Die Danpower Energie Service GmbH betreibt auf dem o. g. Grundstück der Gemarkung Späningen eine Biogasanlage (BGA), welche 2006 in Betrieb gegangen ist. Den Zeitpunkt der Inbetriebnahme entsprechend, endet die Vergütungslaufzeit im Sinne des EEG im Jahr 2026. Zweck der Anlage ist die Vergärung von pflanzlichen Rohstoffen zur Gewinnung von Biogas und die anschließende energetische Verwertung. In der Anlage wird das erzeugte Biogas aktuell im installierten BHKW-Modul verwertet und verstromt und schließlich in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die bei der Verbrennung anfallende Wärme, wird genutzt, um ein Nahwärmenetz zu versorgen. Aufgrund des endenden Vergütungszeitraumes soll die BGA für den Post-EEG-Betrieb vorbereitet werden und das Betriebsmodel von der Verstromung hin zur Biomethaneinspeisung um-gestellt werden. Der BHKW-Betrieb wird flexibilisiert, um vornehmlich in den Wintermonaten weiterhin Wärme bereit stellen zu können. Die BGA Späningen soll zukünftig an ein neu geplantes Biogasleitungsnetz angeschlossen werden, welches am Standort Garlipp I in einer zentralen Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) mündet. Die BGA wird im Rahmen der vorgenannten Modifikation des Verwertungswegs ebenfalls dem verfahrenstechnischen Stand der Technik angepasst. Bauteile, die der TA-Luft unterliegen und vom aktuellen Antrag nicht betroffen sind, werden im Allgemeinen nach Ende der Stand-zeit auf den Stand der Technik gebracht bzw. bis zur entsprechenden Sanierungspflicht aus-getauscht. Dabei wird der bestehende Grubenspeicherfermenter mit einem neuen Gasspeichersystem (TLD) ausgestattet. Der zweite bestehende Rundbehälter (Substratlager) wird mit neuer Rührwerkstechnik sowie erstmalig mit einem Gasspeichersystem (TLD) versehen. Durch diese Maßnahmen überschreitet die Anlage erstmalig einen Grenzwert des Anhang I der Störfallverordnung (12. BImSchV). Bevor eine Einleitung in das neu geplante Biogasleitungsnetz erfolgen kann, muss das Biogas getrocknet und entschwefelt werden. Hierfür soll am Standort Späningen eine zusätzliche Gaskonditionierung installiert werden, welche eine Gastrocknung, Aktivkohlefilter, Verdichter und einen Steuerungscontainer umfasst. Des Weiteren soll der Mix an NARWAROs größtmöglich flexibilisiert werden, um die bestmögliche Auslastung der Anlage zu gewährleisten. Zukünftig sollen daher bis zu 14.000 t/a Substrat eingesetzt werden, welche nach der Stoffliste Anlage 2 der Einsatzstoffe nach Biomasseverordnung vom LfL Bayern genannt werden. Die genehmigte Rohbiogasmenge von 2,2 Mio. Nm³/a soll nicht geändert werden. Ferner soll zukünftig Wirtschaftsdünger in Form von Festmist als Einsatzstoff eingesetzt werden. Der Festmist wird in freien Bereichen des Fahrsilos entladen, zwischengelagert, wobei insgesamt eine Manipulationsfläche von 150 m² nicht überschritten wird. Die Lagerung erfolgt auf ca. 59 m² in einem mobilen Unterstand. Zur Erhöhung der Anlagenflexibilität wird außerdem ein Wärmepufferspeicher zur temporären Speicherung der bei dem BHKW-Verbrennungsmotor anfallenden thermischen Energie installiert. Die neu geplanten Maßnahmen werden am Standort der bestehenden Biogasanlage im Bereich des ursprünglichen Areals durchgeführt und haben keine anders zu beurteilenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft als die genehmigte Anlage.
Die Danpower Energie Service GmbH betreibt in der Altmark, Sachsen-Anhalt, zehn fast identische Biogasanlagen (BGA). Acht dieser zehn Anlagen sollen an ein geplantes Biogasleitungsnetz angeschlossen werden, welches am Standort Garlipp I im Gewerbegebiet „Der kurze Hagen“ in einer zentralen Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) mündet. Die neu geplanten Maßnahmen werden am Standort der bestehenden Biogasanlage im Bereich des ursprünglichen Areals durchgeführt. Aus verfahrenstechnischen Erwägungen sowie aus Optimierungsgründen ergeben sich die nachfolgend beschriebenen technischen Änderungen am Standort Meßdorf. Die BGA wird im Rahmen der vorgenannten Modifikation des Verwertungswegs ebenfalls dem verfahrenstechnischen Stand der Technik angepasst. Bauteile, die der TA Luft unterliegen und vom aktuellen Antrag nicht betroffen sind, werden im Allgemeinen nach Ende der Standzeit auf den Stand der Technik gebracht bzw. bis zur entsprechenden Sanierungspflicht ausgetauscht. Dabei wird der bestehende Grubenspeicherfermenter mit einem neuen Gasspeichersystem (Trachluftdach - TLD) ausgestattet. Der zweite bestehende Rundbehälter mit neuer Rührwerkstechnik sowie erstmalig mit einem Gasspeichersystem (TLD) versehen. Durch diese Maßnahmen überschreitet die Anlage erstmalig einen Grenzwert des Anhangs I der 12. BImSchV. Bevor eine Einleitung in das neu geplante Biogasleitungsnetz erfolgen kann, muss das Biogas getrocknet und entschwefelt werden. Hierfür soll am Standort Meßdorf eine zusätzliche Gaskonditionierung installiert werden, welche eine Gastrocknung, Aktivkohlefilter, Verdichter und einen Steuerungscontainer umfasst. Des Weiteren soll der Mix an nachwachsenden Rohstoffen größtmöglich flexibilisiert werden, um die bestmögliche Auslastung der Anlage zu gewährleisten. Zukünftig sollen daher bis zu 14.000 t/a Substrat eingesetzt werden, welche nach der Stoffliste Anlage 2 der Einsatzstoffe nach Biomasseverordnung vom LfL Bayern genannt werden. Die genehmigte Rohbiogas-menge von 2,2 Mio. Nm³/a soll nicht geändert werden. Ferner soll zukünftig Wirtschaftsdünger in Form von Festmist als Einsatzstoff eingesetzt wer-den. Der Festmist wird in freien Bereichen des Fahrsilos entladen, zwischengelagert, wobei insgesamt eine Manipulationsfläche von 150 m² nicht überschritten wird. Die Lagerung erfolgt auf ca. 59 m² in einem mobilen Unterstand. Zur Erhöhung der Anlagenflexibilität wird außerdem ein Wärmepufferspeicher zur temporären Speicherung der bei dem BHKW-Verbrennungsmotor anfallenden thermischen Energie installiert.
Die PN Power Plants AG beabsichtigt in 52525 Heinsberg-Oberbruch (Veolia Industriepark), Boos-Fremery-Straße 62 ein Biomasseheizkraftwerk zu betreiben. Sie beantragt gemäß § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einen Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb eines Biomasseheizkraftwerks mit einem Dampfkessel mit 49,9 MW Feuerungswärmeleistung. Für die Verbrennung sind Brennstoffe vorgesehen die in der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (BiomasseV) genannt sind. Die Verbrennungsmenge an unbehandelten Biobrennstoffen ist auf den Einsatz von weniger 3 t/h begrenzt. Der erzeugte Dampf wird unter anderem dazu genutzt, um mit einem nachgeschalteten Generator 20 MW Strom erzeugen zu können. Zusätzlich wird die Heizwärme in das Industrie-Fernwärmenetz eingespeist.
Ziel des Vorhabens ist die wissenschaftlich begleitete und umsetzungsorientierte Überführung eines in Biomassefeuerungen vollintegrierten prototypischen Elektrofiltersystems zu einem technisch und wirtschaftlich markt- und serienreifen Produkt. Diese vorwettbewerbliche Weiterentwicklung, stellt einen Lösungsansatz zur effizienten, nachhaltigen, umwelt- und naturverträglichen Bioenergienutzung dar, welche die Erschließung von Ressourcenpfaden bisher nicht genutzter biogener Rest- und Abfallstoffe, insbesondere gemäß 1.BImSchV, Paragraph3 Satz (1) Brennstoffe nach Nr. 6, 7, 8 und 13 sowie gemäß Paragraph 2 Biomasseverordnung ermöglicht. Neben dem robusten, einfachen und sehr kostengünstigen Aufbau, zeichnet sich das Elektrofiltersystem vor allem durch die als Kesselbestandteil ausgeführte integrative und die als integrativer Anbau an Biomassekessel realisierten Versionen aus. Im geplanten Vorhaben wird der in Kleinserie gebaute prototypische Elektrofilter in 16 ausgesuchte Testkessel verschiedener Leistungen, Typen und Hersteller integriert und unter realen und möglichst unterschiedlichen Einsatzbedingungen betrieben und sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht zur Marktreife weiterentwickelt. Zur Bearbeitung des geplanten Vorhabens wird eine modular und zyklisch ablaufende Optimierungsmethodik verwendet, die aus einem mehrfach durchlaufenen iterativen Kreislauf, mit den hauptsächlichen Bestandteilen 'Aufbauen, Testen, Evaluieren, Ausführen und Umsetzen' besteht. Nach Installation der Elektrofilter in die Testkesselanlagen garantiert die kontinuierliche technische Betreuung der Systeme die Durchführung einer dreiphasigen Testreihe. Die daraus erhaltenen Ergebnisse werden in der folgenden wissenschaftlichen Evaluierung analysiert und ausgewertet, um die für die anschließenden Optimierungs- und Weiterentwicklungsphasen nötigen Maßnahmen zu identifizieren. Die Feldtestdaten der Filtersysteme werden automatisiert aufgezeichnet, archiviert und durch IZES ausgewertet.
Das Stromeinspeisungsgesetz sieht eine Gesetzeskonkretisierung bzw. -aenderung (Paragraphen 4 Abs. 4 4a StrEG) vor, die wahrscheinlich im Jahr 2000 erfolgt. Daneben sind weitere Entwicklungen (Umweltgesetzgebung, Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht, gruener Strom, Stromboersen, diskriminierungsfreier Netzzugang etc.) im Gange. Das Vorhaben soll diese Entwicklungen im Hinblick auf einen optimalen und beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien rechtlich begleiten. Die konkreten Fragestellungen sind dabei kurzfristig zu entwickeln (insbesondere Verfassungsrecht, EU-Recht, Umsetzung von EU-Richtlinien etc.). Das Vorhaben ist prozessbegleitend zu den aktuellen Entwicklungen im Laufe des Jahres 2000 durchzufuehren. Das Vorhaben soll in zwei Teile aufgespalten werden: Teil 1 soll sich mit den national-rechtlichen Fragestellungen (Biomasse-Verordnung, Foerderprogramme, Stromboerse) befassen, Teil 2 mit den EG-rechtlichen Fragen (EG-Richtlinie/Beihilferecht u.a.).
Experten des Greifswald Moor Centrums haben sich bereits seit einiger Zeit mit den Herausforderungen bei Anbau und Ernte von Paludikulturen auseinandergesetzt, jedoch erhielten die rechtlichen, gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen bislang nur geringe Aufmerksamkeit. Anreize zur Nutzung und Verwertung von Biomasse aus Paludikultur fehlen bisher gänzlich, politische Ambitionen zur Förderung von Paludikultur sind ebenfalls schwach ausgeprägt und der Rechtsrahmen ist bisher noch nicht auf Paludikultur eingestellt. Diese Aspekte sind Gegenstand des vom Bundesumweltministerium geförderten Projektes 'Deutscher Moorschutzdialog' für welches das Greifswald Moor Centrum auch auf Expertise des IKEM zurückgriff. Hierfür hat das IKEM die wichtigsten Hürden für die Verbreitung von Paludikultur identifiziert, Handlungsempfehlungen zu deren Beseitigung entwickelt und auf politische Implementierbarkeit überprüft. Ziel ist die Anreizsetzung zum verstärkten Einsatz von Paludikultur sowohl für die stoffliche als auch die energetische Verwertung der angebauten und geernteten Pflanzen. Paludikultur-Biomasse kann zum Beispiel in Biogasanlagen zu Biogas fermentiert und anschließend in Blockheizkraftwerken verstromt oder nach Veredelung ins Erdgasnetz eingespeist werden. Auch eine Beimischung des nachhaltigen Rohstoffs in die Verfeuerung bestehender Gas- oder Kohlekraftwerke erscheint möglich. Voraussetzung für eine wirtschaftliche Nutzung ist insbesondere die Förderfähigkeit bzw. Berücksichtigung nach dem jeweils geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetz, der Biomasseverordnung, dem EEWärmeG, der EnEV, dem KWKG und weiterer gesetzlicher Vorschriften. Die IKEM-Studie floss in die weitere Arbeit des Projekts ein und wurde außerdem Teil des Online-Portals Moorwissen.de. Neben zahlreichen weiteren, öffentlich zugänglichen Informationen zu Paludikultur wurden dort auch die Arbeitsergebnisse des IKEM als Positionspapiere veröffentlicht.
Das Stromeinspeisungsgesetz sieht eine Gesetzeskonkretisierung bzw. -aenderung (Paragraphen 4 Abs. 4 4a StrEG) vor, die wahrscheinlich im Jahr 2000 erfolgt. Daneben sind weitere Entwicklungen (Umweltgesetzgebung, Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht, gruener Strom, Stromboersen, diskriminierungsfreier Netzzugang etc.) im Gange. Das Vorhaben soll diese Entwicklungen im Hinblick auf einen optimalen und beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien rechtlich begleiten. Die konkreten Fragestellungen sind dabei kurzfristig zu entwickeln (insbesondere Verfassungsrecht, EU-Recht, Umsetzung von EU-Richtlinien etc.). Das Vorhaben ist prozessbegleitend zu den aktuellen Entwicklungen im Laufe des Jahres 2000 durchzufuehren. Das Vorhaben soll in zwei Teile aufgespalten werden: Teil 1 soll sich mit den national-rechtlichen Fragestellungen (Biomasse-Verordnung, Foerderprogramme, Stromboerse) befassen, Teil 2 mit den EG-rechtlichen Fragen (EG-Richtlinie/Beihilferecht u.a.).
Auf Grund des Paragraf 2 Absatz 1 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 29. März 2000 (BGBl. I Seite 305) in Verbindung mit Artikel 56 Absatz 1 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I Seite 705) und dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 (BGBl. I Seite 127) verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und für Wirtschaft und Technologie unter Wahrung der Rechte des Bundestages.
Mit der am 30. Juni 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die am 8. Juli 2011 auch den Bundesrat passiert hat, wurde auch die Biomasseverordnung (BiomasseV) mit Wirkung zum 1. Januar 2012 umfassend geändert. In ihrer novellierten Fassung regelt die BiomasseV ab dem Jahr 2012 für den Anwendungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes über die bisherigen Regelungsgegenstände hinaus auch, für welche Stoffe eine zusätzliche einsatzstoffbezogene Vergütung in Anspruch genommen werden kann, welche energetischen Referenzwerte für die Berechnung dieser Vergütung anzuwenden sind und wie die einsatzstoffbezogene Vergütung zu berechnen ist.
Ziel des Projektes ist die Entwicklung einer trockenen Biokohle-Flugstrom-Vergasungstechnologie, die bei Temperaturen unterhalb des Ascheschmelzpunktes betrieben wird und zur Erzeugung eines teerarmen Brenngases eingesetzt wird, das in einem Gasmotor-BHKW hocheffizient und dezentral zur regenerativen Strom- und Wärmeerzeugung genutzt wird. In dieser Flugstromvergasungstechnologie soll Biokohle eingesetzt werden, die mittels hydrothermaler Karbonisierung (HTC) aus biogenen Reststoffen gewonnen wird. Als Biomassen können biogene Reststoffe wie Grünabfälle, Durchforstungsholz, Stroh und Landschaftspflegematerial für das HTC-Verfahren eingesetzt werden, die der Biomasseverordnung entsprechen. Im Fokus stehen biogene Reststoffe, die bis heute für eine energetische Nutzung wenig genutzt werden. Das geplante Vorhaben soll in einer Laufzeit von 36 Monaten vom 1.10.2012 bis zum 30.09.2015 in sechs Arbeitspaketen (AP) durchgeführt werden: AP1: Produktion von Biokohle für die Flugstromvergasung SCI AP2: Grundlagenuntersuchungen, Simulation und Kreislaufrechnungen LES AP3: Validierung der Grundlagen an einer Flugstrom-Technikumsanlage LES AP4: Planung eines 'full scale' Vergasungskraftwerks SCI AP5: Ökologische und ökonomische Systembewertung LES AP6: Transfer- und Öffentlichkeitsarbeiten SCI.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 29 |
| Europa | 1 |
| Land | 4 |
| Wissenschaft | 10 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 24 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 4 |
| Umweltprüfung | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 7 |
| Offen | 26 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 33 |
| Englisch | 13 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 1 |
| Dokument | 5 |
| Keine | 9 |
| Webseite | 20 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 26 |
| Lebewesen und Lebensräume | 29 |
| Luft | 15 |
| Mensch und Umwelt | 33 |
| Wasser | 12 |
| Weitere | 33 |