenntnissen ergeben sich Hinweise für eine Verknüpfung zwischen einem erhöhten Erkrankungsrisiko der Anwohner und Anwohnerinnen und Bioaerosolen. Eine gesicherte Angabe von Dosis-Wirkungs-Beziehungen zwischen Bioaerosolen und gesundheitlichen Wirkungen ist bislang aber nicht möglich. Die Schwere der möglichen Erkrankungen nach Exposition gegenüber Bioaerosolen macht jedoch eine Bewertung im Sinne des Immissionsschutzes erforderlich. Gesundheitliche Bewertung TA Luft Nach Nr. 5.2.9 TA Luft 2021 sind bei Anlagen, die umweltmedizinisch relevante Bioaerosole in relevantem Umfang emittieren können, zur Emissionsminderung dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zu treffen. Einen Immissionswert zum Schutz vor Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Bioaerosol-Immissionen enthält die TA Luft nicht. Eine Prüfung, ob durch Bioaerosole aus einer Anlage nach BImSchG schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden, ist daher nach Nr. 4.8 TA Luft („Prüfung, soweit Immissionswerte nicht festgelegt sind, und in Sonderfällen“) vorzunehmen. Eine Sonderfallprüfung ist dann erforderlich, wenn hierzu hinreichende Anhaltspunkte vorliegen. Wie konkret bei der Anhaltspunkte- und Sonderfallprüfung vorgegangen werden kann, ist im LAI-Leitfaden Bioaerosole sowie in den Erlassen des MUNV NRW beschrieben. LAI-Leitfaden Bioaerosole Mit dem Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Bioaerosol-Immissionen der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI-Leitfaden Bioaerosole) liegt eine standardisierte Methode zur Bewertung der möglichen Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Bioaerosole im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vor. Dieser dient zur Prüfung, ob von einer Anlage schädliche Umwelteinwirkungen durch Bioaerosole ausgehen und wann eine Sonderfallprüfung nach Nr. 4.8 TA Luft vorzunehmen ist. Bei Überschreitung der LAI-Orientierungswerte ist eine Sonderfallprüfung nach Nr. 4.8 TA Luft erforderlich. Ferner beschreibt der Leitfaden, wie eine solche Sonderfallprüfung durchzuführen ist. Der LAI-Leitfaden Bioaerosole wird derzeit überarbeitet. Mit Erlass des MKULNV NRW vom 25.6.2015 wurde der den „Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Bioaerosol-Immissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz“ (LAI) für den Vollzug eingeführt. Bereits am 19.2.2013 veröffentlichte das MKULNV NRW den Erlass „Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen“, welcher Vorgaben zur Berücksichtigung der Bioaerosolproblematik in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von Anlagen zur Haltung von Schweinen und Geflügel enthält. Nach Tierhaltungserlass emittieren Tierhaltungsbetriebe Bioaerosole, die grundsätzlich geeignet sein können, nachteilig auf die Gesundheit der benachbarten Anwohnerinnen und Anwohner einer Anlage einzuwirken. Gibt es hinreichende Gründe für die Annahme, dass Bioaerosol-Immissionen möglicherweise zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen können, sind aus Gründen der Vorsorge nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG solche Risiken durch Emissionsbegrenzungen ggf. auch unter die Gefahrengrenze nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG zu minimieren. Zur Umsetzung der o. g. NRW-Erlasse wurden den Vollzugsbehörden zusätzlich die Arbeitshilfe des LANUV vom 10.12.2015 zur Berücksichtigung der Bioaerosol-Thematik in Genehmigungsverfahren sowie ein Katalog zu Auslegungsfragen zur Verfügung gestellt. Richtlinie VDI 4250 Blatt 1 Nach Richtlinie VDI 4250 Blatt 1 „Umweltmedizinische Bewertung von Bioaerosol-Immissionen“ ist eine gegenüber der Hintergrundbelastung erhöhte Immissionskonzentration umweltmedizinisch unerwünscht und sollte aus Vorsorgegründen verringert bzw. vermieden werden. Dieser Bewertungsansatz stellt eine umweltmedizinische Beurteilung von Bioaerosol-Immissionen und keine immissionsschutzrechtliche Beurteilung dar. Einen Bezug zum Schutz vor Gefahren für die menschliche Gesundheit weist dieser nicht auf. In der Richtlinie VDI 4250 Blatt 1 werden verschiedene Bewertungskriterien genannt. Diese Richtlinie wird derzeit überarbeitet. Die RichtlinieVDI 4250 Blatt 3 „Anlagenbezogene, umweltmedizinisch relevante Messparameter und Beurteilungswerte“ (Ausgabe August 2016) kann nach TA Luft 2021 als Erkenntnisquelle für relevante Anlagen dienen. In dieser Richtlinie wird für die wichtigsten Anlagenarten wie Tierhaltungs- und Abfallbehandlungsanlagen, bei denen Bioaerosolemissionen und –immissionen von Bedeutung sind, eine Übersicht über anlagenbezogene, umweltmedizinisch relevante Parameter sowie eine Orientierung für ihre umweltmedizinische Bewertung zur Verfügung gestellt. Auch diese Richtlinie befindet sich zurzeit in der Überarbeitung.
Mit Hilfe der Ausbreitungsrechnung können flächendeckende Informationen zu Luftschadstoffbelastungen bereitgestellt werden. Neben der Ermittlung aktueller Belastungen ist es auch möglich, die Auswirkungen von Luftreinhaltemaßnahmen abzuschätzen und Prognosen für zu erwartende Belastungen zu berechnen. Ein zentraler Baustein eines Genehmigungsverfahrens ist die Immissionsprognose, mit der die Immissionszusatzbelastungen einer geplanten Anlage ermittelt werden. Die wesentlichen Vorgaben einer solchen Ausbreitungsrechnung sind in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beschrieben. Mehr Mit Hilfe großräumiger Ausbreitungsrechnungen ist es möglich, die Verursacheranteile einzelner Emittentengruppen an den Immissionsbelastungen zu analysieren. Solche Analysen sind ein wichtiger Baustein der hessischen Luftreinhalteplanung. Mehr Geruchimmissionen gehören aufgrund ihrer belästigenden Wirkungen zu den schädlichen Umwelteinwirkungen. Der Schutz vor Geruchsimmissionen wird im Gegensatz zu den klassischen Luftschadstoffen nicht durch massenbezogene Grenzwerte, sondern durch maximal zulässige Häufigkeiten von Geruchseinwirkungen geregelt. Mehr Mit Hilfe von Windrosen kann die Häufigkeit von Windrichtungesverteilungen an einem Ort grafisch dargestellt werden. Die dafür erforderlichen Daten werden entweder gemessen oder berechnet. Das HLNUG hat flächendeckend für ganz Hessen mit einem Raster von 500 m x 500 m Windrosen berechnen lassen. Mehr Neben der Minimierung von Restemissionen ist auch die Festlegung von Mindestableithöhen ein wesentliches Element eines vorsorgenden Immissionsschutzes. Eine grundlegende Forderung ist ein ungestörter Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung sowie eine ausreichende Verdünnung der Abgase. Mehr Durch anthropogene Tätigkeiten können die natürlichen Bioaerosolkonzentrationen deutlich erhöht werden. Daher gehören auch Bioaerosole zu den schädlichen Umwelteinwirkungen. Typische Bioaerosolemittenten sind Abfall- und Abwasserbehandlungsanlagen, Tierhaltungsanlagen und Verdunstungskühlanlagen. Mehr Im Arbeitsbereich der Ausbreitungsrechnung werden eine Vielzahl von Fachbegriffen verwendet. Das vorliegende Glossar Ausbreitungsrechnung stellt ein Verzeichnis aller gebräuchlicher Fachbegriffe zum Thema Ausbreitungsrechnung mit den dazugehörigen Definitionen dar. Mehr Norbert van der Pütten Tel.: 0611-6939 201 Windrosenatlas Windenergie in Hessen Glossar Ausbreitungsrechnung Abdrift von Pflanzenschutzmitteln (Projektarbeit)
Unter Bioaerosolen versteht man alle luftgetragenen Partikel biologischer Herkunft. Umweltmedizinisch relevant können Bakterien, Pilze, Viren und Pollen sein. Da Mikroorganismen an der Zersetzung organischen Materials in der Umwelt beteilig sind, sind sie natürlicher Bestandteil in der Außenluft. Allerdings treten auch in allen Arbeitsbereichen, bei denen mit organischem Material umgegangen wird, Emissionen von Bioaerosolen auf. Deshalb sind alle Entsorgungsanlagen oder auch landwirtschaftlichen Betriebe potentielle Bioaerosolemittenten. Dazu zählen bspw. Kompostierungs- und Vergärungsanlagen, eine Vielzahl weiterer Anlagentypen zur Sortierung, Behandlung und Aufbereitung von Wertstoffen, wie z. B. Altpapier-, Gewerbeabfall- und Wertstoffsortieranlagen sowie Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von z. B. Mastgeflügel, Hennen, Schweinen oder Rindern. Bioaerosole aus Anlagen können je nach Anlagentyp über mehrere hundert Meter nachweisbar sein. Um diesen Anlageneinfluss in der Umgebung erfassen und bewerten zu können, werden Leitparameter (wie z. B. Penicillium ssp. oder Aspergillus ssp. für Gewerbeabfallsortieranlagen) oder anlagenspezifische Messparameter bestimmt, deren Konzentration üblicherweise in der natürlichen Hintergrundbelastung jahreszeitlich wenig variiert oder nicht nachweisbar ist. Zur Probenahme erfolgt die Abscheidung in der Luft über das sogenannte Impingementverfahren, also die Abscheidung von Partikeln in Flüssigkeiten. Daran anschließend erfolgt der Nachweis durch den Aufwuchs auf Nährmedien und das Auszählen der koloniebildenden Einheiten (KBE). Die Exposition gegenüber Bioaerosolen im Außenbereich wird seit Jahren als relevantes umweltmedizinisches Problem gesehen, weil Bioaerosole sehr unterschiedliche humanpathogene Wirkungen haben können. So können sie nach inhalativer Aufnahme die Gesundheit des Menschen durch infektiöse, allergische oder toxische Wirkmechanismen beeinflussen. Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen hat das Thema bereits im Umweltgutachten 2004 aufgegriffen, auf die möglichen Gesundheitsrisiken hingewiesen und eine wirksame Reduzierung der Bioaerosolemissionen gefordert. Die gesetzlichen Vorgaben zur Begrenzung mikrobieller Emissionen basieren auf § 5 (1) BImSchG und sind in Nr. 5.2.9 der TA Luft konkretisiert. Darüber hinaus bestehen für den Arbeitsschutz technische Regeln, die sich mit der Einwirkung von Bioaerosolen auf den Menschen befassen (z. B. Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA)). Der ‚Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Bioaerosol-Immissionen der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz‘ vom 31.01.2014 unterstützt bei der Frage, ob eine Sonderfallprüfung nach Nr. 4.8 TA Luft erforderlich, und ggf. eine entsprechende Einzelfallprüfung durchzuführen ist. Beispielhafte Hinweise, für die Notwendigkeit einer Prüfung auf Bioaerosolbelastungen sind: geringer Abstand zwischen Wohnort/Aufenthaltsort und Anlage ungünstige Ausbreitungsbedingungen, z. B. Kaltluftabflüsse in Richtung der Wohnbebauung weitere Bioaerosol emittierende Anlagen in der Nähe empfindliche Nutzungen (z. B. Krankenhäuser) gehäufte Beschwerden der Anwohner über gesundheitliche Beeinträchtigungen. Die Richtlinienreihe VDI 4250 umweltmedizinische Bewertung von Bioaerosolen und biologische Agenzien VDI 4251 Erfassen luftgetragener Mikroorganismen und Viren in der Außenluft VDI 4252 Erfassen luftgetragener Mikroorganismen und Viren in der Außenluft VDI 4253 Bioaerosole und biologische Agenzien – Kultivierung VDI 4255 Bioaerosole und biologische Agenzien - Emissionsquellen und –minderungsmaßnahmen VDI 4257 Messen von Bioaerosol-Emissionen bietet die Grundlage für die Messung und Beurteilung von Bioaerosol-Immissionen. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) , in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458) geändert worden ist Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft), GMBl Nr. 48-54/2021 Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Bioaerosol-Immissionen der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz vom 31.01.2014 Übersicht der aktuellen VDI-Richtlinien zu Bioaerosolen Kummer, Philipp: Bioaerosole- Maßnahmen zur Reduzierung der Bioaerosolemissionen in der Abfallwirtschaft, Müllhandbuch KZ 5066 2004 UBA/BMBF-Fachgespräch „Mikroorganismen in der Umgebung von Bioabfallbehandlungsanlagen“ vom 30.09.2004 in Bonn Kummer, Büchen: Bioaerosolemissionen und Standortwahl, VDI- Berichte Nr. 1777, 2003 Kummer, Haumacher, Philipp, Böhm: Untersuchungen zum Abscheideverhalten von Abluftreinigungsanlagen im Hinblick auf Bioaerosole Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Bd. 63, S. 368 -372 2003 Kummer: Bioaerosolemissionen bei der biologischen Abfallbehandlung und mögliche Minderungsmaßnahmen; Schriftenreihe WAR 150 TU Darmstadt, S. 101-114 2003 Kummer, Kühner, Hausmann: Emissionsquellen und -minderungsmaßnahmen von Bioaerosolen bei der Kompostierung; Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Bd. 61, S. 239 - 244 2001 Kummer: Bioaerosole im Umfeld von Kompostierungsanlagen - Erfahrungen aus dem Vollzug; 7. Münsteraner Abfallwirtschaftstage, S. 167 - 172, FH Münster 2001 Kummer et al.: Mikrobielle Luftverunreinigungen: Emissionsquellen und -minderungsmaßnahmen; Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Bd. 59, S. 241 - 246 1999 Göttlich, Beck, Böhm, Danneberg, Gerbl-Rieger, Hofmann, Koch, Kühner, Kummer, Liebl, Martens, Missel, Neef, Palmgren, Rabe, Schilling, Tilkes, Wieser: Erfassung von luftgetragenen kultivierbaren Mikroorganismen aus Kompostieranlagen - Emission und Immission; Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Bd. 59, S. 209 - 218 1999 Kummer: Sind Keimemissionen im Umfeld von Kompostierungsanlagen tatsächlich ein Problem?; 6. Münsteraner Abfallwirtschaftstage, S. 193 - 196, FH Münster 1999 Mikroorganismen in der Umgebung von Abfallbehandlungsanlagen, 2003 Umweltmedizinische Relevanz von Emissionen aus Kompostanlagen für die Anwohner HMULF 1999 Leitlinien für den Arbeitsschutz in biologischen Abfallbehandlungsanlagen HSL Keimimmissionen im Umfeld von Kompostierungsanlagen - Heft 232, 1995 Leitfaden zur Ermittlung und Bewertung von Bioaerosol-Immissionen der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (Stand: 31.01.2014)
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft , Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 18. August 2021 – regelt die Durchführung von Schornsteinhöhenberechnungen und Immissionsprognosen. Die aktuelle TA Luft (2021) ist seit 21.12.2021 in Kraft. Einige wichtige Fragen und Antworten zur TA Luft finden Sie in den vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherministeriumg (BMUV) bereitgestellten FAQs . Ausbreitungsrechnungen sind gemäß den Vorgaben in Anhang 2 der TA Luft (2021) durchzuführen. Die vom Umweltbundesamt entwickelte und im Internet kostenlos zur Verfügung stehende Anwendung AUSTAL3 erfüllt die im Anhang 2 aufgestellten Anforderungen und ist eine beispielhafte Umsetzung der dort gemachten Vorgaben. Soweit von Gutachtern andere Rechenprogramme verwendet werden, muss gegenüber der Behörde nachgewiesen werden, dass die Anforderungen des Anhangs 2 erfüllt werden. Die frühere Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) für die Bewertung von Gerüchen ist nun mit Inkrafttreten der TA Luft 2021 am 21.12.2021 im Anhang 7 der TA Luft enthalten. Für die Erstellung und Überprüfung von Gutachten und Imissionsprognosen stehen den Behörden des Landes Baden-Württembergs verschiedene nachfolgende Tools als Hilfsmittel zur Verfügung. Im Auftrag der LUBW wurden von der iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG für das Land Baden-Württemberg die typischen Kaltluftabflussverhältnisse – wie sie bei windschwachen und wolkenarmen Wetterlagen in den Nachtstunden auftreten – flächendeckend auf einem 50 Meter Raster mit dem Numerischen Kaltluftabflussmodell DFM berechnet. Die berechneten Strömungsfelder und Kaltlufthöhen stellen die meteorologische Datenbasis für das Screeningmodell GAKBW dar. Dies ermöglicht die Bewertung der nächtlichen Strömungs- und Ausbreitungsverhältnisse für ganz Baden-Württemberg. Das Screening-Modell GAKBW steht ausschließlich den Landesbehörden von Baden-Württemberg zur internen Verwendung zur Verfügung. GERDA ist ein Screeningverfahren, welches mit konservativen Ansätzen die Relevanz einer geplanten Anlage bezüglich Geruchsemissionen und –immissionen abschätzt. Zusätzlich kann eine Abschätzung der Relevanz von Bioaerosolen entsprechender Anlagen über das Irrelevanzkriterium von Staub/PM 10 erfolgen. Das Screening-Modell berechnet die Geruchsstundenhäufigkeiten und die Staubkonzentrationen auf Basis des Lagrange´schen Partikelmodells AUSTAL3.2.1 unter vereinfachten Annahmen. GERDA liefert Schätzwerte für die Geruchsstoffemissionen folgender sechs Anlagetypen: Mit der aktuell/neu vorliegenden Version GERDA V.0.1.2 erfolgten folgende programmtechnische Änderungen: Das Screening-Modell GERDA V.0.1.2 steht ausschließlich den Landesbehörden von Baden-Württemberg zur internen Verwendung zur Verfügung. Mit den synthetischen Wind- und Ausbreitungsklassenstatistiken (SynAKS) stehen für das Land Baden-Württemberg in einem Raster von 500 Meter x 500 Meter standortrepräsentative meteorologische Datensätze als Eingangsdaten für zum Beispiel anlagenbezogene Immissionsprognosen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach TA Luft , zur Erstellung/Überprüfung der Angaben in einem Gutachten auf Plausibilität sowie für die schnelle Einordnung von Nachbarschaftsbeschwerden durch Gerüche, Kleinfeuerungsanlagen oder Lärm zur Verfügung. Die Eignung dieser synthetischen Daten als räumlich repräsentative Statistik ist für jeden Einzelfall zu prüfen. Insbesondere kleinskalige topographische Strukturen am Standort können aufgrund der räumlichen Modellauflösung durch die synthetischen Daten nicht aufgelöst werden. Im Auftrag der LUBW hat die metsoft GbR das Expertensystem WSExpert Baden-Württemberg ( WSExpert BW ) entwickelt und auf die nun vorliegende Version 4.0 aktualisiert. Das Expertensystem unterstützt den Anwender unter einer einfach zu bedienenden Windowsoberfläche bei der Auswahl einer geeigneten synthetischen Windstatistik (SynWS) für einen ausgewählten Standort innerhalb Baden-Württembergs. Eine Ampel signalisiert, ob die angezeigte Statistik für den gewählten Standort uneingeschränkt oder nur für bestimmte Quellhöhen geeignet ist, oder ob aufgrund von topographischen Effekten um den Standort ein Experte zu Rate zu ziehen ist. Neben topographischem Datenmaterial stützt sich WSExpert BW auf ein Archiv der räumlich hochaufgelösten synthetischen Windstatistiken und auf im Programm implementierte komplexe Entscheidungskriterien zur kleinräumigen Übertragung dieser synthetischen Windstatistiken auf einen benachbarten Standort. Folgende programmtechnische Änderungen erfolgten in WSExpert BW 4.0 gegenüber WSExpert BW 3.2.0: Mögliche weitere Anwendungsbereiche für WSExpert BW bestehen unter anderem bei folgenden Fragestellungen: Das Expertensystem WSExpert BW steht ausschließlich den Landesbehörden von Baden-Württemberg zur internen Verwendung zur Verfügung.
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