API src

Found 400 results.

Related terms

Biogasanlagen: Sicherheitstechnische Aspekte und Umweltauswirkungen

In Biogasanlagen wird aus pflanzlichem oder tierischem Material mit Hilfe von Bakterien der erneuerbare Energieträger Biogas gewonnen. Im Jahr 2016 haben die in Deutschland betriebenen Biogasanlagen fast 32 Gigawattstunden Strom erzeugt und damit 5,3 % des Stromverbrauchs in Deutschland gedeckt. So begrüßenswert die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien ist, Biogasanlagen sind komplexe Industrieanlagen mit erheblichem Risikopotential, weil in Biogasanlagen erhebliche Mengen extrem entzündbare und klimaschädliche Gase erzeugt, gespeichert und umgesetzt werden. Außerdem sind in Biogasanlagen erhebliche Volumina allgemein wassergefährdender Stoffe in Form von Gülle, Substraten oder Gärresten vorhanden. Trotz dieses Risikopotentials wurden bisher keine ausreichenden, rechtsverbindlichen Anforderungen zum Schutz von Mensch und Umwelt für die Errichtung und den sicheren Betrieb von Biogasanlagen festgelegt. Im Hintergrundpapier „Biogasanlagen – Sicherheitstechnische Aspekte und Umweltauswirkungen“ des Umweltbundesamtes werden die Gefahren für Umwelt und Gesundheit, die von Biogasanlagen ausgehen, dargestellt. Das ⁠ UBA ⁠ schlägt vor, diese Probleme durch eine „Biogasanlagenverordnung“ zu vermeiden. Sollten Sie beim Download der PDF-Datei Probleme haben, versuchen Sie es bitte mit einem anderen Internetbrowser. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

ReFood GmbH Co. KG NL Schwallungen

Das geplante Vorhaben betrifft die Errichtung einer Rückhalteeinrichtung für die der Anlage zur Verwertung von Speiseresten tierischer Herkunft (BE 1) nachgeordnete Biogasanlage zur Vergärung von Speiseresten (BE 2) und umfasst im Wesentlichen: - die Schaffung einer Ableitfläche im Bereich der Biogasanlage durch Versiegelung, - die Errichtung von zwei Rückhaltbecken zur Rückhaltung von auslaufendem Substrat im Havariefall der Biogasanlage sowie zur Sammlung von unbelastetem Niederschlagswasser und - die Änderung der betrieblichen Entwässerung für Niederschlagswasser.

SIS Bioenergie GbR, Hörmannsdorf 1, 94428 Eichendorf, wesentliche Änderung der Biogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 567 der Gemarkung Adldorf

Die SIS Bioenergie GbR beabsichtigt die wesentliche Änderung ihrer Biogasanlage durch folgende Maßnahmen: • Errichtung und Betrieb eines Nasszerkleinerers für die Zerkleinerung der Substrate vor der Separation • Errichtung und Betrieb eines Pressschneckenseparators zur Auftrennung der Substrate in eine feste Phase (Pressgut) und eine flüssige Phase (Presswasser) einschließlich eines Presswasserbehälters zur Zwischenlagerung des Presswassers • Errichtung und Betrieb einer Gärrestverdampfungsanlage zur Aufbereitung des Presswassers und Reinigung der Gasphase, aufgestellt in einem Container • Errichtung und Betrieb einer Verdunstungskühlanlage zur Kühlung und Verdunstung des in der Gärrestverdampfungsanlage anfallenden Kondensats • Errichtung eines Brauchwassertanks zur Zwischenlagerung von anfallendem Kondensat als Brauchwasser • Errichtung eines Abtankplatzes (Abtankplatz 2) zum Abtanken der Schwefelsäure • Aufstellung eines Säurelagertanks zur Lagerung von Schwefelsäure • Errichtung eines Warmwasser-Pufferspeichers für die Speicherung von Nutzwärme • Austausch der Rührwerkstechnik im Fermenter 1 • Austausch der Gasspeicherfolien durch ein Tragluftdach mit integriertem Gasspeicher am Nachgärer und Gärrestlager 1 • Erhöhung der Gesamteinsatzstoffmenge von 40,8 t/d und 14.892 t/a auf 42,52 t/d und 15.521 t/a mit geringfügiger Erhöhung der Biogasproduktionskapazität

Neugenehmigung nach § 4 BImSchG: Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage

Herr Bernhard Lottner, Raggau 1, 92447 Schwarzhofen, hat beim Landratsamt Schwandorf einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung für folgendes Vorhaben auf den Fl.Nrn. 556, 558, 571 und 600 der Gemarkung Haag bei Schwarzhofen in 92447 Schwarzhofen vorgelegt: a) Errichtung und Betrieb der vorhandenen Biogasanlage i.S.d. BImSchG sowie b) Änderung der vorhandenen Biogasanlage insbesondere durch Errichtung und Betrieb eines Zusatz-BHKWs, Errichtung und Betrieb einer Trafostation, Errichtung und Betrieb baulicher Einrichtungen zur Rückhaltung von Substrat im Fall einer Havarie, Leistungsanpassung des bestehenden BHKWs, Erhöhung des Abgaskamins des bestehenden BHKW 1 sowie Stilllegung des vorhandenen Reserve-BHKWs.

Biogasanlagen

In Biogasanlagen wird aus pflanzlichem oder tierischem Material mit Hilfe von Bakterien der erneuerbare Energieträger Biogas gewonnen. Im Jahr 2016 haben die in Deutschland betriebenen Biogasanlagen fast 32 Gigawattstunden Strom erzeugt und damit 5,3 % des Stromverbrauchs in Deutschland gedeckt.So begrüßenswert die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien ist, Biogasanlagen sind komplexe Industrieanlagen mit erheblichem Risikopotential, weil in Biogasanlagen erhebliche Mengen extrem entzündbare und klimaschädliche Gase erzeugt, gespeichert und umgesetzt werden. Außerdem sind in Biogasanlagen erhebliche Volumina allgemein wassergefährdender Stoffe in Form von Gülle, Substraten oder Gärresten vorhanden. Trotz dieses Risikopotentials wurden bisher keine ausreichenden, rechtsverbindlichen Anforderungen zum Schutz von Mensch und Umwelt für die Errichtung und den sicheren Betrieb von Biogasanlagen festgelegt.Im Hintergrundpapier „Biogasanlagen – Sicherheitstechnische Aspekte und Umweltauswirkungen“ des Umweltbundesamtes werden die Gefahren für Umwelt und Gesundheit, die von Biogasanlagen ausgehen, dargestellt. Das ⁠UBA⁠ schlägt vor, diese Probleme durch eine „Biogasanlagenverordnung“ zu vermeiden.Sollten Sie beim Download der PDF-Datei Probleme haben, versuchen Sie es bitte mit einem anderen Internetbrowser.

Antrag der BIOGAS Grimm-Schöndienst GmbH & Co. KG auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Tausch verschiedener Foliendächer/Rührwerke und Errichtung einer Gasvorbehandlungsanlage in 78549 Spaichingen

Die Biogas Grimm-Schöndienst GmbH & Co. KG, Stockingen 1, 78549 Spaichingen beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Vornahme folgender Änderungen an ihrer bestehenden, immissionsschutzrechtlich genehmigten Biogasanlage: - Tausch der Rührwerke im Nachgärer wie im Gülle-Endlager - Dachtausch Nachgärer und erstmalige Abdeckung Gülle-Endlager - Erhöhung der maximalen Gaslagermenge - Errichtung und Betrieb einer Gasvorbehandlungsanlage - geänderter Substratinput - Lagerung von abgepresstem Substrat auf einem Teil der Fahrsiloanlage

Biogasanalgae Agro Energie Hohenlohekreis GmbH & Co. KG

Änderungsgenehmigung: - Neuerrichtung einer Nährstoffrückgewinnungsanlage in bestehendes Gebäude - Neuerrichtung eines Versorgungsschachtes für Substrat zwischen der Biogasanlage und der Nährstoffrückgewinnungsanlage

Errichtung eines Schutzdeichs zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage im faktischen Überschwemmungsgebiet des Fürgenbachs, FlNr. 1178 Gmkg./Gde. Ruderatshofen

Der Antragsteller hat für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage zur energetischen Nutzung von Wirtschaftsdüngern und nachwachsenden Rohstoffen die wasserrechtliche Plangenehmigung eines Schutzdeichs im faktischen Überschwemmungsgebiet des Fürgenbachs bei Immenhofen beantragt. Die Ausdeichung der Biogasanlage schützt diese einerseits bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis und andererseits das Gewässer vor möglicherweise auslaufendem Substrat.

Biogasanlagen: Neue Technische Regel soll Sicherheit erhöhen

Biogasanlagen: Neue Technische Regel soll Sicherheit erhöhen Biogasanlagen sind wegen des enthaltenen, entzündbaren Biogases sowie der wassergefährdenden Substrate und Gärreste mögliche Quellen von Gefahren. Um die Sicherheit zu erhöhen, hat das Bundesumweltministerium am 21.01.2019 die neue Technische Regel für Anlagensicherheit „Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen“ (TRAS 120) veröffentlicht, an der das UBA mitgearbeitet hat. Die Technische Regel für Anlagensicherheit „Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen“ (TRAS 120) wurde am 21.01.2019 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (⁠ BMU ⁠) im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die TRAS 120 regelt Anforderungen an immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige sowie der Störfall-Verordnung unterliegende Biogasanlagen. Sie konkretisiert für diese Anlagen den Stand der Technik bzw. Stand der Sicherheitstechnik. Grund für die Bekanntgabe der TRAS 120 ist einerseits der in den letzten 15 Jahren stark angestiegene Bestand an Biogasanlagen, der 2018 ca. 9.000 erreicht hat. Andererseits werden bei Prüfungen bei etwa 70 Prozent dieser Anlagen seit Jahren erhebliche sicherheitstechnische Mängel festgestellt. Der Anteil von Prüfungen mit bedeutsamen Mängeln war bei Biogasanlagen 2007 bis 2016 durchweg fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller übrigen geprüften Anlagenarten. Vor allem in den Bereichen Anlagenauslegung, Brandschutz, Explosionsschutz, Durchführung und Nachweis von erforderlichen Prüfungen, Prozessleittechnik sowie sonstige Betriebsorganisation wurden Mängel festgestellt. Die TRAS 120 enthält Hinweise zu bei Biogasanlagen besonders relevanten Gefahrquellen für die Sicherheitsauslegung der Anlagen (d.h. für die Gefahrenanalyse und Gefährdungsbeurteilungen) sowie grundsätzliche Anforderungen an Biogasanlagen und besondere Anforderungen an bestimmte Anlagenteile. Als innovative Elemente für eine technische Regel enthält die TRAS 120 insbesondere Hinweise auf die erforderliche Sicherheitskultur der Betriebsorganisation, Anforderungen an die Fernsteuerung der Anlagen, an die Fachkunde der für den Betrieb verantwortlichen Personen und weiterer Beschäftigte, an die Eigenüberwachung der Anlage und ihres Betriebs durch diese verantwortlichen Personen, an eine Trennung der Anforderungen an Alarmpläne und Notfallpläne sowie nicht nur die Forderung nach einer Notstromversorgung sondern auch eines Notstromkonzepts zu deren Auslegung. Fortschritte in diesen Punkten dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit der Bekanntgabe der TRAS 120 die Probleme noch nicht gelöst sind. Größtes Manko der TRAS 120 ist ihre als gering erachtete Verbindlichkeit. Sie begründet keine unmittelbar gültigen Pflichten der Betreiber von Biogasanlagen (kann also auch keine Bußgelder bei Nicht-Einhaltung begründen), sondern wird lediglich als „Erkenntnisquelle“ für Betreiber und Vollzugsbehörden betrachtet. Wegen fehlender Rechtgrundlage enthält sie auch keine Zulassungspflicht von Anlagenteilen, die für die Sicherheit oder Emissionsminderung besonders relevant sind. Sie enthält ferner keine Anzeigepflicht von immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (womit Betreiber und Standort dieser Anlagen den unteren Immissionsschutzbehörden unbekannt bleiben können) und auch keine generelle Anzeigepflicht von Betriebsstörungen bei den Immissionsschutzbehörden. Das ⁠ UBA ⁠ tritt daher dafür ein, nicht nur die TRAS 120 nun zügig umzusetzen, sondern auch – wie vor sechs Jahren von BMU, Ländern und UBA geplant – durch eine rechtsverbindliche Biogasanlagen-Verordnung zu ergänzen. Der Entwurf für die TRAS 120 wurde von einem Arbeitskreis „Biogasanlagen“ der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) seit 2013 auf der Basis eines Entwurfes für eine Biogasanlagen-Verordnung erarbeitet. Dem Arbeitskreis gehörten Vertreterinnen und Vertreter der Länder, der Verbände, der Berufsgenossenschaften, der Sachverständigen, der Wissenschaft und des UBA an. Der Vorentwurf der TRAS wurde von der KAS veröffentlicht und der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Darüber hinaus hat die KAS ein Fachgespräch zum Vorentwurf durchgeführt. Das BMU hat zum Entwurf der TRAS die rechtlich vorgeschriebene Anhörung der zuständigen Länderbehörden durchgeführt. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen hat das BMU entsprechend § 51a Bundes-Immissionsschutzgesetz die TRAS 120 im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

ResGAR – Ressourcenschonende und energieeffiziente Gärrestbehandlung mit Ammoniak-Rückgewinnung

Die BIORESTEC GmbH wurde 2018 als ein unabhängiges Ingenieurbüro im Bereich Umwelttechnik mit Sitz in Laatzen gegründet. Ihre Schwerpunkte sind Dienstleistungen in der Forschung und Entwicklung, Technologietransfer und Markteinführung von innovativen, neuen Produkten im Bereich Bioenergie und Ressourceneffizienz. Am Standort Merkendorf (Bayern) soll eine großtechnische Anlage zur Behandlung von Gärresten errichtet und in Betrieb genommen werden. In der Anlage sollen Gärreste aus der im Umkreis befindlichen Biogasanlage Lachholzfeld behandelt werden, die aktuell unaufbereitet landwirtschaftlich genutzt werden. Da sich die Biogasanlage in einem Gebiet mit hoher Nitratbelastung des Grundwassers befindet (sog. rotes Gebiet), wird die Biogasproduktion und Flexibilität in Hinblick auf die eingesetzten Substrate wegen der in roten Gebieten langen Dünge-Sperrfristen derzeit durch die Lagerkapazität für Gärreste limitiert. Ziel des Vorhabens „ResGAR“ ist die Errichtung, Inbetriebnahme und der Betrieb einer AGRIFER® PLUS-Anlage im großtechnischen Maßstab. In der Anlage sollen jährlich 13.000 Kubikmeter Gärreste behandelt werden. Dabei soll das Volumen der Gärreste reduziert und so die Transportaufwendungen bei der Gärrestnutzung reduziert werden (25 Prozent statt 7 Prozent Trockensubstanz-Gehalt im Gärrest). Das Prinzip der fraktionierten Eindampfung wird als Schlüssel zur Stickstoff-Ausschleusung mit geringerem Säurebedarf genutzt. So sollen jährlich 22 Tonnen Stickstoff als Ammoniakwasser für die Nutzung auch außerhalb der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Das entspricht knapp 30 Prozent des im Gärrest vorhandenen Stickstoffs. Das Verfahren kann dazu beitragen, dass der Stickstoffüberschuss auf den umliegenden landwirtschaftlichen Flächen in der Region gesenkt wird. Es wird davon ausgegangen, dass die geringeren Lachgasemissionen während der Lagerung der Gärreste einer Emissionsminderung von 25 Tonnen CO 2 -Äquivalente pro Jahr gleichkommen. Durch den (im Vergleich zur Produktion von Ammoniak im Haber-Bosch-Verfahren) geringeren Energieeinsatz bei der Herstellung des Ammoniakwassers können zudem indirekte Emissionen von rund 180 Tonnen CO 2 -Äquivalente pro Jahr eingespart werden.  Im Vergleich zu einer zweistufigen Eindampfung mit Brüdenwäscher soll der Säureeinsatz um ca. 90 Prozent von jährlich 210 Tonnen auf 18 Tonnen reduziert werden. Zudem stellt die dreistufige Wärmekaskade eine Verbesserung der Energieeffizienz im Vergleich zum Stand der Technik dar. Das energieeffiziente Verfahren zur Produktion von Ammoniakwasser sowie die Reduktion des Einsatzes von Chemikalien bei der Gärrestaufbereitung sind auch übertragbar auf andere Anlagentypen. Beispielsweise kann das Verfahren zur Aufbereitung anderer Wirtschaftsdünger, z.B. Gülle eingesetzt werden. Die Technik könnte damit auch in Viehhaltungsbetrieben ohne Biogasanlage eingesetzt werden. Hierbei müsste jedoch die fehlende Wärmequelle bei der Gülleaufbereitung berücksichtigt werden, während Biogasanlagen die Wärme aus Blockheizkraftwerken nutzen können. Grundsätzlich kann die ResGAR-Technologie auf viele Betriebe der gleichen oder anderer Branchen übertragen werden. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: BIORESTEC GmbH Bundesland: Bayern Laufzeit: seit 2024 Status: Laufend

1 2 3 4 538 39 40