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Reaktiver Transport von Haldensickerwasser in teilgesättigten quartären (pleistozänen/holozänen) Talsedimenten

Im Ronneburger Revier (Ostthüringen) fand von 1952-1990 die weltweit größte Urangewinnung aus Schwarzpeliten statt. Die derzeit vom Halden-Sickerwasser der Nordhalde, später vom austretenden Flutungswasser des gefluteten unterirdischen Grubengebäudes durchströmten Talsedimente des Gessentales stellen nach den seit August 1997 laufenden Voruntersuchungen eine Senke für Schwermetalle/Radionuklide dar. Die Fällungsprozesse und die Randbedingungen für diese Senkenfunktion sind bisher nicht bekannt. Noch in diesem Jahr werden über 100 Sondierungsbohrungen (Schlagbohrverfahren) von Seiten der Wismut GmbH im Gessental durchgeführt, woraus sich eine exzellente Probenentnahmemöglichkeit ergibt. Mit dem beantragten Forschungsprojekt sollen die sedimentologischen und hydraulischen Bedingungen und hydrogeochemischen (und mikrobiologischen Prozesse im Sicker- und Grundwasserpfad der quartären Talsedimente unter besonderer Berücksichtigung des Verhaltens von Uran erfasst werden. Hierzu sind sowohl Gelände- (Infiltrationstests, Pumpversuche, evtl. Tracertests) als auch Laborexperimente (Säulenversuche) vorgesehen. Die Kenntnisse sollen genutzt werden, um Teilprozesse des Systems zu modellieren (hydraulische und thermodynamische Gleichgewichtsmodelle), die für die Demobilisierung der Schwermetalle/Radionuklide wichtig sind. Die Ergebnisse stellen die Voraussetzung für eine fundierte Prognose über die Entwicklung der Stoffausträge aus dem Gessentaler Fließsystem und für die Stoffdynamik natürlicher Systeme dar.

Radon in Sachsen-Anhalt Was ist Radon? Radon in der Umwelt Radon in Gebäuden Auswirkungen des Radons auf den Menschen Festlegung von Gebieten nach § 121 Strahlenschutzgesetz Radonfachperson - Eintrag in die Liste ausgebildeter Radonfachleute FAQ - Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Radonvorsorgegebieten Messpflicht für Arbeitsplatzverantwortliche in Radonvorsorgegebieten Maßnahmen zum Schutz vor Radon Radon-Schutzmaßnahmen bei Neubauten Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt

Radon-222 ist ein natürliches radioaktives Edelgas, welches durch den Zerfall von Uran-238 entsteht. Uran befindet sich in natürlicher Form in Böden und Gesteinen, aus denen sich Radon-222 lösen kann. Radon ist farblos, man kann es nicht riechen und schmecken. Es ist nicht entflammbar und ist nicht giftig, jedoch radioaktiv. Als Gas ist es ausgesprochen mobil, kann sich vom Entstehungsort aus in den Boden- und Gesteinsschichten verteilen und in die freie Atmosphäre austreten. Über undichte Fundamente gelangt es in Gebäude und kann sich dort anreichern. Ist eine Person länger oder häufig einer erhöhten Radon-222-Konzentration ausgesetzt, so steigert dies das Lungenkrebsrisiko. Bürger, die in Regionen mit erhöhten Radonkonzentrationen leben, können sich durch geeignete Verhaltens- und Vorsorgemaßnahmen vor gesundheitlichen Risiken schützen. In der Erdkruste sind radioaktive Stoffe, wie Uran, Thorium und das Mutternuklid des Radons, das Radium, enthalten. Geologische Prozesse, die in der Folge entstandenen geologischen Lagerungsbedingungen und die Eigenschaften der Radionuklide bestimmen die Konzentration der natürlichen radioaktiven Stoffe in den Gesteinen und im Boden. Im Norden und Osten von Sachsen-Anhalt wurden nur geringe Radonkonzentrationen in der Bodenluft gemessen, während die Messwerte vor allem im Südwesten erhöht sind. Dies liegt an den geologischen Gegebenheiten im Bereich des Harzes. Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt in seinem Geoportal eine interaktive Karte von Deutschland zur Verfügung. Dort ist es möglich, die Radon-222-Konzentrationen in der Bodenluft einzublenden: https://www.imis.bfs.de/geoportal/ Tritt Radon aus dem Boden aus, wird es entweder im Freien in die Luft oder aber in Gebäuden freigesetzt. Während die Radonkonzentration im Freien durch Vermischen mit der Umgebungsluft nur wenige zehn Becquerel (Bq) pro Kubikmeter (m³) beträgt, ist sie in Wohnräumen in Deutschland im Durchschnitt drei- bis viermal höher, da das Radon unverdünnt aus dem Untergrund in das Gebäude eindringt. Es ist somit bestimmend für die durch das Radon verursachte Strahlenbelastung der Bewohner. Ausgehend von der Radonkonzentration in der Bodenluft liegt das Verhältnis von Radon in der Raumluft zu Radon in der Bodenluft bei circa 0,1 bis 0,5 Prozent, das heißt bei einer Aktivitätskonzentration in der Bodenluft von z. B. 100 kBq/m³ könnten Werte im Bereich von 100 bis 500 Bq/m³ in der Raumluft des Gebäudes auftreten. Das Radon gelangt durch undichte Stellen im Fundament oder in den Kellerräumen in das Haus und breitet sich dort über Treppenaufgänge, Kabelkanäle und Versorgungsschächte aus. Die Radonkonzentration in Gebäuden wird durch gebäudespezifische Einflussfaktoren bestimmt: das Radonangebot im Boden und seine Beschaffenheit, den Zustand des Gebäudes, einen möglichen Kamineffekt im Gebäude, das Lüftungsverhalten der Gebäudenutzer. Eine Prognose der Radon-222-Konzentration in der Raumluft zeigt diese Karte des Bundesamtes für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/karten/innenraeume.html Radon-222 wird beim Atmen aufgenommen und zum größten Teil wieder ausgeatmet. Die ebenfalls radioaktiven Zerfallsprodukte Polonium, Blei oder Wismut werden jedoch in den Atmungsorganen abgelagert. Untersuchungen bei größeren Bevölkerungsgruppen lassen darauf schließen, dass ein Zusammenhang zwischen der Radon-Exposition und dem Lungenkrebsrisiko besteht. Allerdings dürfen für eine Bewertung der Gefährdung andere Faktoren wie Rauchen, Feinstaub und weitere Schadstoffe nicht außer Acht gelassen werden. So zeigen Studien, dass das auf Radon basierende Lungenkrebsrisiko durch gleichzeitiges Rauchen erhöht wird - die meisten radonbedingten Lungenkrebsfälle treten bei Rauchern auf. Somit wird die Frage zur Festlegung der Höhe eines Referenzwerts der Radonkonzentration in Wohnräumen in Fachkreisen unterschiedlich bewertet. Der in Deutschland gesetzlich festgelegte Referenzwert liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter, doch auch darunter ist eine weitere Verringerung sinnvoll. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) ist durch das Strahlenschutzgesetz beauftragt, sogenannte Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt festzulegen. Radonvorsorgegebiete sind Gebiete nach § 121 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes. Für diese Gebiete wird erwartet, dass die über ein Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft von Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den gesetzlichen Referenzwert überschreitet. Der Referenzwert liegt für Aufenthaltsräume und Räume mit Arbeitsplätzen bei 300 Bq/m³. Das damalige Umweltministerium legte zum 30. Dezember 2020 die folgenden Gemeinden als Gebiete nach § 121 Strahlenschutzgesetz (Radonvorsorgegebiete) fest: Im Landkreis Mansfeld-Südharz : Allstedt Arnstein Goldene Aue Hettstedt Lutherstadt Eisleben Mansfeld Mansfelder Grund – Helbra Sangerhausen Südharz Im Landkreis Harz : Falkenstein Harzgerode Ilsenburg Oberharz am Brocken Thale Wernigerode Die Festlegung der Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt basiert auf: der wissenschaftlichen Auswertung geologischer Daten, der Prognosekarte des geogenen Radonpotenzials 2020 des Bundesamtes für Strahlenschutz, Messwerten der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Bodenluft, Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft von Innenräumen und auf der Betrachtung weiterer örtlicher Faktoren. Die zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der aus der Festlegung folgenden Pflichten ist das Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt. Geogenes Radonpotenzia l Das Bundesamt für Strahlenschutz hat eine Karte von Deutschland erstellt, welche das sogenannte „geogene Radonpotenzial“ in einem 10 x 10 km²-Raster abbildet. Diese Karte stellt das Ergebnis von Modellrechnungen dar, welche unter anderem geologische Daten, Daten zur Bodenpermeabilität, Messdaten in der Boden- und Raumluft, sowie Gebäudeeigenschaften einbeziehen. Diese Prognose betrachtet alle bis zum 30. Juni 2020 eingegangenen, mittels aktiver Messtechnik gewonnenen Bodenluftmessdaten. Die Methodik dieser Prognose entspricht annähernd einer älteren Modellierung des Bundesamtes für Strahlenschutz, die in einem Bericht von 2019 erläutert wird. Die aktuelle Prognose des Radonpotenzials nutzt jedoch eine abweichende Interpolationsmethode und die dominierende Geologie von jedem Rasterfeld als Prädiktor. Für die Prognose wurde die Modellierung mit Innenraummessungen verknüpft. Bei Fach-, Berufsverbänden oder ähnlichen Einrichtungen zu Radonfachleuten Ausgebildete können sich in die Liste ausgebildeter Radonfachleute eintragen lassen. Der Antrag ist unter dem Betreff "Radonfachleute" zu richten an: strahlenschutz(at)mwu.sachsen-anhalt.de Mit Ihrem Antrag auf Aufnahme in die Liste geben Sie gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung Ihre Einwilligung, dass Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer (personenbezogene Daten) in der beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) geführten Liste gemeinsam mit weiteren Radonfachleuten aufgenommen und diese Liste im Internet auf der Homepage des MWU veröffentlicht wird. Datenschutzhinweise Sie sind nicht zur oben genannten Einwilligung verpflichtet. Ohne Ihre Einwilligung können Ihre personenbezogenen Daten nicht in die Liste aufgenommen und im Internet veröffentlicht werden. Zudem können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie sie für die Verarbeitungszwecke, für die sie erhoben wurden, notwendig sind, längstens jedoch 30 Jahre. Die personenbezogenen Daten werden unverzüglich gelöscht, soweit Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Weiterhin steht Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg; der behördliche Datenschutzbeauftragte des Ministeriums ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse Datenschutz(at)mwu.sachsen-anhalt.de. Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde in einem der EU-Mitgliedstaaten. In der Bundesrepublik Deutschland sind sowohl die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als auch die Datenschutzbeauftragten der Länder Aufsichtsbehörden im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Aufsichtsbehörde im Land Sachsen-Anhalt ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg. Mit der Bekanntgabe der Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt wurden viele Fragen an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) gerichtet. Auf einer eigens eingerichteten FAQ-Seite sind alle Fragen und Antworten zum Thema Festlegung von Radonvorsorgegebieten übersichtlich zusammengestellt. zum FAQ -Festlegung von Radonvorsorgegebieten Durch die Festlegung besteht seit dem 31. Dezember 2020 in den Radonvorsorgegebieten eine Messpflicht für Arbeitsplatzverantwortliche nach § 127 Strahlenschutzgesetz. Innerhalb von 18 Monaten sind an allen Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Raumluft durchzuführen. Die Messungen sollen an repräsentativen Messorten über eine Dauer von 12 Monaten erfolgen. Mit der Messung der Radonkonzentration muss ein vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannter Anbieter beauftragt werden. Diese Anbieter werden in einer regelmäßig aktualisierten Liste bekannt gegeben: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/schutz/messen.html Es ist empfehlenswert, bei mehreren Anbietern ein Angebot für die Messungen einzuholen. Ergibt eine Messung eine Überschreitung des Referenzwertes, sind gemäß § 128 Strahlenschutzgesetz durch den Arbeitsplatzverantwortlichen unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Raumluft zu treffen.  Der Erfolg der getroffenen Maßnahmen ist durch Messungen zu überprüfen. Zuständig für den Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen ist das Landesamt für Verbraucherschutz . Abhängig von der Überschreitung des Referenzwertes der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Raumluft sind organisatorische, technische oder bauliche Maßnahmen zur Senkung der Radon-222-Konzentration durchzuführen. Dies kann beispielsweise die regelmäßige Lüftung der betroffenen Räume, die Installation einer automatischen Lüftungsanlage oder die Abdichtung von Türen, Leitungen oder anderen Zugängen zwischen Aufenthaltsräumen und Räumen, in die Radon über das Fundament eindringen kann (z.B. Kellerräume), sein. Sollten sich nach Ergreifen dieser einfacheren Maßnahmen weiterhin erhöhte Messwerte (> 300 Bq/m³) ergeben, sollte zur weiteren Beratung ein fachkundiger Dienstleister hinzugezogen werden. Dieser hilft beim Auffinden versteckter Risse oder undichter Stellen und berät zu weiterführenden Maßnahmen, wie einer Versiegelung oder der Installation von Absaugvorrichtungen. Auch in Gebäuden, welche nicht in Radonvorsorgegebieten liegen, kann zum Beispiel aufgrund von Schäden im Gemäuer oder mangelnder Durchlüftung eine erhöhte Radon-222-Konzentration in der Raumluft auftreten. Obwohl dort keine gesetzlichen Pflichten für Arbeitsplatzverantwortliche bestehen, sollten dennoch Maßnahmen zum Gesundheitsschutz getroffen werden. Weiterführende Informationen über die Maßnahmen zum Schutz vor Radon bietet das Bundesamt für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/schutz/massnahmen.html Nach § 123 Strahlenschutzgesetz sind bei der Errichtung eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern bzw. erheblich zu erschweren. Diese Pflicht gilt für Neu- oder Umbauten von Arbeitsplatzverantwortlichen und privaten Bauherren. Im gesamten Landesgebiet von Sachsen-Anhalt sind zum Schutz vor Radon die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz einzuhalten. In den festgelegten Radonvorsorgegebieten ist gemäß § 154 der Strahlenschutzverordnung darüber hinaus mindestens eine der folgenden Maßnahmen durchzuführen: Verringerung der Radon-222-Aktivitätskonzentration unter dem Gebäude Gezielte Beeinflussung der Luftdruckdifferenz zwischen Gebäudeinnerem und der Bodenluft Begrenzung von Rissbildungen in Wänden oder Böden und Auswahl diffusionshemmender Betonsorten Absaugung von Radon Einsatz diffusionshemmender, konvektionsdicht verarbeiteter Materialien oder Konstruktionen. In den Jahren 2001 und 2002 hat das Bundesamt für Strahlenschutz insgesamt 1.670 Langzeitmessungen in bestehenden Wohnungen und Gebäuden in auffälligen Gebieten in Sachsen-Anhalt durchgeführt, wobei eine Weitergabe der bewerteten Ergebnisse an die Betroffenen erfolgte. Auch das Land Sachsen-Anhalt hat Messungen durchgeführt. In öffentlichen Räumlichkeiten mit Radonkonzentrationen von zum Teil über 400 Bq/m³ konnte bereits durch einfache Maßnahmen eine ausreichende Verringerung der Radonkonzentration erreicht werden.

Bergbauliche Hinterlassenschaften mit erhöhter natürlicher Radioaktivität

Bergbauliche Hinterlassenschaften mit erhöhter natürlicher Radioaktivität Überreste aus dem Bergbau und der Erzverarbeitung können natürliche radioaktive Anteile enthalten und bei ihrer Freisetzung Mensch und Umwelt unerwünscht beeinflussen. In Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt betrifft dies die Rückstände des mittelalterlichen Bergbaus und insbesondere des Uranerzbergbaus. Die bergbaulichen Hinterlassenschaften wurden in einem großen Projekt untersucht und die Folgen der Umweltradioaktivität eingeschätzt. Da die abgebauten Erze häufig eine hohe Uranmineralisation aufwiesen, liegen in den Rückständen des Bergbaus (Berge- oder Haldenmaterial) und besonders in den Aufbereitungsrückständen (zum Beispiel Tailings, Schlacken) so hohe Gehalte an Radionukliden der Uran -Radium-Zerfallsreihe vor, dass diese Hinterlassenschaften aus der Sicht des Strahlenschutzes beachtet werden müssen. Äußere und innere Strahlenbelastung Die wichtigsten Expositionspfade, durch die die Bevölkerung in den Bergbaugebieten eine Strahlenbelastung erfahren kann, sind: die äußere Strahlenbelastung durch Gammastrahlung beim Aufenthalt auf bergbaulich beeinflussten Flächen (Materialablagerungen) oder in unmittelbarer Nähe von Bergbauanlagen (Halden und so weiter) und die innere Strahlenbelastung durch Ingestion (Nahrungsaufnahme) von Trinkwasser sowie von landwirtschaftlich oder gärtnerisch erzeugten Produkten und Pilzen, Ingestion von kontaminiertem Staub und Boden durch spielende Kinder, Inhalation (Einatmen) von kontaminiertem Staub und Inhalation von Radon . Für die Strahlenbelastung der Bevölkerung ist dabei von besonderer Bedeutung, dass Rückstände des Bergbaus und der Erzaufbereitung (zum Beispiel Haldenmaterialien, Schlacken) häufig zur Geländeauffüllung, zum Straßenbau, aber auch zum Hausbau verwendet wurde. Regionale Schwerpunkte Infolge der geologischen Bedingungen liegt der Schwerpunkt der bergbaulichen Hinterlassenschaften mit erhöhter natürlicher Radioaktivität in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, da dort der Bergbau und die Gewinnung von Silber, Zinn, Kupfer und anderen Metallen seit dem Mittelalter ein bedeutender Wirtschaftsfaktor war. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam die Urangewinnung durch die SAG/SDAG (Sowjetische Aktiengesellschaft/Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft) Wismut hinzu, die zeitweise weltweit an dritter Stelle lag. Altlastenkataster Von 1991 bis 1999 hat das BfS das Projekt "Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten (Altlastenkataster)" durchgeführt und folgte damit dem damaligen gesetzlichen Auftrag zur Ermittlung der aus bergbaulicher Tätigkeit in Gegenwart natürlicher Radioaktivität stammenden Umweltradioaktivität in den neuen Bundesländern. Wie die in der folgenden Tabelle zusammengestellten Ergebnisse des Projektes "Altlastenkataster" zeigen, wurden in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen infolge des Bergbaus insgesamt zirka 20 Millionen Kubikmeter Schlacken, zirka 130 Millionen Kubikmeter Haldenmaterial und zirka 30 Millionen Kubikmeter Aufbereitungsrückstände auf Hinterlassenschaften abgelagert, die als "radiologisch relevant" bewertet werden müssen. Überblick über Anzahl und Fläche der bergbaulichen Hinterlassenschaften in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und die Menge der abgelagerten Rückstände Parameter Klasse A1 "radiologisch nicht relevant" und "uneingeschränkt nutzbar" Klasse A2 "radiologisch nicht relevant" und "weiter zu beobachten" Klasse B "radiologisch relevant" Anzahl der Hinterlassenschaften 437 2.553 820 Fläche in Hektar 289 255 2.280 Volumen in Millionen Kubikmeter 24 5,7 184 Die Identifikation der radiologisch relevanten Flächen und Hinterlassenschaften ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einem Entscheid über die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen, da derartige Entscheidungen nur auf der Grundlage von fall- und standortspezifischen Untersuchungen getroffen werden können. Für die alten Bundesländer liegen keine Untersuchungen in vergleichbarer Qualität wie das "Altlastenkataster" vor. Repräsentative Erhebungen, die zur Bewertung der radiologischen Bedeutung bergbaulicher Hinterlassenschaften herangezogen werden können, gibt es für Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Wie eine Abschätzung des BfS gezeigt hat, dürften in den alten Bundesländern nur etwa eine Million Kubikmeter radiologisch relevante Rückstände des Bergbaus lagern. Einige dieser Hinterlassenschaften wurden in der Vergangenheit bereits untersucht und zum Teil saniert. Stand: 20.03.2025

Immissions- und Strahlenschutz (GB 2)

• Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz für den Freistaat Sachsen • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach dem Atomgesetz am Forschungsstandort Rossendorf • Überwachung von Lebensmitteln (u. a. Amtshilfe für die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen) • Betrieb der Radonberatungsstelle • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach der Verordnung zur Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz an den Standorten der Wismut GmbH • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität an den Altstandorten des Uranerzbergbaus • Aufsichtliche Messungen nach der Strahlenschutzverordnung inkl. Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse und Nukleare Nachsorge • Der Geschäftsbereich ist akkreditiert nach ISO 17025 für alle relevanten Prüfverfahren im Bereich Immission und Emission. Fachbereich 20 - Zentrale Aufgaben • Probenentnahmen und Feldmessungen (ohne Messungen und Probenentnahmen im Rahmen der Radonberatung) u. a. Probenentnahmen aus Fließgewässern, Messung der nuklidspezifischen Gammaortsdosisleistung • Organisation und Logistik für die von externen Probenehmern gewonnenen und dem Geschäftsbereich 2 zu übergebenden Proben. Betrieb der Landesdatenzentrale und der Datenbank zur Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen • Unterstützung der beiden Landesmessstellen bei der Einführung und Pflege radiochemischer Verfahren Fachbereiche 21, 22 - Erste und Zweite Landesmessstelle für Umweltradioaktivität Laboranalysen • nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz • zur Überwachung der Wismut-Standorte • zur Überwachung des Forschungsstandort Rossendorf • zur Überwachung der Altstandorte des Uranbergbaus • zur Lebensmittelüberwachung • zu den aufsichtlichen Kontrolltätigkeiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft u. a. in den Medien Wasser, Boden, Luft, Nahrungs- und Futtermittel. Analysierte Parameter: u. a. gamma- und alphastrahlende Radionuklide (z. B. Cäsium-137, Cobalt-60, Kalium-40, Uran-238); Strontium-90; Radium-226 und Radium-228). Fachbereich 23 - Immissionsmessungen Kontinuierliche Überwachung der Luftqualität durch Betrieb des stationären Luftmessnetzes des Freistaates (Online-Betrieb von 30 stationären Messstationen mit Übergabe der Messdaten ins Internet): • Laufende Messung der Luftgüteparameter SO2, NOx, Ozon, Benzol, Toluol, Xylole, Schwebstaub, Ruß • Gewinnung meteorologischer Daten zur Einschätzung der Luftgüteparameter • Sammlung von Schwebstaub (PM 10- und PM 2,5-Fraktionen) und Sedimentationsstaub zur analytischen Bestimmung von Schwermetallen, polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Ruß • Absicherung der Messdatenverarbeitung und Kommunikation • Betreiben einer Messnetzzentrale, Plausibilitätskontrolle der Daten und deren Übergabe an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und an die Öffentlichkeit • Absicherung und Überwachung der vorgegebenen Qualitätsstandards bei den Messungen durch den Betrieb eines Referenz- und Kalibrierlabors • Sicherung der Verfügbarkeit aller Messdaten zu > 95% • Weiterentwicklung des Luftmessnetzes entsprechend den gesetzlichen Anforderungen • Betreuung eines Depositionsmessnetzes (Niederschlag) mit zehn Messstellen • Betrieb von drei verkehrsnahen Sondermessstellen an hoch belasteten Straßen • Durchführung von Sondermessungen mit Immissionsmesswagen und mobilen Containern • Betrieb von Partikelmesssystemen im Submikronbereich (Zählung ultrafeiner Partikel) in Dresden • Betrieb von Verkehrszähleinrichtungen und Übernahmen dieser Verkehrszähldaten sowie von Pegelmessstellen der Städte in den Datenbestand des Luftmessnetzes Fachbereich 24 - Emissionsmessungen, Referenz- und Kalibrierlabor Der Fachbereich befasst sich mit der Durchführung von Emissionsmessungen an ausgewählten Anlagen aus besonderem Anlass im Auftrag des LfULG. Beispiele: • Emissionsmessungen an Blockheizkraftwerken in der Landwirtschaft (Geruch, Stickoxide, Gesamtkohlenstoff und Formaldehyd). • Ermittlung der Stickstoff-Deposition aus Tierhaltungsanlagen für Geflügel und Rinder (Emissionsmessungen von Ammoniak, Lachgas, Methan, Wasser, Kohlendioxid, Feuchte, Temperatur und Luftströmung , Ammoniak-Immissionsmessung mit DOAS-Trassenmesssystem). • Untersuchung von Emissionen aus holzgefeuerten Kleinfeuerungsanlagen zur Abschätzung von Auswirkungen der novellierten 1. BImSchV. • Unterstützung des LfULG bei der Überwachung bekannt gegebener Messstellen nach § 26 BImSchG.

REST - Resistenz gegen Nickel bei Streptomyceten

Im musterhaften Kontext der ehemaligen Uranmine Wismut SDAG in Ostthüringen soll das Projekt einen Beitrag zur Erfassung der Rolle von Bodenmikroben für Mobilisierung und Transfer von Schwermetallen unter Berücksichtigung von Radionukliden im aeroben Bereich leisten. Die Untersuchungen werden an den bodentypischen Leitorganismen Streptomyceten und Mykorrhizapilzen erfolgen. Dabei nimmt Nickel zunächst eine zentrale Stellung ein, da dieses Begleitelement des Urans für die Wismut-Region standorttypisch ist und für biologische Systeme als Schadstoff und gleichzeitig als Spurenelement von Bedeutung ist. An nickelresistenten Isolaten der Gattung Streptomyces aus dem Gelände soll insbesondere die intrazelluläre Nickelhomöostase durch Identifizierung hochaffiner Nickeltransportgene studiert sowie die Auswirkungen auf Regulationsprinzipien betrachtet werden. In Mykorrhiza, den symbiontischen Assoziationen von Pilzen mit Pflanzenwurzeln, kann der Pilzpartner als Biofilter wirken. Gleichzeitig mit der Charakterisierung und Identifizierung standorttypischer Pilzpartner werden daher der Transport und die Verteilungsmuster relevanter Schwermetalle in mykorrhizalen Pflanzen des Freilands sowie aus Gefäßversuchen analysiert.

Sechstes Mortalitäts-Follow-up der Kohorte von ehemaligen Beschäftigten der Firma Wismut zum Stichtag 31.12.2023

ThWIC: Integratives Water-Assessment: kennzahlgestützte Bewertung des nachhaltigen Umgangs mit Wasser (WatAs), Teilprojekt B

Schwerpunktprogramm (SPP) 1689: Climate Engineering: Risiken, Herausforderungen, Möglichkeiten?, Climate Engineering durch Modifikation der Arktischen Zirren im Winter: Risiken und Durchführbarkeit (AWiCiT)

Das sogenannte 'Climate Engineering' beschreibt ein gezieltes Eingreifen ins Klimasystem mit dem Ziel, der globalen Erwärmung entgegen zu wirken. Zusätzlich zu dem Entfernen von Kohlendioxid und der Beeinflussung von Solarstrahlung (solar radiation management), wurde eine Methode vorgeschlagen, die zu mehr Emission von langwelliger Strahlung in den Weltall führen soll. Hierbei soll der wärmende Effekt der Zirruswolken reduziert werden. Wir wollen diese Methode in unserem Forschungsantrag genauer untersuchen. Wir planen uns auf die mittleren und hohen Breiten der Nordhemisphäre im Winter zu konzentrieren, um die Strahlungseffekte von Zirren auf die Solarstrahlung zu minimieren. Insbesondere möchten wir folgender Frage nachgehen: Ist das Ausdünnen von arktischen Zirren im Winter (AWiCiT) durchführbar und was ist die maximale Abkühlung, die hiermit erreicht werden kann? Die hiermit verbundenen Risiken und Nebenwirkungen des AWiCiT wollen wir auf der regionalen Skala hinsichtlich möglicher Änderungen der arktischen Stratosphäre insbesondere Auswirkungen auf die Ozonschicht sowie mögliche Veränderungen in tiefer liegenden Wolken mit dem gekoppelten Wettervorhersage/Chemiemodell ICON-ART studieren. Mögliche Auswirkungen auf die globale Zirkulation, Meeresströmungen sowie die Meereisbedeckung werden mit Hilfe des globalen gekoppelten Aerosol-Atmosphären-Ozean Klimamodells MPI-ESM-HAM untersucht. Um die oben genannten Fragen zu beantworten, müssen wir die gegenwärtigen globalen Zirkulationsmodelle validieren insbesondere hinsichtlich ihrer Fähigkeit die beobachtete Ausbreitung und Höhe der Zirruswolken im arktischen Winter zu reproduzieren. Des Weiteren werden wir die Transportwege der natürlichen Eiskeime und der Impf-Eiskeime unten den dynamischen Bedingungen im arktischen Winter analysieren um die Lebensdauer der Impf-Eiskeime in der Impfregion abzuschätzen. Sind die Höhen und Flugrouten der kommerziellen Langstreckenflüge geeignet um einen Großteil des Arktischen Zirrus zu impfen oder sollte die Impfgegend in mittlere Breiten ausgedehnt werden? Ist Bismut(III)-iodid (BiI3), das als Impf-Eiskeim hierfür vorgeschlagen wird, unter diesen Umständen der am besten geeignete Impfstoff? Das Ausdünnen der Zirren ist nur dann effektiv, wenn der natürlich Zirrus hauptsächlich durch homogenes Gefrieren von Lösungströpfchen entsteht. Wenn er primär durch heterogene Nukleation gebildet werden würde, würde Impfen zu einer Erwärmung statt Abkühlung führen können. Deshalb müssen die Eigenschaften der Zirren noch besser verstanden werden, insbesondere der Anteil der Zirren, der im heutigen Klima durch heterogene Nukleation gebildet wird.

Altstandorte des Uranbergbaus

Die Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität umfasst neben den Standorten der Wismut auch sog. Altstandorte. Diese wurden vor 1960 aus dem Eigentum der Wismut in zumeist kommunales Eigentum entlassen und fallen demzufolge nicht unter das Sanierungsprogramm der Wismut GmbH. Folgende Standorte von ehemaligen Industriellen Absetzanlagen (IAA) werden diesbezüglich im Rahmen eines Monitorings überwacht: Altstandort Zobes (1. Landesmessstelle); Johanngeorgenstadt, Schneckenstein, Dänkritz II, Oberschlema und Hakenkrümme (2. Landesmessstelle) An einigen Altstandorten wird der Radongehalt in der Freiluft überwacht (2. Landesmessstelle).

Berücksichtigung von Expositionsunsicherheiten in den Risikomodellen für Lungenkrebs in der Wismut-Studie (Teil 3)

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