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Naturschutzgebiet (NSG)

Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Gesetzlich geschützte Biotope (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich, 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG: Gesetzlich geschützte Biotope sind auch 1. hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, 2. Bergwiesen, 3. mesophiles Grünland, 4. Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von mehr als 2 500 m2 aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und 5. Erdfälle.

Naturschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Naturschutzgebiet § 23 BNatSchG und § 16 NAGBNatSchG. Schutzintensität: hoch. Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskulturellen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit. Verordnete Naturschutzgebiete (NSG) im Landkreis Göttingen sind: NSG "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 143; NSG "Butterberg und Hopfenbusch bei Bartolfelde" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 405 "Butterberg/Hopfenbusch"; NSG "Ballertasche" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 141; NSG "Finnenbruch, Großes Butterloch und Schwimmende Insel"; NSG "Gipskarstgebiet bei Bad Sachsa "; NSG "Gipskarstlandschaft bei Ührde"; NSG "Gipskarstlandschaft Hainholz" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 133 "Gipskartsgebiet bei Osterode"; NSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138; NSG "Großer Leinebusch"; NSG Oderaue"; NSG "Ossenberg-Fehrenbusch"; NSG "Rhumeaue, Ellerniederung, Schmalau und Thiershäuser Teiche" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 134 "Sieber, Oder, Rhume"; NSG "Seeanger, Retlake, Suhletal" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 139 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Seeburger See" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebietes Nr. 140 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Siebertal"; NSG "Staufenberg"; NSG "Steinberg bei Scharzfeld"; NSG "Teufelsbäder"; NSG "Totenberg"; NSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 132; NSG "Bratental" (Stadt GÖ nachrichtlich); NSG "Stadtwald Göttinger u. Kerstlingeröder Feld" (Stadt GÖ nachrichtlich). Für die NSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

Biotopkartierung

Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Die Biotopkartierung ist eine wichtige Grundlage u.a. zur Aktualisierung des Landschaftsprogramms, zur Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft, zur Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen, für das Monitoring naturschutzfachlich wertvoller Flächen, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Rahmen von Natura 2000 und zur Bereitstellung von Datengrundlagen für Vorhabenträger. Ziel der Biotopkartierung ist es, die Ausstattung der Landschaft an Hand von abgrenzbaren Biotoptypen zu beschreiben. Die dabei angewandten Methoden lassen sich drei Kategorien zuordnen (SUKOPP & WITTIG 1993, S. 361). Die selektive Kartierung erfasst nur geschützte oder schutzwürdige Biotope. Sie erfordert einen Bewertungsrahmen, der bereits während der Kartierung angewandt wird. Bei der repräsentativen Kartierung werden exemplarisch Flächen von allen flächenrelevanten Biotoptypen bzw. Biotoptypkomplexen untersucht und anschließend die Ergebnisse auf alle Flächen gleicher Biotopstruktur übertragen. Die flächenhafte Kartierung erfasst alle Biotoptypen eines Untersuchungsgebietes und grenzt sie flächenscharf ab. Die Idee der Stadtbiotopkartierung entstand bereits in den 70er Jahren. Berlin, München und Augsburg gehörten zu den ersten Städten, die sich mit stadtökologischen Untersuchungen befassten. In Berlin wurden Biotoptypenkomplexe auf der Grundlage umfangreicher ökologischer Untersuchungen für das Stadtgebiet Westberlins beschrieben. Diese repräsentative Kartierung war die Grundlage des Landschafts- und Artenschutzprogramms Berlin 1984, des ersten Planungsinstruments dieser Art für ein Stadtgebiet in der Bundesrepublik. zum Landschafts- und Artenschutzprogramm Eine erste flächendeckende Kartierung der Biotope wurde zwischen 2003 und 2013 erstellt. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypenkarte auf Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2023 und terrestrischen Kartierungen zwischen 2015 und 2022 (siehe Abschnitt Biotoptypenkarte ). Grundlagen Biotoptypenliste Berlins Biotoptypenkarte Kartierbeispiel Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege haben die Grundlagen zur Biotopkartierung mit einer Gruppe von Fachexpertinnen und Fachexperten erarbeitet und veröffentlicht. Hiermit wurden einheitliche Standards zur Kartierung und Bewertung der Biotope in Berlin zur Verfügung gestellt. Zu diesen Grundlagen gehören die Liste der Berliner Biotoptypen, die Beschreibung der Biotoptypen, eine Kartieranleitung, ein Geländekartierungsbogen, das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen und die Beschreibung der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope. Mit der Biotoptypenliste und der Kartieranleitung wird ein fachlich verbindlicher Standard für das häufig angewandte Instrument der Biotopkartierung formuliert. Die weiterführenden Informationen bieten zugleich einen fachlich gesicherten Zugang zum Erkennen und Bewerten der Biotope. Ergänzend werden Informationen zur Gefährdung sowie zum Schutz und zur Pflege der verschiedenen Biotope vermittelt. Die Biotoptypenliste gibt die Gliederung für im Gelände direkt erkennbare Einheiten vor, enthält aber keinen Bewertungsrahmen. Die Bewertungen von Kartierungen können später entsprechend der jeweiligen Aufgabe (Bewertungsziel) durchgeführt werden. Die Arbeiten „Beschreibung der Biotoptypen Berlins“ und „Gesetzlich geschützte Biotope im Land Berlin“ erleichtern die Zuordnung und Abgrenzung der in Berlin vorkommenden Biotoptypen. Die entsprechende Karte stellt deren Verbreitung in Berlin dar. Zur Bewertung kann das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen herangezogen werden. Die Berliner Biotoptypenliste basiert auf der Brandenburger Liste und wurde an die besondere Situation der Großstadt angepasst. Sie wurde von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe weiterentwickelt und unter Berücksichtigung der Ansprüche der Berliner Landschaftsplanung und des Naturschutzes um urbane Biotoptypen erweitert. Die Berliner Biotoptypenliste (Köstler et al. 2003, aktualisiert Köstler 2023) umfasst rund 7.480 Biotoptypen und wird hier zum Download angeboten. Sie ist hierarchisch gegliedert in Biotoptypklasse, Biotoptypengruppe, Biotoptyp und ggf. Untertypen. Die nachfolgende Tabelle bietet als Kurzversion eine Übersicht der 12 Biotoptypenklassen und der wichtigsten Biotoptypengruppen. Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis im Land Berlin für Naturschutz, Stadt- und Landschaftsplanung sowie für Fachplanungen zu schaffen, wurde zwischen 2003 und 2013 eine erste Karte der Biotope erstellt. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypenkarte auf Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2023 und terrestrischen Kartierungen zwischen 2015 und 2022. Die Besonderheit der vorliegenden Biotoptypenkarte besteht darin, dass zur Erfassung der Biotoptypen unterschiedliche Methoden zur Anwendung kamen. Das Ergebnis der Kartierung unterscheidet sich damit hinsichtlich der Genauigkeit und Differenzierung der Auskartierung auf den verschiedenen Flächenkulissen. Die folgenden drei Methoden der Datenerhebung kamen zum Einsatz: Terrestrische Kartierung – Terrestrische Kartierungen aus den Jahren 2015-2022 sind hinreichend aktuell und wurden abgesehen von geringfügigen Anpassungen z.B. bei grundlegenden Nutzungsänderungen unverändert in die Biotoptypenkarte übernommen. Die aktuellen terrestrischen Kartierungen umfassen 9.620 ha. Übernahme Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 – Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 wurden im Sinne einer Änderungsanalyse überprüft und ggfls. aktualisiert. Sofern keine grundlegende Änderung des Biotops und der Landnutzung im Luftbild erkennbar war, wurden die Objekte mit der ursprünglichen Geometrie und den Sachdaten übernommen. Biotope, die ursprünglich für die Biotoptypenkarte 2013 terrestrisch erhoben wurden, konnten nicht immer durch Luftbildinterpretation hinsichtlich aller Merkmale überprüft werden. Bei Unsicherheiten wurde der ursprüngliche Biotoptyp dennoch beibehalten, sofern er plausibel erschien und das entsprechende Objekt mit einem Bedarf zur terrestrischen Kontrolle markiert. Bei anteiliger oder vollständiger Änderung des Biotops erfolgte eine Anpassung der Biotopabgrenzung oder eine Neuerfassung des Biotops im Sinne der nachfolgend beschriebenen Neukartierung. Im Ergebnis wurden 28.207 ha mit dieser Methodik kartiert. Luftbildkartierung – Auf allen nicht durch 1. oder 2. abgedeckten Gebieten wurde eine Neuerfassung der Biotope durch monoskopische Luftbildinterpretation durchgeführt. Für die Erkennung der Biotoptypen im Luftbild wurde die klassische Beschreibung nach Farbmerkmalen (Grundfarbe, Helligkeit, Farbverteilung) und Strukturmerkmalen (Struktur, Textur, Höhe) in Ansatz gebracht. Die grundlegende Geometrie dafür bildeten die Block- und Teilblockflächen der ISU5. Dabei wurde jedem Block / Teilblock ein Biotoptyp zugeordnet. Eine weitere Unterteilung der Geometrie des Teilblocks erfolgte nur, wenn naturschutzfachlich wertvolle und naturnahe Biotoptypen (z.B. Kleingewässer, Röhrichte, Trocken- und Magerrasen, Staudenfluren, natürliche Gehölzbestände sowie großflächige, prägende Grünflächen und Gehölzgruppen) im Teilblock vorhanden waren. Diese wurden dann als exakte Geometrie separat abgegrenzt. Die neuerfassten Biotope der Luftbildkartierung umfassen 41.990 ha Biotope und 9.429 ha Straßenland. Die Karte Biotoptypen 2024 steht zur Nutzung als Entscheidungshilfe für Fachleute und Verwaltungen zur Verfügung. Aus dem Gesamtdatenbestand wurden thematische Karten zu FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen abgeleitet. Eine weitere Karte zeigt die verwendete Kartiermethode . Die Biotoptypenkarte ist im Geoportal Berlin veröffentlicht. Karte Biotoptypen 2024 Karte Gesetzlich geschützte Biotope 2024 Karte Lebensraumtypen (FFH-Richtlinie) 2024 Karte Kartiermethode 2024 Weitere Informationen zur Kartierung, zur Methodik, den Datengrundlagen sowie den Karten im Geoportal finden Sie im Umweltatlas Berlin sowie im Bericht zum Aktualisierungsprojekt der Biotoptypenkarte: Umweltatlas Berlin Hinweise zu den Karten „gesetzlich geschützte Biotope 2024“ und „Lebensraumtypen 2024“: Die Zuordnung des rechtlichen Schutzstatus gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 28 Berliner Naturschutzgesetz erfolgt bei den terrestrischen Kartierungen durch fachliche Einschätzung der kartierenden Person. Bei den durch Luftbildinterpretation erhobenen Daten ist meist der wahrscheinliche Schutzstatus angegeben (sofern keine terrestrische Überprüfung vorliegt). Die Entscheidung über die Anwendung der Regelung „Gesetzlich geschützte Biotope“ erfolgt im Einzelfall durch die zuständige untere Naturschutzbehörde der Bezirke. Die FFH-Lebensraumtypen der aktuellen Biotopkartierung sind nur bei den durch terrestrische Kartierung erfassten Flächen ermittelt. Alle anderen Flächen, insbesondere die aus Luftbildern kartierten Flächen sind hierauf ungeprüft. In den nächsten Jahren werden terrestrische Kartierungen in den gemeldeten Natura 2000-Gebieten und der bekannten Lebensraumtypen außerhalb der Natura 2000-Gebiete erfolgen. Für Verträglichkeitsprüfungen und Planungen ist der jeweils aktuelle Datenbestand der FFH-Lebensraumtypen bei der obersten Naturschutzbehörde (zuständigen Senatsverwaltung) zu erfragen. Die vorliegende Karte Biotoptypen 2024 wird durch terrestrische Kartierungsprojekte schrittweise aktualisiert. Diese Kartierungsprojekte betreffen v.a. die gemeldeten Natura 2000-Gebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Gebiete mit aktuellen Planungsvorhaben.

Bei Spanplatten und Holzwerkstoffen auf Label achten

<p> Was Sie beim Kauf von Spanplatten beachten sollten <ul> <li>Kaufen Sie Spanplatten aus nachhaltiger Waldwirtschaft (Blauer Engel, natureplus, FSC, PEFC, Naturland e.V., Holz von Hier).</li> <li>Kaufen Sie Spanplatten mit möglichst geringen Ausgasungen (Blauer Engel, natureplus). </li> <li>Kaufen Sie Spanplatten, die aus einheimischen Holzarten hergestellt wurden.</li> </ul> Gewusst wie <p>Spanplatten sind im Prinzip eine gute Form der "Resteverwertung" von kleinen Holzteilchen und Altholz. Allerdings führen die verwendeten Bindemittel dazu, dass flüchtige organische Verbindungen - zusätzlich zu denen, die im Holz vorkommen - sowie Restmengen von Lösemitteln ausgasen und die Umwelt und Gesundheit belasten können.<br>Heimische Hölzer wie Eiche, Lärche oder die in Mitteleuropa etablierte Robinie sind Tropenhölzern vorzuziehen und sind eine besonders gute Alternative, da die Transportwege kürzer bleiben. Dies trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei und unterstützt die regionale Wertschöpfung.</p> <p><strong>Gelabelte Produkte kaufen:&nbsp;</strong>Die Siegel&nbsp;<a href="https://www.fsc-deutschland.de/">FSC</a> (Forest Stewardship Council), <a href="https://www.pefc.de/">PEFC</a>&nbsp;(Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes), <a href="https://www.naturland.de/de/">Naturland e.V.</a> und <a href="https://www.holz-von-hier.eu/">Holz von Hier</a> garantieren, dass für die Erzeugung von Spanplatten Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung genutzt wurde. Darüber hinaus garantieren der Blaue Engel sowie das Label natureplus, dass die Spanplatten frei von halogenorganischen Verbindungen sind und die Ausgasung flüchtiger organischer Verbindungen deutlich begrenzt werden.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong>Bevorzugen Sie Spanplatten aus heimischem Holz.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/blauer_engel-logo_1545x775px_0.png"> </a> <strong> Blauer Engel für Möbel, Bodenbeläge, Türen und Holzwerkstoffplatten </strong> Quelle: Blauer Engel Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong>&nbsp;Eine nachhaltige Waldnutzung und die Nutzung von regionalem Holz hilft wertvolle Biotope zu erhalten, vermeidet Transporte und schont Urwälder. Gerade bei Tropenholz wird oft Raubbau betrieben.</p> <p>Bei der Herstellung von Spanplatten kommen Bindemittel (Leime) zum Einsatz, die teilweise umwelt- und gesundheitsbelastend sind. So kann es zu Ausdünstungen von Formaldehyd und weiteren organischen Verbindungen kommen.</p> <p>Spanplatten und andere Holzwerkstoffe werden vielfach in der Möbelindustrie verarbeitet, spielen aber auch eine große Rolle beim Haus- und beim Innenausbau (Wände, Türen, Verkleidungen, Fußböden). Sie stellen dadurch eine wesentliche Emissionsquelle im Innenraum dar. Neben der Verleimung kann auch die Oberflächenbehandlung Emissionen verursachen. Bei einem großflächigen Einsatz von Holzwerkstoffen in einem Raum ist darauf zu achten, dass die Formaldehyd-Emissionen einen Wert von&nbsp;100 µg/m³&nbsp;nicht überschreiten, möglichst aber deutlich darunterbleiben. Dieser Wert entspricht dem Richtwert des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) und der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/who">WHO</a>⁠). Bei dessen Einhaltung ist zumindest nicht mit krebserzeugenden Effekten zu rechnen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong>&nbsp;Zum Schutz der Gesundheit dürfen Holzwerkstoffe und daraus hergestellte Möbel nicht in den Verkehr gebracht werden, die unter festgelegten Bedingungen in einer Prüfkammer Formaldehyd in einer Konzentration von mehr als 0,05 ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppm-0">ppm</a>⁠ (entspricht 62 µg&nbsp;pro Kubikmeter Raumluft) abgeben. Ab dem Sommer 2026 ist die neue europäische Formaldehyd-Verordnung, ergänzt durch Guidelines zur korrekten Anwendung, hier maßgeblich:</p> <ul> <li><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1464">Formaldehyd-Verordnung</a></li> <li><a href="https://echa.europa.eu/documents/10162/17233/rest_formaldehyde_guideline_en.pdf/35000cf2-5c37-e96e-52f7-367b41172915?t=1747203191545">Guidelines</a><br>&nbsp;</li> </ul> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11161">Emissionsverhalten von Holz und Holzwerkstoffen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Studie)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10989">Bestimmung von VOC-Emissionen aus Grobspanplatten</a> (UBA-Hintergrundpapier)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/76750">FAQ zu Formaldehyd</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/39870">Aktuelles zu Prüfbedingungen für Holzwerkstoffe</a></li> </ul> </p><p> Was Sie beim Kauf von Spanplatten beachten sollten <ul> <li>Kaufen Sie Spanplatten aus nachhaltiger Waldwirtschaft (Blauer Engel, natureplus, FSC, PEFC, Naturland e.V., Holz von Hier).</li> <li>Kaufen Sie Spanplatten mit möglichst geringen Ausgasungen (Blauer Engel, natureplus). </li> <li>Kaufen Sie Spanplatten, die aus einheimischen Holzarten hergestellt wurden.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Spanplatten sind im Prinzip eine gute Form der "Resteverwertung" von kleinen Holzteilchen und Altholz. Allerdings führen die verwendeten Bindemittel dazu, dass flüchtige organische Verbindungen - zusätzlich zu denen, die im Holz vorkommen - sowie Restmengen von Lösemitteln ausgasen und die Umwelt und Gesundheit belasten können.<br>Heimische Hölzer wie Eiche, Lärche oder die in Mitteleuropa etablierte Robinie sind Tropenhölzern vorzuziehen und sind eine besonders gute Alternative, da die Transportwege kürzer bleiben. Dies trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei und unterstützt die regionale Wertschöpfung.</p> <p><strong>Gelabelte Produkte kaufen:&nbsp;</strong>Die Siegel&nbsp;<a href="https://www.fsc-deutschland.de/">FSC</a> (Forest Stewardship Council), <a href="https://www.pefc.de/">PEFC</a>&nbsp;(Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes), <a href="https://www.naturland.de/de/">Naturland e.V.</a> und <a href="https://www.holz-von-hier.eu/">Holz von Hier</a> garantieren, dass für die Erzeugung von Spanplatten Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung genutzt wurde. Darüber hinaus garantieren der Blaue Engel sowie das Label natureplus, dass die Spanplatten frei von halogenorganischen Verbindungen sind und die Ausgasung flüchtiger organischer Verbindungen deutlich begrenzt werden.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong>Bevorzugen Sie Spanplatten aus heimischem Holz.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/blauer_engel-logo_1545x775px_0.png"> </a> <strong> Blauer Engel für Möbel, Bodenbeläge, Türen und Holzwerkstoffplatten </strong> Quelle: Blauer Engel </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong>&nbsp;Eine nachhaltige Waldnutzung und die Nutzung von regionalem Holz hilft wertvolle Biotope zu erhalten, vermeidet Transporte und schont Urwälder. Gerade bei Tropenholz wird oft Raubbau betrieben.</p> <p>Bei der Herstellung von Spanplatten kommen Bindemittel (Leime) zum Einsatz, die teilweise umwelt- und gesundheitsbelastend sind. So kann es zu Ausdünstungen von Formaldehyd und weiteren organischen Verbindungen kommen.</p> <p>Spanplatten und andere Holzwerkstoffe werden vielfach in der Möbelindustrie verarbeitet, spielen aber auch eine große Rolle beim Haus- und beim Innenausbau (Wände, Türen, Verkleidungen, Fußböden). Sie stellen dadurch eine wesentliche Emissionsquelle im Innenraum dar. Neben der Verleimung kann auch die Oberflächenbehandlung Emissionen verursachen. Bei einem großflächigen Einsatz von Holzwerkstoffen in einem Raum ist darauf zu achten, dass die Formaldehyd-Emissionen einen Wert von&nbsp;100 µg/m³&nbsp;nicht überschreiten, möglichst aber deutlich darunterbleiben. Dieser Wert entspricht dem Richtwert des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) und der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/who">WHO</a>⁠). Bei dessen Einhaltung ist zumindest nicht mit krebserzeugenden Effekten zu rechnen.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong>&nbsp;Zum Schutz der Gesundheit dürfen Holzwerkstoffe und daraus hergestellte Möbel nicht in den Verkehr gebracht werden, die unter festgelegten Bedingungen in einer Prüfkammer Formaldehyd in einer Konzentration von mehr als 0,05 ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppm-0">ppm</a>⁠ (entspricht 62 µg&nbsp;pro Kubikmeter Raumluft) abgeben. Ab dem Sommer 2026 ist die neue europäische Formaldehyd-Verordnung, ergänzt durch Guidelines zur korrekten Anwendung, hier maßgeblich:</p> <ul> <li><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1464">Formaldehyd-Verordnung</a></li> <li><a href="https://echa.europa.eu/documents/10162/17233/rest_formaldehyde_guideline_en.pdf/35000cf2-5c37-e96e-52f7-367b41172915?t=1747203191545">Guidelines</a><br>&nbsp;</li> </ul> <p><strong>Weitere Informationen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11161">Emissionsverhalten von Holz und Holzwerkstoffen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Studie)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10989">Bestimmung von VOC-Emissionen aus Grobspanplatten</a> (UBA-Hintergrundpapier)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/76750">FAQ zu Formaldehyd</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/39870">Aktuelles zu Prüfbedingungen für Holzwerkstoffe</a></li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Biosphärenreservate

Sicherung großräumiger charakteristischer Landschaften durch Erhalt und Förderung traditioneller, extensiver Landnutzungsformen sowie durch Entwicklung und Erprobung neuer, besonders schonender Wirtschaftsweisen. (Aktualisierung am 01.05. und 01.12. jährlich)

BioLRT - Biotop- und Lebensraumtyperfassung

PC-Erfassungsprogramm für FFH-Lebensraumtypen und Biotope mit GIS-Komponente Inhalt: Naturschutzfachdaten verwendete Standards: ESRI Shapefile Formen: Desktop-Erfassungsprogramm

Biotoptypen im Land Bremen

Biotoptypen im Land Bremen Für die Neuaufstellung des Landschaftsprogramms Bremen, Teil Bremen, wurde ein flächendeckender Datensatz der Biotope für die Stadtgemeinde Bremen erzeugt, unter Verwendung vorliegender Daten unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Kartiermethoden. Im Außenbereich werden im Rahmen des Integrierten Erfassungsprogramms (IEP) der senatorischen Umweltbehörde Bremen seit 2004 nach einer einheitlichen Methodik u.a. flächige Biotoptypenkartierungen in regelmäßigen Intervallen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen durchgeführt. Im Innenbereich wurden die Daten durch die Realnutzungskartierung der bebauten Bereiche im Stadtgebiet Bremen (GFL 2009, Polygonis 2010) ergänzt. Für die Neuaufstellung der Landschaftsprogramme Bremerhaven wurde ebenfalls ein flächendeckender Datensatz erzeugt (SKUMS 2020). Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SKUMS 2022) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (DRACHENFELS 2021) identisch. Eine detaillierte Untergliederung wurde in Bremen für die Grabenbiotope vorgenommen, die in den Marschenlandschaften für den Naturschutz von besonderer Bedeutung sind. Bei den Marschengräben (Biotoptyp FGM) sind hier 11 Subtypen differenziert. Die Erhebungen erfolgen auf der Maßstabsebene 1:5000 auf Basis der topographischen Karte DGK 5/AB 5. Es werden zudem FFH-Lebensraumtypen gemäß den "Hinweisen zur Definition und Kartierung der Lebensraumtypen von Anhang 1 der FFH-Richtlinie in Niedersachsen" (DRACHENFELS 2007) und geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz erfasst.

INSPIRE-WMS ST Lebensräume und Biotope - FFH-Lebensraumtypen

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG), transformiert ins INSPIRE-Datenmodell für das Thema "Lebensräume und Biotope" Maßstab: 1:10000

Entwicklung von Analysenverfahren zur Bestimmung von Elementspezies in Biotopen

Fuer Aussagen ueber die Toxizitaet von Elementen in Biotopen ist nicht allein der Gesamtgehalt sondern auch die Bindungsform, d.h. die Kenntnis ueber die Arten von Elementspezies im Material, von entscheidender Bedeutung. Bisher existieren nur wenige Analysenverfahren, die eine differenzierte Analyse von Elementen nach Elementspezies ermoeglichen. Mit gas- und fluessigkeits-chromatographischen (DC u. HPLC) trenn- sowie photo-, fluor- und atomabsorptionsspektrometrischen Bestimmungsmethoden sollen solche Verfahren fuer einige toxische Elemente wie vorerst Arsen, Chrom, Zinn, Aluminium, Nickel, Kupfer und Mangan erarbeitet werden. Anwendungen der entwickelten Analysenverfahren auf Wasser, Sedimente, Pflanzenmaterial und Lebensmittel dienen dem Ziel, Kenntnisse ueber den Kreislauf dieser Elemente zu erhalten.

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