Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert. Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert. Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen. Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt. Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt. Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert. Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert. Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen. Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt. Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.
Geschützte Biotope im Land Bremen (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz) Es gibt neben den flächigen Schutzgebieten eine Fülle von wichtigen, aber seltenen Lebensräumen, oft zu klein, um sie als Naturschutzgebiet auszuweisen, aber zu bedeutsam, um sie ungeschützt zu lassen. Durch das Bundesnaturschutzgesetz stehen diese Lebensräume unter Schutz. Im Land Bremen sind dies etwa 1550 seltene Biotope (teilweise auch innerhalb von Naturschutzgebieten gelegen). Die gesetzliche Grundlage bildet der § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes. Die gesetzlich gemäß § 30 BNatSchG "Geschützten Biotope" werden von der obersten Naturschutzbehörde Bremen in das Naturschutzbuch (§ 23 BremNatG) eingetragen. Dieses wird digital als Teil des Naturschutzinformationssystems Bremen geführt. Die Daten mit Vektordatenbestand und zugehörigen Sachdaten werden fortlaufend aktualisiert. Die Naturschutzbehörde Bremen hat die geschützten Biotope in einer landesweiten Kartierung der für den Naturschutz wertvollen Biotope in den Jahren 1992 bis 1995 sowie durch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Biotopschutz durchgeführten Nachkartierungen 1997 und 1998 flächendeckend erfassen lassen. Sie überprüft diese im Rahmen des Umweltmonitorings in unregelmäßigen Abständen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen. Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SKUMS 2022) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (VON DRACHENFELS 2021) identisch. Die Ergebnisse werden im Maßstab 1:5000 auf Basis der topographischen Karte AB 5 dargestellt
Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.
Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-168. Änderung, der 1.- 29. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 03/2025 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.
WMS Kartendienst der Schutzgebiete in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ). Gebietsmeldungen des Bundes gemäss der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie. Übersicht der in der Ausschliesslichen Wirtschaftzone ausgewiesenen Naturschutzgebiete.
Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 24 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz. Seit 1990 stehen in Niedersachsen bestimmte Biotoptypen aufgrund ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und die biologische Vielfalt unter unmittelbarem gesetzlichem Schutz (ehemals §§ 28a, b des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes [NNatG]). Ab dem 01.03.2010 gilt nun das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 in Verbindung mit dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010. Dadurch haben sich auch Änderungen bei den gesetzlich geschützten Biotopen ergeben. Als „Biotop“ bezeichnet man gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG einen „Lebensraum einer Lebensgemeinschaft wildlebender Tiere und Pflanzen“. Der gesetzliche Schutz bezieht sich sowohl auf den Lebensraum als auch auf die dazugehörige Lebensgemeinschaft. Durch § 30 BNatSchG wird eine Reihe von Biotoptypen pauschal vor erheblichen und nachhaltigen Eingriffen geschützt. Die Qualität des Schutzes soll dabei der von Naturschutzgebieten entsprechen. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der Naturdenkmale zuständig. Bei dem Datensatz „Gesetzlich geschützte Biotope (§30) im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die gesetzlich geschützten Biotope in ihrer Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Der gegenwärtige Datensatz ist zuletzt am 12.03.2021 aktualisiert worden und wird bei Bedarf erneuert. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Daten aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm des Saarlandes dar.:Flächen /Räume zur Optimierung des Biotopverbundes. Zum Zeitpunkt der Bewertung hatten die Flächen keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Die Lebensbedingungen auch für häufig standorttypische Arten/ Artengruppen/ Biozönosen waren nicht mehr gegeben.
Dieser WebMapService (WMS) stellt für die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS, ehemals APRO) flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WebFeatureService (WFS) stellt für die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS, ehemals APRO) flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten zum Downloaden bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Origin | Count |
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Bund | 654 |
Kommune | 48 |
Land | 406 |
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Type | Count |
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License | Count |
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