Die Biotechnik gilt als eine der innovativen Technologien zur nachhaltigen Sicherung des Produktionsstandortes Deutschland im globalen Wettbewerb. Der Anteil biotechnisch erzeugter Produkte in der chemischen Industrie belief sich im Jahr 2005 auf 5 %. In einigen Studien wurde für das Jahr 2010 ein Anstieg auf bis zu 20 % prognostiziert. Aus heutiger Sicht wird sich der gegenwärtige Anteil von ca. 5 % für 2010 nicht wesentlich erhöhen. Veröffentlicht in Texte | 03/2011.
Das Cartagena-Protokoll wurde am 29. Januar 2000 in Montreal verabschiedet und trat am 11. September 2003 in Kraft. Es ist ein Folgeabkommen der Konvention über Biologische Vielfalt (CBD). Gegenstand des Protokolls sind völkerrechtlich verbindliche Regelungen zum grenzüberschreitenden Handel und Verkehr mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Ziel des Protokolls ist es, die biologische Vielfalt vor den möglichen Risiken zu schützen, die von lebenden modifizierten Organismen ausgehen, wie sie durch die moderne Biotechnologie hervorgebracht werden.
Am 2. Februar 2010 hat die Europäische Kommission auf der Grundlage der geltenden, von Rat und Parlament angenommenen Rechtsvorschriften – zwei Beschlüsse betreffend die Kartoffelsorte Amflora gefasst: Mit dem ersten Beschluss wird der Anbau von Amflora zu industriellen Zwecken genehmigt; der zweite betrifft die Verwendung der bei der Stärkegewinnung anfallenden Nebenerzeugnisse als Futtermittel. Nach einem umfassenden, im Jahr 2003 eingeleiteten Zulassungsverfahren und aufgrund mehrerer befürwortender wissenschaftlicher Gutachten hat die Kommission die Zulassung für Amflora erteilt. Diese genetisch veränderte Kartoffelsorte soll für die Gewinnung einer (z. B. in der Papierproduktion einsetzbaren) Industriestärke genutzt werden. Der Beschluss enthält strenge Vorgaben für den Anbau, damit nach der Ernte keine genetisch veränderten Kartoffeln auf dem Acker liegen bleiben und damit sich die Amflorasamen nicht in der Umgebung ausbreiten. Ein ergänzender Beschluss gilt den bei der Stärkegewinnung anfallenden Nebenerzeugnissen, soweit sie als Futtermittel verwendet werden.
Am 18. April 2017 verkündeten die Richter des Monsanto Tribunals ihre Gutachten. Die fünf RichterInnen kommen einstimmig zum Schluss, dass die Praktiken von Monsanto die Rechte auf Nahrung, Gesundheit und eine gesunde Umwelt verletzen. Zudem beeinträchtigt Monsanto’s Verhalten die Freiheit der Wissenschafter, unerlässlich für eine unabhängige wissenschaftliche Forschung. Die RichterInnen halten weiter fest, dass, trotzt den vielen vorhandenen rechtlichen Mitteln im Umweltschutz, eine grosse Lücke besteht zwischen den Verpflichtungserklärungen der Unternehmen und deren Umsetzung. Die Umwelt muss im internationalen Recht besser geschützt werden, die Straftat des Oekozids muss darin Eingang finden. Wäre Oekozid als Straftat international annerkannt, würden wahrscheinlich international viele Aktivitäten Monsantos diesen Tatbestand erfüllen - so die Schlussfolgerungen der RichterInnen. Im letzten Teil ihrer Rechtsgutachten beziehen sich die RichterInnen auf die immer grösser werdende Kluft zwischen den universalen Menschenrechten und der Firmenverantwortlichkeit. Sie empfehlen den Vereinten Nationen dringend, Massnahmen zu ergreifen, damit die Rechte der Menschen und der Umwelt nicht durch Freihandelsverträge ausser Kraft gesetzt werden. Klagen gegen Unternehmen sollen vor dem Internationalen Strafgerichtshof möglich gemacht werden. Mitte Oktober 2016 hatte in Den Haag das sogenannte Internationale Monsanto-Tribunal stattgefunden, ein ausserordentliches Meinungsgericht, das von einer zivilgesellschaftlichen Initiative geschaffen wurde, um gewisse Tätigkeiten des Unternehmens Monsanto juristisch zu untersuchen. Dort wurde dem US-amerikanischen Saatgut-und Pestizidunternehmen symbolisch der Prozess gemacht. Der Hauptvorwurf lautete: Verbrechen gegen die Umwelt.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium (BMU) Vereinte Nationen einigen sich auf Protokollentwurf Die Vertragsstaaten der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) sind einem weltweiten Abkommen gegen Biopiraterie einen entscheidenden Schritt näher gekommen. In Cali (Kolumbien) einigten sich die Vertreter der 194 Länder erstmals auf eine gemeinsame Verhandlungsgrundlage für ein „Internationales Protokoll zum Zugang zu genetischen Ressourcen und zum gerechten Vorteilsausgleich“. Damit soll ein globaler Rechtsrahmen geschaffen werden, der sowohl den Zugang zu genetischen Ressourcen regelt, als auch die Gewinnverteilung bei deren wirtschaftlicher Nutzung. Notwendig ist ein Abkommen gegen Biopiraterie, weil viele Organismen Inhaltsstoffe oder genetische Informationen erhalten, die wirtschaftlich nutzbar sind – etwa für Medikamente oder Biotechnik. Ein Großteil der biologischen Vielfalt ist jedoch in Entwicklungsländern beheimatet. Wenn aus deren Ressourcen nun gewinnbringende Produkte auf der ganzen Welt entwickelt werden, müssen die Herkunftsländer Anspruch auf eine Gewinnteilung haben. Ein umfassendes Abkommen gegen Biopiraterie sorgt daher beim Schutz der biologischen Vielfalt nicht nur für einen fairen Ausgleich zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, sondern auch für eine faire Beteiligung der ärmeren Staaten ihrem eigenen ökonomischen Potenzial. In Cali hatten sich in der vergangenen Woche rund 600 Delegierte aus aller Welt getroffen, um die Verabschiedung eines solchen Protokolls bei der nächsten Vertragsstaatenkonferenz vorzubereiten. Dabei akzeptierten erstmals alle Vertragspartner einen gemeinsamen Textentwurf als Basis für die entscheidenden Verhandlungen im Oktober 2010 in Nagoya (Japan). Zuvor wird es noch eine zusätzliche Verhandlungsrunde am Sitz des CBD-Sekretariats in Montreal (Kanada) geben. Deutschland hat derzeit die Präsidentschaft für die UN -Konvention über die biologische Vielfalt inne und sich die Verabschiedung eines solchen Abkommens zu einer seiner Hauptaufgaben gemacht. Dessau-Roßlau, 29.03.2010
Bioaerosole sind luftgetragene Partikel biologischer Herkunft, die sowohl natürlicherweise in der Umgebungsluft vorkommen als auch anthropogen freigesetzt werden können. Hierzu zählen Bestandteile von Pflanzen, Tieren und Böden sowie lebende und tote Mikroorganismen wie Bakterien und Schimmelpilze. Bioaerosole treten bei allen Vorgängen und Prozessen auf, an denen organisches Material beteiligt ist. Beispiele für einen natürlichen Eintrag in die Atmosphäre sind Verrottung von Laub, Pollenflug oder meteorologisch bedingte Verfrachtungen von Bodenpartikeln. Auch bei menschlichen Aktivitäten entstehen hohe Bioaerosol - Konzentrationen überall dort, wo organisches Material gehandhabt, bearbeitet oder umgeschlagen wird. Dies trifft in besonderem Maße auf die Bereiche Abfallbehandlung und -entsorgung (z. B. Deponien, Kompostwerke, Kläranlagen) und landwirtschaftliche Nutztierhaltung zu. Als weitere anthropogene Emissionsquellen sind Textilindustrie, Lebensmittelerzeugung, Holzverarbeitung und Biotechnologie zu nennen.
Das International Sustainable Chemistry Collaborative Centre (ISC3) fördert weltweit nachhaltige Lösungen in der Chemie. Das internationale Zentrum adressiert damit wesentliche Herausforderungen aller Sektoren, die Chemikalien und chemische Produkte konzipieren, herstellen und/oder einsetzen. Um geeignete Lösungen zu finden, stärkt es Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und neues Systemdenken. Mit einem nachhaltigen und zirkulären Ansatz können diese Sektoren bedeutende Beiträge zur Erreichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) leisten. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) haben 2017 die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit dem Aufbau des ISC3 beauftragt. Weitere Partner sind die DECHEMA (Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V.) als Innovation Hub sowie die Leuphana Universität Lüneburg als Research & Education Hub. Das ISC3 ist eine global agierende Institution und Multi-Stakeholder-Plattform. Es arbeitet in fünf zentralen Handlungsfeldern: Collaboration, Innovation, Education, Research und Information. Der hier vorliegende Bericht beschreibt die Tätigkeiten des ISC3 von der Gründung im Mai 2017 am Standort Bonn bis Dezember 2020. Im Berichtszeitraum initiierte das Zentrum mit dem Advisory Board, Scientific Board und Stakeholder-Forum zentrale Formate zur Stakeholder-Beteiligung, startete den weltweit ersten Masterstudiengang "Nachhaltige Chemie" an der Leuphana Universität Lüneburg und etablierte seinen Globalen Start-up Service, dem sich bis Dezember 2020 über 100 Start-ups aus aller Welt angeschlossen haben. Quelle: Forschungsbericht
Das International Sustainable Chemistry Collaborative Centre (ISC3) fördert weltweit nachhaltige Lösungen in der Chemie. Das internationale Zentrum adressiert damit wesentliche Herausforderungen aller Sektoren, die Chemikalien und chemische Produkte konzipieren, herstellen und/oder einsetzen. Um geeignete Lösungen zu finden, stärkt es Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und neues Systemdenken. Mit einem nachhaltigen und zirkulären Ansatz können diese Sektoren bedeutende Beiträge zur Erreichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) leisten. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) haben 2017 die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit dem Aufbau des ISC3 beauftragt. Weitere Partner sind die DECHEMA (Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V.) als Innovation Hub sowie die Leuphana Universität Lüneburg als Research & Education Hub. Das ISC3 ist eine global agierende Institution und Multi-Stakeholder-Plattform. Es arbeitet in fünf zentralen Handlungsfeldern: Collaboration, Innovation, Education, Research und Information. Der hier vorliegende Bericht beschreibt die Tätigkeiten des ISC3 von der Gründung im Mai 2017 am Standort Bonn bis Dezember 2020. Im Berichtszeitraum initiierte das Zentrum mit dem Advisory Board, Scientific Board und Stakeholder-Forum zentrale Formate zur Stakeholder-Beteiligung, startete den weltweit ersten Masterstudiengang "Nachhaltige Chemie" an der Leuphana Universität Lüneburg und etablierte seinen Globalen Start-up Service, dem sich bis Dezember 2020 über 100 Start-ups aus aller Welt angeschlossen haben. Quelle: Forschungsbericht
Das International Sustainable Chemistry Collaborative Centre (ISC3) fördert weltweit nachhaltige Lösungen in der Chemie. Das internationale Zentrum adressiert damit wesentliche Herausforderungen aller Sektoren, die Chemikalien und chemische Produkte konzipieren, herstellen und/oder einsetzen. Um geeignete Lösungen zu finden, stärkt es Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und neues Systemdenken. Mit einem nachhaltigen und zirkulären Ansatz können diese Sektoren bedeutende Beiträge zur Erreichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) leisten. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Umweltbundesamt (UBA) haben 2017 die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit dem Aufbau des Zentrums beauftragt. Weitere Partner sind die DECHEMA (Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V.) als Innovation Hub sowie die Leuphana Universität Lüneburg als Research & Education Hub. Das ISC3 ist eine global agierende Institution und Multi-Stakeholder-Plattform. Es arbeitet in sechs zentralen Aktivitätsfeldern, sogenannten Outputs: "Policy & Stakeholder Dialog", "Innovationsförderung im Bereich der Nachhaltigen Chemie", "Verankerung der Nachhaltigen Chemie in Aus- und Fortbildung und Forschung", "Wissen & Informationen", "Unterstützung von Schwellen- und Entwicklungsländern" sowie "Steuerung und Organisation". Der hier vorliegende Bericht behandelt das Jahr 2021. Im Berichtszeitraum führte das Zentrum mit Beiratssitzungen, der ersten Global Sustainable Chemistry Week (GSCW) inkl. Stakeholder-Forum zentrale Formate zur Stakeholder-Beteiligung durch, implementierte die beiden Studiengänge Master of Science (M.Sc.) Sustainable Chemistry und Master of Business Administration (MBA) Sustainable Chemistry Management an der Leuphana Universität Lüneburg und expandierte seinen Globalen Start-up Service, dem sich bis Dezember 2021 über 160 Start-ups aus aller Welt angeschlossen haben. Quelle: Forschungsbericht
Den rechtlichen Anforderungen für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen liegt ein Stufenkonzept zugrunde. Die Entwicklung und Erforschung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) erfolgt ebenso wie deren Einsatz in der Biotechnologie im sogenannten geschlossenen System, d. h. innerhalb von gentechnischen Anlagen. Nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) müssen gentechnische Anlagen abhängig von der Sicherheitsstufe der geplanten gentechnischen Arbeiten angezeigt, angemeldet oder es muss ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden. Informationen und Formblätter zu den Anträgen finden Sie im Menüpunkt „Anzeige, Anmeldung und Genehmigungsantrag“. Welche und wie viele gentechnische Anlagen im Saarland betrieben werden, erfahren Sie bei Auswahl des Menüpunktes „Gentechnische Anlagen im Saarland“. Unter dem Menüpunkt „Neue Techniken in der Molekularbiologie“ finden Sie Informationen und Empfehlungen zu den sogenannten Neuen Techniken sowie zum Einsatz molekularbiologischer Methoden in der Do-It-Yourself-Biologie (DIY-Biology).
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