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Bedeutung Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (absolute Werte) Erhaltungszustand der Arten nach Anhang II, IV und V der FFH-Richtlinie (absolute Werte) Definition und Berechnungsverfahren

Die Erhaltungszustände der Lebensräume des Anhanges I und der Arten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie werden in 6-jährigem Abstand gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie in allen Mitgliedsstaaten der EU ermittelt. Die Ergebnise zeigen Erfolge und Defizite bei der Erhaltung und Wiederherstellung des europäischen Naturerbes auf. Dargestellt sind summarisch die landesspezifischen Bewertungen der Lebensraumtypen und der Arten der FFH-Richtlinie in der  kontinentalen biogeographischen Region Sachsen-Anhalts. Zur Ermittlung der landesspezifischen Bewertungen wurden die EU-Vorgaben des Dokumentes "Assessment and reporting under Article 17 of the Habitats Directive" auf die Daten angewandt, welche Sachsen-Anhalt dem Bund zur Erstellung des nationalen Berichts übermittelt hat. Zwischen den Bewertungen von 2007 und 2013 wurden umfangreiche Monitoringprogramme realisiert, was zu einer Steigerung der Bewertungsqualität geführt hat. Letzte Aktualisierung: 20.05.2016

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz FFH-Lebensraumtypen in NATURA2000 Schutzgebieten gemäß VO, Saarland

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): FFH-Lebensraumtypen mit Gesamtbewertung, Stand Schutzgebietsverordnung (VO) in ausgewiesenen Natura2000-Gebieten. Lebensraumtypen und zugehörige Bewertungen die Bestandteil der Gebietsausweisung waren. Der Datensatz FFH-LRT umfasst die Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie. Im Anhang I der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sind die natürlichen und naturnahen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse aufgeführt, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen müssen. Die natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse sind nach Definition der FFH-Richtlinie diejenigen Lebensräume, die entweder im Bereich ihres natürlichen Vorkommens vom Verschwinden bedroht sind, oder infolge ihres Rückgangs oder aufgrund ihres an sich schon begrenzten Vorkommens ein geringes natürliches Verbreitungsgebiet haben, oder aber typische Merkmale einer oder mehrerer der fünf biogeographischen Regionen aufweisen. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Pollen and environmental reconstruction, Holocene dynamics of tropical rainforest, climate, fire, human impact and land use in Sulawesi and Sumatra, Indonesia

Das Projekt "Pollen and environmental reconstruction, Holocene dynamics of tropical rainforest, climate, fire, human impact and land use in Sulawesi and Sumatra, Indonesia" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Göttingen, Albrecht-von-Haller-Institut für Pflanzenwissenschaften, Abteilung für Palynologie und Klimadynamik.The present-day configuration of Indonesia and SE Asia is the results of a long history of tectonic movements, volcanisms and global eustatic sea-level changes. Not indifferent to these dynamics, fauna and flora have been evolving and dispersing following a complicate pattern of continent-sea changes to form what are today defined as Sundaland and Wallacea biogeographical regions. The modern intraannual climate of Indonesia is generally described as tropical, seasonally wet with seasonal reversals of prevailing low-level winds (Asian-Australian monsoon). However at the interannual scale a range of influences operating over varying time scales affect the local climate in respect of temporal and spatial distribution of rainfall. Vegetation generally reflects climate and to simplify it is possible to distinguish three main ecological elements in the flora of Malaysia: everwet tropical, seasonally dry tropical (monsoon) and montane. Within those major ecological groups, a wide range of specific local conditions caused a complex biogeography which has and still attract the attention of botanists and biogeographers worldwide. Being one of the richest regions in the Worlds in terms of species endemism and biodiversity, Indonesia has recently gone through intensive transformation of previously rural/natural lands for intensive agriculture (oil palm, rubber, cocoa plantations and rice fields). Climate change represents an additional stress. Projected climate changes in the region include strengthening of monsoon circulation and increase in the frequency and magnitude of extreme rainfall and drought events. The ecological consequences of these scenarios are hard to predict. Within the context of sustainable management of conservation areas and agro-landscapes, Holocene palaeoecological and palynological studies provide a valuable contribution by showing how the natural vegetation present at the location has changed as a consequence of climate variability in the long-term (e.g. the Mid-Holocene moisture maximum, the modern ENSO onset, Little Ice Age etc.). The final aim of my PhD research is to compare the Holocene history of Jambi province and Central Sulawesi. In particular: - Reconstructing past vegetation, plant diversity and climate dynamics in the two study areas Jambi (Sumatra) and Lore Lindu National Park (Sulawesi) - Comparing the ecological responses of lowland monsoon swampy rainforest (Sumatra) and everwet montane rainforests (Sulawesi) to environmental variability (vulnerability/resilience) - Investigating the history of human impact on the landscape (shifting cultivation, slash and burn, crop cultivation, rubber and palm oil plantation) - Assessing the impact and role of droughts (El Niño) and fires - Adding a historical perspective to the evaluation of current and future changes.

Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen

Der Datensatz Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Biogeographischen Regionen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Biogeographische Regionen". Die Daten zeigen die nahtlosen Abgrenzungen von so genannten Landschaftsräumen, die eine Präzisierung und thematische Ergänzung von Naturräumlichen Einheiten (vergl. Schmidthüsen u.a.) sind. Die Objektmetadaten enthalten Angaben über die landschaftsökologischen Fachmerkmale, die die Gebiete kennzeichnen. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Landschaftsräume für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Erstellung des landesweiten Biotopverbundes erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.

Archiv Jahr 2016 Jahr 2008 Jahr 2007 Jahr 2004 Jahr 2003 Jahr 2000

Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2334 DER KOMMISSION vom 9. Dezember 2016 zur Annahme einer zehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 8191) Amtsblatt der EU vom 23.12.2016 1 Entscheidung der Kommission vom 12. November 2007 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung einer ersten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 5396) (2008/23/EG) Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L12 vom 15. Januar 2008 (672 KB, nicht barrierefrei) Entscheidung der Kommission vom 13. November 2007 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung einer ersten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 5403) (2008/25/EG) Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L12 vom 15. Januar 2008 (2 MB, nicht barrierefrei) Bekanntmachung der Europäischen Vogelschutzgebiete gemäß § 10 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes Vom 26.Juli 1007 Gemäß § 10 Abs. 6 Nr.1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 25. Mai 2002 (BGBl. I S. 1193) gibt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nachstehend die Europäischen Vogelschutzgebiete bekannt (Anlage). Bonn, den 26. Juli 2007 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Im Auftrag Dr. Boye Bundeanzeiger. - Jahrgang 59. Nummer 196a. a.S. - vom 19. Oktober 2007 (Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, ISSN 0720-6100) EU SPA-Gebiete Sachsen-Anhalt (gem. Kabinettsbeschluss vom 09.09.2003; Bearbeitungsstand 15.09.2003) (42 KB, nicht barrierefrei) Der Bundesanzeiger, Jahrgang 59, Nummer 196a, vom 19. Oktober 2007 liegt nicht digital vor. Verordnung über die Errichtung des ökologischen Netzes Natura 2000 2 vom 23. März 2007 (GVBl. LSA 2007, S. 82) Gesamtlisten der Natura 2000-Gebiete - Stand: 31.12.2004 - gemäß Kabinettsbeschluss vom 21.12.2004 Vogelschutzgebiete (14 KB, nicht barrierefrei) FFH-Gebiete (188 KB, nicht barrierefrei) Erläuterung zur Codierung (25 KB, nicht barrierefrei) Kommission Entscheidung der Kommission vom 7. Dezember 2004 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2004) 4032) (2004/813/EG) Amtsblatt der Europäischen Union L 387 vom 29.12.2004 (2 MB, nicht barrierefrei) Kommission Entscheidung der Kommission vom 7. Dezember 2004 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2004) 4031) (2004/798/EU) Amtsblatt der Europäischen Union L 382 vom 28.12. 2004 (1 MB, nicht barrierefrei) Nachmeldung besonderer Schutzgebiete Broschüre, Stand: Mai 2003 (1,5 MB, nicht barrierefrei) NATURA 2000 / 2 Nachmeldung besonderer Schutzgebiete Sachsen-Anhalts gemäß FFH-Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie Entwurf einer ergänzenden Gebietsliste zu FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts nach kritischer Durchsicht der Bewertungen und Defizit-Nennungen durch die EU-KOMMISSION für atlantische und kontinentale biogeographischen Regionen gemäß Kabinettsbeschluss vom 09.09.2003 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Meldeliste (Stand: 09.09.2003) (62 KB, nicht barrierefrei) NATURA 2000 Besondere Schutzgebiete Sachsen-Anhalts nach der Vogelschutz-Richtlinie und der FFH-Richtlinie gemäß Kabinettsbeschluss vom 28./29. Februar 2000 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Besondere Schutzgebiete (Broschüre) (1 MB, nicht barrierefrei) Zur Öffentlichkeitsinformation im Vorfeld der Meldung, sie verkörpert nicht den aktuellen Datenstand. Meldeliste (Stand: Oktober 2000) (39 KB, nicht barrierefrei) 1 Quelle: EURO-Lex 2 Quelle: Landesrecht Sachsen-Anhalt Letzte Aktualisierung: 23.11.2022

FFH Berichte FFH Bericht 2019 FFH Bericht 2013 FFH Bericht 2007

2019 wurde nach 2007 und 2013 zum dritten Mal der nationale Bericht mit konkreten Aussagen zum Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse erstellt. Damit wird Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Rechnung getragen, der eine im Turnus von sechs Jahren zu erfüllende Berichtspflicht der Mitgliedsstaaten gegenüber der EU vorsieht. Die Berichtsdaten der einzelnen Mitgliedsstaaten werden dann zu einem gemeinsamen Bericht für die EU zusammengeführt. Dieser EU-weite FFH-Bericht erfüllt im Rahmen der EU-Politik eine Indikatorfunktion zur Ausrichtung auf Ziele in Bezug auf die Zielerreichung der Bewahrung der biologischen Vielfalt und zur Ableitung von EU-weiten Handlungsstrategien. Ergebnisse der FFH-Landesbewertung Sachsen-Anhalts 2019 (130 KB) Nationaler FFH-Bericht 2019 Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Gesamtbewertungen: Arten in Sachsen-Anhalt 2007, 2013, 2019, Atlantische Region (327 KB) Arten in Sachsen-Anhalt 2007, 2013, 2019, Kontinentale Region (446 KB) Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt 2007, 2013, 2019, Atlantische Region (328 KB) Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt 2007, 2013, 2019, Kontinentale Region (347 KB) Landesspezifische Bewertungen der Lebensraumtypen und Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie in der atlantischen und kontinentalen biogeographischen Region. Zur Ermittlung dieser Bewertungen wurden die Vorgaben des Dokumentes "Assessment and reporting under Article 17 of the Habitats Directive - Reporting Formats for the period 2007 - 2012", das hinsichtlich der Bewertungstabellen weitestgehend identisch mit DocHab 04-03/03-rev.3 ist, auf die Daten angewandt, welche Sachsen-Anhalt dem Bund zur Erstellung des nationalen Berichts übermittelt hat. Neu gegenüber dem Bericht 2007 sind die Trendangaben zur Entwicklung der Erhaltungszustände. Nationaler FFH-Bericht 2013 enthält auch die Verbreitungskarten der Schutzgüter Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Die Berichtstabellen enthalten zum direkten Vergleich auch die landesspezifischen Bewertungen von 2007. Gesamtbewertungen: Arten in Sachsen-Anhalt 2007, 2013, Atlantische Region (324 KB, nicht barrierefrei) Arten in Sachsen-Anhalt 2007, 2013, Kontinentale Region (505 KB, nicht barrierefrei) Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt 2007, 2013, Atlantische Region (186 KB, nicht barrierefrei) Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt 2007, 2013, Kontinentale Region (190 KB, nicht barrierefrei) Landesspezifische Bewertungen der Lebensraumtypen und Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie in der atlantischen und kontinentalen biogeographischen Region. Zur Ermittlung dieser Bewertungen wurden die Vorgaben des DocHab 04-03/03-rev.3 auf die Daten angewandt, welche Sachsen-Anhalt dem Bund zur Erstellung des nationalen Berichts übermittelt hat. Nationaler FFH-Bericht 2007 Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Gesamtbewertungen: Arten in Sachsen-Anhalt 2007, Atlantische Region (80 KB, nicht barrierefrei) Arten in Sachsen-Anhalt 2007, Kontinentale Region (161 KB, nicht barrierefrei) Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt 2007, Atlantische Region (57 KB, nicht barrierefrei) Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt 2007, Kontinentale Region (94 KB, nicht barrierefrei) Letzte Aktualisierung: 10.06.2020

Berichtspflicht

Ziel der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist die Sicherung der Vielfalt der Arten und Lebensräume (Biodiversität) auf dem Gebiet der Europäischen Union durch ein Netz von besonderen Schutzgebieten (Natura-2000-Netzwerk). Gemäß Artikel 17 dieser Richtlinie erstellen deswegen die Mitgliedsstaaten regelmäßig (alle 6 Jahre) Berichte über den Zustand der Gebiete und der dort vorkommenden Lebensraumtypen und Arten. Zur Erfüllung der Berichtspflicht laufen neben der Ersterfassung nach weitgehend einheitlichen Methoden und Bewertungsstandards dann auch Wiederholungskartierungen ausgewählter Flächen sowie ausgewählter Populationen im Rahmen des Monitorings. Die Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten und Lebensraumtypen erfolgt anhand von Bewertungsschemata, die ebenfalls auf Grundlage bundesweiter Empfehlungen erarbeitet wurden. Zur Erstellung der Berichte werden die erhobenen Daten aggregiert, erst auf der Ebene der einzelnen Bundesländer, dann auf der Ebene der biogeographischen Regionen der einzelnen Mitgliedsländer, dann auf der Ebene der biogeographischen Regionen EU-weit. Zeigt sich, dass Schutzgegenstände nicht in einem günstigen Erhaltungszustand sind, sollen Programme und Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation beschlossen und umgesetzt werden. Wird in Verfahren von FFH-Verträglichkeitsprüfungen die Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen von Schutzgegenständen aufgezeigt, die sich (auf aggregierter Ebene) nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befinden, ist die Schwelle einer Zulassung erheblich verschärft. Der Nationale Bericht nach Artikel 17 FFH-RL (aufgeteilt in die kontinentale, atlantische und alpine biogeographische Region Deutschlands) ist über die Homepage des Bundesamtes für Umweltschutz einsehbar. Nationaler Bericht gemäß FFH-Richtlinie Des weiteren ist alle zwei Jahre ein Bericht nach Artikel 16 zum Artenschutz im Zusammenhang mit den genehmigten Ausnahmen zu erstellen.

Wald- und Moorgebiet südwestlich Schierke

Besonderes Schutzgebiet-Nr. FFH0311 Code: DE 4229-302 Schutzstatus: LSG0032WR  - Harz und nördliches Harzvorland, NSG0159 - Kramershai Neumeldung Fläche: 508,36 ha Erläuterungen: Die Neuausweisung des FFH-Gebiets wird von der Fachbehörde für Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Meldung an die Europäische Kommission vorgeschlagen. Aufgrund der Flächengröße und gebietsspezifischen Besonderheiten wird die Meldung eines neuen Natura 2000-Gebietes gegenüber der Erweiterung bestehender Gebiete (FFH-Gebiete Hochharz, Harzer Bachtäler) bevorzugt. Dies erscheint auch aus verwaltungstechnischer Sicht die geeignete Variante, da für die angrenzenden Gebiete bereits ein Verordnungsstatus besteht. Das Vorschlagsgebiet befindet sich auf dem Territorium der Gemeinden Wernigerode und der Stadt Oberharz am Brocken im Landkreis Harz. Es grenzt südlich an die Ortslage Schierke an und erstreckt sich von da bis zur Landesgrenze nach Niedersachsen. Die Nordwestgrenze ist deckungsgleich mit der Grenze des FFH-Gebietes 160 „Hochharz“. Die westliche Begrenzung verläuft wiederum deckungsgleich mit der Grenze des FFH-Gebietes 089 „Harzer Bachtäler“. Die Südgrenze bildet die Bundesstraße 27. Im Osten wird das Gebiet durch den Verbindungsweg von der Ortslage Schierke zu den Scherstorklippen begrenzt. Die Gesamtfläche beträgt ca. 508 Hektar . Das Vorschlagsgebiet umfasst einen bisher außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse liegenden Bereich an Nord-, Ost und Südhang des Kleinen Winterberges. Im nördlichen Abschnitt umfasst es einen Teil des großflächigen und gebietsübergreifenden Moorkörpers mit den Schwerpunktvorkommen der prioritären LRT 91D0* „Moorwälder“, der LRT 7120 und 7140 „Hoch- und Übergangsmoore“ sowie Quellzonen. Höhenlage und spezifische Standortsverhältnisse bedingen im nördlichen Teil auch das Auftreten des LRT 9410 „Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder“. Im Süden schließt das Vorschlagsgebiet das bestehende NSG Kramershai ein, in dem sich die höchstgelegenen Vorkommen des LRT 9110 „Hainsimsen-Buchenwald“ in Sachsen-Anhalt sowie weitere FFH-Lebensraumtypen befinden. In der hier vorgestellten Lage und Ausdehnung stellt das Vorschlagsgebiet geographisch und ökologisch die Kohärenz zwischen dem FFH-Gebiet „Hochharz“ im Nordwesten und dem FFH-Gebiet „Harzer Bachtäler“ im Süden her. Anlässlich der EU-Berichtspflichten wurden 2019 für den Anteil an der Kontinentalen Biogeographischen Region in Sachsen-Anhalt 229 Hektar des LRT 91D0* innerhalb und 3 Hektar außerhalb von Natura 2000-Gebieten gemeldet. Mit einer Gesamtfläche von 43,8 Hektar befinden sich damit gegenwärtig noch weitere 20% dieses prioritären LRT außerhalb des Natura 2000-Schutzgebietssystems. Die neue Gebietsmeldung würde diese landesweit signifikanten Vorkommen des LRT 91D0* in das Schutzgebietssystem gemäß den Forderungen aus der FFH-Richtlinie integrieren. Das Vorschlagsgebiet ist zu über 95% waldbestockt. Es herrscht ein Mosaik vielfältiger Standortsformen vor, die von Mooren bis hin zu terrestrischen Standorten reichen. Es ist zum überwiegenden Teil forstlich überprägt, enthält jedoch immer noch einen hohen Anteil naturnaher Wälder. Insgesamt wurden 10 FFH-Lebensraumtypen festgestellt, darunter 3 prioritäre. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: FFH-LRT Flächengröße in ha 91D0* 43,8 9410 51,5 9110 18,6 91E0* 2,0 7120 0,1 7140 0,4 6520 1,5 6230* 0,1 4030 0,1 3260 0,7 Tab. 1: Flächengrößen von FFH-LRT im Vorschlagsgebiet „Wald- und Moorgebiet südwestlich Schierke Schutzziele: Allgemeine Schutzziele: Der Schutzzweck des Gebietes umfasst die Gewährleistung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 und die Wahrung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der LRT gemäß Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Tier- und Pflanzenarten als maßgebliche Bestandteile des besonderen Schutzgebietes einschließlich der mit ihm räumlich und funktional verknüpften und für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume. Des Weiteren umfasst der Schutzzweck die Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustandes der Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II FFH-RL als maßgebliche Bestandteile des Gebietes, einschließlich der mit ihren Habitatflächen räumlich und funktional verknüpften und für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume. Gebietsspezifische Schutzziele: Die Erhaltung der gebietstypischen Biotopkomplexe in den oberen Lagen des Harzes mit ihren sehr vielgestaltigen Lebensräumen, insbesondere der Moorwälder, der Montanen und bodensauren Fichtenwälder, der Erlen-Eschenwälder, der am höchsten gelegenen Buchenwälder Sachsen-Anhalts sowie kleinflächig der naturnahen Fließgewässer mit begleitender Vegetation, Bergmähwiesen, Borstgrasrasen, Mooren und Heideflächen. Erhaltung des zusammenhängenden und gebietsübergreifenden Komplexes aus überwiegend soligenen Mooren sowie den räumlich und funktional mit ihnen verknüpften Quellen sowie Fließgewässern. Die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbesondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: 1. LRT gemäß Anhang I FFH-RL: Prioritäre LRT: 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden, 91D0* Moorwälder, 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Weitere LRT. 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion, 4030 Trockene europäische Heiden, 6520 Berg-Mähwiesen, 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore, 7120 noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore, 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) und LRT 9410 Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea) 2. Arten gemäß Anhang II FFH-RL: Luchs (Lynx lynx) Anmerkung: Flächendeckende Untersuchungen zum Vorkommen von Arten des Anhangs II FFH-RL liegen noch nicht vor. Die Angabe zum Luchs entstammt den Unterlagen für das ROV Natürlich Schierke. Aufgrund der Habitatausstattung ist mit dem Vorkommen weiterer Arten zu rechnen, so beispielsweise Großes Mausohr (Myotis myotis), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) und Mopsfledermaus (Barbastellus barbastellus) (M. Trost, mdl. Mtt.) Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einengünstigen Erhaltungszustand der LRT gemäß Anhang I FFH-RL sind insbesondere: Für die LRT der Wälder im Gebiet (LRT 9110, 91D0*, 91E0*, 9410): natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für die hydromorph geprägten LRT 91D0* und, 91E0* hinreichend hohe Wasserstände bzw. ggf. regelmäßig stattfindende Überflutungsereignisse), Erhaltung und Entwicklung eines stabilen und vernetzten Bestands von Moorwäldern aller standortbedingten Ausprägungen, der einen repräsentativen Anteil ungenutzter Naturwälder aufweist. Erhaltungsziele sind naturnahe, strukturreiche, möglichst großflächige und unzerschnittene Moorwälder auf nassen bis morastigen, nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen Standorten mit intaktem Wasserhaushalt sowie natürlichem Relief und intakter Bodenstruktur. Erhaltung und Entwicklung eines landesweit stabilen und vernetzten Bestands aus Erlen-Eschenwäldern aller standortbedingten Ausprägungen, der einen repräsentativen Anteil ungenutzter Naturwälder aufweist. Erhaltungsziele für die einzelnen Vorkommen sind naturnahe, feuchte bis nasse Erlen- und Eschenwälder verschiedenster Ausprägung aller Altersstufen in Quellbereichen, an Bächen und in Flusstälern. Diese umfassen alle natürlichen oder naturnahen Entwicklungsphasen in mosaikartiger Struktur und mit ausreichendem Flächenanteil natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf das Bestandsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand, Des Weiteren gilt das oben genannte Schutzziel für: ein lebensraumtypisches Arteninventar, ein hinreichend hohen Anteil an Alt- und Biotopbäumen, ein hinreichend hohen Anteil an jeweils lebensraumtypischen Strukturen (z. B. stehendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Waldinnen- und außenränder, Stockwerkaufbau, Geländestrukturen), Gewährleistung eines Mosaiks unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend hohen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung, ein hinreichend hohen Anteil weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Bestände, Für den LRT der Gewässer (LRT 3260): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Gewässerstrukturen und Standortbedingungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf das Wasserregime (insbesondere hinreichend hoher Wasserspiegel sowie günstige Strömungsverhältnisse), Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Bedingungen für den Nährstoffhaushalt Natürliche oder naturnahe Zustände des ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (insbesondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), Natürliche oder naturnahe Zustände im Bezug auf das Lichtregime, auf die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie auf die Beschaffenheit der Ufer und des Gewässergrundes, Ein lebensraumtypisches Arteninventar in Bezug auf Ufer-, submerse und emerse Vegetation, Für den LRT Borstgrasrasen (LRT 6230*): Ein lebensraumtypisches Arteninventar mit hohem Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen, Erhaltungsziele für die einzelnen Vorkommen sind arten- und strukturreiche, überwiegend gehölzfreie Borstgras-Rasen auf nährstoffarmen, trocken bis feuchten Standorten, die extensiv beweidet oder gemäht werden. LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen Für den LRT der trockenen Heiden (LRT 4030): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen Ein lebensraumtypisches Arteninventar mit einem hohen Anteil konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen, Die Präsenz der verschiedenen charakteristischen Altersstadien der LRT in Kombination mit vegetationsfreien Rohböden und weiteren charakteristischen Biotopen sowie eingestreuten Sonderstrukturen, LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen, Für den LRT der Frisch- und Feuchtwiesen (LRT 6520): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt sowie auf den Nährstoffhaushalt (nährstoffarme Standortbedingungen) Einem lebensraumtypischen Arteninventar und einem hohen Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen, Für die LRT der Moore und feuchten Heiden (LRT 7120, 7140): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen, insbesondere in Bezug auf den Wasserhaushalt (hinreichende Wasserversorgung bzw. dauerhaft oberflächennahe Grundwasserstände, auf den Nährstoffhaushalt (nährstoffarme Standortbedingungen), naturnahe, waldfreie Moore u. a. mit torfmoosreichen Seggen- und Wollgras-Rieden, auf sehr nassen, nährstoffarmen Standorten, meist im Komplex mit nährstoffarmen Stillgewässern und anderen Moortypen, auf die Bodenstruktur, das Lichtregime, die Oberflächenmorphologie sowie auf den Torfkörper und moorbildende Prozesse, Ein lebensraumtypisches Arteninventar, charakterisiert insbesondere durch Kryptogamen und weitere konkurrenzschwache Arten. Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der Tierarten gemäß Anhang II FFH-RL sind insbesondere: Für den Luchs wenig zersiedelte oder zerschnittene Landschaften mit natürlichen oder naturnahen, größeren zusammenhängenden, strukturreichen Waldkomplexen, geeignete Wanderkorridore. Meldekarte (pdf-Datei 2,2 MB) LRT-Karte (pdf-Datei 2,5 MB) Letzte Aktualisierung: 14.04.2021

Meldungen Historie der Meldung der Natura 2000-Gebiete

Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 1 (FFH-Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. In dieses Natura 2000 genannte Netz sind auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutz-Richtlinie 1 gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) integriert. Sachsen-Anhalt gab dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) 1992 neun EU SPA mit einer Gesamtfläche von 27.200 ha bekannt ( vgl. Abb. 14 KB, nicht barrierefrei). Die erste Meldung von FFH-Gebieten des Landes Sachsen-Anhalt wurde unabhängig von der bestehenden Rechtsunsicherheit bereits 1995 an das BMU übermittelt, von dort aber erst 1998 (unvollständig) als Teil der deutschen Meldung an die EU-Kommission weitergereicht ( vgl. Abb. 14 KB, nicht barrierefrei). Diese Gebietskulisse kritisierte die EU als nicht ausreichend. Außerdem wurden mit fortschreitender Ermittlung der Grundlagendaten zur Verbreitung von Lebensräumen und Arten bis Ende 1998 Defizite dieser ersten Natura 2000-Gebietsmeldung sichtbar. Gleichzeitig mahnte die Kommission bei der Bundesregierung erneut die vollständige und abschließende Meldung aller geeigneten Gebiete an. Die Erarbeitung einer korrigierten Vorschlagsliste für die Natura 2000-Gebiete erfolgte durch das LAU in enger Abstimmung mit dem MU von Anfang April bis Ende August 1999. Die Gesamtfläche der Natura 2000-Gebiete Sachsen-Anhalts betrug nach dieser Vorschlagsliste rund 180.000 ha. Insgesamt handelte es sich um 168 FFH-Gebiete und 21 EU SPA ( vgl. Abb. 14 KB, nicht barrierefrei). Im Zuge der öffentlichen Diskussion der Vorschlagsliste gingen etwa 1 800 Einwendungen ein; ca. 150 weitere Natura 2000-Gebiete wurden vorgeschlagen. Die Einwendungen und die Neuvorschläge wurden nach den Kriterien gemäß Anhang III der FFH-Richtlinie fachlich geprüft. Die überprüfte Liste enthielt nunmehr 193 FFH-Gebiete und 23 EU SPA mit einer Gesamtfläche von 200.023 ha ( vgl. Abb. 14 KB, nicht barrierefrei). Sie wurde mit Kabinettsbeschluss vom 28./29. Februar 2000 (1,1 MB, nicht barrierefrei) bestätigt, am 30.06.2000 an das BMU übersandt und von dort am 20.10.2000 (unverändert) an die EU-Kommission weitergeleitet. Somit hatten bis zum Jahr 2001 dann auch die bisher bezüglich der Meldung von FFH-Vorschlagsgebieten zögerlichen Mitgliedsstaaten der EU, darunter Deutschland, zumindest grundsätzlich brauchbare nationale Gebietslisten an die Kommission weitergeleitet. Damit konnte auch für die alpine, die atlantische und die kontinentale biogeographische Region die zweite Phase zum Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 beginnen. In dieser zweiten Phase prüft die Kommission, getrennt nach biogeographischen Regionen, die nationalen Gebietslisten und entscheidet, welche der vorgeschlagenen Flächen als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in das Netz Natura 2000 zu integrieren sind. Dabei gegebenenfalls festgestellte Defizite bei der Auswahl der Vorschlagsgebiete teilt die Kommission den betroffenen Mitgliedsstaaten mit der Auflage zur kurzfristigen Behebung der Mängel mit. Dies kann möglicherweise die Erweiterung oder die Nachmeldung von Gebieten erforderlich machen. Unabhängig davon erfolgte die Veröffentlichung einer „Ersten Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen biogeographischen Region“ im Amtsblatt der EU vom 28.12.2004 (1,3 MB, nicht barrierefrei); für die atlantische biogeographische Region im Amtsblatt der EU vom 29.12.2004 (1,8 MB, nicht barrierefrei). Grundlage der veröffentlichten Listen war die Meldung Sachsen-Anhalts aus dem Jahr 2000. Auf den Bewertungstreffen der EU-Kommission wurde die bisher erstellte Gebietsliste für Deutschland als teilweise unzureichend eingeschätzt, weshalb in den Protokollen zu den jeweiligen biogeographischen Regionen Defizite zu den bisher gemeldeten Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten für die einzelnen Bundesländer oder für ganz Deutschland benannt wurden. Hervorzuheben ist, dass für Sachsen-Anhalt im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ wenige Defizite bei den Meldungen landestypischer Naturraumausstattungen festgestellt wurden. Dazu kamen Defizit-Meldungen, die im Zusammenhang mit der Vogelschutz-Richtlinie für einzelne Vogelarten als Prüfempfehlung der EU-Kommission stehen sowie solche durch das BfN für Lebensraumtypen und Arten, für die Deutschland insgesamt eine Defizit-Meldung erhielt (ohne besondere Nennung einzelner Bundesländer), wie z.B. für eutrophe Seen, Unterwasservegetation in Flüssen der Submontanstufe und der Ebenen, acht Fischarten, den Kammmolch, eine Fledermausart und einzelne Insektenarten. Für die für Sachsen-Anhalt als defizitär eingeschätzten Lebensraumtypen und Arten wurde vom LAU bis zum Mai 2003 eine fachliche Vorschlagsliste der nachzumeldenden Gebiete erstellt. Die ergänzenden Neuvorschläge zur Natura 2000-Gebietskulisse wurden nach öffentlicher Diskussion mit Kabinettsbeschluss vom 09.09.2003 (62 KB, nicht barrierefrei) bestätigt ( vgl. Abb. 14 KB, nicht barrierefrei). Damit betrug der Anteil der Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt 230 805 ha (= 11,26 % der Landesfläche). Davon entfielen 178.586 ha (= 8,71 % der Landesfläche) auf 263 FFH-Gebiete und 170.609 ha (8,32 % der Landesfläche) auf 32 Vogelschutzgebiete, wobei sich beide teilweise überlappen. Nach der Bestätigung durch das Kabinett wurden die neuen Gebietsvorschläge vom Land Sachsen-Anhalt noch im September 2003 der EU-Kommission vorab digital übermittelt und im April 2004 offiziell gemeldet. Auch alle anderen Bundesländer gaben der Kommission ihre geplanten Nachmeldungen vorher zur Kenntnis. Die FFH-Gebietsvorschläge wurden im Januar 2004 auf einem bilateralen Treffen der EU-Kommission mit Vertreten des Bundesumweltministeriums, des Bundesamtes für Naturschutz sowie der Länder diskutiert. Für Sachsen-Anhalt ergab sich die Forderung, in einigen wenigen Gebieten Arten und Lebensraumtypen in den Standarddatenbögen nachzutragen. Weiterhin sollten die Hinweise auf ein Vorkommen des Großen Feuerfalters im Zeitzer Forst sowie die Bestände folgender Lebensraumtypen in bestimmten Regionen des Landes wissenschaftlich überprüft werden: 3260 (Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion), 8310 (Nicht touristisch erschlossene Höhlen) und 9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald, Galio-Carpinetum). Im Ergebnis dieser Überprüfungen ergaben sich neun Änderungen/Ergänzungen in den Standarddatenbögen sowie drei Gebietserweiterungen (Bode, Ilse) und zwei Neumeldungen [für die Lebensraumtypen 9110 (Hainsimsen-Buchenwald, Luzulo-Fagetum), 9130 (Waldmeister-Buchenwald, Asperulo-Fagetum) und 9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald, Galio-Carpinetum) im Bereich des Flechtinger Höhenzuges] mit einem Netto-Flächenzuwachs von 1.143 ha. Eine Bestätigung der überarbeiteten/ergänzten Gebietsliste erfolgte durch das Kabinett am 21.12.2004 . Damit entfallen aktuell 179.729 ha (= 8,77 % der Landesfläche) auf 265 FFH-Gebiete und 170.611 ha (8,32 % der Landesfläche) auf 32 Vogelschutzgebiete ( vgl. Abb. 14 KB, nicht barrierefrei), wobei sich beide teilweise überlappen. Die Fläche der 297 Natura 2000-Gebiete beträgt 231.936 ha (= 11,31 % der Landesfläche). Sieben Gebiete sind sowohl FFH-Gebiet als auch EU SPA (flächenidentisch!). Die Gebiete wurden als „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen und der atlantischen biogeographischen Region“ im Amtsblatt der EU vom 15.01.2008 veröffentlicht. Für Sachsen-Anhalt wurden die Gebiete in der Verordnung über die Errichtung des ökologischen Netzes Natura 2000 2 vom 23. März 2007 (GVBl. LSA 2007, S. 82 ff) bekannt gemacht. Zur Nachmeldung der EU SPA liegt derzeit noch keine abschließende Äußerung der EU-Kommission vor. Da jedoch sowohl die Defizitnennungen der EU-Kommission im "Ergänzenden Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2001/5117" als auch die aktualisierten IBA-Gebietsvorschläge des Deutschen Rates für Vogelschutz [Sudfeldt et al. (2002)] in der Nachmeldung berücksichtigt wurden, ist davon auszugehen, dass damit ein guter Meldestand erreicht ist. Lediglich für den Bereich der ”Bergbaufolgelandschaft Geiseltal” war es dem Land aus Gründen der derzeit noch über mehrere Jahre laufenden Flutung nicht möglich, den IBA-Vorschlag für dieses Gebiet vollständig umzusetzen. Für die Bundesrepublik Deutschland ist die Bekanntmachung des Meldestandes der Europäischen Vogelschutzgebiete gemäß § 10 Abs. 6 BNatSchG durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 26.07.2007 erfolgt. Im Jahre 2015 hat das Land Sachsen-Anhalt ein FFH-Gebiet neu, für drei FFH-Gebiete Flächen-Erweiterungen und für zwei FFH-Gebiete Flächen- bzw. Koordinaten-Korrekturen an die Europäische Kommission gemeldet. Diese Ergänzungen/Änderungen wurden in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen kontinentalen Region aufgenommen und im Amtsblatt der EU vom 23.12.2016 1 veröffentlicht. 1 Quelle: EURO-Lex 2 Quelle: Landesrecht Sachsen-Anhalt Letzte Aktualisierung: 23.11.2022

Naturräume und Großlandschaften Deutschlands

Zur ökologischen Charakterisierung und Abgrenzung von Landschaften läßt sich Deutschland in naturräumliche Einheiten, d. h. in nach dem Gesamtcharakter ihrer Landesnatur abgegrenzte Regionen gliedern. Berücksichtigt werden die natürlichen Gegebenheiten einer Landschaft wie Oberflächengestalt, Böden, Gesteinsaufbau, Gewässer und Klima. Der menschliche Einfluss auf die Landschaft spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Die einzelnen Einheiten sind durch eine spezifische Ausstattung mit Standort- und biotischen Potentialen (Flora, Fauna, Vegetation) sowie durch den Bestand an Landschaftsstrukturen, Biotopen und Arten gekennzeichnet. Die Abgrenzung der Naturräume wurde auf Grundlage der Haupteinheiten der naturräumlichen Gliederung nach Meynen, Schmidthüsen et al. (1953-1962) und der Landschaftsgliederung des Instituts für angewandte Geodäsie (Karte der BRD 1:1000000 - Landschaften, 1979) erarbeitet. U. a. für die Anwendung im FFH-Bereich wurde dabei die Ebene der Haupteinheiten durch Zusammenfassung einzelner Einheiten zu Naturräumen vereinfacht. Die Einheiten der Naturräme lassen sich zu neun verschiedenen Großlandschaften zusammenfassen. Der Datensatz beinhaltet außerdem die Abgrenzung der atlantischen, kontinentalen und alpinen biogeographischen Regionen in Deutschland.

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