Umweltministerin überreicht Förderbescheid über 1,38 Millionen Euro zur Renaturierung des Hornbachs in Zweibrücken – Bereits zuvor zwei Renaturierungsmaßnahmen abgeschlossen – Investition in Umweltschutz und Hochwasservorsorge „Mit der Renaturierung des Hornbachs geht Zweibrücken einen wichtigen Schritt hin zu einer naturnahen Flussgestaltung, die die Biodiversität fördert, den ökologischen Zustand des Flusses verbessert, dadurch Lebewesen im Fluss ihren natürlichen Lebensraum zurückgibt und zugleich der Hochwasservorsorge der Stadt dient. Das Pfingsthochwasser im vergangenen Jahr hat auch hier in der Region schwere Schäden angerichtet. Mit den Renaturierungsmaßnahmen soll solchen Ereignissen künftig besser vorgebeugt werden. Hier wird ein zukunftsweisender Schritt für den Schutz der Umwelt, aber auch der Bürgerinnen und Bürger Zweibrückens gegangen“, sagte Umweltministerin Katrin Eder bei der Übergabe eines Förderbescheids an Dr. Marold Wosnitza, Oberbürgermeister der Stadt Zweibrücken. Mithilfe des Förderbescheids über 1.382.300 Euro wird ein dritter Bauabschnitt des Hornbachs mit einer Länge von über 1,5 Kilometern im Bereich Erzenbach bis zum Obst- und Gartenbauverein renaturiert. Die Förderung deckt 90 Prozent der Investitionskosten und stammt aus der Aktion Blau Plus des Umweltministeriums. Der Hornbach in Zweibrücken wurde in seiner Struktur stark verändert und das Gewässerbett befindet sich in einem unbefriedigenden Zustand. Gewässertypische Strukturen fehlen genauso wie Lebensräume für im Fluss heimische Tierarten wie der Bachforelle, Barbe, dem Bachneunauge oder dem Bitterling. In mehreren Schritten wird der Hornbach deshalb renaturiert – zwei Bauabschnitte wurden bereits mithilfe von Förderungen des Umweltministeriums fertiggestellt. Punktuelle Redynamisierungen sollen eine fortlaufende Entwicklung in Gang setzen, damit sich der Hornbach langfristig selbstregeneriert und sein Ökosystem stabilisiert. Hierzu werden beispielsweise zuvor begradigte Flussläufe wieder kurvenreicher gestaltet sowie Raum für Ufergehölze geschaffen. Dr. Marold Wosnitza, Oberbürgermeister der Stadt Zweibrücken, sagte: „Die Renaturierung des Hornbachs ist für Zweibrücken ein doppelter Gewinn: Wir geben der Natur ihren Raum zurück, schaffen Lebensräume für Tiere und Pflanzen und tragen zugleich aktiv zum Schutz unserer Stadt vor Hochwasserereignissen bei. Gerade die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns gezeigt, wie wichtig es ist, in eine nachhaltige und sichere Zukunft zu investieren.“ Intakte Flusslandschaften sind Hotspots der Biodiversität – und sie leisten zugleich einen Beitrag zur Klimaanpassung, etwa durch Verdunstungskühlung und Grundwasserneubildung. „Die geplante Maßnahme wird neben der ökologischen Aufwertung des Flusslaufs auch die Retentionsfähigkeit des Gebiets verbessern. Das heißt, hier kann im Falle weiterer Hochwasserereignisse Wasser besser aufgenommen und zurückgehalten werden. Investitionen in Renaturierung sind Investitionen in Sicherheit und Lebensqualität“, so Katrin Eder.
Niederschlag ist eines der wichtigsten Klimaelemente, welches komplexe atmosphärische Prozesse mit Wasserkreislauf, Schneebedeckung und Massenbilanz von Gletschern verknüpft. Niederschlag ist eine Schlüsselgröße im Umgang mit Wasserressourcen und in der Verhinderung von Hochwasser und Dürre. Dies gilt besonders für das Untersuchungsgebiet des Bündelprojektes PRIME, welches Hochasien, d.h. das Tibet-Plateau und seine umgrenzenden Gebirgsketten, umfasst. Die Forschung im Rahmen von PRIME zielt darauf ab, einen verbesserten, auf neuen Fernerkundungsverfahren und fortgeschrittenen Ansätzen regionaler numerischer Klimamodellierung (HAR*) aufbauenden, Rasterdatensatz für Niederschlag abzuleiten und zu validieren (i). Darauf aufbauend werden räumliche und zeitliche Muster, großräumige Antriebe und meso- bis lokalskalige Prozesse untersucht, die die Niederschlagsvariabilität bestimmen (ii). Die verbesserte Genauigkeit und das erweiterte Verständnis von Niederschlagstypus und -variabilität ermöglichen es, das Wissen über räumliche und zeitliche Variabilität der Gletschermassenbilanz, saisonale Schneedecken und Wasserspeicher in verschiedenen Teilregionen Hochasiens zu erweitern (iii). Das Teilprojekt PRIME-HYD befasst sich spezifisch mit dem Oberflächenwasserzyklus und wie dieser durch die Niederschlagsvariabilität und Temperatur beeinflusst wird. Für diesen Zweck wurden zwei Gebiete bestimmt: Das endorheische Einzugsgebiet des Pangong Sees (1) und jenes des Brahmaputra (2), zwei Systeme mit gemeinsamen Ursprung am Tibet-Plateau. Zur hydrologischen Modellierung wird ein verteiltes hydrologisches Modell erstellt, das durch ein Modul zur Darstellung der Gletscher und Schneedecke ergänzt wird. Das Modell wird von einem durch probabilisitsches downscaling verfeinertes Niederschlagsprodukt angetrieben, das durch die Bayessche Verbindung von Niederschlagsdaten aus der Fernerkundung und Atmosphärensimulationen HAR* an Bodenmessdaten konditioniert wird. Temperaturdaten aus der Fernerkundung und simulierte Temperaturdaten aus HAR*, die für die Simulation von Eis und Schnee erforderlich sind, können analog zu den Niederschlagsdaten verarbeitet werden. Nach der Eichung und Validierung des Modells anhand von Schnee und Abflussdaten, wird es zur Analyse von Einflüssen der Niederschlagsvariabilität auf die Abflüsse und die Seespiegelstände auf subdekadischen Zeitskalen angewandt. Die hydrologischen Zeitreihen die durch das Modell ausgegeben werden, werden anschliessend auf möglich periodische Variabilitätsmuster untersucht. Eines der wichtigen Produkte, welches durch das Projekt bereitgestellt wird, ist ein physikalisch-basiertes räumlich distribuiertes hydrologisches Modell in einem Gebiet am Tibet-Plateau, für das bisher keine wissenschaftlichen hydrologischen Modellinstrumente verfügbar sind. Die für das Vorhaben erforderlichen hydro-meteorologischen Daten werden durch das chinesische Ministerium für Wasserressourcen zugänglich gemacht.
In diesem Vorhaben sollen die Grundlagen für die Aktualisierung, Überarbeitung und Erweiterung der Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten gelegt werden. Dazu sollen einige Themen des Kostensätzeteils wegen veralteter Datenbasis und Methodik neu aufgearbeitet werden. Hierzu gehören die Umweltkosten durch Treibhausgase, konventionelle Luftschadstoffe und Lärm. Zudem sollen die wichtigen Themen Umweltkosten der Wassernutzung (Wasserverbrauch und Wasserverschmutzung) und der Monetarisierung von Schäden an Biodiversität und Ökosystemen ergänzt bzw. vertieft werden. Das geplante FuE-Vorhaben 'Methodenkonvention 4.0' wurde in zwei Teile geteilt. Aspekte des Vorhabens 'Methodenkonvention - Teil 1' gehen teilweise direkt in die Methodenkonvention 4.0 zur Ermittlung von Umweltkosten ein und bilden teilweise Input für das FuE-Vorhaben 'Methodenkonvention 4.0 - Teil 2'.
Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Diese Dekade versteht sich dabei als komplementär zu den drei UN-Konventionen zu Biodiversität (CBD), Klimawandel (UNFCCC) und Wüstenbekämpfung (UNCCD) sowie als Schnittstelle zur Umsetzung der verschiedenen Konventionen. Im Oktober 2021 fand die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD COP 15) mit knapp 200 beteiligten Ländern, u. a. auch Deutschland, virtuell im chinesischen Kunming statt. Bei einem zweiten Treffen, das für April 2022 geplant ist, soll dann in Anwesenheit aller beteiligten Länder ein neues Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen werden. Vor dem Hintergrund der zuvor genannten UN-Dekade und dem Auslaufen der bisherigen europäischen Strategie mit dem Titel "Unsere Lebensversicherung, unser Naturkapital – eine Biodiversitätsstrategie bis 2020" hat die Europäische Kommission im Mai 2020 eine neue EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt. Sie trägt den Namen „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ und verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 zu stärken. Als zentraler Bestandteil des "Green Deal" der EU-Kommission ist die Strategie Teil des europäischen Weges aus der COVID-19 Krise. Sie soll Wachstum und Nachhaltigkeit miteinander verbinden. Erstmals werden rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen formuliert. Die Strategie zeigt auf, wie Europa dazu beitragen kann, dass bis 2050 alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Die Strategie behandelt die fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt: Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen, werden in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 u. a. folgende Ziele festgelegt: Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens Seit dem Jahr 2007 besteht in Deutschland die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt . Sie hatte zum Ziel, bis zum Jahr 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird in besonderem Maße auch durch die gezielte Förderung biodiversitätsstärkender Projekte unterstützt. In dem Zusammenhang ist vor allem das Bundesprogramm Biologische Vielfalt genannt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt sich hierbei an der Kofinanzierung einiger Projekte auf dem Gebiet unseres Bundeslandes. Die neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt die strategischen Vorgaben der globalen Gemeinschaft (z.B. zukünftiges Rahmenprogramms der CBD) sowie die neue EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Es ist angedacht, bis zum Frühjahr 2023 in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt für Deutschland sowie die dazugehörigen Aktionspläne zu erarbeiten. Die Landesregierung räumt der Biodiversität hohe Priorität ein und hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die bestehende Strategie zur Biologischen Vielfalt und den dazugehörenden Aktionsplan in dieser Legislaturperiode (2021-2026) fortzuschreiben. Darauf haben sich die Koalitionspartner im aktuellen Koalitionsvertrag verständigt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt übernimmt die Federführung über die Fortschreibung der Landesstrategie. Es ist beabsichtigt, bei der Fortschreibung die Ziele der Europäischen und Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Im Jahr 2010 verabschiedete Sachsen-Anhalt die Strategie des Landes zur Biologischen Vielfalt (pdf, nicht barrierefrei). Die Strategie bietet die Chance, dass alle Akteure in den jeweiligen Themenfeldern sich konkrete Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten können. Ziel ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt deutlich verringert und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. In der Strategie werden für alle biodiversitätsrelevanten Themen Ziele festgelegt, die nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Ein vom Kabinett am 24. September 2013 beschlossener Aktionsplan Biologische Vielfalt (pdf, 4 MB) ergänzt die Strategie des Landes zur biologischen Vielfalt und benennt Maßnahmen für rund 60 Handlungsschwerpunkte. Er soll die Umsetzung der Landesstrategie beschleunigen und den Fortschritt messbar machen. Im Aktionsplan werden zu den einzelnen Maßnahmen Angaben zum Zeitrahmen gemacht sowie Zuständigkeiten und Partner für die Durchführung benannt. Wichtige Partner bei der Durchführung der Maßnahmen sind zum Beispiel Landnutzer, Fachverbände, Kommunen sowie Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. Die Landesverwaltung informiert und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dabei kommt den Förderprogrammen, die überwiegend aus EU-Mitteln gespeist werden, eine wichtige Rolle zu. Die Landesstrategie sowie der dazugehörige Aktionsplan Biologische Vielfalt sollen die Verantwortung in allen Handlungsfeldern insgesamt deutlich machen, geeignete Wege zum erfolgreichen Biodiversitätsschutz aufzeigen und einen ausreichenden Personal- und Finanzeinsatz zur Erreichung dieser strategischen Ziele begründen. Darüber hinaus hat sie strategische Ansätze entwickelt, um auch konzeptionell eine Verzahnung innerhalb des Landes u. a. mit den Strategien zur Nachhaltigkeit und anderen Bereichen herzustellen. Die strategischen Zielsetzungen richten sich an alle Ressorts, Fachbereiche und Verwaltungsebenen. Es ist von essentieller Bedeutung für die Zielerreichung, das fachliche und verwaltungsmäßige Handeln an den Anforderungen der biologischen Vielfalt zu orientieren. Für die Begleitung der konzeptionellen Umsetzung der Strategie durch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und Facheinrichtungen des Landes bestehen darüber hinaus gute Voraussetzungen. Erfreulicherweise haben bereits die zahlreichen Aktivitäten sowie die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt (2010) dazu geführt, dass das Thema Biodiversität auch in Sachsen-Anhalt stärker in den Fokus beziehungsweise in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist und inzwischen Eingang in die unterschiedlichen Politikfelder gefunden hat. Die Strategie zur biologischen Vielfalt hat den Anstoß dazu gegeben, dass man sich auf breiter Front mit dem Thema Biodiversität beschäftigt. Dies widerspiegelt sich auch in den Zielsetzungen der aktuellen Koalitionsvereinbarung, wo Handlungsansätze zur Förderung der Biodiversität formuliert wurden, insbesondere auch im wichtigen Bereich der Landwirtschaft sowie beim Ausbau der erneuerbaren Energien. So will die Landesregierung unter anderem mit einem Förderprogramm in fünf Modellregionen unter anderem zu Fragen der Biodiversität und dem Insektenschutz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen forschen. Außerdem sollen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in den intensiv genutzten Agrarlandschaften Feldraine, Hecken, Wegränder und Feuchtgebiete in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen neben der klimafreundlichen Energiegewinnung auch einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund in der offenen Agrarlandschaft zu leisten. Hierzu will sich die Landesregierung für biodiversitätsfreundliche Planungen einsetzen.
Wirtschaften auf der Grundlage von nachwachsenden Rohstoffen – das ist der Grundgedanke der Bioökonomie. Mit der Nationalen Bioökonomiestrategie hat die Bundesregierung festgelegt, dass der Ausbau der Bioökonomie innerhalb der planetaren Grenzen erfolgen muss. Doch wie lässt sich diese Wirtschaftsweise so nachhaltig gestalten, dass die biologische Vielfalt keinen Schaden nimmt? Damit hat sich die dreiteilige Tagungsreihe „Bioökonomie im Lichte der Nachhaltigkeit” auseinandergesetzt. Die Reihe wurde von der Internationalen Naturschutzakademie Insel Vilm des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) initiiert und von denkhausbremen e.V. in Zusammenarbeit mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) durchgeführt.
Forstministerium sorgt für Hilfen für den Wald durch Walderklärung, Handlungsempfehlung, Windräder, Holzbau, Fördergelder, „Waldklimaprämien“-Initiative und externe Unterstützung durch Bundeswehr. „Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald sind dramatisch: Je länger die Dürre andauert, desto größer werden die Schäden. Die klimawandelbedingte Waldkrise verursachte seit 2018 7,4 Millionen Festmeter Schadholz – allein dieses Jahr waren es bisher schon 2,3 Millionen notgeerntete Bäume, davon 0,77 Millionen im Privatwald, 0,37 Millionen im Staatswald und 1,16 Millionen im Kommunalwald“, sagte Forst- und Umweltministerin Ulrike Höfken angesichts der verheerenden Situation in den rheinland-pfälzischen Wäldern. Seit dem Dürresommer 2018 entstanden dadurch landesweit 15.000 Hektar, die wiederbewaldet werden müssen. Das kostet allein rund 75 Millionen Euro, davon sind bis Mitte dieses Jahres 25 Millionen Euro angefallen. Im Jahr 2018 wurden 460.000 junge Bäume gepflanzt, 2019 waren es 709.000. „Um unseren Wald als Heimat und für künftige Generationen zu erhalten, unterstützen wir alle Waldbesitzenden in Rheinland-Pfalz bei der Bewältigung dieser Mammutaufgabe und lassen sie nicht allein“, so Höfken weiter. · Unserem Umweltministerium ist es gelungen, zusätzliche Gelder der Bundesregierung für unseren Wald zu erreichen: Die GAK-Förderung zur Bewältigung der Extremwetterschäden im Wald für 2020 wurde auf mehr als 16,5 Millionen Euro erhöht. Das Land übernimmt die erforderlichen Kofinanzierungmittel – rund 6,6 Millionen Euro. Zum Vergleich: 2019 belief sich die Förderung auf insgesamt 4,5 Millionen Euro. Für 2020 liegt bereits ein Anzeigevolumen von rund 14,6 Millionen Euro für Fördermaßnahmen zur Bewältigung von Extremwetterschäden im Wald vor. Gleichzeitig haben wir ein Konzept für eine „Waldklimaprämie“ entwickelt und eine bundesweite Initiative gestartet. Wir setzen uns bei der Bundesregierung für diese „Waldklimaprämie“ ein, damit die wichtigen gesellschaftlichen Leistungen wie Klimaschutz, Biodiversität, Erholung oder Arbeitsplätze gerade auch in den Kommunen erhalten und verursachergerecht Mittel der CO2-Emissionsbepreisung zum Aufkommen der Schäden herangezogen werden können. · Da Klimaschutz der beste Waldschutz ist, setzt Rheinland-Pfalz auf Erneuerbare Energien bei gleichzeitiger Beachtung der Naturverträglichkeit und des Emissionsschutzes. Im Ländervergleich ist Rheinland-Pfalz führend bei der Nutzung der Windenergie im Wald , die den Wald am effektivsten vor den Schademissionen schützt. Ende 2019 waren es 452 Windturbinen (1.181 MW), die sich auf Waldflächen in Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus drehten. · Um den Holzbau und damit eine klimafreundliche Alternative zu Beton oder Stahl zu stärken, setzen wir uns für eine deutliche Steigerung der Verwendung nachwachsender Rohstoffe, insbesondere von Holz, bei Bauvorhaben in Rheinland-Pfalz ein: Mit einer Quote genehmigter Gebäude, die überwiegend aus Holz gebaut werden, liegt Rheinland-Pfalz 2019 mit insgesamt 22 Prozent bereits über dem Bundesdurchschnitt von knapp 19 Prozent. · Wir haben Handlungsempfehlungen für die Waldbesitzenden auf Grundlage des Grundsatzpapiers „Maßnahmen zur Verminderung von Klimastressfolgen im Wald“, um allen Waldbesitzenden fachliche Unterstützung zur Wiederbewaldung zu geben, wie zum Beispiel die aktive Entwicklung naturnaher Mischwälder durch punktuelles Einbringen heimischer und geeigneter Arten. · Jede und jeder Waldbesitzende ist dazu gesetzlich verpflichtet, für den Verkehr gefährliche Bäume zu entfernen oder sie zu beseitigen, wenn sie auf öffentliche Straßen oder auf Wanderwege gefallen sind. Im Januar 2020 hat das Umweltministerium eine landesweite Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Mobilität und dem Landesbetrieb Landesforsten abgeschlossen. Diese sieht unter anderem die Durchführung gemeinsamer Baumkontrollen für Baumbestände auf Straßengrundstücken und angrenzenden Waldgrundstücken sowie die effiziente Beseitigung von Verkehrsgefährdungen bei Gefahr im Verzug vor. Aktuell ergänzen wir zusätzlich unsere Förderrichtlinien, um auch die Beseitigung von Borkenkäfern geschädigten Bäumen im Gefahrenbereich öffentlicher Verkehrswege finanziell zu unterstützen. Mit der Förderung ist noch im Laufe des Jahres zu rechnen. · Die Schonzeit von Schalenwild kann seit diesem Jahr verkürzt bzw. angepasst werden. Hintergrund ist, dass hohe Verbissschäden durch sehr hohe Wildbestände dem Wald schaden. Wild bevorzugt die Triebe junger Bäume – diese fallen damit für die Wiederbewaldung aus. · Für rund vier Monate hat Landesforsten mit der Bundeswehr bei der Eindämmung der Borkenkäferkatastrophe zusammengearbeitet. Vor allem in den Bereichen Hunsrück, Eifel und Westerwald, in denen noch nennenswerte und erhaltenswerte Fichtenbestände zu finden sind, haben die Soldatinnen und Soldaten zielgerichtet bei der Borkenkäferbekämpfung unterstützt. Umwelt- und Forstministerin Ulrike Höfken erklärte: „Der Wald kann jede Hilfe gut gebrauchen – und wir alle brauchen den Wald. Ich danke den Soldatinnen und Soldaten für die Unterstützung in den vergangen vier Monaten.“ Das Forstministerium setzt sich täglich dafür ein, dass die Leistungen des Waldes für die Gesellschaft honoriert werden. „Der Wald speichert rund ein Viertel aller CO2-Emissionen in Rheinland-Pfalz, die Forst- und Holzbranche beschäftigt rund 51.000 Menschen – damit mehr als die Chemie-Branche. Zudem bietet der Wald Raum zur Erholung, liefert den klimaschonenden Rohstoff Holz, filtert die Luft vor Staub, schenkt Kühlung und bietet vielen Tieren, Pflanzen und Pilzen Lebensraum. Mit der Walderklärung ‚Klimaschutz für den Wald – unser Wald für den Klimaschutz‘ als Dialog aller Akteure und den zahlreichen Beschlüssen zu den Förderungen ist das gemeinsame Ziel klar: Mit zielgerichteten Maßnahmen unseren Wald retten“, erklärte die Forstministerin abschließend. Hintergrund: Unser Wald in Zahlen Naturnahe Waldwirtschaft: · Schon 1999 wurde die naturnahe Waldbewirtschaftung im Landeswaldgesetz festgeschrieben. Das bedeutet: keine Monokulturen, keine Kahlschläge, Walderneuerung vornehmlich durch natürliche Ansamung, Einbeziehung der Naturabläufe durch vernetzte holznutzungsfreie Bereiche im Wald. Trotz vieler Schadereignisse (Stürme, Hitze, Dürren, Borkenkäferbefall) wurde unser Wald seitdem vorratsreicher (mehr Zuwachs als Nutzung) und immer vielfältiger nach Mischung, Struktur und Ungleichaltrigkeit. · Seit 2015 ist der komplette Staatswald in Rheinland-Pfalz neben PEFC™ auch FSC®- (Lizenznummer FSC®-C111982) zertifiziert. Unabhängige Prüferinnen und Prüfer kontrollieren, ob die 44 Forstämter die Nachhaltigkeitsstandards einhalten. · Insbesondere das FSC®-Zertifikat unterstützt, dass holznutzungsfreie Waldbereiche nachgewiesen werden, ohne chemisch-synthetische Pestizide gearbeitet wird und eine nachhaltige Waldbewirtschaftung nach hohen Naturschutz- und Sozialstandards erfolgt. Waldanteil: • Rheinland-Pfalz ist mit rund 42 Prozent Waldanteil gemeinsam mit Hessen das relativ waldreichste Bundesland (bundesweit: 31 Prozent). · Der Laubbaumanteil liegt in Rheinland-Pfalz bei rund 60 Prozent (bundesweit: 44 Prozent), der Nadelbaumanteil bei knapp 40 Prozent (bundesweit: 56 Prozent). · Die häufigste Baumart mit rund 22 Prozent ist die Buche (bundesweit: 15 Prozent), gefolgt von der Fichte und Eiche zu je rund 20 Prozent (bundesweit: 25 Prozent und 10 Prozent). · Mischwälder mit verschiedenen Baumarten kommen in Rheinland-Pfalz auf 82 Prozent der Fläche vor (bundesweit: 76 Prozent). Naturverjüngung: 87 Prozent der Jungbäume (unter vier Meter Höhe) haben sich in Rheinland-Pfalz im Staatswald natürlich angesamt (bundesweit: 85 Prozent). Das heißt, sie wurden nicht gepflanzt. Försterinnen und Förster fördern die „Naturverjüngung“, indem sie gezielt einzelne stark schattende Bäume entnehmen. So dosieren sie den Lichteinfall auf dem Waldboden und der Nachwuchs der Mutterbäume kann sich einstellen und entwickeln. Schutzzonen: In Rheinland-Pfalz sind bereits neun Prozent der Staatswaldfläche als Waldrefugien, Naturwaldreservate, holznutzungsfreie Flächen in den Rheinauen, in den Kernzonen des Biosphärenreservates Pfälzerwald-Nordvogesen, im Großnaturschutzgebiet Bienwald und im Nationalpark Hunsrück-Hochwald ausgewiesen. Damit liegt Rheinland-Pfalz mit seinem eigenen Wald, dem Staatswald, in der Spitzengruppe der Bundesländer, wenn es um die Erfüllung des diesbezüglichen Zehn-Prozent-Ziels der Nationalen Biodiversitätsstrategie geht. Arbeitsplätze: Rund 51.000 Menschen arbeiten in Rheinland-Pfalz in der Forst- und Holzbranche. Dazu gehören mehr als 7.000 Unternehmen. Die Branche erwirtschaftet einen jährlichen Umsatz von fast 10 Mrd. Euro. Somit ist die Forst- und Holzwirtschaft am Umsatz gemessen nach der chemischen Industrie der zweitgrößte Wirtschaftszweig im produzierenden Gewerbe in Rheinland-Pfalz. Gemessen an den über 50.000 Beschäftigen steht sie im Land sogar an erster Stelle – noch vor der chemischen Industrie. Holzpreisentwicklung: Der Durchschnittspreis für Fichten-Stammholz im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz ist im Laufe der letzten Jahre massiv eingebrochen. Von 90 Euro je Festmeter in 2014 bis auf unter 40 Euro in 2020.
Auf Grund seiner einzigartigen, geographisch isolierten Lage und der damit einhergehenden endemischen Pflanzenwelt zählt Chile zu einem der 'Biodiversity Hot-Spots' der Erde. In den letzten Jahren ist die Biodiversität in Chile zunehmend durch Landnutzungsveränderungen und weitere Störungen bedroht, die das Einwandern invasiver Arten in das natürliche Vegetationsgefüge begünstigen und somit zum Verdrängen endemischer Arten führen. Sowohl das Übereinkommen über biologische Vielfalt (CBD) als auch nationale Bestrebungen haben invasive und gebietsfremde Arten als einen der Haupttreiber für den globalen bzw. nationalen Biodiversitätsverlust identifiziert. Das Projekt SaMovar wird von 2016 bis 2018 die vergangene und gegenwärtige Ausbreitung von drei ausgewählten invasiven Arten (Ulex europaeus, Acacia dealbata, Pinus radiata) untersuchen, bei denen ein besonders starker negativer Einfluss auf die lokale und regionale Biodiversität vermutet wird. Dabei werden auch die Ursachen für die Etablierung der Arten betrachtet. In einem weiteren Schritt wird die mögliche zukünftige Ausbreitung der invasiven Arten räumlich modelliert, um so Risikokarten zu erstellen, die wiederum für zukünftige Managementmaßnahmen verwendet werden können. Zum Erreichen dieser Ziele werden die neu-verfügbaren Datenquellen der Copernicus-Flotte (speziell Sentinal-2) ebenso verwendet wie das Landsat Archiv. Die entwickelten Verfahren sollen helfen eine Reihe der durch GEO BON definierten 'Essential Biodiversity Variables' großflächig bereit zu stellen.
Im beantragten Vorhaben SaMovar wird die Leistungsfähigkeit der Copernicus-Sensoren für Zeitreihenanalysen zur Erkennung von invasiven Arten in Zentralchile untersucht. Dadurch, dass sowohl Störungen der Vegetation als auch die derzeitige und rückwirkende Verbreitung der Arten erfasst wird, verfolgt die Methodik nicht nur die Logik eines einfachen Monitoring, sondern beschreibt den logischen Prozess der Ausbreitung der Arten bis hin zu einer zukünftigen räumlichen Abschätzung. Die entwickelten Verfahren sollen helfen einige der durch GEOBON definierten 'Essential Biodiversity Variables' bereit zu stellen. Obwohl Chile zu den 'Biodiversity Hot-Spots' der Erde zählt, ist die Biodiversität durch Landnutzungsveränderungen bedroht, die das Einwandern invasiver gebietsfremder Arten in die native Vegetation begünstigen. Sowohl das Übereinkommen über biologische Vielfalt als auch nationale Bestrebungen haben invasive Arten als einen der Haupttreiber für Biodiversitätsverlust identifiziert. Der Arbeitsplan umfasst einen Zeitraum von 36 Monaten: AP1: Beschaffung und Aufbereitung der Satellitendaten AP2: Feldkampagne und Sampling invasiver Arten in Zentralchile AP3: Erkennung aktueller und retrospektiver Bestände von drei invasiven Zielarten. Methodischer Fokus liegt auf der optimalen Nutzung der hohen temporalen Auflösung von Sentinel-2 in Verbindung mit Landsat-8, um bestimmte phänologische Ereignisse (gelbe Blüte) zuverlässig zu erkennen. AP4: Detektion von Störungen innerhalb der heimischen Vegetation durch die Adaption von Zeitserienanalyse-Tools wie BFAST, LandTrendr und VCT an die neu verfügbaren Sentinel-Daten sowie die Erweiterung von Verfahren zur Typisierung von detektierten Störungsereignissen mittels multi-sensoraler Satellitendaten. AP5: Modellierung des künftigen Ausbreitungspotenzials der Arten basierend auf den Ergebnissen aus AP3 und AP4 AP6: Einbindung der Ergebnisse in internationale Netzwerke der GEOBON Working Groups AP7: Projektmanagement.
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