Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich, 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG: Gesetzlich geschützte Biotope sind auch 1. hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, 2. Bergwiesen, 3. mesophiles Grünland, 4. Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von mehr als 2 500 m2 aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und 5. Erdfälle.
Die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung (dRWB) ist ein zentraler Baustein der Klimafolgenanpassung. Berlin verfolgt in diesem Zusammenhang das Ziel "Schwammstadt" zu werden. Im Auftrag der Berliner Regenwasseragentur wurde durch das Büro gruppe F eine Methodik zur Erfassung von Potenzialen der dRWB auf Grundlage von öffentlich verfügbaren Daten entwickelt. Ziel ist es, Handlungsräume zu identifizieren, in denen Regenwasser lokal bewirtschaftet werden kann, anstatt es in die Kanalisation abzuleiten und somit die Abkopplung im Bestand voranzutreiben. Die Methodik und die daraus entstandenen Potenzialkarten können die Entwicklung von gesamtstädtischen Strategien zur Förderung von dRWB unterstützen und zur groben Ersteinschätzung von Versickerungs-, Abkopplungs- und Dachbegrünungspotenzialen dienen. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter: https://regenwasseragentur.berlin/abkopplungspotenzialkarten/ Versickerungspotenzial Das Potenzial zur Versickerung von Regenwasser ergibt sich aus den naturräumlichen Gegebenheiten und planungsrelevanten Rahmenbedingungen. Bewertet werden u. a. die Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes, der Bemessungsgrundwasserstand (je nach Datenverfügbarkeit), das Vorhandensein eines Wasserschutzgebietes oder geschützter Biotope, die Hangneigung, der Denkmalschutz, der Abstand zu Gebäuden und die Verkehrsmenge bei Straßen. Altlasten(-verdachtsflächen) und Leitungen im Untergrund konnten nicht berücksichtigt werden, da die Daten nicht frei zugänglich sind. Die Karte kann zur groben Ersteinschätzung dienen, ist jedoch kein Ersatz für Vor-Ort Untersuchungen bzw. Fachplanungen. Für eine praxistaugliche Anwendung wurden drei Szenarien mit unterschiedlich eingestellten Eignungskriterien entwickelt. Es wurden die Flächen-, Mulden- und Rigolenversickerung sowie das Mulden-Rigolen-Element betrachtet. Wenn diese Maßnahmen nicht möglich sind, kommt das Mulden-Rigolen-System mit gedrosselter Ableitung zum Einsatz. Abkopplungspotenzial Die Karte verdeutlicht, an welchen Orten in Berlin die stadt- und naturräumlichen Gegebenheiten potenziell geeignet sind, um Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung umzusetzen und welcher Anteil einer an die Regen-/Mischwasserkanalisation angeschlossenen Fläche potenziell abgekoppelt werden kann. Hierbei wird das Abkopplungspotenzial der Versickerungsmaßnahme dargestellt, die den höchsten Effekt erzielt. Es wurden fünf Versickerungsmaßnahmen betrachtet. Aufgrund von nicht frei verfügbaren Datengrundlagen erfolgte die Berechnung auf Ebene der ISU5 Block-/Blockteilflächen und der Straßenabschnitte; Flurstücksgrenzen wurden nicht berücksichtigt. Die Karte kann zur groben Ersteinschätzung dienen, ist jedoch kein Ersatz für Vor-Ort Untersuchungen bzw. Fachplanungen. Es wurden z. B. keine Altlasten, Leitungen im Untergrund oder Flächennutzungen betrachtet. Für eine praxistaugliche Anwendung wurden drei Szenarien mit unterschiedlich eingestellten Eignungskriterien entwickelt. Sie basieren auf den gleichnamigen Versickerungspotenzialszenarien. Dachbegrünungspotenzial Besonders in dicht bebauten Stadtgebieten in denen Dachflächen einen beträchtlichen Anteil der Gesamtfläche einnehmen, können Gründächer einen wichtigen Baustein der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung darstellen. Die Ermittlung des Dachbegrünungspotenzials erfolgte im Wesentlichen über die Dachneigung. Die Einschätzung der Potenziale werden anhand einer Ampel-Systematik auf der Ebene von Dachteilflächen dargestellt. Flächen mit geringer Dachneigung und ohne Denkmalschutz wurden besser bewertet als denkmalgeschützte Flächen mit einer Dachneigung über 5°. Ausgeschlossen wurden Flächen mit vorhandener PV-/Solarthermie-Anlage und/oder Dachbegrünung sowie Kleinstflächen, da hier der Aufwand für die Umsetzung von Gründächern im Bestand als unrealistisch hoch eingeschätzt wird. Gründachpotenziale werden bei automatisierten Ermittlungsverfahren i.d.R. überschätzt. Wesentliche Aspekte, v.a. Informationen zur Gebäudestatik, sind nicht flächendeckend verfügbar und konnten auch bei der Gründachpotenzialkarte für Berlin nicht berücksichtigt werden. Die Karte kann zur groben Ersteinschätzung dienen, ist jedoch kein Ersatz für Vor-Ort Untersuchungen bzw. Fachplanungen.
Biotoptypen im Land Bremen Für die Neuaufstellung des Landschaftsprogramms Bremen, Teil Bremen, wurde ein flächendeckender Datensatz der Biotope für die Stadtgemeinde Bremen erzeugt, unter Verwendung vorliegender Daten unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Kartiermethoden. Im Außenbereich werden im Rahmen des Integrierten Erfassungsprogramms (IEP) der senatorischen Umweltbehörde Bremen seit 2004 nach einer einheitlichen Methodik u.a. flächige Biotoptypenkartierungen in regelmäßigen Intervallen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen durchgeführt. Im Innenbereich wurden die Daten durch die Realnutzungskartierung der bebauten Bereiche im Stadtgebiet Bremen (GFL 2009, Polygonis 2010) ergänzt. Für die Neuaufstellung der Landschaftsprogramme Bremerhaven wurde ebenfalls ein flächendeckender Datensatz erzeugt (SKUMS 2020). Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SKUMS 2022) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (DRACHENFELS 2021) identisch. Eine detaillierte Untergliederung wurde in Bremen für die Grabenbiotope vorgenommen, die in den Marschenlandschaften für den Naturschutz von besonderer Bedeutung sind. Bei den Marschengräben (Biotoptyp FGM) sind hier 11 Subtypen differenziert. Die Erhebungen erfolgen auf der Maßstabsebene 1:5000 auf Basis der topographischen Karte DGK 5/AB 5. Es werden zudem FFH-Lebensraumtypen gemäß den "Hinweisen zur Definition und Kartierung der Lebensraumtypen von Anhang 1 der FFH-Richtlinie in Niedersachsen" (DRACHENFELS 2007) und geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz erfasst.
• § 20 Abs. 1 des Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V), zuvor § 20 des Landesnaturschutzgesetzes M-V, zuvor § 2 des Ersten Gesetzes zum Naturschutz in M-V benennt geschützte Biotope, deren Veränderung, Zerstörung oder nachhaltige Beeinträchtigung verboten ist. • Nach § 20 Abs. 4 NatSchAG M-V erfolgt eine Eintragung der gesetzlich geschützten Biotope in ein Verzeichnis, das „Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope", das vom LUNG geführt wird. • Das Verzeichnis wird aufgrund der Zuständigkeit für den Vollzug des Biotopschutzes landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate. • Gesetzlich geschützte Biotope wurden auf der Grundlage der „Anleitung für Biotop-kartierungen im Gelände M-V“ (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998 / Heft 1) erfasst (alte Biotopkartieranleitung). Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung.pdf • Im März 2010 erschien die 2. Auflage der Anleitung unter dem Titel „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Materialien zur Umwelt des LUNG 2010, Heft 2) (neue Biotopkartieranleitung). Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung2010.pdf • Bis Ende 2006/Anfang 2007 erfolgte die Kartierung nach der alten Biotopkartieranleitung (LAUN 1998) mit folgenden Ausnahmen: 1. Ab 2006 erfolgte in ausgewählten Gebieten eine Kartierung von Kleingewässern nach der neuen Biotopkartieranleitung und 2. die Kartierung des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft ab 2007 erfolgte ebenfalls nach der neuen Biotopkartieranleitung. Ab 2009 (Nationalpark Jasmund + Müritz-Nationalpark) wird nur noch nach der neuen Kartieranleitung gearbeitet. • Die Kartierung (1996 - 2013) wurde durch folgende Büros und staatliche Einrichtungen durchgeführt: ibs Ingenieurbüro Schwerin GmbH Ingenieurbüro Walther Grünspektrum GbR Gutachterbüro nebelung + nebelung Landschaftsarchitekturbüro Pulkenat Planiver GmbH Neubrandenburg Planungsbüro Mordhorst GmbH Plan4 GmbH Neubrandenburg Pöyry Deutschland GmbH Umweltplan GmbH Stralsund Hansestadt Stralsund Staatliche Ämter für Umwelt und Natur • Einen zeitlichen Überblick über die Kartierung (Jahr der Kartierung bezogen auf TK10AV-Blattschnitte) gibt der LINFOS-Datenbestand Stand der Biotopkartierung bk_ueb11.* (auch im „Kartenportal Umwelt“ verfügbar) • Nach dem vorläufigen Abschluss der Kartierung („vorläufig“ = grundsätzlich flächendeckend, aber ohne die Flächen der drei Nationalparke) wurde 2009 aus den landkreisweise vorliegenden Datensätzen ein Gesamtdatensatz aller kartierter Biotope als Flächenshape mit harmonisierten Kreisgrenzen erarbeitet; eine detaillierte Erläuterung zu diesem Arbeitsschritt befindet sich am Ende des Dokumentes. • Die Bögen der Biotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden. neu 2011: • Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Jasmund. • Aufgrund von räumlichen (geometrischen) Abweichungen der Geodaten aus der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope zu den aktuellen Orthophotos (georeferenzierte Luftbilder), und damit zu den Geodaten der Land- und Forstwirtschaft als Hauptnutzer in unserer Landschaft, bestand die Forderung dieser Nutzer, die Daten der gesetzlich geschützten Biotope in ihrer Lage zu korrigieren. Die lageangepassten Datensätze sind darüber hinaus eine wesentliche Voraussetzung für eine inhaltliche Korrektur/Aktualisierung der Daten bzw. für einen 2. Durchgang der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope. Die Lagekorrektur wurde 2010/11 von der Firma GEOMAPS GIS + Remote Sensing vorgenommen und ist im Attribut „korrtyp“ sowie in der Zusatztabelle „bk1_mv15korr.dbf“ nachzuvollziehen. neu 2014: - Zusatztabelle Pflanzenliste MVBIO [bk1_mv15_pfl.dbf] - Enthält alle in MVBIO erfassten Pflanzenarten der Grundbögen (4000er Biotopnummer) neu 2015: - Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Müritz (2010 – 2013) - Attribute für NC4 – NC8 im Hauptdatenbestand - Legende als SLD verfügbar neu 2024: - Inspire- Anpassung: hinzufügen Geo_UUID - Geometriereparartur mit QGIS (3.34.4)
GIS-Datensatz mit der Potenziellen natürlichen Vegetation (PnV) im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue. Die heutige potenzielle natürliche Vegetation (PNV) beschreibt die höchstentwickelte Vegetation, die sich unter gegenwärtigen Standortbedingungen einstellen würde (KAISER & ZACHARIAS 2003:4). Dem Übersichtscharakter der Grundlagenkarte entsprechend ist die Ableitung der PNV-Einheiten nach KAISER & ZACHARIAS (2003) mit Unsicherheiten behaftet und als Grundlage für die Ableitung von flächenkonkreten Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft ohne ergänzende Informationen nicht geeignet. Da in der BÜK50 im Bereich des Laaver Moores kein Hochmoor verzeichnet ist, wurden Biotope der Hoch- und Übergangsmoore sowie Birken- und Kiefernwald (WVZ, WVP) aus der Biotoptypenkartierung (ENTERA 2004) in Textkarte 3 ergänzend in Einheit Nr. 15 mit aufgenommen. Eine weitergehende regionsspezifische Anpassung kann für die Waldlflächen auf der Grundlage der derzeit noch in Bearbeitung befindlichen forstlichen Standortkarte erfolgen: • Für die Talsandniederungen in den Rensgebieten ergibt sich aufgrund der in der BÜK50 dargestellten großräumigen Gleye die Zuordnung zur Einheit 6 – Drahtschmielen- Buchenwald des Tieflandes im Übergang zum Flattergras-Buchenwald. Tatsächlich sind diese aber nur im Übergang zum Carrenziener Dünenzug zu erwarten, während in der Niederung selbst Stieleichen-Auenwald (Einheiten Nr. 34 bzw. 36) die PNV bestimmt. • Die PNV-Einheit 14 - Feuchter Birken-Eichenwald des Tieflandes im Übergang zu Bruch- und Auwäldern der Niedermoore beinhaltet unter anderem reiche Erlenbrüche im Bohldamm und aueähnliche Erlen- und Eichenmischwälder im Rens. Menschliche Einflüsse werden dabei nur so weit berücksichtigt, wie sie zu bleibenden Standortveränderungen geführt haben. Für die Elbtalaue ist die wichtigste anthropogene Veränderung die Bedeichung. Die dargestellten Vegetationseinheiten gelten unter der Voraussetzung, dass die Deichbauwerke in ihrer derzeitigen Funktion bestehen, was aus der Abgrenzung der PNV-Einheiten Nr. 36 und 38 im Kartenbild deutlich wird. Im Elbvorland dominieren Stieleichen-Auenwälder die PNV, in der Stromaue außerhalb des Überflutungsbereiches Waldmeister-Buchenwälder. Auf den Talsandflächen haben Drahtschmielen-Buchenwälder den größten Anteil an den potenziellen natürlichen Waldgesellschaften. In der Gartower Elbmarsch und auch in der Dannenberger Elbmarsch hat der Feuchte Eichen-Hainbuchenwald bzw. Eichenmischwald des Tieflandes größere Anteile. Die Kenntnis der PNV lässt Rückschlüsse auf die Palette möglicher nutzungsgeprägter Ersatzgesellschaften zu und gibt so Aufschluss über Entwicklungspotenziale der heute vorgefundenen Vegetation (vgl. BRAHMS et al. 1989). Auch diese Rückschlüsse müssen unter Beachtung anthropogener standortsverändernder Maßnahmen wie Entwässerung und Beichbau folgen.Quellennachweis: Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue; Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009.
Daten des Brutvogelartenbestandes (Ist-Wert), Anteil an den zu erwartenden Leitartengruppen (Soll-Wert), Bewertung der Lebensräume aus vogelkundlicher Sicht in einem 1.000 m x 1.000 m Raster, Bearbeitungsstand Juni 1994.
<p> Was Sie beim Kauf von Spanplatten beachten sollten <ul> <li>Kaufen Sie Spanplatten aus nachhaltiger Waldwirtschaft (Blauer Engel, natureplus, FSC, PEFC, Naturland e.V., Holz von Hier).</li> <li>Kaufen Sie Spanplatten mit möglichst geringen Ausgasungen (Blauer Engel, natureplus). </li> <li>Kaufen Sie Spanplatten, die aus einheimischen Holzarten hergestellt wurden.</li> </ul> Gewusst wie <p>Spanplatten sind im Prinzip eine gute Form der "Resteverwertung" von kleinen Holzteilchen und Altholz. Allerdings führen die verwendeten Bindemittel dazu, dass flüchtige organische Verbindungen - zusätzlich zu denen, die im Holz vorkommen - sowie Restmengen von Lösemitteln ausgasen und die Umwelt und Gesundheit belasten können.<br>Heimische Hölzer wie Eiche, Lärche oder die in Mitteleuropa etablierte Robinie sind Tropenhölzern vorzuziehen und sind eine besonders gute Alternative, da die Transportwege kürzer bleiben. Dies trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei und unterstützt die regionale Wertschöpfung.</p> <p><strong>Gelabelte Produkte kaufen: </strong>Die Siegel <a href="https://www.fsc-deutschland.de/">FSC</a> (Forest Stewardship Council), <a href="https://www.pefc.de/">PEFC</a> (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes), <a href="https://www.naturland.de/de/">Naturland e.V.</a> und <a href="https://www.holz-von-hier.eu/">Holz von Hier</a> garantieren, dass für die Erzeugung von Spanplatten Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung genutzt wurde. Darüber hinaus garantieren der Blaue Engel sowie das Label natureplus, dass die Spanplatten frei von halogenorganischen Verbindungen sind und die Ausgasung flüchtiger organischer Verbindungen deutlich begrenzt werden.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong>Bevorzugen Sie Spanplatten aus heimischem Holz.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/blauer_engel-logo_1545x775px_0.png"> </a> <strong> Blauer Engel für Möbel, Bodenbeläge, Türen und Holzwerkstoffplatten </strong> Quelle: Blauer Engel Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Eine nachhaltige Waldnutzung und die Nutzung von regionalem Holz hilft wertvolle Biotope zu erhalten, vermeidet Transporte und schont Urwälder. Gerade bei Tropenholz wird oft Raubbau betrieben.</p> <p>Bei der Herstellung von Spanplatten kommen Bindemittel (Leime) zum Einsatz, die teilweise umwelt- und gesundheitsbelastend sind. So kann es zu Ausdünstungen von Formaldehyd und weiteren organischen Verbindungen kommen.</p> <p>Spanplatten und andere Holzwerkstoffe werden vielfach in der Möbelindustrie verarbeitet, spielen aber auch eine große Rolle beim Haus- und beim Innenausbau (Wände, Türen, Verkleidungen, Fußböden). Sie stellen dadurch eine wesentliche Emissionsquelle im Innenraum dar. Neben der Verleimung kann auch die Oberflächenbehandlung Emissionen verursachen. Bei einem großflächigen Einsatz von Holzwerkstoffen in einem Raum ist darauf zu achten, dass die Formaldehyd-Emissionen einen Wert von 100 µg/m³ nicht überschreiten, möglichst aber deutlich darunterbleiben. Dieser Wert entspricht dem Richtwert des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) und der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/who">WHO</a>). Bei dessen Einhaltung ist zumindest nicht mit krebserzeugenden Effekten zu rechnen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Zum Schutz der Gesundheit dürfen Holzwerkstoffe und daraus hergestellte Möbel nicht in den Verkehr gebracht werden, die unter festgelegten Bedingungen in einer Prüfkammer Formaldehyd in einer Konzentration von mehr als 0,05 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppm-0">ppm</a> (entspricht 62 µg pro Kubikmeter Raumluft) abgeben. Ab dem Sommer 2026 ist die neue europäische Formaldehyd-Verordnung, ergänzt durch Guidelines zur korrekten Anwendung, hier maßgeblich:</p> <ul> <li><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1464">Formaldehyd-Verordnung</a></li> <li><a href="https://echa.europa.eu/documents/10162/17233/rest_formaldehyde_guideline_en.pdf/35000cf2-5c37-e96e-52f7-367b41172915?t=1747203191545">Guidelines</a><br> </li> </ul> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11161">Emissionsverhalten von Holz und Holzwerkstoffen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Studie)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10989">Bestimmung von VOC-Emissionen aus Grobspanplatten</a> (UBA-Hintergrundpapier)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/76750">FAQ zu Formaldehyd</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/39870">Aktuelles zu Prüfbedingungen für Holzwerkstoffe</a></li> </ul> </p><p> Was Sie beim Kauf von Spanplatten beachten sollten <ul> <li>Kaufen Sie Spanplatten aus nachhaltiger Waldwirtschaft (Blauer Engel, natureplus, FSC, PEFC, Naturland e.V., Holz von Hier).</li> <li>Kaufen Sie Spanplatten mit möglichst geringen Ausgasungen (Blauer Engel, natureplus). </li> <li>Kaufen Sie Spanplatten, die aus einheimischen Holzarten hergestellt wurden.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Spanplatten sind im Prinzip eine gute Form der "Resteverwertung" von kleinen Holzteilchen und Altholz. Allerdings führen die verwendeten Bindemittel dazu, dass flüchtige organische Verbindungen - zusätzlich zu denen, die im Holz vorkommen - sowie Restmengen von Lösemitteln ausgasen und die Umwelt und Gesundheit belasten können.<br>Heimische Hölzer wie Eiche, Lärche oder die in Mitteleuropa etablierte Robinie sind Tropenhölzern vorzuziehen und sind eine besonders gute Alternative, da die Transportwege kürzer bleiben. Dies trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei und unterstützt die regionale Wertschöpfung.</p> <p><strong>Gelabelte Produkte kaufen: </strong>Die Siegel <a href="https://www.fsc-deutschland.de/">FSC</a> (Forest Stewardship Council), <a href="https://www.pefc.de/">PEFC</a> (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes), <a href="https://www.naturland.de/de/">Naturland e.V.</a> und <a href="https://www.holz-von-hier.eu/">Holz von Hier</a> garantieren, dass für die Erzeugung von Spanplatten Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung genutzt wurde. Darüber hinaus garantieren der Blaue Engel sowie das Label natureplus, dass die Spanplatten frei von halogenorganischen Verbindungen sind und die Ausgasung flüchtiger organischer Verbindungen deutlich begrenzt werden.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong>Bevorzugen Sie Spanplatten aus heimischem Holz.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/blauer_engel-logo_1545x775px_0.png"> </a> <strong> Blauer Engel für Möbel, Bodenbeläge, Türen und Holzwerkstoffplatten </strong> Quelle: Blauer Engel </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Eine nachhaltige Waldnutzung und die Nutzung von regionalem Holz hilft wertvolle Biotope zu erhalten, vermeidet Transporte und schont Urwälder. Gerade bei Tropenholz wird oft Raubbau betrieben.</p> <p>Bei der Herstellung von Spanplatten kommen Bindemittel (Leime) zum Einsatz, die teilweise umwelt- und gesundheitsbelastend sind. So kann es zu Ausdünstungen von Formaldehyd und weiteren organischen Verbindungen kommen.</p> <p>Spanplatten und andere Holzwerkstoffe werden vielfach in der Möbelindustrie verarbeitet, spielen aber auch eine große Rolle beim Haus- und beim Innenausbau (Wände, Türen, Verkleidungen, Fußböden). Sie stellen dadurch eine wesentliche Emissionsquelle im Innenraum dar. Neben der Verleimung kann auch die Oberflächenbehandlung Emissionen verursachen. Bei einem großflächigen Einsatz von Holzwerkstoffen in einem Raum ist darauf zu achten, dass die Formaldehyd-Emissionen einen Wert von 100 µg/m³ nicht überschreiten, möglichst aber deutlich darunterbleiben. Dieser Wert entspricht dem Richtwert des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) und der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/who">WHO</a>). Bei dessen Einhaltung ist zumindest nicht mit krebserzeugenden Effekten zu rechnen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Zum Schutz der Gesundheit dürfen Holzwerkstoffe und daraus hergestellte Möbel nicht in den Verkehr gebracht werden, die unter festgelegten Bedingungen in einer Prüfkammer Formaldehyd in einer Konzentration von mehr als 0,05 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppm-0">ppm</a> (entspricht 62 µg pro Kubikmeter Raumluft) abgeben. Ab dem Sommer 2026 ist die neue europäische Formaldehyd-Verordnung, ergänzt durch Guidelines zur korrekten Anwendung, hier maßgeblich:</p> <ul> <li><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1464">Formaldehyd-Verordnung</a></li> <li><a href="https://echa.europa.eu/documents/10162/17233/rest_formaldehyde_guideline_en.pdf/35000cf2-5c37-e96e-52f7-367b41172915?t=1747203191545">Guidelines</a><br> </li> </ul> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11161">Emissionsverhalten von Holz und Holzwerkstoffen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Studie)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10989">Bestimmung von VOC-Emissionen aus Grobspanplatten</a> (UBA-Hintergrundpapier)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/76750">FAQ zu Formaldehyd</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/39870">Aktuelles zu Prüfbedingungen für Holzwerkstoffe</a></li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Die markierten Standorte sind Schwerpunkte des Sedimenttransportes und der Bodenakkumulation bei Erosionsereignissen infolge von Starkniederschlägen. Übertrittsstellen befinden sich vor allem an Gewässern, Biotopen, baulichen Anlagen etc. Akkumulationsflächen sind häufig am Ende von Abflussbahnen lokaliosiert. Die Übertrittsstellen und Akkumulationsflächen wurden aktenkundig aufgenommen. Orientierende Untersuchungen wurden durchgeführt, um geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, zur Schadensminimierung und Verhinderung vorzuschlagen. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Umsetzung von Erosionsschutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Vermittlung von Vorsorgepflichten zur Vermeidung von Bodenerosionen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Artensofortförderung Das Artensofortförderungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ( https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/artensofortfoerderung/ ) fördert Projekte, die die Artenvielfalt erhalten und befördern sollen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte zur Herstellung und Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern, Entschlammungen, naturnahe Ufergestaltung, Uferbepflanzungen. Des Weiteren werden Projekte gefördert, die dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften (u. a. Entbuschung, Kopfweidenpflege, Pflege von Streuobstwiesen), dem spezifischer Schutz bestimmter Arten, wie z. B. Fledermäuse) dienen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt erhält für die Umsetzung der nachfolgenden Projekte im Jahr 2020 Fördermittel. Bekämpfung Riesenbärenklau an der Bode in Teilbereichen - Ortslage Neugattersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau an der Bode bei Neugattersleben zur Weiterführung der im Rahmen des Umweltsofortprogramms 2017 durchgeführten Maßnahme. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 90.000 € Umsetzungszeitraum: Juli bis November 2020 Bekämpfung des Riesenbärenklau an Thyra und Helme Im Rahmen der Maßnahme werden an den Gewässern Thyra und Helme sich ausbreitende Bestände der invasiven Art beseitigt. Seit 2015 bzw. 2017 wird erfolgreich der Riesenbärenklau an den Ufern und im Gewässerrandstreifen bekämpft. Das Projektgebiet, entlang der Flüsse Helme und Thyra, befindet sich in einem naturschutzfachlich sehr hochwertigen Raum und wird größtenteils von mehreren Schutzgebieten überlagert. Es umfasst z.B. zum großen Teil die FFH-Gebiete "Thyra im Südharz" und das "Gewässersystem der Helmeniederung", zudem tangiert der Arbeitsbereich das FFH-Gebiet "Buchenwälder um Stollberg" und liegt teilweise im Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz". Durch die starke Konkurrenzfähigkeit dieser invasiven Pflanzenart und deren rasanter Ausbreitung können einheimische Uferlebensräume, die für einen standortgerechten Uferbewuchs und eine natürliche Ufersicherung essenziell sind, erheblich beeinträchtigt und sogar gänzlich verdrängt werden. Neben den typischen Gewässer- und Uferlebensraumtypen sind auch gesetzlich geschützte Biotope wie Streuobstbestände vom invasiven Riesenbärenklau im Projektgebiet beeinträchtigt bzw. gefährdet. Die Maßnahme dient somit dem Erhalt der Biodiversität. Kosten: 20.000 € Umsetzungszeitraum: Mai bis November 2020 Errichtung von Nisthilfen für Falken an Elbe-, Mulde und Elsterdeichen (Spezialnistkästen auf Mast einschließlich Aufbau) An den Mulde- und Elbdeichen werden von der Landesgrenze bis zur Mündung auf dem Deichschutzstreifen bis zu zehn Meter lange Holz- oder Betonmast errichtet. An diesen werden auf einer Höhe von acht Metern Turmfalkenkästen angebracht. Ziel ist die ökologische Wühlmausbekämpfung. Kosten: 16.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Erwerb von Nisthilfen (Fledermauskoloniekästen, Eisvogelnisthilfen, Steinkauzkästen, Wiedehopfkästen) Die Nisthilfen für Fledermäuse, Wiedehopf und Eule werden entlang der Muldedeiche punktuell an Bäumen oder Masten sowie Steinhaufen angebracht. Wichtig ist ein artspezifisch angrenzender Lebensraum. Ziel ist vor allem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners durch den Wiedehopf, den Fledermäusen, aber auch andere räuberische Vogelarten. Die Eulennisthilfen dienen der Wühlmausbekämpfung. Das Ziel des Anbringens einer Eisvogelröhre ist die Förderung der biologischen Vielfalt des Ökosystems Fließgewässer. Kosten: 5.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Pflanzung von Quartieren (Schwarzpappel, Ulme, Eiche) Im Bereich der Mulde, nahe Ortslage Raguhn, werden Gehölzquartiere mit Heister der Baumarten Ulme, Schwarzpappel und Eiche als Initialpflanzungen angelegt. Ziel ist die Schaffung von auetypischen Gehölzstrukturen. Kosten: 2.850,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Kopfweidenpflege in Berßel, Bäckergarten Die Maßnahme beinhaltet die Pflege von ca. 15 Kopfweiden. Die Kopfweiden prägen den Ufersaum der Ilse im Ortsbereich von Berßel und auch das Landschaftsbild. Die Stockausschläge der Weidenstämme werden zum Erhalt der Ufergehölze zurückgeschnitten. Kosten: 5.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober / November 2020 Bekämpfung Riesenbärenklau, Gatersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau am Hauptseegraben. Hier hat sich seit dem vergangenen Jahr eine Pflanzengruppe auf ca. 10 x 10 m Grabenböschung ausgebreitet. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 3.000 € Umsetzungszeitraum: Juli 2020 Rückbau und Entsiegelung alter Sielabzugsgraben einschließlich Auslaufbauwerk im Bereich Schweinitz und anschließend Entwicklung von Auengrünland Rückbau und Entsiegelung eines Sielabzugsgraben an der Schwarzen Elster bei Schweinitz mit Entwicklung von Auengrünland In der Gemarkung Schweinitz befindet sich im Überschwemmungsgebiet ein ehemaliger Auslauf eines Schöpfwerkes. Dieses Bauwerk besteht aus einem Betongerinne bzw. in Beton gesetzte Wasserbausteine. Ziel der Maßnahme ist die Entsiegelung der Fläche, das heißt der Abbruch und die fachgerechte Entsorgung des Betons und der Wasserbausteine. Anschließend soll der Bereich als flache Geländemulde ausgeformt und mit standortgerechten Saatmischungen Auengrünland etabliert werden. Kosten: 14.000 € Umsetzungszeitraum: IV. Quartal 2020 Kopfbaumpflege an Rohne und Thüringische Kleine Helme Im Flussgebiet der Helme einschl. der Nebenarme und besonders an der Rohne gibt es eine große Anzahl an Kopfbäumen. Diese Art der "Baumerziehung" ist historisch begründet und reicht schon weit über 250 Jahre zurück. Die vorrangig aus wirtschaftlicher Notwendigkeit (Flecht- und Baumaterial) betriebene Erziehungsform hat heute für die Holzgewinnung keine Bedeutung mehr. Jedoch sind der ökologische Nutzen und die landschaftsbildprägende Wirkung unbestritten. Kopfbäume sind vielseitiger Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten und anderen Tierarten. Zum Erhalt dieses wertvollen Habitats sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Schnittmaßnahmen notwendig. Im Rahmen des Sofortprogramms "Artensofortförderung" bietet sich die Möglichkeit diese Maßnahmen im größeren Umfang durchführen zu können. Geplant ist in Abstimmung mit der zuständigen UNB des Landkreises MSH ca. 80 Stk Kopfbäume an den Gewässern Rohne und Thüringischen Kleinen Helme fachgerecht zu verschneiden und so den Bestand zu revitalisieren und für das nächste Jahrzehnt als ökologisch wertvollem und vielfältigen Lebensraum zu sichern. Kosten: 65.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober bis Dezember 2020
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1336 |
| Europa | 12 |
| Global | 1 |
| Kommune | 161 |
| Land | 1655 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 125 |
| Wirtschaft | 7 |
| Wissenschaft | 697 |
| Zivilgesellschaft | 54 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 3 |
| Bildmaterial | 4 |
| Daten und Messstellen | 228 |
| Ereignis | 16 |
| Förderprogramm | 975 |
| Gesetzestext | 5 |
| Hochwertiger Datensatz | 55 |
| Kartendienst | 2 |
| Lehrmaterial | 3 |
| Repositorium | 1 |
| Taxon | 49 |
| Text | 870 |
| Umweltprüfung | 178 |
| unbekannt | 648 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1294 |
| Offen | 1606 |
| Unbekannt | 136 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2745 |
| Englisch | 376 |
| andere | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 173 |
| Bild | 183 |
| Datei | 458 |
| Dokument | 878 |
| Keine | 1156 |
| Unbekannt | 17 |
| Webdienst | 17 |
| Webseite | 934 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1704 |
| Lebewesen und Lebensräume | 3036 |
| Luft | 992 |
| Mensch und Umwelt | 2787 |
| Wasser | 1262 |
| Weitere | 2823 |