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Kommission warnt Polen wegen erhöhten Holzeinschlags in den Wäldern von Białowieża

Die Europäische Kommission forderte Polen auf, vom Holzeinschlag in großem Stil in den Wäldern von Białowieża, einem der letzten Urwaldgebiete in Europa, das als Teil des Natura-2000-Netzes geschützt ist, Abstand zu nehmen. Am 25. März 2016 beschlossen die polnischen Behörden eine Änderung des Forstwirtschaftsplans für die Wälder von Białowieża. Die Entscheidung ermöglicht eine Verdreifachung des Holzeinschlags sowie aktive Forstbewirtschaftungsmaßnahmen in Gebieten, in denen bisher jeder Eingriff ausgeschlossen war. Die polnischen Behörden begründen die Erhöhung des Holzeinschlags mit der Notwendigkeit, den Borkenkäferbefall zu bekämpfen und die Sicherheit der Allgemeinheit zu gewährleisten, die vorliegenden Daten zeigen jedoch, dass diese Maßnahmen nicht mit den Naturschutzzielen für das Gebiet vereinbar sind und über das hinausgehen, was für die sichere Nutzung des Waldes notwendig ist. Der Holzeinschlag dürfte die Bewahrung der natürlichen Lebensräume und der Arten des Natura-2000-Gebiets beeinträchtigen und zu einer irreparablen Schädigung der biologischen Vielfalt führen. Im Juni 2016 übermittelte die Kommission den polnischen Behörden ein Aufforderungsschreiben, in dem sie diese aufforderte, die Erfüllung der Erhaltungs- und Schutzanforderungen der EU-Vorschriften zum Vogelschutz (Richtlinie 2009/147/EG) und zum Schutz natürlicher Lebensräume (Richtlinie 92/43/EWG des Rates) in diesem Gebiet zu gewährleisten. Weil mit dem Holzeinschlag bereits begonnen worden ist und unter anderem hundertjährige und noch ältere Bäume gefällt und Maßnahmen in den natürlichen Lebensräumen durchgeführt wurden, die gemäß den Natura-2000-Bewirtschaftungsplänen streng geschützt werden sollten, übermittelt die Kommission jetzt eine letzte Mahnung. Da eine gravierende irreparable Schädigung des Gebietes droht, hat die Kommission die polnischen Behörden aufgefordert, binnen eines Monats, anstatt wie üblich innerhalb einer Zweimonatsfrist, zu antworten. Falls Polen diesen Verstoß gegen EU-Recht nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt, kann beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erhoben werden.

Neue dynamische Prozesse im Auenwald

Hochwasser sind Ereignisse, die große Schäden verursachen können, in naturbelassenen Flussauen aber der Motor einer immer neu in Gang kommenden Entwicklung von Lebensräumen und biologischer Vielfalt sind. Die dynamischen Prozesse im Auenwald an der Donau zwischen Neuburg und Ingolstadt waren infolge des Staustufenbaus und oft jahrelang ausbleibender Hochwasser weitgehend zum Erliegen gekommen. Eine technisch aufwendige Ausleitung von Wasser in den Auenwald soll diesem Zustand abhelfen. Ob dies zum Erfolg geführt hat, wurde in einer mehrjährigen Forschungsarbeit untersucht, deren Ergebnisse im vorliegenden Band dargestellt werden. Erste positive Entwicklungen bei den Auenbiozönosen sind bereits zu beobachten. Aber es zeichnet sich auch ab, dass unter den heute gegebenen Randbedingungen wahrscheinlich nur ein Bruchteil der ursprünglichen Auendynamik wiederhergestellt werden kann. Infolgedessen muss man damit rechnen, dass stauregulierte Flussauen auch nach einer Renaturierung nur noch teilweise von charakteristischen Auenbiotopen geprägt sind, obwohl ihr naturschutzfachlicher Wert aus anderen Gründen durchaus bedeutend sein kann.

Erfassung, Bewertung und Sanierung von Biodiversitätsschäden nach der EG-Umwelthaftungs-Richtlinie

Im November 2007 trat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden in Kraft. Hierdurch wurde eine auf dem Verursacherprinzip basierende Verantwortlichkeit für die Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie geschaffen. Für einen effektiven Vollzug dieser Regelungen durch die Naturschutzbehörden bedarf es einer fachlichen Untersetzung. Die vorliegende Publikation analysiert die sich aus der Richtlinie sowie deren Umsetzung in deutsches Recht ergebenden Arbeits- und Prüfschritte für die Erfassung, Bewertung und Sanierung von Biodiversitätsschäden. Sie bietet eine erste Arbeitshilfe für die Operationalisierung der rechtlichen Vorgaben. Für unterschiedliche Schadenstypen werden geeignete Herangehensweisen für die Schadenserfassung und -bewertung sowie sich hieraus ergebende Fragen des Datenbedarfs und der Datenverfügbarkeit untersucht. Dabei wird auch die Anwendbarkeit von Bewertungsverfahren der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (z.B. Biotopwertverfahren) zur Ermittlung des erforderlichen Sanierungsumfangs geprüft.

BfN Schriften 629 - Bioökonomie im Lichte der Nachhaltigkeit. Tagungsdokumentation

Wirtschaften auf der Grundlage von nachwachsenden Rohstoffen – das ist der Grundgedanke der Bioökonomie. Mit der Nationalen Bioökonomiestrategie hat die Bundesregierung festgelegt, dass der Ausbau der Bioökonomie innerhalb der planetaren Grenzen erfolgen muss. Doch wie lässt sich diese Wirtschaftsweise so nachhaltig gestalten, dass die biologische Vielfalt keinen Schaden nimmt? Damit hat sich die dreiteilige Tagungsreihe „Bioökonomie im Lichte der Nachhaltigkeit” auseinandergesetzt. Die Reihe wurde von der Internationalen Naturschutzakademie Insel Vilm des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) initiiert und von denkhausbremen e.V. in Zusammenarbeit mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) durchgeführt.

Nachhaltige Waldwirtschaft

Nachhaltige Waldwirtschaft Rund ein Drittel der Landfläche in Deutschland ist mit Wald bedeckt. Dieser erfüllt vielfältige Funktionen für Mensch und Umwelt. Eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Waldbewirtschaftung soll diese Funktion jetzt und zukünftig erhalten und sicherstellen. Die vielfältigen Funktionen des Waldes Nach den Ergebnissen der dritten Bundeswaldinventur 2011/2012 ist Deutschland mit rund 11,4 Millionen Hektar (Mio. ha) etwa zu einem Drittel mit Wald bedeckt. Der Wald erfüllt zahlreiche Funktionen für Mensch und Natur – vielfach gleichzeitig und auf derselben Fläche (siehe Schaubild „Funktionen der Wälder“). Umweltbelastungen, ⁠ Klimawandel ⁠ und menschliche Nutzung können aber die natürliche Leistungsfähigkeit der Wälder überfordern. Insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels sind in den letzten Jahren deutlich sichtbar geworden und haben zu großflächigen Waldschäden und hohen Mengen an Schadholz in den Wäldern Deutschlands geführt. So fielen seit 2018 bis Mitte 2022 rund 245 Mio. Festmeter Schadholz vor allem aufgrund von Insektenkalamitäten an (⁠ BMEL ⁠ 2022). Um sowohl die Leistungen und die Produktivität der Waldökosysteme dauerhaft zu erhalten als auch den Erhalt der biologischen Vielfalt auf der ganzen Waldfläche zu gewährleisten, ist eine nachhaltige, naturnahe und multifunktionale Waldbewirtschaftung Voraussetzung. Nachhaltige Waldbewirtschaftung Heute verstehen wir unter nachhaltiger Waldwirtschaft weit mehr als die Sicherstellung der Holzmengen. Die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (FOREST EUROPE) hat 1993 in der Helsinki-Deklaration eine nachhaltige Waldbewirtschaftung definiert als „die Betreuung und Nutzung von Wäldern und Waldflächen auf eine Weise und in einem Ausmaß, welche deren biologische Vielfalt, Produktivität, Regenerationsfähigkeit und Vitalität erhält und ihre Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen, gewährleistet, ohne dass dies zu Schäden an anderen Ökosystemen führt“. FOREST EUROPE hat in diesem Zusammenhang sechs übergreifende Kriterien einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung erarbeitet: Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und Sicherung ihres Beitrags zu den globalen Kohlenstoffkreisläufen, Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Waldökosystemen, Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder, sowohl für Holz als auch für Nicht-Holzprodukte, Erhaltung, Schutz und adäquate Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen, Erhaltung, Schutz und angemessene Verbesserung der Schutzfunktion bei der Waldbewirtschaftung, vor allem in den Bereichen Boden und Wasser, Erhaltung sonstiger sozio-ökonomischer Funktionen und Konditionen. Dies wird aus Sicht des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) nur durch eine umweltverträgliche, naturnahe und multifunktionale Waldbewirtschaftung ermöglicht. Naturnähe der Wälder Ziel der Bundesregierung ist eine naturnahe Waldbewirtschaftung auf möglichst der gesamten forstwirtschaftlichen Fläche zum Erhalt der vielfältigen ⁠ Ökosystemleistungen ⁠ des Waldes. Dieses Ziel hat sie sich bereits in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 gesetzt und mehrfach bekräftigt, zuletzt in der Waldstrategie 2050 . Ergänzend hat die Bundesregierung in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt eine Vielzahl weiterer waldbezogener Ziele formuliert, wie zum Beispiel 5 % der Wälder einer natürlichen Entwicklung zu überlassen. Mit der Naturschutz-Offensive 2020 sollte dieses Ziel bereits bis 2020 erreicht werden. Ende 2020 lag der Flächenanteil von Wäldern, für die die natürliche Entwicklung dauerhaft gesichert ist, bei 3,1 %, womit das Ziel nicht erreicht werden konnte. Eine Möglichkeit die Naturnähe der Wälder zu ermitteln, ist der Vergleich der aktuellen Bestockung der Waldfläche mit der natürlichen Waldgesellschaft. Dies gibt Auskunft über die Naturnähe der Baumartenzusammensetzung und ermöglicht Aussagen zur ökologischen Stabilität des Waldes. Nach den Ergebnissen der dritten Bundeswaldinventur 2011/2012 sind rund 36 % der Waldfläche als sehr naturnah (14,5 %) oder als naturnah (21,3 %) einzustufen (siehe Abb. „Naturnähe der Baumartenzusammensetzung“). Der Anteil naturnaher Waldflächen liegt dabei im Staatswald mit 40 % deutlich über dem Anteil der naturnahen Waldflächen im Privatwald (30,5 %). Besonderen Anteil an der sehr naturnahen oder naturnahen Bestockung haben ungleichaltrige Wälder und Bestände der höheren Altersklassen. Während Bestände mit einem Alter ab 120 Jahren zum überwiegenden Anteil eine naturnahe Bestockung aufweisen (zwischen 60 und 80 %), weisen junge und jüngere Bestände mit einem Alter unter 60 Jahren nicht einmal zu einem Drittel eine naturnahe Bestockung auf (zwischen 23 und 32 %) (siehe Abb. „Anteil sehr naturnaher und naturnaher Bestockung an der Waldfläche nach Altersklasse“). Es ist jedoch festzustellen, dass die jüngste Altersklasse den Trend eines Rückgangs der Naturnähe bei Abnahme des Alters durchbricht. Dies kann als ein Indiz für erste Erfolge beim Umbau der Wälder hin zu naturnahen Beständen gewertet werden. Naturnähe der Baumartenzusammensetzung Quelle: BMEL Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Anteil sehr naturnaher und naturnaher Bestockung an der Waldfläche nach Altersklasse Quelle: BMEL Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Holznutzung nahe am Zuwachs Mit dem Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung 2021 konkrete Ziele zur Kohlenstoffspeicherung im Sektor ⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ Landnutzungsänderung ⁠ und Forstwirtschaft (⁠ LULUCF ⁠) festgelegt. Der Wald in Deutschland spielt hierfür eine herausragende Rolle. Gleichzeitig sieht die Waldstrategie 2050 , die Bioökonomiestrategie sowie die Charta für Holz 2.0 eine Steigerung der Holznutzung, vor allem im Baubereich, vor. Die Waldgesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes macht deutlich, dass bereits seit 2002 die Holzentnahme deutlich angestiegen ist und bereits ein Großteil des nutzbaren Zuwachses auch eingeschlagen wird. Wurden im Jahr 1993 mit rund 51 Millionen Kubikmetern (Mio. m³) nur rund 49 % des nutzbaren Zuwachses auch tatsächlich genutzt, stieg die Holzentnahme bis zum Jahr 2007 auf 113 Mio. m³ an, was 112 % des nutzbaren Holzzuwachses entspricht. Dies war auch der bisherige Höchststand der Holzentnahme, bevor sich der genutzte Zuwachs nach 2009 auf Werte zwischen 80 und 90 Mio. m³ einpendelte (was in etwa 80 % des nutzbaren Zuwachses entspricht). Im Jahr 2010 wurden größere Waldflächenanteile im Rahmen der Übergabe „Nationales Naturerbe“ an die Bundesländer, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt oder Naturschutzorganisationen übergeben und damit aus der Nutzung herausgenommen. Der Zuwachs dieser Flächen stand somit 2010 theoretisch zur Holzproduktion zur Verfügung, war aber aufgrund des in diesem Jahr vereinbarten Nutzungsverzichts real nicht mehr nutzbar. Hierdurch erklärt sich die große Diskrepanz zwischen Bruttozuwachs und nutzbarem Zuwachs und somit auch die Nutzung von rund 135 % des Zuwachses in diesem Jahr (siehe Abb. „Anteil der Nutzung des nutzbaren Zuwachses“). Mit dem Berichtsjahr 2014 erfolgte eine methodische Umstellung bei der Erfassung des Holzuwachses und seiner Nutzung von der „Waldgesamtrechnung“ auf die sogenannten „European Forest Accounts“. Hierdurch ist die bisherige Zeitreihe nicht mehr unmittelbar mit der Zeitreihe ab 2014 vergleichbar. Während die bisherige Zeitreihe den Bruttozuwachs darstellt, zeigt die Zeitreihe ab 2014 den Nettozuwachs. Der Nettozuwachs wird aus dem Bruttozuwachs abzüglich der Mortalität berechnet. Der Bruttozuwachs ist in diesem Zusammenhang das Ergebnis der natürlichen Wachstumsprozesse und entspricht der biologischen Produktion. Der nutzbare Zuwachs ist der Teil des Bruttozuwachses (bzw. ab dem Berichtsjahr 2014 des Nettozuwachses) auf den für die Holzproduktion verfügbaren Flächen, der nach Abzug von nicht verwertbarem Holz, Mortalität und des Zuwachses auf ungenutzten Flächen verbleibt. Betrachtet man explizit den Nettozuwachs, dann ist noch deutlicher erkennbar, dass bereits nahezu der gesamte nutzbare Zuwachs in Deutschlands Wäldern auch genutzt wird. So wurden im Jahr 2015 rund 96 % des nutzbaren Nettozuwachses für die Holzproduktion verwendet. Bis zum Jahr 2017 sank er auf 88 % des Nettozuwachses, um 2018 deutlich auf 101 % und 2019 auf 109 % zu steigen. Im Jahr 2020 stieg die Nutzung des nutzbaren Zuwachses sogar auf 147 %, wobei hier zu berücksichtigen ist, dass unter anderem aufgrund Beschlüsse mehrerer Landesregierungen (z.B. Hessen und Sachsen) Waldflächen aus der forstlichen Nutzung genommen wurden, im Jahr 2020 insgesamt rund 63.000 Hektar ( Destatis 2022, Tabelle 1 ). Dennoch lässt sich feststellen, dass seit dem Jahr 2018 mehr Holz genutzt als rechnerisch netto zugewachsen ist (siehe Abb. „Anteil der Nutzung des nutzbaren Zuwachses“). Dies kann zu großen Teilen auf die seit diesem Zeitpunkt gestiegene Zwangsnutzung wegen Sturm, Trockenheit und vermehrten Insektenbefall zurückgeführt werden (siehe Artikel „ Forstwirtschaft “). Zertifizierung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung Die Zertifizierung ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Forstbetriebe, über die gesetzlichen Mindestanforderungen der Wald- und Naturschutzgesetze hinaus weitere Mindestnormen im ökologischen, ökonomischen und sozialen Bereich einzuhalten. Mit der Zertifizierung nach einem anspruchsvollen Zertifizierungssystem dokumentieren die Waldbesitzer ihre Bereitschaft, bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen Erfordernisse der ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ sowie des Natur- und Artenschutzes über den gesetzlich vorgegebenen Standard hinaus zu berücksichtigen. Daher hat auch die Bundesregierung in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt das Ziel festgelegt, dass 80 % der Waldfläche bis 2010 nach hochwertigen ökologischen Standards zertifiziert sein sollen (siehe Abb. „Anteil nach PEFC bzw. FSC zertifizierter Waldfläche“). Dieses Ziel wurde 2010 jedoch verfehlt, mittlerweile aber erreicht. In der aktuellen Koalitionsvereinbarung hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Wälder im Bundesbesitz mittelfristig mindestens nach FSC- oder Naturland-Standards zu bewirtschaften. In Deutschland sind derzeit drei forstliche Zertifizierungssysteme etabliert: Das Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC) ist mit einer Fläche von aktuell rund 8,77 Millionen Hektar (Mio. ha) das System mit der größten zertifizierten Fläche (PEFC-Website 2024). Der deutliche Anstieg der nach PEFC zertifizierten Fläche im Jahr 2021 kann u.a. auf die Bindung der Waldprämie an eine Zertifizierung zurückgeführt werden ( FNR 2021 ). Nach dem System des Forest Stewardship Council (FSC) sind aktuell rund 1,61 Mio. ha zertifiziert (FSC International-Website 2024). Nach den Kriterien zur ökologischen Waldnutzung von Naturland sind derzeit 53.000 ha zertifiziert ( Naturland-Website 2022 ). Diese sind zugleich auch FSC-zertifiziert. Der Anteil der nach PEFC und FSC zertifizierten Waldfläche an der Gesamtwaldfläche wird als ⁠ Indikator ⁠ der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt verwendet. Es ist dabei zu beachten, dass Waldflächen sowohl nach PEFC als auch nach FSC zertifiziert sein können und das Ausmaß der Überschneidung nicht ermittelbar ist. Ferner sind die nach Naturland zertifizierten Flächen in den Zahlen des FSC enthalten.

Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel Wissenswertes über Pflanzenschutzmittel ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ sind ⁠ Pestizide ⁠, die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Garten eingesetzt werden. Diese Stoffe sollen Kulturpflanzen vor Schädlingen und Krankheiten schützen. Ihre Verwendung erleichtert den großflächigen Anbau von Feldfrüchten wie Weizen, Mais, Kartoffeln und erhöht deren Erträge. Weltweit steigt der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. In Deutschland lag er die letzten 40 Jahre trotz stärkerer Schwankungen insgesamt auf gleichbleibend hohem Niveau. Hier finden Sie interessantes Allgemeinwissen zu Pflanzenschutzmitteln und einen historischen Abriss zu deren Einsatz. Als hochwirksame Chemikalien bergen Pflanzenschutzmittel Risiken für Gesundheit und Umwelt. Daher muss jedes einzelne Produkt und jeder Wirkstoff ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen. Das ⁠ UBA ⁠ ist daran beteiligt und für die Bewertung von Umweltrisiken zuständig. Dabei werden Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere, Kleinstlebewesen sowie Grund- und Trinkwasser untersucht. Hier finden Sie Informationen zum Europäischen Genehmigungsverfahren für Wirkstoffe und zum Zonalen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel . Problematik bei Zulassung und Einsatz Keine Wirkung ohne Nebenwirkung. ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ werden entwickelt, um Schadorganismen zu beseitigen. Doch sie wirken weit darüber hinaus. Das aufwändige Zulassungsverfahren allein kann die Umwelt nicht ausreichend schützen, denn es birgt einige Defizite und hält auch problematische Pflanzenschutzmittel am Markt. Pflanzenschutzmittel haben negative Effekte auf die Biodiversität , schaden Bodenlebewesen und bilden Rückstände im Grundwasser sowie in Oberflächengewässern . Pflanzenschutzmittel verteilen sich in der Luft und einige werden so über weite Strecken transportiert. Auch die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Hubschraubern im Wald birgt Risiken. Zudem leiden viele Tiere (Artikel in Erstellung) in den Tests, die im Rahmen der Zulassungsverfahren durchgeführt werden müssen, um die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt zu ermitteln. Lösungsansätze zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln Die Transformation hin zu einer umweltgerechten Landwirtschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein Baustein davon ist die Reduzierung der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Landwirtschaft von Pflanzenschutzmitteln und die strengere Regulierung von besonders schädlichen Stoffen. Auch Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, welche durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bedroht sind, müssen geschaffen werden. Dies erfordert starke Gesetze, alternative Bewirtschaftungsmethoden und finanzielle Anreize für die landwirtschaftlichen Betriebe. Hier finden Sie Informationen zu politischen Maßnahmen ( Artikel in Erstellung ) , die im Zusammenhang zum Pflanzenschutzmitteleinsatz stehen. Auch pestizid-arme Bewirtschaftungsmethoden, wie der Ökolandbau und der Integrierte Pflanzenschutz (Artikel in Erstellung) werden beschrieben. Kommunen finden hier Anleitungen, wie sie pestizidfrei wirtschaften können und für Hobbygärtner gibt es Tipps im Gartenportal. Und welche Rolle spielt dabei eigentlich das ⁠ UBA ⁠ ( Artikel in Erstellung ) ? Auch hierzu finden Sie eine Antwort.

NaBiV Heft 150: Neue dynamische Prozesse im Auenwald

Hochwasser sind Ereignisse, die große Schäden verursachen können, in naturbelassenen Flussauen aber der Motor einer immer neu in Gang kommenden Entwicklung von Lebensräumen und biologischer Vielfalt sind. Die dynamischen Prozesse im Auenwald an der Donau zwischen Neuburg und Ingolstadt waren infolge des Staustufenbaus und oft jahrelang ausbleibender Hochwasser weitgehend zum Erliegen gekommen.

Bauleitplanung: Burgwedel, Stadt

Stadt Burgwedel Stadt Burgwedel Suche Menü Hauptnavigation Rathaus Allgemeine Informationen Anfahrtsbeschreibung Rathaus Kontoverbindungen Öffnungszeiten Telefonbuch Verwaltungsaufbau Ausschreibungen/Vergabe Bauen & Wohnen Gewerbegebiete Bewerberfragebogen Gewerbeflächen Bodenrichtwerte Bauantrag Baugebiete Flächennutzungsplan Bebauungspläne Nachbarrecht Lärm- u. Geruchsbelästigung Bauleitpläne Energetische Gebäudemodernisierung Familien- und Kinderservicebüro Online Anmeldung Kita Kindertagespflege Tätige Tagesmütter Informationen für Eltern & Familien Vermittlung Interessierte, zukünftige Tagesmütter/ Tagesväter Pflegeerlaubnis und Eignung Qualifizierung Qualifikationskurs Finanzielle Förderung Gebühren und Satzung Kindertagesstätten Anmeldung Gebühren und Satzung Finanzielle Hilfen Städtische KiTas Horte in Burgwedel KiTas außerhalb Burgwedels KiTas Freier Träger Schwangerschaftswegweiser Finanzen Grundsteuerreform Haushalt Steuern Gebühren Gleichstellung Gleichstellungsbeauftragte Veranstaltungen und Projekte Frau & Beruf Gewaltprävention Präventionsrat Burgwedel Runder Tisch gegen häusliche Gewalt Gewaltprävention in Kitas und Schulen Familienhebamme Häusliche Gewalt Mobilität Mobiler Schwimmbadlifter Barrierefreiheit im ÖPNV Schulen Allgemeinbildende Schulen Schulbezirke Schulpflicht Karriere Stadt als Arbeitgeber Stellenausschreibungen Anonymisiertes Verfahren Newsletter bestellen Ausbildung Praktikum Bundesfreiwilligendienst Umgang mit Unterlagen Wirtschaftsförderung Kommunale Wirtschaftsförderung Links zur regionalen Wirtschaftsförderung Gewerbeimmobilienportal Politik in Burgwedel Ausschüsse und Ortsräte Fraktionen und Gruppen Ortsrecht / Satzungen Rat der Stadt Sitzungskalender Sitzungsübersicht Textrecherche Wahlen Leben in Burgwedel Unsere Stadt Geschichte und Gegenwart Stadtwappen Städtepartnerschaft Ehrenamtskarte Ortsrecht / Satzungen Sehenswertes Wald Stolpersteine Stolpersteine für Burgwedel Projektgeschichte Verlegung und Termine Namen und Biografien Karte mit Orten Patenschaften und Finanzierung Schulen und Institutionen Links Kontakt für Hinweise Mobilität Carsharing E-Mobilität Sprinti Bürgerbus Burgwedel Radverkehr MapApp-Erfassung Radverkehr Umbau Bahnhof-Vorplatz Großburgwedel Mitfahrbank mobil ans #werk Fahrradbox Fahrradbox Jahresmeldung Fußverkehr Klima & Umwelt Energie & Klimaschutz Solarenergie Solar-Strategie Freiflächen-Solaranlagen Stecker-Solaranlagen Dachflächen-Solaranlagen Klimafreundliche Abwasserbehandlung Kommunale Wärmeplanung Geothermie Energiebericht Energieberatung Altbau Energiemonitor Klimaleitfaden Heizen mit Holz Nachhaltigkeitsstrategie Burgwedel (früher: "Umweltpakt") Bauen, Modernisieren, Energieeffizienz Erneuerbare Energien Mobilität Klima- und Umweltschutz im Umweltpakt Biodiversität und mehr Wasser im Umweltpakt Beteiligung am Umweltpakt Burgwedel Wasser & Wasserschutz Trinkwasser Wasserschutzgebiete Oberflächengewässer Behörde, Verbände & Institutionen Abfall Abfallentsorgung Gartenabfälle Sperrmüll Hundekot Wilder Müll Müllvermeidung Sonderabfall Lärmaktionsplan Immissionen Abwasser & Regen Planung von Versickerungsanlagen Verfahren zur Versickerung von Regenwasser Bodenentsiegelung Kläranlagen & Kanal Rückstau Poolwasser richtig entsorgen Starkregen Natur- & Landschaftsschutz Allgemeiner Naturschutz Raupenplage: Spuk der weißen Gespinste Naturschutzgebiete Naturdenkmale Landschaftsschutzgebiete Bäume Baumpflege Umweltbewusst Leben Freizeit & Vereinswesen Bildung & Kultur Büchereien Büchereien der Stadt Großburgwedel Wir über uns Mediensuche Ausleihe Leseförderung Service Veranstaltungen Ansprechpartner Geschichte Presseberichte Wettmar Thönse Kleinburgwedel Fuhrberg Kultureller Herbst Kultureller Frühling vhs Hannover Land Camping Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr Burgwedel Ortsfeuerwehren Jugendfeuerwehren / Kleinlöschmeister Musikzüge Ferienbetreuung Jugendpflege Freibad / Badesee Freibad Großburgwedel Springhorstsee Kirche Parkanlagen & Gärten Städtische Park- und Grünflächen Private Gärten Pestalozzi-Stiftung Pestalozzi-Stiftung Pestalozzi-Schule Pestalozzi-Seminar Pumptrack Burgwedel Seniorenbegegnungsstätte Über die SBS Veranstaltungstermine Computerclub Wisida - Demenzsensible Kommune Beratungsstelle Pflege AK Demenz Spielplätze Spielplatzübersicht Sport- und Freizeittouren Formular Sport- und Freizeittouren Touren in und um Burgwedel Sport Sportlerehrung Sport- und Tennisplätze Sporthallen Sportvereine Bezuschussung Sportentwicklung Tourismusvereine und Einrichtungen Veranstaltungskalender Veranstaltungen eintragen Veranstaltungen im Amtshof Buchung des Amtshofes Würmsee Vereine & Verbände Suche - V & V Neueintrag - V & V Gesundheit Wisida - Demenzsensible Kommune Notrufnummern Übersicht Defribrillatoren Senioren- und Pflegeheime Krankenhaus Ärzte & Notdienste Beratungstellen Diakonie Lebensberatung Pflege Schiedsamt Schuldnerberatung Versichertenberater Friedhöfe & Bestattungen Friedhöfe in Burgwedel Beerdigungen Standortförderung Förderprogramme Stadtentwicklungskonzept Leader Branchenbuch Wirtschaftsnetzwerke Ausbildungsmesse STARTKLAR Geo-Portal Burgwedel Dienstleistungen (A-Z) Online-Services Serviceportal Bürgertipps (Ideen & Schäden) Formulare & Anträge Online Termine im Bürgerbüro Online-Services Standesamt Newsletter Burgwedel-Newsletter bestellen Stellen-Newsletter bestellen Bürgertipps Stadtplan Terminvergabe Öffnungszeiten Telefonbuch Aktuelles Hauptnavigation Suchen Bürgertipps Stadtplan Terminvergabe Öffnungszeiten Telefonbuch Aktuelles Sie sind hier: Rathaus / Bauen & Wohnen / Bauleitpläne Derzeit keine Inhalte vorhanden. zurück teilen drucken Stadt Burgwedel Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel T. 05139 8973-0 Kontakt Sitemap Öffnungszeiten Bürgertipps Datenschutz Impressum Barrierefreiheit Barriere melden

Bauleitplanung: Cremlingen

Gemeinde Cremlingen - Bebauungspläne Navigation überspringen und zum Inhaltsbereichzur Unternavigation Navigation Willkommen Unsere Gemeinde Kontakt & Öffnungszeiten Online-Dienstleistungen Aktuelles Aktuelle Meldungen Rundschau und Cremlinger Kompass Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Ausschreibungen Ex-Post-Transparenz Stellenausschreibungen Wahlen Politik und Verwaltung Mitarbeitende Formulare Gemeinderecht Schiedsamt Gemeinderat Ratsinformationssystem Bürgerinformationssystem Bauen, Wohnen und Gewerbe Cremlinger Energie GmbH (CEG) Cremlinger Wohnungsbaugesellschaft (CWG) Bauleitplanung laufende Bauleitplanverfahren Bebauungspläne Flächennutzungsplan Für Bauinteressenten Baugebiete Informationen für Bauinteressenten Fördermöglichkeiten Förderprogramm Altbaumodernisierung Förderprogramm Balkonkraftwerke Hochbau Gemeindestraßen Grünflächen, Umwelt und Klima Klimaschutz Klimaschutzmanagement Klimaschutzkonzept Öffentliche Grünflächen Artenvielfalt Schutzgebiete Naturschutzgebiete Landschaftsschutzgebiete FFH-Gebiete Naturpark Elm Naturdenkmale Landschaftsplan Lärmaktionsplan KiTa und Schule Kindertagesstätten Einrichtungen Informationen und Formulare Online-Kita-Anmeldung Schulen Ferienprogramm Freiwillige Feuerwehr Leben in Cremlingen Gesundheit Senioren Freizeit & Sport Dorfgemeinschaftshäuser Freibad Geopark Harz . Braunschweiger Land . Ostfalen Sportstätten Kirchen Verkehr Radfahren Umwelt & Naturschutz Ortsheimatpflege Abbenrode Schriftgröße - A + Kontrast 1. Start 2. Bauen, Wohnen und Gewerbe 3. Bauleitplanung 4. Bebauungspläne Bebauungspläne Was ist ein Bebauungsplan? Mit einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan legt die Gemeinde als Satzung fest, welche Arten der Nutzung auf einer Grundstücksfläche bzw. in einem bestimmten Geltungsbereich zulässig sind. Ein Bebauungsplan schafft Baurecht. Folgende Dinge können in einem Bebauungsplan festgesetzt werden: die Höhe der Gebäude die Grundflächenzahl (GRZ) die Geschossflächenzahl (GFZ) Pflanzgebote Baugrenzen Baulinien Abstandsregelungen uvm. Rechtsverbindliche Bebauungspläne Alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Gemeinde Cremlingen stehen im WebGIS des Landkreises Wolfenbüttel - Planauskunft - zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die rechtverbindlichen Pläne können im Original bei der Gemeinde Cremlingen eingesehen werden. Informationen zu aktuell laufenden Bebauungsplanverfahren erhalten Sie hier. zurück Senden Drucken nach oben Links auf zusätzliche Funktionen und Kontaktinformationen überspringen print Druckansicht öffnen mail Link verschicken Folgen Sie uns auf Facebook! Folgen Sie uns auf Instagram bookmark Als Favorit hinzufügen Kontakt Gemeinde Cremlingen Ostdeutsche Straße 22 38162 Cremlingen Telefon: 05306 / 802-0 Kontoverbindung: Volksbank WF-SZ IBAN: DE 84 2709 2555 4107 1069 00 BIC: GENODEF1WFV Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Freitag geschlossen Meldoo Schadensmelder - Schäden in der Gemeinde einfach und schnell melden Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) fördert Skateanlage in Cremlingen Cremlinger Energie GmbH (CEG) Cremlinger Wohnungsbau GmbH (CWG) Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH Geopark Harz – Braunschweiger Land – Ostfalen Museumsmühle Abbenrode Klima-Bündnis Kommunen für Biologische Vielfalt Tourismusverband Nördliches Harzvorland Wasserverband Weddel-Lehre LEADER-Region Elm-Schunter

NaBiV Heft 52: Erfassung, Bewertung und Sanierung von Biodiversitätsschäden nach der EG-Umwelthaftungs-Richtlinie

Im November 2007 trat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden in Kraft. Hierdurch wurde eine auf dem Verursacherprinzip basierende Verantwortlichkeit für die Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie geschaffen. Für einen effektiven Vollzug dieser Regelungen durch die Naturschutzbehörden bedarf es einer fachlichen Untersetzung.

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