Als PBT-Stoffe gelangen antikoagulante Rodentizide bei Rattenbekämpfungen in der Kanalisation oder in Ufernähe in Gewässer, wo sie von Fischen aufgenommen und über die Nahrungskette in Top-Prädatoren wie Fischottern angereichert werden. Aufbauend auf dieser Erkenntnis aus dem Vorläufervorhaben (FKZ 3720 64 409 0) wurden in der Biozid-Zulassung Risikominderungsmaßnahmen (RMM) zur Verhinderung von Gewässereinträgen festgelegt. Um zu überprüfen, ob diese Maßnahmen geeignet sind, die Gewässerbelastung tatsächlich zu reduzieren, soll im Rahmen dieses Projekts ein strategisches Biotamonitoring anhand der systematischen Sammlung und Untersuchung von Fischotter-Totfunden aus ganz Deutschland durchgeführt werden. Dazu werden die tot aufgefundenen Tiere zentral gesammelt und obduziert, um ihren Gesundheitszustand zu untersuchen. Gleichzeitig werden sie beprobt, um die Leberproben auf Rückstände von Rodentiziden (und nach Möglichkeit auch anderen Umweltschadstoffen aus anderen Vollzügen) zu analysieren. Die Häufigkeit der positiven Rodentizid-Nachweise aber auch die Höhe ihrer Konzentration in der Leber sollen in drei aufeinander folgenden Jahren erhoben werden. Im Vergleich zu Daten aus früheren Jahren, die im Rahmen des Vorgängerprojekts erhoben wurden, erlaubt dies Rückschlüsse darüber, ob die aquatische Belastung nach Festlegung der RMM tendenziell abnimmt, zunimmt oder gleichbleibend ist. Zusätzlich dazu werden Begleitparameter wie Fundort, Rodentizideinsatz in Fundort-Nähe, Todesursache, Alter, etc. erhoben sowie Nahrungsanalysen (Untersuchung des Mageninhalts und Metabarcoding) durchgeführt. Dadurch können die Einflussfaktoren auf die Rodentizid-Rückstände in Fischottern und damit die Eintragswege dieser Stoffe statistisch ausgewertet werden.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt, Bundesanstalt für Gewässerkunde und Bayerischem Landesamt für Umwelt Neue UBA-Studie zeigt: Rattenmanagement muss nachhaltiger werden Zahlreiche Fische aus deutschen Flüssen sind mit Rattengift belastet. Welche Folgen das für die Gesundheit der Fische hat, wurde in einer aufwendigen Laborstudie im Auftrag des Umweltbundesamtes erstmalig untersucht. Das Ergebnis: Bereits bei Konzentrationen, die in der Leber wildlebender Fische gemessen wurden, zeigen sich schwerwiegende Symptome wie Blutgerinnungsstörungen, Blutungen und Blutarmut. Eine Untersuchung von Fischottern zeigt zudem, dass sich diese Gifte in der Umwelt anreichern. Wasserdichte Köderschutzstationen sind verfügbar und können verhindern, dass Giftköder in Gewässer gelangen. Stadtratten sind ein weltweites Phänomen. Wie viele es sind, weiß niemand. Mancherorts nehmen Meldungen über Rattensichtungen zu, während sie in anderen Städten zurückgehen oder konstant niedrig sind. Klar ist, die Größe der Rattenpopulation wird von der verfügbaren Nahrung bestimmt. In der Stadt ernähren sich Ratten vor allem von Speiseresten im Müll, Kompostabfällen oder Tierfutter. Eine wachsende Stadtbevölkerung, Klimaerwärmung und Urbanisierung sorgen zusätzlich für rattenfreundliche Städte. Um die Gesundheit der Stadtbevölkerung zu schützen und Schäden an der Infrastruktur zu vermeiden, setzen einige Kommunen auf Vorbeugung durch Aufklärung, Instandsetzung von Gebäuden und der Kanalisation sowie Maßnahmen wie rattensichere Müllbehälter. Viele Kommunen reagieren aber vor allem mit dem Einsatz von Rattengift, sogenannten Rodentiziden. Häufig eingesetzte Rodentizide sind fortpflanzungsschädigend, sehr schlecht abbaubar in der Umwelt und reichern sich in Lebewesen an. Nach geltendem EU-Recht können diese Schädlingsbekämpfungsmittel in Ausnahmefällen für begrenzte Dauer trotzdem erlaubt werden. In der Praxis werden mit Rattengift versetzte Fraßköder beispielsweise in der Kanalisation aber auch in der Nähe von Gewässern ausgebracht, wo die Tiere gehäuft anzutreffen sind. Bei Kontakt mit Wasser lösen sich die Giftköder auf und die darin enthaltenen Wirkstoffe gelangen in den Wasserkreislauf. Obwohl in den Ködern nur geringe Mengen dieser sehr giftigen Wirkstoffe enthalten sind, findet man sie weiträumig in einer Vielzahl von Wildtieren, etwa in Rotkehlchen, Spitzmäusen, Rotmilanen und Füchsen. Rückstände dieser Wirkstoffe wurden aber auch in wildlebenden Fischen beispielsweise aus der Donau, dem Rhein, der Mosel und der Elbe entdeckt. In einem Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU Bayern) im Auftrag des Umweltbundesamtes ( UBA ) wurden die Auswirkungen dieser Rattengift-Rückstände auf die Fischgesundheit unter kontrollierten Bedingungen im Labor untersucht. Wie bei Ratten und Mäusen führt das Rattengift auch bei Fischen zeitverzögert zu einer Hemmung der Blutgerinnung, Blutanämie, inneren und äußeren Blutungen und schließlich zum Tod. Dies zeigten experimentelle Langzeitversuche mit Regenbogenforellen, denen der Wirkstoff Brodifacoum verabreicht wurde. Der in vielen gängigen Rattengiften enthaltene Biozid-Wirkstoff reichert sich in der Leber an. In wildlebenden Fischen wurden Brodifacoum-Konzentrationen nachgewiesen, die im Laborversuch zu einer messbaren Blutgerinnungshemmung, Einblutungen und bei einzelnen Fischen sogar zum Tod führten. Die Forschenden untersuchten zudem Leberproben von Fischottern, die dem Straßenverkehr zum Opfer fielen. Auch darin wurden die zur Rattenbekämpfung eingesetzten Antikoagulanzien gefunden, teils in Konzentrationen, die deutlich höher waren, als die in untersuchten wildlebenden Fischen. Die in Deutschland streng geschützten Fischotter stehen am Ende der Nahrungskette in Gewässern und ernähren sich überwiegend von Fisch. Die nachgewiesenen Wirkstoffkonzentrationen zeigen, dass es tatsächlich zu einer Anreicherung entlang der Nahrungskette kommt. Eine Aufnahme der Wirkstoffe über ihre Nahrung liegt daher nahe. Auch in Leberproben von Kormoranen und Gänsesägern, zwei fischfressenden Wasservögeln, konnten die Forschenden Rodentizide nachweisen, was den Rückschluss untermauert, dass die gefundenen Wirkstoffe letztlich von einer Belastung der Gewässer herrühren. Derzeit findet EU-weit die Bewertung von Anträgen auf Verlängerung von Zulassungen für Rodentizide statt. Dabei erfolgt eine umfassende Neubewertung der bestehenden Zulassungen unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und neuer Leitfäden. Die für die Zulassung von Biozidprodukten zuständigen Behörden haben striktere Maßnahmen zum Gewässerschutz angekündigt. Wasserdichte Köderschutzstationen sind verfügbar und werden von vielen Kommunen bereits eingesetzt. Sie verhindern den Kontakt von Giftködern mit Wasser, auch bei Starkregen und einer Vollflutung der Kanalisation. Ab dem Jahr 2026 soll ihr Einsatz in der Kanalisation und in Uferbereichen verpflichtend sein. Angesichts der sehr bedenklichen Eigenschaften der Rodentizide, ihrer weiträumigen Verbreitung in der Umwelt und ihren Auswirkungen auf die Tierwelt muss das kommunale Rattenmanagement insgesamt nachhaltiger und ganzheitlicher werden. Die chemische Bekämpfung von Ratten, die sich schnell fortpflanzen können, stellt nach Auffassung der aktuellen Forschung ohnehin keine nachhaltige Maßnahme zur dauerhaften Reduktion einer Rattenpopulation in der Stadt dar. Langfristig effektiver ist es, den Tieren die Nahrungsquellen und Nistmöglichkeiten zu entziehen. Und gerade wenn es darum geht, einen Befall mit Ratten und Mäusen zu vermeiden, kann die breite Öffentlichkeit eine entscheidende Rolle spielen. Stadtbevölkerung und -verwaltung müssen gemeinsam sicherstellen, dass Lebensmittelreste in rattensicheren Mülleimern entsorgt und wilde Müllablagerungen beseitigt werden, Wildtierfütterungen möglichst unterbleiben, Zugänge zu Gebäuden für die Nagetiere verschlossen werden und Speisereste in der Biotonne entsorgt werden und nicht in der Toilette oder auf dem Komposthaufen landen. Durch ein koordiniertes Vorgehen der Stadtverwaltung und ein bewusstes Verhalten der Stadtbevölkerung im Umgang mit Müll können alle dazu beitragen, das Rattenvorkommen einzudämmen und den Einsatz von umweltschädlichem Rattengift auf das notwendige Minimum zu begrenzen. Die Forschungsergebnisse wurden in mehreren wissenschaftlichen Fachartikeln veröffentlicht und liegen nun in deutscher Sprache in zusammengefasster Form als Abschlussbericht vor.
<p>Biozide sind Substanzen und Produkte, die Schädlinge und Lästlinge wie Insekten, Mäuse oder Ratten, aber auch Algen, Pilze oder Bakterien bekämpfen. In vielen Bereichen des privaten oder beruflichen Lebens werden Biozide eingesetzt, zum Beispiel als antibakterielle Putz- und Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel bis hin zum Mückenspray und Ameisengift.</p><p>Im Alltag setzen wir Biozide für viele unterschiedliche Zwecke ein: Um Häuser und Wohnungen von Schimmel zu befreien, Lebensmittel vor Motten und Käfern zu bewahren oder den Holzschädling in Baumaterialien zu bekämpfen.<br>Um diese breitgefächerte Palette von Anwendungen rechtlich abzudecken, wurden Biozide verschiedenen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/biozidprodukte">Produktarten</a> zugeordnet. Das Umweltbundesamt überprüft, ob diese Biozidprodukte und ihre Wirkstoffe ein Risiko für die Umwelt darstellen. Erst wenn dies ausgeschlossen ist, kann das Biozid zugelassen werden.</p><p><strong>Wie werden Biozide zugelassen?</strong><br>Die Verordnung (EU) 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, kurz „Biozid-Verordnung“ reguliert europaweit das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten. <br>Zunächst müssen Wirkstoffe in Biozidprodukten in einem EU-weiten Verfahren geprüft und in eine „Positiv-Liste“ (Unionsliste genehmigter Wirkstoffe) aufgenommen werden. Erst danach können Anträge auf Zulassung von Biozidprodukten mit diesen Wirkstoffen in den EU-Mitgliedstaaten gestellt werden. Die Zulassung von Bioziden in der EU verläuft also zweistufig. Das Umweltbundesamt prüft die Umweltwirkungen von Bioziden und muss das Einvernehmen bei der Zulassung von Biozidprodukten in Deutschland geben. Neben der Beteiligung an der Zulassung erarbeitet das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> auch Bewertungsgrundlagen und initiiert <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/forschung">Forschungsprojekte</a> hinsichtlich der Anwendung von Bioziden und zu möglichen Risiken für die Umwelt.</p><p><strong>Wie wird die Umweltverträglichkeit von Bioziden bewertet?</strong><br>Bevor ein Biozid-Wirkstoff oder Biozidprodukt zugelassen werden kann, muss eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/umweltrisikobewertung">Umweltrisikobewertung</a> durchgeführt werden. Denn Biozide sind potenziell gefährlich für die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier.</p><p><strong>Fliegenklatsche statt Insektenspray – Alternativen zu Bioziden</strong> <br>Viele Alltagsprodukte wie Mückensprays, antibakterielle Putzmittel oder schimmelfreie Farben enthalten Biozide, die Lebewesen schädigen oder abtöten sollen. Werden sie unsachgemäß verwendet, kann ein Risiko für Umwelt und Gesundheit entstehen. Vor jeder Anwendung sollte daher sorgfältig geprüft werden, ob es nicht schonendere Alternativen gibt. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/biozid-portal-start">Informationsportal für Biozide</a> des Umweltbundesamtes finden Sie unter anderem Hinweise zum Umgang mit Bioziden für Desinfektion, Hygiene oder Materialschutz. Das Portal gibt außerdem Tipps, wann und wie Sie auf Biozide ganz verzichten können (biozidfreie Maßnahmen). Der Schädlingsratgeber bietet weiterhin Informationen zu den verschiedenen Lebewesen und wie einem Schädlingsbefall wirksam vorgebeugt werden kann.</p><p> </p>
Biozidprodukte werden zur Bekämpfung von Schädlingen wie Insekten, Ratten, aber auch gegen Bakterien, Schimmelpilze, Algen etc. außerhalb der Landwirtschaft eingesetzt. Typische Biozidprodukte sind Holzschutzmittel, Insektensprays und Desinfektionsmittel, die im Privatbereich zum Einsatz kommen. Die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten sind in der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 geregelt. Biozidprodukte sind zulassungspflichtig. Der Verbraucher soll ausschließlich Produkte mit Wirkstoffen erhalten, die für die gewünschte Bekämpfung geeignet sind. Bei richtigem Gebrauch dürfen keine Gesundheits- und Umweltschäden entstehen. Biozidprodukte können zum Teil auch ohne Zulassung noch bis in das Jahr 2030 verkauft werden, wenn die enthaltenen Wirkstoffe noch nicht abschließend wissenschaftlich bewertet sind. Diese Biozidprodukte sind bei der Bundesstelle für Chemikalien zu melden. Weitere Informationen: REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA Entsprechende Dokumente können aus dem Abschnitt "Formulare/Anträge/Leitfäden" entnommen werden. Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium
Further action is required beyond active substance approval and product authorization of biocidal products to protect the environment. This action could be European legislation on the use-phase of certain biocides to shape their “proper use”. Whilst such piece of legislation is missing on EU level, countries have been implementing national measures. Within this document, we compiled examples from 13 different countries. The objective of this was (i) to provide examples for other Member States that would like to develop their national legislation further, and (ii) to provide exemplary legislation to the EU Commission to support drafting a harmonised European framework. Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.
Further action is required beyond active substance approval and product authorization of biocidal products to protect the environment. This action could be European legislation on the use-phase of certain biocides to shape their “proper use”. Whilst such piece of legislation is missing on EU level, countries have been implementing national measures. Within this document, we compiled examples from 13 different countries. The objective of this was (i) to provide examples for other Member States that would like to develop their national legislation further, and (ii) to provide exemplary legislation to the EU Commission to support drafting a harmonised European framework.
Antikoagulante Rodentizide sind in mehrfacher Hinsicht hochproblematisch, sowohl aus Umweltsicht (PBT bzw. vPvB) als auch aus Gesundheitssicht (reproduktionstoxisch). Ihre Genehmigung beruht auf einer Ausnahmeregelung, da festgestellt wurde, dass keine ausreichenden Alternativen zur Nagetierbekämpfung zur Verfügung stehen. Obwohl nicht-chemische Alternativen (moderne Fallen) in der Praxis von zunehmender Bedeutung sind, wurden sie in dieser Betrachtung nicht berücksichtigt, da ein anerkannter und harmonisierter Ansatz fehlt, um das Geeignetsein nicht-chemischer Alternativen zu prüfen und zu beurteilen.Das beantragte Vorhaben soll dieses Defizit beseitigt. Das Umweltbundesamt (IV 1.4) prüft und bewertet im Rahmen des § 18 IfSG auch Verfahren gegen Schadnager in Bezug auf Wirksamkeit und Tierschutzgerechtheit. Die bisherige Listung von Fallen gegen Nagetiere hat bereits eine beträchtliche Signalwirkung auf Hersteller und Anwender gehabt. Die Prüf- und Bewertungsmethoden für solche Geräte sind aber nicht ausreichend und bedürfen dringend einer Weiterentwicklung. In einem Gutachten wurden bereits Tierschutzkriterien definiert, die in den Versuchen nach §18 IfSG mit bewertet werden. So sollen mittelfristig Tierversuche mit schwerem Leiden reduziert oder sogar vermieden werden. Die Entwicklung geeigneter Prüf- und Bewertungsmethoden ist sehr aufwändig und überschreitet räumliche und zeitliche Kapazitäten des UBA. Im Forschungsprojekt soll daher eine geeignete Methode zum Testen nicht-chemischer Verfahren zur Nagerbekämpfung entwickelt werden. Folgende Fragestellungen sollen dabei untersucht werden: 1. Entwicklung/Verbesserung von Wirksamkeits-Testmethoden. 2. Definieren physikalischer Kriterien (z.B. Schlagkraft) für ein tierschutzgerechtes Verfahren. 3. Entwicklung von Testmethoden zur Bestimmung physikalischer Eigenschaften (Reduktion von Tierversuchen). Die Projektziele sollen anhand geeigneter Literaturrecherche und der Durchführung von Laborversuchen erreicht werden.
Die Wahl der Geräte, die zur Ausbringung von Bioziden verwendet werden, entscheidet in hohem Maße über die Ausbringungsgenauigkeit und damit darüber, in welchem Umfang die Umwelt unnötig belastet wird. Dies gilt insbesondere für die Sprühanwendung oder die Vernebelung von Biozidprodukten. Für den Regelungsbereich der Biozide existiert jedoch keine rechtliche Grundlage zur Erfassung von Geräten und deren technischen Spezifikationen, die Rückschlüsse auf die Ausbringungsgenauigkeit erlauben. Es ist daher weitgehend unklar, welche Geräte mit welchen Eigenschaften zur Applikation von Bioziden verwendet werden. Deshalb kann derzeit weder die Umweltexposition sicher genug abgeschätzt noch die Biozidanwendung auf abdriftarme Geräte beschränkt werden, deren technische Kennwerte die regulatorischen Vorgaben z.B. in Bezug auf Sicherheitsabstände zu Schutzgebieten oder Oberflächengewässern gewährleisten. Ziel des Vorhabens ist es daher, eine umfassende Zusammenstellung über alle relevanten Anwendungsbereiche sowie die zugehörige Anwendungspraxis zu erstellen, bei denen Biozide in der Regel durch Sprühen/Vernebeln ausgebracht werden. Anschließend sollen alle technischen und anwendungsbezogenen Geräteeigenschaften eruiert werden, die einen Vergleich von Geräten hinsichtlich ihrer Ausbringungsgenauigkeit erlauben, um daraus Rückschlüsse auf den Austrag von Bioziden in Nichtzielgebiete ziehen zu können, die bei der Formulierung von Risikominderungsmaßnahmen bei der Produktzulassung berücksichtigt werden sollen, um eine zielgerichtete Ausbringung von Bioziden und damit den Schutz der Umwelt zu gewährleisten. Aus den hier gewonnen Erkenntnissen sollen schließlich Kriterien abgeleitet werden, die eine erste Grundlage für eine gesetzliche Regelung zu Anforderungen an Ausbringungsgeräte bilden sollen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand stellt die Sprühapplikation/Vernebelung von Bioziden insbesondere in den Bereichen der Veterinärhygiene und des Holz- und Materialschutzes.
Im UFOPLAN-Projekt 'Rückstande von als Rodentizid ausgebrachten Antikoagulanzien in wildlebenden Biota', welches 2013 zum Abschluss kommen wird, konnte festgestellt werden dass auch durch sachgemäße Ausbringung von Rodentizidködern Umweltrisiken bestehen bleiben. So wurde festgestellt, dass ein Expositionspfad von antikoagulanten Rodentiziden der Fraß von Rodentizidködern durch kleine Nicht-Ziel-Säugetiere (Waldmäuse, Spitzmäuse) ist. Vor dem Hintergrund der neu gewonnenen Erkenntnisse soll im Folgeprojekt experimentell überprüft werden, ob die bei der Biozidzulassung vorgeschriebene gute fachliche Praxis das Umweltrisiko tatsächlich minimieren kann, welche weiteren Risikominderungsmaßnahmen durchführbar und effektiv wären (z.B. Verwendung bestimmter Köderformen, jahreszeitliche Ausbringung) und inwieweit die Vergiftung von Nicht-Zielorganismen einen Einfluss auf deren Populationsentwicklung hat. Des Weiteren sollen umfangreiche Proben von Wildtieren aus verschiedenen Regionen systematisch auf ihre Belastung mit antikoagulanten Rodentiziden untersucht werden, insbesondere aus Regionen mit landwirtschaftlicher Tierproduktion. Hierzu gehören Untersuchungen an geschossenen Füchsen und anderem jagdbaren Wild. Zusätzlich sollen nichtinvasive Methoden zur Probename wie das Sammeln von Gewöllen und Kot (Greifvögel, Füchse) eingesetzt werden. Die Ergebnisse des Projektes werden dafür verwendet, die Zulassungsauflagen für antikoagulante Rodentizide zu prüfen und ggfs durch weitere Maßnahmen zu ergänzen
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 44 |
| Land | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 22 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 12 |
| unbekannt | 8 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 20 |
| offen | 27 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 43 |
| Englisch | 12 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 3 |
| Dokument | 15 |
| Keine | 16 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 24 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 23 |
| Lebewesen und Lebensräume | 41 |
| Luft | 25 |
| Mensch und Umwelt | 47 |
| Wasser | 22 |
| Weitere | 42 |