Der Datensatz enthält die Zentroidpunkte von Biotopbaumgruppen im bewirtschafteten Wald des Freistaates Sachsen. Biotopbaumgruppen sind ein oder mehrere Bäume geringerer Qualität, die dem Zulassen punktueller Zerfallsphasen und der Anreicherung des Waldes mit Totholz dienen. Zahlreiche Tierarten sind auf Biotopbäume und Totholz (Baumhöhlen, Fäulen, Kronenbrüche, tote stehende oder liegende Bäume etc.) angewiesen. Der Erhalt zumindest einiger solcher Bäume (ca. 3-5 starke Bäume je Hektar) auch in bewirtschafteten Wäldern ist ein wichtiges Ziel des Naturschutzes im Wald. Wo möglich, werden aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der ökologischen Vernetzung Biotopbäume in Gruppen erhalten, den sogenannten Biotopbaumgruppen. Die Markierung von Biotopbaumgruppen erfolgt vor Ort dauerhaft. Ein Punkt markiert das Zentrum einer Biotopbaumgruppe. Zu jedem Punkt wird die Anzahl der Bäume und das Jahr der Erstmarkierung in einer Biotopbaumgruppe angegeben.
Flächendaten der Altbaumrefugien auf den Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten - siehe auch "ABR Konzept SHLF_2025.pdf"
77 1 50 18 19 1. 67 1 5 .7 89 18 1 19 5. 6 4. 19 9 4. 85 . 92 .3 1 19 2 1 . 94 19 6 3. 7 3 19 . 03 1 19 0 2. 0 4 19 81 3. 28 - 4. 10 19 19 3. 54 19 87 6. 6. 28 6 19 .9 2 19 7. 20 19 7. 41 7. 50 6. 6 .1 19 7 7. 19 1 7. Bodenmiete h = 3,50 m; ca. 2.410 m³ 75 19 (vorh. Mutterboden entfernen und Bodenmiete auf Geotextil anlegen) 03 19 7 7. 9 .8 7. 60 7 19 .5 19 0 7 .3 81 8 19 3 0 .9 2 4. 19 6 4 19 0 .4 71 4. 4. 19 81 1 1 19 19 4. 24 1 4 19 .2 . 94 46 19 19 5 8 4. 4. 0 5. 3 5. . 95 7 7,1 % 36 5. 19 8 92 1 95 1 41 . 95 19 7 19 9 5. 19 1 .1 98 0 .4 19 5. 5. 1 9 90 1 . 96 . 96 19 92 19 6 6. 46 19 36 5 .3 37 19 6 6 3 .9 19 .8 19 6. 45 6. 6. 59 19 19 7. 6. 63 19 7 19 94 7 19 19 .3 3 7. 19 6 7 .2 4 7 19 4 7 19 5 19 2 .3 19 .8 8 7. 7. .6 7 1 4 . 98 8 19 8 1 .1 . 98 82 19 01 Benötigte Fläche: 910 m² 19 7. 20 7 19 .1 80 8. 24 8 19 1 .3 . 98 18 8 19 .2 19 7 8. 19 39 32 8. 44 8 19 19 1 54 8. 19 8 5 8. 19 .3 2 8. 8 1 . 98 19 6 8. 8 19 51 19 2 .7 69 8. 19 0 8 8. 19 4 7 8. 0 19 8. 2 . 00 19 38 8. 19 19 41 8. 8 19 19 79 8 8. 80 3 .8 8. 3 8. fliegende Leitung 28 Übergang in 7 . PEHD-Leitung 9 1 19 7. 11 4 19 19 +1,00 19 19 8. 98 2 .7 8 19 .8 19 5 8. .9 2 19 0 8. 3 19 8. 8 19 17 1 19 8. 87 19 8. 95 19 9. 02 1 . 99 20 11 0. 68 9 19 .1 6 19 2 9. 0 19 8 19 2 .9 1 . 99 06 19 9 9 .1 19 9. 4 19 8. 19 8 9. . 99 27 19 40.00 68 .2 3 8 19 .2 1 9. 15 19 9. 25 19 32 9. 19 9. . 98 20 7 1 . 99 04 19 20 3 0. 0 2 8. . 00 89 28 19 20 2. 8. 90 8 19 .9 il er le it ung 99 5 7 18 .6 . 85 1 54 5. .3 8 18 54 7. 18 7. 26 18 78 6. 18 4. 18 42 4 5. 2 18 44 1 . 86 78 . 86 18 60 2 383 8 6 .9 1 0 8. 3 1 . 87 86 1 87 9 .5 1 39 . 87 6 18 .8 7 5 8 54 9 .569 8 1 8 6 .4 6 18 8 .1 18 7 1 82 8 5 . 30 7 18 18 8. 48 18 7. 97 7 18 .3 7 1 . 87 29 18 5 4. 0. 36 20 3. 76 2 2 . 00 2 4 19 . 19 91 19 4. 19 98 19 30.00 23 9 19 33 19 .3 9. 0 19 2 9. 9 8. 5. 19 30 19 9. 67 8. 19 6. 7 8 4 . 55 3 18 5 1 2 1 9 4. 19 31 19 9. 9. 1 . 99 34 19 9. . 94 .5 1 19 57 19 . 94 56 5. 1 . 95 5. 4. 19 4. 54 1 8 56 18 3. 94 6 18 8 58 1 0 19 . . 89 18 30 04 8 18 6 .3 1 . 88 31 1. 18 27 16 19 15 4 19 5 3. 2. 31 81 0. 19 19 8. 19 1 19 38 3 19 .5 3 19 2. 1 1 . 87 0. .5 . 88 54 19 78 0 0. 04 1 . 89 18 6. 12 19 0. . 7. 62 18 7. 64 18 00 18 69 18 3 8. 9 7. 9. 54 19 9. 48 1 99 0 .4 19 9. 45 9 19 .5 0 1 99 7 .3 19 9. 37 19 9 7. 18 7. 8. 17 1 . 88 18 . 89 23 18 8. 93 18 9. 23 18 5 19 22.70 .3 3 8 6 . 56 4 19 2 19 5 19 1 3 .5 19 Winkelstützwand 4. 1490 4. . 94 5. 46 5. 86 5 19 19 75 .8 6 5 19 .7 3 19 4. 1 7 . 98 19 6. 7 19 0,95% 01 42 19 19 7 7. .1 8 1 . 97 3 6. 19 06 1 94 60.00 4 .7 5. 5. 3 19 3 19 6 .1 49 19 0. 19 8. 5 29 68 19 5. 11 19 5 19 6. 28 19 5. 97 1 . 95 5 19 62 9 19 6. .4 76 19 7 19 .3 6 19 6 .9 19 6 6 19 5 .5 6. 4. .4 1 .0 3 19 9 1 56 19 .1 0 1 . 94 6 .4 9 19 8 19 19 9. 9 19 19 9 18 8. .5 7. 4 6 18 6. .3 16 18 4 18 .8 6 18 8 4. 9 18 5. 05 18 5. 56 51 18 5. 95 5 18 .3 3 18 4. 95 18 60 5. 18 6. 18 18 2 18 7. 24 6. 18 19 7. 6 18 03 .0 18 6 7. 18 19 18 6. 7. 30 18 55 18 6. 7. 41 18 6. 89 8 18 81 18 .0 .4 3 20 0 2 .5 20 0. 4. 4 . 93 18 19 3. 19 .6 18 8. 46 66 57 77 8 . 96 00 18 0 9. 18 8. 80 18 52 8 18 .5 2 18 8. 57 18 8. 818 76 1 . 89 14 9 18 .2 9. 83 18 9. 80 18 9. 70 18 9. 93 19 0. 04 19 0. 15 19 19 1. 27 19 1. 15 19 1. 05 19 0. 87 19 91 0. 19 0. 96 19 1. 12 19 1 3. 0 2 19 .9 2 19 ± 0,00 6. 19 4. 5 19 87 37 0,62% 7. 7 19 81 . 19 62 3. 19 85 . 93 7. 24 19 19 19 8. 22 19 8. 1 01 7 .7 9 7 0,62% 19 7. 9 6. 6 90 Leitplanke 3 . als Anfahrschutz 19 19 4. 23 6. 9. 08 19 8. 56 19 8. 1 52 19 8. 43 19 2 8. 19 75 6. 6 19 79 19 .2 6 1 37 . 99 33 2 . 00 92 .1 16 1 9295 9. . 9 9 1 19 19 9. 1 98 . 03 7 10 9 . .1 1 9 8 9. 1 9 1 99 19 36 19 9. 30 19 9. 4 19 . 98 .2 3 19 19 19 0 9. 9. 19 6 10 8 8. 19 7 19 9. 9 19 .4 9 .9 5.00 64 9. 01 . .3 7. 19 19 3 4. 19 .0 19 4 0 .8 19 5. 19 19 1 .7 04 19 8. 8 4 80 19 99 7 8. 8 19 99 1 . 98 7. 2 56 19 8. 94 98 6 1 19 8. 19 9. 48 9 19 .1 4 19 9. 03 19 9 19 9 8. 2 19 8. 91 19 28 2 19 .0 8 19 53 19 8. 1. 93 19 8 19 19 0 .7 24 3 6. 4. 19 19 7 7 19 6 .4 .2 19 19 8. 19 7 8. 1. 97 19 2. 19 .9 1 3 19 4. 56 5. 19 0 19 9. 03 19 15 6. 4. Fluchttreppe 19 19 2 . 97 5. 19 9 .8 19 80 6 7. 1 . 75 19 0. 72 19 9 19 9 0 .0 1 . 99 3. 19 7 88 19 3. 4. 9 5. 4. 35 19 5. 5. 6. 19 2. 19 6. 7. 6 19 15 19 91 Leerrohr (Kabelflexrohr, außen gewellt, innen glatt) freies Ende unter 45° Neigung, im äußeren Bereich / Bohrplatz WHG-Dichtstofffuge Gussasphalt Einmesspunkt im Grundriss Gussasphalt Prinzipschnitt A - A Aufwältigung vorh. Weg / Stellfläche Außenkante Bohrplatz 1.00 Oberflächengefälle 1,00 / 0,05 m Mineralgemisch 0/32 Gu ssa sphaltdecke 150 Prinzipschnitt B - B Außenkante Bohrplatz Aufwältigung vorh. Weg min. 80 cm Betonbettung 20 Winkelsützwand Ertüchtigung Zufahrtsstraße Bereich Bohrplatz Maßstab 1:50 Unterbau Sch otte r- oder Kiestra gschicht 19 7. DN 200/250 C20/25 19 8. 00 19 8. 04 19 7. 19 8. 81 8 19 .9 5 19 85 02 9. 19 8. 19 8. 90 1 . 99 86 8. 19 6 1 9. 19 11 9. 10 19 9. 14 .1 19 1 9. 9 19 23 .1 19 8 19 9. 9. 30 19 9. 35 28 9 19 08 .3 5 19 9. 19 19 03 9 19 9. 9. 39 .2 1 19 19 8 9. 9. 12 42 9 19 .3 0 19 20 1. 9. Ablaufelement Pultform 2-Teilig Länge/Breite: 500mm/750mm Drainagerohr mit Kokosfilter DN 125 in ca. 60x30 cm Drainagekies 8/32 Ablauf in Gelände (C-Seite) mind. 60 cm Überdeckung Winkelstützwand 19 9. 53 19 Dimensionierung, Einbau und Gründung gem. Herstellervorgabe! Entwurf IMN: Endgültige Ausführung nach Rücksprache mit IMN 1 Pumpenschacht DN1000 (innerer Bereich) g n u n k ar nge m li 7 e G em ur R Fl t = 1.50m Abdeckung Klasse D 400 - Mineralgemisch Aufbau von oben nach unten: - 20 cm Mineralgemisch 0/32 - Unterbau Genaue Lage örtlich festlegen Prinzipschnitt "Winkelstützwand" Prinzipschnitt C - C Leitplanke als Anfahrschutz Prinzipschnitt "Böschung" Vorh. Bäume aus Aufmaß 2 Bauzaun Bauzaun Ertüchtigung Zufahrtsstraße Maßstab 1:25 Bohrplatz Beruhigungsschacht DN2000 Schützenswerte Höhlenbäume (5 & 10 m Radien) t = 3.00m Abdeckung Klasse D 400 Bohrplatz 3.50 Mutterbodenmiete Genaue Lage örtlich festlegen Winkelstützwand Gefälle Bauzaun 3 Bö sc hu Dimensionierung, Einbau und Gründung gem. Herstellervorgabe! ng 1: gg f. Bö Koaleszensabscheider NS20Schutzstreifen, Breite = 10 m mall NeutraPro NS 20-5000 Abdeckung Klasse D 400Entwässerung - Bohrplatzfläche Verieselungs- / Drainageleitung sc hu 30 cm Schotter- oder Kiestragschicht 1, Genaue Lage örtlich festlegen ng ss Kronenrand ic he ru Drainagerohr mit Kokosfilter DN 125 in ca. 30x30 cm Drainagekies 8/32 Anschluss an Zuleitung Verrieselungsleitung mit PEHD DA ca. 125 ± 0,00 = ^ + 198,000 m ü.NHN FESTPUNKT (HFP) [±0,00] = OK TURMFUNDAMENT Containerstellfläche ng vo rs eh en flexible Verteilerleitung DN200 (z.B. FRÄNKISCHE AquaFlex) Prinzipschnitt D - D Maßstab 1:25 4 vorh. Leitungen Probenahmeschacht DN1000 mall NeutraCheck Abdeckung Klasse D 400 RW-Auffangcontainer Genaue Lage örtlich festlegen 19 Einfahrtsbereich 3. 88 vorh. Geländehöhen (m Ü.NHN) Projekt vorh. Straße neuer Einfahrtsbereich 2 % Gefälle vorh. Straße (Asphalt) 10 cm ATDS 0/16 Unterbau 40 cm Mineralgemisch 0/32 PEHD DA 225 --> Übergang PEHD auf flexibel Notausgang Funktion/Thema Komponente Baugruppe Aufgabe UA Lfd. Nr. Rev. BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH - Standort Schachtanlage Asse II - Am Walde 2, 38319 Remlingen Zufahrt Bohrplatz Baumaßnahme: Alle Maße sind ca.-Maße und örtl. auf Richtigkeit zu kontrollieren! Entwurf IMN: Endgültige Ausführung nach Rücksprache mit IMN 0 1700 x 841 PSP-Element 9A Emergency exit 5m 10m 15m 20m 98 Sudermannstraße 110 Erläuterung der Revision 29313 Hambühren Schachtanlage Asse II bzw. Fremdfirma Datum Bearbeiter30.03.2023 Zeichner17.03.2022 Prüfer17.03.2022 Name Unterschrift Schachtanlage Asse Erkundungsbohrung Remlingen 18 Bohrplatzplan Freigabe-Dateiname42206-CAD-202-13Blatt: 1 BlattgrößeA0von: 1 Maßstab1:200 Basisunterlage: 06 9. 55 - Mineralgemisch Aufbau von oben nach unten: - 30 cm Mineralgemisch 0/32 - Unterbau 11 43 Ausweiche und Parkplätze Einbau gemäß Spezifikation des Herstellers! 22 15 9 . 45 19 - Mineralgemisch Aufbau von oben nach unten: - 30 cm Mineralgemisch 0/32 - Unterbau Kortmann Beton TASIKO Ablaufelement 38 19 Ertüchtigung Zufahrtstraße Bohrplatz mit Zugdraht Entwurf IMN: Endgültige Ausführung nach Rücksprache mit IMN 53 45 - Asphalt Aufbau von oben nach unten: - 10cm ATDS 0/16 - 40 cm Mineralgemisch 0/32 - Unterbau Unt erbau 96 85 Ertüchtigung Zufahrt von vorh. Straße Entwurf IMN: Endgültige Ausführung nach Rücksprache mit IMN 4. 6. - Gussasphalt Aufbau von oben nach unten: - 4 cm Gussasphaltdichtschicht - 4 cm Asphaltbinderschicht - 14 cm Asphalttragschicht Typ CS - 20 cm Mineralgemisch 0/32 Aufkantung Bohrplatz 3. 5. 5 WHG-Dichtstofffuge "Prinzipskizze" Aufpunkt-Leerrohr 56 83 5. 6. 3. 19 19 .9 96 98 55 19 4 4. 4. 19 05 6 19 6 7. 3. 66 19 19 0 19 9 1 19 17 .1 65 19 77 20 7 6. 19 3 19 1 19 2 16 50 8 82 6 6. 1 4. 19 12 6 3 4. 19 3. 19 86 . 95 19 8 91 +0,10 19 8. 20 19 01 1 19 19 3. .3 Bereich Bohrplatz 20 14 4 4 Detail"2" Ablaufelement 05 9. 0. 1. 02 Drainagerohr mit Kokosfilter DN 125 0 8 19 19 10.0094.11 7 +0,05 90 40 19 2 4. 4. 1 72 3. 19 2 08 97 .9 48 11 9 19 96 3. 19 11 . 98 8. 4. 65 Winkelstützwand 9 8. 2. 1 19 19 . 95 0,74% 19 8 . 98 .3 19 9 5. 3. 19 1 04 Drainagerohr mit Kokosfilter DN 125 8 19 2. 5 53 0,74% 19 2 34 7. 19 +0,10 0 .8 7 6 Detail"1" 19 88 . 97 5 5. -0,051 96 4 .8 +0,05 1 24 7 8 0,62% 7 19 8 .7 5 19 19 36 7. <-- PEHD DA 1 9 225 - 0,5 % Gefälle . 97 2. 4 19 Detail"1" ± 0,00 48 1 19 69 -0,05 1 94 7 36 1 ± 0,00 Detail"1" .8 .2 ± 0,00 0 7. 80 Drainagerohr mit Kokosfilter DN 125 1,25% 19 2. Turmfundament, Bohrkeller, Fahrzeugplatte Detail"1" 07 0 1 10 m Schutzstreifen +0,05 7 Legende: Maßstab 1:25 37 8. 18 54 1 72 9 "Prinzipskizze" 7. 7 Fluchttür 0 20 6. 42 Winkelstützwand 19 4 .5 18 83 78 5 19 ± 0,00 -0,05 0,95% 5. 29 ± 0,00 24 14 9 . 9 . 38 1 9 +0,10 19 18 09 21 93 1. 1. 0. 19 19 19 flexible Verteilerleitung DN200 (z.B. FRÄNKISCHE AquaFlex) --> 98 +0,05 Detail"1" 19 41 9. = HW 37.30 7 3. 07 19 4. Fluchttreppe 9 1 51 -0,05 19 . 99 2 16 09 PEHD DA 225 - 0,5 % Gefälle --> A 19 2 .1 5 18 Fluchttür 19 51 6 .4 51 4 8. . 86 6 18 4 8 548 .911 8 8 6 .9 1 86 1 1 60 10 m Schutzstreifen 1. 2 59 06 79 91 50 2 9 6. 3 8 5 . 10 7 1 8 7 . 18 8 1 36 1 . 85 100 m Drainagerohr mit Kokosfilter DN 125 - RS +190.00 63 1 19 18 8 18 1 9. 72 67 24 7 9 2 .3 . 94 2 1. 18 7 7. 7. 9 .8 74 56 1 .1 6. flexible Verteilerleitung DN200 (z.B. FRÄNKISCHE AquaFlex) 64 32 34 47 19 +0,05 45 . 94 33 77 9 9 .8 3. 19 39 12 35 62 2 3 8 4 .0 .4 9 4 1 9 8 76 9. 1 9 41 9. 19 31 1 07 Pumpenschacht 90 8. 19 19 24 19 Drainagerohr mit Kokosfilter DN 125 97 8 19 Schieber Tauchpumpe 9. C H E 20 3A. quaFle x) 19 4. A 1 31 9 18 .2 18 19 1 19 4. 4 19 9 .3 6 .0 9 6 .7 9 18 .3 6. 18 6 18 19 25 . 98 17 19 7 fliegende Leitung 22 9. 19 5 2 9. 19 8 7. 73 7 .7 19 28 8. 18 27 1 +0,10 8 4. .3 4. 18 40 19 19 75 20 6 .2 DN20 062(z.B . FRÄ 3. NKIS 19 28 7 8 5 . 37 5 18 0 51 2 8 5 .852 4 .4 4 8 18 1 35 5. Winkelstützwand 19 20 2 8. 0 6. 5 18 6 5 8 4 8.248 .26 3 3 18 18 3 19 0 7 26 . 00 6. 69 40' RW-Rückhaltecontainer 8. 19 Wink elstützwand 0 .8 8. 1 9 Parkplätze 1 88 36 42 8. 7 19 08 8 . 98 3. +0,05 Tauchpumpe 1 1 PEHD DA 225 - 0,5 % .Gefälle --> 70 7 19 9 6 7. 19 fliegende 51 Leitung 7. 19 40' RW-Auffangcontainer (optional als Erdbecken) 3 86 8. 1 9 86 8. 19 1 19 7 95 03 fliegende Leitung 78 7. 19 Tauchpumpe 16 8. 6. 6. 1 . 97 6. 19 88 Tauchpumpe 7 6 .0 19 1 19 91 19 12 177.00 9 .8 6 19 6 6 .5 3 .2 23.00 19 5 4. 1 9.58 4 19 0 3 19 2 0 19 19 7 3. ± 0,00 6 19 19 (vorh. Mutterboden entfernen und Bodenmiete auf Geotextil anlegen) 73 Benötigte Fläche: 840 m² 7. 19 6 19 19 8 3. Bodenmiete h = 3,50 m; ca. 2.240 m³ 19 8 .7 . 00 25 . 6. 20.00 1 95 19 3 .3 47 86 7 1 8 6 . 02 6 7 18 2,60% 7 19 V e rt e +0,05 19 6 6 8 6 . 49 8 18 5 .2 +0,10 1 6. e xib le 30 1 4. 24 4 . 5.00 ± 0,00 91 19 19 ± 0,00 6. 0 19 10 m Schutzstreifen Fluchttür 19 .9 19 7 5. Tor/Zufahrt 6. 6 19 43 2 19 56 10 71 Beruhigungsschacht 1 . 96 . 97 10 . 94 9 31 . 94 19 10.00 01 74 4 3 1 .8 +1,25 78 56 6. 16 6 19 C 19 2 19 3. 1 1 C 1 . 93 3. .0 -1.65 - 4. 19 19 6. 77 1 4. . 94 1 . 96 .0 A 4 79 19 le 1 3. 4 19 fä l .2 36 8 0 3 19 . 93 41 67 nd lt .6 ha 1 93 Ge 40 3 . 3. 19 19 43 6. 1 . 95 95 8 .4 5 82 3 19 5. 0 4 2 68.3 -41. 93 8 19 19 2% .1 19 1 95 8 .9 nr a K5 p As 9 3. 13 . 50 D 3 19 a lt 19 6. 16 19 57 D A h sp 5 5.00 19 1 - 4. 16 5. 05 29 Benötigte Fläche: 550 m² 3 6. . 94 19 ne 1 . 93 V 19 6. 19 6. 19 19 Kro k 20 2 1 04 1 2.00 Mutterbodenmiete h = 2,00 m; ca. 890 m³ 8 .1 1 10 m Schutzstreifen 81 Benötigte Fläche: 710 m² . 96 17 00 8 .8 19 0 *12 1 96 5. . 27 19 Koaleszenzabscheider 5 6. 15 5. .8 A 19 19 19 19 24 XS r n e on a nd 1 7 19 74 Mutterbodenmiete h = 2,00 m; ca. 1160 m³ 4. 20 PEHD DA 225 - 0,5 % Gefälle --> 77 .1 . 94 10.00 5. 5. 5 19 4 V Kr 2 NA 19 40 C1 19 *1 Y3 1 66 40 Probenahmeschacht 3x P 19 < -- fl 0 1 5 . 95 8 18 9 8 5 . 97 8 18 14 62 95 09 00 . 95 5. 6 18 29 6. 19 .4 60 18 67 7 5 19 5 .9 8. 4 8 6 . 18 9 18 1 8 6 . 04 7 18 5 mit Kokosfilter DN 125 - RS +190.00 9 100 m Drainagerohr 6 97 8 6.9 09 3 3 8. 86 87 . .5 8. 1 7 18 1 18 18 09 .5 3 6. 97 7. 18 18 7 18 18 56 17 9 52 1 Easting: 32U 614.968,6997 / Northing: 5.776.535,9150 UTM-Zone: 32 / Lagesystem: ETRS89 0 7. 18 44 5 19 19 5 5. 18 .3 10 m Schutzstreifen 0 19 5. 7 18 Fluchttür 8. 8. 1 = 5. 18 88 18 9 47 8 RW 19 51 2 0. 18 8. .6 ± 0,00 19 0 5. 6 18 18 Lagesystem: Gauß-Krüger 20 67 ± 0,00 .6 .4 1 . 87 1.00 4 19 19 RW = 4.409.676,000 HW = 5.777.896,000 73 d 80 25.00 *1 0 95 3. 5. 4.00 1 kV NA 4 YY .1 3. 19 4 19 18 96 12.50 7 .5 2.00 5 19 . 92 Remlingen 18 19 Kr 63 9 8 6 . 96 8 6 8 99 5 5. 18 18 17 an r n e on 7. 1,43% 1 18 21 1 94 1 5. 2,60% 3. .1 <-- PEHD DA 225 0,5 % Gefälle 19 9 18 PEHD DA 225 3. 8 B 19 68 18 89 +0,05 19 8 2. 8. 0 8 7 . 03 6 18 06 12.50 18 . 86 57 2,60% 2. 43 6. B 2. 19 4. 61 18 19 19 8. +0,05 18 1,43% 1. 1,43% PE N4 19 2,60% D HD *4 0 0 (5 1 ot) 71 <-- PEHD DA 225 0,5 % Gefälle F (Z ,6 m r/ r mg 7. 1,43% FM O A-D Y N)2 E 9/ 18 98 A N -J 2 4 *1 20 A V 1k Y AY 4* 1 20 . 92 A 2Y 6* 125 A FM A- F( Y L )2 ,9 2 *0 52 9. 33 2. 6
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, und der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, haben am 10.06.2020 unter Vorlage entsprechender Planunterlagen die Fortführung der Baumaßnahmen zur Illersanierung beantragt. In einer offenen Planung („Illerforum“) wurde die Vorzugsvariante 3 b gewählt mit zwei abschnittsweisen Offenen Deckwerken (OD), einer Sohlaufhöhung sowie mit einer 20 m breiten Aufweitung über den gesamten Abschnitt und Anpassungsmaßnahmen für die Wasserversorgung. Im Rahmen der morphologischen Studie „Untere Iller“ der Universität Stuttgart wurde die erforderliche Anzahl an Offenen Deckwerksabschnitten ermittelt, um die Sohle langfristig zu stabilisieren und den Wasserspiegel auf das Niveau von 1999 („Bezugszustand“) anzuheben. Folgende Maßnahmen beinhaltet die durch die Studie angepasste und nun beantragte Vorzugsvariante: -Verlängerung der Übergangsstrecke von 100 auf 300 m zur Minimierung der Kolkausbildung im Unterstrom der OD-Bereiche -Sohlaufhöhung zwischen Fl.km 13+600 bis 13+100 auf Niveau 1999 zur Anhebung des MQ-Wasserspiegels in diesem Bereich -Sohlaufhöhung zwischen Fl.km 12+600 bis 11+300 auf Niveau 2009/2011 (Ist-Sohle morphologische Studie) zur Anhebung des MQ-Wasserspiegels in diesem Bereich -zur Sohlstabilisierung nach Baufertigstellung wird das Gesamtprofil der Iller durchgehend um 20 m aufgeweitet (Ausnahme: Engstelle Rohrleitung). -in einigen Bereichen werden Entwicklungsbereiche mit einer Aufweitungsmöglichkeit um zusätzliche rd. 20 m vorgesehen. -Seitenarme beidseitig -In den Abschnitten der beiden Seitenarme erfolgt die Aufweitung des Abflussquerschnitts durch die Seitenarme selbst -Anhebung OD 1 um zusätzliche 25 cm (Abstimmung Naturschutztermine Frühjahr 2018). Die beantragten Maßnahmen stellen Gewässerausbauten nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar und bedürfen der vorherigen Gestattung durch das Landratsamt Neu-Ulm. Das zur Entscheidung sachlich und örtlich zuständige Landratsamt Neu-Ulm führt hierzu ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 68 Abs. 1 WHG i.V.m. § 70 WHG i.V.m. Art. 72-78 BayVwVfG – Bay. Verwaltungsverfahrensgesetz- durch. Hierzu wurde eine UVP durchgeführt (vollständig in der Planfeststellung nachzulesen). Insgesamt zeigt sich, dass die baubedingten Eingriffe zunächst erheblich bis unerheblich nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter haben. Anlagebedingt wirkt sich das Vorhaben dann jedoch vorrangig unerheblich bis erheblich positiv aus. Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 UVPG bewertet die Planfeststellungsbehörde auf der Grundlage der zusammenfassenden Darstellung nach § 24 UVPG die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter. Die Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens sowie eine Begründung sind nach § 26 Abs. 1 UVPG zwingender Bestandteil im Planfeststellungsbeschluss. Die umweltbezogenen Inhalts- und Nebenbestimmung finden sich in den Bescheidsauflagen; das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und die behördlichen Stellungnahmen nach § 17 Absatz 2 und § 55 Absatz 4 UVPG sind im Sachverhalt nachzulesen. Bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter zeigt sich im Ergebnis, dass die Maßnahme zu erheblichen und nachhaltigen Eingriffen, insbesondere baubedingt auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt führt. Die baubedingten Störungen sind zwar zeitlich befristet und es werden spezielle Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz einzelner Tier- und Pflanzengruppen umgesetzt. Die Umgestaltung der Iller führt infolge der vorgesehenen technischen Aufweitungen und der Anlage zweier Seitenarme zu großflächigen Eingriffen in die Waldbestände. Betroffen sind sowohl Hartholz- als auch Weichholzauwaldbestände, die von hoher Bedeutung sind. Ein Verlust potenzieller Höhlenbäume kann dabei nicht vollständig vermieden werden. Durch die Rodungen gehen dauerhaft Lebensräume für Vögel und Fledermäuse sowie für andere, waldgebundene Tier- und Pflanzenarten verloren. Im Gegenzug entstehen neue, aquatisch geprägte Lebensräume im Bereich der Iller sowie entlang der reaktivierten Auwaldrinnen. Gegenüber dem heutigen Zustand des UR wird die Biotopvielfalt dabei deutlich erhöht Zudem wird der derzeitigen Entwicklungstendenz der Wälder, deren Auwaldcharakter aufgrund der sinkenden Grundwasserstände und der fehlenden Überflutungen stetig abnimmt, entgegengewirkt und es ist die Ausbildung neuer Weichholzauwaldbereiche zu erwarten. Die sich aus dem Vorhaben ergebende Steigerung der Biotop- und Artenvielfalt mit der Entstehung von Sonderstandorten und der Wiederherstellung auetypischer Biotopstrukturen überwiegt mittel- bis langfristig die sich aus den Gehölzverlusten ergebenden negativen Auswirkungen. Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt werden deshalb insgesamt als erheblich vorteilhaft bewertet. Insgesamt lässt sich das Resümee ziehen, dass die durch die Maßnahme einhergehenden negativen baubedingten Einwirkungen auf die Umwelt unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Vermeidung und Minimierung vertretbar sind. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der langfristig erreichbaren Verbesserungen für 4 km Iller. Erhebliche negative Umweltauswirkungen sind deshalb mit der Maßnahme nicht verbunden. Das Vorhaben ist insgesamt als umweltverträglich anzusehen.
Heike Wiegel handelnd für den Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V. (LBU) gemäß Vollmacht vom 19.12.2022 – siehe Anlage LBU Vollmacht für Heike Wiegel zum ROV Asse An das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig - Dezernat 2 -, Friedrich-Wilhelm-Straße 3, 38100 Braunschweig Tel.: 0531 484- , Fax: 0531 484-1099 per Mail an: rov-asse@arl-bs.niedersachsen.de 20.12.2022 Seite 1 von 8 ROV Asse Antragskonferenz am 11.07.2022 Ergänzung der LBU Stellungnahme vom 24.07.2022 zum ROV Asse aufgrund der „BGE ROV Ergänzung vom 02.11.2022“ zum Untersuchungsrahmen bzgl. der Kreisstraße K 513 und weiteres. Zu 1 Einleitung: Das ROV wurde beantragt auf einer ungenügenden Datenlage – siehe LBU–Stellungnahme vom 24.07.2022 und meiner Mail vom 04. Dezember 2022. Ein Vergleich von alternativen Standorten außerhalb der Samtgemeinde Elm Asse fehlt für das Zwischenlager und auch für die Konditionierungsanlage - siehe u.a. auch AGO Stellungnahme vom 03.06.2022. Ebenso fehlen alternative Lösungen, um die Belastungen auch der weiteten Maßnahmen zu reduzieren. So könnte beim Ausbau der K 513 der Radweg auf vorhandene Feldwege verlegt werden. Eine erhebliche Reduzierung der Belastung der Anwohner an der K 20 durch Verkehrslärm und Abgase wäre über eine andere Streckenführung zur B 79 möglich. Eine vertiefende Betrachtung ist erforderlich. Die Umsetzung der Rückholung ist erst mit der Genehmigung der Rückholung möglich. Teilgenehmigungen sind nach AtG §57b nur zulässig, wenn das Gesamtprojekt Rückholung mit hoher Wahrscheinlichkeit umsetzbar ist, was derzeit nicht gegeben ist - siehe Anlage Indizien (28.09.2022). Bestätigt wurde dies auch durch die BGE (Hr. Köhler) am 20.10.2022 (Notfallplanung) mit der Aussage, dass bei einem Absaufen von Asse II (AÜL = Auslegungsüberschreitender Lösungszutritt) zum heutigen Zeitpunkt keine Überschreitung von Grenzwerten zu erwarten wäre, obwohl die Vorsorgemaßnahmen (Verfüllung mit Sorelbeton, Errichten von Strömungsbarrieren) bisher nur etwas mehr als zur Hälfte umgesetzt sind und Magnesiumchlorid-Lösung zum Gegenfluten noch nicht beschafft wurde. Die diesbezügliche aktuelle Konsequenzenanalyse wurde von der BGE bisher nicht veröffentlicht, obwohl die BGE nach AtG §57b dazu gesetzlich verpflichtet ist. Die Minimierung aller Belastungen und auch die Alternativenprüfung aller Teilprojekte ist nachzuweisen, um unnötige Flächenversiegelungen und weitere Schädigungen im LSG und FFH-Gebiet zu vermeiden. Alle Maßnahmen und Teilprojekte, die das LSG und FFH-Gebiet schädigen, sind ohne Alternativenprüfung und ohne Genehmigung der Rückholung zu unterlassen. Falls die Rückholung des Atommülls aus Asse II scheitert oder nicht mehr umgesetzt werden kann oder darf, muss sichergestellt werden, dass zuvor keine Schädigungen im LSG und FFH-Gebiet erfolgen. Zu 3.1 Ergänzung zu Kapitel 3.2.1 – Schacht Asse 5 und Tagesanlagen Grundsätzlich sind alle Maßnahmen, Gebäude und Anlagen, die außerhalb des FFH-Gebiets und LSG möglich sind, auch außerhalb des FFH-Gebietes und LSG auszulagern. Dies betrifft u. a. Büroräume, Zwischenlager, Konditionierungsanlage, Parkhaus und Parkplätze, Materiallagerplätze und Lagerräume/Hallen, oberirdische Werkstätten. Das neue Feuerwehrgebäude könnte auf dem vorhandenen Betriebsgelände Asse II gebaut werden, ggf. auf dem alten Parkplatz, oder ein anderes Gebäude auf dem vorhandenen Betriebsgelände könnte weichen. Eine vertiefende Betrachtung ist erforderlich. Der geplante Schachtansatzpunkt für den neuen Schacht Asse 5 liegt auf einer großen Doline (Erdfall) im Wald / FFH-Gebiet. Ein weiteres Absacken des Geländes ist nicht auszuschließen. Ob der Schacht Asse 5 tatsächlich an dieser Stelle abgeteuft werden kann, ist fraglich - siehe Anlage Bergsenkungen 28.09.2022. In der Abbildung 1 auf BGE-Seite 5 ist der Schacht Asse 5 falsch eingetragen. Dies entspricht der Darstellung im „Rückholplan BGE-2020“. LBU-Stellungnahme vom 20.12.2022 zum ROV Asse II – Ergänzung K 513 Seite 2 von 8 Nach BGE-Unterlagen aus 2020, 2021 und 2022 ist an dieser Position die Erkundungsbohrung R18 geplant. Der Schacht 5 mit den dazugehörigen Gebäuden würde lt. BGE auf dem Flurstück der Niedersächsischen Landesforsten errichtet. Damit wäre eine erhebliche Rodung im FFH-Gebiet erforderlich mit darunter mindestens eines Habitatbaums. Auch der Wirtschaftsweg würde lt. BGE (27.07.2020 Mail JW) nicht Bestandteil des Betriebsgeländes Schacht Asse 5. Die aktuellen Planungen mit Bemaßungen sind zum ROV beizufügen. Eine vertiefende Betrachtung ist erforderlich. Zu allen Teilanlagen sind Alternativen umzusetzen und außerhalb der Asse einzuplanen, um die Belastungen im FFH-Gebiet und Landschaftsschutzgebiet so gering wie möglich zu halten. Eine Reihe von vertiefenden Untersuchungen ist hierzu erforderlich. Die Rückholungsplanung ist zurzeit nur eine grobe Skizze. Die Machbarkeit der Rückholung ist nicht nachgewiesen - siehe AGO-Stellungnahme vom 16.07.2021: https://aufpassen.org/AGO-Rueckh-750m21 Fehlerhafte Studien und Bericht Die beiden Parameterstudien zur Begründung des Zwischenlagers an der Asse sind stark fehlerhaft, ebenso die Bewertung der fünf Standorte nach Kriterienbericht zum Zwischenlager - siehe LBU-Stellungnahme 24.07.2022. Bisher wurde auch die Anlagentrennung zur Betriebssicherheit während der Rückholung nicht untersucht. Wie in der GNS/WTI-Studie (21.07.2011) detailliert ausgeführt (siehe https://aufpassen.org/GNS-WTI-11) und von den AGO Wissenschaftlern (siehe AGO-Stellungnahme vom 03.06.2022) sowie den externen Wissenschaftlern im Rahmen des sog. „Beleuchtungsauftrages“ in ihrem Bericht vom 30.09.2021 bestätigt (siehe https://aufpassen.org/Beleuchtung 21) sind ein Zwischenlager und eine Konditionierungsanlage an der Asse für die Rückholung des Atommülls aus Asse II nicht erforderlich. An der Asse ist lediglich ein Transportbereitstellungslager mit kleinem Pufferlager und Charakterisierung am geschlossenen Atommüll- Behälter erforderlich - siehe LBU-Stellungnahme vom 24.07.2022 Seite 3. Eine vertiefende Betrachtung ist erforderlich. Auch nicht untersucht wurde, ob der Atommüll eher über Schacht Asse II zurückzuholen wäre, um dem Naturschutz (LSG und FFH) besser gerecht zu werden. Der neue zweite Schacht Asse 5 könnte dann als Personalförderschacht genutzt werden (entsprechend kleiner zu dimensionieren) und der Schacht Asse 2 wäre ggf. entsprechend für den Atommülltransport auszubauen oder ggf. reicht der Schacht Asse 2 auch mit seinen bisherigen Ausmaßen. Bei geeigneter Wahl der Overpacks (Umverpackungsbehälter für den geborgenen Atommüll) können diese über einen ertüchtigten Schacht 2 befördert werden. Eine vertiefende Betrachtung ist erforderlich. Das Transportbereitstellungslager könnte dann direkt neben Schacht Asse 2 erstellt werden, außerhalb des FFH-Gebietes, sodass aus diesem Transportbereitstellungslager der Atommüll im sicheren Bahntransport direkt in ein externes Zwischenlager mit Konditionierungsanlage über öffentliche Bahnstrecken transportiert werden kann. Damit würde die Beeinträchtigung des FFH-Gebietes erheblich reduziert werden und die Sperrung der K 513 wäre überflüssig. Ebenso wäre eine Querung der K 513 mit Atommüll nicht mehr erforderlich. Vorteile: - Der Bahnanschluss liegt schon bis zum Schacht Asse II. - Die Straßensperrung der K 513 wäre nicht erforderlich. - Der erhebliche zusätzliche Verkehr per LKW kann vermindert werden, da Material über die Bahn transportiert werden kann. Eine vertiefende Betrachtung ist erforderlich. Soll der Atommüll weiterhin über Schacht 5 geborgen werden, so kann das Transportbereitstellungslager direkt neben der Schachtanlage Schacht 5 auf einer Ackerfläche im LSG, aber außerhalb des FFH-Gebietes errichtet werden und der geborgene Atommüll verpackt für Transport auf öffentlichen Strecken per Bahntransport in ein Asse-fernes Zwischenlager transportiert werden. Die BGE hat bereits geplant, die vorhandene Bahnstrecke bis zum Schacht 5 zu verlängern. Für die Bahn-Querung der K 513 mit für öffentliche Strecken verpackten Atommüll, ist eine Sperrung der K 513 überflüssig. Ein Zwischenlager mit Konditionierungslager ist an der Asse nicht erforderlich, wie von GNS/WTI und AGO belegt. LBU-Stellungnahme vom 20.12.2022 zum ROV Asse II – Ergänzung K 513 Seite 3 von 8 Das derzeit geplante Zwischenlager mit Konditionierungslager befindet sich in einem Bereich mit den nahezu höchsten Bergsenkungen an der Asse, die Bergsenkungen sind, wie von der BGE belegt, nicht abgeschlossen - siehe Anlage Bergsenkungen 28.09.2022. Eine vertiefende Betrachtung ist erforderlich. Ein Asse-fernes Zwischenlager mit Konditionierungsanlage und lediglich ein Transportbereitstellungslager an der Asse bedeutet, dass auch der Ausbau der K 513 in dem angedachten Ausmaß nicht erforderlich ist. Hierzu ist eine vertiefende Untersuchung erforderlich, um das LSG und FFG-Gebiet wirklich zu schützen und unnötige Flächenversiegelung wertvoller Ackerböden zu vermeiden. Durch die oberirdischen Anlagen, Gebäude und versiegelte Flächen kann es bei Starkregen zu Schlammlawinen in den Orten Gr. Vahlberg und Remlingen kommen. Solche Fälle gab es bereits, d. h. durch die zusätzlichen Flächenversiegelungen würde dies die Gefahr bezüglich Überflutungen und Schlammlawinen bei Starkregen wohl erheblich erhöhen. Wer trägt die Folgekosten hierzu? Eine vertiefende Betrachtung / Untersuchung ist erforderlich. Die gesamte Gebäude- und Anlagenplanung der Schachtanlage Asse ist detaillierter in das ROV einzubringen. Eine vertiefende Betrachtung auf die gesamten Auswirkungen ist erforderlich. Folgende BGE–Unterlagen mit erheblichem Einfluss auf das ROV fehlen noch: Asse II – Konsequenzenanalyse: Die aktuelle „Konsequenzenanalyse“ ist erforderlich, um aufzuzeigen, welche Auswirkungen sich durch ein Absaufen vom Schacht Asse II ergeben würden. Laut dem heutigen Präsidenten der BASE Herr Wolfram König, liegen Konsequenzenanalysen zum Schacht Asse II vor, die auch ständig aktualisiert werden - siehe Anlage Protokoll vom Bundesumweltausschuss am 18.01.2017. Laut Aussage von Herrn Köhler (BGE) vom 20.10.2022 in der öffentlichen Veranstaltung zur Notfallplanung würde es selbst bei einem Absaufen vom Schacht Asse II zum heutigen Zeitpunkt keine Grenzwertüberschreitung geben. Die Konsequenzenanalyse ist für die Rückholungsplanung und die Störanfälligkeit der Gesamtanlage in mitten eines LSG und FFH-Gebiets im ROV zu beachten. Vertiefende Betrachtungen sind erforderlich. Parkplatzsituation Schachtanlage Asse: Die aktuellen Planungen für das Parkhaus und alle weiteren Parkplätze, sowie zeitliche begrenzte Parkplätze für die Schachtanlage Asse sind für die Beurteilung im ROV erforderlich, weil diese erheblichen Einfluss auf das LSG und FFH-Gebiet haben. Auch die aktuellen Planungen mit Bemaßungen für die Aufstellflächen an der K 513 (LKW, PKW) sind für die Beurteilung im ROV erforderlich. Vertiefende Betrachtungen sind erforderlich. Gelände des neuen Schachtes 5 mit sämtlichen Anlagen und versiegelten Flächen: Die aktuellen Planungen von allen Gebäuden und Anlagen, sowie sämtliche versiegelte Flächen (mit Bemaßung) sind erforderlich, um im ROV die Einflüsse ausreichend bewerten zu können. Auch die Größe, Anzahl und Lage der Absetzbecken und sonstiger Lagerflächen sind aufzuzeigen. Vertiefende Betrachtungen sind erforderlich. 3.2.1.5 Feuerwehrgebäude BGE: „Auf dem erweiterten Betriebsgelände ist die Errichtung eines neuen zentralen Feuerwehrgerätehauses geplant, um auch zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Das geplante Feuerwehrgerätehaus hat eine Gebäudegrundfläche von 1.200 m² (20 m x 60 m) mit einer Gebäudehöhe von 6 m.“ Die dem ROV vorgelegten BGE-Planungen sind unvollständig. So ist auch nicht erkennbar, wo das Feuerwehrgebäude entstehen soll. Auch ist nicht klar, warum dieses Gebäude auch noch im LSG und in mitten des FFH-Gebietes liegen soll. Büroräume und Parkplätze können auch außerhalb der Asse eingerichtet werden, sodass es wohl genügend Platz gäbe, um das neue Feuerwehrgebäude auf dem vorhandenen Betriebsgelände zu errichten. Die Gebäude- und Anlagenplanung ist detaillierter in das ROV einzubringen. Eine vertiefende Betrachtung ist erforderlich.
FM 2Y A- V 1k F 2 (L ) NA * Y6 - YY 2 *0 J4 * ,9 0 12 FM A-D P (Z OF D EH N)2 DN 4 Y4 E9 *12 0 0 (5 *4 / 12 ,6 5 g mm r/ r o t) Remlingen 18 K ra n e n ro RW = 4.409.676,000 HW = 5.777.896,000 nd Easting: 32U 614.968,6997 / Northing: 5.776.535,9150 UTM-Zone: 32 / Lagesystem: ETRS89 2.00 1 N kV AY *1 Y4 51 Lagesystem: Gauß-Krüger 100 m Drainagerohr mit Kokosfilter DN 125 - RS +190.00 20 RW = 44 09 < -- fl e xib le V e rt e 67 0 DN20 0 (z.B 100 m Drainagerohr mit Kokosfilter DN 125 - RS +190.00 . FRÄ NKIS 0 2. 0 00 CHE Aqua Flex) 10 m Schutzstreifen flexible Verteilerleitung DN200 (z.B. FRÄNKISCHE AquaFlex) Benötigte Fläche: 550 m² Fluchttür 5.00 60.00 22.70 Drainagerohr mit Kokosfilter DN 125 Winkelstützwand 5.00 37.30 Drainagerohr mit Kokosfilter DN 125 Fluchttreppe Winkelstützwand Kro Leitplanke als Anfahrschutz . 50 a lt Magazin 12.50 Lager Werkstatt Bohrkernlager Tauchpumpe 40' RW-Auffangcontainer (optional als Erdbecken) 177.00 Triptank Schieber Tauchpumpe Stromaggregat Kompressor Fluchttreppe Spülungspumpe Dieseltank mit Betankungsbereich Steuerstand var. Gestängelager ca.4x9,5m DA 225 - 0,5 % Gefälle <-- PEHD Tank 40' RW-Rückhaltecontainer Choke Manifold Pumpenschacht 5. 0 Öllager Tank Spülungs- reinigung fliegende Leitung 0 fä l le 30.00 10 . 00 40.00 Wink elstützwand Rohrlager ca.13,6x5,8m Spülungslabor Spülungsmateriallager Drainagerohr mit Kokosfilter DN 125 Drainagerohr mit Kokosfilter DN 125 8 4.00 Ge 9 Parkplätze Müllcontainer 2% A h sp 23.00 Bohrgerät Bohrplattform fliegende Leitung Tauchpumpe ius Gestängelager 10.00 10 m Schutzstreifen fliegende Leitung fliegende Leitung Übergang in PEHD-Leitung Aufstellfläche Fackel 12.50 10.00 Tauchpumpe 7 VFD Pumpe <-- PEHD DA 225 0,5 % Gefälle Benötigte Fläche: 910 m² PEHD DA 225 - 0,5 % Gefälle --> R=20.00 Um sturzra d <-- PEHD DA 225 0,5 % Gefälle Benötigte Fläche: 840 m² PEHD DA 225 - 0,5 % Gefälle --> (vorh. Mutterboden entfernen und Bodenmiete auf Geotextil anlegen) Beruhigungsschacht (vorh. Mutterboden entfernen und Bodenmiete auf Geotextil anlegen) Koaleszenzabscheider Bodenmiete h = 3,50 m; ca. 2.410 m³ Elektro- Container Schließanlage Silo Fluchttür 20.00 Bodenmiete h = 3,50 m; ca. 2.240 m³ Probenahmeschacht Sanitär 5.00 H2S-Container ph 13 Besprechung Bohrdatenerfassung Tor/Zufahrt As a lt 16 Umkleide / Aufenthalt / Büros (doppelstöckig) nd K5 PEHD DA 225 - 0,5 % Gefälle --> 10 m Schutzstreifen nr a NA 2Y Trockencontainer ne 2 V 0k S 2X 20 10 m Schutzstreifen flexible Verteilerleitung DN200 (z.B. FRÄNKISCHE AquaFlex) --> 24 *1 3* 1 8 0 Fluchttür Benötigte Fläche: 710 m² 2.00 = 77 00 1.00 d r an Mutterbodenmiete h = 2,00 m; ca. 890 m³ HW 57 . 96 25.00 Kr n e n o Mutterbodenmiete h = 2,00 m; ca. 1160 m³ 10 m Schutzstreifen PEHD DA 225 40 C1 10.00 V it ung 6. 3x P il er le Winkelstützwand Winkelstützwand Fluchttür g n u n k ar nge m li 7 e G em ur R Fl 9 Legende: Turmfundament, Bohrkeller, Fahrzeugplatte - Beton Bereich Bohrplatz - Gussasphalt Ertüchtigung Zufahrtstraße Bohrplatz ± 0,00 = ^ + 198,000 m ü.NHN FESTPUNKT (HFP) [±0,00] = OK TURMFUNDAMENT - Schotter Ausweiche und Parkplätze - Schotter Containerstellfläche - Schotter Vorh. Bäume aus Aufmaß Schützenswerte Höhlenbäume (5 & 10 m Radien) Mutterbodenmiete Bauzaun Schutzstreifen, Breite = 10 m Entwässerung - Bohrplatzfläche Verrieselungs- / Drainageleitung Kronenrand vorh. Leitungen RW-Auffangcontainer Projekt PSP-Element Funktion/Thema Komponente Baugruppe Aufgabe UA Lfd. Nr. Rev. 9A BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH - Standort Schachtanlage Asse II - Am Walde 2, 38319 Remlingen Equipment - BOHRANLAGE innerer Breich Wirth B 4 A Baumaßnahme: Alle Maße sind ca.-Maße und örtl. auf Richtigkeit zu kontrollieren! Umsturzradius Bohranlage incl. Sicherheitsbeiwert EX-Bereich ZONE 1 1700 x 841 EX-Bereich ZONE 2 Notausgang Emergency exit Zufahrt Bohrplatz 0 5m 10m 15m 20m Sudermannstraße 110 Erläuterung der Revision 29313 Hambühren Schachtanlage Asse II bzw. Fremdfirma Datum Bearbeiter30.03.2023 Zeichner17.03.2022 Prüfer17.03.2022 Name Unterschrift Schachtanlage Asse Erkundungsbohrung Remlingen 18 Übersichtsplan Freigabe-Dateiname42206-CAD-200-13Blatt: 1 BlattgrößeA0von: 1 Maßstab1:200 Basisunterlage:
In den letzten Jahren wurden zunehmend Großkiefern als Gestaltungselement gepflanzt. Die Verwendung von Großkiefern im Stadtgrün ist nicht unproblematisch, da sie besonders während der ersten Standjahre durch den Befall mit Borkenkäfern gefährdet sind und absterben können. Vor allem Neupflanzungen in der Nähe von Altbäumen und in Waldrandlagen sind häufig von einem Befall betroffen. Ebenso hat der Witterungsverlauf der letzten Jahre die Entwicklung von Borkenkäfern äußerst begünstigt. Sie treten in bzw. nach warmen / heißen Trockenphasen/-jahren bevorzugt auf. Lebensweise Erkennungsmerkmale Maßnahmen Flugverlauf Besonders anfällig sind Bäume die verstärkt unter Trockenheit leiden bzw. sich noch im Umpflanzschock befinden. Hier bohren sich die Käfer zur Paarung und Eiablage sowohl in die Stämme als auch in die Astansatzstellen im unteren Kronenbereich ein und beeinträchtigen den Wasser- und Assimilatstrom. In der Folge kann es, je nach Stärke des Befalls, zu Welkeerscheinungen in der Krone aber auch zum Absterben des gesamten Gehölzes kommen. Von einem Befall können frisch gepflanzte Kiefern-Großbäume, kleinere Kiefernbüsche, geschwächte oder absterbende Bäume betroffen sein. Kronenverlichtungen und -missbildungen, schüttere und büschelige Triebe sowie am Boden liegende Absprünge sind die Merkmale eines Befalls. Zunächst reagiert der Baum mit Zuwachsverlusten und Verbräunungen, später dann mit partiellen Absterbeerscheinungen bis hin zum kompletten Absterben. Hinweise für einen beginnenden Befall können neben den Kronensymptomen auch Befallsmerkmale am Stamm sein. Einbohrlöcher, Harztrichter und -fluss, Bohrmehl, abblätternde Rinde oder Spechthiebe weisen auf einen Befall mit Borkenkäfern hin. Eine direkte Bekämpfung der Käfer ist nicht möglich. Daher sind eine optimale Wasser- und Nährstoffversorgung und der richtige Standort die besten Maßnahmen im Sinne des vorbeugenden Pflanzenschutzes. Folgende Faktoren sollten möglichst vermieden werden: Pflanzungen in einem Altbestand oder in die Nähe von Altbäumen dergleichen Gattung, besonders bei vorhandenem Befall Nachpflanzungen in einer bereits befallenen Neupflanzung schlechter Zustand der Gehölze: zu groß, überständig, von geringer Qualität, unzureichende Wurzeln unvorbereitete Standorte: Verdichtungen, Vernässungen Pflanzstress: Pflanzung zu ungünstigen Zeiten, zu tiefe Pflanzung Wasserstress: zu wenig Wasser => Austrocknung der Pflanzen vor oder nach der Pflanzung zu viel Wasser => zu wenig Bodenluft, die Folge sind absterbende Wurzeln Konkurrenz durch Unkrautbesatz Beschädigungen am Stammgrund oder an der Wurzel durch Maschinen oder Wühlmäuse Stammschutz Um der Besiedlung von Borkenkäfern entgegenzuwirken, kann bei Neuanlagen und Neupflanzungen durch gewerbliche Betriebe (Garten- und Landschaftsbau, gärtnerische Dienstleitungen) eine Stammstreichung mit einem zugelassenen Insektizid durchgeführt werden. Aktuell (April 2024) stehen dafür nur die Präparate Karate Zeon, ZulassungsNr. 024675-00 und Kusti ZulassungsNr. 024675-60 mit dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin zur Verfügung. Eine Genehmigung nach § 17 PflSchG (Pflanzenschutzgesetz) für die Anwendung im Streichverfahren liegt vor. (§ 17 PflSchG beinhaltet die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind.) Vor und bei der Anwendung sind die Regelungen des Natur-, Landschafts- und Wasserschutzes zu beachten bzw. entsprechende Genehmigungen der zuständigen Behörden einzuholen; ebenso sind die Gebrauchsanleitung und die Anwendungsbestimmungen zu beachten. Soll darüber hinaus ein Stammschutz mit Baumfarbe erfolgen, dann ist die Pflanzenschutzanwendung im Streichverfahren erst nach dem Auftragen der Stammfarbe durchzuführen. Die zur Verfügung stehenden Pflanzenschutzmittel haben keine Zulassung im Haus- und Kleingartenbereich . Treten in diesem Bereich starke Schäden (u.a. Absterben einzelner Äste oder der Krone, beim Ablösen der Rinde, zahlreiche Ein- und Ausbohrlöchern im Stamm- und unteren Kronenbereich) auf, so ist keine erfolgreiche Bekämpfung oder Wiedererholung des Baumes mehr möglich. Bei entsprechenden Problemen im Haus- und Kleingartenbereich bitte unsere Beratung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist nach der Pflanzung auf eine ausreichende Wasserversorgung zu achten. Trockene und geschwächte Gehölze werden zuerst befallen. Am Standort Köpenick, der stark von Kiefern geprägt ist, konnte in dem Jahr 2023 kaum ein Waldgärtner nachgewiesen werden. Aufgrund der Witterungsbedingungen fand der Flug erst Ende April statt. Käfer konnten in der KW 17 bis KW 19 gefangen werden. Die hohen Fangzahlen der vergangenen Jahre konnten nicht bestätigt werden. .
Naturschutz: u. a. Schutzgebietsnetz "Natura 2000", Naturschutzgebiete, Nationapark, Biophärenreservat, Artenvielfalt, Biotopverbund; Landwirtschaft: u. a. Grünlandschutz, Vertragsnaturschutz, regionale Produkte, Kulturpflanzen und Nutztiere; Forstwirtschaft: u. a. naturnaher Waldbau, Biotopbäume, Altbäume, Totholz, Jagd; Wasserwirtschaft: u. a. Flüsse und Auen, barrierefreie Gewässer; Reinhaltung natürlicher Ökosysteme; Siedung und Fläche; Klimaschutz und Energiewende: u. a. Klimawandel; Tourismus und Natur erleben; Sport und Freizeit; Bildung und Ausbildung; Bürgerbeteiligung und Kommunikation; Bilanz
Der Forstbetrieb Ruhpolding der Bayerischen Staatsforsten AöR beantragt eine Rodungserlaubnis zum Zweck der Waldweidetrennung auf der Lödenalm. Bisher lastete das Weiderecht auf einer Fläche von rund 370 Hektar. Das künftige Weidegebiet umfasst rund 65 Hektar. Dabei entfallen nach der Weiderechtsregelung circa 31 Hektar auf die Lichtweideflächen und 34 Hektar auf verbleibende Waldweidebereiche. Die Weideberechtigten verzichten auf Ausgleichsflächen westlich der B305. Der Ausgleich für die Waldweide soll nunmehr ausschließlich auf einer 4,74 ha großen Fläche östlich angrenzend an der Bundesstraße B305 auf Flurstück Nr. 85 der Gemarkung Seehauser Forst, Gemeinde Ruhpolding erfolgen. Auf den Rodungsflächen sollen Baumgruppen und auf Teilflächen eine lockere Überschirmung erhalten bleiben (10-30%). Zum westlich angrenzenden Radweg soll die Überschirmung etwas dichter sein. Strukturreiche Alt-, Höhlen- und Biotopbäume bleiben erhalten.
Das Flurbereinigungsgebiet Annweiler-Sarnstall hat eine Größe von ca. 413 ha und zeichnet sich durch eine bewegte, bergige Topographie und eine mäßige Ertragsfähigkeit aus. Über 90% des Verfahrensgebietes ist bewaldet. Die Flächen befinden sich überwiegend im Privatbesitz. Auf Grund der Hängigkeit, Kleinparzellierung und mangelnder Erschließung ist in großen Teilgebieten eine forstwirtschaftliche Nutzung äußerst schwierig bzw. sogar unmöglich. Daher soll mit Hilfe des Flurbereinigungsverfahrens das vorhandene Wegenetz optimiert und ergänzt werden. Durch Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen soll der vorhandenen Grundstückszersplitterung entgegengewirkt und damit eine sinnvolle forstliche Nutzung ermöglicht werden. Damit können der Einsatz neuzeitlicher Technik und Wirtschaftsweisen ermöglicht und die Produktions- und Arbeitsbedingungen nachhaltig verbessert werden. Zur Kompensation der mit den Maßnahmen der Flurbereinigung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden die nach §30 BNatSchG geschützten Felsbereiche sowie ein alter Steinbruch und angrenzende Waldbestände aus der Nutzung genommen und ins öffentliche Eigentum überführt, Nadelwaldbestände in naturnahen Laubwald umgebaut und Maßnahmen zum Artenschutz (Anbringen von Fledermauskästen, Bau von Wildkatzenburgen, Sicherung von Habitatbäumen) umgesetzt.
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