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Tieroekologische Forschung im Naturpark Hoher Vogelsberg

Langfristig angelegte tieroekologische Forschung im Naturpark Hoher Vogelsberg ueber die Aussenstelle Kuenanz-Haus des Institutes. Suche nach funktionellen Zusammenhaengen zwischen abiotischen und biotischen Komponenten. Erfassende und experimentelle Arbeit im Freiland. Untersuchung oekologischer Valenzen im collinen und montanen Bereich. Analyse von Raum- und Standortqualitaeten, Populationfluktuationen, Diversitaet und Artenvergesellschaftung. Grundlagenforschung und Umsatz der Ergebnisse in die Praxis des Biotopmanagements im Naturpark. Betreuung von Feldversuchen fuer EU-Projekte. Paralleluntersuchungen zu den landschaftsoekologischen Forschungen eines SFBs.

Artenreiche Flur Gross Kreutz

Das havellaendische Obstanbaugebiet ist durch gravierende Eingriffe in das oekologische Gefuege gekennzeichnet. Die seit 1990 eingetretenen Veraenderungen waren Anlass, Untersuchungen zur Wiederherstellung einer artenreichen Flora und Fauna einzuleiten. Seit 1992 werden in der Gemarkung ein Beispiel fuer aktive Landschaftspflege und -gestaltung sowie ein Lehr- und Versuchsgebiet fuer Niederwild- und Naturschutzaufgaben geschaffen. Im Rahmen aktiver Biotopgestaltung und nach einem Landschaftsplan-Entwurf wurden umfangreiche Feldgehoelze angelegt (standorttypische Gehoelzarten) und Stillegungsflaechen mit Graeser/ Kraeutermischungen bestellt. Es erfolgten die Renaturierung eines Feuchtgebietes, die Erhaltung und Umgestaltung von Obstanlagen/Streuobstwiesen, die Anlage von Lesesteinhaufen und Benjeshecken, die Aufzucht und Wiedereinbuergerung der Rebhuehner. Als Weiser fuer die Wirksamkeit der Massnahmen dienen die Ergebnisse von Zaehlungen spezieller Niederwildarten mit Indikatorwert.

Biotopschutz

Trotz der Ausweisung von Schutzgebieten sterben weiterhin zahlreiche Tier- und Pflanzenarten aus. Daher sind in Berlin 18 besonders schutzwürdige Lebensräume – etwa Moore, Eichen-Buchenwälder und Feldhecken – unter gesetzlichen Schutz gestellt. Eine besondere Schutzausweisung dieser Flächen ist nicht erforderlich – das Gesetz schützt diese Biotope unmittelbar. Für den Schutz der Uferröhrichte sieht das Berliner Naturschutzgesetz darüber hinaus spezielle Regelungen vor. Sämtliche Handlungen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Biotope führen oder sie gar zerstören, sind nicht gestattet. Bild: Josef Vorholt Gesetzlich geschützte Biotope Das Wort Biotop leitet sich von den griechischen Wörtern bíos (Leben) und tópos (Raum) ab. Ein Biotop ist ein Lebensraum, in dem bestimmte Pflanzen und Tiere eine Lebensgemeinschaft bilden. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Biotoppflege – Was kann jeder zum Erhalt geschützter Biotope beitragen? Viele der geschützten Biotope bedürfen spezieller Pflege. Sofern sie sich nicht in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet befinden, ist der jeweilige Flächeneigentümer dafür verantwortlich. Viele dieser Biotope liegen auf Flächen der Berliner Forsten oder landeseigenen Flächen der Bezirke. Weitere Informationen Bild: Dr. Michael Fietz Biotopkartierung Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar. Weitere Informationen Bild: SenUVK Röhrichtschutzprogramm Berlin Berlin verfügt wie kaum eine andere Großstadt über einen Reichtum an Seen und Fließgewässern. Diese prägen das Landschaftsbild der Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft. Weitere Informationen Bild: Mirage3 / Depositphotos.com Biotopverbund Für den Erhalt der biologischen Vielfalt spielt die Verbindung von Lebensräumen eine immer größere Rolle. Die zunehmende Zerschneidung unserer Landschaft durch Straßen, Schienen, Feldfluren oder Siedlungen führt zu einer immer stärkeren Zersplitterung ehemals zusammenhängender Populationen. Weitere Informationen

Vegetationskundliche Bearbeitung ausgewählter Biotope im nordwestlichen Sachsen unter besonderer Berücksichtigung urban-industrieller Ballungsgebiete, der Bergbaufolgelandschaft und naturschutzrelevanter Gebiete

Die Flora und Vegetation von ökologisch oder aus Sicht des Artenschutzes bedeutsamen Biotopen wird vergleichend untersucht. Aus der Analyse der aktuellen Verhältnisse werden Empfehlungen zur Biotoppflege und Prognosen zur Vegetationsentwicklung abgeleitet. Sukzessionforschungen, z. B. auf ehemaligen Flächen des Braunkohlebergbaus, wird große Beachtung geschenkt.

Untersuchung zur Bedeutung von Saumbiotopen (Streifenmanagement) in intensiv genutzten Agrarlandschaften zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes

Ressortforschungsplan 2021, Moore der Heideterrasse - Renaturierung von Moorlebensräumen auf der Bergischen Heideterrasse

Umsetzung der Biotop- und Landschaftspflege durch Integration in landwirtschaftliche Nutzung und durch Vermarktung regionaler Produkte - exemplarische Untersuchungen in ausgewaehlten Landkreisen der nordrhein-westfaelischen und rheinland-pfaelzisch..

Botanisches Artenschutzkonzept Rhön

Biotop- Landschaftspflege

Mit dem Ziel, die Pflege der Landschaft durch angepaßte Wirtschaftsweisen in den regulären Bewirtschaftungsrhythmus zu integrieren, erfolgt die Pflege im Biosphärenreservat so weit als möglich durch Pflege im Rahmen extensiver Nutzungen durch Integration von Naturschutz und Landwirtschaft (pflegliche Nutzung). Demgegenüber beschränkt sich die "klassische "Biotoppflege im wesentlichen auf naturschautzfachlich besonders wertvolle Einzelflächen, die spezifische Artenschutzmaßnahmen erfordern. Die Biotop- und Landschaftspflege umfaast dabei - Grünlandpflege - Heidepflege (Anwendung verschiedener Methoden zur Erhaltung und Pflege von Zwergstrauchheiden) - Offenlandprojekte (Sukzessionsverminderung durch Elche, Konik, Ziegen, Schafe). Rechtlicher Bezug: Agrarumweltmaßnahmen (RL AuW): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre Landschaftspflege (RL NE): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre bzw. bis 2013/2014 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen und der ökologischen Waldmehrung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung – RL AuW/2007)

Katrin Eder: „Rheinland-Pfalz stärkt die Artenvielfalt und setzt den Naturschutz auf ein neues Fundament“

Landesnaturschutzgesetz im Landtag beschlossen – Aufbau der Naturschutzstationen macht Naturschutz in der Fläche sichtbarer „Die Klima- und Artenkrise stellen große Herausforderungen dar, die uns zwingen, die bisherigen Strukturen auf den Prüfstand zu stellen. In Rheinland-Pfalz liegt die Durchschnittstemperatur bereits bei 1,8 Grad über dem vorindustriellen Niveau. Das zeigt, wie dringlich Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung sind. Zugleich schreitet der Verlust der biologischen Vielfalt weiter voran. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist eine Stärkung des Naturschutzes notwendig. Diese Stärkung erreichen wir durch den Aufbau der Naturschutzstationen – zunächst als Modellprojekte. Diese Neuausrichtung bedeutet die größte strukturelle Veränderung im Naturschutz der vergangenen Jahrzehnte. Um diese Strukturveränderung auf rechtlich sichere Füße zu stellen, war eine Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes erforderlich“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. „Daher freue ich mich, dass die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes die letzte parlamentarische Hürde genommen hat.“ Die bisherige Organisationsstruktur in den Bereichen Biotoppflege und Vertragsnaturschutzberatung ist aufgrund der vielfältigen Aufgabenmehrung – zum Beispiel durch die Umsetzung der Maßnahmen in den europäischen Schutzgebieten (NATURA 2000) – an ihre Grenzen gestoßen. Daher sollen Aufgaben wie Biotopbetreuung und Beratungsleistungen künftig von regional verankerten Naturschutzstationen übernommen werden. Hierfür schafft das Gesetz die notwendigen Voraussetzungen. „Mit den Naturschutzstationen entstehen regionale Anlaufstellen, die den kooperativen Naturschutz stärken und gleichzeitig zur Wertschöpfung vor Ort beitragen, da sie auch Drittmittel einwerben können“, so Umweltministerin Eder. In den nächsten zehn Jahren sollen zehn bis zwölf Naturschutzstationen landesweit entstehen. Sie machen Naturschutz in der Fläche sichtbarer. Derzeit gibt es die Modellstation Süd „Mittelhaardt-Donnersberg“ und die Modellstation Nord „Vulkaneifel“. Notwendig wurde die Novellierung auch, weil sich seit der letzten Änderung des Landesnaturschutzgesetzes im Jahr 2020 Anpassungsbedarf gezeigt hat. Gleichzeitig waren Neujustierungen beim Vogelschutz und mit Blick auf die Verwendung von Ersatzzahlungen notwendig.

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