Als PBT-Stoffe gelangen antikoagulante Rodentizide bei Rattenbekämpfungen in der Kanalisation oder in Ufernähe in Gewässer, wo sie von Fischen aufgenommen und über die Nahrungskette in Top-Prädatoren wie Fischottern angereichert werden. Aufbauend auf dieser Erkenntnis aus dem Vorläufervorhaben (FKZ 3720 64 409 0) wurden in der Biozid-Zulassung Risikominderungsmaßnahmen (RMM) zur Verhinderung von Gewässereinträgen festgelegt. Um zu überprüfen, ob diese Maßnahmen geeignet sind, die Gewässerbelastung tatsächlich zu reduzieren, soll im Rahmen dieses Projekts ein strategisches Biotamonitoring anhand der systematischen Sammlung und Untersuchung von Fischotter-Totfunden aus ganz Deutschland durchgeführt werden. Dazu werden die tot aufgefundenen Tiere zentral gesammelt und obduziert, um ihren Gesundheitszustand zu untersuchen. Gleichzeitig werden sie beprobt, um die Leberproben auf Rückstände von Rodentiziden (und nach Möglichkeit auch anderen Umweltschadstoffen aus anderen Vollzügen) zu analysieren. Die Häufigkeit der positiven Rodentizid-Nachweise aber auch die Höhe ihrer Konzentration in der Leber sollen in drei aufeinander folgenden Jahren erhoben werden. Im Vergleich zu Daten aus früheren Jahren, die im Rahmen des Vorgängerprojekts erhoben wurden, erlaubt dies Rückschlüsse darüber, ob die aquatische Belastung nach Festlegung der RMM tendenziell abnimmt, zunimmt oder gleichbleibend ist. Zusätzlich dazu werden Begleitparameter wie Fundort, Rodentizideinsatz in Fundort-Nähe, Todesursache, Alter, etc. erhoben sowie Nahrungsanalysen (Untersuchung des Mageninhalts und Metabarcoding) durchgeführt. Dadurch können die Einflussfaktoren auf die Rodentizid-Rückstände in Fischottern und damit die Eintragswege dieser Stoffe statistisch ausgewertet werden.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt, Bundesanstalt für Gewässerkunde und Bayerischem Landesamt für Umwelt Neue UBA-Studie zeigt: Rattenmanagement muss nachhaltiger werden Zahlreiche Fische aus deutschen Flüssen sind mit Rattengift belastet. Welche Folgen das für die Gesundheit der Fische hat, wurde in einer aufwendigen Laborstudie im Auftrag des Umweltbundesamtes erstmalig untersucht. Das Ergebnis: Bereits bei Konzentrationen, die in der Leber wildlebender Fische gemessen wurden, zeigen sich schwerwiegende Symptome wie Blutgerinnungsstörungen, Blutungen und Blutarmut. Eine Untersuchung von Fischottern zeigt zudem, dass sich diese Gifte in der Umwelt anreichern. Wasserdichte Köderschutzstationen sind verfügbar und können verhindern, dass Giftköder in Gewässer gelangen. Stadtratten sind ein weltweites Phänomen. Wie viele es sind, weiß niemand. Mancherorts nehmen Meldungen über Rattensichtungen zu, während sie in anderen Städten zurückgehen oder konstant niedrig sind. Klar ist, die Größe der Rattenpopulation wird von der verfügbaren Nahrung bestimmt. In der Stadt ernähren sich Ratten vor allem von Speiseresten im Müll, Kompostabfällen oder Tierfutter. Eine wachsende Stadtbevölkerung, Klimaerwärmung und Urbanisierung sorgen zusätzlich für rattenfreundliche Städte. Um die Gesundheit der Stadtbevölkerung zu schützen und Schäden an der Infrastruktur zu vermeiden, setzen einige Kommunen auf Vorbeugung durch Aufklärung, Instandsetzung von Gebäuden und der Kanalisation sowie Maßnahmen wie rattensichere Müllbehälter. Viele Kommunen reagieren aber vor allem mit dem Einsatz von Rattengift, sogenannten Rodentiziden. Häufig eingesetzte Rodentizide sind fortpflanzungsschädigend, sehr schlecht abbaubar in der Umwelt und reichern sich in Lebewesen an. Nach geltendem EU-Recht können diese Schädlingsbekämpfungsmittel in Ausnahmefällen für begrenzte Dauer trotzdem erlaubt werden. In der Praxis werden mit Rattengift versetzte Fraßköder beispielsweise in der Kanalisation aber auch in der Nähe von Gewässern ausgebracht, wo die Tiere gehäuft anzutreffen sind. Bei Kontakt mit Wasser lösen sich die Giftköder auf und die darin enthaltenen Wirkstoffe gelangen in den Wasserkreislauf. Obwohl in den Ködern nur geringe Mengen dieser sehr giftigen Wirkstoffe enthalten sind, findet man sie weiträumig in einer Vielzahl von Wildtieren, etwa in Rotkehlchen, Spitzmäusen, Rotmilanen und Füchsen. Rückstände dieser Wirkstoffe wurden aber auch in wildlebenden Fischen beispielsweise aus der Donau, dem Rhein, der Mosel und der Elbe entdeckt. In einem Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU Bayern) im Auftrag des Umweltbundesamtes ( UBA ) wurden die Auswirkungen dieser Rattengift-Rückstände auf die Fischgesundheit unter kontrollierten Bedingungen im Labor untersucht. Wie bei Ratten und Mäusen führt das Rattengift auch bei Fischen zeitverzögert zu einer Hemmung der Blutgerinnung, Blutanämie, inneren und äußeren Blutungen und schließlich zum Tod. Dies zeigten experimentelle Langzeitversuche mit Regenbogenforellen, denen der Wirkstoff Brodifacoum verabreicht wurde. Der in vielen gängigen Rattengiften enthaltene Biozid-Wirkstoff reichert sich in der Leber an. In wildlebenden Fischen wurden Brodifacoum-Konzentrationen nachgewiesen, die im Laborversuch zu einer messbaren Blutgerinnungshemmung, Einblutungen und bei einzelnen Fischen sogar zum Tod führten. Die Forschenden untersuchten zudem Leberproben von Fischottern, die dem Straßenverkehr zum Opfer fielen. Auch darin wurden die zur Rattenbekämpfung eingesetzten Antikoagulanzien gefunden, teils in Konzentrationen, die deutlich höher waren, als die in untersuchten wildlebenden Fischen. Die in Deutschland streng geschützten Fischotter stehen am Ende der Nahrungskette in Gewässern und ernähren sich überwiegend von Fisch. Die nachgewiesenen Wirkstoffkonzentrationen zeigen, dass es tatsächlich zu einer Anreicherung entlang der Nahrungskette kommt. Eine Aufnahme der Wirkstoffe über ihre Nahrung liegt daher nahe. Auch in Leberproben von Kormoranen und Gänsesägern, zwei fischfressenden Wasservögeln, konnten die Forschenden Rodentizide nachweisen, was den Rückschluss untermauert, dass die gefundenen Wirkstoffe letztlich von einer Belastung der Gewässer herrühren. Derzeit findet EU-weit die Bewertung von Anträgen auf Verlängerung von Zulassungen für Rodentizide statt. Dabei erfolgt eine umfassende Neubewertung der bestehenden Zulassungen unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und neuer Leitfäden. Die für die Zulassung von Biozidprodukten zuständigen Behörden haben striktere Maßnahmen zum Gewässerschutz angekündigt. Wasserdichte Köderschutzstationen sind verfügbar und werden von vielen Kommunen bereits eingesetzt. Sie verhindern den Kontakt von Giftködern mit Wasser, auch bei Starkregen und einer Vollflutung der Kanalisation. Ab dem Jahr 2026 soll ihr Einsatz in der Kanalisation und in Uferbereichen verpflichtend sein. Angesichts der sehr bedenklichen Eigenschaften der Rodentizide, ihrer weiträumigen Verbreitung in der Umwelt und ihren Auswirkungen auf die Tierwelt muss das kommunale Rattenmanagement insgesamt nachhaltiger und ganzheitlicher werden. Die chemische Bekämpfung von Ratten, die sich schnell fortpflanzen können, stellt nach Auffassung der aktuellen Forschung ohnehin keine nachhaltige Maßnahme zur dauerhaften Reduktion einer Rattenpopulation in der Stadt dar. Langfristig effektiver ist es, den Tieren die Nahrungsquellen und Nistmöglichkeiten zu entziehen. Und gerade wenn es darum geht, einen Befall mit Ratten und Mäusen zu vermeiden, kann die breite Öffentlichkeit eine entscheidende Rolle spielen. Stadtbevölkerung und -verwaltung müssen gemeinsam sicherstellen, dass Lebensmittelreste in rattensicheren Mülleimern entsorgt und wilde Müllablagerungen beseitigt werden, Wildtierfütterungen möglichst unterbleiben, Zugänge zu Gebäuden für die Nagetiere verschlossen werden und Speisereste in der Biotonne entsorgt werden und nicht in der Toilette oder auf dem Komposthaufen landen. Durch ein koordiniertes Vorgehen der Stadtverwaltung und ein bewusstes Verhalten der Stadtbevölkerung im Umgang mit Müll können alle dazu beitragen, das Rattenvorkommen einzudämmen und den Einsatz von umweltschädlichem Rattengift auf das notwendige Minimum zu begrenzen. Die Forschungsergebnisse wurden in mehreren wissenschaftlichen Fachartikeln veröffentlicht und liegen nun in deutscher Sprache in zusammengefasster Form als Abschlussbericht vor.
Biozidprodukte werden zur Bekämpfung von Schädlingen wie Insekten, Ratten, aber auch gegen Bakterien, Schimmelpilze, Algen etc. außerhalb der Landwirtschaft eingesetzt. Typische Biozidprodukte sind Holzschutzmittel, Insektensprays und Desinfektionsmittel, die im Privatbereich zum Einsatz kommen. Die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten sind in der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 geregelt. Biozidprodukte sind zulassungspflichtig. Der Verbraucher soll ausschließlich Produkte mit Wirkstoffen erhalten, die für die gewünschte Bekämpfung geeignet sind. Bei richtigem Gebrauch dürfen keine Gesundheits- und Umweltschäden entstehen. Biozidprodukte können zum Teil auch ohne Zulassung noch bis in das Jahr 2030 verkauft werden, wenn die enthaltenen Wirkstoffe noch nicht abschließend wissenschaftlich bewertet sind. Diese Biozidprodukte sind bei der Bundesstelle für Chemikalien zu melden. Weitere Informationen: REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA Entsprechende Dokumente können aus dem Abschnitt "Formulare/Anträge/Leitfäden" entnommen werden. Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium
Further action is required beyond active substance approval and product authorization of biocidal products to protect the environment. This action could be European legislation on the use-phase of certain biocides to shape their “proper use”. Whilst such piece of legislation is missing on EU level, countries have been implementing national measures. Within this document, we compiled examples from 13 different countries. The objective of this was (i) to provide examples for other Member States that would like to develop their national legislation further, and (ii) to provide exemplary legislation to the EU Commission to support drafting a harmonised European framework. Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.
Further action is required beyond active substance approval and product authorization of biocidal products to protect the environment. This action could be European legislation on the use-phase of certain biocides to shape their “proper use”. Whilst such piece of legislation is missing on EU level, countries have been implementing national measures. Within this document, we compiled examples from 13 different countries. The objective of this was (i) to provide examples for other Member States that would like to develop their national legislation further, and (ii) to provide exemplary legislation to the EU Commission to support drafting a harmonised European framework.
Antikoagulante Rodentizide sind in mehrfacher Hinsicht hochproblematisch, sowohl aus Umweltsicht (PBT bzw. vPvB) als auch aus Gesundheitssicht (reproduktionstoxisch). Ihre Genehmigung beruht auf einer Ausnahmeregelung, da festgestellt wurde, dass keine ausreichenden Alternativen zur Nagetierbekämpfung zur Verfügung stehen. Obwohl nicht-chemische Alternativen (moderne Fallen) in der Praxis von zunehmender Bedeutung sind, wurden sie in dieser Betrachtung nicht berücksichtigt, da ein anerkannter und harmonisierter Ansatz fehlt, um das Geeignetsein nicht-chemischer Alternativen zu prüfen und zu beurteilen.Das beantragte Vorhaben soll dieses Defizit beseitigt. Das Umweltbundesamt (IV 1.4) prüft und bewertet im Rahmen des § 18 IfSG auch Verfahren gegen Schadnager in Bezug auf Wirksamkeit und Tierschutzgerechtheit. Die bisherige Listung von Fallen gegen Nagetiere hat bereits eine beträchtliche Signalwirkung auf Hersteller und Anwender gehabt. Die Prüf- und Bewertungsmethoden für solche Geräte sind aber nicht ausreichend und bedürfen dringend einer Weiterentwicklung. In einem Gutachten wurden bereits Tierschutzkriterien definiert, die in den Versuchen nach §18 IfSG mit bewertet werden. So sollen mittelfristig Tierversuche mit schwerem Leiden reduziert oder sogar vermieden werden. Die Entwicklung geeigneter Prüf- und Bewertungsmethoden ist sehr aufwändig und überschreitet räumliche und zeitliche Kapazitäten des UBA. Im Forschungsprojekt soll daher eine geeignete Methode zum Testen nicht-chemischer Verfahren zur Nagerbekämpfung entwickelt werden. Folgende Fragestellungen sollen dabei untersucht werden: 1. Entwicklung/Verbesserung von Wirksamkeits-Testmethoden. 2. Definieren physikalischer Kriterien (z.B. Schlagkraft) für ein tierschutzgerechtes Verfahren. 3. Entwicklung von Testmethoden zur Bestimmung physikalischer Eigenschaften (Reduktion von Tierversuchen). Die Projektziele sollen anhand geeigneter Literaturrecherche und der Durchführung von Laborversuchen erreicht werden.
Der Einsatz von Stallinsektiziden und Mitteln zur Stalldesinfektion ist notwendig, um den Keimdruck und damit die Wahrscheinlichkeit des Ausbruchs von Krankheiten und Tierseuchen in Ställen möglichst gering zu halten. Sie ist entsprechend gesetzlich vorgeschrieben. Bei den eingesetzten Substanzen handelt es sich i.d.R. jedoch um potente Biozide wie z.B. Neonicotinoide, Pyrethroide oder auch Carbamate, die nicht nur Effekte an den Schadorganismen im Stall (krankheitsübertragende Arthropoden, pathogene Mikroorganismen) hervorrufen, sondern auch sog. Nicht-Zielorganismen in der Umwelt schädigen können, wenn sie in die Umwelt ausgebracht werden. Dies kann zum einen im Rahmen der Anwendung erfolgen (Abdrift, falsche Anwendung) und ist abhängig von der Bauart (offen vs. geschlossen) und der Belegung des Stalls mit Tieren (aus- vs. eingestallt). Zum anderen kann ein Eintrag in die Umwelt auch nachfolgend durch die Ausbringung von behandelter oder mit Reststoffen kontaminierter Gülle auf landwirtschaftlich genutzte Flächen, über Abwässer direkt in Oberflächengewässer bzw. indirekt in Kanalisation und Kläranlage und somit in den Vorfluter bzw. bei Klärschlammausbringung auf den Boden erfolgen. Um das Risiko für die Umwelt und darin lebenden Organismen gering zu halten, ist eine adäquate Anwendung der entsprechenden Produkte und Einhaltung strikter Risikominderungsmaßnahmen notwendig. Die bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Zulassung von Biozid-Produkten z.B. bei den Nagetierbekämpfungsmitteln und Erfahrungsberichte aus der Viehhaltung haben gezeigt, dass dies nur bedingt der Fall ist. Zudem hat sich gezeigt, dass vielen Anwendern der Unterschied zwischen Reinigung und Desinfektion sowie Entwesung/Schädlingsbekämpfung nicht bekannt ist. Daher sollen im Rahmen des Vorhabens, nach der Analyse der bisherigen Praxis, adäquate Risikominderungsmaßnahmen (RMM) und eine gute fachliche Praxis (GfP) zur Anwendung von Stallinsektiziden und Stalldesinfektionsmitteln erarbeitet werden. Ziel ist dabei die langfristige Etablierung eines ganzheitlichen Hygienemanagements im Stall, das neben Reinigung und Desinfektion auch die Entwesung inkl. Präventionsmaßnahmen enthält. Die entwickelten RMMs und GfP sollen anschließend auf EU-Ebene abgestimmt werden und dann in allen Mitgliedsstaaten Anwendung finden, um ein einheitliches Schutzniveau in Europa zu gewährleisten.
Zur Regulierung von Schadnagerpopulationen werden im Biozidbereich in Deutschland in den meisten Fällen Fraßköder mit blutgerinnungshemmenden (antikoagulanten) Wirkstoffen eingesetzt. Antikoagulante Rodentizide wirken bei allen warmblütigen Tieren, also auch bei Organismen, die nicht bekämpft werden sollen oder dürfen. Zudem sind die meisten dieser Wirkstoffe persistent, bioakkumulierend und toxisch. Um Nichtzielorganismen zu schützen und Einträge in die Umwelt zu minimieren, wurden bei der Biozid-Zulassung von antikoagulanten Rodentiziden verbindliche Risikominderungsmaßnahmen festgeschrieben. Die Effektivität dieser Maßnahmen ist jedoch kaum empirisch untersucht, so dass Wissensdefizite auch im Hinblick auf eine mögliche Optimierung bzw. Weiterentwicklung von Risikominderungsmaßnahmen bestehen. Im Rahmen dieses Forschungs- und Entwicklungsvorhabens wurden daher drei zentrale Aspekte mit Bezug auf den Schutz von Nichtzielorganismen näher betrachtet. Im ersten Teil wurde untersucht, wie sich die Ausbringung antikoagulanter Rodentizide in Köderstationen ausschließlich innerhalb von Gebäuden im Vergleich zum Einsatz in und um Gebäude auf das Auftreten blutgerinnungshemmender Wirkstoffe in freilebenden Nichtzielkleinsäugern auswirkt. Weiterhin wurden die Bewegungsmuster und Sterbeorte vergifteter Wanderratten auf Bauernhöfen dokumentiert, um daraus Rückschlüsse auf die mögliche Exposition von Beutegreifern ziehen zu können. Im zweiten Teil wurden Rückstände antikoagulanter Rodentizide in Rotfüchsen aus ländlichen und urbanen Räumen untersucht, um mögliche Unterschiede in der Exposition zu identifizieren. Außerdem wurde das Auftreten blutgerinnungshemmender Wirkstoffe in verschiedenen Singvögeln während Rattenbekämpfungen auf landwirtschaftlichen Betrieben analysiert. Im dritten Teil wurde versucht, die Ausbringung von Fraßködern in Köderstationen so zu gestalten, dass Nichtzielorganismen von der Köderannahme ausgeschlossen werden. Quelle: Forschungsbericht
Um den Eichenprozessionsspinner zu bekämpfen, sind Insektizide nicht immer vermeidbar. Können Raupen und Nester nicht abgesaugt werden, werden die Mittel beispielsweise mit Sprühkanonen an befallenen Eichen ausgebracht. Sie verwehen dabei in die Umgebung und können andere Insekten schädigen. Eine UBA-Studie hat untersucht, wie Risiken für die Umwelt durch die Geräteauswahl reduziert werden können. Insektizide zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zum Schutz der menschlichen Gesundheit (sogenannte Biozide) sollten nur verwendet werden, wenn alternative Maßnahmen wie Warnschilder, Absperren der Bereiche, Absaugen nicht ausreichen. Chemische und biologische Bekämpfungsmittel töten nicht nur Schadinsekten, sondern können auch andere zum Teil geschützte Tierarten schädigen. Über die Luft driften sie auch in die Umgebung, in Nicht-Zielflächen, ab. Dies kann dazu führen, dass dort lebende Insekten sterben. Deshalb ist es wichtig, ihren Einsatz auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Die Studie untersucht die Ausbringung von Bioziden zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit Hilfe von einer üblicherweise verwendeten Sprühkanone und einem Helikopter. Die Messungen wurden an einer freistehenden Eiche, einem Waldrand und einer Eichenallee durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass mit beiden Techniken die umgebenden Flächen durch Abdrift belastet werden können. Die Ausmaße der Verwehungen sind jedoch verschieden und noch nicht abschließend für alle Einsatzgebiete untersucht. So war die Abdrift bei der Ausbringung mit dem Hubschrauber an einer Allee deutlich geringer als mit der getesteten Sprühkanone vom Boden. Auch die Auswahl der Hubschrauberdüse hat einen Einfluss auf die Höhe der Abdrift. Dieses Beispiel zeigt, wie die Auswahl der Technik Umweltrisiken in Zukunft verringern kann. Ein Folgeprojekt soll weitere Vergleichsmessungen liefern. Erst dann wird es möglich sein, konkrete Empfehlungen zur Geräteauswahl zu geben. Die Geräte, mit denen Biozide ausgebracht werden, unterliegen bislang keiner gesetzlichen Regulierung. Aus diesem Grund ist wenig über die verwendeten Techniken bekannt. Zum Zusammenhang zwischen verwendeten Geräten und der damit verbundenen Abdrift in die Umwelt gab es ebenfalls bisher keine Informationen. Das Umweltbundesamt hat deshalb untersuchen lassen, wie hoch die Abdrift bei ausgewählten bioziden Anwendungen ist. Die Analysen führte das Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz des Julius Kühn-Instituts durch. Weiteres Vorgehen Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist nicht die einzige Biozidanwendung, bei der die Abdrift zu Umweltrisiken führen kann. In der vorliegenden Studie wurden deshalb bereits erste Voruntersuchungen durchgeführt, um weitere Anwendungsbereiche zu analysieren. Diese Experimente finden aktuell im Rahmen eines Folgeprojekts (FKZ 3719 67 404 0) statt. Das Umweltbundesamt wird die Ergebnisse beider Studien zum einen in die Risikobewertungen bei der Zulassung von Biozidprodukten einfließen lassen. Zum anderen wird das Umweltbundesamt die Erkenntnisse für Überlegungen zu einer möglichen Regulierung oder Empfehlung von Geräten zur Ausbringung von Biozidprodukten verwenden.
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Bund | 44 |
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