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Prüfkulisse I - Prüfkulisse für Moorbiotope

Prüfkulisse I ist eine von von drei Prüfkulissen, in denen (in aufsteigender Reihenfolge) das Vorhandensein von Moorbiotoptypen und der Bodeneigenschaft einer klimaschutzrelevanten Torfauflage, d.h. eines theoretischen Treibhausgasminderungspotenzials bei Wiedervernässung überprüft werden sollte.Ausschnitt aus den Ergebnissen der Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen für Biotope der Moore bzw. der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren.Die hier dargestellten Moorbiotope auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) basieren auf den Daten der selektiven Landesweiten Biotopkartierung (LBK) aus dem Zeitraum 1984-2004. Aufgrund der starken Veränderungen in Landnutzung und Vegetationsstrukturen sowie aufgrund von Qualitätsverlusten der Biotope durch Umwelteinflüsse, kann eine Veränderung des Biotoptyps nicht ausgeschlossen werden. Für die hier dargestellten Moorbiotope liegen dem NLWKN entweder keine Neudaten vor oder sie befinden sich noch im Prozess der Qualitätsprüfung und Standardisierung und sind noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Nach Abschluss der Qualitätsprüfung und Standardisierung werden vorliegende aktuellere Daten in den Datensatz der aktualisierten Landesweiten Biotopkartierung übernommen und entsprechend veraltete Flächen aus der Prüfkulisse I entfernt. Anhand vorliegender Datengrundlage kann zudem u.a. geprüft werden, welche Moorbiotope theoretisch einem gesetzlichen Schutz gemäß §30 BNatSchG bzw. §24 NNatSchG unterliegen.

gesetzlich geschützte Biotope, 1. Durchgang, Gesamtdatensatz Stand: 2015

Der § 20 des Landesnaturschutzgesetzes vom 22.10.2002 in Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet gesetzlich geschützte Biotope und Geotope, die in den Anlagen 1 und 2 dieses Gesetzes gesondert definiert sind. Die dort aufgeführten und beschriebenen "Lebensräume" unterliegen einem besonderen Schutz. Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstige erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen führen können, sind unzulässig. Durch § 20 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) werden bestimmte Biotope, die in Abs. 1 aufgelistet sind, einem gesetzlichen Schutz unterstellt. Alle Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind unzulässig. Die gesetzlich geschützten Biotope sind nach § 20 Abs. 5 LNatG in ein Verzeichnis, das sog. "Biotopverzeichnis" einzutragen. Die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt unter Verwendung der "Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände". Die Kartierung wurde seit 1996 durchgeführt und erfolgt kreisweise. Die Daten enthalten Angaben über: - Standort/Geologie, Naturraum, Landkreis/Kreisfreie Stadt, Gemeinde/Stadt, TK10-Nr., verwendete CIR-Luftbilder - Flächengröße bzw. Linienlänge - Schutzmerkmale - Haupt-, Neben- und Überlagerungscodes nach Biotop-Kartieranleitung - Vegetationseinheiten - Habitate und Strukturen - Beschreibung und Besonderheiten - wertbestimmende Kriterien, Gefährdungen, Empfehlungen - Standortmerkmale, Nutzungsmerkmale - Angaben zu Pflanzen- und Tierarten - verwendete Unterlagen. Literatur: Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände in Mecklenburg-Vorpommern, Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998, Heft 1 (zu beziehen beim LUNG)

Prüfkulisse für bedeutsame Biotope der Moore

Ausschnitt aus den Ergebnissen der Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen für Biotope der Moore bzw. der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren. Die hier dargestellten Moorbiotope auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) basieren auf den Daten der selektiven Landesweiten Biotopkartierung (LBK) aus dem Zeitraum 1984-2004. Aufgrund der starken Veränderungen in Landnutzung und Vegetationsstrukturen sowie aufgrund von Qualitätsverlusten der Biotope durch Umwelteinflüsse, kann eine Veränderung des Biotoptyps nicht ausgeschlossen werden. Für die hier dargestellten Moorbiotope liegen dem NLWKN entweder keine Neudaten vor oder sie befinden sich noch im Prozess der Qualitätsprüfung und Standardisierung und sind noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Nach Abschluss der Qualitätsprüfung und Standardisierung werden vorliegende aktuellere Daten in den Datensatz der aktualisierten Landesweiten Biotopkartierung übernommen und die entsprechend veraltete Flächen aus dem vorliegenden Datensatz entfernt.

Kreis Herford: Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich abgegrenzte Gebiete für den Schutz, die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten bestimmter Tier- und Pflanzenarten. Des Weiteren können Naturschutzgebiete auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind. Ein Verbotskatalog verbietet innerhalb eines Naturschutzgebietes alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Arten oder Biotopen führen können. Gebote sollen den Erhalt oder Wiederansiedlung von Arten fördern. Im Kreis Herford sind ökologisch wertvolle Bachtäler (Sieke), Feuchtwiesen, Heideflächen und Magerrasen in den Naturschutzgebieten erhalten.

Biotoptypen 2013

Das Wort Biotop leitet sich von den griechischen Wörtern bíos (Leben) und tópos (Raum) ab. Ein Biotop ist ein Lebensraum, in dem bestimmte Pflanzen und Tiere eine Lebensgemeinschaft bilden. Wie sich diese zusammensetzt, hängt vor allem von den Standortbedingungen ab, die für die Existenz und das Gedeihen bestimmter Organismen notwendig sind. Jeder Biotop verfügt durch typische Standort- und Strukturmerkmale über ein eigenes Potential, zu dem auch das charakteristische Artenspektrum zählt. Während sich der Begriff Biotop immer auf einen konkreten Ort bezieht, sind mit dem Biotoptyp Biotope gleichen Charakters eines abgegrenzten Naturraumes gemeint. In den letzten drei bis vier Jahrzehnten haben sich die Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere weiter verschlechtert. Die wichtigsten Ursachen sind die Zerstörung und Zerstückelung der natürlichen Lebensräume durch Überbauung und Versiegelung sowie die Veränderung der Biotope, z.B. durch Düngung und Schadstoffeintrag, großflächige Grundwasserabsenkung, intensive Pflege und Freizeitnutzungen. Waren früher nur die von Natur aus seltenen und in ihren Ansprüchen stark spezialisierten Arten betroffen, ist heute zunehmend ein bestandsgefährdender Rückgang von Arten zu verzeichnen, die noch in den 50er Jahren weit verbreitet waren. Da in der Natur sehr komplexe Beziehungen zwischen einzelnen Pflanzen und Tieren bestehen, ist diese Entwicklung als außerordentlich bedrohlich einzustufen. Über einen Jahrtausende währenden Entwicklungsprozess haben sich komplizierte Nahrungsketten und Lebensgemeinschaften herausgebildet, sodass durch den Verlust einer einzigen Pflanzenart im Durchschnitt 10 bis 20 Tierarten die Lebensgrundlage entzogen wird. Im Extremfall können mehrere hundert Arten betroffen sein. Deutlich wird diese Entwicklung bei der Betrachtung der “Roten Listen” der gefährdeten Pflanzen- und Tierarten in Berlin . Die Roten Listen umfassen 7.087 Arten. Davon gelten 13 % als ausgestorben oder verschollen und 31 % als gefährdet. Der Anteil der Rote-Liste-Arten am Gesamtartenbestand liegt bei 44 % als fast der Hälfte aller wildlebenden Pflanzen und Tiere. Innerhalb der einzelnen Artengruppen erreicht der Prozentsatz gefährdeter Arten bei den meisten Wirbellosen Werte um 40 %, bei Pflanzen, Pilzen und Wirbeltieren liegt er oft deutlich darüber. (Detaillierte Bilanzen und Informationen siehe: Artenschutz ) Bewertet nach der Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschland (Riecken et al. 2006) ergibt sich für die Flächen der Berliner Biotope ein nicht weniger besorgniserregendes Bild. Auf etwa 10 % der Berliner Landesfläche kommen Biotope vor die deutschlandweit gefährdet sind, für den Schutz und Erhaltung dieser Biotope trägt Berlin eine besondere Verantwortung. Biotopschutz als Ergänzung zur Ausweisung von Schutzgebiete Diese Entwicklung vermochte auch die fortschreitende Ausweisung von Schutzgebieten nicht aufzuhalten. Denn, trotz einer vermeintlich größeren Zahl an Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie sonstiger Schutzgebiete gehen immer noch wertvolle Flächen verloren. Ein wichtiges Instrument des Schutzes der am stärksten gefährdeten und seltenen Biotope, bei denen es sich meistens um naturnahe Lebensräume handelt, ist der direkte gesetzliche Biotopschutz. In Berlin sind 19 besonders schutzwürdige Lebensräume als gesetzlich geschützte Biotope benannt. Der gesetzliche Schutzstatus bedarf nicht eines förmlichen Verfahrens wie bei der Ausweisung von Schutzgebieten. Mit dem gesetzlichen Schutz sollen die geschützten Biotope vollständig und unversehrt erhalten und vor nachteiligen Veränderungen bewahrt werden. Alle Handlungen und Maßnahmen, die eine erhebliche oder nachhaltige Schädigung hervorrufen können, sind strikt verboten und haben rechtliche Konsequenzen. Ausnahmen gelten nur bei überwiegenden Gründen des Gemeinwohls oder bei Wiederherstellung ähnlicher Biotope als Ausgleich andernorts. Die Zulassung bedarf der Prüfung und Entscheidung durch die örtlich zuständige Naturschutzbehörde der Bezirke. Ein detailiertes Porträt der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope finden Sie hier . Für den Schutz der Uferröhrichte sieht das Berliner Naturschutzgesetz (§ 29-32) darüber hinaus spezielle Regelungen vor. Auch die Europäische Gemeinschaft erkannte, wie notwendig der unmittelbare gesetzliche Schutz bestimmter Biotope ist. Viele der europaweit seltenen und gefährdeten Biotope werden im Rahmen des Programms NATURA 2000 als Lebensraumtypen gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie direkt unter Naturschutz gestellt. Auch in Berlin finden sich einige dieser seltenen und gefährdeten Biotope . Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Biotopkartierung Bereits vor 30 Jahren wurde in verschiedenen Ländern der Bundesrepublik Deutschland mit der Biotopkartierung begonnen. Ziel der Biotoptypenkartierung ist es, die Ausstattung der Landschaft an Hand von abgrenzbaren Biotoptypen zu beschreiben. Die dabei angewandten Methoden lassen sich drei Kategorien zuordnen (Sukopp & Wittig 1993). Die selektive Kartierung erfasst nur geschützte oder schutzwürdige Biotope. Sie erfordert einen Bewertungsrahmen, der bereits während der Kartierung angewandt wird. Bei der repräsentativen Kartierung werden exemplarisch Flächen von allen flächenrelevanten Biotoptypen bzw. Biotoptypkomplexen untersucht und anschließend die Ergebnisse auf alle Flächen gleicher Biotopstruktur übertragen. Die flächenhafte Kartierung erfasst alle Biotoptypen eines Untersuchungsgebietes und grenzt sie flächenscharf ab. Berlin, München und Augsburg gehörten zu den ersten Städten, die sich mit stadtökologischen Untersuchungen befassten. In Berlin wurden von der Arbeitsgruppe Artenschutzprogramm durch Auswertung umfangreicher ökologischer Untersuchungen für das Stadtgebiet Westberlins Biotoptypenkomplexe beschrieben. Diese repräsentative Kartierung war die Grundlage des Landschafts- und Artenschutzprogramms Berlin 1984, des ersten Landschafts- und Artenschutzprogramms für ein Stadtgebiet in der Bundesrepublik. 1986 wurde im Umweltatlas ebenfalls für West-Berlin eine Karte der stadtökologischen Raumeinheiten veröffentlicht. Biotoptypenkartierung Berlin Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis zu schaffen, wurde 2003 in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege und dem Landesforstamt das Projekt Flächendeckende Biotoptypenkartierung Berlin begonnen. Die Biotoptypenkartierung dokumentiert die aktuelle Verteilung und den Zustand der besonders wertvollen Biotope und ist damit eine wichtige Grundlage für die Prioritätensetzung im Naturschutz im Land Berlin. Die nun flächendeckend vorliegenden Daten der Biotoptypen-Karte können über die Naturschutzaufgaben hinaus für Stadt- und Regionalplanung, Umweltanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Berichtspflichten sowie für die Waldentwicklungsplanung eingesetzt werden. Neben anderen Umweltdaten sollen die Biotoptypendaten in einem digitalen Verfahren auch für die Strategische Umweltprüfung (SUP) genutzt werden.

Ideen- und Kooperationsbörsen zur Anpassung an den Klimawandel

Ideen- und Kooperationsbörsen zur Anpassung an den Klimawandel Was können Menschen tun, um ihre Heimat auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten? Diese Frage diskutierten IKU_Die Dialoggestalter im Auftrag von UBA/KomPass bei drei regionalen Ideen- und Kooperationsbörsen zur Anpassung an den Klimawandel mit Akteuren vor Ort. Klimaanpassung wurde in zahlreichen Projektideen greifbar. Für die Umsetzung ist nun viel lokales Engagement nötig. Welche Strategien und Ideen gibt es, um sich lokal an den ⁠ Klimawandel ⁠ anzupassen? Welche Akteure können gemeinschaftlich Projekte entwickeln und umsetzen? Diesen Kernfragen sind IKU_Die Dialoggestalter im Auftrag des Umweltbundesamtes bei drei regionalen Ideen- und Kooperationsbörsen zur ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ nachgegangen. Veranstaltungsorte waren Frankfurt am Main, Kempten im Allgäu und Uebigau-Wahrenbrück in der Kulturstadtregion Elbe-Elster. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Teilgenommen haben rund 200 Personen, die 95 Projekte und Projektideen vereinbart haben. Rückblick: Dienstag, 22. Juni 2017, Elbe-Elster, Südbrandenburg. Am Himmel braut sich ein Unwetter zusammen, es wird vor starkem Gewitter mit Hagel und Windböen bis zu 100 km/h gewarnt. Später werden die Zeitungen über diesen Abend berichten, dass Tief „Paul“ eine Schneise der Verwüstung hinterlassen hat. Ein Tornado hat gewütet. Klimawandel? Vielleicht. „Es ist auf jeden Fall gut, über die Auswirkungen des Klimawandels und die Anpassung daran zu reden“, sagt Sabine Falk, Klimawandelmanagerin der 6.000-Einwohner-Stadt Uebigau-Wahrenbrück in der Kurstadtregion. „Für unsere Region kann man schon sagen, dass sich die Ideen- und Kooperationsbörse positiv auf die Aktivitäten auswirkt“, berichtet Falk „Es kommt bei den Menschen an.“ Klimaanpassung ist so individuell wie die betroffene Region Eben dieses „Ankommen“ war ein wichtiges Ziel des Umweltbundesamtes. Denn: Das Thema ⁠ Klimaschutz ⁠ ist mittlerweile für viele ein alter Hut. Dass Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch gesenkt werden müssen, um langfristig dem fortschreitenden Klimawandel zu begegnen, ist allgemein bekannt. Doch den Schritt weiterzudenken und sich mit den nicht mehr vermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels vor der eigenen Haustür zu beschäftigen, ist weniger präsent. Selbst wenn es hierzu einzelne Bestrebungen gibt, mangelt es häufig an stabilen Netzwerken und Randbedingungen, um diese auch umzusetzen. „Das liegt auch daran, dass die Anpassung an den Klimawandel regionsspezifischen Anforderungen unterliegt“, erklärt Klemens Lühr von IKU_Die Dialoggestalter aus Dortmund, die für Konzept und Methode der Ideen- und Kooperationsbörsen verantwortlich sind. Welcher Art die Maßnahmen zur Anpassung sein müssen, hängt davon ab, wie betroffen Landschaft, Städte und Gemeinde von ⁠ Starkregen ⁠, Hitze, Hochwasser oder Trockenheit sind. „Klimaanpassung ist sehr individuell“, erläutert IKU-Berater Andreas Kleinsteuber: „Während in einer Region der Tourismus oder die menschliche Gesundheit in der Stadt im Fokus stehen, sind in anderen Gegenden eher die Land- und Forstwirtschaft oder die Biotope und Artenvielfalt von Veränderungen betroffen.“ Und die Auswirkungen müssen nicht zwingend negativ wahrgenommen werden: „Wir haben auch Stimmen gehört“, bestätigt Lühr, „die es nicht als Nachteil empfunden haben, irgendwann Wein anbauen zu können oder auf Temperaturen wie in Marseille zuzusteuern.“ Es lässt sich folglich nicht wie beim Klimaschutz eine Schablone für das ganze Bundesgebiet entwerfen, um das Thema Anpassung an den Klimawandel im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu verankern. Um all diese unterschiedlichen Anknüpfungspunkte greifbar zu machen, entwickelte IKU_Die Dialoggestalter das Konzept der Ideen- und Kooperationsbörsen. Der Vorteil: Auf einer Börse lässt sich nicht nur ein Thema darstellen, nicht nur eine Gruppe von Aktiven ansprechen. Es werden vielmehr individuelle Fähigkeiten, Ideen und Möglichkeiten zusammengetragen, die vor Ort oder regional miteinander verknüpft und zu denen Kooperationen ausgehandelt und vereinbart werden können. Großes Interesse, auch aus der Nachbarstadt: In Elbe-Elster wird an einer zweiten Börse gearbeitet Sechs Monate sind vergangen, seit die ersten Projekte am 27. März 2017 auf der Kooperationsbörse in der Kurstadtregion Elbe-Elster vereinbart wurden: „Und seitdem hat sich viel getan“, bestätigt Klimawandelmanagerin Sabine Falk. Der hiesige Kneippverein hat eine Veranstaltungsreihe mit und für Senioren gestemmt, für die Feuerwehr wurde ein Workshop ausgerichtet und der Naturschutzverein „Elsteraue“ hat gemeinsam mit der Stadtverwaltung Falkenberg an eben jenem folgenschweren Unwettertag zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Thema: Klimawandel. „Die Zusammenarbeit der Akteure, die sich vor der Börse gar nicht kannten, ist bemerkenswert“, lobt Falk. „Ich bekomme viele positive Rückmeldungen. Und auch die Nachfrage, ob wir nicht eine weitere Börse für diejenigen veranstalten können, die den ersten Termin verpasst haben.“ Daher wird in der Kurstadtregion gerade an einem Folgetermin für das kommende Jahr gearbeitet. Zudem hat eine Nachbarstadt Interesse an dem Konzept angemeldet: „Wir haben uns zum Austausch getroffen und planen nun erst einmal einen gemeinsamen Stadtspaziergang zum Thema Klimawandel vor Ort.“ Ein Ergebnis, das Sebastian Ebert, Ansprechpartner beim ⁠ UBA ⁠ für die Kooperationsbörsen, überzeugt: „Wenn sich das Konzept einer Kooperationsbörse durch Mund-zu-Mund-Propaganda ins Umland streut und dort Nachahmer findet, ist das mehr, als wir uns wünschen konnten.“ Auch aus Frankfurt und der Region Allgäu gibt es ähnlich positive Nachrichten zu den Impulsen aus den Kooperationsbörsen. Die Frankfurter Neue Presse (FNP) berichtet beispielsweise über Brunnensäuberungen durch Berufsschüler in der Mainmetropole. Die angehenden Gebäudereiniger hatten sich freiwillig zu einem Aktionstag gemeldet, um die Brunnen der Stadt mit Putzmitteln und Hochdruckreinigern auf Vordermann zu bringen. In der FNP erklärt Peter Dommermuth, Leiter des Frankfurter Umweltamtes: „Dieser Einsatz hilft uns bei dem Bemühen, für eine Renaissance des öffentlichen Erfrischens zu sorgen. In Zeiten des Klimawandels und zunehmend heißer Sommer wird dies immer wichtiger.“ Austausch von verschiedensten Akteuren über persönliche Betroffenheit und Projektideen So vielfältig wie die Anpassungsmaßnahmen gestalten sich auch die Zielgruppen, die mit den Ideen- und Kooperationsbörsen erreicht werden sollen: Unternehmen, Kommunalverwaltungen, Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Wissenschaftseinrichtungen aus der Region. Die Gruppe der Teilnehmenden ist daher heterogen. Vereinendes Element ist die Stadt oder Region, in der die Menschen leben und die spezifischen Anforderungen, die der Klimawandel vor Ort mit sich bringt. „Genau da haben wir mit unserem Konzept angesetzt“, erläutert IKU-Berater Lühr. Im Rahmen der Börsen stellten Vertreterinnen und Vertreter des Umweltbundesamts bzw. des Deutschen Wetterdienstes und der jeweiligen Kommunalverwaltungen die spezifischen Auswirkungen des Klimawandels in der Region dar – sowohl den Ist-Zustand als auch einen Blick in die Zukunft. Dadurch vermittelten sie persönliche Betroffenheit und weckten bei den Teilnehmenden das Eigeninteresse, etwas zu bewegen. „Uns war dabei aber wichtig“, betont Ebert, „kurz und übersichtlich über die regionalen ⁠ Klimafolgen ⁠ zu berichten.“ Anschließend sollten die Teilnehmenden selbst aktiv werden und diskutieren. „Wir wollten genug Zeit für die Börsensituation mit ihrem offenen Charakter für Austausch lassen.“ So diskutierten die Teilnehmenden an verschiedenen Thementischen. Angesprochen wurden im Allgäu etwa die Themen Winter & Tourismus, Hitze & Gesundheit, Wohnen & Bauen oder Land- & Forstwirtschaft. „Der Kern der Börsen ist, Akteure mit ganz unterschiedlichen Kompetenzen zusammenzubringen“, erklärt Lühr. Zum Beispiel: „Eine Kommune muss sich bei Hochwasser wappnen, hat aber nicht genug Helfer. Der Kreissportbund hat ausreichend Mitglieder, aber keine Ahnung vom Katastrophenschutz“, erklärt Lühr. „Eine Kooperationsbörse kann für solche verschiedenen Akteure einen Raum eröffnen, Projekte zu entwickeln, die sonst in der Art nicht zustande gekommen wären.“ Neben Projektideen zur Klimaanpassung wurden in den Diskussionen auch hin und wieder Ideen zu Klimaschutz und Energie oder allgemein zu ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ aufgebracht. Schließlich liegt in der Betrachtung der Teilnehmenden vor Ort und in der angedachten Umsetzung der Projekte vieles nah beieinander. Und anfangs braucht es zudem viel Offenheit, damit die Teilnehmenden sich vernetzen. Persönliche Ansprache ist für die Teilnehmenden sehr wichtig Um die Teilnehmenden für die Börsen zu gewinnen, hat sich das Telefon als wichtigste Quelle erwiesen: „Wir haben jeweils vor Ort mit Vertretern der Kommunen zusammengesessen und Kontakte von Ansprechpartnern gesammelt“, erklärt Andreas Kleinsteuber. Unternehmen, Vereine, Dezernate, Landwirte – je nachdem, was und wer in der Region wichtig war. „Dann haben wir telefoniert und eingeladen. Die persönliche Ansprache war vielen wichtig und häufig erfolgreich.“ Flankiert wurde diese Art der Werbung durch klassische Wege der Information: Poster, Plakate, Infoflyer und einen Newsletter. Ein aktiver Unterstützerkreis ergänzte die Arbeit: „Das waren die einzelnen Abteilungen der Stadt, die ihre Region und die Aktiven kennen“, sagt Kleinsteuber. Dazu gehören aber auch große Firmen als wichtige Zugpferde der Region und Institutionen, die über ein entsprechendes Netzwerk verfügen, zum Beispiel die Handwerkskammern oder IHK, die Nachrichten in die angeschlossenen Betriebe weitertragen. Begleitet wurde die Organisation der Ideen- und Kooperationsbörsen durch einen eigenen Internetauftritt www.kooperation-anpassung.de . Dort wurden vor den Veranstaltungen Informationen bereitgestellt und erste Projektideen, Angebote und Gesuche für Kooperationen veröffentlicht. Nach den Börsen wurden auf diesem Weg vereinbarte Projektideen sowie Namen und Kontaktdaten der Ansprechpartner der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Nun liegt es an den lokalen und regionalen Initiativen, diese Projektideen auch umzusetzen. In den meisten Fällen werden die Kommunalverwaltungen auch weiterhin unterstützen müssen. Einige Projektideen lassen sich einfacher umsetzen, andere benötigen einen längeren Planungshorizont sowie geeignete institutionelle und ökonomische Rahmenbedingungen. Mehrere Akteure empfahlen nach ihrer ersten Erfahrung mit einer Kooperationsbörse, dass das UBA auch die Phase der Projektumsetzung extern unterstützen und in das Gesamtkonzept weiterer Ideen- und Kooperationsbörsen aufnehmen sollte. Gleichwohl liegt in dem Engagement vor Ort der Schlüssel des Erfolgs. Weitere Informationen zu den Ideen- und Kooperationsbörsen finden Sie unter: http://www.kooperation-anpassung.de Autorin: Mareike Weberink (IKU_Die Dialoggestalter)

Hoplia praticola Duftschmid, 1805 Blatthornkäfer Stark gefährdet

Gefährdung durch Isolation und Veränderungen im Biotop. Offenbar Rückzug aus Vorpostenstellungen weiter nördlicher Regionen im 19. bzw. der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts; aus den östlichen Bundesländern keine sicheren Nachweise. Aktuelle Nachweise in allen südlichen Bundesländern Deutschlands, nördlich bis Rheinland-Pfalz und Hessen; aus Nordrhein-Westfalen, Hannover und dem Niederelbegebiet nur alte Funde. Wärmeliebende Art der Wälder und Waldränder, meist nur lokal an Wärmestellen, meidet den atlantischen Klimabereich.

MMPl FFH 147 Trockenrasenflächen bei Karsdorf und Glockenseck

Für das FFH-Gebiet 147 zutreffende Behandlungsgrundsätze für Biotope, LRT und Arten gemäß Natura 2000-Landesverordnung Biotope/LRT/Arten/ Anwendungsbereich gemäß Natura 2000 LVO Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination alle LRT und Anhang 2-Arten Gewährleistung der ökologischen Erfordernisse und erforderlichen Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der FFH-LRT sowie der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang 2 der FFH-Richtlinie gemäß Anlage 2 §2 LVO N2000 Sachsen-Anhalt alle LRT Erhalt der LRT keine Veränderung des bestehenden Wasserhaushalts, insbesondere ohne zusätzliche Absenkung des Grundwassers sowie ohne verstärkten Abfluss des Oberflächenwassers keine Veränderungen der Oberflächengestalt durch Abgrabungen, Aufschüttungen, Auffüllungen, Planierungsarbeiten oder auf andere Weise keine Neuanlage von Wildäckern oder Wildwiesen innerhalb von LRT und keine Neuanlage von Kirrungen oder Salzlecken innerhalb von Offenland-LRT Jagdausübung nur als Bewegungs-, Ansitz-, Pirsch-, Fallen- oder Baujagd keine Baujagd in der Zeit vom 01. März bis 31. August keine Bewegungsjagd in der Zeit vom 01. Februar bis 30. September Fallenjagd nur mit Lebendfallen und unter täglicher Kontrolle Dauergrünland im FFH- Gebiet kein Lagern sowie Auf- oder Ausbringen von Abwasser oder organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln mit Ausnahmen von Gülle, Jauche, Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Gärresten, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, keine Anwendung von Schlegelmähwerken; außer zur Nachmahd von Weideresten oder von sonstigem Restaufwuchs nach mindestens jährlich einer Hauptnutzung in der Zeit vom 01. September bis 20. März, keine aktive Nutzungsartenänderung oder Neuansaat, keine Düngung über die Nährstoffabfuhr i. S. d. DüV hinaus, jedoch mit maximal 60 kg Stickstoff je Hektar je Jahr im Mittel der vom jeweiligen Betrieb im jeweiligen besonderen Schutzgebiet bewirtschafteten Grünlandfläche; freigestellt ist die Phosphor- sowie die Kaliumdüngung unterversorgter Flächen bis zur Versorgungsstufe C. Biotope/LRT/Arten/ Anwendungsbereich gemäß Natura 2000 LVO Offenland-LRT (im FFH- Gebiet LRT 6110*, 6210(*), 6240*, 6510 und 8160* vorhanden) Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Gewährleistung ökologischensowie Erfordernisse und erforderlichen Lebensraumbestandteile für einen günstigen kein Lagern vonder Düngemitteln ohne dauerhaftes Lagern von Futtermitteln oder Erntegut, Erhaltungszustand der FFH-LRT sowie der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang 2 der FFH-Richtlinie gemäß Anlage 2 §2 LVO N2000 Sachsen-Anhalt keine Zufütterung bei Beweidung von Schlägen mit LRT, keine Nach- oder Einsaat (eine Erlaubnis i.S. d. § 18 Abs. 2 kann ansonsten erteilt werden für Nach- oder Einsaat mit im selben Schutzgebiet auf dem gleichen LRT gewonnenen Saatgut sowie für Regiosaatgut, sofern der Bedarf nicht durch Saatgutgewinnung auf eigenen Flächen gedeckt werden kann) gebietsbezogene Anlage: Beweidung oder Mahd sowie Maßnahmen zur Grünlandpflege (z. B. Walzen oder Schleppen) auf den LRT 6210* und 8160* nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 1 dieser Verordnung. Nutzung von Nachtpferchen auf den LRT 6110*, 6210 und 6240* nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 1 dieser Verordnung, Für die Jagd gilt neben den Vorgaben gemäß Kapitel 2 § 9 dieser Verordnung: die Errichtung oder Erweiterung jagdlicher Anlagen auf den LRT 6110*, 6210, 6210*, 6240* und 8160* nur nach Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 dieser Verordnung. LRT 6210 gebietsbezogene Anlage: ohne Düngung mit stickstoff- oder kalkhaltigen Düngemitteln LRT 6110*, 6210*, 6240* und gebietsbezogene Anlage: ohne jedwede Düngung 8160* Biotope/LRT/Arten/ Anwendungsbereich gemäß Natura 2000 LVO LRT 6510 Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Gewährleistung der ökologischen Erfordernisse und6510 erforderlichen Lebensraumbestandteile für einen günstigen gebietsbezogene Anlage: ohne Düngung des LRT jeweils in der Ausprägung nährstoffreicher Standorte über die Erhaltungszustand sowie der Tier- und Pflanzenarten nachjeAnhang FFH-Richtlinie Anlage 2sowie §2 LVO Nährstoffabfuhr i. S.der d. FFH-LRT DüV hinaus, jedoch mit maximal 60 kg Stickstoff Hektar 2jeder Jahr; freigestellt istgemäß die Phosphor N2000 Sachsen-Anhalt die Kalium-Düngung bis zur Versorgungsstufe B sowie eine Kalkung nach Bedarf entsprechend einer vorherigen Bedarfsanalyse, ohne Düngung mit stickstoff- oder kalkhaltigen Düngemitteln auf dem LRT 6510 in der Ausprägung magerer Standorte; auf dem LRT 6510 die Einhaltung einer Nutzungspause von mindestens 7 Wochen zwischen 2 Mahdnutzungen; zur Verkürzung des Mahdintervalls kann eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 dieser Verordnung erteilt werden, wenn eine erhebliche betriebliche Betroffenheit besteht, Winterweide mit Rindern auf dem LRT 6510 nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 1 dieser Verordnung, LRT 8160*, 7220* Frauenschuh gebietsbezogene Anlage: Im Gebiet gilt neben den allgemeinen Schutzbestimmungen gemäß Kapitel 2 § 6 dieser Verordnung: kein Betreten von Schutthalden mit dem LRT 8160*, kein Betreten von Quellbereichen des LRT 7220*, gebietsbezogene Anlage: Im Gebiet gilt neben den allgemeinen Schutzbestimmungen gemäß Kapitel 2 § 6 dieser Verordnung: kein Betreten von Frauenschuh-Beständen Für die Forstwirtschaft gilt neben den Vorgaben gemäß Kapitel 2 § 8 dieser Verordnung: Durchführung forstlicher Maßnahmen an Standorten des Frauenschuhs, über die die UNB in geeigneter Art und Weise informiert hat, ausschließlich unter Einhaltung der Schutzanforderungen dieser Art und nach zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 1 dieser Verordnung. Fledermäuse gebietsbezogene Anlage: kein Betreten von und keine Veränderungen an anthropogenen, nicht mehr in Nutzung befindlichen Objekten, die ein Zwischen-, Winter- oder Sommerquartier für Fledermäuse darstellen, insbesondere Bunker, Stollen, Keller, Schächte oder Eingänge in Steinbruchwände; eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 dieser Verordnung kann erteilt werden für notwendige Sicherungs- und Verwahrungsmaßnahmen, kein Betreten von und keine Veränderungen an nicht touristisch erschlossenen Höhlen jährlich in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 30. April sowie ganzjährig kein Entfachen von Feuer im Eingangsbereich oder im Inneren; eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 dieser Verordnung kann

Rote Listen Sachsen-Anhalt 2020

Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle, Heft 1/2020: 29–54 1 Bearbeitet von Jörg Schuboth und Bettina Fiedler (3. Fassung, Stand: August 2019) Einführung Die Naturschutzpraxis arbeitet seit den 1970er Jahren mit Roten Listen. In ihnen werden die Ge- fährdungen vieler Arten dargestellt, die gleichzeitig ein Spiegelbild der Gefährdung ihrer Lebensräume sein können. Als griffiges, leicht verständliches und scheinbar einfach zu handhabendes Instrument der Bewertung wird bei den verschiedensten Planungen, Gutachten und Stellungnahmen auf die Rote-Liste- Einstufungen zurückgegriffen. Die erste Rote Liste der Biotoptypen Deutschlands erschien 1994, 2006 erfolgte die Fortschreibung und 2017 veröffentlichte das BfN die dritte Fassung der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (Riecken et al. 1994, 2006, Fink et al. 2017). In Sachsen-An- halt wurde die erste Rote Liste der gefährdeten Biotop- typen 1998 veröffentlicht (Peterson 1998). Die zweite Fassung erschien 2004 (Schuboth & Peterson 2004). Nach 15 Jahren erfolgt nun eine generelle Überarbeitung aller Roten Listen für das Land Sachsen-Anhalt und somit auch für die Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen. Das Problem der Benennung, Untergliederung und Abgrenzung der einzelnen, bezüglich ihrer Ge- fährdung einzuschätzenden Typen, das bei der Er- stellung einer Roten Liste für eine bestimmte Arten- gruppe in der Regel nicht existiert, blieb auch bei der aktuellen Überarbeitung bestehen, da verbindliche oder zumindest allgemein anerkannte Kriterien kaum bzw. nicht in dieser Hinsicht existieren. Während sich die ersten Roten Listen der gefähr- deten Biotoptypen Sachsen-Anhalts weitgehend im Aufbau an der Roten Liste der gefährdeten Biotopty- pen Deutschlands (Riecken et al. 1994) und der Stan- dard-Biotoptypenliste für Deutschland (Riecken et al. 2003) orientierten, soll mit der neuen Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen [i.W. „Landesliste“ genannt] versucht werden, eine einheitlichere und anwender- freundlichere Nutzungsmöglichkeit für Sachsen-An- halt zu schaffen. So wurde die Gliederung der Bio- toptypen an die Kartieranleitung Sachsen-Anhalt, die Liste der Kartiereinheiten zur Kartierung der Lebens- raumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) sowie zur Kartierung der nach NatSchG LSA besonders geschützten Biotope und sonstiger Bio- tope (Schuboth 2010) [i. W. „Liste der Kartiereinheiten“ genannt] angepasst. Das ermöglicht weiterhin eine Einstufung der Biotoptypen als gesetzlich geschützte Biotope und gleichzeitig als Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL). Die LRT- bzw. Bio- Biotoptypen toptypen-Codes sind indentisch mit den im Anhang I „Bewertung der Biotoptypen im Rahmen der Ein- griffsregelung“ des Bewertungsmodells Sachsen-An- halt (Gem. RdErl. des MLU, MBV, MI und MW vom 16.11.2004 [MBl. LSA S. 685], geändert durch RdErl. des MLU vom 24.11.2006 [MBl. LSA S. 743], RdErl. des MLU vom 12.3.2009 – 22.2–22302/2 [MBl. LSA 2009 S. 250]) verzeichneten Codes. Somit kann die Rote Liste Biotop- typen bei den verschiedensten Planungen, Gutachten und Stellungnahmen innerhalb des Landes Sachsen- Anhalt einfacher angewendet werden. Bemerkungen zur Überarbeitung der Roten Liste In die Landesliste sind neben den gefährdeten Biotop- typen auch die derzeit nicht bedrohten Biotoptypen aufgenommen worden. Die Landesliste wurde somit als weitgehend vollständige Biotopliste zu Grunde ge- legt. Aus diesem Grunde wurden auch die Biotoptypen der besiedelten Bereiche aufgeführt (z.B. Bebauung). Dies soll allein dem besseren Verständnis der Abgren- zung der einzelnen Typen voneinander dienen. Den einzelnen Biotoptypen der Landesliste wur- den, soweit möglich, die Codes der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (Finck et al. 2017, [i.W. „Bundesliste“ genannt]) zugeordnet. Erscheinen in der Spalte „Code der Biotoptypen- liste für Deutschland“ bei unterschiedlichen Biotop- typen die gleichen Kürzel, so wurde in der Bundesliste weniger differenziert als in der vorliegenden Liste für Sachsen-Anhalt. Erscheinen dagegen bei einem einzel- nen Biotoptyp mehrere unterschiedliche Kürzel in den Spalten der jeweiligen Listen, erfolgte die Differenzie- rung feiner oder nach anderer Systematik. Fehlende Angaben in dieser Spalte resultieren aus der Nicht- berücksichtigung bzw. Nichtaufnahme solcher, meist nicht gefährdeter Typen in den jeweiligen Listen. In der überarbeiteten Landesliste wurden auch wieder die siedlungstypischen Biotoptypen aufge- nommen. Die außergewöhnliche Vielfalt der dort anzutreffenden Strukturen macht eine Biotoptypen- Gliederung unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung jedoch schwierig. Eine Zuordnung der in der vorliegenden Roten Lis- te enthaltenen LRT und Biotoptypen zu den im § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und in den §§ 22 und 21 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) genannten, ge- schützten Biotopen ist aus der Tabelle ersichtlich. Für weitere Einstufungen sei in diesem Zusammenhang auf die für die Abgrenzung geschützter Biotope maß- gebliche Biotoptypenrichtlinie des Landes Sachsen- 29 Biotoptypen Anhalt (1994) bzw. die Handlungsanweisung (LAU, Fachinformation Nr. 3/2008) verwiesen. Die zu Grunde liegende Liste der Kartiereinhei- ten ist so aufgebaut, dass sie die FFH-LRT gleichwer- tig und gut abgegrenzt von den Nicht-LRT-Biotopen darstellt, insgesamt aber flächendeckend für Sach- sen-Anhalt angewendet werden kann und alle hier vorkommenden Biotoptypen umfasst. Der offiziellen EU-Code der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (Der Rat der Europäischen Gemeinschaf- ten 1992) ist in der Liste der Kartiereinheiten einem Biotoptypen gleichgesetzt, auch wenn dadurch vom straffen System zur Abgrenzung der Biotoptypen ab- gewichen wird. Als Gefährdungskategorien fanden i. d. R. die bei Binot et al. (1998) aufgeführten – in Anlehnung an die international gebräuchlichen Definitionen (IUCN 1994) – Verwendung. Bei den gefährdeten Biotoptypen erfolgt die Einschätzung der Gefährdung durch Flächenverlust (Spalte FL) sowie der Gefährdung durch qualitative Veränderung (Spalte QU) getrennt. Beide Kriterien werden für die einzelnen Biotoptypen zusätzlich zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt (Spalte Ges.). Die Gesamtbewertung liegt mindestens in glei- cher Höhe wie die höchste Einstufung bei einem der beiden Teilkriterien, es erfolgt also keine Abwertung. Die Definitionen der Gefährdungskategorien von Biotoptypen weichen von den für Arten verwende- ten ab, sie werden hier aus der Bundesliste zitiert (leicht verändert): Kategorien für die Gefährdung durch Flächenverlust (FL) 0 Vollständig vernichtet: Biotoptypen, die früher in Sachsen-Anhalt vorhanden waren und heute nicht mehr nachgewiesen werden können. R Extrem seltener Biotoptyp mit geographischer Restriktion: Biotoptypen, die in Sachsen-Anhalt nur sehr regional verbreitet sind oder natürlicherweise nur in geringer Gesamtfläche vorkommen, für die kein merklicher Rückgang und keine aktuelle Ge- fährdung erkennbar ist. Die wenigen und kleinen Vorkommen in Sachsen-Anhalt können aber durch derzeit nicht absehbare menschliche Einwirkungen oder durch zufällige Ereignisse schlagartig ausge- rottet oder erheblich dezimiert werden. 1 Von vollständiger Vernichtung bedroht: Biotop- typen, von denen nurmehr ein geringer Anteil der Ausgangsfläche vorhanden ist und mit deren vollständiger Vernichtung in absehbarer Zeit ge- rechnet werden muss, wenn Gefährdungsursachen weiterhin einwirken oder bestandserhaltende 30 Sicherungs- und Entwicklungsmaßnahmen nicht unternommen werden bzw. wegfallen. 2 Stark gefährdet: Biotoptypen, deren Flächenent- wicklung in annähernd ganz Sachsen-Anhalt stark rückläufig ist oder die bereits in mehreren Teilre- gionen ausgelöscht wurden. 3 Gefährdet: Biotoptypen, deren Flächenentwicklung in weiten Bereichen von Sachsen-Anhalt negativ ist oder die bereits vielerorts lokal vernichtet wurden. * Nicht gefährdet Als Maßstab zur Beurteilung des Flächenverlustes wurden Veränderungen betrachtet, die je nach Bio- toptyp in den letzten 150 Jahren (Moore, naturnahe Fließgewässer, verschiedene Waldtypen) bis etwa 50 Jahren (viele Biotope der Agrarlandschaft, z.B. Feldge- hölze, verschiedene Wiesentypen, extensiv genutzte Äcker) eingetreten sind. Während für einige Biotopty- pen, etwa naturnahe Fließgewässer oder Moore, die- ser Flächenrückgang auf der Grundlage vorhandener Unterlagen (z.B. alte topographische Kartenwerke) sehr gut abschätzbar ist, bestehen bei anderen Typen durchaus gewisse Unsicherheiten. Kategorien für die Gefährdung durch qualitative Veränderungen (QU) 0 Vernichtet: Biotoptypen, deren Qualität so stark beeinträchtigt wurde, dass Bestände mit typischer Ausprägung in Sachsen-Anhalt vollständig vernich- tet sind. 1 Von vollständiger Vernichtung bedroht: Biotopty- pen, deren Qualität in annähernd ihrem gesamten Verbreitungsgebiet so stark negativ verändert wurde, dass Bestände mit typischer Ausprägung kurzfristig von vollständiger Vernichtung bedroht sind. 2 Stark gefährdet: Biotoptypen, deren Qualität so stark negativ verändert wurde, dass in annähernd ganz Sachsen-Anhalt ein starker Rückgang von Beständen mit typischer Ausprägung feststellbar ist oder solche Bestände in mehreren Teilregionen bereits weitgehend vernichtet wurden. 3 Gefährdet: Biotoptypen, deren Qualität so stark ne- gativ verändert wurde, dass in vielen Bereichen von Sachsen-Anhalt ein Rückgang von Beständen mit typischer Ausprägung feststellbar ist oder solche Bestände vielfach lokal bereits vernichtet wurden. * Nicht gefährdet. Folgende Kategorien wurden in der Roten Liste der Biotoptypen Sachsen-Anhalts nicht aufgenommen: Biotoptypen G D V Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, Daten defizitär, Arten der Vorwarnliste. Für eine nicht sinnvolle Einstufung von Biotoptypen der Landesliste wird das Symbol „#“ verwendet. Datengrundlagen Die Grundlage für die Einstufung der Biotoptypen bilden die Ergebnisse der Selektiven Biotopkartierung (nach Drachenfels & Mey 1991, Frank 1991) der be- sonders wertvollen Biotope im Land Sachsen-Anhalt und die Biotop- und Nutzungstypen-Kartierung (nach Peterson & Langner 1992) sowie der Kartierung der Lebensraumtypen Sachsen-Anhalt (LAU 2010) und weiterer Kartierungen, die hier im Einzelnen nicht aufgeführt werden. Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen Negative qualitative Veränderungen, die zu einer schleichenden Degradierung bestimmter Biotope führen, sind meist anthropogen bedingt und können vielfältige Ursachen und Auswirkungen haben. So be- wirkt eine zunächst mäßige Entwässerung der Stand- orte grundwasserabhängiger Biotope einen Ausfall bestimmter charakteristischer Arten, dafür wandern andere Arten ein, die besser an die veränderten Be- dingungen angepasst sind. Ähnliche Auswirkungen sind bei Eutrophierung durch den atmosphärischen Eintrag von Stickstoffverbindungen oder durch Konkurrenzverschiebung beim Ausbleiben alther- gebrachter Nutzung zu beobachten. Wie das Beispiel der rindenbewohnenden Flechten in den Fichtenwäl- dern des Oberharzes zeigt, können durch Umweltein- flüsse in bestimmten Biotopen ganze Organismen- gruppen verschwinden, obwohl auf den ersten Blick Struktur und der Charakter solcher Lebensräume nur wenig beeinflusst erscheinen. Alle diese aus Natur- schutzsicht negativen Auswirkungen fließen, soweit sie noch nicht zum vollständigen Verschwinden des Biotoptypes durch Verwandlung in einen anderen ge- führt haben, in die Bewertung der Gefährdung durch qualitative Veränderung ein. Die Einschätzung qualitativer Veränderungen er- folgt in der Regel auf Grundlage derzeit zu beobach- tender Vorgänge, da nur im Einzelfall genaue histori- sche Angaben zum Zustand bestimmter Biotoptypen als Vergleichsbasis vorliegen. Es wurde versucht, die jetzt beginnend deutlich zu Tage tretenden Einflüsse des Klimawandels zu berücksichtigen. Wie die weiteren Folgen ausfallen werden, welche Arten ausfallen und damit auch die Biotoptypen sich verändern, kann im vollen Umfang noch nicht eingeschätzt werden. Auf eine Berechnung des Anteils gefährdeter Biotoptypen im Vergleich zum Gesamtbestand muss verzichtet werden. Da in der vorliegenden Roten Liste keine Untergliederungen der Biotoptypen eingeführt wurden und diese Darstellungsweise für Sachsen-An- halt das erste Mal Anwendung fand, würde ein will- kürlicher Rückschluss auf Veränderungen ein völlig „schiefes“ Bild ergeben. Instruktiver sind Angaben zu den Flächenanteilen, die heute in der Landschaft von für den Naturschutz wertvollen und meist auch gefährdeten Biotoptypen eingenommen werden. Nach den bisherigen, aller- dings noch nicht zusammenfassend ausgewerteten Ergebnissen der selektiven Biotopkartierung, beträgt dieser Anteil in Sachsen-Anhalt landesweit ca. 10 Pro- zent. Extremwerte liegen in den Bördelandschaften bei ca. ein bis zwei Prozent wertvoller Gebiete einer- seits, andererseits im Harz mit immerhin etwa 23 Prozent und im Gebiet der Elbe mit ca. 24 Prozent. Die Gefährdungsursachen für einzelne Biotopty- pen sind vielfältig. Wie bei der Mehrzahl der gefähr- deten Tier- und Pflanzenarten wirken vor allem zwei Entwicklungstendenzen der derzeitigen Landnutzung negativ: einerseits die immer intensivere Nutzung be- stimmter, meist von Natur aus produktiver, leicht zu bewirtschaftender Flächen, andererseits das Brachfal- len sogenannter Grenzertragsstandorte. Insbesonde- re seit den letzten zwei Jahren wirkt sich besonders die heiße und trockene Witterung auf alle Biotopty- pen aus. Besonders die Biotoptypen der feuchten Be- reiche leiden stark, ebenfalls viele Baumarten. Tab. 1: Übersicht zum Gefährdungsgrad der Biotoptypen Sachsen-Anhalts.* Anzahl der Biotoptypen (absolut) Anteil an der Gesamtanzahl (%) 0 - - Gefährdungskategorie R 1 2 10 13 62 2,3 2,9 14,2 3 102 23,4 Rote ListeGesamt 187 42,8436 * Ein Vergleich der Bewertung der Kartiereinheiten mit der Einstufung in vorhergehenden Roten Listen erscheint aufgrund der Änderung des Aufbaus der aktuellen Roten Liste nicht zielführend. Begründet durch die Verschiedenheit der Listen wurde folglich darauf verzichtet. 31

Polyphylla fullo (Linnaeus, 1758) Blatthornkäfer Gefährdet

Deutscher Name: Walker. Gefährdung besonders im Binnenland durch Bindung an sandige Flächen oder Binnendünen durch Veränderungen und Zerstörung (Bebauung, Versiegelung, Zerschneidung der Biotope etc.). Lokal in Sandgebieten an Kiefern, daher sehr unterschiedlich verbreitet. In Deutschland meist selten, meidet den atlantischen Einflussbereich. Fehlt in den Mittelgebirgen und auf bindigen Böden vollständig. Aktuell in Bayern, Baden, Hessen, Pfalz, Saarland, Hannover, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Von der Ebene bis ins Hügelland, in Dünenlandschaften oft zahlreich.

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