Mit der Einfuehrung des Dualen Systems eroeffnet sich die Moeglichkeit fuer die entsorgungspflichtigen Koerperschaften, auf die konkrete Gestaltung der Abstimmung des Dualen Systems und auf bereits bestehende Sammel- und Verwertungssysteme Einfluss zu nehmen. Unter Umstaenden koennen so Fehler und Unzulaenglichkeiten der Verpackungsverordnung korrigiert werden. Wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden koennen (keine Verschlechterung der bisherigen Getrenntsammlung; objektive Information der Buerger, Einfluss der Gebietskoerperschaft auf Entsorgung bleibt bestehen), empfiehlt sich die Kooperation mit dem Dualen System.