• § 20 Abs. 1 des Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V), zuvor § 20 des Landesnaturschutzgesetzes M-V, zuvor § 2 des Ersten Gesetzes zum Naturschutz in M-V benennt geschützte Biotope, deren Veränderung, Zerstörung oder nachhaltige Beeinträchtigung verboten ist. • Nach § 20 Abs. 4 NatSchAG M-V erfolgt eine Eintragung der gesetzlich geschützten Biotope in ein Verzeichnis, das „Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope", das vom LUNG geführt wird. • Das Verzeichnis wird aufgrund der Zuständigkeit für den Vollzug des Biotopschutzes landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate. • Gesetzlich geschützte Biotope wurden auf der Grundlage der „Anleitung für Biotop-kartierungen im Gelände M-V“ (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998 / Heft 1) erfasst (alte Biotopkartieranleitung). Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung.pdf • Im März 2010 erschien die 2. Auflage der Anleitung unter dem Titel „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Materialien zur Umwelt des LUNG 2010, Heft 2) (neue Biotopkartieranleitung). Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung2010.pdf • Bis Ende 2006/Anfang 2007 erfolgte die Kartierung nach der alten Biotopkartieranleitung (LAUN 1998) mit folgenden Ausnahmen: 1. Ab 2006 erfolgte in ausgewählten Gebieten eine Kartierung von Kleingewässern nach der neuen Biotopkartieranleitung und 2. die Kartierung des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft ab 2007 erfolgte ebenfalls nach der neuen Biotopkartieranleitung. Ab 2009 (Nationalpark Jasmund + Müritz-Nationalpark) wird nur noch nach der neuen Kartieranleitung gearbeitet. • Die Kartierung (1996 - 2013) wurde durch folgende Büros und staatliche Einrichtungen durchgeführt: ibs Ingenieurbüro Schwerin GmbH Ingenieurbüro Walther Grünspektrum GbR Gutachterbüro nebelung + nebelung Landschaftsarchitekturbüro Pulkenat Planiver GmbH Neubrandenburg Planungsbüro Mordhorst GmbH Plan4 GmbH Neubrandenburg Pöyry Deutschland GmbH Umweltplan GmbH Stralsund Hansestadt Stralsund Staatliche Ämter für Umwelt und Natur • Einen zeitlichen Überblick über die Kartierung (Jahr der Kartierung bezogen auf TK10AV-Blattschnitte) gibt der LINFOS-Datenbestand Stand der Biotopkartierung bk_ueb11.* (auch im „Kartenportal Umwelt“ verfügbar) • Nach dem vorläufigen Abschluss der Kartierung („vorläufig“ = grundsätzlich flächendeckend, aber ohne die Flächen der drei Nationalparke) wurde 2009 aus den landkreisweise vorliegenden Datensätzen ein Gesamtdatensatz aller kartierter Biotope als Flächenshape mit harmonisierten Kreisgrenzen erarbeitet; eine detaillierte Erläuterung zu diesem Arbeitsschritt befindet sich am Ende des Dokumentes. • Die Bögen der Biotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden. neu 2011: • Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Jasmund. • Aufgrund von räumlichen (geometrischen) Abweichungen der Geodaten aus der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope zu den aktuellen Orthophotos (georeferenzierte Luftbilder), und damit zu den Geodaten der Land- und Forstwirtschaft als Hauptnutzer in unserer Landschaft, bestand die Forderung dieser Nutzer, die Daten der gesetzlich geschützten Biotope in ihrer Lage zu korrigieren. Die lageangepassten Datensätze sind darüber hinaus eine wesentliche Voraussetzung für eine inhaltliche Korrektur/Aktualisierung der Daten bzw. für einen 2. Durchgang der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope. Die Lagekorrektur wurde 2010/11 von der Firma GEOMAPS GIS + Remote Sensing vorgenommen und ist im Attribut „korrtyp“ sowie in der Zusatztabelle „bk1_mv15korr.dbf“ nachzuvollziehen. neu 2014: - Zusatztabelle Pflanzenliste MVBIO [bk1_mv15_pfl.dbf] - Enthält alle in MVBIO erfassten Pflanzenarten der Grundbögen (4000er Biotopnummer) neu 2015: - Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Müritz (2010 – 2013) - Attribute für NC4 – NC8 im Hauptdatenbestand - Legende als SLD verfügbar neu 2024: - Inspire- Anpassung: hinzufügen Geo_UUID - Geometriereparartur mit QGIS (3.34.4)
Das Wort Biotop leitet sich von den griechischen Wörtern bíos (Leben) und tópos (Raum) ab. Ein Biotop ist ein Lebensraum, in dem bestimmte Pflanzen und Tiere eine Lebensgemeinschaft bilden. Wie sich diese zusammensetzt, hängt vor allem von den Standortbedingungen ab, die für die Existenz und das Gedeihen bestimmter Organismen notwendig sind. Jedes Biotop verfügt durch typische Standort- und Strukturmerkmale über ein eigenes Potential, zu dem auch das charakteristische Artenspektrum zählt. Während sich der Begriff Biotop immer auf einen konkreten Ort bezieht, sind mit dem Biotoptyp Biotope gleichen Charakters eines abgegrenzten Naturraumes gemeint. In den letzten Jahrzehnten haben sich die Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere in Berlin weiter verschlechtert. Die wichtigsten Ursachen sind die Zerstörung und Zerstückelung der natürlichen Lebensräume durch Überbauung und Versiegelung sowie die Veränderung der Biotope durch Klimawandel und Schadstoffeintrag, großflächige Grundwasserabsenkung, intensive Pflege und Freizeitnutzungen. Waren früher nur die von Natur aus seltenen und in ihren Ansprüchen stark spezialisierten Arten betroffen, ist heute zunehmend ein bestandsgefährdender Rückgang von Arten zu verzeichnen, die noch in den 50er Jahren weit verbreitet waren. Da in der Natur sehr komplexe Beziehungen zwischen einzelnen Pflanzen und Tieren bestehen, ist diese Entwicklung als außerordentlich bedrohlich einzustufen. Über einen Jahrtausende währenden Entwicklungsprozess haben sich komplizierte Nahrungsketten und Lebensgemeinschaften herausgebildet, sodass durch den Verlust einer einzigen Pflanzenart im Durchschnitt 10 bis 20 Tierarten die Lebensgrundlage entzogen wird. Im Extremfall können mehrere hundert Arten betroffen sein. Deutlich wird diese Entwicklung auch bei der Betrachtung der Liste der wildwachsenden Gefäßpflanzen des Landes Berlin mit Roter Liste – Berlin.de . Fast die Hälfte (46,4 %) der dort gelisteten 1.527 Pflanzensippen wurde einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Biotopschutz als Ergänzung zur Ausweisung von Schutzgebieten Diese Entwicklung vermochte auch die fortschreitende Ausweisung von Schutzgebieten nicht aufzuhalten. Denn, trotz einer vermeintlich größeren Zahl an Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie sonstiger Schutzgebiete gehen immer noch wertvolle Flächen verloren. Ein wichtiges Instrument des Schutzes der am stärksten gefährdeten und seltenen Biotope, bei denen es sich meistens um naturnahe Lebensräume handelt, ist der direkte gesetzliche Biotopschutz. In Berlin sind 21 besonders schutzwürdige Lebensräume als gesetzlich geschützte Biotope benannt. Der gesetzliche Schutzstatus bedarf nicht eines förmlichen Verfahrens wie bei der Ausweisung von Schutzgebieten. Mit dem gesetzlichen Schutz sollen die geschützten Biotope vollständig und unversehrt erhalten und vor nachteiligen Veränderungen bewahrt werden. Alle Handlungen und Maßnahmen, die eine erhebliche oder nachhaltige Schädigung hervorrufen können, sind strikt verboten und haben rechtliche Konsequenzen. Ausnahmen gelten nur bei überwiegenden Gründen des Gemeinwohls oder bei Wiederherstellung ähnlicher Biotope als Ausgleich andernorts. Die Zulassung bedarf der Prüfung und Entscheidung durch die örtlich zuständige Naturschutzbehörde der Bezirke. Ein detailliertes Porträt der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope finden Sie hier . Für den Schutz der Uferröhrichte sieht das Berliner Naturschutzgesetz (§ 29-32) darüber hinaus spezielle Regelungen vor. Auch die Europäische Gemeinschaft erkannte, wie notwendig der unmittelbare gesetzliche Schutz bestimmter Biotope ist. Viele der europaweit seltenen und gefährdeten Biotope werden im Rahmen des Programms NATURA 2000 als Lebensraumtypen gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie direkt unter Naturschutz gestellt. Auch in Berlin finden sich einige dieser seltenen und gefährdeten Biotope. Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Biotoptypenkartierung Berlin Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis zu schaffen, wurde in den Jahren 2003-2013 die erste Version der Biotoptypen-Karte des gesamten Stadtgebiets erarbeitet. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypen-Karte, die nun vorliegt. Die Biotoptypenkartierung dokumentiert die aktuelle Verteilung und den Zustand der besonders wertvollen Biotope und ist damit eine wichtige Grundlage für die Prioritätensetzung im Naturschutz im Land Berlin. Die Biotoptypen-Karte wird über die Naturschutzaufgaben hinaus für Stadt- und Regionalplanung, Umweltanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Berichtspflichten sowie für die Waldentwicklungsplanung eingesetzt.
Der Geodatensatz enthält die bekannten räumlichen Geltungsbereiche der nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) und Landeswaldgesetz (LWaldG) geschützten Biotope im Offenland und im Wald für den Stadtkreis Freiburg und Umgebung. Nach den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen (§ 30 Abs. 2 BNatSchG und § 33 Abs. 1 NatSchG) stehen alle Flächen, die die charakteristischen Eigenschaften eines gesetzlich geschützten Biotoptyps aufweisen, unter Schutz. Dieser gesetzliche Schutz besteht unabhängig von der Erfassung durch eine Kartierung.
Problemstellung: Erfassung aller tierischen Lebensformen vom Einzeller bis zum Hirsch (soweit moeglich), Verteilung im reich strukturierten Bezirk Scheibbs von der Kulturlandschaft (Molasse- und Fischzone) bis in die alpine Region. Abundanzschwankungen durch exogene Einwirkungen. Aussterbende Arten durch Biotopzerstoerung (kleinste bis grosse Einheiten). Zielsetzung: Die gewonnenen Erkenntnisse (Ergebnisse) der angewandten Forschung in Land-, Forst- und Fremdenverkehrswirtschaft sowie Jagd, Fischerei und Imkerei in Publikationen, Gespraechen und Diskussionen nahezubringen, um weitere negative Auswirkungen (vor allem die Gewaesser und Feuchtbiotope betreffend) zu vermeiden. Methoden: Bei Vertebraten vor allem Beobachtungen, bei Evertebraten Aufsammlungen (speziell jener Gruppen, fuer die Spezialisten vorhanden sind) mittels verschiedenster Methoden (z.B. Netz- u. Lichtfang, Sieben, Bodenfallen, Larvenzuchten usw.). Das Material wird, soweit moeglich, laufend an Taxonomen weitergeleitet, von diesen determiniert und, falls ein repraesentativer Querschnitt erreicht worden ist, publiziert. Ergebnisse: Besonders bei Vertebraten und etlichen Artikulaten- bzw. Arthropodengruppen (z.B. Regenwuermer, Pseudoskorpione, Weberknechte, Spinnen, Koecherfliegen, Floehe, Blasenfuesse, Staublaeuse, Blattfloehe, Wanzen, Libellen, Netzfluegler und etliche Kaefer- und Fliegenfamilien) ueberdurchschnittlich gut, aber auch von anderen Tiergruppen (z.B. Hymenodopteren) liegen befriedigende Ergebnisse vor, welche der Umweltforschung dienlich sein koennen, d.h. bei Schaffung von Schutzgebieten eine Notwendigkeit sind.
In Deutschland sind in der Gesamtartenliste der bodenlebenden wirbellosen Meerestiere bisher 1.284 etablierte Arten aus neun verschiedenen Tierstämmen erfasst, dazu gehören Schwämme, Nesseltiere, Weichtiere (Schnecken und Muscheln), Ringelwürmer, Igelwürmer, Gliederfüßer (z. B. Krebstiere), Kranzfühler (Marine Moostierchen), Stachelhäuter (Seesterne und Seeigel) und die sogenannten Schädellosen (Chordatiere; z. B. Lanzettfischchen). Sie leben alle am und im Boden der deutschen Meeresgebiete von Nord- und Ostsee (inkl. der Ausschließlichen Wirtschaftszone AWZ, d. h. 200-Seemeilen-Zone). Ein Kriterium für ihre Behandlung in dieser Liste war eine gewisse Mindestgröße: Sie sind so groß, dass man sie mit bloßem Auge erkennen kann. Die meisten bodenlebenden wirbellosen Meerestiere haben sehr spezifische Ansprüche an ihren Lebensraum und reagieren daher sehr empfindlich auf Habitatveränderungen. Ob eine Art vorkommt oder nicht, ist häufig von vielen Faktoren wie dem Salzgehalt, der Sedimentstruktur, der Exposition, dem Pflanzenbewuchs, der Dauer der Wasserbedeckung sowie dem Sauerstoff- und Nährstoffgehalt abhängig. Einer der bekanntesten Vertreter unter den Ringelwürmern ist der Wattwurm ( Arenicola marina ),auch Sandpier oder Köderwurm genannt, der fast überall im Watt durch seine spaghettiartigen Hinterlassenschaften auffällt. Auf einem Quadratmeter Watt leben durchschnittlich 40 Wattwürmer. Sie ernähren sich von organischen Stoffen wie abgestorbenem Pflanzenmaterial, Detritus und Bakterien, die sie aus dem Sand herausfiltern und diesen anschließend wieder ausscheiden. Von diesem Prozess profitieren viele andere Meeresorganismen: Durch das Umwälzen des Wattbodens befördert der Wattwurm Nährstoffe an die Oberfläche und reichert gleichzeitig den Wattboden mit Sauerstoff an. Etwa ein Drittel der 1.242 in der Roten Liste bewerteten Arten ist extrem selten (17 %), bestandsgefährdet (12 %) oder bereits ausgestorben (4 %). Ein weiteres Drittel der Arten ist als ungefährdet eingestuft (29 %) oder steht auf der Vorwarnliste (3 %). Für alle übrigen Arten (36 %) ist die Datenlage bislang noch nicht ausreichend, um eine Gefährdungseinstufung vorzunehmen. Vor allem die intensivere Fischerei mit schwerem Bodenschleppgeschirr, die zunehmende Eutrophierung, also die Anreicherung von Nährstoffen im Meer, und die direkte Biotopzerstörung durch menschliche Eingriffe, wie den Ausbau von Schifffahrtswegen und die Anlage von Offshore-Windparks, führen zu dramatischen Veränderungen der Makrozoobenthos-Bestände. Auch die zunehmende Belastung der Meere mit Mikroplastik und anderen Abfällen stellt eine immer größere Bedrohung für viele bodenlebende wirbellose Meerestiere dar. (Stand Dezember 2007, einzelne Aktualisierungen bis 2012) Rachor, E.; Bönsch, R.; Boos, K.; Gosselck, F.; Grotjahn, M.; Günther, C.-P.; Gusky, M.; Gutow, L.; Heiber, W.; Jantschik, P.; Krieg, H.-J.; Krone, R.; Nehmer, P.; Reichert, K.; Reiss, H.; Schröder, A.; Witt, J. & Zettler, M.L. (2013): Rote Liste und Artenlisten der bodenlebenden wirbellosen Meerestiere. – In: Becker, N.; Haupt, H.; Hofbauer, N.; Ludwig, G. & Nehring, S. (Red.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 2: Meeresorganismen. – Münster (Landwirtschaftsverlag). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (2): 81–176. Die aktuellen Rote-Liste-Daten sind auch als Download verfügbar.
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich abgegrenzte Gebiete für den Schutz, die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten bestimmter Tier- und Pflanzenarten. Des Weiteren können Naturschutzgebiete auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind. Ein Verbotskatalog verbietet innerhalb eines Naturschutzgebietes alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Arten oder Biotopen führen können. Gebote sollen den Erhalt oder Wiederansiedlung von Arten fördern. Im Kreis Herford sind ökologisch wertvolle Bachtäler (Sieke), Feuchtwiesen, Heideflächen und Magerrasen in den Naturschutzgebieten erhalten.
Während B. bagnalli in Irland und Großbritannien auch in der Laubstreu und der oberen Erdschicht gefunden wird, ist die Art in Belgien und Deutschland auf Höhlen oder Stollen beschränkt (Kime & Enghoff 2021). In Deutschland sind dies jedoch nur wenige Höhlen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und Thüringen. Die Zahl der natürlichen Höhlen in ursprünglichem Zustand und ohne menschliche Nutzung hat in Deutschland langfristig abgenommen, was sich auch in der nationalen Langfrist-Gefährdung dieses Biotoptyps (Kategorie 3 = „gefährdet“) widerspiegelt. Kurzfristig sind diese anscheinend aber nicht gefährdet gemäß stabiler aktueller Entwicklungstendenz in der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (Finck et al. 2017). Da es beim langfristigen Bestandstrend nicht möglich war, den Rückgang als Folge von Biotopverlust einerseits und Klimawandel andererseits exakt einzuschätzen, wurde von einem Rückgang unbekannten Ausmaßes ausgegangen.
Kieselalgen, auch Diatomeen genannt, sind eine eigene Abteilung mikroskopisch kleiner, in Gewässern lebender Einzeller, die ein hartes Außenskelett aus Siliziumdioxid (Quarz) besitzen. Der Zusatz „limnisch“ im Titel der Roten Liste weist darauf hin, dass nur Arten betrachtet wurden, die im Süß- und Brackwasser von Fließ- und Stillgewässern des Binnenlandes leben. Sie stellen eine artenreiche Gruppe dar: Zurzeit sind 2.103 etablierte Arten, Unterarten, Varietäten und Formen aus Deutschland bekannt. Auch in den deutschen Küstengewässern der Nord- und Ostsee gibt es zahlreiche (marine) Arten, für die es jedoch noch keine Rote Liste gibt. An ihrer Quarzschale, welche mannigfaltige Ornamentierungen und Muster aufweist, können die Arten identifiziert werden. Trotz ihrer Winzigkeit sind die Kieselalgen wegen ihrer ästhetisch ansprechenden Formenvielfalt populär und schon lange und vergleichsweise gut untersucht. Die Quarzskelette der Kieselalgen sind sehr lange beständig. In Sedimenten von Seen eingebettet können sie noch nach Jahrmillionen bestimmbar sein. Dadurch sind Seesedimente anhand ihres Diatomeenbesatzes regelrechte Archive der Landschaftsentwicklung. Die ökologischen Ansprüche der Arten und Artengemeinschaften sind spezifisch und meist gut bekannt. So kann man den Wandel von einem nährstoffarmen zu einem nährstoffreichen See oder den Versauerungsprozess in einem Weichwassertümpel chronologisch nachvollziehen. Die Kieselalgen werden daher häufig als Monitoring-Organismen zur laufenden Überwachung des biologischen Zustandes von Gewässern genutzt. Aus diesem Grund ist auch die aktuelle Datengrundlage für den Großteil der Arten gut. Als bestandsgefährdet gelten 655 Taxa (Arten, Unterarten,Varietäten und Formen), das sind 31 %. Ein relativ hoher Anteil von 229 Taxa (11 %) ist extrem selten. 650 Taxa sind ungefährdet (31 %) und auf der Vorwarnliste stehen 64 Taxa (3 %). Bei einem knappen Viertel der Taxa, nämlich 501 (24 %) ist die Datengrundlage zu schlecht für eine präzisere Einstufung. Wichtigste Rückgangsursachen sind der Eintrag von Stickstoff und Phosphor in Gewässer, die Versauerung von Gewässern, der Biotopverlust sowie der Verlust der standörtlichen Vielfalt von Gewässern. (Stand April 2018) Hofmann, G.; Lange-Bertalot, H.; Werum, M. & Klee, R. (2018): Rote Liste und Gesamtartenliste der limnischen Kieselalgen (Bacillariophyta) Deutschlands. – In: Metzing, D.; Hofbauer, N.; Ludwig, G. & Matzke-Hajek, G. (Red.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 7: Pflanzen. – Münster (Landwirtschaftsverlag). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (7): 601–708. Die aktuellen Rote-Liste-Daten sind auch als Download verfügbar. Im Datenportal „Algen Deutschlands“ stehen darüber hinaus Beobachtungsdaten, Kartier-/Artenlisten und Verbreitungskarten zur Verfügung. Gomphonella tegelensis
Die Familie der Laufkäfer ist mit 582 in Deutschland etablierten Arten und Unterarten eine sehr große Gruppe innerhalb der Ordnung der Käfer. Bis auf eine durch den Menschen eingeschleppte Art werden derzeit alle anderen Laufkäfer als einheimisch betrachtet. In der Ökologie oder bei Lebensraumbewertungen werden Laufkäfer schon seit Jahrzehnten als Indikatoren, also Zeigerarten/Zeigerorganismen für bestimmte Umweltfaktoren, verwendet. Viele Laufkäferarten haben spezifische Ansprüche und sind somit eng an bestimmte Lebensraumbedingungen gebunden. Veränderungen des Laufkäfer-Artenspektrums innerhalb bestimmter Gebiete können deshalb auch als zuverlässige Grundlage für die Beurteilung von Lebensraumveränderungen genutzt werden. Auch wenn Laufkäfer, wie ihr Name schon sagt, gut zu Fuß sind, können die meisten Arten auch fliegen. Dadurch besitzen sie ein großes Ausbreitungspotenzial und die Fähigkeit, geeignete neue Lebensräume rasch zu besiedeln. Insgesamt sind 35 % der bewerteten Laufkäfer-Arten und -Unterarten bestandsgefährdet oder bereits ausgestorben. Nur 43 % gelten derzeit noch als ungefährdet, 11 % wurden als extrem selten eingestuft, die restlichen stehen entweder auf der Vorwarnliste (10 %) oder konnten aufgrund unzureichender Daten nicht eingestuft werden (1 %). Die wesentliche Gefährdungsursache für alle Laufkäferarten ist vorrangig der Lebensraumverlust. Dazu zählen insbesondere die direkte Biotopzerstörung beispielsweise durch Baumaßnahmen oder Entwässerung von Lebensräumen, die intensive land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie die starke Freizeitnutzung der Flächen. (Stand April 2015) Schmidt, J.; Trautner, J. & Müller-Motzfeld, G. (2016): Rote Liste und Gesamtartenliste der Laufkäfer (Coleoptera: Carabidae) Deutschlands. – In: Gruttke, H.; Balzer, S.; Binot-Hafke, M.; Haupt, H.; Hofbauer, N.; Ludwig, G.; Matzke-Hajek, G. & Ries, M. (Red.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 4: Wirbellose Tiere (Teil 2). – Münster (Landwirtschaftsverlag). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (4): 139–204. Die aktuellen Rote-Liste-Daten sind auch als Download verfügbar.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 51 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 4 |
| Land | 34 |
| Weitere | 7 |
| Wissenschaft | 21 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 35 |
| Taxon | 2 |
| Text | 25 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 17 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 33 |
| Offen | 43 |
| Unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 78 |
| Englisch | 10 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 5 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 22 |
| Keine | 37 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 6 |
| Webseite | 29 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 70 |
| Lebewesen und Lebensräume | 81 |
| Luft | 41 |
| Mensch und Umwelt | 81 |
| Wasser | 54 |
| Weitere | 81 |