Die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten wurde 1998 angenommen. Laut der Richtlinie mussten die Mitgliedstaaten die darin vorgesehenen Regeln vor dem 14. Mai 2000 in einzelstaatliches Recht umsetzen. Die Biozidprodukt-Richtlinie zielt darauf ab, den europäischen Markt für Biozid-Produkte und ihre Wirkstoffe zu harmonisieren. Gleichzeitig soll sie ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt gewährleisten. Die neue Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über Biozidprodukte wurde am 22. Mai 2012 angenommen und gilt ab 1. September 2013. Mit ihr wird die bisher geltende Richtlinie aufgehoben und ersetzt.
To protect boat hulls from fouling with algae, mussels or barnacles, biocidal antifouling products are mostly used. In the EU, these products are subject to authorisation according to the Biocidal Product Regulation (BPR). Among other things, it is checked here whether the use of the product causes acceptable risks to the environment. There are around 206 000 pleasure crafts in Germany. Around 71% of them have a berth in inland waters. In order to consider this circumstance in the environmental risk assessment and to enable a more realistic assessment for these areas, an exposure scenario for antifouling products in German inland water marinas was developed. This report presents the exposure scenario and contains all data, sources and information which are necessary for its application. Veröffentlicht in Texte | 133/2020.
This guidance describes methods and criteria to evaluate rodent break back/snap traps regarding their animal welfare impact and efficacy. The assessment follows a tiered approach starting with the tests of the mechanical properties, followed by a semi-field trial testing the animal welfare impact and basic efficacy, and optionally supplemented by the extended efficacy test in the field. The latter test is comparable to the efficacy testing of rodenticides as defined in the guidance for the Biocidal Products Regulation. The guidance was developed, discussed and written by the NoCheRo (Non-Chemical alternatives of Rodent control) working party consisting of experts from European authorities, the pest control industry and scientific organisations. It was established after an EU workshop concerning the alternatives to rodenticides in rodent control in Brussels in 2018. Veröffentlicht in Texte | 74/2021.
Zum Schutz der Umwelt: weniger Biozid Die Regelungen zum Einsatz von Bioziden sollen präziser und verbindlicher werden. Die Risiken dieser Substanzen, die zum Beispiel in Holz- oder Insektenschutzmitteln enthalten sind, wurden lange unterschätzt. Die bestehende EU-Biozid-Verordnung erfasst bisher nur das Inverkehrbringen von Biozidprodukten, nicht aber, wie diese verwendet werden dürfen. Neue Regeln dafür könnten sich an den bestehenden Vorgaben für Pflanzenschutzmittel orientieren. In Deutschland befinden sich über 30.000 Produkte auf dem Markt. Sie dienen vor allem dazu, Schadorganismen außerhalb der Landwirtschaft zu bekämpfen. Auf einem internationalen Workshop in Berlin berät das UBA gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 31. März und 01. April 2014 mit Vertretern und Vertreterinnen der EU-Kommission, Behörden der EU-Mitgliedstaaten, Industrie und NGOs aus zwölf europäischen Ländern, wie man den Einsatz von Bioziden – falls er überhaupt erforderlich ist – dauerhaft umweltgerecht gestalten kann. Zu möglichen Maßnahmen gehören Verkaufsbeschränkungen für bestimmte Produkte oder Anwendungsverbote in besonders sensiblen Naturräumen wie Natur- und Wasserschutzgebieten. Biozide sind Substanzen, die schädliche Organismen wie beispielsweise Insekten, Schiffsbewuchs oder Schimmelpilze abwehren oder töten oder Materialien wie Holz vor schädlichen Organismen schützen sollen. Sie sind häufig giftig und beeinträchtigen nicht nur Schadorganismen, sondern auch Lebewesen im Boden oder in Gewässern. Sie gelangen bei ihrer Anwendung in die direkte Umgebung von Menschen und in die Umwelt. Deshalb bergen sie ein Risiko für Mensch und Umwelt. Die bestehende EU-Biozidverordnung VO 528/2012 regelt zwar, wie Biozide in Verkehr gebracht werden dürfen. Spezifische Anforderungen an ihre Verwendung fehlen aber. Dies bestätigt nun auch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des UBA , das die Hydrotox GmbH, Ökopol GmbH und das Öko-Institut e.V. durchgeführt haben. Um einen dauerhaft umweltgerechten Einsatz der Biozide zu garantieren, sollte die EU-Biozidverordnung weiterentwickelt werden, und zwar analog zur EU-Richtlinie 2009/128/EG für Pflanzenschutzmittel . Diese sieht einen Aktionsplan zur nachhaltigen Verwendung vor. Da die Wirkstoffe von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln teilweise identisch sind, kann man sich daran orientieren. Mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die mit der Verwendung von Bioziden verknüpft sind, könnten sich dadurch verringern oder gänzlich vermeiden lassen. Berücksichtigt werden muss, dass Biozide in sehr verschiedenen Bereichen eingesetzt werden: zum Beispiel zur Desinfektion, zum Schutz von Fassaden, um den Pflanzenbewuchs bei Schiffen zu verhindern und Nagetiere zu bekämpfen. Daher favorisiert das Umweltbundesamt produktspezifische Regelungen. In einer weiteren Studie für das UBA werden derzeit konkrete Vorschläge erarbeitet, um Risiken bei der Anwendung von Bioziden zu minimieren. In einem internationalen Workshop des Umweltbundesamtes in Berlin, an dem Experten aus zwölf Ländern am 31. März und 01. April 2014 teilnehmen, werden diese diskutiert und weiterentwickelt. In Anlehnung an die geltenden Regelungen für Pflanzenschutzmittel sollen unter anderem folgende Maßnahmen konkretisiert werden: Ein Schwerpunkt-Thema innerhalb des laufenden Vorhabens ist der Einsatz von Bioziden zum Schutz von Fassaden. Auch für diese Anwendung muss die Information der Anwenderinnen und Anwender von Bioziden vor Ort verbessert werden. Deshalb hat sich spontan eine Arbeitsgruppe mit Experten aus Forschung, Industrie, Nichtregierungsorgansiationen und Behörden gebildet und Merkblätter entwickelt. Darin erhalten verschiedene Anwendergruppen wie Architekten, Bauplaner, Maler und Heimwerker hilfreiche Tipps, wie man umweltschonend mit den Fassadenschutzmitteln umgehen und ihren Einsatz auch vermeiden kann.
Die Biozid-Meldeverordnung nach dem Chemikaliengesetz (Biozid-Meldeverordnung - ChemBiozidMeldeV) trat am 18. Juni 2011 in Kraft und stellt eine Nachfolgeverordnung zu der am 14. Mai 2010 außer Kraft getretenen Verordnung gleichen Namens dar. Mit der Verordnung wird das im Mai 2010 ausgelaufene Meldeverfahren für Biozid-Produkte fortgeführt, deren Wirkstoffe bereits vor dem 14. Mai 2000 in Verkehr waren und die ohne Zulassung weiter vermarktet werden dürfen, solange die Wirkstoffe Prüfgegenstand eines speziellen EU-Prüfprogramms nach der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 sind. Die Verordnung trägt der Verlängerung des EU-rechtlichen Prüfprogramms um vier Jahre bis zum 14. Mai 2014 Rechnung.
Reliable data regarding the amounts of leisure boasts and number of berths in marinas are needed for the EU biocidal products regulation of antifouling products. Since for Germany such data are lacking, a national survey was initiated by the German Federal Environmental Agency. The survey counted 206279 leisure boats, of which 71% is located in freshwater, 26% in brackish water, and 3% in salt water. High densities of boats were found at the western Baltic Sea, Lower Elbe, Mecklenburg Lake District, and Lake Constance. Antifouling concentrations were measured in selected marinas. MAMPEC was used to predict antifouling concentrations, and results the compared to measured concentrations. Veröffentlicht in Texte | 88/2017.
Dem Kompromissentwurf der EU-Verordnung zum Inverkehrbringen und zur Verwendung von Biozid-Produkten stimmten die ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten am 23.11.2011 zu. Mit der Plenarabstimmung in zweiter Lesung wurde der Verordnungsvorschlag vom EU-Parlament am 19.01.2012 verabschiedet. Nach Abstimmung im Umweltrat findet die Verordnung ab September 2013 Anwendung.
Antifouling products need to be authorised in the EU according to the Biocidal Product Regulation (BPR) before they are allowed to be placed on the market. An essential component here is the environmental risk assessment (ERA). In the ERA it is checked whether the use of an antifouling product causes acceptable risks to the environment. This document answers some frequently asked questions about the requirements the ERA for antifouling products has to meet in the context of an application for product authorisation in Germany. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Der Zweck von Bioziden ist es, Organismen zu töten, zu zerstören oder abzuschrecken. Dass durch ihre Anwendung auch unbeabsichtigte negative Effekte auf die Umwelt oder die Gesundheit auftreten, ist deshalb wahrscheinlich. Auch die Zulassung von Biozidprodukten kann nicht verhindern, dass diese unerwünschten Wirkungen weiterhin auftreten können. Das Ziel der Produktzulassung ist lediglich, die Wirkungen der einzelnen Produkte unterhalb eines akzeptablen Levels zu halten, nicht aber, die Effekte als Ganzes zu verhindern. Der gleiche Grundgedanke liegt der Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden zugrunde. Die Richtlinie enthält deshalb einen Rahmen für einen nachhaltigen Einsatz von Pestiziden, zusätzlich zur Zulassung einzelner Produkte nach der Verordnung (EG) 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Aus unserer Sicht ist für Biozide ein vergleichbarer Ansatz angemessen, um Risiken aufgrund ihrer Verwendung zu mindern. Das Umweltbundesamt ( UBA ) hat zwei Forschungsprojekte durchgeführt, um diesen Ansatz auszuarbeiten1. Dieses Positionspapier enthält nun die Schlussfolgerungen, die das UBA aus diesen beiden Forschungsvorhaben und den dazugehörigen Diskussionen aus den letzten sechs Jahren zieht. Das Ziel dieses Papiers ist es, der EU Kommission unsere Schlussfolgerungen mitzuteilen, in der Hoffnung, dass sie in den anstehenden Bericht der EU Kommission nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 528/2012 einfließen. Aufgrund der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes liegt der Fokus der Vorschläge auf Maßnahmen zum Schutz der Umwelt. Veröffentlicht in Position.
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