s/biologischer-anbau/Biologischer Anbau/gi
Der Datensatz enthält die Angaben zu den Betrieben und Einrichtungen, die an den sächsischen Bio-Erlebnistagen teilgenommen haben. Die jährlich im Herbst stattfindenden Bio-Erlebnistage bringen den Verbrauchern Bio-Lebensmittel näher, geben Einblicke in Anbau, Tierhaltung, Verarbeitung bis hin zur Vermarktung. Von großem Hoffest über gemeinsamer Ernte-Aktion bis zu kleinen Workshops können Verbraucher die Bio-Erlebnistage nutzen, um mehr über die in ihrer Region erzeugten Lebensmittel zu erfahren.
Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2010 vorgeschlagen, den Mitgliedstaaten die Freiheit zu gewähren, über die Zulassung, die Einschränkung oder das Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen ihres Hoheitsgebiets zu entscheiden. Das verabschiedete Paket umfasst eine Mitteilung, eine neue Empfehlung zur Koexistenz gentechnisch veränderter Pflanzen, herkömmlicher Kulturen und/oder Kulturen aus ökologischem Anbau sowie einen Verordnungsentwurf, mit dem eine Änderung der GVO-Vorschriften vorgeschlagen wird; das wissenschaftlich fundierte GVO-Zulassungsverfahren der EU bleibt von der Maßnahme jedoch unberührt. Die neue Empfehlung zur Koexistenz räumt mehr Flexibilität ein, damit die Mitgliedstaaten bei der Einführung von Koexistenzmaßnahmen ihren jeweiligen lokalen, regionalen und nationalen Gegebenheiten Rechnung tragen können. Die vorgeschlagene Verordnung ändert die Richtlinie 2001/18/EG dahingehend, dass die Mitgliedstaaten den Anbau von GVO in ihrem Hoheitsgebiet künftig einschränken oder untersagen können. Dem Verordnungsentwurf müssen noch das EU-Parlament und der Ministerrat zustimmen.
Am 8. September 2016 stellte das Umweltbundesministerium (BMUB) in Berlin sein "Integriertes Umweltprogramm 2030" vor. Es enthält Vorschläge für eine umweltgerechte Wirtschafts- und Finanzpolitik, für eine Stärkung der Umweltpolitik des Bundes, für ein neues Wohlfahrtsverständnis und zur Unterstützung nachhaltigen Handelns von Bürgern und Unternehmen. In der Finanzpolitik spricht sich das Umweltprogramm für eine Weiterentwicklung der ökologischen Steuerreform aus. Dies sei ein "wesentlicher Baustein" zur Verwirklichung einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Auch im Falle anderer knapper Ressourcen oder bedrohter Umweltgüter wie seltene Erden, Phosphor oder feinstaub-, hormon- oder stickstoffbelasteter Ökosysteme fehle es an Steuerungsmöglichkeiten. Mit der Sicherung und Verbesserung der Einnahmenseite öffneten sich Spielräume für die steuerliche Entlastung etwa bei den unteren und mittleren Einkommen und für den Faktor Arbeit. Zur Stärkung der Umweltpolitik des Bundes schlägt das BMUB vor, dem Bundesumweltministerium ein Initiativrecht in anderen Geschäftsbereichen der Bundesregierung einzuräumen. Ein solches Initiativrecht sei bereits heute für das Familienministerium und das Verbraucherschutzministerium in der Geschäftsordnung der Bundesregierung verankert. Zudem spricht sich das Umweltprogramm für eine deutliche Stärkung der naturnahen und ökologischen Landwirtschaft aus. Konkret schlägt das BMUB eine Beschränkung für Intensivtierhaltungsanlagen, die Erarbeitung einer Stickstoffstrategie und eine Absenkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln vor. Durch mehrere Maßnahmen soll zudem nachhaltiges Konsumverhalten gestärkt werden. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mit Hilfe eines "zweiten Preisschilds" über die Umweltkosten von besonders umweltrelevanten Produkten und Dienstleistungen (zum Beispiel Elektrogeräte) informiert werden.
Die Landwirtschaft befindet sich in einem starken Spannungsfeld zwischen ökonomischen und ökologischen Herausforderungen. Die Gesellschaft erwartet von ihr die Produktion von billigen Lebensmitteln, gleichzeitig werden aber die Forderungen nach einer Landwirtschaft, die nur einen geringen ökologischen Fußabdruck aufweist, immer nachdrücklicher. Die Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) fordert daher eine fundamentale Neuausrichtung unseres Agrarsystems. Für fünf Brennpunkte der Landwirtschaft spricht die KLU konkrete Empfehlungen aus: ländlicher Raum, Nährstoffüberschüsse, Ernährungssystem, internationaler Agrarhandel und Digitalisierung in der Landwirtschaft. Veröffentlicht in Position.
Was sind die Beschäftigungswirkungen einer ökologisch orientierten Ernährung? Die Studie liefert eine Abschätzung auf der Grundlage verfügbarer Daten. Kernbereiche der Lebensmittelwirtschaft, wie die Produktion von Lebensmitteln in der Landwirtschaft und ihre Verarbeitung in der Lebensmittelherstellung werden dabei ebenso erfasst, wie der Handel und die Gastronomie. Außerdem werden Sektoren betrachtete, die Vorleistungen oder Investitionsgüter für die ökologische Lebensmittelwirtschaft bereitstellen. Die größten Beschäftigungswirkungen ergeben sich im ökologischen Landbau mit gut 90.000 Personen (etwa 46.000 Vollzeitkräften) im Jahr 2020 sowie in der Herstellung ökologischer Nahrungsmittel und im Handel mit Öko-Lebensmitteln mit jeweils rund 80.000 Personen. Veröffentlicht in Umwelt, Innovation, Beschäftigung | 07/2024.
Die dargestellten Karten zu den kulturspezifischen Anbaugebieten wurden im Arbeitskreis Versuchsansteller im ökologischen Landbau beim Verband der Landwirtschaftskammern erarbeitet. Die Definition dieser Anbaugebiete basiert auf der Gliederung Deutschlands in Boden-Klima-Räume (BKR). Jede Gemeinde Deutschlands ist genau einem Boden-Klima-Raum zugeordnet. Daraus ergibt sich auch die eindeutige Zuordnung zu den verschiedenen fruchtartspezifischen Anbaugebieten des ökologischen Landbaus.
Die Landwirtschaft befindet sich in einem starken Spannungsfeld zwischen ökonomischen und ökologischen Herausforderungen. Die Gesellschaft erwartet von ihr die Produktion von billigen Lebensmitteln, gleichzeitig werden aber die Forderungen nach einer Landwirtschaft, die nur einen geringen ökologischen Fußabdruck aufweist, immer nachdrücklicher. Die Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) fordert daher eine fundamentale Neuausrichtung unseres Agrarsystems. Für fünf Brennpunkte der Landwirtschaft spricht die KLU konkrete Empfehlungen aus: ländlicher Raum, Nährstoffüberschüsse, Ernährungssystem, internationaler Agrarhandel und Digitalisierung in der Landwirtschaft. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Ziel des vorliegenden Gutachtens ist es, die Eignung und Anwendungsmöglichkeiten des SPEAR-Indikators für kleine Standgewässer zu überprüfen. Die Auswertungen basieren auf Monitoringdaten zu Makrozoobenthos (MZB) und Pflanzenschutzmittelbelastung des JKI. Der Datensatz umfasst 37 Standgewässer in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein aus den Jahren 2015 und 2016. Zu den Messstellen zählen 20 Acker-Sölle, 2 Sölle im ökologischen Landbau sowie 11 Sölle aus Naturschutzgebieten oder Gebieten extensiver Beweidung. Ergänzend liegen Informationen zu Gewässergröße, Nährstoffbelastung, Habitatbeschaffenheit, Ufergestaltung sowie übliche Wasserqualitätsparameter vor. Die ermittelten Toxizitätswerte der PSM-Belastung waren insgesamt niedrig und in der Hälfte der beprobten Agrar-Sölle wurden keine Insektizide nachgewiesen. Um eine Verzerrung des Zusammenhangs zwischen PSM-Belastung und Effekt auf die MZB-Gemeinschaft zu vermeiden, wurde daher die PSM-Belastung einer Messstelle ohne Einbezug der Insektizide bewertet. Als sinnvolle Erweiterung des SPEAR-Indikators wurde die Arteigenschaft 'Wiederbesiedlungsfähigkeit aus nahegelegenen Refugien' nicht berücksichtigt, stattdessen wurde die Arteigenschaft des 'Vorkommens in temporären Gewässern' ergänzt. Nach erfolgten Änderungen des SPEAR-Indikators zeigte sich bei der Anwendung auf Sölle ein schwacher signifikanter Zusammenhang zwischen SPEAR-Werten und PSM-Belastung. Die geplante Eignungsprüfung und Entwicklung des SPEAR-Indikators für Standgewässer konnte nicht abschließend durchgeführt werden. Allerdings können die präsentierten Ergebnisse als wichtige Vorschläge und Hinweise für Weiterentwicklungen des Indikators verwendet werden. Ebenfalls wird auf Basis der vorliegenden Ergebnisse eine Weiterentwicklung des SPEAR-Indikators für kleine Standgewässer als aussichtsreich empfohlen. Quelle: Forschungsbericht
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW hat das „Handbuch zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern“ erarbeitet und im Jahr 2003 herausgegeben. In dem Handbuch sind alle relevanten Vorgaben des Landes NRW erfasst und durch einen verbindenden Text inhaltlich in Kontext gebracht, es wurde als verbindliche Grundlage der Entscheidungs- und Abwägungsprozesse für jede zu genehmigende strukturelle Veränderung eines Gewässers in NRW eingeführt, bevor konkrete Maßnahmenplanungen nach EG-Wasser-Rahmen-Richtlinie (EG-WRRL) vorzulegen sind. Stand 2022: Einzelne Merkblätter innerhalb der Bände wurden überarbeitet und als aktualisierte LANUV-Publikationen herausgegeben, diese sind sowohl in der folgenden Übersicht als auch in den PDF-Dokumenten Band 1 und Band 2 verlinkt. Einleitung Leitbild Leitbilder „Kleine bis mittelgroße Fließgewässer“ – LUA-Merkblatt 17, 1999 Leitbilder „Mittelgroße bis große Fließgewässer“ – LUA-Merkblatt 34, 2002 Leitbild „Niederrhein“, MULNV 2003 Leitbild „Weser“, StUA Minden 2002 Fließgewässertypenatlas Nordrhein-Westfalens – LUA-Merkblatt 36, 2003; aktualisierte Fassung: Fließgewässertypenkarten Nordrhein-Westfalen, LANUV-Arbeitsblatt 25, 2015 Ist-Zustand Gewässerstrukturgüte in Nordrhein-Westfalen Kartieranleitung – LUA-Merkblatt 14, 1998; aktualisierte Fassung: Gewässerstruktur in NRW – Kartieranleitung für die kleinen bis großen Fließgewässer, LANUV-Arbeitsblatt 18, 2. Auflage 2018 Gewässerstrukturgüte in Nordrhein-Westfalen Kartieranleitung für mittelgroße bis große Fließgewässer – LUA-Merkblatt 26, 2001; aktualisierte Fassung: Gewässerstruktur in NRW – Kartieranleitung für die kleinen bis großen Fließgewässer, LANUV-Arbeitsblatt 18, 2. Auflage 2018 Nutzungs- und Biotopstrukturkartierung Entwicklungsziel Strategien zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen („Blaue Richtlinie“), MURL 1999 Leitfaden zur Aufstellung eines Konzeptes zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern, MUNLV 2002 Vorgehen bei naturnahem Gewässerausbau Förderungen des Landes Anhang Arbeitsblatt 16 | LANUV 2011 Arbeitsblatt 32 | LANUV 2017 Arbeitsblatt 38 | LANUV 2023 Arbeitsblatt 38, english version | LANUV 2021
Die wichtigsten Aufgabenfelder im Saatgut- und Sortenwesen umfassen: ° die Überwachung und Vollzug der Saatgutverkehrsregelungen sowie der EU-Pflanzengesundheitsverordnung und des Gentechnikrechts. - insbesondere sind das die Saatgutanerkennung (Feldbestands- und Beschaffenheitsprüfung von Saat- und Pflanzgut) - die Saatgutverkehrskontrolle - der Nachkontrollanbau zur Nachprüfung anerkannter Saat- und Pflanzgutpartien hinsichtlich Sortenreinheit, Sortenechtheit und Gesundheitszustand - die Probenahme und Untersuchung von Saatgut im Rahmen des GVO-Monitorings der Bundesländer auf gentechnisch veränderte Organismen ° die unabhängige Sortenprüfung in den vorliegenden Boden-Klimaräumen und Veröffentlichung der Ergebnisse. - Prüfung neu zugelassener Sorten unter den sächsischen Bedingungen (Landessortenversuche) - Ermittlung von Ertrags-, Qualitäts- und Anbaueigenschaften in Exaktversuchen - Verrechnung und Auswertung der Ergebnisse (im Ostdeutschen Länderverbund) - Veröffentlichung von Sortenempfehlungen und Sortenprüfberichten in digitaler und gedruckter Form sowie auf Fachveranstaltungen für das Bundessortenamt, Züchter und Landwirte (im konventionellen und ökologischen Anbau)
Origin | Count |
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Bund | 2447 |
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Umweltprüfung | 9 |
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