Der Geodatensatz enthält die bekannten räumlichen Geltungsbereiche der nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) und Landeswaldgesetz (LWaldG) geschützten Biotope im Offenland und im Wald für den Stadtkreis Freiburg und Umgebung. Nach den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen (§ 30 Abs. 2 BNatSchG und § 33 Abs. 1 NatSchG) stehen alle Flächen, die die charakteristischen Eigenschaften eines gesetzlich geschützten Biotoptyps aufweisen, unter Schutz. Dieser gesetzliche Schutz besteht unabhängig von der Erfassung durch eine Kartierung.
Es liegen flächendeckende Biotoptypenkartierungen aus den Jahren 1987, 1993, 2005 und 2008 vor. Es handelt sich hier meist um Biotoptypenkartierungen, die im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes entstanden sind. Darüber hinaus wurden ausgewählte Biotoptypenkartierungen vorgenommen.