Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege § 2 Verwirklichung der Ziele § 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden § 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke § 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft § 6 Beobachtung von Natur und Landschaft § 7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung § 8 Allgemeiner Grundsatz § 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)
Wasserbasierte Formulierungen zeigen eine Anfälligkeit für mikrobielle Verkeimung, die aktuell nur über den Einsatz geeigneter Biozide unterbunden werden kann. Bedingt durch die gesetzliche Limitierung der Methylisothiazolinon-Einsatzmenge (MIT) auf maximal 15 ppm für die Begrenzung des bakteriellen Wachstums, steht kein weiteres biozides Mittel mit einem solchen Wirkspektrum zur Verfügung. Alternative Ansätze wie ein hoher pH-Wert, z.B.bei Silikatfarben, können bei Hydro-Lacken und wässrigen Beizen nicht verfolgt werden. Dieses Defizit soll zur Vervollständigung einer ökologischeren, wasserbasierten Strategie für Lacke und Beizen durch den Einsatz geeigneter natürlicher Substanzen wie ätherischen Ölen und anderen Pflanzenextrakten ausgeglichen werden. Diese aus biogenen Rohstoffen isolierten biobasierten Feinchemikalien besitzen oft ein nachgewiesener-maßen breites Wirkspektrum. Besondere Herausforderungen beim Einsatz ätherischer Öle ergeben sich jedoch aus ihrem oftmals intensiven Geruch, der schlechten Wasserlöslichkeit und ihrer hohen Flüchtigkeit. Kompensiert werden sollen diese Nachteile durch die Mikroverkapselung dieser Biorohstoffe mit Hilfe der ebenfalls biobasierten Cyclodextrine. Damit wird gleichzeitig die Abhängigkeit von erdölbasierten Bioziden als Beitrag zur Ressourcenschonung reduziert.
Wasserbasierte Formulierungen zeigen eine Anfälligkeit für mikrobielle Verkeimung, die aktuell nur über den Einsatz geeigneter Biozide unterbunden werden kann. Bedingt durch die gesetzliche Limitierung der Methylisothiazolinon-Einsatzmenge (MIT) auf maximal 15 ppm für die Begrenzung des bakteriellen Wachstums, steht kein weiteres biozides Mittel mit einem solchen Wirkspektrum zur Verfügung. Alternative Ansätze wie ein hoher pH-Wert, z.B.bei Silikatfarben, können bei Hydro-Lacken und wässrigen Beizen nicht verfolgt werden. Dieses Defizit soll zur Vervollständigung einer ökologischeren, wasserbasierten Strategie für Lacke und Beizen durch den Einsatz geeigneter natürlicher Substanzen wie ätherischen Ölen und anderen Pflanzenextrakten ausgeglichen werden. Diese aus biogenen Rohstoffen isolierten biobasierten Feinchemikalien besitzen oft ein nachgewiesenermaßen breites Wirkspektrum. Besondere Herausforderungen beim Einsatz ätherischer Öle ergeben sich jedoch aus ihrem oftmals intensiven Geruch, der schlechten Wasserlöslichkeit und ihrer hohen Flüchtigkeit. Kompensiert werden sollen diese Nachteile durch die Mikroverkapselung dieser Biorohstoffe mit Hilfe der ebenfalls biobasierten Cyclodextrine. Damit wird gleichzeitig die Abhängigkeit von erdölbasierten Bioziden als Beitrag zur Ressourcenschonung reduziert.
Wasserbasierte Formulierungen zeigen eine Anfälligkeit für mikrobielle Verkeimung, die aktuell nur über den Einsatz geeigneter Biozide unterbunden werden kann. Bedingt durch die gesetzliche Limitierung der Methylisothiazolinon-Einsatzmenge (MIT) auf maximal 15 ppm für die Begrenzung des bakteriellen Wachstums, steht kein weiteres biozides Mittel mit einem solchen Wirkspektrum zur Verfügung. Alternative Ansätze wie ein hoher pH-Wert, z.B.bei Silikatfarben, können bei Hydro-Lacken und wässrigen Beizen nicht verfolgt werden. Dieses Defizit soll zur Vervollständigung einer ökologischeren, wasserbasierten Strategie für Lacke und Beizen durch den Einsatz geeigneter natürlicher Substanzen wie ätherischen Ölen und anderen Pflanzenextrakten ausgeglichen werden. Diese aus biogenen Rohstoffen isolierten biobasierten Feinchemikalien besitzen oft ein nachgewiesener-maßen breites Wirkspektrum. Besondere Herausforderungen beim Einsatz ätherischer Öle ergeben sich jedoch aus ihrem oftmals intensiven Geruch, der schlechten Wasserlöslichkeit und ihrer hohen Flüchtigkeit. Kompensiert werden sollen diese Nachteile durch die Mikroverkapselung dieser Biorohstoffe mit Hilfe der ebenfalls biobasierten Cyclodextrine. Damit wird gleichzeitig die Abhängigkeit von erdölbasierten Bioziden als Beitrag zur Ressourcenschonung reduziert.
Organotin and especially butyltin compounds are used for a variety of applications, e.g. as biocides, stabilizers, catalysts and intermediates in chemical syntheses. Tributyltin (TBT) compounds exhibit the greatest toxicity of all organotins and have even been characterized as one of the most toxic groups of xenobiotics ever produced and deliberately introduced into the environment. TBT is not only used as an active biocidal compound in antifouling paints, which are designed to prevent marine and freshwater biota from settlement on ship hulls, harbour and offshore installations, but also as a biocide in wood preservatives, textiles, dispersion paints and agricultural pesticides. Additionally, it occurs as a by-product of mono- (MBT) and dibutyltin (DBT) compounds, which are used as UV stabilizer in many plastics and for other applications. Triphenyltin (TPT) compounds are also used as the active biocide in antifouling paints outside Europe and furthermore as an agricultural fungicide since the early 1960s to combat a range of fungal diseases in various crops, particularly potato blight, leaf spot and powdery mildew on sugar beet, peanuts and celery, other fungi on hop, brown rust on beans, grey moulds on onions, rice blast and coffee leaf rust. Although the use of TBT and TPT was regulated in many countries world-wide from restrictions for certain applications to a total ban, these compounds are still present in the environment. In the early 1970s the impact of TBT on nontarget organisms became apparent. Among the broad variety of malformations caused by TBT in aquatic animals, molluscs have been found to be an extremely sensitive group of invertebrates and no other pathological condition produced by TBT at relative low concentrations rivals that of the imposex phenomenon in prosobranch gastropods speaking in terms of sensitivity. TBT induces imposex in marine prosobranchs at concentrations as low as 0,5 ng TBT-Sn/L. Since 1993, for the littorinid snail Littorina littorea a second virilisation phenomenon, termed intersex, is known. In female specimens affected by intersex the pallial oviduct is transformed of towards a male morphology with a final supplanting of female organs by the corresponding male formations. Imposex and intersex are morphological alterations caused by a chronic exposure to ultra-trace concentrations of TBT. A biological effect monitoring offers the possibility to determine the degree of contamination with organotin compounds in the aquatic environment and especially in coastal waters without using any expensive analytical methods. Furthermore, the biological effect monitoring allows an assessment of the existing TBT pollution on the basis of biological effects. Such results are normally more relevant for the ecosystem than pure analytical data. usw.
Die Kenntnis artspezifischer Lockstoffe oder Abwehrstoffe ermoeglicht die Manipulation von Insektenpopulationen unter weitgehender Vermeidung der Anwendung von Bioziden; solche Substanzen koennen sowohl in den Insekten selbst als auch in ihren Wirtspflanzen vorkommen und koennen zur Chemotaxonomie dienen.
Die Landwirtschaft in der Bundesrepublik hat, neben der Ueberschussproduktion, vor allem mit den negativen Wirkungen ihrer Produktionsweise auf unsere natuerlichen Lebensgrundlagen zu kaempfen. In zweifacher Hinsicht wird die Landwirtschaft dabei zum Normadressaten staatlicher Umweltpolitik: - Regulierung der spezifischen Umweltfolgen landwirtschaftlicher Produktion (Duengung, Biozideinsatz, Erosion, Bodenverdichtung usw); - Regulierung der allgemeinen Umweltfolgen landwirtschaftlicher Produktion (Immissionen aus Energieeinsaetzen, Landschaftsverbrauch usw); - Im ersten dieser Bereiche wird es in Zukunft darum gehen, die entsprechenden Normierungen, denen die Landwirtschaft unterworfen ist, auf ihre Effektivitaet, Effizienz, Verteilungsgerechtigkeit und Raumvertraeglichkeit zu ueberpruefen. Fuer den zweiten Bereich soll das Thema ein wenig enger gezogen werden, indem an die Diskussion ueber die sog marktwirtschaftlichen Instrumente in der Umweltpolitik angeknuepft wird und gefragt wird, welche Auswirkungen fuer die Landwirtschaft und den laendlichen Raum von dem Einsatz dieser Instrumente zu erwarten sind.
Die Roche-Gruppe mit Hauptsitz in Basel, Schweiz, betreibt am Standort im oberbayrischen Penzberg auf einer Fläche von 590.000 Quadratmetern (83 Fußballfeldern) eines der größten Biotechnologie-Zentren Europas mit ca. 7.500 Mitarbeitenden. Hier werden für den Weltmarkt diagnostische Proteine, Reagenzien und Einsatzstoffe sowie therapeutische Proteine biotechnologisch hergestellt. Das Unternehmen beabsichtigt mit diesem Projekt, seine Wärmeversorgung am Standort Penzberg zukünftig CO 2 -frei zu gestalten und unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden. Derzeit erfolgt die Wärmeversorgung über die drei Verteilungsnetze Dampfnetz, Nahwärmenetz mit 90/70 Grad Celsius und Wärmerückgewinnungsnetz (WRG-Netz) mit 20/30 Grad Celsius, wobei die Versorgung des Dampf- und Nahwärmenetzes noch vollständig auf Erdgas basiert. Dieses wird in verschiedenen BHKWs und Dampfkesseln eingesetzt, um das gesamte Werk zu versorgen. Nunmehr soll das bestehende WRG-Netz zwar weiterverwendet, jedoch zu einem NT45 Netz (NiederTemperaturNetz, 45 Grad Celsius Vorlauftemperatur) umgebaut werden, um auf Grundlage des höheren Temperaturniveaus nun auch Gebäude beheizen und die bestehende Dampf-Luftbefeuchtung durch Wasserbefeuchtung ersetzen zu können. Die Temperaturerhöhung von 30 Grad Celsius (des Wassers aus dem WRG-Netz) auf 45 Grad Celsius erfolgt mittels Wärmepumpen, die als Wärmequelle vorhandene Abwärmepotenziale (Prozesswärme) des Werks einsetzen. Dazu werden von den bestehenden Kältemaschinen zwei zusätzlich für die Nutzung als Wärmepumpen umgebaut und können in beiden Funktionen betrieben werden. Die Wärmepumpen werden mit 100 Prozent (zertifiziertem) Grünstrom betrieben. Mit dem NT45-Netz werden die Gebäude mit Niedertemperatur versorgt, die bisher mit Erdgas beheizt wurden. Des Weiteren setzt der Standort bei raumlufttechnischen Anlagen auf Wasserbefeuchtung statt Dampfbefeuchtung. Die Temperierung der Luft erfolgt ebenso mit dem Niedertemperaturmedium. Der COP (“Coefficient of Performance” - Heizleistung je elektrische Antriebsleistung) von sieben und mehr ist erheblich größer als bei standardisierten Wärmepumpen, die einen COP von drei bis fünf haben. Durch die Nutzung der Abwärme wird zusätzlich der Einsatz von Kühltürmen minimiert, woraus sich Einsparungen von Wasser (36.000 Kubikmeter/Jahr), Strom (18.200 Megawattstunden/Jahr) und Bioziden ergeben. Die jährlichen CO 2 -Einsparungen liegen für 2023 bis 2025 bei 1.737 Tonnen CO 2 , steigern sich dann bis 2029 um weitere 2.171 Tonnen CO 2 , so dass diese dann ab 2030 insgesamt bei 3.908 Tonnen CO 2 liegen werden. Diese Größenordnungen zeigen, welche Potenziale in der Nutzung von Prozesswärme liegen. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Roche Diagnostics GmbH Bundesland: Bayern Laufzeit: seit 2022 Status: Laufend
Origin | Count |
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Bund | 178 |
Land | 34 |
Wissenschaft | 2 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 83 |
Gesetzestext | 6 |
Taxon | 1 |
Text | 72 |
unbekannt | 47 |
License | Count |
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geschlossen | 122 |
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unbekannt | 1 |
Language | Count |
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Deutsch | 190 |
Englisch | 42 |
Resource type | Count |
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Archiv | 1 |
Bild | 4 |
Datei | 4 |
Dokument | 64 |
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Unbekannt | 3 |
Webseite | 80 |
Topic | Count |
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Lebewesen und Lebensräume | 212 |
Luft | 119 |
Mensch und Umwelt | 212 |
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