The present-day configuration of Indonesia and SE Asia is the results of a long history of tectonic movements, volcanisms and global eustatic sea-level changes. Not indifferent to these dynamics, fauna and flora have been evolving and dispersing following a complicate pattern of continent-sea changes to form what are today defined as Sundaland and Wallacea biogeographical regions. The modern intraannual climate of Indonesia is generally described as tropical, seasonally wet with seasonal reversals of prevailing low-level winds (Asian-Australian monsoon). However at the interannual scale a range of influences operating over varying time scales affect the local climate in respect of temporal and spatial distribution of rainfall. Vegetation generally reflects climate and to simplify it is possible to distinguish three main ecological elements in the flora of Malaysia: everwet tropical, seasonally dry tropical (monsoon) and montane. Within those major ecological groups, a wide range of specific local conditions caused a complex biogeography which has and still attract the attention of botanists and biogeographers worldwide. Being one of the richest regions in the Worlds in terms of species endemism and biodiversity, Indonesia has recently gone through intensive transformation of previously rural/natural lands for intensive agriculture (oil palm, rubber, cocoa plantations and rice fields). Climate change represents an additional stress. Projected climate changes in the region include strengthening of monsoon circulation and increase in the frequency and magnitude of extreme rainfall and drought events. The ecological consequences of these scenarios are hard to predict. Within the context of sustainable management of conservation areas and agro-landscapes, Holocene palaeoecological and palynological studies provide a valuable contribution by showing how the natural vegetation present at the location has changed as a consequence of climate variability in the long-term (e.g. the Mid-Holocene moisture maximum, the modern ENSO onset, Little Ice Age etc.). The final aim of my PhD research is to compare the Holocene history of Jambi province and Central Sulawesi. In particular: - Reconstructing past vegetation, plant diversity and climate dynamics in the two study areas Jambi (Sumatra) and Lore Lindu National Park (Sulawesi) - Comparing the ecological responses of lowland monsoon swampy rainforest (Sumatra) and everwet montane rainforests (Sulawesi) to environmental variability (vulnerability/resilience) - Investigating the history of human impact on the landscape (shifting cultivation, slash and burn, crop cultivation, rubber and palm oil plantation) - Assessing the impact and role of droughts (El Niño) and fires - Adding a historical perspective to the evaluation of current and future changes.
Der interoprable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Biogeographische Region gibt einen Überblick über die Naturraumgliederung Brandenburgs. Diese setzt sich zusammen aus der Naturräumlichen Gliederung nach Scholz (1962) und den Naturrräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms. Die Naturraumgliederung Brandenburgs nach Scholz beinhaltet die Geometrie und textliche Bezeichnung von 76 Naturraumuntereinheiten hinsichtlich Geologie, Klima, Relief, Boden, Hydrologie, Gewässer, Flächennutzung und natürliche Vegetation. Diese Naturräumliche Gliederung wird primär für Aufgaben im Naturschutz eingesetzt. Die Naturräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms (LAPRO) Brandenburg wurden auf Grundlage der Veröffentlichung "Die naturräumliche Gliederung Brandenburgs" (Eberhard Scholz 1962) erstellt. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Bio-geographical Regions (D2.8.III.17_v3.0) liegen die Inhalte der Naturraumkarte INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet den FeatureType Bio-geographicalRegion. Der WebFeatureService (WFS) wird in den Versionen 1.1.0 und 2.0.0 bereitgestellt.
Der interoprable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Biogeographische Region gibt einen Überblick über die Naturraumgliederung Brandenburgs. Diese setzt sich zusammen aus der Naturräumlichen Gliederung nach Scholz (1962) und den Naturräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms. Die Naturraumgliederung Brandenburgs nach Scholz beinhaltet die Geometrie und textliche Bezeichnung von 76 Naturraumuntereinheiten hinsichtlich Geologie, Klima, Relief, Boden, Hydrologie, Gewässer, Flächennutzung und natürliche Vegetation. Diese Naturräumliche Gliederung wird primär für Aufgaben im Naturschutz eingesetzt. Die Naturräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms (LAPRO) Brandenburg wurden auf Grundlage der Veröffentlichung "Die naturräumliche Gliederung Brandenburgs" (Eberhard Scholz 1962) erstellt. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Bio-geographical Regions (D2.8.III.17_v3.0) liegen die Inhalte der Naturraumkarte INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet gemäß der Datenspezifikation einen Layer mit dem Gesamtdatenbestand. Dieser wird in 2 untergeordnete Layer unterteilt: – BR.Bio-geograpicalRegion - LAPRO – BR.Bio-geograpicalRegion – Scholz Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.
FFH-Lebensraumtypen mit Gesamtbewertung, Stand Schutzgebietsverordnung (VO) in ausgewiesenen Natura2000-Gebieten. Lebensraumtypen und zugehörige Bewertungen die Bestandteil der Gebietsausweisung waren. Der Datensatz FFH-LRT umfasst die Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie. Im Anhang I der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sind die natürlichen und naturnahen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse aufgeführt, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen müssen. Die natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse sind nach Definition der FFH-Richtlinie diejenigen Lebensräume, die entweder im Bereich ihres natürlichen Vorkommens vom Verschwinden bedroht sind, oder infolge ihres Rückgangs oder aufgrund ihres an sich schon begrenzten Vorkommens ein geringes natürliches Verbreitungsgebiet haben, oder aber typische Merkmale einer oder mehrerer der fünf biogeographischen Regionen aufweisen.
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Stadt Cuxhaven – Anfang September wird mit Gehölzarbeiten im Naturschutzgebiet bei Cuxhaven begonnen. Gemeinsam wollen der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt Cuxhaven auf etwa zwei Hektar die gebietsfremde Traubenkirsche entfernen lassen. Das Projekt dient der Pflege des Naturschutzgebiets „Cuxhavener Küstenheiden“ und soll wieder bessere Bedingungen für Zauneidechsen, Heidepflanzen und viele weitere Arten schaffen. Anfang September wird mit Gehölzarbeiten im Naturschutzgebiet bei Cuxhaven begonnen. Gemeinsam wollen der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt Cuxhaven auf etwa zwei Hektar die gebietsfremde Traubenkirsche entfernen lassen. Das Projekt dient der Pflege des Naturschutzgebiets „Cuxhavener Küstenheiden“ und soll wieder bessere Bedingungen für Zauneidechsen, Heidepflanzen und viele weitere Arten schaffen. Die Spätblühende Traubenkirsche kommt ursprünglich aus Amerika. In Deutschland ist die dominante Art sehr weit verbreitet - eingebracht auch durch die gezielte Anpflanzung seit 1900 als Wind- und Feuerschutz sowie zur Bodenverbesserung insbesondere auf nährstoffarmen Sandböden. Mit Ausbreitung durch Vögel und Säugetiere dringt sie auch in die geschützten Offenlandbiotope und verändert dort die Artenzusammensetzung sowie das Landschaftsbild. Für große Teile des Naturschutzgebietes bedeutet das, dass eine stetige Bekämpfung der Traubenkirsche erfolgen muss. Neben der Beweidung und einer händischen Entnahme ist in Zeitabständen auch der Einsatz von größerem Gerät nötigt. Deswegen plant der NLWKN gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Cuxhaven eine Pflegemaßnahme zur Aufwertung der im Rahmen des LIFE-Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ erworbenen Heideflächen. Im Gebiet sollen die unterschiedlich großen Exemplare der Traubenkirsche herausgezogen werden und auch der auf der Fläche vorkommende Japanische Staudenknöterich soll entfernt werden. Für Krähenbeere und Besen- und Glockenheide sollen wieder mehr Platz und bessere Lichtbedingungen geschaffen werden. Denn hier stehen die Pflanzen auf einem ganz besonderen Standort, einer Binnendüne. Diese stehen als Biotop in ganz Europa unter Schutz. Entstanden sind Binnendünen zum Ende der letzten Eiszeit: Durch starke Winde wurde sogenannter Flugsand bis ins Landesinnere transportiert. Die feinen Sande schaffen harte Bedingungen, heiß und nährstoffarm, auf denen nur gut angepasste Arten vorkommen können. Durch Überbauung und Bewaldung sind offene Binnendünen inzwischen sehr selten geworden. Sie spielen jedoch eine große Rolle für die Artenvielfalt der Wildbienen und Wespen, die in den weichen Sand Gänge zur Eiablage bauen können. Im Naturschutzgebiet heimisch fühlen sich auch die streng geschützten Zauneidechsen, auch sie profitieren von dem Projekt. Die Gehölzentfernung schafft weitere offene Flächen, auf denen sich die Tiere sonnen können. Ihre Körpertemperatur hängt von der Außentemperatur ab und gerade am Morgen ist das Sonnenbad für sie besonders wichtig, um sich nach der kühlen Nacht wieder aufzuwärmen. Der Zeitpunkt der Arbeiten wurde so gewählt, dass diese Tiere möglichst wenig gefährdet werden. Im Winter verfallen die Reptilien in eine Winterstarre und könnten so während der Arbeiten von Menschen und Maschine verletzt oder getötet werden. Jetzt im Sommer sind die Tiere aktiv und haben so die Chance, vor den Maschinen zu fliehen. Gleichzeitig wird die Umsetzung engmaschig durch die Expertinnen und Experten der Behörden überwacht, um sicherzustellen, dass die Ausführung umweltverträglich durchgeführt wird. Finanziert wird das Projekt aus Landesmittel zur Pflege besonders seltener Biotope, welche die Stadt Cuxhaven beantragt hat sowie Mitteln des IP LIFE Projekts „Atlantische Sandlandschaften“. Es wird von 16.000 Euro für die Arbeiten ausgegangen. Hintergrundinformation zum Integrierten LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Hintergrundinformation zum Integrierten LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Das Naturschutzgebiet „Cuxhavener Küstenheiden“ ist als sogenanntes „FFH-Gebiet“ zugleich Teil des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes „Natura 2000“. Die laufenden Maßnahmen sind Teil des von der Europäischen Union geförderten Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ zum Erhalt der biologischen Vielfalt, das gemeinsam von den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. Charakteristische Biotope der atlantischen biogeographischen Region wie zum Beispiel Heide- und Dünenlandschaften, artenreiche Borstgrasrasen und nährstoffarme Stillgewässer sollen dabei nachhaltig aufgewertet oder entwickelt werden. Auch die Bestände der für diese Lebensräume typischen Arten wie Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Schlingnatter und Zauneidechse sollen gestärkt werden. Für die zehnjährige Laufzeit des Projekts steht beiden Ländern insgesamt ein Budget von 16,875 Millionen Euro zur Verfügung. 60 Prozent der Mittel werden von der Europäischen Union gestellt, jeweils 20 Prozent von den beiden Bundesländern. Die Gesamtverantwortung für das Vorhaben liegt in Nordrhein-Westfalen beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Die operative Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen in Niedersachsen erfolgt durch den Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Weitere Informationen sind im Internet unter www.sandlandschaften.de und unter www.nlwkn.niedersachsen.de verfügbar. Für Rückfragen zum Gesamtprojekt steht Ihnen das IP-LIFE-Team des NLWKN gerne zur Verfügung (Tel.: 0511/3034-3352, E-Mail: Thomas.Kutter@nlwkn.niedersachsen.de ). Für weitere Informationen über die Maßnahmein der „Cuxhavener Küstenheiden“ wenden Sie sich bitte an Kristof Meyn (Tel.: 0511/3034-3318, E-Mail: Kristof.Meyn@nlwkn.niedersachsen.de ) oder an die UNB Cuxhaven, Per Wegener (Tel.: 04721700782, E-Mail: Per.Wegener@cuxhaven.de )
Die Kreuzkröte wird im Gegensatz zur letzten Roten Liste von Kühnel et al. (2009) in der vorliegenden Fassung der Gattung Epidalea zugeordnet. Zuvor wurde der Name Bufo calamita Laurenti, 1768 genutzt. Entsprechend Sinsch (2009) und Sillero et al. (2014) umfasst der Anteil Deutschlands am Gesamtareal 10 bis 30 %, wobei der Populationsanteil mutmaßlich (noch) höher ausfällt. Aufgrund seiner Lage im Zentrum des Verbreitungsgebietes ist Deutschland in hohem Maße für die weltweite Erhaltung der Kreuzkröte verantwortlich. Die Kreuzkröte zählt zu den am weitesten verbreiteten Froschlurcharten Europas. Ihr Areal erstreckt sich über Teile der mediterranen, atlantischen und kontinentalen biogeographischen Regionen (Sinsch 2009, Sillero et al. 2014). Die weite Verbreitung spiegelt sich auch in Deutschland wider, wo die Kreuzkröte in allen Bundesländern, wenngleich oftmals nur lückig, vertreten ist. Mit einer TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) von 16,03 % erreicht sie die Kriterienklasse „mäßig häufig“. Sie kommt von den dünengeprägten Küstenregionen über die Norddeutsche Tiefebene bis zu den Mittelgebirgen vor, wobei deren höhere Lagen, die Alpen, ihr Vorland sowie generell stark waldgeprägte Regionen gemieden werden (Günther & Meyer 1996). Innerhalb Deutschlands verläuft die südliche Grenze des Gesamtareals der Art durch Bayern und Baden-Württemberg. Die von der Kreuzkröte besiedelten Primärhabitate (v. a. Auenhabitate) sind nur noch rudimentär erhalten und beschränken sich heute auf wenige Küsten- und Sandergebiete Norddeutschlands. Wie keine andere Amphibienart ist sie vorrangig eine Besiedlerin von oftmals stark anthropogen überformten Lebensräumen, welche von militärischen Übungsplätzen über klein- und großflächige Abgrabungen und Bergbaulandschaften bis zu Brachflächen im suburbanen Raum reichen. Diese überwiegende Bindung an Sekundärlebensräume, welche ihrerseits derzeit einem starken Nutzungswandel unterliegen, bedingt eine sehr hohe Vulnerabilität des nationalen Bestandes. Im langfristigen Bestandstrend wird von einem sehr starken Rückgang ausgegangen. Verantwortlich dafür sind der fast vollständige Verlust der in ihrer Bedeutung bisher unterschätzten früheren Kleinabgrabungen, die Transformation der Bergbaufolgelandschaften und die Konversion militärischer Liegenschaften. Auch das Baugeschehen der Nachkriegszeit, von dem die Kreuzkröte stark profitierte, schafft heute keine für sie nutzbaren Habitate mehr. Beim kurzfristigen Bestandstrend wird eine starke Abnahme angenommen (siehe Gefährdungsursachen). Mit der daraus folgenden Einstufung in die RoteListe-Kategorie „Stark gefährdet“ zählt die Kreuzkröte derzeit zu den am stärksten gefährdeten Lurcharten Deutschlands. Damit sich die Gefährdungssituation der Art nicht verschärft, müssen Naturschutzmaßnahmen dringend fortgesetzt oder neu ergriffen werden. Auf diese Abhängigkeit wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Die zunehmende Fragmentierung der Vorkommen sowie eine sich verschärfende Reduzierung des Reproduktionserfolges infolge steigender Austrocknungstendenz der Kleingewässer stellen Risiken für die Art dar, die jedoch noch nicht als Risikofaktoren im Sinne der bundesweiten Rote-Liste-Methodik gewertet werden. Die Verschärfung der Rote-Liste-Kategorie von „Vorwarnliste“ auf „Stark gefährdet“ basiert sowohl auf der deutlich verschlechterten aktuellen Bestandssituation als auch auf einer veränderten Einschätzung des langfristigen Bestandstrends von mäßigem zu sehr starkem Rückgang. Diese Änderung ist sowohl auf aktuelle Prozesse (Bergbau, Konversion) als auch auf die Neubewertung historischer Verluste (Primärhabitate, Kleinabgrabungen) zurückzuführen. Die Kreuzkröte ist insbesondere durch folgende Faktoren gefährdet: Großflächige Nutzungsaufgabe von militärischen Übungsplätzen im Rahmen des nationalen Konversionsprozesses, oftmals kombiniert mit fehlender oder inadäquater Anschlussperspektive bei der Offenhaltung von Gewässer- und Landhabitaten; bereits vollzogenes Ende der Steinkohle- und bevorstehender Ausstieg aus der Braunkohleförderung mit sehr großflächigen und in der Regel ersatzlosen Habitatverlusten infolge Rekultivierung der Kippenflächen sowie Flutung der Tagebauhohlformen und Restlöcher; Wandel der Abbautechnologien in der Steine-Erden-Industrie, insbesondere im Kies- und Sandabbau durch Übergang von Trocken- zu Nassabgrabungen mit Verlust von Kleinstgewässern auf Grubensohlen und -bermen; zunehmendes Austrocknungsrisiko der Laichgewässer infolge des sich verstärkenden, klimawandelbedingten Trends zu Frühjahrstrockenheit, auch in den natürlichen und halbnatürlichen Habitaten; Entwertung und Komplettverlust von Kleingewässern, z. B. durch Sukzession. Die Kreuzkröte ist in Schutzgebieten – insbesondere in der Natura-2000-Kulisse – in den meisten Bundesländern deutlich unterrepräsentiert, wobei für diese Art ausschließlich hoheitliche Maßnahmen auch kein ausreichendes Schutzinstrument darstellen. Das entscheidende Kriterium ist vielmehr die Sicherung bzw. Wiederherstellung eines hohen Grades von Landschaftsdynamik. Perspektivisch sind die Vorkommen in sich selbst tragenden Primärhabitaten zu stärken und deren Anteil deutlich zu erhöhen. Dazu müssen vor allem Auenlebensräume großflächig revitalisiert werden. Unabhängig davon werden jedoch Sekundärhabitate kurz- bis mittelfristig weiterhin das Lebensraum-Rückgrat für die Art bilden. Vor allem in Abbaugebieten des Kohlebergbaus und der Steine-und-Erden-Industrie sowie auf militärischen Liegenschaften ist daher eine enge Kooperation mit den Nutzern und Nutzerinnen sowie Eigentümern und Eigentümerinnen erforderlich, die im Falle der Bergbautreibenden sowohl die Gewinnungs- als auch die Nachnutzungsphase berücksichtigen muss. Angesichts des rapiden Bestandsrückgangs in den größten Teilen des Bundesgebietes sollten auf der Ebene der Länder eine kurzfristige Erarbeitung und ambitionierte Umsetzung von Schutzkonzepten erfolgen, um die Kreuzkröte in der Fläche zu halten, die Konnektivität der Populationen zu sichern und einem Zurückweichen der Arealgrenze entgegenzuwirken.
Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. In dieses Natura 2000 genannte Netz sind auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutz-Richtlinie gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) integriert. Sachsen-Anhalt gab dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) 1992 neun EU SPA mit einer Gesamtfläche von 27.200 ha bekannt ( vgl. Abb. ). Die erste Meldung von FFH-Gebieten des Landes Sachsen-Anhalt wurde unabhängig von der bestehenden Rechtsunsicherheit bereits 1995 an das BMU übermittelt, von dort aber erst 1998 (unvollständig) als Teil der deutschen Meldung an die EU-Kommission weitergereicht ( vgl. Abb. ). Diese Gebietskulisse kritisierte die EU als nicht ausreichend. Außerdem wurden mit fortschreitender Ermittlung der Grundlagendaten zur Verbreitung von Lebensräumen und Arten bis Ende 1998 Defizite dieser ersten Natura 2000-Gebietsmeldung sichtbar. Gleichzeitig mahnte die Kommission bei der Bundesregierung erneut die vollständige und abschließende Meldung aller geeigneten Gebiete an. Die Erarbeitung einer korrigierten Vorschlagsliste für die Natura 2000-Gebiete erfolgte durch das LAU in enger Abstimmung mit dem MU von Anfang April bis Ende August 1999. Die Gesamtfläche der Natura 2000-Gebiete Sachsen-Anhalts betrug nach dieser Vorschlagsliste rund 180.000 ha. Insgesamt handelte es sich um 168 FFH-Gebiete und 21 EU SPA ( vgl. Abb. ). Im Zuge der öffentlichen Diskussion der Vorschlagsliste gingen etwa 1 800 Einwendungen ein; ca. 150 weitere Natura 2000-Gebiete wurden vorgeschlagen. Die Einwendungen und die Neuvorschläge wurden nach den Kriterien gemäß Anhang III der FFH-Richtlinie fachlich geprüft. Die überprüfte Liste enthielt nunmehr 193 FFH-Gebiete und 23 EU SPA mit einer Gesamtfläche von 200.023 ha ( vgl. Abb. ). Sie wurde mit Kabinettsbeschluss vom 28./29. Februar 2000 bestätigt, am 30.06.2000 an das BMU übersandt und von dort am 20.10.2000 (unverändert) an die EU-Kommission weitergeleitet. Somit hatten bis zum Jahr 2001 dann auch die bisher bezüglich der Meldung von FFH-Vorschlagsgebieten zögerlichen Mitgliedsstaaten der EU, darunter Deutschland, zumindest grundsätzlich brauchbare nationale Gebietslisten an die Kommission weitergeleitet. Damit konnte auch für die alpine, die atlantische und die kontinentale biogeographische Region die zweite Phase zum Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 beginnen. In dieser zweiten Phase prüft die Kommission, getrennt nach biogeographischen Regionen, die nationalen Gebietslisten und entscheidet, welche der vorgeschlagenen Flächen als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in das Netz Natura 2000 zu integrieren sind. Dabei gegebenenfalls festgestellte Defizite bei der Auswahl der Vorschlagsgebiete teilt die Kommission den betroffenen Mitgliedsstaaten mit der Auflage zur kurzfristigen Behebung der Mängel mit. Dies kann möglicherweise die Erweiterung oder die Nachmeldung von Gebieten erforderlich machen. Unabhängig davon erfolgte die Veröffentlichung einer „Ersten Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen biogeographischen Region“ im Amtsblatt der EU vom 28.12.2004 ; für die atlantische biogeographische Region im Amtsblatt der EU vom 29.12.2004 . Grundlage der veröffentlichten Listen war die Meldung Sachsen-Anhalts aus dem Jahr 2000. Auf den Bewertungstreffen der EU-Kommission wurde die bisher erstellte Gebietsliste für Deutschland als teilweise unzureichend eingeschätzt, weshalb in den Protokollen zu den jeweiligen biogeographischen Regionen Defizite zu den bisher gemeldeten Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten für die einzelnen Bundesländer oder für ganz Deutschland benannt wurden. Hervorzuheben ist, dass für Sachsen-Anhalt im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ wenige Defizite bei den Meldungen landestypischer Naturraumausstattungen festgestellt wurden. Dazu kamen Defizit-Meldungen, die im Zusammenhang mit der Vogelschutz-Richtlinie für einzelne Vogelarten als Prüfempfehlung der EU-Kommission stehen sowie solche durch das BfN für Lebensraumtypen und Arten, für die Deutschland insgesamt eine Defizit-Meldung erhielt (ohne besondere Nennung einzelner Bundesländer), wie z.B. für eutrophe Seen, Unterwasservegetation in Flüssen der Submontanstufe und der Ebenen, acht Fischarten, den Kammmolch, eine Fledermausart und einzelne Insektenarten. Für die für Sachsen-Anhalt als defizitär eingeschätzten Lebensraumtypen und Arten wurde vom LAU bis zum Mai 2003 eine fachliche Vorschlagsliste der nachzumeldenden Gebiete erstellt. Die ergänzenden Neuvorschläge zur Natura 2000-Gebietskulisse wurden nach öffentlicher Diskussion mit Kabinettsbeschluss vom 09.09.2003 bestätigt ( vgl. Abb. ). Damit betrug der Anteil der Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt 230 805 ha (= 11,26 % der Landesfläche). Davon entfielen 178.586 ha (= 8,71 % der Landesfläche) auf 263 FFH-Gebiete und 170.609 ha (8,32 % der Landesfläche) auf 32 Vogelschutzgebiete, wobei sich beide teilweise überlappen. Nach der Bestätigung durch das Kabinett wurden die neuen Gebietsvorschläge vom Land Sachsen-Anhalt noch im September 2003 der EU-Kommission vorab digital übermittelt und im April 2004 offiziell gemeldet. Auch alle anderen Bundesländer gaben der Kommission ihre geplanten Nachmeldungen vorher zur Kenntnis. Die FFH-Gebietsvorschläge wurden im Januar 2004 auf einem bilateralen Treffen der EU-Kommission mit Vertreten des Bundesumweltministeriums, des Bundesamtes für Naturschutz sowie der Länder diskutiert. Für Sachsen-Anhalt ergab sich die Forderung, in einigen wenigen Gebieten Arten und Lebensraumtypen in den Standarddatenbögen nachzutragen. Weiterhin sollten die Hinweise auf ein Vorkommen des Großen Feuerfalters im Zeitzer Forst sowie die Bestände folgender Lebensraumtypen in bestimmten Regionen des Landes wissenschaftlich überprüft werden: 3260 (Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion), 8310 (Nicht touristisch erschlossene Höhlen) und 9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald, Galio-Carpinetum). Im Ergebnis dieser Überprüfungen ergaben sich neun Änderungen/Ergänzungen in den Standarddatenbögen sowie drei Gebietserweiterungen (Bode, Ilse) und zwei Neumeldungen [für die Lebensraumtypen 9110 (Hainsimsen-Buchenwald, Luzulo-Fagetum), 9130 (Waldmeister-Buchenwald, Asperulo-Fagetum) und 9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald, Galio-Carpinetum) im Bereich des Flechtinger Höhenzuges] mit einem Netto-Flächenzuwachs von 1.143 ha. Eine Bestätigung der überarbeiteten/ergänzten Gebietsliste erfolgte durch das Kabinett am 21.12.2004 . Damit entfallen aktuell 179.729 ha (= 8,77 % der Landesfläche) auf 265 FFH-Gebiete und 170.611 ha (8,32 % der Landesfläche) auf 32 Vogelschutzgebiete ( vgl. Abb. ), wobei sich beide teilweise überlappen. Die Fläche der 297 Natura 2000-Gebiete beträgt 231.936 ha (= 11,31 % der Landesfläche). Sieben Gebiete sind sowohl FFH-Gebiet als auch EU SPA (flächenidentisch!). Die Gebiete wurden als „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen und der atlantischen biogeographischen Region“ im Amtsblatt der EU vom 15.01.2008 veröffentlicht. Für Sachsen-Anhalt wurden die Gebiete in der Verordnung über die Errichtung des ökologischen Netzes Natura 2000 vom 23. März 2007 (GVBl. LSA 2007, S. 82 ff) bekannt gemacht. Zur Nachmeldung der EU SPA liegt derzeit noch keine abschließende Äußerung der EU-Kommission vor. Da jedoch sowohl die Defizitnennungen der EU-Kommission im "Ergänzenden Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2001/5117" als auch die aktualisierten IBA-Gebietsvorschläge des Deutschen Rates für Vogelschutz [Sudfeldt et al. (2002)] in der Nachmeldung berücksichtigt wurden, ist davon auszugehen, dass damit ein guter Meldestand erreicht ist. Lediglich für den Bereich der ”Bergbaufolgelandschaft Geiseltal” war es dem Land aus Gründen der derzeit noch über mehrere Jahre laufenden Flutung nicht möglich, den IBA-Vorschlag für dieses Gebiet vollständig umzusetzen. Für die Bundesrepublik Deutschland ist die Bekanntmachung des Meldestandes der Europäischen Vogelschutzgebiete gemäß § 10 Abs. 6 BNatSchG durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 26.07.2007 erfolgt. Im Jahre 2015 hat das Land Sachsen-Anhalt ein FFH-Gebiet neu, für drei FFH-Gebiete Flächen-Erweiterungen und für zwei FFH-Gebiete Flächen- bzw. Koordinaten-Korrekturen an die Europäische Kommission gemeldet. Diese Ergänzungen/Änderungen wurden in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen kontinentalen Region aufgenommen und im Amtsblatt der EU vom 23.12.2016 veröffentlicht. Letzte Aktualisierung: 23.11.2022
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 16 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 1 |
| Land | 75 |
| Weitere | 1 |
| Wirtschaft | 4 |
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| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 8 |
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| Text | 56 |
| unbekannt | 21 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 64 |
| Offen | 25 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 84 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
| Bild | 46 |
| Datei | 12 |
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| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 1 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 61 |
| Lebewesen und Lebensräume | 90 |
| Luft | 25 |
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| Wasser | 61 |
| Weitere | 87 |