s/biochemisches-verfahren/Biochemisches Verfahren/gi
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
Die gekoppelte Eliminierung und Rückgewinnung von Kupfer aus Abwassergemischen stellt ein zukünftig nur noch durch produktionsintegrierte Maßnahmen lösbares verfahrenstechnisches Problem dar, da zunehmend neben der Reinigung des Wassers auch die Wertstoffrückgewinnung und damit die ressourcenminimierte Produktion in den Vordergrund der Zielsetzung steht (Kreislaufwirtschaft). Hierbei gilt es, auf die schwierigen Reaktionsbedingungen bei kupferbelasteten Abwässern (extrem niedrige pH-Werte) und die notwendige Produktreinheit des Kupfers zu achten. Den biologischen Prozessen wurde daher bisher nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt, obwohl gerade hier ein großes Potential zur Problemlösung bei Vermeidung der Nachteile andrer Verfahren gegeben ist. In Vorversuchen konnte gezeigt werden, dass eine solche Kupferrückgewinnung möglich wird, wenn eine gekoppelte chemische/ biochemische Redoxreaktion zur Anwendung kommt. Dem im Wasser sulfidisch gelösten Kupfer wird Eisen aus z.B. Eisenschrott zur Substitution angeboten, so dass Kupfer in reiner Form ausfällen kann (Bestandteil des hier beantragten Forschungszeitraums). Das entstehende Eisensulfat wird hierzu durch Mikroorganismen (thiobacillus ferrooxidans) oxidiert und der Gleichgewichtsreaktion entzogen. Allerdings liegen bisher keine hinreichenden Grundlagenkenntnisse zur detaillierten Beschreibung und Modellierung der dieses Verfahren bestimmenden Reaktionen und reaktionsbeeinflussenden Parameter vor. Die Erarbeitung von Auslegungskriterien sind Inhalt dieses Antrages.
Verschiedene Stressfaktoren führen zu oxidativem Stress im Zellgeschehen, d.h. es kommt zur Lipidperoxidation und damit zur Membranschädigung. Die Bestimmung des oxidativen Stresszustands spielt in tierischem und pflanzlichen Gewebe eine große Rolle bei der Beurteilung des zellulären Vitalitätszustandes oder des Entwicklungszustands im Krankheitsgeschehen. Eine Methode, die ohne aufwendige Analysenmethoden eine sichere Basis für die Beurteilung des oxidativen Stresszustands verschiedenster Zellgewebe liefern kann, ist die Thermolumineszenz (TL), die in diesem Vorhaben zur Serienreife geführt werden soll. Für grünes Gewebe ermöglicht diese Methode eine Beurteilung sowohl des Zustandes des Photosyntheseapparates als auch des oxidativen Stresszustandes. Die Thermolumineszenzsignale, die den oxidativen Stresszustand charakterisieren, werden nicht nur von Chlorophyllen, sondern auch von anderen Molekülspezies induziert, so dass auch tierisches Gewebe auf Lipidperoxidationen untersucht werden kann.
Viele Mikroorganismen sind bekannt fuer ihre metabolischen Faehigkeiten, intrazellulaere Reserve- oder Speicherstoffe wie zum Beispiel Polyhydroxyalkanoate (PHA) zu bilden. Diese Materialien koennen aus den Zellen extrahiert und mit Techniken der Kunststoffindustrie zu Gebrauchsartikeln verarbeitet werden. Das herausragende Merkmal dieses Materials ist zum einen seine biologische Abbaubarkeit, die fuer einen Einsatz in einem Bereich genutzt werden kann, wo die Abbaubarkeit einen selektiven Vorteil gegenueber konventionellen Kunststoffen darstellt. Zum anderen basiert die Produktion auf nachwachsenden Rohstoffen und leistet somit einen Beitrag zur Nachhaltigkeit.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 251 |
| Europa | 18 |
| Kommune | 14 |
| Land | 30 |
| Weitere | 9 |
| Wissenschaft | 111 |
| Zivilgesellschaft | 21 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 6 |
| Förderprogramm | 236 |
| Text | 17 |
| unbekannt | 22 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 16 |
| Offen | 258 |
| Unbekannt | 7 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 266 |
| Englisch | 39 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 6 |
| Dokument | 9 |
| Keine | 197 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 79 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 157 |
| Lebewesen und Lebensräume | 249 |
| Luft | 119 |
| Mensch und Umwelt | 281 |
| Wasser | 133 |
| Weitere | 278 |