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Änderung der Biomasseverordnung zum 1. Januar 2012

Mit der am 30. Juni 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die am 8. Juli 2011 auch den Bundesrat passiert hat, wurde auch die Biomasseverordnung (BiomasseV) mit Wirkung zum 1. Januar 2012 umfassend geändert. In ihrer novellierten Fassung regelt die BiomasseV ab dem Jahr 2012 für den Anwendungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes über die bisherigen Regelungsgegenstände hinaus auch, für welche Stoffe eine zusätzliche einsatzstoffbezogene Vergütung in Anspruch genommen werden kann, welche energetischen Referenzwerte für die Berechnung dieser Vergütung anzuwenden sind und wie die einsatzstoffbezogene Vergütung zu berechnen ist.

Allgemeine Vorprüfung PN Power Plants AG, Königsallee 98 a, 40215 Düsseldorf

Die PN Power Plants AG beabsichtigt in 52525 Heinsberg-Oberbruch (Veolia Industriepark), Boos-Fremery-Straße 62 ein Biomasseheizkraftwerk zu betreiben. Sie beantragt gemäß § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einen Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb eines Biomasseheizkraftwerks mit einem Dampfkessel mit 49,9 MW Feuerungswärmeleistung. Für die Verbrennung sind Brennstoffe vorgesehen die in der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (BiomasseV) genannt sind. Die Verbrennungsmenge an unbehandelten Biobrennstoffen ist auf den Einsatz von weniger 3 t/h begrenzt. Der erzeugte Dampf wird unter anderem dazu genutzt, um mit einem nachgeschalteten Generator 20 MW Strom erzeugen zu können. Zusätzlich wird die Heizwärme in das Industrie-Fernwärmenetz eingespeist.

Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse

Auf Grund des Paragraf 2 Absatz 1 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 29. März 2000 (BGBl. I Seite 305) in Verbindung mit Artikel 56 Absatz 1 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I Seite 705) und dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 (BGBl. I Seite 127) verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und für Wirtschaft und Technologie unter Wahrung der Rechte des Bundestages. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das BiomasseV.

EP_211_Buy_Smart__Strom_ueberarbeitet.pdf

Buy Smart+ - Beschaffung und Klimaschutz Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) Ein Projekt von Unterstützt durch: Übersicht • • • Rahmenbedingungen Stromkennzeichnung & Label Die Beschaffung Ein Projekt von Unterstützt durch: Rahmenbedingungen – Begriffsdefinition Strom aus erneuerbaren Energien ist Strom,  der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, einschließlich Strom aus Speicherkraftwerken  abzüglich des Eigenverbrauches und der Verluste (ohne Pumpstrom),  abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils am Pumpstrom. Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der  Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie,  Windenergie,  solare Strahlungsenergie,  Geothermie,  Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas. Gemäß EU-Richtlinie 2009/28/EG vom 23. April 2009 Ein Projekt von 05.08.2014 Unterstützt durch:

Monitoring zur Wirkung der Biomasseverordnung im Hinblick auf die Stromerzeugung aus Biomasse

Das Projekt "Monitoring zur Wirkung der Biomasseverordnung im Hinblick auf die Stromerzeugung aus Biomasse" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Energetik und Umwelt gGmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Die vom BMU erlassene BiomasseV regelt für den Anwendungsbereich des EEG, welche Stoffe als Biomasse anerkannt werden, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse zulässig sind und welche Umweltanforderungen dabei einzuhalten sind. Die BiomasseV ist daher von entscheidender Bedeutung für die Erreichung der deutschen Ausbauziele bei der Stromerzeugung aus Biomasse. B) Handlungsbedarf: Um sicherzustellen, dass die vom BMU mit der BiomasseV verfolgten Ziele erreicht werden und um ggf. sich. abzeichnenden oder auftretenden Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenwirken zu können ist für das BMU ein kontinuierlicher Monitoringprozess zur Wirkung der BiomasseV zwingend erforderlich. Sich ändernde Rahmenbedingungen, beispielsweise durch die Novellierung des EEG und die Umsetzung der EU-Hygieneverordnung erzeugen Forschungsbedarf hinsichtlich erforderlichen Anpassungsbedarfs in der BiomassV. Verzögertes Handeln durch das BMU kann zum Aufbau neuer Hemmnisse für die Stromerzeugung aus Biomasse führen. Das bisher erfolgreiche Forschungsvorhaben zum Monitoring der BiomasseV endet im Dezember 2003. C) Ziel des Vorhabens: Ziel des Vorhabens ist es, die durch Biomasse V/EEG induzierte Entwicklung bei der Stromerzeugung aus Biomasse im Kontext der bestehenden und sich verändernden Rahmenbedingungen zu beobachten, zu dokumentieren und zu analysieren. Ausgehend von dieser Analyse, sollen Vorschläge zu ggf. erforderlichem Anpassungsbedarf entwickelt werden. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sollen das BMU in die Lage versetzen, rechtzeitig auf für die BiomasseV relevanten Veränderungen Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung aus Biomasse reagieren zu können. Dadurch soll die Kontinuität beim Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in der wichtigen Sparte Biomasse sichergestellt werden.

Erneuerbare Energien - rechtliche Fragen

Das Projekt "Erneuerbare Energien - rechtliche Fragen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof. Dr. Stefan Klinski durchgeführt. A) Problemstellung: UBA/BMU benötigen zur Prozessbegleitung laufender Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energien Rechtsberatung. Dies betrifft z.B. Themen wie den Bericht zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an den Bundestag bis Mitte 2002, den weiteren Ausbau der wind-off-shore-Nutzung, die Überprüfung der BiomasseVO, aber auch Fragen des EG-Energierechts. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. UBA): Rechtsvorhaben zur Politikberatung; dies sollte angesichts der Fragestellungen und Fristen Anfang des Jahres 2002 beginnen (K1). C) Ziel des Vorhabens ist es, die aktuellen Fragestellungen rechtlich zu begleiten und damit den optimalen Ausbau erneuerbarer Energien sicherzustellen.

Mini-Bio-KWK - Überführung eines Prototyps zur dezentralen Vergasung von Restholzpellets in die Serienreife

Das Projekt "Mini-Bio-KWK - Überführung eines Prototyps zur dezentralen Vergasung von Restholzpellets in die Serienreife" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Spanner Re2 (Renewable Energy Experts) GmbH durchgeführt. 1. VorhabenzielZiel des Projekts 'Mini-Bio-KWK' ist die Überführung eines Prototyps zur dezentralen Vergasung von Restholzpellets für die Bereitstellung von Strom und Wärme mit einer Leistung von 30 kWth/15 kWel in die Serienreife. Das Konzeptdieser Pilotanlage ist von dem seit dem Jahr 2008 nach dem Joos-Verfahren produzierten und vertriebenenHolzhackschnitzel-Festbettvergaser abgeleitet. Die wissenschaftlich-technischen Arbeitsziele des Projektes 'Mini-Bio-KWK' sind 1) die Übertragung der bisherigen Betriebserfahrung mit der Vergasung von Holzhackschnitzeln auf den Prototyp, 2) die verfahrenstechnische Anpassung und Optimierung des Prototyps hinsichtlich der veränderten Anforderungen der Restholzpellets sowie 3) die Konfektionierung biogener Reststoffe gemäß Einsatzstoffklasse 2 der BiomasseV nach den Vorgaben des Konversionsprozesses. Die geplante Vorgehensweise zum Erreichen des Vorhabenziels unterteilen sich in folgende Arbeitspakete: Inbetriebnahme der Anlage inkl. Installation der Messtechnik und Feststellung des Betriebsverhaltens der Anlage zu Projektbeginn. Datenrecherche zur Inventur relevanter Biomassen, zur Vergasung von Restbiomassen, zur Verbesserung der Gasqualität sowie zur Prozessmodellierung. Modellierung des Prototyps inkl. Einarbeitung verfahrenstechnischer Anpassung und Rückkopplung mit der Praxis. Anpassen des Brennstoffs an den Prozess. Apparative und verfahrenstechnische Anpassung der Prozessbedingungen. Bewertung der Maßnahmen. Wirtschaftlichkeitsanalyse. Berichtswesen.

Monitoring und Fortentwicklung/Verbesserung der bestehenden Instrumente zur Marktdurchdringung erneuerbarer Energien im Stromsektor, ausgehend von EEG, Marktanreizprogramm (MAP) und EU-Richtlinie für erneuerbare Energien

Das Projekt "Monitoring und Fortentwicklung/Verbesserung der bestehenden Instrumente zur Marktdurchdringung erneuerbarer Energien im Stromsektor, ausgehend von EEG, Marktanreizprogramm (MAP) und EU-Richtlinie für erneuerbare Energien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung durchgeführt. A) Problemstellung: Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, bis 2010 mindestens 12,5 Prozent des Stroms und bis zur Mitte des Jahrhunderts mindestens die Hälfte des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien (EE) bereitzustellen. Zwischenziel des BMU bis 2020 ist ein Anteil EE am Stromverbrauch von 20 Prozent. Diesen Zielen dienen das EEG, die BiomasseV, das Marktanreizprogramm für EE und das 100000 Dächer-Solarstrom-Programm. Gleichzeitig hat sich die EU das Ziel gesetzt, den Anteil EE an der Stromerzeugung bis 2010 auf über 22 Prozent zu erhöhen. Diesem Zweck dient die Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus EE vom Oktober 2001. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Aktuelle Forschungsvorhaben des BMU/UBA zeigen, dass das kurzfristige Ziel mit dem vorhandenen Instrumentarium zwar erreicht werden kann, das mittelfristige und langfristige Ziel aber nur mit zusätzlichen Instrumenten verwirklicht werden kann. Die EU-Richtlinie lässt den Mitgliedsstaaten derzeit freie Hand bei der Gestaltung ihrer Instrumente. Sie hat aber ein Monitoring-System etabliert, mit dessen Hilfe die Entwicklung in den Mitgliedstaaten beobachtet werden soll, um bei Nichterreichung der Ziele ein harmonisiertes Förderinstrument auf den Weg bringen zu können. Um kontraproduktiven Entwicklungen vorbeugen zu können, ist es erforderlich, sich darauf vorzubereiten; Gleichzeitig gilt es, darauf zu achten, dass das EEG mit der Warenverkehrsfreiheit kompatibel bleibt. C) Ziel des Vorhabens ist es, die bestehenden Instrumente unter Berücksichtigung der externen Kosten der verschiedener Energien zu verbessern und weiterzuentwickeln. Die Erfolge der in Deutschland gewählten Instrumente (insbesondere EEG) im Vergleich zu anderen Instrumenten sollen herausgearbeitet und die Erfolgsbedingungen analysiert werden, um auf dieser Basis Vorschläge für die Weiterentwicklung der Instrumente in Deutschland und der EU zu entwickeln und ein europaweites auf dem EEG aufbauendes System zu entwerfen.

Regenerativer Strom: Rechtliche Fragen - Teilvorhaben 1

Das Projekt "Regenerativer Strom: Rechtliche Fragen - Teilvorhaben 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rechtsanwälte Schmidt-Wottrich, Jungnickel und Partner durchgeführt. Das Stromeinspeisungsgesetz sieht eine Gesetzeskonkretisierung bzw. -aenderung (Paragraphen 4 Abs. 4 4a StrEG) vor, die wahrscheinlich im Jahr 2000 erfolgt. Daneben sind weitere Entwicklungen (Umweltgesetzgebung, Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht, gruener Strom, Stromboersen, diskriminierungsfreier Netzzugang etc.) im Gange. Das Vorhaben soll diese Entwicklungen im Hinblick auf einen optimalen und beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien rechtlich begleiten. Die konkreten Fragestellungen sind dabei kurzfristig zu entwickeln (insbesondere Verfassungsrecht, EU-Recht, Umsetzung von EU-Richtlinien etc.). Das Vorhaben ist prozessbegleitend zu den aktuellen Entwicklungen im Laufe des Jahres 2000 durchzufuehren. Das Vorhaben soll in zwei Teile aufgespalten werden: Teil 1 soll sich mit den national-rechtlichen Fragestellungen (Biomasse-Verordnung, Foerderprogramme, Stromboerse) befassen, Teil 2 mit den EG-rechtlichen Fragen (EG-Richtlinie/Beihilferecht u.a.).

Monitoring zur Wirkung von Biomasseverordnung auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Das Projekt "Monitoring zur Wirkung von Biomasseverordnung auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Energetik und Umwelt gGmbH durchgeführt. Mit dem Forschungsvorhaben sollen die von der Biomasseverordnung (BiomasseV) fuer die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes ausgehenden Wirkungen wissenschaftlich untersucht werden. Ausgehend von den mit der BiomasseV auf Basis EEG verfolgten Zielen soll analysiert werden inwieweit die mit BiomasseV/EEG geschaffenen Rahmenbedingungen in der erwarteten Weise eine verstaerkte Ausbaudynamik bei Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse induzieren. Bestehende Hemmnisse und moegliche Fehlentwicklungen sind zu identifizieren und zu analysieren. Vorschlaege fuer die Fortentwicklung der BiomasseV sind zu entwickeln. Hinsichtlich der Wirkung der BiomasseV sind insbesondere zu untersuchen: - Moeglichkeiten und Probleme bei der energetischen Altholzverwertung zur Stromerzeugung nach den Regelungen der BiomasseV. - Lenkungswirkungen der BiomasseV auf Altholz- und Bioabfallstroeme, - Wirkung der BiomasseV auf die Stromerzeugung aus Biogas, - Entwicklung des Standes der Technik fuer besonders umweltfreundliche Verfahren der Stromerzeugung aus Altholz und moegliche Konsequenzen fuer die Fortentwicklung der BiomasseV, - Entwicklung des Standes der Technik fuer besonders umweltfreundliche Verfahren der Stromerzeugung aus Pflanzenoelen und moegliche Konsequenzen fuer die Fortentwicklung der BiomasseV, - Moeglichkeiten und Probleme fuer die Stromerzeugung aus verschiedenen Biomassen und Untersuchungen zu Kosten. Darueber hinaus sollen von Biomasse/EEG ausgehende Wirkungen, insbesondere hinsichtlich vermiedener Emissionen klimarelevanter Spurengase quantifiziert werden. Neben der bisherigen Entwicklung ist auch eine Abschaetzung fuer die Jahre 2005/2010/2020 vorzunehmen. Dazu ist auch eine einfache, fortschreibbare Methodik zu entwickeln. Erste Ergebnisse sind in einem Zwischenbericht bis Maerz 2002 vorzulegen. Diese Ergebnisse sollen in den bis zum 30. Juni dem Deutschen Bundestag vorzulegenden Erfahrungsbericht zum EEG einfliessen. Das Forschungsvorhaben ist politiknah konzipiert und soll der wissenschaftlichen Beratung fuer die 2002/2003 erwartete Novellierung der BiomasseV dienen.

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