Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege § 2 Verwirklichung der Ziele § 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden § 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke § 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft § 6 Beobachtung von Natur und Landschaft § 7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung § 8 Allgemeiner Grundsatz § 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer FFH-Gebiete (nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) des Web Map Service Lanschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).
Naturschutzgebiete im Saarland: Bei dieser Schutzgebietskategorie handelt es sich um Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Schutzgebiete dieser Kategorie sind die am strengsten geschützten Gebiete. Insbesondere werden die wild lebenden Pflanzen oder Tiere, Biotope oder bestimmte Lebensgemeinschaften zu ihrem Erhalt, ihrer Entwicklung, aufgrund ihres seltenen Vorkommens oder auch aus wissenschaftlichen Gründen unter den gesetzlichen Schutz gestellt. Aktuell sind 121 Naturschutzgebiete unter Schutz gestellt. Für welche Gebiete welche Erfassungsschärfe vorliegt, kann aus dem Attribut-Feld „Erfassungsmaßstab“ abgelesen werden. Die Bestandskarte der Naturschutzgebiete im Saarland gibt Auskunft über die aktuell ausgewiesenen Naturschutzgebiete. Sachdaten/Attributinformationen: KENNUNG : Kennung OSIRIS; KENNUNG_ALT: alte Kennung (Meldung an BfN); NAME: Name des Schutzgebietes; ANZAHL_FL : Anzahl Flächen; FLAECHE_HA : Fläche in ha (offiziell) EINSPEICHERUNGSDATUM: Einspeicherungsdatum in OSIRIS; PROJEKT : Projektursprung; AMTSBLATT: Amtsblatt; AUSWEISUNG: ; UNTERLAGEN: Verordnung über das Naturschutzgebiet; GEOGENAU: Geometrische Genauigkeit; OBJBEM: Datum; ERFASSUNG: Maßstab; BEMERKUNG: Datum; ISPAPSCH : INSPIRE Application Schema; GBNR: Gebietsnummer (= KENNUNG); IN_KRAFT: In Kraft; AUSSER_KRAFT :Außer Kraft; IN_KRAFT_SEIT: In Kraft seit; INSDATE: Übernahmedatum ins GDZ; KERNZBSPH: Kernzone Biosphäre; NATURWZ: Naturwaldzelle; RECHTSGR: Link zur Verordnung;SCHUTZZIEL: Schutzzweck;VSG;FFH; Betrachtungsobjekt im GDZ; Export der MultiFeatureklasse (setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_ngnschg und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.ngnschg)) in die Filegeodatabase .
Naturräumliche Gliederung (1:280.000) Flächennutzung (1:280.000) Potenzielle Natürliche Vegetation (1:280.000) Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung (1:280.000) Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz (1:280.000) Biotoppotenzial (1:280.000) Natürliche Bodenfunktionen (1:280.000) Archivfunktion (1:280.000) Erosionsgefährdung (1:280.000) Stoffliche Belastungen (1:280.000) Rohstoffpotenzial (1:280.000) Fließgewässernetz und Einzugsgebiete (1:280.000) Zustandsbewertung Fischfauna und Querbauwerke (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Oberflächenwasserkörpern (1:280.000) Trinkwasser- und Heilwasserschutzgebiete (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Grundwasserkörpern (1:280.000) Grundwasserabhängige Biotope und Ökosysteme (1:280.000) Mittlere jährliche Windgeschwindigkeit (1:280.000) Erholungseignung (1:280.000) Bodennahe Durchlüftungsverhältnisse (1:280.000) Freiflächensicherungsbedarf (1:280.000) Waldflächenentwicklung (1:280.000) Ausgewählte kulturlandschaftlich bedeutsame Bereiche und Elemente (1:280.000) Bereiche mit besonderer Sichtexposition (1:280.000) Landschaftliche Erlebniswirksamkeit (1:280.000) Unzerschnittene Räume (1:280.000) Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen (1:200.000) Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft (1:200.000) Freiraumsicherung (1:100.000) Regionale Grünzüge - Begründung (1:200.000) Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (1:100.000) Ökologischer Verbund und regionale Maßnahmenschwerpunkte (1:200.000)
<p>Mit Nützlingen naturnah gärtnern</p><p>Insbesondere nach der Winterruhe ist das ihre wichtigste Nahrungsquelle. Bieten Sie Marienkäfern geeignete Plätze für die Winterruhe an: Laubhaufen, Totholz, Steinhaufen, kleine trockene Hohlräume oder spezielle Nistkästen.</p><p>So gärtnern Sie nachhaltig mit Nützlingen</p><p><ul><li>Gestalten Sie Ihren Garten vielfältig und naturnah, so dass Nützlinge angelockt werden und darin Nahrung und Wohnraum finden.</li><li>Tolerieren Sie Schädlinge als Teil des Nahrungsnetzes, solange sie nicht massenhaft vorkommen.</li><li>Ein Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a> ist gut für die Umwelt und für Ihre Gartenmitbewohner.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p><strong>Respekt vor jedem Lebewesen:</strong>Alle Organismen sind Teil eines komplexen Nahrungsnetzes und erfüllen wichtige ökologische Funktionen. Nur aus der Perspektive des Menschen erscheint der eine als "nützlich" und der andere als "schädlich". Bedenken Sie, dass Lebewesen nicht nur "schlechte" oder nur "gute" Eigenschaften haben. Zum Beispiel verursachen nur wenige Arten der Gallmücke Schäden an Ihrer Ernte. Dagegen sind viele Gallmücken-Arten nützlich. Weil ihre Larven Blattläuse vertilgen, werden sie gezielt im biologischen Pflanzenschutz eingesetzt. Zudem bestäuben sie Pflanzen und dienen Vögeln als Futter. Reißt der Mensch ein kleines Loch in das komplexe Netz der Natur, hat das also weitreichende Auswirkungen.</p><p><strong>Jeder Quadratmeter zählt:</strong>Nützlinge können sich nur dann im Garten ansiedeln und vermehren, wenn sie langfristig Futter und Wohnraum finden. Selbst wenn Ihnen nur kleine Flächen zur Verfügung stehen, lohnt sich die Anlage eines Mini-Biotops. Da viele Arten nur einen relativ kleinen Bewegungsradius haben, können solche Trittsteine für die weitere Ausbreitung sehr wertvoll sein. Vielleicht können Sie auch Ihre Nachbarn von einer naturnahen Gartengestaltung überzeugen, so entsteht in der Summe ein vernetzter, artenreicher Lebensraum.</p><p>Tipps zur Bepflanzung</p><p>Eine Vielfalt an heimischen Stauden und Gehölzen bietet Vögeln, aber auch Fledermäusen und Kleinsäugern, Nahrung und Lebensraum. Insbesondere dichte Hecken und stachelige Sträucher bieten Vögeln Schutz vor Katzen und anderen Beutegreifern. Auch Vogelfutter sollte nicht gekauft, sondern selbst angepflanzt werden.</p><p>Bei gefüllten Blüten haben sich die Staub- und / oder Fruchtblätter zu Blütenblättern umgebildet. Dadurch produzieren diese Blüten weniger oder gar keinen Nektar und keinen Pollen mehr. Zudem können solche Blütenblätter den Tieren den Weg zu den Staubgefäßen und zum Nektar versperren.</p><p>Das sind zum Beispiel Frühblüher wie Schneeglöckchen, Winterlinge und Krokusse (siehe Foto), und Spätblüher wie Fette Henne, Sonnenblume und Ringelblume. Frühblüher bieten vielen Nützlingen, z.B. Schwebfliegen und Florfliegen, ein erstes Nahrungsangebot und sind somit entscheidend für deren weitere Entwicklung.</p><p>Das gleiche Prinzip gilt auch für Vögel. Im Winter fressen sie zum Beispiel gern Hagebutten sowie Früchte vom Holunder und Weißdorn. Besonders wertvoll ist der Efeu: er blüht im Herbst, wenn Insekten wenig andere Nahrung finden, und trägt Früchte im zeitigen Frühjahr, was Amseln, Drosseln und Stare anlockt. Um zu blühen und Früchte zu tragen muss der Efeu aber mindestens acht Jahre alt sein.</p><p>Mit der Wahl von ganz bestimmten Pflanzen können Sie ganz bestimmte Tiere anlocken, da diese sich über Jahrmillionen aneinander angepasst haben. Pflanzen Sie zum Beispiel ein Pfaffenhütchen (siehe Foto), dann können Sie bestimmt im Herbst Rotkehlchen an den rot leuchtenden Früchten beobachten. Pflanzen Sie einen Blasenstrauch, werden dessen große gelbe Blüten bald die Blauschwarze Holzbiene anlocken.</p><p>Solche Pflanzen öffnen ihre Blüten erst abends und verströmen einen besonderen Duft. Beispiele hierfür sind die Nachtkerze, Borretsch, Wegwarte und Schnittlauch (siehe Foto). Nahrungspflanzen für Nachtfalter oder deren Raupen sind zum Beispiel Himbeeren, Brombeeren, Berberitze und Hartriegel. Finden nachtaktive Insekten ausreichend Nahrungspflanzen, dann profitieren davon auch die Fledermäuse.</p><p>Viele Insekten, wie auch Eier und Puppen von Schmetterlingen, überwintern in oder an den Stängeln. Dagegen dürfen Hecken, Büsche und Bäume nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar zurückgeschnitten werden. Diese Regelung dient dem Schutz brütender Vögel und ist im Bundesnaturschutzgesetz § 39 festgelegt.</p><p>Nutzen Sie dafür schneidende Werkzeuge (z.B. Balkenmäher, Sensen) statt rotierender Werkzeuge (z.B. Rasenmäher, Freischneider). So reduzieren Sie die Anzahl der getöteten Insekten um ein Vielfaches. Eine Schnitthöhe von 14 Zentimetern lässt auch Amphibien und Reptilien eine Überlebenschance. Mähen Sie nie alle Flächen gleichzeitig. Lassen Sie immer einige Rückzugsräume, indem Sie Flächen zeitlich oder räumlich versetzt mähen. Sie können beispielsweise um besonders nützliche Pflanzen drumherum mähen oder hübsche Muster in die Fläche hineinschneiden. Oder Sie mähen einfach nach dem Prinzip „Vokuhila (vorne kurz, hinten lang) statt Glatze“.</p><p>Besonders im Winter sind ungemähte Flächen wichtig, denn dort überdauern viele Insekten bzw. deren Larven, Eier oder Puppen. Wertvoll sind auch Altgrasstreifen, also Teilflächen, die ein Jahr lang gar nicht gemäht werden. Das Mähgut sollte nach zwei Tagen von der Fläche entfernt werden. Sie können es kompostieren, als Mulch auf Beeten, unter Gebüschen oder auf Baumscheiben ausbringen, oder als Tierfutter verwenden. Verzichten Sie auf eine Düngung Ihrer Wiese - je magerer desto artenreicher!</p><p>Laub dient Bäumen und Bodenlebewesen langfristig als Nahrung, trägt zur Humusbildung bei, schützt den Boden vor Austrocknung und bietet vielen Tieren einen Lebensraum. Soll Laub von bestimmten Flächen, wie z.B. Wegen und Einfahrten, entfernt werden, kann es an anderer Stelle wieder ausgebracht werden. Zum Beispiel als Mulch auf Beete, unter Hecken und Sträuchern, als Haufen zur Überwinterung von Igeln und Amphibien, oder auch als Einstreu und Winterfutter für Haustiere.</p><p>Insekten und Vögel finden hierin Futter und Wohnraum. Vertikales Gärtnern hat auch viele andere Vorteile. Es kann die Wärmedämmung von Gebäuden verbessern und als Lärmschutzbarriere dienen, es spart Platz und sorgt für Abkühlung im Sommer. Bei richtiger Pflanzenwahl und intaktem Mauerwerk sind keine Gebäudeschäden zu erwarten. Lassen Sie sich vorher von Experten beraten!</p><p>Mulch kann aus den verschiedensten Materialien bestehen und unterschiedlichen Zwecken dienen. Beispielweise als Düngung: durch Mist und Rasenschnitt wird viel Stickstoff zugeführt. Oder zum Pflanzenschutz: Schafwolle und Sägespäne halten Schnecken fern. Oder als Lebensraum: Holzhackschnitzel zur Befestigung der Wege zwischen den Beeten dienen als Brutstätte für Käfer.</p><p>Mit Rindenmulch oder Tannennadeln kann der pH-Wert des Bodens gesenkt werden, zum Beispiel für den Anbau von Heidelbeeren. Mulch dient außerdem als Verdunstungsschutz, reguliert die Bodentemperatur, schützt vor Erosion und hält unerwünschten Bewuchs fern.</p><p>Sie werden viele Vorteile entdecken, z.B. eine verbesserte Bodenfruchtbarkeit und eine erhöhte Widerstandsfähigkeit der Pflanzen. Der Begriff Permakultur leitet sich von "permanent agriculture" ab und steht für eine nachhaltige Landwirtschaft und Lebensweise. Diese Philosophie nimmt natürliche Ökosysteme als Vorbild und leitet daraus Bewirtschaftungsweisen ab, die zu langfristig stabilen, sich selbst erhaltenden Systemen führen.</p><p>Kaufen Sie nur solche Erden und Substrate, die als „torffrei“ oder „ohne Torf“ gekennzeichnet sind. Sogar Heidelbeeren, die in saurer Erde angebaut werden müssen, kann man torffrei anbauen. Im Gartenfachhandel finden Sie torffreie Erden speziell für Heidelbeeren und andere Moorbeetpflanzen.</p><p><strong>Weitere Informationen und Tipps zur Bepflanzung:</strong></p><p></p><p>Kleine Biotope gestalten</p><p>Integrieren Sie wertvolle Elemente in Ihren Naturgarten: Trockenmauern, viel Totholz, Steinhaufen, Laubhaufen, ein Sandarium, dichtes Gestrüpp und ein paar „ungepflegte“ Ecken. Diese Elemente bieten vielen Tierarten Nahrung und Wohnraum.</p><p>Hier entsteht nicht nur wertvolle Gartenerde, sondern auch ein Biotop für zahlreiche Kleinstlebewesen. Auch Igel, Ringelnattern und Erdkröten mögen Komposthaufen. Nicht nur wegen des reichen Nahrungsangebotes, sondern auch wegen der Wärme, die bei der Verrottung entsteht.</p><p>Dort finden z.B. Fledermäuse und Höhlenbrüter Nahrung und Wohnraum. Totholz ist auch für viele gefährdeten Insektenarten sehr wertvoll. Die wertvollsten ökologischen Nischen bietet besonntes, aufrechtstehendes Totholz (mit Rinde) von Laubbäumen. Abgestorbene Gehölze lassen sich auch mit Kletterpflanzen verschönern. Mit den richtigen Schnitttechniken können so über die Jahre kreative Figuren entstehen. Auch die Wurzelballen abgestorbener Bäume sind ein wertvoller Lebensraum, z.B. für Käfer. Als Ersatz dafür können Sie einen Käferkeller anlegen.</p><p>Verzichten Sie dabei auf den Besatz mit Fischen, denn die fressen den Laich von Amphibien sowie zahlreiche Insekten und deren Larven. Ein naturnah gestalteter Teich zieht auch Fledermäuse an: sie kommen in der Dämmerung, um Beute zu jagen und ihren Durst zu stillen.</p><p>So können Sie die Folgen extremer Wetterereignisse wie Starkregen und Dürre über das Jahr etwas abfedern. Außerdem mögen Pflanzen Regenwasser viel lieber als das Wasser aus dem Hahn.</p><p>Ein Waldgarten ist ein Garten, der, wie ein Wald, in mehreren Höhenstufen aufgebaut ist. Waldgärten dienen der Nahrungserzeugung, leisten aber auch einen großen Beitrag zum Klimaschutz und zum Schutz der Biodiversität. Durch die Vielfalt eines Waldgartens entwickelt sich ein stabiles System, in dem Nahrungsmittel auch unter zukünftigen schwierigen Bedingungen angebaut werden können.</p><p><strong>Weitere Informationen und Tipps zur klimafreundlichen Gartengestaltung:</strong></p><p></p><p>Hilfe für tierische Gartenbewohner</p><p>Eine größere Schale auf dem Boden dient Igeln als Tränke und Vögeln als Badestelle. Für Vögel besteht allerdings eine hohe Ansteckungsgefahr an stark frequentierten Wasserstellen. Deshalb muss das Wasser täglich gewechselt und das Gefäß gereinigt werden. Hängende Tränkeflaschen sind für Vögel eine keimarme Alternative. Und auch Insekten haben Durst! Legen Sie Steine, Muscheln oder Moos in eine kleine Wasserschale, damit die Insekten darin nicht ertrinken.</p><p>Beachten Sie dabei genau die Bauanleitungen und die Empfehlungen zum Aufhängen der Kästen. Laut Bundesnaturschutzgesetz sind alle heimischen Vogelarten „besonders geschützt“ und alle Fledermausarten „streng geschützt“. Der Schutz bezieht sich auch auf ihre Nester. Es ist also verboten, sie zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.</p><p>Katzen töten jährlich viele Millionen Vögel und andere Kleintiere wie z.B. Eidechsen. Insbesondere verwilderte Hauskatzen sind problematisch, weil sie ihren Nahrungsbedarf ausschließlich über die Jagd decken müssen. Lassen Sie Ihre Hauskatze kastrieren und unterstützen Sie Tierschutzverbände bei Kastrationsprogrammen für verwilderte Katzen. Eine unkontrollierte Vermehrung zu verhindern hilft nicht nur den Vögeln, sondern auch den Katzen.</p><p>Sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Katze zumindest von Mitte Mai bis Mitte Juli in den Morgenstunden nicht im Freien aufhält, denn dann sind die meisten hilflosen Jungvögel unterwegs. Bäume mit Vogelnestern können durch katzenabweisende Manschettenringe gesichert werden.</p><p>Das sind z.B. Kellertreppen, Lichtschächte, Gruben, Gullys, Teiche und Swimmingpools. Verschließen Sie die Zugänge oder bauen Sie kleine Ausstiegshilfen für die Tiere. Auch Fledermäuse können in Regentonnen ertrinken oder sich durch angekippte Fenster in Räume verirren, aus denen sie nicht mehr herausfinden.</p><p>Manche Insekten werden davon magisch angezogen und umkreisen die Lichtquellen bis zur völligen Erschöpfung. Dabei werden sie von der Nahrungsaufnahme und Partnersuche abgehalten. Beispielsweise können Glühwürmchen bei künstlichem Licht ihre leuchtenden Partner nicht finden, stattdessen fliegen sie orientierungslos von Lampe zu Lampe. Nutzen Sie im Freiland auch keine UV-Insektenkillerlampen.</p><p>Auch nützliche Insekten, kleine Singvögel und Fledermäuse bleiben daran kleben und verenden. Wenn Sie nicht auf Klebefallen verzichten wollen, dann nutzen Sie diese nur kurzzeitig in der jeweiligen Aktivitätsphase des Schädlings. Entfernen Sie die Fallen danach umgehend. Mit dem Anbringen einer Gittermanschette über dem Leimring verhindern Sie, dass Vögel und Fledermäuse kleben bleiben. Im besten Fall verzichten Sie auf den Einsatz von Leimfallen.</p><p>Igel brauchen mehrere Sommerschlafplätze und einen geeigneten Platz für den Winterschlaf. Dafür nutzen sie gerne Komposthaufen, Reisighaufen, große Laubhaufen oder dichtes Gebüsch. Im Handel angebotene Igelhäuser sind dagegen nicht ohne Weiteres als Winterschlafplatz geeignet. Igel sind reine Insektenfresser, am liebsten fressen sie Käfer. Diese finden sie unter anderem im Totholz, unter Laub und unter Holzhackschnitzeln.</p><p>Schnecken werden von Igeln nur in Ermangelung von geeigneter Nahrung gefressen. Sie übertragen Innenparasiten auf den Igel, die in Verbindung mit weiteren Stressoren zum Tod führen können. Die Nahrungssuche gestaltet sich für den Igel immer schwieriger. Seit 2024 gilt der westeuropäische Igel laut der Internationalen Roten Liste erstmals als "potenziell gefährdet". Die Gründe sind vielfältig: Klimawandel, Insektensterben, Pestizideinsatz, naturferne Gartengestaltung und der Straßenverkehr.</p><p>In den letzten Jahren gab es auch sehr viele schwerstverletzte Igel durch Mähgeräte, insbesondere durch Mähroboter. Mähen Sie nicht unter dichten Hecken und Gebüschen, dort richten die Igel sich gern ihre Sommerschlafplätze ein und ziehen ihre Jungen auf. Schalten Sie Mähroboter unbedingt ab, sobald der Abend dämmert und Igel auf Futtersuche gehen.</p><p>Igel müssen weite Strecken zurücklegen um Nahrung und Partner zu finden. Gestalten Sie deshalb Ihre Grundstücksgrenzen so, dass Igel hindurchwandern können. In Zäune können Sie beispielsweise ein Igeltor einbauen.</p><p>Wichtig: Immer, wenn Sie tagsüber Igel finden, immer, wenn Sie verletzte Igel finden, und immer, wenn Sie im Herbst Igel finden, die weniger als 600 Gramm wiegen, brauchen diese fachkundige Hilfe! Wenden Sie sich an Igelstationen, Wildtierauffangstationen oder an einen auf Wildtiere spezialisierten Tierarzt!</p><p>Maulwürfe sind nach Bundesnaturschutzgesetz „besonders geschützt“ und dürfen somit weder gestört, gefangen noch getötet werden. Auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht zerstört werden. Es können Geldstrafen bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Die Vergrämung von Maulwürfen ist rechtlich zwar noch erlaubt. Weil er aber in vielen Gärten vertrieben und illegal getötet wird, findet er inzwischen in Deutschland kaum noch Lebensraum. Experten gehen von einem starken Bestandsrückgang aus, verlässliche Daten werden durch ein bundesweites Monitoring erhoben.</p><p>Dabei sind Maulwürfe sehr nützlich. Sie belüften den Boden und fressen z.B. Schnecken, Engerlinge, Schnakenlarven und Wühlmausbabys. Dulden Sie das kleine Tier bei sich und freuen Sie sich, denn seine Anwesenheit zeigt, dass Ihr Boden gesund und lebendig ist.</p><p>Sie fressen keine Wurzeln oder Blumenzwiebeln, sondern Insekten, Spinnen, Würmer und Schnecken. Sie suchen den ganzen Tag über nach Nahrung, durch das ganze Jahr hinweg. Wenn sie nur zwei Stunden keine Nahrung finden, verhungern sie. Spitzmäuse leben in Stein- und Laubhaufen. Den Winter verbringen sie gern im warmen Kompost.</p><p>Errichten Sie Burgen aus Totholz oder Steinen an einer sonnigen, ruhigen, vegetationsarmen Stelle. Eidechsen brauchen diese zum Sonnenbaden. Katzen sind gefährliche Eidechsen-Jäger. Als Schutz dienen viele kleine Versteck-Nischen, Sie können auch Dornenäste oder notfalls Maschendraht verwenden. Zur Eiablage brauchen Eidechsen eine sonnige Sandstelle. Diese sollte ganz in der Nähe der Wohnstätte liegen, denn Eidechsen sind ortstreu und bewegen sich nur wenige Meter. Schaffen Sie Lebensraum für Insekten, denn davon ernähren sich Eidechsen.</p><p>Beim Mähen besteht eine hohe Verletzungsgefahr. Mähen Sie deshalb zu den Zeiten, in denen Eidechsen inaktiv sind und sich in ihren Verstecken aufhalten (morgens oder abends, nach Niederschlägen, an kalten Tagen). Reptilien und Amphibien reagieren aufgrund ihrer speziellen Haut besonders empfindlich auf Chemikalien in der Umwelt. Ein Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger und Pestizide hilft den Tieren.</p><p>Viele im Handel angebotenen Insektenhotels sind aufgrund des verwendeten Materials oder der Bauweise ungeeignet. Informieren Sie sich deshalb vor dem Kauf oder Bau von Insektennisthilfen. Die Mehrheit der Wildbienenarten nistet übrigens gar nicht in Insektenhotels. Für Wildbienen können Sie ein Sandarium an einem sonnigen Platz anlegen.</p><p>Hummeln sind schon im zeitigen Frühjahr unterwegs. Sie brauchen deshalb von Februar bis September geeignete Nahrungspflanzen. Pflanzen Sie beispielsweise eine Kornelkirsche, denn sie blüht bereits im Februar. Klee und Taubnesseln bieten dagegen bis weit in den Herbst hinein Pollen und Nektar. Finden Sie im Februar oder März eine erschöpfte Hummel, dann ist das vielleicht eine Königin, die gerade aus dem Winterschlaf erwacht ist und noch kein Futter findet. Mit einem Löffel lauwarmen Zuckerwasser können Sie das Tier in so einem Notfall retten - und damit auch ihr ganzes Volk.</p><p>Insbesondere nach der Winterruhe ist das ihre wichtigste Nahrungsquelle. Bieten Sie Marienkäfern geeignete Plätze für die Winterruhe an: Laubhaufen, Totholz, Steinhaufen, kleine trockene Hohlräume oder spezielle Nistkästen.</p><p>Schmetterlinge locken Sie in Ihren Garten, wenn Sie nicht nur den erwachsenen Faltern geeignete Nahrungspflanzen anbieten, sondern vor allem auch deren Raupen. Die Falter ernähren sich hauptsächlich von Nektar und anderen süßen Flüssigkeiten. Sie saugen auch gern an fauligem Obst. Schmetterlingsfreundliche Pflanzen sind beispielsweise Löwenzahn, Fetthenne, Ampfer, Weiden, Schlehen und Heidelbeeren. Die wichtigste Futterpflanze für die Raupen vieler Schmetterlingsarten ist jedoch die Brennnessel. Einige Raupen sind aber auch Nahrungsspezialisten. So sind die Raupen des Schwalbenschwanzes beispielsweise auf Doldenblütler wie Wilde Möhre, Fenchel, Dill und Petersilie spezialisiert.</p><p>Sie lockern den Boden, sind an der Humusbildung beteiligt und vertilgen Aas. Außerdem dienen sie vielen Tieren als proteinreiche Nahrung. So ist beispielsweise der auf Obstwiesen vorkommende Grünspecht auf Ameisen spezialisiert. Einige Pflanzen sind sogar bei ihrer Vermehrung auf Ameisen angewiesen, zum Beispiel Schneeglöckchen. Die Ameisen tragen die Samen in ihr Nest und vertilgen dort deren fetthaltige Anhängsel, die sogenannten Elaiosome. Die Samen selbst werden danach von den Arbeiterinnen als Abfall in der Umgebung entsorgt – und so entstehen neue Schneeglöckchen.</p><p>Die geselligen Tiere lieben die Samen von Linden und Malven und sonnen sich gerne unter diesen Pflanzen. Auch das Paarungsritual, bei dem zwei Tiere an den Hinterteilen viele Stunden zusammenhängen, vollziehen sie gerne in großer Gesellschaft. Die Mütter kümmern sich intensiv um ihren Nachwuchs. Feuerwanzen ernähren sich von abgestorbenen Pflanzen und Tieren und kommunizieren über Duftstoffe. Laub, Totholz und Steinhaufen bieten ihnen Unterschlupf.</p><p><strong>Weitere Informationen und Tipps für mehr Artenvielfalt im Garten:</strong></p><p><u>Vogel, Igel, Maulwurf, Reptilien:</u></p><p><u>Wildbienen, Hummeln und Insekten im Allgemeinen:</u></p><p><br>Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann negative Auswirkungen auf Ihre Gartenmitbewohner haben. Insektizide können nicht nur Schädlinge, sondern auch Nützlinge töten. Zudem schaden sie Lebewesen auch indirekt, indem sie ihnen die Nahrungsgrundlage nehmen. Beispielsweise können Marienkäfer durch bestimmte Insektizide nicht nur direkt getötet werden, sondern sie werden auch durch den Nahrungsmangel gefährdet, wenn Blattläuse vernichtet werden. In der Folge fehlen die Marienkäfer als Schädlingsbekämpfer wieder an anderer Stelle, ein Teufelskreislauf.Deshalb sollten Sie grundsätzlich alternative pflanzenbauliche Maßnahmen bevorzugen, bevor Sie Pflanzenschutzmittel einsetzen.<p>Auch chemisch-synthetische Düngemittel können negative Auswirkungen haben, indem sie beispielsweise Bodenlebewesen beeinträchtigen. Zudem resultiert aus der Herstellung und dem Transport synthetischer Düngemittel eine schlechte Klimabilanz.<strong>Nutzen Sie stattdessen organischen Dünger, der Ihnen vor Ort zur Verfügung steht,</strong>z.B. Kompost, Mist, Grünschnitt oder Laub. Organisches Material "füttert" die Bodenlebewesen, welche wiederum an der Humusbildung beteiligt sind. Lebendiger, humoser Boden bietet Ihren Pflanzen wertvolle Nährstoffe und ist somit ein bedeutender Baustein für die Pflanzengesundheit.</p><p>Kommerzieller Einsatz von Nützlingen im Gewächshaus und Garten</p><p>Zusätzlich zu den Nützlingen, die sich von selbst im Garten ansiedeln, können Sie einige Arten auch im Fachhandel kaufen und gezielt zum Schutz der Pflanzen ausbringen. Viele Nützlinge lassen sich gegen mehrere Schädlingsarten einsetzen und vermehren sich oft selbst weiter, solange noch Schädlinge als Nahrungsgrundlage vorhanden sind. Fast 90 Nützlings-Arten (2016) stehen in Deutschland zum kommerziellen Einsatz im Pflanzenbau (insbesondere Obst, Gemüse und Zierpflanzen) zur Verfügung. Die meisten Arten werden im Gewächshaus eingesetzt. Der Einsatz im Freiland ist vergleichsweise dazu teurer und weniger effizient.</p><p><p><strong>Doch Vorsicht:</strong>Setzen Sie gekaufte Nützlinge nur ein, wenn Sie sicher sind, dass die jeweiligen Arten und Unterarten hier heimisch sind und wenn die Tiere frei von Krankheiten sind. Das ist wichtig, damit natürlich vorkommende Arten nicht beeinträchtigt oder verdrängt werden. Das gilt nicht nur für den Einsatz im Garten sondern auch für den Einsatz im Haus und im Gewächshaus, weil die Tiere unter Umständen daraus entweichen können.<strong>Bestenfalls verzichten Sie ganz auf den Kauf von Nützlingen.</strong>Fördern Sie stattdessen die natürlich vorkommenden Arten indem Sie Lebensraum schaffen. Das schont den Geldbeutel, verursacht weniger Aufwand und ist langfristig die sinnvollste Methode.</p></p><p><strong>Doch Vorsicht:</strong>Setzen Sie gekaufte Nützlinge nur ein, wenn Sie sicher sind, dass die jeweiligen Arten und Unterarten hier heimisch sind und wenn die Tiere frei von Krankheiten sind. Das ist wichtig, damit natürlich vorkommende Arten nicht beeinträchtigt oder verdrängt werden. Das gilt nicht nur für den Einsatz im Garten sondern auch für den Einsatz im Haus und im Gewächshaus, weil die Tiere unter Umständen daraus entweichen können.<strong>Bestenfalls verzichten Sie ganz auf den Kauf von Nützlingen.</strong>Fördern Sie stattdessen die natürlich vorkommenden Arten indem Sie Lebensraum schaffen. Das schont den Geldbeutel, verursacht weniger Aufwand und ist langfristig die sinnvollste Methode.</p><p>Am Beispiel des<strong>Asiatischen Marienkäfers</strong>(<em>Harmonia axyridis</em>, auch Harlekin-Marienkäfer) wird deutlich, wie gut gemeinter Nützlingseinsatz langfristig großen Schaden an der heimischen Tierwelt anrichten kann. In den 80er Jahren wurde er zur biologischen Schädlingsbekämpfung gegen Blattläuse in Gewächshäusern eingesetzt. Doch er konnte den Gewächshäusern entkommen und vermehrt sich seitdem rasant im Freiland – sowohl in den USA, wie auch in Europa und vor allem auch in Deutschland. In der USA ist er inzwischen die am häufigsten vorkommende Marienkäferart und auch in Deutschland hat er sich flächendeckend ausgebreitet. Dabei verdrängt er heimische Marienkäfer und andere Käferarten. Was macht ihn so "erfolgreich"? Wissenschaftler*innen haben herausgefunden,<a href="https://www.mpg.de/7245718/asiatische-Marienkaefer">dass die Hämolymphe (eine Flüssigkeit, welche die Käfer bei Bedrohung absondern) des Asiatischen Marienkäfers besondere Inhaltsstoffe enthält</a>. Diese machen ihn nicht nur resistent gegen Parasiten, sondern können zudem heimische Käferarten infizieren und zu deren Tod führen. Außerdem hat der Asiatische Marienkäfer eine viel höhere Vermehrungsrate als heimische Marienkäfer und kann zudem bei Blattlausmangel auf andere Beute umstellen.</p><p>Ein weiteres Beispiel für die Problematik des kommerziellen Nützlingseinsatzes sind<strong>Zuchthummeln</strong>. Diese werden im professionellen Obst- und Gemüsebau zur Bestäubung eingesetzt und sind inzwischen auch für Hobbygärtner*innen erhältlich. Die Vorfahren der Zuchthummeln stammen aus der Türkei und aus Griechenland (z.B. die Unterart<em>Bombus terrestris dalmatinus</em>). In der Natur können die speziell gezüchteten Tiere nachhaltig Schaden anrichten. Zum einen konkurrieren die Zuchthummeln mit heimischen Hummelarten und verdrängen diese langfristig.<a href="https://www.researchgate.net/publication/51422333_Does_Pathogen_Spillover_from_Commercially_Reared_Bumble_Bees_Threaten_Wild_Pollinators">Zum anderen können sie ihre wilden Verwandten mit Krankheitserregern infizieren.</a>In der kommerziellen Hummelzucht werden tausende Tiere auf engstem Raum gehalten, dadurch wird die Ausbreitung von Krankheitserregern begünstigt. Gelangen die Zuchthummeln dann ins Freiland, können sie auf ihre Artgenossen Krankheiten übertragen, gegen die letztere nicht gewappnet sind.</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Gesetzeslage</strong></p><p>Das Ausbringen von Tieren wird in Deutschland im<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__40.html">Bundesnaturschutzgesetz § 40</a>geregelt. Grundsätzlich bedarf das Ausbringen von Tieren, mit einigen Ausnahmen, der Genehmigung der zuständigen Behörde. Werden Tiere zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes ausgebracht, ist keine Genehmigung notwendig, wenn die Arten "in dem betreffenden Gebiet in freier Natur in den letzten 100 Jahren vorkommen oder vorkamen". Für nicht-einheimische Arten ist eine Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BfN#alphabar">BfN</a>) notwendig. Die Genehmigung wird jedoch versagt, wenn durch die beantragte Art eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten nicht auszuschließen ist.</p><p>Eine Zulassungspflicht, so wie sie für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> besteht, gibt es für Nützlinge derzeit nicht. Auch besondere Auflagen oder Vorschriften für die Anwendung von Nützlingen bestehen nicht. Anbieter von Nützlingen sind auch nicht verpflichtet, ihre Absatzmengen zu melden. Somit fehlt den Behörden eine Übersicht über die tatsächlich eingesetzten Mengen und Arten von Nützlingen.</p><p>In regelmäßigen Abständen erhebt das Julius Kühn-Institut (JKI) in Zusammenarbeit mit den Pflanzenschutzdiensten der Länder Daten zur Anwendung biologischer Pflanzenschutzverfahren und veröffentlicht diese in einem Statusbericht. Darin enthalten sind auch Informationen zur kommerziellen Anwendung von Nützlingen. Aus den oben beschriebenen Gründen sind die Daten jedoch lückenhaft. Der aktuellste Statusbericht ist von 2018 und kann<a href="https://www.nap-pflanzenschutz.de/integrierter-pflanzenschutz/pflanzenschutzmassnahmen/biologischer-pflanzenschutz">HIER</a>eingesehen werden.</p>
Als „Gröster Berge“ wird eine Hügelkette südlich und östlich der Leihaniederung bezeichnet. Der Kuhberg bei Gröst ist die markanteste Erhebung dieser Reihe. Er erhebt sich mit einer maximalen Höhe von 176,5 m über NN zirka 40-45 m über die Niederung. Das LSG wird westlich und südlich von der Kreisgrenze zum Burgenlandkreis begrenzt. Im Osten erstreckt es sich bis zum Ortsrand Braunsbedra und im Norden bis nach Krumpa. Die Ost-West-Ausdehnung beträgt zirka 7 km, die Nord-Süd-Ausdehnung etwa 5 km. Nach der naturräumlichen Gliederung liegt das LSG im südlichen Teil der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Der welligen, nach Nordosten geringfügig abfallenden Muschelkalktafel der Querfurter Platte sind südlich und östlich des Leiha-Tales mit Kuhberg, Galgenberg, Hutberg und Bedraer Berg kettenartig angeordnete Muschelkalkkuppen aufgesetzt. Für das LSG besonders prägend und geomorphologisch reich gegliedert sind die bis zu 60 m abfallenden Muschelkalkhänge östlich der Linie Schleberoda-Branderoda. Im Kontrast dazu stehen die weiträumigen, kaum gegliederten Offenlandschaften der Lößackerebene. Das Landschaftsschutzgebiet wird von welligen bis hügeligen Verhältnissen beherrscht. Zahlreiche kerb- und kerbsohlenförmige Trockentäler gliedern die ansonsten ebene Muschelkalkhochfläche. Dabei überwiegen mittel bis stark geneigte Hänge. In den Tälern und Tälchen werden die anfallenden Niederschlags- und Schmelzwasser aufgenommen und zum Teil über Flutgräben der Leiha zugeführt, zum Beispiel bei Gröst. Das markanteste dieser Täler ist das sich über 3 km in Ost-West-Richtung erstreckende Grüntal. Neben den natürlich entstandenen Reliefformen hat die jahrhundertelange Einwirkung des Menschen vor allem in den kleinmorphologischen Verhältnissen deutliche Spuren hinterlassen. Zu diesen kulturhistorisch bedeutsamen, das Landschaftsbild bereichernden und oft mit botanisch-zoologischen Sonderstandorten verbundenen Kleinreliefformen zählen die Hangterrassen, Hangstufen und Weinterrassen am nördlichen Kuhberg und die kulturhistorisch äußerst wertvollen Trockenmauern an den Taubenbergen, von denen Reste mit stellenweise typischer Terrassierung der Weinhänge, Ackerrandstufen sowie wegbegleitende Stufen und hohlwegähnliche Strukturen erhalten geblieben sind. Die Weinhänge des Taubenberges sind intensiv bewirtschaftet. Die drei kleineren Restwaldflächen um Branderoda stellen Vorposten von Neuer und Alter Göhle dar. Der Galgenberg ist ein Denkmal mittelalterlicher und frühzeitlicher Rechtsgeschichte, dessen oberirdische Teile im 19. Jahrhundert beseitigt wurden. Hierbei wurden vorgeschichtliche Gräber angetroffen und zerstört. Mit der Seßhaftwerdung des Menschen in Mitteleuropa während der Jungsteinzeit wurden die fruchtbaren Lößlandschaften bevorzugt besiedelt. Die mächtigen, tief humosen und mäßig frischen Lößstandorte mit Ackerzahlen um 80 sind die fruchtbarsten und ertragreichsten Böden im Gebiet. Die Weidewirtschaft mit Schafen spielte eine eher untergeordnete Rolle und war vorranging an steilen Hanglagen angesiedelt, was zur Herausbildung der landschaftstypischen Trocken- und Halbtrockenrasen führte. An Hängen wurden Terrassen angelegt, die zum Teil mit Trockenmauern befestigt wurden. Wesentlicher Bestandteil der Kulturlandschaft war der Obstanbau auf Streuobstwiesen und entlang von Straßen und Feldwegen. Die kulturhistorisch äußerst wertvollen Trockenmauern an den Taubenbergen sind meist schon in mittelalterlicher Zeit, vor allem bei der Anlage von Streuobstwiesen, aber auch durch gärtnerische Nutzung entstanden. Sie bilden stellenweise eine typische Terrassierung für Weinhänge. Regionalgeologisch ist das Gebiet der Freyburger Muschelkalkmulde zuzuordnen. Im Osten, etwa entlang der Linie Braunsbedra-Roßbach, beginnt die Verbreitung des Oberen Buntsandsteins (Roßbacher Schwelle). Nördlich Braunsbedra und in einem in südlicher Richtung um Roßbach geschwungenen Bogen verläuft die Grenze der Tertiärverbreitung mit den Braunkohleflözen des Geiseltals und des Roßbacher Beckens. An den unterschiedlich einfallenden Hängen der einzelnen Rücken und Kuppen sind die Gesteine des Unteren Muschelkalkes durch eine nach außen an Mächtigkeit zunehmende Löß- und Geschiebemergeldecke verhüllt. Im Bereich der Gröster Berge sind vornehmlich die teils plattigen, teils knauerig-faserigen Wellenkalke des Unteren Muschelkalkes verbreitet, die mit den typischen Bankzonen des Unteren Muschelkalkes wechsellagern. Es sind dies die Oolith- und die Terebratelzone, die in mehreren Bänken sedimentiert sind und in zahlreichen kleineren Steinbrüchen abgebaut wurden. Das LSG gehört zum Barnstedter Lößplateau. Weit verbreitet sind Braunerde-Tschernoseme aus Löß, schwarze, tiefhumose, verbraunte Lößböden, die nach Norden, in Richtung Mücheln und Braunsbedra in Tschernoseme aus Löß übergehen. Im Raum Schleberoda-Ebersroda finden sich verbreitet Parabraunerden aus Löß, mäßig tondurchschlämmte Lößböden. Ihre Entstehung verdanken sie einmal dem leicht erhöhten Feuchtigkeitsangebot, weil sie topographisch etwas höher liegen als die Tschernoseme und zum anderen der Tatsache, daß sie einmal unter Wald waren. Auf Bergkuppen wie dem Galgenberg, Kuhberg, Hutberg und an den Hängen finden sich in großer Verbreitung Rendzinen - gerigmächtige, karbonatführende, schutthaltige Böden aus Löß oder Lehm. Im Leihatal kommt Gley-Tschernosem aus Kolluviallöß vor. Die Waldstandorte sind meist die erwähnten Rendzinen, zum Teil auch Fahlerden, fahle, in den oberen Horizonten tonverarmte Böden aus Löß oder Lehm. Das Gebiet ist nahezu frei von Oberflächengewässern. Es finden sich jedoch einige temporäre Fließgewässer, die nur bei Starkregenereignissen oberflächlich das Niederschlagswasser abführen. Das Quellgebiet der Leiha liegt zwischen den Ortschaften Leiha und Roßbach außerhalb des LSG. Die Gröster Berge liegen am Rande des mitteldeutschen Trockengebietes. Bedingt durch die Lage im Lee des Harzes beträgt die mittlere jährliche Niederschagssumme nur knapp über 500 mm, bei Roßbach 508 mm, bei Mücheln 509 mm. Die mittlere Jahrestemperatur von 8,5-9°C ist relativ hoch. Das Klima ist kontinental geprägt. Die in dem LSG erhalten gebliebenen Waldreste wie Hakenholz und Muhle, sind auf Muschelkalk stockende Traubeneichen-Hainbuchenwälder, die durch eine jahrhundertelange bäuerliche Niederwaldnutzung geprägt sind. Dadurch ist insbesondere die Haselnuß mit zahlreichen sehr alten Sträuchern vertreten. Mesophile bis schwach thermophile Gebüsche sind vor allem auf Hangkanten und Terrassenstufen anzutreffen. Nach Nutzungsaufgabe von Halbtrockenrasen bilden sie charakteristische Verbuschungsstadien innerhalb der Sukzessionsserien. In den Lücken noch nicht geschlossener Bestände halten sich zahlreiche Elemente der Halbtrockenrasen. Bei höherem Nährstoffeintrag aus benachbarten Ackerflächen treten nitrophile Stauden hinzu. Charakteristische Standorte stellen weiterhin mehrere alte Kleinsteinbrüche dar. Nicht selten sind außerdem verwilderte Obstgebüsche beziehungsweise völlig verbuschte alte Obstbaumreihen vorhanden, die sich insbesondere bei der Pflaume durch Wurzelausschläge vermehren. Große Bedeutung, insbesondere für das Landschaftsbild, besitzen die höhlenreichen Obstbaumreihen entlang der Straßen und Feldwege. Erfreulicherweise ist eine größere Zahl Obstbaumreihen und -alleen noch gut erhalten und weitgehend lückenlos. In Ermangelung von Waldflächen brüten in diesen Altobstreihen sogar Greifvögel, zum Beispiel Mäusebussard und Turmfalke. Die Grünlandbestände gehören zum Typ der Glatthaferwiesen (die frischen zum Dauco-Arrhenatheretum, die trockenen zum Salvio-Arrhenatheretum). Früher zweischürig gemäht, sind sie heute bis auf kleinere Flächen in Ortsrandlagen weitgehend ungenutzt. Die einsetzende Sukzession führt zu Staudenfluren. Die meisten Glatthaferwiesenbestände des LSG sind bereits mehr oder weniger stark ruderalisiert. Auf dem Kuhberg kommen großflächig Salbei-Glatthaferwiesen vor. Diese sehr blütenreichen Wiesen spielen für nahrungssuchende Tagschmetterlinge, Solitärbienen und Bockkäfer eine große Rolle. Im Komplex mit den Trespenrasen haben sie große Bedeutung für eine artenreiche thermophile Insektenfauna. Die Blaugrashalden und Halbtrockenrasen des Grüntales und des Kuhberges stellen sowohl floristisch als auch faunistisch die artenreichsten Biotope des LSG dar. Großflächig sind sie als Trespen-Rasen, zum Beispiel auf dem Kuhberg, entwickelt. Bemerkenswerte Arten sind unter anderem Fransen-Enzian, Gemeines Bartgras, Silber-Distel, Deutscher Enzian, Siebenbürgener Perlgras, Badener Rispengras, Steppen-Sesel, Pfriemengras und Großer Ehrenpreis. Die Trockenrasen weisen eine spezifische artenreiche thermophile Laufkäfer-, Heuschrecken-, Solitärbienen- und Spinnenfauna auf. Auf flachgründigen, scherbigen, beackerten Böden im Übergangsbereich zu den Trockenrasen des Kuhberges ist kleinflächig die Haftdolden-Gesellschaft entwickelt, die sich durch das Vorkommen einer Reihe gefährdeter Kalkackerwildkräuter auszeichnet wie Haft-Dolde, Sommer-Adonisröschen, Erdnuß-Platterbse, Gelber Günsel und Kleinfrüchtiges Kletten-Labkraut. Die im Gebiet dominierenden großen Ackerschläge dienen Greifvögeln und der Schleiereule als wichtiges Nahrungsgebiet. Erfreulicherweise kommt auch die Wachtel an mehreren Stellen im Gebiet vor. Im LSG hat sich eine kleine Restpopulation des Feldhamsters erhalten. Die Bestände dieses Charaktertieres der Schwarzerdeackerflächen sind in den letzten 25 Jahren faktisch zusammengebrochen. So wurden 1969 im Kreis Weißenfels noch 114 000 Hamsterfelle von den damals zum Teil professionell arbeitenden Hamsterfängern abgeliefert, 1974 waren es nur noch 17 000 und 1980 ganze 2 000 Felle. In Branderoda befindet sich schließlich das nördlichste bekannte Reproduktionsvorkommen der Kleinen Hufeisennase in Mitteleuropa. Es handelt sich um eine der zwei bekannten Wochenstuben in Sachsen-Anhalt. (1) weitergehende Beschreibungen Die Kalkmagerrasen des Grüntales und des Kuhberges zählen sowohl floristisch als auchfaunistisch zu den wertvollsten Lebensraumtypen des LSG. Zu den hier lebenden Heuschreckenarten zählen beispielsweise Blauflüglige Ödlandschrecke, Gemeine Sichelschrecke und Heidegrashüpfer. Häufig ist auch die Zauneidechse. Im Grüntal konnten mit Feld-Klettenkerbel, Acker-Röte und Acker-Schwarzkümmel weitere sehr selten gewordene und gefährdete Segetalarten festgestellt werden. Als Gebäudeart nutzt das Große Mausohr die halboffenen Lebensräume und den Wald westlich Branderoda als Jagdgebiet. Im Branderodaer Wald südwestlich der Ortslage leben mit Mopsfledermaus, Fransenfledermaus und Großer Bartfledermaus typische Waldfledermäuse. Der hohe Altholzanteil fördert auch das Vorkommen von Rotmilan, Schwarz- und Grünspecht sowie Hohltaube. In den Gebüschen und Heckenstreifen bei Branderoda und im Grüntal brüten beispielsweise die Sperbergrasmücke und der Neuntöter. In Streuobstbeständen sind Wendehals, Gartenrotschwanz und Feldsperling regelmäßige Brutvögel. Auch die Grauammer ist an mehreren Stellen im LSG wieder anzutreffen. Das LSG dient der Erhaltung und Entwicklung bedeutender Restwälder, der für den Landschaftsraum typischen Obstbaumalleen, Streuobstbestände, Trockenbiotope und Feldholzinseln als Lebensstätten der heimischen Pflanzen- und Tierwelt und als charakteristischer Bestandteil des Landschaftsbildes. Naturnahe Restwälder sind über historische Nutzungsformen als Mittel- und Niederwälder zu erhalten. Forste aus standortfremden Gehölzen, insbesondere Nadelbäumen, sind in eine naturnahe Bestockung umzuwandeln. Dabei ist nicht einseitig nur die Esche zu präferieren. Eine Erstaufforstung von Halbtrockenrasen und flachgründigen Ackerflächen ist zu vermeiden. Jüngere und mittelalte Aufforstungen von Xerothermstandorten sind mittelfristig wieder zu entfernen. Die Trockenrasen und Halbtrockenrasen sind zumindest im Grüntal und im Bereich Kuhberg optimal durch Schafhutung zu pflegen. Auf den Schwarzerde-Äckern sind durch zweckmäßige Schlaggestaltung, möglichst lang andauernde Vegetationsbedeckung und Windschutzgehölze die Wasser- und Winderosion zu vermindern. (1) weitergehende Beschreibungen Die Mittelwald- und Niederwaldwirtschaft solltean den entsprechenden Standorten exemplarisch wieder eingeführt werden. Die großflächigen Restbestände der Traubeneichen-Hainbuchenwälder sind zu erweitern. Der Alt- und Totholzanteil ist weiter zu erhöhen. Jüngere sowie mittelalte Aufforstungen aufwertvollen Xerothermstandorten, wie am Kuhberg, sollten schnellstmöglich wieder entfernt werden. In der Ackerlandschaft sind Wegraine und Heckenstrukturen zu fördern und zu pflegen sowie abgängige Obstbaumreihen durch gezielte Nachpflanzung zu erhalten. Die Trocken- und Halbtrockenrasen am Kuhberg, Distelberg, Hakenholz und im Grüntal sind durch extensive Schafbeweidung zu pflegen. Daneben ist die Entbuschung größerer Magerrasen als Erstpflegemaßnahme dringend erforderlich. Die bei Gröst befindlichen Weinberge sollten strukturell aufgewertet werden. Die Umstellung auf ökologischen Weinbau ist wünschenswert. Eine von Gröst ausgehende Wanderung auf die Kuppe des Kuhberges erschließt bis auf die Weinterrassen und die Niederwälder alle typischen Biotoptypen und Landschaftselemente des LSG. Von der Hügelkuppe aus ergeben sich reizvolle Rundblicke in Richtung Taubenberge und Branderoda sowie bis zur Neuen und Alten Göhle. Als Exkursionsziele eignen sich weiterhin in Branderoda die im Kern spätromanische Dorfkirche und das ehemalige Gutshaus sowie die Dorfkirchen in Gröst, Almsdorf, Roßbach, Leiha und Schortau. (1) weitergehende Beschreibungen Lohnend ist auch eine Wanderung durch das Grüntal, welches von Krumpa aus erreicht werden kann. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 16.09.2025
Rechtsgrundlage: Naturschutzgebiet § 23 BNatSchG und § 16 NAGBNatSchG. Schutzintensität: hoch. Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskulturellen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit. Verordnete Naturschutzgebiete (NSG) im Landkreis Göttingen sind: NSG "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 143; NSG "Butterberg und Hopfenbusch bei Bartolfelde" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 405 "Butterberg/Hopfenbusch"; NSG "Ballertasche" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 141; NSG "Finnenbruch, Großes Butterloch und Schwimmende Insel"; NSG "Gipskarstgebiet bei Bad Sachsa "; NSG "Gipskarstlandschaft bei Ührde"; NSG "Gipskarstlandschaft Hainholz" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 133 "Gipskartsgebiet bei Osterode"; NSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138; NSG "Großer Leinebusch"; NSG Oderaue"; NSG "Ossenberg-Fehrenbusch"; NSG "Rhumeaue, Ellerniederung, Schmalau und Thiershäuser Teiche" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 134 "Sieber, Oder, Rhume"; NSG "Seeanger, Retlake, Suhletal" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 139 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Seeburger See" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebietes Nr. 140 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Siebertal"; NSG "Staufenberg"; NSG "Steinberg bei Scharzfeld"; NSG "Teufelsbäder"; NSG "Totenberg"; NSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 132; NSG "Bratental" (Stadt GÖ nachrichtlich); NSG "Stadtwald Göttinger u. Kerstlingeröder Feld" (Stadt GÖ nachrichtlich). Für die NSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.
Der Landkreis Harburg zeichnet sich durch vielfältige Landschafts- räume aus. Sie weisen in Teilen eine besondere Bedeutung für Arten und Biotope auf und sind gleichzeitig höchst attraktive Naherholungsräume. Die unmittelbare Lage am Ballungsraum Hamburg, die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung und Veränderungen in der Landwirtschaft führen zu einem enormen Veränderungsdruck. Hieraus erwächst eine besondere Verantwortung gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen, den Arten und Biotopen, unserem Naturerbe, der sich die Landschaftsrahmenplanung widmet.
Der Landkreis Harburg zeichnet sich durch vielfältige Landschafts- räume aus. Sie weisen in Teilen eine besondere Bedeutung für Arten und Biotope auf und sind gleichzeitig höchst attraktive Naherholungsräume. Die unmittelbare Lage am Ballungsraum Hamburg, die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung und Veränderungen in der Landwirtschaft führen zu einem enormen Veränderungsdruck. Hieraus erwächst eine besondere Verantwortung gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen, den Arten und Biotopen, unserem Naturerbe, der sich die Landschaftsrahmenplanung widmet.
Biotoptypen im Land Bremen Für die Neuaufstellung des Landschaftsprogramms Bremen, Teil Bremen, wurde ein flächendeckender Datensatz der Biotope für die Stadtgemeinde Bremen erzeugt, unter Verwendung vorliegender Daten unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Kartiermethoden. Im Außenbereich werden im Rahmen des Integrierten Erfassungsprogramms (IEP) der senatorischen Umweltbehörde Bremen seit 2004 nach einer einheitlichen Methodik u.a. flächige Biotoptypenkartierungen in regelmäßigen Intervallen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen durchgeführt. Im Innenbereich wurden die Daten durch die Realnutzungskartierung der bebauten Bereiche im Stadtgebiet Bremen (GFL 2009, Polygonis 2010) ergänzt. Für die Neuaufstellung der Landschaftsprogramme Bremerhaven wurde ebenfalls ein flächendeckender Datensatz erzeugt (SKUMS 2020). Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SKUMS 2022) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (DRACHENFELS 2021) identisch. Eine detaillierte Untergliederung wurde in Bremen für die Grabenbiotope vorgenommen, die in den Marschenlandschaften für den Naturschutz von besonderer Bedeutung sind. Bei den Marschengräben (Biotoptyp FGM) sind hier 11 Subtypen differenziert. Die Erhebungen erfolgen auf der Maßstabsebene 1:5000 auf Basis der topographischen Karte DGK 5/AB 5. Es werden zudem FFH-Lebensraumtypen gemäß den "Hinweisen zur Definition und Kartierung der Lebensraumtypen von Anhang 1 der FFH-Richtlinie in Niedersachsen" (DRACHENFELS 2007) und geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz erfasst.
Origin | Count |
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Bund | 1506 |
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