API src

Found 22 results.

Helmestausee Berga-Kelbra

Der Helmestausee liegt im Naturraum „Thüringer Becken mit Randplatten“ in der Helme- Unstrut-Niederung. Talsperre und Stausee Berga- Kelbra wurden 1968/69 in Betrieb genommen, um den Hochwasserschutz für die östlich angrenzende sehr fruchtbare „Goldene Aue“, die vormals stark überflutungsgefährdet war, zu gewährleisten. Abgesehen vom südwestlichen Teil des Sees und Teilen des Südufers befindet sich der Hauptteil des Sees und damit die Wasserfläche in Sachsen- Anhalt. Das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung (FIB) erstreckt sich aber auch über die Landesgrenze Sachsen- Anhalts hinaus auf Flächen in Thüringen. Die Fläche des Stausees zwischen Haupt- und Westdamm beträgt ca. 600 ha, seine maximale Tiefe beträgt etwa 3,5 m. Je nach Jahreszeit schwankt der Wasserstand erheblich. Bei voller Überflutung des Rückhaltebeckens kann sich im Frühjahr die Wasserfläche des Sees nahezu verdoppeln. Nach dem Ablassen des Wassers werden im Herbst ausgedehnte Schlammflächen sichtbar. Der Stausee wird auch für touristische Zwecke genutzt, wobei sich die Erschließung auf das Südostufer konzentriert, wo sich auf thüringischer Seite ein Vogelbeobachtungsturm befindet, der besonders zur Beobachtung von Kranichen während der Rastzeiten geeignet ist. Neben Gräben und Feuchtgrünland sind Röhrichte und Weichholzauen ausgebildet. Eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt hauptsächlich durch extensive Mähnutzung. Der Helmestausee ist eines der am besten erforschten Vogelbeobachtungsgebiete Sachsen- Anhalts. Er hat eine herausragende Bedeutung als Rastgebiet für den Kranich und zahlreiche andere Wasservogelarten. Das Gebiet beherbergt außerdem etwa 50 regelmäßig und 25 unstet brütende Vogelarten. Rastvögel: Der Helmestausee ist ein herausragendes Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche Wasservögel. Besonders für den Kranichzug nahm das Gebiet seit den 1990er Jahren ständig an Bedeutung zu. In den vergangenen Jahren wurden teilweise Tageshöchstzahlen von mehr als 40.000 Individuen ermittelt, welche das Gebiet zum wichtigsten Trittstein für den Kranichzug innerhalb Sachsen-Anhalts gemacht haben. Für Saatgans und Löffelente sind während der Zugzeiten ebenfalls sehr hohe Individuenzahlen ermittelt worden. Damit wird für Kranich, Saatgans und Löffelente das internationale 1 % - Kriterium der Ramsar- Konvention in Bezug auf die Flyway- Population erfüllt. Weiterhin rasten am Stausee jährlich tausende Blässgänse, Krickenten, Tafel- und Reiherenten sowie Blässhühner, Kiebitze und Lachmöwen. Bemerkenswert ist auch das Vorkommen von Hunderten an Schwarzhalstauchern, Zwergtauchern, Haubentauchern und Schnatterenten während der Zugzeit. Seit 2004 nimmt die Anzahl der Silberreiher im Gebiet stark zu. Je nach Ausdehnung und jahreszeitlicher Verfügbarkeit von Schlammflächen finden zahlreiche Limikolenarten während der Zugzeiten optimale Lebensbedingungen. Bemerkenswert ist der regelmäßige Herbstdurchzug des global bedrohten Seggenrohrsängers in den Röhrichten des Helmestausees. Brutvögel: Für viele Vogelarten ist das Schutzgebiet ein wichtiges Brutgebiet. 2006 wurde erstmalig der Weißstorch als Brutvogel nachgewiesen. Weiterhin brüten Schwarzhalstaucher, Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn, Bekassine, Knäk- und Löffelenten, Schilf- und Drosselrohrsänger, Blau- und Braunkehlchen, Rohrweihe, Rot- und Schwarzmilan und viele andere Vogelarten im Gebiet. Letzte Aktualisierung: 28.03.2023

Lebensraum Röhricht

Das ist ein Motto, das Berlin sich wortwörtlich zu Eigen macht: mit dem Programm zur Erhaltung und Neuansiedlung von Röhrichten. An mindestens einem Drittel der Ufer von Spree-, Dahme- und Havelseen soll das gelingen. Das hilft nicht nur gegen Erosion und sorgt für eine bessere Wasserqualität, es erfreut auch den Naturfreund. Viele Tierarten, darunter Vögel, Fische, Würmer, Krebse und Insekten sind für die neuen Wohnungen und Brutplätze, die sie im Röhricht finden, dankbar. Aufgrund der hohen Bedeutung für den Naturhaushalt sind Röhrichte in Berlin gesetzlich geschützt. Betrachtet man allein die Anzahl der Pflanzenarten, aus denen Röhrichte bestehen, erscheinen sie wie artenarme Lebensräume. Mit nur wenigen Pflanzenarten, manchmal auch nur einer, sind sie so etwas wie natürliche Monokulturen. Vorherrschend ist fast immer das Schilfrohr, das der Selbstreinigung der Gewässer dient. Die Klärfunktion übernimmt aber nicht die Pflanze selbst, sondern die Algen und Kleintiere auf den Stängeln. Und hier ist richtig was los. Über Wasser entsteht die hohe Artenvielfalt durch die vielen Wirbellosen, wie Blattläuse, Käfer, Zikaden, Milben, Spinnen, Libellen, Gallmücken, Fliegen und Schmetterlinge. Auf Tauchstation sieht es ähnlich aus: Kleinkrebse, Käfer und Larven verschiedener Insekten, Algen und Kleintiere, die an den Halmen der Pflanzen haften, dienen Schnecken, Jungfischen und Kaulquappen als Nahrung. Fische und Amphibien finden zwischen den Halmen einen Laichplatz. Für die Musik sorgen die im Röhricht lebenden Vögel. Rohrammer, Rohrschwirl, Teichrohrsänger, Drosselrohrsänger, Schilfrohrsänger, Wasserralle und Blessralle finden im Röhricht geeignete Nistplätze und nutzen die Halme auch als Sitzwarte, Schlafplatz oder Nahrungsreservoir. Bis 2015 waren die Ufer des Wuhleteichs wenig natürlich, steil abfallend und teilweise mit Betonplatten befestigt. Klar, dass da nur wenig Platz für die Entwicklung eines Röhrichtgürtels blieb. Nun entsteht am Westufer sukzessive ein neues, 1.500 m² großes Röhrichtgebiet. Ziel ist es, die Röhrichtflächen am Wuhleteich in den kommenden Jahren insgesamt auf 2.000 bis 3.000 m² zu erweitern. Schon in den 1960er Jahren wurde klar, dass Röhrichte an den Ufern der Berliner Flüsse und Seen aufgrund der intensiven Nutzung stark beeinträchtigt waren. Als Antwort beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1986 das Berliner Röhrichtschutzprogramm. Seit 1995 wurden viele neue Schilfgürtel angepflanzt. Zwischen 1990 bis 2010 wuchs die Röhrichtfläche in Berliner Gewässern so um 23 Prozent. Heute sind von 210 km Ufern wieder etwa 56 km mit Röhricht bestanden, 23 km der Ufer werden durch Palisaden vor Wellenschlag geschützt. Der Rückgang des Röhrichts und die damit einhergehende Erosion der Ufer konnte durch diese Maßnahmen gestoppt werden. Röhricht und dessen Schutz

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (B) in Deutschland - Vorkommen

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (B) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (B) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (B) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

Hochwasserschutz an der Stauanlage des Dreifelder Weihers: Oberverwaltungsgericht bestätigt Eilbedürftigkeit der Wasserstandabsenkung

An der Hochwasserentlastungsanlage der Stauanlage des Dreifelder Weihers sind im Frühjahr erhebliche Schäden entdeckt worden, von denen eine Gefahr für Leib und Leben der Unterlieger der Anlage ausging. Als Reaktion darauf hat die SGD Nord eine wasserbehördliche Anordnung zur Gefahrenabwehr erlassen, mit der eine unverzügliche Pegelabsenkung zum Hochwasserschutz am Dreifelder Weiher angeordnet worden ist. Obwohl die Maßnahme alternativlos gewesen ist, hat die Naturschutzinitiative e. V. (NI) wegen möglicher negativer Auswirkungen auf die Fauna das Verwaltungsgericht (VG) und das Oberverwaltungsgericht (OVG) angerufen. Das OVG hat zuletzt mit seinem Beschluss zum Eilverfahren die Beschwerde der NI als unbegründet zurückgewiesen und damit den Beschluss des VG, mit dem das Verwaltungsgericht die Anordnung der SGD Nord zum Schutz der Menschen vor Hochwasserschäden als angemessen eingestuft hat, bestätigt. An der Hochwasserentlastungsanlage der Stauanlage des Dreifelder Weihers sind im Frühjahr erhebliche Schäden entdeckt worden. Die linke Röhre der Anlage ist eingebrochen und funktionsunfähig, was die Gefahr eines Wassereintritts und der Destabilisierung des Dammbauwerks birgt. Die rechte Röhre weist erhebliche Verschleißspuren und altersbedingte Schäden auf, wodurch ein dauerhaft sicherer Betrieb nicht gewährleistet werden kann. Die Ableitung eines hundertjährlichen Hochwassers ist somit nicht gesichert und die Standsicherheit der Stauanlage ist nicht mehr gegeben. Somit ging eine Gefahr für Leib und Leben der Unterlieger der Anlage aus und als Reaktion darauf hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord eine wasserbehördliche Anordnung zur Gefahrenabwehr erlassen, mit der eine unverzügliche Pegelabsenkung zum Hochwasserschutz am Dreifelder Weiher angeordnet worden ist. Dies hat letztendlich zu einer Absenkung um 37 Zentimeter geführt. Die Maßnahme ist trotz drohender naturschutzrechtlicher Beeinträchtigungen alternativlos gewesen, weil der Schutz der Menschen vor Überflutungen durch einen Bruch des Dammes oberste Priorität hat. Da Verstöße gegen artenschutzrechtliche Verbote im Vorfeld nicht vollständig ausgeschlossen werden konnten, hat die SGD Nord der NABU-Stiftung als Eigentümerin des Dreifelder Weihers zur Legalisierung der erforderlichen Absenkung des Wasserstandes ebenfalls eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt. Durch die damals zeitnahe Absenkung des Wasserspiegels ohne weiteres Zuwarten ist zumindest die Möglichkeit einer teilweisen Reproduktion der vorkommenden Vogelarten im weiteren Verlauf der diesjährigen Brutsaison erhalten worden. Die naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ist mit Auflagen verbunden gewesen, deren Erfüllung die Eigentümerin nachgekommen ist. Im Ergebnis kann gesagt werden: Parallel zur Absenkung sind die Uferbereiche abgegangen worden, um nach Nestlingen bzw. Jungvögeln Ausschau zu halten, die dann in einer Auffangstation in Sicherheit gebracht worden wären. Da zu dieser Zeit jedoch kein Vogelnachwuchs am Dreifelder Weiher gefunden worden ist, mussten keine Jungtiere umgesiedelt werden. Zurückgelassene Vogelnester wurden ebenfalls nicht gefunden. Durch das zügige Absenken in der ersten Maihälfte sollte dafür gesorgt werden, dass im Uferbereich lebende Vogelarten für ihre Brut Ausweichquartiere aufsuchen konnten. Am Dreifelder Weiher sind zusätzlich bis zur ersten Juniwoche etwa 90 Bruthabitate geschaffen bzw. ausgebracht worden. Zudem sind im Juli dieses Jahres im Rahmen eines Ortstermins zahlreiche geschützte Wasservogelarten – darunter auch Jungvögel – wie Rostgänse, Blässhühner und Stockenten gesichtet worden. Dennoch hat die Naturschutzinitiative e. V. (NI) wegen möglicher negativer Auswirkungen auf die Fauna das Verwaltungsgericht (VG) und das Oberverwaltungsgericht (OVG) angerufen. Im Eilverfahren hat sie Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt bzw. die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Diesen Eilanträgen ist nicht stattgegeben worden. Die Anträge auf Erlass einer Zwischenverfügung hatten ebenso keinen Erfolg. Zuletzt hat das Oberverwaltungsgericht mit seinem Beschluss zum Eilverfahren am 25.08.2023 die Beschwerde der NI als unbegründet zurückgewiesen und damit den Beschluss des VG Koblenz vom 23.06.2023, mit dem das Verwaltungsgericht die Anordnung der SGD Nord zum Schutz der Menschen vor Hochwasserschäden als angemessen eingestuft hat, bestätigt. Konkret hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt, dass die Anordnung der SGD Nord zur Absenkung des Dreifelder Weihers mit dem unbestritten ungenügenden technischen Zustand der Stauanlage, insbesondere der defekten Hochwasserentlastungsanlage, zu rechtfertigen ist. Die angeordnete Pegelabsenkung schafft zusätzliches Rückhaltevolumen, um bei starkem Zufluss von Wasser den Betrieb der defekten Hochwasserentlastungsanlage zu vermeiden und stellt damit die Sicherheit der Anlage vorübergehend wieder her. Das OVG hat insbesondere angeführt, dass die SGD Nord zurecht angenommen hat, dass es keine gleichgeeigneten zumutbaren Alternativen zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes gegeben hat und der Schutz der Zivilbevölkerung vor Hochwasser oberste Priorität hat. Zudem hat sich das OVG der Auffassung der SGD Nord angeschlossen, dass die Anordnung nicht in unzulässiger Weise in das dortige europarechtlich geschützte Flora-Fauna-Habitat und Vogelschutzgebiet eingegriffen hat. Die SGD Nord hat den gegen die wasserrechtliche Anordnung eingelegten Widerspruch der NI ebenfalls zurückgewiesen. Nach diesem Eilverfahren und dem Widerspruch besteht nun die Möglichkeit eines Hauptsacheverfahrens vor dem VG Koblenz. Die nächsten Schritte Die Baumaßnahmen an der Hochwasserschutzanlage beginnen Anfang Oktober. Dazu hat die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises eine wasserrechtliche Genehmigung erteilt. Die NABU-Stiftung befindet sich derzeit mitten im Vergabeverfahren für die anstehenden Sanierungsarbeiten. Voraussichtlich kann dieses Verfahren in der kommenden Woche abgeschlossen werden. Durch die zügige Umsetzung soll sichergestellt werden, dass die Sanierung vor der nächsten Brutsaison abgeschlossen ist. Durch die Sanierung der Hochwasserentlastungsanlage wird gewährleistet, dass der Weiher auch zukünftig seine Funktion als Naturschutzgebiet, europäisch bedeutsames FFH- und Vogelschutzgebiet sowie als wertvolles Erholungsgebiet erfüllen kann. Denn da es sich um keinen natürlichen See, sondern ein künstlich aufgestautes Gewässer handelt, sind Unterhaltungsmaßnahmen an der Stauanlage unumgänglich. Ein wichtiger Bestandteil der nun erteilten Genehmigung sind auch Maßnahmen des Arten- und Naturschutzes. Der Bau der neuen Hochwasserentlastungsanlage ist beispielsweise so geplant worden, dass unumgängliche Eingriffe in den umliegenden Gehölz- und Schilfbestand minimiert werden. Zusätzlich werden unter anderem Fledermaus- und Vogelkästen installiert, ein Kleingewässer für Amphibien angelegt sowie Gehölzpflanzungen vorgenommen. Im Vorfeld und während des Bauvorhabens werden Maßnahmen zum Schutz der wertgebenden Tier- und Pflanzenarten ergriffen, damit Beeinträchtigungen der Art- und Biotopvorkommen vermieden bzw. möglichst geringgehalten werden. Dies wird vor Ort durch eine Umweltbaubegleitung sichergestellt, die die Art- und Biotopvorkommen überwacht und unmittelbar reagiert, falls weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder bereits festgelegte Maßnahmen anzupassen sind.

Hotel Berlin

Berlin ist auch für Fledermäuse eine Reise wert: Sie überwintern in den unterirdischen Gängen der Zitadelle Spandau, im Fort Hahneberg und in alten Wasserwerken der Stadt. Im Herbst vollführen zehntausende Stare elegante Flugspiele beim Bezug ihres Nachtquartiers in den Bäumen rund um den Berliner Dom. Saatkrähen und Dohlen schätzen im Winter die etwas höheren Temperaturen – sie übernachten in bester Citylage. Vorteile bieten auch die länger eisfreien Gewässer: Hier drängen sich Enten, Blessrallen und Gänsesäger. Zum Überwintern kommen immer mehr Möwen in die Stadt. Den gefahrvollen Weg in die Winterquartiere Südeuropas und Afrikas treten manche Vogelarten nicht mehr an.

Laacher See: SGD Nord wirbt für Einklang von Badespaß und Naturschutz

Zum Auftakt der diesjährigen Badesaison erinnert die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord daran, dass das Baden und Campen am Laacher See ausschließlich im Bereich des dortigen Campingplatzes erlaubt ist. Diese Regelung dient dem Schutz der wertvollen Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten. Zum Auftakt der diesjährigen Badesaison erinnert die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord daran, dass das Baden und Campen am Laacher See ausschließlich im Bereich des dortigen Campingplatzes erlaubt ist. Diese Regelung dient dem Schutz der wertvollen Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten. Der Laacher See ist das Zentrum des gleichnamigen Natur- und Vogelschutzgebietes. Die vom Vulkanismus geprägte Landschaft bietet einen Lebensraum für viele seltene wildwachsende Pflanzen sowie auf Feuchtland und Wasser angewiesene Vogelarten. Gerade die Bereiche der natürlichen Uferzonen mit den Schilfgürteln sind verantwortlich für das ökologische Gleichgewicht des Sees. Den vielen wassergebundenen Vögeln, wie dem Zwergtaucher, dem Teichhuhn, der Stockente, dem Haubentaucher und dem Blesshuhn bieten die Uferzonen wichtige Rückzugsorte für Brut und Nahrungsaufnahme. Diese sind somit die sensibelsten Bereiche des Gebietes, die es zu schützen und zu pflegen gilt. Wildes Campen und Baden sind daher nicht gestattet. Seit dem Jahr 2012 betreut die SGD Nord den „Runden Tisch“ zum Laacher See. Dabei treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der Abtei, der umliegenden Kommunen, sowie der Umweltverbände und der Umweltbehörden, um sich über Wege zur nachhaltigen Nutzung des Maares zu verständigen. In seiner letzten Sitzung hat der „Runde Tisch“ beispielsweise die Notwendigkeit einer Besucherlenkung festgestellt und Schritte hierzu angestoßen. Informationen über den Laacher See und den dort bestehenden Regelungen finden Sie unter <link http:>www.badeseen.rlp-umwelt.de.

lu-krie_597-602-Feinde-und-Krankheiten.pdf

||||||||||||||||||||| Berichte 5.2.4 des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 4/2015: 597 – 602 Feinde und Krankheiten heimischer Lurche und Kriechtiere Wolf-Rüdiger Grosse und Bernd Simon Allgemeine Übersicht Krankheiten und Parasiten spielen auch in der Biologie der Lurche und Kriechtiere eine nicht zu unterschät- zende Rolle. Für Lurche typisch treten verschiedene niedere Pilze sowie Parasitoiden (Parasiten, die ihre Wirte töten), bei den Kriechtieren eher Ektoparasiten in Erscheinung. Wasserpilze der Gattung Saprolegnia befallen Amphibien in allen aquatischen Entwicklungs- stadien. Durch die Chytridiomykose, verursacht durch die Chytridpilze Batrachochytrium dendrobatidis und Batrachochytrium salamandrivorans, können enorme Verluste eintreten (zu Frosch- u. Salamanderster- ben s. u.). Zu schweren Hautschädigungen kann der Befall mit dem Pilz Mucor amphibiophorum führen. Auch Virusinfektionen (Infektion mit Ranavirus-Erre- ger aus der Gruppe der Iridoviren) können bei Amphi- bien auftreten. Das als „Bauchwassersucht“ bekannte Phänomen ist dagegen auf ein sekundär eintretendes Organversagen zurückzuführen. Zu den bekanntesten Parasitoiden gehört die Krötenfliege. An Endoparasi- ten wurden unter anderem ein Befall mit Lungenwür- mern sowie Larven weiterer Rundwürmer (Nematoda) nachgewiesen. An Lurchen parasitierend treten auch Blut- und Pferdegel auf. Der Befall mit dem Gemei- nen Holzbock ist der häufigste Fall im Auftreten von Ektoparasiten bei Kriechtieren. Daneben können auch andere Ektoparasiten wie Milben auftreten. Feinde unter den Wirbellosen treten insbesondere gegenüber der Laich- und Larvalphase aber auch gegen- über Jungtieren von Lurchen auf. Hier sind vordergrün- dig Libellenlarven, Wasserkäferlarven, Wasserskorpion, Blutegel und räuberische Wasserwanzen zu nennen. Fische treten dagegen als Räuber gegenüber allen Entwicklungsstadien der Lurche auf. Hier sind einer- seits durchaus typische Raubfische wie Wels, Hecht, Zander oder Aal zu nennen, die bis hin zu erwach- senen Seefröschen jeder amphibischen Lebensform (einschließlich Ringelnattern) gefährlich werden kön- nen. Anderseits spielen auch Karpfen und andere „Friedfische“ eine nicht zu unterschätzende Rolle als Laichräuber und verschmähen auch Larvalstadien nicht. Neben den Wildfischen sind Zierfische, wie Goldfische oder Koi-Karpfen insbesondere in Gar- tenteichen ein wesentlicher Problemfaktor für die Reproduktion von Molchen, Kröten und Fröschen. Desweiteren sind Satzfische wie Regenbogenforellen in Zucht- oder Mastgewässern ein Faktor, der oft zum Totalverlust von Laich, Larven und Jungtieren führen kann. Ergänzend zur Gruppe der aquatisch lebenden Feinde sind die Krebse, insbesondere der Amerikani- sche Flusskrebs, der Marmorkrebs und die Wollhand- krabbe zu nennen, wobei die Rolle Letzterer bei Auf- treten in großer Dichte nicht zu unterschätzen ist. Breit ist das Spektrum an Prädatoren aus der Klasse der Vögel. Auf der einen Seite spielen Wildenten, der Häufigkeit entsprechend vordergründig die Stockente, sowie andere Wasservögel wie Blessralle oder Lach- möwe eine wesentliche Rolle als Laichräuber und stehen mitunter auch auf der Liste der Feinde adulter Lurche, wobei hier eher Arten wie Zwerg- und Hauben- taucher und Kormoran zu nennen sind. Andererseits kommt auch den Schreitvögeln eine wichtige Prädato- renrolle zu. Weißstorch, Schwarzstorch und Graurei- her erbeuten Lurche im Wasser und an Land sowie auch Schlangen und Eidechsen, wobei der Weiß- storch auch vor ausgewachsenen Ringelnattern nicht zurückschreckt. Während die Wasservögel fast nur für Lurche von Bedeutung sind, spielen im Nahrungsspektrum der Schreitvögel auch die Kriechtiere eine Rolle. So auch bei den Greifvögeln, die als Prädatoren gegenüber beiden Artengruppen auftreten. Für den Schreiadler sind Lurche und Kriechtiere entscheidender Teil sei- ner Nahrung und auch Schwarzmilan und Rohrweihe finden einen nicht unwesentlichen Teil ihrer Nahrung in der Herpetofauna, aber auch Arten wie Mausebus- sard, Rotmilan und Turmfalke haben diese im Nah- rungsspektrum. Unter den allesfressenden Krähenvö- geln sind sowohl Kolkrabe und Krähenarten wie Elster, Dohle und Eichelhäher zu nennen, deren Auftreten unter Umständen bei „Krötenregen“ nicht untypisch ist. Schließlich zählen für den Raubwürger Eidechsen, für den Neuntöter junge Eidechsen sowie für Amseln und Drosseln Metamorphoslinge an Land zum Nahrungs- spektrum. Eine wesentliche Rolle im Räuberumfeld der Herpeto- fauna spielen die Säugetiere, wobei manche Arten zu den Hauptwidersachern zählen und einzelne Vertreter insbesondere unter den Neozoen zu erheblichen Ver- lusten führen können. Als Allesfresser kann dabei das Wildschwein für nahezu alle Arten in allen Entwick- lungsformen wie auch im gesamten Lauf des Jahres von Reproduktion über Sommerlebensraum bis Win- terruhe als Fressfeind auftreten. Unter den Raubtieren sind Fuchs, Dachs, Fischotter, Marderhund, Wasch- bär, Mink, Iltis und andere Marder zu nennen. Dabei können Waschbär und Mink zumindest lokal popula- tionsgefährdenden Einfluss ausüben, was keinesfalls unterschätzt werden darf. Weitere Feinde unter den Säugetieren sind Igel sowie Wanderratten (zumindest Alttiere), aber auch Nutrias wie auch in Einzelfällen Wasserspitzmaus und Wasserfledermaus. Keinesfalls unbedeutend als Feinde für Lurche und Kriechtiere sind Vertreter der eigenen Artengruppe, in Einzelfällen bis hin zum Kannibalismus. So haben alle drei heimischen Schlangen Frösche, Kröten und Eidechsen im Nahrungsspektrum. Ähnliches trifft für die Sumpfschildkröte zu, die zumindest Lurche erbeu- tet. Auch exotische Schmuckschildkröten können hier eine Rolle spielen. Der Kammmolch frisst ggf. Larven der eigenen Art, aber auch kleinere Molcharten. Der Seefrosch frisst von Jungtieren der eigenen Art über kleinere Teichfrösche bis hin zu Vertretern anderer Lurche nahezu alles, wessen er habhaft werden kann, was teilweise auch für den Teichfrosch zutrifft. Im unmittelbaren Umfeld des Menschen lebende Haustiere sind gleichfalls als Räuber wirksam. Dabei haben Hauskatzen (verwildert im Außenbereich, in Gartensiedlungen u. a.) speziell auf Eidechsen örtlich nicht zu unterschätzende Auswirkungen; Hunde dage- gen weniger. Im dörflichen Umfeld beeinflusst auch die individuelle Geflügelhaltung die Vorkommen von syn- 597 ||||||||||||| FEINDE und KRANKHEITEN Krankheiten Pilzerkrankungen werden seit langem für das Amphi- biensterben verantwortlich gemacht. Die weltweit ver- breiteten Vertreter der Gattung Saprolegnia, volkstüm- lich Wasserpilze genannt, befallen Amphibien und ihre Entwicklungsstadien in der aquatischen Lebensphase.Am häufigsten fallen sie in Gelegen der Erdkröte oder des Grasfrosches auf. Trotz Verpilzung einzelner Eier schlüpfen meist genügend Larven. Schwieriger wird die Situation, wenn die Wasserqualität schlecht ist oder in Moorbereichen mit niedrigem pH-Werten gelaicht wird. Landesweit wurden solche Verpilzungen regist- riert, selten die Ursachen wirklich untersucht. Auch bei geschwächten, verletzten oder alten Individuen wurde Pilzbefall beobachtet. Ein Weibchen des Bergmolchs wurde am 17.04.2015 an der Wasseroberfläche trei- bend in einem Tümpel in Ballenstedt/Harz gefangen. Es zeigte auf der äußeren Haut den Befall mit Algenpil- zen. Die äußere Haut (Epidermis) befand sich im Kopf- und Rumpfbereich zum Teil in Ablösung (F. Mutsch- mann, pers. Mitt.). Eine Sektion ergab weitere multible Mikronekrosen und granulomatöse Entzündungsherde sowie bindegewebig ummantelte Bohrgänge von Lar- ven von Rundwürmern (Nematoda). Der Totfund eines Abb. 1: Bergmolch-Weibchen von Algenpilzen parasitiert (Foto: W.-R. Grosse).Abb. 2: Oberhaut einer Kreuzkröte mit Chytridien, Färbung: Haematoxilin-Eosin (Foto: F. Mutschmann). Abb. 3: Von Saprolegnia befallener Erdkrötenlaich (Foto: S. Meyer).Abb. 4: Lunge einer Kreuzkröte mit Lungenwürmern, Färbung: May-Grünwald-Giemsa (Foto: F. Mutschmann). Abb. 5: An Nierenversagen verendeter Teichfrosch (Foto: W.-R. Grosse)..Abb. 6: Ein mit dem Ranavirus befallener Teichfrosch (Foto: W.- R. Grosse). anthropen Arten; gemeint sind sowohl Hausenten und auf Dorf- oder Privatteichen gehaltenes Wassergeflü- gel, das insbesondere den Laich dezimiert wie auch Haushühner, die durchaus auch Methamorphoslinge fressen. Der Mensch spielt dagegen in der Gegenwart als „Fressfeind“ keine Rolle mehr, was aber in prähistori- scher Zeit oder auch in Zeiten mit großen Hungersnö- ten (Mittelalter, Kriegsperioden) durchaus anders war. Landespezifische Aspekte 598 FEINDE und KRANKHEITEN Teichmolchs mit schweren Hautschädigungen südlich von Halle im Jahr 2009 war auf den Befall mit dem Pilz Mucor amphibiophorum zurückzuführen (Grosse 2011b). Häufig sterben die Tiere allerdings an Organ- versagen von Leber und Niere, was bei einem Teich- molchweibchen aus der Kiesgrube Gröbers im Jahr 2010 der Fall war. Das Tier fiel durch einen ballonar- tig aufgetriebenen Leib auf. Derartige Beobachtungen einer „Bauchwassersucht“ konnten auch an Grasfrö- schen im Selketal/Harz im Jahr 2008 gemacht wer- den. Teichfrösche aus dem Norden von Halle zeigten im Jahr 2006 nach der Metamorphose ähnliche Symp- tome an Rumpf und Extremitäten. Im Zusammenhang mit dem weltweit zu verzeichnen- den Aussterben von Amphibienpopulationen wird die Chytridiomykose als Ursache genannt (Mutschmann 2010). Der Chytridpilz Batrachochytrium dendroba- tidis (kurz Bd genannt) gilt als Mitverursacher des weltweiten Froschsterbens und Batrachochytrium salamandrivorans (kurz Bs genannt) wird für das Salamandersterben verantwortlich gemacht (vgl. Kap. 5.4 Forschungsbedarf). Auch in Sachsen-Anhalt wird auf den erschreckenden Trend beim Rückgang der Populationen der Geburtshelferkröten aufmerksam gemacht (A. Westermann, pers. Mitt.). Über die Ursa- chen lässt sich im Moment nur spekulieren, möglich ist die Pilzerkrankung Chytridiomykose (vgl. Tobler 2015). Buschendorf (in diesem Buch) schreibt, dass in zunehmendem Maße Erdkrötenbestände durch die tödlich verlaufende Infektion (Chytridiomykose) mit dem Pilz Batrachochytrium dendrobatidis dezimiert werden, worüber allerdings in Sachsen-Anhalt noch keine Beobachtungen vorliegen. Im März 2015 wur- den in Halle im Bereich der Erdkrötenvorkommen Talstraße und Kasernensumpf in der Dölauer Heide gehäuft tote Erdkröten gefunden. Insgesamt fünf Tiere wurden untersucht und auf Bd-Befall getestet, was negativ ausfiel. Alle Tiere zeigten einen Befall mit Lungenwürmern (Rhabdias bufonis), was höchstens zu einer Schwächung der Tiere führte. Auffällig war bei allen Tieren eine deutlich sichtbare Degeneration der Leber, was zu einem Energiedefizit der Individuen führt. Die Ursachen können u. a. in den milden Wit- terungsverhältnissen im Winter 2014/2015 und dem Frühjahr 2015 liegen. Spekulationen der Folgen eines Klimawandels sind bei den Befunden nicht ganz von der Hand zu weisen. Dabei können Amphibien auf- grund ihrer komplexen Ansprüche an den Lebensraum wichtige Bioindikatoren sein. Auch Virusinfektionen werden bei Amphibien landes- weit beobachtet, meist aber nicht erkannt oder gar registriert. So liegen nur wenige Hinweise auf die Infektion mit Ranavirus vor. Am 23.07.2007 wurde im Bassin der Wasserpflanzenanlage im Botanischen Garten Halle ein lebloser aufgetriebener Teichfrosch gefunden. Auffälligstes Merkmal war der ausgestülpte Vorderdarm einschließlich der Zunge. Der Erreger aus der Gruppe der Iridoviren ruft den plötzlichen Tod der Tiere hervor. Nach einer kurzen Inkubationszeit erscheinen die Tiere apatisch, neigen zu Ataxien und verändern ihre Farbe (die Beobachtung zeigt, wenn sie am schönsten aussehen, sterben sie!). Ödembil- dungen, Magenvorfälle, Nierendegenerationen und flächige Hämorrhagien (Red Leg-Symptom) sind sicht- bar. Die Gefahr für Freilandpopulationen besteht in der Existenz latent infizierter Artgenossen, die ebenso wie das Wasser als Infektionsweg in Frage kommen (Mut- schmann 2010). Prädatoren und Kannibalismus Amphibien spielen mit einer Häufigkeit von 10 % an der Gesamtnahrung neben Fischen, Kleinsäugern und Vögeln eine bedeutende Rolle im Beutespektrum des Minks. Im Rahmen einer Studie des Institutes für Zoo- logie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wurden 50 Minke mit Mageninhalt aus Sachsen-Anhalt untersucht. Dabei konnten in den Mägen von fünf Tie- ren Amphibienreste nachgewiesen werden (Zschille & Grosse 2003). Als Nahrungsobjekte konnten Moor- frosch (Deetzer Teich Zerbst) und Seefrosch (Zehnru- tenkolk Dabrun und Deetzer Teich Zerbst) anhand von Knochenresten (Ilium, Frontoparietale) bestimmt wer- den. Der Nachweis der Erdkröte als Beute des Mink (Alte Elbe Gallin sowie Korg’scher Busch Kleinkorga) anhand von Hautresten ist deshalb interessant, weil die Hautgifte adulter Erdkröten die meisten natürlichen Fressfeinde vom Verzehr der Kröten (zumindest der Haut und des Laichs) abhalten (Grosse 1999). Ver- schiedene Untersuchungen zu Nahrungsgewohnhei- ten des Minks im europäischen Raum weisen sogar auf Bevorzugung von Fröschen gegenüber Kröten bei semiaquatischen Marderartigen hin (Sidorovich & Pikulik 1997). In Sachsen-Anhalt spielt entlang grö- ßerer Flüsse wie der der Elbe, aber auch in größerer Entfernung dazu, der Mink zunehmend eine nicht zu unterschätzende Rolle als Prädator. Besonders betrof- fen scheinen Arten zu sein, die zu größeren Laichge- meinschaften neigen. Dokumentierte Funde von vom Mink getöteter Tiere liegen von Erdkröte, Moorfrosch und Kreuzkröte vor. Als Reste der Beutezüge des Minks sind typischerweise von innen nach außen gewendete Hautreste („Krötenhemden“) höchstens mit Resten der Unterschenkel zu finden, aus denen der Mink die Innereien herausgeschüttelt hat. Bei dieser Form der Nahungsbeschaffung kommt dem Räuber die Ana- tomie der Froschlurche entgegen, durch die sich der, insbesondere in der Paarungszeit sozusagen in einem Lymphbett schwimmende Körper, gut von der Haut löst. Der Mink beißt die Tiere auf und schüttelt diese, bis er den „Kern“ heraus hat, der Rest bleibt liegen. Typisch für den Mink ist zusätzlich die Tatsache, dass er oft eine größere Zahl (unter Umständen alle greifbaren) potenti- eller Beutetiere tötet, als er dann frist. Landesweit wird auch der Waschbär für den Rückgang der Amphibienpopulationen verantwortlich gemacht. Dafür liegen eigene Beobachtungen aus dem Harz vor. Wie aus Untersuchungen von Knochenresten im Abb. 7: Haut einer Erdkröte – Fraßreste des Mink; typischer- weise werden Haut und Laich nicht gefressen (Foto: B. Simon). 599

Natur in NRW Nr. 1/2014

Ein Ziel der nationalen Biodiversitätsstrategie ist es, auf fünf Prozent der Waldfläche in Deutschland eine natürliche Entwicklung zuzulassen. Nordrhein-West falen hat Wildnisentwicklungsgebiete auf fast 8.000 Hektar ausgewiesen. Diese Gebiete stehen unter Prozessschutz; menschliche Eingriffe werden dort so weit wie möglich vermieden. Die Natur kann sich frei entfalten. In dieser Ausgabe von Natur in NRW werden der praktische und theoretische Hintergrund sowie der Umgang mit dem Thema Wildnis beschrieben. Und auch die weiteren Beiträge dieses Heftes haben die Förderung der Artenvielfalt in verschiedenen Bereichen Nordrhein-Westfalens zum Thema. So zeigt ein Beitrag am Beispiel eines Baches im Bereich der oberen Senne, wie durch Totholz an und in Bächen und Flüssen eine natürliche Gewässerentwicklung erreicht werden kann. Wie sich Renaturierungsmaßnahmen positiv auf die Artenvielfalt auswirken können, zeigt das Beispiel der Lippeaue an der mehr als über ein Jahrzehnt andauernden Beobachtung der dortigen Libellenfauna. Ein weiterer Beitrag dieser Ausgabe von Natur in NRW beleuchtet die Effizienz von Wiederherstellungsmaßnahmen, die im Rahmen des Life-Projektes ‚Medebacher Bucht – Baustein für Natura 2000‘ in den Jahren 2008 und 2009 an Heiden im Hochsauerland stattgefunden hatten. Ebenfalls zum Themenkomplex Artenvielfalt gehört das Thema Natur in der Stadt. Denn Städte gehören oft zu den artenreichsten Lebensräumen, Standortbedingungen wechseln dort kleinräumig, Verkehrsachsen bilden Wanderkorridore, die die Einwanderung und die Ausbreitung von Arten fördern. Durch den wirtschaftlichen Wandel der vergangenen Jahrzehnte entstanden besonders im Ruhrgebiet zahlreiche Lebensräume aus zweiter Hand auf Industriebrachen oder in und um nun renaturierte ehemalige Schmutzwasserläufe. In einem Beitrag des vorliegenden Heftes wird der Umgang mit den Arten und auch den ‚Neubürgern‘, die dort anzutreffen sind, dargestellt. Ebenfalls vorgestellt in dieser Ausgabe wird der Einfluss von Prädatoren wie Waldohreule und Blässhuhn auf den Bruterfolg von Trauerseeschwalben. Das Heft schließt ab mit einem Kurzbericht zu einer Tagung, die Ende letzten Jahres in Köln stattgefunden hat und auf der die Ergebnisse eines vom Deutschen Wetterdienst, Stadt Köln und LANUV durchgeführten Projektes zu den möglichen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung in der Metropole Köln dargestellt wurden.

spa20_ffh165_Karte5d-1-1.pdf

± 30337-LoeE Legende 30373-Blh 30330-SpE 30267-KWh-B FFH-Gebiet 0165 "Salziger See nördlich Röblingen am See" 30301-BlG SPA 0020 "Salziger See und Salzatal" 30290-SuO Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie 30274-GoRe-B GoRe - Goldregenpfeifer(Pluvialis apricaria) KWh - Kornweihe(Circus cyaneus) SuO - Sumpfohreule(Asio flammeus) Sonstige wertgebende Vogelarten BlG - Blessgans(Anser albifrons) Blh - Blesshuhn(Fulica atra) SpE - Spießente(Anas acuta) LoeE - Löffelente(Anas clypeata) Erhaltungszustand A - hervorragend B - gut C - mittel bis schlecht Managementplan für das SPA 0020 "Salziger See und Salzatal" inkl. der FFH-Gebiete 0124 "Salzatal bei Langenbogen" und 0165 "Salziger See nördlich Röblingen am See" (DE 4536-401, DE 4536-304 und DE 4536-302) 30339-LoeE 30375-Blh 30267-KWh-B 30290-SuO 30332-SpE 30343-LoeE 30331-SpE Karte 5d - Nachweise von Zug- und Rastvogelarten - Bestand und Bewertung - Teil 1.1 30378-Blh 30344-LoeE 30377-Blh Maßstab: 1 : 5.000 Auftraggeber: Landesamt für Umweltschutz Fachbereich 4 Auftragnehmer: Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH Hauptstraße 36 39596 Hohenberg-Krusemark Tel.: 03 93 94 / 91 20 - 0 Fax: 03 93 94 / 91 20 - 1 Natur & Text in Brandenburg GmbH Friedensallee 21 15834 Rangsdorf Tel.: 033708-20431 Fax: 033708-20433 E-Mail: stadt.land@t-online.de Internet: www.stadt-und-land.com E-Mail: info@nut-online.de Internet: www.naturundtext.de Landschaft planen + bauen Berlin GmbH Schlesische Str. 27 10997 Berlin Tel.: 030. 610 77 0 Fax: 030. 610 77 99 Datum der Ausfertigung: 10/2013 Kartengrundlage: "TK10 © Geobasis-DE / LVermGeo LSA, [2010 / 10008]" 0 125 250 375 500 Meter E-Mail: info@lpb-berlin.de Internet: www.lpb-berlin.de

1 2 3