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Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen

Der Datensatz Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Biogeographischen Regionen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Biogeographische Regionen". Die Daten zeigen die nahtlosen Abgrenzungen von so genannten Landschaftsräumen, die eine Präzisierung und thematische Ergänzung von Naturräumlichen Einheiten (vergl. Schmidthüsen u.a.) sind. Die Objektmetadaten enthalten Angaben über die landschaftsökologischen Fachmerkmale, die die Gebiete kennzeichnen. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Landschaftsräume für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Erstellung des landesweiten Biotopverbundes erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.

Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)

Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert. Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert. Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen. Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt. Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt. Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert. Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert. Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen. Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt. Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.

Verteilung der FFH-Arten in Nordrhein-Westfalen

Der Datensatz Verteilung der FFH-Arten in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der FFH-Arten im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Verteilung der Arten (SD)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die letzte Berichtsperiode gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie (2013-2019). Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit), als Objektgeometrie, enthalten Angaben zu inspireId, Namensschema (ReferenceSpeciesSchemeValue), z.B. EU-NOMEN, der entsprechenden Artnamens-URL „referenceSpeciesCodeValue“ und dem „accepted name“ gem. EU-Nomen unter „referenceSpeciesName“ „localName“ ggf. deutscher Name oder abweichender wiss. Name und einem Wert für die Kategorie des Vorkommens (OccurranceCategoryValue). Die Daten zeigen Verteilung der FFH-Arten in Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.

Vorkommen der FFH-Lebensraumtypen in Nordrhein-Westfalen

Der Datensatz Vorkommen der FFH-Lebensraumtypen in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zum Vorkommen (tatsächliche Lage in der realen Welt) der FFH-Lebensraumtypen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Lebensräume und Biotope (HB)". Die Daten zeigen die Vorkommen auf der Maßstabsebene 1:5.000. Die Daten spiegeln den Kenntnisstand für das abgelaufene Kartierungsjahr wider und werden i.d.R. parallel zur FFH-Datenlieferung an das Bundesamt für Naturschutz (bis 31.5.) veröffentlicht. Die Objektmetadaten für die Vorkommensdaten der FFH-Lebensraumtypen in Nordrhein-Westfalen enthalten: inspireId; Codierungsschema (ReferenceHabitatType-SchemeValue), z.B. Habitat Directive; Code (ReferenceHabitatType-CodeValue), z.B. „7110“ sowie referenceHabitatTypeName: CharacterString und localHabitatName: LocalNameType [0..1], z.B. „7110* Lebende Hochmoore“. Zusätzlich gibt es Angaben zu Vegetationstypen und Pflanzenarten. Besonderheiten: Es handelt sich um Punkt-, Linien- und Flächenobjekte. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.

Verteilung der FFH-Lebensraumtypen in Nordrhein-Westfalen

Der Datensatz Verteilung der FFH-Lebensraumtypen in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der FFH-Lebensraumtypen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Lebensräume und Biotope (HB)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die letzte Berichtsperiode gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie (2013-2019). Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit, Objektgeometrie) enthalten Angaben zu inspireId, Codierungsschema (ReferenceHabitatType-SchemeValue) z.B. Habitat Directive, Code (ReferenceHabitatType-CodeValue) z.B. „7110“. Die Daten zeigen Verteilung der FFH-Lebensraumtypen in Deutschland. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.

Berliner Biotopverbund

Um zu überleben und sich fortpflanzen zu können, sind viele Arten darauf angewiesen, zwischen Lebensräumen zu pendeln. Tiere wandern zwischen Winter- und Sommerquartier oder zwischen Futterquellen und Nist- oder Laichstätten. Dabei tragen sie zur Verbreitung von Pflanzen bei. Ein Austausch zwischen Populationen ist also immens wichtig. Er bewahrt die genetische Vielfalt, macht eine natürliche Ausbreitung- und auch Wiederbesiedelungen möglich. Wenn Stadt und Verkehrswege unbedacht ausgebaut werden, kann das Biotope isolieren. Sie verinseln. Damit verarmt die biologische Vielfalt. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt deshalb seit 2002 vor, den Biotopverbund zu fördern, sprich: Lebensräume zu vernetzen. Auch in Stadtstaaten sollen solche Verbindungen mindestens 10 Prozent der Fläche ausmachen. Die Umsetzung ist Ländersache. Berlin hat 34 Zielarten festgelegt, die besonders auf solche Verknüpfungen angewiesen sind. Von ihrem Schutz profitieren viele andere Arten. Für jede Zielart wurden die Kernflächen ihrer aktuellen Verbreitung und geeignete neue Lebensräume kartiert. So wurde klar, welche Verbindungen nötig sind. Diesen Biotopverbund zu verwirklichen, ist ein grundlegendes Ziel des Berliner Landschaftsprogramms und seit 2012 auch Ziel der Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt. Die Charta für das Berliner Stadtgrün hat das 2019 bestätigt. Unterschutzstellung von Natur und Landschaft Charta für das Berliner Stadtgrün Die Gemeine Grasnelke könnte sich vom Tempelhofer Feld auf ungewöhnlichem Wege ausbreiten: über das magere Grün des S-Bahn Rings. Ähnlich bei der Rotbauchunke: Die seltene Art kommt in Berlin nur noch in den Weihern der Wartenberger Feldmark und der Hönower Weiherkette vor. Die Malchower Aue wäre ein neuer Lebensraum: Die Auenlandschaft soll als Leitprojekt über das Berliner Ökokonto aufgewertet werden. Um sie zu besiedeln, brauchen die Unken aber eine Verbindung dorthin. Die schafft der grüne Korridor des Hechtgrabens. Selbst Bahndämme und Kanäle sind also wichtig für die biologische Vielfalt. Gerade sie lassen sich ökologisch aufwerten, um Hemmschwellen zu beseitigen. Weitere Informationen zum Berliner Ökokonto „Liebesinsel“ und „Kratzbruch“ sind zwei Inseln in Friedrichshain, die unter Naturschutz stehen. Seit 2020 werden ihre sensiblen Uferzonen renaturiert. Reihen vorgelagerter Holzpfähle schützen in Zukunft die Flachwasserbereiche vor Wellenschlag und Erosion. Im Schutz dieser Holzpfahlreihen wird Röhricht angepflanzt. Biber, Graureiher, Kormorane und die übrige Tier- und Pflanzenwelt profitieren davon. Damit die Tiere immer einen Ort haben, um sich zurückzuziehen, werden die Arbeiten schrittweise in Angriff genommen. Biotopverbund Biotopverbundsystem

Konzeption zur Erhaltung und Wiederherstellung lichter Wälder in Baden-Württemberg

Lichte Wälder kommen natürlicherweise dort vor, wo die Standortsbedingungen für das Baumwachstum extrem sind, z.B. in bodentrockenen Karstlandschaften. Zudem sind lichte Waldstrukturen anzutreffen, die aus menschlicher Waldbewirtschaftung hervorgegangen sind, wie etwa Hutewälder. Lichten Wäldern wird ein besonders hoher naturschutzfachlicher Wert zugesprochen. Diese besondere Wertigkeit liegt in der Struktur- und Habitatvielfalt, der Standortsdynamik und der oftmals langen Biotoptradition begründet. Lichte Wälder sind heute in der Landschaft meist nur noch kleinräumig und isoliert oder in Form gepflegter Restbestände zu finden. Öfter sind unbewirtschaftete, in Sukzession befindliche Relikte auszumachen, die sich dynamisch in Richtung der Schlusswaldgesellschaften entwickeln und ihre besonderen Lebensraumeigenschaften zunehmend verlieren. Zum Erhalt dieser wertvollen Lebensräume werden in natürlich lichten Wäldern Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen betrieben, Auflichtung und Biomasseaustrag sind dabei die wichtigsten Maßnahmen. In anthropogen lichten Wäldern bietet sich die Rückkehr zu den originären Bewirtschaftungsmaßnahmen unter Anpassung an moderne Anspruchslagen an. Dazu werden in Pilotprojekten in verschiedenen Naturräumen unterschiedliche Lichtwaldtypen freigestellt und Beweidungs- und Streuentnahmevorhaben eingerichtet. Diese Maßnahmen werden mittels eines Monitorings begleitet. Auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit solcher Bewirtschaftungssysteme findet in dem Projekt Berücksichtigung. Neben einer teilweisen Refinanzierung der Maßnahme ist so zu erwarten, dass dadurch ein höherer Erfolg der Maßnahme erzielt werden kann. Der Erfolg der Maßnahmen soll über die Waldbiotopkartierung und Forsteinrichtung regelmäßig erhoben werden. Für den Staatswald Baden-Württembergs wird ein Lichtwaldkonzept verfasst, das die ökologisch wünschenswerte Weiterentwicklung der natürlichen und anthropogenen Lichtwälder beschreibt. Das Konzept wird in enger Abstimmung mit dem Konzept zu den Waldzielarten erstellt. Wichtige Aspekte sind dabei: a) Die Erhebung und Auswahl geeigneter Standorte für natürlich lichte Wälder sowie für Weide- und Hutewaldflächen (Kriterien: Strukturen, Artvorkommen, Größe, Biotopverbund, technische Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewirtschaftung). B) Die beispielhafte Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf konkreten Einzelflächen, unter Einbeziehung historischer Waldnebennutzungen (z. B. Waldweide), mit begleitendem Monitoring. C) Die Erstellung einer bedarfsgerechten Konzeption für Baden-Württemberg zur Umsetzung von Bewirtschaftungsmaßnahmen in Form von Freistellungsmaßnahmen, Weide- und Hutewaldprojekten. D) Schulungen für Praktiker.

Schaf schafft Landschaft - Biotopverbundkorridore durch Hüteschafhaltung in der Hotspot-Region 'Werratal mit Hohem Meißner und Kaufunger Wald', Koordination, Verbund- und Maßnahmenplanung, Begleitforschung, Hotspot-Konzept

Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen im Hotspot 30, Teilvorhaben: MeerMoor - Lebendige Kohlenstoffspeicher und Filterzonen um den Greifswalder Bodden

Arten_Biotopschutz - ABSP_Zielflaechen - OGC API Features

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Daten aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm des Saarlandes dar.:Flächen /Räume zur Optimierung des Biotopverbundes. Zum Zeitpunkt der Bewertung hatten die Flächen keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Die Lebensbedingungen auch für häufig standorttypische Arten/ Artengruppen/ Biozönosen waren nicht mehr gegeben.

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