API src

Found 114 results.

Related terms

Biotoppflege NSG Rheinhaenge Burg Gutenfels bis Loreley, 429-130-141-0001/2021

Pflegearbeiten in zwei Biotopen in Bornich und St. Goarshausen im Naturschutzgebiet „Rheinhänge von Burg Gutenfels bis zur Loreley“ um Bestände von geschützen Arten zu erhalten.

BioPop - funktionelle Merkmale von Pflanzen und ihre Anwendungsmöglichkeiten im Arten-, Biotop- und Naturschutz

"Die Kenntnis der biologisch-ökologischen Merkmale von Pflanzenarten erlaubt die funktionelle Analyse ihrer Reaktion auf Umweltveränderungen". Vor diesem Hintergrund wird erstmalig mit einer speziell entwickelten Merkmals-Datenbank für Pflanzen auch der Prototyp eines darauf zugreifenden Expertensystems vorgestellt. Dieses gibt Auskunft über die Reaktionspotentiale von Pflanzenarten bei Umweltveränderungen und ermöglicht die Vorhersage der Bestandsentwicklung unter vorgegebenen Bedingungen. Einsatzmöglichkeiten sind: Risikoanalysen/Gefährdungsanalysen; Abschätzung von Nutzungsfolge; Folgen von Nutzungsänderungen und Nachhaltigkeit; Optimierung des Populations- und Biotopmanagements; Landschaftsplanung und andere Flächenplanungen; Prognosen zu Folgen des Landschafts- und Klimawandels; Sonstige wissenschaftliche Auswertungen. Sechs Anwendungsbeispiele zu den Themen Risikofaktoren, Artenhilfsmaßnahmen, Biotopmanagement, Renaturierung, Pflege- und Entwicklungsplan sowie Landschafts-Fragmentierung belegen die Relevanz dieses Systems. Schwerpunkt sind Pflanzenarten des Grünlandes. Für jede der ca. 4.700 aufgenommenen Pflanzensippen sind in der Datenbank bis zu 60 funktionelle biologisch-ökologische Merkmale statistisch verrechenbar dargestellt. Das Beratungssystem ermittelt daraus mit Hilfe prognostischer Algorithmen die unter postulierten Umwelt-, Nutzungs- oder Pflegevoraussetzungen zu erwartenden Populationsveränderungen anhand fest vorgegebener, problemspezifischer Entscheidungsbäume. Vier Entscheidungsbäume sind im Prototyp bislang implementiert, die Antworten zu konkreten Fragen über eine Pflanzenart liefern: Dauerhaftigkeit der Samenbank im Boden; Fernausbreitungspotenzial; Reaktion auf Beweidung; Reaktion auf Brachfallen. Anwender aus der Praxis prüfen den Prototypen. Verf. bitten um Mitteilung von Verbesserungs- und Ausbauwünschen zur Weiterentwicklung eines praxisorientierten Expertensystems. Der vorliegende Band ist das Handbuch zur online-Anwendung BioPop (www.floraweb.de/proxy/biopop).

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2005

Berliner Forsten 1982: Forstlicher Rahmenplan, Berlin. Hemeier und Steinlein 1995: Definitionen und Beschreibungen der nach § 30a des Berliner Naturschutzgesetzes geschützten Biotope, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. Landschaftsökologisches Forschungsbüro (LFB) 1991: Biotop-Grobkartierung in den Wäldern von Berlin-Ost – mit Hinweisen zur Biotoppflege, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin – Berliner Forsten, Berlin. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Brandenburg, Abt. Forstwirtschaft (Hrsg.) 1995: Pressepapier zur Waldschadenserhebung 1995. Mudrich, Dr. H. 1988: Die Großstadtwälder in der Bundesrepublik Deutschland, in: Allgemeine Forstwirtschaft, Heft 11. Nebel, F. 1992: Der Berliner Wald in Zahlen, Büro für Waldökologie und Forstplanung, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) ohne Jahr: Berliner Waldblätter Nr.10: Das Forstamt Buch, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1991: Vom Kulturwald zum Naturwald. Entwurf eines Landschaftspflegekonzeptes am Beispiel des Berliner Grunewalds, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 1, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992: Ein neuer Umgang mit dem Wald. Berliner Waldbaurichtlinien, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 3, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994: Sanierungs- und Gestaltungskonzeption für die ehemaligen Rieselfelder im Bereich des Forstamtes Buch, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 4, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995a: Geschichte der Waldentwicklung. Die Veränderung der Wälder durch die Waldnutzungen und Immissionsbelastungen seit dem Mittelalter, in: Monitoringprogramm Naturhaushalt, Heft 3, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995b: Pressepapier zum Waldzustand in Berlin 1995, Berlin. Karten Betriebskarten der Forstreviere Stolpe, Schönwalde, Oberkrämer , Stand 1981, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarte des Forstreviers Gorin Blatt 2 , Stand 1985, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarten der Forstreviere Schmöckwitz, Grünau, Wuhlheide, Fahlenberg, Müggelheim, Köpenick, Rahnsdorf, Müggelsee, Friedrichshagen, Wuhletal, Buch, Blankenfelde, Schönerlinde, Hobrechtsfelde der Ost-Berliner Forsten , Stand 1990, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarten der Forstämter Grunewald und Tegel der Berliner Forsten , Stand 1991, Maßstab 1 : 10 000. SenBauWohn (Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen Berlin), Abt. V (Hrsg.) 1989: Karte von Berlin, herausgegeben 1985, Nachträge 1989, Maßstab 1 : 10 000, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985: Umweltatlas Berlin, Karte: 05.04 Alters- und Bestandesstruktur der Berliner Wälder, Maßstab 1 : 15 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 2000: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Bd. 3, Karte 05.02 Vegetation, 1 : 50 000.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 1990

Berliner Forsten 1982: Forstlicher Rahmenplan, Berlin. Hemeier und Steinlein 1995: Definitionen und Beschreibungen der nach § 30a des Berliner Naturschutzgesetzes geschützten Biotope, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. Landschaftsökologisches Forschungsbüro (LFB) 1991: Biotop-Grobkartierung in den Wäldern von Berlin-Ost – mit Hinweisen zur Biotoppflege, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin – Berliner Forsten, Berlin. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Brandenburg, Abt. Forstwirtschaft (Hrsg.) 1995: Pressepapier zur Waldschadenserhebung 1995. Mudrich, Dr. H. 1988: Die Großstadtwälder in der Bundesrepublik Deutschland, in: Allgemeine Forstwirtschaft, Heft 11. Nebel, F. 1992: Der Berliner Wald in Zahlen, Büro für Waldökologie und Forstplanung, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) ohne Jahr: Berliner Waldblätter Nr.10: Das Forstamt Buch, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1991: Vom Kulturwald zum Naturwald. Entwurf eines Landschaftspflegekonzeptes am Beispiel des Berliner Grunewalds, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 1, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992: Ein neuer Umgang mit dem Wald. Berliner Waldbaurichtlinien, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 3, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994: Sanierungs- und Gestaltungskonzeption für die ehemaligen Rieselfelder im Bereich des Forstamtes Buch, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 4, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995a: Geschichte der Waldentwicklung. Die Veränderung der Wälder durch die Waldnutzungen und Immissionsbelastungen seit dem Mittelalter, in: Monitoringprogramm Naturhaushalt, Heft 3, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995b: Pressepapier zum Waldzustand in Berlin 1995, Berlin. Karten Betriebskarten der Forstreviere Stolpe, Schönwalde, Oberkrämer , Stand 1981, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarte des Forstreviers Gorin Blatt 2 , Stand 1985, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarten der Forstreviere Schmöckwitz, Grünau, Wuhlheide, Fahlenberg, Müggelheim, Köpenick, Rahnsdorf, Müggelsee, Friedrichshagen, Wuhletal, Buch, Blankenfelde, Schönerlinde, Hobrechtsfelde der Ost-Berliner Forsten , Stand 1990, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarten der Forstämter Grunewald und Tegel der Berliner Forsten , Stand 1991, Maßstab 1 : 10 000. SenBauWohn (Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen Berlin), Abt. V (Hrsg.) 1989: Karte von Berlin, herausgegeben 1985, Nachträge 1989, Maßstab 1 : 10 000, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985: Umweltatlas Berlin, Karte: 05.04 Alters- und Bestandesstruktur der Berliner Wälder, Maßstab 1 : 15 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtenwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.): Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Bd. 3, Karte 05.02 Vegetation, 1 : 50 000, in Vorbereitung.

Antrag § 4 BImSchG Windpark Breunsdorf I GmbH in Zeitz zur Errichtung und Betrieb von 15 WKA

Die Windpark Breunsdorf I GmbH, Glück-Auf-Straße 1, 06711 Zeitz, beantragte mit Datum vom 28.02.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274, 2021 I S. 123), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Juli 2022 (BGBl. I S. 1054), zur Errichtung und zum Betrieb von 15 Windkraftanlagen des Typs GE 6.0-164 mit einer Leistung von je 6,0 MW, Nabenhöhe 167 m, Rotordurchmesser 164 m, Gesamthöhe 249 m auf den Grundstücken - in 04539 Groitzsch, Gemarkung Pödelwitz, Flurstücke 154/2 und 155/2; Gemarkung Droßdorf, Flurstück 2/3; Gemarkung Schleenhain, Flurstück 1/9, - in 04575 Neukieritzsch, Gemarkung Breunsdorf, Flurstücke 141, 148, 149, 157, 167, 179, 180, 200, 211, 321. Die Standorte der Windkraftanlagen liegen innerhalb des Vorrang-und Eignungsgebietes zur Nutzung der Windenergie „Gebiet 08 Breunsdorf“. Die Inbetriebnahme der Windkraftanlagen ist für den Zeitraum März bis August 2024 vorgesehen. Die Windkraftanlagen werden in die Nummer 1.6.2 des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. IS. 69), eingestuft. Die Errichtung und der Betrieb einer Windfarm mit 6 bis weniger als 20 Windkraftanlagen sind der Nummer 1.6.2 (A) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), zugeordnet (allgemeine Einzelfallprüfung). Die allgemeine Einzelfallprüfung entfällt, da der Vorhabenträger gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG ein Verfahren mit freiwilliger UVP beantragt hat. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach den Vorschriften des BImSchG und wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428) sowie §§ 18 ff. des UVPG, öffentlich bekannt gemacht. Der Genehmigungsantrag sowie alle der zuständigen Genehmigungsbehörde bis zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen nach der Bekanntmachung einen Monat vom 16. August 2022 bis einschließlich 15. September 2022 für jedermann zur Einsicht bei den folgenden Stellen aus: 1. Landratsamt Landkreis Leipzig, Umweltamt, Zimmer 121 in 04668 Grimma, Karl- Marx- Straße 22, Haus 1 Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr, Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr 2. Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Bauamt, in 04575 Neukieritzsch, Schulplatz 1 Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr, Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17:00 Uhr, Freitag 09:00 – 12:00 Uhr 3. Stadtverwaltung Groitzsch, Bauamt, in 04539 Groitzsch, Markt 1 Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr, Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr, Freitag 07:30 – 11:30 Uhr Diese Bekanntmachung ist während des o.g. Zeitraums auch auf der Internetseite des Landkreises Leipzig unter https://www.landkreisleipzig.de/bekanntmachungen.html unter Umweltamt und auf dem zentralen UVP-Portal der Länder (www.uvp-verbund.de) einsehbar. Die veröffentlichten Unterlagen enthalten im Wesentlichen: - Untersuchung zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP-Bericht) gemäß § 16 UVPG, GICON GmbH - Schallimmissionsprognose, GICON GmbH - Schattenwurfprognose, GICON GmbH - Untersuchungen zu Auswirkungen der Avifauna, Fledermäuse, FFH-und SPA-Gebiete, GICON GmbH; Biotopmanagement Schonert - Naturschutzrechtliche Eingriffs-und Ausgleichsplanung, GICON GmbH - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, GICON GmbH - Stellungnahme der Stadt Groitzsch, - Stellungnahme der Gemeinde Neukieritzsch, - Raumordernische Stellungnahme, Landesdirektion Sachsen, - Regionalplanerische Stellungnahme, Regionaler Planungsverband Leipzig Westsachsen, - Gutachterliche Stellungnahme zur Nachlaufströmung, 50Hertz Transmission GmbH, - Richtfunkauskunft des Polizeiverwaltungsamtes Sachsen, SG Netzplanung. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 16. August bis einschließlich 14. Oktober 2022 gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV schriftlich bei einer der vorgenannten Stellen oder elektronisch durch Übermittlung eines mit einer qualifizierten Signatur versehenen Dokuments, welches an das besondere Behördenpostfach /beBPo) des Landratsamtes des Landkreises Leipzig, Umweltamt, zu richten ist, erhoben werden. Der Zugang für elektronische Dokumente ist auf die Dateiformate docx und pdf beschränkt. Es gilt das Eingangsdatum. Die Einwendungen müssen leserlich neben dem Vor- und Familiennamen auch die volle Anschrift des Einwenders tragen. Unleserliche Namen und Anschriften werden bei gleichförmigen Einwendungen unberücksichtigt gelassen. Darüber hinaus können nur solche Einwendungen berücksichtigt werden, die angeben, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Des Weiteren bleiben gemäß § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechtes für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG - Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts) vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl, S. 142), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl, S. 503), gleichförmige Einwendungen unberücksichtigt, die nicht auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite deutlich Name und Anschrift des Vertreters der übrigen Unterzeichner erkennen lassen oder bei denen der Vertreter keine natürliche Person ist. Einwendungsschreiben werden an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendung erforderlich sind. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 10 Abs. 6 BImSchG, § 12 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 der 9. BImSchV), ob ein Erörterungstermin gemäß § 10 Absatz 6 BImSchG durchgeführt wird, in dem dann die form- und fristgemäß erhobenen Einwendungen erörtert werden. Diese Entscheidung wird öffentlich bekannt gemacht. Sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, findet dieser am 22. November 2022, um 10.00 Uhr im Restaurant Auszeit-Restaurant & Cafe am Schwanenpark in 04575 Neukieritzsch, Badstaße 6 und falls nicht alle Einwendungen abschließend erörtert werden können, am darauffolgenden Tag ebenfalls ab 10:00 Uhr statt. Die Erörterung ist öffentlich. Das Recht, sich an der Erörterung zu beteiligen, haben jedoch neben den Vertretern der beteiligten Behörden und der Antragstellerin und deren Beauftragten nur diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben. Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin ergeht nicht. Die Zustellung der Entscheidung der Genehmigungsbehörde über den Antrag mit Ausnahme an die Antragstellerin erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt nach Maßgabe des § 10 Abs. 8 BImSchG.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2014

Berliner Forsten 1982: Forstlicher Rahmenplan, Berlin. Hemeier und Steinlein 1995: Definitionen und Beschreibungen der nach § 30a des Berliner Naturschutzgesetzes geschützten Biotope, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. Landschaftsökologisches Forschungsbüro (LFB) 1991: Biotop-Grobkartierung in den Wäldern von Berlin-Ost – mit Hinweisen zur Biotoppflege, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin – Berliner Forsten, Berlin. Mudrich, Dr. H. 1988: Die Großstadtwälder in der Bundesrepublik Deutschland, in: Allgemeine Forstwirtschaft, Heft 11. Nebel, F. 1992: Der Berliner Wald in Zahlen, Büro für Waldökologie und Forstplanung, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) ohne Jahr: Berliner Waldblätter Nr.10: Das Forstamt Buch, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1991: Vom Kulturwald zum Naturwald. Entwurf eines Landschaftspflegekonzeptes am Beispiel des Berliner Grunewalds, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 1, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992: Ein neuer Umgang mit dem Wald. Berliner Waldbaurichtlinien, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 3, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994: Sanierungs- und Gestaltungskonzeption für die ehemaligen Rieselfelder im Bereich des Forstamtes Buch, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 4, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995a: Geschichte der Waldentwicklung. Die Veränderung der Wälder durch die Waldnutzungen und Immissionsbelastungen seit dem Mittelalter, in: Monitoringprogramm Naturhaushalt, Heft 3, Berlin. Winkel, G. 2006: Waldnaturschutzpolitik in Deutschland. Bestandsaufnahme, Analysen und Entwurf einer Story-Line. Internet: www.freidok.uni-freiburg.de/fedora/objects/freidok:2851/datastreams/FILE1/content Zugriff am: 21.10.2015 Karten Betriebskarten der Forstreviere Stolpe, Schönwalde, Oberkrämer , Stand 1981, Maßstab 1 : 10.000. Betriebskarte des Forstreviers Gorin Blatt 2 , Stand 1985, Maßstab 1 : 10.000. Betriebskarten der Forstreviere Schmöckwitz, Grünau, Wuhlheide, Fahlenberg, Müggelheim, Köpenick, Rahnsdorf, Müggelsee, Friedrichshagen, Wuhletal, Buch, Blankenfelde, Schönerlinde, Hobrechtsfelde der Ost-Berliner Forsten , Stand 1990, Maßstab 1 : 10.000. Betriebskarten der Forstämter Grunewald und Tegel der Berliner Forsten , Stand 1991, Maßstab 1 : 10.000. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985: Umweltatlas Berlin, Karte: 05.04 Alters- und Bestandesstruktur der Berliner Wälder, Maßstab 1 : 15.000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 2000: Umweltatlas Berlin, Karte 05.02 Vegetation, 1 : 50.000, SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2015: Verwaltungseinheiten der Berliner Forsten, Internet: fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=showMap&mapId=wmsk_forst_verwalt2014@senstadt

Rodung zur extensiven Weidenutzung zum Zweck der Biotoppflege

Der Vorhabensträger beantragte mit Schreiben vom 30.12.2020 , die Erteilung einer Rodungserlaubnis für Flächen des Waldes auf den Grundstücken Fl.Nr. 525/1, 528/0, 528/1, 528/5 528/6 von ca. 4,97 ha in der Gemarkung Philipsreut. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens fand gem. § 7 Absatz 1 Satz 1 UVPG i. V. M. Nr. 17.2.3 der Anlage 1 eine standortbezogenen Vorprüfung statt.

Biotop- Landschaftspflege

Mit dem Ziel, die Pflege der Landschaft durch angepaßte Wirtschaftsweisen in den regulären Bewirtschaftungsrhythmus zu integrieren, erfolgt die Pflege im Biosphärenreservat so weit als möglich durch Pflege im Rahmen extensiver Nutzungen durch Integration von Naturschutz und Landwirtschaft (pflegliche Nutzung). Demgegenüber beschränkt sich die "klassische "Biotoppflege im wesentlichen auf naturschautzfachlich besonders wertvolle Einzelflächen, die spezifische Artenschutzmaßnahmen erfordern. Die Biotop- und Landschaftspflege umfaast dabei - Grünlandpflege - Heidepflege (Anwendung verschiedener Methoden zur Erhaltung und Pflege von Zwergstrauchheiden) - Offenlandprojekte (Sukzessionsverminderung durch Elche, Konik, Ziegen, Schafe). Rechtlicher Bezug: Agrarumweltmaßnahmen (RL AuW): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre Landschaftspflege (RL NE): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre bzw. bis 2013/2014 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen und der ökologischen Waldmehrung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung – RL AuW/2007)

Biotoppflege – Was kann jeder zum Erhalt geschützter Biotope beitragen?

Viele der geschützten Biotope bedürfen spezieller Pflege. Sofern sie sich nicht in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet befinden, ist der jeweilige Flächeneigentümer dafür verantwortlich. Viele dieser Biotope liegen auf Flächen der Berliner Forsten oder landeseigenen Flächen der Bezirke. Hier wird die Pflege in Kooperation mit den Naturschutzverwaltungen des Senats und der Bezirksämter sowie fachlicher Beratung durch den Landesbeauftragten für Naturschutz in Berlin durchgeführt. Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete Doch auch private Flächeneigentümer sind für die Erhaltung dieser Flächen verantwortlich. Viele wissen vermutlich gar nichts von den Schätzen auf ihren Grundstücken und den meisten fehlt das Fachwissen für die Pflege. Bürgerengagement und ehrenamtliche Mithilfe, das hat sich vielfach gezeigt, ist oft lebensrettend für geschützte Kleinlebensräume. So übernahmen Naturschutzverbände, Bürgerinitiativen oder Schulklassen eine formlose Patenschaft für bestimmte Flächen. Sie führen dort, mit Zustimmung des Flächeneigentümers und der Unteren Naturschutzbehörde, regelmäßige oder gelegentliche Arbeitseinsätze durch. Hierzu zählen die Mahd einer Wiese, das Zurückschneiden von Gehölzaufwuchs und die Entfernung von Müll. Wenn Sie eine Fläche sehen, die Hilfe braucht, werden Sie aktiv! Fachkundige Unterstützung in allen Fragen des Biotopschutzes und des Biotoperhalts bekommen Sie bei den unteren Naturschutzbehörden der Bezirke und beim Landesbeauftragten für Naturschutz

Tegeler Stadtheide

Nachnutzung Flughafen Tegel Der ehemalige Flughafen Tegel wurde am 08.11.2020 geschlossen. Die geplante Nachnutzung sieht neben der Ausweisung von Bauflächen und einer Parkfläche die Sicherung des Landschaftsraums Tegeler Stadtheide als Fläche für den Natur- und Landschaftsschutz auf einer Größe von 186 ha vor. Im Zuge der Nachnutzung des Flughafens bleibt diese Fläche erhalten und soll naturschutzfachlich weiterentwickelt werden. Zugleich ergänzt die Tegeler Stadtheide die Naherholungslandschaft Jungfernheide, Flughafensee und Tegeler Forst um ein neues Element von besonderem Charakter. Durch die Nutzung als Flughafen konnten sich dort großflächig geschützte Biotope trockener Standorte wie Sandtrockenrasen und Trockene Sandheiden etablieren. Die naturschutzfachlich wertvolle Offenlandschaft und Kernfläche des Berliner Biotopverbundes ist für die Erhaltung und Entwicklung der Biodiversität Berlins von herausragender Bedeutung. Es handelt sich neben dem Tempelhofer Feld um die größte offene Freifläche im Land Berlin. Neben wertvollen Biotopen kommen dort zahlreiche Tiere, wie Vögel sowie Insekten und Spinnen vor, die in den Offenlandstrukturen einen geeigneten Lebensraum finden. Darüber hinaus hat die Fläche als großes Kaltluftentstehungsgebiet eine wichtige Funktion für das Stadtklima der angrenzenden Flächen. Das Berliner Landschaftsprogramm umfasst für die Freiflächen des ehemaligen Flughafens Tegel das Ziel, die wertvollen Biotopstrukturen zu sichern und zu entwickeln und sie als Naturschutz- bzw. Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Parallel dazu soll die Fläche als Naherholungslandschaft entwickelt werden. Um die Ziele des Naturschutzes und der Erholungsnutzung in Einklang zu bringen, wurde das Landschaftskonzept für die Tegeler Stadtheide (2017) erarbeitet, welches durch das Entwicklungs- und Pflegekonzept (2022) konkretisiert wird. Das Entwicklungs- und Pflegekonzept sieht als zentrales Element der schonenden Biotoppflege eine großflächige Beweidung vor, die durch die Grün Berlin GmbH auf der Fläche umgesetzt wird. Weitere Informationen: Berlin TXL: Tegeler Stadtheide (Grün Berlin) Darüber hinaus umfasst das Konzept weitere Maßnahmen zur Förderung der Flora und Fauna, wie die Anlage artenreicher Säume und die punktuelle Ergänzung heimischer Gehölze. Ein Teil der eingezäunten Weideflächen soll außerdem temporär aus der Nutzung und Pflege genommen werden, um so ungestörte Rückzugsorte für die Tierwelt zu schaffen. Die Bereiche außerhalb der Weideflächen sind begehbar und dienen der ruhigen Erholung. Für Besucher*innen werden dort Aufenthaltsbereiche und Aussichtspunkte geschaffen, die zum Genießen der Landschaft einladen. Die Entwicklung der Tegeler Stadtheide wird durch ein langfristiges naturschutzfachliches Monitoring begleitet, das den Erfolg der Maßnahmenumsetzung gewährleistet. Auch wenn die Tegeler Stadtheide in vielen Teilen schon wertvoll und gesetzlich geschützt ist, kann die ökologische Wertigkeit noch weiter verbessert werden. Mit der Aufwertung dieser Landschaft wird der Naturverlust durch die bauliche Entwicklung ausgeglichen. Dadurch ist die Entwicklung der angrenzenden Bauflächen ( Schumacher Quartier und Urban Tech Republic ) fachlich und rechtlich unmittelbar mit der Aufwertung der Tegeler Stadtheide verbunden.

1 2 3 4 510 11 12