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Fachgespräch „Biologische Schädlingsbekämpfung – Einsatzmöglichkeiten von Nützlingen als Alternative zu Biozidprodukten“

Nicht-chemische Methoden sind wichtige Werkzeuge zur gebotenen Reduzierung des Biozideinsatzes. Mit dem Projekt werden Maßnahmen zur Förderung von biozidfreien Alternativen beschrieben. Dazu gehören Konzepte für spezifische App-Entwicklungen, die Analyse bestehender Umweltlabel hinsichtlich ihrer Vergabekriterien mit Biozidbezug. Eine Fallstudie zeigt das große Potenzial von Nützlingen zur Minimierung des Biozideinsatzes im Vorratsschutz, im bekämpfenden Holzschutz, im Materialschutz in Museen, bei der Bekämpfung von Stallfliegen und dem Eichenprozessionsspinner auf. Mit einem EU-Workshop wurde ein Erfahrungsaustausch der zuständigen Behörden zu Informationsangeboten zu Bioziden und deren Alternativen gestartet. Veröffentlicht in Dokumentationen | 02/2022.

Fachgespräch "Biologische Schädlingsbekämpfung - Einsatzmöglichkeiten von Nützlingen als Alternative zu Biozidprodukten"

Nicht-chemische Methoden sind wichtige Werkzeuge zur gebotenen Reduzierung des Biozideinsatzes. Mit dem Projekt werden Maßnahmen zur Förderung von biozidfreien Alternativen beschrieben. Dazu gehören Konzepte für spezifische App-Entwicklungen, die Analyse bestehender Umweltlabel hinsichtlich ihrer Vergabekriterien mit Biozidbezug. Eine Fallstudie zeigt das große Potenzial von Nützlingen zur Minimierung des Biozideinsatzes im Vorratsschutz, im bekämpfenden Holzschutz, im Materialschutz in Museen, bei der Bekämpfung von Stallfliegen und dem Eichenprozessionsspinner auf. Mit einem EU-Workshop wurde ein Erfahrungsaustausch der zuständigen Behörden zu Informationsangeboten zu Bioziden und deren Alternativen gestartet. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Crustacean biodiversity as an important factor for mosquito larval control

Newly established ponds, which are highly dynamic systems with changing levels of biological interactions among species, are common larval mosquito habitats. We investigated the impact of crustacean abundance and taxa diversity on mosquito oviposition and larval development. The effects of the biological larvicide Bacillus thuringiensis israelensis (Bti) on mosquito larvae were monitored according to fluctuations in crustacean communities. Populations of the mosquito Culex pipiens colonized artificial ponds that contained crustacean communities at different time points of colonization by crustaceans: 1) ´no colonization (no crustaceans), 2) ´simultaneous colonization by crustaceans and mosquitoes, and 3) ´head-start colonization by crustaceans (preceding colonization by mosquitoes). All types of ponds were treated with three concentrations of Bti (10, 100, or 1,000 Ţg/liter). Colonization of all ponds by Cx. pipiens (in terms of oviposition, larval abundance, and larval development) decreased significantly with increasing diversity of crustacean taxa. The total abundance of crustaceans had a minor effect on colonization by Cx. pipiens. The presence of crustaceans increased the sensitivity of Cx. pipiens larvae to Bti treatment by a factor of 10 and delayed the time of recolonization. This effect of Bti was relevant in the short term. In the long term, the presence of Cx. pipiens was determined by crustacean biodiversity.Quelle: http://onlinelibrary.wiley.com

Tierische Schaderreger: Apfelwickler / Obstmade

Der Apfelwickler ist ein bedeutender Schädling am Apfel, da er nicht nur durch das Anstechen der Frucht und die nachfolgende Fraßtätigkeit der Larven schädigt, sondern so auch Eintrittspforten für andere Schaderreger, wie u.a. Monilia Fruchtfäule schafft. Geeignete Gegenmaßnahmen sind nur erfolgreich, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt erfolgen. Dazu gilt es die Flugzeiten des Schmetterlings zu ermitteln. Die Überwachung des Flugverlaufes erfolgt seit 2005 mit Hilfe von Pheromonfallen in Gärten an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet. Der Einfluss der jeweiligen Witterung im Flugzeitraum ist für ein mehr oder weniger starkes Auftreten des Wicklers und somit für die Schädigung der Frucht verantwortlich. Lebensweise Gegenmaßnahmen Monitoring Flugverlauf Lockstoff-Fallen (Pheromonfallen) dienen nur zur “Flugüberwachung” bzw. Ermittlung der Flugdichte und damit der Schwellenwerte für die Bekämpfung. Eigene Erfahrungen zeigen, dass bei 10 gefangenen Faltern in der Woche bzw. stark ansteigenden Fangzahlen Gegenmaßnahmen empfehlenswert sind. Raupenfanggürtel (Ringe aus Wellpappe) können ab Ende Juli als ergänzende Maßnahme an den Stämmen angebracht werden. Sie bieten den abwandernden Raupen künstliche Verstecke. Um einen Schlupf der Wickler auch aus diesen Fanggürteln zu verhindern, sollten sie noch vor dem Winter von den Bäumen entfernt werden, spätestens jedoch im zeitigen Frühjahr noch vor dem Gehölzaustrieb. Der Einsatz von Leimringen zur Reduktion der Apfelwicklerpopulation ist ungeeignet . Auch der Einsatz von nützlichen Trichogramma-Schlupfwespen ist möglich. In der Praxis haben sich allerdings keine auffälligen Effekte bei der Reduzierung des Apfelwicklers gezeigt. Wer dennoch diesen Einsatz plant, sollte in jedem Fall im Vorfeld auf die Verwendung chemischer Präparate am Baum verzichten. Eine Anwendung von Nematoden (biologischer Pflanzenschutz) im Herbst findet vorwiegend im Profi-Apfelanbau statt. Bei der Bekämpfung haben sich vor allem die Apfelwickler-Granulosevirus-Präparate bewährt. Diese wirken als reine Fraßgifte über den Verdauungstrakt der Larven. Die Mittel haben nur eine Wirkungsdauer von etwa 6 bis 8 Sonnentagen. Danach ist der Wirkstoff abgebaut und eine erneute Behandlung sollte erfolgen. Besonders gut wirken sie, wenn der Spritzbrühe geringe Mengen Zucker beigemischt werden. Ein negativer Einfluss auf eine Reihe von Nützlingen, wie z.B. auf Florfliegen, Erzwespen, Spinnen und nützliche Wanzen, kann bei sachgerechter Anwendung beider Wirkstoffe ausgeschlossen werden. Bienen und Hummeln werden ebenfalls nicht geschädigt. Die Apfelwickler sind wärmeliebende Schmetterlinge und der Flugverlauf ist stark abhängig vom Wetter des jeweiligen Jahres. Die höchsten Fangzahlen wurden in dem sehr warmen und trockenen Jahr 2006 ermittelt. Im Vergleich der Mittelwerte 2005 bis 2023 liegt das Jahr 2023 mit 89 Faltern pro Falle wieder im oberen Bereich und hat das Niveau von 2010 und 2011 erreicht. Auch lässt sich die Erklärung den warmen Sommertemperaturen finden. Nachdem in den letzten beiden Jahren geringe Befallszahlen bei den wöchentlichen Leerungen der Fallen im starken Widerspruch zu einem sehr starken Befall an den Äpfeln standen, gaben die Fangzahlen im Jahr 2023 zu den Befallssymptomen ein stimmiges Bild ab. In den Pheromonfallen wurden aufgrund der warmen Witterung ab der 3. Woche im Mai verstärkt die 1. Apfelwicklergeneration gefangen. Anfang/Mitte Juli entwickelte sich die 2. Generation, die den höchsten Anstieg seit Beginn unseres Schaderregermonitorings im Jahr 2005 hatte. Der lange Flug endete in der 3. Woche im August und war erklärbar durch die warmen Tages- und Nachttemperaturen.

Tierische Schaderreger: Buchsbaumzünsler

Der Buchsbaumzünsler tritt seit 2017 flächig im Stadtgebiet Berlin auf und Buchsbaumbestände zeigen je nach Befall entsprechende Fraßschäden durch die Raupen des Buchsbaumzünslers. Der Anfangsbefall (obere Abbildungen) wird sehr häufig übersehen und somit können sich die Raupen ungestört weiter entwickeln. Erst mit dem Fraß der älteren Raupen wird der Schaden sichtbar und für mögliche Bekämpfungsmaßnahmen ist es dann meist zu spät, zumal der Schaden dann schon gesetzt ist. Lebensweise Maßnahmen Monitoring Flugverlauf Eine sich unbemerkt aufbauende Population des Buchsbaumzünslers kann zu sehr starken Fraßschäden am Buchsbaum führen. Der Bux treibt zwar wieder aus, wird aber häufig durch die darauffolgende Raupengeneration erneut stark geschädigt, so dass die Pflanzen anschließend entfernt werden müssen. Gelingt es durch frühzeitige Kontrollen den Anfangsbefall festzustellen, so ist es möglich den Bestand durch gezielte Maßnahmen zu erhalten. Dazu können neben den mechanischen Maßnahmen, wie einem frühen Schnitt und dem Absammeln von großen Raupen und Puppen, auch Pflanzenschutzanwendungen gehören. Überwachung des Flugverlaufes: Über den Beginn, das Ende des Flugverlaufes und die Anzahl der Falter kann die Stärke des Befalls und der optimale Zeitpunkt für chemische Bekämpfungsmaßnahmen ermittelt werden. Dazu wird eine Lockstofffalle mit einem entsprechenden Lockstoff (Pheromon) vor dem Flug der Falter (Anfang Juni) in einem Buchsbaumbestand aufgehängt. Die Auswechselung des Pheromons sollte je nach Temperatur nach ca. 6 bis 8 Wochen erfolgen. Optimale Vorgehensweise bei Befall: Dauerhafte Kontrolle der Bestände zur Erfassung der Befallsstärke auf erste Fraßsymptome bereits im zeitigen Frühjahr ggf. Absammeln der älteren Raupen / Puppen Frühzeitiger Schnitt zur Entfernung der überwinternden Jungraupen bis spätestens Ende Mai Schnittgut nicht im Bestand lassen Kontrolle des Bodens auf herabgefallene Raupen Überwachung des Buchsbaumbestandes mit Pheromonfallen ab Anfang Juni u.a. Behandlung der Jungraupen mit biologischen Präparaten: Bacillus thurigiensis spp. kurstaki Stamm ABTS 351 Bacillus thurigiensis spp. aizawai Stamm GC-91 (BT) ggf. weitere Pflanzenschutzmaßnahmen nach Beratung mit dem zuständigen Pflanzenschutzdienst Optimaler Anwendungszeitpunkt von Pflanzenschutzmitteln: Die Präparate wirken nur auf die Raupenstadien. Eine Bekämpfung ist dann am erfolgreichsten, wenn sich zum Zeitpunkt der Behandlung die Raupen noch in den ersten Raupenstadien befinden (Abb. Raupenstadien, mittlere Raupe). Dieses Stadium erreichen die Raupen in der Regel in der zweiten Aprilhälfte / Anfang Mai und je nach Witterung ab Anfang August. Zu diesen Zeitpunkten können BT-Präparate eingesetzt werden. Bei älteren Raupenstadien müssen für eine ausreichende Wirkung andere Wirkstoffe zum Einsatz kommen. Hier kann die Beratung der Pflanzenschutzdienste hilfreich sein. Kriterien zur geeigneten Auswahl der Pflanzenschutzmittel: Die Pflanzenschutzmittel wirken nur gegen die Raupen, deshalb sind Terminspritzungen notwendig. Es können nur Pflanzenschutzmittel gegen beißende Insekten, Schmetterlingsraupen oder freifressende Schmetterlingsraupen eingesetzt werden. Je nach Art der Fläche dürfen nur die Mittel eingesetzt werden, die für die jeweilige Fläche zugelassen bzw. genehmigt sind (öffentliche Flächen (§17) / Haus- u. Kleingarten). Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Auflagen und Anwendungsbestimmungen sind einzuhalten. Die Regelungen des Wasser-, Natur- und Landschaftsschutzes sind einzuhalten. Genehmigungen der verantwortlichen Behörden können notwendig sein. Aktuell (Stand Juni 2023) zugelassene Wirkstoffe sind: Bacillus thurigiensis spp. Azadirachtin Acetamiprid Lambda-Cyhalothrin (nur im Ausnahmefall, nach Beratung) Erstmalig trat der Buchsbaumzünsler 2014 als Einzelfund im Stadtgebiet auf. Stärkerer Befall wurde 2016 aus angrenzenden Gemeinden (Kleinmachnow, Teltow, Potsdam-Babelsberg) im Südwesten Berlins gemeldet. Somit wurde für das folgende Jahr ein verstärktes Auftreten im Stadtgebiet erwartet. 2017 konnte auch ein flächendeckender Befall im gesamten Stadtgebiet festgestellt werden, zunächst noch mit moderaten Fraßschäden. Einige wertvolle Buchsbaumbestände wurden schon 2017 mit Pheromonfallen bestückt, um differenzierte Bekämpfungstrategien abzuleiten. Zur Feststellung der Befallsstärke werden frühzeitig, vor Beginn des Falterfluges Pheromonfallen ausgebracht und regelmäßig kontrolliert. Wie in den Vorjahren begann der Falterflug des Buchsbaumzünslers im Jahr 2023 sehr spät – Mitte Juni, baute sich 3 Wochen lang und sank dann abrupt zu Mitte Juli. Zwischen Ende Juli bis Anfang August wurden keine Falter registriert. Ab dem 09. August konnten die ersten Buchsbaumzünsler der Sommergeneration in den Fallen gefangen werden. Die überwiegend warme, trockene und sonnige Witterung hat die Entwicklung sehr begünstigt, was sich in den Falterzahlen widerspiegelt. Von Mitte August bis Mitte Oktober zog sich das Auftreten mit periodisch ansteigenden und sinkenden Fangzahlen. Die letzten Nachzügler wurden sehr spät, Mitte Oktober in den Fallen gefangen. Der Vergleich der Jahre 2018 bis 2023 zeigte, dass der Beginn des Falterfluges erneut eine deutliche Verschiebung zum Frühsommer hatte. Die Temperaturen im April und Mai 2023 lagen insgesamt deutlich unter denen der beiden Monate im Jahr 2018. Tag- und Nachttemperaturen und auch Sonnenscheindauer hatten großen Einfluss auf den Beginn und die Dauer des Falterfluges. Diese Verschiebung verdeutlichte sich beim Höhepunkt des Falterfluges im Jahr 2018 von Ende Mai/Anfang Juni auf Mitte/Ende Juli 2023. Eine weitere Auffälligkeit war das Fehlen einer ausgeprägten Flugspitze bei der Sommergeneration. Der vermeintliche Höhepunkt der Sommergeneration verschob sich von Anfang August (2018) auf Ende August (2023). Die warmen Temperaturen Mitte August und Anfang September begünstigten einen langen Falterflug. So konnten 2023 noch Anfang bis Mitte Oktober entsprechend Falter gefangen werden. Der Flug der überwinternden Generation in den vier Jahren erstreckte sich i.d.R. nur über drei bis vier Wochen. Nachdem der Flug in Berlin-Britz 2018 bereits Ende Mai einsetzte, flogen die Falter in 2023 erst Anfang Juni. Je nach Witterungsverlauf lagen zwischen den letzten Faltern der überwinternden Generation und den ersten Faltern der Sommergeneration ca. 3 Wochen. Im Jahr 2023 traten die ersten Falter erst wieder Anfang August auf. Ihre Anzahl war zu diesem Zeitpunkt noch sehr gering. Der Flug der Sommergeneration erstreckte sich ca. 10 Wochen, also fast über den doppelten Zeitraum wie im Frühsommer. Entscheidend waren die Temperaturen. Der Hauptflug fand 2023 von Mitte/Ende August bis Mitte September statt. Die letzten Zünsler wurden Mitte Oktober registriert.

Merkblätter, Ratgeber und Broschüren

Das Pflanzenschutzamt Berlin ist Herausgeber von Informationen, Merkblättern, Ratgebern und Broschüren zum Pflanzenschutz, die Sie herunterladen können. Thematisch sortiert sind folgende Informationen zu finden: Pflanzenschutz allgemein Aufgaben des Pflanzenschutzamtes Berlin, Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzanwendung in Berlin, Pflanzenschäden durch Dritte, Einsendung von Fotos und Proben Pflanzenschutz allgemein Weitere Informationen Pflanzengesundheit / Quarantäne Gesetzliche Bestimmungen bei der Ein- u. Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, Quarantäneschadorganismen, Regelungen für den Handel mit hölzernem Verpackungsmaterial Pflanzengesundheit / Quarantäne Weitere Informationen Pilzliche und bakterielle Schaderreger Pilze, Bakterien und und Welkekrankheiten in Gärten und Anlagen Pilzliche und bakterielle Schaderreger Weitere Informationen Tierische Schaderreger Auffällige, relevante und neue tierische Schaderreger und Lästlinge im Berliner Grün oder der Vorratshaltung Tierische Schaderreger Weitere Informationen Schadursachen an Pflanzengruppen Hinweise zu folgenden Pflanzengruppen: Buchsbaum, Gehölze und Stauden im Garten, Innenraum-Bauwerksbegrünung / biologische Bekämpfung, Kübelpflanzen, Lebensbaum und Scheinzypresse, Obst im Garten, Rasen, Rhododendron und Rosen Schadursachen an Pflanzengruppen Weitere Informationen Sonstige Themen Algen, Flechten auf Bäumen, Pflanzen-Brühen, Pflanzen-Jauchen, Mulchen gegen Unkräuter Sonstige Themen Weitere Informationen Ratgeber Ratgeber und Handbücher zum Bestellen, Ausdrucken oder Download Ratgeber Weitere Informationen

5-Punkte-Programm für einen nachhaltigen Pflanzenschutz

Unterstützt durch die europäische und nationale Agrarförderung der letzten Jahrzehnte hat sich der konventionelle Anbau von Kulturpflanzen als Fundament einer in Deutschland heute zunehmend intensiven Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion etabliert. Eine wesentliche Voraussetzung<BR>für die Leistungsfähigkeit dieser Produktionsweise ist bei vielen Anbaukulturen der intensive Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel, was faktisch eine systembedingte Abhängigkeit bedeutet. Diese findet ihren Ausdruck in der Annahme, dass die derzeitigen Anwendungsmengen und Anwendungshäufigkeiten chemischer Pflanzenschutzmitteln das "notwendige Maß" darstellen. Was Kulturpflanzen schützt und damit dem Landwirt<BR>nützt, stellt für Natur und Umwelt hingegen eine Belastung dar. Denn auch für die heute eingesetzten Insektizide, Herbizide und Fungizide gilt im<BR>Allgemeinen: Keine (pflanzenschützende) Wirkung ohne Nebenwirkung (auf Natur und Umwelt). Wegen ihres hohen Umweltgefährdungspotenzials und weil sie in erheblichen Mengen großflächig in der Landschaft ausgebracht werden, ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln daher nur nach erfolgreichem Bestehen eines strengen Prüf- und Zulassungsverfahrens gestattet. Zuständig für die Bewertung der Umweltrisiken ist dabei in Deutschland das Umweltbundesamt (UBA).<BR>Quelle: Verlagsinformation

Pflanzenschutz

Die generellen Aufgaben im Rahmen des Pflanzenschutzes umfassen Risikobewertungen und Risikomanagement, den Vollzug pflanzenschutzrechtlicher Bestimmungen (Warndienst, Genehmigungen), den Vorratsschutz sowie Anwender- und Verbraucherschutz (mit Bezug zum Pflanzenschutz). Im Einzelnen gehören hierzu: - Integrierte Verfahren, Warndienst, Entscheidungshilfen im Ackerbau und Gartenbau, - Schaderregerüberwachung (Planung und Durchführung von Befallsbonituren), - Monitoring und Aufgaben im Rahmen ZEPP / ISIP, - Pflanzenschutzinformation, - Agrarmeteorologie, - Einführung, Anwendung und Validierung DV-gestützter Pflanzenschutzprognosen, - biologischer Pflanzenschutz, - Prüfung, Genehmigung und Anerkennung im Bereich Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutztechnik, - Herbologie, - Pflanzenschutzversuche als Grundlage für den Pflanzenschutzwarndienst und andere Aufgaben.

Nützlinge im Garten

Natürliche Schädlingsbekämpfung mit Nützlingen im Garten Ohne Chemie: Wie Sie nachhaltig mit Nützlingen gärtnern Verzichten Sie auf chemische ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ im Garten. Tolerieren Sie potentielle Schädlinge, solange sie nicht massenhaft vorkommen. Setzen Sie gekaufte Nützlinge gezielt ein, zum Beispiel im Gewächshaus. Gestalten Sie Ihren Garten möglichst naturnah. Gewusst wie Bienen bestäuben Pflanzen, Vögel fressen Raupen und Igel vertilgen Schnecken. Neben diesen Nützlingen gibt es weniger bekannte Tiere, die Blumen, Obst, Gemüse und andere Pflanzen vor Schädlingsbefall schützen. Wichtig ist, die Balance zwischen Nützlingen und Schädlingen nicht zu stören. Sie gefährden dieses Gleichgewicht, wenn Sie chemische ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ einsetzen oder wenn der Garten zu wenige Versteckmöglichkeiten bietet. Die chemische Giftkeule wird eingemottet : Bei Pilzkrankheiten, Schädlingsbefall und Unkräutern setzen viele Gärtner*innen chemische Pflanzenschutzmittel (⁠ Pestizide ⁠) ein. Doch die "Giftspritze" hat gravierende Nachteile: Über unsere Nahrung nehmen wir häufig Rückstände dieser Pestizide in unseren Körper auf. Außerdem töten sie nicht nur Schädlinge im Garten, sondern häufig auch Nützlinge. Dann fehlen die Bienen zum Bestäuben und die Florfliegen zum Bekämpfen der Blattläuse. Ein Teufelskreislauf. Verzichten Sie deshalb auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln, zumal es viele wirksame Alternativen gibt. Toleranz gegenüber Lebewesen: Nützlinge können sich nur dann im Garten ansiedeln und vermehren, wenn sie auch langfristig Futter finden. Gehen Sie daher nicht in jedem Fall gegen vermeintliche Schädlinge vor. Verzichten Sie zum Beispiel darauf, bereits die ersten Blattläuse im Frühjahr zu bekämpfen. Sie sind eine wichtige Nahrungsquelle, zum Beispiel für Spinnen, Florfliegen, Schlupfwespen und Marienkäfer. Nützlinge gezielt einsetzen: Neben Nützlingen, die sich von selbst im Garten ansiedeln, gibt es solche, die im Fachhandel zu kaufen sind. Sie können sie im Garten und insbesondere im Gewächshaus ansiedeln. Die Kosten hängen von der Größe der zu behandelnden Fläche und der Nützlingsart ab. Sie sind aber zumeist günstiger als chemische Pflanzenschutzmittel. Der große Vorteil: Es gibt kaum Gefahren durch Fehlanwendungen. Viele Nützlinge lassen sich gegen mehrere Schädlingsarten einsetzen und vermehren sich oft selbst weiter, solange noch Schädlinge als Nahrungsgrundlage aufzuspüren sind. Tun Sie sich mit anderen Menschen im Hobbygarten zusammen. Sammelbestellungen sind wesentlich günstiger. Beispiele für den Nützlingseinsatz: Gegen Blatt- und Wollläuse, Thripse und Spinnmilben hilft Ihnen der Einsatz von Larven der Florfliege (Chrysoperla carnea) . Hängen Sie Pappkärtchen und Pappwaben mit Florfliegeneiern oder Larven an die befallenen Pflanzen. Fünf Kärtchen mit je 120 Florfliegeneiern reichen für 20 Quadratmeter und kosten etwa 10 Euro. Für den Einsatz gegen Thripse empfehlen sich außerdem Raubmilben der Gattung Amblyseius . Fünf Tütchen kosten rund zehn Euro. Sind Ihre Obstbäume von Apfelwicklern befallen, hilft der Einsatz von Nematoden der Art Steinernema feltiae . Eine Packung mit sechs Millionen der winzigen Fadenwürmer in Tonpulver kostet etwa 15 Euro. Das reicht für drei große Bäume. Der Einsatz der Schlupfwespe Encarsia formosa hilft unter anderem gegen den Schädlingsbefall von Tomatenkulturen durch die Weiße Fliege. 600 Puppen sind für rund 15 Euro zu bekommen. So gestalten Sie Ihren Garten naturnah: Bieten Sie durch das Anhäufen von ⁠ Totholz ⁠ und Blättern den Tieren Versteckmöglichkeiten. Igel brauchen mehrere Sommerschlafplätze und einen weiteren Platz für den Winterschlaf. Dafür nutzen sie gerne Komposthaufen, Reisighaufen, große Laubhaufen oder dichte Gebüsche. Legen Sie gemischte Blüten- und Wildobsthecken an, auch eine Trockenmauer und ein kleiner Teich machen den Garten abwechslungsreicher. Schneiden Sie Stauden erst im Frühjahr zurück. Viele nützliche Insekten überwintern in ihren Blütenstängeln. Ziehen Sie ungefüllte Blüten den gefüllten Sorten vor. Bei gefüllten Blüten haben sich die Staub- und/ oder Fruchtblätter zu Blütenblättern umgebildet. Dadurch produzieren diese Blüten weniger oder gar keinen Nektar und keine Pollen mehr. Zudem kann es passieren, dass ihre Blütenblätter den Tieren den Weg zu den Staubgefäßen und zum Nektar versperren. Bitte stellen Sie ganzjährig Wasser für die Tiere im Garten bereit. Eine größere Schale auf dem Boden dient Kleinsäugern als Tränke und Vögeln als Badestelle. Kleine Schälchen mit Steinen darin dienen Insekten als Tränke. Das Wasser muss täglich gewechselt werden, da insbesondere für Vögel eine hohe Ansteckungsgefahr für Krankheiten besteht! Hängende Tränkeflaschen sind für Vögel eine keimarme Alternative. Tolerieren Sie den Maulwurf im Garten! Maulwürfe sind nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und dürfen somit weder gestört, gefangen noch getötet werden. Maulwürfe sind sehr nützlich, sie fressen z.B. Schnecken, Engerlinge und Schnakenlarven. "Hotels" für Nützlinge: Wenn Sie es optisch etwas aufgeräumter mögen, können Sie auf andere Weise für Versteckmöglichkeiten sorgen. Ein Igelhaus dient den Tieren als Platz zum Überwintern. Es ist zum Beispiel im Baumarkt erhältlich, Sie können es aber auch selbst bauen. Igel sind reine Fleischfresser und brauchen Insekten. Die Nahrungssuche gestaltet sich jedoch wegen des Insektensterbens und der heißen Sommer immer schwieriger. Sollten Sie im Herbst Igel finden, die weniger als 600 Gramm wiegen, brauchen diese fachkundige Hilfe ! Wenden Sie sich an Igelstationen, Wildtierauffangstationen oder den Tierarzt! Ein Insektenhotel dient als Überwinterungs-, Nist- und Überlebenshilfe. Wichtige Nützlinge, etwa Schlupfwespen, können darin überwintern. Bauanleitungen gibt es unter anderem beim BUND und beim NABU . Nistkästen lassen sich kaufen, aber auch leicht selbst bauen. Höhlenbrüterkästen sind – je nach Größe des Einfluglochs – zum Beispiel für Blaumeise, Feldsperling oder Gartenrotschwanz geeignet. Es gibt aber auch spezielle Nisthilfen für Waldkäuze, Baumläufer und Stelzen. Wählen Sie Nistkästen und -plätze mit Bedacht aus und beachten Sie dabei die regionalen Gegebenheiten. Weitere Maßnahmen erfahren Sie hier . Hintergrund Umweltsituation: Wer auf chemische ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ verzichtet, unterstützt das Gleichgewicht zwischen Schädlingen und ihren natürlichen Gegenspielern. Studien belegen, dass sich die Zahl der Schädlinge durch den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel in einigen Fällen nicht verringert, sondern sogar erhöht. Sprühnebel, der auf benachbarte blühende Pflanzen weht, gefährdet insbesondere Bienen und andere Bestäuber. Einige Wirkstoffe können sich auch im Boden anreichern oder sich in der Nahrungskette ansammeln, wenn Vögel, Igel oder andere Tiere kontaminierte Tiere und Pflanzenteile fressen. Gesetzeslage: Wer Pflanzenschutzmittel einsetzt, ohne sich an die Anwendungsbestimmungen auf der Packungsbeilage zu halten, muss gegebenenfalls eine Strafe zahlen. Dass der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln so streng reglementiert und in vielen Fällen verboten ist, liegt nicht nur an der Gefahr für den Menschen, sondern hat auch mit den negativen Auswirkungen auf Nützlinge zu tun. Es gibt deshalb einige Schädlinge, gegen die im Hobbybereich zurzeit keine Insektizide zugelassen sind, zum Beispiel gegen Möhrenfliegen, Kohlfliegen und Maulwurfsgrillen. Marktbeobachtung: Seit vielen Jahren setzen Firmen im Erwerbsgartenbau gezielt Nützlinge ein. Dieser Einsatz gilt dort als eine der wichtigsten Pflanzenschutzmaßnahmen. Mittlerweile wenden sich Anbieter, die sich auf die Vermehrung wichtiger Nützlingsarten spezialisiert haben, mit ihren Produkten auch an Hobbygärtner*innen. Immer mehr Kunden ziehen den Einsatz solcher Tiere dem Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel vor. Sie verzichten bewusst auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln, weil ihnen, etwa beim Anbau von Gemüse und Obst, eine ungespritzte Ernte wichtig ist. Weitere Informationen finden Sie hier: Ratgeberportal Pflanzenschutz im Garten (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Tipps zum Umgang mit Gartenschädlingen (UBA-Themenseite) Pflanzenschutzmitteleinsatz in der Landwirtschaft (UBA-Themenseite)

Eichenprozessionsspinner: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Eichenprozessionsspinner: Antworten auf häufig gestellte Fragen Der Eichenprozessionsspinner ist eine in Deutschland beheimatete Schmetterlingsart. Seine Raupen können sowohl im Hinblick auf mögliche Gesundheitsgefährdungen für Menschen als auch aus forstwirtschaftlicher Sicht problematisch sein. Wann ist eine Bekämpfung mit Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden angemessen? Was ist dabei rechtlich zu beachten? Und welche umweltschonenden Alternativen gibt es? Was ist der Eichenprozessionsspinner? Der Eichenprozessionsspinner ist eine in Deutschland heimische Schmetterlingsart. Diese hat sich in manchen Bundesländern in den letzten Jahren massenhaft vermehrt. Hiervon besonders betroffen sind der Nordosten und der Südwesten Deutschlands sowie Teile Nordrhein-Westfalens. Die Massenvermehrung des Eichenprozessionsspinners ist Ausdruck einer natürlichen Populationsdynamik. Derzeit mehren sich sogar die Anzeichen auf einen Rückgang der Populationen in einigen betroffenen Regionen. Warum sind die Raupen ein Problem? Die Raupen des Eichenprozessionsspinners können sowohl im Hinblick auf mögliche Gesundheitsgefährdungen für Menschen als auch aus forstwirtschaftlicher Sicht problematisch sein: Mit Beginn des dritten von insgesamt sechs Larvenstadien, d.h. in der Regel im Zeitraum ab April/Mai, beginnen die Raupen dauerhaft Brennhaare auszubilden, die ein Nesselgift enthalten. Diese Brennhaare können beim Menschen Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen. In Eichenwäldern und Mischwäldern mit hohem Eichenanteil sind unter anderem die Raupen des Eichenprozessionsspinners (alle Larvenstadien) ein Teil der sogenannten Frühjahrsfraßgesellschaft, die bei Massenvermehrungen einzelne Eichen bis hin zu ganzen Eichenbeständen kahl fressen kann. Was können die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners beim Menschen auslösen? Häufig kommt es nach einem Kontakt mit den Brennhaaren zu Symptomen an der Haut, die mit Rötungen und einem teils starken, mehrere Tage andauernden Juckreiz einhergehen (Raupendermatitis). Seltener kommt es zu Reizungen der Schleimhäute der Atemwege (Husten, Bronchitis, Asthma) und Augen (Rötung, Juckreiz, Bindehautentzündung). In sehr seltenen Fällen können auch Allgemeinsymptome wie Fieber sowie Kreislaufreaktionen ausgelöst werden. Gibt es Alternativen zur chemischen oder biologischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners? Im Vordergrund der Bekämpfungsmaßnahmen steht vor allem der Schutz der Menschen vor den Brenn-haaren des Eichenprozessionsspinners. Wenn es sich um einen verhältnismäßig schwachen Befall handelt und/oder die betroffenen Gebiete von Menschen kaum genutzt werden, sollten Insektizide zur Bekämpfung nicht eingesetzt werden. In Waldgebieten, in denen Eichenprozessionsspinner auftreten, können für die betroffenen Areale Warnschilder aufgestellt oder diese vorübergehend abgesperrt werden. Sind einzelne oder wenige Bäume in der Nähe von Siedlungen oder in Bereichen befallen, die Menschen oft nutzen, kann ausgebildetes Personal von professionellen Schädlingsbekämpfungsbetrieben die vorhandenen Raupen oder Nester absaugen. Chemische oder biologische Bekämpfungsmaßnahmen sind dann nicht mehr notwendig. Wann ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden gegen Eichenprozessionsspinner angemessen? Erst wenn sich die oben genannten alternativen Maßnahmen nicht durchführen lassen, oder sich als nicht ausreichend erweisen, sollen biologische (d.h. mittels Bacillus thuringiensis kurstaki) oder chemische Bekämpfungsmaßnahmen in Erwägung gezogen werden. Hierfür stehen derzeit verschiedene Produkte für die Anwendung unter Pflanzenschutzrecht oder die Anwendung unter Biozidrecht zur Verfügung. Diese sind im Einzelnen: Als Biozidprodukt gegen freifressende Schmetterlingsraupen* bzw. Eichenprozessionsspinner sind derzeit zugelassen: Foray ES (Wirkstoff: Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki (B.t.k.)) NeemProtect (Wirkstoff: Margosa-Extrakt/Azadirachtin) Als ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ gegen freifressende Schmetterlingsraupen sind derzeit für die Ausbringung mit dem Hubschrauber zugelassen: Wirkstoff Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki (B.t.k.)*: Dipel ES, Bactospeine ES, Universal-Raupenfrei Lizetan, Lizetan Buchsbaumzünslerfrei Wirkstoff λ-Cyhalothrin: Karate Forst flüssig Wirkstoff Tebufenozid: Mimic Wirkstoff Bacillus thuringiensis subspecies aizawai: XenTari, Florbac, Zünsler & Raupenfrei Xentari, Xentari RaupenFrei, Xentari BuchsbaumzünslerFrei, Lizetan Raupen- & Zünslerfrei Umweltfreundlicher sind biologische Produkte auf der Basis von Bacillus thuringiensis. Darum sollten diese gegenüber einer chemischen Bekämpfung bevorzugt werden. Der Vorteil: sie wirken relativ selektiv auf freifressende Schmetterlingsraupen, zu denen auch der Eichenprozessionsspinner zählt. Andere Gruppen von Insekten werden durch diese Produkte weniger direkt geschädigt. Chemische Breitbandinsektizide wirken demgegenüber auf alle Lebensstadien von Insekten gleichermaßen. Daher sollten solche Produkte möglichst nur in Ausnahmefällen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspin-ners in Betracht gezogen werden. *außer gegen Eulenarten (Noctuidae) Was ist beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden zur Bekämpfung des EPS zu beachten? Chemische und biologische Bekämpfungsmittel töten nicht nur Schadinsekten, sondern können auch andere zum Teil geschützte Tierarten schädigen. Deshalb ist es wichtig, ihren Einsatz auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Vor dem Einsatz chemischer oder biologischer Schädlingsbekämpfungsmittel sollte daher immer geprüft werden, ob es Alternativen gibt. Ist eine Anwendung mit chemischen oder biologischen Mitteln unumgänglich, sind alle potenziell auftretenden Risiken durch auf ein vertretbares Maß zu mindern. Dazu müssen die in den „Anwendungsauflagen“ genannten Maßnahmen eingehalten werden. Der Grund für die Anwendungseinschränkungen liegt darin, dass diese Produkte nicht nur den Eichenprozessionsspinner bekämpfen, sondern möglicherweise andere, mitunter sogar geschützte Arten töten können. Bekämpfungsmaßnahmen sollen nur während windstiller und niederschlagsfreier Wetterlagen durchgeführt werden, um den Austrag der verwendeten Mittel in angrenzende Flächen und damit die Schädigung von Nichtzieltieren möglichst zu vermeiden. Die Bekämpfung sollte auch nur situativ und lokal erfolgen. Darüber hinaus sollten Bekämpfungsmaßnahmen nur so lange erfolgen, bis das Ziel erreicht worden ist. Generell gilt: Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz vor dem Absterben von Baumbeständen fällt unter das Pflanzenschutzrecht, womit die im Rahmen der Pflanzenschutzmittelzulassung festgelegten Anwendungsbestimmungen für das verwendete ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ zu befolgen sind. Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz der menschlichen Gesundheit fällt demgegenüber unter das Biozidrecht; es gelten dann die hierfür festgelegten Anwendungsbestimmungen. Im Rahmen von chemischen oder biologischen Bekämpfungsmaßnahmen sind räumliche und zeitliche Einschränkungen bei der Anwendung der jeweiligen Produkte zum weiteren Schutz von Nichtzielarten erforderlich. Diese Anwendungsbestimmungen unterscheiden sich je nach rechtlicher Grundlage ihrer Zulassung. Was ist bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nach dem Pflanzenschutzrecht zu beachten? Bekämpfungsmaßnahmen im Wald dienen dazu, den Baumbestand zu schützen und fallen somit unter die Regelungen des Pflanzenschutzrechts. Wie der Name sagt, befallen Eichenprozessionsspinner überwiegend die verschiedenen Eichen-arten. Die betroffenen Bäume sollten nur dann mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden, wenn durch den Kahlfraß der Raupen ein Absterben ganzer Waldbestände droht. Ob Bäume wirklich absterben, wenn sie vom Eichenprozessionsspinner befallen werden, ist umstritten. Eichen können auch nach einem Kahlfraß zum Beispiel erneut austreiben. Nach wiederholtem Befall mit dem Eichenprozessionsspinner, können die Bäume so geschwächt sein, dass andere Schadorganismen und/oder widrige klimatische Bedingungen letztlich zur Schädigung der Bäume führen. Je häufiger die Bäume befallen werden, desto wahrscheinlicher ist dies. Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nach Pflanzenschutzrecht in Naturschutzgebieten ist zum Schutz gefährdeter und geschützter Insekten-Arten verboten. Die betroffenen Bundesländer entscheiden über die Genehmigung solcher Anwendungen. Im Einzelfall kann eine Behandlung im Naturschutzgebiet erfolgen, wenn die zuständige Behörde bei der Genehmigung nach § 18 Absatz 2 PflSchG in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde festgestellt hat, dass eine Behandlung zum Erhalt des Pflanzenbestandes im Sinne der Zweckbestimmung des Schutzgebietes unbedingt erforderlich ist. Bei einem geplantem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Natura 2000-Gebieten (FFH- und EU- Vogelschutzgebiete) oder deren unmittelbarer Umgebung ist außerdem eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) durchzuführen. Diese ist notwendig, um mögliche negative Beeinträchtigung von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, von Lebensraumtypen des Anhangs I mit ihren charakteristischen Arten sowie eine Beeinträchtigung der Nahrungsgrundlage von insektenfressenden Vögeln und Fledermäusen bei Verwendung von Insektiziden auszuschließen. Ist eine Beeinträchtigung des Gebiets zu erwarten, ist eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht zulässig, außer es ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG gerechtfertigt. Die Bekämpfung von Schmetterlingsraupen des Eichenprozessionsspinners insbesondere für größere Baumbestände und im Kronenbereich erfolgt überwiegend mit dem Hubschrauber aus der Luft. Da Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft gemäß EU-Recht grundsätzlich verboten sind, bedürfen sie einer Sondergenehmigung durch die zuständige Landesbehörde, den Pflanzenschutzdienst. Die für die chemische oder biologische Bekämpfung zugelassenen ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ sind der oben aufgeführten Liste zu entnehmen. Eine Zulassung für NeemAzal T/S, mit dem Wirkstoff Margosa-Extrakt/Azadirachtin zur Verwendung als Pflanzenschutzmittel im Wald liegt nicht vor. Werden die in der Liste genannten Pflanzenschutzmittel eingesetzt, sind folgende Punkte zu beachten: Alle Anwendungsbestimmungen, die im Rahmen der Zulassung der Pflanzenschutzmittel ausgesprochen wurden, sind einzuhalten. Dazu Generell ist bei Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner im Wald zu beachten, dass ein Refugialraumanteil von mindestens 50 % einer zusammenhängenden Fläche zum Schutz von Nichtzielarten einzuhalten ist und dass insbesondere mögliche Vorkommen EU-rechtlich besonders geschützter Insektenarten zu berücksichtigen sind. Aus den unbehandelten Gebieten (Refugialräumen) und der Umgebung soll eine Wiederbesiedlung von Nichtzielarten ermöglicht werden. Wenn allerdings die zuständige Behörde bei der Genehmigung nach § 18 Absatz 2 PflSchG im Einzelfall auf der Grundlage eines rechtsverbindlichen, mit ausreichender Auflösung durchgeführten Erhebungsverfahrens festgestellt hat, dass auf mehr als der Hälfte der zusammenhängenden Waldfläche die entsprechenden Schadschwellen überschritten sind und eine Anwendung des Mittels zum Erhalt des Bestandes unbedingt erforderlich ist, kann hier eine großflächigere Behandlung stattfinden. Zum Schutz angrenzender Flächen sind die mit der Zulassung festgelegten Mindestabstände zu Oberflächengewässern einzuhalten (Tabelle 1). Außerdem darf die Anwendung nur in mindestens zweijährigem Abstand erfolgen, um eine Wiederbesiedlung des behandelten Gebiets durch andere Falterarten zu ermöglichen. Eichenholz wird in Deutschland forstwirtschaftlich genutzt, häufig auch in Schutzgebieten. Vor der Genehmigung einer chemischen oder biologischen Bekämpfung sollte die zuständige Behörde deshalb stattdessen einen zeitweiligen Verzicht auf den Einschlag von Eichenholz erwägen. Denn ein Einschlagstopp kann die durch Fraß hervorgerufenen Schäden am Baumbestand zumindest teilweise kompensieren. Das gilt v.a. für die Anwendung in ⁠ Flora ⁠-⁠ Fauna ⁠-⁠ Habitat ⁠-Gebieten, in denen der Schutz der Umwelt Vorrang vor forstwirtschaftlichen Zielen haben soll. Mindestabstände zu Oberflächengewässern bei Bekämpfungsmaßnahmen mit dem Hubschrauber nach Pflanzenschutzrecht Produkt (Wirkstoff) und Abstand zu Oberflächengewässern bei Anwendung mit dem Hubschrauber Produkt (Wirkstoff): Dipel ES, Bactospeine ES, Universal-Raupenfrei Lizetan, Lizetan Buchsbaumzünslerfrei (Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki) Abstand: Die Flugbahn des Hubschraubers muss mindestens 25 m zuzüglich seiner halben Arbeitsbreite von einem Oberflächengewässer entfernt verlaufen.* Produkt (Wirkstoff): Karate Forst flüssig (λ-Cyhalothrin) Abstand: Die Flugbahn des Hubschraubers muss mindestens 125 m zuzüglich seiner halben Arbeitsbreite von einem Oberflächengewässer entfernt verlaufen.* Produkt (Wirkstoff): Mimic (Tebufenozid) Abstand: Die Flugbahn des Hubschraubers muss mindestens 25 m zuzüglich seiner halben Arbeitsbreite von einem Oberflächengewässer entfernt verlaufen.* Produkt (Wirkstoff): XenTari, Florbac, Zünsler & Raupenfrei Xentari, Xentari RaupenFrei, Xentari BuchsbaumzünslerFrei, Lizetan Raupen- & Zünslerfrei (Bacillus thuringiensis subspecies aizawai) Abstand: Die Flugbahn des Hubschraubers muss mindestens 25 m zuzüglich seiner halben Arbeitsbreite von einem Oberflächengewässer entfernt verlaufen.* * ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer Was ist bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nach dem Biozidrecht zu beachten? Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner auf öffentlichen Flächen wie z.B. Parks, Spielplätzen, Kindergärten, Alleen oder daran angrenzenden Waldrändern erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Chemische oder biologische Be-kämpfungsmaßnahmen in Waldgebieten, fernab von Siedlungen, zum Zwecke des Gesundheitsschutzes sind nach Ansicht des Umweltbundesamtes jedoch nicht angemessen. Zulassungen für die Verwendung in Biozidprodukten zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegen derzeit für zwei Produkte vor: Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki und  NeemProtect mit dem Wirkstoff Margosa-Extrakt. Werden diese Biozidprodukte eingesetzt, sind folgende Punkte zu beachten: Alle Anwendungsbestimmungen, die im Rahmen der Zulassung der Biozidprodukte ausgesprochen wurden, sind einzuhalten. Dazu zählen beispielsweise Mindestabstände zu Nicht-Zielflächen (Tabelle 1). Die Behandlung mit Bioziden sollte nur mit Gerätschaften erfolgen, die eine zielgenaue Aufbrin-gung der Bekämpfungsmittel ermöglichen und damit möglichst wenig ⁠ Abdrift ⁠ erzeugen. Bekämpfungsmaßnahmen in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten sind grundsätzlich zu vermeiden. Sollte eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zum Schutz der menschlichen Gesundheit in Schutzgebieten, wie Natura 2000-oder Naturschutzgebieten, jedoch unumgänglich sein, bedarf dies besonderer Vorsicht und sorgfältiger Abwägung mit den Zielen des Umwelt- und Naturschutzes. Spezielle Vorschriften zur Schädlingsbekämpfung in den betroffenen Schutzgebieten sind zu beachten. Mindestabstände bei Bekämpfungsmaßnahmen nach Biozidrecht Produkt (Wirkstoff), Ausbringungstechnik und Abstand Produkt (Wirkstoff): NeemProtect (Margosa-Extrakt) Ausbringungstechnik: Handgeführte Pumpsprühgeräte (mit Motor oder manuell) Abstand: Mindestens 20 m zu Oberflächengewässern Ausbringungstechnik: Applikation durch Fahrzeug geführte Sprühgeräte (z.B. Sprühkanonen) Abstand: Mindestens 90 m zu Oberflächengewässern Produkt (Wirkstoff): Foray ES (Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki) Ausbringungstechnik: Handgeführten Pumpsprühgeräte (mit Motor oder manuell) Abstand: Größtmöglicher Sicherheitsabstand (bestenfalls bis zu 25 m) zu Nicht-Zielflächen, insbesondere Oberflächengewässer und naturschutzrechtlich geschützte Gebiete) Ausbringungstechnik: Applikation durch Fahrzeug geführte Sprühgeräte (z.B. Sprühkanonen) Abstand: Größtmöglicher Sicherheitsabstand (bestenfalls bis zu 25 m) zu Nicht-Zielflächen, insbesondere Oberflächengewässer und naturschutzrechtlich geschützte Gebiete) Ausbringungstechnik: Sprühen aus der Luft Abstand: Größtmöglicher Sicherheitsabstand (bestenfalls bis zu 25 m) zu Nicht-Zielflächen, insbesondere Oberflächengewässer und naturschutzrechtlich geschützte Gebiete)

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