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s/biochenische methode/Biochemische Methode/gi

Bebauungspläne Hamburg Bezirksamt Wandsbek

Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.

Trophische Interaktionen der Mikro- und Mesofauna des Bodens - Lipide und N-Isotopenverhältnis als Indikatoren

Die Nahrungsstrategien vieler Bodentiere, insbesondere der Mikrofauna, sind nur unzureichend bekannt. Meist erfolgt eine generelle Einteilung nach vorwiegend morphologischen Kriterien. Nahrungsnetzanalysen und Modelle verlangen jedoch nach einer genauen trophischen Klassifizierung. Im geplanten Forschungsprojekt werden zwei biochemische Methoden eingesetzt: Phospholipidfettsäuren als Biomarker für den Transfer von Kohlenstoff in der Nahrungskette und das 15N/14N-Isotopenverhältnis als Indikator für die trophische Stellung der Bodenfauna. Vergleichende Analysen sollen Aufschluss geben über Herkunft und trophische Anreicherung von Stickstoff und Fettsäuren, sowie physiologische Aspekte (z.B. Biosynthese) untersuchen. In Mikrokosmen werden hierzu Nahrungsketten simuliert (Mikroflora (Bakterien, Pilze), Sekundärzersetzer (Nematoden), Räuber (Milben, Collembolen). Daneben erfolgen Manipulationen des physiologischen Stoffwechselzustandes (Proteingleichgewicht, Nahrungsmangel) und Untersuchungen an Freilandfauna. Die zugrunde liegenden biochemischen und physiologischen Mechanismen der trophischen Anreicherung von 15N in einer Nahrungskette wurden bisher nur in wenigen kontrollierten Laborstudien untersucht. Zudem sind Fettsäuremuster von Bodentieren kaum bekannt. Letztere zur Klassifizierung von Nahrungsstrategien zu nutzen, bietet einen neuen und viel versprechenden Ansatz zur Analyse von Bodennahrungsnetzen.

Übersicht der Landschaftspläne

Für 11 % des Stadtgebietes sind derzeit Landschaftspläne im Verfahren bzw. festgesetzt. Geoportal Berlin Im geografischen Informationssystem der Senatsverwaltung ist eine Übersichtskarte abgelegt, die alle im Verfahren befindlichen bzw. durch Rechtsverordnung festgesetzten Landschaftspläne in Berlin darstellt. Über die Adressenabfrage oder Verortung des Geltungsbereichs können zu jedem einzelnen Landschaftsplan Sachdaten bezüglich des Verfahrens und ggf. die Rechtsverordnung eingesehen werden. Insgesamt sind folgende Landschaftspläne (L-Plan) durch Rechtsverordnung (RVO) festgesetzt und rechtsverbindlich: Flughafensee (Bezirk Reinickendorf) L-Plan Nr.: XX-L-4 BFF: nein zur Verordnung vom 18.06.1990 Grunewaldseenkette (Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf) L-Plan Nr.: IX-L-1/1 A BFF: nein zur Verordnung vom 16.03.1991 Gärtner-/Kaulbachstraße (Bezirk Steglitz-Zehlendorf) L-Plan Nr.: XII-L-3 BFF: nein zur Verordnung vom 15.09.1993 St. Jacobi-Kirchhof (Bezirk Neukölln) L-Plan Nr.: XIV-L-4 BFF: nein zur Verordnung vom 15.05.1993 Schichauweg (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) L-Plan Nr.: XIII-L-1 BFF: nein zur Verordnung vom 01.11.1995/22.01.1996 Ehemalige Tongruben (Bezirk Reinickendorf) L-Plan Nr.: XX-L-5 BFF: nein zur Verordnung vom 22.01.1996 Moabiter Insel (Bezirk Mitte) L-Plan Nr.: II-L-10 BFF: ja zur Verordnung vom 27.03.1997 Heiligenseer Nordfeld (Bezirk Reinickendorf) L-Plan Nr.: XX-L-6 BFF: nein zur Verordnung vom 19.04.1997 Heiligenseer Südfeld (Bezirk Reinickendorf) L-Plan Nr.: XX-L-7 BFF: nein zur Verordnung vom 19.04.1997 Frankfurter Allee Süd (Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg) L-Plan Nr.: V-L-2 BFF: ja zur Verordnung vom 09.03.1999 Ehemalige Baumschule Ostpreußendamm (Bezirk Steglitz-Zehlendorf) L-Plan Nr.: XII-L-5 BFF: nein zur Verordnung vom 11.12.2000 Charlottenburger Innenstadt (Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf) L-Plan Nr.: VII-L-5 BFF: ja zur Verordnung vom 12.12.2000 Kirchhainer Damm (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) L-Plan Nr.: XIII-L-2 BFF: nein zur Verordnung vom 18.12.2000 Tempelhof Nord (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) L-Plan Nr.: XIII-L-3 BFF: ja zur Verordnung vom 30.10.2001 Tiergarten Süd (Bezirk Mitte) L-Plan Nr.: II-L-11 BFF: ja zur Verordnung vom 26.02.2002 Alt-Lankwitz (Bezirk Steglitz-Zehlendorf) L-Plan Nr.: XII-L-4 BFF: nein zur Verordnung vom 20.08.2002 Düppel (Bezirk Steglitz-Zehlendorf) L-Plan Nr.: X-L-1a BFF: nein zur Verordnung vom 13.01.2003 Gründerzeitgebiete Prenzlauer Berg (Bezirk Pankow) L-Plan Nr.: IV-L-3 BFF: ja zur Verordnung vom 21.09.2004 Rosenthaler Vorstadt / Vor den Toren (Bezirk Mitte) L-Plan Nr.: I-L-1 BFF: ja zur Verordnung vom 16.08.2005 Spandauer Vorstadt (Bezirk Mitte) L-Plan Nr.: I-L-2 BFF: ja zur Verordnung vom 16.08.2005 Wilmersdorfer Innenstadt (Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf) L-Plan Nr.: IX-L-5 BFF: ja zur Verordnung vom 24.05.2005 Motzener Straße (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) L-Plan Nr.: 7-L-1 BFF: ja zur Verordnung vom 23.05.2006 Heiligensee Dorf, nordöstlicher Teil (Bezirk Reinickendorf) L-Plan Nr.: XX-L-10a BFF: nein zur Verordnung vom 12.07.2006 Heiligensee Dorf, südöstlicher Teil (Bezirk Reinickendorf) L-Plan Nr.: XX-L-10b BFF: nein zur Verordnung vom 12.07.2006 Heiligensee Dorf, an der Fährhalbinsel (Bezirk Reinickendorf) L-Plan Nr.: XX-L-11c BFF: nein zur Verordnung vom 12.07.2006 Heiligensee Dorf, westlicher Teil (Bezirk Reinickendorf) L-Plan Nr.: XX-L-12a BFF: nein zur Verordnung vom 12.07.2006 Steglitz-Zentrum (Bezirk Steglitz-Zehlendorf) L-Plan Nr.: XII-L-6 BFF: ja zur Verordnung vom 11.08.2009 Großbeerenstraße (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) L-Plan Nr.: 7-L-2 BFF: ja zur Verordnung vom 11.01.2011 Unteres Wuhletal (Bezirk Treptow-Köpenick) L-Plan Nr.: XVI-L-3 BFF: nein zur Verordnung vom 21.03.2012 Schöneberg Mitte (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) L-Plan Nr.: 7-L-3 BFF: ja zur Verordnung vom 30.04.2013 Schöneberger Insel (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) L-Plan Nr.: 7-L-4 BFF: ja zur Verordnung vom 30.04.2013 Schöneberg Nord (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) L-Plan Nr.: 7-L-5 BFF: ja zur Verordnung vom 30.04.2013 Die festgesetzten Landschaftspläne können bei dem jeweiligen Bezirk nach vorheriger Terminvereinbarung kostenfrei eingesehen werden. Auskünfte zum im Verfahren befindlichen Landschaftsplänen sind ebenfalls über die Bezirke zu erhalten (siehe Kontakt rechts). Darüber hinaus befinden sich 92 weitere Landschaftspläne im Verfahren. Davon beinhalten 10 Pläne den Biotopflächenfaktor (BFF) als Planungsziel.

Planwerke der verbindlichen Bauleitplanung im Bezirk Hamburg Bergedorf

Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.

Planwerke der verbindlichen Bauleitplanung im Bezirk Hamburg Eimsbüttel

Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.

Planwerke der verbindlichen Bauleitplanung im Bezirk Hamburg Altona

Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.

Planwerke der verbindlichen Bauleitplanung im Bezirk Hamburg Harburg

Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.

Planwerke der verbindlichen Bauleitplanung im Bezirk Hamburg Wandsbek

Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.

Planwerke der verbindlichen Bauleitplanung im Bezirk Hamburg-Mitte

Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.

Planwerke der verbindlichen Bauleitplanung im Bezirk Hamburg-Nord

Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.

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