Das Projekt "WTZ China: BIOCOMP - Klimaanpassungsstrategien zum Schutz der Biodiversität im Korallenökosystem vor zukünftigen Risiken von Compound Ereignissen in der Dongshan Bay, Fujian" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Fachbereich Erdsystemwissenschaften, Institut für Meereskunde.
Das Projekt "prime-HYD - HYDrologische Variabilität in Hochasien" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Siegen, Forschungsinstitut Wasser und Umwelt, Lehrstuhl Wasserwirtschaft.Niederschlag ist eines der wichtigsten Klimaelemente, welches komplexe atmosphärische Prozesse mit Wasserkreislauf, Schneebedeckung und Massenbilanz von Gletschern verknüpft. Niederschlag ist eine Schlüsselgröße im Umgang mit Wasserressourcen und in der Verhinderung von Hochwasser und Dürre. Dies gilt besonders für das Untersuchungsgebiet des Bündelprojektes PRIME, welches Hochasien, d.h. das Tibet-Plateau und seine umgrenzenden Gebirgsketten, umfasst. Die Forschung im Rahmen von PRIME zielt darauf ab, einen verbesserten, auf neuen Fernerkundungsverfahren und fortgeschrittenen Ansätzen regionaler numerischer Klimamodellierung (HAR*) aufbauenden, Rasterdatensatz für Niederschlag abzuleiten und zu validieren (i). Darauf aufbauend werden räumliche und zeitliche Muster, großräumige Antriebe und meso- bis lokalskalige Prozesse untersucht, die die Niederschlagsvariabilität bestimmen (ii). Die verbesserte Genauigkeit und das erweiterte Verständnis von Niederschlagstypus und -variabilität ermöglichen es, das Wissen über räumliche und zeitliche Variabilität der Gletschermassenbilanz, saisonale Schneedecken und Wasserspeicher in verschiedenen Teilregionen Hochasiens zu erweitern (iii). Das Teilprojekt PRIME-HYD befasst sich spezifisch mit dem Oberflächenwasserzyklus und wie dieser durch die Niederschlagsvariabilität und Temperatur beeinflusst wird. Für diesen Zweck wurden zwei Gebiete bestimmt: Das endorheische Einzugsgebiet des Pangong Sees (1) und jenes des Brahmaputra (2), zwei Systeme mit gemeinsamen Ursprung am Tibet-Plateau. Zur hydrologischen Modellierung wird ein verteiltes hydrologisches Modell erstellt, das durch ein Modul zur Darstellung der Gletscher und Schneedecke ergänzt wird. Das Modell wird von einem durch probabilisitsches downscaling verfeinertes Niederschlagsprodukt angetrieben, das durch die Bayessche Verbindung von Niederschlagsdaten aus der Fernerkundung und Atmosphärensimulationen HAR* an Bodenmessdaten konditioniert wird. Temperaturdaten aus der Fernerkundung und simulierte Temperaturdaten aus HAR*, die für die Simulation von Eis und Schnee erforderlich sind, können analog zu den Niederschlagsdaten verarbeitet werden. Nach der Eichung und Validierung des Modells anhand von Schnee und Abflussdaten, wird es zur Analyse von Einflüssen der Niederschlagsvariabilität auf die Abflüsse und die Seespiegelstände auf subdekadischen Zeitskalen angewandt. Die hydrologischen Zeitreihen die durch das Modell ausgegeben werden, werden anschliessend auf möglich periodische Variabilitätsmuster untersucht. Eines der wichtigen Produkte, welches durch das Projekt bereitgestellt wird, ist ein physikalisch-basiertes räumlich distribuiertes hydrologisches Modell in einem Gebiet am Tibet-Plateau, für das bisher keine wissenschaftlichen hydrologischen Modellinstrumente verfügbar sind. Die für das Vorhaben erforderlichen hydro-meteorologischen Daten werden durch das chinesische Ministerium für Wasserressourcen zugänglich gemacht.
Die Regionen in der Europäischen Union unterscheiden sich untereinander hinsichtlich ihrer Wirtschaft, Landschaft und Kultur. Laut Artikel 2 des Vertrags von Lissabon – dem Abkommen aller EU-Mitgliedstaaten, das die gesetzliche Grundlage der Union darstellt – hat sich die EU ist zum Ziel gesetzt, den„wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt“ zwischen den Mitgliedsstaaten zu fördern.. Die Kohäsionspolitik der EU zielt darauf ab, den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt in den verschiedenen europäischen Regionen zu stärken und die wirtschaftlichen Unterschiede in den Mitgliedstaaten abzubauen. Die Schwerpunkte der Politik werden jeweils über mehrere Jahre (parallel zum Mehrjährigen Finanzrahmen ) festgesetzt. Für die Förderperiode 2021-2027 wurden fünf politische Schwerpunktziele definiert: Ein intelligenteres Europa (Digitalisierung) Ein grüneres, CO2 -freies Europa Ein stärker vernetztes Europa (Infrastruktur) Ein sozialeres Europa (Arbeitsplätze) Ein bürgernäheres Europa Mit etwa 392 Milliarden Euro umfasst das Budget der europäischen Kohäsionspolitik fast ein Drittel aller finanziellen Mittel der EU, die ihr von 2021-2027 zur Verfügung stehen. Alle europäischen Regionen erhalten finanzielle Unterstützung aus diesen Mitteln. Dabei unterscheidet die EU die Regionen nach ihrer wirtschaftlichen Stärke in drei Gruppen: Weiter entwickelte Regionen mit einem Pro-Kopf-Brutto-Inlands-Produkt (BIP) über 100 Prozent des EU-Durchschnitts Übergangsregionen mit einem Pro-Kopf-BIP zwischen 75 Prozent und 100 Prozent des EU-Durchschnitts Weniger entwickelte Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts Weniger entwickelte Regionen erhalten die meisten Fördermittel, während Übergangsregionen und weiter entwickelte Regionen geringere Summen zugewiesen bekommen. Einzelheiten zur Verteilung der Mittel und der Verwendung werden in sogenannten Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten geregelt. Die Kohäsionspolitik umfasst verschiedene Fonds mit Fördermitteln. Deutschland erhält einen Großteil der Fördermittel (insgesamt 21 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2027) im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE, elf Milliarden Euro) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+, 6,5 Milliarden Euro). Die deutschen Regionen sind in den Gruppen „weiter entwickelte Regionen“ oder „Übergangsregionen“ klassifiziert. In Deutschland sind Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Teile von Sachsen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz als Übergangsregionen eingeordnet, die mehr Förderung erhalten. Nicht nur die Gruppe, sondern auch die Größe der Regionen beeinflusst die Höhe der Fördermittel . So erhält Niedersachen aufgrund seiner Einwohnerzahl mit etwas mehr als einer Milliarde Euro fast so viel wie Brandenburg, obwohl die meisten Regionen in Niedersachsen weiter entwickelte Regionen sind und ganz Brandenburg als Übergangsregion gilt. Im Rahmen des European Green Deal wurde erstmalig der Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fond, JTF) etabliert, dessen Mittel für Regionen und Sektoren vorgesehen sind, die besonders von der sozial-ökologischen Transformation berührt sein werden. In Deutschland sind dies Gebiete in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, und Sachsen-Anhalt, die vom Ausstieg aus der Kohle und Erdölverarbeitung betroffen sind. Diese vier deutschen Bundesländer erhalten insgesamt 2,5 Milliarden Euro durch den JTF. Insgesamt leistet die europäische Kohäsionspolitik einen wichtigen Beitrag zu regionaler Beschäftigung und Wertschöpfung in den deutschen Regionen. Neben der eher klassischen Wirtschaftsförderung werden raum- und umweltrelevante Aspekte gefördert wie CO 2 -Reduzierung durch Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden und Produktion, nachhaltige städtische Mobilität, Klimaanpassung, Katastrophenschutz und nachhaltige Stadtentwicklung. In Deutschland obliegt es den Bundesländern, zu entscheiden, mit welchen Förderprogrammen sie die Mittel ausgeben wollen. Ihre Pläne werden von der Europäischen Kommission geprüft. Dies bedeutet, dass in Deutschland jedes Bundesland nicht nur unterschiedlich viel Geld erhält und sondern auch unterschiedliche Förderungen anbietet. Aus Umwelt- und Nachhaltigkeitssicht ist die europäische Kohäsionspolitik von besonderem Interesse. Mit einem Finanzvolumen von etwa einem Drittel des EU-Haushaltes stellt die Kohäsionspolitik einen enormen potenziellen Hebel für die sozial-ökologische Transformation in allen EU-Mitgliedsstaaten dar. Daher ist die inhaltliche Ausrichtung der Kohäsionspolitik wichtig. In der aktuellen Förderperiode (2021-2027) sind Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen direkt und indirekt in die inhaltliche Ausgestaltung der Kohäsionspolitik integriert worden. Mit dem politischen Schwerpunktziel 2 „Ein grüneres, CO 2 -freies Europa“ wird Transformation direkt angesprochen und auch in den politischen Schwerpunktzielen 3 und 5 zu Infrastruktur/Mobilität und Bürgernähe, werden bei näherer Betrachtung Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen angesprochen. Darüber hinaus finden mittels sogenannter Querschnittsinstrumente Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen Eingang in die Kohäsionspolitik. Zwei wichtige Bereiche sind hier die Biodiversität - und Klimaquoten und das „Do-no-significant-harm“-Prinzip (DNSH, deutsch: richte keinen Schaden an). Biodiversitäts- und Klimaquoten: Im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der EU, der das Budget der EU für den Zeitraum 2021 bis 2027 festlegt, wurden Ausgabenquoten für Biodiversität und Klimabelange beschlossen. Da die Kohäsionspolitik sich unter den Regeln des MFR befindet, übertragen sich diese Quoten auch auf die Ausgabenvorgaben für die Fördermittel. Bezüglich der Biodiversitätsausgaben wurde beschlossen, dass in den Jahren 2026 und 2027 zehn Prozent des EU-Budgets für Biodiversitätsbelange verwendet werden sollen. Für Klimabelange wurde eine Quote von 30 Prozent beschlossen. Do-no-significant-harm: Das Ziel des DNSH-Prinzips ist die Vermeidung erheblicher (Umwelt-)Beeinträchtigungen. Dieses Prinzip wird in einer Vielzahl von anderen Politiken, Vorhaben und Richtlinien innerhalb der EU verwendet. Durch eine vorab-Bewertung von Maßnahmen sollen erhebliche Schäden für Umwelt und Klima vermieden werden. Eine solche vorweggenommene Prüfung kann zu einer vorrausschauenden Förderpolitik beitragen, da nicht nachhaltige Entwicklungspfade im Vorfeld identifiziert und vermieden werden können. Beide Instrumente wurden in der aktuellen Förderperiode neu eingeführt und es wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen, inwieweit die vorgegebenen Quoten erfüllt werden und das DNSH-Prinzip tatsächlich zu einer nachhaltigeren Kohäsionspolitik beiträgt.
Wissenswertes über Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittel sind Pestizide , die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Garten eingesetzt werden. Diese Stoffe sollen Kulturpflanzen vor Schädlingen und Krankheiten schützen. Ihre Verwendung erleichtert den großflächigen Anbau von Feldfrüchten wie Weizen, Mais, Kartoffeln und erhöht deren Erträge. Weltweit steigt der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. In Deutschland lag er die letzten 40 Jahre trotz stärkerer Schwankungen insgesamt auf gleichbleibend hohem Niveau. Hier finden Sie interessantes Allgemeinwissen zu Pflanzenschutzmitteln und einen historischen Abriss zu deren Einsatz. Als hochwirksame Chemikalien bergen Pflanzenschutzmittel Risiken für Gesundheit und Umwelt. Daher muss jedes einzelne Produkt und jeder Wirkstoff ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen. Das UBA ist daran beteiligt und für die Bewertung von Umweltrisiken zuständig. Dabei werden Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere, Kleinstlebewesen sowie Grund- und Trinkwasser untersucht. Hier finden Sie Informationen zum Europäischen Genehmigungsverfahren für Wirkstoffe und zum Zonalen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel . Problematik bei Zulassung und Einsatz Keine Wirkung ohne Nebenwirkung. Pflanzenschutzmittel werden entwickelt, um Schadorganismen zu beseitigen. Doch sie wirken weit darüber hinaus. Das aufwändige Zulassungsverfahren allein kann die Umwelt nicht ausreichend schützen, denn es birgt einige Defizite und hält auch problematische Pflanzenschutzmittel am Markt. Pflanzenschutzmittel haben negative Effekte auf die Biodiversität , schaden Bodenlebewesen und bilden Rückstände im Grundwasser sowie in Oberflächengewässern . Pflanzenschutzmittel verteilen sich in der Luft und einige werden so über weite Strecken transportiert. Auch die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Hubschraubern im Wald birgt Risiken. Zudem leiden viele Tiere (Artikel in Erstellung) in den Tests, die im Rahmen der Zulassungsverfahren durchgeführt werden müssen, um die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt zu ermitteln. Lösungsansätze zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln Die Transformation hin zu einer umweltgerechten Landwirtschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein Baustein davon ist die Reduzierung der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Landwirtschaft von Pflanzenschutzmitteln und die strengere Regulierung von besonders schädlichen Stoffen. Auch Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, welche durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bedroht sind, müssen geschaffen werden. Dies erfordert starke Gesetze, alternative Bewirtschaftungsmethoden und finanzielle Anreize für die landwirtschaftlichen Betriebe. Hier finden Sie Informationen zu politischen Maßnahmen ( Artikel in Erstellung ) , die im Zusammenhang zum Pflanzenschutzmitteleinsatz stehen. Auch pestizid-arme Bewirtschaftungsmethoden, wie der Ökolandbau und der Integrierte Pflanzenschutz (Artikel in Erstellung) werden beschrieben. Kommunen finden hier Anleitungen, wie sie pestizidfrei wirtschaften können und für Hobbygärtner gibt es Tipps im Gartenportal. Und welche Rolle spielt dabei eigentlich das UBA ( Artikel in Erstellung ) ? Auch hierzu finden Sie eine Antwort.
Das Projekt "Grundlagen für die Aktualisierung und Erweiterung der Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten - Teil 1" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: INFRAS AG.In diesem Vorhaben sollen die Grundlagen für die Aktualisierung, Überarbeitung und Erweiterung der Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten gelegt werden. Dazu sollen einige Themen des Kostensätzeteils wegen veralteter Datenbasis und Methodik neu aufgearbeitet werden. Hierzu gehören die Umweltkosten durch Treibhausgase, konventionelle Luftschadstoffe und Lärm. Zudem sollen die wichtigen Themen Umweltkosten der Wassernutzung (Wasserverbrauch und Wasserverschmutzung) und der Monetarisierung von Schäden an Biodiversität und Ökosystemen ergänzt bzw. vertieft werden. Das geplante FuE-Vorhaben 'Methodenkonvention 4.0' wurde in zwei Teile geteilt. Aspekte des Vorhabens 'Methodenkonvention - Teil 1' gehen teilweise direkt in die Methodenkonvention 4.0 zur Ermittlung von Umweltkosten ein und bilden teilweise Input für das FuE-Vorhaben 'Methodenkonvention 4.0 - Teil 2'.
Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Diese Dekade versteht sich dabei als komplementär zu den drei UN-Konventionen zu Biodiversität (CBD), Klimawandel (UNFCCC) und Wüstenbekämpfung (UNCCD) sowie als Schnittstelle zur Umsetzung der verschiedenen Konventionen. Im Oktober 2021 fand die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD COP 15) mit knapp 200 beteiligten Ländern, u. a. auch Deutschland, virtuell im chinesischen Kunming statt. Bei einem zweiten Treffen, das für April 2022 geplant ist, soll dann in Anwesenheit aller beteiligten Länder ein neues Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen werden. Vor dem Hintergrund der zuvor genannten UN-Dekade und dem Auslaufen der bisherigen europäischen Strategie mit dem Titel "Unsere Lebensversicherung, unser Naturkapital – eine Biodiversitätsstrategie bis 2020" hat die Europäische Kommission im Mai 2020 eine neue EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt. Sie trägt den Namen „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ und verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 zu stärken. Als zentraler Bestandteil des "Green Deal" der EU-Kommission ist die Strategie Teil des europäischen Weges aus der COVID-19 Krise. Sie soll Wachstum und Nachhaltigkeit miteinander verbinden. Erstmals werden rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen formuliert. Die Strategie zeigt auf, wie Europa dazu beitragen kann, dass bis 2050 alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Die Strategie behandelt die fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt: Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen, werden in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 u. a. folgende Ziele festgelegt: Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens Seit dem Jahr 2007 besteht in Deutschland die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt . Sie hatte zum Ziel, bis zum Jahr 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird in besonderem Maße auch durch die gezielte Förderung biodiversitätsstärkender Projekte unterstützt. In dem Zusammenhang ist vor allem das Bundesprogramm Biologische Vielfalt genannt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt sich hierbei an der Kofinanzierung einiger Projekte auf dem Gebiet unseres Bundeslandes. Die neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt die strategischen Vorgaben der globalen Gemeinschaft (z.B. zukünftiges Rahmenprogramms der CBD) sowie die neue EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Es ist angedacht, bis zum Frühjahr 2023 in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt für Deutschland sowie die dazugehörigen Aktionspläne zu erarbeiten. Die Landesregierung räumt der Biodiversität hohe Priorität ein und hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die bestehende Strategie zur Biologischen Vielfalt und den dazugehörenden Aktionsplan in dieser Legislaturperiode (2021-2026) fortzuschreiben. Darauf haben sich die Koalitionspartner im aktuellen Koalitionsvertrag verständigt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt übernimmt die Federführung über die Fortschreibung der Landesstrategie. Es ist beabsichtigt, bei der Fortschreibung die Ziele der Europäischen und Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Im Jahr 2010 verabschiedete Sachsen-Anhalt die Strategie des Landes zur Biologischen Vielfalt (pdf, nicht barrierefrei). Die Strategie bietet die Chance, dass alle Akteure in den jeweiligen Themenfeldern sich konkrete Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten können. Ziel ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt deutlich verringert und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. In der Strategie werden für alle biodiversitätsrelevanten Themen Ziele festgelegt, die nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Ein vom Kabinett am 24. September 2013 beschlossener Aktionsplan Biologische Vielfalt (pdf, 4 MB) ergänzt die Strategie des Landes zur biologischen Vielfalt und benennt Maßnahmen für rund 60 Handlungsschwerpunkte. Er soll die Umsetzung der Landesstrategie beschleunigen und den Fortschritt messbar machen. Im Aktionsplan werden zu den einzelnen Maßnahmen Angaben zum Zeitrahmen gemacht sowie Zuständigkeiten und Partner für die Durchführung benannt. Wichtige Partner bei der Durchführung der Maßnahmen sind zum Beispiel Landnutzer, Fachverbände, Kommunen sowie Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. Die Landesverwaltung informiert und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dabei kommt den Förderprogrammen, die überwiegend aus EU-Mitteln gespeist werden, eine wichtige Rolle zu. Die Landesstrategie sowie der dazugehörige Aktionsplan Biologische Vielfalt sollen die Verantwortung in allen Handlungsfeldern insgesamt deutlich machen, geeignete Wege zum erfolgreichen Biodiversitätsschutz aufzeigen und einen ausreichenden Personal- und Finanzeinsatz zur Erreichung dieser strategischen Ziele begründen. Darüber hinaus hat sie strategische Ansätze entwickelt, um auch konzeptionell eine Verzahnung innerhalb des Landes u. a. mit den Strategien zur Nachhaltigkeit und anderen Bereichen herzustellen. Die strategischen Zielsetzungen richten sich an alle Ressorts, Fachbereiche und Verwaltungsebenen. Es ist von essentieller Bedeutung für die Zielerreichung, das fachliche und verwaltungsmäßige Handeln an den Anforderungen der biologischen Vielfalt zu orientieren. Für die Begleitung der konzeptionellen Umsetzung der Strategie durch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und Facheinrichtungen des Landes bestehen darüber hinaus gute Voraussetzungen. Erfreulicherweise haben bereits die zahlreichen Aktivitäten sowie die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt (2010) dazu geführt, dass das Thema Biodiversität auch in Sachsen-Anhalt stärker in den Fokus beziehungsweise in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist und inzwischen Eingang in die unterschiedlichen Politikfelder gefunden hat. Die Strategie zur biologischen Vielfalt hat den Anstoß dazu gegeben, dass man sich auf breiter Front mit dem Thema Biodiversität beschäftigt. Dies widerspiegelt sich auch in den Zielsetzungen der aktuellen Koalitionsvereinbarung, wo Handlungsansätze zur Förderung der Biodiversität formuliert wurden, insbesondere auch im wichtigen Bereich der Landwirtschaft sowie beim Ausbau der erneuerbaren Energien. So will die Landesregierung unter anderem mit einem Förderprogramm in fünf Modellregionen unter anderem zu Fragen der Biodiversität und dem Insektenschutz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen forschen. Außerdem sollen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in den intensiv genutzten Agrarlandschaften Feldraine, Hecken, Wegränder und Feuchtgebiete in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen neben der klimafreundlichen Energiegewinnung auch einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund in der offenen Agrarlandschaft zu leisten. Hierzu will sich die Landesregierung für biodiversitätsfreundliche Planungen einsetzen.
Rund ein Drittel der Landfläche in Deutschland ist mit Wald bedeckt. Dieser erfüllt vielfältige Funktionen für Mensch und Umwelt. Eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Waldbewirtschaftung soll diese Funktion jetzt und zukünftig erhalten und sicherstellen. Die vielfältigen Funktionen des Waldes Nach den Ergebnissen der dritten Bundeswaldinventur 2011/2012 ist Deutschland mit rund 11,4 Millionen Hektar (Mio. ha) etwa zu einem Drittel mit Wald bedeckt. Der Wald erfüllt zahlreiche Funktionen für Mensch und Natur – vielfach gleichzeitig und auf derselben Fläche (siehe Schaubild „Funktionen der Wälder“). Umweltbelastungen, Klimawandel und menschliche Nutzung können aber die natürliche Leistungsfähigkeit der Wälder überfordern. Insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels sind in den letzten Jahren deutlich sichtbar geworden und haben zu großflächigen Waldschäden und hohen Mengen an Schadholz in den Wäldern Deutschlands geführt. So fielen seit 2018 bis Mitte 2022 rund 245 Mio. Festmeter Schadholz vor allem aufgrund von Insektenkalamitäten an ( BMEL 2022). Um sowohl die Leistungen und die Produktivität der Waldökosysteme dauerhaft zu erhalten als auch den Erhalt der biologischen Vielfalt auf der ganzen Waldfläche zu gewährleisten, ist eine nachhaltige, naturnahe und multifunktionale Waldbewirtschaftung Voraussetzung. Nachhaltige Waldbewirtschaftung Heute verstehen wir unter nachhaltiger Waldwirtschaft weit mehr als die Sicherstellung der Holzmengen. Die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (FOREST EUROPE) hat 1993 in der Helsinki-Deklaration eine nachhaltige Waldbewirtschaftung definiert als „die Betreuung und Nutzung von Wäldern und Waldflächen auf eine Weise und in einem Ausmaß, welche deren biologische Vielfalt, Produktivität, Regenerationsfähigkeit und Vitalität erhält und ihre Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen, gewährleistet, ohne dass dies zu Schäden an anderen Ökosystemen führt“. FOREST EUROPE hat in diesem Zusammenhang sechs übergreifende Kriterien einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung erarbeitet: Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und Sicherung ihres Beitrags zu den globalen Kohlenstoffkreisläufen, Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Waldökosystemen, Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder, sowohl für Holz als auch für Nicht-Holzprodukte, Erhaltung, Schutz und adäquate Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen, Erhaltung, Schutz und angemessene Verbesserung der Schutzfunktion bei der Waldbewirtschaftung, vor allem in den Bereichen Boden und Wasser, Erhaltung sonstiger sozio-ökonomischer Funktionen und Konditionen. Dies wird aus Sicht des Umweltbundesamtes ( UBA ) nur durch eine umweltverträgliche, naturnahe und multifunktionale Waldbewirtschaftung ermöglicht. Naturnähe der Wälder Ziel der Bundesregierung ist eine naturnahe Waldbewirtschaftung auf möglichst der gesamten forstwirtschaftlichen Fläche zum Erhalt der vielfältigen Ökosystemleistungen des Waldes. Dieses Ziel hat sie sich bereits in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 gesetzt und mehrfach bekräftigt, zuletzt in der Waldstrategie 2050 . Ergänzend hat die Bundesregierung in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt eine Vielzahl weiterer waldbezogener Ziele formuliert, wie zum Beispiel 5 % der Wälder einer natürlichen Entwicklung zu überlassen. Mit der Naturschutz-Offensive 2020 sollte dieses Ziel bereits bis 2020 erreicht werden. Ende 2020 lag der Flächenanteil von Wäldern, für die die natürliche Entwicklung dauerhaft gesichert ist, bei 3,1 %, womit das Ziel nicht erreicht werden konnte. Eine Möglichkeit die Naturnähe der Wälder zu ermitteln, ist der Vergleich der aktuellen Bestockung der Waldfläche mit der natürlichen Waldgesellschaft. Dies gibt Auskunft über die Naturnähe der Baumartenzusammensetzung und ermöglicht Aussagen zur ökologischen Stabilität des Waldes. Nach den Ergebnissen der dritten Bundeswaldinventur 2011/2012 sind rund 36 % der Waldfläche als sehr naturnah (14,5 %) oder als naturnah (21,3 %) einzustufen (siehe Abb. „Naturnähe der Baumartenzusammensetzung“). Der Anteil naturnaher Waldflächen liegt dabei im Staatswald mit 40 % deutlich über dem Anteil der naturnahen Waldflächen im Privatwald (30,5 %). Besonderen Anteil an der sehr naturnahen oder naturnahen Bestockung haben ungleichaltrige Wälder und Bestände der höheren Altersklassen. Während Bestände mit einem Alter ab 120 Jahren zum überwiegenden Anteil eine naturnahe Bestockung aufweisen (zwischen 60 und 80 %), weisen junge und jüngere Bestände mit einem Alter unter 60 Jahren nicht einmal zu einem Drittel eine naturnahe Bestockung auf (zwischen 23 und 32 %) (siehe Abb. „Anteil sehr naturnaher und naturnaher Bestockung an der Waldfläche nach Altersklasse“). Es ist jedoch festzustellen, dass die jüngste Altersklasse den Trend eines Rückgangs der Naturnähe bei Abnahme des Alters durchbricht. Dies kann als ein Indiz für erste Erfolge beim Umbau der Wälder hin zu naturnahen Beständen gewertet werden. Naturnähe der Baumartenzusammensetzung Quelle: BMEL Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Anteil sehr naturnaher und naturnaher Bestockung an der Waldfläche nach Altersklasse Quelle: BMEL Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Holznutzung nahe am Zuwachs Mit dem Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung 2021 konkrete Ziele zur Kohlenstoffspeicherung im Sektor Landnutzung , Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft ( LULUCF ) festgelegt. Der Wald in Deutschland spielt hierfür eine herausragende Rolle. Gleichzeitig sieht die Waldstrategie 2050 , die Bioökonomiestrategie sowie die Charta für Holz 2.0 eine Steigerung der Holznutzung, vor allem im Baubereich, vor. Die Waldgesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes macht deutlich, dass bereits seit 2002 die Holzentnahme deutlich angestiegen ist und bereits ein Großteil des nutzbaren Zuwachses auch eingeschlagen wird. Wurden im Jahr 1993 mit rund 51 Millionen Kubikmetern (Mio. m³) nur rund 49 % des nutzbaren Zuwachses auch tatsächlich genutzt, stieg die Holzentnahme bis zum Jahr 2007 auf 113 Mio. m³ an, was 112 % des nutzbaren Holzzuwachses entspricht. Dies war auch der bisherige Höchststand der Holzentnahme, bevor sich der genutzte Zuwachs nach 2009 auf Werte zwischen 80 und 90 Mio. m³ einpendelte (was in etwa 80 % des nutzbaren Zuwachses entspricht). Im Jahr 2010 wurden größere Waldflächenanteile im Rahmen der Übergabe „Nationales Naturerbe“ an die Bundesländer, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt oder Naturschutzorganisationen übergeben und damit aus der Nutzung herausgenommen. Der Zuwachs dieser Flächen stand somit 2010 theoretisch zur Holzproduktion zur Verfügung, war aber aufgrund des in diesem Jahr vereinbarten Nutzungsverzichts real nicht mehr nutzbar. Hierdurch erklärt sich die große Diskrepanz zwischen Bruttozuwachs und nutzbarem Zuwachs und somit auch die Nutzung von rund 135 % des Zuwachses in diesem Jahr (siehe Abb. „Anteil der Nutzung des nutzbaren Zuwachses“). Mit dem Berichtsjahr 2014 erfolgte eine methodische Umstellung bei der Erfassung des Holzuwachses und seiner Nutzung von der „Waldgesamtrechnung“ auf die sogenannten „European Forest Accounts“. Hierdurch ist die bisherige Zeitreihe nicht mehr unmittelbar mit der Zeitreihe ab 2014 vergleichbar. Während die bisherige Zeitreihe den Bruttozuwachs darstellt, zeigt die Zeitreihe ab 2014 den Nettozuwachs. Der Nettozuwachs wird aus dem Bruttozuwachs abzüglich der Mortalität berechnet. Der Bruttozuwachs ist in diesem Zusammenhang das Ergebnis der natürlichen Wachstumsprozesse und entspricht der biologischen Produktion. Der nutzbare Zuwachs ist der Teil des Bruttozuwachses (bzw. ab dem Berichtsjahr 2014 des Nettozuwachses) auf den für die Holzproduktion verfügbaren Flächen, der nach Abzug von nicht verwertbarem Holz, Mortalität und des Zuwachses auf ungenutzten Flächen verbleibt. Betrachtet man explizit den Nettozuwachs, dann ist noch deutlicher erkennbar, dass bereits nahezu der gesamte nutzbare Zuwachs in Deutschlands Wäldern auch genutzt wird. So wurden im Jahr 2015 rund 96 % des nutzbaren Nettozuwachses für die Holzproduktion verwendet. Bis zum Jahr 2017 sank er auf 88 % des Nettozuwachses, um 2018 deutlich auf 101 % und 2019 auf 109 % zu steigen. Im Jahr 2020 stieg die Nutzung des nutzbaren Zuwachses sogar auf 147 %, wobei hier zu berücksichtigen ist, dass unter anderem aufgrund Beschlüsse mehrerer Landesregierungen (z.B. Hessen und Sachsen) Waldflächen aus der forstlichen Nutzung genommen wurden, im Jahr 2020 insgesamt rund 63.000 Hektar ( Destatis 2022, Tabelle 1 ). Dennoch lässt sich feststellen, dass seit dem Jahr 2018 mehr Holz genutzt als rechnerisch netto zugewachsen ist (siehe Abb. „Anteil der Nutzung des nutzbaren Zuwachses“). Dies kann zu großen Teilen auf die seit diesem Zeitpunkt gestiegene Zwangsnutzung wegen Sturm, Trockenheit und vermehrten Insektenbefall zurückgeführt werden (siehe Artikel „ Forstwirtschaft “). Zertifizierung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung Die Zertifizierung ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Forstbetriebe, über die gesetzlichen Mindestanforderungen der Wald- und Naturschutzgesetze hinaus weitere Mindestnormen im ökologischen, ökonomischen und sozialen Bereich einzuhalten. Mit der Zertifizierung nach einem anspruchsvollen Zertifizierungssystem dokumentieren die Waldbesitzer ihre Bereitschaft, bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen Erfordernisse der Nachhaltigkeit sowie des Natur- und Artenschutzes über den gesetzlich vorgegebenen Standard hinaus zu berücksichtigen. Daher hat auch die Bundesregierung in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt das Ziel festgelegt, dass 80 % der Waldfläche bis 2010 nach hochwertigen ökologischen Standards zertifiziert sein sollen (siehe Abb. „Anteil nach PEFC bzw. FSC zertifizierter Waldfläche“). Dieses Ziel wurde 2010 jedoch verfehlt, mittlerweile aber erreicht. In der aktuellen Koalitionsvereinbarung hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Wälder im Bundesbesitz mittelfristig mindestens nach FSC- oder Naturland-Standards zu bewirtschaften. In Deutschland sind derzeit drei forstliche Zertifizierungssysteme etabliert: Das Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC) ist mit einer Fläche von aktuell rund 8,77 Millionen Hektar (Mio. ha) das System mit der größten zertifizierten Fläche (PEFC-Website 2024). Der deutliche Anstieg der nach PEFC zertifizierten Fläche im Jahr 2021 kann u.a. auf die Bindung der Waldprämie an eine Zertifizierung zurückgeführt werden ( FNR 2021 ). Nach dem System des Forest Stewardship Council (FSC) sind aktuell rund 1,61 Mio. ha zertifiziert (FSC International-Website 2024). Nach den Kriterien zur ökologischen Waldnutzung von Naturland sind derzeit 53.000 ha zertifiziert ( Naturland-Website 2022 ). Diese sind zugleich auch FSC-zertifiziert. Der Anteil der nach PEFC und FSC zertifizierten Waldfläche an der Gesamtwaldfläche wird als Indikator der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt verwendet. Es ist dabei zu beachten, dass Waldflächen sowohl nach PEFC als auch nach FSC zertifiziert sein können und das Ausmaß der Überschneidung nicht ermittelbar ist. Ferner sind die nach Naturland zertifizierten Flächen in den Zahlen des FSC enthalten.
Das Projekt "Strategische Begleitung und inhaltliche Konzeptionierung der Agrarkongresse 2021 und 2022" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: TMG Research gGmbH.
Wirtschaften auf der Grundlage von nachwachsenden Rohstoffen – das ist der Grundgedanke der Bioökonomie. Mit der Nationalen Bioökonomiestrategie hat die Bundesregierung festgelegt, dass der Ausbau der Bioökonomie innerhalb der planetaren Grenzen erfolgen muss. Doch wie lässt sich diese Wirtschaftsweise so nachhaltig gestalten, dass die biologische Vielfalt keinen Schaden nimmt? Damit hat sich die dreiteilige Tagungsreihe „Bioökonomie im Lichte der Nachhaltigkeit” auseinandergesetzt. Die Reihe wurde von der Internationalen Naturschutzakademie Insel Vilm des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) initiiert und von denkhausbremen e.V. in Zusammenarbeit mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) durchgeführt.
Die Europäische Kommission forderte Polen auf, vom Holzeinschlag in großem Stil in den Wäldern von Białowieża, einem der letzten Urwaldgebiete in Europa, das als Teil des Natura-2000-Netzes geschützt ist, Abstand zu nehmen. Am 25. März 2016 beschlossen die polnischen Behörden eine Änderung des Forstwirtschaftsplans für die Wälder von Białowieża. Die Entscheidung ermöglicht eine Verdreifachung des Holzeinschlags sowie aktive Forstbewirtschaftungsmaßnahmen in Gebieten, in denen bisher jeder Eingriff ausgeschlossen war. Die polnischen Behörden begründen die Erhöhung des Holzeinschlags mit der Notwendigkeit, den Borkenkäferbefall zu bekämpfen und die Sicherheit der Allgemeinheit zu gewährleisten, die vorliegenden Daten zeigen jedoch, dass diese Maßnahmen nicht mit den Naturschutzzielen für das Gebiet vereinbar sind und über das hinausgehen, was für die sichere Nutzung des Waldes notwendig ist. Der Holzeinschlag dürfte die Bewahrung der natürlichen Lebensräume und der Arten des Natura-2000-Gebiets beeinträchtigen und zu einer irreparablen Schädigung der biologischen Vielfalt führen. Im Juni 2016 übermittelte die Kommission den polnischen Behörden ein Aufforderungsschreiben, in dem sie diese aufforderte, die Erfüllung der Erhaltungs- und Schutzanforderungen der EU-Vorschriften zum Vogelschutz (Richtlinie 2009/147/EG) und zum Schutz natürlicher Lebensräume (Richtlinie 92/43/EWG des Rates) in diesem Gebiet zu gewährleisten. Weil mit dem Holzeinschlag bereits begonnen worden ist und unter anderem hundertjährige und noch ältere Bäume gefällt und Maßnahmen in den natürlichen Lebensräumen durchgeführt wurden, die gemäß den Natura-2000-Bewirtschaftungsplänen streng geschützt werden sollten, übermittelt die Kommission jetzt eine letzte Mahnung. Da eine gravierende irreparable Schädigung des Gebietes droht, hat die Kommission die polnischen Behörden aufgefordert, binnen eines Monats, anstatt wie üblich innerhalb einer Zweimonatsfrist, zu antworten. Falls Polen diesen Verstoß gegen EU-Recht nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt, kann beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erhoben werden.
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