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Strategisches Monitoring von Rodentizid-Rückständen in Fischottern zur Überprüfung der Wirksamkeit von Risikominderungsmaßnahmen aus der Biozid-Zulassung

Als PBT-Stoffe gelangen antikoagulante Rodentizide bei Rattenbekämpfungen in der Kanalisation oder in Ufernähe in Gewässer, wo sie von Fischen aufgenommen und über die Nahrungskette in Top-Prädatoren wie Fischottern angereichert werden. Aufbauend auf dieser Erkenntnis aus dem Vorläufervorhaben (FKZ 3720 64 409 0) wurden in der Biozid-Zulassung Risikominderungsmaßnahmen (RMM) zur Verhinderung von Gewässereinträgen festgelegt. Um zu überprüfen, ob diese Maßnahmen geeignet sind, die Gewässerbelastung tatsächlich zu reduzieren, soll im Rahmen dieses Projekts ein strategisches Biotamonitoring anhand der systematischen Sammlung und Untersuchung von Fischotter-Totfunden aus ganz Deutschland durchgeführt werden. Dazu werden die tot aufgefundenen Tiere zentral gesammelt und obduziert, um ihren Gesundheitszustand zu untersuchen. Gleichzeitig werden sie beprobt, um die Leberproben auf Rückstände von Rodentiziden (und nach Möglichkeit auch anderen Umweltschadstoffen aus anderen Vollzügen) zu analysieren. Die Häufigkeit der positiven Rodentizid-Nachweise aber auch die Höhe ihrer Konzentration in der Leber sollen in drei aufeinander folgenden Jahren erhoben werden. Im Vergleich zu Daten aus früheren Jahren, die im Rahmen des Vorgängerprojekts erhoben wurden, erlaubt dies Rückschlüsse darüber, ob die aquatische Belastung nach Festlegung der RMM tendenziell abnimmt, zunimmt oder gleichbleibend ist. Zusätzlich dazu werden Begleitparameter wie Fundort, Rodentizideinsatz in Fundort-Nähe, Todesursache, Alter, etc. erhoben sowie Nahrungsanalysen (Untersuchung des Mageninhalts und Metabarcoding) durchgeführt. Dadurch können die Einflussfaktoren auf die Rodentizid-Rückstände in Fischottern und damit die Eintragswege dieser Stoffe statistisch ausgewertet werden.

Biozide

<p>Biozide sind Substanzen und Produkte, die Schädlinge und Lästlinge wie Insekten, Mäuse oder Ratten, aber auch Algen, Pilze oder Bakterien bekämpfen. In vielen Bereichen des privaten oder beruflichen Lebens werden Biozide eingesetzt, zum Beispiel als antibakterielle Putz- und Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel bis hin zum Mückenspray und Ameisengift.</p><p>Im Alltag setzen wir Biozide für viele unterschiedliche Zwecke ein: Um Häuser und Wohnungen von Schimmel zu befreien, Lebensmittel vor Motten und Käfern zu bewahren oder den Holzschädling in Baumaterialien zu bekämpfen.<br>Um diese breitgefächerte Palette von Anwendungen rechtlich abzudecken, wurden Biozide verschiedenen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/biozidprodukte">Produktarten</a> zugeordnet. Das Umweltbundesamt überprüft, ob diese Biozidprodukte und ihre Wirkstoffe ein Risiko für die Umwelt darstellen. Erst wenn dies ausgeschlossen ist, kann das Biozid zugelassen werden.</p><p><strong>Wie werden Biozide zugelassen?</strong><br>Die Verordnung (EU) 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, kurz „Biozid-Verordnung“ reguliert europaweit das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten. <br>Zunächst müssen Wirkstoffe in Biozidprodukten in einem EU-weiten Verfahren geprüft und in eine „Positiv-Liste“ (Unionsliste genehmigter Wirkstoffe) aufgenommen werden. Erst danach können Anträge auf Zulassung von Biozidprodukten mit diesen Wirkstoffen in den EU-Mitgliedstaaten gestellt werden. Die Zulassung von Bioziden in der EU verläuft also zweistufig. Das Umweltbundesamt prüft die Umweltwirkungen von Bioziden und muss das Einvernehmen bei der Zulassung von Biozidprodukten in Deutschland geben. Neben der Beteiligung an der Zulassung erarbeitet das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ auch Bewertungsgrundlagen und initiiert <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/forschung">Forschungsprojekte</a> hinsichtlich der Anwendung von Bioziden und zu möglichen Risiken für die Umwelt.</p><p><strong>Wie wird die Umweltverträglichkeit von Bioziden bewertet?</strong><br>Bevor ein Biozid-Wirkstoff oder Biozidprodukt zugelassen werden kann, muss eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/umweltrisikobewertung">Umweltrisikobewertung</a> durchgeführt werden. Denn Biozide sind potenziell gefährlich für die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier.</p><p><strong>Fliegenklatsche statt Insektenspray – Alternativen zu Bioziden</strong> <br>Viele Alltagsprodukte wie Mückensprays, antibakterielle Putzmittel oder schimmelfreie Farben enthalten Biozide, die Lebewesen schädigen oder abtöten sollen. Werden sie unsachgemäß verwendet, kann ein Risiko für Umwelt und Gesundheit entstehen. Vor jeder Anwendung sollte daher sorgfältig geprüft werden, ob es nicht schonendere Alternativen gibt. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/biozid-portal-start">Informationsportal für Biozide</a> des Umweltbundesamtes finden Sie unter anderem Hinweise zum Umgang mit Bioziden für Desinfektion, Hygiene oder Materialschutz. Das Portal gibt außerdem Tipps, wann und wie Sie auf Biozide ganz verzichten können (biozidfreie Maßnahmen). Der Schädlingsratgeber bietet weiterhin Informationen zu den verschiedenen Lebewesen und wie einem Schädlingsbefall wirksam vorgebeugt werden kann.</p><p>&nbsp;</p>

Biozide Wissenswertes

Biozidprodukte werden zur Bekämpfung von Schädlingen wie Insekten, Ratten, aber auch gegen Bakterien, Schimmelpilze, Algen etc. außerhalb der Landwirtschaft eingesetzt. Typische Biozidprodukte sind Holzschutzmittel, Insektensprays und Desinfektionsmittel, die im Privatbereich zum Einsatz kommen. Die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten sind in der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 geregelt. Biozidprodukte sind zulassungspflichtig. Der Verbraucher soll ausschließlich Produkte mit Wirkstoffen erhalten, die für die gewünschte Bekämpfung geeignet sind. Bei richtigem Gebrauch dürfen keine Gesundheits- und Umweltschäden entstehen. Biozidprodukte können zum Teil auch ohne Zulassung noch bis in das Jahr 2030 verkauft werden, wenn die enthaltenen Wirkstoffe noch nicht abschließend wissenschaftlich bewertet sind. Diese Biozidprodukte sind bei der Bundesstelle für Chemikalien zu melden. Weitere Informationen: REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA Entsprechende Dokumente können aus dem Abschnitt "Formulare/Anträge/Leitfäden" entnommen werden. Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium

AquaticPollutants: Antimikrobielle Biozide im Wasserkreislauf - ein integrierter Ansatz zur Einschätzung und zum Management der Risiken von Antibiotikaresistenzentwicklung

Shaping a proper use of biocides

Further action is required beyond active substance approval and product authorization of biocidal products to protect the environment. This action could be European legislation on the use-phase of certain biocides to shape their “proper use”. Whilst such piece of legislation is missing on EU level, countries have been implementing national measures. Within this document, we compiled examples from 13 different countries. The objective of this was (i) to provide examples for other Member States that would like to develop their national legislation further, and (ii) to provide exemplary legislation to the EU Commission to support drafting a harmonised European framework. Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.

Shaping a proper use of biocides

Further action is required beyond active substance approval and product authorization of biocidal products to protect the environment. This action could be European legislation on the use-phase of certain biocides to shape their “proper use”. Whilst such piece of legislation is missing on EU level, countries have been implementing national measures. Within this document, we compiled examples from 13 different countries. The objective of this was (i) to provide examples for other Member States that would like to develop their national legislation further, and (ii) to provide exemplary legislation to the EU Commission to support drafting a harmonised European framework.

Nicht-chemische Alternativen der Schädlingsbekämpfung: Methoden zur Prüfung und Bewertung von nicht-chemischen Verfahren zur Bekämpfung von Nagetieren

Antikoagulante Rodentizide sind in mehrfacher Hinsicht hochproblematisch, sowohl aus Umweltsicht (PBT bzw. vPvB) als auch aus Gesundheitssicht (reproduktionstoxisch). Ihre Genehmigung beruht auf einer Ausnahmeregelung, da festgestellt wurde, dass keine ausreichenden Alternativen zur Nagetierbekämpfung zur Verfügung stehen. Obwohl nicht-chemische Alternativen (moderne Fallen) in der Praxis von zunehmender Bedeutung sind, wurden sie in dieser Betrachtung nicht berücksichtigt, da ein anerkannter und harmonisierter Ansatz fehlt, um das Geeignetsein nicht-chemischer Alternativen zu prüfen und zu beurteilen.Das beantragte Vorhaben soll dieses Defizit beseitigt. Das Umweltbundesamt (IV 1.4) prüft und bewertet im Rahmen des § 18 IfSG auch Verfahren gegen Schadnager in Bezug auf Wirksamkeit und Tierschutzgerechtheit. Die bisherige Listung von Fallen gegen Nagetiere hat bereits eine beträchtliche Signalwirkung auf Hersteller und Anwender gehabt. Die Prüf- und Bewertungsmethoden für solche Geräte sind aber nicht ausreichend und bedürfen dringend einer Weiterentwicklung. In einem Gutachten wurden bereits Tierschutzkriterien definiert, die in den Versuchen nach §18 IfSG mit bewertet werden. So sollen mittelfristig Tierversuche mit schwerem Leiden reduziert oder sogar vermieden werden. Die Entwicklung geeigneter Prüf- und Bewertungsmethoden ist sehr aufwändig und überschreitet räumliche und zeitliche Kapazitäten des UBA. Im Forschungsprojekt soll daher eine geeignete Methode zum Testen nicht-chemischer Verfahren zur Nagerbekämpfung entwickelt werden. Folgende Fragestellungen sollen dabei untersucht werden: 1. Entwicklung/Verbesserung von Wirksamkeits-Testmethoden. 2. Definieren physikalischer Kriterien (z.B. Schlagkraft) für ein tierschutzgerechtes Verfahren. 3. Entwicklung von Testmethoden zur Bestimmung physikalischer Eigenschaften (Reduktion von Tierversuchen). Die Projektziele sollen anhand geeigneter Literaturrecherche und der Durchführung von Laborversuchen erreicht werden.

Effektivität und Weiterentwicklung von Risikominderungsmaßnahmen für die Anwendung von als Biozid ausgebrachten antikoagulanten Rodentiziden mit hohem Umweltrisiko

Zur Regulierung von Schadnagerpopulationen werden im Biozidbereich in Deutschland in den meisten Fällen Fraßköder mit blutgerinnungshemmenden (antikoagulanten) Wirkstoffen eingesetzt. Antikoagulante Rodentizide wirken bei allen warmblütigen Tieren, also auch bei Organismen, die nicht bekämpft werden sollen oder dürfen. Zudem sind die meisten dieser Wirkstoffe persistent, bioakkumulierend und toxisch. Um Nichtzielorganismen zu schützen und Einträge in die Umwelt zu minimieren, wurden bei der Biozid-Zulassung von antikoagulanten Rodentiziden verbindliche Risikominderungsmaßnahmen festgeschrieben. Die Effektivität dieser Maßnahmen ist jedoch kaum empirisch untersucht, so dass Wissensdefizite auch im Hinblick auf eine mögliche Optimierung bzw. Weiterentwicklung von Risikominderungsmaßnahmen bestehen. Im Rahmen dieses Forschungs- und Entwicklungsvorhabens wurden daher drei zentrale Aspekte mit Bezug auf den Schutz von Nichtzielorganismen näher betrachtet. Im ersten Teil wurde untersucht, wie sich die Ausbringung antikoagulanter Rodentizide in Köderstationen ausschließlich innerhalb von Gebäuden im Vergleich zum Einsatz in und um Gebäude auf das Auftreten blutgerinnungshemmender Wirkstoffe in freilebenden Nichtzielkleinsäugern auswirkt. Weiterhin wurden die Bewegungsmuster und Sterbeorte vergifteter Wanderratten auf Bauernhöfen dokumentiert, um daraus Rückschlüsse auf die mögliche Exposition von Beutegreifern ziehen zu können. Im zweiten Teil wurden Rückstände antikoagulanter Rodentizide in Rotfüchsen aus ländlichen und urbanen Räumen untersucht, um mögliche Unterschiede in der Exposition zu identifizieren. Außerdem wurde das Auftreten blutgerinnungshemmender Wirkstoffe in verschiedenen Singvögeln während Rattenbekämpfungen auf landwirtschaftlichen Betrieben analysiert. Im dritten Teil wurde versucht, die Ausbringung von Fraßködern in Köderstationen so zu gestalten, dass Nichtzielorganismen von der Köderannahme ausgeschlossen werden. Quelle: Forschungsbericht

Entwicklung praxisrelevanter Risikominderungsmaßnahmen und einer guten fachlichen Anwendung für Stallinsektizide (PT18) und Stalldesinfektionsmittel (PT03) für den Umweltbereich

Der Einsatz von Stallinsektiziden und Mitteln zur Stalldesinfektion ist notwendig, um den Keimdruck und damit die Wahrscheinlichkeit des Ausbruchs von Krankheiten und Tierseuchen in Ställen möglichst gering zu halten. Sie ist entsprechend gesetzlich vorgeschrieben. Bei den eingesetzten Substanzen handelt es sich i.d.R. jedoch um potente Biozide wie z.B. Neonicotinoide, Pyrethroide oder auch Carbamate, die nicht nur Effekte an den Schadorganismen im Stall (krankheitsübertragende Arthropoden, pathogene Mikroorganismen) hervorrufen, sondern auch sog. Nicht-Zielorganismen in der Umwelt schädigen können, wenn sie in die Umwelt ausgebracht werden. Dies kann zum einen im Rahmen der Anwendung erfolgen (Abdrift, falsche Anwendung) und ist abhängig von der Bauart (offen vs. geschlossen) und der Belegung des Stalls mit Tieren (aus- vs. eingestallt). Zum anderen kann ein Eintrag in die Umwelt auch nachfolgend durch die Ausbringung von behandelter oder mit Reststoffen kontaminierter Gülle auf landwirtschaftlich genutzte Flächen, über Abwässer direkt in Oberflächengewässer bzw. indirekt in Kanalisation und Kläranlage und somit in den Vorfluter bzw. bei Klärschlammausbringung auf den Boden erfolgen. Um das Risiko für die Umwelt und darin lebenden Organismen gering zu halten, ist eine adäquate Anwendung der entsprechenden Produkte und Einhaltung strikter Risikominderungsmaßnahmen notwendig. Die bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Zulassung von Biozid-Produkten z.B. bei den Nagetierbekämpfungsmitteln und Erfahrungsberichte aus der Viehhaltung haben gezeigt, dass dies nur bedingt der Fall ist. Zudem hat sich gezeigt, dass vielen Anwendern der Unterschied zwischen Reinigung und Desinfektion sowie Entwesung/Schädlingsbekämpfung nicht bekannt ist. Daher sollen im Rahmen des Vorhabens, nach der Analyse der bisherigen Praxis, adäquate Risikominderungsmaßnahmen (RMM) und eine gute fachliche Praxis (GfP) zur Anwendung von Stallinsektiziden und Stalldesinfektionsmitteln erarbeitet werden. Ziel ist dabei die langfristige Etablierung eines ganzheitlichen Hygienemanagements im Stall, das neben Reinigung und Desinfektion auch die Entwesung inkl. Präventionsmaßnahmen enthält. Die entwickelten RMMs und GfP sollen anschließend auf EU-Ebene abgestimmt werden und dann in allen Mitgliedsstaaten Anwendung finden, um ein einheitliches Schutzniveau in Europa zu gewährleisten.

Die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen - Neues zur Anerkennung von Mitteln und Verfahren nach § 18 Infektionsschutzgesetz

Globale Veränderungen beeinflussen auch das Vorkommen und die Verbreitung von Gesundheitsschädlingen, Krätzmilben und Kopfläusen. Eine Bekämpfung bei behördlich angeordneten Maßnahmen in Deutschland wird durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Unter anderem dürfen bei angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die in einer entsprechenden Liste gemäß § 18 IfSG aufgeführt sind. Durch die Novellierung des IfSG ist das Listungsverfahren neu geregelt worden. Wesentliche Änderungen sind die Veröffentlichung der Liste im Internet mit der Möglichkeit einer raschen Aktualisierung, die Berücksichtigung bestehender Zulassungen von Bioziden, Pflanzenschutzmitteln und Arzneimitteln für den Listungsprozess und die Regelung der Aberkennung aufgrund neuer Tatsachen und Erkenntnisse. In der aktuellen Liste finden sich nun auch Medikamente gegen Skabies, Insektizide gegen Stechmücken zur Anwendung im Flugzeug und nicht-chemische Verfahren zur Nagetierbekämpfung. Quelle: UMID : Umwelt und Mensch - Informationsdienst ; Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin, Verbraucherschutz / Boden- und Lufthygiene (Berlin) Institut für Wasser- - (2020), Heft 1, Seite 95

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