Statistische Angaben zu Schutzgebieten in der Landeshauptstadt Stuttgart. Der Datensatz bildet Flächen und Anteile verschiedener Schutzgebietskategorien ab und dient der Bewertung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Er umfasst insbesondere Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete sowie Natura-2000- bzw. FFH-Gebiete. Naturschutzgebiete dienen dem Schutz, der Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen wildlebender Arten sowie weiteren schutzwürdigen Flächen. Landschaftsschutzgebiete zielen vor allem auf den Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Nutzbarkeit von Naturgütern sowie des Landschaftsbildes und Erholungswerts ab. Natura-2000- bzw. FFH-Gebiete sind Teil eines europaweiten Schutzgebietsnetzes zur Sicherung natürlicher Lebensräume und Arten. Die ausgewiesenen Flächen basieren auf Meldungen an das Land Baden-Württemberg und sind seit 2001 überwiegend deckungsgleich mit bereits bestehenden Schutzgebieten; Ausnahmen bestehen in Einzelfällen. Die Flächenangaben erfolgen in Hektar und sind als Näherungswerte zu verstehen. Grundlage bilden naturschutzrechtliche Vorgaben auf Bundes- und Landesebene sowie europäische Richtlinien (u. a. BNatSchG, NatSchG Baden-Württemberg, FFH- und Vogelschutzrichtlinie).
Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß der Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landschaftselemente (LE) sind Teil der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sind und nach Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten beitragen. In Deutschland sind gemäß § 19 der GAPKondV die Landschaftselemente festgelegt, die nicht beseitigt werden dürfen. In Thüringen werden diese Konditionalitäten-relevanten LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Fläche besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Nicht Konditionalitäten-relevante LE werden nicht als eigener FB ausgewiesen, sondern sind Bestandteil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und werden somit nicht separat angegeben. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
Zielsetzung: Das Projekt verfolgt die drei folgenden Hauptziele: 1. Biodiversitätsanalyse: Die Biodiversitätsanalyse beinhaltet die wissenschaftliche Untersuchung des Einflusses von wilden Huftieren auf die Artenvielfalt von Pflanzen (Gefäßpflanzen und Moose), Heuschrecken, Dungkäfern und Brutvögeln im Offenland (Heiden) und Wald (Kiefernforst). Bei Dungkäfern und Heuschrecken wird neben der Artenvielfalt und den Abundanzen auch die Biomasse untersucht. 2. Erarbeitung evidenz-basierter Handlungsempfehlungen: Erarbeitung eines Leitfadens zum nachhaltigen, biodiversitätsfördernden Management von Offenland und Wald auf Naturerbeflächen unter Einbeziehung von wilden Huftieren. Die Grundlage hierfür bilden die Erkenntnisse der in diesem Projekt durchgeführten Studien und der relevanten, aktuellen Literatur (insbesondere Web of Science). 3. Wissenstransfer: Vermittlung der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und Publikationstätigkeit auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene.
Die biologische Vielfalt zu erhalten, erfordert verlässliche Informationen über ihren Zustand, ihre Veränderungen und die auf sie wirkenden Einflussgrößen. Das bundesweite Biodiversitätsmonitoring umfasst in Deutschland alle Programme, die biologische Vielfalt systematisch und langfristig erfassen, und bildet die Grundlage für Bewertungen, Handlungsempfehlungen und politische Entscheidungen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen des bundesweiten Biodiversitätsmonitorings sowie über zentrale Programme und Akteure. Anhand von Beispielen aus dem naturschutzbezogenen Monitoring werden Arbeitsweisen und Ergebnisse illustriert. Dargestellt werden aktuelle Ansätze zur methodischen Harmonisierung, Nutzung gemeinsamer Flächenkulissen und Integration neuer Technologien, die Synergien, Effizienz und Auswertungsmöglichkeiten im Monitoring verbessern. Abschließend werden aktuelle Herausforderungen und Perspektiven bei der Weiterentwicklung des bundesweiten Biodiversitätsmonitorings aufgezeigt, einschließlich der koordinierenden Rolle des Monitoringzentrums. Als zentrale Voraussetzungen für die zukünftige Weiterentwicklung werden insbesondere eine verbesserte Erfassung von Einflussgrößen (z. B. Klimawandel, Landnutzungen und Immissionen), interoperable Dateninfrastrukturen und eine verlässliche, langfristige Finanzierung hervorgehoben.
Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in Gebieten, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind (BENA) Ziele der Förderung sind die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung in Gebieten, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind sowie die Bewahrung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen. Ebenso soll eine Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten über die Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt gewährleistet werden. Mittels Zahlungen der Ausgleichszulage werden zusätzliche Einkommensverluste, die den Landwirten aufgrund von Nachteilen für die landwirtschaftliche Erzeugung in den betreffenden Gebieten entstehen, ausgeglichen. Ziele sind die Fortführung der Erwerbstätigkeit, die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung und der Erhalt traditioneller Bewirtschaftungsmethoden und somit der Kulturlandschaft insgesamt – mit positiven Folgen für die biologische Vielfalt. Zuwendungszweck sind eine wirtschaftliche Stärkung des ländlichen Raumes und der Erhalt der Biodiversität über die Förderung von benachteiligten Gebieten nach Artikel 71 der Verordnung (EU) 2021/2115 in Verbindung mit dem Förderbereich 9, GAK – Rahmenplan. Als benachteiligte Gebiete gelten die gemäß Art. 32 der VO (EU) Nr. 1305/2013 bestimmten Gebiete. Die jeweils betroffenen Gemarkungen sind Bestandteil der Geodaten.
Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß der Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landschaftselemente (LE) sind Teil der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sind und nach Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten beitragen. In Deutschland sind gemäß § 19 der GAPKondV die Landschaftselemente festgelegt, die nicht beseitigt werden dürfen. In Thüringen werden diese Konditionalitäten-relevanten LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Fläche besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Nicht Konditionalitäten-relevante LE werden nicht als eigener FB ausgewiesen, sondern sind Bestandteil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und werden somit nicht separat angegeben.
Artensofortförderung Das Artensofortförderungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ( https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/artensofortfoerderung/ ) fördert Projekte, die die Artenvielfalt erhalten und befördern sollen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte zur Herstellung und Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern, Entschlammungen, naturnahe Ufergestaltung, Uferbepflanzungen. Des Weiteren werden Projekte gefördert, die dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften (u. a. Entbuschung, Kopfweidenpflege, Pflege von Streuobstwiesen), dem spezifischer Schutz bestimmter Arten, wie z. B. Fledermäuse) dienen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt erhält für die Umsetzung der nachfolgenden Projekte im Jahr 2020 Fördermittel. Bekämpfung Riesenbärenklau an der Bode in Teilbereichen - Ortslage Neugattersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau an der Bode bei Neugattersleben zur Weiterführung der im Rahmen des Umweltsofortprogramms 2017 durchgeführten Maßnahme. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 90.000 € Umsetzungszeitraum: Juli bis November 2020 Bekämpfung des Riesenbärenklau an Thyra und Helme Im Rahmen der Maßnahme werden an den Gewässern Thyra und Helme sich ausbreitende Bestände der invasiven Art beseitigt. Seit 2015 bzw. 2017 wird erfolgreich der Riesenbärenklau an den Ufern und im Gewässerrandstreifen bekämpft. Das Projektgebiet, entlang der Flüsse Helme und Thyra, befindet sich in einem naturschutzfachlich sehr hochwertigen Raum und wird größtenteils von mehreren Schutzgebieten überlagert. Es umfasst z.B. zum großen Teil die FFH-Gebiete "Thyra im Südharz" und das "Gewässersystem der Helmeniederung", zudem tangiert der Arbeitsbereich das FFH-Gebiet "Buchenwälder um Stollberg" und liegt teilweise im Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz". Durch die starke Konkurrenzfähigkeit dieser invasiven Pflanzenart und deren rasanter Ausbreitung können einheimische Uferlebensräume, die für einen standortgerechten Uferbewuchs und eine natürliche Ufersicherung essenziell sind, erheblich beeinträchtigt und sogar gänzlich verdrängt werden. Neben den typischen Gewässer- und Uferlebensraumtypen sind auch gesetzlich geschützte Biotope wie Streuobstbestände vom invasiven Riesenbärenklau im Projektgebiet beeinträchtigt bzw. gefährdet. Die Maßnahme dient somit dem Erhalt der Biodiversität. Kosten: 20.000 € Umsetzungszeitraum: Mai bis November 2020 Errichtung von Nisthilfen für Falken an Elbe-, Mulde und Elsterdeichen (Spezialnistkästen auf Mast einschließlich Aufbau) An den Mulde- und Elbdeichen werden von der Landesgrenze bis zur Mündung auf dem Deichschutzstreifen bis zu zehn Meter lange Holz- oder Betonmast errichtet. An diesen werden auf einer Höhe von acht Metern Turmfalkenkästen angebracht. Ziel ist die ökologische Wühlmausbekämpfung. Kosten: 16.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Erwerb von Nisthilfen (Fledermauskoloniekästen, Eisvogelnisthilfen, Steinkauzkästen, Wiedehopfkästen) Die Nisthilfen für Fledermäuse, Wiedehopf und Eule werden entlang der Muldedeiche punktuell an Bäumen oder Masten sowie Steinhaufen angebracht. Wichtig ist ein artspezifisch angrenzender Lebensraum. Ziel ist vor allem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners durch den Wiedehopf, den Fledermäusen, aber auch andere räuberische Vogelarten. Die Eulennisthilfen dienen der Wühlmausbekämpfung. Das Ziel des Anbringens einer Eisvogelröhre ist die Förderung der biologischen Vielfalt des Ökosystems Fließgewässer. Kosten: 5.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Pflanzung von Quartieren (Schwarzpappel, Ulme, Eiche) Im Bereich der Mulde, nahe Ortslage Raguhn, werden Gehölzquartiere mit Heister der Baumarten Ulme, Schwarzpappel und Eiche als Initialpflanzungen angelegt. Ziel ist die Schaffung von auetypischen Gehölzstrukturen. Kosten: 2.850,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Kopfweidenpflege in Berßel, Bäckergarten Die Maßnahme beinhaltet die Pflege von ca. 15 Kopfweiden. Die Kopfweiden prägen den Ufersaum der Ilse im Ortsbereich von Berßel und auch das Landschaftsbild. Die Stockausschläge der Weidenstämme werden zum Erhalt der Ufergehölze zurückgeschnitten. Kosten: 5.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober / November 2020 Bekämpfung Riesenbärenklau, Gatersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau am Hauptseegraben. Hier hat sich seit dem vergangenen Jahr eine Pflanzengruppe auf ca. 10 x 10 m Grabenböschung ausgebreitet. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 3.000 € Umsetzungszeitraum: Juli 2020 Rückbau und Entsiegelung alter Sielabzugsgraben einschließlich Auslaufbauwerk im Bereich Schweinitz und anschließend Entwicklung von Auengrünland Rückbau und Entsiegelung eines Sielabzugsgraben an der Schwarzen Elster bei Schweinitz mit Entwicklung von Auengrünland In der Gemarkung Schweinitz befindet sich im Überschwemmungsgebiet ein ehemaliger Auslauf eines Schöpfwerkes. Dieses Bauwerk besteht aus einem Betongerinne bzw. in Beton gesetzte Wasserbausteine. Ziel der Maßnahme ist die Entsiegelung der Fläche, das heißt der Abbruch und die fachgerechte Entsorgung des Betons und der Wasserbausteine. Anschließend soll der Bereich als flache Geländemulde ausgeformt und mit standortgerechten Saatmischungen Auengrünland etabliert werden. Kosten: 14.000 € Umsetzungszeitraum: IV. Quartal 2020 Kopfbaumpflege an Rohne und Thüringische Kleine Helme Im Flussgebiet der Helme einschl. der Nebenarme und besonders an der Rohne gibt es eine große Anzahl an Kopfbäumen. Diese Art der "Baumerziehung" ist historisch begründet und reicht schon weit über 250 Jahre zurück. Die vorrangig aus wirtschaftlicher Notwendigkeit (Flecht- und Baumaterial) betriebene Erziehungsform hat heute für die Holzgewinnung keine Bedeutung mehr. Jedoch sind der ökologische Nutzen und die landschaftsbildprägende Wirkung unbestritten. Kopfbäume sind vielseitiger Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten und anderen Tierarten. Zum Erhalt dieses wertvollen Habitats sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Schnittmaßnahmen notwendig. Im Rahmen des Sofortprogramms "Artensofortförderung" bietet sich die Möglichkeit diese Maßnahmen im größeren Umfang durchführen zu können. Geplant ist in Abstimmung mit der zuständigen UNB des Landkreises MSH ca. 80 Stk Kopfbäume an den Gewässern Rohne und Thüringischen Kleinen Helme fachgerecht zu verschneiden und so den Bestand zu revitalisieren und für das nächste Jahrzehnt als ökologisch wertvollem und vielfältigen Lebensraum zu sichern. Kosten: 65.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober bis Dezember 2020
Stadt Cuxhaven – Anfang September wird mit Gehölzarbeiten im Naturschutzgebiet bei Cuxhaven begonnen. Gemeinsam wollen der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt Cuxhaven auf etwa zwei Hektar die gebietsfremde Traubenkirsche entfernen lassen. Das Projekt dient der Pflege des Naturschutzgebiets „Cuxhavener Küstenheiden“ und soll wieder bessere Bedingungen für Zauneidechsen, Heidepflanzen und viele weitere Arten schaffen. Anfang September wird mit Gehölzarbeiten im Naturschutzgebiet bei Cuxhaven begonnen. Gemeinsam wollen der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt Cuxhaven auf etwa zwei Hektar die gebietsfremde Traubenkirsche entfernen lassen. Das Projekt dient der Pflege des Naturschutzgebiets „Cuxhavener Küstenheiden“ und soll wieder bessere Bedingungen für Zauneidechsen, Heidepflanzen und viele weitere Arten schaffen. Die Spätblühende Traubenkirsche kommt ursprünglich aus Amerika. In Deutschland ist die dominante Art sehr weit verbreitet - eingebracht auch durch die gezielte Anpflanzung seit 1900 als Wind- und Feuerschutz sowie zur Bodenverbesserung insbesondere auf nährstoffarmen Sandböden. Mit Ausbreitung durch Vögel und Säugetiere dringt sie auch in die geschützten Offenlandbiotope und verändert dort die Artenzusammensetzung sowie das Landschaftsbild. Für große Teile des Naturschutzgebietes bedeutet das, dass eine stetige Bekämpfung der Traubenkirsche erfolgen muss. Neben der Beweidung und einer händischen Entnahme ist in Zeitabständen auch der Einsatz von größerem Gerät nötigt. Deswegen plant der NLWKN gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Cuxhaven eine Pflegemaßnahme zur Aufwertung der im Rahmen des LIFE-Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ erworbenen Heideflächen. Im Gebiet sollen die unterschiedlich großen Exemplare der Traubenkirsche herausgezogen werden und auch der auf der Fläche vorkommende Japanische Staudenknöterich soll entfernt werden. Für Krähenbeere und Besen- und Glockenheide sollen wieder mehr Platz und bessere Lichtbedingungen geschaffen werden. Denn hier stehen die Pflanzen auf einem ganz besonderen Standort, einer Binnendüne. Diese stehen als Biotop in ganz Europa unter Schutz. Entstanden sind Binnendünen zum Ende der letzten Eiszeit: Durch starke Winde wurde sogenannter Flugsand bis ins Landesinnere transportiert. Die feinen Sande schaffen harte Bedingungen, heiß und nährstoffarm, auf denen nur gut angepasste Arten vorkommen können. Durch Überbauung und Bewaldung sind offene Binnendünen inzwischen sehr selten geworden. Sie spielen jedoch eine große Rolle für die Artenvielfalt der Wildbienen und Wespen, die in den weichen Sand Gänge zur Eiablage bauen können. Im Naturschutzgebiet heimisch fühlen sich auch die streng geschützten Zauneidechsen, auch sie profitieren von dem Projekt. Die Gehölzentfernung schafft weitere offene Flächen, auf denen sich die Tiere sonnen können. Ihre Körpertemperatur hängt von der Außentemperatur ab und gerade am Morgen ist das Sonnenbad für sie besonders wichtig, um sich nach der kühlen Nacht wieder aufzuwärmen. Der Zeitpunkt der Arbeiten wurde so gewählt, dass diese Tiere möglichst wenig gefährdet werden. Im Winter verfallen die Reptilien in eine Winterstarre und könnten so während der Arbeiten von Menschen und Maschine verletzt oder getötet werden. Jetzt im Sommer sind die Tiere aktiv und haben so die Chance, vor den Maschinen zu fliehen. Gleichzeitig wird die Umsetzung engmaschig durch die Expertinnen und Experten der Behörden überwacht, um sicherzustellen, dass die Ausführung umweltverträglich durchgeführt wird. Finanziert wird das Projekt aus Landesmittel zur Pflege besonders seltener Biotope, welche die Stadt Cuxhaven beantragt hat sowie Mitteln des IP LIFE Projekts „Atlantische Sandlandschaften“. Es wird von 16.000 Euro für die Arbeiten ausgegangen. Hintergrundinformation zum Integrierten LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Hintergrundinformation zum Integrierten LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Das Naturschutzgebiet „Cuxhavener Küstenheiden“ ist als sogenanntes „FFH-Gebiet“ zugleich Teil des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes „Natura 2000“. Die laufenden Maßnahmen sind Teil des von der Europäischen Union geförderten Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ zum Erhalt der biologischen Vielfalt, das gemeinsam von den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. Charakteristische Biotope der atlantischen biogeographischen Region wie zum Beispiel Heide- und Dünenlandschaften, artenreiche Borstgrasrasen und nährstoffarme Stillgewässer sollen dabei nachhaltig aufgewertet oder entwickelt werden. Auch die Bestände der für diese Lebensräume typischen Arten wie Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Schlingnatter und Zauneidechse sollen gestärkt werden. Für die zehnjährige Laufzeit des Projekts steht beiden Ländern insgesamt ein Budget von 16,875 Millionen Euro zur Verfügung. 60 Prozent der Mittel werden von der Europäischen Union gestellt, jeweils 20 Prozent von den beiden Bundesländern. Die Gesamtverantwortung für das Vorhaben liegt in Nordrhein-Westfalen beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Die operative Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen in Niedersachsen erfolgt durch den Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Weitere Informationen sind im Internet unter www.sandlandschaften.de und unter www.nlwkn.niedersachsen.de verfügbar. Für Rückfragen zum Gesamtprojekt steht Ihnen das IP-LIFE-Team des NLWKN gerne zur Verfügung (Tel.: 0511/3034-3352, E-Mail: Thomas.Kutter@nlwkn.niedersachsen.de ). Für weitere Informationen über die Maßnahmein der „Cuxhavener Küstenheiden“ wenden Sie sich bitte an Kristof Meyn (Tel.: 0511/3034-3318, E-Mail: Kristof.Meyn@nlwkn.niedersachsen.de ) oder an die UNB Cuxhaven, Per Wegener (Tel.: 04721700782, E-Mail: Per.Wegener@cuxhaven.de )
Die Ausweisung, wissenschaftliche Betreuung und das Monitoring von Waldschutzgebieten in Baden-Württemberg stehen durch die nationale Biodiversitätsstratege wieder verstärkt im Fokus von Forschung und Gesellschaft. Deshalb wird die seit 1993 bestehende Waldschutzgebietskonzeption überarbeitet und im Hinblick auf aktuelle Naturschutzziele weiterentwickelt, die in der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz von ForstBW (GK WNS) für den Staatswald konkretisiert sind. Hierzu zählen zum Einen die systematische Herleitung prioritärer Waldflächen für die Ausweisung neuer Waldschutzgebiete mit natürlicher Waldentwicklung auf Grundlage eines erweiterten Kriterienkatalogs (GK WNS Ziel 8), zum Anderen die aktive Förderung der Waldbiodiversität in Schonwäldern. Um Pflegemaßnahmen zur Erreichung der Schutzziele in den Schonwäldern systematisch aktivieren und evaluieren zu können, werden die bestehende Schonwälder in Schutzkategorien unterteilt, die es zusätzlich ermöglichen, geographische ‘hot spots‘ für spezifische Fördermaßnahmen zu identifizieren. Der Fokus liegt derzeit auf der Förderung von Lichtwaldstrukturen und Lichtwaldarten(- GK WNS Ziele 3,4,6), die von Waldweideprojekten bis zu großflächigen motormanuellen Auflichtungen reichen kann. Im Projekt werden die Pflegemaßnahmen zur Biodiversitätsförderung in den Schonwäldern getestet und deren Wirksamkeit und Kosteneffizienz evaluiert und ggf. angepasst.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1215 |
| Europa | 69 |
| Kommune | 18 |
| Land | 554 |
| Schutzgebiete | 4 |
| Weitere | 245 |
| Wirtschaft | 5 |
| Wissenschaft | 288 |
| Zivilgesellschaft | 70 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 2 |
| Bildmaterial | 3 |
| Daten und Messstellen | 11 |
| Ereignis | 34 |
| Förderprogramm | 965 |
| Hochwertiger Datensatz | 14 |
| Lehrmaterial | 5 |
| Taxon | 1 |
| Text | 697 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 201 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 871 |
| Offen | 1052 |
| Unbekannt | 12 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1823 |
| Englisch | 220 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 11 |
| Bild | 187 |
| Datei | 54 |
| Dokument | 297 |
| Keine | 938 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 30 |
| Webdienst | 16 |
| Webseite | 745 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1272 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1935 |
| Luft | 809 |
| Mensch und Umwelt | 1935 |
| Wasser | 872 |
| Weitere | 1812 |