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Alternative Konservierungskonzepte für Hydro-Lacke und wässrige Beizen durch den Einsatz von natürlichen Substanzen, Teilvorhaben 1: Anwendungsuntersuchungen

Das Projekt "Alternative Konservierungskonzepte für Hydro-Lacke und wässrige Beizen durch den Einsatz von natürlichen Substanzen, Teilvorhaben 1: Anwendungsuntersuchungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hesse GmbH & Co. KG.Wasserbasierte Formulierungen zeigen eine Anfälligkeit für mikrobielle Verkeimung, die aktuell nur über den Einsatz geeigneter Biozide unterbunden werden kann. Bedingt durch die gesetzliche Limitierung der Methylisothiazolinon-Einsatzmenge (MIT) auf maximal 15 ppm für die Begrenzung des bakteriellen Wachstums, steht kein weiteres biozides Mittel mit einem solchen Wirkspektrum zur Verfügung. Alternative Ansätze wie ein hoher pH-Wert, z.B.bei Silikatfarben, können bei Hydro-Lacken und wässrigen Beizen nicht verfolgt werden. Dieses Defizit soll zur Vervollständigung einer ökologischeren, wasserbasierten Strategie für Lacke und Beizen durch den Einsatz geeigneter natürlicher Substanzen wie ätherischen Ölen und anderen Pflanzenextrakten ausgeglichen werden. Diese aus biogenen Rohstoffen isolierten biobasierten Feinchemikalien besitzen oft ein nachgewiesener-maßen breites Wirkspektrum. Besondere Herausforderungen beim Einsatz ätherischer Öle ergeben sich jedoch aus ihrem oftmals intensiven Geruch, der schlechten Wasserlöslichkeit und ihrer hohen Flüchtigkeit. Kompensiert werden sollen diese Nachteile durch die Mikroverkapselung dieser Biorohstoffe mit Hilfe der ebenfalls biobasierten Cyclodextrine. Damit wird gleichzeitig die Abhängigkeit von erdölbasierten Bioziden als Beitrag zur Ressourcenschonung reduziert.

Alternative Konservierungskonzepte für Hydro-Lacke und wässrige Beizen durch den Einsatz von natürlichen Substanzen, Teilvorhaben 2: Grundlagenuntersuchungen

Das Projekt "Alternative Konservierungskonzepte für Hydro-Lacke und wässrige Beizen durch den Einsatz von natürlichen Substanzen, Teilvorhaben 2: Grundlagenuntersuchungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Holztechnologie Dresden gemeinnützige GmbH.Wasserbasierte Formulierungen zeigen eine Anfälligkeit für mikrobielle Verkeimung, die aktuell nur über den Einsatz geeigneter Biozide unterbunden werden kann. Bedingt durch die gesetzliche Limitierung der Methylisothiazolinon-Einsatzmenge (MIT) auf maximal 15 ppm für die Begrenzung des bakteriellen Wachstums, steht kein weiteres biozides Mittel mit einem solchen Wirkspektrum zur Verfügung. Alternative Ansätze wie ein hoher pH-Wert, z.B.bei Silikatfarben, können bei Hydro-Lacken und wässrigen Beizen nicht verfolgt werden. Dieses Defizit soll zur Vervollständigung einer ökologischeren, wasserbasierten Strategie für Lacke und Beizen durch den Einsatz geeigneter natürlicher Substanzen wie ätherischen Ölen und anderen Pflanzenextrakten ausgeglichen werden. Diese aus biogenen Rohstoffen isolierten biobasierten Feinchemikalien besitzen oft ein nachgewiesenermaßen breites Wirkspektrum. Besondere Herausforderungen beim Einsatz ätherischer Öle ergeben sich jedoch aus ihrem oftmals intensiven Geruch, der schlechten Wasserlöslichkeit und ihrer hohen Flüchtigkeit. Kompensiert werden sollen diese Nachteile durch die Mikroverkapselung dieser Biorohstoffe mit Hilfe der ebenfalls biobasierten Cyclodextrine. Damit wird gleichzeitig die Abhängigkeit von erdölbasierten Bioziden als Beitrag zur Ressourcenschonung reduziert.

Ecotoxicology of Organotin compounds

Das Projekt "Ecotoxicology of Organotin compounds" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Frankfurt am Main, Institut für Ökologie, Evolution und Diversität, Abteilung Aquatische Ökotoxikologie.Organotin and especially butyltin compounds are used for a variety of applications, e.g. as biocides, stabilizers, catalysts and intermediates in chemical syntheses. Tributyltin (TBT) compounds exhibit the greatest toxicity of all organotins and have even been characterized as one of the most toxic groups of xenobiotics ever produced and deliberately introduced into the environment. TBT is not only used as an active biocidal compound in antifouling paints, which are designed to prevent marine and freshwater biota from settlement on ship hulls, harbour and offshore installations, but also as a biocide in wood preservatives, textiles, dispersion paints and agricultural pesticides. Additionally, it occurs as a by-product of mono- (MBT) and dibutyltin (DBT) compounds, which are used as UV stabilizer in many plastics and for other applications. Triphenyltin (TPT) compounds are also used as the active biocide in antifouling paints outside Europe and furthermore as an agricultural fungicide since the early 1960s to combat a range of fungal diseases in various crops, particularly potato blight, leaf spot and powdery mildew on sugar beet, peanuts and celery, other fungi on hop, brown rust on beans, grey moulds on onions, rice blast and coffee leaf rust. Although the use of TBT and TPT was regulated in many countries world-wide from restrictions for certain applications to a total ban, these compounds are still present in the environment. In the early 1970s the impact of TBT on nontarget organisms became apparent. Among the broad variety of malformations caused by TBT in aquatic animals, molluscs have been found to be an extremely sensitive group of invertebrates and no other pathological condition produced by TBT at relative low concentrations rivals that of the imposex phenomenon in prosobranch gastropods speaking in terms of sensitivity. TBT induces imposex in marine prosobranchs at concentrations as low as 0,5 ng TBT-Sn/L. Since 1993, for the littorinid snail Littorina littorea a second virilisation phenomenon, termed intersex, is known. In female specimens affected by intersex the pallial oviduct is transformed of towards a male morphology with a final supplanting of female organs by the corresponding male formations. Imposex and intersex are morphological alterations caused by a chronic exposure to ultra-trace concentrations of TBT. A biological effect monitoring offers the possibility to determine the degree of contamination with organotin compounds in the aquatic environment and especially in coastal waters without using any expensive analytical methods. Furthermore, the biological effect monitoring allows an assessment of the existing TBT pollution on the basis of biological effects. Such results are normally more relevant for the ecosystem than pure analytical data. usw.

Reducing environmental exposure to biocides through drift during application

From an environmental point of view, drift of biocidal products to non-target areas should be minimised as far as possible to reduce environmental exposure. Two research projects were commissioned by ⁠ UBA ⁠ to elaborate on possibilities to reduce drift to non-target areas during outdoor applications of biocidal products and to derive drift values for the exposure assessment of biocidal applications. This factsheet compiles the conclusions of UBA based on the work of the contractors. It proposes changes in environmental exposure assessment, product authorisations, public procurement and biocides legislation to enhance environmental protection. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Identifizierung von Lockstoffen bei Borkenkaefern, fluechtige Inhaltsstoffe von holzzerstoerenden Pilzen, Koniferen, Laubbaeumen, Ameisen

Das Projekt "Identifizierung von Lockstoffen bei Borkenkaefern, fluechtige Inhaltsstoffe von holzzerstoerenden Pilzen, Koniferen, Laubbaeumen, Ameisen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Institut für Organische Chemie und Biochemie.Die Kenntnis artspezifischer Lockstoffe oder Abwehrstoffe ermoeglicht die Manipulation von Insektenpopulationen unter weitgehender Vermeidung der Anwendung von Bioziden; solche Substanzen koennen sowohl in den Insekten selbst als auch in ihren Wirtspflanzen vorkommen und koennen zur Chemotaxonomie dienen.

COHP: Aufbau eines Niedertemperatur-Warmwassersystems mit 45 Grad Celsius Vorlauftemperatur aus industrieller Abwärme

Die Roche-Gruppe mit Hauptsitz in Basel, Schweiz, betreibt am Standort im oberbayrischen Penzberg auf einer Fläche von 590.000 Quadratmetern (83 Fußballfeldern) eines der größten Biotechnologie-Zentren Europas mit ca. 7.500 Mitarbeitenden. Hier werden für den Weltmarkt diagnostische Proteine, Reagenzien und Einsatzstoffe sowie therapeutische Proteine biotechnologisch hergestellt. Das Unternehmen beabsichtigt mit diesem Projekt, seine Wärmeversorgung am Standort Penzberg zukünftig CO 2 -frei zu gestalten und unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden. Derzeit erfolgt die Wärmeversorgung über die drei Verteilungsnetze Dampfnetz, Nahwärmenetz mit 90/70 Grad Celsius und Wärmerückgewinnungsnetz (WRG-Netz) mit 20/30 Grad Celsius, wobei die Versorgung des Dampf- und Nahwärmenetzes noch vollständig auf Erdgas basiert. Dieses wird in verschiedenen BHKWs und Dampfkesseln eingesetzt, um das gesamte Werk zu versorgen. Nunmehr soll das bestehende WRG-Netz zwar weiterverwendet, jedoch zu einem NT45 Netz (NiederTemperaturNetz, 45 Grad Celsius Vorlauftemperatur) umgebaut werden, um auf Grundlage des höheren Temperaturniveaus nun auch Gebäude beheizen und die bestehende Dampf-Luftbefeuchtung durch Wasserbefeuchtung ersetzen zu können. Die Temperaturerhöhung von 30 Grad Celsius (des Wassers aus dem WRG-Netz) auf 45 Grad Celsius erfolgt mittels Wärmepumpen, die als Wärmequelle vorhandene Abwärmepotenziale (Prozesswärme) des Werks einsetzen. Dazu werden von den bestehenden Kältemaschinen zwei zusätzlich für die Nutzung als Wärmepumpen umgebaut und können in beiden Funktionen betrieben werden. Die Wärmepumpen werden mit 100 Prozent (zertifiziertem) Grünstrom betrieben. Mit dem NT45-Netz werden die Gebäude mit Niedertemperatur  versorgt, die bisher mit Erdgas beheizt wurden. Des Weiteren setzt der Standort bei raumlufttechnischen Anlagen auf Wasserbefeuchtung statt Dampfbefeuchtung. Die Temperierung der Luft erfolgt ebenso mit dem Niedertemperaturmedium. Der COP (“Coefficient of Performance” - Heizleistung je elektrische Antriebsleistung) von sieben und mehr ist erheblich größer als bei standardisierten Wärmepumpen, die einen COP von drei bis fünf haben. Durch die Nutzung der Abwärme wird zusätzlich der Einsatz von Kühltürmen minimiert, woraus sich Einsparungen von Wasser (36.000 Kubikmeter/Jahr), Strom (18.200 Megawattstunden/Jahr) und Bioziden ergeben. Die jährlichen CO 2 -Einsparungen liegen für 2023 bis 2025 bei 1.737 Tonnen CO 2 , steigern sich dann bis 2029 um weitere 2.171 Tonnen CO 2 , so dass diese dann ab 2030 insgesamt bei 3.908 Tonnen CO 2 liegen werden. Diese Größenordnungen zeigen, welche Potenziale in der Nutzung von Prozesswärme liegen. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Roche Diagnostics GmbH Bundesland: Bayern Laufzeit: seit 2022 Status: Laufend

Biologische Regulierungsmaßnahmen und die Bedeutung von Struktur- und Blütenreichtum für das Vorkommen und die (potentielle) Wirksamkeit von natürlichen Gegenspielern des Eichenprozessionsspinners

Das Projekt "Biologische Regulierungsmaßnahmen und die Bedeutung von Struktur- und Blütenreichtum für das Vorkommen und die (potentielle) Wirksamkeit von natürlichen Gegenspielern des Eichenprozessionsspinners" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Anhalt (FH), Hochschule für angewandte Wissenschaften, Fachbereich 1 Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung.Seit Ende des letzten Jahrhunderts ist Deutschland mit zunehmenden Populationsdichten und einer starken Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners konfrontiert. Eine besonders stark betroffene Region in Sachsen-Anhalt ist der Drömling. Um die durch die Raupen des Eichenprozessionsspinners hervorgerufenen Folgen für die menschliche Gesundheit so gering wie möglich zu halten, werden in stark frequentierten Bereichen (bspw. Ortslagen) verstärkt Bekämpfungsmaßnahmen durch die Gemeinden durchgeführt. Häufig handelt es sich hierbei um das fachgerechte Absaugen der Raupennester oder die Anwendung von entsprechenden Bioziden. Vor allem letzteres ist aus Sicht des Naturschutzes auch in Hinblick auf die Auswirkung auf andere Insektenarten und -gruppen (insbesondere Schmetterlinge) kritisch zu sehen. Maßnahmen zur biologischen Bekämpfung oder Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität und damit Förderung der natürlichen Gegenspieler des Eichenprozessionsspinners werden hingegen immer noch selten angewendet. Aufbauend auf bisherigen Forschungsergebnissen der Hochschule sollen im Rahmen des Projektes vor allem Untersuchungen zur Wirksamkeit von biologischen Bekämpfungsmethoden fortgeführt und erweitert werden. Das Augenmerk liegt dabei auf Bekämpfungsmethoden die der Förderung von natürlichen Antagonisten des EPS dienen. Da solche Maßnahmen selten systematisch und langfristig durchgeführt werden, sollen vor allem der Einfluss von Brutvögeln auf die Population des Eichenprozessionsspinners sowie das Vorkommen und die Anforderungen von Parasitoiden aus der Gruppe der Insekten, insbesondere Raupenfliegen und Schlupfwespen, untersucht werden. Weiterhin werden im Projekt Effekte vorhandener Strukturen ermittelt und dahingehend Maßnahmen zur Förderung von Arten- und Strukturvielfalt empfohlen.

Besondere Gebührenverordnung des BMUV für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (BMUBGebV)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen (1) Gebühren und Auslagen werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen) erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften erbracht werden: 1. Chemikaliengesetz, auch in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/407 (ABl. L 81 vom 9.3.2021, S. 15) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung und der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 60), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/1068 (ABl. L 234 vom 21.7.2020, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 2. Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien (ABl. L 104 vom 8.4.2004, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 259/2012 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 16) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 3. Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (ABl. L 190 vom 12.7.2006, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/2174 (ABl. L 433 vom 22.12.2020, S. 11) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 4. Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz, 5. Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122 der Kommission vom 12. März 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Funktionsweise des Unionsregisters (ABl. L 177 vom 2.7.2019, S. 3), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1124 (ABl. L 177 vom 2.7.2019, S. 66) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, 6. Trinkwasserverordnung, 7. Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung, 8. Verpackungsgesetz, 9. Bundesnaturschutzgesetz, 10. Umweltschadensgesetz, 11. Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/2117 (ABl. L 320 vom 11.12.2019, S. 13) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 12. Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission vom 4. Mai 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 166 vom 19.6.2006, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/220 (ABl. L 35 vom 7.2.2019, S. 3) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 13. Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014, 14. Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1972 zur Erhaltung der antarktischen Robben, 15. Einwegkunststofffondsgesetz. (2) Für gebührenfähige Leistungen nach Absatz 1 Nummer 9 und 10 in Verbindung mit Abschnitt 9 Nummer 2 und Abschnitt 10 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses in der Anlage gelten die Vorschriften dieser Besonderen Gebührenverordnung nach Maßgabe der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798, 1799; 1995 II S. 602) auch im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels.

Reducing environmental exposure to biocides through drift during application

From an environmental point of view, drift of biocidal products to non-target areas should be minimised as far as possible to reduce environmental exposure. Two research projects were commissioned by UBA to elaborate on possibilities to reduce drift to non-target areas during outdoor applications of biocidal products and to derive drift values for the exposure assessment of biocidal applications. This factsheet compiles the conclusions of UBA based on the work of the contractors. It proposes changes in environmental exposure assessment, product authorisations, public procurement and biocides legislation to enhance environmental protection.

Bekämpfung und Gegenspieler

Maßnahmen Nützlinge – Gegenspieler Bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Stadtgebiet Berlin wurden bislang nur Maßnahmen im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes durchgeführt, Eichen und Eichenbestände sind nicht gefährdet. Weiterhin gültig ist das Strategiepapier vom 04.03.2013 für die Vorgehensweise im Land Berlin. Es ist entstanden als Resultat aus insgesamt vier Fachgesprächen (von 2010 bis 2013), in denen in kurzen Beiträgen die Problemfelder im Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner zur jeweiligen Ausbreitungssituation, den Ergebnissen aus Bekämpfungsversuchen, zu rechtlich relevanten Bereichen (u.a. Natur-, Arten,- und Wasserschutz) und der jeweilig aktuellen Strategie der Bekämpfung, aufgezeigt wurden. Gegenmaßnahmen werden dann notwendig, wenn Menschen, die sich im Bereich von befallenen Eichen aufhalten durch Raupennester oder wandernde Raupen gefährdet werden. Dabei gilt es, möglichst die Gifthaarbildung zu verhindern. Sollte es nach Einschätzung des Befalls der Eichen durch die Eichen­prozessions­spinner, der Aufenthaltsdauer und Anzahl von Menschen zu einer Bekämpfungs­entscheidung im Sinne des Gesundheitsschutzes kommen, so ist die mechanische Beseitigung der Raupen und die Anwendung von Bioziden unter Beachtung aller rechtlichen Rahmenbedingungen möglich, um die Gifthaarbildung der Raupen zu verhindern. Zunächst wird die Befallsstärke am Standort der Bäume festgestellt. Als leichter Befall gilt, wenn einzelne Bäume mit nur wenigen und kleinen Nester betroffen sind. Bei einem starken Befall ist mehr als ein Baum mit mehreren großen Nestern pro Baum betroffen. Bei einem leichten Befall sind in aller Regel mechanische Maßnahmen ausreichend. Die unter Beachtung des Arbeitsschutzes zum Einsatz kommenden Methoden können sein: Absaugen Verkleben / Fixieren anschließend Absammeln Heißwasserbehandlung (in der Erprobung) Die Entsorgung der Nester erfolgt in der Regel über Müllverbrennungsanlagen. Bitte die Hinweise der örtlichen Entsorger beachten. Eine sehr sichere Methode, die Raupen zu entfernen, ist das Absaugen der Raupen, der Tagesnester und der alten Nester mit einem Spezialsauger mit entsprechenden Filtern. Eine mögliche Alternative könnte die Heißwasserbehandlung werden, bei der mit einer Lanze heißes Wasser auf die Nester ausgebracht wird. Dabei zerstört das heiße Wasser die Brennwirkung der Haare. Inwieweit die hohen Temperaturen zu Schäden an den Bäumen führen können befindet sich noch im Untersuchungsstadium. Das häufig angewandte Abflammen der Nester hat sich aus Arbeitsschutzgründen als ungünstig erwiesen, da die feinen Härchen durch die Wärmeentwicklung verdriftet werden. Zudem kann bei unsachgemäßer Durchführung die Hitzeentwicklung an den Stämmen zu Schäden am Baum führen. Bei starkem, auch mehrjährigem Befall, besonders in sensiblen Bereichen wo sich viele Menschen aufhalten, kann nach Abwägung des Gefährdungspotentials eine Sprühbehandlung der jungen Raupen durchgeführt werden. Einsatz von Bioziden – chemische Maßnahmen Die Anwendung von chemischen Maßnahmen (im Sprühverfahren) muß nach dem Austrieb der Eiche Mitte / Ende April und bis zum 3. Raupenstadium ca. Mitte / Ende Mai (22. Woche) erfolgen. Bei der Ausbringung sind neben den Anwendungsbestimmungen auch die Witterungsbedingungen zu beachten. Gerade diese sind für den Erfolg der Maßnahmen entscheidend. Damit wird der Einwicklung von Brenn-, Gifthaaren entgegengewirkt. Bei chemischen Behandlungen, sind alle rechtlichen Rahmenbedingungen (Natur-, Arten-, Landschafts-, Wasserschutzverordnungen) zu beachten. Einsatz von Nematoden – biologische Maßnahmen Die Anwendung von Nematoden erfolgt nach dem Schlupf der Raupen Anfang / Mitte April und ist bis zum 3. Raupenstadium ca. Mitte / Ende Mai (22. Woche) möglich. Die Anwendung ist nach 10 bis 14 Tagen zu wiederholen. Wichtig : die Ausbringung sollte nachts zwischen 20.00 und 06.00 Uhr erfolgen. Die Ausbringung ist nur bei folgenden Witterungsbedingungen erfolgreich: Windstille (max. Windstärke 2), kein Regen (min. bis 2 Stunden nach der Ausbringung) und Temperaturen von min. 8°C (bis min. 2 Stunden nach der Ausbringung). Die Anwendungshinweise zum Umgang und Ausbringung der Nematoden sind unbedingt zu beachten. Weitere Informationen zum Artenschutz Raupenfliegen Brackwespen-Arten Schlupfwespen Laufkäfer In der Literatur werden bestimmte Vogelarten wie der Kuckuck, Meisen und Sperlinge als mögliche Gegenspieler der Raupen des Eichenprozessionsspinners benannt. In mehrjährigen Untersuchungen konnten im Berliner Stadtgebiet bisher keine eindeutigen Nachweise festgestellt werden, dass diese Vogelarten größere Populationen des Problemschädlings vertilgen. Unter den Insekten sind Raupenfliegen die wichtigsten Gegenspieler. Daneben konnten noch Brackwespen-Arten, Schlupfwespen und Laufkäfer als natürliche Feinde festgestellt werden. Die Raupenfliegen sind die wichtigsten Gegenspieler der Eichenprozessionsspinner im Stadtgebiet. Es konnten verschiedene Arten festgestellt werden. Besonders häufig trat in Jahren mit hoher Populationsentwicklung der Eichenprozessionsspinner die spezialisierte Raupenfliegenart Carcelia iliaca im Stadtgebiet auf. Sie ist ca. 15 mm groß und blaugrau ausgefärbt. Weitere Raupenfliegenarten schlüpften aus Nestern der Eichenprozessionsspinner. Lebensweise: Bei sonnigem Wetter im Juni sitzen die Raupenfliegen auf den Tagesnestern (tagaktiv). Die Eier werden einzeln auf der Nestoberfläche und am Rand abgelegt. Bei der Wanderung der Raupen haften die Eier an deren Körper an, aus denen anschließend die Jungmaden schlüpfen. Nach dem Eindringen der Jungmaden in die Raupe der Eichenprozessionsspinner entwickelt sie sich der im Inneren bis zur Verpuppung. An den Nestern der Eichenprozessionsspinner konnten Puppen von Brackwespen festgestellt werden. Meist handelt es sich dabei um die Gattung Meteorus . Diese Gegenspielerart konnte im Stadtgebiet an verschiedenen Standorten und Jahren auf den Nestern gefunden werden. Lebensweise: Die Imagines parasitieren die Larven der Spinnerraupen indem sie ihre Eier mittels Legebohrer in den Wirt ablegen. Nach der Entwicklung der Brackwespenlarven im Inneren der Raupe des Eichenprozessionsspinners sind die Puppen der Brackwespen an der Nestoberfläche erkennbar. Auch mittelgroße Schlupfwespen parasitieren die Puppen der Eichenprozessionsspinner. In Jahren mit einem hohen Befallsdruck durch die Eichprozessionsspinnerraupen konnten Schlupfwespen der Gattung Pimpla in Waldbeständen an den Eichen festgestellt werden. Sie sind etwa 12 mm groß und bei sonnigem Wetter auf Eichen zu sehen. Lebensweise: Mittels Legestachel belegen die adulten Schlupfwespen die Puppen der Eichenprozessionsspinner im Nest. Die Schlupfwespenlarve lebt bis zur Verpuppung im Inneren des Wirtes und tötet ihn. Großer Puppenräuber Calsoma sycophanta und Kleiner Puppenräuber Calsoma inquisitor Sie können eine Größe von bis zu 25 mm erreichen, sind dunkel metallisch gefärbt. Beide Arten leben in Baumbeständen. Sie bewegen sich dabei nicht nur am Boden sondern auch in den Kronen der Bäume. Bei Massenauftreten von Frostspanner, Schwammspinner und Eichenprozessionsspinnern übernehmen sie einen wichtigen Anteil in der Regulierung der Schadschmetterlingspopulation. Sie sind dann im Baumbestand und auch in den Nestern des Eichenprozessionsspinners zu finden. Lebensweise: Die Käfer und Larven leben räuberisch und verzehren unterschiedliche Schmetterlingsraupen und Puppen.

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