Intakte Ökosysteme sind die Basis für eine lebenswerte Heimat – auch im nördlichen Rheinland-Pfalz. Aus diesem Grund investierte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord im Jahr 2024 mehr als 4,8 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt in den Naturschutz. Mit dem Geld wurden erneut zahlreiche wichtige Projekte und Maßnahmen unterstützt. Ein Großteil der Landesmittel, mehr als 2,8 Millionen Euro, ist 2024 in die Biotopbetreuung geflossen – so viel wie noch nie. Biotope sind wertvolle Lebensräume für Pflanzen, Tiere und Pilze, die sowohl durch natürliche Prozesse als auch durch menschlichen Einfluss, wie etwa Beweidung oder naturverträgliche Landwirtschaft, entstehen können. Die SGD Nord finanziert in ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde Maßnahmen und Projekte zum Erhalt und zur Wiederherstellung von Biotopen. Biotoppflege Ein Beispiel für ein solches Projekt ist die Wiederherstellung von Kleingewässern im Kreis Neuwied. Hierbei werden unter anderem auf Waldlichtungen Laichtümpel für Amphibien anlegt. Der Grund: Im vergangenen Jahrhundert sind in Europa geschätzt 50 bis 90 Prozent der Kleingewässer verschwunden. Der Klimawandel verschärft das Problem weiter. Mit den neuen Tümpeln sollen Frösche, Kröten und Lurche wieder geeignete Laichplätze erhalten. Daneben profitieren unter anderem Fledermäuse, Vögel und Schmetterlinge von dem Projekt, denn sie nutzen die Tümpel als Tränken. Schmetterlinge stehen auch bei einem Projekt im Westerwald im Fokus, das ebenfalls 2024 mit Landesmitteln finanziert wurde. Konkret geht es um den Goldenen Scheckenfalter. Dieser war im Westerwald einst weit verbreitet, doch sein Lebensraum – Halbtrockenrasen und wechselfeuchte Magerrasen mit den Futterpflanzen Skabiose und Teufelsabbiss – schrumpft immer weiter. Mit dem Projekt soll der Fortbestand des stark gefährdeten Falters im Westerwald gesichert werden. Hierzu werden brachliegende Flächen schonend gemäht, Wiesen mit Schafen beweidet, Teufelsabbiss gepflanzt und Raupen zur Erfassung des Bestands gezählt. Naturparke Neben den Biotopen profitierten 2024 auch die sieben Naturparke in Rheinland-Pfalz von der Förderung durch die SGD Nord – mehr als 1,45 Millionen Euro wurden investiert. Naturparke vereinen Klima-, Natur- und Artenschutz mit nachhaltigem Tourismus, lokaler Wirtschaft und Umweltbildung. Im Naturpark Saar-Hunsrück sind beispielweise die erfolgreichen Maßnahmen zum Schutz und zur Ausbreitung der gefährdeten Arnika-Pflanze fortgesetzt worden. So entstanden ein neuer Arnika-Streifen durch Aussaat und Pflanzung sowie Saatgut-Wiesen, die künftig Arnika-Saatgut produzieren. Auch wurden bestehende Vorkommen durch Neupflanzungen gestärkt. Aktion Grün Die übrigen Landesmittel sind in zwei weitere Bereiche des Naturschutzes investiert worden: Die Aktion Grün und die allgemeine Förderung. Die Aktion Grün ist eine Initiative des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, die sich für den Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt in Rheinland-Pfalz einsetzt. Sie wurde 2024 mit mehr als 270.000 Euro unterstützt. Die allgemeine Förderung umfasst beispielweise die Finanzierung von Wildtierauffangstationen. Im nördlichen Rheinland-Pfalz befinden sich diese in Kirchwald, Saarburg und im Neuwieder Zoo. In diese Stationen sowie zahlreiche Projekte in weiteren Bereichen wurden 2024 mehr als 190.000 Euro investiert. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich des Naturschutzes sind unter folgendem Link zu finden www.sgdnord.rlp.de/themen/naturschutz .
Langfristig angelegte tieroekologische Forschung im Naturpark Hoher Vogelsberg ueber die Aussenstelle Kuenanz-Haus des Institutes. Suche nach funktionellen Zusammenhaengen zwischen abiotischen und biotischen Komponenten. Erfassende und experimentelle Arbeit im Freiland. Untersuchung oekologischer Valenzen im collinen und montanen Bereich. Analyse von Raum- und Standortqualitaeten, Populationfluktuationen, Diversitaet und Artenvergesellschaftung. Grundlagenforschung und Umsatz der Ergebnisse in die Praxis des Biotopmanagements im Naturpark. Betreuung von Feldversuchen fuer EU-Projekte. Paralleluntersuchungen zu den landschaftsoekologischen Forschungen eines SFBs.
Das havellaendische Obstanbaugebiet ist durch gravierende Eingriffe in das oekologische Gefuege gekennzeichnet. Die seit 1990 eingetretenen Veraenderungen waren Anlass, Untersuchungen zur Wiederherstellung einer artenreichen Flora und Fauna einzuleiten. Seit 1992 werden in der Gemarkung ein Beispiel fuer aktive Landschaftspflege und -gestaltung sowie ein Lehr- und Versuchsgebiet fuer Niederwild- und Naturschutzaufgaben geschaffen. Im Rahmen aktiver Biotopgestaltung und nach einem Landschaftsplan-Entwurf wurden umfangreiche Feldgehoelze angelegt (standorttypische Gehoelzarten) und Stillegungsflaechen mit Graeser/ Kraeutermischungen bestellt. Es erfolgten die Renaturierung eines Feuchtgebietes, die Erhaltung und Umgestaltung von Obstanlagen/Streuobstwiesen, die Anlage von Lesesteinhaufen und Benjeshecken, die Aufzucht und Wiedereinbuergerung der Rebhuehner. Als Weiser fuer die Wirksamkeit der Massnahmen dienen die Ergebnisse von Zaehlungen spezieller Niederwildarten mit Indikatorwert.
Mit dem Ziel, die Pflege der Landschaft durch angepaßte Wirtschaftsweisen in den regulären Bewirtschaftungsrhythmus zu integrieren, erfolgt die Pflege im Biosphärenreservat so weit als möglich durch Pflege im Rahmen extensiver Nutzungen durch Integration von Naturschutz und Landwirtschaft (pflegliche Nutzung).
Demgegenüber beschränkt sich die "klassische "Biotoppflege im wesentlichen auf naturschautzfachlich besonders wertvolle Einzelflächen, die spezifische Artenschutzmaßnahmen erfordern.
Die Biotop- und Landschaftspflege umfaast dabei
- Grünlandpflege
- Heidepflege (Anwendung verschiedener Methoden zur Erhaltung und Pflege von Zwergstrauchheiden)
- Offenlandprojekte (Sukzessionsverminderung durch Elche, Konik, Ziegen, Schafe).
Rechtlicher Bezug:
Agrarumweltmaßnahmen (RL AuW): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre
Landschaftspflege (RL NE): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre bzw. bis 2013/2014
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen und der ökologischen Waldmehrung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung – RL AuW/2007)