Das Projekt "Faunistische und floristische Artenerfassung im Bezirk Scheibbs (seit 1950)" wird/wurde gefördert durch: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bezirk Scheibbs, Naturkundliche Arbeitsgemeinschaft.Problemstellung: Erfassung aller tierischen Lebensformen vom Einzeller bis zum Hirsch (soweit moeglich), Verteilung im reich strukturierten Bezirk Scheibbs von der Kulturlandschaft (Molasse- und Fischzone) bis in die alpine Region. Abundanzschwankungen durch exogene Einwirkungen. Aussterbende Arten durch Biotopzerstoerung (kleinste bis grosse Einheiten). Zielsetzung: Die gewonnenen Erkenntnisse (Ergebnisse) der angewandten Forschung in Land-, Forst- und Fremdenverkehrswirtschaft sowie Jagd, Fischerei und Imkerei in Publikationen, Gespraechen und Diskussionen nahezubringen, um weitere negative Auswirkungen (vor allem die Gewaesser und Feuchtbiotope betreffend) zu vermeiden. Methoden: Bei Vertebraten vor allem Beobachtungen, bei Evertebraten Aufsammlungen (speziell jener Gruppen, fuer die Spezialisten vorhanden sind) mittels verschiedenster Methoden (z.B. Netz- u. Lichtfang, Sieben, Bodenfallen, Larvenzuchten usw.). Das Material wird, soweit moeglich, laufend an Taxonomen weitergeleitet, von diesen determiniert und, falls ein repraesentativer Querschnitt erreicht worden ist, publiziert. Ergebnisse: Besonders bei Vertebraten und etlichen Artikulaten- bzw. Arthropodengruppen (z.B. Regenwuermer, Pseudoskorpione, Weberknechte, Spinnen, Koecherfliegen, Floehe, Blasenfuesse, Staublaeuse, Blattfloehe, Wanzen, Libellen, Netzfluegler und etliche Kaefer- und Fliegenfamilien) ueberdurchschnittlich gut, aber auch von anderen Tiergruppen (z.B. Hymenodopteren) liegen befriedigende Ergebnisse vor, welche der Umweltforschung dienlich sein koennen, d.h. bei Schaffung von Schutzgebieten eine Notwendigkeit sind.
Trotz der Ausweisung von Schutzgebieten sterben weiterhin zahlreiche Tier- und Pflanzenarten aus. Daher sind in Berlin 18 besonders schutzwürdige Lebensräume – etwa Moore, Eichen-Buchenwälder und Feldhecken – unter gesetzlichen Schutz gestellt. Eine besondere Schutzausweisung dieser Flächen ist nicht erforderlich – das Gesetz schützt diese Biotope unmittelbar. Für den Schutz der Uferröhrichte sieht das Berliner Naturschutzgesetz darüber hinaus spezielle Regelungen vor. Sämtliche Handlungen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Biotope führen oder sie gar zerstören, sind nicht gestattet. Bild: Josef Vorholt Gesetzlich geschützte Biotope Das Wort Biotop leitet sich von den griechischen Wörtern bíos (Leben) und tópos (Raum) ab. Ein Biotop ist ein Lebensraum, in dem bestimmte Pflanzen und Tiere eine Lebensgemeinschaft bilden. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Biotoppflege – Was kann jeder zum Erhalt geschützter Biotope beitragen? Viele der geschützten Biotope bedürfen spezieller Pflege. Sofern sie sich nicht in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet befinden, ist der jeweilige Flächeneigentümer dafür verantwortlich. Viele dieser Biotope liegen auf Flächen der Berliner Forsten oder landeseigenen Flächen der Bezirke. Weitere Informationen Bild: Dr. Michael Fietz Biotopkartierung Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar. Weitere Informationen Bild: SenUVK Röhrichtschutzprogramm Berlin Berlin verfügt wie kaum eine andere Großstadt über einen Reichtum an Seen und Fließgewässern. Diese prägen das Landschaftsbild der Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft. Weitere Informationen Bild: Mirage3 / Depositphotos.com Biotopverbund Für den Erhalt der biologischen Vielfalt spielt die Verbindung von Lebensräumen eine immer größere Rolle. Die zunehmende Zerschneidung unserer Landschaft durch Straßen, Schienen, Feldfluren oder Siedlungen führt zu einer immer stärkeren Zersplitterung ehemals zusammenhängender Populationen. Weitere Informationen
null Offenland-Biotopkartierung der LUBW beginnt Karlsruhe/Baden-Württemberg. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg startet ihre diesjährigen Offenland-Biotopkartierungen. Die von der LUBW beauftragten fachlich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer sind in diesem Jahr in den Kreisen Rottweil, Calw sowie im Neckar-Odenwald-Kreis unterwegs. Kartiert wird jeweils vom Frühling bis in den Herbst. Dabei werden auch artenreiche Mähwiesen erfasst, für deren Erhalt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung in Deutschland trägt. Jeder Kreis hat besondere Kostbarkeiten Jeder dieser Kreise beherbergt bedeutende Biotope und Besonderheiten. Der Kreis Rottweil zeichnet sich aus durch eine Vielzahl an mageren Grünlandbiotopen auf teils nassen Standorten. Im Kreis Calw finden sich eine Vielzahl von Gehölzbiotopen sowie artenreiche Magerrasen. Im Neckar-Odenwald-Kreis ist ein reich strukturiertes Mosaik aus Mähwiesen, Weiden und Streuobstbeständen als Besonderheit zu verzeichnen. Einige Gemeinden in den genannten Kreisen wurden bereits 2023 kartiert. Kartierungen sind eine wichtige Grundlage für die Bewahrung von bedeutenden Biotopen „Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Verlustes an biologischer Vielfalt ist es umso wichtiger, die verbliebenen Lebensräume zu sichern und zu erhalten. Mit der Offenland-Biotopkartierung zeichnen wir eine Schatzkarte der wertvollsten Bereiche in unserem Land. Biotope sind wertvolle Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten und prägen unsere vielfältige Landschaft“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW und ergänzt: „Die Daten sind eine wichtige Grundlage für kommunale Planungen. Biotope werden auch in der Förderkulisse der Landwirtschaft berücksichtigt, sodass Landbewirtschaftende für eine angepasste Nutzung einen finanziellen Ausgleich erhalten.“ Kartierungen zum Schutz von Natur und Landschaft sind sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene gesetzlich verankert. In Baden-Württemberg verantwortet die LUBW die wichtige Aufgabe der Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope. Im Rahmen der Erhebungen ist es den fachlich versierten Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, im Gelände Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Die bei der Kartierung gesammelten Informationen dienen dem Schutz wertvoller Flächen und werden beispielsweise bei der Landschaftsplanung und bei der Beurteilung von Eingriffen sowie Förderkulisse verwendet. Die Daten sind aber nicht nur Arbeitsgrundlage für die Verwaltung, sondern stehen nutzerfreundlich aufbereitet auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Fachöffentlichkeit zur Verfügung. Erste Ergebnisse und Auswertungen der Erhebungen aus den Jahren 2010 bis 2021 können auf der LUBW-Webseite „ Offenland-Biotopkartierung/Ergebnisse “ abgerufen werden. Informationsveranstaltungen Am Freitag, 24. Mai 2024 können Interessierte bei zwei Informationsveranstaltungen im Gelände im Kreis Calw einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Treffpunkte und Uhrzeit werden rechtzeitig auf der folgenden Internetseite der LUBW veröffentlicht: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/natur-und-landschaft/offenlandbiotopkartierung-aktuelles . Bei allgemeinen Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an die E-Mail-Adresse „ Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de “ wenden. Interessierte Journalistinnen und Journalisten können sich gerne zu den Informationsveranstaltungen anmelden. Am Ende der Veranstaltung stehen Ihnen Mitarbeitende der LUBW für Fragen zur Verfügung. Anmeldung bitte über: pressestelle@lubw.bwl.de . Sie erhalten vor den Veranstaltungen weiterführende Informationen. Hintergrundinformation Daten und Fakten Die letzte Kampagne zur Erfassung der Offenland-Biotope in allen 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs wurde in den Jahren 1992 bis 2004 durchgeführt. Die derzeitige Kampagne startete im Jahr 2010. 862 der 1.101 Gemeinden wurden seitdem erfasst. Ende 2025 werden die Daten der diesjährigen Erhebungen der Öffentlichkeit online zur Verfügung gestellt. Sie sind dann im online Daten- und Kartendienst der LUBW zu finden: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ . Die Kartierergebnisse aus den letzten Jahren bis einschließlich 2022 sind hier bereits abrufbar. Derzeit beherbergt Baden-Württemberg im Offenland 270.569 Biotope mit 146.464 ha Fläche (darunter 58 Biotope mit 2948 ha Fläche im Bodensee). Detaillierte Informationen zu den Zielen und Aufgaben der Offenland-Biotopkartierung sowie den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der LUBW-Webseite: Offenland-Biotopkartierung sowie im Flyer „ Offenland-Biotopkartierung: Geschützte Lebensräume werden erfasst! “ Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung ist das Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg. Festgelegt ist eine regelmäßige Aktualisierung des Bestandes gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg. Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die Europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie). Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Im Rahmen der Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen erheben und alle sechs Jahre an die EU melden. Da es sich bei einem Großteil der FFH-Lebensraumtypen zugleich um gesetzlich geschützte Biotope handelt, wird die Erhebung der geschützten Biotope und der FFH-Lebensraumtypen bei der Offenland-Biotopkartierung miteinander verknüpft. Übersicht der 2024 kartierten Gemeinden in den drei Landkreisen In folgenden Gemeinden werden im Kartierjahr 2024/2025 die Biotope im Offenland erfasst: Neckar-Odenwald-Kreis Landkreis Rottweil Landkreis Calw 1Adelsheim Dornhan Althengstett Aglasterhausen Eschbronn Bad Herrenalb Höpfingen Fluorn-Winzeln Bad Teinach-Zavelstein Limbach Hardt, Oberndorf am Neckar Bad Wildbad im Schwarzwald Mudau Schramberg Calw Neckargerach Dornhan Dobel Neunkirchen Enzklösterle Osterburken Höfen an der Enz Ravenstein Nagold Rosenberg Neubulach Schwarzach Neuweiler Seckach Simmersfeld Waldbrunn Simmozheim Walldürn Wildberg Zwingenberg In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen *: Landkreis Calw: Gechingen, Ostelsheim, Schömberg, Unterreichenbach Landkreis Rottweil : Aichhalden, Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Dunningen, Epfendorf, Lauterbach, Rottweil, Schenkenzell, Schiltach, Sulz am Neckar, Villingendorf, Vöhringen, Wellendingen, Zimmern ob Rottweil Neckar-Odenwald-Kreis: Binau, Buchen (Odenwald), Elztal, Fahrenbach, Hardheim, Haßmersheim, Hüffenhardt, Mosbach, Neckarzimmern, Obrigheim *Erläuterung zum zeitlichen Ablauf: Die Begehungen im Gelände sind größtenteils auf die Vegetationsperiode im ersten Jahr beschränkt. Die Abgrenzung der Biotope und die zugehörigen Sachinformationen wie Biotopbeschreibung und Artenliste werden in den Wintermonaten digitalisiert. In Einzelfällen werden Flächen im Frühjahr des Folgejahres noch nachkartiert. Nach umfangreichen Qualitätsprüfungen und Aufbereitung der Daten sind diese in der Regel im November des Folgejahres, also 1,5 Jahr nach Kartierbeginn über den Daten- und Kartendienst der LUBW https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ abrufbar. In folgenden Gemeinden beginnt die Kartierung voraussichtlich im Folgejahr: Landkreis Calw : Altensteig, Bad Liebenzell, Ebhausen, Egenhausen, Haiterbach, Oberreichenbach, Rohrdorf Neckar-Odenwald-Kreis : Billigheim, Schefflenz Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Das Wort Biotop leitet sich von den griechischen Wörtern bíos (Leben) und tópos (Raum) ab. Ein Biotop ist ein Lebensraum, in dem bestimmte Pflanzen und Tiere eine Lebensgemeinschaft bilden. Wie sich diese zusammensetzt, hängt vor allem von den Standortbedingungen ab, die für die Existenz und das Gedeihen bestimmter Organismen notwendig sind. Jeder Biotop verfügt durch typische Standort- und Strukturmerkmale über ein eigenes Potential, zu dem auch das charakteristische Artenspektrum zählt. Während sich der Begriff Biotop immer auf einen konkreten Ort bezieht, sind mit dem Biotoptyp Biotope gleichen Charakters eines abgegrenzten Naturraumes gemeint. In den letzten drei bis vier Jahrzehnten haben sich die Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere weiter verschlechtert. Die wichtigsten Ursachen sind die Zerstörung und Zerstückelung der natürlichen Lebensräume durch Überbauung und Versiegelung sowie die Veränderung der Biotope, z.B. durch Düngung und Schadstoffeintrag, großflächige Grundwasserabsenkung, intensive Pflege und Freizeitnutzungen. Waren früher nur die von Natur aus seltenen und in ihren Ansprüchen stark spezialisierten Arten betroffen, ist heute zunehmend ein bestandsgefährdender Rückgang von Arten zu verzeichnen, die noch in den 50er Jahren weit verbreitet waren. Da in der Natur sehr komplexe Beziehungen zwischen einzelnen Pflanzen und Tieren bestehen, ist diese Entwicklung als außerordentlich bedrohlich einzustufen. Über einen Jahrtausende währenden Entwicklungsprozess haben sich komplizierte Nahrungsketten und Lebensgemeinschaften herausgebildet, sodass durch den Verlust einer einzigen Pflanzenart im Durchschnitt 10 bis 20 Tierarten die Lebensgrundlage entzogen wird. Im Extremfall können mehrere hundert Arten betroffen sein. Deutlich wird diese Entwicklung bei der Betrachtung der “Roten Listen” der gefährdeten Pflanzen- und Tierarten in Berlin . Die Roten Listen umfassen 7.087 Arten. Davon gelten 13 % als ausgestorben oder verschollen und 31 % als gefährdet. Der Anteil der Rote-Liste-Arten am Gesamtartenbestand liegt bei 44 % als fast der Hälfte aller wildlebenden Pflanzen und Tiere. Innerhalb der einzelnen Artengruppen erreicht der Prozentsatz gefährdeter Arten bei den meisten Wirbellosen Werte um 40 %, bei Pflanzen, Pilzen und Wirbeltieren liegt er oft deutlich darüber. (Detaillierte Bilanzen und Informationen siehe: Artenschutz ) Bewertet nach der Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschland (Riecken et al. 2006) ergibt sich für die Flächen der Berliner Biotope ein nicht weniger besorgniserregendes Bild. Auf etwa 10 % der Berliner Landesfläche kommen Biotope vor die deutschlandweit gefährdet sind, für den Schutz und Erhaltung dieser Biotope trägt Berlin eine besondere Verantwortung. Biotopschutz als Ergänzung zur Ausweisung von Schutzgebiete Diese Entwicklung vermochte auch die fortschreitende Ausweisung von Schutzgebieten nicht aufzuhalten. Denn, trotz einer vermeintlich größeren Zahl an Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie sonstiger Schutzgebiete gehen immer noch wertvolle Flächen verloren. Ein wichtiges Instrument des Schutzes der am stärksten gefährdeten und seltenen Biotope, bei denen es sich meistens um naturnahe Lebensräume handelt, ist der direkte gesetzliche Biotopschutz. In Berlin sind 19 besonders schutzwürdige Lebensräume als gesetzlich geschützte Biotope benannt. Der gesetzliche Schutzstatus bedarf nicht eines förmlichen Verfahrens wie bei der Ausweisung von Schutzgebieten. Mit dem gesetzlichen Schutz sollen die geschützten Biotope vollständig und unversehrt erhalten und vor nachteiligen Veränderungen bewahrt werden. Alle Handlungen und Maßnahmen, die eine erhebliche oder nachhaltige Schädigung hervorrufen können, sind strikt verboten und haben rechtliche Konsequenzen. Ausnahmen gelten nur bei überwiegenden Gründen des Gemeinwohls oder bei Wiederherstellung ähnlicher Biotope als Ausgleich andernorts. Die Zulassung bedarf der Prüfung und Entscheidung durch die örtlich zuständige Naturschutzbehörde der Bezirke. Ein detailiertes Porträt der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope finden Sie hier . Für den Schutz der Uferröhrichte sieht das Berliner Naturschutzgesetz (§ 29-32) darüber hinaus spezielle Regelungen vor. Auch die Europäische Gemeinschaft erkannte, wie notwendig der unmittelbare gesetzliche Schutz bestimmter Biotope ist. Viele der europaweit seltenen und gefährdeten Biotope werden im Rahmen des Programms NATURA 2000 als Lebensraumtypen gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie direkt unter Naturschutz gestellt. Auch in Berlin finden sich einige dieser seltenen und gefährdeten Biotope . Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Biotopkartierung Bereits vor 30 Jahren wurde in verschiedenen Ländern der Bundesrepublik Deutschland mit der Biotopkartierung begonnen. Ziel der Biotoptypenkartierung ist es, die Ausstattung der Landschaft an Hand von abgrenzbaren Biotoptypen zu beschreiben. Die dabei angewandten Methoden lassen sich drei Kategorien zuordnen (Sukopp & Wittig 1993). Die selektive Kartierung erfasst nur geschützte oder schutzwürdige Biotope. Sie erfordert einen Bewertungsrahmen, der bereits während der Kartierung angewandt wird. Bei der repräsentativen Kartierung werden exemplarisch Flächen von allen flächenrelevanten Biotoptypen bzw. Biotoptypkomplexen untersucht und anschließend die Ergebnisse auf alle Flächen gleicher Biotopstruktur übertragen. Die flächenhafte Kartierung erfasst alle Biotoptypen eines Untersuchungsgebietes und grenzt sie flächenscharf ab. Berlin, München und Augsburg gehörten zu den ersten Städten, die sich mit stadtökologischen Untersuchungen befassten. In Berlin wurden von der Arbeitsgruppe Artenschutzprogramm durch Auswertung umfangreicher ökologischer Untersuchungen für das Stadtgebiet Westberlins Biotoptypenkomplexe beschrieben. Diese repräsentative Kartierung war die Grundlage des Landschafts- und Artenschutzprogramms Berlin 1984, des ersten Landschafts- und Artenschutzprogramms für ein Stadtgebiet in der Bundesrepublik. 1986 wurde im Umweltatlas ebenfalls für West-Berlin eine Karte der stadtökologischen Raumeinheiten veröffentlicht. Biotoptypenkartierung Berlin Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis zu schaffen, wurde 2003 in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege und dem Landesforstamt das Projekt Flächendeckende Biotoptypenkartierung Berlin begonnen. Die Biotoptypenkartierung dokumentiert die aktuelle Verteilung und den Zustand der besonders wertvollen Biotope und ist damit eine wichtige Grundlage für die Prioritätensetzung im Naturschutz im Land Berlin. Die nun flächendeckend vorliegenden Daten der Biotoptypen-Karte können über die Naturschutzaufgaben hinaus für Stadt- und Regionalplanung, Umweltanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Berichtspflichten sowie für die Waldentwicklungsplanung eingesetzt werden. Neben anderen Umweltdaten sollen die Biotoptypendaten in einem digitalen Verfahren auch für die Strategische Umweltprüfung (SUP) genutzt werden.
Der Geodatensatz enthält die räumlichen Geltungsbereiche der nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) und Landeswaldgesetz (LWaldG) geschützten Biotope im Offenland und im Wald für den Stadtkreis Freiburg und für angrenzende Bereiche der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen.
In Baden-Württemberg gibt es viele unterschiedliche Lebensräume für die Pflanzen- und Tierwelt. Diese werden bei der Biotopkartierung der LUBW seit 2010 systematisch erfasst. Die Kartierung liefert dabei einen wichtigen Überblick über Lage, Verbreitung und Zustand von wertvollen Flächen. Baden-Württemberg hat viele unterschiedlichste Biotope zu bieten. Biotope sind räumlich abgegrenzte Lebensräume mit relativ einheitlichen Lebensbedingungen, wie beispielsweise Moore, Wiesen oder Hecken. Neben gesetzlich geschützten Biotopen im Offenland werden bei der Kartierung für die LUBW auch artenreiche Mähwiesen erfasst. Dafür sind fachlich versierte Kartiererinnen und Kartierer jedes Jahr in unterschiedlichen Gemeinden unterwegs. Seit 2010 wurden 701 der 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg bereits kartiert. Dieses Jahr stehen die Kreise Heidelberg, Rhein-Neckar, Rems-Murr und Lörrach und damit 95 Gemeinden im Fokus der LUBW. Nach Abschluss der Erhebungen werden die Daten im Daten- und Kartendienst kostenlos zur Verfügung gestellt. Von Wiesen und Weiden bis zu Steilwänden und Felsen Einige Biotoptypen werden unter Schutz gestellt, um so den Erhalt der biologischen Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft zu sichern. Moore und Sümpfe oder Feldhecken und Gebüsche sind beispielsweise gesetzlich geschützt. All diese Biotope sind unterschiedlich beschaffen und damit Lebensräume einer ganz eigenen Pflanzen- und Tierwelt. Die Bandbreite der Biotoptypen reicht dabei von Gewässern über Höhlen bis hin zu Weiden und Wiesen. Auch die Pflanzen- und Tierarten sind sehr unterschiedlich und auf die besonderen Lebensräume spezialisiert. Zum Beispiel sind in Mooren nur wenige hochspezialisierte Pflanzenarten wie Moose, Heidekrautgewächse oder Sauergrasgewächse zu finden, da die Torfböden nährstoffarm und nass sind. Die Entstehung der Moore hat zum Teil Jahrtausende gedauert und bei einer Zerstörung können diese Biotope oft nicht wiederhergestellt werden. Die Daten der ehrenamtlichen Kartiererinnen und Kartierer bilden daher eine wichtige Grundlage zur Naturschutzarbeit in Baden-Württemberg und dienen als Informationsbasis für viele Naturschutzprojekte. So können beispielsweise Schutzgebiete ausgewiesen oder Artenschutzmaßnahmen ergriffen werden. Karte zeigt: Übersicht der bereits kartierten Kreise mit Jahreszahl, Bildnachweis: LUBW Mehr zum Thema:
Das Projekt "BIOTIP - UTiP - Urbane Kipppunkte in Biodiversität und Lebensqualität, Teilprojekt 2 Modell Land" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Berlin (Humboldt-Univ.), Geographisches Institut - Physische Geographie - Landschaftsökologie.
Der § 20 des Landesnaturschutzgesetzes vom 22.10.2002 in Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet gesetzlich geschützte Biotope und Geotope, die in den Anlagen 1 und 2 dieses Gesetzes gesondert definiert sind. Die dort aufgeführten und beschriebenen "Lebensräume" unterliegen einem besonderen Schutz. Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstige erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen führen können, sind unzulässig. Durch § 20 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) werden bestimmte Biotope, die in Abs. 1 aufgelistet sind, einem gesetzlichen Schutz unterstellt. Alle Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind unzulässig. Die gesetzlich geschützten Biotope sind nach § 20 Abs. 5 LNatG in ein Verzeichnis, das sog. "Biotopverzeichnis" einzutragen. Die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt unter Verwendung der "Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände". Die Kartierung wurde seit 1996 durchgeführt und erfolgt kreisweise. Die Daten enthalten Angaben über: - Standort/Geologie, Naturraum, Landkreis/Kreisfreie Stadt, Gemeinde/Stadt, TK10-Nr., verwendete CIR-Luftbilder - Flächengröße bzw. Linienlänge - Schutzmerkmale - Haupt-, Neben- und Überlagerungscodes nach Biotop-Kartieranleitung - Vegetationseinheiten - Habitate und Strukturen - Beschreibung und Besonderheiten - wertbestimmende Kriterien, Gefährdungen, Empfehlungen - Standortmerkmale, Nutzungsmerkmale - Angaben zu Pflanzen- und Tierarten - verwendete Unterlagen. Literatur: Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände in Mecklenburg-Vorpommern, Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998, Heft 1 (zu beziehen beim LUNG)
Jährlich werden in Deutschland über 500 Millionen Tonnen Baumineralien gewonnen. Dies belastet die Umwelt erheblich, etwa durch Eingriffe in den Wasserhaushalt oder die Zerstörung von Biotopen. Das Umweltbundesamt schlägt daher vor, eine Primärbaustoffsteuer auf Kies, Sand und Naturgips einzuführen, die Recyclingbaustoffe wettbewerbsfähig macht. Dies würde einen erheblichen Beitrag zur Steigerung der Rohstoffproduktivität und zur Entlastung von Natur und Umwelt leisten. Das Positionspapier zeigt, wie eine Primärbaustoffsteuer sinnvoll ausgestaltet werden kann, welche Wirkungen von ihr ausgehen und mit welchen Instrumenten sie verknüpft werden sollte. Veröffentlicht in Position.
Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle, Heft 1/2020: 205–285 9 Bearbeitet von Ulla Täglich Unter Mitarbeit von Torsten Albrecht, Hans Berndt, Gunnar Hensel, Jens Hoffmann, Eberhard Huth, Manfred Huth, Wolfgang Huth, Rudolf Knoblich, Jürgen Miersch, Jürgen Peitzsch, Dieter Penke, Heidrun und Udo Richter, Peter Rönsch, Hartmut Schubert und Horst Zimmermann (4. Fassung, Stand Dezember 2018) Einleitung und Datengrundlagen In Sachsen-Anhalt wurden bisher fast 4.800 Arten der Großpilze nachgewiesen. Damit gehören die Pilze zu einer der größten Artengruppen, die in Roten Listen betrachtet werden. Die erste Fassung der Roten Liste entstand 1989 (Richter & Dörfelt 1989) und beruhte noch sehr auf empirischer Entscheidung der Bearbeiter. Die Kennt- nis der Großpilzarten der damaligen Bezirke Halle und Magdeburg basierte ausschließlich auf Angaben aus der Literatur und weniger Kartierungsserien aus- gewählter Pilzarten. Die zweite Fassung (Dörfelt & Täglich 1992) konn- te dann auf eine gesamtdeutsche Artenliste zurück- greifen, wobei nur die Arten bezüglich ihres Vorkom- mens in Sachsen-Anhalt bewertet wurden. Nach 1990 intensivierte der Landesfachausschuss Mykologie im Naturschutzbund Deutschland e.V. die Kartierung im Bundesland. Darüber hinaus wurden alle zugängli- chen Datenquellen in Publikationen, nicht publizierten Manuskripten wie Fundlisten, Fundtagebüchern, in Herbarien und Nachlässenw erfasst und in der 1999 erschienenen Checkliste (Täglich 1999) publiziert. Die Arbeiten an dieser Checkliste und die daraus resultie- rende Fortsetzung der Kartierungstätigkeit führten im Vergleich zum Stand von 1992 zu einem erhebli- chen Erkenntniszuwachs und verbesserten Durchfor- schungsgrad von Sachsen-Anhalt. Basierend auf der Checkliste wurde dann die dritte Fassung der Roten Liste der Großpilze Sach- sen-Anhalts vorgelegt (Täglich et al. 2004), indem alle dort genannten Pilzarten in Bezug auf ihre Ge- fährdung beurteilt wurden. Die Jahre nach 2000 standen ganz im Zeichen der Arbeiten für eine Funga Sachsen-Anhalts. Im Landesfachausschuss Mykologie wurden Gattungs- bearbeiter benannt, die die Kartierungsdaten der entsprechenden Gattungen zusammentrugen bzw. die Datenquellen aus der Checkliste auswerteten. Die Funga, noch unter dem traditionellen Namen „Pilz- flora von Sachsen-Anhalt“ erschien im Herbst 2009 (Täglich 2009). Mit der Vorstellung von über 3.600 Großpilze Pilzarten (Basidiomyceten, Ascomyceten und aquati- sche Hyphomyceten) gab es damit in Sachsen-Anhalt erstmalig ein umfassendes Werk zum Vorkommen von Pilzen in den Landschaftsräumen, zu Habitats- und Substratansprüchen sowie zur Bestandsentwick- lung. Die Ergebnisse flossen dann in die Publikation des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-An- halt „Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt“ (Frank & Schnitter 2016) ein, die man als eine Vorarbeit für die jetzt vorgelegte Rote Liste betrachten kann. Das Er- scheinen der Funga gab der Kartierungstätigkeit des Landesfachausschusses Auftrieb. Es wurden Exkursio- nen in bisher wenig begangene Gebiete organisiert und weitere historische Quellen erschlossen. Seit 2010 wird zur Datenverwaltung das Kartie- rungsprogramm „Mykis“ eingesetzt. Dort werden inzwischen von zahlreichen Pilzfreunden aktuel- le Kartierungsergebnisse, Daten aus historischen Quellen (Literatur, Fundlisten, Herbarbelege, Nach- lässe, Tagebücher) eingearbeitet. Das Programm „Mykis“ wird inzwischen deutschlandweit genutzt und die Nachweise der Landesdatenbank sind auf www.pilze-deutschland.de einsehbar. Ende 2018 waren für Sachsen-Anhalt fast 4.800 Großpilzar- ten (Basidiomycetes, Ascomycetes) in ca. 290.000 Datensätzen nachgewiesen. Es wurden im Vorfeld dieser Liste alle für Sachsen- Anhalt nachgewiesenen Arten bezüglich ihrer Häufig- keit bzw. ihres Gefährdungsgrades bewertet. Für eine Gefährdungsbeurteilung war ausschlaggebend, in wie- viel Messtischblatt-Quadranten die Art nachgewiesen und ob ein Rückgang der Bestände zu verzeichnen ist. Für die Kategorie „0“ (ausgestorben oder verschollen) wurde der Zeitpunkt 1990 festgelegt. In der letzten Fassung der Roten Liste von 2004 war 1970 als Krite- rium festgelegt. Trotzdem hat sich die absolute Zahl der Arten, die in dieser Kategorie eingestuft werden mussten, mehr als verdoppelt (siehe Tabelle 3). Arten, von denen es auf Grund der Datenlage nicht möglich ist, Verbreitung, Bestand und mögliche Ge- fährdung einzuschätzen, werden in der Kategorie „D“ geführt. Es handelt sich dabei häufig um Einzelfunde bzw. insbesondere um systematisch nicht vollständig geklärte Arten. Die Anzahl dieser Arten beträgt fast 40 % aller bisher in Sachsen-Anhalt nachgewiesenen Spezies. Das bedeutet für die Zukunft, die Kartierungs- tätigkeit weiter zu intensivieren, um die Artenkenntnis zu verbessern und diese Defizite zu reduzieren. Die häufigen und ungefährdeten Arten sind in der vorliegenden aktuellen Liste nicht enthalten. 205 Großpilze Tab. 1: Übersicht zum Gefährdungsgrad der Großpilze Sachsen-Anhalts. Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 101 2,1 Gefährdungskategorie R 1 2 617 61 116 12,9 1,3 2,4 3 284 5,9 Rote ListeGesamt 1.179 24,64.785 Tab. 2: Übersicht zu den sonstigen Kategorien. Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) G 135 2,8 Kategorien D 1.888 39,4 Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen Durch die stetige Zunahme der Fundnachweise und die verbesserte Datengrundlage ist es möglich bei vielen Arten das Vorkommen und die Gefährdung einzuschätzen. Durch jahrelange Beobachtung kann inzwischen auch eine Aussage über eine Ausbreitung oder Rückläufigkeit getroffen werden. Trotzdem sind verlässliche Gefährdungsursachen leider immer noch nur für eine Minderheit der Arten möglich. Meist sind es mehrere Faktoren, die zu einer Gefährdung der Art führen. Auch gibt es Kenntnislücken in Bezug auf das Wissen über die Ökologie der Pilze. Die Habitatszerstörung ist die größte Gefahr für Pilze. Dazu gehört z. B. die Umwidmung naturnaher Wälder in Nadelholzforste, Anpflanzung gebietsfremder Gehölze (z. B. Quercus rubra, Robinia pseudoacacia, Larix sp., Pseudotsuga menziesii, Populus sp.). Sie führen zur Reduzierung der Lebensräume vor allem von Mykorrhi- za-Partnern bodenständiger Gehölzarten. Auffallend ist das z. B. bei Arten der Gattung Täublinge (Russula), Röhr- linge (Boletus s. l.) sowie Schleierlinge (Cortinarius). Durch Änderung der Waldbewirtschaftung werden Waldbestände meist vor Erreichen der Altersphase der Bäume forstwirtschaftlich bearbeitet. Starkbäume fin- det man nur noch selten und nur in geschützten Bio- topen. Alte Wälder sind aber die einzigen Lebensräume einer Vielzahl von Pilzarten, die in jungen Beständen keine Existenzgrundlage finden. Daraus resultiert die hohe Gefährdung von Pilzarten, die auf starke liegende oder stehende Hölzer spezialisiert sind, z. B. Stachel- bärte (Hericium sp.), Mosaik-Schichtpilz (Xylobolus frustulatus), Safrangelber Weichporling (Hapalopilus croceus). Starkes Auslichten von Altbeständen führen zu verstärktem Lichteinfall und zur starken Zunahme der Krautschicht und zur Vergrasung, zur Reduktion der Waldmoose und damit zur starken Veränderung des für die Pilze so entscheidenden Mikroklimas. Aus der Sicht des Artenschutzes ist die Erhaltung historischer Bewirtschaftungsweisen wünschens- wert. Die alten Bauernwälder von oft nur geringer 206 V 32 0,7 Sonstige GesamtGesamt 2.055 42,94.785 Größe, die in der Nähe der Ortschaften als Nieder- wälder insbesondere auf Kalkböden gepflegt wurden, sind bereits vielfach im Übergang zum Hochwald und verlieren ihren Charakter als pilzreiche lichte Busch- wälder. Mit ihnen verlieren wir in den nächsten Jahr- zehnten die wertvollsten Lebensräume (sub-)mediter- raner Pilzarten im Bundesland. Die fortschreitende Flächenbeanspruchung durch den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsflächen führt auch heute noch zum Verlust wertvoller Biotope. Die Trockenlegung von Feucht- und Moorgebie- ten, bzw. die Grundwasserabsenkung, um Flächen für die Landwirtschaft zu schaffen, reduzierte massiv das Artenspektrum dieser speziellen Gebiete. Durch Umdenken in Bezug auf diese Prozesse sind Feuchtge- biete und Moore unter Schutz gestellt. Diese Gebiete und ihr Arteninventar gehören jedoch immer noch zu den gefährdeten Biotopen (Riecken et al. 2006). Die Intensivierung der Grünlandnutzung oder die Nutzungsaufgabe von extensiv bewirtschafteten Flächen führt zur Verarmung der Funga. Nur wenige Arten können sich an die veränderten Bedingungen anpassen. Besonders Pilzarten nährstoffarmer Bioto- pe (z. B. Magerrasen), sind gefährdet. Das betrifft z. B. die Gattung der Saftlinge (Hygrocybe), Rötlinge (Ent- oloma), Keulenpilze (Clavaria, Clavulinopsis, Rama- riopsis). Durch Nutzungsaufgabe von ertragsarmen Wiesen und Weideflächen kommt es zur Verfilzung der Grasnarbe, dem Rückgang krautiger Pflanzen und zur Verbuschung. Die Zahl der Pilzarten dieser Stand- ort sinkt dramatisch (Karasch 2005). Die flächendeckende Eutrophierung der Land- schaft ist nach wie vor ein großes Problem. Davon sind insbesondere die Mykorrhiza-Pilze betroffen, da sie besonders empfindlich auf Nährstoffeintrag reagieren (Dörfelt & Braun 1980; Kreisel 1980). Die Veränderung der Vegetation führt zur Verschiebung der Konkurrenzfähigkeit der in diesen Habitaten le- benden Arten zu ihrem Nachteil. Pilze reagieren aber auch sehr empfindlich auf die Veränderung des pH- Wertes. Die bis ca. 1980 dauernde starke Versauerung Großpilze 1 2 Abb. 1: Die zu den Ascomyceten gehörenden Erdzungen besiedeln extensiv bewirtschaftete Wiesengesellschaften, Halbtrockenrasen oder Streuobstwiesen. Die Behaarte Erdzunge (Trichoglossum hirsutum) erscheint meist spät im Jahr, wenn die Witterung dauerhaft feucht ist. Durch Veränderung ihrer Biotope ist die Art gefährdet. Karsdorf, Hohe Gräte, 09.10.2017 (Foto: P. Rönsch). Abb. 2: Der Schwarzhütige Stein- pilz (Boletus aereus) als wärmeliebender Dickröhrling ist im Bundesland zumeist in den lindenreichen Eichen-Hainbuchenwäldern zu finden. Der Standort im Katharinenholz zeichnet sich durch das Ausstreichen des Zechsteins mit Rogensteinbändern aus und ist den Standorten auf Kalkböden vergleichbar. Wimmelburg, Katharinenholz, 09.08.2014 (Foto: G. Hensel). 207
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