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AGEE-Stat aktuell - Nr.: 5/2024

Liebe Leser*innen, vor Kurzem wurde der Monatsbericht Plus zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Gesamtjahr 2024 veröffentlicht. Damit präsentiert die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) erste Schätzungen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr für das Gesamtjahr 2024. Dieser Newsletter gibt Ihnen eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse und alle wichtigen Links zu den neuen Daten. Außerdem möchten wir Sie mit diesem Newsletter über weitere Aktivitäten mit Bezug zur Erneuerbare-Energien-Statistik informieren, insbesondere die Veröffentlichung der Publikation „ Erneuerbare Energien in Zahlen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Eine interessante Lektüre und eine besinnliche Weihnachtszeit wünscht das Team der Geschäftsstelle der AGEE-Stat am Umweltbundesamt Monatsbericht Plus: Gesamtjahresschätzung zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahre 2024 veröffentlicht Entwicklung der erneuerbaren Energien im Gesamtjahr 2024 Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt Nach vorläufigen Daten und unter Berücksichtigung einer Schätzung für den Dezember steigt die erneuerbare Stromerzeugung im Jahr 2024 um etwa 4 Prozent auf 285 Terawattstunden (TWh). Dies sind etwa 12 TWh mehr als im Jahr 2023. Wichtigster Grund war die deutliche Steigerung der Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen, die gegenüber dem Vorjahr um 16 Prozent zunahm. Die Stromerzeugung aus Windenergielangen blieb in etwa auf dem Niveau des Vorjahres, dabei nahm die Stromproduktion aus Windenergieanlagen an Land leicht ab, die Erzeugung auf See dagegen zu. Die Stromerzeugung aus Biomasse lag auf dem Niveau des Vorjahres. Auch die Wasserkraft konnte gegenüber dem trockeneren Vorjahr zulegen. Erneuerbare Wärmeerzeugung bleibt auf Vorjahresniveau Im Gesamtjahr 2024 blieb die Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Insgesamt wurden etwa 193 Terawattstunden (TWh) Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien bereitgestellt. Gekennzeichnet war das Jahr durch eine ähnlich warme Witterung wie im Vorjahr sowie leicht gesunkene Preise für fossile Energieträger. Während der Einsatz von Biomasse zu Heizzwecken voraussichtlich leicht rückläufig war, erreichte die mittels Wärmepumpen nutzbar gemachte oberflächennahe Geothermie und Umweltwärme im Jahr 2024 über 29 TWh – ein Anstieg von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit tragen Wärmepumpen bereits mehr zur erneuerbaren Wärme bei als flüssige und gasförmige Biobrennstoffe zusammen. Die Wärmeerzeugung in Solarthermieanlagen lag aufgrund geringerer Sonneneinstrahlung um 2 Prozent unter dem Wert des Vorjahres. Weniger Biokraftstoffe, aber mehr erneuerbarer Strom im Verkehr genutzt Im Verkehr wurden auch infolge der Änderung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) deutlich weniger Biokraftstoffe eingesetzt als im Vorjahr. Zwar scheint nach derzeitigem Datenstand der Bioethanolverbrauch knapp vier Prozent höher als im Vorjahr zu liegen, der Verbrauch an Biodiesel könnte jedoch mit einem Minus von 24 Prozent sehr stark zurückgegangen sein. Ein wesentlicher Grund ist, dass Mineralölunternehmen ihre im Zuge einer Übererfüllung der Treibhausgasminderungsquote in den Vorjahren eingesparten Emissionen nur noch im Jahr 2024 oder erst wieder ab 2027 anrechnen lassen können. Zugleich lässt die Rechtsänderung für die Jahre 2025 und 2026 einen deutlichen Anstieg beim Verbrauch an Biokraftstoffen erwarten. Den Rückgang bei den Biokraftstoffen konnte auch ein starkes Wachstum von fast 14 Prozent bei der Nutzung von erneuerbarem Strom im Schienen- und Straßenverkehr nicht ganz ausgleichen. Es wurden rechnerisch etwa neun TWh grüner Strom im Verkehr eingesetzt – dies entspricht etwa drei Prozent der erneuerbaren Stromerzeugung. Ausführliche Informationen, Grafiken und Tabellen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland für das Gesamtjahr 2024 sowie monatsweise Daten für die Monate Januar bis Dezember finden Sie in unserem kürzlich veröffentlichten „Monatsbericht-PLUS“ sowie mit einigen weiteren Hintergrundinformationen in der kürzlich erschienenen Pressemitteilung. Erneuerbare Energien in Zahlen – Nationale und internationale Entwicklung im Jahr 2023 Die neue Publikation „ Erneuerbare Energien in Zahlen – Nationale und internationale Entwicklung im Jahr 2023 “ wurde auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht. Sie veranschaulicht mit einer Vielzahl interessanter Grafiken und Tabellen die Entwicklung der erneuerbaren Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor im Jahr 2023 und gibt Einblicke in die Auswirkungen auf Wirtschaft und Klima. Neben Daten zur Entwicklung in Deutschland hält die Publikation auch informative Fakten zum Status Quo der erneuerbaren Energien in Europa und der Welt bereit. Grundlage der Publikation sind die Daten und Ergebnisse der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat), die im Auftrag des BMWK die Bilanz der erneuerbaren Energien für Deutschland erarbeitet. Die Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien ab dem Jahr 1990 sind sowohl im EXCEL- als auch im PDF-Format auf dem Informationsportal „Erneuerbare Energien“ des BMWK verfügbar. Des Weiteren finden Sie auf diesen Internetseiten eine Vielzahl von Schaubildern zur Entwicklung der erneuerbaren Energien. EU- Berichterstattung nach RED: Übermittlung des SHARES-Tools Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt Am 19.11.2024 hat Deutschland das SHARES-Tool (Short Assessment of Renewable Energy Sources) an Eurostat übermittelt. Die Berechnungsvorschriften basieren auf den Regeln der jeweils gültigen „Renewable Energies Directive“ (RED) und unterliegen damit über die Jahre methodischen Änderungen. Seit 2021 gilt die RED II, wobei im Oktober 2023 die RED III verabschiedet wurde, die ab 2025 in die Berichtspflichten einfließen wird. Die SHARES-Daten sind auch Grundlage für die Zustandsbeschreibung relevanter Indikatoren im Bereich der erneuerbaren Energien entsprechend der Governance-Verordnung. So fließen die Daten unter anderem in die zweijährig zu erstellenden Fortschrittsberichte zu den Nationalen Energie- und Klimaschutzplänen (NECP-R) ein, die zum Monitoring der Zielerreichung der europäischen Energie- und Klimaschutzpolitik eingesetzt werden. Diese sind auch die Basis für die „State of the Energy Union“-Reports . Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch steigt von 20,9 % im Jahr 2022 auf 21,5 % im Jahr 2023 an. Die sektoralen Anteile stiegen ebenfalls: Im Stromsektor stieg der Anteil erneuerbarer Energien von 47,9 % (2022) auf 52,2 % (2023), im Sektor Wärme und Kälte von 17,6 % (2022) auf 17,1 % (2023) und im Verkehrssektor von 10,1 % (2022) auf 11,9 % (2023). Anfang Dezember wurden die entsprechenden Tabellen aller Mitgliedsländer durch Eurostat veröffentlicht . Terminankündigung: AGEE-Stat Fachgespräch „Steckersolargeräte in Deutschland: Marktvolumen, Stromerzeugung und Selbstverbrauch“ Steckersolargeräte, umgangssprachlich auch „Balkonkraftwerke“ genannt, bieten eine relativ kostengünstige und einfach umzusetzende Möglichkeit zur Solarstromerzeugung und -nutzung für breite Teile der Bevölkerung. Seit 2023 ist der Markt dieser Anlagen erheblich gewachsen. Zum Ende des ersten Halbjahres 2024 waren rund 586.000 Steckersolargeräte mit einer kumulierten Leistung von knapp 500 Megawatt im Marktstammdatenregister (MaStR) gemeldet. Da jedoch viele Anlagen nicht gemeldet wurden und werden, dürfte die tatsächliche Anlagenzahl deutlich größer sein. Da die Anlagen vorwiegend zur Eigennutzung des Photovoltaik-Stroms genutzt werden, stellt sich die Frage, in welchem Umfang der mit Steckersolargeräten erzeugte Photovoltaik-Strom selbst verbraucht bzw. eingespeist wird. Die AGEE-Stat hat das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW) mit einem Kurzgutachten zum Thema „Steckersolargeräte: Statistische Untersuchung zu Anzahl, installierter Leistung und Selbstverbrauch“ beauftragt, um diesen Fragen nachzugehen. Hierzu wird am 22. Januar 2025 ein Fachgespräch stattfinden, in dessen Rahmen das ZSW erste Ergebnisse ihres Kurzgutachtens vorstellt. Der Termin richtet sich an geladene Fachexpert*innen und wird als Webkonferenz stattfinden.

Biokraftstoffe

Biokraftstoffe werden aus Biomasse hergestellt und dienen als Kraftstoffe (Treibstoffe) für Verbrennungsmotoren. Der Kraftstoffsektor als Bereich nachwachsender Rohstoffe wurde bis 2005 fast ausschließlich von Biodiesel bestritten. Im Rahmen des EU-Aktionsprogramms Biotreibstoffe mit Richtwerten für Mindestanteile von Biokraftstoffen sowie der Richtlinie zur Steuerbefreiung/-reduzierung von biogenen Treibstoffen und -komponenten wird 2010 ein Absatz von 3,2 Mio. t in Deutschland angestrebt (5,75 % des Kraftstoffmarktes). Ziel des Aktionsprogramms ist die Minderung der Abhängigkeit von Rohstoffimporten für die Kraftstoffproduktion. Zusätzlich wird eine Minderung der CO2-Belastung angestrebt. Mit den Steigerungsraten im Verkehrsaufkommen besteht die Gefahr, dass die CO2-Einsparungen anderer Wirtschaftsbereiche überdeckt und die gestellten Ziele insgesamt nicht erreicht werden. Neben Kraftstoffen in reiner Form wurden mit Inkrafttreten des neuen Mineralölsteuergesetzes in Deutschland auch Anteile biogener Kraftstoffe in Mischungen mit fossilen Kraftstoffen von der Mineralölsteuer befreit. Damit sind auch Mischungen wirtschaftlich. Als Alternative zu fossilen Kraftstoffen kommen u. a. Pflanzenölmethylester, Pflanzenöl, Alkohol, Biogas und synthetische Kraftstoffe auf Biomassebasis in Frage, wobei reine Kraftstoffe oder Mischungen mit fossilen Kraftstoffen möglich sind.

Gewinnung, Aufbereitung und Einsatz von Pflanzenoel zu Biodiesel, Gewinnung, Aufbereitung und Einsatz von Pflanzenoel

In Fortsetzung des diesbezueglichen Vorhabens wurden ein Motoren- und ein Heizungspruefstand installiert, eine umfangreiche Messtechnik zur Erfassung saemtlicher limitierter Schadstoffe im Abgas sowie einige Pruefmotoren fuer verschiedene Kraftstoffe beschafft. Die Automatisierung von Pruefprogrammen nach internationalen Standards ist in Arbeit. Inzwischen wurden auch Altoele/Altfette in die Untersuchungen einbezogen. Ziel ist eine kleintechnische Aufbereitungstechnik fuer dezentrale Anwendung. Im Rahmen dieses Vorhabens wurde auch das Potential der technischen Nutzung pflanzlicher Oele in Indonesien eingehend untersucht. Seit Mai 97 wird eine Kleinflotte von Fahrzeugen der Telekom mit im Fachgebiet hergestellten Altfettmethylester betrieben.

Entwicklung und Erprobung hochtemperaturstabiler, katalytisch aktiver Tiefenfilter zur Emissionsminderung bei der Verwendung von Alternativkraftstoffen als Ersatz fuer Dieseloel

Bedingt durch die klimatischen Bedingungen im mitteleuropaeischen Raum nimmt der Raps als Lieferant des Alternativkraftstoffes Rapsoel eine herausragende Stellung ein. Der nahezu geschlossene CO2-Kreislauf und das gute Verbrennungsverhalten in verschiedenen Motoren praedestinieren Rapsoel als Substitut fuer herkoemmliche Dieselkraftstoffe. Einem breiteren Einsatz stehen bisher u. a. die verhaeltnismaessigen hohen Emissionswerte an Russpartikeln, Kohlenmonoxid und verschiedenen Kohlenwasserstoffen (Aldehyde, Ketone, PAH, Aromaten) entgegen, die zum Teil die Werte bei der Verwendung von handelsueblichem Dieselkraftstoff uebersteigen. Hier sind weitere Entwicklungen zur Emissionsminderung erforderlich, zumal die Potentiale durch motorische Massnahmen sowohl an Diesel- als auch an speziellen pflanzenoeltauglichen Motoren weitgehend ausgeschoepft sind. In dieser Abteilung wird derzeit ein von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefoerdertes Forschungsprojekt mit dem Ziel bearbeitet, hochtemperaturstabile, katalytisch aktive Tiefenfilter zur Emissionsminderung bei der Verwendung von Alternativkraftstoffen als Ersatz fuer Dieseloel zu entwickeln und zu erproben. Gemeinsam mit verschiedenen Kooperationspartnern aus Industrie und Hochschule sollen weitere Ergebnisse und Argumente erarbeitet werden, um die Foerderung der Anwendung und der Akzeptanz von Motor-Kraftstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (Natur- und Biodiesel) durch Verbesserung des Emissionsverhaltens bei ihrer Verbrennung zu erhoehen. Die im Rahmen dieses Forschungsprojektes zu entwickelnden katalytisch aktiven Tiefenfilter sollen neben der Senkung der Emissionen der z. Zt. gesetzlich limitierten Schadstoffkomponenten auch weitere gasfoermige Kohlenwasserstoffe und insbesondere die Zuendtemperatur des Russes soweit reduzieren, dass ein kontinuierlicher, stationaerer Abbrand der im Filter angesammelten Schadstoffe erfolgt. Es werden verschiedene pflanzenoeltaugliche Motoren in Labor- und Feldversuchen getestet.

Öle und Fette

Pflanzliche Öle werden als energiereiche Reservestoffe in Speicherorgane von Pflanzen eingelagert. Sie sind chemisch gesehen Ester aus Glycerin und drei Fettsäuren. In Deutschland konzentriert sich der Ölsaatenanbau auf Raps, Sonnenblume und Lein. Im Freistaat Sachsen dominiert auf Grund der Standortbedingungen und vor allem der Wirtschaftlichkeit eindeutig der Raps. Der maximal mögliche Anbauumfang von Raps liegt aus anbautechnischer Sicht bei 25 % der Ackerfläche und ist noch nicht ausgeschöpft (Sachsen 2004: 17 %). Für den landwirtschaftlichen Anbau kommen eine Reihe weiterer ölliefernder Pflanzenarten oder spezieller Sorten in Betracht. Interessant sind sie aus der Sicht der Verwertung insbesondere, wenn sie hohe Gehalte einzelner spezieller Fettsäuren aufweisen. Bei der Verarbeitung können dann aufwändige Aufbereitungs- und Trennprozesse eingespart und die Synthesevorleistung der Natur optimal genutzt werden. Der Anbauumfang ist jedoch meist noch sehr gering. Beispiele sind Nachtkerze und Iberischer Drachenkopf, aber auch Erucaraps und ölsäurereiche Sonnenblumensorten. a) stoffliche Verwertung In der stofflichen Verwertung reichen die Einsatzfelder pflanzlicher Öle von biologisch schnell abbaubaren Schmierstoffen, Lacken und Farben, über Tenside, Kosmetika, Wachse bis zu Grundchemikalien, aber auch Bitumen. b) energetische Verwertung Desweiteren können Pflanzenöle in Fahrzeugen, stationären oder mobilen Anlagen energetisch verwertet werden. Für den breiten Einsatz ist derzeit vor allem Biodiesel geeignet. Dieser kommt als reiner Kraftstoff zum Einsatz, seit 2004 auch in Beimischung zu Dieselkraftstoff. Eine weitere Möglichkeit eröffnet sich durch die Verwendung von reinem Rapsöl.

AGEE-Stat aktuell - Nr.: 2/2025

Liebe Leser*innen, das erste Quartal 2025 war gekennzeichnet durch eine wind- und niederschlagsarme sowie kühlere Witterung. Dieser Trend hat sich auch auf die Stromerzeugung erneuerbarer Energien sowie auf den Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte ausgewirkt – dies zeigen die aktuellen Daten des kürzlich erschienen „ Monatsbericht Plus “ der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat), der die Entwicklung der erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr thematisiert. In diesem Newsletter geben wir Ihnen eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse und den Link zu den aktuellen Daten. Darüber hinaus werfen wir einen Blick auf die EU-Ebene und informieren über die Entwicklung des Bruttoendenergieverbrauchs erneuerbarer Energien im EU-weiten Vergleich im Kontext der jährlichen Berichtspflichten nach der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED). Außerdem möchten wir herzlich zu unserer UBA-AGEE-Stat-Fachtagung einladen, die am 24. Juni 2025 zum Thema „ Erneuerbare Energien in Gebäuden – Herausforderungen für Statistik und Berichterstattung “ stattfinden wird. Eine interessante Lektüre wünscht das Team der Geschäftsstelle der AGEE-Stat am Umweltbundesamt Monatsbericht Plus: „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im ersten Quartal 2025“ veröffentlicht Energiebereitstellung aus erneuerbaren Energieträgern im 1. Quartal der Jahre 2021 bis 2025 Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt Bei der Energiebereitstellung aus erneuerbaren Energien zeigt das erste Quartal 2025  unterschiedliche Entwicklungen in den Sektoren: Während die erneuerbare Stromerzeugung im Vergleich zum Vorjahresquartal um 17 Prozent zurückging, stieg die Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien nach vorläufigem Kenntnisstand um etwa 10 Prozent und der Endenergieverbrauch aus erneuerbaren Energien im Verkehr um circa 8 Prozent an. Nach bisher vorliegenden Zahlen sank die erneuerbare Stromerzeugung im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres um 17 Prozent. Insgesamt wurden in den ersten drei Monaten 2025 gut 64 Terawattstunden (TWh) Strom aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt und damit etwa 13 TWh weniger als im Vorjahr. Grund für diesen Rückgang war insbesondere die sehr windarme und gleichzeitig trockene Witterung in allen drei Monaten. So wurde etwa 30 Prozent weniger Windstrom und 23 Prozent weniger Strom aus Wasserkraft erzeugt als noch im Vorjahr. Dagegen stieg die PV-Stromerzeugung aufgrund der sonnigen Witterung um etwa ein Viertel an. Die Stromerzeugung aus Biomasse ging leicht zurück und lag erstmals in einem Winterquartal niedriger als die Photovoltaik (PV). Kältere Witterung und mehr Wärmepumpen lassen Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien steigen . Hingegen stieg die Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien nach vorläufigem Kenntnisstand um etwa 10 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum an. Insgesamt wurden über 78 Terawattstunden (TWh) Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien bereitgestellt. Eine Ursache für das Wachstum war die im Vergleich zum Vorjahr kältere Witterung und der damit verbundene höhere Heizwärmebedarf. In Folge wurde etwa 9 Prozent mehr Biomasse in Haushalten und im Sektor „Gewerbe, Handel und Dienstleistungen“ zu Heizzwecken eingesetzt. Gleichzeitig stieg auch die Nutzung von Wärme aus Solarthermieanlagen aufgrund der sonnigen Witterung um 20 Prozent. Die nutzbar gemachte Wärme aus tiefer Geothermie sowie aus oberflächennaher Geothermie und Umweltwärme (Wärmepumpen) nahm darüber hinaus um rund 12 Prozent zu. Maßgeblicher Treiber waren weitere Neuinstallationen von Wärmepumpen in Deutschland. Steigender Einsatz von Biokraftstoffen sowie zunehmende E-Mobilität sorgen für Wachstum des Endenergieverbrauchs erneuerbarer Energien im Verkehrsbereich. Im Verkehrsbereich gibt eine erste Schätzung auf Basis der Daten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das erste Quartal Hinweise auf einen höheren Einsatz von Biodiesel, Bioethanol und insbesondere auch von Biomethan. In Summe stieg der Einsatz von Biokraftstoffen im Verkehr gegenüber dem Vorjahreszeitraum um knapp 10 Prozent an. Beim Einsatz von erneuerbarem Strom im Verkehr ergibt sich ein gemischtes Bild: Zwar wuchs der Bestand an E-Autos und damit der Stromverbrauch im Verkehr weiter deutlich (+17 Prozent). Weil gleichzeitig jedoch der Anteil an „grünem Strom“ im Strommix im bisherigen Jahresverlauf niedriger lag als 2024, stieg die rechnerisch ermittelte im Verkehr eingesetzte erneuerbare Strommenge nur um etwa 2 Prozent auf gut 2,2 Terawattstunden (TWh). Ausführliche Informationen, Grafiken und Tabellen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland für das erste Quartal des Jahres 2024 sowie monatsweise Daten für die Monate Januar bis April finden Sie in unserem kürzlich veröffentlichten „Monatsbericht-PLUS+“. Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch in Deutschland und in der europäischen Union Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt Das Umweltbundesamt berichtet im Rahmen der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED) der EU jährlich über zentrale Indikatoren wie den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch. Die Berechnung der Indikatoren unterliegt vorgegebenen Berechnungsvorschriften, die durch Eurostat im Rahmen eines Excel-Tools umgesetzt wurden ( SHARES-Tool ). Mit Umsetzung der RED III ab dem Berichtsjahr 2025 werden zukünftig zusätzliche sektorale Anteile und entsprechende Zielwerte berichtet werden. Für Deutschland beträgt der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch nach EU-Richtlinie für das Jahr 2024 nach erster Schätzung 22,4 Prozent gegenüber 21,6 Prozent im Jahr 2023. Das im Rahmen der nationalen Energie- und Klimaschutzpläne formulierte 2030-Ziel für Deutschland liegt bei 41 Prozent. Im europäischen Vergleich lag Deutschland damit im Jahr 2023 unter dem EU-27-Durchschnitt, welcher 24,6 Prozent betrug. Weitere Grafiken zur Entwicklung der RED-Indikatoren in Europa finden sich auf der Website von Eurostat . Einladung: UBA-AGEE-Stat-Fachtagung „Erneuerbare Energien in Gebäuden – Herausforderungen für Statistik und Berichterstattung“ am 24. Juni 2025 Die AGEE-Stat und das Umweltbundesamt laden ein zur Fachtagung „ Erneuerbare Energien in Gebäuden – Herausforderungen für Statistik und Berichterstattung “. In Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und energiestatistischen Akteuren stellen wir unsere Arbeitsergebnisse vor und diskutieren mit Stakeholdern und Nutzer*innen dieser Daten zu aktuellen Herausforderungen in Statistik und Berichterstattung. Die Fachtagung bietet sowohl Vorträge im Plenum als auch die Möglichkeit zur vertieften Diskussion und zum Networking. Den thematischen Schwerpunkt bilden diesmal erneuerbare Energien in Gebäuden. Ausgangspunkt sind dabei die von Seiten der Europäischen Union (Renewable Energy Directive) zunehmenden Berichtspflichten für dezentral erzeugte und verbrauchte erneuerbare Energien im Gebäudebereich, die sowohl Strom als auch Wärme umfassen. Vorträge werden von Fachexpert*innen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), des Umweltbundesamtes (UBA), des Thünen-Instituts (TI), des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew), des Deutschen Biomasseforschungszentrums (dbfz) und des Zentrums für Sonnenenergie und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW) gehalten. Das vorläufige, ausführliche Programm ist auf dieser Seite zu finden. Die Fachtagung findet am Dienstag, den 24. Juni 2025, von 09:30 bis 16:00 Uhr im Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1 in 06844 Dessau-Roßlau, statt. Sie richtet sich an ein Fachpublikum und ist auf 70 Teilnehmende begrenzt. Die Möglichkeit zur Anmeldung und weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite . Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Erneuerbare Energien im Verkehr

<p>Im Vergleich zu den Sektoren Strom und Wärme liegt der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr bislang deutlich niedriger und wächst nur langsam. Die Beiträge der verschiedenen erneuerbaren Energieträger im Verkehr haben sich im Laufe der Zeit verändert. Die Nutzung von Biokraftstoffen stagniert, während immer mehr erneuerbarer Strom im Verkehr genutzt wird.</p><p>Erneuerbare Energien im Verkehr</p><p>Der Verkehrssektor ist der Sektor mit dem geringsten Anteil an erneuerbaren Energiequellen. Einschließlich des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien im Schienen- und Straßenverkehr betrug der Anteil seit dem Jahr 2008 bis zum Jahr 2019 kontinuierlich zwischen fünf und sechs Prozent (siehe Abb. „Anteil erneuerbarer Energien am ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Endenergieverbrauch#alphabar">Endenergieverbrauch</a>⁠ für Verkehr“).</p><p>Anteile verschiedener erneuerbarer Energieträger</p><p>Den größten Anteil am Verbrauch erneuerbarer Energieträger im Verkehr hatte im Jahr 2024 mit knapp 49 % <em>Biodiesel</em>, gefolgt von <em>Bioethanol </em>(22 %; siehe Abb. „Verbrauch erneuerbaren Energien im Verkehrssektor im Jahr 2024“). Der Anteil von <em>Biomethan</em> betrug 7 %. Der Kraftstoff kommt erst seit 2011 in relevantem Umfang zum Einsatz, wächst seitdem aber kontinuierlich. <em>Pflanzenöl wurde </em>im Jahr 2007 im Verkehr noch im Umfang von 8,5 ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=TWh#alphabar">TWh</a>⁠ verbraucht. Heute kommt es als Kraftstoff mit einem Verbrauch von 0,03 TWh praktisch nicht mehr zum Einsatz. Der Einsatz von erneuerbarem Strom trägt inzwischen 22 % zum erneuerbaren ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Endenergieverbrauch#alphabar">Endenergieverbrauch</a>⁠ im Verkehr bei.</p><p>Entwicklung erneuerbarer Energieträger</p><p>Durch die zunehmende Elektromobilität steigt der <em>Stromverbrauch</em> im Verkehr deutlich. Weil gleichzeitig auch der Anteil der erneuerbaren Energien im Strommix in den vergangenen Jahren deutlich angewachsen ist (vgl. Artikel „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/stromverbrauch">Stromverbrauch</a>“). Damit stieg auch der rechnerisch ermittelte Verbrauch von erneuerbarem Strom im Verkehr stark an (siehe Abb. „Verbrauch erneuerbarer Energien im Verkehrssektor“).</p>

Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase

<p>Erneuerbare Energien vermeiden Treibhausgase. In vielen Bereichen verdrängen sie fossile Energieträger und vermeiden damit Emissionen. Die meisten Emissionen werden durch die erneuerbare Stromerzeugung eingespart, aber auch im Wärme- und Verkehrssektor tragen erneuerbare Energien zum Klimaschutz bei. 2024 wurden so 256 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente vermieden.</p><p>Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger führt zu einer Verdrängung fossiler Energien und somit zu einer zunehmenden Vermeidung klimaschädlicher Treibhausgase. Berechnungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass der Einsatz erneuerbarer Energien in den letzten Jahrzehnten so einen wichtigen Beitrag zum ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ leisten konnte. Im Jahr 2024 vermieden erneuerbare Energien 256 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Seit dem Jahr 2000 ist dieser Wert auf mehr als das Fünffache gestiegen (siehe Abb. „Vermiedene ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien“).</p><p>Beiträge der verschiedenen Erneuerbaren Energieträger zur Treibhausgasvermeidung</p><p>Wichtigster Energieträger bei der Vermeidung von ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen ist die Windenergie. Sie kommt ausschließlich in der Stromerzeugung zum Einsatz. Zweitwichtigster Energieträger ist die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biomasse#alphabar">Biomasse</a>⁠: Vor allem die erneuerbare Wärmeversorgung, aber auch erneuerbare Kraftstoffe basieren bislang überwiegend auf Bioenergieträgern. Auch in Kraftwerken wird mit Biomasse Strom bzw. mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zusätzlich Wärme erzeugt (siehe Abb. „Vermiedene Treibhausgas-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien im Jahr 2024“).</p><p>Stromerzeugung</p><p>Die erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung leisten mit Abstand den wichtigsten Beitrag bei der Vermeidung von Treibhausgasen. Ihr Anteil beträgt etwa 80 %. Der Umfang der vermiedenen Emissionen ist in den vergangenen Jahrzehnten fast kontinuierlich gewachsen. Insgesamt zeigt die Entwicklung seit dem Jahr 2010, dass sich der erfolgreiche Ausbau der erneuerbaren Energien besonders im Stromsektor positiv auf die Vermeidung von Treibhausgasen auswirkt: Insbesondere durch die Entwicklung bei der Windenergie und der Photovoltaik werden mittlerweile mehr als 2,5-mal so viele Treibhausgase vermieden wie noch 2010. (siehe Abb. „Stromsektor: Vermiedene ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien“).</p><p>Wärmeerzeugung</p><p>Im Wärmesektor trägt vor allem die Nutzung fester ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biomasse#alphabar">Biomasse</a>⁠ (also vor allem Holz) zur Vermeidung von Treibhausgasen bei (siehe Abb. „Wärmesektor: Vermiedene ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien“). Allerdings ist die Bedeutung von fester Biomasse zwischen 2010 und 2024 zurückgegangen. Zugenommen hat der Beitrag biogener Gase und vor allem die Emissionsvermeidung durch die Nutzung von Solarthermie, Geothermie und Umweltwärme. Sie machen nun etwa 21% der Emissionsvermeidung im Wärmesektor aus.</p><p>Ausführlichere Informationen zum Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmesektor finden Sie auch im Artikel „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/energieverbrauch-fuer-fossile-erneuerbare-waerme">Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme</a>“.</p><p>Verkehr</p><p>Biokraftstoffe vermeiden ebenfalls Emissionen im Umfang von mehreren Millionen Tonnen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Kohlendioxid-quivalente#alphabar">Kohlendioxid-Äquivalente</a>⁠ (siehe Abb. „Verkehrssektor: Vermiedene ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen durch die Nutzung biogener Kraftstoffe“). Allerdings bleibt der Verkehrssektor der Bereich mit dem geringsten Anteil an erneuerbaren Energien – und damit auch der Sektor mit der geringsten Emissionsvermeidung.</p><p>Die Menge vermiedener Treibhausgas-Emissionen geht im Wesentlichen einher mit der Entwicklung des Einsatzes Erneuerbarer Energien im Verkehrssektor (siehe Artikel „Erneuerbare Energie im Verkehr“). Im Jahr 2024 wie schon im Jahr 2010 wird die Vermeidung von Treibhausgasemissionen vor allem Biodiesel und Hydriertem Pflanzenöl (HVO) sowie Bioethanol getragen. Der im Verkehr verwendete Strom aus erneuerbaren Energiequellen wird hier nicht ausgewiesen, da der emissionsmindernde Effekt bereits im Stromsektor erfasst wird (siehe oben).</p><p>Methodische Hinweise</p><p>Die Berechnungen zur Emissionsvermeidung durch die Nutzung erneuerbarer Energien basieren auf einer Netto-Betrachtung (Netto-Bilanz). Dabei werden die durch die Endenergiebereitstellung aus erneuerbaren Energien verursachten Emissionen mit denen verrechnet, die durch die Substitution fossiler Energieträger brutto vermieden werden. Vorgelagerte Prozessketten zur Gewinnung und Bereitstellung der Energieträger sowie für die Herstellung und den Betrieb der Anlagen werden dabei weitestgehend mit einbezogen.</p><p>Die detaillierte Methodik zur Berechnung des Indikators wird in der Publikation „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/emissionsbilanz-erneuerbarer-energietraeger-2022">Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger 2023"</a> beschrieben.</p>

Erläuterungen zu Teil 5

Erläuterungen zu Teil 5 Zu Unterabschnitt 5.1.2.1 Buchstabe a 5-1.1 Der Ausdruck "UMVERPACKUNG" muss nicht in Großbuchstaben erfolgen. In Deutschland wird die englische Schreibweise " OVERPACK " und die französische Schreibweise " SUREMBALLAGE " nicht beanstandet. 5-1.2 Sofern zusätzlich zu einer Umverpackung eine weitere Umhüllung erfolgt, z. B. als Wetterschutz oder als Thermohaube, ist diese ebenfalls als eine Umverpackung zu bewerten und entsprechend zu kennzeichnen und zu bezetteln. 5-1.3 Durch den Bezug auf Kapitel 5.2 in Unterabschnitt 5.1.2.1 Buchstabe a (ii) besteht eine Verknüpfung zu dem Unterabschnitt 5.2.1.2 und zu den Absätzen 5.2.2.2.1.6 und 5.2.2.2.1.7 und somit gelten die Anforderungen hinsichtlich der Lesbarkeit und Witterungsbeständigkeit auch für Umverpackungen. Zu Kapitel 5.2 und 5.3 5-2 Versandstücke, Tanks, Container, MEGC , MEMU und Beförderungseinheiten/Wagen, die zusätzliche, nicht geforderte Kennzeichen und Bezettelungen tragen, die jedoch auf eine vorhandene Gefahr im Sinne des Gefahrgutrechts hinweisen, begründen keine Ordnungswidrigkeit. Bei der ausschließlichen Beförderung von Gütern in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 darf die Beförderungseinheit nicht mit orangefarbenen Tafeln gekennzeichnet sein. Das gilt auch für Beförderungseinheiten mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse bis zu 12 Tonnen. Zu Unterabschnitt 5.2.1.3 5-3 Das Kennzeichen "BERGUNG" ist auch bei der Verwendung einer Bergungsverpackung nach Absatz 4.1.1.19.1 Satz 2 ADR / RID erforderlich. Zu Unterabschnitt 5.2.1.9 5-4 In dem Kennzeichen für Batterien dürfen auch mehrere UN-Nummern zur Auswahl vorhanden sein. Es muss aber eindeutig erkennbar sein, z. B. durch Durchstreichen oder Ankreuzen, welche UN-Nummer(n) angewendet wird (werden) und sich tatsächlich in dem Versandstück befindet (befinden). Zu Absatz 5.2.2.1.12.2 5-5 Ob eine Anbringung von Ausrichtungspfeilen an unverpackten Gegenständen möglich ist, hängt von der Beschaffenheit des Gegenstandes ab. Auf eine Anbringung darf nur dann verzichtet werden, wenn diese physisch nicht möglich ist. Zu Absatz 5.2.2.2.1.2, 3. Unterabsatz 5-6 Als beschädigt, aber noch verwendbar sind Gefahrzettel anzusehen, wenn auf einem Teil des Gefahrzettels die Hinweise auf Gefahren wie Symbole oder Ziffer der Klasse erkennbar sind und der Informationsgehalt des Gefahrzettels erkennbar bleibt. Zu Absatz 5.2.2.2.1.3 Satz 3 und 5.2.2.2.1.5 5-7 Auch bei Angabe der UN-Nummer auf dem Gefahrzettel ist auf Versandstücken die UN-Nummer weiterhin anzugeben. Zu Unterabschnitt 5.3.1.3 Bem. ADR 5-8.S Trägerfahrzeuge mit Wechselaufbauten (Wechselbehältern), in denen Container, Tankcontainer, MEGC oder ortsbewegliche Tanks befördert werden, sind nach Unterabschnitt 5.3.1.3 ADR zu kennzeichnen, d. h. es müssen dieselben Großzettel auf beiden Längsseiten und hinten am Fahrzeug oder am Wechselbehälter selbst angebracht werden. Zu Absatz 5.3.2.1.1 ADR 5-9.S Absatz 5.3.2.1.1 Satz 4 und 5 ADR gilt nur, wenn der getrennte Anhänger mit gefährlichen Gütern in kennzeichnungspflichtiger Menge beladen ist. Zu Abschnitt 5.3.2.1.3 ADR 5-10.S Bei der Beförderung von UN 1202, 1203, 1223, 1268, 1863 und 3475 zusammen mit Biodiesel als Nichtgefahrgut ist eine Kennzeichnung nach Absatz 5.3.2.1.3 ADR zulässig. Zu Abschnitt 5.3.2 ADR 5-11.1.S Wenn mit einer Beförderungseinheit in einem Tank und in Versandstücken der gleiche nach Kapitel 3.2 Tabelle A für Tanks zulässige Stoff befördert wird und nicht nach Absatz 5.3.2.1.1 und 5.3.2.1.2, sondern nach Absatz 5.3.2.1.6 ADR gekennzeichnet ist, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG ). 5-11.2.S Orangefarbene Tafeln dürfen auch sichtbar angebracht sein, wenn die in Absatz 1.1.3.6.3 ADR angegebenen Mengengrenzen nicht erreicht sind oder im Verlauf der Beförderung unterschritten (z. B. durch Teilentladung) werden. Zu Absatz 5.3.2.1.4 und 5.3.2.1.6 ADR 5-12.S Die erleichternde Kennzeichnung nach Absatz 5.3.2.1.6 ADR darf auch bei der Beförderung von Containern oder Schüttgut-Containern angewendet werden, in denen nur ein gefährlicher Stoff oder Gegenstand in loser Schüttung oder ein unter ausschließlicher Verwendung zu befördernder verpackter radioaktiver Stoff enthalten ist. Zu Abschnitt 5.3.6 ADR 5-13.S Wenn in einzelnen Tankabteilungen HVO ( Hydrotreated Vegetable Oil ) der UN-Nummer 1202 ohne umweltgefährdende Eigenschafren befördert wird und das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe nach Abschnitt 5.3.6 ADR für das gesamte Tankfahrzeug an beiden Längsseiten und hinten angebracht ist, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG). Zu Unterabschnitt 5.4.0.2 5-14.1 Diese Regelung betrifft alle schriftlichen Dokumentationen, die in Kapitel 5.4 geregelt sind. Die Verfügbarkeit von elektronischen Dokumentationen während der Beförderung entspricht schriftlichen Dokumenten, wenn die EDV -Datensätze auf der Beförderungseinheit (ADR) oder vor Ort (RID) oder an Bord ( ADN ) bei Bedarf eingesehen und ausgedruckt werden können. 5-14.2 Ein elektronisches Beförderungsdokument kann unter Einhaltung des Verfahrens gemäß dem "Leitfaden für die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 RID/ADR/ADN" ( VkBl. 2021 Heft 4 Seite 103) verwendet werden. Das zwischen BMV , den Ländern und der beteiligten Wirtschaft abgestimmte nationale Verfahren zur Anwendung eines elektronischen Beförderungspapiers (VkBl. 2015 Heft 14 Seite 450) kann seit dem 01. Januar 2023 nicht mehr angewendet werden. Zu Unterabschnitt 5.4.1.1 5-15 Die Angaben im Beförderungspapier im Vor- und/oder Nachlauf des See-/Luftverkehrs dürfen auch in englischer Sprache erfolgen. Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe b 5-16.1 Nicht alle dem Sprengstoffrecht unterliegenden Stoffe sind gefährliche Güter der Klasse 1. Empfohlen wird, bei der Beförderung solcher Stoffe im Beförderungspapier einen entsprechenden Vermerk anzubringen. 5-16.2 Zusätzliche Angaben, die in Kleinbuchstaben als beschreibender Text in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 2 enthalten sind, dürfen zur Konkretisierung in das Beförderungspapier aufgenommen werden. Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe c 5-17 Unter der Angabe in Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe c "wenn mehrere Nummern der Gefahrzettelmuster angegeben sind, sind die Nummern nach der ersten Nummer in Klammern anzugeben" kann die Angabe im Beförderungspapier sich wie folgt darstellen: UN 1295 TRICHLORSILAN, 4.3 (3, 8), l oder UN 1295 TRICHLORSILAN, 4.3 (3 + 8), l oder UN 1295 TRICHLORSILAN, 4.3 (3) (8), l. Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe e 5-18 Unter der Angabe in Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe e "Beschreibung der Versandstücke" ist die Art der Verpackung - wie in den Kapiteln 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5 und 6.6 bezeichnet - zu verstehen. Beispiele: 10 Säcke, 3 IBC , 2 Bergungsverpackungen. Zulässig sind auch in Regelwerken verwendete Bezeichnungen wie z. B. Akkukasten, Holzfass, Fasscontainer. Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe f ADR 5-19.S Sofern nur gefährliche Güter einer UN-Nummer unter Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 ADR in der Beförderungseinheit befördert werden und dabei der berechnete Wert nach Bem. 1 nicht angegeben wird, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG). Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe h ADR 5-20.S In Deutschland gibt es hierzu die Ausnahme 18 (S) der GGAV mit der Möglichkeit, bei örtlich begrenzten Verkehren (Verteilerverkehr einschließlich Sammelverkehr) auf den Eintrag des Empfängers im Beförderungspapier zu verzichten. Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe k ADR 5-21.S Bei einer Beförderung innerhalb der Freistellungsregelungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR ist die Eintragung der Tunnelbeschränkungscodes in das Beförderungspapier nicht erforderlich, weil Tunnelbeschränkungen keine Anwendung finden. Für den Verlauf der Beförderung muss jedoch sichergestellt sein, dass die Mengengrenzen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR nicht überschritten werden. Zu Absatz 5.4.1.1.6.2.1 Buchstabe b ADR 5-22.S Wird der Tunnelbeschränkungscode bei Anwendung von Absatz 5.4.1.1.6.2.1 Buchstabe b ADR nicht angegeben, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG). Zu Absatz 5.4.1.1.14 5-23 Bei der Beförderung von erwärmten Stoffen ist unter bestimmten Bedingungen im Beförderungspapier direkt nach der offiziellen Benennung für die Beförderung der Ausdruck "HEISS" anzugeben. Wenn dieser Ausdruck stattdessen vor der offiziellen Benennung angegeben wird, wie dies in der englischen Sprachfassung des ADR/RID/ADN vorgesehen ist, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG). Zu Absatz 5.4.1.1.18 5-24 Angaben nach Absatz 5.4.1.1.18 ausschließlich in englischer Sprache begründen keine Ordnungswidrigkeit. Zu Absatz 5.4.1.1.18 und 5.4.1.1.1 5-25 Die Angabe nach Absatz 5.4.1.1.18 ("UMWELTGEFÄHRDEND" oder "MEERESSCHADSTOFF/UMWELTGEFÄHRDEND") darf nicht in die vorgegebene Reihenfolge der Angaben im Beförderungspapier nach Absatz 5.4.1.1.1 eingefügt werden. Zu Absatz 5.4.1.2.5.4 5-26 Die erforderlichen Zeugnisse für Stoffe der Klasse 7 sind die in Absatz 5.1.5.2.1 aufgeführten Zulassungen und Genehmigungen. Die erforderlichen Antragsinhalte für diese Zulassungen/Genehmigungen sind in Abschnitt 6.4.23 ADR/RID beschrieben. Zu Absatz 5.4.1.4.1, 2. Unterabsatz ADR/ADN 5-27 Der in Absatz 5.4.1.4.1, 2. Unterabsatz verwendete Begriff "Vermerke" bezieht sich auf alle verbindlich in das Beförderungspapier einzutragenden Angaben (siehe auch Unterabschnitt 1.8.3.11 Buchstabe b, 4. Anstrich ADR/ADN). Zu Unterabschnitt 5.4.3.4 5-28 Die Regelung bezieht sich ausschließlich darauf, dass Form und Inhalt dem abgebildeten Muster entsprechen müssen. Eine äußere Umrahmung, um die schriftlichen Weisungen gegenüber anderen Dokumenten hervorzuheben, begründet keine Ordnungswidrigkeit. Stand: 19. Juni 2025

AGEE-Stat aktuell - Nr.: 01/2025

Liebe Leser*innen, vor Kurzem ist unser Hintergrundpapier „ Erneuerbare Energien in Deutschland – Entwicklungen im Jahr 2024 “ erschienen. Damit präsentiert die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) am Umweltbundesamt (UBA) die erste Gesamtschau zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr für das Jahr 2024. Dieser Newsletter gibt Ihnen eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse und alle wichtigen Links zu den neuen Daten. Außerdem möchten wir Sie mit diesem Newsletter über weitere Aktivitäten und Veröffentlichungen mit Bezug zur Erneuerbare-Energien-Statistik informieren. Zudem möchten wir Sie schon jetzt auf unsere UBA-AGEE-Stat-Fachtagung aufmerksam machen, die am 24. Juni 2025 zum Thema „ Erneuerbare Energien in Gebäude – Herausforderungen für Statistik und Berichterstattung “ stattfinden wird. Eine interessante Lektüre wünscht das Team der Geschäftsstelle der AGEE-Stat am Umweltbundesamt Hintergrundpapier: Erneuerbare Energien in Deutschland - Daten zur Entwicklung im Jahr 2024 veröffentlicht Anteile der erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr 2024 Quelle: Umweltbundesamt Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch steigt von 52,9 auf 54,4 Prozent Im vergangenen Jahr konnte die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um insgesamt drei Prozent auf 284 TWh zulegen. Grund hierfür war insbesondere der anhaltend hohe Zubau neuer Solaranlagen. Neben Photovoltaikanlagen erzeugten aber auch Windparks auf See und Wasserkraftwerke mehr Strom als im Vorjahr. Insgesamt deckten die erneuerbaren Energien erneut deutlich mehr als die Hälfte des inländischen Strombedarfs. Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch Wärme steigt auf 18,1 Prozent Auch die aus erneuerbaren Energieträgern erzeugte Wärmemenge stieg im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr leicht an: Mit 197 TWh wurde knapp zwei Prozent mehr "grüne" Wärme erzeugt als 2023. Während die Wärmeerzeugung aus Biomasse in etwa konstant blieb, stieg die mittels Wärmepumpen nutzbar gemachte Umwelt- und Erdwärme um 15 Prozent an. Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch Verkehr sinkt auf 7,2 Prozent Neben einem konjunkturbedingten Rückgang ging der Absatz von Biodiesel und hydrierten Pflanzenölen (Hydrotreated Vegetable Oil, HVO) im letzten Quartal 2024 auch in Folge einer Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) deutlich zurück. Zugleich lässt diese Maßnahme für die kommenden Jahre einen deutlichen Anstieg beim Verbrauch an Biokraftstoffen erwarten. Den Rückgang bei Biodiesel/HVO konnte auch ein starkes Wachstum von Biomethan und ein steigender E-Fahrzeugbestand nicht ausgleichen, so dass der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr in 2024 sinkt. Die erneuerbaren Energien decken insgesamt 22,4 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs Der Bruttoendenergieverbrauch ermöglicht eine Betrachtung der Bedeutung der erneuerbaren Energien über alle Sektoren (Strom, Wärme und Verkehr) hinweg. Hier zeigt sich, dass aufgrund des immer noch hohen Anteils fossiler Heizenergieträger und fossiler Kraftstoffe die bestehende Dynamik der erneuerbaren Energien im Strombereich nur zu einen vergleichsweise langsam steigenden Gesamtanteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch führt. Der Anteil nach EU-Richtlinie stieg von 21,6 Prozent im Jahr 2023 auf 22,4 Prozent im Jahr 2024. Erneuerbare Energien vermeiden 256 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen Der Klimaschutzbeitrag der erneuerbaren Energien umfasste gut 256 Millionen Tonnen CO ₂ -Äquivalente – etwa sechs Millionen Tonnen mehr als im Vorjahr. Denn durch die Nutzung erneuerbarer Energien verringert sich der Einsatz fossiler Energieträger und damit der Ausstoß von Treibhausgasen und Luftschadstoffen. 32 Milliarden Euro Investitionen in neue Anlagen Die Investitionen in die Errichtung neuer erneuerbarer Energien-Anlagen lagen mit 32 Milliarden Euro zwar unter dem Rekordwert des Vorjahres, aber weiterhin auf hohem Niveau. Die wirtschaftlichen Impulse aus dem Betrieb bestehender Anlagen lagen bei 23,3 Milliarden Euro. Ausführliche Informationen, Grafiken und Tabellen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland, zu den vermiedenen Emissionen und den ausgelösten wirtschaftlichen Effekten mit Datenstand Februar 2024 finden Sie in unserem kürzlich veröffentlichten Hintergrundpapier „ Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im Jahr 2024 “. Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger für 2023: Aktualisierte Publikation zur Bestimmung der vermiedenen Emissionen aus der Nutzung erneuerbarer Energieträger veröffentlicht Netto Bilanz der vermiedenen Treibhausgas-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien 2023 Quelle: Umweltbundesamt Bereits im Januar veröffentlichte das UBA die Neuauflage der Publikation „Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger“. Die aufgeführten Ergebnisse für das Jahr 2023 zeigen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien wesentlich zur Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland beiträgt. Insgesamt werden in allen Verbrauchssektoren fossile Energieträger zunehmend durch erneuerbare Energien ersetzt und damit dauerhaft ⁠Treibhausgas⁠- und Luftschadstoffemissionen vermieden. Die Ergebnisse zeigen darüber hinaus, dass eine differenzierte Betrachtung verschiedener Technologien und Sektoren sinnvoll und notwendig ist, wenn es etwa darum geht, gezielte Maßnahmen zum ⁠Klimaschutz⁠ und der Luftreinhaltung abzuleiten, da sich die spezifischen Vermeidungsfaktoren für die untersuchten Treibhausgase und Luftschadstoffe teilweise erheblich unterscheiden. Im Ergebnis weist die Netto-Emissionsbilanz der erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung der Vorketten eine Vermeidung von Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 249 Millionen Tonnen ⁠CO ₂ ⁠-Äquivalenten (Mio. t CO ₂ -Äq.) im Jahr 2023 aus. Auf den Stromsektor entfielen 197 Mio. t CO ₂ -Äq. Im Wärmesektor wurden 41 Mio. t und im Verkehrssektor 11 Mio. t CO ₂ -Äq. vermieden (ohne Elektromobilität). Im Rahmen der Publikation werden die verwendeten Eingangsdaten vorgestellt und die methodische Herangehensweise erläutert. Einen komprimierten Auszug der Eingangsdaten und der Ergebnisse können der verlinkten Excel-Datei entnommen werden. Einsparung von fossilen Energieträgern durch die Nutzung erneuerbarer Energien Vermiedener Primärenergieeinsatz fossiler Energieträger durch die Nutzung erneuerbarer Energien 2024 Quelle: Umweltbundesamt Aufbauend auf der Methodik zur Bestimmung der vermiedenen Emissionen berechnet das UBA auch die Einsparung von fossilen Energieträgern durch die Nutzung erneuerbarer Energien. Die folgende Abbildung zeigt den vermiedenen Primärenergieeinsatz fossiler Energieträger durch die Nutzung erneuerbarer Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr im Jahr 2024. Rechnet man diese Angaben in Mengeneinheiten um, entspricht dies ca. 38,4 Millionen Tonnen Braunkohle, 55 Millionen Tonnen Steinkohle, 20 Milliarden. Kubikmeter Erdgas, 5,7 Milliarden Liter Heizöl, 2,3 Milliarden Liter Diesel und einer Milliarde Liter Benzin. Die Gesamteinsparung ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Da in Deutschland fossile, das heißt nicht erneuerbare Energieträger wie Mineralöl, Erdgas und Steinkohle, zu einem hohen Anteil eingeführt werden, führen diese Einsparungen auch zu einer deutlichen Senkung der deutschen Energieimporte. UBA-AGEE-Stat Fachtagung „Erneuerbare Energien in Gebäuden – Herausforderungen für Statistik und Berichterstattung“ am 24. Juni 2025 Die AGEE-Stat und das UBA laden zur Fachtagung „Erneuerbare Energien in Gebäuden – Herausforderungen für Statistik und Berichterstattung“ ein. In Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und energiestatistischen Akteuren stellen wir unsere Arbeitsergebnisse vor und diskutieren mit Stakeholdern und Nutzer*innen dieser Daten zu aktuellen Herausforderungen in Statistik und Berichterstattung. Die Fachtagung bietet sowohl Vorträge im Plenum als auch die Möglichkeit zur vertieften Diskussion und zum Networking. Thematischer Schwerpunkt bilden diesmal erneuerbare Energien in Gebäuden. Ausgangspunkt sind dabei die von Seiten der Europäischen Union (Renewable Energy Directive) zunehmenden Berichtspflichten für dezentral erzeugte sowie verbrauchte Erneuerbare Energien im Gebäudebereich, die sowohl Strom als auch Wärme betreffen. Die Fachtagung richtet sich an ein Fachpublikum . Sie findet am Dienstag den 24. Juni 2025 von 9.30 bis 16 Uhr am UBA-Standort Dessau (Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1,06844 Dessau-Roßlau) statt. Möglichkeit zur Anmeldung und weitere Informationen finden Sie auf der Veranstaltungsseite . Ein ausführliches Programm folgt zeitnah. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

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